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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/55 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Part- nerschaftsbonus und einer flexibleren El- ternzeit im Bundeselterngeld- und Eltern- zeitgesetz Drucksachen 18/2583, 18/2625 . . . . . . . . . . . 5071 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5071 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5073 D Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . 5075 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5076 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5077 D Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5079 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5080 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5082 B Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5083 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5084 D Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5086 B Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5087 C Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur weiteren Entlastung von Län- dern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung Drucksache 18/2586 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 A b) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausbau und Qualität in der Kinderbetreuung vorantreiben Drucksache 18/2605 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5091 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5093 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5094 C Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5095 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 5098 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5099 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5101 A Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . 5102 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5103 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5105 A Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5107 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren Drucksache 18/1464 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5107 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5108 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5109 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5110 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 5111 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5112 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5114 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 5115 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 B Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz Drucksache 18/1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5118 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5119 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5120 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5121 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 5123 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5124 A Tagesordnungspunkt 23: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung – 17. Le- gislaturperiode – Drucksache 17/14325 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 B Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5126 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5127 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5128 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 5130 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5131 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 5132 A Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaftspartnerschafts- abkommen stoppen – Für neue Ver- handlungen ohne Druck und Fristen Drucksache 18/2603 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5133 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale Un- gleichheit weltweit überwinden Drucksachen 18/1328, 18/1916. . . . . . . . . 5133 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verhandlungen über die Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen – Neu- start ohne Drohungen und Fristen Drucksachen 18/1615, 18/2073 . . . . . . . . 5133 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5133 C Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5134 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5136 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5137 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5139 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5140 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5141 A Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5141 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5142 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5143 A Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sit- zung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5071 (A) (C) (D)(B) 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5143 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 26.09.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.09.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 26.09.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 26.09.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.09.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 26.09.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 26.09.2014 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 26.09.2014 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Freudenstein, Astrid CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 26.09.2014 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26.09.2014 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 26.09.2014 Groth, Annette DIE LINKE 26.09.2014 Hardt, Jürgen CDU/CSU 26.09.2014 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.09.2014 Horb, Margaret CDU/CSU 26.09.2014 Jung, Xaver CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 26.09.2014 Korte, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.09.2014 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 26.09.2014 Liebing, Ingbert CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 26.09.2014 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Nietan, Dietmar SPD 26.09.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Poß, Joachim SPD 26.09.2014 Dr. Raatz, Simone SPD 26.09.2014 Rachel, Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Radomski, Kerstin CDU/CSU 26.09.2014 Scheuer, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Stauche, Carola CDU/CSU 26.09.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 26.09.2014 Strässer, Christoph SPD 26.09.