Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4073
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 02.07.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 02.07.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 02.07.2014
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 02.07.2014
Dörner, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.07.2014
Dr. Felgentreu, Fritz SPD 02.07.2014
Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 02.07.2014
Freitag, Dagmar SPD 02.07.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 02.07.2014
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 02.07.2014
Jung, Xaver CDU/CSU 02.07.2014
Kapschack, Ralf SPD 02.07.2014
Kühn (Tübingen),
Christian
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.07.2014
Kunert, Katrin DIE LINKE 02.07.2014
Maag, Karin CDU/CSU 02.07.2014
Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 02.07.2014
Thönnes, Franz SPD 02.07.2014
Werner, Katrin DIE LINKE 02.07.2014
Westermayer, Waldemar CDU/CSU 02.07.2014
Wicklein, Andrea SPD 02.07.2014
Anlage 2
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/1920, Frage 1):
Welche Projekte oder Initiativen zur zivilen Konfliktbear-
beitung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Repu-
blik Moldau vorhanden, um auf zivilgesellschaftlicher Ebene
zum Dialog zwischen der moldauischen Bevölkerung und der
Bevölkerung des abtrünningen Landesteils Transnistrien bei-
zutragen, und inwieweit werden zivilgesellschaftliche Initiati-
ven zur Lösung des Transnistrien-Problems durch die Bundes-
regierung konkret unterstützt – bitte gegebenenfalls nach
Projekt und Fördervolumen aufschlüsseln?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von folgenden lau-
fenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekten oder
Initiativen zur zivilen Konfliktbearbeitung auf zivilge-
sellschaftlicher Ebene in der Republik Moldau:
Juni 2013: Seminar der Organisation für Sicher-
heit und Zusammenarbeit in Europa,
OSZE, „Entwicklung der Zivilgesell-
schaft“.
Oktober 2013: EU-Zivilgesellschaftsforum, nationale
Plattform:
Seminar „Transnistria – Fortress: From
the Inside“ zur Lage der Zivilgesell-
schaft in Transnistrien.
Dezember 2013: OSZE-Konferenz zur Geschichte der
OSZE-Mediationsbemühungen im
Transnistrien-Konflikt mit Beteili-
gung der Zivilgesellschaft.
März/April 2014: Thematische Treffen der OSZE-Mis-
sion in der Republik Moldau mit der
Zivilgesellschaft, darunter die 5. Kon-
ferenz von moldauischem Parlament
und Vertretern der Zivilgesellschaft so-
wie das OSZE-Zivilgesellschaftsforum
mit transnistrischer Beteiligung.
Zusätzlich zu den vorgenannten Projekten wurden
vom Auswärtigen Amt selbst folgende laufende oder
kürzlich abgeschlossene Projekte oder Initiativen finan-
ziell gefördert:
Oktober 2013: 4. OSZE-Konferenz zu vertrauensbil-
denden Maßnahmen im Transnistrien-
Konflikt in Landshut, gefördert mit
circa 100 000 Euro.
November 2013: Internationale Konferenz „Factors for
the Civil Society Cooperation and
Dialogue in the Transnistrian Conflict
Settlement“, gefördert mit 5 900 Euro
über die Deutsche Botschaft in Kiew.
Im Jahr 2013: „Moldova-Transdniestria: Supporting the
Peace Process“. Dies war ein Projekt
der CMI, Crisis Management Initia-
tive, gefördert mit circa 150 000 Euro
über das Institut für Auslandsbezie-
hungen.
Im Jahr 2013: „Vertrauen Bilden: Hospitierte In-
House-Trainings in der Republik Mol-
dau“ – ein Projekt der Deutschen
Welle Akademie zur Ausbildung von
Journalisten in regionalen TV-Sen-
dern, gefördert mit circa 45 000 Euro.
Anlagen
4074 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014
(A) (C)
(D)(B)
Juni 2014: 5. OSZE-Konferenz zu vertrauensbil-
denden Maßnahmen im Transnistrien-
Konflikt in Freising, gefördert mit
circa 100 000 Euro.
Im Jahr 2014: „activEco – Environmental Education
Program in the Republic of Moldova“,
gefördert mit circa 20 000 Euro.
Zudem bildete im Jahr 2013 das Themenfeld „Demo-
kratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung“ ei-
nen der Schwerpunkte der deutschen bilateralen Ent-
wicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau.
Die Fortführung dieses Schwerpunkts wurde bei den Re-
gierungsverhandlungen am 18. Juni 2014 in Chişinău
vereinbart. Die Bundesregierung unterstützt in diesem
Rahmen auch die OSZE-Mission vor Ort.
Im Jahr 2013 wurde mit deutscher Unterstützung ein
Umweltprojekt am Nistru/Dnjestr angestoßen. Von der
beabsichtigten Modernisierung der Infrastruktur zur Ab-
wasserentsorgung in den Städten Dubǎsari und Criuleni
sowie umliegenden Gemeinden beidseits des Flusses
würden circa 50 000 Menschen profitieren.
Jenseits des praktischen Nutzens eignet sich eine Mo-
dernisierung in besonderer Weise als vertrauensbildende
Maßnahme mit positiver Symbolkraft, denn es würden
historische Verbindungen zwischen beiden Flussufern
dauerhaft erneuert.
Bei der Umsetzung des Vorhabens sind in einem Ko-
ordinationsrat die lokale Verwaltung, Versorgungsun-
ternehmen sowie Techniker und Ingenieure der Bau-
behörden auf lokaler Ebene eingebunden. Eine vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung finanzierte Machbarkeitsstudie soll im
Herbst 2014 Einzelheiten klären.
Anlage 3
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 2):
Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung
zum Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z.
vor, in dessen Fall sie nach eigenem Bekunden (vergleiche
Antwort auf meine schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdruck-
sache 17/10606) mehrfach bei der syrischen Regierung inter-
veniert hat?
Der Bundesregierung liegen inzwischen Einzelinfor-
mationen vor, denen zufolge Z. in der zweiten Jahres-
hälfte 2013 oder Anfang 2014 freigekommen sein
könnte.
Die syrische Regierung hat Z.s Freilassung jedoch
trotz mehrfacher Anfragen bisher nicht bestätigt.
Anlage 4
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
18/1920, Frage 4):
Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich Art und
Umfang ihrer Hilfsleistungen an Bosnien und Herzegowina,
Kroatien und Serbien für den Wiederaufbau nach den dortigen
Überschwemmungen und Erdrutschen von Mitte Mai 2014?
Die Bundesregierung stellt über das Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung – vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundes-
haushalts 2014 – 5 Millionen Euro für den Wiederaufbau
in Bosnien und Herzegowina zur Verfügung. Diese Mit-
tel werden im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau umgesetzt. Sie
werden zur Vergabe von Kleinstdarlehen – bis 3 000 Euro –
zur Instandsetzung von Wohnraum und Kleingewerbe
eingesetzt.
In Bezug auf die Republik Serbien gibt es derzeit
keine konkreten Planungen. Serbien hat als EU-Beitritts-
kandidat – im Gegensatz zu Bosnien und Herzegowina –
jedoch einen erweiterten Zugang zu entsprechenden EU-
Mitteln.
Der Republik Kroatien als EU-Mitglied steht der So-
lidaritätsfonds der Europäischen Union offen.
Zu weiteren Maßnahmen im Rahmen der humanitä-
ren Hilfe und des humanitären Minenräumens möchte
ich auf meine Antwort auf Ihre zweite Frage verweisen.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
18/1920, Frage 5):
Welche Hilfsleistungen sind bereits an Bosnien und Her-
zegowina, Kroatien und Serbien für den Wiederaufbau nach
den dortigen Überschwemmungen und Erdrutschen erbracht
worden?
Das Auswärtige Amt hat bislang insgesamt 2 Millio-
nen Euro für humanitäre Hilfs- und Unterstützungs-
maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Über-
schwemmungen in Bosnien und Herzegowina sowie der
Republik Serbien bereitgestellt, davon 1 Million Euro
für humanitäre Soforthilfe.
Mehrere deutsche Hilfsorganisationen sind in Serbien
und Bosnien und Herzegowina mit finanzieller Förde-
rung des Auswärtigen Amts im Einsatz. Hierzu zählen
unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund, Help, Deut-
sches Rotes Kreuz und Luftfahrt ohne Grenzen. Auch
der unverzügliche Einsatz der Bundesanstalt Techni-
sches Hilfswerk, THW, vor Ort wurde durch das AA
finanziert.
Der Schwerpunkt der Hilfe lag auf der Wasseraufbe-
reitung, der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem
Trinkwasser, der Wasserentsorgung, Nahrungsmittelver-
sorgung, Hygiene- und Sanitärausstattung sowie der
Reinigung der Häuser.
Für den Bereich humanitäres Minen- und Kampfmit-
telräumen in Bosnien und Herzegowina hat das Auswär-
tige Amt 1 Million Euro zur Verfügung gestellt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4075
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/1920, Fragen 6):
Inwieweit hat sich die Bundesregierung gegenüber der tür-
kischen Regierung bzw. dem Ministerpräsidenten Recep
Tayyip Erdogan dafür eingesetzt, dass Artikel 11 des Gesetzes
Nr. 3359 aufgehoben werden muss, der medizinische Nothilfe
unter Strafe stellt, sodass auch ein Jahr nach den Gezi-Pro-
testen Ärztinnen und Ärzte, die Verletzte in Notzentren me-
dizinisch versorgten, strafrechtlich verfolgt werden oder
anderweitig sanktioniert werden, und inwieweit ist der Bun-
desregierung bekannt, dass mehr als 5 500 Personen wegen
der Teilnahme und Organisation der Gezi-Park-Proteste straf-
rechtlich verfolgt werden, bisher aber nur fünf Polizisten vor
Gericht gestellt wurden und zwei weitere auf ihr Verfahren
warten, obwohl 8 000 Personen während der Proteste verletzt
wurden und vier Menschen als direkte Folge des brutalen Vor-
gehens der Polizei gestorben sind (www.amnesty.org/en/
library/asset/EUR44/010/2014/en/82acd54b-cb1a-4918-be8c-
64c528ab1467/eur440102014en.pdf)?
