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    Plenarprotokoll 18/44 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 44. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 I n h a l t : Zur Geschäftsordnung: Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3927 B Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 3928 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3930 A Tagesordnungspunkt V: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Ge- setzes und zur Änderung weiterer Be- stimmungen des Energiewirtschafts- rechts Drucksachen 18/1304, 18/1573, 18/1891 . . 3931 B b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Drucksache 18/1449. . . . . . . . . . . . . . . 3931 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Drucksachen 18/1572, 18/1891 . . . . . . 3931 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökostromförde- rung gerecht und bürgernah Drucksachen 18/1331, 18/1891. . . . . . . . . 3931 C d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Wind- energieanlagen und zulässigen Nutzun- gen Drucksachen 18/1310, 18/1580, 18/1702 Nr. 1.4, 18/1900. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3931 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3932 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 3934 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3935 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3936 D Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . 3938 A Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3939 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 3940 D Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3941 C Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3943 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . 3944 C Namentliche Abstimmungen 3945 C, D, 3951 A, B, 3952 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . 3946 C, 3948 B, 3953 D, 3956 A, 3958 B, 3961 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 Tagesordnungspunkt II: (Fortsetzung) II.18 Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksachen 18/1012, 18/1023 . . . . . . 3952 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3952 B Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3963 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3965 B Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 3967 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3970 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3971 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3972 D Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 3974 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3975 B Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3976 C Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3977 D Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3979 B Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3980 C Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3981 D Tagesordnungspunkt VI: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr und digitale Infrastruk- tur zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm- schutzverordnung – 16. BImSchV) Drucksachen 18/1280, 18/1379 (neu) Nr. 2.2, 18/1871 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3983 A Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3983 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3983 D Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3985 A Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3986 C Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3987 B Tagesordnungspunkt II: (Fortsetzung) II.19 Einzelplan 32 Bundesschuld Drucksache 18/1021 . . . . . . . . . . . . . . . 3988 C II.20 Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Drucksache 18/1022 . . . . . . . . . . . . . . . 3988 D II.21 Haushaltsgesetz 2014 Drucksachen 18/1024, 18/1025 . . . . . . 3989 A Tagesordnungspunkt VII: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsge- setz 2014) Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1002, 18/1005, 18/1006, 18/1007, 18/1008, 18/1009, 18/1010, 18/1011, 18/1012, 18/1016, 18/1017, 18/1019, 18/1020, 18/1021, 18/1022, 18/1023, 18/1024, 18/1025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3989 B Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 3989 C Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3991 C Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3993 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3994 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3996 A Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3998 A Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 3998 D Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4000 A Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4000 D Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 402 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4003 A Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 4004 A Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4005 C Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4006 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 4008 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4009 C Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4011 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 4013 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . 4013 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4014 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Färber (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4015 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4015 D Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alois Gerig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4016 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4016 D Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Än- derung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . 4017 B Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katharina Landgraf (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . 4018 A Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Än- derung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . 4018 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . 4019 A Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Rief (CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . 4019 B Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Carola Stauche (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . 4019 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4020 C Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4021 A Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniela Kolbe (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4021 C Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulli Nissen (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grund- legenden Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestim- mungen des Energiewirtschaftsrechts (Tages- ordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4022 C Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4023 B Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kees de Vries (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . 4024 B Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp und Rita Stockhofe (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grund- legenden Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestim- mungen des Energiewirtschaftsrechts (Tages- ordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4024 D Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kordula Kovac und Dieter Stier (beide CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . 4025 C Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci und Dr. Martin Rosemann (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . 4026 B Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ute Finckh-Krämer und Klaus Mindrup (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur grundle- genden Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestim- mungen des Energiewirtschaftsrechts (Tages- ordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Stamm-Fibich und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 V zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a). . . . . . . . . . . . . . . . 4027 C Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zu den Abstimmungen über: – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur grundle- genden Reform des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Reform der Besonderen Aus- gleichsregelung für stromkosten- und han- delsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unter- nehmen (Tagesordnungspunkt V b) – die Beschlussempfehlung des Ausschus- ses für Wirtschaft und Energie zu dem An- trag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökostromförderung gerecht und bürgernah (Tagesordnungspunkt V c) – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh- rung einer Länderöffnungsklausel zur Vor- gabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nut- zungen (Tagesordnungspunkt V d) . . . . . . 4028 C Anlage 26 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnold Vaatz (CDU/CSU) zu den Abstim- mungen über: – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur grundle- genden Reform des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Aus- gleichsregelung für stromkosten- und han- delsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unter- nehmen (Tagesordnungspunkt V b) – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh- rung einer Länderöffnungsklausel zur Vor- gabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nut- zungen (Tagesordnungspunkt V d) . . . . . . 4030 A Anlage 27 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzun- gen (Tagesordnungspunkt V d) . . . . . . . . . . . . 4030 D Anlage 28 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Simone Raatz (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzun- gen (Tagesordnungspunkt V d) . . . . . . . . . . . . 4031 A Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzun- gen (Tagesordnungspunkt V d) . . . . . . . . . . . . 4031 B Anlage 30 Erklärung des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungs- punkt V a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4031 C Anlage 31 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4031 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 3927 (A) (C) (D)(B) 44. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4013 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 27.06.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 27.06.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 27.06.2014 Beermann, Maik CDU/CSU 27.06.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 27.06.2014 Brand, Michael CDU/CSU 27.06.2014 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.06.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 27.06.2014 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Felgentreu, Fritz SPD 27.06.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 27.06.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 27.06.2014 Gröhe, Hermann CDU/CSU 27.06.2014 Groneberg, Gabriele SPD 27.06.2014 Höger, Inge DIE LINKE 27.06.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 27.06.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 27.06.2014 Lach, Günter CDU/CSU 27.06.2014 Leutert, Michael DIE LINKE 27.06.2014 Maag, Karin CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 27.06.2014 Nietan, Dietmar SPD 27.06.2014 Radomski, Kerstin CDU/CSU 27.06.2014 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2014 Schavan, Annette CDU/CSU 27.06.2014 Schieder, Marianne SPD 27.06.2014 Schindler, Norbert CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Sieling, Carsten SPD 27.06.2014 Straubinger, Max CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Sütterlin-Waack, Sabine CDU/CSU 27.06.2014 Thönnes, Franz SPD 27.06.2014 Weinberg, Harald DIE LINKE 27.06.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 27.06.2014 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 27.06.2014 Zimmermann, Pia DIE LINKE 27.06.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregie- rung stimme ich nach reiflicher Abwägung des Für und Wider in der geänderten Form zu. Unbestritten besteht Handlungsbedarf. Mit einem An- teil von derzeit 25 Prozent an der Stromerzeugung ist Strom aus erneuerbaren Energien schon heute kein Ni- schenprodukt mehr, sondern ein bedeutsamer Teil der Stromversorgung. Dies ist ein großer Erfolg der unions- geführten Koalitionen der letzten Jahre. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die steigenden Energiekosten die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zuneh- mend gefährden. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 4014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Am 30. Juni 2011 hatte ich gegen die damalige Be- schleunigung der Energiewende gestimmt, da ich unter anderem höhere Kosten für Betriebe und Verbraucher befürchtete als beziffert. Leider hat sich diese Befürch- tung realisiert. Bereits jetzt belasten die Strompreise un- sere Betriebe und Familien. Die Verbraucher zahlen in- zwischen jedes Jahr rund 24 Milliarden Euro allein für die Förderung der erneuerbaren Energien. Eine beson- dere Belastung stellt dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, die nicht zu den Gewinnern der Ener- giewende gehören. Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt, eine schnelle und grundlegende Reform der erneuerba- ren Energien auf den Weg zu bringen. Ziel dieser Re- form ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeits- plätze in der energieintensiven Industrie zu halten und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern. Diese Ziele trage ich uneingeschränkt mit. Allerdings wäre es aus meiner Sicht erforderlich ge- wesen, mehr Raum und Zeit für die Beratungen der Än- derungsanträge zu haben. Erst am Dienstagnachmittag lagen uns die abschließenden Hinweise der EU und die Synopse der angedachten Änderungen vor. Die Erfah- rung zeigt, dass Geschwindigkeit immer auf Kosten von Sorgfalt geht. Wir wären deshalb trotz aller Drohszena- rien der EU gut beraten gewesen, uns mehr Zeit für eine Entscheidung zu lassen. Zudem bezweifle ich, dass durch diese Reform alle Kostentreiber beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigt worden sind. So bleibt trotz anders- lautender Anträge insbesondere unserer Agrarpolitiker aus der Union die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Autobahnen und Bahnrandstreifen erhalten. Leider waren der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und die SPD-Bundestagsfrak- tion nicht zu einer Streichung dieser Regelung bereit, obwohl dadurch Kosten und Flächenverbrauch hätten eingedämmt werden können. Im Übrigen bedaure ich, dass die Nutzung der Bio- masse im EEG nach dem Willen von Herrn Bundes- minister Gabriel zukünftig kaum mehr eine Perspektive hat. Zwar ist es uns gelungen, Nachbesserungen im Sinne des Bestands- und Vertrauensschutzes zu erhan- deln. Dennoch wird die bisherige technologische Ent- wicklung in diesem Bereich nahezu zum Erliegen ge- bracht. Darunter leiden nicht nur Anlagenbetreiber und Hersteller. Vielmehr wird damit das Potenzial der Bio- masse als einziger regenerativ erzeugter Energie, die speicherfähig ist, vergeben. Ich empfinde dieses Vorge- hen unseres Koalitionspartners auch als Missachtung des ländlichen Raums. Dennoch stimme ich dem Gesetzentwurf nach reifli- cher Überlegung zu. Denn zum einen wird mit diesem Änderungsgesetz der dringend notwendige Systemwech- sel bei der Förderung der erneuerbaren Energien einge- leitet. Spätestens ab 2017 soll diese Förderung über Aus- schreibungen ermittelt werden. Damit legt dann nicht mehr die Politik, sondern der Markt den Maßstab fest. Zum anderen werden mit der Neuregelung der besonde- ren Ausgleichsregelung im EEG die Entlastungen für die stromintensiven Industrien „europafest“ gemacht. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des In- dustriestandorts und Hunderttausender Arbeitsplätze in Deutschland. Diese schaffen Planungssicherheit für die meisten mittelständischen Betriebe in diesen Branchen. Schließlich soll durch diese Reform die Kostendyna- mik beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden. Das Ziel ist löblich. Es bleibt abzu- warten, ob dieses auch tatsächlich erreicht werden wird. Auch eine Reihe anderer wichtiger Punkte konnten in diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht abschließend ge- regelt werden. Ich vertraue deshalb auf die Zusage, dass Fehlentwicklungen wie zum Beispiel bei der Biomasse gegebenenfalls zügig nachjustiert und zeitnah die offe- nen Punkte geregelt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung wei- terer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts ent- hält neben einigen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Mängel – aus diesem Grund stimme ich mit Nein. Das Ziel dieses Gesetzes, den Ausbau der erneuerba- ren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu begrenzen und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Die dafür vor- gesehenen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahn- randstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Regelung Kosten und Flächenverbrauch einge- dämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewin- nung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftsperspek- tive genommen – zum Schaden der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Ge- setzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist es, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künf- tig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und deshalb nicht gebaut werden. Deutschland braucht weiterhin einen Markt für Biomas- seanlagen, damit die Hersteller Innovationen voranbrin- gen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittel- ständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4015 (A) (C) (D)(B) Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelun- gen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitio- nen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden un- terbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Ak- zeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von un- terschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbrei- tet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen- trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzen- strom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen müssen, ist un- ter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes be- achtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu beraten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbraucher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Er- folg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet werden. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Färber (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich lehne den Gesetzentwurf ab, weil er neben vielen richtigen Neuregelungen schwerwiegende Mängel in für mich sehr wichtigen Bereichen enthält. Zwar ist es richtig, insgesamt die Ausbaukostenkos- ten bei den erneuerbaren Energien zu begrenzen, die Verteilung der Lasten auf die verschiedenen Energiear- ten ist aber unausgewogen. So werden Wind- und Son- nenenergie weiter überdurchschnittlich gefördert. Die weitere Förderung von Sonnenenergie auf Autobahn- und Bahnrandstreifen treibt nicht nur die Kosten in die Höhe, es droht auch erhöhter Verbrauch landwirtschaft- lich nutzbarer Fläche. Dem kann ich nicht zustimmen. Dagegen wird der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse die Zukunftsperspektive genommen. Die Aus- baubegrenzung auf 100 Megawatt trage ich mit. Die Ausgestaltung der Vergütungsätze macht aber faktisch jeden weiteren Ausbau der Biomasseanlagen unwirt- schaftlich. Damit wird den Maschinen- und Anlagenbau- ern, die gerade an der Schwelle zum erfolgreichen Export stehen, die Möglichkeit genommen, weitere Innovationen auf dem Heimatmarkt voranzubringen. Das gefährdet bei den mittelständischen Anlagenherstel- lern sowohl Arbeitsplätze als auch die Technologiefüh- rerschaft. Die Schlechterstellung der Biomasse berücksichtigt nicht die technologischen Vorteile der Bioenergie für die Energiewende. Wind- und Sonnenstrom können nicht immer erzeugt werden. Deshalb brauchen sie die Ergän- zung durch Energieträger, die dezentral und flexibel Strom erzeugen können, um konventionelle Kraftwerke wirklich ersetzen zu können. Das ist die wichtige Rolle der Biomasse bei der Energiewende. Dazu kommt, dass Bioenergie hauptsächlich durch Abfall- und Reststoffe aus Land- und Forstwirtschaft er- zeugt wird. Werden diese Stoffe nicht mehr genutzt, wird ein beträchtliches Potenzial zur CO2-Senkung ver- schenkt. Ich erkenne viele Verbesserungen an, die im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses erreicht wurden, insbeson- dere was den Bestandschutz bestehender Anlagen be- trifft. Der Schwerpunkt meiner politischen Arbeit im Deutschen Bundestag ist und bleibt aber die Vertretung des ländlichen Raums. Dessen Interessen werden in die- sem Gesetzentwurf nicht hinreichend gewahrt, und des- halb muss ich den Entwurf trotz vieler sonst sinnvoller Einzelbestimmungen insgesamt ablehnen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich lehne die Novelle des Erneuerbare-Energien-Ge- setzes, EEG, ab. Für falsch halte ich unter anderem die Belastung des selbst produzierten und verbrauchten Stroms mit anteiliger EEG-Umlage. Bereits im Januar hatte ich unter anderem in einem Brief an Minister Gabriel erklärt, dass ich dieses Vorhaben aus grundsätz- lichen Überlegungen nur schwer nachvollziehen kann. Der Staat greift damit zu weitgehend ein. Zudem werden falsche Anreize gesetzt. Gravierend ist in diesem Zu- sammenhang auch, dass nun wieder Unsicherheit mit Blick auf Bestandsanlagen eingetreten ist. Hier geht es um Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen in staatliches Handeln. 4016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Einer der weiteren Punkte, die ich nach den Erfahrun- gen im Oberrheingraben sehr kritisch sehe, sind die Re- gelungen zur Geothermie. Es ist zu befürchten, dass nach den neuen EEG-Bestimmungen Anreize und zu- sätzlicher Druck entstehen werden, noch in den nächsten beiden Jahren Zulassungen nach dem Berggesetz zu er- langen, um die alten garantierten Einspeisevergütungen zu sichern. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alois Gerig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung wei- terer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts ent- hält nach meiner Überzeugung neben einigen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Mängel – aus die- sem Grund stimme ich mit „Nein“. Das Ziel dieses Gesetzes, den Ausbau der erneuerba- ren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu be- grenzen und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Die dafür vorgese- henen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Rege- lung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Bio- masse wird hingegen die Zukunftsperspektive genom- men – zum Schaden der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Ge- setzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben wer- den können und deshalb nicht gebaut werden. Deutsch- land braucht weiterhin einen Markt für Biomasseanla- gen, damit die Hersteller Innovationen voranbringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. In- folge des Gesetzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelun- gen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitio- nen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden un- terbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Ak- zeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von un- terschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbrei- tet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen- trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzen- strom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen müssen, ist un- ter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes be- achtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird auch daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Land- wirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu bera- ten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbrau- cher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet wer- den. Ich setze große Hoffnungen darauf, dass dies bei künftigen Novellierungen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes besser gelingt und das Heranführen der Erneu- erbaren an den Markt bis dahin gut vorankommt. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Die Energiewende ist für die große Koalition ein zen- trales politisches Projekt. Sie sichert unserem Land eine technologische Spitzenstellung und öffnet deutschen Unternehmen attraktive Exportchancen in zahlreiche Länder der Erde. Gesellschaftspolitisch ermöglichen die erneuerbaren Energien die aktive Teilhabe breiter Bevöl- kerungsschichten. Die EEG-Reform 2014 erfüllt diesen Anspruch in vier zentralen Punkten nicht: Erstens. Das Problem des überlaufenden Spotmarkts für Strom wird nicht gelöst. Auch mit der Einführung der sogenannten verpflichtenden Direktvermarktung ge- langt faktisch der gesamte Strom aus erneuerbaren Ener- gien an die Börse. Die rund 900 regionalen Stromver- triebe als zentrale Akteure zwischen Erzeugern und Verbrauchern werden nicht aktiv in die Vermarktung er- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4017 (A) (C) (D)(B) neuerbaren Stroms einbezogen. Nur so käme aber der ständige Abgleich von Angebot und Nachfrage vor Ort in Gang. Zweitens. Ausschreibungen erschweren den Zugang für Kleininvestoren und schwächen die Bürgerbeteili- gung an der Energiewende. Erfahrungen in anderen Staaten belegen, dass Ausschreibungsmodelle anonyme Großinvestoren begünstigen und letztlich mehr kosten als direkte Einspeisevergütungen. Drittens. Der Eigenverbrauch von dezentral erzeug- tem Strom glättet Lastspitzen und stabilisiert das Netz, wenn er mit Speichern verknüpft ist. Besonders Bürger- energieanlagen haben daran ein hohes Interesse. Die jetzt beschlossene Belastung des Eigenverbrauchs wird den kleinteiligen und dezentralen Ausbau der erneuerba- ren Energien behindern und zentrale Einheiten, die an die Börse liefern, bevorzugen. Dazu kommt noch die Be- vorzugung industriellen Eigenverbrauchs, der nur mit 15 Prozent der EEG-Umlage belastet wird. Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Privatleute müssen dagegen 40 Prozent zahlen. Viertens. Das EEG wurde als Klimaschutzinstrument gegründet. Bisher trug es zur Senkung des Methanaus- stoßes bei, der in der Atmosphäre fünfundzwanzigmal so aktiv ist wie CO2. Das neue EEG schneidet diesen Bei- trag durch eine radikal gekürzte Vergütung von Biogas ab. Vor allem pflanzliche und tierische Reststoffe der Landwirtschaft können damit nicht mehr energetisch ge- nutzt werden. Das EEG 2014 sichert die Begünstigung der ener- gieintensiven Industrie europarechtlich ab, aber einen Beitrag zur Stärkung der Energiewende, zu technischen Innovationen und zur Aktivierung von Bürgern leistet es nicht. Stagnation droht. Diesem Gesetz kann ich nicht zustimmen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Da ich mir bewusst bin, welche Verantwortung ich mit meinem Abstimmungsverhalten in unserer Koalition habe, werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen. Zu- gleich teile ich mit, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien, EE, ein zentrales Ziel meiner politischen Ar- beit ist, beispielsweise habe ich einen Stiftungslehrstuhl für EE an der Hochschule für Angewandte Wissenschaf- ten in Aalen gegründet, mit zurzeit 71 Studierenden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält positive Maß- nahmen, es besteht aber dennoch mittelfristiger Nach- besserungsbedarf. Positiv ist der Grundansatz, eine Verminderung des Kostenanstiegs von Strom aus Erneu- erbaren Energien zu erreichen und gleichzeitig den wei- teren Ausbau der EE zu sichern. Der Entwurf wird je- doch nicht der Aufgabe gerecht, die Dezentralität und Vielfalt der Energieversorgung zu stärken und gleichzei- tig langfristig die Energieversorgungssicherheit zu ge- währleisten. Mir ist bewusst, dass aufgrund des kontro- versen politischen Diskurses zu diesem Thema nur Kompromisslösungen möglich sind. Deshalb sollte auch über eine Abschaffung des EEG bezüglich Wind- und Solarstromerzeugung nachgedacht werden und eine Fo- kussierung auf die insbesondere in Süddeutschland be- heimatete Energieerzeugung aus Biogas – einer Branche, bei der Deutschland noch eine Marktführerschaft besitzt, die mit diesem Gesetzentwurf bedroht ist. Kritisch sehe ich vor allem eine Änderung, die nicht zu Kostensenkungen, sondern eher zur Kostenerhöhung für die Endverbraucher führen wird. Die Einführung der EEG-Umlage auf Eigenerzeugung ab 2015 mit einem einheitlichen Satz von 40 Prozent oder 2,5 Cent je Kilo- wattstunde sowie die generelle Streichung der Bagatell- grenze für Kleinanlagen sehe ich mit Sorge. Bei einem Wegfall der Bagatellgrenze werden die Verwaltungskos- ten bei Kleinanlagen die Einnahmen übersteigen und die Kosten folgerichtig an die Endverbraucher weitergege- ben. Vor allem lokale Stadtwerke sind betroffen. Ein weiterer kritischer Punkt sind ausreichende Über- gangsregelungen für Biogasanlagen. In Baden-Württem- berg sind derzeit circa 800 Biogasanlagen am Netz. Die Betreiber klagen, dass für Ausbaumaßnahmen bestehen- der Anlagen bereits zugesagte Förderung gekappt wird. Hier sollte es einen stärkeren Vertrauensschutz für be- reits getätigte Investitionen geben. Ferner ist bei der Di- rektvermarktung festgehalten, dass das Risiko die Ver- braucher tragen, hier wäre es wesentlich sinnvoller, die Erzeuger einzubeziehen. Darüber hinaus wird der Gesetzentwurf die Strom- erzeugung durch einheimische Braunkohle bevorteilen, die vielmehr der langfristigen strategischen Rohstoff- sicherung unseres Landes dienen sollte. Die „Kohle- orientierung“ ist derzeit nur tragfähig, weil die Preise für CO2-Zertifikate mangels Marktorientierung künstlich niedrig gehalten werden (5 Euro statt circa 70 Euro). Bei einem Anstieg der Preise wäre diese Ausrichtung gefähr- det. Hinsichtlich des Netzausbaus wäre es besser, die letz- ten Kilowattstunden abzuregeln als die Netze für Last- spitzen der EE – besonders PV und Wind – weiter auszu- bauen. Die Abregulierung durch die Netzbetreiber sollte deshalb gestrichen werden. Im Bereich der Energie- erzeugung aus Biogas wäre es sinnvoller, die Restver- wertung zu fördern und gesetzliche Rahmenbedingun- gen für sogenannte Gärreste schaffen. Sicherlich wird es in Zukunft weiteren Reformbedarf geben müssen. Ich hoffe, dass meine Anregungen Reso- nanz finden. 4018 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katharina Landgraf (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregie- rung stimme ich nach reiflicher Abwägung des Für und Wider unter Vorbehalt zu. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Strom aus den er- neuerbaren Energien mit einem Anteil von derzeit 25 Prozent an der Stromerzeugung kein Nischenprodukt mehr ist. Dies ist ein großer Erfolg der unionsgeführten Koalitionen der letzten Jahre. Andererseits sind die stän- dig und ungebremst steigenden Energiekosten eine kaum zu akzeptierende Belastung aller Verbraucher. Dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zuneh- mend gefährdet ist, ist eine logische Folge dieses Prozes- ses. Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt eine schnelle und grundlegende Reform der erneuerbaren Energien auf den Weg zu bringen. Ziel dieser Reform ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächs- ten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu be- grenzen, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie zu halten und so die Ak- zeptanz der Energiewende zu sichern. Diese Ziele trage ich uneingeschränkt mit. Außerordentlich kritisch merke ich jedoch an, dass der notwendige und übliche Prozess der parlamentari- schen Bearbeitung der Änderungsanträge nicht in gebüh- rendem Umfange Raum und Zeit erfahren hat und nur sehr wenig oder gar keine Zeit für die Beratungen der Anträge zur Verfügung stand. So bleibt die Gefahr bestehen, dass durch diese Re- form nicht alle Kostentreiber beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigt worden sind. Im Übri- gen bedaure ich, dass die Nutzung der Biomasse im EEG zukünftig kaum mehr eine Perspektive hat. Es ist uns ge- lungen, Nachbesserungen im Sinne des Bestands- und Vertrauensschutzes einzubringen, dennoch wird die bis- herige technologische Entwicklung in diesem Bereich nahezu zum Erliegen gebracht. Darunter leiden nicht nur Anlagenbetreiber und Hersteller. Das Potenzial der Bio- masse, die als einziger regenerativ erzeugter Energieträ- ger speicherfähig ist, wird somit nicht ausgeschöpft. Das ist in meinen Augen eine Missachtung des ländlichen Raumes. Abschließend darf ich unterstreichen, dass bei allen Reformvorhaben eine Schlechterstellung der heimischen Braunkohle vermieden werden muss. Die Braunkohle ist die billigste Energiequelle im gegenwärtigen Strommix. Sie sichert heimische Arbeitsplätze insbesondere in den neuen Bundesländern und verringert die Abhängigkeit von Energieimporten. Auch die zukünftige stoffliche Nutzung darf nicht ausgeschlossen und nicht behindert werden. Die heimische Braunkohle ist nach wie vor der beste und zuverlässigste Partner für die erneuerbaren Energien, weil sie deren Defizite bei der Bereitstellung jeweils perfekt und flexibel ausgleicht und somit zuver- lässig die Versorgungssicherheit mit gewährleistet. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur grundle- genden Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestim- mungen des Energiewirtschaftsrechts (Tages- ordnungspunkt V a) Das EEG ist der Eckpfeiler der Energiewende in Deutschland. Mit dem EEG entscheiden wir über die Zu- kunft der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig stellen wir wichtige Weichen für die Strompreisentwicklung und die Industriepolitik in unserem Land. Das EEG enthält einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen und Re- gelungen, die Aspekte der Energie-, Wirtschafts-, Um- weltpolitik und des Verbraucherschutzes berühren. Lei- der bleibt der Gesetzentwurf bei entscheidenden Fragen hinter den Erwartungen zurück. Im Vorfeld haben die Verhandlungsführer über eine Beteiligung von Braun- und Steinkohlekraftwerken an den EEG-Kosten diskutiert. Aus ökologischen Gründen und um Wettbewerbsbedingungen zwischen fossilen und regenerativen Energieträgern auszugleichen, sollten die Großemittenten ebenfalls eine EEG-Umlage für den ei- genen Stromverbrauch bezahlen. Dieser Vorschlag findet sich im jetzigen Gesetzentwurf nicht wieder. Stattdessen müssen Betreiber von Solaranlagen zukünftig einen Teil der EEG-Umlage für den Eigenverbauch zahlen. Wenn wir die unflexible, ineffektive und umweltbelastende Kohlekraft in das EEG-System einbeziehen würden, hät- ten wir für die Zukunft zusätzliche Anreize für eine sau- bere Energieproduktion schaffen können. Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft hat zudem ihr Au- genmerk vor allem auf die Folgen der Reform für den ländlichen Raum gerichtet. Insbesondere im Bereich der Biomasse liegen zusätzliche Potenziale für eine dezen- trale, speicherbare Energieproduktion und für eine um- weltschonende Verarbeitung von Reststoffen. Hier wird bei der Novelle überverhältnismäßig stark gebremst, ge- rade im Vergleich zur Windkraft. Ebenso kritisch sehe ich aus Sicht der Landwirtschaft, die nicht selten in Konkurrenz zur Energiewirtschaft steht, den Bau von Solaranlagen auf landwirtschaftli- chen Nutzflächen. So bleibt im EEG eine Regelung be- stehen, wonach längs von Autobahnen oder Schienen- wegen in einer Entfernung bis zu 110 Metern Solaranlagen gebaut werden dürfen (§ 49 Absatz 1 Num- mer 3 Buchstabe c). Diese Regelung ist nicht nur unsin- nig, sondern geradezu kontraproduktiv, wenn es darum Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4019 (A) (C) (D)(B) geht, den Flächenverbrauch und die Versiegelung von landwirtschaftlichen Böden in Deutschland einzuschrän- ken. Jeden Tag gehen in Deutschland mehr als 70 Hektar (2011) Flächen durch Siedlungsbau, Infrastruktur und Kompensationsmaßnahmen verloren. Wir Agrarpolitiker haben diesen Missstand wiederholt angeprangert, leider ohne Erfolg. Mit dem EEG hätten wir die Möglichkeit gehabt, hier gegenzusteuern. Leider korrigiert die heute vorgelegte Novelle die Fehlentwicklungen im EEG sehr einseitig. Deshalb werde ich dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Andreas Nick (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energie- wirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der vorliegende Gesetzentwurf enthält positive Maß- nahmen und stellt in der Gesamtabwägung eine Verbes- serung gegenüber dem Status quo dar. Daher werde ich dem Gesetzentwurf auch angesichts der Verantwortung mit meinem Abstimmungsverhalten innerhalb unserer Koalition zustimmen. Kritisch sehe ich weiterhin insbesondere die folgen- den Aspekte: – den nicht ausreichenden Abbau der Überförderung im Bereich der Windenergie, insbesondere an technisch und wirtschaftlich nicht tragfähigen Standorten, – die aus meiner Sicht ordnungspolitisch problemati- sche Erhebung von EEG-Umlage auf Eigenerzeugung und – die Einschränkung der Förderung bei Biogas als einer grundlastfähigen erneuerbaren Energie. Sicherlich wird es in Zukunft weitere Anpassungen des EEG geben müssen. In den weiteren Beratungen werde ich meine Positionen entsprechend einbringen. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Rief (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich muss darauf hinweisen, dass das Gesetz nach mei- ner Überzeugung neben vielen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Fehlsteuerungen enthält. Auch in Zukunft ist eine flächenverbrauchende För- derung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrand- streifen weiterhin möglich. Hier hätten zudem Kosten gespart werden können. Durch den Gesetzentwurf wird der Nutzung der Bio- masse im ländlichen Raum jegliche Zukunftsperspektive genommen. Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse als grundlastfähige und speicherbare Energieerzeugung, in der wir in Deutschland die Technologieführerschaft haben, wird damit nicht so gefördert, wie es notwendig wäre. Es ist uns zwar gelungen, Verbesserungen beim Be- stands- und Vertrauensschutz hineinzuverhandeln, den- noch bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf Einbußen für den gesamten ländlichen Raum sowie Hersteller und Installationsbetriebe im Biomassebereich. Ich trete dafür ein, und dafür konnten Zusagen er- reicht werden, dass Fehlsteuerungen des Gesetzes bei der Biomasse sowie weiter offengebliebene Punkte zeit- nah nachjustiert werden können. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf nach reifli- cher Überlegung zu. Denn mit diesem Änderungsgesetz wird der dringend notwendige Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spä- testens ab 2017 soll diese Förderung über Ausschreibun- gen ermittelt werden. Damit legt dann nicht mehr die Politik, sondern der Markt den Maßstab fest. Auch muss die Kostendynamik beim weiteren Aus- bau der Erneuerbaren abgebremst werden. Ich hoffe, dass dieses Ziel mit der EEG-Novelle auch erreicht wer- den kann. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Carola Stauche (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Ände- rung weiterer Bestimmungen des Energiewirt- schaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Zweck des Gesetzentwurfes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Än- derung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts ist es, „insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Ener- gieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbezie- hung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwick- lung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus er- neuerbaren Energien zu fördern.“ Ich bin der Überzeugung, dass der vorliegende Ge- setzentwurf zwar einige richtige Neuregelungen, aller- 4020 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) dings auch schwerwiegende Mängel enthält. Aus diesem Grund stimme ich dem Entwurf nicht zu. Das Gesetz soll den Ausbau der erneuerbaren Ener- gien besser steuern, die Ausbaukosten begrenzen und so die Akzeptanz der Energiewende sichern. Diesem Grundgedanken stimme ich zwar zu, die dafür vorgese- henen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Rege- lung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Bio- masse wird hingegen die Zukunftsperspektive genom- men. Das ist ein Widerspruch zum erklärten Zweck, „die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern“ und geht zulasten der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Ge- setzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben wer- den können und deshalb nicht gebaut werden. Der De- ckel von 100 Megawatt hat also nur noch symbolischen Charakter. Deutschland braucht jedoch weiterhin einen Markt für Biomasseanlagen, damit die Hersteller Inno- vationen voranbringen und ihre hervorragenden Export- chancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft be- droht. Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelun- gen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitio- nen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden un- terbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Ak- zeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von un- terschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbrei- tet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen- trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzen- strom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen müs- sen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen; das ist un- ter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes be- achtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die Senkung des CO2-Ausstoßes nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird auch daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Land- wirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu bera- ten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbrau- cher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet wer- den. Ich setze große Hoffnungen darauf, dass dies bei künftigen Novellierungen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes besser gelingt und das Heranführen der Erneu- erbaren an den Markt bis dahin gut vorankommt. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Ände- rung weiterer Bestimmungen des Energiewirt- schaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, EEG, enthalte ich mich, da ich den Gesetzentwurf insbesondere bei dem Punkt Eigenver- brauch kritisch sehe. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann zwar so- wohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. In Ausgestal- tung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarenergieausbau behindern. Weitgehend unberück- sichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaik-Ausbau zunehmend auf den versteck- ten Vorteilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergütungssätze des EEG schon längst unter den Strom- entstehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenver- brauchsumlage eine Anpassung der Systematik des so- genannten atmenden Deckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich über- sieht die strukturellen Defizite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinrei- chend aus. Ich teile die Auffassung des Bundeswirtschaftsminis- ters, dass die Summe der Einzelinteressen nicht dem Ge- meinwohl dient, gleichwohl sehe ich in der Gesamtschau die Photovoltaik-Unternehmen benachteiligt. Dankbar bin ich unseren Fachpolitikerinnen und -politikern, dass sie wieder eine Bagatellgrenze von 10 Kilowatt in den Gesetzentwurf verhandelt haben, denn der Wegfall hätte die Lage weiter verschärft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4021 (A) (C) (D)(B) Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich stimme der EEG-Novelle zu, auch wenn der Ge- setzentwurf teilweise an aus meiner Sicht wichtigen Stellen Abweichungen vom Koalitionsvertrag enthält, die meiner Überzeugung nach mit dem sozialdemokrati- schen Verständnis für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förder- höhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Aus- schreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung be- deutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialde- mokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschrei- bungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Da- bei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosten- effizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Aus- schreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen admi- nistrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Aus- schreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automa- tismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenom- men. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluie- rung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belast- baren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird – ist festzustellen, dass die EU-Bei- hilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Ver- bindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermark- tung, mit der Anlagebetreiber – zumeist unter Einschal- tung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Fi- nanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netz- integration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die ver- pflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermark- tung geht – zeitlich und dem Umfang nach – aus meiner Sicht über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniela Kolbe (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich stimme dem heute hier vorgelegten Gesetz zur Reform des EEG zu, da es wichtige Schritte enthält, auch zukünftig den Ausbau erneuerbarer Energien vo- ranzutreiben. Es gibt jedoch Aspekte innerhalb des Ge- setzes, denen ich sehr skeptisch gegenüberstehe. Dies tue ich auch aus meiner Erfahrung als Vorsitzende der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebens- qualität“, deren zweijährige Arbeit mir und den anderen Mitgliedern deutlich vor Augen geführt hat, wie drama- tisch die Herausforderungen sind, unsere Art des Wirt- schaftens so zu gestalten, dass wir unseren Planeten nicht weiter massiv übernutzen. Zu meinen Kritikpunk- ten gehört insbesondere die Frage der Ausschreibung von Förderhöhen. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förder- höhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Aus- schreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung be- deutet dies eine Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitions- vertrag wurde auf Drängen der Sozialdemokratinnen und -demokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vor- feld zunächst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Aus- schreibungen auf alle erneuerbaren Energien auszuwei- ten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und dem Erreichen der Ausbauziele ge- genüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien 4022 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) zeigen bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschrie- benen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Auch der hohe administra- tive Aufwand von Ausschreibungen wird bemängelt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Aus- schreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird zwar noch kein gesetzlicher Au- tomatismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorge- nommen. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle er- klärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluierung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG- Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belastbaren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglich- keit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschrei- bungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Bei- hilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Verbindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestal- tung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Das kann es ermöglichen, das bewährte Fördersystem weiter zu erhalten, das einen verlässlichen weiteren Ausbau der erneuerbaren Ener- gien zulässt. Ein zweiter Kritikpunkt ist die verpflichtende Direkt- vermarktung, mit der Anlagebetreiber – zumeist unter Einschaltung eines Händlers – ihren Strom direkt ver- markten müssen. Die hierbei entstehenden Vermark- tungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Finanzierung von neuen Anlagen auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucherin- nen und -verbraucher führen können. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netz- integration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die ver- pflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermark- tung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Ich freue mich, dass alles für eine rechtssichere Aus- gestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für han- dels- und energieintensive Unternehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission getan wurde. Orien- tierungen an Vorgaben der Europäischen Kommission sollten dabei in Bezug auf die Fördersystematik für er- neuerbare Energien grundsätzlich keine Handlungs- zwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parlamentarischen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulli Nissen (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, EEG, stimme ich zu, obwohl der Ge- setzentwurf an einigen grundlegenden Stellen Abwei- chungen vom Koalitionsvertrag enthält, die meiner Überzeugung nach mit zielführenden sozialdemokrati- schen Gestaltungsvorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förder- höhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Aus- schreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung be- deutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialde- mokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall ei- ner positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschrei- bungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kos- teneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegen- über Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen er- weisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeig- ten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen admi- nistrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Aus- schreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automa- tismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenom- men. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluie- rung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belast- baren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Bei- hilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Ver- bindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4023 (A) (C) (D)(B) Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermark- tung, mit der Anlagenbetreiber – zumeist unter Einschal- tung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Finanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netz- integration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die ver- pflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermark- tung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarener- gieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vor- teilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergü- tungssätze des EEG schon längst unter den Stromgeste- hungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsum- lage eine Anpassung der Systematik des atmenden De- ckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defi- zite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Un- terförderung nicht hinreichend aus. Ich erkenne an, dass sich meine Fraktionskollegen für eine rechtssichere Ausgestaltung der besonderen Aus- gleichsregelung für handels- und energieintensive Unter- nehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommis- sion eingesetzt haben. Orientierungen an Vorgaben der Europäischen Kommission sollten dabei in Bezug auf die Fördersystematik für erneuerbare Energien grund- sätzlich keine Handlungszwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parlamentari- schen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, EEG, enthalte ich mich, da der Ge- setzentwurf an einigen grundlegenden Stellen Abwei- chungen vom Koalitionsvertrag enthält, die meiner Überzeugung nach mit zielführenden sozialdemokrati- schen Gestaltungsvorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förder- höhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Aus- schreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung be- deutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialde- mokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall ei- ner positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschrei- bungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Da- bei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele ge- genüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebe- nen Mengen realisiert wurde und diese dann auch über- teuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen administrativen Aufwand von Ausschreibungen ge- warnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei ei- nem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automa- tismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenom- men. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluie- rung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belast- baren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Bei- hilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Ver- bindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermark- tung, mit der Anlagenbetreiber – zumeist unter Einschal- tung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Finanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netz- integration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die ver- pflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen 4024 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermark- tung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarener- gieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vor- teilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergü- tungssätze des EEG schon längst unter den Stromgeste- hungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsum- lage eine Anpassung der Systematik des atmenden De- ckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defi- zite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Un- terförderung nicht hinreichend aus. Ich erkenne an, dass sich meine Fraktionskollegen für eine rechtssichere Ausgestaltung der besonderen Aus- gleichsregelung für handels- und energieintensive Unter- nehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommis- sion eingesetzt haben. Orientierungen an Vorgaben der Europäischen Kommission sollten dabei in Bezug auf die Fördersystematik für erneuerbare Energien grund- sätzlich keine Handlungszwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parlamentari- schen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Für weitergehende Erläuterungen verweise ich auf Stellungnahmen unter www.nina-scheer.de Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kees de Vries (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Ände- rung weiterer Bestimmungen des Energiewirt- schaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf enthält nach meiner Überzeugung einige schwerwiegende Mängel – aus diesem Grund stimme ich mit Nein. Das Ziel dieses Gesetzes, die Abgabe für erneuerbare Energien zu begrenzen, um damit die Akzeptanz der Energiewende zu sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Dieses Ziel kann aber so nicht erreicht werden: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Besserstellung von Windkraftanlagen an windarmen Standorten ist in dieser Hinsicht geradezu abstrus. Die Förderung der Offshorewindparks in dieser Höhe ist nicht zu begründen und wird zu einer schnell steigenden EEG-Abgabe führen. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Regelung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hinge- gen die Zukunftsperspektive genommen. Aber nur mit dieser als einziger speicherfähigen erneuerbaren Energie kann die Energiewende gelingen: Unser Energiesystem braucht die dezentrale und flexible Produktion von Re- gel- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produk- tionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom aus- gleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereit- schaft stehen müssen, ist unter klimapolitischen Ge- sichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes beachtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau wei- terhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Deutschland braucht weiterhin einen Markt für Bio- masseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voran- bringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittel- ständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. In den parlamentarischen Beratungen wurden von un- terschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbrei- tet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht aus- reichend berücksichtigt. Zweifellos ist bezahlbare Ener- gie für alle Verbraucher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspoli- tik gestaltet werden. Ich bin mir sicher, dass eine zeit- nahe erneute Novellierung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes notwendig sein wird und wünsche mir, dass es uns hier deutlich besser gelingt das Verhältnis von Wind-, Sonne- und Biomasseanlagen zu strukturieren. Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp und Rita Stockhofe (beide CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregie- rung stimmen wir nach reiflicher Abwägung des Für und Wider in der geänderten Form zu. Unbestritten besteht Handlungsbedarf, weil die stei- genden Energiekosten die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zunehmend gefährden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4025 (A) (C) (D)(B) Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt, eine schnelle und grundlegende Reform der erneuerba- ren Energien auf den Weg zu bringen. Ziel dieser Re- form ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeits- plätze in der energieintensiven Industrie zu halten und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern. Diese Ziele trage n wir uneingeschränkt mit. Allerdings wäre es aus unserer Sicht erforderlich ge- wesen, mehr Raum und Zeit für die Beratungen der Än- derungsanträge zu haben. Erst am Dienstagnachmittag lagen uns die abschließenden Hinweise der EU und die Synopse der angedachten Änderungen vor. Die Erfah- rung zeigt, dass Geschwindigkeit immer auf Kosten von Sorgfalt geht. Wir wären deshalb trotz aller Drohszena- rien der EU gut beraten gewesen, uns mehr Zeit für eine Entscheidung zu lassen, um damit fehlerhafte Entwick- lungen zu vermeiden. Zudem bezweifln wir, dass durch diese Reform alle Kostentreiber beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigt worden sind. So bleibt trotz anders- lautender Anträge insbesondere unserer Agrarpolitiker aus der Union die Förderung von Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnrandstreifen erhalten. Leider waren der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und die SPD-Bundestagsfrak- tion nicht zu einer Streichung dieser Regelung bereit, obwohl dadurch Kosten und Flächenverbrauch hätten eingedämmt werden können. lm Übrigen bedauern wir, dass die Nutzung der Bio- masse im EEG nach dem Willen von Herrn Bundes- minister Gabriel zukünftig kaum mehr eine Perspektive hat. Zwar ist es uns gelungen, Nachbesserungen im Sinne des Bestands- und Vertrauensschutzes zu erhan- deln. Dennoch wird die bisherige technologische Ent- wicklung in diesem Bereich nahezu zum Erliegen ge- bracht. Darunter leiden nicht nur Anlagenbetreiber und Hersteller. Vielmehr wird damit das Potenzial der Bio- masse als einziger regenerativ erzeugter Energie, die speicherfähig ist, vergeben. Wir empfinden dieses Vor- gehen unseres Koalitionspartners auch als Missachtung des ländlichen Raums und unverhältnismäßig. Dennoch stimmen wir dem Gesetzentwurf nach reifli- cher Überlegung zu. Denn zum einen wird mit diesem Änderungsgesetz der dringend notwendige Systemwech- sel bei der Förderung der erneuerbaren Energien einge- leitet. Spätestens ab 2017 soll diese Förderung über Aus- schreibungen ermittelt werden. Damit legt dann nicht mehr die Politik, sondern der Markt den Maßstab fest. Zum anderen werden mit der Neuregelung der beson- deren Ausgleichsregelung im EEG die Entlastungen für die stromintensiven Industrien „europafest“ gemacht. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des Industriestandorts und Hunderttausender Arbeits- plätze in Deutschland. Diese schaffen Planungssicher- heit für die meisten mittelständischen Betriebe in diesen Branchen. Schließlich soll durch diese Reform die Kostendyna- mik beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden. Das Ziel ist löblich. Es bleibt abzu- warten, ob dieses auch tatsächlich erreicht werden wird. Auch eine Reihe anderer wichtiger Punkte konnten in diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht abschließend ge- regelt werden. Wir vertrauen deshalb auf die Zusage, dass Fehlentwicklungen wie zum Beispiel bei der Bio- masse gegebenenfalls zügig nachjustiert und zeitnah die offenen Punkte geregelt werden. Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kordula Kovac und Dieter Stier (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Be- stimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Ta- gesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung wei- terer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts ent- hält nach unserer Überzeugung neben einigen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Mängel – aus die- sem Grund stimmen wir mit Nein. Das Ziel dieses Gesetzes, den Ausbau der erneuerba- ren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu be- grenzen und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Die dafür vorgese- henen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Rege- lung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Bio- masse wird hingegen die Zukunftsperspektive genom- men – zum Schaden der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Ge- setzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben wer- den können und deshalb nicht gebaut werden. Deutschland braucht weiterhin einen Markt für Bio- masseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voran- bringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittel- ständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelun- gen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitio- nen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden un- terbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und 4026 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Ak- zeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von un- terschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbrei- tet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen- trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzen- strom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen müssen, ist un- ter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes be- achtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird auch daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Land- wirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu bera- ten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbrau- cher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet wer- den. Wir setzen große Hoffnungen darauf, dass dies bei künftigen Novellierungen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes besser gelingt und das Heranführen der Erneu- erbaren an den Markt bis dahin gut vorankommt. Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci und Dr. Martin Rosemann (beide SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, haben wir zugestimmt. Es handelt sich dabei in doppel- tem Sinne um einen Kompromiss. Zum einen mit einem Koalitionspartner, der in der Mehrheit eine fundamental andere Zielstellung mit dem EEG verbindet als die SPD. Zum anderen mit den Vorgaben der Europäischen Kom- mission, die in Teilen einer sinnvollen Weiterentwick- lung des EEG entgegenstehen. Für unsere Zustimmung ist wesentlich, dass mit der Novelle des EEG die Energiewende konsequent fort- geführt wird, die bewährten Mechanismen des EEG er- halten bleiben, die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben wird, Überförderungstatbe- stände abgebaut werden und industrielle Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden. Zudem erkennen wir an, dass es im Gesetzgebungsverfahren zu weiteren Verbes- serungen im Sinne der Ziele der Energiewende gekom- men ist. Dies betrifft in erster Linie die Ausgestaltung des Ausbaukorridors bei Windenergie onshore und die Regelungen für die Eigenerzeugung. Allerdings bleiben aus unserer Sicht eine Reihe von berechtigten Kritikpunkten an der EEG-Novelle beste- hen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förder- höhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Aus- schreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung bedeutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang er- folgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialdemo- kraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zu- erst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschreibun- gen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffi- zienz und des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Aus- schreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen admi- nistrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Aus- schreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automa- tismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenom- men. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluie- rung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belast- baren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Bei- hilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Ver- bindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarener- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4027 (A) (C) (D)(B) gieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vor- teilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergü- tungssätze des EEG schon längst unter den Stromgeste- hungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsum- lage eine Anpassung der Systematik des atmenden De- ckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defi- zite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Un- terförderung nicht hinreichend aus. Die vollständige Befreiung des Eigenverbrauchs von Kraftwerken bei der Stromerzeugung von der EEG-Um- lage halten wir für fragwürdig. Zum einen sehen wir da- bei ein Abgrenzungsproblem in der Praxis. Zum anderen befürchten wir dabei eine nicht gerechtfertigte Bevorzu- gung von Kohlekraftwerken. Schließlich bedauern wir, dass eine Verschiebung des Stichtags am Widerstand von CDU/CSU gescheitert ist. Für die Zukunft der Energiewende und einer zu- kunftsfähigen, sicheren und bezahlbaren Energieversor- gung in Deutschland ist die Novelle des EEG nur der erste Baustein. Zentrale Weichenstellungen erwarten wir von der Neugestaltung des Strommarktdesigns und einer Wiederbelebung des CO2-Emissionshandels. Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ute Finckh-Krämer und Klaus Mindrup (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Be- stimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Ta- gesordnungspunkt V a) Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, aber möchten ei- nige Schwachstellen benennen, die wir kritisch sehen. Einen Automatismus zu verpflichtenden Ausschrei- bungen darf es nicht geben. Vielmehr ist eine ergebnis- offene Prüfung der Modellprojekte erforderlich. Dies gilt insbesondere, weil internationale Erfahrungen zeigen, dass Ausschreibungen nicht zu Kosteneffizienz geführt haben. Die geplante Verordnungsermächtigung für ein Sys- tem zur Grünstromvermarktung muss zügig umgesetzt werden, da wir dringend einen Markt für grünen Zu- kunftsstrom benötigen, der die effiziente Kraft-Wärme- Kopplung miteinschließt. Außerdem müssen Quartiers- lösungen berücksichtigt werden, die es Mieterinnen und Mietern ermöglichen, vor Ort produzierten Strom zu nutzen. Wir benötigen ferner eine stärkere Verflechtung von Effizienz und dem EEG, die zu einem wirksamen Klima- schutz beiträgt. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung den Kon- flikt mit der EU-Kommission nicht scheut, da die Ener- giewende ein deutsches Jahrhundertprojekt darstellt, das Vorreiter für andere Länder werden kann und muss. Aufgrund der Verbesserungen zum ursprünglichen Referentenentwurf und der Hoffnung, dass wir in den kommenden Monaten weitere wichtige Schritte machen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien sichern, wer- den wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Gleichzeitig möchten wir uns bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die sich für diese Verbesserun- gen stark gemacht haben. Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Stamm-Fibich und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, EEG, enthalten wir uns, da der Ge- setzentwurf an einigen grundlegenden Stellen Abwei- chungen vom Koalitionsvertrag enthält, die unserer Überzeugung nach mit zielführenden sozialdemokrati- schen Gestaltungsvorgaben für den Ausbau Erneuerba- rer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förder- höhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Aus- schreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung be- deutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozial- demokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vor- feld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschrei- bungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kos- teneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegen- über Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen er- weisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeig- ten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen admi- nistrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Aus- schreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automa- tismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenom- men. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluie- 4028 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) rung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belast- baren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Bei- hilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Ver- bindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermark- tung, mit der Anlagenbetreiber – zumeist unter Einschal- tung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Fi- nanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netz- integration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die ver- pflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermark- tung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarener- gieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vor- teilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergü- tungssätze des EEG schon längst unter den Stromgeste- hungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchs- umlage eine Anpassung der Systematik des atmenden Deckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defizite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Wir erkennen an, dass sich unsere Fraktionskollegen für eine rechtssichere Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für handels- und energieintensive Unternehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eingesetzt haben. Orientierungen an Vorga- ben der Europäischen Kommission sollten dabei in Be- zug auf die Fördersystematik für erneuerbare Energien grundsätzlich keine Handlungszwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parla- mentarischen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zu den Abstimmungen über: – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Geset- zes und zur Änderung weiterer Bestimmun- gen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesord- nungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsrege- lung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Be- sonderen Ausgleichsregelung für stromkos- ten- und handelsintensive Unternehmen (Tagesordnungspunkt V b) – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökostromförderung gerecht und bürgernah (Tagesordnungspunkt V c) – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung ei- ner Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergie- anlagen und zulässigen Nutzungen (Tages- ordnungspunkt V d) Ich kann dieser Reform des EEG nicht zustimmen. Seit Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit setze ich mich im Deutschen Bundestag für die Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Die jetzt be- schlossenen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Ge- setz werden den nötigen Umbau unseres Energieversor- gungssystems nicht beschleunigen, sondern es droht ein Ausbremsen der Dynamik bei den erneuerbaren Ener- gien. Das EEG war immer ein Parlamentsgesetz, es wurde aus dem Parlament heraus entwickelt und verändert. Diesmal ist es den Parlamentariern nicht mal gelungen, entscheidende Änderungen an der Regierungsvorlage durchzusetzen. Fundamentale Änderungen werden höchstens auf Druck der EU-Kommission vorgenom- men. Umwelt- und Energiepolitiker der SPD-Fraktion haben versucht, die schlimmsten Punkte im Sinne der er- neuerbaren Energien wenigstens zu entschärfen, doch weil die Unionsverhandlungsgruppe die Position der Er- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4029 (A) (C) (D)(B) neuerbaren noch weiter verschlechtern wollte, ist es im Wesentlichen beim Regierungsentwurf geblieben. Zwar wird diese Reform nicht das Ende des EEG und des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Folge haben, sie ist aber der Einstieg in den Ausstieg. Nach bisheri- gem Stand werden 2016/2017 Ausschreibungen festge- legt, obwohl bisher alle Erfahrungen mit Ausschrei- bungsmodellen in anderen Ländern negativ waren. Damit werden in Deutschland bewusst viele Errungen- schaften der bisherigen Energiewende zunichte gemacht. Es scheint also große Kräfte in diesem Land zu geben, die kein Interesse daran haben, dass die Dynamik des Er- neuerbaren-Ausbaus beibehalten oder beschleunigt wird, und denen die Akteursvielfalt ein Dorn im Auge ist. Dies zeigt auch der Aufwand, mit dem in den letzten Jahren Kampagnen gegen das EEG betrieben wurde. Der eigentliche Vorteil des EEG – die enorme CO2- Reduzierung – wird gar nicht mehr erwähnt, obwohl gerade diesbezüglich das Gesetz eine riesige Erfolgs- geschichte ist. Mittlerweile wird die Klimabilanz in Deutschland allerdings wieder schlechter. Aber nicht nur das Argument Klimaschutz spricht für ein anspruchsvol- les EEG. Andere Argumente sind: Generationengerech- tigkeit, Ressourcenschutz, technische Innovationen, Schaffung von Arbeitsplätzen, eine verstärkte regionale Energieversorgung, zunehmende Unabhängigkeit von Energieimporten, Vermeidung von Gesundheits- und Folgekosten in Milliardenhöhe, wie sie durch die fossile und nukleare Industrie entstehen. Alles hat sich zuletzt nur noch auf eine undifferen- zierte Kostendiskussion, eine Problematisierung der er- neuerbaren Energien konzentriert. Die wesentlichen Be- gründungen für die jetzige EEG-Reform waren, die Kosten zu senken und die Erneuerbaren besser in den Markt zu integrieren. Beide „Probleme“ werden durch die jetzigen Vorschläge nicht gelöst. Der Neubau von Solar- und Windkraftanlagen macht nämlich nur noch ei- nen geringen Teil der EEG-Umlage aus. Zu den größten Faktoren beim Anstieg der EEG-Umlage in den letzten Jahren gehören dagegen der auszugleichende sinkende Börsenpreis für Strom sowie die Ausnahmeregelungen für die Industrie. Letztere wurden jetzt aber doch nicht, wie von vielen Experten gefordert, eingeschränkt, sodass wirklich nur die Unternehmen profitieren, die im inter- nationalen Wettbewerb stehen, sondern sogar eher ausgeweitet. Nahezu alle Branchen können bei entspre- chendem Anteil der Energiekosten an der Bruttowert- schöpfung die Ausnahmeregelungen in Anspruch neh- men. Die großzügigen Übergangsregelungen lassen sogar befürchten, dass die Kosten für die übrigen Nor- malverbraucher durch die besondere Ausgleichsregelung sogar noch ansteigen. Man muss also das Kostenargu- ment als Vorwand interpretieren, die Erneuerbaren zu beschneiden, da man nur hier die Kostenschere ansetzt und nicht bei der übrigen Industrie. Auch eine bessere Integration in den Markt ist ledig- lich so zu verstehen, dass sich die Erneuerbaren in dem bestehenden Energiesystem ein- und somit unterordnen sollen. Dieses ist aber für große fossile und nukleare Kraftwerke konzipiert, denen nicht mehr die Zukunft ge- hört. Es würde viel mehr Sinn machen, ein komplett neues Marktdesign zu etablieren, das die erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt stellt. Das wäre zwar der richtige Schritt, um das System frühzeitig zukunftssicher zu machen, aber nicht im Interesse der großen Energie- versorgungsunternehmen, die die Entwicklung verschla- fen haben und mit ihrem veralteten Kraftwerkspark noch so viel Geld wie möglich verdienen wollen. Die jetzige EEG-Reform ist zwar sehr umfassend, da sie einen grundsätzlichen Wandel in der Systematik bei der Förderung der erneuerbaren Energien weg von festen Vergütungssätzen hin zur verpflichtenden Direktver- marktung und zu – aus meiner Sicht besonders proble- matischen – Ausschreibungen bringt, aber sie ist nicht der große Wurf, der nötig gewesen wäre, um die