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 5144 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sitzung) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.3 EuB-BReg 53/2013 Drucksache 18/419 Nr. A.18 Ratsdokument 14716/13 Drucksache 18/544 Nr. A.1 EuB-BReg 10/2014 Drucksache 18/544 Nr. A.8 Ratsdokument 18099/13 Drucksache 18/822 Nr. A.3 EuB-BReg 16/2014 Drucksache 18/822 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2014)0098 Drucksache 18/822 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0101 Drucksache 18/897 Nr. A.1 Ratsdokument 6902/14 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.38 Ratsdokument 8179/13 Drucksache 18/822 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0064 Drucksache 18/822 Nr. A.9 Ratsdokument 5445/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.26 Ratsdokument 7910/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.27 Ratsdokument 8151/14 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/1524 Nr. A.9 Ratsdokument 9008/14 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.09.2014 Veit, Rüdiger SPD 26.09.2014 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 26.09.2014 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 26.09.2014 Wicklein, Andrea SPD 26.09.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1524 Nr. A.12 Ratsdokument 6587/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.13 Ratsdokument 8290/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.14 Ratsdokument 9143/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2013)0546 Drucksache 18/1707 Nr. A.8 Ratsdokument 9802/14 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/1524 Nr. A.15 Ratsdokument 8814/14 Drucksache 18/1659 Nr. A.1 KOM(2014)324 endg. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. Sep- tember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortent- wicklung des Meldewesens – Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehö- rigkeitsgesetzes Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörig- keitsgesetzes ein weiterer, wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland gegangen wird. 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorsieht, dass für in Deutschland geborene und aufge- wachsene Kinder ausländischer Eltern in Zu- kunft der Optionszwang entfällt und die Mehr- staatigkeit akzeptiert wird. 3. Der Bundesrat begrüßt, dass diese Vereinba- rung im Koalitionsvertrag durch das Gesetz der Bundesregierung nun zeitnah umgesetzt wurde. Er stellt fest, dass das vorgelegte Gesetz diese Umsetzung in deutlich besserer Form vor- nimmt als dies im ursprünglichen Gesetzent- wurf des Bundesministeriums des Innern von Anfang Februar vorgesehen war. So wurde der Kreis der optionspflichtigen Kinder, für die künftig die Optionspflicht entfällt, erheblich er- weitert. Dadurch wird nach ersten Schätzungen der Optionszwang für mehr als 90 Prozent der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5145 (A) (C) (D)(B) jetzt noch Optionspflichtigen entfallen. Für diese Personengruppe wird also eine deutliche Verbesserung erreicht werden. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich mit dem vorliegenden Gesetz allerdings die Widersprü- che innerhalb des Staatsangehörigkeitsrechts verstärken, weil die Öffnung beispielsweise nicht auch im Einbürgerungsrecht nachvoll- zogen wird. Weitere Modernisierungsschritte bleiben diesbezüglich notwendig. 5. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregie- rung sich nicht auf eine umfassende gesetzli- che Regelung verständigen konnte, die die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens und die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatig- keit vorsieht. 6. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammen- hang auf seinen Gesetzentwurf vom 5. Juli 2013 (vergleiche Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf sah eine Streichung des Grund- satzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ins- gesamt aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ebenso vor, wie die vollständige Aufhebung der Optionsregelung in § 29 des Staatsangehörig- keitsgesetzes (vergleiche Artikel 1 Nummer 7 der Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der Bundesrat hält an den Zielen seines Be- schlusses vom 5. Juli 2013 fest. Insbesondere sollte nach dem mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegangenen ersten Schritt so- wohl im Interesse der Betroffenen als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht in einem zwei- ten Schritt die Optionsregelung vollständig auf- gehoben werden. – Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Ar- beitsmarktzugangs für Asylbewerber und gedul- dete Ausländer – Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsge- setzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten an- derseits (Vertragsgesetz EU-USA-Luftverkehrsab- kommen – EU-USA-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs- abkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien anderseits (Vertragsgesetz Europa- Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsabkommen – Euromed-JOR-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juni 2012 zwi- schen der Europäischen Union und ihren Mitglied- staaten und der Republik Moldau über den Ge- meinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Moldau-Luftverkehrsabkommen – EU-MDA- LuftverkAbkG) Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 925. Sit- zung am 19. September 2014 beschlossen, zu dem Ent- wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 gemäß § 9 Ab- satz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Ab- satz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsoli- dierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zu- letzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte da- rüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Ent- wicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhal- tend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung). 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Pro- gnosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopoliti- schen Unruhen zum Beispiel in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Eu- roraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Ent- wicklung. Zudem würde eine Normalisierung des all- gemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusi- chern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsan- strengungen. Dabei ist auch die Sicherung der ge- samtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zu- kunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnah- men von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten. 5146 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) 3. