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    Plenarprotokoll 18/45 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 45. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 I n h a l t : Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 4035 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Weltgemeinschaft Reformier- ter Kirchen; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . 4035 B Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4035 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4036 C Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4036 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4037 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4037 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4037 D Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4037 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4038 Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4038 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/1920 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4038 B Mündliche Frage 3 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung von in Deutschland stationier- ten US-Streitkräften bei Einsätzen von un- bemannten Flugzeugen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4038 C Zusatzfrage Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4038 D Mündliche Frage 11 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf den Geschäftsbereich des BMJV Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4039 B Zusatzfragen Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4039 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4040 A Mündliche Frage 58 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Information der Bürgerinnen und Bürger zum Dienstleistungsabkommen TiSA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4041 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4041 D Mündliche Frage 59 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahme einer sogenannten Ratchet- Klausel im Dienstleistungsabkommen TiSA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4042 C Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4042 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4043 B Mündliche Frage 63 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Finanzierung des Koh- lehafens Wiggins Islands in Australien durch Mitglieder des KfW-Verwaltungsrats Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4044 A Zusatzfrage Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4044 A Mündliche Frage 64 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4044 C Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4044 C Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4045 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungs- beschlusses Drucksache 18/1990 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4049 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: Bedrohung der regio- nalen Stabilität durch das Vorgehen der ISIS-Truppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4045 C Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4045 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 4046 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4047 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4048 C Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4049 D Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4051 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4052 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Beschaffungsprogramm von Drohnen für die Bundeswehr . . . . . . . . . . . 4053 A Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 4053 A Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4054 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4055 C Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4056 C Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4058 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4059 A Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 4060 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4061 B Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4062 B Gabi Weber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4063 B Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4064 C Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 4065 C Tagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge- schäftsordnung zu dem Antrag der Abgeord- neten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Frank Tempel und weiterer Abgeordneter: Einset- zung eines Untersuchungsausschusses Drucksachen 18/1475, 18/1948 . . . . . . . . . . . 4066 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4066 D Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4067 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4068 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 III Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4069 C Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4070 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4071 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 4073 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Katrin Kunert (DIE LINKE) Zivile Konfliktbearbeitung in der Republik Moldau Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4073 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib des deutsch-syrischen Doppel- staatlers M. H. Z. Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4074 B Anlage 4 Mündliche Frage 4 Inge Höger (DIE LINKE) Pläne bezüglich Hilfsleistungen an Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4074 B Anlage 5 Mündliche Frage 5 Inge Höger (DIE LINKE) Bereits erbrachte Hilfsleistungen an Bos- nien und Herzegowina, Kroatien und Ser- bien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4074 C Anlage 6 Mündliche Frage 6 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Strafrechtliche Verfolgung bei medizini- scher Nothilfe im Rahmen von Protesten in der Türkei Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4075 A Anlage 7 Mündliche Frage 7 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Entsendung deutscher Polizeivollzugsbe- amter in die Ukraine Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4075 B Anlage 8 Mündliche Frage 8 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beauftragung einer Studie zum Antisemi- tismus und Antizionismus Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4075 C Anlage 9 Mündliche Frage 9 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf den Geschäftsbereich des BMI Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4075 D Anlage 10 Mündliche Frage 12 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahlung einer Vergütung aufgrund der Verwertung des Presseleistungsschutzrech- tes durch Google an die VG Media Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4076 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 Anlage 11 Mündliche Frage 13 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überarbeitung der gesetzlichen Bestim- mungen des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4076 B Anlage 12 Mündliche Frage 14 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Auswirkungen des Lebensversicherungsre- formgesetzes hinsichtlich des Sicherungs- bedarfs sowie Höhe der Zinszusatzreserve Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4076 B Anlage 13 Mündliche Frage 15 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Etwaige Minderung des Anspruchs auf Be- teiligung an den Bewertungsreserven im Zuge des Lebensversicherungsreformgeset- zes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4076 D Anlage 14 Mündliche Frage 16 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hoteleinkäufen bei Reiseveranstaltern Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4077 A Anlage 15 Mündliche Frage 17 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Anstieg der Zahl der eigenständigen Prü- fungen durch das Bundeszentralamt für Steuern Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4077 B Anlage 16 Mündliche Frage 18 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Anforderungen der Finanzämter hinsicht- lich des Umgangs mit elektronischen Rech- nungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4077 D Anlage 17 Mündliche Frage 19 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Vorschläge der Bundesregierung zur Digi- talisierung und Archivierung von Belegen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4078 A Anlage 18 Mündliche Frage 20 Richard Pitterle (DIE LINKE) Absprachen hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerung im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4078 B Anlage 19 Mündliche Frage 21 Richard Pitterle (DIE LINKE) Erwartete Mindereinnahmen bei der Ein- kommensteuer und dem Solidaritätszu- schlag Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4078 D Anlage 20 Mündliche Frage 22 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf das BMF Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4079 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 V Anlage 21 Mündliche Frage 25 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Förderleistungen aus dem Programm MobiPro-EU Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4079 A Anlage 22 Mündliche Frage 26 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Förderrichtlinie im Rahmen des Pro- gramms MobiPro-EU Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4079 B Anlage 23 Mündliche Frage 27 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Renteneintritt vor dem gesetzlichen Ren- teneintrittsalter und Auswirkungen auf die Sozialkassen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4079 C Anlage 24 Mündliche Frage 28 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Renteneintritt vor dem gesetzlichen Ren- teneintrittsalter und Auswirkungen auf das Rentenniveau Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4079 C Anlage 25 Mündliche Frage 29 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Arbeitsmarktchancen von Langzeiterwerbs- losen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4079 D Anlage 26 Mündliche Frage 30 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Berufliche Weiterbildung von Langzeit- erwerbslosen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4080 A Anlage 27 Mündliche Frage 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückstandshöchstgehalte für Pestizide in den USA im Vergleich zur EU Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4080 C Anlage 28 Mündliche Fragen 32 und 33 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterrichtung über die nuklearen Ent- wicklungen in den NATO-Nuklearwaffen- staaten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4081 A Anlage 29 Mündliche Fragen 35 und 36 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Missbrauch von Patientendaten Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4081 B Anlage 30 Mündliche Frage 37 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutzniveau für Patientendaten Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4082 