Rede von
Volker
Beck
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe zwei Fragen, damit wir den Sachverhalt im
Zusammenhang mit den §§ 129 a und 129 b Strafgesetz-
buch klären. Würden Sie zustimmen, dass jede Mitglied-
schaft in einer terroristischen Vereinigung und jede
Unterstützungshandlung wie Geldsammlungen oder Re-
krutierungshandlungen nach dem bestehenden Recht
selbstverständlich strafbar sind? Würden Sie mir viel-
leicht auch darin zustimmen, dass wir im deutschen
Recht nicht nur das Werben oder Sympathiebekundun-
gen für ISIS unter Strafe stellen können, sondern das ab-
strakt für alle terroristischen Vereinigungen machen
müssen? Und was machen wir dann mit dem Satz, den
wir dann der politischen Beurteilung und Artikulation
entziehen: „Wir sind dankbar dafür, dass die syrische
PKK die Jesiden aus der Hand der ISIS befreit hat.“? Die
PKK ist eine verbotene Terrororganisation. Das, was ich
gerade im Zusammenhang mit den Jesiden gesagt habe,
wäre nach Ihrem Vorschlag eine strafbare Aussage. Ich
meine, Ähnliches hier im Hause schon gehört zu haben.