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesre- gierung, in dieser Legislaturperiode vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infra- struktur zu investieren. Angesichts bedeutender In- vestitionsdefizite sieht er aber die Notwendigkeit, da- rüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken. Dies würde weitere Wachstumsimpulse freisetzen und einer möglichen Erlahmung der Konjunktur entgegenwirken. 4. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, im Bereich Verkehr und Infrastruk- tur alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibi- lität sicherzustellen. 5. Der Bundesrat erwartet, dass im Haushaltsentwurf 2015 des Bundes die für den Verkehrsbereich bereit- gestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden. Der derzeitige Ansatz sollte zumindest um die zur De- ckung von Kostensteigerungen dringend erforderliche und bisher erfolgte Dynamisierung von jährlich 1,5 Prozent aufgestockt werden. Tatsächlich benötigt wird ein Betrag von 8,5 Milliarden Euro, wie das Gut- achten „Revision der Regionalisierungsmittel“ festge- stellt hat. Bei einem Einfrieren des Betrags bis zur Revision der Regionalisierungsmittel würde die Fi- nanzierungslücke zu den tatsächlichen ÖPNV-Kosten eine Größenordnung erreichen, die aus den Länder- haushalten nicht geschlossen werden kann. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Reihe an Faktoren einer verlässlichen und bedarfsgerechten Finanzie- rung von Bundesfernstraßen in den Ländern derzeit entgegensteht. Für eine nachhaltige und bedarfsge- rechte Finanzierung muss die Planung, Verfügbarkeit und Steuerung der Finanzmittel im Bundesfernstra- ßenbau deutlich verbessert werden. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zweck- ausgabenpauschale für Planung und Baubegleitung in angemessener Weise zu erhöhen. 7. Der Bundesrat weist erneut auf die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fis- kalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteil- habegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Er bekräftigt seine Erwartung an eine Rege- lung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährli- che Entlastung von 5 Milliarden Euro sicherstellt. 8. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nach- justierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusam- menzutragen und deren Umsetzung zügig und in en- ger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an die weiteren steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung etwa im Kampf gegen missbräuchli- che Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Ge- winnverlagerungen international operierender Unter- nehmen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregie- rung auf der Basis der mit den Ländern im Frühjahr vereinbarten Eckpunkte noch im Jahr 2014 einen Ge- setzentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zum Absehen von Verfol- gung in besonderen Fällen (§§ 371, 398a Abgaben- ordnung) beschließen wird. 9. Der Bundesrat unterstützt die Zielvorgabe der Bun- desregierung im Koalitionsvertrag für die 18. Legisla- turperiode, bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flä- chendeckende Versorgung mit schnellem Internet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bereitzustel- len. 10.Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Abmilderung der mit der Bundes- wehrreform und dem Abzug der Gaststreitkräfte ver- bundenen Schließung von Standorten vorgenommen hat. So können in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Konversionsgrundstücke an Kommunen vergünstigt abgegeben werden. Die nähere Konkretisierung des entsprechenden Haushaltsvermerks im Haushalt 2015 sollte in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Auf- grund der erheblichen Tragweite der Bundeswehrre- form und des Abzugs der Gaststreitkräfte bittet der Bundesrat darum, die Kommunen bei Bedarf durch ergänzende Hilfen des Bundes zu unterstützen. 11.Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwer- punkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Um- weltministerinnen und -ministern geforderte Aufstel- lung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabenge- rechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufsto- ckung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutz“ (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hoch- wasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich be- troffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages 2010 Drucksache 17/4325 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5147 (A) (C) (B) Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Zweiter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständig- keitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregie- rung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben Drucksachen 17/14400, 18/641 Nr. 21 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/1935 Nr. A.10 Ratsdokument 9934/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.43 ERH 8/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.44 Ratsdokument 10911/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.45 Ratsdokument 11283/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.46 Ratsdokument 11288/14 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/419 Nr. A.157 Ratsdokument 11738/13 Drucksache 18/419 Nr. A.158 Ratsdokument 11857/13 Drucksache 18/544 Nr. A.46 EP P7_TA-PROV(2013)0545 Drucksache 18/544 Nr. A.48 EP P7_TA-PROV(2013)0594 Drucksache 18/1393 Nr. A.39 Ratsdokument 8806/14 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.173 Ratsdokument 14116/13 Drucksache 18/1707 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0395 (D) 55. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 19 Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit TOP 20 Ausbau der Kindertagesbetreuung TOP 21 Einführung von Gruppenverfahren TOP 22 Bericht zum Anerkennungsgesetz TOP 23 Bericht zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung TOP 24 Entwicklungspolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jörn Wunderlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Frau Schwesig, Sie haben den Gesetzentwurf schön dar-
    gestellt, mit den Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von
    Familie und Beruf verbessern sollen – Maßnahmen, wel-
    che die Linke schon seit langem fordert, wie Flexibilisie-
    rung der Elternzeit, Abschaffung des doppelten An-
    spruchsverbrauchs bei Teilzeit während der Elternzeit.
    Somit steht meine Fraktion der geplanten Reform grund-
    sätzlich positiv gegenüber. Im Hinblick auf die konkrete
    Ausgestaltung besteht aber erheblicher Nachbesserungs-
    bedarf. Dem wird in den Beratungen, auf die auch Sie
    sich freuen, hoffentlich entsprechend positiv entspro-
    chen.

