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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/46 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 46. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Klaus-Peter Schulze . . . . . . . . . . . 4089 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4089 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 . . . . 4090 D Tagesordnungspunkt 4: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie- stärkungsgesetz) Drucksachen 18/1558, 18/2010 (neu) . 4091 A – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2011. . . . . . . . . . . . . . . 4091 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksachen 18/590, 18/2010 (neu) . . . . . 4091 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4091 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 4093 D Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 4094 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4096 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4098 B Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4098 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4099 B Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4100 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4102 A Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4103 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 4104 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4105 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 4106 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4107 B Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4108 B Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4110 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 4110 C Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4111 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4112 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 4113 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . . 4114 D, 4117 B Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4115 C, 4119 D Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Patrick Schnieder, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Mo- derne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle Drucksache 18/1973 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4118 A Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4118 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4122 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4123 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4125 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4126 A Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4127 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 4128 C Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4129 D Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4130 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4132 A Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4133 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . 4135 C Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4135 D Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4137 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4138 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das unbefristete Arbeitsver- hältnis zur Regel machen Drucksache 18/1874 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4140 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Abschaffung der sachgrund- losen Befristung Drucksachen 18/7, 18/879 . . . . . . . . . . . . 4140 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 4140 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4141 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 4143 A Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4143 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 4144 B Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4146 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4147 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4147 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4149 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 4150 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4155 D Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäi- schen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsa- chen Drucksache 18/1773 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4150 C b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zulassung glyphosathalti- ger Pflanzenschutzmittel einschränken Drucksache 18/1873 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4150 C c) Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Klaus Ernst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bad-Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich- rechtlichen Fonds überführen Drucksache 18/1959 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4150 D d) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt Drucksache 18/1963 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4150 D e) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stellung- nahme im Rahmen des Konsultations- verfahrens der Europäischen Kommis- sion zum Investitionsschutzkapitel im geplanten transatlantischen Freihandels- abkommen TTIP Drucksache 18/1964 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4151 A f) Unterrichtung durch die Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes: Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zustän- digkeitsbereich betroffenen Beauftrag- ten der Bundesregierung und des Deut- schen Bundestages Drucksache 17/4325 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4151 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßgabebe- schluss des Bundesrates zur Spielverord- nung umgehend in Kraft setzen Drucksache 18/1875 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4151 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 III Tagesordnungspunkt 33: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Verei- nigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Vertragsgesetz EU-USA-Luftverkehrs- abkommen – EU-USA-LuftverkAbkG) Drucksachen 18/1569, 18/1997 . . . . . . . . 4151 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Mittel- meer-Luftverkehrsabkommen vom 15. De- zember 2010 zwischen der Europäi- schen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (Ver- tragsgesetz Europa-Mittelmeer-Jorda- nien-Luftverkehrsabkommen – Euro- med-JOR-LuftverkAbkG) Drucksachen 18/1570, 18/1998 . . . . . . . . 4151 D c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäi- schen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den Ge- meinsamen Luftverkehrsraum (Ver- tragsgesetz EU-Moldau-Luftverkehrs- abkommen – EU-MDA-LuftverkAbkG) Drucksachen 18/1571, 18/1999 . . . . . . . . 4152 A d) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 9. September 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen Drucksachen 18/1568, 18/1984 . . . . . . . . 4152 C e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Um- weltinformationsgesetzes Drucksachen 18/1585, 18/1992 . . . . . . . . 4152 D f) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sofortiges Moratorium für die Wohnungs- und Grundstücksverkäufe durch die Bundesanstalt für Immobili- enaufgaben Drucksache 18/1952 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4153 A g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Wolfgang Gehrcke, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Kür- zungspolitik beenden – Soziale Errun- genschaften verteidigen – Soziales Europa schaffen Drucksachen 18/1116, 18/1605 . . . . . . . . 4153 A h) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsauschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Milliarde Euro Entlastung für Kommunen im Jahr 2014 umsetzen Drucksachen 18/975, 18/1655 . . . . . . . . . 4153 B i) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Drucksachen 18/1233, 18/1379 (neu) Nr. 2.1, 18/1677 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4153 C j) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Erste Verord- nung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/1471, 18/1702 Nr. 2, 18/1993 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4153 C k) Beratung der Dritten Beschlussempfeh- lung des Wahlprüfungsausschusses: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Drucksache 18/1810 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4153 D l) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zur Übersicht 2 – über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsa- chen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/1970 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4154 A m)–s) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 67, 68, 69, 70, 71, 72 und 73 zu Peti- tionen Drucksachen 18/1882, 18/1883, 18/1884, 18/1885, 18/1886, 18/1887, 18/1888 . . . . 4154 A Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Morato- rium beim Verkauf von Wohnimmobi- IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 lien in Städten mit angespanntem Woh- nungsmarkt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Drucksache 18/1965 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4154 D b)–j) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81 und 82 zu Petitionen Drucksachen 18/1974, 18/1975, 18/1976, 18/1977, 18/1978, 18/1979, 18/1980, 18/1981, 18/1982 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4155 A Tagesordnungspunkt 7: Wahl eines Mitglieds der „Kommission La- gerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ge- mäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Satz 3 und 6 des Standortauswahlgesetzes Drucksache 18/1961 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4158 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu Einwänden der EU- Kommission in Bezug auf die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland . . . . . . . . . 4158 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4158 B Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4159 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4162 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4163 C Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4164 C Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4165 D Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4166 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4167 C Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4168 C Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4169 D Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4171 A Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4172 C Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4173 D Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzu- gangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer Drucksachen 18/1528, 18/1766, 18/1954, 18/2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4174 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerken- nen Drucksachen 18/1616, 18/1954, 18/2004 . 4174 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4174 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 4176 A Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) . . . . . . . 4177 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4178 B Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4179 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4181 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4181 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4182 B Zusatztagesordnungspunkt 7: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeits- gesetzes Drucksache, 18/1312, 18/1759, 18/1955, 18/2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4183 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehö- rigkeitsrecht Drucksachen 18/1092, 18/1955, 18/2005 4183 C – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staats- angehörigkeitsgesetzes Drucksachen 18/185 (neu), 18/1955, 18/2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4183 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Für ein fortschrittliches Staatsangehörig- keitsrecht Drucksachen 18/286, 18/1955, 18/2005 . . 4183 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 V Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4183 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4185 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4185 C Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4186 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4187 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 4189 B Aydan Özoğuz, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4190 D Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4191 C Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4193 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4193 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . 4194 D Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4197 D, 4200 A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Ulle Schauws, Renate Künast, Katja Dörner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur geschlechterge- rechten Besetzung von Aufsichtsräten, Gremien und Führungsebenen (Führungs- kräftegesetz) Drucksache 18/1878 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4195 B Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4195 C Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4196 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 4202 B Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4204 A Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU) . . . . . . . 4205 B Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4206 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4207 D Tagesordnungspunkt 30: a) Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gregor Gysi, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Spezifische Altersarmut Ost durch Korrektur der Rentenüber- leitung beheben Drucksache 18/1644 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4209 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwi- ckau), Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anglei- chung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf den Weg bringen Drucksachen 18/982, 18/1994 . . . . . . . . . 4209 D Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 4209 D Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4211 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4212 D Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . 4213 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4214 B Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 4215 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 4216 B Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4217 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 4218 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4221 C Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: 100 Jahre Erster Weltkrieg, 100 Jahre Nein zum Krieg – Gedenktafel für Karl Liebknecht Drucksache 18/1950 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4218 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4219 A Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 4219 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 4221 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4223 B Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4224 D Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4226 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 4226 D Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 4228 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens Drucksachen 18/1284, 18/2009. . . . . . . . . . . . 4229 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 4229 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4230 B Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 4231 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4232 B Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4233 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Hans-Christian Ströbele, Monika Lazar, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequenzen aus den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungs- ausschusses Drucksache 18/776 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4234 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4234 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4235 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4236 C Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 4237 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4238 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpassungsgeset- zes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) Drucksache 18/1797 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4239 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesteilhabegesetz zügig vorle- gen – Volle Teilhabe ohne Armut garantie- ren Drucksache 18/1949 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4239 B Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . 4239 C Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4240 A Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4241 A Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4241 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4242 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wein- gesetzes Drucksachen 18/1780, 18/1966, 18/1983 . . . . 4243 B Kordula Kovac (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4243 C Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4244 D Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4246 A Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4247 A Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine schnelle und unbüro- kratische Aufnahme syrischer Flücht- linge in Deutschland und in der EU – zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Tom Koenigs, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verant- wortung übernehmen – Zügig mehr sy- rische Flüchtlinge aufnehmen Drucksachen 18/840, 18/846, 18/1760 . . . . . 4248 C Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4248 D Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4249 D Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4250 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 4251 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4252 B Tagesordnungspunkt 17: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des natio- nalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Drucksachen 18/1529, 18/1776, 18/1995 . 4253 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4253 B Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4253 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . 4254 B Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 4255 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4256 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4257 B Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Ab- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 VII geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Be- standsobergrenzen für Tierhaltungen ein- führen Drucksache 18/1872 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4258 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 4258 C Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4259 D Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4261 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 4262 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4263 A Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Natio- nale Stelle zur Verhütung von Folter zum: Jahresbericht 2013 der Bundesstelle und der Länderkommission Drucksachen 18/1178, 18/2003 . . . . . . . . . . . 4263 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . 4263 D Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4265 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4266 D Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 4267 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4268 D Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: LKW-Maut nachhaltig und ökologisch ausrichten Drucksache 18/1620 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4269 C Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlerso- zialabgabesatzes (Künstlersozialabgabesta- bilisierungsgesetz – KSAStabG) Drucksachen 18/1530, 18/1770, 18/1985 . . . . 4269 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . 4270 A Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4271 A Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 4271 D Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4272 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4273 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4274 B Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die europäi- sche Perspektive der Republik Moldau un- terstützen Drucksache 18/1956 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4275 B Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4275 B Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4276 B Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4277 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 4278 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4279 C Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz von Elefanten und Nashörnern vor Wil- derei stärken Drucksache 18/1951 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4280 B b) Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wildtierhandel mit geschützten Arten verbieten Drucksache 18/1960 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4280 B Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4280 C Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . . 4281 D Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4283 B Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 4284 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4284 D Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 4285 D Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ra- tings Drucksache 18/1774 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4286 D Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4286 D Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4287 D Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 4289 A Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 4289 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4291 A VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 Tagesordnungspunkt 31: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: 20 Jahre nach Kairo – Bevölkerungs- politik im Kontext internationaler Ent- wicklungszusammenarbeit und der Post- 2015-Agenda Drucksache 18/1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4292 A Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . 4292 B Dr. Georg Kippels (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4293 C Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . 4294 A Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 4295 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 4296 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4298 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4299 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 4301 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ute Finckh-Krämer und Daniela Kolbe (Leipzig) (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Änderungsantrag der Ab- geordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifau- tonomiestärkungsgesetz) (Drucksache 18/2019) (Tagesordnungspunkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . 4301 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cansel Kiziltepe (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Änderungsantrag der Ab- geordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifau- tonomiestärkungsgesetz) (Drucksache 18/2019) (Tagesordnungspunkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . . 4302 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den Änderungsantrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Drucksache 18/2019) (Tagesordnungspunkt 4 a) . . . . . . . 4303 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Brehmer, Manfred Grund, Frank Heinrich (Chemnitz), Jörg Hellmuth, Matthias Lietz, Eckhardt Rehberg, Dr. Klaus-Peter Schulze, Tino Sorge, Carola Stauche, Dieter Stier, Arnold Vaatz, Volkmar Vogel (Kleinsaara) und Kees de Vries (alle CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Tagesord- nungspunkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4304 A Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarif- autonomiestärkungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . 4304 D Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4304 D Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4305 C Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . 4307 B Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4308 A Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4308 D Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4309 D Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4310 C Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4311 B Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4311 B Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . 4312 A Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4312 D Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . 4313 C Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4313 C Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4314 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4314 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 IX Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4315 A Jana Schimke (CDU/CSU) (CDU/CSU) . . . 4315 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4316 A Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . 4316 D Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4317 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Inge Höger und Ulla Jelpke (beide Die Linke) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautono- mie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Tages- ordnungspunkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4317 B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Klaus Barthel, Dr. Matthias Bartke, Bärbel Bas, Dr. Karl-Heinz Brunner, Marco Bülow, Dr. Lars Castellucci, Petra Crone, Sabine Dittmar, Michael Gerdes, Martin Gerster, Michael Groß, Dr. Ute Finckh- Krämer, Bettina Hagedorn, Ulrich Hampel, Gabriela Heinrich, Gabriele Hiller-Ohm, Frank Junge, Josip Juratovic, Ralf Kapschack, Gabriele Katzmarek, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Steffen-Claudio Lemme, Hiltrud Lotze, Kirsten Lühmann, Hilde Mattheis, Klaus Mindrup, Markus Paschke, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, Annette Sawade, Dr. Dorothee Schlegel, Ewald Schurer, Stefan Schwartze, Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Martina Stamm- Fibich, Kerstin Tack, Bernd Westphal, Waltraud Wolff (Wolmirstedt) und Gülistan Yüksel (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung (Tagesordnungspunkt 6 b) . . . . . . . . . . . 4317 D Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Dr. Martin Rosemann (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung (Tagesordnungspunkt 6 b) . . . . . . . . . . . . 