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 Anlage 31 Mündliche Frage 38 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf das Gesundheitswesen Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4082 D Anlage 32 Mündliche Frage 42 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drosselkörper des im Atomkraftwerk Grohnde eingesetzten Typs in weiteren deutschen Atomkraftwerken Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4082 D Anlage 33 Mündliche Frage 43 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beobachterbericht zum Stresstest für das Atomkraftwerk Cattenom Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4083 C Anlage 34 Mündliche Frage 46 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf den Geschäftsbereich des BMUB Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4083 D Anlage 35 Mündliche Fragen 47 und 48 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Hochwasserschutz im Oberen Elbtal Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4084 A Anlage 36 Mündliche Frage 49 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf den Geschäftsbereich des BMBF Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4084 C Anlage 37 Mündliche Frage 50 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf den Geschäftsbereich des BMZ Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4084 D Anlage 38 Mündliche Frage 53 Andrej Hunko (DIE LINKE) Weitergabe von Rohdaten an die NSA durch den BND Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4085 B Anlage 39 Mündliche Frage 54 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf den Geschäftsbereich der Staatsministerin für Kultur und Medien Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4086 A Anlage 40 Mündliche Frage 55 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterrichtung über die TTIP-Vertragsent- würfe Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4086 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 VII Anlage 41 Mündliche Fragen 56 und 57 Klaus Ernst (DIE LINKE) Völkerrechtsvertragliche Kündigungsklau- sel im TTIP-Abkommen und Zugang zu den Vertragstexten Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4086 C Anlage 42 Mündliche Frage 60 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichtbeteiligung der AKP-Staaten an den Verhandlungen zum Dienstleistungsabkom- men TiSA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4086 D Anlage 43 Mündliche Frage 61 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Dienstleistungsabkom- mens TiSA auf den Geschäftsbereich des BMWi Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4087 A Anlage 44 Mündliche Frage 62 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geltung datenschutzrechtlicher Bestimmun- gen im Hinblick auf den Anwendungsbe- reich des TiSA-Abkommens Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4087 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4035 (A) (C) (D)(B) 45. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4073 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 02.07.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 02.07.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 02.07.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 02.07.2014 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.07.2014 Dr. Felgentreu, Fritz SPD 02.07.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 02.07.2014 Freitag, Dagmar SPD 02.07.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 02.07.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 02.07.2014 Jung, Xaver CDU/CSU 02.07.2014 Kapschack, Ralf SPD 02.07.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.07.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 02.07.2014 Maag, Karin CDU/CSU 02.07.2014 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 02.07.2014 Thönnes, Franz SPD 02.07.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 02.07.2014 Westermayer, Waldemar CDU/CSU 02.07.2014 Wicklein, Andrea SPD 02.07.2014 Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1920, Frage 1): Welche Projekte oder Initiativen zur zivilen Konfliktbear- beitung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Repu- blik Moldau vorhanden, um auf zivilgesellschaftlicher Ebene zum Dialog zwischen der moldauischen Bevölkerung und der Bevölkerung des abtrünningen Landesteils Transnistrien bei- zutragen, und inwieweit werden zivilgesellschaftliche Initiati- ven zur Lösung des Transnistrien-Problems durch die Bundes- regierung konkret unterstützt – bitte gegebenenfalls nach Projekt und Fördervolumen aufschlüsseln? Die Bundesregierung hat Kenntnis von folgenden lau- fenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekten oder Initiativen zur zivilen Konfliktbearbeitung auf zivilge- sellschaftlicher Ebene in der Republik Moldau: Juni 2013: Seminar der Organisation für Sicher- heit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, „Entwicklung der Zivilgesell- schaft“. Oktober 2013: EU-Zivilgesellschaftsforum, nationale Plattform: Seminar „Transnistria – Fortress: From the Inside“ zur Lage der Zivilgesell- schaft in Transnistrien. Dezember 2013: OSZE-Konferenz zur Geschichte der OSZE-Mediationsbemühungen im Transnistrien-Konflikt mit Beteili- gung der Zivilgesellschaft. März/April 2014: Thematische Treffen der OSZE-Mis- sion in der Republik Moldau mit der Zivilgesellschaft, darunter die 5. Kon- ferenz von moldauischem Parlament und Vertretern der Zivilgesellschaft so- wie das OSZE-Zivilgesellschaftsforum mit transnistrischer Beteiligung. Zusätzlich zu den vorgenannten Projekten wurden vom Auswärtigen Amt selbst folgende laufende oder kürzlich abgeschlossene Projekte oder Initiativen finan- ziell gefördert: Oktober 2013: 4. OSZE-Konferenz zu vertrauensbil- denden Maßnahmen im Transnistrien- Konflikt in Landshut, gefördert mit circa 100 000 Euro. November 2013: Internationale Konferenz „Factors for the Civil Society Cooperation and Dialogue in the Transnistrian Conflict Settlement“, gefördert mit 5 900 Euro über die Deutsche Botschaft in Kiew. Im Jahr 2013: „Moldova-Transdniestria: Supporting the Peace Process“. Dies war ein Projekt der CMI, Crisis Management Initia- tive, gefördert mit circa 150 000 Euro über das Institut für Auslandsbezie- hungen. Im Jahr 2013: „Vertrauen Bilden: Hospitierte In- House-Trainings in der Republik Mol- dau“ – ein Projekt der Deutschen Welle Akademie zur Ausbildung von Journalisten in regionalen TV-Sen- dern, gefördert mit circa 45 000 Euro. Anlagen 4074 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Juni 2014: 5. OSZE-Konferenz zu vertrauensbil- denden Maßnahmen im Transnistrien- Konflikt in Freising, gefördert mit circa 100 000 Euro. Im Jahr 2014: „activEco – Environmental Education Program in the Republic of Moldova“, gefördert mit circa 20 000 Euro. Zudem bildete im Jahr 2013 das Themenfeld „Demo- kratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung“ ei- nen der Schwerpunkte der deutschen bilateralen Ent- wicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau. Die Fortführung dieses Schwerpunkts wurde bei den Re- gierungsverhandlungen am 18. Juni 2014 in Chişinău vereinbart. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Rahmen auch die OSZE-Mission vor Ort. Im Jahr 2013 wurde mit deutscher Unterstützung ein Umweltprojekt am Nistru/Dnjestr angestoßen. Von der beabsichtigten Modernisierung der Infrastruktur zur Ab- wasserentsorgung in den Städten Dubǎsari und Criuleni sowie umliegenden Gemeinden beidseits des Flusses würden circa 50 000 Menschen profitieren. Jenseits des praktischen Nutzens eignet sich eine Mo- dernisierung in besonderer Weise als vertrauensbildende Maßnahme mit positiver Symbolkraft, denn es würden historische Verbindungen zwischen beiden Flussufern dauerhaft erneuert. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind in einem Ko- ordinationsrat die lokale Verwaltung, Versorgungsun- ternehmen sowie Techniker und Ingenieure der Bau- behörden auf lokaler Ebene eingebunden. Eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierte Machbarkeitsstudie soll im Herbst 2014 Einzelheiten klären. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 2): Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung zum Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z. vor, in dessen Fall sie nach eigenem Bekunden (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdruck- sache 17/10606) mehrfach bei der syrischen Regierung inter- veniert hat? Der Bundesregierung liegen inzwischen Einzelinfor- mationen vor, denen zufolge Z. in der zweiten Jahres- hälfte 2013 oder Anfang 2014 freigekommen sein könnte. Die syrische Regierung hat Z.s Freilassung jedoch trotz mehrfacher Anfragen bisher nicht bestätigt. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 4): Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich Art und Umfang ihrer Hilfsleistungen an Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien für den Wiederaufbau nach den dortigen Überschwemmungen und Erdrutschen von Mitte Mai 2014? Die Bundesregierung stellt über das Bundesministe- rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung – vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundes- haushalts 2014 – 5 Millionen Euro für den Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina zur Verfügung. Diese Mit- tel werden im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau umgesetzt. Sie werden zur Vergabe von Kleinstdarlehen – bis 3 000 Euro – zur Instandsetzung von Wohnraum und Kleingewerbe eingesetzt. In Bezug auf die Republik Serbien gibt es derzeit keine konkreten Planungen. Serbien hat als EU-Beitritts- kandidat – im Gegensatz zu Bosnien und Herzegowina – jedoch einen erweiterten Zugang zu entsprechenden EU- Mitteln. Der Republik Kroatien als EU-Mitglied steht der So- lidaritätsfonds der Europäischen Union offen. Zu weiteren Maßnahmen im Rahmen der humanitä- ren Hilfe und des humanitären Minenräumens möchte ich auf meine Antwort auf Ihre zweite Frage verweisen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 5): Welche Hilfsleistungen sind bereits an Bosnien und Her- zegowina, Kroatien und Serbien für den Wiederaufbau nach den dortigen Überschwemmungen und Erdrutschen erbracht worden? Das Auswärtige Amt hat bislang insgesamt 2 Millio- nen Euro für humanitäre Hilfs- und Unterstützungs- maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Über- schwemmungen in Bosnien und Herzegowina sowie der Republik Serbien bereitgestellt, davon 1 Million Euro für humanitäre Soforthilfe. Mehrere deutsche Hilfsorganisationen sind in Serbien und Bosnien und Herzegowina mit finanzieller Förde- rung des Auswärtigen Amts im Einsatz. Hierzu zählen unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund, Help, Deut- sches Rotes Kreuz und Luftfahrt ohne Grenzen. Auch der unverzügliche Einsatz der Bundesanstalt Techni- sches Hilfswerk, THW, vor Ort wurde durch das AA finanziert. Der Schwerpunkt der Hilfe lag auf der Wasseraufbe- reitung, der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser, der Wasserentsorgung, Nahrungsmittelver- sorgung, Hygiene- und