    Ich will nur einige Punkte aufgreifen. Zum Thema Al-
    leinerziehende. Frau Schwesig, Sie haben ausgeführt,
    dass auch diese in den Genuss der Partnermonate kämen.
    Sie haben aber wohlweislich die Voraussetzungen dafür
    unterschlagen; denn die sind äußerst kritisch zu bewer-
    ten. Hier wird an der alten Regelung festgehalten, die an
    das alleinige Sorgerecht bzw. das alleinige Aufenthalts-
    bestimmungsrecht anknüpft.


    (Dr. Carola Reimann [SPD]: Da machen wir noch was!)


    Seit 2013 wurde durch die Sorgerechtsreform der Bun-
    desregierung aber ein anderes Leitbild für das Sorge-
    recht verankert. Der Gedanke der gemeinsamen elter-





    Jörn Wunderlich


    (A) (C)



    (D)(B)

    lichen Sorge sollte wieder in den Vordergrund des
    Denkens der Menschen geraten. Einerseits will der Ge-
    setzgeber die gemeinsame elterliche Sorge von nicht
    oder nicht mehr miteinander verheirateten Paaren eta-
    blieren, andererseits schließt er ebendiese beim Bezug
    der Partnermonate und des Partnerschaftsbonus aus.
    Hier werden Alleinerziehende, die ohnehin schon über
    Gebühr gefordert sind, entgegen dem neu verankerten
    Leitbild gezwungen, sich von ebendiesem zu verab-
    schieden nach dem Motto „Willst du die gemeinsame
    Sorge für dein Kind teilen, musst du dich von den finan-
    ziellen Vorteilen in Form von Bonizahlungen oder Part-
    nermonaten verabschieden“.

    Eine weitere Benachteiligung für Alleinerziehende
    stellt der angegebene Stundenumfang der Teilzeiter-
    werbstätigkeit dar. 25 bis 30 Wochenstunden Erwerbs-
    tätigkeit je Elternteil für ein Elternpaar sind nicht mit
    25 bis 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit für einen al-
    leinerziehenden Elternteil zu vergleichen. Das Familien-
    ministerium hat in seinem Dossier zur Müttererwerbstä-
    tigkeit selbst festgestellt, dass alleinerziehende Mütter
    mit Kleinkindern im Schnitt nur sieben Stunden pro Wo-
    che arbeiten. Nun wissen wir alle, was Durchschnitt
    heißt: Der See war im Durchschnitt 80 Zentimeter tief,
    trotzdem ist die Kuh ertrunken. Im Ergebnis bedeutet
    das, dass nur einem sehr geringen Teil von Alleinerzie-
    henden – in der Regel sind das Mütter – der Vorteil von
    zusätzlichen Monaten Elterngeld zugutekommt.

    Die Intention, Frau Schwesig, die dahintersteckt – Sie
    haben in einer Fragestunde ausgeführt, dass Sie keine
    Minijobs, sondern existenzsichernde Arbeit fördern wol-
    len –, kann ich verstehen. Aber es entspricht nicht den
    realen Gegebenheiten. Diese Regelung als Beitrag zu se-
    hen, damit Frauen ihre Wochenarbeitsstunden erhöhen,
    kann ich nicht nachvollziehen. Mit dieser Regelung wer-
    den weder mehr Arbeitsplätze noch mehr Kitaplätze
    geschaffen. Ich hoffe, dass wir auch in diesem Zusam-
    menhang in den Beratungen zu adäquaten Lösungen
    kommen, wozu natürlich auch flankierende Maßnahmen
    wie der Kitaausbau gehören.

    Zum Thema Mehrlingsgeburten. Im vorliegenden Ge-
    setzentwurf steht: Mit der gesetzlichen Präzisierung soll
    einem Urteil des Bundessozialgerichtes von 2013 nach-
    gekommen werden, indem festgelegt wird, dass bei
    Mehrlingsgeburten nur ein Elterngeldanspruch entsteht.
    Somit entsteht künftig ein Elterngeldanspruch pro Ge-
    burt und nicht pro Kind. Im Urteil des Bundessozialge-
    richts – man kann es in der Begründung nachlesen –
    steht jedoch, unter Berücksichtigung aller juristischer
    Auslegungsmethoden, klipp und klar, dass bei Mehr-
    lingsgeburten ein Elterngeldanspruch pro Kind entsteht.