Die Bundesregierung spricht regelmäßig und hoch-
rangig die Themen Rechtsstaatlichkeit und Men-
schenrechte – insbesondere die Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit – gegenüber der türkischen Re-
gierung an. Die Themen Rechtsstaatlichkeit, Justiz und
Grundrechte wurden unter anderem vom Staatsminister
für Europa, Michael Roth, anlässlich seiner Reise in die
Republik Türkei vom 28. bis 31. Mai 2014 und vom
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, während seines Besuchs in der Türkei am
20. Juni 2014 gegenüber der türkischen Regierung the-
matisiert.
Der Bundesregierung sind zudem schon frühzeitig
Medienberichte und ein Bericht der Bundesärztekammer
bekannt gewesen, die aussagten, dass bestimmte Aspekte
der ärztlichen Notfallversorgung durch eine gesetzliche
Neuregelung künftig in der Türkei unter Strafe gestellt
werden sollten. Dieses Thema wurde daher von Vertre-
tern des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber
dem türkischen Gesundheitsministerium bereits am
Rande des Regionalkomitees für Europa der Weltge-
sundheitsorganisation im September 2013 in Izmir ange-
sprochen.
Die von Ihnen angeführte breite strafrechtliche Ver-
folgung von Demonstranten bei gleichzeitig nur be-
grenzter Aufarbeitung des Polizeieinsatzes während der
Gezi-Park-Proteste sieht die Bundesregierung mit Sorge.
Die in Ihrer Frage unter anderem in diesem Zusammen-
hang angeführten Zahlen sind der Bundesregierung be-
kannt. Eigene Erkenntnisse hierzu liegen ihr jedoch
nicht vor.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1920, Frage 7):
Inwieweit gibt es derzeit bei der Bundesregierung Überle-
gungen, deutsche Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivoll-
zugsbeamte, PVB, des Bundes und der Länder im Rahmen der
von den Außenministern der Europäischen Union am 23. Juni
2014 beschlossenen Entsendung von Polizeiberatern in die
Ukraine, die bei einer sogenannten Sicherheitssektorreform,
vor allem der Polizei, helfen sollen, zu beteiligen – bitte unter
Angabe von Umfang, Aufgaben, Zielregion?
Der Rat für Auswärtige Beziehungen ist am 23. Juni
2014 übereingekommen, in der Ukraine eine zivile Mis-
sion, Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspoli-
tik, GSVP, zur Unterstützung einer Reorganisation und
Restrukturierung des dortigen Sicherheitssektors einzu-
richten. Der formelle Ratsbeschluss zur Entsendung der
Mission steht noch aus.
Grundsätzlich besteht seitens der Bundesregierung
die Bereitschaft, sich auch mit deutschem polizeilichem
Personal im Rahmen der GSVP-Mission zu beteiligen.
Da die Details der geplanten GSVP-Mission seitens der
EU noch nicht feststehen, gibt es derzeit noch keine kon-
kreten Vorstellungen zum Umfang der deutschen poli-
zeilichen Beteiligung.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 8):
Wie lautet der Forschungsauftrag, und wer wurde vom
Bundesministerium des Innern mit der von der Jerusalem
Post genannten Studie zum Antisemitismus und Antizio-
nismus beauftragt (siehe Jerusalem Post, 13. Juni 2014,
www.jpost.com/Jewish-World/Jewish-News/Germany-to-conduct-
study-on-anti-Semitism-anti-Zionism-358229)?
Ein Forschungsauftrag, wie in der Jerusalem Post
vom 13. Juni 2014 genannt, besteht nicht. Es handelt
sich wohl bei der Interpretation des im Artikel genannten
Schreibens des Bundespräsidialamtes an das Simon
Wiesenthal Center um ein Missverständnis.
Tatsächlich dürfte das von Bundesregierung und dem
Parlament neu einzusetzende Expertengremium „Antise-
mitismus“ gemeint sein, das sich 2014 konstituieren und
einen entsprechenden Bericht vorlegen wird. Die ge-
meinsame Abstimmung über die Zusammensetzung des
Gremiums gemäß interfraktionellem Antrag auf Druck-
sache 17/13885 vom 11. Juni 2013 steht ja unmittelbar
bevor. Die Federführung innerhalb der Bundesregierung
dafür liegt beim Bundesministerium des Innern.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 9):
Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante
Dienstleistungsabkommen Trade in Services Agreement,
TiSA, auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern haben?
Die Auswirkungen des sogenannten TiSA-Abkom-
mens werden nach dem vorläufigen Stand der Verhand-
4076 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014
(A) (C)
(D)(B)
lungen voraussichtlich keine Anpassungen der in den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
fallenden Regelungen erfordern.
Die Verhandlungen, die die EU-Kommission führt,
werden noch einige Zeit dauern. Eine endgültige Ein-
schätzung kann allerdings erst nach Abschluss der Ver-
handlungen vorgenommen werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 12):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Anträgen der VG Media – Gesellschaft zur Verwertung der
Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen
mbH – auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der
Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google?
Presseverleger haben nach § 87 f des Urheberrechts-
gesetzes das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis
oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich
zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um
einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.
Die Verhandlungen zwischen der VG Media, die das
Presseleistungsschutzrecht im Auftrag von einigen Un-
ternehmen der Verlagsindustrie wahrnimmt, und den
Suchmaschinen- und Diensteanbietern über die für Nut-
zungen von Presseerzeugnissen zu zahlende Vergütung
werden zeigen, ob sich diese Regelung in der Praxis be-
währt. Vor diesem Hintergrund beobachtet die Bundesre-
gierung auch das Verfahren vor der Schiedsstelle nach
dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aufmerksam, in
dem die VG Media auf Grundlage des Leistungsschutz-
rechtes eine angemessene Vergütung für Nutzungen
durch den Diensteanbieter Google geltend macht.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 13):
Welchen Anlass sieht die Bundesregierung, dass eine
Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen des Leistungs-
schutzrechtes für Presseverlage zu überarbeiten oder zumin-
dest zu überprüfen sei, wie es der Bundesminister der Justiz
und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, am 25. Juni 2014 ge-
äußert hat?
Gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrages wird
die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht hinsicht-
lich der Erreichung seiner Ziele evaluieren.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 14):
Wie hoch wäre die maximale Summe in Euro, die bei
Feststellung eines Sicherungsbedarfs gemäß dem Entwurf des
Lebensversicherungsreformgesetzes durch das Kürzen von
Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren pro
Jahr zusammenkommen und in den Versicherungsunterneh-
men verbleiben würde, und wie hoch ist insgesamt die
Zinszusatzreserve der Versicherungsunternehmen, welche seit
dem Jahr 2011 gebildet werden muss und die aus Kapitalerträ-
gen finanziert wird?
Um die Auswirkungen abschätzen zu können, bietet
es sich an, die Regelung aus dem Gesetzentwurf fiktiv
auf das Jahr 2012 anzuwenden. Hätte die Regelung da-
mals bereits gegolten, wären an die im Jahr 2012 ausge-
schiedenen Versicherten rund 2 Milliarden Euro weniger
für die Beteiligung an den Bewertungsreserven ausge-
zahlt worden. Zum Vergleich: Diese 2 Milliarden Euro
hätten gereicht, um allen 88 Millionen Lebensversicher-
ten 0,3 Prozentpunkte mehr Verzinsung auf ihre Verträge
zu gewähren.
Der Blick auf das Geschäftsjahr 2012 vermittelt einen
guten Eindruck der Relationen. Ich bitte zu bedenken,
dass Kürzungsbeträge in Euro für sich genommen keine
Aussagekraft haben, weil die Höhe wesentlich davon ab-
hängt, wie viele Verträge im jeweiligen Jahr beendet
werden.
Die Zinszusatzreserve der Lebensversicherungsunter-
nehmen hat Ende 2013 ein Volumen von 13,3 Milliarden
Euro erreicht.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 15):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Pro-
blem, dass im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes
der Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven aus
festverzinslichen Wertpapieren vermindert werden kann, ohne
dass die sogenannte Ausschüttungssperre greift, weil § 56 a
Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (neu) nur Divi-
dendenausschüttungen umfasst, nicht jedoch beispielsweise
Gewinnabführungsverträge innerhalb einer Holding, das
heißt, es werden Gewinne abgeführt, die aber keine Dividen-
denzahlungen sind, und wie hoch wäre die maximale Summe
in Euro einer im Falle eines festgestellten Sicherungsbedarfs
zurückgehaltenen Bilanzgewinn- bzw. Dividendenausschüt-
tung der jeweiligen Lebensversicherungsaktiengesellschaf-
ten?
Gewinnabführungsverträge verpflichten gemäß § 302
Absatz 1 Aktiengesetz zur Verlustübernahme. Entsteht
einem Versicherungsunternehmen mit einem Gewinnab-
führungsvertrag ein Jahresfehlbetrag, dann muss er von
der Gegenpartei des Vertrages übernommen werden, so-
weit er nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den ande-
ren Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die
während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden
sind. Eine entsprechende Verpflichtung der Aktionäre ei-
nes Versicherungsunternehmens, zum Beispiel in Form
einer Nachschusspflicht, besteht aber nicht. Dieser Un-
terschied zwischen Dividendenausschüttung und Gewinn-
abführung rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung
in der Ausschüttungssperre.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4077
(A) (C)
(D)(B)
Durch die Ausschüttungssperre kann maximal der ge-
samte Bilanzgewinn zurückgehalten werden. Im Jahr
2012 haben die von der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht beaufsichtigten Lebensversicherer zu-
sammen einen Bilanzgewinn von 825 Millionen Euro
ausgewiesen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1920, Frage 16):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit
einzelne Bundesländer die Aussetzung der Vollziehung hin-
sichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotel-
einkäufen bei Reiseveranstaltern gewähren, und unterstützt
die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesministers für
Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, dass bezüglich des
geschilderten Sachverhalts keine rückwirkenden Zahlungen
erhoben werden sollen (vergleiche NWB, Nr. 25 vom 16. Juni
2014, Seite 1858)?
