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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/38 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 38. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zu den Ergebnissen des Informellen Abendessens der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten am 27. Mai 2014 in Brüssel sowie zum G-7- Gipfel am 4./5. Juni 2014 in Brüssel . . . . . . 3257 A Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 3258 A Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 3262 B Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 3265 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3266 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3268 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3269 A Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 3269 C Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3271 C Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 3272 C Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3272 D Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3274 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 3275 D Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3277 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3278 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3280 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 3281 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3281 D Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3282 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Einführung des Eltern- geldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundes- elterngeld- und Elternzeitgesetz . . . . . . . . . 3284 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3284 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3285 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3285 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 3285 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 3286 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 C Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 D Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 B Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 C Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3288 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 C Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 A Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 B Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3289 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3290 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 B Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/1589 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 D Mündliche Frage 5 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beantwortung von Fragenkatalogen zur Spionagepraxis von US-Behörden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3291 A Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3291 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3292 B Mündliche Frage 6 Andrej Hunko (DIE LINKE) Fortbildung der Spezialkräfte der brasilia- nischen Militärpolizei zur Vorbereitung auf die Fußballweltmeisterschaft Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3292 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3293 C Mündliche Frage 8 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmung der Bundesregierung zu Un- terstützungsprogrammen für Staaten der Euro-Zone im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3294 B Zusatzfragen Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3294 C Mündliche Frage 17 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschaffung militärischer Drohnen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3295 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3295 C Mündliche Frage 18 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Fortführung von Projekten aus dem För- derprogramm „Die 2. Chance“ Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3296 D Zusatzfragen Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3297 B Mündliche Frage 22 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absage der Teilnahme der Bundeskanzle- rin beim UN-Klimagipfel im September 2014 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 A Zusatzfragen Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 III Mündliche Frage 23 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Fernbleiben der Bundeskanzlerin beim UN-Klimagipfel im September 2014 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3299 B Zusatzfragen Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3299 C Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3300 B Mündliche Frage 30 Jan van Aken (DIE LINKE) Reexport von Pistolen des Typs SP2022 aus den USA nach Kolumbien Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3300 D Zusatzfragen Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3301 A Mündliche Frage 31 Jan van Aken (DIE LINKE) Genehmigungen für den Export von Ferti- gungsunterlagen sowie von Komponenten für Pistolen des Typs SP2022 in die USA Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3301 C Zusatzfrage Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3301 D Mündliche Frage 32 Heike Hänsel (DIE LINKE) Anzahl von nach Kolumbien gelangten deutschen Pistolen des Typs SIG Sauer SP2022 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3302 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3302 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3302 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3303 A Mündliche Frage 33 Heike Hänsel (DIE LINKE) Erklärung über die Nichteinhaltung der Endverbleibserklärung durch die USA we- gen dorthin exportierter und nach Kolum- bien gelangter deutscher Waffen des Typs SIG Sauer SP2022 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3303 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3303 C Mündliche Frage 34 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigungspraxis bei Entscheidungen über den Export von Rüstungsgütern Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3304 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3304 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3304 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3305 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3305 A/C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 3307 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cajus Caesar (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (36. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8 a). . . . . . 3307 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen in der 36. Sitzung am 22. Mai 2014 und in der 37. Sitzung am 23. Mai 2014 3307 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Anlage 4 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus Brähmig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) (37. Sit- zung Tagesordnungspunkt 19 a, Anlage 3) . . . 