    Das Bundeselterngeldgesetz fußt auf dem Bundeser-
    ziehungsgeldgesetz, hat dieses quasi abgelöst. Im Gesetz
    wurde damals expressis verbis festgelegt, dass das Bun-
    deserziehungsgeld für jedes Kind gezahlt wird, wenn
    mehrere Kinder in einem Haushalt großgezogen werden.
    Demnach ist diese „Geburtenzahlung“ – so will ich sie
    einmal nennen – nach Auffassung des Bundessozialge-
    richts eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung
    nach Artikel 3 Grundgesetz.
    Zur gesetzlichen Präzisierung. Warum wird dies so
    gemacht? Sagen Sie es doch einfach! Das ergibt sich
    nämlich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
    Schriftliche Frage meiner Fraktion zu den finanziellen
    Auswirkungen des Elterngeld Plus. In der Antwort hieß
    es, dass Mehrausgaben in Höhe von etwa 96 Millionen
    Euro zu erwartet seien, aber durch die neue Regelung in
    Bezug auf Mehrlingsgeburten mit Minderausgaben in
    Höhe von 100 Millionen Euro zu rechnen sei. Insgesamt
    werden die Einsparungen bis 2018 auf 170 Millionen
    Euro geschätzt. Hier wird wieder einmal den einen Fa-
    milien etwas weggenommen, was den anderen zugute-
    kommen soll. Ein Hoch auf die so hochgepriesene
    schwarze Null.

    Zur Flexibilisierung der Elternzeit. Die Flexibilisie-
    rung der Elternzeit mit der Möglichkeit der Inanspruch-
    nahme bis zum vollendeten achten Lebensjahr begrüßen
    wir ausdrücklich. Eine solche Flexibilisierung haben wir
    schon seit Jahren gefordert. Wir wollten sie eigentlich
    nur bis zur Einschulung – wir haben vorgeschlagen: bis
    zur Vollendung des siebten Lebensjahres –, jetzt soll die
    Möglichkeit sogar bis zur Vollendung des achten Le-
    bensjahres bestehen. Das freut uns, auch wenn wir da-
    mals mit unserem Antrag verlacht wurden. Aber die
    Linke wirkt eben, auch wenn es manchmal etwas länger
    dauert.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Zum Schluss muss ich noch einen Kritikpunkt auf-
    greifen, und zwar zum Thema ausländische Staatsange-
    hörige mit humanitären Aufenthaltstiteln. Die Bundesre-
    gierung greift in dem Gesetzentwurf leider nicht die
    nötigen Änderungen auf, die der Erste Senat des Bun-
    desverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 10. Juli
    2012 angemahnt hat. Dieser hat festgestellt, dass eine
    Änderung des § 1 Absatz 7 Bundeselterngeld- und El-
    ternzeitgesetzes vorzunehmen ist, weil der Ausschluss
    von ausländischen Staatsangehörigen mit humanitärem
    Aufenthaltstitel vom Elterngeld verfassungswidrig ist.
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ha-
    ben alle Personen mit humanitärem Aufenthaltstitel, die
    bereits länger als drei Jahre in Deutschland leben, einen
    Anspruch auf Elterngeld, unabhängig von ihrer Integra-
    tion in den Arbeitsmarkt. Auch hier besteht Änderungs-
    bedarf, um den aktuell bestehenden verfassungswidrigen
    Ausschluss vom Bezug von Elterngeld zu beenden.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Unsere Kritikpunkte – das muss ich sagen – werden
    von etlichen Familienverbänden geteilt. Beispielhaft will
    ich anführen den Verband Alleinerziehender Mütter und
    Väter, die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie,
    den Familienbund der Katholiken, den Verband binatio-
    naler Familien und Partnerschaften – und, und, und. Na
    ja, sogar das Bundessozial- und das Bundesverfassungs-
    gericht teilen unsere Kritikpunkte. Wir können doch
    nicht alle falschliegen.

    Liebe Kollegen, Sie sehen schon: Es gibt im Rahmen
    der Gesetzesberatungen noch einiges zu tun. Ich setze
    meine Hoffnung wieder einmal auf die Beratungen im





    Jörn Wunderlich


    (A) (C)



    (D)(B)