Zur Hinzurechnung von Hoteleinkäufen bei Reise-
veranstaltern ist beim Finanzgericht Münster unter
Az. 9 K 1472/12 G ein Musterverfahren anhängig.
Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen gewährt die
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens Reiseveranstal-
tern, die unter Verweis auf dieses Verfahren Einsprüche
gegen die Hinzurechnung der Hotelkosten einlegen, auf
Antrag Aussetzung der Vollziehung. Das Bundesminis-
terium der Finanzen stimmt mit den obersten Finanzbe-
hörden der Länder derzeit ab, diese Verfahrensweise
bundesweit einheitlich anzuwenden.
Mit der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
erfolgen zunächst keine rückwirkenden Steuerzahlungen
auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, sodass
der Ausgang des Musterverfahrens abgewartet werden
kann.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1920, Frage 17):
Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der
eigenständigen Prüfungen durch das Bundeszentralamt für
Steuern in den Jahren 2010 bis 2012 – vergleiche die Antwort
der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 54 auf Bun-
destagsdrucksache 18/729 –, und inwieweit befürwortet die
Bundesregierung, dass der Bund ein eigenständiges Prüfungs-
recht erhält, welches über das geltende Prüfungsinitiativrecht
nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes hi-
nausgeht?
Nach dem Finanzverwaltungsgesetz (§ 19 Absatz 3
FVG) kann das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, im
Auftrag des zuständigen Finanzamts Außenprüfungen
durchführen. Dazu ist das Einvernehmen mit der zustän-
digen Landesfinanzbehörde herzustellen. Im Rahmen
der Föderalismuskommission II wurden die rechtlichen
Rahmenbedingungen für ein besseres Zusammenwirken
der Bundesbetriebsprüfung des BZSt mit den Betriebs-
prüfungsstellen der Länder geschaffen. Ziel war es da-
bei, nicht nur die Zahl der Prüfungen, an denen sich das
BZSt beteiligt, zu erhöhen, sondern auch den Ländern in
Spezialbereichen, vornehmlich solchen mit Auslands-
bezug, Unterstützung zu gewähren. Die Erhöhung der
eigenständigen Prüfungen – nicht nur der Mitwirkungs-
fälle –, zeigt, dass die Erreichung dieses Zieles auf ei-
nem guten Weg ist.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung der Versiche-
rungsteuer auf den Bund übertragen. Seit diesem Zeit-
punkt erfolgt deren Prüfung durch die Bundesbetriebs-
prüfung, sodass es aufgrund dessen zu einem Anstieg
der Prüfungen gekommen ist.
Die Beantwortung der Frage nach einem eigenständi-
gen Prüfungsrecht des BZSt ohne Auftrag des Finanz-
amtes ergibt sich indirekt aus dem Grundgesetz. Nach
Artikel 108 Absatz 3 Grundgesetz verwalten die Landes-
finanzbehörden die Steuern, die ganz oder zum Teil dem
Bund zufließen, im Auftrag des Bundes. Dies bedeutet,
dass die zuständigen Finanzämter der Länder die Steuern
nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen
und zu erheben haben. Im Rahmen dieses Festsetzungs-
verfahrens haben sie die Verpflichtung und die Möglich-
keit, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären.
Rechtfertigungsgrund für eine Betriebsprüfung im Be-
steuerungsverfahren ist damit die Notwendigkeit der
Sachverhaltsaufklärung für die Festsetzung des Steuer-
anspruchs. Ein Prüfungsrecht des BZSt ist daher im Rah-
men des Besteuerungsverfahrens nur insoweit möglich,
wie das BZSt auch für die Steuerfestsetzung zuständig
ist. Ohne die Zuständigkeit für die Steuerfestsetzung gibt
es derzeit auch keine Rechtfertigung für ein eigenständi-
ges, vom Festsetzungsverfahren losgelöstes steuerliches
Prüfungsrecht des BZSt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 18/1920, Frage 18):
Für welche Sachverhalte kann nach Aussage der Bundes-
regierung die Wirtschaft das sogenannte ersetzende Scannen
einsetzen, und welche Anforderungen stellen die Finanzämter
hinsichtlich des Umgangs mit elektronischen Rechnungen an
die Aufbewahrung von Belegen sowohl in Papierform als
auch digital?
Papierdokumente dürfen grundsätzlich eingescannt
und danach vernichtet werden, soweit sie nicht nach
außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften im Ori-
ginal aufzubewahren sind. Das ist etwa steuerlich der
Fall bei Zollbelegen, bei Anrechnungsbescheinigungen,
übereinbehaltener Kapitalertragsteuer und bei Rechnun-
gen und Einfuhrbelegen im Vorsteuervergütungsverfah-
ren. Außersteuerlich verpflichtend sind die Bilanzen und
Gewinn- und Verlustrechnungen im Original aufzube-
wahren (§ 257 HGB).
Für elektronische Rechnungen besteht die Verpflich-
tung, diese in dem Format aufzubewahren, in dem sie
4078 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014
(A) (C)
(D)(B)
empfangen/versendet wurden – zum Beispiel Rechnun-
gen im PDF-Format. Sie dürfen vor Ablauf der Aufbe-
wahrungsfrist nicht gelöscht oder in einer Weise geän-
dert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr
feststellbar ist. Sollte die Verpflichtung zur elektroni-
schen Aufbewahrung im Einzelfall zu unzumutbaren
Hürden führen, können die Finanzbehörden Erleichte-
rungen bewilligen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 18/1920, Frage 19):
Welche Vorschläge zu Digitalisierung und elektronischer
Aufbewahrung bzw. Archivierung von Belegen – einschließ-
lich Vernichtung von Originalbelegen – gibt es seitens der
Bundesregierung, und wann ist beabsichtigt, sie in das gesetz-
liche bzw. untergesetzliche Regelwerk aufzunehmen?
Seitens der Bundesregierung sind derzeit keine neuen
gesetzlichen Regelungen zur Digitalisierung und elek-
tronischen Aufbewahrung/Archivierung von Belegen
geplant.
Die in der Antwort zu Frage 18 erwähnten momentan
bestehenden Verwaltungsanweisungen werden gegen-
wärtig überarbeitet und sollen durch die Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Bü-
chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff, GoBD, ersetzt werden.
Die GoBD dienen der Erläuterung des geltenden Rechts
aus Sicht der Finanzverwaltung.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1920, Frage 20):
Inwieweit existieren zwischen Brasilien und Deutschland
im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft Absprachen
hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Per-
sonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind
und in Brasilien infolge der Fußballweltmeisterschaft Ein-
künfte erzielen, und inwieweit führen Besuche von Mitglie-
dern der Bundesregierung bei den Veranstaltungen an der
Fußballweltmeisterschaft zu steuerpflichtigen Einkünften in-
folge einer privaten Mitveranlassung?
Ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung existiert im Verhältnis zu Brasilien nicht. Dem
Bundesministerium der Finanzen sind keine Absprachen
hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerung mit
Brasilien im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft
bekannt.
Grundsätzlich gehören nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes zu den Einkünften aus nicht-
selbstständiger Arbeit unter anderem auch andere Be-
züge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen
Dienst. Voraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn
ist insofern, dass zwischen den Einnahmen und dem
Dienstverhältnis ein Veranlassungszusammenhang be-
steht. Keine Gegenleistung sind Vorteile, die sich bei
objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entloh-
nung, sondern lediglich als notwendige Begleiterschei-
nung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Vor-
teile besitzen danach keinen Arbeitslohncharakter, wenn
sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse
des Arbeitgebers gewährt werden.
Werden Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig und ent-
spricht die Tätigkeit des Arbeitnehmers den Belangen des
Arbeitgebers, müssen nach der Rechtsprechung des Bun-
desfinanzhofs (Urteil vom 16. Oktober 2013 VI R 78/12)
ganz besondere Umstände hinzutreten, damit diese vom
Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgeführte Tätigkeit
allein aufgrund eines aus dem Üblichen fallenden Rah-
mens und der besonderen Örtlichkeit einen lohnsteuer-
rechtlich erheblichen Vorteil begründet. Allein eine touris-
tische oder aus anderen Gründen attraktive Umgebung, in
der ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig wird,
führt nicht dazu, dass der Arbeitgeber dem Arbeitneh-
mer damit zugleich einen lohnsteuerrechtlich erhebli-
chen Vorteil zuwendet. Ob diese Voraussetzungen gege-
ben sind, ist eine Frage des Einzelfalls.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1920, Frage 21):
Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen ist im Kas-
senjahr 2014 für die Einkommensteuer und den Solidaritäts-
zuschlag zu rechnen, wenn der Einkommensteuertarif dahin
gehend verändert wird, dass der bisherige Tarifeckwert zu Be-
ginn der zweiten Progressionszone von 13 470 Euro auf
14 500 Euro verschoben wird – bei identischem Grenzsteuer-
satz von 23,97 Prozent – und alle weiteren Parameter unver-
ändert bleiben, und wie steht die Bundesregierung zu der
Ansicht, dass sich durch die isolierte Anhebung des Grund-
freibetrags in 2014 der Progressionsgrad zwischen dem
Grundfreibetrag und dem ersten Tarifeckwert verschärft hat?
