Rede von
Stephan
Mayer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Beck, selbstverständlich ist die Mit-
gliedschaft in einer terroristischen Organisation in
Deutschland heutzutage unter Strafe gestellt; das ist auch
richtig so. Aber was leider Gottes nicht unter Strafe ge-
stellt ist, ist, auf den Plätzen und Straßen in Deutschland
seine Sympathie für den „Islamischen Staat“ offen zu
bekunden.
Da der „Islamische Staat“ kein Verein ist, kann er nach
dem derzeit in Deutschland geltenden Vereinsrecht nicht
verboten werden.
Es ist deshalb umso wichtiger, dass wir die Sympathie-
werbung für derartige Bewegungen unter Strafe stellen.
Herr Kollege Beck, ich fordere Sie auf, sich zusammen
mit Ihrer Fraktion unserer Initiative und unserem
Wunsch anzuschließen.
Sie könnten dabei ganz deutlich Ihre demokratische Ge-
sinnung zum Ausdruck bringen.
Was das Verbot der PKK angeht: Herr Kollege Beck,
die Einstufung erfolgt durch das Bundesinnenministe-
rium. Wir Parlamentarier, denen nicht die gleichen Infor-
mationen zur Verfügung stehen wie beispielsweise dem
Bundesinnenministerium, sollten uns hier nicht zu inten-
siv darüber auseinandersetzen, ob die PKK eine terroris-
tische Organisation ist oder nicht.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es nach wie vor
gute Gründe gibt, die PKK in Deutschland als terroristi-
sche Organisation einzustufen. Solange das Gegenteil
nicht bewiesen wird und solange nicht offenkundige Tat-
sachen vorgebracht werden, die dafür sprechen, hier eine
Veränderung vorzunehmen, sollten wir uns mit solchen
Forderungen und Wünschen wie den Ihrigen sehr zu-
rückhalten.