    Ausschuss und hoffe, dass es nicht wieder Jahre dauert,
    bis sich gute Regelungen durchsetzen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Kollegin Nadine Schön für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wenn man sich mit jungen Familien unterhält,
wird einem immer zurückgemeldet, dass die Einführung
von Elternzeit und Elterngeld eine der wichtigsten politi-
schen Maßnahmen war, die wir in den vergangenen Jah-
ren durchgeführt haben. Wir haben 2007 unter Familien-
ministerin Ursula von der Leyen das Elterngeld und die
Elternzeit eingeführt. Wir haben das Elterngeld in der
letzten Legislaturperiode unter Familienministerin Kristina
Schröder entbürokratisiert, auch für Unternehmer. Wir
haben die Einkommensberechnung einfacher gemacht.
In dieser Koalition gehen wir den nächsten konsequen-
ten Schritt und machen die Elternzeit und das Elterngeld
noch einmal flexibler und individueller. Wir schneiden
es besser auf die Bedürfnisse junger Familien zu. Insge-
samt kann man also sagen: Das Elterngeld ist ein wirkli-
ches Erfolgsmodell.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Es ist ein Erfolgsmodell; denn es ermöglicht vor allem
drei Dinge:

Zum einen bietet es einen wirklichen Schonraum im
ersten Lebensjahr eines Kindes, wenn sich die jungen
Familien möglichst stark auf das Kind konzentrieren
wollen. Im ersten Lebensjahr eines Kindes, wenn sich
das Leben der Eltern stark ändert, was insbesondere
beim ersten Kind der Fall ist, bieten Elterngeld und El-
ternzeit einen Schonraum. Ein solcher Schonraum – das
muss man wirklich sagen – ist nicht selbstverständlich.
Das wird deutlich, wenn wir uns mit Frankreich oder Is-
rael vergleichen. Dort fangen die Eltern sehr viel früher
wieder an zu arbeiten, schon nach wenigen Monaten. Ein
ganzes Jahr einen Schonraum zu haben, auch mit finan-
ziellen Vergünstigungen, ist wirklich ein Luxus, den junge
Familien in Deutschland haben. Auf diesen Schonraum,
der durch Elterngeld und Elternzeit geschaffen wurde,
können wir stolz sein.

Zweitens. Wir schaffen auch einen finanziellen Aus-
gleich, der nicht zu unterschätzen ist. Auch das ist etwas,
was international wirklich außergewöhnlich ist. Wir er-
setzen etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens.
Das ist ein sehr großer Betrag, der es den jungen Fami-
lien ermöglicht, Beruf und Familie zu vereinbaren und
sich wirklich Zeit für die Familie zu nehmen, ohne in fi-
nanzieller Hinsicht auf allzu viel verzichten zu müssen.
Sie können ihren Lebensstandard halten, das Haus oder
die Wohnung abbezahlen und ihren Lebensunterhalt be-
streiten. Deshalb sagen die Familien zur Ausgestaltung
des Elterngeldes – maximal 1 800 Euro bekommt ein
Partner, wenn er aus dem Beruf aussteigt –: Das ist ge-
nau das, was wir brauchen; denn das ermöglicht uns die
Vereinbarkeit überhaupt erst.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Der dritte Punkt ist das Thema Partnerschaftlichkeit.
Das Elterngeld ermöglicht es, Partnerschaftlichkeit zu
leben und neue Modelle der Partnerschaftlichkeit auszu-
probieren. Ganz sicher kennt jeder aus seinem Umfeld
die Erzählungen, die Geschichten von jungen Familien,
gerade von jungen Männern, die sagen: Ich hätte mir
vorher nicht vorstellen können, für die Familie, für das
Baby länger aus dem Job auszusteigen. Ich habe es ge-
macht, weil es die Elternzeit, weil es das Elterngeld gibt.
Das war die wertvollste Erfahrung in meinem Leben. Es
war eine ganz, ganz wichtige Erfahrung, und beim
nächsten Mal bleibe ich länger zu Hause, weil ich sehe,
dass diese Zeit mit dem Kind auch für mich eine ganz
wertvolle Erfahrung ist. Ich sehe, dass es wichtig ist,
auch als Vater Zeit mit dem Baby zu verbringen. – Diese
Modelle der Partnerschaftlichkeit sind neben dem Geld
und neben dem Schonraum der dritte Aspekt.