Eine Tarifänderung gemäß der Fragestellung würde
zu jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 3,6 Mil-
liarden Euro führen. Die Verschiebung der sogenannten
Knickstelle im Tarifverlauf nach rechts unter Beibehal-
tung der anderen Tarifeckwerte würde die Grenzsteuer-
sätze in beiden Progressionszonen absenken. Dadurch
würden alle Steuerzahler entlastet.
Die zweistufige Anhebung des Grundfreibetrags in
den Jahren 2013 und 2014 hat alle Steuerzahler entlastet.
Zwar ist der Progressionsverlauf bis zur Knickstelle stei-
ler. Da jedoch der Eingangssteuersatz von 14 Prozent
beibehalten wurde, konnten die Grenzsteuersätze in der
ersten Progressionszone bis zur Knickstelle im Tarifver-
lauf gesenkt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4079
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 22):
Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante
Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen haben?
Die TiSA-Verhandlungen befinden sich noch in ei-
nem vergleichsweise frühen Stadium. Daher sind Aussa-
gen zu konkreten Auswirkungen durch TiSA auf den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
derzeit nicht möglich.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 25):
Wie viele Anträge auf Förderleistungen aus dem Pro-
gramm MobiPro-EU, die bis zum 8. April 2014 gestellt wur-
den, wurden bisher noch nicht abschließend bearbeitet, bewil-
ligt bzw. sind weiterhin ruhend gestellt, und wie erklärt die
Bundesregierung sich die teils wochenlangen Verzögerungen
bei der Zustellung der Verträge, von denen Träger immer wie-
der berichten?
Insgesamt liegen der Zentralen Auslands- und Fachver-
mittlung, ZAV, der Bundesagentur für Arbeit 45 518 An-
träge vor. Mit den nun zur Verfügung stehenden Haushalts-
mitteln ist die Finanzierung aller bis zum 8. April 2014
gestellten Förderanträge von Ausbildungsinteressierten
bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit sowie aller Fachkräfte
gesichert – sofern eine Förderfähigkeit vorliegt. Somit sind
keine Anträge mehr aufgrund der Haushaltssituation ru-
hend gestellt. Insgesamt befinden sich 15 053 Anträge in
Prüfung. Dies beinhaltet insbesondere (Folge-)Anträge,
bei denen zum Beispiel Unterlagen nachgereicht werden
müssen.
Die Rückstände in der Bearbeitung der Anträge und
der Auszahlungen begründen sich durch die hohen An-
tragszahlen – alleine in den ersten drei Monaten 2014
etwa 23 000 – und die teilweise notwendigen Nachfor-
derungen von Unterlagen.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 26):
Auf welchem Stand befinden sich die Abstimmungen des
Entwurfs einer neuen Förderrichtlinie, und wann wird die
Förderrichtlinie veröffentlicht?
Die neue Richtlinie zum Sonderprogramm wird zur-
zeit endabgestimmt. Sobald die Abstimmungen abge-
schlossen sein werden, wird die Richtlinie veröffentlicht.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 27):
Wie viele Personen sind vor dem gesetzlichen Rentenein-
trittsalter in Rente gegangen – Rentenzugang 2012 –, und
welche Mehreinnahmen für die Sozialkassen gäbe es hypothe-
tisch pro Jahr, wenn all diese Personen weiterhin ihrer zuletzt
ausgeübten Beschäftigung bis zum gesetzlichen Rentenein-
trittsalter nachgegangen wären?
Angaben, wie viele Personen vor der für sie geltenden
Regelaltersgrenze in Rente gehen, liegen in den Statisti-
ken der Deutschen Rentenversicherung nicht vor.
Von den rund 651 000 Altersrenten, die im Jahr 2012
neu zugingen, erfolgten rund 293 000 Zugänge vor Voll-
endung des 65. Lebensjahres.
Die Teilfrage zur hypothetischen Weiterbeschäftigung
kann in Ermangelung geeigneter statistischer Informa-
tionen nicht beantwortet werden.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 28):
Wie würde sich die Rente derjenigen Beschäftigten erhö-
hen, die bereits eine Altersrente beziehen, wenn dem Arbeit-
geberbeitrag zur Rentenversicherung im Gegensatz zum Sta-
tus quo entsprechende Leistungen gegenüberstünden?
Eine fiktive Berechnung von Rentenleistungen aus
Arbeitgeberbeiträgen für beschäftigte Altersvollrentner
kann nicht erfolgen, da weder eine hinreichend konkrete
Ausgestaltung einer fiktiven gesetzlichen Neuregelung
noch die rentenrechtlichen Versicherungstatbestände der
betreffenden Einzelfälle vorliegen.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 29):
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die zentralen
Gründe für die schlechten Arbeitsmarktchancen von Langzeit-
erwerbslosen, auf die auch die Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Andrea Nahles, in ihrer Rede zum Bundeshaus-
halt 2014 am 25. Juni 2014 eingegangen ist – bitte anders be-
antworten als in der Antwort der Bundesregierung auf die
Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 18/1742, diesmal bitte
konkret beantworten mit der Nennung zentraler Gründe und
nicht auf allgemeine Publikationen verweisen –, und inwie-
fern lassen sich die Werte für die zurückgehenden Abgangsra-
ten in Erwerbstätigkeit für Kurz- und Langzeitarbeitslose
noch für bestimmte Personengruppen aufgliedern – wenn
möglich, bitte diese Werte für die Jahre 2009 bis 2013 nen-
nen?
Aus der Forschung ist bekannt, dass es eine Reihe von
Faktoren gibt, die die Chance auf Erwerbstätigkeit min-
4080 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014
(A) (C)
(D)(B)
dern. Insbesondere mindern folgende Risikomerkmale
das Einmünden in den Arbeitsmarkt: fehlende Bildungs-
bzw. Arbeitsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkun-
gen, lange Verweildauer im Leistungsbezug, Alter – über
50 Jahre –, Migrationshintergrund und mangende Beherr-
schung der deutschen Sprache. Auch Frauen mit Kin-
dern haben geringere Chancen. Die Übergangswahr-
scheinlichkeit ist erheblich reduziert, wenn auf Personen
mindestens zwei der aufgeführten Merkmale zutreffen.
Die Abgangsraten für Kurz- und Langzeitarbeitslose
können grundsätzlich auch nach Strukturmerkmalen
– Geschlecht, Alter, Nationalität – differenziert darge-
stellt werden. Diese Sonderauswertungen sind jedoch
komplex und erfordern umfangreiche Prüfungen seitens
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die innerhalb
der Frist nicht geleistet werden können. Die Angaben
werden daher schriftlich nachgereicht.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 30):
Wie hat sich seit dem Jahr 2010 bis heute die berufliche
Weiterbildung im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch entwickelt, in dem sich der Großteil aller Lang-
zeitarbeitslosen befindet – bitte jährliche Daten zur Höhe der
verausgabten Gelder sowie zur Zahl der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen, wenn möglich
auch für abschlussbezogene Maßnahmen, nennen –, und ist
nach Ansicht der Bundesregierung die Förderung und Unter-
stützung in diesem Bereich ausreichend?
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit für
die Weiterbildungsförderung im Jahr 2010 rund 853 Mil-
lionen Euro, im Jahr 2011 rund 668 Millionen Euro, im
Jahr 2012 rund 590 Millionen Euro und im Jahr 2013
rund 576 Millionen Euro aufgewendet. Hierbei handelt
es sich um die Aufwendungen für Weiterbildungskosten
ohne Lebensunterhaltsleistungen, die während der Wei-
terbildung weiter gezahlt und nicht gesondert ausgewie-
sen werden. Für die zugelassenen kommunalen Träger
sind keine Daten verfügbar.
Die im Jahr 2010 zur Bewältigung der Wirtschafts-
und Finanzkrise deutlich erhöhten Mittelansätze für eine
intensivierte Weiterbildungsförderung insgesamt wurden
in den Folgejahren unter Berücksichtigung der verbes-
serten Arbeitsmarktsituation zurückgeführt, liegen aber
deutlich über dem Ausgabenniveau vor der Wirtschafts-
und Finanzkrise und dies trotz der damals deutlich
schlechteren Arbeitsmarktsituation. Dies gilt auch ent-
sprechend für die Eintrittszahlen:
Im Jahr 2010 haben rund 225 000 erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte eine berufliche Weiterbildungsmaß-
nahme begonnen. In den Jahren 2011 und 2012 gab es
rund 160 000 bzw. 170 000 Eintritte, und im Jahr 2013
waren es 149 000. In abschlussbezogene Maßnahmen
sind im Jahr 2010 rund 26 000, im Jahr 2011 rund
19 000, im Jahr 2012 rund 21 000 und im Jahr 2013 rund
23 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingemündet
(Daten einschließlich zugelassener kommunaler Träger).
Für den Bereich der beruflichen Weiterbildungsförde-
rung stehen und standen auch im Mehrjahresvergleich
und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwick-
lung ausreichend Mittel zur Verfügung. Die verstärkte
Förderung von abschlussorientierten Weiterbildungen ist
auch Ziel der im vergangenen Jahr vom Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für
Arbeit gestarteten Initiative „AUSBildung wird was –
Spätstarter gesucht“.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 31):
Sind die Rückstandshöchstgehalte für Pestizide nach
Kenntnis der Bundesregierung in den USA überwiegend hö-
her oder niedriger als in der Europäischen Union, und welche
Mechanismen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in-
nerhalb der bei dem Transatlantischen Freihandelsabkommen,
TTIP, geplanten Harmonisierung der Rückstandshöchstge-
halte verankert, um eine künftige Erhöhung der Rückstands-
höchstgehalte und damit eine Senkung des Verbraucher-
schutzniveaus in der EU auszuschließen?