Sanitärausstattung sowie der Reinigung der Häuser. Für den Bereich humanitäres Minen- und Kampfmit- telräumen in Bosnien und Herzegowina hat das Auswär- tige Amt 1 Million Euro zur Verfügung gestellt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4075 (A) (C) (D)(B) Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1920, Fragen 6): Inwieweit hat sich die Bundesregierung gegenüber der tür- kischen Regierung bzw. dem Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan dafür eingesetzt, dass Artikel 11 des Gesetzes Nr. 3359 aufgehoben werden muss, der medizinische Nothilfe unter Strafe stellt, sodass auch ein Jahr nach den Gezi-Pro- testen Ärztinnen und Ärzte, die Verletzte in Notzentren me- dizinisch versorgten, strafrechtlich verfolgt werden oder anderweitig sanktioniert werden, und inwieweit ist der Bun- desregierung bekannt, dass mehr als 5 500 Personen wegen der Teilnahme und Organisation der Gezi-Park-Proteste straf- rechtlich verfolgt werden, bisher aber nur fünf Polizisten vor Gericht gestellt wurden und zwei weitere auf ihr Verfahren warten, obwohl 8 000 Personen während der Proteste verletzt wurden und vier Menschen als direkte Folge des brutalen Vor- gehens der Polizei gestorben sind (www.amnesty.org/en/ library/asset/EUR44/010/2014/en/82acd54b-cb1a-4918-be8c- 64c528ab1467/eur440102014en.pdf)? Die Bundesregierung spricht regelmäßig und hoch- rangig die Themen Rechtsstaatlichkeit und Men- schenrechte – insbesondere die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit – gegenüber der türkischen Re- gierung an. Die Themen Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Grundrechte wurden unter anderem vom Staatsminister für Europa, Michael Roth, anlässlich seiner Reise in die Republik Türkei vom 28. bis 31. Mai 2014 und vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, während seines Besuchs in der Türkei am 20. Juni 2014 gegenüber der türkischen Regierung the- matisiert. Der Bundesregierung sind zudem schon frühzeitig Medienberichte und ein Bericht der Bundesärztekammer bekannt gewesen, die aussagten, dass bestimmte Aspekte der ärztlichen Notfallversorgung durch eine gesetzliche Neuregelung künftig in der Türkei unter Strafe gestellt werden sollten. Dieses Thema wurde daher von Vertre- tern des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber dem türkischen Gesundheitsministerium bereits am Rande des Regionalkomitees für Europa der Weltge- sundheitsorganisation im September 2013 in Izmir ange- sprochen. Die von Ihnen angeführte breite strafrechtliche Ver- folgung von Demonstranten bei gleichzeitig nur be- grenzter Aufarbeitung des Polizeieinsatzes während der Gezi-Park-Proteste sieht die Bundesregierung mit Sorge. Die in Ihrer Frage unter anderem in diesem Zusammen- hang angeführten Zahlen sind der Bundesregierung be- kannt. Eigene Erkenntnisse hierzu liegen ihr jedoch nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 7): Inwieweit gibt es derzeit bei der Bundesregierung Überle- gungen, deutsche Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivoll- zugsbeamte, PVB, des Bundes und der Länder im Rahmen der von den Außenministern der Europäischen Union am 23. Juni 2014 beschlossenen Entsendung von Polizeiberatern in die Ukraine, die bei einer sogenannten Sicherheitssektorreform, vor allem der Polizei, helfen sollen, zu beteiligen – bitte unter Angabe von Umfang, Aufgaben, Zielregion? Der Rat für Auswärtige Beziehungen ist am 23. Juni 2014 übereingekommen, in der Ukraine eine zivile Mis- sion, Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspoli- tik, GSVP, zur Unterstützung einer Reorganisation und Restrukturierung des dortigen Sicherheitssektors einzu- richten. Der formelle Ratsbeschluss zur Entsendung der Mission steht noch aus. Grundsätzlich besteht seitens der Bundesregierung die Bereitschaft, sich auch mit deutschem polizeilichem Personal im Rahmen der GSVP-Mission zu beteiligen. Da die Details der geplanten GSVP-Mission seitens der EU noch nicht feststehen, gibt es derzeit noch keine kon- kreten Vorstellungen zum Umfang der deutschen poli- zeilichen Beteiligung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 8): Wie lautet der Forschungsauftrag, und wer wurde vom Bundesministerium des Innern mit der von der Jerusalem Post genannten Studie zum Antisemitismus und Antizio- nismus beauftragt (siehe Jerusalem Post, 13. Juni 2014, www.jpost.com/Jewish-World/Jewish-News/Germany-to-conduct- study-on-anti-Semitism-anti-Zionism-358229)? Ein Forschungsauftrag, wie in der Jerusalem Post vom 13. Juni 2014 genannt, besteht nicht. Es handelt sich wohl bei der Interpretation des im Artikel genannten Schreibens des Bundespräsidialamtes an das Simon Wiesenthal Center um ein Missverständnis. Tatsächlich dürfte das von Bundesregierung und dem Parlament neu einzusetzende Expertengremium „Antise- mitismus“ gemeint sein, das sich 2014 konstituieren und einen entsprechenden Bericht vorlegen wird. Die ge- meinsame Abstimmung über die Zusammensetzung des Gremiums gemäß interfraktionellem Antrag auf Druck- sache 17/13885 vom 11. Juni 2013 steht ja unmittelbar bevor. Die Federführung innerhalb der Bundesregierung dafür liegt beim Bundesministerium des Innern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 9): Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante Dienstleistungsabkommen Trade in Services Agreement, TiSA, auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern haben? Die Auswirkungen des sogenannten TiSA-Abkom- mens werden nach dem vorläufigen Stand der Verhand- 4076 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) lungen voraussichtlich keine Anpassungen der in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern fallenden Regelungen erfordern. Die Verhandlungen, die die EU-Kommission führt, werden noch einige Zeit dauern. Eine endgültige Ein- schätzung kann allerdings erst nach Abschluss der Ver- handlungen vorgenommen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 12): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Anträgen der VG Media – Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH – auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google? Presseverleger haben nach § 87 f des Urheberrechts- gesetzes das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Die Verhandlungen zwischen der VG Media, die das Presseleistungsschutzrecht im Auftrag von einigen Un- ternehmen der Verlagsindustrie wahrnimmt, und den Suchmaschinen- und Diensteanbietern über die für Nut- zungen von Presseerzeugnissen zu zahlende Vergütung werden zeigen, ob sich diese Regelung in der Praxis be- währt. Vor diesem Hintergrund beobachtet die Bundesre- gierung auch das Verfahren vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aufmerksam, in dem die VG Media auf Grundlage des Leistungsschutz- rechtes eine angemessene Vergütung für Nutzungen durch den Diensteanbieter Google geltend macht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 13): Welchen Anlass sieht die Bundesregierung, dass eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen des Leistungs- schutzrechtes für Presseverlage zu überarbeiten oder zumin- dest zu überprüfen sei, wie es der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, am 25. Juni 2014 ge- äußert hat? Gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrages wird die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht hinsicht- lich der Erreichung seiner Ziele evaluieren. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 14): Wie hoch wäre die maximale Summe in Euro, die bei Feststellung eines Sicherungsbedarfs gemäß dem Entwurf des Lebensversicherungsreformgesetzes durch das Kürzen von Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren pro Jahr zusammenkommen und in den Versicherungsunterneh- men verbleiben würde, und wie hoch ist insgesamt die Zinszusatzreserve der Versicherungsunternehmen, welche seit dem Jahr 2011 gebildet werden muss und die aus Kapitalerträ- gen finanziert wird? Um die Auswirkungen abschätzen zu können, bietet es sich an, die Regelung aus dem Gesetzentwurf fiktiv auf das Jahr 2012 anzuwenden. Hätte die Regelung da- mals bereits gegolten, wären an die im Jahr 2012 ausge- schiedenen Versicherten rund 2 Milliarden Euro weniger für die Beteiligung an den Bewertungsreserven ausge- zahlt worden. Zum Vergleich: Diese 2 Milliarden Euro hätten gereicht, um allen 88 Millionen Lebensversicher- ten 0,3 Prozentpunkte mehr Verzinsung auf ihre Verträge zu gewähren. Der Blick auf das Geschäftsjahr 2012 vermittelt einen guten Eindruck der Relationen. Ich bitte zu bedenken, dass Kürzungsbeträge in Euro für sich genommen keine Aussagekraft haben, weil die Höhe wesentlich davon ab- hängt, wie viele Verträge im jeweiligen Jahr beendet werden. Die Zinszusatzreserve der Lebensversicherungsunter- nehmen hat Ende 2013 ein Volumen von 13,3 Milliarden Euro erreicht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 15): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Pro- blem, dass im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes der Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren vermindert werden kann, ohne dass die sogenannte Ausschüttungssperre greift, weil § 56 a Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (neu) nur Divi- dendenausschüttungen umfasst, nicht jedoch beispielsweise Gewinnabführungsverträge innerhalb einer Holding, das heißt, es werden Gewinne abgeführt, die aber keine Dividen- denzahlungen sind, und wie hoch wäre die maximale Summe in Euro einer im Falle eines festgestellten Sicherungsbedarfs zurückgehaltenen Bilanzgewinn- bzw. Dividendenausschüt- tung der jeweiligen Lebensversicherungsaktiengesellschaf- ten? Gewinnabführungsverträge verpflichten gemäß § 302 Absatz 1 Aktiengesetz zur Verlustübernahme. Entsteht einem Versicherungsunternehmen mit einem Gewinnab- führungsvertrag ein Jahresfehlbetrag, dann muss er von der Gegenpartei des Vertrages übernommen werden, so- weit er nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den ande- ren Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Eine entsprechende Verpflichtung der Aktionäre ei- nes Versicherungsunternehmens, zum Beispiel in Form einer Nachschusspflicht, besteht aber nicht. Dieser Un- terschied zwischen Dividendenausschüttung und Gewinn- abführung rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung in der Ausschüttungssperre. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4077 (A) (C) (D)(B) Durch die Ausschüttungssperre kann maximal der ge- samte Bilanzgewinn zurückgehalten werden. Im Jahr 2012 haben die von der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht beaufsichtigten Lebensversicherer zu- sammen einen Bilanzgewinn von 825 Millionen Euro ausgewiesen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 16): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit einzelne Bundesländer die Aussetzung der Vollziehung hin- sichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotel- einkäufen bei Reiseveranstaltern gewähren, und unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, dass bezüglich des geschilderten Sachverhalts keine rückwirkenden Zahlungen erhoben werden sollen (vergleiche NWB, Nr. 25 vom 16. Juni 2014, Seite 1858)? Zur Hinzurechnung von Hoteleinkäufen bei Reise- veranstaltern ist beim Finanzgericht Münster unter Az. 9 K 1472/12 G ein Musterverfahren anhängig. Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen gewährt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens Reiseveranstal- tern, die unter Verweis auf dieses Verfahren Einsprüche gegen die Hinzurechnung der Hotelkosten einlegen, auf Antrag Aussetzung der Vollziehung. Das Bundesminis- terium der Finanzen stimmt mit den obersten Finanzbe- hörden der Länder derzeit ab, diese Verfahrensweise bundesweit einheitlich anzuwenden. Mit der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung erfolgen zunächst keine rückwirkenden Steuerzahlungen auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, sodass der Ausgang des Musterverfahrens abgewartet werden kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 17): Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der eigenständigen Prüfungen durch das Bundeszentralamt für Steuern in den Jahren 2010 bis 2012 – vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 54 auf Bun- destagsdrucksache 18/729 –, und inwieweit befürwortet die Bundesregierung, dass der Bund ein eigenständiges Prüfungs- recht erhält, welches über das geltende Prüfungsinitiativrecht nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes hi- nausgeht? Nach dem Finanzverwaltungsgesetz (§ 19 Absatz 3 FVG) kann das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, im Auftrag des zuständigen Finanzamts Außenprüfungen durchführen. Dazu ist das Einvernehmen mit der zustän- digen Landesfinanzbehörde herzustellen. Im Rahmen der Föderalismuskommission II wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein besseres Zusammenwirken der Bundesbetriebsprüfung des BZSt mit den Betriebs- prüfungsstellen der Länder geschaffen. Ziel war es da- bei, nicht nur die Zahl der Prüfungen, an denen sich das BZSt beteiligt, zu erhöhen, sondern auch den Ländern in Spezialbereichen, vornehmlich solchen mit Auslands- bezug, Unterstützung zu gewähren. Die Erhöhung der eigenständigen Prüfungen – nicht nur der Mitwirkungs- fälle –, zeigt, dass die Erreichung dieses Zieles auf ei- nem guten Weg ist. Darüber hinaus wurde die Verwaltung der Versiche- rungsteuer auf den Bund übertragen. Seit diesem Zeit- punkt erfolgt deren Prüfung durch die Bundesbetriebs- prüfung, sodass es aufgrund dessen zu einem Anstieg der Prüfungen gekommen ist. Die Beantwortung der Frage nach einem eigenständi- gen Prüfungsrecht des BZSt ohne Auftrag des Finanz- amtes ergibt sich indirekt aus dem Grundgesetz. Nach Artikel 108 Absatz 3 Grundgesetz verwalten die Landes- finanzbehörden die Steuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, im Auftrag des Bundes. Dies bedeutet, dass die zuständigen Finanzämter der Länder die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben haben. Im Rahmen dieses Festsetzungs- verfahrens haben sie die Verpflichtung und die Möglich- keit, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Rechtfertigungsgrund für eine Betriebsprüfung im Be- steuerungsverfahren ist damit die Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung für die Festsetzung des Steuer- anspruchs. Ein Prüfungsrecht des BZSt ist daher im Rah- men des Besteuerungsverfahrens nur insoweit möglich, wie das BZSt auch für die Steuerfestsetzung zuständig ist. Ohne die Zuständigkeit für die Steuerfestsetzung gibt es derzeit auch keine Rechtfertigung für ein eigenständi- ges, vom Festsetzungsverfahren losgelöstes steuerliches Prüfungsrecht des BZSt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 18/1920, Frage 18): Für welche Sachverhalte kann nach Aussage der Bundes- regierung die Wirtschaft das sogenannte ersetzende Scannen einsetzen, und welche Anforderungen stellen die Finanzämter hinsichtlich des Umgangs mit elektronischen Rechnungen an die Aufbewahrung von Belegen sowohl in Papierform als auch digital? Papierdokumente dürfen grundsätzlich eingescannt und danach vernichtet werden, soweit sie nicht nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften im Ori- ginal aufzubewahren sind. Das ist etwa steuerlich der Fall bei Zollbelegen, bei Anrechnungsbescheinigungen, übereinbehaltener Kapitalertragsteuer und bei Rechnun- gen und Einfuhrbelegen im Vorsteuervergütungsverfah- ren. Außersteuerlich verpflichtend sind die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen im Original aufzube- wahren (§ 257 HGB). Für elektronische Rechnungen besteht die Verpflich- tung, diese in dem Format aufzubewahren, in dem sie 4078 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) empfangen/versendet wurden – zum Beispiel Rechnun- gen im PDF-Format. Sie dürfen vor Ablauf der Aufbe- wahrungsfrist nicht gelöscht oder in einer Weise geän- dert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Sollte die Verpflichtung zur elektroni- schen Aufbewahrung im Einzelfall zu unzumutbaren Hürden führen, können die Finanzbehörden Erleichte- rungen bewilligen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 18/1920, Frage 19): Welche Vorschläge zu Digitalisierung und elektronischer Aufbewahrung bzw. Archivierung von Belegen – einschließ- lich Vernichtung von Originalbelegen – gibt es seitens der Bundesregierung, und wann ist beabsichtigt, sie in das gesetz- liche bzw. untergesetzliche Regelwerk aufzunehmen? Seitens der Bundesregierung sind derzeit keine neuen gesetzlichen Regelungen zur Digitalisierung und elek- tronischen Aufbewahrung/Archivierung von Belegen geplant. Die in der Antwort zu Frage 18 erwähnten momentan bestehenden Verwaltungsanweisungen werden gegen- wärtig überarbeitet und sollen durch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Bü- chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, GoBD, ersetzt werden. Die GoBD dienen der Erläuterung des geltenden Rechts aus Sicht der Finanzverwaltung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 20): Inwieweit existieren zwischen Brasilien und Deutschland im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft Absprachen hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Per- sonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und in Brasilien infolge der Fußballweltmeisterschaft Ein- künfte erzielen, und inwieweit führen Besuche von Mitglie- dern der Bundesregierung bei den Veranstaltungen an der Fußballweltmeisterschaft zu steuerpflichtigen Einkünften in- folge einer privaten Mitveranlassung? Ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung existiert im Verhältnis zu Brasilien nicht. Dem Bundesministerium der Finanzen sind keine Absprachen hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerung mit Brasilien im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft bekannt. Grundsätzlich gehören nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zu den Einkünften aus nicht- selbstständiger Arbeit unter anderem auch andere Be- züge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Voraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn ist insofern, dass zwischen den Einnahmen und dem Dienstverhältnis ein Veranlassungszusammenhang be- steht. Keine Gegenleistung sind Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entloh- nung, sondern lediglich als notwendige Begleiterschei- nung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Vor- teile besitzen danach keinen Arbeitslohncharakter, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Werden Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig und ent- spricht die Tätigkeit des Arbeitnehmers den Belangen des Arbeitgebers, müssen nach der Rechtsprechung des Bun- desfinanzhofs (Urteil vom 16. Oktober 2013 VI R 78/12) ganz besondere Umstände hinzutreten, damit diese vom Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgeführte Tätigkeit allein aufgrund eines aus dem Üblichen fallenden Rah- mens und der besonderen Örtlichkeit einen lohnsteuer- rechtlich erheblichen Vorteil begründet. Allein eine touris- tische oder aus anderen Gründen attraktive Umgebung, in der ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig wird, führt nicht dazu, dass der Arbeitgeber dem Arbeitneh- mer damit zugleich einen lohnsteuerrechtlich erhebli- chen Vorteil zuwendet. Ob diese Voraussetzungen gege- ben sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 21): Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen ist im Kas- senjahr 2014 für die Einkommensteuer und den Solidaritäts- zuschlag zu rechnen, wenn der Einkommensteuertarif dahin gehend verändert wird, dass der bisherige Tarifeckwert zu Be- ginn der zweiten Progressionszone von 13 470 Euro auf 14 500 Euro verschoben wird – bei identischem Grenzsteuer- satz von 23,97 Prozent – und alle weiteren Parameter unver- ändert bleiben, und wie steht die Bundesregierung zu der Ansicht, dass sich durch die isolierte Anhebung des Grund- freibetrags in 2014 der Progressionsgrad zwischen dem Grundfreibetrag und dem ersten Tarifeckwert verschärft hat? Eine Tarifänderung gemäß der Fragestellung würde zu jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 3,6 Mil- liarden Euro führen. Die Verschiebung der sogenannten Knickstelle im Tarifverlauf nach rechts unter Beibehal- tung der anderen Tarifeckwerte würde die Grenzsteuer- sätze in beiden Progressionszonen absenken. Dadurch würden alle Steuerzahler entlastet. Die zweistufige Anhebung des Grundfreibetrags in den Jahren 2013 und 2014 hat alle Steuerzahler entlastet. Zwar ist der Progressionsverlauf bis zur Knickstelle stei- ler. Da jedoch der Eingangssteuersatz von 14 Prozent beibehalten wurde, konnten die Grenzsteuersätze in der ersten Progressionszone bis zur Knickstelle im Tarifver- lauf gesenkt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4079 (A) (C) (D)(B) Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 22): Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen haben? Die TiSA-Verhandlungen befinden sich noch in ei- nem vergleichsweise frühen Stadium. Daher sind Aussa- gen zu konkreten Auswirkungen durch TiSA auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen derzeit nicht möglich. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 25): Wie viele Anträge auf Förderleistungen aus dem Pro- gramm MobiPro-EU, die bis zum 8. April 2014 gestellt wur- den, wurden bisher noch nicht abschließend bearbeitet, bewil- ligt bzw. sind weiterhin ruhend gestellt, und wie erklärt die Bundesregierung sich die teils wochenlangen Verzögerungen bei der Zustellung der Verträge, von denen Träger immer wie- der berichten? Insgesamt liegen der Zentralen Auslands- und Fachver- mittlung, ZAV, der Bundesagentur für Arbeit 45 518 An- träge vor. Mit den nun zur Verfügung stehenden Haushalts- mitteln ist die Finanzierung aller bis zum 8. April 2014 gestellten Förderanträge von Ausbildungsinteressierten bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit sowie aller Fachkräfte gesichert – sofern eine Förderfähigkeit vorliegt. Somit sind keine Anträge mehr aufgrund der Haushaltssituation ru- hend gestellt. Insgesamt befinden sich 15 053 Anträge in Prüfung. Dies beinhaltet insbesondere (Folge-)Anträge, bei denen zum Beispiel Unterlagen nachgereicht werden müssen. Die Rückstände in der Bearbeitung der Anträge und der Auszahlungen begründen sich durch die hohen An- tragszahlen – alleine in den ersten drei Monaten 2014 etwa 23 000 – und die teilweise notwendigen Nachfor- derungen von Unterlagen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 26): Auf welchem Stand befinden sich die Abstimmungen des Entwurfs einer neuen Förderrichtlinie, und wann wird die Förderrichtlinie veröffentlicht? Die neue Richtlinie zum Sonderprogramm wird zur- zeit endabgestimmt. Sobald die Abstimmungen abge- schlossen sein werden, wird die Richtlinie veröffentlicht. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 27): Wie viele Personen sind vor dem gesetzlichen Rentenein- trittsalter in Rente gegangen – Rentenzugang 2012 –, und welche Mehreinnahmen für die Sozialkassen gäbe es hypothe- tisch pro Jahr, wenn all diese Personen weiterhin ihrer zuletzt ausgeübten Beschäftigung bis zum gesetzlichen Rentenein- trittsalter nachgegangen wären? Angaben, wie viele Personen vor der für sie geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen, liegen in den Statisti- ken der Deutschen Rentenversicherung nicht vor. Von den rund 651 000 Altersrenten, die im Jahr 2012 neu zugingen, erfolgten rund 293 000 Zugänge vor Voll- endung des 65. Lebensjahres. Die Teilfrage zur hypothetischen Weiterbeschäftigung kann in Ermangelung geeigneter statistischer Informa- tionen nicht beantwortet werden. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 28): Wie würde sich die Rente derjenigen Beschäftigten erhö- hen, die bereits eine Altersrente beziehen, wenn dem Arbeit- geberbeitrag zur Rentenversicherung im Gegensatz zum Sta- tus quo entsprechende Leistungen gegenüberstünden? Eine fiktive Berechnung von Rentenleistungen aus Arbeitgeberbeiträgen für beschäftigte Altersvollrentner kann nicht erfolgen, da weder eine hinreichend konkrete Ausgestaltung einer fiktiven gesetzlichen Neuregelung noch die rentenrechtlichen Versicherungstatbestände der betreffenden Einzelfälle vorliegen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 29): Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die zentralen Gründe für die schlechten Arbeitsmarktchancen von Langzeit- erwerbslosen, auf die auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, in ihrer Rede zum Bundeshaus- halt 2014 am 25. Juni 2014 eingegangen ist – bitte anders be- antworten als in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 18/1742, diesmal bitte konkret beantworten mit der Nennung zentraler Gründe und nicht auf allgemeine Publikationen verweisen –, und inwie- fern lassen sich die Werte für die zurückgehenden Abgangsra- ten in Erwerbstätigkeit für Kurz- und Langzeitarbeitslose noch für bestimmte Personengruppen aufgliedern – wenn möglich, bitte diese Werte für die Jahre 2009 bis 2013 nen- nen? Aus der Forschung ist bekannt, dass es eine Reihe von Faktoren gibt, die die Chance auf Erwerbstätigkeit min- 4080 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) dern. Insbesondere mindern folgende Risikomerkmale das Einmünden in den Arbeitsmarkt: fehlende Bildungs- bzw. Arbeitsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkun- gen, lange Verweildauer im Leistungsbezug, Alter – über 50 Jahre –, Migrationshintergrund und mangende Beherr- schung der deutschen Sprache. Auch Frauen mit Kin- dern haben geringere Chancen. Die Übergangswahr- scheinlichkeit ist erheblich reduziert, wenn auf Personen mindestens zwei der aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Abgangsraten für Kurz- und Langzeitarbeitslose können grundsätzlich auch nach Strukturmerkmalen – Geschlecht, Alter, Nationalität – differenziert darge- stellt werden. Diese Sonderauswertungen sind jedoch komplex und erfordern umfangreiche Prüfungen seitens der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die innerhalb der Frist nicht geleistet werden können. Die Angaben werden daher schriftlich nachgereicht. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 30): Wie hat sich seit dem Jahr 2010 bis heute die berufliche Weiterbildung im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozial- gesetzbuch entwickelt, in dem sich der Großteil aller Lang- zeitarbeitslosen befindet – bitte jährliche Daten zur Höhe der verausgabten Gelder sowie zur Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen, wenn möglich auch für abschlussbezogene Maßnahmen, nennen –, und ist nach Ansicht der Bundesregierung die Förderung und Unter- stützung in diesem Bereich ausreichend? Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit für die Weiterbildungsförderung im Jahr 2010 rund 853 Mil- lionen Euro, im Jahr 2011 rund 668 Millionen Euro, im Jahr 2012 rund 590 Millionen Euro und im Jahr 2013 rund 576 Millionen Euro aufgewendet. Hierbei handelt es sich um die Aufwendungen für Weiterbildungskosten ohne Lebensunterhaltsleistungen, die während der Wei- terbildung weiter gezahlt und nicht gesondert ausgewie- sen werden. Für die zugelassenen kommunalen Träger sind keine Daten verfügbar. Die im Jahr 2010 zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich erhöhten Mittelansätze für eine intensivierte Weiterbildungsförderung insgesamt wurden in den Folgejahren unter Berücksichtigung der verbes- serten Arbeitsmarktsituation zurückgeführt, liegen aber deutlich über dem Ausgabenniveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise und dies trotz der damals deutlich schlechteren Arbeitsmarktsituation. Dies gilt auch ent- sprechend für die Eintrittszahlen: Im Jahr 2010 haben rund 225 000 erwerbsfähige Leis- tungsberechtigte eine berufliche Weiterbildungsmaß- nahme begonnen. In den Jahren 2011 und 2012 gab es rund 160 000 bzw. 170 000 Eintritte, und im Jahr 2013 waren es 149 000. In abschlussbezogene Maßnahmen sind im Jahr 2010 rund 26 000, im Jahr 2011 rund 19 000, im Jahr 2012 rund 21 000 und im Jahr 2013 rund 23 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingemündet (Daten einschließlich zugelassener kommunaler Träger). Für den Bereich der beruflichen Weiterbildungsförde- rung stehen und standen auch im Mehrjahresvergleich und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwick- lung ausreichend Mittel zur Verfügung. Die verstärkte Förderung von abschlussorientierten Weiterbildungen ist auch Ziel der im vergangenen Jahr vom Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit gestarteten Initiative „AUSBildung wird was – Spätstarter gesucht“. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 31): Sind die Rückstandshöchstgehalte für Pestizide nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA überwiegend hö- her oder niedriger als in der Europäischen Union, und welche Mechanismen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in- nerhalb der bei dem Transatlantischen Freihandelsabkommen, TTIP, geplanten Harmonisierung der Rückstandshöchstge- halte verankert, um eine künftige Erhöhung der Rückstands- höchstgehalte und damit eine Senkung des Verbraucher- schutzniveaus in der EU auszuschließen? In den USA bestehen – ähnlich wie in Europa – um- fassende rechtliche Vorgaben zu Rückstandshöchstge- halten von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln. Die Internetseite www.mrldatabase.com des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums, USDA, gibt umfassende Auskunft über die für einzelne Erzeugnisse geltenden Rückstandshöchstgehalte. Hier können auch Vergleiche zur europäischen Rechtslage gezogen werden. Angesichts der Vielzahl der möglichen Erzeugnis-/ Wirkstoffkombinationen ist keine Aussage darüber mög- lich, ob die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzen- schutzmittelwirkstoffe in den USA überwiegend höher oder niedriger sind als in der EU. Unterschiede – sowohl höhere als auch niedrigere Werte – sind unter anderem möglich aufgrund der unterschiedlichen Klimaverhält- nisse, der zu bekämpfenden Schädlinge, der angebauten Kulturen und der verfügbaren Wirkstoffe und damit der jeweiligen Pflanzenschutzmittelzulassungssituation in der EU und den USA. Im Rahmen der Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA werden derzeit die Standpunkte beider Seiten im Hin- blick auf eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der Pestizide ausgetauscht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in diesem Bereich kein Parallelsystem zu den bereits existierenden internationalen Normungs- systemen aufgebaut werden soll. Sowohl die EU als auch die USA orientieren sich bei der Festlegung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände an den internationalen Standards der OECD und dem Codex Alimentarius. Hier werden Fragen zum Bereich der Höchstgehaltsfestsetzung von Pflanzenschutzmittel- rückständen international diskutiert. Dies soll auch künf- tig so bleiben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4081 (A) (C) (D)(B) Auch hier gilt, wie in anderen Bereichen der Verhand- lungen, dass die EU-Standards der Lebensmittelsicher- heit durch das Abkommen nicht herabgesetzt werden. Diese Maßgabe zieht sich als roter Faden durch das Ver- handlungsmandat und wird von der Kommission stets betont. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Fra- gen 32 und 33): Welche NATO-Gremien werden zu den nuklearen Ent- wicklungen in den NATO-Nuklearwaffenstaaten unterrichtet (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftli- che Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 18/1789; bitte ein- zeln auflisten, mit Angabe der jeweiligen deutschen Vertre- terinnen und Vertreter), und wann hat es Unterrichtungen über das US-amerikanische Modernisierungsprogramm der B61-12 gegeben – bitte alle Unterrichtungen mit Datum, Ort und deutschen Vertreterinnen und Vertretern angeben? Was waren die Inhalte der Unterrichtungen zu den nuklea- ren Entwicklungen in den NATO-Nuklearwaffenstaaten – bitte jeweils einzeln detailliert aufschlüsseln –, und welche konkreten Unterrichtungen über das in Frage 32 angespro- chene Modernisierungsprogramm hat es in Bezug auf die in Deutschland stationierten US-amerikanischen Atomwaffen gegeben – bitte jeweils unter Angabe des Datums und Ortes der Unterrichtung einzeln aufschlüsseln? Zu Frage 32: Eine Information der NATO-Bündnispartner zu nu- klearen Entwicklungen in den NATO-Nuklearwaffen- staaten erfolgt üblicherweise in der Nuklearen Planungs- gruppe, NPG, und den ihr zuarbeitenden Gremien der NATO. Die NPG tritt in der Regel einmal im Jahr auf der Ebene der Verteidigungsminister zusammen. Die der NPG direkt zuarbeitende High Level Group, HLG, führt in der Regel drei Sitzungen pro Jahr auf der Ebene der politischen Direktoren der Verteidigungsministerien durch. Die Sitzungen der NPG und HLG werden durch die NPG Staff Group auf Arbeitsebene vorbereitet und be- gleitet, die in der Regel zweimal im Monat auf der Ebene der Vertreter der nationalen Delegationen zusam- mentritt. Zu Frage 33: Über Sitzungsinhalte zu Nuklearfragen kann aus Grün- den des Geheimschutzes keine Auskunft erteilt werden. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Fragen 35 und 36): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht in der Rheinischen Post vom 26. Juni 2014 zum Missbrauch von Patientendaten? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die relevan- ten Institutionen im Gesundheitswesen und speziell die Kran- kenkassen zu wirksamen und einheitlichen Verfahren zum Schutz vor Identitätsdiebstahl insbesondere in Callcentern und Onlinefilialen zu verpflichten, und, wenn nein, warum nicht – bitte begründen? Die Fragen 35 und 36 werden wegen des Sachzusam- menhangs gemeinsam beantwortet. Laut oben genanntem Bericht der Rheinischen Post hat ein professioneller Anbieter von Datenschutzdienst- leistungen die Sicherheitsvorkehrungen der Barmer GEK hinsichtlich der Übermittlung von Auskünften an Versi- cherte durch Krankenkassen nach § 305 Absatz 1 Fünf- tes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, umgehen können. Hierzu hat der Datenschutzdienstleister unter Nen- nung des Namens, der Versichertennummer und des Ge- burtsdatums eines bei der Barmer GEK versicherten Redaktionsmitarbeiters dessen Umzug gegenüber der Krankenkasse telefonisch vorgetäuscht. Anschließend hat er über die Internetseite der Barmer GEK eine Versi- chertenauskunft über die von diesem Redaktionsmitar- beiter in Anspruch genommenen Leistungen nach § 305 Absatz 1 SGB V beantragt. Der für den Zugriff auf diese Daten notwendige Aktivierungsschlüssel wird von der Barmer GEK aus Sicherheitsgründen nur postalisch an die Versichertenadresse versandt. Weil diese Adresse zu- vor telefonisch fingiert worden war, gelangte der Daten- schutzdienstleister in den Besitz des Aktivierungsschlüs- sels und konnte damit die Versichertenauskünfte einholen. Die Krankenkassen haben nach § 78 a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB X, technische und organisatori- sche Maßnahmen zu treffen, die für den Schutz von So- zialdaten erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die in der Anlage zu § 78 a SGB X aufgeführten Zu- griffskontrollen und die Kontrolle der Datenweitergabe. Die von der Barmer GEK getroffenen organisatori- schen und technischen Maßnahmen konnten mit dem ge- schilderten Vorgehen umgangen werden. Das über die Barmer GEK aufsichtsführende Bundesversicherungs- amt, BVA, hat mitgeteilt, dass es von dem in Rede ste- henden Fall erstmals durch eine Anfrage der Rheini- schen Post vom 24. Juni 2014 erfahren hat und ihm bis dato keine Informationen zu vergleichbar gelagerten Fäl- len und auch keine Beschwerden von Versicherten über einen solchen Missbrauch von Sozialdaten vorgelegen haben. Das BVA nimmt die Anfrage zum Anlass, die Rechts- sicherheit der Kommunikation zwischen Versicherten und Krankenkassen einer bereits angelaufenen grund- sätzlichen Prüfung zu unterziehen. Grundsätzlich haben Krankenkassen eine sichere Au- thentifizierung zu gewährleisten, damit Sozialdaten bei der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung nicht unbe- fugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Dies geht aus der allgemeinen Vorschrift zum Einsatz geeigneter technischer und organisatorischer 4082 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Maßnahmen hervor, durch die konkrete datenschutz- rechtliche Schutzanforderungen zu gewährleisten sind (vergleiche § 78 a SGB X einschließlich der in der An- lage hierzu aufgeführten Schutzziele). Die konkrete Ausgestaltung solcher Verfahren liegt in der Verantwor- tung der Krankenkassen. Aus Sicht der Bundesregierung sind vor einer Prü- fung, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnah- men zum Schutz der Sozialdaten im Zusammenhang mit Auskünften der Krankenkassen an ihre Versicherten nach § 305 Absatz 1 SGB V notwendig sind, zunächst die Prüfergebnisse des BVA abzuwarten. Darüber hinaus werden mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur künftig sichere Verfahren zur Speicherung und Über- mittlung personenbezogener Patientendaten im Gesund- heitswesen zur Verfügung stehen. Deshalb sollte das hohe Schutzniveau, das die Telematikinfrastruktur zur Verfügung stellt, grundsätzlich Maßstab für die elektro- nische Übermittlung personenbezogener Patientendaten im Gesundheitswesen sein. So fordert der Verwaltungs- rat des GKV-Spitzenverbandes in seiner Presseerklärung vom 27. März 2014 die rasche Einführung einer sicheren und interoperablen Telematikinfrastruktur für das deut- sche Gesundheitswesen, um ihre Vorteile für die Versi- cherten unverzüglich nutzbar zu machen. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 37): Sieht die Bundesregierung unterschiedliche Schutzhöhen für Patientendaten, die in Umsetzung des § 305 Absatz 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Auskünfte an Ver- sicherte – verarbeitet werden, und solchen, die künftig in der Telematikinfrastruktur verarbeitet werden, und, wenn ja, auf welche Weise will die Bundesregierung hier für ein einheitli- ches und wirksames Schutzniveau sorgen? Im Hinblick auf den Sozialdatenschutz bei Auskünf- ten der Krankenkassen an ihre Versicherten nach § 305 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, ist da- rauf hinzuweisen, dass die Krankenkassen nach § 78 a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB X, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen haben, die für den Schutz von Sozialdaten erforderlich sind. Hierzu ge- hört insbesondere, dass die Krankenkassen eine sichere Authentifizierung zu gewährleisten haben, damit Sozial- daten bei der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Die konkrete Ausgestaltung solcher Verfahren liegt in der Verantwortung der Krankenkas- sen. Das für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen zuständige Bundesversicherungsamt, BVA, hat aufgrund eines Berichts in der Rheinischen Post vom 26. Juni 2014, in dem beschrieben wird, dass die von einer Krankenkasse getroffenen organisatori- schen und technischen Maßnahmen umgangen werden konnten, eine grundsätzliche Prüfung der Rechtssicher- heit der Kommunikation zwischen Versicherten und Krankenkassen eingeleitet. Aus Sicht der Bundesregie- rung sind vor einer Prüfung, ob und gegebenenfalls wel- che weiteren Maßnahmen zum Schutz der Sozialdaten im Zusammenhang mit Auskünften der Krankenkassen an ihre Versicherten nach § 305 Absatz 1 SGB V not- wendig sind, zunächst die Prüfergebnisse des BVA abzu- warten. Für die Auskünfte an Versicherte durch die niederge- lassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch die Kranken- häuser nach § 305 Absatz 2 SGB V gelten im Hinblick auf die zum Datenschutz zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen die den Vorgaben des § 78 a SGB X vergleichbaren Regelungen nach § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dabei ist zu berücksichti- gen, dass diese Auskünfte derzeit weitgehend ohne Nut- zung einer elektronischen Übermittlung schriftlich an die Versicherten erteilt werden dürften. Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur werden künftig sichere Verfahren zur Speicherung und Über- mittlung personenbezogener Patientendaten im Gesund- heitswesen zur Verfügung stehen. Deshalb sollte das hohe Schutzniveau, das die Telematikinfrastruktur zur Verfügung stellt, grundsätzlich Maßstab für die elektro- nische Übermittlung personenbezogener Patientendaten im Gesundheitswesen sein. So fordert der Verwaltungs- rat des GKV-Spitzenverbandes in seiner Presseerklärung vom 27. März 2014 die rasche Einführung einer sicheren und interoperablen Telematikinfrastruktur für das deut- sche Gesundheitswesen, um ihre Vorteile für die Versi- cherten unverzüglich nutzbar zu machen. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 38): Welche Auswirkungen hat das TiSA nach Auffassung der Bundesregierung auf Finanzierung und Versorgungsstruktu- ren der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und insbesondere auf kommunale Krankenhäuser? Das angestrebte plurilaterale Dienstleistungsabkom- men TiSA, Trade in Services Agreement, soll nach dem Willen der Bundesregierung keine Auswirkungen auf Finanzierung und Versorgungsstrukturen der gesetzli- chen Kranken- und Pflegeversicherung oder auf kommu- nale Krankenhäuser haben. Die Bundesregierung setzt sich intensiv dafür ein, dass im TiSA-Abkommen keine Verpflichtungen übernommen werden, aufgrund derer die in Deutschland geltenden Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung geändert werden müssten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 42): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4083 (A) (C) (D)(B) Wie viele Drosselkörper des gleichen Typs, wie die un- längst defekten im Atomkraftwerk, AKW, Grohnde, oder sol- che, bei denen die Federn aus dem gleichen Werkstoff wie dem der defekten Drosselkörperfedern im AKW Grohnde sind, befinden sich jeweils in den sieben noch zum Leistungs- betrieb berechtigten deutschen Druckwasserreaktoren (es wird explizit nach der konkreten Anzahl gefragt; vergleiche Nichtangabe der Anzahl auf meine mündliche Frage 24, Ple- narprotokoll 18/38, Anlage 18), und gegebenenfalls welche jeweiligen Worst-Case-Abschätzungen liegen etwaigen auf- sichtlichen Zustimmungen bzw. Duldungen zum aktuellen Weiterbetrieb derjenigen deutschen AKW zugrunde, in denen entsprechende Drosselkörper – also gleicher Typ oder mit Federn aus gleichem Werkstoff – im Einsatz sind, vor dem Hintergrund, dass laut Plenarprotokoll 18/38, Anlage 18, Schadensursache und -mechanismus noch unklar sind (gege- benenfalls wird um spezifische Angabe für jede etwaig betrof- fene Anlage gebeten)? In deutschen Druckwasserreaktoren befinden sich pro Reaktorkern 132 Drosselkörper. Diese sind vom Aufbau mit den Drosselkörpern im Kernkraftwerk Grohnde, KWG, vergleichbar. Nachfolgend zähle ich daher die angefragte anlagen- spezifische Anzahl der Drosselkörper mit Federn aus dem gleichen Werkstoff – Inconel X750 – wie den schadhaften Federn der Drosselkörper im KWG auf. Kernkraftwerk Drosselkörper mit Federn aus dem Werkstoff Inconel X750 Grafenrheinfeld 68 Isar 2 131 Philippsburg 2 132 Neckarwestheim II 132 Brokdorf 132 Emsland 0 Seit meiner Antwort auf die von Ihnen erwähnte münd- liche Frage 24 im Plenarprotokoll 13/38, Anlage 18, wurde als Schadensursache interkristalline Spannungs- risskorrosion ermittelt. Da eine Übertragbarkeit des Er- eignisses im Kernkraftwerk Grohnde auf andere Anla- gen gegeben ist, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, mbH mit der Erstellung einer Weiterleitungsnachricht zu den Befun- den an den Drosselkörpern beauftragt. Die Bewertung der sicherheitstechnischen Bedeu- tung gebrochener Drosselkörperfedern durch die GRS hat ergeben, dass die Funktion des Drosselkörpers – Strömungsverteilung – trotz defekter Feder gewähr- leistet ist. Der Drosselkörper kann auch bei einem unter- stellten Mehrfachbruch der Feder die vorgesehene Lage aus geometrischen Gründen nicht verlassen. Unabhängig davon besteht bei einem Mehrfachbruch der Feder die Möglichkeit, dass sich einzelne Feder- bruchstücke aus dem Kupplungsstück lösen und im Kühlmittel