Dies macht das Elterngeld zum Erfolgsmodell. Wir
als Union sind stolz auf das Elterngeld, stolz auf die El-
ternzeit. Wir sind der Meinung, dass 5,4 Milliarden Euro
zwar eine ganze Menge Geld für den Bundeshaushalt
sind – wir wissen um die große Verantwortung, die alle
Kollegen aus den anderen Ressorts mit für die Familien
in unserem Land übernehmen –, aber wir wissen, dass es
gut angelegtes Geld ist für die jungen Familien in unse-
rem Land.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wir werden auch durch Studien gestützt, die den Er-
folg belegen, etwa die Evaluation der ehe- und familien-
bezogenen Maßnahmen und Leistungen. Hier wurde das
Elterngeld ja nicht auf subjektive Gesichtspunkte hin un-
tersucht, also nicht darauf, was die Familien davon hal-
ten, sondern Kriterien wie die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, das Wohlergehen von Kindern, die wirt-
schaftliche Stabilität und die Erfüllung von Kinderwün-
schen wurden betrachtet. Hier schneidet das Elterngeld
sehr, sehr gut ab. Auch die Konrad-Adenauer-Stiftung
hat kürzlich eine Studie aufgelegt, die untersucht, wie
das Elterngeld wirkt. Sie bescheinigt dem Elterngeld ei-
nen durchschlagenden Erfolg.

Deshalb haben wir im Wahlkampf in unserem Regie-
rungsprogramm versprochen, dass wir das Elterngeld
weiterentwickeln, dass wir mehr Freiräume bei der Ge-
staltung ermöglichen und dass wir ein Teilelterngeld ein-
führen, das bis zu 28 Monate bezogen werden kann. So
steht es in unserem Regierungsprogramm. Das war unser
Wahlversprechen. Heute, genau ein Jahr nach der Bun-
destagswahl, können wir sagen: Wir setzen dieses Wahl-
versprechen um. Unsere erste familienpolitische Maß-
nahme ist die Umsetzung dieses Wahlversprechens für
mehr Flexibilität und mehr Partnerschaftlichkeit für
junge Familien. Wir beraten heute einen Gesetzentwurf





Nadine Schön (St. Wendel)



(C)



(D)(B)

zur Einführung des Elterngeld Plus. Damit setzen wir ei-
nes der wichtigsten Wahlversprechen aus unserem Re-
gierungsprogramm um. Daran sieht man: Die Familien
in unserem Land können sich auf die Union verlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Paare können selbst entscheiden, ob ein Partner das
ganze Jahr zu Hause bleibt oder ob beide Partner sich
diese Zeit im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf teilen. Sie können sich entscheiden, ob sie ge-
meinsam wieder in den Beruf einsteigen oder nacheinan-
der. Sie können entscheiden, ob sie die Partnermonate
gemeinsam nehmen oder nacheinander. Wir schaffen
eine maximale Flexibilität und maximale Möglichkeiten
für junge Familien. Genau das ist der Grundsatz unserer
Familienpolitik, der Familienpolitik der Unionsfraktio-
nen. Wir sagen: Wir wollen den Familien nicht vor-
schreiben, wie sie zu leben haben, wie sie die Vereinbar-
keit von Familie und Beruf zu gestalten haben. Das kann
in unserem Land jede Familie für sich selbst entschei-
den. Deshalb wollen wir hier eine größtmögliche Band-
breite, größtmögliche Partnerschaftlichkeit und größt-
mögliche Flexibilität.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich freue mich, dass wir nun in die Beratungen dieses
wichtigen Gesetzentwurfs einsteigen. Das wird einige
Wochen dauern. Ich selbst werde nicht bei allen Beratun-
gen dabei sein; das ist unschwer zu erkennen. Auch
wenn wir für die Familien in unserem Land vieles re-
geln, vor unserer eigenen Haustür – da muss ich der
Ministerin recht geben – können wir immer noch nicht
so wahnsinnig gut kehren. Unsere Arbeitsstrukturen sind
nicht sehr familienfreundlich, und für Abgeordnete gibt
es auch keine Elternzeit und kein Elterngeld. Die Baden-
Württemberger gehen hier mit gutem Beispiel voran.
Vielleicht ist das ein Appell an uns alle, einmal darüber
nachzudenken, vor der eigenen Haustür zu kehren und
zu überlegen, wie Politik familienfreundlicher sein kann.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Michael GrosseBrömer [CDU/CSU]: Dein Fraktionsvorsitzender unterstützt dich auch!)


Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen bei den
Beratungen mit den Verbänden viel Erfolg. Ich verab-
schiede mich jetzt in den Mutterschutz, leider ohne an-
schließend Elternzeit zu haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Die besten Wünsche für Ihre Familie. – Das Wort hat

    die Kollegin Katja Dörner für die Fraktion Bündnis 90/
    Die Grünen.