Rede von
Volker
Beck
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Oppermann. – Würden Sie der
Einschätzung von Ulrich Schneider vom Paritätischen
Gesamtverband zustimmen, dass man die Rechte für
Flüchtlinge, zum Beispiel im Hinblick auf den Zugang
zum Arbeitsmarkt, nicht gegen das Asylgrundrecht von
Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten ausspielen
sollte, sondern dass man diese Fragen unabhängig vonei-
nander betrachten muss? Man kann doch eine Verbesse-
rung der Situation der Menschen, die hier sind, nicht er-
kaufen, indem man anderen Rechte abschneidet.
Entweder sind diese Herkunftsstaaten sicher oder nicht.
Ich glaube das zwar nicht; denn das gilt zumindest nicht
für Roma und Homosexuelle in diesen Ländern. Wenn
Sie aber sicher sind, dann kann man das so regeln. Man
muss das nicht mit einer anderen Frage verbinden. Das
klingt ein bisschen nach Zuckerbrot und Peitsche.
Wenn Sie den Arbeitszugang für Flüchtlinge für so
wichtig für die Integration halten, wie Sie es sagen – diese
Einschätzung teile ich –, dann verstehe ich nicht, warum
man nur die Frist verkürzt, aber die Vorrangprüfung
beim Zugang zum Arbeitsmarkt, an der die meisten, die
grundsätzlich arbeiten dürfen, scheitern, nicht gleichzei-
tig beseitigt. Die Vorrangprüfung beim Zugang zum Ar-
beitsmarkt für Flüchtlinge bedeutet nämlich, dass man
erst schauen muss, ob ein Deutscher oder EU-Bürger für
eine bestimmte Stelle infrage kommt, und dass der Un-
ternehmer erst, wenn keiner gefunden wird, einen
Flüchtling einstellen kann. Das führt unabhängig von
den Fristen dazu, dass Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis
faktisch nicht arbeiten können. Diese Regelung muss
weg, wenn wir die Flüchtlinge tatsächlich willkommen
heißen und dafür sorgen wollen, dass deren Leben hier
in Deutschland nach der Aufnahme neu beginnen kann.