4318 B Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den von den Ab- geordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungs- punkt 6 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4318 D Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Petra Sitte (Die Linke) zur Abstimmung über die dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen ge- gen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deut- schen Bundestag am 22. September 2013 (Ta- gesordnungspunkt 33 k) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4319 B Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Marco Bülow, Petra Crone, Dr. Daniela De Ridder, Dr. Karamba Diaby, Petra Ernstberger, Saskia Esken, Elke Ferner, Christian Flisek, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Josip Juratovic, Christina Kampmann, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Katja Mast, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz, Andreas Rimkus, Sönke Rix, Johann Saathoff, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Svenja Stadler, Sonja Steffen und Gülistan Yüksel (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (Zusatztagesordnungspunkt 6 a) . . . . . . . . . . 4320 A Anlage 13 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (Zusatztagesordnungs- punkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4320 D Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4321 A Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4321 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . 4321 D Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . 4322 A Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 4322 D X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . 4323 B Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 4323 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 4324 B Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Zusatztagesord- nungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4324 C Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD 20 Jahre nach Kairo – Bevöl- kerungspolitik im Kontext internationaler Entwicklungszusammenarbeit und der Post- 2015-Agenda (Tagesordnungspunkt 31) . . . . 4325 A Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) (Tagesordnungs- punkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4325 D Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4325 C Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) . . . . . . 4326 D Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . 4327 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 4328 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4328 D Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4329 C Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Tagesordnungspunkt 15) . 4330 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4330 B Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: LKW-Maut nachhaltig und öko- logisch ausrichten (Tagesordnungspunkt 22) . 4331 A Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4331 A Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4331 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 4332 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 4333 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4334 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4089 (A) (C) (D)(B) 46. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 Beginn: 10.30 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4301 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 04.07.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 04.07.2014 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 04.07.2014 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.07.2014 Flisek, Christian SPD 04.07.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 04.07.2014 Freitag, Dagmar SPD 04.07.2014 Gabriel, Sigmar SPD 04.07.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 04.07.2014 Hartmann, Michael SPD 04.07.2014 Dr. Hirte, Heribert CDU/CSU 04.07.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 04.07.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.07.2014 Maag, Karin CDU/CSU 04.07.2014 Mortler, Marlene CDU/CSU 04.07.2014 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 04.07.2014 Rief, Josef CDU/CSU 04.07.2014 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 04.07.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 04.07.2014 Wicklein, Andrea SPD 04.07.2014 Winkelmeier-Becker, Elisabeth CDU/CSU 04.07.2014 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 04.07.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ute Finckh-Krämer und Daniela Kolbe (Leipzig) (beide SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarif- autonomiestärkungsgesetz) (Drucksache 18/2019) (Tagesordnungspunkt 4 a) Die Einführung des einheitlichen gesetzlichen Min- destlohnes ist ein wichtiger und historischer Schritt, um Niedriglöhne zu bekämpfen und die Ordnung am Ar- beitsmarkt wiederherzustellen. Wir begrüßen es, dass während der Gesetzesberatun- gen vereinbart werden konnte, eine erste Anpassung des Mindestlohns bereits zum Januar 2017 durch die Min- destlohnkommission durchzuführen. Das ist ein Jahr frü- her als ursprünglich vorgesehen. Die Mindestlohnkom- mission hat über die Anpassung bis zum 30. Juni 2016 zu entscheiden. Wir haben in den Beratungen zudem die Aufgaben der Mindestlohnkommission dahin gehend er- weitert, dass es eine laufende Evaluation der Auswirkun- gen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt gibt und eine erste Evaluation bereits zum 1. Juni 2016 erfolgen wird. Mit der Übernahme der Regelung des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes zur Haftung des Auftraggebers in § 13 Mindestlohngesetz, MiLoG, haben wir zudem eine klare und verbindliche Haftungsregelung durchgesetzt. Dies wird die Arbeit des Zolls erleichtern und gewähr- leistet die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnes in allen Branchen. Mit der frühen Evaluation schaffen wir die Voraussetzung, dass regelmäßig auch die in § 22 MiLoG vorgesehenen Ausnahmen für einzelne Perso- nengruppen überprüft und geändert werden können. Mit den während der Beratungen ausgehandelten neuen Re- gelungen im Bereich der Praktikantinnen und Praktikan- ten beenden wir den Missbrauch von Praktika. Für frei- willige Praktika im Rahmen von Ausbildung und Studium mit einer maximalen Dauer von drei Monaten muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden. Aber der Mindestlohn gilt für alle Praktika, die darüber hinausge- hen oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem abgeschlossenen Hochschulstudium geleis- tet werden. Dank der SPD ist die Zeit, in der Praktikan- tinnen und Praktikanten trotz abgeschlossener Berufs- ausbildung ausgebeutet und ohne Vergütung beschäftigt wurden, vorbei. Wir freuen uns, dass es der SPD-Fraktion und Bun- desministerin Andrea Nahles gemeinsam mit den Ge- werkschaften gelungen ist, Branchenausnahmen zu ver- hindern. Mit den Übergangsregelungen für einzelne Anlagen 4302 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Branchen geben wir diesen die Möglichkeit, schrittweise Anpassungen vorzunehmen, um spätestens zum 1. Ja- nuar 2017 einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu errei- chen. Es ist uns zudem gelungen, die Ausnahmen im Be- reich der Langzeitarbeitslosen zugunsten dieser Perso- nengruppe leicht zu entschärfen. Gerade diese Gruppe ist am Arbeitsmarkt in einer schwachen Position, sodass sie eines besonderen Schutzes vor Ausbeutung bedarf. Sie können für sechs Monate nur dann vom Mindestlohn ausgenommen werden, wenn sie in einem nicht tarifge- bundenen Betrieb arbeiten. In den letzten Verhandlungen konnte zudem erreicht werden, dass Langzeitarbeitslose nicht von Betrieb zu Betrieb weitergereicht werden kön- nen, indem wir § 18 SGB III dahin gehend geändert ha- ben, dass Eingliederungsmaßnahmen im Sinne von § 45 SGB III, die länger als sechs Wochen gehen, und ent- sprechend lange Erwerbstätigkeit die Arbeitslosigkeit unterbrechen. Eine Langzeitarbeitslose oder ein Lang- zeitarbeitsloser gilt dann nicht mehr als solcher und muss bei einer neuen Beschäftigung nach Mindestlohn vergütet werden. Die Bundesregierung wurde des Weite- ren verpflichtet, bereits zum 1. Juni 2016 einen Bericht abzugeben, inwiefern die Ausnahmeregelung der Inte- gration in den Arbeitsmarkt diente. Gleichwohl bleibt die Ausnahme für Langzeitarbeitslose für uns Sozialde- mokratinnen und Sozialdemokraten schmerzhaft. Bedauerlicherweise gab es im Gesetzgebungsverfah- ren keine Änderung bei den vorgesehenen Ausnahmen in Bezug auf unter 18-Jährige, die keinen Anspruch auf diesen Mindestlohn haben werden. Wir teilen nicht die Einschätzung, dass jugendliche Arbeitnehmer und Ar- beitnehmerinnen durch den Mindestlohn auf eine Aus- bildung verzichten würden. Die Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Deutschland sind sich der Stärken des dualen Ausbildungssystems sehr wohl bewusst. Sie werden auch nach der Einführung eines Mindestlohns zum übergroßen Teil eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung schafft Sicherheit, Anerkennung und Einkommensmög- lichkeiten weit jenseits der Niedrigeinkommen von 8,50 Euro Stundenlohn. Die Verabschiedung des gesetzlichen, flächendecken- den Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro ist eine Ent- scheidung von historischem Ausmaß. 3,7 Millionen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland werden davon profitieren. Mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2015 wird es in unserem Land wieder gerech- ter zugehen. Im Rahmen der bis 2017 anstehenden Über- prüfungen des Gesetzes werden wir uns weiterhin für die Korrektur der vorgesehenen Ausnahmen einsetzen. In- folgedessen lehnen wir den Änderungsantrag der Frak- tion Die Linke ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cansel Kiziltepe (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsge- setz) (Drucksache 18/2019) (Tagesordnungs- punkt 4 a) Die Einführung des einheitlichen gesetzlichen Min- destlohnes ist ein wichtiger und historischer Schritt, um Niedriglöhne zu bekämpfen und die Ordnung am Ar- beitsmarkt wiederherzustellen. Für mich von großer Bedeutung ist die gleichzeitige Stärkung der Tarifautonomie. Mit der Streichung des 50- Prozent-Quorums für die Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen wird es angesichts niedriger Ta- rifbindung möglich, die tarifliche Ordnung zu stützen und zu stärken. Durch die Ausweitung des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes, AEntG, auf alle Branchen – bis- her gibt es nur in 14 Branchen Mindestlöhne nach dem AEntG – wird es möglich sein, Tarifverträge durch Rechtsverordnung zugunsten inländischer und ausländi- scher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf alle Branchen zu erstrecken. Ich begrüße es, dass während der Gesetzesberatungen vereinbart werden konnte, eine erste Anpassung des Mindestlohns bereits zum Januar 2017 durch die Min- destlohnkommission durchzuführen. Das ist ein Jahr frü- her als ursprünglich vorgesehen. Die Mindestlohnkom- mission hat über die Anpassung bis zum 30. Juni 2016 zu entscheiden. Wir haben in den Beratungen zudem die Aufgaben der Mindestlohnkommission dahin gehend er- weitert, dass es eine laufende Evaluation der Auswirkun- gen des Mindestlohnes auf den Arbeitsmarkt gibt und eine erste Evaluation bereits zum 1. Juni 2016 erfolgen wird. Mit der Übernahme der Regelung des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes zur Haftung des Auftraggebers in § 13 Mindestlohngesetz, MiLoG, haben wir zudem eine klare und verbindliche Haftungsregelung durchgesetzt. Dies wird die Arbeit des Zolls erleichtern und gewähr- leistet die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnes in allen Branchen. Mit der frühen Evaluation schaffen wir die Voraussetzung, dass regelmäßig auch die in § 22 MiLoG vorgesehenen Ausnahmen für einzelne Perso- nengruppen überprüft und geändert werden können. Mit den während der Beratungen ausgehandelten neuen Re- gelungen im Bereich der Praktikantinnen und Praktikan- ten beenden wir den Missbrauch von Praktika. Für frei- willige Praktika im Rahmen von Ausbildung und Studium mit einer maximalen Dauer von drei Monaten muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden. Aber der Mindestlohn gilt für alle Praktika, die darüber hinausge- hen oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung beziehungsweise einem abgeschlossenen Hochschulstu- dium geleistet werden. Dank der SPD ist die Zeit, in der Praktikantinnen und Praktikanten trotz abgeschlossener Berufsausbildung ausgebeutet und ohne Vergütung be- schäftigt wurden, vorbei. Ich freue mich, dass es der SPD-Fraktion und Bun- desministerin Andrea Nahles gemeinsam mit den Ge- werkschaften gelungen ist, Branchenausnahmen zu ver- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4303 (A) (C) (D)(B) hindern. Mit den Übergangsregelungen für einzelne Branchen geben wir diesen die Möglichkeit, schrittweise Anpassungen vorzunehmen, um spätestens zum 1. Ja- nuar 2017 einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu errei- chen. Es ist uns zudem gelungen, die Ausnahmen im Be- reich der Langzeitarbeitslosen zugunsten dieser Perso- nengruppe leicht zu entschärfen. Gerade diese Gruppe ist am Arbeitsmarkt in einer schwachen Position, sodass sie eines besonderen Schutzes vor Ausbeutung bedarf. Sie können für sechs Monate nur dann vom Mindestlohn ausgenommen werden, wenn sie in einem nicht tarifge- bundenen Betrieb arbeiten. In den letzten Verhandlungen konnte zudem erreicht werden, dass Langzeitarbeitslose nicht von Betrieb zu Betrieb weitergereicht werden kön- nen, indem wir § 18 SGB III dahin gehend geändert ha- ben, dass Eingliederungsmaßnahmen im Sinne von § 45 SGB III, die länger als sechs Wochen gehen, und ent- sprechend lange Erwerbstätigkeit die Arbeitslosigkeit unterbrechen. Eine Langzeitarbeitslose oder ein Lang- zeitarbeitsloser gilt dann nicht mehr als solcher und muss bei einer neuen Beschäftigung nach Mindestlohn vergütet werden. Die Bundesregierung wurde des Weite- ren verpflichtet, bereits zum 1. Juni 2016 einen Bericht abzugeben, inwiefern die Ausnahmeregelung der Inte- gration in den Arbeitsmarkt diente. Gleichwohl bleibt die Ausnahme für Langzeitarbeitslose für uns Sozialde- mokraten schmerzhaft. Bedauerlicherweise gab es im Gesetzgebungsverfah- ren keine Änderung bei den vorgesehenen Ausnahmen in Bezug auf unter 18-Jährige, die keinen Anspruch auf diesen Mindestlohn haben werden. Ich teile nicht die Einschätzung, dass jugendliche Arbeitnehmer und Ar- beitnehmerinnen durch den Mindestlohn auf eine Aus- bildung verzichten würden. Die Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Deutschland sind sich der Stärken des dualen Ausbildungssystems sehr wohl bewusst. Sie werden auch nach der Einführung eines Mindestlohns zum übergroßen Teil eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung schafft Sicherheit, Anerkennung und Einkommensmög- lichkeiten weit jenseits der Niedrigeinkommen von 8,50 Euro Stundenlohn. Die Verabschiedung des gesetzlichen flächendecken- den Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro ist eine Ent- scheidung von historischem Ausmaß. 3,7 Millionen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland werden davon profitieren. Mit Inkrafttreten zum 1. Ja- nuar 2015 wird es in unserem Land wieder gerechter zu- gehen. Im Rahmen der bis 2017 anstehenden Überprü- fungen des Gesetzes werde ich mich weiterhin für die Korrektur der vorgesehenen Ausnahmen einsetzen. In- folgedessen lehne ich den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke ab. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über: Änderungs- antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Drucksache 18/2019) (Tagesordnungspunkt 4 a) In dieser Woche wird in 2. und 3. Lesung die Einfüh- rung des flächendeckenden Mindestlohns beschlossen. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Abweichungen sind bis Ende 2016 grundsätzlich nur möglich, wenn ein entsprechen- der Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Ar- beitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich er- klärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle voll- jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar für alle Branchen. Es ist ein Erfolg, dass es nach jahrelangen Diskussionen endlich auch in Deutschland den überfälligen Einstieg in den Mindestlohn gibt. Ich werde dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen, weil die Einführung des Mindestlohns ein richtiger und überfälliger Schritt ist. Den Antrag der Lin- ken halte ich zwar auch für richtig, werde ihn aber leider ablehnen müssen, um das eigentliche Gesetz nicht zu ge- fährden. Auch wenn ich die geplanten Ausnahmen für falsch halte, die Union würde ohne sie nicht für das Ge- setz stimmen. Damit würde es den Mindestlohn nicht ge- ben. Deshalb bin ich bereit, den Preis zu zahlen – wenn- gleich ich mich weiterhin dafür einsetzen werde, dass es erstens nicht bei 8,50 Euro bleibt und zweitens die Aus- nahmen abgebaut werden. Gut finde ich, dass wir auch bei den Praktika weiter- gekommen sind und Praktikantinnen und Praktikanten zumindest teilweise den Mindestlohn bekommen. Grundsätzlich bin ich allerdings gegen Ausnahmen und Einschränkungen beim Mindestlohn. Vor allem, dass der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Neueinstellung nicht gilt, halte ich für problematisch. Wer solche Ausnahmen zulässt, ris- kiert Missbrauch. Der Mindestlohn soll vor Lohndum- ping schützen; das muss auch für Langzeitarbeitslose gelten. Menschen, die länger als ein Jahr ohne Job sind, müssen damit weiterhin befristet für weniger als 8,50 Euro pro Stunde arbeiten. Ich befürchte, dass Un- ternehmen Langzeitarbeitslose als „Niedriglöhner“ nut- zen könnten und dann nach fünf Monaten wieder entlas- sen. Sicher gibt es für jede Ausnahme Argumente. Ich bin froh, dass die Ministerin und die SPD viele weitere einschränkende Vorschläge der Union abgewehrt haben und so kein Flickenteppich entsteht. Dennoch, immerhin gilt nun für etwa 2 Millionen Langzeitarbeitslose im Bund und etwa 31 300 Langzeitarbeitslose in Dortmund der Mindestlohn nicht, sollten sie einen Job finden. Auch die Ausnahmen bei den Zeitungszustellerinnen und -zustellern, bei den Saisonkräften in der Landwirt- schaft, bei den Erntehelferinnen und -helfern sowie den Praktikantinnen und Praktikanten sind nicht notwendig und nur ein Zugeständnis an die CDU/CSU und unter 4304 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) anderem an die Zeitungsverlage. Dies trifft die Schwächsten. Hier müssen wir auf eine Überprüfung po- chen und die Möglichkeit bekommen, diese Ausnahmen zurückzunehmen. Ich hoffe sehr, dass zum Mindestlohn im Bundestag noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Ich werde mich jedenfalls weiterhin für einen flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen stark machen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Brehmer, Manfred Grund, Frank Heinrich (Chemnitz), Jörg Hellmuth, Matthias Lietz, Eckhardt Rehberg, Dr. Klaus-Peter Schulze, Tino Sorge, Carola Stauche, Dieter Stier, Arnold Vaatz, Volkmar Vogel (Kleinsaara) und Kees de Vries (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsge- setz) (Tagesordnungspunkt 4 a) Wir stehen zum Koalitionsvertrag und stimmen dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Bedenken, zu. Wir gönnen den Be- schäftigten, die von der Einführung des flächendecken- den gesetzlichen Mindestlohns profitieren werden, die- sen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Wir sehen jedoch die Gefahr, dass die Einführung des flä- chendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutschland führen könnte. Nach Informationen, die uns von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen erhebliche strukturelle ökonomische Unter- schiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigtem sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Arbeitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint uns nicht ausgeschlossen, dass sich infolge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Andererseits erkennen wir an, dass einigen unserer Forderungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunterneh- mer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Folgende unserer Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes; wir erwarteten bei der Mindestlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifver- träge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene im Sinne des Koalitionsvertrages aner- kannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen; wir forderten, dass die Bereitschaft junger Men- schen mit Vermittlungshemmnissen, eine Berufsausbil- dung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, in- dem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingun- gen aufzunehmen. Daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich erklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Ta- rifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautonomie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwi- ckelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Ar- beitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderten. Trotz dieser offenen Fragen halten wir das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Ar- beitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundes- regierung zeigen, erwarten wir sofortiges Handeln. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Tagesord- nungspunkt 4 a) Günter Baumann (CDU/CSU): Ich stehe zum Ko- alitionsvertrag und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Beden- ken, zu. Ich gönne den Beschäftigten, die von der Ein- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4305 (A) (C) (D)(B) führung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns profitieren werden, diesen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Ich sehe jedoch die Ge- fahr, dass die Einführung des flächendeckenden gesetzli- chen Mindestlohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutschland führen könnte. Nach Informationen, die mir von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen erhebliche strukturelle ökonomische Unter- schiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigtem sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Arbeitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Andererseits erkenne ich an, dass einigen meiner For- derungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunterneh- mer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Folgende meiner Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: – Ermöglichung von Stücklohnvereinbarungen in den Fällen, in denen der am Monatsende ausbezahlte Lohn bei „Normalleistung“ den gesetzlich vorgegebe- nen Mindestlohn erreicht – Einführung von Übergangsfristen bis zum 31. De- zember 2016 mit dem Ziel, eigene Tarifverträge zu vereinbaren, die eine stufenweise Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn beinhalten; – Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: Ich erwartete bei der Mindestlohnregelung, dass bislang gültige Haustarif- verträge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene im Sinne des Koalitionsvertrages anerkannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben; – Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen: Ich forderte, dass die Bereitschaft junger Men- schen mit Vermittlungshemmnissen, eine Berufsaus- bildung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, indem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeint- lich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbe- dingungen aufzunehmen. Daher sollten Arbeitsver- hältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich- keitserklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Ta- rifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautonomie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwi- ckelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Ar- beitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderte. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Ar- beitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundes- regierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Neben der Ein- führung der doppelten Staatsbürgerschaft und der Rente mit 63 sehe ich in der Einführung des einheitlichen ge- setzlichen flächendeckenden – allgemeinen – Mindest- lohns einen ordnungspolitischen Verstoß gegen die Re- geln der sozialen Marktwirtschaft. Dieser liegt allerdings schon im Koalitionsvertrag begründet, der an diesen Stellen schlecht verhandelt wurde und ganz und gar nicht dem Wahlergebnis entspricht. Die Menschen haben die Union wegen ihres Wahlprogrammes, unter anderem auch ihrer Vorschläge für einen branchen- und regional differenzierten Mindestlohn gewählt. Meine seinerzeitige grundsätzliche Zustimmung zum Koalitionsvertrag hieß deshalb auch nicht, dass ich nicht Teilen daraus weiterhin kritisch gegenüberstehe und dies in meinem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringe, falls nicht im konkreten Gesetzgebungsverfahren grund- legende Mängel behoben wurden. Dass das in diesem Gesetz an einigen Stellen, insbesondere durch die Fach- politiker der Union, erfolgt ist, will ich gerne anerken- nen. Auch deshalb werde ich nicht, wie ursprünglich angekündigt, mit Ablehnung, sondern mit Enthaltung votieren. Nur dieses differenzierte Abstimmungsverhal- ten kann ich als Vorstandsmitglied der Mittelstandsverei- nigung Mittelsachsens verantworten. Ich bin ein Anhänger des Mindestlohnes, und ich weiß, dass die Menschen zu Recht eine gerechte Entloh- nung erwarten. Ich gönne den Beschäftigten, die davon profitieren, ihre hart erarbeiteten Lohnzuwächse in vol- lem Maße. Meine Anhängerschaft gilt aber regional- und branchenbezogenen differenzierten Mindestlöhnen, durch die negative Beschäftigungseffekte von Mindestlohnver- einbarungen vermieden werden, die außerdem nicht weg 4306 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) von Produktivität, Wertschöpfung und der Positionie- rung auf den jeweiligen Dienstleistungs- und Produkt- märkten staatlich pauschal verordnet werden. Meine Mindestlohnanhängerschaft gilt der Tarifautonomie und der Koalitionsfreiheit, Tarifgemeinschaften zu bilden und in ihnen Lohnuntergrenzen festzulegen. Das vorlie- gende „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ kann diesen Anspruch nur unzureichend erfüllen. Außerdem befürchte ich, dass durch einen allgemei- nen Mindestlohn insbesondere im Osten Arbeitsplätze, vor allem die von Geringqualifizierten, vernichtet wer- den, weil Lohnkostensteigerungen zu 30 Prozent für so manchen Kleinunternehmer oder Handwerker, die bisher auch für einfache Tätigkeiten Menschen statt Maschinen beschäftigt haben, nicht verkraftbar sind. Es sind ja nicht nur die 8,50 Euro pro Stunde pro Arbeitnehmer, es ist ja auch die Verkürzung des Lohnabstandes zu den Fach- kräften, die angepasst werden muss, um der höheren Qualifikation Rechnung zu tragen und den Abstand zu den unteren Lohngruppen wiederherzustellen. Der allge- meine Mindestlohn vermindert die Entgeltunterschiede im Betrieb, wenn etwa eine Spülerin in der Restaurant- küche genauso viel bekommt, wie eine qualifizierte Ser- vicekraft im Gastraum. Dieser so entstehende „Fahr- stuhleffekt“ in den Personalkosten wird die kleinen und mittleren Unternehmen überfordern, was dort, wo es möglich ist, zu Betriebsverlagerung ins kostengünstigere Ausland, zum Wegfall von Arbeitsplätzen oder gar zu Betriebsaufgaben führen kann. Das bedeutet Abbau von Einkommen, Wachstum, Wohlstand und Vielfalt in der nach der Wiedervereinigung mühselig aufgebauten Wirt- schaftsstruktur, und zwar zugunsten der großen und zu- lasten der kleinen Unternehmereinheiten. Da helfen auch kaum die Ausnahmen für Praktikanten, Langzeitarbeits- lose, Saisonarbeiter oder die zweijährige Übergangszeit, falls bundesweite Tarifverträge vorliegen, die für allge- meingültig erklärt wurden. Dieses Gesetz beinhaltet das, was nicht sein sollte – einen politischen Mindestlohn. Das zeigt die Ausnahme- regelung für die Zeitungszusteller, die darüber hinaus noch prinzipienlos ist. Übergangszeiten bis 2017 sollte nur bekommen, wer einen oben genannten bundesweiten Tarifvertrag abgeschlossen hat. Die Zeitungsverlage, üb- rigens ganz überwiegend mit SPD-Beteiligung in Ihren Eigentümerstrukturen, sträuben sich aber gegen den Ab- schluss eines Tarifvertrages – welche Ironie. Zum „Dank“ bekommen sie eine außertarifliche stufenweise Über- gangslösung geschenkt. Die Begründung, die grundge- setzlich verbürgte Pressefreiheit müsse durch Zustellung von Zeitungen, Zeitschriften am Erscheinungstag ge- schützt werden, ist meines Erachtens fragwürdig. Denn höherrangig ist das Grundgesetz hinsichtlich der Gleich- behandlung: Wenn Zeitungsvertriebe ihren Zustellern die 8,50 Euro erst mit zeitlicher Verzögerung zahlen müssen und dann auch noch ohne die Vorgabe eines Ta- rifvertrages, fragen sich Arbeitgeber im Gastgewerbe, im Handel oder anderen Gewerken, wie beim Floristen um die Ecke, zu Recht, warum sie das nicht dürfen. Zu- dem gab es einen Grundkonsens, Übergangsregeln nicht über das Jahr 2017 hinaus gelten zu lassen und dass eben nur mit einem Tarifvertrag vom Mindestlohn abgewi- chen werden kann. Es hätte mit Sicherheit nicht eines allgemeinen Min- destlohns bedurft, um im Hochlohnland Deutschland diejenigen Unternehmen, die auf Kosten ihrer Mitarbei- ter ihre Profitgier ausleben, einzufangen. Auch die ostdeutsche Wirtschaft besteht nicht nur aus Schmutzkonkurrenz mit Hungerlöhnen. Die arbeits- marktpolitischen Erfolge gingen nur zeitweise einher mit dem Anstieg des Niedriglohnsektors. Der Trend ist seit einigen Jahren gestoppt. Die Zahl der Beschäftigten, die 2011/2012 weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, ist um eine halbe Million zurückgegangen. Ursache ist die Tariflohndynamik, die seit 2008 an Fahrt aufgenom- men hat und die sich bis dahin noch an der Produktivi- tätsentwicklung orientiert hat. Der Fachkräftemangel und die demografische Situation kurbeln die Lohnsteige- rung zusätzlich an. Viele KMU im Osten leisten für ihre Mitarbeiter inzwischen auch Sonderzahlungen und ver- suchen, betriebliche Altersversorgungssysteme aufzu- bauen, um ihre Mitarbeiter zu halten bzw. Fachkräfte an- zuwerben. Das alles passiert oftmals in kleinen Schritten entsprechend der wirtschaftlichen Leistungskraft. Diese Entwicklung wird durch das Aufdiktieren eines allge- meinen Mindestlohnes für viele ostdeutsche Unterneh- men empfindlich gestört, vor allem in den Branchen, in denen die Lohnsteigerung nicht über höhere Preise auf Kunden abgewälzt werden kann. Im Übrigen dürfte das allgemeine Preisniveau ohnehin steigen, ebenso die Steuerpflicht, sodass der allgemeine Mindestlohn für viele der erwarteten vier Millionen Mindestlohnempfän- ger ein Nullsummenspiel werden dürfte. Grundsätzlich führt ein Mindestlohn – wie jeder Min- destpreis, der über dem Marktpreis liegt – zu einer gerin- geren Nachfrage, also weniger Arbeit. So trifft der Min- destlohn Arbeitsplätze, die bisher aus guten Gründen geringer entlohnt werden, entweder wegen fehlender Zahlungsbereitschaft der Kunden oder auch mangelnder Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Einige Beschäf- tigte werden künftig tatsächlich mehr Lohn erhalten, wenn Kunden mehr zahlen oder der Arbeitgeber auf Ein- kommen verzichtet. Dort, wo das nicht geht, wird der Arbeitsplatz verschwinden. Auch die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte, Erntehelfer, Prakti- kanten oder Zeitungszusteller oder die vorgesehene Min- destlohn-Kommission ändern nichts an der grundsätzlich falschen Richtung einer ausschließlich staatlichen Lohn- festsetzung. Wir haben unsere Wirtschaft und die unter Sozialpartnern autonom vereinbarten Mindestlöhne sta- bilisiert. Wo das nicht gelingt, greift das Arbeitslosen- geld II als Grundsicherung – kein Mindestlohn, aber ein Mindesteinkommen. Viele mögen über die „Aufstocker“ klagen, die Lohn von Arbeitgeber und Jobcenter erhalten. Daran wird al- lerdings auch der Mindestlohn nicht viel ändern. Der Zu- verdienst kann eine Brücke in die Beschäftigung bauen – ein allgemeiner Mindestlohn bricht Brücken ab und ge- fährdet Beschäftigung ausgerechnet für die schwächsten Glieder am Arbeitsmarkt. Nötig sind stattdessen staats- ferne Lösungen, die sicherstellen, dass Tarifverträge Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4307 (A) (C) (D)(B) nicht von Entscheidungen des Gesetzgebers oder einer Mindestlohn-Kommission verdrängt werden. Entschei- dungen der Kommission dürfen keine Präjudizien für künftige Tarifverhandlungen setzen. Das vorliegende Gesetz schwächt und zerstört gewaltsam regionale Tarif- strukturen, weshalb es den Namen „Tarifautonomiestär- kungsgesetz“ nicht verdient. Schwierig bleibt auch die Regelung für Jugendliche. Für sie sollte der Mindestlohn nicht schon ab dem 18. Lebensjahr gelten, sondern erst nach abgeschlosse- ner Berufsausbildung oder einem akademischen Ab- schluss. Dies wäre notwendig gewesen, damit Jugendli- che nicht Helferjobs für 8,50 Euro annehmen, statt eine Berufsausbildung zu absolvieren, und sich späterhin in den Reihen der Geringqualifizierten mit geringen Chan- cen am Arbeitsmarkt wiederzufinden. Mit der vorgesehenen Möglichkeit, Tarifverträge zu- künftig einfacher für allgemeinverbindlich zu erklären, wird außerdem die Koalitionsfreiheit, sich zu Tarifge- meinschaften zusammenzuschließen – positive Koali- tionsfreiheit – oder eigene Standards zu setzen – negative Koalitionsfreiheit –, eingeschränkt. Allerdings ist auch das eine der kritisch zu bewertenden Festlegungen des Koalitionsvertrages. Zukünftig kann die Bundesarbeits- ministerin einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn ein sogenanntes „öffentliches Interesse“ besteht. Bisher ging das nur, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer einer Branche in tarifgebundenen Be- trieben arbeitete. Dadurch wurde verhindert, dass eine Minderheit einer Mehrheit ihren Tarifwillen aufzwingen konnte. Das entfällt zukünftig. Die gesetzliche Auswei- tung von Tariflöhnen dürfte deshalb wiederum vor allem kleinere bisher nicht tarifgebundene Firmen Ostdeutsch- lands treffen, die sich zwar meist an einen Tarifvertrag „anlehnen“, aber beispielsweise bei den Arbeitszeiten ei- gene Wege gehen. Den kleinen Firmen wird es zukünftig schwerfallen, ihre Interessen ausreichend durchzusetzen. Nicht unerwähnt bleiben dürfen bei dem Mindest- lohngesetz deshalb auch der Erfüllungsaufwand von 9,6 Milliarden Euro und die umfangreichen bürokrati- schen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die der Wirtschaft auferlegt werden – selbst bei der derzeiti- gen guten Konjunkturlage muss diese Summe erst ein- mal erwirtschaftet werden –, ganz zu schweigen von den steuerlichen Belastungen, die durch den Bürokratie- und Kontrollaufwand beim Staat zu Buche schlagen. Laut dem Vorsitzenden der Deutschen Zoll- und Finanzge- werkschaft, Dieter Dewes, werden mindestens 2 100 Stel- len erforderlich – 1 600 Stellen hat Bundesfinanzminis- ter Schäuble bereits zugesagt. Bei Arbeitskosten von rund 75 000 Euro je Mitarbeiter wären das zusätzliche Personalkosten von circa 160 Millionen Euro im Jahr. Schätzungsweise steht die Hälfte der benötigten Zollbe- amten noch gar nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfü- gung, weshalb auch noch Ausbildungskosten in Millio- nenhöhe dazu kommen dürften. Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Ich stehe zum Koalitionsvertrag und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Be- denken, zu. Ich gönne den Beschäftigten, die von der Ein- führung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns profitieren werden, diesen hart erarbeiteten Lohnzu- wachs in vollem Maße. Ich sehe jedoch die Gefahr, dass die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Min- destlohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ost- deutschland führen könnte, und ich fürchte, dass der Ar- beitsplatzverlust sehr häufig ältere Arbeitnehmer aus dem unterem Lohnbereich mit geringen Lohnersatzleis- tungsansprüchen und schlechten Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt betreffen wird. Nach Informationen, die mir von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor bestehen erhebliche strukturelle ökonomische Unter- schiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigtem sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Arbeitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Andererseits erkenne ich an, dass einigen Forderun- gen ostdeutscher CDU-Abgeordneter zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung ge- tragen wurde, wie zum Beispiel: Eine rechtzeitige Eva- luation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deut- schen Arbeitsmarkt, keine unverhältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauftragten Dienstleistungs- unternehmen und Werkunternehmer sowie deren Subun- ternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Andere unserer Forderungen konnten leider nicht um- gesetzt werden, wie ich erhofft hatte: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; ich erwartete bei der Mindestlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifver- träge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene im Sinne des Koalitionsvertrages aner- kannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Unsere Forderung nach Altersstaffelung; wir sollten keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen, denn die Bereitschaft junger Menschen mit Vermittlungs- hemmnissen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, darf nicht konterkariert werden, indem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingungen aufzunehmen, daher forderten wir, dass Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zu- mindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. 4308 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich- erklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Tarifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautono- mie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die ge- ringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern ent- wickelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderte. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Ar- beitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundes- regierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Ich stehe zum Koali- tionsvertrag und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Beden- ken, zu. Ich gönne den Beschäftigten, die von der Ein- führung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns profitieren werden, diesen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Ich sehe jedoch die Ge- fahr dass die Einführung des flächendeckenden gesetzli- chen Mindestlohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutschland führen könnte. Nach Informationen, die mir von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen erhebliche strukturelle ökonomische Unter- schiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigtem sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Arbeitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Persönlich bedauere ich es sehr, dass die ostdeutschen Ministerpräsidenten es verpasst haben, bereits in den Koalitionsverhandlungen eine Sonderregelung für Ost- deutschland zu verhandeln. Andererseits erkenne ich an, dass einigen meiner Forderungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Beispiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeits- markt, keine unverhältnismäßige Haftung aller Arbeitge- ber für alle beauftragten Dienstleistungsuntemehmen und Werkuntemehmer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Folgende meiner Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Ta- rifverträge – Sicherstellung der Weitergeltung auch au- ßerhalb des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; ich erwar- tete bei der Mindestlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifverträge als Tarifverträge repräsentativer Tarif- partner auf Branchenebene im Sinne des Koalitionsver- trages anerkannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen; ich forderte, dass die Bereitschaft junger Men- schen mit Vermittlungshemmnissen, eine Berufsausbil- dung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, in- dem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingun- gen aufzunehmen. Daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU- Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich- erklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Ta- rifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautonomie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwi- ckelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Ar- beitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderten. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Ar- beitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundes- regierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln, wie es in der Beratung des Gesetzes nachweisbar vereinbart wurde. Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Ich stehe zum Ko- alitionsvertrag und hätte daher dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie gern zugestimmt. Ich gönne den Be- schäftigten, die von der Einführung des flächendecken- den gesetzlichen Mindestlohns profitieren werden, die- sen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Ich sehe dabei jedoch auch die Gefahr, dass die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutschland füh- ren könnte. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4309 (A) (C) (D)(B) Ich hätte das Gesetz für vertretbar gehalten, wenn durch seine Inkraftsetzung weder negative Effekte auf dem Arbeitsmarkt noch im Ausbildungssektor zu erwar- ten wären. Während eventuell negative Effekte auf den Arbeitsmarkt in der für 2017 vereinbarten Evaluation korrigiert und behoben werden können, gilt dies für den Fehlanreiz junger Menschen zur Aufnahme einer unge- lernten Beschäftigung zulasten einer beruflichen Ausbil- dung nicht in gleicher Weise. Die Einführung des Mindestlohns ab 18 Jahren für Ju- gendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist ein solcher Fehlanreiz, der vor allem Jugendliche, die aus bildungsunerfahrenen Familien stammen, verleiten wird, einen Anlernjob anzunehmen, statt eine berufliche Aus- bildung zu durchlaufen. Zwar verdienen sie zunächst etwa das Doppelte wie Auszubildende. Auf ein Erwerbs- leben bezogen bekommen sie allerdings rund ein Drittel weniger, und ihr Arbeitslosigkeitsrisiko ist um das Vier- fache erhöht. Der durchschnittliche Ausbildungsanfän- ger ist knapp 20 Jahre alt. Drei Viertel der Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen, sind 18 Jahre und älter. Insgesamt sind schon heute über 300 000 unter 25-Jäh- rige sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die sich weder in Ausbildung befinden noch über eine abge- schlossene Ausbildung verfügen. Es kann nicht in unse- rem Interesse liegen, dass sich diese Zahl erhöht. Das Gesetz wird durch diese Fehlsteuerung die starke duale Ausbildungslandschaft in Deutschland über ein er- trägliches Maß hinaus schwächen, und zwar langfristig und voraussichtlich irreparabel. Dies ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern wird ausdrücklich und einstimmig von den bildungspolitischen Sprechern der CDU/CSU-Landtagsfraktionen geteilt. Die von mir als zuständigem Berichterstatter der Fraktion formulierte Position der AG Bildung, die eine Anhebung der Alters- grenze für Jugendliche ohne Ausbildung im geplanten Mindestlohngesetz für unumgänglich hält bzw. fordert, dass Mindestlohn eine Mindestqualifikation im Sinne einer beruflichen oder akademischen Ausbildung vo- raussetzt, wurde am 4. April 2014 in einer gemeinsamen Sitzung der AG Bildung der CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion mit den bildungspolitischen Sprechern der CDU/ CSU-Landtagsfraktionen in einer gemeinsamen Erklä- rung verabschiedet. Der Freistaat Sachsen forderte im Antrag 841. AS / TOP 5 / SN im Deutschen Bundesrat, die Altersgrenze für Menschen ohne abgeschlossene Be- rufsausbildung zumindest auf 25 Jahre anzuheben. Mit dieser Regelung, die einen Kompromiss darstellt, wäre es mir eher möglich gewesen, dem Gesetz zuzustimmen. Leider wurde diesem Punkt nicht stattgegeben. Von vornherein wurde seitens der SPD signalisiert, dass bei der Verschiebung der Altersgrenze oder der von mir in die Diskussion eingebrachten Forderung „Min- destlohn braucht Mindestqualifikation“ keine Ge- sprächsbereitschaft besteht. Die Bezugnahme des Ge- setzentwurfs hinsichtlich der Altersgrenze von 18 Jahren nimmt fälschlicherweise Bezug auf das Jugendarbeits- schutzgesetz. Diese Begründung ist irreführend, hat doch dieses Gesetz eine völlig andere Schutzrichtung. So sollen die dort verankerten Beschäftigungsverbote Gesundheit und Leben der Jugendlichen bei der Arbeit schützen. Damit ist aber nichts über das Alter ausgesagt, das als angemessener Anknüpfungspunkt für eine Len- kung hin zur Aufnahme einer Ausbildung dienen kann. Die Festsetzung der Altersgrenze auf 25 Jahre wäre ein angemessener Kompromiss gewesen, wenn ich auch weiterhin dazu stehe, dass ein mit dem Mindestlohn ver- bundenes Anreizsystem für das Erreichen einer abge- schlossenen Erstausbildung der bessere Weg ist. In der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zur Altersgrenze mit 18 ausgeführt, dass typischer- weise von jungen Menschen nach Abschluss der Sekun- darstufe I wichtige Weichen für ihren späteren berufli- chen Werdegang gestellt werden. Allerdings entspricht es nicht der Lebenswirklichkeit, für die Typisierung auf eine Altersgrenze von 18 Jahren abzustellen. 2013 lag der durchschnittliche Ausbildungsbeginn bereits bei 20,1 Jahren – bei steigender Tendenz. Über die Hälfte der Auszubildenden war beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung älter als 22 Jahre. Typischerweise wird somit die Entscheidung über eine Berufsausbildung ak- tuell wesentlich später getroffen als mit 18 Jahren. Auch wenn hinsichtlich der Ausnahmetatbestände für Praktikanten und Studenten an den Berufsakademien im vorliegenden Gesetz wesentliche Verbesserungen er- reicht wurden, die ich durchaus anerkenne, ist hinsicht- lich der Aufhebung oder zumindest der Verschiebung der Altersgrenze von 18 Jahren und einer damit einher- gehenden Vorbeugung gegenüber den genannten Fehl- anreizen ein für mich zentraler Punkt im Gesetz nicht ge- ändert worden. Ich kann daher dem Gesetz nicht zustimmen. Mark Hauptmann (CDU/CSU): Heute fand im Deutschen Bundestag die Abstimmung zum Gesetzent- wurf der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifautono- mie statt. Als Mitglied der Regierungsfraktion stehe ich zum Koalitionsvertrag, in dem der gesetzlich festge- schriebene Mindestlohn vereinbart ist, und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Bedenken, zu. Persönlich habe ich für das Modell der Thüringer Mi- nisterpräsidentin Christine Lieberknecht geworben, mit dem Politiker bewusst auf eine gesetzliche Festschrei- bung des Mindestlohns verzichten sollten, um die De- batte über eine angemessene Höhe allein in die Hände der Tarifpartner legen zu können. Die Festlegung der Lohnhöhe durch die Tarifpartner hat sich in den vergan- genen Jahren für Deutschland bewährt. Die Regelung zum Mindestlohn hingegen wird ihre Tragfähigkeit in den nächsten Jahren erst beweisen müssen. Ich gönne den Beschäftigten, die von der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns profi- tieren werden, diesen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Ich sehe jedoch die Gefahr, dass die Ein- führung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutsch- land führen könnte. Nach Informationen, die mir von sehr vielen Unter- nehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des 4310 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns Arbeits- plätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor beste- hen erhebliche strukturelle ökonomische Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigten sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Ar- beitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Andererseits erkenne ich an, dass einigen meiner For- derungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunterneh- mer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Folgende meiner Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Ar- beitnehmerentsendegesetzes; ich erwartete bei der Min- destlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifverträge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Bran- chenebene im Sinne des Koalitionsvertrages anerkannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen; ich forderte, dass die Bereitschaft junger Men- schen mit Vermittlungshemmnissen, eine Berufsaus- bildung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, indem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich at- traktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingun- gen aufzunehmen. Daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich- erklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Moratorium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Tarifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautonomie stärkt, wie das der Ge- setzestitel verheißt. Die geringe Tarifbindung in Ost- deutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwickelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitneh- mer überforderte. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Ar- beitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundesre- gierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Uda Heller (CDU/CSU): Ich stehe zum Koalitions- vertrag und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarif- autonomie, allerdings nur unter erheblichen Bedenken, zu. Ich gönne den Beschäftigten, die von der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns profi- tieren werden, diesen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Ich sehe jedoch die Gefahr dass die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutsch- land führen könnte. Nach Informationen, die mir von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen erhebliche strukturelle ökonomische Unter- schiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigtem sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Arbeitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Andererseits erkenne ich an, dass einigen meiner Forderungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunterneh- mer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose, Anrechnung von Kost und Logis bei der Mindestlohnvergütung von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft. Folgende meiner Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes: Ich erwartete bei der Mindestlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifver- träge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene im Sinne des Koalitionsvertrages aner- kannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4311 (A) (C) (D)(B) Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen: Ich forderte, dass die Bereitschaft junger Menschen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, indem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingungen aufzunehmen. Ich bin der Auffassung, dass jeder Jugendliche nach seinem Schul- abschluss eine qualifizierte Berufsausbildung absolvie- ren sollte. Das Durchschnittsalter bei Ausbildungsbe- ginn liegt in Deutschland bei 20,1 Jahren. Daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Da- rüber hinaus sollte der Mindestlohn auch an eine Min- destanforderung wie eine Berufsausbildung geknüpft werden, um sich von gering qualifizierter Arbeit zu un- terscheiden und Anreize für eine abgeschlossene Berufs- ausbildung zu schaffen. Ob die Neuregelung für eine allgemeinverbindliche Erklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Tarifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautono- mie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die ge- ringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern ent- wickelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderten. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Arbeitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber aufgrund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bun- desregierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Robert Hochbaum (CDU/CSU): Ich spreche mich für den Gesetzentwurf zum Mindestlohn aus. Mögliche Ausnahmen lehne ich jedoch ab, da ich der Überzeugung bin, dass eine Lohnuntergrenze allen Beschäftigten zu- gutekommen sollte. Ausnahmen zu bestimmten Personengruppen wie bei- spielsweise Praktikanten oder Zustellern führen lediglich dazu, dass Schlupflöcher – zumindest zeitweise – zur Umgehung der Regelungen genutzt werden. Dem Gesetzentwurf stimme ich zu, denn die Einfüh- rung eines Mindestlohnes war für mich schon immer ein wichtiges politisches Ziel. Carsten Körber (CDU/CSU): Ich stehe zum Koali- tionsvertrag und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Beden- ken, zu. Ich gönne den Beschäftigten, die von der Ein- führung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns profitieren werden, diesen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Ich sehe jedoch die Ge- fahr, dass die Einführung des flächendeckenden gesetzli- chen Mindestlohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutschland führen wird. Nach Informationen, die mir von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen erheblich strukturelle ökonomische Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigten sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Ar- beitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Andererseits erkenne ich an, dass einigen meiner For- derungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunterneh- mer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Folgende meiner Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes; ich erwartete bei der Min- destlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifverträge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Bran- chenebene im Sinne des Koalitionsvertrages anerkannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen; ich forderte, dass die Bereitschaft junger Men- schen mit Vermittlungshemmnissen, eine Berufsausbil- dung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, in- dem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingun- gen aufzunehmen. Daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich- keitserklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 4312 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Ta- rifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautonomie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwi- ckelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Ar- beitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderten. Sollten sich jedoch bei der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundesregierung negative Effekte auf den Ar- beitsmarkt zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Katharina Landgraf (CDU/CSU): Dem Tarifauto- nomiestärkungsgesetz mit dem Gesetz zur Regelung ei- nes allgemeinen Mindestlohns, MiLoG, gebe ich nicht meine Zustimmung. Vorbemerkung: Es ist aus meiner Sicht unbestritten, dass jeder Mensch im erwerbsfähigen Alter durch seine Arbeit in der Lage sein soll, seinen Lebensunterhalt durch einen auskömmlichen Lohn und durch ein entsprechendes Ge- halt bei guter Haushaltsführung ohne weitere staatliche Unterstützung zu sichern. In aller Entschiedenheit lehne ich die Zahlung von sittenwidrigen Löhnen ab. Die Ent- lohnung muss dem Grundprinzip der sozialen Markt- wirtschaft entsprechen, Wohlstand für alle anzustreben. Das ist eine im höchsten Maße moralische Frage für die Unternehmerschaft, die sich zu unserem Gesellschafts- bild bekennt und bekennen sollte. Das trifft ebenso auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu, die durch Arbeit ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet im Artikel 9 Absatz 3 die Freiheit zum ge- deihlichen Miteinander für die wirtschaftliche Entwick- lung unseres Landes und verbietet in letzter Konsequenz die Einflussnahme des Staates in diese Freiheit, mit der die Tarifautonomie begründet ist. Die Bedeutung dieses Grundpfeilers unserer freiheitlich-demokratischen Grund- ordnung ist in den zurückliegenden Jahren vor allem durch Arbeitgeber und durch ihre Organisationen leider stark gemindert worden. Eine falsche Interpretation der Freiwilligkeit zur Tarifpartnerschaft hat den Boden für die Zahlung von sittenwidrigen Löhnen wesentlich be- reitet. Wir alle stehen vor der Herausforderung, die per Grundgesetz gesicherte Tarifautonomie in das Bewusst- sein der Gesellschaft neu zu implementieren und zu fes- tigen. Mit staatlichem Zwang dies zu erreichen, ist frag- würdig und entspricht schlussendlich nicht dem Geist der sozialen Marktwirtschaft. Ich vertrete jedoch auch die Auffassung, dass bei extremen und die Gesellschaft stark beeinträchtigenden Entwicklungen eine entspre- chende Regelungsverantwortung seitens des Gesetzge- bers wahrgenommen werden sollte. Entscheidend dabei ist für mich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffes des Staates in die Freiheiten der Beteiligten und Betroffenen. Begründung zur Abstimmung: Das vorliegende „Gesetz zur Stärkung der Tarifauto- nomie“ ist darauf gerichtet, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ungeachtet ihrer Qualifikation und der zu erbringenden Leistung und ohne Berück- sichtigung der Wertschöpfung einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu sichern. Dieses grundsätzliche Anliegen, auf diese Weise die Zahlung von sittenwidrigen Löhnen ein für alle Mal zu verhindern, ist unbestritten. Der per Gesetz festgelegte Preis einer Arbeitsstunde verletzt al- lerdings grundlegende ökonomische Gesetze und erin- nert an die Staatsplanwirtschaft der DDR und an die da- maligen Versuche der absoluten Gleichmacherei. Nicht zustimmungsfähig sind für mich der festgelegte Verfahrensweg und die Tragweite des Gesetzes für die künftige Ausgestaltung der Tarifautonomie und des ge- samten Arbeitsrechts und dessen Anwendung bezogen auf alle Arbeitsverhältnisse. Das Gesetz weitet die staatliche Einflussnahme auf das wirtschaftliche Leben in ungebührlicher Weise aus. Völlig unakzeptabel ist, dass in der Begründung im Abschnitt „Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklä- rung nach dem Tarifvertragsgesetz“ festgestellt wird, dass der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gegenüber anderen Tarifverträgen eine „verdrängende Vorrangwir- kung“ zukomme. Unklar ist das mehrfach in die gesetzlichen Regelun- gen eingebrachte Kriterium „wenn es im öffentlichen In- teresse steht“. Wer diesen subjektiven Faktor jeweils de- finiert, wird nicht einmal in Ansätzen erwähnt. Ein solcher Begriff ist dehn- und interpretierbar und schützt nicht vor willkürlichem Gebrauch. Die getroffenen Ausnahmeregelungen tragen den tat- sächlichen Verhältnissen vor allem in der Wirtschaft der neuen Bundesländer nicht annähernd Rechnung. Die festgelegten Ausnahmeregelungen beispielsweise für Erntehelfer sind unzureichend und tragen nicht dazu bei, dass die betroffenen Unternehmen ihre wirtschaftliche Existenz sichern können. Mangelhaft ist die lückenhafte Quantifizierung des gesamten Aufwandes in der staatlichen Verwaltung und in der betroffenen Wirtschaft. Das vorliegende Gesetzes- werk trägt insgesamt nicht zum nachhaltigen Bürokratie- abbau bei. Der parlamentarische Beratungsprozess wurde nicht mit der erforderlichen Solidität bewältigt. Eine Bearbei- tung des Gesetzentwurfes und der eingebrachten Ände- rungsanträge konnte meinerseits nicht im gebührenden Maße erledigt werden, vor allem auch deshalb, weil die letzten Änderungsanträge erst 24 Stunden vor der 2. und 3. Lesung und Abstimmung in meinem Büro vorlagen. Eine gründliche Befassung war so nicht möglich. Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Die Arbeit aller Menschen gilt es wertzuschätzen. Dies soll sich auch in einer dementsprechenden finanziellen Vergütung des je- weiligen Beschäftigungsverhältnisses zeigen. Die Tarif- vertragsparteien stehen hierzu in Deutschland in der Ver- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4313 (A) (C) (D)(B) antwortung. Dieses Prinzip hat sich in Deutschland bewährt, deshalb sollte prinzipiell auch daran festgehal- ten werden. Es gilt die Tarifautonomie dementsprechend zu stärken. Jeder Mensch in Vollzeitbeschäftigung soll auch von seiner Arbeit leben können. Besonders im Be- reich der einfachen Tätigkeiten sind die Tarifvertrags- parteien oftmals nicht in der Lage, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Es ist notwendig, von staatlicher Seite Sorge zu tragen, dass dieser Schutz vor unangemessen niedrigen Löhnen auch gewährleistet wird. Dieses Ziel, das durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie verfolgt wird, ist zu begrüßen. Allerdings ist es auch notwendig, dass die oft komple- xen Lebensrealitäten in einem solchen Gesetz auch dem- entsprechend abgebildet werden. Es ist deshalb zu be- grüßen, dass durch das Hinwirken der Unionsfraktion zahlreiche Ausnahmen in den Gesetzentwurf aufgenom- men wurden. Diese spiegeln die Lebenswirklichkeiten im Bereich der Saisonarbeitskräfte und im Bereich der Praktikaregelungen zumindest teilweise wider. Die Regelungen hinsichtlich der Praktika für Studie- rende sind dahingehend bedenklich, dass ein Praktikum auch zum Erwerb von Erfahrungen, Einblicken und Kompetenzen dient. Die Erwerbstätigkeit steht hier nicht zwangsläufig im Vordergrund. Dies sollte dementspre- chend in der gesetzlichen Regelung berücksichtigt wer- den. Die Ausnahmeregelungen für Pflichtpraktika mit einer Begrenzung auf drei Monate sind dementspre- chend zu gering. Gerade im Bereich der geisteswissen- schaftlichen Studiengänge wird dies dazu führen, dass Einblicke in die Praxis weniger häufig wahrgenommen werden können. Hinzu kommt, dass die Notwendigkeit, Pflichtpraktika in den Studienordnungen der Hochschu- len zu verankern, zu weniger Flexibilität und tendenziell zu längeren Studienzeiten führen kann. Ebenso ist die Altersgrenze von 18 Jahren zu niedrig angesetzt, um gerade für junge Menschen einen Anreiz zu setzen, eine Ausbildung einer Hilfsarbeitertätigkeit vorzuziehen. Ich halte es für bedenklich, dass durch die Überprü- fung der neuen Regelungen im Mindestlohnbereich zu- sätzlich 1 600 Mitarbeiter bei der Zollverwaltung einge- stellt werden sollen. Das entspricht einer zusätzlichen Belastung von circa 80 Millionen Euro. Es muss bei der Umsetzung dieses Vorhabens darauf geachtet werden, dass Unternehmer nicht in General- verdacht gestellt werden und sich der Erfüllungsaufwand in Grenzen hält. Auch im Bereich der Saisonarbeitskräfte wurden durch die Haftungsneuregelung, durch die Höchstaufent- haltsdauer in Höhe von 70 Tagen und die Abzugsfähig- keit von Verpflegung und Unterbringung richtig Akzente gesetzt. Im Bereich der Saisonarbeitskräfte ist der Tat- bestand, Menschen vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen zu müssen, jedoch nicht in der Art gegeben wie für Inländer. Die Löhne, die während der Zeit der Saisonarbeit in Deutschland bezahlt werden, sind ent- sprechend im Herkunftsland auch wesentlich mehr wert, die Kaufkraft, die durch die Erwerbstätigkeit entsteht, im Herkunftsland entsprechend höher. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Der flächen- deckende Mindestlohn mit einer politisch gesetzten Ein- stiegshöhe stellt einen erheblichen staatlichen Eingriff in die Ökonomie des Arbeitsmarktes dar. Insbesondere die Tatsache, dass der erste Mindestlohn vom Parlament und nicht von den Tarifpartnern festgelegt wird, kommt einem Systembruch gleich. Es ist offenkundig, dass eine Lohnuntergrenze, die von den Tarifpartnern ausgehan- delt wird und regionale sowie branchenspezifische Un- terschiede aufgreift, die Wettbewerbsfähigkeit Deutsch- lands weniger stark herausgefordert hätte. Insofern begrüße ich ausdrücklich die im parlamenta- rischen Verfahren eingebrachten Veränderungen. Insbe- sondere die ausgehandelte Stärkung der Mindestlohn- kommission durch eine laufende Evaluation der Beschäftigungswirkungen auf bestimmte Branchen und Regionen ist ein wichtiger Schritt, um dem Namen des Gesetzes – Tarifautonomiestärkungsgesetz – wenigstens ansatzweise gerecht zu werden. Neben den nachträglich erreichten Verbesserungen in den Bereichen Bürokratie- und Erfüllungsaufwand für den Mittelstand in Deutsch- land ist dies einer der wesentlichen Punkte, die mir heute eine Zustimmung trotz weiterer Bedenken zum Gesetz möglich machen. Yvonne Magwas (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge- setz zur Stärkung der Tarifautonomie und damit dem Mindestlohn zu, denn für mich gilt der Grundsatz „Gutes Geld für gute Arbeit“. Ich sehe jedoch die Gefahr, dass einige wenige Branchen, wie zum Beispiel die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie einige Bereiche des Handels, den Mindestlohn von 8,50 Euro aufgrund der Weltmarktsituation und der besonderen Situation vor Ort nicht zahlen können. Nach Informationen, die mir von sehr vielen Unter- nehmen aus meiner Heimat, dem Vogtland, zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze auf dem Spiel, da sich die betroffenen Unternehmen hauptsächlich in direkter Konkurrenz zu asiatischen Herstellern behaup- ten müssen. Die noch in Deutschland produzierenden Textil- und Bekleidungsunternehmen und bestimmte Be- reiche des Handels geben oftmals gerade den Menschen Arbeit, die aufgrund ihres Alters oder ihres Wohnortes keine andere Beschäftigung finden. Dazu kommt, dass in einigen Fällen selbst die Inhaber ein Einkommen unter- halb der Mindestlohngrenze erzielen. Ich erwartete, dass für diese oft über Generationen hinweg familiengeführten Unternehmen in struktur- schwachen Regionen der Übergang zum Mindestlohn im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 abgefedert wird. Dafür sollte die auf den genannten Zeitraum befristete Ausnahmeregelung der Beschäftig- ten, die unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz fallen, auch auf die Textil- und Bekleidungsindustrie und be- stimmte Bereiche des Handels Anwendung finden. Die- ses Vorgehen gäbe den Unternehmen die Chance, den 4314 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Mindestlohn wenigstens schrittweise bis zum 1. Januar 2017 einzuführen und in der gewonnen Zeit die Unter- nehmen neu aufzustellen. Bei grundsätzlicher Zustimmung zum Mindestlohn scheint es mir nicht ausgeschlossen, dass das Gesetz in der vorliegenden Form zu Betriebsschließungen führt und weitere negativen Auswirkungen für die Menschen gerade in ländlichen Räumen wie meiner vogtländischen Heimat verursacht. Maria Michalk (CDU/CSU): Der Koalitionsvertrag als Handlungsgrundlage für die politische Arbeit in die- ser Wahlperiode ist für mich bindend. Gleichwohl habe ich Sorge, dass der flächendeckende Mindestlohn vor al- lem in Ostdeutschland Arbeitsplätze gefährdet. Grundsätzlich will auch ich Rahmenbedingungen, die Beschäftigten auskömmliche Löhne für ihre Arbeit si- chern. Die Praxis mancher Unternehmen, von vornhe- rein mit Lohnkostenzuschüssen und Aufstockerleistun- gen zu rechnen, ist gerade in Zeiten eines drohenden Fachkräftemangels nicht länger hinnehmbar. Ich werde dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zu- stimmen. Meine Bedenken habe ich an vielen Stellen der parlamentarischen Arbeit angemerkt. So sind im Ver- gleich zum Gesetzentwurf jetzt erhebliche Klarstellun- gen erreicht worden. Mir ist wichtig, dass die staatliche Festlegung des Mindestlohns nur einmal am Anfang mit diesem Gesetz geschieht und dann die neu einzusetzende Kommission die Tarifautonomie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- vertretung entsprechend den wirtschaftlichen Erforder- nissen in unserem Land vollzieht. Die geringe Tarifbin- dung in Ostdeutschland ist historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwickelte sich aus Sorge um den Erhalt der Arbeitsplätze. Das muss be- rücksichtigt werden. Deshalb ist die Evaluation von An- fang an wichtig, um im Gesetz mögliche Korrekturen einzuleiten. Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Bedenken, zu. Ich begrüße sehr, dass viele Beschäftigte von der Einführung des flächende- ckenden gesetzlichen Mindestlohns profitieren werden. Sie haben diesen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vol- lem Maße verdient. Ich sehe jedoch die Gefahr, dass die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutsch- land führen könnte. Nach Informationen, die mir von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen erhebliche strukturelle ökonomische Unter- schiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigtem sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Arbeitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Andererseits erkenne ich an, dass einigen meiner For- derungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunter- nehmer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose, Erhalt der Möglichkeit zur Ver- einbarung von Arbeitszeitkonten. Folgende meiner Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes; ich erwartete bei der Min- destlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifverträge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Bran- chenebene im Sinne des Koalitionsvertrages anerkannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen; ich forderte, dass die Bereitschaft junger Men- schen mit Vermittlungshemmnissen, eine Berufsausbil- dung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, in- dem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingun- gen aufzunehmen. Daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Keine gesetzliche Klarstellung bei Stücklohnverein- barungen; ich forderte eine gesetzliche Klarstellung, dass Stücklohnkostenvereinbarungen weiter in den Fäl- len möglich sind, in denen der am Monatsende ausge- zahlte Lohn bei einer „Normalleistung“ des Arbeitneh- mers den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn erreicht; die Nicht-Klarstellung dieses Sachverhaltes kann zu Fehlanreizen führen, die im Gegensatz zum Grundsatz einer leistungsorientierten Vergütung stehen. Keine Einschränkung der Dokumentationspflichten; ich forderte die Einschränkung der im Gesetzentwurf enthaltenen umfassenden Dokumentationspflichten, die unnötige Bürokratie verursachen würden. Darunter lei- den kleine und mittelständische Unternehmen beson- ders, insbesondere, weil die Dokumentationspflichten nicht nur den Mindestlohn, sondern alle Lohngruppen umfassen. Gleiches gilt für die umfassenden Aufzeich- nungspflichten für geringfügig Beschäftigte. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlicher- klärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4315 (A) (C) (D)(B) Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Moratorium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzli- chen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makula- tur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Tarifautono- mie tatsächlich langfristig die Tarifautonomie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlen- den Mindestlöhnen, sondern entwickelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes ange- sichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderten. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Ar- beitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundes- regierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Martin Patzelt (CDU/CSU): Ich stehe zum Koali- tionsvertrag und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter erheblichen Beden- ken, zu. Ich gönne den Beschäftigten, die von der Ein- führung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns profitieren werden, diesen hart erarbeiteten Lohnzuwachs in vollem Maße. Ich sehe jedoch die Ge- fahr, dass die Einführung des flächendeckenden gesetzli- chen Mindestlohns zu massiven Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutschland führen könnte. Nach Informationen, die mir von sehr vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen erhebliche strukturelle ökonomische Unter- schiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigtem sind in den ostdeutschen Ländern deutlich niedriger. Die Arbeitslosenquote ist deutlich höher als in den westdeut- schen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in Westdeutschland hingegen nur 10,7 Pro- zent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich in- folge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn liegenden Lohnbereich starke Steige- rungen ergeben könnten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten. Dennoch bin ich zufrieden, dass einigen unserer For- derungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunter- nehmer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Folgende unserer Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträge – Si- cherstellung der Weitergeltung auch außerhalb des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes; wir erwarteten bei der Mindestlohnregelung, dass bislang gültige Haustarifver- träge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene im Sinne des Koalitionsvertrages aner- kannt werden und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Altersstaffelung – Keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen; die Bereitschaft junger Menschen mit Vermitt- lungshemmnissen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, darf nicht konterkariert werden, indem der Anreiz ge- schaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsver- hältnis zu Mindestlohnbedingungen aufzunehmen; daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumin- dest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres wie in an- deren EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst wer- den. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich- erklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von unserer Seite in den Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Ta- rifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautonomie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwi- ckelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Ar- beitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderten. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Ar- beitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundes- regierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Jana Schimke (CDU/CSU): Als Abgeordnete aus den neuen Bundesländern stehen die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie gute Löhne und Gehälter im Mittelpunkt meiner Arbeit. Doch was aus- gegeben wird, muss auch erwirtschaftet werden. Wir wissen, dass der Osten über eine unterschiedliche Bran- chen- und Lohnstruktur verfügt, die das, was politisch wünschenswert ist, nicht immer leisten kann. So ent- spricht der Mindestlohn in den alten Ländern rund 54 Prozent des Medianlohns, was auch im internationa- len Vergleich ein üblicher Wert ist. In den neuen Ländern hingegen beträgt er 71 Prozent des Medianlohns. Schon heute ist damit absehbar, dass ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2015 im Osten Arbeitsplätze kosten wird. Die britischen Erfahrungen bei der Einführung des Mindestlohns haben mich nochmals darin bestärkt, dass das deutsche Mindestlohngesetz über drei entscheidende Konstruktionsfehler verfügt: Zunächst galt bei der Ein- 4316 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) führung des Mindestlohns in England die Prämisse, dass keine Arbeitsplätze verloren gehen. Diese Bedingung zog sich durch alle Entscheidungen, die den Mindest- lohn in England betrafen. In Deutschland hingegen wird der Verlust von Arbeitsplätzen jedoch in Kauf genom- men, sollten Unternehmen die steigenden Kosten nicht schultern können. Das ist nicht mein Verständnis einer vernünftigen und weitsichtigen Politik. Weiterhin wurde bereits der erstmalige Mindestlohn in England durch die Low Pay Commission auf einem zunächst niedrigen Niveau festgelegt und damit behutsam eingeführt. In Deutschland hingegen wurde der Mindestlohn politisch festgelegt und damit ohne Berücksichtigung regionaler und gesamtwirtschaftlicher Bedingungen. Schließlich verfügen in der Low Pay Commission Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Wissenschaft über gleiches Stimmrecht. Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Die Wissenschaft als objektive Kontrollinstanz fehlt leider in unserer Mindestlohnkommission. Mein Anspruch ist es, dass sich die Vielfalt unserer Wirtschaft zugunsten von Beschäftigung und zum Wohl der Menschen auch in Gesetzen abbildet. Dies kann ich beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht erkennen. Nach gründlicher Abwägung bin ich deshalb zu dem Ent- schluss gekommen, dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Ich stehe zum Koalitionsvertrag und stimme dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, allerdings nur unter Bedenken, zu. Das grundsätzliche Ziel, dass jemand, der Vollzeit arbei- tet, damit auch ein Einkommen erwirtschaften können sollte, das über dem Niveau der Grundsicherung liegt, ist richtig. Dies ist letztlich auch eine Frage der Leistungs- gerechtigkeit. Der gefundene Kompromiss führt gleich- wohl teilweise zu problematischen Effekten. Meine dies- bezüglichen Bedenken möchte ich hiermit niederlegen. Insbesondere sehe ich die Gefahr, dass die Einfüh- rung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zu Arbeitsplatzverlusten in Ostdeutschland führen könnte. Nach Informationen, die mir von vielen ostdeut- schen Unternehmen zugegangen sind, stehen mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in weiten Teilen Ostdeutschlands auf dem Spiel. Nach wie vor be- stehen strukturelle ökonomische Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Produktion und Einkommen je Einwohner und je Beschäftigten sind in den ostdeut- schen Ländern deutlich niedriger, und die Arbeitslosen- quote ist höher als in den westdeutschen Ländern. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäf- tigten von der Mindestlohnregelung betroffen, in West- deutschland hingegen nur 10,7 Prozent. Es scheint mir nicht ausgeschlossen, dass sich infolge der Einführung von Mindestlöhnen auch im über dem Mindestlohn lie- genden Lohnbereich starke Steigerungen ergeben könn- ten, die neben dem Mindestlohn an sich zu Arbeitsplatz- verlusten führen könnten. Andererseits erkenne ich an, dass einigen meiner For- derungen zur Ausgestaltung des Mindestlohns in den Verhandlungen Rechnung getragen wurde, wie zum Bei- spiel: rechtzeitige Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt, keine unver- hältnismäßige Haftung aller Arbeitgeber für alle beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen und Werkunterneh- mer sowie deren Subunternehmer, Ausnahme vom Mindestlohn für Praktika von bis zu drei Monaten und für Langzeitarbeitslose. Folgende meiner Forderungen konnten leider nicht umgesetzt werden: Keine Verdrängung bestehender Tarifverträgesicher- stellung der Weitergeltung auch außerhalb des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes: Ich erwarte bei der Mindest- lohnregelung, dass bislang gültige Haustarifverträge als Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchen- ebene im Sinne des Koalitionsvertrages anerkannt wer- den und bis zum 31. Dezember 2016 gültig bleiben. Altersstaffelung – keinen Fehlanreiz für Jugendliche setzen: Ich forderte, dass die Bereitschaft junger Men- schen mit Vermittlungshemmnissen, eine Berufsausbil- dung aufzunehmen, nicht konterkariert werden darf, in- dem der Anreiz geschaffen wird, ein vermeintlich attraktiveres Arbeitsverhältnis zu Mindestlohnbedingun- gen aufzunehmen. Daher sollten Arbeitsverhältnisse mit jungen Menschen zumindest bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres oder bis zum Abschluss einer Berufs- qualifikation wie in anderen EU-Ländern nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Ob die Neuregelung für eine Allgemeinverbindlich- erklärung von Tarifverträgen ein taugliches Mittel ist, muss sich in der Praxis noch zeigen. Hinzu kommt, dass auch das von CDU-Seite in die Koalitionsverhandlungen hineinverhandelte Morato- rium, das eine Abweichung und Heranführung an den gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Dezember 2016 vorsieht, Bedingungen enthält, die es weitestgehend zur Makulatur machen. Ferner ist zu bezweifeln, ob dieser massive staatliche Eingriff in die bisherige Form der Tarifautonomie tatsächlich langfristig die Tarifautono- mie stärkt, wie das der Gesetzestitel verheißt. Die ge- ringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern ent- wickelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes angesichts von Lohnentwicklungen, die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderte. Trotz dieser offenen Fragen halte ich das Gesetz für vertretbar, solange keine negativen Effekte auf dem Arbeitsmarkt erkennbar sind. Sollten sich diese aber auf- grund der Evaluierung des Gesetzes durch die Bundesre- gierung zeigen, erwarte ich sofortiges Handeln. Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie“ auf Bun- destagsdrucksache 18/1558, über den am Donnerstag, dem 3. Juli 2014 abgestimmt werden wird, stimme ich zu, möchte aber Folgendes dazu erklären: Ich bedaure, dass mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf ein tiefer Eingriff in eine seit Jahrzehnten gut funk- tionierende Tarifpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften stattfindet. Meine Bedenken gelten den zu erwartenden Auswirkungen des Gesetzes und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4317 (A) (C) (D)(B) wurden in zahlreichen Gesprächen in meinem Wahlkreis von Unternehmern und Beschäftigten der unterschied- lichsten Branchen geteilt. Innerhalb der Koalition sind wir uns dessen bewusst, dass die Tarifautonomie ein sehr hohes Gut und eines der Kernelemente der sozialen Marktwirtschaft ist. Mit der Festsetzung des Mindestlohns durch eine Mindestlohn- kommission werden die wichtigen Vereinbarungen zwi- schen den Tarifpartnern, die branchen- und regionalspe- zifische Löhne zum Ergebnis hatten, konterkariert und finden nicht mehr statt. Gerade diese Vereinbarungen hatten für uns aber erhebliche positive Auswirkungen in der Bewältigung der Wirtschaftskrise 2008/2009. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes findet eine „Operation am offenen Herzen“ der Sozialen Marktwirt- schaft statt, die mich sehr nachdenklich stimmt. Ich hoffe, dass die Mindestlohnkommission negative Ent- wicklungen und Wettbewerbsverzerrungen erkennt und diesen mit energischen Nachbesserungen des Gesetzes entgegenwirkt. Auch die geringe Anzahl von Personen, die die Min- destlohnkommission bilden, beunruhigt mich. Denn die Befugnisse dieser Personen sind erheblich. Die Befürchtungen eines Teiles der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion für die vom Mindestlohn betroffenen Ar- beitnehmer bleiben aus meiner Sicht weiterhin bestehen. Michael Groß (SPD): Die Verabschiedung des Ge- setzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist ein großer Schritt für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt. Nach einem langen Weg werden sozialdemokratische Grund- sätze umgesetzt. Für viele Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer wird mehr Einkommensgerechtigkeit herge- stellt und der Wert der Arbeit besser vergütet. Auch eine Gerechtigkeitslücke zwischen Ost und West ist damit ge- schlossen. Ab dem 1. Januar wird mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzes und der Einführung des Min- destlohnes für etwa 3,7 Millionen Menschen das Nied- riglohnzeitalter beendet. Ich halte einen flächendeckenden gesetzlichen Min- destlohn für den richtigen Weg. Dies trifft auch für unter 18-Jährige zu, genau wie für Langzeitarbeitslose. Bei der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindest- lohns in Höhe von 8,50 Euro je Stunde müssen aus- nahmslos alle profitieren. Ausnahmen wirken meiner Meinung nach diskrimi- nierend und bergen die Gefahr neuer Geschäftsmodelle im Niedriglohnsektor. Ausnahmen vom Mindestlohn wi- dersprechen der Intention und dem Ziel des Mindest- lohns selbst. In der Abwägung der Argumente und politischen Durchsetzungsfähigkeit werde ich dem von der Bundes- regierung vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Inge Höger und Ulla Jelpke (beide DIE LINKE) zur namentlichen Abstim- mung über den von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 4 a) Echter Mindestlohn statt schwarz-rote Mogelpa- ckung: Dem Mindestlohngesetz von Union und SPD können wir nicht zustimmen. Die Linke tritt seit ihrer Gründung für einen existenzsichernden und flächende- ckenden Mindestlohn ein. Das, was die Bundesregierung hier vorlegt, ist weder existenzsichernd noch flächendeckend. Die Mindestlohn- höhe von 8,50 Euro unterschreitet die Armutsgrenze – Existenzsicherung sieht anders aus. Etwa jeder sechste Deutsche lebt heute am Rande der Armutsgrenze. Die 8,50 Euro der Koalition schaffen dagegen keine Abhilfe. Noch schlimmer ist, dass bestimmte Gruppen noch schlechtergestellt werden sollen: Die Ausnahmen für Ta- rifgebundene und die willkürlichen Sonderregelungen für Minderjährige, Langzeiterwerbslose, Praktikantinnen und Praktikanten, Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Saisonarbeiterinnen und -arbeiter öffnen einer wei- teren Unterbezahlung Tor und Tür. Wir stehen weiterhin zu den Forderungen des Linke- Bundestagswahlprogrammes: Wir brauchen sofort einen Mindestlohn für alle in Höhe von 10 Euro. Bis spätes- tens 2017 sollte er auf 12 Euro angehoben werden. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Klaus Barthel, Dr. Matthias Bartke, Bärbel Bas, Dr. Karl-Heinz Brunner, Marco Bülow, Dr. Lars Castellucci, Petra Crone, Sabine Dittmar, Michael Gerdes, Martin Gerster, Michael Groß, Dr. Ute Finckh-Krämer, Bettina Hagedorn, Ulrich Hampel, Gabriela Heinrich, Gabriele Hiller-Ohm, Frank Junge, Josip Juratovic, Ralf Kapschack, Gabriele Katzmarek, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Steffen-Claudio Lemme, Hiltrud Lotze, Kirsten Lühmann, Hilde Mattheis, Klaus Mindrup, Markus Paschke, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, Annette Sawade, Dr. Dorothee Schlegel, Ewald Schurer, Stefan Schwartze, Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Martina Stamm- Fibich, Kerstin Tack, Bernd Westphal, Waltraud Wolff (Wolmirstedt) und Gülistan Yüksel (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrund- losen Befristung (Tagesordnungspunkt 6 b) In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD- Bundestagsfraktion unter anderem mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- 4318 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen. Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestags- wahl 2013 ist diese Position ebenso klar formuliert wor- den: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Kata- log möglicher Befristungsgründe überprüfen.“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein. Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhandlun- gen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrundlose Befristung zählt, wirken werden. Bei- spielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Auswei- tung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Bran- chen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allge- meinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Bran- che gelten. Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw. wird gegen deren Missbrauch vor- gegangen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber auch weiterhin unser erklärtes politisches Ziel blei- ben, wofür wir uns auch zukünftig einsetzen werden. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Dr. Martin Rosemann (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlo- sen Befristung (Tagesordnungspunkt 6 b) In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD- Bundestagsfraktion unter anderem mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen. Auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 ist diese Position formuliert worden: „Die Mög- lichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsver- trägen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen.“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein. Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhandlun- gen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist. Dies ist umso bedauerlicher, als in der öffentlichen An- hörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke deutlich wurde, dass die 14 möglichen Sachgründe alle von den Arbeit- gebern vorgebrachten Gründe für Befristungen abde- cken. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung wirken werden: beispiels- weise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wo- durch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – so- wie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbind- licherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten. Zu- dem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker regu- liert bzw. wird gegen deren Missbrauch vorgegangen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion DIE LINKE einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungs- punkt 6 b) In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion unter anderem mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen. Und auch im SPD-Regierungsprogramm 2013 bis 2017 zur Bundes- tagswahl 2013 ist diese Position klar formuliert: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen.“ Würde die SPD Frak- tion im Bundestag eine Mehrheit haben, wäre dies be- reits gesetzlich geregelt. In den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU konnte die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht vereinbart werden, sodass in der aktuellen Regie- rungskoalition derzeit keine parlamentarische Mehrheit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4319 (A) (C) (D)(B) dafür vorhanden ist. Das ist ärgerlich, aber dem Kom- promiss in der Koalition geschuldet. Über andere Ziele wurde sehr erfolgreich verhandelt: Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD konnten viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart wer- den, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäfti- gung, wozu auch die sachgrundlose Befristung zählt, wir- ken werden: beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der All- gemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Bran- che gelten. Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw. gegen deren Missbrauch vorgegan- gen. Das sind große Erfolge – und so wie ich von der CDU/CSU-Fraktion erwarte, dass für sie schwierige Punkte aus dem Koalitionsvertrag mitgetragen werden, werde ich auch den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung“ ablehnen. Und die Linke verhält sich in Koalitionen ebenso – andernfalls würde die Linke einen Vertragsbruch an den anderen reihen. Und da die Fraktion Die Linke diesen Sachverhalt kennt, ist es ein durchschaubares Manöver, mich in die Position zu drängen, anders abstimmen zu müssen, als ich es bei entsprechenden Mehrheiten tun würde. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linken nicht zuzustim- men. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird gleichwohl auch weiterhin eines meiner politischen Ziele bleiben. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) zur Abstimmung über die dritte Beschlussemp- fehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Ein- sprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 (Tagesordnungspunkt 33 k) Ich stimme der Beschlussempfehlung des Wahlprü- fungsausschusses zu, die aus den Anlagen ersichtlichen Beschlussempfehlungen zu den Wahleinsprüchen anzu- nehmen und damit alle betroffenen Wahleinsprüche zu- rückzuweisen. Ich stimme dem hier im Plenum zu, habe mich im Wahlprüfungsausschuss als Vertreterin der Fraktion Die Linke jedoch bei den Abstimmungen über die Zurückweisung derjenigen Wahleinsprüche, die sich allein gegen die 5-Prozent-Sperrklausel bei der Bundes- tagswahl richten, enthalten. Mein Abstimmungsverhalten begründe ich wie folgt: Die 5-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl be- gegnet meines Erachtens nicht nur verfassungspoliti- schen, sondern auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen in der Bundesrepublik nicht haltbar. Wie das Bundesverfas- sungsgericht über die 5-Prozent-Sperrklausel zukünftig entscheidet, können wir nicht genau wissen. Es hat zwar zuletzt in der Entscheidung über die Verfassungswidrig- keit der 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl an seiner ständigen Rechtsprechung zu den Sperrklauseln festge- halten. Aber es hatte die Frage der Sperrklausel für die Bundestagswahl gar nicht zu entscheiden. Die Auffassung des Wahlprüfungsausschusses, dass die 5-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl ver- fassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, teile ich nicht. Um dies zu verdeutlichen, habe ich mich dort ent- halten. Aus meiner Sicht ist es ohnehin schon gar nicht erfor- derlich, Parteien von der Sitzverteilung im Bundestag auszuschließen, um dessen Aufgabenerfüllung, also die Fähigkeit zur Regierungsbildung und seine Funktionsfä- higkeit als Gesetzgeber, zu sichern. Demokratie setzt doch das Aufeinandertreffen verschiedener Positionen und das Finden von Kompromissen gerade voraus. Wa- rum dies allein deshalb nicht möglich sein soll, wenn so- genannte Splitterparteien einziehen, ist schon theoretisch für mich nicht nachvollziehbar. Aber auch rein tatsäch- lich sind von der Sperrklausel aufgrund deren Höhe ja auch Parteien mit beachtlicher Größe – 4,8 und 4,7 Pro- zent der Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2013 – betroffen. Würde der Einzug solcher Parteien eine Funk- tionsunfähigkeit des Parlaments bewirken? Der Akt der Wahl ist der wichtigste Integrationsvorgang in der De- mokratie. Dies ist aus meiner Sicht gefährdet, wenn über 15 Prozent der Stimmen der Wahlbevölkerung sich nicht im Parlament wiederfinden. Das lässt an der Verhältnis- mäßigkeit der Sperrklausel zweifeln. Es sind mittler- weile Zweitstimmen in einer Größenordnung betroffen, die einen ganz erheblichen Eingriff in die Wahlrechts- gleichheit und die Chancengleichheit der Parteien be- deuten. Und dass dies das Bundesverfassungsgericht nicht in die Abwägung einstellt, halte ich nicht für sehr wahrscheinlich. Damit abzuwägen ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments, die angeblich durch die Sperrklausel erfolgt. Die Sperrklausel führt dazu, dass gewichtige Anlie- gen der Bevölkerung von der Volksvertretung ausge- schlossen werden. Das schadet der Demokratie. Zu be- denken ist auch der – allerdings vom Gesetzgeber bisher erwünschte – Effekt, dass Wählerinnen und Wähler den kleinen und vor allem neuen Parteien ihre Stimme deshalb nicht geben, weil sie um deren Überwindung der 5-Prozent-Klausel fürchten (müssen). Das erschwert ins- besondere neuen Parteien den Einzug in den Bundestag. Eine gewisse Hürde, in den Bundestag zu kommen, liegt doch ohnehin schließlich in der „natürlichen“ Sperrklau- sel, die darin liegt, dass die jeweils notwendige Anzahl von Stimmen für einen Bundestagssitz zu erringen ist. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass es sich bei der Sperrklausel auch um eine Gesetzgebung in eigener Sa- che handelt; das Bundesverfassungsgericht berücksich- tigt auch diesen Umstand. Die aufgezählten Gründe sprechen dagegen, dass die Sperrklausel verfassungs- 4320 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) rechtlich wirklich unbedenklich ist, wie es vom Wahl- prüfungsausschuss dargestellt wird. Im Ergebnis ist es aber dennoch vertretbar, wenn der Bundestag die Wahleinsprüche zurückweist, da die ein- fachgesetzlichen Wahlvorschriften ordnungsgemäß und nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts auch verfassungsgemäß angewendet wor- den sind. Damit wird im Ergebnis die Prüfung der Verfassungs- mäßigkeit der Sperrklausel im geltenden Wahlrecht – wie in ständiger Praxis im Rahmen der Wahlprüfung üblich – dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Für die Änderung der Rechtslage ist der Bundestag in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber, nicht im Rahmen der Wahlprüfung gefragt. Festzuhalten ist: Jenseits der Wahlprüfung kann der Bundestag als Gesetzgeber seine Verantwortung für ver- fassungskonforme Gesetze nicht zurückweisen. Der Bundestag muss daher – wie es die Fraktion Die Linke zuletzt in der 17.Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 17/5896) mit vielen überzeugenden historischen, syste- matischen und demokratietheoretischen Gründen gefor- dert hat – die Sperrklausel im Wahlrecht abschaffen. Das stärkt die Demokratie. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Marco Bülow, Petra Crone, Dr. Daniela De Ridder, Dr. Karamba Diaby, Petra Ernstberger, Saskia Esken, Elke Ferner, Christian Flisek, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Josip Juratovic, Christina Kampmann, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Katja Mast, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz, Andreas Rimkus, Sönke Rix, Johann Saathoff, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Svenja Stadler, Sonja Steffen und Gülistan Yüksel (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als si- chere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (Zusatztagesord- nungspunkt 6 a) Mit diesem Gesetz sollen zwei verschiedene Punkte geregelt werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerberin- nen und Asylbewerber und für geduldete Ausländerin- nen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu ver- dienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu er- leichtern. Den zweiten in diesem Gesetz vorgeschlagenen Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Ser- bien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, se- hen wir problematisch. Zum einen halten wir es ange- sichts der Erfahrungen besonders der Gruppe der Roma in diesen Ländern für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiter Diskriminierung, sogar Verfolgung und Gewalt ausgesetzt sind. Für die Roma in diesen Ländern, aber auch in den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, muss endlich eine nachhaltige und langfristig wirksame Möglichkeit gefunden werden, dass Vorurteile, Ausgren- zung und Diskriminierung überwunden werden, dass sie Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheitsleistungen und Erwerbsarbeit erhalten und dass ihre Fluchtursachen in den Herkunftsländern wirksam bekämpft werden. So- lange das nicht der Fall ist, bleibt der Wunsch von Fami- lien bestehen, aus bitterer Armut und Not nach Deutsch- land zu fliehen. Wir haben außerdem aus grundsätzlichen Gründen Probleme mit der Ausweitung des Systems sicherer Her- kunftsstaaten. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt. Dieses Recht sollte unseres Erachtens nicht einge- schränkt werden. Auch wenn die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz genannten Ländern sehr gering ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung. Wir sind besorgt, dass mit der Ausweitung der Liste der si- cheren Herkunftsstaaten eine falsche Richtung einge- schlagen wird. Stattdessen brauchen wir eine europäi- sche Flüchtlingspolitik, die legale Einwanderung ermöglicht und die die Flüchtlinge innerhalb Europas verteilt. Die Erfahrung zeigt, dass unser Land von Zu- wanderung profitiert und dass die weitaus größte Zahl der Zuwandernden in Deutschland Arbeit findet. In dieser Diskussion muss darauf hingewiesen werden, dass Deutschland zwar in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge in Europa aufnimmt, im Vergleich zur Bevöl- kerungszahl kommen aber mehr Flüchtlinge in die EU- Staaten Schweden, Malta, Österreich, Luxemburg, Un- garn, Belgien sowie in die europäischen Länder Norwe- gen und die Schweiz – Zahlen aus 2013. Deshalb geht es um eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa und nicht um Ängste vor zu hohen Flüchtlingszahlen. Den Großstädten in Deutschland, die besondere Pro- bleme haben, müssen wir helfen, damit sie Möglichkei- ten der Unterbringung und der medizinischen Versor- gung zur Verfügung stellen können. Mit dieser persönlichen Erklärung bringen wir unsere Kritik an der Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten zum Ausdruck. Dem Gesetz werden wir aufgrund der Koali- tionsvereinbarung und wegen seiner Regelungen zum Arbeitsmarktzugang zustimmen. Anlage 13 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichte- rung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewer- ber und geduldete Ausländer (Zusatztagesord- nungspunkt 6 a) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4321 (A) (C) (D)(B) Heike Baehrens (SPD): Mit diesem Gesetz werden zwei verschiedene Punkte geregelt. Ich begrüße aus- drücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für gedul- dete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Arbeits- markt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu erleichtern. Den zweiten in diesem Gesetz vorgeschlagenen Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Ser- bien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, sehe ich als problematisch an. Zum einen halte ich es ange- sichts der Erfahrungen besonders der Gruppe der Roma in diesen Ländern für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiter Diskriminierung, sogar Verfolgung und Gewalt ausgesetzt sind. Für die Roma in diesen Ländern, aber auch in den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, muss endlich eine nachhaltige und langfristig wirksame Möglichkeit gefunden werden, um Vorurteile, Ausgren- zung und Diskriminierung zu überwinden, ihnen Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheitsleistungen und Erwerbsarbeit zu ermöglichen und ihre Fluchtursachen in den Herkunftsländern wirksam zu bekämpfen. So- lange das nicht der Fall ist, bleibt der Wunsch von Fami- lien bestehen, aus bitterer Armut und Not nach Deutsch- land zu fliehen. Ich habe außerdem aus grundsätzlicher Überzeugung Probleme mit der Ausweitung des Systems sicherer Her- kunftsstaaten. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt. Dieses Recht sollte meines Erachtens nicht einge- schränkt werden. Auch wenn die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz genannten Ländern sehr gering ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung. Ich bin besorgt, dass mit der Ausweitung der Liste der siche- ren Herkunftsstaaten eine falsche Richtung eingeschla- gen wird. Stattdessen brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die legale Einwanderung ermöglicht und die die Flüchtlinge innerhalb Europas verteilt. Die Erfahrung zeigt, dass unser Land von Zuwanderung pro- fitiert und dass die weitaus größte Zahl der Zuwandern- den in Deutschland Arbeit findet. Mit dieser persönlichen Erklärung bringe ich meine Kritik an der Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten zum Ausdruck. Dem Gesetz werde ich aufgrund der Koali- tionsvereinbarung und wegen seiner Regelungen zum Arbeitsmarktzugang zustimmen. Bärbel Bas (SPD): Mit diesem Gesetz sollen zwei verschiedene Punkte geregelt werden. Ich begrüße aus- drücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für gedul- dete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Arbeits- markt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, ermöglicht, ihren Le- bensunterhalt zu verdienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu erleichtern. Den zweiten in diesem Gesetz vorgeschlagenen Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Ser- bien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, sehe ich problematisch. Zum einen halte ich es angesichts der Erfahrungen besonders der Gruppe der Roma in diesen Ländern für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiter Diskriminierung, sogar Verfolgung und Gewalt ausge- setzt sind. Für die Roma in diesen Ländern, aber auch in den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, muss end- lich eine nachhaltige und langfristig wirksame Möglich- keit gefunden werden, dass Vorurteile, Ausgrenzung und Diskriminierung überwunden werden, dass sie Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheitsleistungen und Er- werbsarbeit erhalten und dass ihre Fluchtursachen in den Herkunftsländern wirksam bekämpft werden. Solange das nicht der Fall ist, bleibt der Wunsch von Familien bestehen, aus bitterer Armut und Not nach Deutschland zu fliehen. Ich habe außerdem aus grundsätzlichen Gründen Pro- bleme mit der Ausweitung des Systems sicherer Her- kunftsstaaten. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt. Dieses Recht sollte meines Erachtens nicht einge- schränkt werden. Auch wenn die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz genannten Ländern sehr gering ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung. Ich bin besorgt, dass mit der Ausweitung der Liste der siche- ren Herkunftsstaaten eine falsche Richtung eingeschla- gen wird. Stattdessen brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die legale Einwanderung ermöglicht und die die Flüchtlinge innerhalb Europas verteilt. Die Erfahrung zeigt, dass unser Land von Zuwanderung pro- fitiert und dass die weitaus größte Zahl der Zuwandern- den in Deutschland Arbeit findet. In dieser Diskussion muss darauf hingewiesen wer- den, dass Deutschland zwar in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge in Europa aufnimmt, im Vergleich zur Bevölkerungszahl kommen aber mehr Flüchtlinge in die EU-Staaten Schweden, Malta, Österreich, Luxemburg, Ungarn, Belgien sowie in die europäischen Länder Norwegen und die Schweiz (Zahlen aus 2013). Deshalb geht es um eine gerechte Verteilung der Flücht- linge in Europa und nicht um Ängste vor zu hohen Flüchtlingszahlen. Den Großstädten in Deutschland, die besondere Probleme haben, müssen wir helfen, damit sie Möglichkeiten der Unterbringung und der medizinischen Versorgung zur Verfügung stellen können. Städte wie Duisburg, die bereits eine starke Zuwanderung aus Süd- osteuropa bewältigen, stoßen schon jetzt an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit. Mit dieser persönlichen Erklärung bringe ich meine Kritik an der Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten zum Ausdruck. Dem Gesetz werde ich aufgrund der Koali- tionsvereinbarung und wegen seiner Regelungen zum Arbeitsmarktzugang zustimmen. Karl-Heinz Brunner (SPD): Mit diesem Gesetz sol- len zwei verschiedene Punkte geregelt werden. Ich be- grüße ausdrücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeits- aufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und 4322 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) für geduldete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Ar- beitsmarkt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu erleichtern. Den zweiten, in diesem Gesetz vorgeschlagenen Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Ser- bien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, sehe ich problematisch. So halte ich es für nicht gesichert, dass Roma dort nicht weiter Diskriminierung, Verfol- gung und Gewalt ausgesetzt werden. Zum anderen be- steht weiterhin ein hoher Grad an Diskriminierung und Gewaltbereitschaft gegenüber homo-, bi-, trans- oder in- tersexuellen Menschen auf dem Westbalkan. Paraden werden teilweise verboten, die Justiz unternimmt wenig, um vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen, Men- schenrechte werden allein durch die sexuelle Identität in- frage gestellt. Solange dies der Fall ist, bleibt der Wunsch vieler Menschen, nach Deutschland zu fliehen, verständlich. Mit dieser persönlichen Erklärung bringe ich meine Sorge an der Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten zum Ausdruck. Dem Gesetz werde ich aufgrund der Koali- tionsvereinbarung und wegen seiner Regelungen zum Arbeitsmarktzugang zustimmen. Dr. Lars Castellucci (SPD): Mit diesem Gesetz sol- len zwei verschiedene Punkte geregelt werden. Ich be- grüße ausdrücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeits- aufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird. Die Wartefrist beträgt künftig drei statt zwölf Monate Aufenthalt in Deutsch- land. Damit werden mehr Betroffene ihren Lebensunter- halt ganz oder teilweise selbst erwirtschaften können, sinnvoll beschäftigt und besser integriert sein; es wird den Fachkräftebedarf sichern helfen, und es wird die Ab- hängigkeit von Sozialleistungen mindern und damit Haushaltsmittel einsparen. Gleichzeitig bleibt die Vor- rangprüfung zugunsten hier ansässiger Arbeitskräfte be- stehen. Es wird folglich zu evaluieren sein, wie viel sich in der Realität tatsächlich ändert. Der wesentlichere Punkt in diesem Gesetz ist die Ein- stufung von Bosnien-Herzegowina, Serbien und EJR Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten. Dieses Vorha- ben ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben wor- den. Ich halte es im Wortsinn für grundsätzlich proble- matisch. Man macht ein Grundrecht nicht besser, indem man es einschränkt. Das Recht auf Asyl ist ein individu- elles Recht, das eine Einzelfallprüfung zwingend ver- langt. Dies gilt auch, wenn die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz genannten Ländern sehr gering ist. Die Ausweitung der Liste der sicheren Her- kunftsstaaten ist keine Antwort auf die drängenden Fra- gen von Migration und Flucht. Stattdessen brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die unter anderem auch legale Einwanderung ermöglicht, die Flüchtlinge innerhalb Europas gerechter verteilt und Fluchtursachen bekämpft, nicht Flüchtlinge. In dieser Diskussion muss auch darauf hingewiesen werden, dass Deutschland zwar in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge in Europa aufnimmt, im Vergleich zur Bevölkerungszahl aber hinter Schweden, Malta, Ös- terreich, Luxemburg, Ungarn, Belgien, Norwegen und der Schweiz liegt – Zahlen aus 2013. Die Zahl der Asyl- anträge liegt meilenweit entfernt von den Zahlen zu Be- ginn der 1990er-Jahre. Gleichzeitig sehen wir weltweit Höchststände bei Flucht und Migration. Deutschland hat historisch begründet eine besondere Verantwortung zu helfen, und Deutschland kann als wirtschaftlich starkes Land auch helfen. Die Großstädte in Deutschland, die besondere Probleme haben, müssen wir unterstützen, da- mit sie Möglichkeiten der Unterbringung und der medi- zinischen Versorgung zur Verfügung stellen können. Gleichzeitig können die Probleme der Welt nicht in Deutschland und auch nicht in Europa alleine gelöst werden. Das Asylrecht ist nicht dazu geeignet oder be- stimmt, Migration aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen zu steuern. Auch Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern werden einzelfallgeprüft, wenn auch in einem verkürz- ten Verfahren. Schon heute beträgt die Schutzquote für Antragstellende der drei genannten Staaten nicht mehr als 0,5 Prozent. Dabei vertraue ich der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, deren Arbeit nicht auf Ab- wehr zielt, sondern darauf, die wirklich Schutzbedürfti- gen zu schützen. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass die frei werdenden Ressourcen zu kürzeren Bearbei- tungszeiten führen, die dann beispielsweise den Bürger- kriegsflüchtlingen aus Syrien zugutekommen. Schließlich sollte die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Kommission in den laufenden Bei- trittsverhandlungen mit EJR Mazedonien und Serbien sowie über den Kandidatenstatus Bosniens und Herzego- winas insbesondere mit Blick auf die zu verhandelnden Kapitel 23 – Judikative und Grundrechte – und 24 – Jus- tiz, Freiheit und Sicherheit – der Verhandlungsagenda nachdrücklich vermitteln, dass die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nicht bedeutet, dass diese Staaten den Besitzstand der Europäischen Union in diesen wichtigen Bereichen bereits erfüllen. Ein Koalitionsvertrag enthält meist auch Zumutungen für beide Seiten. Wir können als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch viel Gutes erreichen für ein vorurteilsfreieres Miteinander aller hier Lebenden und für mehr Humanität gegenüber denen, die zu uns kom- men wollen. Dies kommt auch in dem vorliegenden Ge- setzentwurf zum Ausdruck, dem ich mit diesen Ausfüh- rungen heute zustimmen werde. Mechthild Rawert (SPD): Die Erlaubnis zur Ar- beitsaufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbewer- ber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer wird in Zukunft bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland gewährt. Diese neue Regelung im Gesetz begrüße ich nachdrücklich. Sie erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt und ermöglicht nach Deutschland ge- flohenen Menschen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4323 (A) (C) (D)(B) und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu beschleuni- gen. Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien sol- len nun gemäß Unionswunsch asylrechtlich als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Sichere Herkunft- staaten sind nach dem Asylverfahrensgesetz Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder poli- tische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedri- gende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (§ 29 a AsylVfG). Mazedonien beispielsweise ist aber zerrissen von nationalen Konflikten, Gewerkschaften können nicht frei agieren, die Meinungs- und Pressefreiheit wird eingeschränkt. Diese Fluchtursachen in den Herkunfts- ländern von nach Deutschland kommenden Flüchtlin- gen, zum Beispiel Roma, sind wirksam zu bekämpfen. Es bestand der Eindruck, dass das Ziel der Auswei- tung des Prinzips der „sicheren Herkunftsstaaten“ die Einschränkung des Asylrechts ist. Das Asylrecht fordert, den individuellen Asylgründen gerecht zu werden. Hierzu ist jeweils eine Einzelfallprüfung notwendig. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden. Dies gilt auch für die Gruppe der Roma. Mir ist bekannt, dass die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz genannten Ländern sehr gering ist. Aber jeder Einzelfall verdient gebührende Beachtung. Ich kritisiere die Ausweitung der „sicheren Her- kunftsstaaten“. Dem Gesetz stimme ich wegen der ho- hen Beteiligung der SPD-Mitglieder beim Mitgliedervo- tum (knapp 78 Prozent) und ihrer hohen Zustimmung (76 Prozent) zur Koalitionsvereinbarung und insbeson- dere wegen seiner Regelungen zum Arbeitsmarktzugang zu. Dr. Martin Rosemann (SPD): Mit diesem Gesetz sollen zwei verschiedene Punkte geregelt werden, die in keinem Sachzusammenhang stehen. Ich begrüße ausdrücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbe- werber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, er- möglicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu erleichtern. Den zweiten in diesem Gesetz geregelten Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, sehe ich pro- blematisch. Zum einen halte ich es angesichts der Erfah- rungen besonders der Gruppe der Roma in diesen Län- dern für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiter Diskriminierung, sogar Verfolgung und Gewalt ausge- setzt sind. Für die Roma in diesen Ländern, aber auch in den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, muss end- lich eine nachhaltige und langfristig wirksame Möglich- keit gefunden werden, dass Vorurteile, Ausgrenzung und Diskriminierung überwunden werden, dass sie Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheitsleistungen und Er- werbsarbeit erhalten und dass ihre Fluchtursachen in den Herkunftsländern wirksam bekämpft werden. Zum anderen bin ich besorgt, dass mit der Auswei- tung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten generell eine falsche Richtung eingeschlagen wird. Stattdessen brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die le- gale Einwanderung ermöglicht und die die Flüchtlinge innerhalb Europas gerecht verteilt. Die Erfahrung zeigt, dass unser Land von Zuwanderung profitiert und dass die weitaus größte Zahl der Zuwandernden in Deutsch- land Arbeit findet. In dieser Diskussion muss darauf hingewiesen wer- den, dass Deutschland zwar in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge in Europa aufnimmt, im Vergleich zur Bevölkerungszahl kommen aber mehr Flüchtlinge in die EU-Staaten Schweden, Malta, Österreich, Luxemburg, Ungarn, Belgien sowie in die europäischen Länder Norwegen und die Schweiz – Zahlen aus 2013. Deshalb geht es um eine gerechte Verteilung der Flücht- linge in Europa und nicht um Ängste vor zu hohen Flüchtlingszahlen. Den Großstädten in Deutschland, die besondere Probleme haben, müssen wir helfen, damit sie Möglichkeiten der Unterbringung und der medizinischen Versorgung zur Verfügung stellen können. Dem Gesetz werde ich aufgrund des aus meiner Sicht für die Integration von Flüchtlingen zentralen verbesser- ten Arbeitsmarktzugangs zustimmen. Susann Rüthrich (SPD): Mit diesem Gesetz sollen zwei verschiedene Punkte geregelt werden. Ich begrüße ausdrücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeitsauf- nahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Ar- beitsmarkt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu erleichtern. Den zweiten in diesem Gesetz vorgeschlagenen Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Ser- bien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, sehe ich problematisch. Zum einen halte ich es angesichts der Erfahrungen besonders der Gruppe der Roma in diesen Ländern für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiter Diskriminierung, sogar Verfolgung und Gewalt ausge- setzt sind. Für die Roma in diesen Ländern, aber auch in den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, muss end- lich eine nachhaltige und langfristig wirksame Möglich- keit gefunden werden, dass Vorurteile, Ausgrenzung und Diskriminierung überwunden werden, dass sie Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheitsleistungen und Er- werbsarbeit erhalten und dass ihre Fluchtursachen in den Herkunftsländern wirksam bekämpft werden. Solange das nicht der Fall ist, bleibt der Wunsch von Familien bestehen, aus bitterer Armut und Not nach Deutschland zu fliehen. Ich habe außerdem aus grundsätzlichen Gründen Pro- bleme mit der Ausweitung des Systems sicherer Her- kunftsstaaten. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles 4324 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Recht, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt. Dieses Recht sollte meines Erachtens nicht einge- schränkt werden. Auch wenn die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz genannten Ländern sehr gering ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung. Ich bin besorgt, dass mit der Ausweitung der Liste der siche- ren Herkunftsstaaten eine falsche Richtung eingeschla- gen wird. Stattdessen brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die legale Einwanderung ermöglicht und die die Flüchtlinge innerhalb Europas verteilt. Die Erfahrung zeigt, dass unser Land von Zuwanderung pro- fitiert und dass die weitaus größte Zahl der Zuwandern- den in Deutschland Arbeit findet. In dieser Diskussion muss darauf hingewiesen wer- den, dass Deutschland zwar in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge in Europa aufnimmt, im Vergleich zur Bevölkerungszahl kommen aber mehr Flüchtlinge in die EU-Staaten Schweden, Malta, Österreich, Luxemburg, Ungarn, Belgien sowie in die europäischen Länder Nor- wegen und die Schweiz – Zahlen aus 2013. Deshalb geht es um eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa und nicht um Ängste vor zu hohen Flüchtlingszahlen. Den Großstädten in Deutschland, die besondere Pro- bleme haben, müssen wir helfen, damit sie Möglichkei- ten der Unterbringung und der medizinischen Versor- gung zur Verfügung stellen können. Mit dieser persönlichen Erklärung möchte ich meine schweren Bedenken hinsichtlich der im Gesetz beabsich- tigen Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten zum Aus- druck bringen. Dr. Carsten Sieling (SPD): Mit diesem Gesetz sol- len zwei verschiedene Punkte geregelt werden. Ich be- grüße ausdrücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeits- aufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Ar- beitsmarkt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu erleichtern. Den zweiten in diesem Gesetz vorgeschlagenen Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Ser- bien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, sehe ich aus grundsätzlichen Erwägungen als problematisch an, da die Ausweitung des Systems sicherer Herkunfts- staaten das Recht auf Asyl schwächt. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt. Dieses Recht sollte meines Erach- tens nicht eingeschränkt werden. Auch wenn die Aner- kennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz ge- nannten Ländern sehr gering ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung. Ich bin besorgt, dass mit der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten eine falsche Rich- tung eingeschlagen wird. Stattdessen brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die legale Einwande- rung ermöglicht und die die Flüchtlinge innerhalb Euro- pas verteilt. Die Erfahrung zeigt, dass unser Land von Zuwanderung profitiert und dass die weitaus größte Zahl der Zuwandernden in Deutschland Arbeit findet. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Zusatztagesord- nungspunkt 7 a) Ja, es stimmt, auch ich habe dem Koalitionsvertrag zugestimmt. Dass ich das nicht mit großer Freude getan habe, ist allgemein bekannt. Sowohl im Koalitionsver- trag als auch im konkreten Gesetzgebungsverfahren steckt einiges, was ich mit meinem Verständnis von Uni- onspolitik nicht vereinbaren kann. Nun stellt sich in vielem heraus, dass die Zweifel durchaus angebracht waren bei der Rente mit 63, dem Mindestlohn und nun auch bei der doppelten Staats- bürgerschaft – so zum Beispiel in Bezug auf die Abschaffung der Optionspflicht der Kinder aus Zuwan- derfamilien, mit 23 Jahren zu entscheiden, welcher Staatsbürgerschaft sie angehören möchten. Im Koali- tionsvertrag wurde vereinbart, dass jeder, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, seinen deut- schen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht un- terliegen soll. Schon damit haben wir uns weit von unserer bisheri- gen Position entfernt, da sich die Optionspflicht bewährt hat und wir daran aus gutem Grund festhalten sollten. Mehrstaatlichkeit, das wissen wir, erschwert die Integra- tion und führt zu Rosinenpickerei, weil man auf die jeweiligen Vorteile der verschiedenen Länder zurück- greifen kann. Bestes Beispiel ist die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland und das Fortbestehen der Wehrpflicht in der Türkei. Es ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Jugendlichen, die sich bisher ohne Probleme für die deutsche Staatsbürgerschaft entschie- den haben, von dieser Form der Integration aus Gründen oberflächlicher Vorteilsnahme einfach verabschieden wird. Davon abgesehen hat überhaupt keine Not bestan- den, die Optionspflicht abzuschaffen. Denn in der Ver- gangenheit haben sich ungefähr 98 Prozent der Betroffe- nen für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden. Wir lösen mit dem Koalitionsvertrag und dem dazugehörigen Gesetz sozusagen ein Problem, was überhaupt nicht be- standen hat. Aber wir schaffen eine Unmenge neuer Pro- bleme, vom wiederholten Opfern unserer eigenen Prinzi- pien ganz abgesehen. Und wir tragen dazu bei, den bis dahin unauflösbaren Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit und den damit verbundenen Pflich- ten und Rechten aufzuweichen. Bisher mussten sich Jugendliche im Alter von 23 Jah- ren, wenn sie ihre volle sittliche und geistige Reife er- reicht haben, entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie tragen wollen. Jetzt soll es reichen, gerade einmal sechs Jahre in Deutschland aufgewachsen zu sein, um die deutsche und weitere Staatsbürgerschaften zu behalten. Auch sollen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft be- kommen, die im Ausland geboren sind und deren Eltern Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4325 (A) (C) (D)(B) die deutsche Staatsbürgerschaft nur aufgrund der Tatsa- che besitzen, dass sie acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Daraus können unmöglich aufrichtige Bekennt- nisse zum Grundgesetz, unseren Werten und Grundsät- zen und ein ebenso aufrichtiger Wille, sich in unsere Ge- sellschaft zu integrieren, erwachsen. Wir werden weder gesellschaftlich noch rechtlich Integrationsverweigerern wirksam entgegentreten können. Der Hilfeschrei der Po- lizistin Tania Kambouri aus Bochum, die gegenüber der Staatsgewalt über respektlose moslemische Jugendliche klagt, ist ein beredtes Zeugnis dafür. Stattdessen werden wir tatenlos zusehen müssen, wie sich Parallelgesell- schaften unkontrolliert und unkorrigiert entwickeln und weiterverbreiten, deren Mitglieder zwar in unserem Land und von unserem Land, aber nie mit unserem Land leben (wollen). Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: 20 Jahre nach Kairo – Bevölkerungspolitik im Kontext interna- tionaler Entwicklungszusammenarbeit und der Post-2015-Agenda (Tagesordnungspunkt 31) Der Antrag verwendet den Begriff „sexuelle und re- produktive Gesundheit und Rechte“, der allerdings im Aktionsprogramm von Kairo nicht verwendet wird. Hin- gegen definiert das Aktionsprogramm die Begriffe „re- produktive Rechte“ und „sexuelle und reproduktive Gesundheit“. Die Terminologie im Kairoer Schlussdo- kument ist – als Ergebnis der Verhandlungen zwischen mit offiziellem Mandat der VN-Mitgliedstaaten ausge- statteten Delegationen – bis heute die maßgebliche inter- national legitimierte Grundlage. Radikale Gruppen propagieren unter dem Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“, SRHR, Vorstellungen, die sich nicht auf den im Aktions- programm von Kairo vereinbarten internationalen Kon- sens berufen können, und sind bemüht, mit der SRHR- Terminologie diese Vorstellungen in Beschlüsse und Dokumente internationaler, regionaler und nationaler Gremien einfließen zu lassen. Zu diesen radikalen Vor- stellungen zählt ein behauptetes Menschenrecht auf Ab- treibung ohne jegliche gesetzliche Beschränkungen, wie es etwa in der aktuellen IPPF-Kampagne „I decide“ er- klärt wird. Eine IPPF-Jugendbroschüre „Healthy, happy and hot. A young person’s guide to their rights, sexuality and living with HIV“ erklärt, dass zu den „sexuellen Rechten“ HIV-positiver Jugendlicher das Recht gehört, ihre Sexualpartner über ihre HIV-Infektion nicht zu in- formieren. In den Beratungen über den Antragsentwurf wurde verdeutlicht, dass der Bundestag keine vermeintliche In- terpretationshoheit radikaler Gruppen wie IPPF über die Terminologie anerkennen will. Deshalb wird im Antrag klargestellt, dass der Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ als identisch mit den im Aktionsprogramm von Kairo defi- nierten Begriffen „reproduktive Rechte“ und „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ zu verstehen ist und keine über diese Definitionen hinausgehende Bedeutung hat, insbesondere kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch statuiert. Damit ist jeder Spekulation die Grundlage entzogen, der Bundestag bekenne sich zu einem beliebig interpre- tierbaren Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ und böte so radikalen Interpretationen Carte blanche. Dieses Ergebnis begrüße ich. Ich hätte mir gewünscht, dass die Berücksichtigung von Gruppen mit Migrationshintergrund und deren be- sonderen Bedürfnissen, was den Kairoer Beschlüssen entspräche, erwähnt wird. Weiterhin hätte ich befürwor- tet, auch das weltweit zunehmende Problem des uner- füllten Kinderwunsches als Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der Wahrnehmung repro- duktiver Rechte anzusprechen. Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen, über die bis in die letzte Zeit hinein von den Medien berichtet wurde, werden im Feststellungsteil als Menschenrechts- verletzungen angesprochen, was zu begrüßen ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die naheliegenden Konse- quenzen – eine unparteiische Aufklärung dieser Vor- gänge und wirksame Abhilfe für die Zukunft – ebenfalls angesprochen werden. Insbesondere wäre zu fordern, dass sowohl im Handeln von UNFPA als auch in den von UNFPA geförderten nationalen und regionalen Pro- grammen sowie von den von UNFPA geförderten Nicht- regierungsorganisationen die im Kairoer Aktionsplan enthaltenen Prinzipien der Freiwilligkeit, der Freiheit von Zwang und der Nichtförderung von Abtreibung als Familienplanungsinstrument respektiert werden. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) (Tagesord- nungspunkt 9) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Ich hoffe auch in diesem Jahr, dass wir mit der Besoldungs- und Versorgungsanpassung im öffentlichen Dienst nicht zum Topthema an den Stammtischen landauf, landab werden. Ist zwar populär, wäre aber dennoch nicht ge- rechtfertigt. Tatsächlich geht es uns bei diesem Gesetz darum, eine starke Marke, nämlich unser „Made in Ger- many“ weiter zu fördern. Welcher ausländische Unter- nehmer schätzt zum Beispiel nicht die Verlässlichkeit der deutschen Verwaltung, wenn er sich hier niederlas- sen will? Aus Sicht von Industrie und Wirtschaft gehört der feste und stabile Ordnungsrahmen zu den Trümpfen Deutschlands. Der öffentliche Dienst ist ein hervorra- gender Standortfaktor. Und unsere Bürgerinnen und Bür- ger unterscheiden bei ihren Erwartungen doch längst nicht mehr zwischen einer hochleistungsfähigen Wirt- 4326 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) schaft, wie wir sie haben, und einer ebenso leistungsfähi- gen Verwaltung. Wer aber in einem Hochleistungsland diesen Anforderungen standhalten will, braucht leis- tungsfähiges Personal. Die Frage ist also nicht: Bekom- men die Beamten schon wieder mehr Geld? Die Frage ist: Haben die Personalchefs in unseren Behörden die Möglichkeiten und Mittel, die sie brauchen, um hoch- qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen? Eine sehr gut funktionierende Verwaltung ist aktive Wirtschaftspolitik, und sie ist die Voraussetzung für Lebensqualität in unse- rem Land. Deshalb ist sich die Union sicher, dass wir mit diesem Gesetz heute genau am richtigen Punkt investie- ren. IT-Systeme auf dem Stand der Technik erwarte ich bei der Bundespolizei oder dem Bundesamt für Verfas- sungsschutz. Für unsere Strategie Digitale Verwaltung 2020 brauchen wir Geschäftsmodelle mit dem Geist vom Silicon Valley. Wir müssen attraktiv sein für hochspezia- lisierte IT-Fachkräfte. Wenn wir im Bereich der organi- sierten Kriminalität bei der Vermögensabschöpfung aus Straftaten und von Straftätern weiterkommen wollen, geht das nicht ohne versierte Wirtschaftswissenschaftler, Juristen und Steuerexperten. Ich glaube nicht, dass der öffentliche Dienst allein im Bereich Vergütung mit der Wirtschaft konkurrieren kann oder je können wird. Wir merken das schmerzlich, wenn wir nur mühsam dringend benötigten Nachwuchs in na- turwissenschaftlichen Bereichen finden. Die CDU/CSU verfolgt seit Jahren eine andere, erfolgversprechende Strategie: Wir wollen mit einem ganzen Bündel an Maß- nahmen für gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, moderne, attraktive Arbeitsbedingungen und eine ad- äquate Vergütung den Bewerbern eine bestens ausbalan- cierte Attraktivität bieten. Und: Wir haben in den letzten Jahren in dieser Hinsicht schon viel erreicht. Mit dem Fachkräftegewinnungsgesetz haben wir Anreize bei der Besoldung gesetzt, mit dem Familienpflegezeitgesetz haben wir für bessere Vereinbarkeit von Dienst und Pflege von Angehörigen gesorgt, und wir haben den Ein- tritt in den Ruhestand flexibler gestaltet. Gestern hieß es in der FAZ: Eine führende Unterneh- mensberatung hat im Frühjahr dieses Jahres knapp vier- einhalbtausend Studenten in ganz Deutschland befragt. Und wissen Sie, was dabei herausgekommen ist? Knapp ein Drittel der Studenten will später in den öffentlichen Dienst. Diese 32 Prozent wollen später nicht in die Pri- vatwirtschaft. Hier darf die Union sagen: Wir sind mit unserer Beamtenpolitik mitten in einem Reformprozess, und der ist offensichtlich erfolgreich. Ansonsten hätte so eine Befragung anders ausgesehen. Die Steigerungsraten sind besorgniserregend: Allein im April 2014 gab es insgesamt 37 Gewalttaten gegen die Polizei in Deutschland. Wie viele Repräsentanten un- seres Staates in Arbeitsagenturen oder bei den Rettungs- diensten und Feuerwehren in Ausübung ihres Amtes nicht mehr den Respekt erfahren, den die Menschen in unseren Verwaltungen zu Recht erwarten dürfen, wissen wir letztlich nicht. Aber dass eine rote Linie unterschrit- ten ist, das wissen wir. „Mehr Achtung für Menschen, die unseren Staat repräsentieren“ ist deshalb ein innen- politischer Schwerpunkt der Unionsfraktion in dieser Pe- riode. Die Union schreibt die verantwortliche Politik der letzten fünf Jahre fort. Wir beraten heute den dritten Ge- setzentwurf in Folge, mit dem wir das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und Versorgungsempfängerin- nen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden in zwei Schritten steigen: im ersten Schritt rückwirkend ab 1. März 2014 um 2,8 Prozent und nicht weniger als 90 Euro-So- ckelbetrag. Im zweiten Schritt ab 1. März 2015 sollen die Bezüge um weitere 2,2 Prozent steigen. Mit dem Ab- schlag von 0,2 Prozent pro Anpassungsschritt leisten die Beamten ihren Beitrag zur Versorgungsrücklage des Bundes, und sie helfen dabei, die Beamtenversorgung langfristig auf solide Füße zu stellen. Das ist gut und richtig; leider wird wenig darüber berichtet. Faire Besoldung sollte uns am Herzen liegen; sie macht uns am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig, stärkt das Binnenklima unserer Behörden und ist gerecht. Ich be- danke mich deshalb bei unserem Koalitionspartner. Dass vorausschauende Beamtenpolitik nicht in allen Ländern so reibungslos funktioniert, liegt vielleicht auch an der Partnerwahl, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Diese Koalition und die CDU/CSU-Fraktion im Besonderen tun dem öffentli- chen Dienst jedenfalls gut. Und so soll es bleiben! Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Wir beraten heute in erster Lesung das Bundesbesoldungs- und -ver- sorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2014/2015. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass wir dieses Gesetz hier und heute debattieren. Denn dieser gesetzgeberische Akt sollte nicht nur als Selbstverständlichkeit gelten, sondern auch und gerade als eine bewusste Entscheidung des Bundestages mit der Regelungskompetenz zum Bun- desbeamtenrecht und als Haushaltsgesetzgeber, seine Staatsdiener und deren Arbeit zu würdigen. Zu Beginn betone ich, dass sich eine solche Würdi- gung der Arbeit für den Staat nicht ausschließlich in Geld ausdrücken lässt. Dennoch ist und war uns bereits im Rahmen der vorhergehenden Plenardebatte vom 20. März 2014 anlässlich der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im Deutschen Bundestag gewiss, dass es ein Mehr auch für die Beamtinnen und Beamten geben wird. Die Tarifautonomie in unserem Land funktioniert und wird zumindest von weit überwiegenden Teilen des Deutschen Bundestages auch entsprechend respektiert. Ebendieser Respekt gegenüber dem erfreulich erfolg- ten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom 1. April 2014 gebietet es daher, alle – und ich betone: alle – diejenigen, die „öffentliche Aufgaben“ im Dienste des Staates verrichten, in jedem Falle und damit unge- achtet ihres offiziellen Dienststatus gleich zu behandeln. In dieser Tradition stehen die bisherigen und langjährig praktizierten Übertragungen der Tarifergebnisse im öf- fentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4327 (A) (C) (D)(B) Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Solda- ten. Der öffentliche Dienst des Bundes bietet hervorra- gende Arbeitsbedingungen, seien es – um nur einige Punkte zu nennen – die Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung oder aber auch die vorbildliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Arbeitsbedingungen einschließlich der Entloh- nung machen den öffentlichen Dienst attraktiv und auch zu einem unverzichtbaren Bestandteil und Garanten ei- nes funktionierenden Staates. Über 1,9 Millionen Be- amte in ganz Deutschland und davon alleine 250 000 in der unmittelbaren Bundesverwaltung sorgen tagtäglich dafür, dass diejenigen Gesetze, die wir Abgeordneten für die Menschen im Land beschließen, auch in die Tat um- gesetzt werden, dass die Gesetze, die wir beschließen, im Einzelfall im Verhältnis unter Privaten oder aber auch im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat von Richterinnen und Richtern unabhängig entschieden wer- den, dass transatlantische und europäische Bündnisse von Soldatinnen und Soldaten repräsentiert werden, die in letzter und wesentlicher Instanz dem Einsatzbefehl des Parlamentes unterstehen. Diese anspruchsvollen Aufgaben sind nur mit gut ausgebildetem Personal zu stemmen, und damit dieses Personal auch täglich zufrieden an den Dienst geht, gilt es für uns als Deutschen Bundestag, die Arbeitsbedin- gungen beginnend bei der Mitbestimmung im öffentli- chen Dienst und der Besoldung sowie darüber hinaus bei der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sicherzu- stellen. Eine solche Sicherstellung der Qualität, Attrakti- vität und Stabilität der Verwaltung erzielen wir nicht zu- letzt mit diesem Gesetzentwurf, wie er heute vorliegt. Dieses Vorgehen entspricht im Übrigen einer lange gepflegten Praxis. Der Haushaltsvorbehalt ist kein Selbstzweck, und noch viel weniger darf er eine Recht- fertigung für ein zaghaftes Verhalten der Politik sein, Ansprüche per se anzunehmen oder abzulehnen. Die aktuelle Übertragung des Tarifabschlusses vom 1. April 2014 sieht vor, dass rückwirkend zum 1. März 2014 eine Erhöhung der Bezüge von 2,8 Prozent, min- destens jedoch um 90 Euro, und ab dem 1. März 2015 2,2 Prozent Erhöhung der Bezüge auf die Beamtenschaft übertragen werden. Die Bildung und Anpassung der Versorgungsrücklage wiederum speist sich aus beiden Stufen der Übertragung mit jeweils 0,2 Prozent. Dies stellt eine systemimmanente inhalts- bzw. wirkungs- gleiche Übertragung dar, in Würdigung des geltenden Beamtenrechts. Seit Jahrzehnten wird die soeben vorgestellte Anpas- sung nach jeder Tarifrunde im öffentlichen Dienst auch zum Anfang des Monats auf dem Konto der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Soldatinnen und Soldaten in Gänze spürbar. Dabei gibt es diese Übertragung natürlich nicht zum Nulltarif. Jedoch können wir aus den vorgenannten Gründen, die die Leis- tungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des öffentli- chen Dienstes beschreiben, als zuständige Innenpolitiker selbstbewusst in jeder Haushaltsrunde etwaige Mehr- belastungen guten Gewissens vertreten. Die Mehrbelastungen für die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Bundeshaushalt stellen sich wie folgt dar: Im Jahre 2014 wird die Anpassung mit 542 Millionen Euro etatisiert, im Jahre 2015 mit 1,05 Milliarden Euro und im Haushaltsjahr 2016 mit 1,13 Milliarden Euro. Die Versorgungsrücklage wird in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 hierbei mit rund 105 Millionen Euro gespeist werden. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir uns den öf- fentlichen Dienst sprichwörtlich „etwas kosten lassen“. Dies geschieht jedoch niemals, ohne zugleich die haus- halterische Vernünftigkeit sowie die Leistungsmerkmale ins Verhältnis zu setzen. Stellen Sie sich vor, es gäbe keine hoheitliche Instanz, die die Steuergesetze, die wir beschließen, auch durch Staatsdiener vollstreckt. Stellen Sie sich vor, es gäbe keine Zollbeamten, die Schwarzar- beit verfolgen und zur Ahndung vorbereiten würden. „Stellen Sie sich vor“ – diese Liste wäre derart lang, dass die Redezeit aller Redner nicht ausreichen würde, das Aufgabenprofil des öffentlichen Dienstes angemessen zu umreißen. Mit diesem Gesetz und den künftigen Haushalten drü- cken wir neben den Tarifbeschäftigten, die im März 2014 aufrecht mit dem Bund verhandelt haben, auch den Staatsdienern im Beamtenstatus die ihnen gebührende Wertschätzung aus. Dies zeigt, dass die kompromissori- entierte Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern, dem Bundestag und den Beschäftigten im öf- fentlichen Dienst des Bundes eine verlässliche Grund- lage ist, auf der die deutsche Verwaltung und letztlich der Staat als solcher fußt. Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Als ich Mitte der 80er-Jahre in den öffentlichen Dienst kam, hatte dieser noch ein anderes Gesicht. Die Büros hießen Amtsstuben, anstelle eines PCs war an der Schreibtischkante ein Blei- stiftspitzer angeschraubt. Obrigkeitshörigkeit, so schien es, war stets wichtiger als die Sache. Dieses Bild des öf- fentlichen Dienstes hält sich zwar hartnäckig in vielen Vorurteilen, es hat aber mit der heutigen Situation nichts mehr gemein. Wir alle haben zahlreiche Kontakte zu Verwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden. Ich hoffe, Sie teilen meine Einschätzung, dass wir uns – von wenigen Ausnahme abgesehen – auf allen Ebenen auf ei- nen effizienten, beratenden und verwaltenden öffentli- chen Dienst verlassen können. Oftmals sind es Beamtin- nen und Beamte, die uns zuarbeiten und beraten. Es ist nur gerecht, dass dieses in angemessenem Rahmen durch Erhöhung der Besoldung entlohnt wird. Im vorge- legten Gesetzentwurf greift die Bundesregierung auf das Ergebnis des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst des Bundes zurück, und das ist auch gut so! Wir haben mit der Tarifpartnerschaft ein starkes Prinzip in unserer Gesellschaft verankert. Die Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlun- gen ist also erfreulich: 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. März 2014 und 2,2 Prozent ab März 2015 bei einem Mindestbetrag von 90 Euro. Von Letzterem werden die unteren Besoldungsstufen profitieren, und das ist richtig. Es ist ein gutes Signal in Richtung Attraktivität der vie- 4328 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) len Berufsbilder im Dienst der Bundesbehörden. Junge Menschen orientieren sich bei ihrer Berufswahl nicht nur an den beruflichen Inhalten, sondern auch an den finan- ziellen Perspektiven. Das ist doch vollkommen klar und verständlich. Und der Nimbus des Berufsbeamtentums hat durch vielerlei Einflüsse schon lange an Glanz verlo- ren. Personalabbau, Leihbeamte, Ausstattungsmängel – das sind Schlagworte aus heutiger Zeit, die den Berufs- wunsch „Bundesbeamter“ schmälern. Natürlich stehen die Begriffe für eine sehr eingeschränkte Sicht auf die Dinge, in der öffentlichen Wahrnehmung des Berufsbil- des spielen sie dennoch eine wichtige Rolle. Der öffent- liche Dienst muss also wie die Privatwirtschaft um seine Attraktivität kämpfen, und das gilt besonders mit Blick auf die demografische Entwicklung. Der öffentliche Dienst steht vor einer dramatischen Pensionierungswelle und damit vor immensen Herausforderungen. Es ist vor diesem Hintergrund ein richtiger Schritt, dass auch die Anwärterbezüge steigen. Reichen wird das jedoch nicht. Lassen Sie mich an dieser Stelle insbesondere einen Punkt nennen, der den Beschäftigten im öffentlichen Dienst unter den Nägeln brennt. Der Anteil der befristet Beschäftigten hat deutlich zugenommen. Das bedeutet nicht nur eine Herausforderung für eine nachhaltige Per- sonalpolitik, sondern stellt auch den Faktor immer mehr infrage, der lange Zeit als der Garant im öffentlichen Dienst galt: die Beschäftigungssicherheit. Dieser Faktor verliert durch die Befristungspraxis der letzten Jahre an Gewicht, und das ist keine gute Botschaft in Richtung Nachwuchssicherung. Lassen Sie uns darüber nachden- ken, ob das der richtige Weg für eine gute Personalpoli- tik ist. Wir Sozialdemokraten haben da Zweifel. Ich möchte somit zum Schluss das klare Signal in Richtung unserer Beamtinnen und Beamten senden: Uns ist bewusst: Mit der Übertragung der Tarifergebnisse ist die Arbeit noch nicht gemacht. Wir bleiben dran. Frank Tempel (DIE LINKE): Es ist ausgesprochen begrüßenswert, dass die Bundesregierung auch in die- sem Jahr die Tarifergebnisse zeitnah und inhaltsgleich für die Beamten übernimmt. Die Zugewinne für die niedrigen Besoldungsgruppen freut uns ebenso wie die angekündigte Vereinheitlichung der Urlaubstage auf 30 pro Jahr. Leider wird immer noch der Anteil für die Versorgungsrücklage von 0,2 Prozent bei jeder Stufe der Erhöhung abgezogen. Eine einmalige Berechnung pro Tarifrunde wäre deutlich gerechter. Mit dem Folgegesetz ab 2016 sollte dies geändert werden! Ich gehe nun aber fest davon aus, dass es den persön- lichen Überzeugungen des Innenministers Dr. Thomas de Maizière entspricht, auch in kommenden Jahren die Übernahme der Tarifergebnisse genauso zu gestalten wie in diesem Jahr. Das ist aber kein Grund, sich jedes Mal als Fraktion so überschwänglich selbst zu feiern, wie es zum Beispiel der Kollege Schuster gern macht. Jede Menge Hausaufgaben sind noch offen: Die größte Unzu- friedenheit bei den Bundesbeamten ist die Wochenar- beitszeit. Die 41 Wochenstunden der Beamten sollten auf das Maß der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (West) mit 38,5 Wochenstunden abgesenkt werden. Es gibt, wie es der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, dbb, Klaus Dauderstädt, im Gespräch mit dem Innenausschuss des Bundestages vor wenigen Tagen formulierte, „keinen Grund für geldwerte Son- deropfer der Beamten“. Eine Absenkung der Arbeitszei- ten würde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes er- heblich steigern. Sie wissen so gut wie ich, dass die öffentliche Hand im Wettbewerb um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weniger mit Gehaltssteigerungen als vielmehr mit fami- lienfreundlichen Arbeitsbedingungen, flexiblen Lebens- arbeitszeitregelungen und einer besonders ausgeprägten Kultur der Mitbestimmung gewinnen kann. Angesichts der demografischen Entwicklung steht das Problem im- mer schärfer auf der Tagesordnung. In den kommenden zehn Jahren fehlen rund 700 000 Beschäftigte. Die Arbeitszeitregelungen sind da ein zentrales Ele- ment der Attraktivitätssteigerung, aber auch Maßnah- men wie die Übernahme der Regelungen zur Mütterrente und der Rente mit 63 aus dem Bereich der Angestellten. In der Vergangenheit ist die Beamtenversorgung stets einbezogen worden, wenn es um Einschnitte in die Al- tersversorgung ging. Gerechterweise muss diese Über- tragung vom Rentenbereich zur Beamtenversorgung auch gelten, wenn es zu Verbesserungen kommt. Die mangelnde Attraktivität des öffentlichen Dienstes korrespondiert mit dem Problem der viel zu schmalen Einstellungskorridore. Wenn nicht im gleichen Maße ausgebildet und eingestellt wird, wie Beamte in die Ver- sorgung gehen, nimmt die Arbeitsverdichtung immer mehr zu. Weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für eine gleichbleibende oder gar ansteigende Menge von Aufgaben zuständig. Das hat auf die Dauer physi- sche und psychische Überforderungen, eine Qualitätsab- nahme der Dienstleistungen und mittelfristig eine Ge- fährdung der öffentlichen Vorsorge zur Folge. Leider habe ich in den letzten vier Jahren meiner Tätigkeit im Bundestag nicht den politischen Willen auf Regierungs- seite gesehen, grundhaft umzusteuern. Der Koalitions- vertrag, aber auch das bisherige Handeln der Großen Koalition macht mir allerdings keinen Mut, dass sich dies ändern wird. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ist zwei- fellos eine gute Sache. Es gibt für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, keinen Grund, sich hier be- sonders auf die Schulter zu klopfen. Denn es ist schlicht Ihr gesetzlicher Auftrag, die Besoldung und Versorgung regelmäßig an die allgemeinen wirtschaftlichen und fi- nanziellen Verhältnisse anzupassen. Das gilt im Wesentlichen auch für die Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes. Auch hier erfüllen Sie nur Ihre rechtliche Verpflichtung, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung nicht abzukoppeln. Das ist eine Frage der Angemessen- heit der Besoldung und damit der Wertschätzung unserer Beschäftigten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4329 (A) (C) (D)(B) Zugleich machen Sie es sich hier aber auch reichlich einfach. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes allein mit dem Öffnen der Geldbörse zu erhöhen, funktioniert nur in den Zeiten, in denen die Staatskassen ausreichend gefüllt sind. Sowohl die demografische Entwicklung als auch der Wettbewerb mit der Wirtschaft um die besten Köpfe erfordern aber viel mehr. Das Durchschnittsalter im öffentlichen Dienst liegt inzwischen bei rund 45 Jah- ren – Tendenz steigend. Wir brauchen dringend ein Um- steuern bei der Gewinnung von Beschäftigten. Welche Ideen bringen Sie denn mit, um die Attraktivität im öffentlichen Dienst zu erhöhen? Wie wollen Sie denn konkret für familienfreundliche und moderne Arbeitsbe- dingungen sorgen, wie Sie es im Koalitionsvertrag ver- einbart haben? Lassen Sie mich dazu mal einen Blick auf das Bun- deskriminalamt und die Bundespolizei werfen. Die Ant- wort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Situation von Frauen in der Bundespolizei und dem BKA spricht hier Bände: Frauen sind eklatant unterre- präsentiert. Und sie werden auch noch schlechter beur- teilt. Dabei ist die Beurteilung doch Grundlage jeder Be- förderung. Vor allem in Führungspositionen findet Gleichberechtigung quasi nicht statt. Bei der Bundes- polizei zum Beispiel waren im Jahr 2014 insgesamt we- niger als 14 Prozent Frauen beschäftigt. Das muss man sich einmal vorstellen. Im höheren Dienst waren gerade mal 6 Prozent der Beschäftigten weiblich, im gehobenen Dienst noch gut 9 Prozent, und im mittleren Dienst wa- ren es 17 Prozent. Also haben wir hier sowieso schon kaum Frauen, und je höher es geht, desto weniger. Au- ßerdem wurden Spitzennoten bei dienstlichen Beurtei- lungen an Frauen viel seltener vergeben als an ihre männlichen Kollegen. Das ist eine strukturelle Unge- rechtigkeit, und das darf nicht so bleiben! Die vom Bundesinnenministerium beanspruchte „Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes für familien- freundliche Arbeitszeiten“ widerlegt die Antwort auf un- sere Kleine Anfrage übrigens gleich mit. Denn darin kann man sehen, dass Teilzeitarbeit fast ausschließlich von Frauen wahrgenommen wird und dass Teilzeitarbeit dienstlich schlechter beurteilt wird als Vollzeitarbeit. Deutlich wird die Problematik auch hier anhand schnö- der Zahlen. Im BKA befinden sich nur 5 von 197 Be- schäftigten in Leitungsfunktionen in Teilzeit. Polizistinnen und Verwaltungsbeamtinnen werden also in doppelter Weise schlechter behandelt als ihre männlichen Kollegen: Sie werden ohnehin – warum auch immer – schlechter beurteilt als Männer, und dann auch noch zusätzlich schlechter durch die häufigere Teil- zeitarbeit. Doch wenn man die Bundesregierung danach fragt, welche Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezo- gen werden, dann steht sie einfach blank da. Es gibt von ihrer Seite keine konkreten Vorschläge, diese Missstände zu beseitigen. Können wir uns das leisten? Ich meine, nicht. Sie verschenken damit nicht nur das Potenzial der Hälfte der Bevölkerung, sondern sie kommen auch Ih- rem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichberechti- gung nicht nach. Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass Sie sich auch den Ländern gegenüber aus der Ver- antwortung stehlen. Dem Bund, dem insgesamt nur 11 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu- zurechnen sind, fällt es leichter, Tarifabschlüsse auf seine Beamten zu übertragen. Schwieriger ist das für die Länder und Gemeinden, bei denen Personalkosten einen Großteil der Ausgaben ausmachen. Genau deren Haus- haltslage ist aber häufig angespannt, und sie haben es be- sonders schwer, die Schuldenbremse einzuhalten. An- stelle den Flickenteppich an Vergütungsregelungen zu ignorieren, ist eine zukunfts- und generationengerechte Finanzierung des öffentlichen Dienstes eine gesamtstaat- liche Aufgabe, für die ich von einer so großen Koali- tionsmehrheit konstruktive Vorschläge erwarte. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Die Bundesregierung hat rasch nach den Tarifverhandlungen den vorliegenden Gesetz- entwurf eingebracht. Wie Sie wissen, haben sich die Tarifvertragsparteien nach schwierigen Verhandlungen am 1. April 2014 für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen auf einen Abschluss verständigt, der mit 5,4 Prozent Entgelterhöhung im Rahmen vergleichbarer Tarifabschlüsse anderer Branchen liegt. Dies war ein gu- tes, weil faires Ergebnis – fair gegenüber den Beschäf- tigten von Bund und Kommunen, die sich zu Recht mehr Lohn wünschen, fair aber auch gegenüber den Steuer- zahlern, die hierfür aufkommen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Dementsprechend deckt auch die Anpassung für Besol- dungs- und Versorgungsempfänger den Zeitraum bis 2015 ab. Das gibt Stabilität und Planungssicherheit. Ge- lungen ist das ohne Schlichtung und Erzwingungs- streiks. Die Sozialpartnerschaft hat funktioniert. Diese Erhöhung, die natürlich auch eine Anerken- nung der Leistungen der Beschäftigten darstellt, soll nun auf die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes übertragen werden. Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Ver- sorgungsbezüge im Bund für die Jahre 2014 und 2015 in zwei Schritten um insgesamt 5 Prozent angehoben. Im ersten Schritt werden sie rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent erhöht, jedoch mindestens um 90 Euro. Im zweiten Schritt steigen sie zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeit- und inhaltsgleich übernommen. Die Bezüge werden so an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse für die nächsten zwei Jahre angepasst. Alle Statusgruppen – Tarifbeschäftigte, Be- amte, Richter, Soldaten – nehmen gleichgerichtet an der Anpassung teil. Der öffentliche Dienst des Bundes bildet eine Einheit – daran halten wir fest. Mit dem vereinbarten Mindestbetrag in Höhe von 90 Euro enthält das Tarifergebnis eine soziale Kompo- nente für die unteren Einkommensgruppen, die in den Tarifverhandlungen besonders umkämpft war. Diese Komponente enthält jetzt auch das vorliegende Anpas- 4330 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) sungsgesetz. Für die Zukunft müssen wir bei solchen Vereinbarungen zweierlei im Auge behalten: Erstens müssen wir prüfen, ob im Vergleich der Ver- dienststrukturen des öffentlichen Dienstes mit denen der gewerblichen Wirtschaft tatsächlich ein entsprechender Korrekturbedarf besteht. Zweitens müssen wir auch die innere Stimmigkeit des öffentlichen Gehaltssystems bewahren. Das Besoldungs- recht spricht hier von Ämtergefüge, was letztlich nichts anderes bedeutet als das Gebot, auch in der Vergütung nicht alle Unterschiede zwischen den Verantwortungs- stufen einzuebnen. Denn eigentlich sind verbesserte Bedingungen für Fachkräfte das Gebot der Stunde. Das räumen auch die Gewerkschaften ein, die aber dennoch die soziale Komponente forderten, selbst wenn davon Fachkräfte wenig profitieren. Die vorgesehenen Erhöhungen liegen jeweils 0,2 Pro- zentpunkte unter der Anpassung im Tarifbereich. Die Verminderung hat ihren Grund in gesetzlichen Vorgaben, wonach die Bezügeanpassung um 0,2 Prozentpunkte zu- gunsten der Versorgungsrücklage des Bundes zu vermin- dern ist. Die entsprechenden Beträge fließen in die seit 1999 bestehende Versorgungsrücklage des Bundes. Dies entspricht der Strategie der Bundesregierung zur nach- haltigen Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Be- amtenversorgung und kommt letztlich allen Besoldungs- und Versorgungsempfängern zugute. Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro. Dies ist ein Signal für den Nachwuchs im öffentlichen Dienst des Bundes. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes folgt nicht allein aus der Bezahlung. Interessante und herausfor- dernde Aufgaben sowie angemessene, den Lebensent- würfen der Menschen gerecht werdende Arbeitsbedin- gungen stellen ebenso gewichtige Elemente für die Anziehungskraft eines Arbeitsplatzes dar. Gleichwohl können die Beschäftigten – dies gilt für Tarifbeschäftigte und Beamte gleichermaßen – eine Teilhabe an der allge- meinen wirtschaftlichen Entwicklung erwarten. Mit dem Tarifabschluss und diesem Gesetzentwurf stellt der Bund dies sicher. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Tagesordnungs- punkt 15) Roland Claus (DIE LINKE): Es gibt nicht viele poli- tische Sachverhalte hier im Hohen Hause, über die ein so großes Einvernehmen besteht wie beim Wein. Wir ste- hen derzeit vor der Aufgabe, EU-rechtliche Änderungen angemessen in nationales Recht zu übertragen. Und da sage ich: Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesre- gierung trägt dieser Aufgabe Rechnung. Dies wird auch durch die Fachverbände im Bereich des Weinanbaus be- stätigt: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird all- gemein als Verbesserung der bislang geltenden gesetzli- chen Regelungen bewertet. Meine Fraktion begrüßt dabei, dass im Zuge der Rechtsangleichung die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, in ihrer Funktion als Gesundheits- behörde mithilfe eines Sachverständigenausschusses zukünftig Aussagen zu den Auswirkungen des Weinkon- sums auf die Gesundheit und das Verhalten der Konsu- mierenden bewerten wird. Die Linke hielte jedoch, ebenso wie der Deutsche Weinbauverband, die Teil- nahme eines Sachverständigen der Weinwirtschaft am Sachverständigenausschuss für sinnvoll. Durch die Er- weiterung des Sachverständigenausschusses um eine Fachkraft der Weinwirtschaft würden deren spezifische Kenntnisse Bestandteil der Gesamturteilsfindung des Gremiums. Die Gefahr einer überdimensionierten Ein- flussnahme der Weinwirtschaft auf die Tätigkeit des Sachverständigenausschusses sieht die Linke, ebenso wie der Deutsche Weinbauverband, nicht. Die Weiterentwicklung der Weinwirtschaft, der Schutz des Kulturgutes Wein und die gesundheitliche Aufklärung und Vorsorge im Umgang mit Alkohol gehö- ren für uns zusammen. Deshalb wird die Linke dem Ge- setzentwurf zustimmen. Lassen Sie mich noch auf zwei Dinge hinweisen: Ers- tens hat sich am Montag dieser Woche, am 30. Juni 2014, das Parlamentarische Weinforum der Abgeordne- ten des Deutschen Bundestages mit einer ersten und, wie ich finde, sehr erfolgreichen Veranstaltung ganz im Zei- chen des Weinanbaus an Saale und Unstrut konstituiert. Wie ich eingangs schon sagte: Beim Wein besteht über die Fraktionsgrenzen hinweg großes Einvernehmen. Je- weils ein Mitglied aller im Bundestag vertretenen Frak- tionen ist zugleich Mitglied des Parlamentarischen Weinforums. Bei den von uns gemeinsam veranstalteten Parlamentarischen Abenden sind Winzerinnen und Win- zer, Vertreterinnen der Weinbauverbände, des Deutschen Weininstituts, Weinköniginnen und Weinprinzessinnen ebenso Gast wie Abgeordnete aller Fraktionen und inte- ressierte Journalistinnen und Journalisten. Auf ein Neues und weiterhin so erfolgreich im Namen des deutschen Weines! Aber, nicht erst wir beschäftigen uns intensiv mit der Gesetzgebung zum Wein. Auch andere Politiker vor uns haben dies bereits getan. Friedrich Engels etwa suchte nach einer Gesetzmäßigkeit des Zusammenhangs von geistigen Getränken und politischer Tätigkeit. Ich zi- tiere: „Ernstliche und besonders erfolgreiche Aufstände kamen nur in Weinländern oder in solchen deutschen Staaten vor, die sich durch Zölle vor preußischem Schnaps mehr oder weniger geschützt hatten.“ (Marx- Engels-Werke; Band 19; Seite 41–42; Dietz 1982). Und ernstliche gesellschaftliche Veränderungen brauchen wir auch in Europa und in Deutschland. Wenn der Genuss guten Weins dazu führt, dass die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft überwunden und die zuneh- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4331 (A) (C) (D)(B) mende Verwicklung Deutschlands in militärische Aben- teuer verhindert wird, dann sollten wir hier im Bundes- tag noch viele dem Weine dienliche Gesetzesnovellen verabschieden. Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: LKW-Maut nach- haltig und ökologisch ausrichten (Tagesord- nungspunkt 22) Steffen Bilger (CDU/CSU): „Ohne mich wäre die Autobahn schön leer. Genau wie Ihr Kühlschrank.“ So steht es auf einigen Lastern, denen wir als Autofahrer gelegentlich auf der Autobahn hinterherfahren. Und der Spruch stimmt – es bringt überhaupt nichts, den Laster zu verteufeln. Natürlich wollen auch wir mehr Güter auf Bahn und Binnenschiff verlagern. Aber erstens muss uns allen klar sein, dass dies nicht von jetzt auf gleich geht, und zweitens sollen dabei weiterhin alle Gütertranspor- ter ihre Stärken ausspielen dürfen. Wir brauchen beides, den Transport auf der Straße wie auch den auf Schiene und Wasserwegen. Dazu ist allen Beteiligten klar, dass der Lkw seinen Beitrag zur Straßennutzung leisten muss. Und das tut er ja bereits in sehr großem Umfang: Zur Straßenbenutzungsgebühr kommen auch noch die Mine- ralölsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer. Dabei sind uns selbstverständlich alle Gutachten bekannt, die auf die immensen – errechneten – externen Kosten hinweisen. Das neue Wegekostengutachten 2013 enthält ja bereits Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftver- schmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet wer- den können. Dass dabei erst einmal nur die Kosten der Luftverschmutzung angelastet werden sollen, beruht auf technischen Voraussetzungen für eine Anlastung der Lärmbelastungskosten. Eine schnelle Umsetzung der Einbeziehung der Lärmbelastung wäre nicht möglich ge- wesen. Außerdem ist einmal anzumerken, dass der Lkw nicht nur externe Kosten, sondern auch externe Nutzen hat. Um ein bekanntes Sprichwort abzuwandeln, könnte man auch sagen: Nicht nur die Stoßstange ist aller Laster Anfang – auch die von der Wirtschaft bezahlten Steuern beginnen oft mit Lastwagen. Eine Lieblingsforderung der Grünen ist und bleibt die sogenannte Internalisierung der externen Staukosten. Stau entsteht aber bekanntlich durch viele Fahrzeuge auf zu wenigen Fahrbahnen. Lkw würden also doppelt be- straft: einerseits durch staubedingten Zeit- und Geldver- lust sowie andererseits dadurch, dass diese auch noch zusätzlich bezahlt werden müssten. Dabei sollte nicht vergessen werden: Auch diese Kosten würde am Ende der Verbraucher bezahlen. Zudem kann die Logistik- branche noch nicht einmal etwas für nicht vom Staat ausgebaute Strecken. In William Shakespeares Hamlet heißt es einmal: „Ist dies schon Irrsinn, so hat es doch Methode.