transportiert werden. Dies ist bislang nicht aufgetreten. In der Weiterleitungsnachricht wird daher unter ande- rem die Prüfung der Drosselkörper mit Druckfedern aus dem Werkstoff Inconel X 750 in der nächsten Revision empfohlen, um Anrisse und Federbrüche aufzufinden und befundbehaftete auszutauschen. Die Weiterleitungs- nachricht wurde an die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder, die Betreiber, Hersteller und Gutachterorganisationen verteilt. Die Umsetzung von Weiterleitungsnachrichten wird von den Aufsichts- behörden der Länder beaufsichtigt. Nach deren Aussage sind entsprechende Prüfungen der Drosselkörper in der nächsten Revision vorgesehen bzw. wurden bereits durchgeführt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 43): Bei welchen für dieses Jahr noch geplanten Treffen zwi- schen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem fran- zösischen Staatspräsidenten François Hollande soll das AKW Cattenom Gegenstand sein (bitte mit Angabe des Kalender- datums aller bislang geplanten Termine), und inwiefern war der Beobachterbericht zum Stresstest für das AKW Cattenom von Dieter Majer in der Amtszeit des ehemaligen französi- schen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy Gegenstand hoch- rangiger Kontakte zwischen dem Élysée-Palast und dem Bun- deskanzleramt (bitte mit Angabe des Datums)? Für das Jahr 2014 stehen noch keine Termine für wei- tere Treffen zwischen der Bundeskanzlerin mit dem französischen Staatspräsidenten Hollande fest. Daher können auch noch keine Aussagen zu den Gesprächsthe- men gemacht werden. Für die Bundeskanzlerin und den damaligen Staats- präsidenten Sarkozy wurde die Frage bereits im August 2013 mit „Nein“ beantwortet (schriftliche Frage Num- mer 86 auf Bundestagsdrucksache 17/14483). Das gilt auch für weitere in der Frage angesprochene hochran- gige Kontakte zwischen dem Elysée-Palast und dem Bundeskanzleramt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 46): Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit haben? Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit durch das geplante plurilaterale Dienstleis- tungsabkommen Trade in Services Agreement, TiSA, lassen sich noch nicht abschätzen. Die Verhandlungen, die die EU-Kommission führt, werden noch einige Zeit dauern. Möglichen Marktöffnungsverpflichtungen im Be- reich der Daseinsvorsorge steht Deutschland ablehnend gegenüber. 4084 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Fragen 47 und 48): Was hat der Bund seit dem Hochwasser im Jahr 2002 für den Schutz des Oberen Elbtals vor Hochwasser getan, und in- wieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der sächsi- schen Landesregierung, dass ein angemessener Hochwasser- schutz im Oberen Elbtal nicht möglich ist, also die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden von Schmilka bis Pirna/Heidenau auch künftig extremem Hochwasser schutzlos ausgeliefert sind (siehe „Trübe Aussichten fürs Obere Elbtal“ in Sächsische Zeitung vom 6. Juni 2014)? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der sächsischen Landesregierung, dass mit einem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi- schen Republik zum gemeinsamen Schutz der Elbe vor Hoch- wasser erst in 30 Jahren zu rechnen sei (siehe „Trübe Aussich- ten fürs Obere Elbtal“ in Sächsische Zeitung vom 6. Juni 2014), und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung, un- ter anderem durch ihre Mitwirkung in der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, vorweisen, um gemeinsam mit der Tschechischen Republik einen wirksameren Schutz der Anrainer vor Hochwasser im Einzugsbereich der Elbe im Freistaat Sachsen zu erzielen? Zu Frage 47: Die Hochwasservorsorge in Deutschland fällt in die Vollzugs- und Finanzierungskompetenz der Bundeslän- der. Insofern ist der Freistaat Sachsen für das Hochwas- serrisikomanagement im Oberen Elbtal zuständig. Der Bund stellt über die Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK, Mittel zur Verbesserung des Hochwasserschutzes nach den Grundsätzen des GAK-Rahmenplans für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen als Bei- trag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums unter Berücksichtigung der Ziele der EG-Wasserrah- menrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanage- ment-Richtlinie zu Verfügung. Über die zu fördernden Maßnahmen und den Einsatz der Mittel entscheiden die Länder in Durchführung des GAK-Rahmenplans grund- sätzlich in eigener Verantwortung. Die öffentlichen Aus- gaben für Hochwasserschutzmaßnahmen (GAK Bund und Länder, EU-Mittel) betrugen in den Jahren 2002 bis 2012 knapp 2,1 Milliarden Euro. Zu Frage 48: Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechi- sche Republik arbeiten seit über zwei Jahrzehnten im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, IKSE, zusammen. Sie haben 2003 einen ge- meinsamen Aktionsplan Hochwasserschutz erarbeitet. Dessen Umsetzung ist im Abschlussbericht, der 2012 veröffentlicht wurde, dargelegt (http://www.ikse-mkol. org/fileadmin/download/AP-HWS/Abschlussbericht/IKSE _Abschlussbericht_APProzent20HWS_2003-2011.pdf). Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt, zum Bei- spiel bei der Hochwasservorhersage. Derzeit setzen beide Staaten zusammen mit Öster- reich und Polen die europäische Hochwasserrisikoma- nagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) im Ein- zugsgebiet der Elbe um. Ziel der Richtlinie ist es, bis Ende 2015 grenzübergreifend abgestimmte Hochwasser- risikomanagementpläne für alle Flusseinzugsgebiete in- nerhalb der Europäischen Union zu erarbeiten. Die IKSE hat in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein gemeinsames, interaktives Informationsportal mit den Hochwassergefahren- und -risikokarten erarbeitet und öf- fentlich zugänglich gemacht (http://geoportal.bafg.de/ mapapps/resources/apps/IKSE_DE/index.html?lang=de). Aktuell wird der internationale Teil des Hochwasser- managementplans erstellt, der im Entwurf bis Ende die- ses Jahres vorliegen soll. Im Hochwasserrisikomanage- mentplan werden alle bedeutenden gemeinsamen und einzelstaatlichen Maßnahmen des Hochwasserrisikoma- nagements in der internationalen Flussgebietseinheit ab- gestimmt und dargestellt. Sollten sich aus diesem Plan Maßnahmen ergeben, die nur durch einen Staatsvertrag umsetzbar wären, dann könnte ein solcher durch die Bundesregierung angeregt und verhandelt werden. Die zeitlichen Abläufe der Prü- fungen und Abstimmungen hängen insbesondere von den inhaltlichen Themen eines solchen Vertrages ab. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 49): Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung haben? Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, durch das geplante plurilaterale Dienstleistungsabkommen Trade in Services Agreement, TiSA, lassen sich noch nicht abschätzen. Die Verhandlungen, die die EU-Kom- mission führt, werden noch einige Zeit dauern. Die Bun- desregierung strebt an, keine Verpflichtungen im Be- reich Bildung und Forschung zu übernehmen, die über die bisherigen Verpflichtungen aus dem GATS-Abkom- men, General Agreement on Trade in Services, hinaus- gehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 50): Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4085 (A) (C) (D)(B) Im Rahmen der Geschäftsverteilung der Bundesregie- rung ist das BMWi federführend für die World Trade Organization, WTO, zuständig und damit auch für das Trade in Service Agreement, TiSA, das seit März 2013 auf Initiative der USA und Australiens und weiteren 21 WTO-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kom- mission, EU-KOM, verhandelt wird. Die Europäische Kommission verhandelt im Namen der EU-Mitgliedstaa- ten, wofür sie am 15. Februar 2103 durch den Rat der EU ermächtigt wurde. Die Verhandlungen befinden sich in einem sehr frü- hen Stadium. Ein besonderes Interesse der Entwick- lungsländer an den Verhandlungen ist derzeit nicht vorhanden. Bisher sind weder die meisten großen Schwellenländer – außer Mexiko – noch die meisten Entwicklungsländer an den Verhandlungen beteiligt, so- dass für das BMZ derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Ziel der Verhandlungen ist die Verbesserung des Marktzugangs im Dienstleistungssektor, aber auch das Setzen von Impulsen für die stockende Doha-Runde in diesem Bereich und die geplante spätere Multilateralisie- rung des Abkommens – das heißt Ausdehnung auf alle WTO-Mitgliedstaaten. Bisher gab es sieben Verhandlungsrunden, in denen vor allem regulatorische Fragen und zahlreiche techni- sche Einzelaspekte diskutiert wurden. Konkrete Ergeb- nisse werden einen langen Atem benötigen. Die EU- KOM berichtet regelmäßig im Handelspolitischen Aus- schuss Dienstleistungen und Investitionen über den Fort- gang der Verhandlungen. Das BMZ ist seinem Geschäftsbereich entsprechend in die TiSA-Verhandlungen eingebunden. Eine Beteili- gung erfolgt über die Ressortabstimmungen und regel- mäßigen Informationsveranstaltungen des BMWi. Dabei setzt sich das BMZ insbesondere für die Stärkung der Belange der Entwicklungsländer ein, um Wertschöpfung und Diversifizierung in den Partnerländern zu fördern. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 53): Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die durch den BND an die US-amerikanische NSA weitergegebenen Rohdaten, die Medienberichten zufolge an einem Internetkno- tenpunkt abgefangen wurden (Tagesschau, 25. Juni 2014), keine Daten deutscher Staatsbürger beinhalteten – bitte hierfür auch mitteilen, an welchen Internetknoten oder Auslandsköp- fen die Daten abgefangen wurden –, und weshalb wurde dem Fragesteller diese nun bekannt gewordene Weitergabe trotz expliziter Nachfrage in öffentlichen und geheimen Teilen frü- herer Anfragen ausdrücklich verschwiegen – hierzu exempla- risch Bundestagsdrucksache 17/14714? Der Bundesnachrichtendienst handelt im Rahmen seiner durch das BND-Gesetz und das G-10-Gesetz vorgegebenen rechtlichen Befugnisse. Den Beschrän- kungsmaßnahmen – also der Ausleitung von Telekom- munikationsverkehren – auf Antrag des BND nach dem G-10-Gesetz liegen jeweils die vorherige Zustimmung der G-10-Kommission des Deutschen Bundestages so- wie eine vorherige Anordnung des BMI zugrunde. Das G-10-Gesetz sieht enge tatbestandliche Voraussetzungen für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen vor. Gemäß § 2 G 10 in Verbindung mit § 27 TKÜV hat der verpflichtete Provider – Telekommunikationsunterneh- men, Internetanbieter oder Netzdienstleister – dem BND eine Kopie der auf dem angeordneten Übertragungsweg übermittelten Telekommunikationsverkehre zur Verfügung zu stellen. Der Schutz der Kommunikation von Grund- rechtsträgern wird seitens des BND durch ein mehrstufi- ges Filterverfahren sichergestellt. Der Schutz wird durch vielfältige Mechanismen sichergestellt, von denen der technische Ausschluss von zum Beispiel E-Mail-Adres- sen und Top-Level-Domains mit .de-Endung ein Teil ist. Andere Teile beruhen auf technischen Maßnahmen zur Ausfilterung von Verkehren deutscher IP-Adressen oder auch linguistischer Prüfkriterien. Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages arbeitet der BND auch mit ausländischen Partnern wie der NSA zusammen. Die Erhebung von Daten durch den BND er- folgt jeweils auf der Grundlage (von § 1 Absatz 2) des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (§ 2 Ab- satz 1 Nummer 4, § 3 BNDG) sowie (§§ 3, 5 und 8) des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fern- meldegeheimnisses (G 10). Der BND gibt und gab erho- bene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen weiter. Die Übermittlung durch den BND an ausländi- sche Stellen erfolgt auf der Grundlage von § 1 Absatz 2 BNDG, § 9 Absatz 2 BNDG in Verbindung mit § 19 Ab- satz 3 BVerfSchG sowie § 7 a G 10. Im Übrigen ist die Unterstellung falsch, dass „trotz expliziter Nachfrage im öffentlichen und geheimen Teil früherer Anfragen ausdrücklich“ die Weitergabe von Da- ten „verschwiegen“ wurde. Ich darf hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Ab- hörprogrammen der USA auf Bundestagsdrucksache 17/14560, insbesondere auf die Antwort auf Frage 43 hinweisen. Die damals hinterlegte, geheim eingestufte Antwort zu Frage 43 habe ich erneut an die Geheim- schutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Stellung genommen hat die Bundesregierung eben- falls in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestags- drucksache 17/14739. Hier möchte ich insbesondere auf die Antwort auf Frage 14 hinweisen. Die Datenweiter- gabe betrifft inhaltlich insbesondere die Themenfelder Internationaler Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Proliferation sowie die Unterstützung der Bundeswehr in Auslandseinsätzen. Sie dient der Aufklärung von Kri- sengebieten oder Ländern, in denen deutsche Sicher- heitsinteressen berührt sind. Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Staats- wohlgründen nicht erfolgen. Nach sorgfältiger Abwä- gung zwischen dem aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundge- setzes, GG, resultierenden Informationsrecht des Deut- schen Bundestages einerseits und den hier vorliegenden 4086 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 (A) (C) (D)(B) Geheimhaltungsinteressen andererseits ist die Bundesre- gierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwor- tung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Dasselbe hat bereits auch für die nun in Bezug ge- nommene Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 6. September 2013 (Drucksache 17/14714) gegolten. Auch hierzu hat die Bundesregierung erklärt, dass aus Gründen des Staatswohls keine Antwort gegeben wer- den kann. An dieser Haltung hat sich keine Änderung er- geben. Anlage 39 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/1920, Frage 54): Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich der Staatsministerin für Kultur und Medien haben? Die Europäische Kommission wurde Anfang 2013 vom Rat ermächtigt, Verhandlungen über ein plurilatera- les Dienstleistungsabkommen, TiSA, zu führen. Die Ver- handlungen sind noch nicht abgeschlossen. In Bezug auf audiovisuelle Dienstleistungen will die Europäische Union, EU, wie bei GATS keine Verpflichtungen über- nehmen, im Hinblick auf die Kultur sollen aus Sicht der Bundesregierung keine zusätzlichen Verpflichtungen für Deutschland bzw. für die EU vereinbart werden, die über die bestehenden WTO/GATS-Verpflichtungen hinausge- hen. Konkrete Auswirkungen für den Bereich Kultur und Medien sind derzeit noch nicht absehbar. Die Bundes- regierung setzt sich dafür ein, dass das Abkommen zu keinen Änderungen der bisherigen Förder- bzw. Rege- lungsstrukturen in Deutschland führt und der Spielraum für künftige Anpassungen erhalten bleibt. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/1920, Frage 55): Wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im Rahmen der Informations- und Beteiligungspflichten zeitnah und schriftlich über die TTIP-Vertragsentwürfe unterrichten, die ihr laut Europäischer Kommission in dem unmittelbar vor der Einrichtung stehenden „Leseraum“ zugänglich gemacht werden, und wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage bewegt sie sich bei der Nichtweitergabe der Informationen? Die Europäische Kommission hat seit kurzem einen Leseraum in Brüssel eröffnet, in dem die Mitgliedstaaten konsolidierte EU/US-Verhandlungstexte einsehen und sich hierzu Notizen machen können. Ein entsprechender Leseraum soll für das Europäische Parlament eingerich- tet werden. Ob ein Leseraum in den europäischen Haupt- städten eingerichtet wird, ist bislang offen. Ausgelegt wurden Texte in den Bereichen technische Handelshemmnisse, Wettbewerb, Streitschlichtung Staat-Staat, Marktzugang von Waren und öffentliche Be- schaffung. Die EU-Texte basieren auf Vorschlägen der Europäischen Union, die den Mitgliedstaaten bereits zu- vor übermittelt wurden und auch an den Deutschen Bun- destag übersandt wurden. Erstmals können in den konso- lidierten Texten auch US-Textvorschläge eingesehen werden. Die Bundesregierung wird ihren Kenntnisstand über die im Leseraum einsehbaren Verhandlungsdokumente soweit möglich in ihre schriftlichen und mündlichen Un- terrichtungen an den Bundestag einfließen lassen. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus gemeinsam mit einer Vielzahl anderer Mitgliedstaaten nachdrücklich für Verbesserungen und insbesondere eine Übermittlung konsolidierter EU/US-Texte an die Mitgliedstaaten ein. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Fragen 56 und 57): Wird das Transatlantische Handels- und Investitionsab- kommen mit den USA, TTIP, nach Kenntnis der Bundes- regierung eine völkerrechtsvertragliche Kündigungsklausel enthalten, und setzt sich die Bundesregierung für eine solche Kündigungsklausel ein (bitte begründen)? Seit bzw. ab wann sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung welchem Personenkreis aus den Mitgliedstaaten der Eu- ropäischen Union konsolidierte Vertragstexte des TTIP-Ab- kommens zur Einsichtnahme in einem Leseraum zugänglich? Zu Frage 56: Über Kündigungsklauseln wurde nach dem Kenntnis- stand der Bundesregierung in den Verhandlungen bis- lang nicht diskutiert. Die Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten enthalten in der Regel Kündigungsklauseln. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass auch ein Abkommen mit den USA eine Kündigungsklausel enthalten wird. Zu Frage 57: Die Europäische Kommission hat seit dem 16. Juni 2014 einen Leseraum in Brüssel für die Einsichtnahme der Mitgliedstaaten in konsolidierte Verhandlungstexte eröffnet. Der Leseraum kann von Vertretern der Regie- rungen der Mitgliedstaaten nach Anmeldung genutzt werden. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/1920, Frage 60): Wie bewertet die Bundesregierung, dass an den Verhand- lungen zum geplanten Dienstleistungsabkommen TiSA kein einziger Staat aus der Gruppe der AKP-Staaten (AKP: Länder Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4087 (A) (C) (D)(B) Afrikas, der Karibik und des Pazifiks) beteiligt ist, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für den Fall, dass ein umfassendes Dienstleistungsabkommen ohne die Einbeziehung der AKP-Staaten zwischen den beteiligten 22 Staaten und der EU geschlossen wird, für die Entwick- lungschancen dieser Länder? Die Bundesregierung bedauert, dass AKP-Staaten sich an den TiSA-Verhandlungen bislang nicht beteili- gen. Der Abschluss des Abkommens dürfte positive Auswirkungen auf die AKP-Staaten haben, weil die Um- setzung von Marktöffnungsverpflichtungen im Dienst- leistungsbereich häufig so umgesetzt werden, dass alle Drittstaaten davon profitieren. Ziel der EU und der Bun- desregierung ist im Übrigen, die Ergebnisse der TiSA- Verhandlungen später möglichst zu multilateralisieren. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 61): Welche konkreten Auswirkungen hat bzw. wird das ge- plante Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäfts- bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben? Die Verhandlungen zum plurilateralen Dienstleis- tungsabkommen TiSA werden gemäß ihrer Zuständig- keit für die Gemeinsame Handelspolitik von der Euro- päischen Kommission geführt. Die Verhandlungen befinden sich noch in einem frühen Stadium. Auswir- kungen auf den Geschäftsbereich des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Energie durch das geplante plu- rilaterale Dienstleistungsabkommen lassen sich noch nicht abschätzen. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Energie federführend für das angestrebte plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA, Trade in Services Agreement, zuständig. Neben der Be- antwortung zahlreicher schriftlicher und mündlicher Fra- gen zum Abkommen legt das Ministerium die Position der Bundesregierung in Abstimmung mit anderen Res- sorts und den Ländern sowie unter Berücksichtigung von Positionsbestimmungen von Nichtregierungsorganisa- tionen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden fest. Von möglichen Marktöffnungen der Verhandlungs- partner in verschiedenen Dienstleistungssektoren wür- den die in vielen Branchen sehr wettbewerbsfähigen deutschen Anbieter profitieren. Wie bei anderen Han- delsabkommen auch, berücksichtigt die Bundesregie- rung aber auch die defensiven Interessen in sensiblen Bereichen wie zum Beispiel in der Daseinsvorsorge und der Kultur in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts, Ländern und Interessengruppen. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 62): Welche Position vertritt die Bundesregierung in Hinblick auf die öffentlich gewordene (siehe https://wikileaks.org/tisa- financial/WikiLeaks-secret-tisa-financial-annex.pdf) streitige Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und Vertreterinnen und Vertretern der USA bei der Frage der Geltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des TiSA-Abkommens? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass durch das TiSA-Abkommen die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzvorschriften nicht beeinträch- tigt werden dürfen. 45. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 8 Genehmigung zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses ZP 1 Bedrohung der regionalen Stabilität durch ISIS ZP 2 Aktuelle Stunde zur Beschaffung von Drohnen TOP 3 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Haben Sie einen weiteren Fragewunsch? Sie haben

    noch eine Frage frei.



Rede von Dr. Julia Verlinden
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anfang Mai – das liegt schon eine Weile zurück – gab

es einen Beschluss der Umweltministerkonferenz. Ich
weiß, dass das nicht Ihr Haus betrifft, aber vielleicht gibt
es eine Positionierung von Herrn Gabriel zu diesem Be-
schluss, der damals einvernehmlich mit allen 16 Landes-
umweltministern und Frau Hendricks getroffen wurde,
bei dem es genau darum ging, im Schiefergas Fracking
auszuschließen.

Dürfte ich vielleicht noch eine zweite Frage damit
verknüpfen, weil es die Zeit noch erlaubt?






(A) (C)



(D)(B)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Mit Zustimmung der Frau Staatssekretärin, bitte.