In den USA bestehen – ähnlich wie in Europa – um-
fassende rechtliche Vorgaben zu Rückstandshöchstge-
halten von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln. Die
Internetseite www.mrldatabase.com des amerikanischen
Landwirtschaftsministeriums, USDA, gibt umfassende
Auskunft über die für einzelne Erzeugnisse geltenden
Rückstandshöchstgehalte. Hier können auch Vergleiche
zur europäischen Rechtslage gezogen werden.
Angesichts der Vielzahl der möglichen Erzeugnis-/
Wirkstoffkombinationen ist keine Aussage darüber mög-
lich, ob die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzen-
schutzmittelwirkstoffe in den USA überwiegend höher
oder niedriger sind als in der EU. Unterschiede – sowohl
höhere als auch niedrigere Werte – sind unter anderem
möglich aufgrund der unterschiedlichen Klimaverhält-
nisse, der zu bekämpfenden Schädlinge, der angebauten
Kulturen und der verfügbaren Wirkstoffe und damit der
jeweiligen Pflanzenschutzmittelzulassungssituation in
der EU und den USA.
Im Rahmen der Verhandlungen über das geplante
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA
werden derzeit die Standpunkte beider Seiten im Hin-
blick auf eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der
Pestizide ausgetauscht. Die Bundesregierung ist der
Auffassung, dass in diesem Bereich kein Parallelsystem
zu den bereits existierenden internationalen Normungs-
systemen aufgebaut werden soll. Sowohl die EU als
auch die USA orientieren sich bei der Festlegung von
Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände an
den internationalen Standards der OECD und dem
Codex Alimentarius. Hier werden Fragen zum Bereich
der Höchstgehaltsfestsetzung von Pflanzenschutzmittel-
rückständen international diskutiert. Dies soll auch künf-
tig so bleiben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4081
(A) (C)
(D)(B)
Auch hier gilt, wie in anderen Bereichen der Verhand-
lungen, dass die EU-Standards der Lebensmittelsicher-
heit durch das Abkommen nicht herabgesetzt werden.
Diese Maßgabe zieht sich als roter Faden durch das Ver-
handlungsmandat und wird von der Kommission stets
betont.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Fra-
gen 32 und 33):
Welche NATO-Gremien werden zu den nuklearen Ent-
wicklungen in den NATO-Nuklearwaffenstaaten unterrichtet
(vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftli-
che Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 18/1789; bitte ein-
zeln auflisten, mit Angabe der jeweiligen deutschen Vertre-
terinnen und Vertreter), und wann hat es Unterrichtungen
über das US-amerikanische Modernisierungsprogramm der
B61-12 gegeben – bitte alle Unterrichtungen mit Datum, Ort
und deutschen Vertreterinnen und Vertretern angeben?
Was waren die Inhalte der Unterrichtungen zu den nuklea-
ren Entwicklungen in den NATO-Nuklearwaffenstaaten
– bitte jeweils einzeln detailliert aufschlüsseln –, und welche
konkreten Unterrichtungen über das in Frage 32 angespro-
chene Modernisierungsprogramm hat es in Bezug auf die in
Deutschland stationierten US-amerikanischen Atomwaffen
gegeben – bitte jeweils unter Angabe des Datums und Ortes
der Unterrichtung einzeln aufschlüsseln?
Zu Frage 32:
Eine Information der NATO-Bündnispartner zu nu-
klearen Entwicklungen in den NATO-Nuklearwaffen-
staaten erfolgt üblicherweise in der Nuklearen Planungs-
gruppe, NPG, und den ihr zuarbeitenden Gremien der
NATO.
Die NPG tritt in der Regel einmal im Jahr auf der
Ebene der Verteidigungsminister zusammen. Die der
NPG direkt zuarbeitende High Level Group, HLG, führt
in der Regel drei Sitzungen pro Jahr auf der Ebene der
politischen Direktoren der Verteidigungsministerien durch.
Die Sitzungen der NPG und HLG werden durch die
NPG Staff Group auf Arbeitsebene vorbereitet und be-
gleitet, die in der Regel zweimal im Monat auf der
Ebene der Vertreter der nationalen Delegationen zusam-
mentritt.
Zu Frage 33:
Über Sitzungsinhalte zu Nuklearfragen kann aus Grün-
den des Geheimschutzes keine Auskunft erteilt werden.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
gen der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Fragen 35
und 36):
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Bericht in der Rheinischen Post
vom 26. Juni 2014 zum Missbrauch von Patientendaten?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die relevan-
ten Institutionen im Gesundheitswesen und speziell die Kran-
kenkassen zu wirksamen und einheitlichen Verfahren zum
Schutz vor Identitätsdiebstahl insbesondere in Callcentern
und Onlinefilialen zu verpflichten, und, wenn nein, warum
nicht – bitte begründen?
Die Fragen 35 und 36 werden wegen des Sachzusam-
menhangs gemeinsam beantwortet.
Laut oben genanntem Bericht der Rheinischen Post
hat ein professioneller Anbieter von Datenschutzdienst-
leistungen die Sicherheitsvorkehrungen der Barmer GEK
hinsichtlich der Übermittlung von Auskünften an Versi-
cherte durch Krankenkassen nach § 305 Absatz 1 Fünf-
tes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, umgehen können.
Hierzu hat der Datenschutzdienstleister unter Nen-
nung des Namens, der Versichertennummer und des Ge-
burtsdatums eines bei der Barmer GEK versicherten
Redaktionsmitarbeiters dessen Umzug gegenüber der
Krankenkasse telefonisch vorgetäuscht. Anschließend
hat er über die Internetseite der Barmer GEK eine Versi-
chertenauskunft über die von diesem Redaktionsmitar-
beiter in Anspruch genommenen Leistungen nach § 305
Absatz 1 SGB V beantragt. Der für den Zugriff auf diese
Daten notwendige Aktivierungsschlüssel wird von der
Barmer GEK aus Sicherheitsgründen nur postalisch an
die Versichertenadresse versandt. Weil diese Adresse zu-
vor telefonisch fingiert worden war, gelangte der Daten-
schutzdienstleister in den Besitz des Aktivierungsschlüs-
sels und konnte damit die Versichertenauskünfte
einholen.
Die Krankenkassen haben nach § 78 a Zehntes Buch
Sozialgesetzbuch, SGB X, technische und organisatori-
sche Maßnahmen zu treffen, die für den Schutz von So-
zialdaten erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere
die in der Anlage zu § 78 a SGB X aufgeführten Zu-
griffskontrollen und die Kontrolle der Datenweitergabe.
Die von der Barmer GEK getroffenen organisatori-
schen und technischen Maßnahmen konnten mit dem ge-
schilderten Vorgehen umgangen werden. Das über die
Barmer GEK aufsichtsführende Bundesversicherungs-
amt, BVA, hat mitgeteilt, dass es von dem in Rede ste-
henden Fall erstmals durch eine Anfrage der Rheini-
schen Post vom 24. Juni 2014 erfahren hat und ihm bis
dato keine Informationen zu vergleichbar gelagerten Fäl-
len und auch keine Beschwerden von Versicherten über
einen solchen Missbrauch von Sozialdaten vorgelegen
haben.
Das BVA nimmt die Anfrage zum Anlass, die Rechts-
sicherheit der Kommunikation zwischen Versicherten
und Krankenkassen einer bereits angelaufenen grund-
sätzlichen Prüfung zu unterziehen.
Grundsätzlich haben Krankenkassen eine sichere Au-
thentifizierung zu gewährleisten, damit Sozialdaten bei
der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung nicht unbe-
fugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden
können. Dies geht aus der allgemeinen Vorschrift zum
Einsatz geeigneter technischer und organisatorischer
4082 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014
(A) (C)
(D)(B)
Maßnahmen hervor, durch die konkrete datenschutz-
rechtliche Schutzanforderungen zu gewährleisten sind
(vergleiche § 78 a SGB X einschließlich der in der An-
lage hierzu aufgeführten Schutzziele). Die konkrete
Ausgestaltung solcher Verfahren liegt in der Verantwor-
tung der Krankenkassen.
Aus Sicht der Bundesregierung sind vor einer Prü-
fung, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnah-
men zum Schutz der Sozialdaten im Zusammenhang mit
Auskünften der Krankenkassen an ihre Versicherten
nach § 305 Absatz 1 SGB V notwendig sind, zunächst
die Prüfergebnisse des BVA abzuwarten. Darüber hinaus
werden mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur
künftig sichere Verfahren zur Speicherung und Über-
mittlung personenbezogener Patientendaten im Gesund-
heitswesen zur Verfügung stehen. Deshalb sollte das
hohe Schutzniveau, das die Telematikinfrastruktur zur
Verfügung stellt, grundsätzlich Maßstab für die elektro-
nische Übermittlung personenbezogener Patientendaten
im Gesundheitswesen sein. So fordert der Verwaltungs-
rat des GKV-Spitzenverbandes in seiner Presseerklärung
vom 27. März 2014 die rasche Einführung einer sicheren
und interoperablen Telematikinfrastruktur für das deut-
sche Gesundheitswesen, um ihre Vorteile für die Versi-
cherten unverzüglich nutzbar zu machen.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 37):
Sieht die Bundesregierung unterschiedliche Schutzhöhen
für Patientendaten, die in Umsetzung des § 305 Absatz 1 und 2
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Auskünfte an Ver-
sicherte – verarbeitet werden, und solchen, die künftig in der
Telematikinfrastruktur verarbeitet werden, und, wenn ja, auf
welche Weise will die Bundesregierung hier für ein einheitli-
ches und wirksames Schutzniveau sorgen?