Ener- giewende einen entscheidenden Schritt voranzubringen. Hierzu hätte zum Beispiel, wie genannt, ein neues Marktdesign gehört, die Frage der Verknüpfung und Re- gelung der Erneuerbaren untereinander, mit Speichern und die Integration in die Netze, der Einsatz erneuerba- rer Technologien im Bereich der Wärme und Mobilität usw. Ein ganzheitliches umfassendes Energiewendepa- ket wäre sinnvoll gewesen. Der Hinweis, dafür fehle die Zeit, weil die Kosten explodieren würden und die EU Druck machen würde, ist nicht nachvollziehbar. Den An- stieg der EEG-Umlage sehe ich zwar auch kritisch, aber in anderen Bereichen, zum Beispiel Öl, sind zeitweise die Preise viel stärker angestiegen als bei Strom, ohne dass dies zu irgendeiner Form von Aktionismus geführt hätte. Und auch das EU-Argument ist fadenscheinig, weil Deutschland als – vor allem wirtschaftlich – größtes EU-Land auch in vielen anderen Bereichen seinen Ein- fluss geltend gemacht hat. Hier hat man sich dagegen gerne treiben lassen. Der enge Zeitplan wird nun auch als Vorwand genom- men, dass man viele Kritikpunkte und Änderungsforde- rungen nicht mehr berücksichtigen kann. Dabei gab es trotz der viel zu geringen Beratungszeit viel Kritik nicht nur vonseiten der Parlamentarier, sondern auch vonsei- ten der Bundesländer, der Verbände, der Verbraucher und vor allem auch von Energieexperten. Diese Kritik von anerkannten Fachleuten, unter anderem geäußert in öffentlichen Anhörungen der zuständigen Fachaus- schüsse des Deutschen Bundestages, wurde in keiner Weise berücksichtigt. Die Interessen der vier großen Energieversorger und der Großindustrie finden sich al- lerdings in dem jetzt zur Abstimmung stehenden Gesetz- entwurf eindeutig wieder. Zudem werden nun Maßnahmen beschlossen, die nur aus populistischen Gründen und zu Wahlkampfzwecken in bestimmten Bundesländern versprochen wurden, die aber für die Energiewende völlig kontraproduktiv sind. Die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vor- gabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanla- gen und zulässigen Nutzungen wird von allen maßgebli- chen Experten kritisiert. Auch diese Kritik hatte keinen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren, was ich aus- drücklich kritisiere. Ich befürchte, dass mit dieser EEG-Reform das Rad in die falsche Richtung gedreht wird. 4030 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Das EEG führte zu vielen Errungenschaften: einen ungekannt schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien mit all seinen klimaschonenden und volkswirtschaftlich positiven Effekten, eine Dezentralisierung der Energie- produktion und eine Akteursvielfalt, die es sonst im Energiebereich nicht gibt. Über 50 Prozent der erneuer- baren Energien befinden sich in der Hand von Bürgern und Genossenschaften und nicht von vier großen Unter- nehmen. All diese positiven Faktoren haben dazu ge- führt, dass Deutschland international als Vorbild gesehen wird und das EEG in so vielen Ländern kopiert wurde. Viele Länder schauen auf Deutschland. Das Signal, das der Bundestag mit der Zustimmung zu diesem fragwür- digen Gesetzentwurf international aussendet, ist eindeu- tig: „Der Ausbau der Erneuerbaren geht uns zu schnell. Wir als eines der technologisch führenden Länder dieser Erde sehen uns nicht in der Lage die Energiewende, so wie es nötig wäre, zu bewerkstelligen. Wir kapitulieren vor den Interessen einiger großer Unternehmen.“ Dieses Signal ist fatal. Auch deswegen würde ich einem solchen Gesetz niemals zustimmen. Anlage 26 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnold Vaatz (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über: – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Geset- zes und zur Änderung weiterer Bestimmun- gen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesord- nungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsrege- lung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Be- sonderen Ausgleichsregelung für stromkos- ten- und handelsintensive Unternehmen (Tagesordnungspunkt V b) – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung ei- ner Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergie- anlagen und zulässigen Nutzungen (Tages- ordnungspunkt V d) Ich stimme den Gesetzentwürfen nur unter dem Ein- druck der akuten Gefahr für die deutsche Wirtschaft zu. Das EEG ist eine der größten Fehlkonstruktionen in der deutschen Energiepolitik, weil es den ökonomischen Grundsatz der Nachfrage als begrenzender Größe der Bereitstellung von Anlagen zur Stromerzeugung elimi- niert hat und somit grundlegende Prinzipien der Markt- wirtschaft außer Kraft setzt. Es gefährdet auf Dauer die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Elektroenergie. Der Versuch, grundlastfähige Ver- stromungstechnologien durch nicht grundlastfähige Ver- stromungstechnologien zu ersetzen, wird scheitern und enormen wirtschaftlichen Schaden hinterlassen. Es ist ökologisch kontraproduktiv, ökonomisch widersinnig und schafft in seiner sozialen Wirkung eine der unerträg- lichsten Umverteilungen von Vermögen sozial Schwa- cher zu sozial Starken. Heute stimme ich den Gesetzesentwürfen entgegen meinen Bedenken und Überzeugungen nur zu, um grö- ßere Schäden von der deutschen Wirtschaft abzuwenden. Anschließend fordere ich eine weitere Diskussion über die Abschaffung des EEG für Neuanlagen und im Ergeb- nis dieser einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages. Das parlamentarische Verfahren, das zu den vorgeleg- ten Gesetzentwürfen geführt hat, muss ich kritisieren, weil meiner Fraktion der heute zur Abstimmung vorge- legte Gesetzeswortlaut nicht vorgelegt wurde und somit nicht diskutiert werden konnte. Der endgültige Gesetzes- text wurde quasi über Nacht geändert und ist erst in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie – Drucksache 18/1891 – vom gestrigen Donnerstag, dem 26. Juni 2014, enthalten. Die- ses Verfahren entspricht nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten, ist scharf zu kritisieren und nicht zu wiederholen. Anlage 27 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länder- öffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestab- ständen zwischen Windenergieanlagen und zu- lässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) In der öffentlichen Anhörung zur Länderöffnungs- klausel wandten sich alle kommunalen Spitzenverbände gegen dieses Vorhaben, ebenso Wirtschaftsverbände wie der BDEW bis hin zum Deutschen Bauernverband und sogar die großen Naturschutzverbände. Alle Stellungnahmen warnen davor, das fein ausdiffe- renzierte Instrumentarium der kommunalen Planungs- hoheit durch pauschale Landesregeln zu vergröbern. Betroffenen Anwohnern vermittelt das eine Schein- sicherheit, die vor Gerichten nicht standhält. Der Bundesgesetzgeber ist für bundesweit rechts- sichere Rahmenbedingungen verantwortlich. Die Län- deröffnungsklausel verstößt gegen den Grundsatz der Rechtseinheit beim Bauen, der in der Föderalismusre- form 2006 bewusst gestärkt wurde. Die in Bayern und Sachsen vorgesehenen Mindestab- stände schwächen den Ausbau der Windkraft so weit, dass die Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung nicht mehr erreicht werden können. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4031 (A) (C) (D)(B) Das Zugeständnis an die Gemeinden, mit Bebauungs- plänen geringere Abstände festlegen zu können, offen- bart die Widersprüchlichkeit des gesamten Vorhabens. Einem solchen Gesetz kann ich nicht zustimmen. Anlage 28 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Simone Raatz (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöff- nungsklausel zur Vorgabe von Mindestabstän- den zwischen Windenergieanlagen und zulässi- gen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) Aus folgenden Gründen werde ich mich bei der Ab- stimmung der Stimme enthalten: Das bereits geltende Recht gibt den Ländern und ins- besondere den Kommunen über baurechtliche und im- missionsrechtliche Regelungen die Möglichkeit, im Rahmen der Bauleitplanung angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbeson- dere zur Wohnbebauung, auch bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Die Länderöffnungsklausel wird deutliche Auswir- kungen auf die Umsetzung der Energiewende in meinem Wahlkreis Mittelsachsen haben. Mit dem Gesetz überlas- sen wir der Sächsischen Staatsregierung (CDU und FDP) die Entscheidung, wie die Windenergienutzung vorangetrieben bzw. der Ausbau verhindert wird. Die Sächsische Staatsregierung, insbesondere die FDP, verhindert flächendeckend den weiteren Ausbau der Windkraftanlagen, indem sie unrealistische Ab- standsregelungen fordert. Um die Privilegierung der Windenergie nicht zu unterlaufen, können zu hoch fest- gesetzte Mindestabstände den notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest einschränken. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen Bundesländern gemeinsam be- wältigt werden muss. Dafür sind möglichst einheitliche Rahmenbedingungen erforderlich. Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungs- klausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwi- schen Windenergieanlagen und zulässigen Nut- zungen (Tagesordnungspunkt V d) Bereits während der Verhandlungen zum Energieka- pitel des Koalitionsvertrages bestand der Koalitionspart- ner auf der Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen bei Windenergieanlagen. Mit der Verankerung der Landeröffnungsklausel im Koali- tionsvertrag wäre ein Abrücken von diesem Vorhaben nur einvernehmlich möglich. Leider haben weder wirtschaft- liche, energiesystematische, juristische, klimapolitische noch naturschutzfachliche Argumente, die in Stellungnah- men, Gesprächen und Anhörungen erklärt wurden, ein dahin gehendes Einvernehmen erwirken können. Ich stimme somit in Orientierung am Koalitionsver- trag zu. Anlage 30 Erklärung des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Ände- rung weiterer Bestimmungen des Energiewirt- schaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) In einer persönlichen Intervention am Ende der EEG- Debatte in der heutigen Sitzung des Bundestages unter- stellte mir der Vize-Kanzler, Bundeswirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel unzutreffende Aussagen über die Zahl der Stellen im Zuständigkeitsbe- reich des Bundeswirtschaftsministeriums, die für die Be- arbeitung von Anträgen von Ausnahmen bei der EEG- Umlage zuständig sind. Beigefügte Antwort des Bundes- wirtschaftsministeriums auf eine schriftliche Anfrage bestätigt meine Aussage, dass 108 Stellen dafür vorgese- hen sind. Davon sind 63 Stellen neu geschaffen worden infolge der aktuellen EEG-Novelle und der damit deut- lich gesteigerten Komplexizität der Besonderen Aus- gleichsregelung. Ob die von den Antragstellern erhobe- nen Gebühren kostendeckend sind und die Steuerzahler nicht belastet werden, hat das Wirtschaftsministerium nicht eindeutig beantwortet. Die ,,Verordnung über Ge- bühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Be- grenzung der EEG-Umlage“ (BaGebV) vom 5. März 2013 regelt darüber hinaus zwar über einen Gebühren- schlüssel nach GWh die Kosten für die antragstellenden Unternehmen, doch ist mit der Neuregelung der Beson- deren Ausgleichsregelung (BesAR) ein weitaus höherer bürokratischer Aufwand (Neuregelung Schwellenwerte, Energieintensität, Branchenlösung etc.) für die Antrags- bearbeiter zu erwarten. Weiterhin kann selbst die Ba- GebV nicht klar beziffern (s. E. 3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung), ob die Gebühren ausreichen werden, um die Planstellen zu decken. Anlage 31 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über Leistungsverbesserungen in der ge- setzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsver- besserungsgesetz) 4032 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rah- men von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsge- setz – DirektzahlDurchfG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, geeig- nete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleis- ten, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirt- schaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird. 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates nachkommen will und bergbautreibende Betriebe in die Liste der Unter- nehmen, denen nach Artikel 9 Absatz 2 der Ver- ordnung (EU) Nr. 1307/2013 keine Direktzahlun- gen gewährt werden, aufnehmen wird. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Wir- kungen der GAP-Reform und insbesondere den ökologischen Erfolg des Greenings im Rahmen ei- ner Halbzeitbewertung unabhängig evaluieren zu lassen und bei Nichterfüllung der europäischen Zielvorgaben entsprechende Konsequenzen einzu- leiten. – Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vor- schriften – Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Ver- ordnung (EU) Nr. …/2013 über ein Aktionspro- gramm in den Bereichen Austausch, Unterstüt- zung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 923. Sit- zung am 13. Juni 2014 gemäß § 5 Absatz 1 des Bundes- rechnungshofgesetzes Herrn Kay Scheller zum Präsiden- ten des Bundesrechnungshofes gewählt. Der Innenausschuss hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- erstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab- wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2013 – Drucksache 18/30 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.19 EP P7_TA-PROV(2013)0322 Drucksache 18/419 Nr. A.22 EP P7_TA-PROV(2013)0387 Drucksache 18/419 Nr. A.25 EP P7_TA-PROV(2013)0448 Drucksache 18/419 Nr. A.26 Ratsdokument 11302/13 Drucksache 18/419 Nr. A.27 Ratsdokument 12637/13 Drucksache 18/544 Nr. A.9 Ratsdokument 5451/14 Drucksache 18/544 Nr. A.11 Ratsdokument 17063/13 Drucksache 18/544 Nr. A.12 Ratsdokument 17064/13 Drucksache 18/544 Nr. A.13 Ratsdokument 17066/13 Drucksache 18/544 Nr. A.14 Ratsdokument 17067/13 Drucksache 18/544 Nr. A.15 Ratsdokument 17069/13 Drucksache 18/544 Nr. A.18 Ratsdokument 17398/13 Drucksache 18/544 Nr. A.19 Ratsdokument 17541/13 Drucksache 18/642 Nr. C.8 Ratsdokument 18124/12 Drucksache 18/1393 Nr. A.17 Ratsdokument 7844/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.22 Ratsdokument 8703/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.2 Ratsdokument 9201/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1393 Nr. A.33 Ratsdokument 8777/14 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/419 Nr. A.144 Ratsdokument 18155/13 Drucksache 18/419 Nr. A.145 Ratsdokument 18165/13 Drucksache 18/419 Nr. A.146 Ratsdokument 18167/13 Drucksache 18/419 Nr. A.147 Ratsdokument 18170/13 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.50 Ratsdokument 5455/14 Drucksache 18/544 Nr. A.51 Ratsdokument 17834/13 Drucksache 18/1393 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2014)0250 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr. A.179 EP P7_TA-PROV(2013)0315 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4033 (A) (C) (B) Drucksache 18/419 Nr. A.189 Ratsdokument 14942/13 Drucksache 18/419 Nr. A.190 Ratsdokument 15521/13 Drucksache 18/419 Nr. C.44 Ratsdokument 13842/12 Drucksache 18/419 Nr. C.45 Ratsdokument 17469/12 Drucksache 18/822 Nr. A.36 Ratsdokument KOM(2014)12 endg. Drucksache 18/822 Nr. C.5 Ratsdokument 7945/13 Drucksache 18/822 Nr. C.6 Ratsdokument 9297/13 (D) 44. Sitzung Inhaltsverzeichnis Anträge auf Änderung der Tagesordnung TOP V Erneuerbare-Energien-Gesetz, Ausgleichsregelung Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur TOP VI Verkehrslärmschutzverordnung Epl 32 Bundesschuld Epl 60 Allgemeine Finanzverwaltung TOP II Haushaltsgesetz 2014 Finanzplan 2013 – 2017 TOP VII Haushaltsgesetz 2014 Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Bitte schön.



