Sehr gerne, Herr Präsident. – Herr Minister Gabriel,
das ist ein enorm kitzliger Punkt. Ich möchte gar nicht
allgemein diffamierend unterstellen, dass jedes interna-
tionale Freihandelsabkommen eine solche Wirkung
entfalten will. Wenn aber zwischen Staaten mit belast-
baren, entwickelten Rechtssystemen verhandelt wird,
dann ließen sich die Bedenken am einfachsten ausräu-
men, indem man anerkennt, dass man gar kein Investi-
tionsschutzabkommen braucht. Das ist doch klar.
In der Tat ist die Diskussion für eine deutsche Regie-
rung nicht einfach zu führen, weil gerade Deutschland
als Exportnation viele Freihandelsabkommen mit Län-
dern ausgehandelt hat, in denen nicht klar war, ob der
Rechtsschutz hinreichend garantiert ist. Deshalb wurde
eine gewisse Absicherung gesucht. Wir müssen uns aber
in der heutigen Situation davon deutlich emanzipieren.
Ich glaube Ihnen, dass Sie ausschließlich gute Absichten
haben. Wir sind es gewohnt, dass unser Rechtssystem
mithilfe einer gegliederten Gerichtsbarkeit darauf achtet,
dass die Standards, die wir setzen, eingehalten werden.
Wenn aber nicht die klassische Gerichtsbarkeit zu-
ständig ist, sondern ein Schiedsgericht, das nicht die na-
tionalen und europäischen Gesetze auslegt, sondern sol-
che Probleme eher im Rahmen einer Mediation löst,
dann ist der Druck sehr hoch, dass große internationale
Konzerne gegenüber souveränen Gebietskörperschaften
hohe Schadensersatzsummen geltend machen. Ich möchte
nicht, dass wir das akzeptieren.
Deswegen möchte ich, dass Sie sich mit Ihrer Mei-
nung, die Sie hier vertreten, für die deutsche Regierung
durchsetzen bzw. sonst nicht die Zustimmung Deutsch-
lands geben, wenn trotzdem Investitionsschutzabkom-
men zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen
gefordert werden. Sie haben gute Argumente auf Ihrer
Seite. Da begleiten wir Sie gerne. Setzen Sie sich damit
durch!