Im Hinblick auf den Sozialdatenschutz bei Auskünf-
ten der Krankenkassen an ihre Versicherten nach § 305
Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, ist da-
rauf hinzuweisen, dass die Krankenkassen nach § 78 a
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB X, technische und
organisatorische Maßnahmen zu treffen haben, die für
den Schutz von Sozialdaten erforderlich sind. Hierzu ge-
hört insbesondere, dass die Krankenkassen eine sichere
Authentifizierung zu gewährleisten haben, damit Sozial-
daten bei der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung
nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt
werden können. Die konkrete Ausgestaltung solcher
Verfahren liegt in der Verantwortung der Krankenkas-
sen.
Das für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren
Krankenkassen zuständige Bundesversicherungsamt,
BVA, hat aufgrund eines Berichts in der Rheinischen
Post vom 26. Juni 2014, in dem beschrieben wird, dass
die von einer Krankenkasse getroffenen organisatori-
schen und technischen Maßnahmen umgangen werden
konnten, eine grundsätzliche Prüfung der Rechtssicher-
heit der Kommunikation zwischen Versicherten und
Krankenkassen eingeleitet. Aus Sicht der Bundesregie-
rung sind vor einer Prüfung, ob und gegebenenfalls wel-
che weiteren Maßnahmen zum Schutz der Sozialdaten
im Zusammenhang mit Auskünften der Krankenkassen
an ihre Versicherten nach § 305 Absatz 1 SGB V not-
wendig sind, zunächst die Prüfergebnisse des BVA abzu-
warten.
Für die Auskünfte an Versicherte durch die niederge-
lassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch die Kranken-
häuser nach § 305 Absatz 2 SGB V gelten im Hinblick
auf die zum Datenschutz zu treffenden technischen und
organisatorischen Maßnahmen die den Vorgaben des
§ 78 a SGB X vergleichbaren Regelungen nach § 9 des
Bundesdatenschutzgesetzes. Dabei ist zu berücksichti-
gen, dass diese Auskünfte derzeit weitgehend ohne Nut-
zung einer elektronischen Übermittlung schriftlich an
die Versicherten erteilt werden dürften.
Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur werden
künftig sichere Verfahren zur Speicherung und Über-
mittlung personenbezogener Patientendaten im Gesund-
heitswesen zur Verfügung stehen. Deshalb sollte das
hohe Schutzniveau, das die Telematikinfrastruktur zur
Verfügung stellt, grundsätzlich Maßstab für die elektro-
nische Übermittlung personenbezogener Patientendaten
im Gesundheitswesen sein. So fordert der Verwaltungs-
rat des GKV-Spitzenverbandes in seiner Presseerklärung
vom 27. März 2014 die rasche Einführung einer sicheren
und interoperablen Telematikinfrastruktur für das deut-
sche Gesundheitswesen, um ihre Vorteile für die Versi-
cherten unverzüglich nutzbar zu machen.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 38):
Welche Auswirkungen hat das TiSA nach Auffassung der
Bundesregierung auf Finanzierung und Versorgungsstruktu-
ren der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und
insbesondere auf kommunale Krankenhäuser?
Das angestrebte plurilaterale Dienstleistungsabkom-
men TiSA, Trade in Services Agreement, soll nach dem
Willen der Bundesregierung keine Auswirkungen auf
Finanzierung und Versorgungsstrukturen der gesetzli-
chen Kranken- und Pflegeversicherung oder auf kommu-
nale Krankenhäuser haben. Die Bundesregierung setzt
sich intensiv dafür ein, dass im TiSA-Abkommen keine
Verpflichtungen übernommen werden, aufgrund derer
die in Deutschland geltenden Regelungen zur Kranken-
und Pflegeversicherung geändert werden müssten.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 42):
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4083
(A) (C)
(D)(B)
Wie viele Drosselkörper des gleichen Typs, wie die un-
längst defekten im Atomkraftwerk, AKW, Grohnde, oder sol-
che, bei denen die Federn aus dem gleichen Werkstoff wie
dem der defekten Drosselkörperfedern im AKW Grohnde
sind, befinden sich jeweils in den sieben noch zum Leistungs-
betrieb berechtigten deutschen Druckwasserreaktoren (es
wird explizit nach der konkreten Anzahl gefragt; vergleiche
Nichtangabe der Anzahl auf meine mündliche Frage 24, Ple-
narprotokoll 18/38, Anlage 18), und gegebenenfalls welche
jeweiligen Worst-Case-Abschätzungen liegen etwaigen auf-
sichtlichen Zustimmungen bzw. Duldungen zum aktuellen
Weiterbetrieb derjenigen deutschen AKW zugrunde, in denen
entsprechende Drosselkörper – also gleicher Typ oder mit
Federn aus gleichem Werkstoff – im Einsatz sind, vor dem
Hintergrund, dass laut Plenarprotokoll 18/38, Anlage 18,
Schadensursache und -mechanismus noch unklar sind (gege-
benenfalls wird um spezifische Angabe für jede etwaig betrof-
fene Anlage gebeten)?
In deutschen Druckwasserreaktoren befinden sich pro
Reaktorkern 132 Drosselkörper. Diese sind vom Aufbau
mit den Drosselkörpern im Kernkraftwerk Grohnde,
KWG, vergleichbar.
Nachfolgend zähle ich daher die angefragte anlagen-
spezifische Anzahl der Drosselkörper mit Federn aus
dem gleichen Werkstoff – Inconel X750 – wie den
schadhaften Federn der Drosselkörper im KWG auf.
Kernkraftwerk
Drosselkörper mit
Federn aus dem
Werkstoff Inconel X750
Grafenrheinfeld 68
Isar 2 131
Philippsburg 2 132
Neckarwestheim II 132
Brokdorf 132
Emsland 0
Seit meiner Antwort auf die von Ihnen erwähnte münd-
liche Frage 24 im Plenarprotokoll 13/38, Anlage 18,
wurde als Schadensursache interkristalline Spannungs-
risskorrosion ermittelt. Da eine Übertragbarkeit des Er-
eignisses im Kernkraftwerk Grohnde auf andere Anla-
gen gegeben ist, hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, mbH mit der
Erstellung einer Weiterleitungsnachricht zu den Befun-
den an den Drosselkörpern beauftragt.
Die Bewertung der sicherheitstechnischen Bedeu-
tung gebrochener Drosselkörperfedern durch die GRS
hat ergeben, dass die Funktion des Drosselkörpers
– Strömungsverteilung – trotz defekter Feder gewähr-
leistet ist. Der Drosselkörper kann auch bei einem unter-
stellten Mehrfachbruch der Feder die vorgesehene Lage
aus geometrischen Gründen nicht verlassen.
Unabhängig davon besteht bei einem Mehrfachbruch
der Feder die Möglichkeit, dass sich einzelne Feder-
bruchstücke aus dem Kupplungsstück lösen und im
Kühlmittel transportiert werden. Dies ist bislang nicht
aufgetreten.
In der Weiterleitungsnachricht wird daher unter ande-
rem die Prüfung der Drosselkörper mit Druckfedern aus
dem Werkstoff Inconel X 750 in der nächsten Revision
empfohlen, um Anrisse und Federbrüche aufzufinden
und befundbehaftete auszutauschen. Die Weiterleitungs-
nachricht wurde an die zuständigen atomrechtlichen
Aufsichtsbehörden der Länder, die Betreiber, Hersteller
und Gutachterorganisationen verteilt. Die Umsetzung
von Weiterleitungsnachrichten wird von den Aufsichts-
behörden der Länder beaufsichtigt. Nach deren Aussage
sind entsprechende Prüfungen der Drosselkörper in der
nächsten Revision vorgesehen bzw. wurden bereits
durchgeführt.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 43):
Bei welchen für dieses Jahr noch geplanten Treffen zwi-
schen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem fran-
zösischen Staatspräsidenten François Hollande soll das AKW
Cattenom Gegenstand sein (bitte mit Angabe des Kalender-
datums aller bislang geplanten Termine), und inwiefern war
der Beobachterbericht zum Stresstest für das AKW Cattenom
von Dieter Majer in der Amtszeit des ehemaligen französi-
schen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy Gegenstand hoch-
rangiger Kontakte zwischen dem Élysée-Palast und dem Bun-
deskanzleramt (bitte mit Angabe des Datums)?
Für das Jahr 2014 stehen noch keine Termine für wei-
tere Treffen zwischen der Bundeskanzlerin mit dem
französischen Staatspräsidenten Hollande fest. Daher
können auch noch keine Aussagen zu den Gesprächsthe-
men gemacht werden.
Für die Bundeskanzlerin und den damaligen Staats-
präsidenten Sarkozy wurde die Frage bereits im August
2013 mit „Nein“ beantwortet (schriftliche Frage Num-
mer 86 auf Bundestagsdrucksache 17/14483). Das gilt
auch für weitere in der Frage angesprochene hochran-
gige Kontakte zwischen dem Elysée-Palast und dem
Bundeskanzleramt.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 46):
Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante
Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit haben?
Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit durch das geplante plurilaterale Dienstleis-
tungsabkommen Trade in Services Agreement, TiSA,
lassen sich noch nicht abschätzen. Die Verhandlungen,
die die EU-Kommission führt, werden noch einige Zeit
dauern. Möglichen Marktöffnungsverpflichtungen im Be-
reich der Daseinsvorsorge steht Deutschland ablehnend
gegenüber.