Rede von Dr. Philipp Lengsfeld
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Lieber Kollege Krischer, vielen Dank, dass Sie sich

meiner Frage stellen. Ich bin Abgeordneter des Wahl-
kreises Berlin-Mitte. Meine Wählerinnen und Wähler,
die Mieter in den Wohnquartieren ganz in der Nähe, zah-
len jedes Jahr für die Folgen der EEG-Umlage. Ich wie-
derhole die Zahlen und stelle eine ganz einfache Frage.

Die Subventionen betragen 24 Milliarden Euro pro
Jahr. Ich entnehme Ihrem Vortrag, dass Sie der Meinung
sind, dass das noch nicht genug ist, dass das in die rich-
tige Richtung geht und dieser Betrag weiter steigen soll.
Wo ist denn Schluss? Reichen Ihnen diese 24 Milliar-
den Euro pro Jahr nicht aus? Wie soll das weitergehen:
30 Milliarden Euro, 35 Milliarden Euro? Nennen Sie mir
bitte eine ehrliche Zahl. Was verlangen Sie, was die Mie-
terinnen und Mieter unter anderem in meinem Wahlkreis
in den nächsten Jahren noch leisten sollen?


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oliver Krischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herzlichen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. –

    Ihre Mieterinnen und Mieter und die anderen Bewohner
    Ihres Wahlkreises in Berlin-Mitte zahlen viel Geld für
    die Folgen der Atomkraft. Sie müssten noch mehr zah-
    len, wenn wir neue Kohlekraftwerke bauen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Oh!)