“ Als Union sind wir weiterhin für den Ausbau der Schiene und eine Verlagerung auf diesen ökologischen Verkehrsträger. Aber: Die Schiene ist auch kein Allheil- mittel! Zum einen ist die Bahn oftmals systembedingt einfach nicht mit dem Lkw konkurrenzfähig. Die Bahn ist vor allem auf längeren Strecken bei größeren Güter- mengen gut bzw. wenn der Zeitverbrauch weniger eine Rolle spielt. Daneben wäre eine baldige Verlagerung von größeren Gütermengen von der Straße auf die Schiene – wie sie letztendlich der Antrag der Grünen fordert – gar nicht leistbar. Es geht nicht nur um Verlagerung, son- dern um Bewältigung des auf uns zukommenden Ver- kehrswachstums. Schon heute gibt es auf vielen Stre- cken Stau auf der Schiene. Wir arbeiten dabei am Abbau von Engpässen und dem Ausbau wichtiger Abschnitte. Das alles kostet neben viel Geld vor allem auch viel Zeit. Es bringt deshalb nichts, jetzt umfassend die Lkw-Kos- ten in die Höhe zu treiben, wenn eine echte Alternative fehlt. Man muss sich schon manches Mal wundern, was so in Anträgen steht. Die Grünen beklagen, dass das Wege- kostengutachten für niedrigere Lkw-Mautsätze verant- wortlich sei – bei angeblich steigenden Kosten für den Erhalt der Straßen. Die steigenden Kosten wurden in ers- ter Linie durch fehlende frühere Sanierungen verursacht und erst an zweiter Stelle durch mehr Lkw. Der Bundes- verkehrsminister ist sicher nicht verantwortlich dafür, dass unabhängige Gutachter im Einklang mit EU-Recht niedrige Mautsätze festlegen. Und an den historisch niedrigen Zinsen – der Grund für die niedrigeren Maut- sätze – ist der Minister genauso wenig schuld. Dazu ver- schweigt der Antrag ebenfalls, dass die ganze Lkw-Maut aus grün-roter Regierungszeit stammt. Viele Forderun- gen aus dem Antrag hätten also schon damals gleich er- ledigt werden können. Es ist aber nicht alles schlecht, was im Antrag steht. Einige Ideen sind so gut, dass wir sogar selbst schon vor- her darauf gekommen sind. Bereits im April – und damit zwei Monate vor Einbringung des grünen Antrags – hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekün- digt, dass er sich bei der EU-Kommission dafür starkma- chen wird, dass wir das Wegekostengutachten auf neue Beine stellen dürfen. Dabei hat er unsere volle Unterstüt- zung. Zu guter Letzt will ich natürlich noch einmal daran erinnern, dass wir als CDU/CSU-Verkehrspolitiker un- sere Verantwortung der Verkehrsinfrastruktur gegenüber sehr ernst nehmen. Viele Forderungen des Antrags wer- den wir in dieser Wahlperiode sowieso angehen. Immer- hin haben wir bisher schon mehr Mittel durchsetzen kön- nen als die Vorgängerregierungen. Auch bei der Zukunft von Toll Collect wird Bundesverkehrsminister Dobrindt in Abstimmung mit uns anderen Verkehrspolitikern der Koalition ein tragfähiges Konzept vorlegen. Aus den ge- nannten Gründen lehnen wir den Antrag der Grünen des- halb ab. Karl Holmeier (CDU/CSU): Ich bin sehr verwun- dert, in welchem Maße die Grünen versuchen, Ge- schichte umzuschreiben, wohl um von eigenen Fehlern abzulenken. Die Lkw-Maut wurde von einer Bundesre- gierung eingeführt, in der die Grünen in der Verantwor- 4332 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) tung standen. Die Grünen haben es damals zum Beispiel zugelassen, dass die Details des Mautbetreibervertrages geheim waren, selbst für die Abgeordneten des Deut- schen Bundestages. Erst nach ausufernden Spekulatio- nen in der Öffentlichkeit und dem Druck der Unions- fraktion wurde der Vertrag den Mitgliedern des Verkehrsausschusses zugänglich gemacht. Was hat uns Ihr geheimer Betreibervertrag gebracht, meine Damen und Herren von den Grünen? Ein Schiedsverfahren we- gen der verspäteten Einführung der Maut, in dem der Bund eine Forderung gegen die Mautbetreiber in Höhe von 5 Milliarden Euro plus Zinsen geltend macht, eine Summe, die uns heute bei Erhalt und Ausbau der Ver- kehrsinfrastruktur fehlt. Das ist die Realität grüner Infra- strukturpolitik. Die deutsche Verkehrspolitik steht tatsächlich vor ge- waltigen Herausforderungen, vor allem bei der Straßen- infrastruktur. Hier bedarf es enormer Anstrengungen. Dies hat die Union mit ihren CSU-Verkehrsministern Dr. Peter Raumsauer und Alexander Dobrindt erkannt. Wir haben es angepackt. Wir werden besondere Anstren- gungen unternehmen, um zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfra- struktur auf den Weg zu bringen. Damit werden wir Stra- ßen, Schienen- und Wasserwege erhalten und ausbauen. Diesem Ziel dient auch die Ausweitung der Lkw-Maut. In der Tat stellt die neue Wegekostenstudie eine neue Herausforderung dar: Die Mautsätze müssen reduziert werden; bis 2017 werden 2 Milliarden Euro fest einge- planter Einnahmen fehlen. Wir stehen aber zu den An- sprüchen, die wir selbst an unsere Verkehrspolitik ge- stellt haben: Unser Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat bereits zugesichert, diese Lücke aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu schließen. So sieht ver- antwortliche Infrastrukturpolitik der Union aus, ressort- übergreifend. Wir werden die im Koalitionsvertrag zugesagten 5 Milliarden Euro für die dringend notwendigen Investi- tionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur verwen- den. Natürlich wäre ein höherer Betrag besser. Wir kön- nen und wollen aber nicht weiter Geld ausgeben, das wir nicht haben. Unser haushaltspolitisches Ziel steht: netto- schuldenfreier Haushalt für das Jahr 2015. Das sind wir den nachfolgenden Generationen schuldig. Bei den Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden wir weiter Wege gehen, die bislang noch sehr zu- rückhaltend beschritten werden: Mit der mittelstands- freundlichen Fortentwicklung von öffentlich-privaten Partnerschaften können wir Synergieeffekte erzeugen, die der Verkehrsinfrastruktur zugute kommen. Auch dies ist ein Bestandteil verantwortungsvoller Infrastrukturpo- litik der Union. Unter dem Strich kann ich zum Antrag der Grünen feststellen, dass er im Großen und Ganzen nur das wie- derholt, was bereits realisiert wird oder kurz vor der Umsetzung steht. Wir werden die Maut in Deutschland im Einklang mit dem europäischen Recht reformieren. Bei der Lkw-Maut werden wir die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärm anrechnen; wir gehen von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr aus. Ab dem 1. Juli 2015 werden weitere 1 000 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen maut- pflichtig; die Einnahmen betragen rund 500 Millionen Euro bis 2017. Zum 1. Oktober 2015 wird die Grenze, ab der die Lkw-Maut zu zahlen ist, auf 7,5 Tonnen abge- senkt; das sind rund 200 Millionen Euro Mehreinnah- men bis 2017. Am 1. Juli 2018 kommt die Mautpflicht für Lkw auf allen Bundesstraßen, wie im Koalitionsver- trag vereinbart. Zudem werden wir den Umweltfaktor beim Lkw-Verkehr stärken, indem wir besonders um- weltfreundliche Fahrzeuge der Euro-VI-Klasse durch eine eigene günstige Mautklasse fördern. Bei der Re- form des Mautwesens wird auch die Angleichung der Mautsätze auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen Berücksichtigung finden. Ich stelle also fest: Unser Verkehrsminister und die Große Koalition haben die Situation fest im Griff. Ver- meintlich guter Vorschläge der Grünen bedarf es nicht, und populistische Schuldzuweisungen sind vollkommen fehl am Platz. Wir werden die Maut in Deutschland zu- kunftssicher weiterentwickeln. Sebastian Hartmann (SPD): Jedem Ansinnen, die Lkw-Maut weiterzuentwickeln, gebührt Lob und Aner- kennung. Eine solche Weiterentwicklung hat zwei ent- scheidende Dimensionen: Zum einen ist dies die Berech- nung der Wegekosten und damit auch eine europäische Systematik. Die zweite Dimension ist die Effizienz der Mauterhebung und damit verbunden die Frage der Zu- kunft der TollCollect GmbH. Greifen wir einen der Gedanken im Antrag der Grü- nen auf: Auf einsamen ländlichen Bundesstraßen fährt eine Handvoll Lkw herum, deren Kostenanteil an den verursachten Schäden höher sein muss, weil sie sie nur unter sich aufteilen können. Aus horrenden Mautgebüh- ren, die demnächst dabei entstehen, wird in durchaus be- merkenswerter Logik die theoretische Möglichkeit abge- leitet, dass entlegene Regionen nun – Zitat – „verstärkt fordern, an eine Autobahn angeschlossen zu werden“. Aus dem Wegekostengutachten sind tatsächlich eine Reihe von Schlussfolgerungen zu ziehen. Dass sich aber aus ihm ergibt, demnächst Autobahnen bauen zu müs- sen, um Mautgebühren zu sparen, halte ich für unzutref- fend. Und da sind wir bei der Entscheidung. Entweder sind Ihnen die Berechnungsgrundlagen des Wegekostengut- achtens zu niedrig oder die Auswirkungen zu hoch. 88,2 Milliarden Euro an externen Kosten hat die TU Dresden zusammengerechnet, indem sie jede einzelne Nebenwirkung von Verkehr betrachtet. Entlang einer Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung würde man dann allerdings erst recht dazu neigen, Ihre „Kostenwahrheit“ auch auf entlegene Regionen auszudehnen – dieselben Regionen, in denen auch die von Ihnen geforderte Ab- senkung der Gewichtsgrenze auf 3,5 Tonnen am stärks- ten durchschlagen würde. Das Ziel der Maut ist eine dauerhafte Finanzierung der tatsächlichen Kosten. Dazu zählen nicht nur die Finanzierungskosten bei Wiederbeschaffung – das ist richtig –, sondern auch die externen Kosten wie Lärm- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4333 (A) (C) (D)(B) und Umweltschutz, die in die Berechnung hineingehö- ren. Dies sieht die SPD-Bundestagsfraktion genauso. Die Zinsfixierung der Bau- und Beschaffungskosten ist ein systematisches Problem der Wegekostenberechnung, das wir durch Anrechnung der anderen Faktoren in ange- messener Weise korrigieren müssen. Aber man darf nicht an der einen Stelle einer finanziellen Überlastung des Transportgewerbes das Wort reden, um es an anderer Stelle zu beklagen. In Wahrheit ist es doch so: Gerade in ländlichen Re- gionen ist der Ausbau von Bundesstraßen nötig. Dass man daran diejenigen beteiligt, die sie benutzen, er- scheint mir logisch. Es ist daran zu erinnern, dass sich unter wohlfahrtsökonomischen Aspekten ein solcher Beitrag in vielfacher Hinsicht auszahlt: Eine gute Infra- struktur im ländlichen Raum schafft ja überhaupt erst die Voraussetzungen, Handel und Gewerbe vorwärtszubrin- gen. Das gilt für Straßen und Schienen übrigens im sel- ben Maße wie für die Breitbandversorgung. Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstra- ßen ist eine Forderung, die die SPD schon vor Jahren aufgestellt hat und die uns in den Koalitionsverhandlun- gen besonders wichtig war. Wir freuen uns, dass der Minister diesen Auftrag ernst nimmt und die Umsetzung in der schnellsten ihm möglichen Weise angekündigt hat, nämlich zum Ende dieser Legislaturperiode. Ich finde, wir halten uns in der Debatte häufig mit Fragen auf, die mit dem Ziel wenig zu tun haben, sondern nur mit unter- schiedlichen Auffassungen über den Weg dahin. Übri- gens ist die Erweiterung um 30 000 Kilometer auch im Sinne nicht nur ökonomischer, sondern auch ökologi- scher Betrachtung vernünftig. Sie hat auch Nebenef- fekte, die nicht außer Acht gelassen werden sollten, wie eine Vermeidung oder immerhin Reduzierung von Ver- kehrsverlagerung und Lärm. Ich habe es letzte Woche an dieser Stelle gesagt, und ich stehe dazu: Zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Maut gehört auch die Ziehung der Call-Option zur zumindest zeitweiligen Übernahme der TollCollect GmbH in Bundeseigentum. Es würde uns in die Lage versetzen, dauerhaft die Mauteinnahmen zu sichern und die Ausweitung und Vertiefung der Maut zu ermögli- chen. Allerdings glaube ich nicht, dass am Ende das ge- samte System der Mauteinnahme zusammenbricht, wenn wir die Call-Option nicht noch in dieser Woche ziehen. Leitlinie des Vorgehens sind drei Dinge: Wir wollen die Mauteinnahmen über den vertraglich vereinbarten Betriebszeitraum hinaus sichern, wir wollen so bald wie möglich die zusätzlichen Einnahmen aus der Erweite- rung auf das gesamte Verkehrsnetz der Bundesstraßen vornehmen, und wir wollen die Erhebung der Maut in möglichst effizienter Weise organisieren. Ich bin ein An- hänger der Idee, dass die TollCollect GmbH in Bundes- eigentum übernommen werden muss, um diese drei Ziele zu erreichen; aber ich stelle nicht in Abrede, dass dieselben Ziele vielleicht auch anders zu erreichen sind. Selbstverständlich ist dies eine Übergangsphase. Der Mautbetrieb ist erneut auszuschreiben und ein, zwei starke Partner sind zu gewinnen. Die Weiterentwicklung der Maut muss auf europäi- scher Ebene stattfinden. Wir unterhalten uns dieser Tage über die Umsetzung der EU-Richtlinie für den europäi- schen elektronischen Mautdienst in Deutschland. Der Gesetzentwurf liegt dazu dankenswerterweise auf dem Tisch und befindet sich derzeit in der Verbändeanhö- rung. Was wir bei der Lkw-Maut wollen, ist völlig geklärt: Wir wollen das beste europäische System mit den ge- ringsten möglichen Erhebungskosten. Die faire Abbildung der Kosten aller Verkehrsträger ist unsere Aufgabe. Der Hinweis auf die Transparenz an- derer Kostenarten und ihrer Berechnung wie bei den Trassenpreisen im Schienenverkehr ist zulässig, aber an dieser Stelle nicht sinnvoll. Wir müssen hier die Kosten der Lkw realistisch darstellen, wenn wir über die Maut in Bezug auf den Verschleiß der Verkehrsinfrastruktur und die Folgen für die Umwelt reden; aber die Belastung der anderen Verkehrsträger sollte man lieber in einer an- deren parlamentarischen Initiative thematisieren als in einem Antrag zur Lkw-Maut. Ich fasse zusammen: Die Ermittlung der tatsächlichen Wegekosten ist im Interesse des Systems der Nutzer- finanzierung. Es darf aber zu keiner Überbelastung der Spediteure kommen. Beim Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Leistungen und Angebote von Handel und Gewerbe von der Existenz einer hervorragenden verkehrlichen Anbindung abhängen – die im wirklich entlegenen Raum übrigens regelmäßig ohne Autobahnanschluss auskommen wird, Frau Wilms. Die Wertschöpfung, die auf der Basis dieser Anbindung erst ermöglicht wird, ist einer Gesamtbetrachtung im wohlfahrtsökonomischen Sinn zuzurechnen. Die Grünen werfen die Frage auf, in welcher Weise die Bundesregierung den Rückbau des Verkehrsnetzes zu treiben gedenkt, wenn die Finanzierung von Erhalt, Betrieb und Sanierung nicht gewährleistet werden kann. Bevor wir dieses Schreckgespenst an die Wand werfen, schlage ich einen anderen Weg vor: Sorgen wir für aus- kömmliche Einnahmen, indem wir die Maut und ihre Er- hebung weiterentwickeln und verstärken! Mehr Mut! Wir schaffen das! Herbert Behrens (DIE LINKE): Es ist nicht das erste Mal am heutigen Tage, dass wir uns mit dem Thema der Nutzerfinanzierung im Bereich der Straßen- verkehrsinfrastruktur befassen. Im Gegensatz zur De- batte am Nachmittag zu den Plänen der Koalition zur Einführung einer Pkw-Maut geht es jetzt jedoch um et- was Substanzielles. Wir alle wissen, dass die Zeit drängt. Zum einen ver- fällt die Verkehrsinfrastruktur zusehends, und der Nach- holbedarf bei der Sanierung von Straßen, Schienen und Wasserstraßen ist enorm. Wenn der Sanierungsstau nicht unverzüglich aufgelöst wird, drohen gravierende Kapa- zitätsengpässe im deutschen Verkehrsnetz. Zweitens pressiert die Frage, wie es denn weitergehen soll mit der Lkw-Maut. Im Verkehrsministerium wird jedoch seit 4334 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Jahren so getan, als ob man auf die jährlichen Nettoein- nahmen von mehr als drei Milliarden Euro verzichten könnte. Es wird der Eindruck aufrechterhalten, dass man sich noch entscheiden könnte, den Vertrag mit Toll Collect zu verlängern, das System neu auszuschreiben oder die sogenannte Call-Option zu ziehen. Dies leugnet jedoch die Fakten. Wie im Antrag völlig richtig ausgeführt wird, muss Toll Collect spätestens bis zum 28. Februar nächsten Jahres vom Bund übernom- men werden. Mit einer Vertragsverlängerung kann die Lkw-Maut nämlich nicht auf alle Bundesstraßen erwei- tert werden, wie es SPD und die Unionsfraktionen im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Für eine Neu- ausschreibung des Systems ist es inzwischen zu spät, das heißt, sie wäre gleichbedeutend mit einem kompletten Ausfall der Mauteinnahmen über mehrere Jahre. Davor sollte auch die Große Koalition nicht mehr die Augen verschließen. Wenn das immer noch nicht arbeitsfähige Verkehrsministerium hier nicht tätig wird, muss die Kanzlerin ein Machtwort sprechen und auf die Über- nahme von Toll Collect drängen. Denn hier ist Angela Merkels Lieblingsvokabel, bei der sich mir die Nacken- haare sträuben, ausnahmsweise mal angebracht – näm- lich die Alternativlosigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Ihre Forderung, die Call-Option zu ziehen, trifft den Kern des Problems, und wir unterstützen selbige ohne Vorbehalte. Leider haben Sie eine entscheidende Frage nicht bedacht: Warum ist die Bundesregierung nicht ge- willt, zu tun, worüber inhaltlich eigentlich Konsens herrscht? Mit anderen Worten, Sie haben es schlicht unterlas- sen, eine zentrale Forderung zu stellen, nämlich die nach der Beendigung der Schiedsverfahren zwischen dem Bund und dem Betreiber des Mautsystems. Es ist klar, dass, solange die Bundesregierung auf Zahlungen von Toll Collect in Milliardenhöhe hofft, sie keine Anstalten machen wird, den einzig logischen Schritt der vorüber- gehenden Verstaatlichung von Toll Collect zu machen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Die Gesellschafter von Toll Collect haben freilich kein Interesse an einer Übernahme durch den Bund und spielen daher die Verzögerungskarte im Schiedsverfah- ren wirklich sehr geschickt. Die Telekom, Daimler und Vinci wissen genau, dass ein Schiedsspruch zulasten von Toll Collect nach einer Verstaatlichung den Bund vor ein Dilemma stellt. Zum einen würde er dann gegen sich selbst Ansprüche geltend machen, was an Ironie kaum zu überbieten wäre. Zum anderen macht dies eine an- schließende Reprivatisierung unmöglich, denn niemand übernimmt ein Unternehmen mit einer Hypothek im zehnstelligen Bereich. Warum haben die Gesellschafter von Toll Collect wohl keine Rücklagen für Schadenser- satzzahlungen gebildet? Weil sie am längeren Hebel sit- zen und den Bund am Nasenring durch die Arena ziehen können. Die Beendigung des Schiedsverfahrens ist eine uner- lässliche Bedingung für das Ziehen der Call-Option. Den Vertrag mit Toll Collect jetzt zu verlängern, verschiebt das Problem nur in die Zukunft, löst es aber nicht. Jetzt muss abgewogen werden, ob man, um die Zukunft des Mautsystems nicht zu verspielen, den Traum von den Milliarden aus dem Schiedsverfahren nicht begräbt und einen Vergleich schließt, der den wechselseitigen Ver- zicht auf Schadensersatz zum Inhalt hat. Dies ist zumin- dest der Extremfall, über den man angesichts des knap- pen Zeitrahmens sehr bald wird debattieren müssen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende! Anders könnte man den Zustand nämlich nicht be- schreiben, ab 2018 ganz ohne Mautsystem dazustehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, wir un- terstützen Ihren Antrag, der mit unseren Vorstellungen zur Zukunft des Mautsystems weitgehend überein- stimmt. Aber eine sichere Zukunft wird die Lkw-Maut nur haben, wenn die Schiedsverfahren mit Toll Collect noch vor März 2015 beendet werden und damit erst der Weg für eine vorübergehende Verstaatlichung frei ge- macht wird. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jahrzehnte haben wir die Verkehrsinfrastruktur immer nur auf Verschleiß gefahren und das begrenzte Geld nur in schöne neue Leuchtturmprojekte in den Wahlkreisen gesteckt. Das rächt sich jetzt. Nur bei der Regierung scheint diese Erkenntnis noch nicht angekommen zu sein. Sie fahren munter den bisherigen Kurs weiter. Unser Problem ist: Trotz Maut fehlen uns Milliarden für die Straßeninfrastruktur, wie die Daehre- und die Bodewig-Kommissionen zweifelsfrei belegt haben. Ei- nen Teil des Problems könnte man sicherlich schon lö- sen, wenn man mit den vorhandenen Mitteln besser um- gehen würde. Wir werden aber nicht darum herumkommen, insge- samt mehr Gelder für die Verkehrsinfrastruktur bereit- stellen zu müssen. Dafür können und müssen wir die Mitfinanzierung durch die Nutzer stärken, und zwar durch diejenigen Nutzer, die entscheidend zum Ver- schleiß der Straßen beitragen, also die Lkw. Die Lkw-Maut ist konsequent und richtig, weil sie den Ansatz der verursachergerechten Anlastung an den Unterhaltungskosten verfolgt. Mittlerweile werden die erzielten Einnahmen zweckgebunden verwendet. Die Idee, dass der Verursacher für die von ihm verursachten Kosten anteilig herangezogen wird, ist einleuchtend und steht für eine nachhaltige Politik. Wir meinen: Das Mautsystem ist noch ausbaufähig. Bisher werden die externe Kosten etwa für Gesundheits- schäden gar nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Kosten trägt immer noch die Gesellschaft, also wir alle, und nicht der Lkw-Betreiber. Nur durch eine konse- quente Internalisierung der externen Kosten, wie die Fachkreise dazu sagen, kann eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern wie Straße, Schiene, Wasserstraße und Luftverkehr erreicht werden. Verkehrsträgern, die mehr Schäden verursachen, sollen auch die wahren höheren Kosten auferlegt werden. Verursachergerechtigkeit muss für alle Lkw gelten, auf allen Bundesfernstraßen. Weil es inzwischen immer mehr Schwertransporte gibt, müssen wir uns die Frage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 46. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. Juli 2014 4335 (A) (C) (B) stellen: Was machen wir mit den richtig schweren Trans- porten mit über 100 Tonnen über unsere Straßen? Derzeit entrichten sie ihren Mautsatz wie ein norma- ler Sattelzug, obwohl die Schwertransporte unsere Brü- cken und Straßen deutlich stärker belasten. So sind schon Autobahnbrücken für Schwertransporte gesperrt worden, weil sie unter den hohen Lasten der Schwertransporte zusammenbrechen würden. Wo bleibt da endlich eine verursachergerechte Lösung? Zu guter Letzt: Es fehlt immer noch eine klare Aus- sage aus dem Verkehrsministerium, wie es mit dem Mauterfassungssystem Toll Collect weitergeht, wenn der Vertrag Ende August nächsten Jahres ausläuft. Wollen Sie sich dann etwa einen neuen Betreiber suchen? Oder wollen sie gar auf die Einnahmen aus der Lkw-Maut ver- zichten? Ich denke, nein. Denn zu groß ist das Risiko, dass wir am Ende ohne Mauteinnahmen dastehen. Dann fehlen 4,5 Milliarden in der Kasse. Woher wollen Sie die dann nehmen? Viel Zeit ist nicht mehr, und es bleibt auch nur noch eine realistische Lösung übrig. Daher brauchen wir im Herbst eine klare Entscheidung, auch im Interesse der Mitarbeiter von Toll Collect. Das geht nur noch über die Nutzung der vertraglich vereinbarten Call-Option. Nehmen wir Toll Collect in Bundeshand, so wie es der Vertrag mit dem Konsortium vorsieht. Nur so kön- nen wir das System Maut und Straßen aus einer Hand sinnvoll weiterentwickeln. Das erwarten die Menschen und die Wirtschaft im Land von der Politik. (D) 46. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Einführung eines Mindestlohnes TOP 5 Ausbau des schnellen Internets TOP 6 Befristung von Arbeitsverhältnissen TOP 32, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 33, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 7 Gremienwahl (Standortauswahlgesetz) ZP 5 Aktuelle Stunde zu EU-Einwänden gegen PKW-Maut ZP 6 Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ZP 7 Staatsangehörigkeitsgesetz TOP 10 Geschlechtergerechte Besetzung von Führungsgremien TOP 30 Renten in Ostdeutschland TOP 12 100 Jahre Erster Weltkrieg TOP 13 Fortentwicklung des Meldewesens TOP 14 Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 9 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz TOP 16 Teilhabesicherung TOP 15 Weingesetz TOP 18 Aufnahme syrischer Flüchtlinge TOP 17 Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften TOP 20 Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen TOP 19 Bericht der Stelle zur Verhütung von Folter TOP 22 LKW-Maut TOP 21 Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes TOP 23 Europäische Perspektive für die Republik Moldau TOP 24 Schutz von Elefanten und Nashörnern vor Wilderei TOP 25 Verringerung der Abhängigkeit von Ratings TOP 31 Bevölkerungspolitik 20 Jahre nach Kairo Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Kollegin Wolff, Sie haben gespürt, dass Ihre

    Rede mit besonderer Anteilnahme des Hohen Hauses be-
    gleitet worden ist.

    Wir kommen zum Abschluss dieses Tagesordnungs-
    punkts zum Kollegen Matthäus Strebl, der für die CDU/
    CSU spricht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich darf an dieser Stelle darum bitten, weil es der
    letzte Redebeitrag vor der namentlichen Abstimmung
    ist, dass wir gemeinsam die nötige Aufmerksamkeit für
    diesen Redebeitrag finden.



Rede von Matthäus Strebl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! Wir beraten den Antrag der Linken
zur Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das
Westniveau. Sie haben in Ihrem Antrag ganz einfach
verdrängt, dass wir die geforderte Angleichung schon
vor vielen Jahren in Angriff genommen haben. Eine sol-
che Forderung mag zwar populär sein, eher sogar popu-
listisch, ist aber derzeit nicht zu realisieren.

Die jeweiligen Oppositionsparteien, wie jetzt die Lin-
ken, bringen mit schöner Regelmäßigkeit Anträge zur
Rentenangleichung ein. Dies tun sie, obwohl sie wissen,
dass eine solche absolute Angleichung aus einer Vielzahl
von Gründen derzeit überhaupt nicht machbar ist. Selbst
die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion räumen
in ihrem jüngsten Antrag ein, dass sich die Differenz
zwischen den Rentenwerten von 2012 auf 2013 um
2,7 Prozentpunkte verringert hat. Erst vor wenigen Ta-
gen, zum 1. Juli, ist die Differenz um weitere 0,7 Pro-
zentpunkte verringert worden. Heute hat sich das Ren-
tenniveau schon auf über 92 Prozent angeglichen.


(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht das Rentenniveau! Das ist der Rentenwert!)


Das wurde heute schon gesagt; aber das kann man der
Fraktion Die Linke wahrscheinlich nicht oft genug sa-
gen. 1990 war der Wert bei 60 Prozent.

In diesem Bereich sind die Rentner in den neuen Län-
dern übrigens schon heute deutlich weiter als die Be-
schäftigten im Osten, die derzeit nur 80 Prozent des
Westbruttolohnniveaus erreichen. Das zeigt doch, dass
es bereits heute eine deutliche Annährung gegeben hat
und dass es mit der Angleichung vorangeht. Erwähnen
möchte ich in diesem Zusammenhang auch, dass eben-
falls zum 1. Juli 2014 die Renten in den neuen Ländern
um 2,53 Prozent gestiegen sind, in den alten Bundeslän-
dern nur um 1,67 Prozent.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Kollege Strebl, ich darf Sie kurz unterbrechen,

    um die Kolleginnen und Kollegen hier um Aufmerksam-
    keit zu bitten. Wir wissen, dass es viel besser ist, Gesprä-
    che außerhalb dieses Plenarsaals zu führen. Ich bitte
    darum, dem Kollege Strebl die entsprechende Aufmerk-
    samkeit zuteilwerden zu lassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)