4084 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1920, Fragen 47 und 48):
Was hat der Bund seit dem Hochwasser im Jahr 2002 für
den Schutz des Oberen Elbtals vor Hochwasser getan, und in-
wieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der sächsi-
schen Landesregierung, dass ein angemessener Hochwasser-
schutz im Oberen Elbtal nicht möglich ist, also die
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden von Schmilka bis
Pirna/Heidenau auch künftig extremem Hochwasser schutzlos
ausgeliefert sind (siehe „Trübe Aussichten fürs Obere Elbtal“
in Sächsische Zeitung vom 6. Juni 2014)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der
sächsischen Landesregierung, dass mit einem Staatsvertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi-
schen Republik zum gemeinsamen Schutz der Elbe vor Hoch-
wasser erst in 30 Jahren zu rechnen sei (siehe „Trübe Aussich-
ten fürs Obere Elbtal“ in Sächsische Zeitung vom 6. Juni
2014), und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung, un-
ter anderem durch ihre Mitwirkung in der Internationalen
Kommission zum Schutz der Elbe, vorweisen, um gemeinsam
mit der Tschechischen Republik einen wirksameren Schutz
der Anrainer vor Hochwasser im Einzugsbereich der Elbe im
Freistaat Sachsen zu erzielen?
Zu Frage 47:
Die Hochwasservorsorge in Deutschland fällt in die
Vollzugs- und Finanzierungskompetenz der Bundeslän-
der. Insofern ist der Freistaat Sachsen für das Hochwas-
serrisikomanagement im Oberen Elbtal zuständig.
Der Bund stellt über die Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“,
GAK, Mittel zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
nach den Grundsätzen des GAK-Rahmenplans für die
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen als Bei-
trag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums
unter Berücksichtigung der Ziele der EG-Wasserrah-
menrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanage-
ment-Richtlinie zu Verfügung. Über die zu fördernden
Maßnahmen und den Einsatz der Mittel entscheiden die
Länder in Durchführung des GAK-Rahmenplans grund-
sätzlich in eigener Verantwortung. Die öffentlichen Aus-
gaben für Hochwasserschutzmaßnahmen (GAK Bund
und Länder, EU-Mittel) betrugen in den Jahren 2002 bis
2012 knapp 2,1 Milliarden Euro.
Zu Frage 48:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechi-
sche Republik arbeiten seit über zwei Jahrzehnten im
Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz
der Elbe, IKSE, zusammen. Sie haben 2003 einen ge-
meinsamen Aktionsplan Hochwasserschutz erarbeitet.
Dessen Umsetzung ist im Abschlussbericht, der 2012
veröffentlicht wurde, dargelegt (http://www.ikse-mkol.
org/fileadmin/download/AP-HWS/Abschlussbericht/IKSE
_Abschlussbericht_APProzent20HWS_2003-2011.pdf).
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat sich in
den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt, zum Bei-
spiel bei der Hochwasservorhersage.
Derzeit setzen beide Staaten zusammen mit Öster-
reich und Polen die europäische Hochwasserrisikoma-
nagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) im Ein-
zugsgebiet der Elbe um. Ziel der Richtlinie ist es, bis
Ende 2015 grenzübergreifend abgestimmte Hochwasser-
risikomanagementpläne für alle Flusseinzugsgebiete in-
nerhalb der Europäischen Union zu erarbeiten.
Die IKSE hat in diesem Zusammenhang zum Beispiel
ein gemeinsames, interaktives Informationsportal mit den
Hochwassergefahren- und -risikokarten erarbeitet und öf-
fentlich zugänglich gemacht (http://geoportal.bafg.de/
mapapps/resources/apps/IKSE_DE/index.html?lang=de).
Aktuell wird der internationale Teil des Hochwasser-
managementplans erstellt, der im Entwurf bis Ende die-
ses Jahres vorliegen soll. Im Hochwasserrisikomanage-
mentplan werden alle bedeutenden gemeinsamen und
einzelstaatlichen Maßnahmen des Hochwasserrisikoma-
nagements in der internationalen Flussgebietseinheit ab-
gestimmt und dargestellt.
Sollten sich aus diesem Plan Maßnahmen ergeben,
die nur durch einen Staatsvertrag umsetzbar wären, dann
könnte ein solcher durch die Bundesregierung angeregt
und verhandelt werden. Die zeitlichen Abläufe der Prü-
fungen und Abstimmungen hängen insbesondere von
den inhaltlichen Themen eines solchen Vertrages ab.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 49):
Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante
Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung haben?
Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, durch
das geplante plurilaterale Dienstleistungsabkommen
Trade in Services Agreement, TiSA, lassen sich noch
nicht abschätzen. Die Verhandlungen, die die EU-Kom-
mission führt, werden noch einige Zeit dauern. Die Bun-
desregierung strebt an, keine Verpflichtungen im Be-
reich Bildung und Forschung zu übernehmen, die über
die bisherigen Verpflichtungen aus dem GATS-Abkom-
men, General Agreement on Trade in Services, hinaus-
gehen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 50):
Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante
Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung haben?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4085
(A) (C)
(D)(B)
Im Rahmen der Geschäftsverteilung der Bundesregie-
rung ist das BMWi federführend für die World Trade
Organization, WTO, zuständig und damit auch für das
Trade in Service Agreement, TiSA, das seit März 2013
auf Initiative der USA und Australiens und weiteren
21 WTO-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kom-
mission, EU-KOM, verhandelt wird. Die Europäische
Kommission verhandelt im Namen der EU-Mitgliedstaa-
ten, wofür sie am 15. Februar 2103 durch den Rat der
EU ermächtigt wurde.
Die Verhandlungen befinden sich in einem sehr frü-
hen Stadium. Ein besonderes Interesse der Entwick-
lungsländer an den Verhandlungen ist derzeit nicht
vorhanden. Bisher sind weder die meisten großen
Schwellenländer – außer Mexiko – noch die meisten
Entwicklungsländer an den Verhandlungen beteiligt, so-
dass für das BMZ derzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Ziel der Verhandlungen ist die Verbesserung des
Marktzugangs im Dienstleistungssektor, aber auch das
Setzen von Impulsen für die stockende Doha-Runde in
diesem Bereich und die geplante spätere Multilateralisie-
rung des Abkommens – das heißt Ausdehnung auf alle
WTO-Mitgliedstaaten.
Bisher gab es sieben Verhandlungsrunden, in denen
vor allem regulatorische Fragen und zahlreiche techni-
sche Einzelaspekte diskutiert wurden. Konkrete Ergeb-
nisse werden einen langen Atem benötigen. Die EU-
KOM berichtet regelmäßig im Handelspolitischen Aus-
schuss Dienstleistungen und Investitionen über den Fort-
gang der Verhandlungen.
Das BMZ ist seinem Geschäftsbereich entsprechend
in die TiSA-Verhandlungen eingebunden. Eine Beteili-
gung erfolgt über die Ressortabstimmungen und regel-
mäßigen Informationsveranstaltungen des BMWi. Dabei
setzt sich das BMZ insbesondere für die Stärkung der
Belange der Entwicklungsländer ein, um Wertschöpfung
und Diversifizierung in den Partnerländern zu fördern.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1920, Frage 53):
Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die durch
den BND an die US-amerikanische NSA weitergegebenen
Rohdaten, die Medienberichten zufolge an einem Internetkno-
tenpunkt abgefangen wurden (Tagesschau, 25. Juni 2014),
keine Daten deutscher Staatsbürger beinhalteten – bitte hierfür
auch mitteilen, an welchen Internetknoten oder Auslandsköp-
fen die Daten abgefangen wurden –, und weshalb wurde dem
Fragesteller diese nun bekannt gewordene Weitergabe trotz
expliziter Nachfrage in öffentlichen und geheimen Teilen frü-
herer Anfragen ausdrücklich verschwiegen – hierzu exempla-
risch Bundestagsdrucksache 17/14714?
Der Bundesnachrichtendienst handelt im Rahmen
seiner durch das BND-Gesetz und das G-10-Gesetz
vorgegebenen rechtlichen Befugnisse. Den Beschrän-
kungsmaßnahmen – also der Ausleitung von Telekom-
munikationsverkehren – auf Antrag des BND nach dem
G-10-Gesetz liegen jeweils die vorherige Zustimmung
der G-10-Kommission des Deutschen Bundestages so-
wie eine vorherige Anordnung des BMI zugrunde. Das
G-10-Gesetz sieht enge tatbestandliche Voraussetzungen
für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen vor.
Gemäß § 2 G 10 in Verbindung mit § 27 TKÜV hat der
verpflichtete Provider – Telekommunikationsunterneh-
men, Internetanbieter oder Netzdienstleister – dem BND
eine Kopie der auf dem angeordneten Übertragungsweg
übermittelten Telekommunikationsverkehre zur Verfügung
zu stellen. Der Schutz der Kommunikation von Grund-
rechtsträgern wird seitens des BND durch ein mehrstufi-
ges Filterverfahren sichergestellt. Der Schutz wird durch
vielfältige Mechanismen sichergestellt, von denen der
technische Ausschluss von zum Beispiel E-Mail-Adres-
sen und Top-Level-Domains mit .de-Endung ein Teil ist.
Andere Teile beruhen auf technischen Maßnahmen zur
Ausfilterung von Verkehren deutscher IP-Adressen oder
auch linguistischer Prüfkriterien.
Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages arbeitet
der BND auch mit ausländischen Partnern wie der NSA
zusammen. Die Erhebung von Daten durch den BND er-
folgt jeweils auf der Grundlage (von § 1 Absatz 2) des
Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (§ 2 Ab-
satz 1 Nummer 4, § 3 BNDG) sowie (§§ 3, 5 und 8) des
Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fern-
meldegeheimnisses (G 10). Der BND gibt und gab erho-
bene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
weiter. Die Übermittlung durch den BND an ausländi-
sche Stellen erfolgt auf der Grundlage von § 1 Absatz 2
BNDG, § 9 Absatz 2 BNDG in Verbindung mit § 19 Ab-
satz 3 BVerfSchG sowie § 7 a G 10.