    Sie zahlen für die Folgen des Klimawandels. Diese Kos-
    ten sind um Größenordnungen höher als die Kosten,
    über die wir reden. Wir bekommen für das Geld eine
    nachhaltige Energieversorgung. Wenn wir das mit Kohle
    oder Atom machen würden: Gucken Sie einmal nach
    Großbritannien! Dort wird in neue Atomkraftwerke in-
    vestiert. Da ist jede Photovoltaik- und jede Windkraftan-
    lage – vorbildlich – günstiger, deutlich bezahlbarer.


    (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Nennen Sie den Betrag, nach dem er gefragt hat!)


    Sie kommen ja aus Berlin. Fahren Sie nach Marzahn
    – ich weiß nicht, ob Sie dort hinkommen; ich habe mir
    das angesehen. Dort gibt es ein wunderschönes Mieter-
    strommodell, ein Modell, bei dem erneuerbare Energien
    kostengünstig an die Mieter geliefert werden.


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Antworten Sie ihm doch mal!)


    Ich sage Ihnen: Ein solches Modell wird in Zukunft nicht
    mehr möglich sein. Das genau macht Ihre EEG-Novelle
    kaputt: Die direkte Vermarktung, dass erneuerbarer sau-
    berer Strom zu Mieterinnen und Mietern, zu den schwä-
    cheren Teilen der Gesellschaft gebracht wird – das ver-
    hindern Sie mit Ihrer Politik.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Denn Sie führen – Herr Kollege, Sie hätten sich damit
    vielleicht mal beschäftigen können – eine verpflichtende
    Direktvermarktung ein. Diese führt dazu, dass der Strom
    ausschließlich auf der Börse verramscht wird. Es werden
    nicht Verbraucherinnen und Verbraucher zueinander ge-
    bracht, sondern es wird am Ende alles nur teurer ge-
    macht. Das ist ein weiteres Argument gegen diese EEG-
    Novelle.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Meine Damen und Herren, Sie legen hier eine EEG-
    Novelle vor, die die Erneuerbaren ausbremst, die Bio-
    energien abwürgt, die Solarenergie über die Sonnen-
    steuer unwirtschaftlich macht, den Ausbau der Wind-
    energie über die Lex Seehofer zerstört und mit völlig
    unausgegorenen Ausschreibungs- und Vermarktungsmo-
    dellen das, was die Energiewende auszeichnet, nämlich
    die Bürgerenergie, kaputt macht. Sie laden die Kosten
    einseitig bei den Verbrauchern ab. Nichts ist aus dem
    Versprechen geworden, dass die Kosten für die Verbrau-
    cher um 1 Milliarde Euro sinken sollen, wie uns Herr
    Gabriel gesagt hat. Sie zerstören damit das wirksamste
    Klimaschutzinstrument, das Deutschland noch hat.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Die Grünen also!)


    Meine Damen und Herren, wir kämpfen für eine kli-
    mafreundliche und nachhaltige Energieversorgung.


    (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Und teure!)


    Diese EEG-Novelle ist kein Beitrag dazu. Deshalb wer-
    den Sie unsere Zustimmung dafür nicht bekommen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür.

    Danke schön.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)







    (A) (C)



    (D)(B)