Im Übrigen ist die Unterstellung falsch, dass „trotz
expliziter Nachfrage im öffentlichen und geheimen Teil
früherer Anfragen ausdrücklich“ die Weitergabe von Da-
ten „verschwiegen“ wurde.
Ich darf hierzu auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Ab-
hörprogrammen der USA auf Bundestagsdrucksache
17/14560, insbesondere auf die Antwort auf Frage 43
hinweisen. Die damals hinterlegte, geheim eingestufte
Antwort zu Frage 43 habe ich erneut an die Geheim-
schutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.
Stellung genommen hat die Bundesregierung eben-
falls in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestags-
drucksache 17/14739. Hier möchte ich insbesondere auf
die Antwort auf Frage 14 hinweisen. Die Datenweiter-
gabe betrifft inhaltlich insbesondere die Themenfelder
Internationaler Terrorismus, Organisierte Kriminalität,
Proliferation sowie die Unterstützung der Bundeswehr in
Auslandseinsätzen. Sie dient der Aufklärung von Kri-
sengebieten oder Ländern, in denen deutsche Sicher-
heitsinteressen berührt sind.
Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Staats-
wohlgründen nicht erfolgen. Nach sorgfältiger Abwä-
gung zwischen dem aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 in
Verbindung mit Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundge-
setzes, GG, resultierenden Informationsrecht des Deut-
schen Bundestages einerseits und den hier vorliegenden
4086 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014
(A) (C)
(D)(B)
Geheimhaltungsinteressen andererseits ist die Bundesre-
gierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwor-
tung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann.
Dasselbe hat bereits auch für die nun in Bezug ge-
nommene Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom
6. September 2013 (Drucksache 17/14714) gegolten.
Auch hierzu hat die Bundesregierung erklärt, dass aus
Gründen des Staatswohls keine Antwort gegeben wer-
den kann. An dieser Haltung hat sich keine Änderung er-
geben.
Anlage 39
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der
Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/1920, Frage 54):
Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante
Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäftsbereich der
Staatsministerin für Kultur und Medien haben?
Die Europäische Kommission wurde Anfang 2013
vom Rat ermächtigt, Verhandlungen über ein plurilatera-
les Dienstleistungsabkommen, TiSA, zu führen. Die Ver-
handlungen sind noch nicht abgeschlossen. In Bezug auf
audiovisuelle Dienstleistungen will die Europäische
Union, EU, wie bei GATS keine Verpflichtungen über-
nehmen, im Hinblick auf die Kultur sollen aus Sicht der
Bundesregierung keine zusätzlichen Verpflichtungen für
Deutschland bzw. für die EU vereinbart werden, die über
die bestehenden WTO/GATS-Verpflichtungen hinausge-
hen.
Konkrete Auswirkungen für den Bereich Kultur und
Medien sind derzeit noch nicht absehbar. Die Bundes-
regierung setzt sich dafür ein, dass das Abkommen zu
keinen Änderungen der bisherigen Förder- bzw. Rege-
lungsstrukturen in Deutschland führt und der Spielraum
für künftige Anpassungen erhalten bleibt.
Anlage 40
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/1920, Frage 55):
Wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im
Rahmen der Informations- und Beteiligungspflichten zeitnah
und schriftlich über die TTIP-Vertragsentwürfe unterrichten,
die ihr laut Europäischer Kommission in dem unmittelbar vor
der Einrichtung stehenden „Leseraum“ zugänglich gemacht
werden, und wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage
bewegt sie sich bei der Nichtweitergabe der Informationen?
Die Europäische Kommission hat seit kurzem einen
Leseraum in Brüssel eröffnet, in dem die Mitgliedstaaten
konsolidierte EU/US-Verhandlungstexte einsehen und
sich hierzu Notizen machen können. Ein entsprechender
Leseraum soll für das Europäische Parlament eingerich-
tet werden. Ob ein Leseraum in den europäischen Haupt-
städten eingerichtet wird, ist bislang offen.
Ausgelegt wurden Texte in den Bereichen technische
Handelshemmnisse, Wettbewerb, Streitschlichtung
Staat-Staat, Marktzugang von Waren und öffentliche Be-
schaffung. Die EU-Texte basieren auf Vorschlägen der
Europäischen Union, die den Mitgliedstaaten bereits zu-
vor übermittelt wurden und auch an den Deutschen Bun-
destag übersandt wurden. Erstmals können in den konso-
lidierten Texten auch US-Textvorschläge eingesehen
werden.
Die Bundesregierung wird ihren Kenntnisstand über
die im Leseraum einsehbaren Verhandlungsdokumente
soweit möglich in ihre schriftlichen und mündlichen Un-
terrichtungen an den Bundestag einfließen lassen. Die
Bundesregierung setzt sich darüber hinaus gemeinsam
mit einer Vielzahl anderer Mitgliedstaaten nachdrücklich
für Verbesserungen und insbesondere eine Übermittlung
konsolidierter EU/US-Texte an die Mitgliedstaaten ein.
Anlage 41
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache
18/1920, Fragen 56 und 57):
Wird das Transatlantische Handels- und Investitionsab-
kommen mit den USA, TTIP, nach Kenntnis der Bundes-
regierung eine völkerrechtsvertragliche Kündigungsklausel
enthalten, und setzt sich die Bundesregierung für eine solche
Kündigungsklausel ein (bitte begründen)?
Seit bzw. ab wann sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung welchem Personenkreis aus den Mitgliedstaaten der Eu-
ropäischen Union konsolidierte Vertragstexte des TTIP-Ab-
kommens zur Einsichtnahme in einem Leseraum zugänglich?
Zu Frage 56:
Über Kündigungsklauseln wurde nach dem Kenntnis-
stand der Bundesregierung in den Verhandlungen bis-
lang nicht diskutiert. Die Handelsabkommen der EU mit
Drittstaaten enthalten in der Regel Kündigungsklauseln.
Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass auch
ein Abkommen mit den USA eine Kündigungsklausel
enthalten wird.
Zu Frage 57:
Die Europäische Kommission hat seit dem 16. Juni
2014 einen Leseraum in Brüssel für die Einsichtnahme
der Mitgliedstaaten in konsolidierte Verhandlungstexte
eröffnet. Der Leseraum kann von Vertretern der Regie-
rungen der Mitgliedstaaten nach Anmeldung genutzt
werden.
Anlage 42
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/1920, Frage 60):
Wie bewertet die Bundesregierung, dass an den Verhand-
lungen zum geplanten Dienstleistungsabkommen TiSA kein
einziger Staat aus der Gruppe der AKP-Staaten (AKP: Länder
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2014 4087
(A) (C)
(D)(B)
Afrikas, der Karibik und des Pazifiks) beteiligt ist, und welche
Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für den Fall,
dass ein umfassendes Dienstleistungsabkommen ohne die
Einbeziehung der AKP-Staaten zwischen den beteiligten
22 Staaten und der EU geschlossen wird, für die Entwick-
lungschancen dieser Länder?
Die Bundesregierung bedauert, dass AKP-Staaten
sich an den TiSA-Verhandlungen bislang nicht beteili-
gen. Der Abschluss des Abkommens dürfte positive
Auswirkungen auf die AKP-Staaten haben, weil die Um-
setzung von Marktöffnungsverpflichtungen im Dienst-
leistungsbereich häufig so umgesetzt werden, dass alle
Drittstaaten davon profitieren. Ziel der EU und der Bun-
desregierung ist im Übrigen, die Ergebnisse der TiSA-
Verhandlungen später möglichst zu multilateralisieren.
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 61):
Welche konkreten Auswirkungen hat bzw. wird das ge-
plante Dienstleistungsabkommen TiSA auf den Geschäfts-
bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
haben?
Die Verhandlungen zum plurilateralen Dienstleis-
tungsabkommen TiSA werden gemäß ihrer Zuständig-
keit für die Gemeinsame Handelspolitik von der Euro-
päischen Kommission geführt. Die Verhandlungen
befinden sich noch in einem frühen Stadium. Auswir-
kungen auf den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Energie durch das geplante plu-
rilaterale Dienstleistungsabkommen lassen sich noch
nicht abschätzen.
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Energie federführend für das
angestrebte plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA,
Trade in Services Agreement, zuständig. Neben der Be-
antwortung zahlreicher schriftlicher und mündlicher Fra-
gen zum Abkommen legt das Ministerium die Position
der Bundesregierung in Abstimmung mit anderen Res-
sorts und den Ländern sowie unter Berücksichtigung von
Positionsbestimmungen von Nichtregierungsorganisa-
tionen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden fest.
Von möglichen Marktöffnungen der Verhandlungs-
partner in verschiedenen Dienstleistungssektoren wür-
den die in vielen Branchen sehr wettbewerbsfähigen
deutschen Anbieter profitieren. Wie bei anderen Han-
delsabkommen auch, berücksichtigt die Bundesregie-
rung aber auch die defensiven Interessen in sensiblen
Bereichen wie zum Beispiel in der Daseinsvorsorge und
der Kultur in enger Abstimmung mit den betroffenen
Ressorts, Ländern und Interessengruppen.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1920, Frage 62):
Welche Position vertritt die Bundesregierung in Hinblick
auf die öffentlich gewordene (siehe https://wikileaks.org/tisa-
financial/WikiLeaks-secret-tisa-financial-annex.pdf) streitige
Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission
und Vertreterinnen und Vertretern der USA bei der Frage der
Geltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Hinblick
auf den Anwendungsbereich des TiSA-Abkommens?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass
durch das TiSA-Abkommen die in Deutschland und der
EU geltenden Datenschutzvorschriften nicht beeinträch-
tigt werden dürfen.
45. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 8 Genehmigung zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses
ZP 1 Bedrohung der regionalen Stabilität durch ISIS
ZP 2 Aktuelle Stunde zur Beschaffung von Drohnen
TOP 3 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Anlagen