3307 C Anlage 5 Mündliche Frage 1 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Truppenstärke der sich im Einsatz in der Ostukraine befindlichen ukrainischen Streitkräfte Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3308 B Anlage 6 Mündliche Frage 2 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausbildung und Bewaffnung syrischer Rebellen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3308 C Anlage 7 Mündliche Frage 3 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante internationale Ausbildungsmis- sion in Afghanistan ab 2015 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 A Anlage 8 Mündliche Frage 4 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitlicher Rahmen und personeller Ansatz für die Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Streitkräfte Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 B Anlage 9 Mündliche Frage 7 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Beteiligung von Suchmaschinenanbietern bei der Schlichtungsstelle für Löschanfra- gen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 C Anlage 10 Mündliche Frage 9 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Steuerliche Förderung von Start-up-Unter- nehmen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 D Anlage 11 Mündliche Frage 10 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Steuerliche Erfassung des Gewinns bei forstwirtschaftlichen Betätigungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 B Anlage 12 Mündliche Frage 11 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung der Begriffsbestimmung von gemeinnützigen Zwecken in § 52 Absatz 2 Nummer 19 der Abgabenordnung um die Förderung des Schutzes der Lebenspart- nerschaft Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 C Anlage 13 Mündliche Frage 12 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Änderung des § 3 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Be- schäftigungen in einem Ghetto Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 V Anlage 14 Mündliche Frage 13 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Bundesbeteiligung an den Kosten der Un- terkunft und Heizung im Rahmen des Bil- dungspakets im Jahr 2013 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 A Anlage 15 Mündliche Fragen 14 und 15 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 C Anlage 16 Mündliche Frage 16 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Änderung der EU-Freisetzungs- richtlinie zur Schaffung neuer Möglichkei- ten für nationale Anbauverbote Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 D Anlage 17 Mündliche Frage 21 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten des Neubaus der Zentrale des Bun- desnachrichtendienstes Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 A Anlage 18 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drosselklappen des im AKW Grohnde ein- gesetzten Typs in weiteren deutschen Atomkraftwerken Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 C Anlage 19 Mündliche Fragen 25 und 26 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Biokraftstoffgewinnung aus Algen und Förderung mariner Biotechnologie Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 D Anlage 20 Mündliche Frage 27 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung des Verwaltungs- und Fern- sehrats der Deutschen Welle Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 B Anlage 21 Mündliche Frage 28 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließung der Relaisstation der Deut- schen Welle in Kigali Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 C Anlage 22 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lieferung von Brennelementen an die Ukraine durch den US-Konzern Westing- house Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 D Anlage 23 Mündliche Frage 35 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anforderungen an Betreiber von kleinen Solaranlagen bis 30 kW Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3314 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Anlage 24 Mündliche Fragen 36 und 37 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der EU-Energieeffizienzricht- linie in nationales Recht Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3314 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3257 (A) (C) (D)(B) 38. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Berichtigung Das endgültige Ergebnis der dritten namentlichen Ab- stimmung in der 37. Sitzung am Freitag, dem 23. Mai 2014, S. 3201 A, ist wie folgt zu lesen: „Abgegebene Stimmen: 586; davon ja: 113“ nein: 473“ In der nachfolgenden Liste, S. 3201 B, ist unter den Ja- Stimmen bei der Fraktion Die Linke nach dem Namen „Dr. Kirsten Tackmann“ der Name „Azize Tank“ einzu- fügen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3307 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 04.06.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 04.06.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 04.06.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 04.06.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 04.06.2014 Groß, Michael SPD 04.06.2014 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 04.06.2014 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 04.06.2014 Kampeter, Steffen CDU/CSU 04.06.2014 Mast, Katja SPD 04.06.2014 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 04.06.2014 Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.06.2014 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.06.2014 Schavan, Annette CDU/CSU 04.06.2014 Tank, Azize DIE LINKE 04.06.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.06.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 04.06.2014 Ziegler, Dagmar SPD 04.06.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cajus Caesar (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessiv- adoption durch Lebenspartner (36. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 8 a) Ich habe bei der namentlichen Abstimmung verse- hentlich mit Ja gestimmt. Mein Votum lautet jedoch Nein. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen in der 36. Sitzung am 22. Mai 2014 und in der 37. Sitzung am 23. Mai 2014 An den an den beiden Sitzungstagen durchgeführten namentlichen Abstimmungen habe ich nicht teilgenom- men. Anlage 4 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus Brähmig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leis- tungsverbesserungsgesetz) (37. Sitzung Tages- ordnungspunkt 19 a, Anlage 3) Nach langen Wochen des Ringens haben sich CDU/ CSU und SPD in den letzten Tagen über strittige Einzel- heiten des großen Rentenpakets geeinigt. Zu Recht hat der britische Premier David Lloyd George auf folgende Tatsache hingewiesen: „Jede Generation hat ihren Ta- gesmarsch auf der Straße des Fortschritts zu vollenden. Eine Generation, die auf schon gewonnenem Grund wie- der rückwärts schreitet, verdoppelt den Marsch für ihre Kinder.“ Tatsache ist weiterhin, dass die deutsche Ren- tenkasse seit Jahren strukturell unterfinanziert ist. Der- zeit schießt der Bund gut 80 Milliarden Euro im Jahr in die Rentenkasse zu. Vor diesem Hintergrund erhöhen wir mit dem Rentenpaket die konsumtiven Ausgaben noch weiter und überlassen die Finanzierung stärker den kom- menden Generationen. Angesichts dieser Tatsachen fällt mir eine Zustimmung am heutigen Tag sehr schwer. Umgekehrt war mir und allen anderen Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion die Mütterrente ein wichtiges Anliegen. In Zukunft werden Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Erziehungs- jahr in der Rente anerkannt bekommen. Das ist eine gute Lösung, denn zu der damaligen Zeit existierte kein brei- tes Netz aus Kinderbetreuungseinrichtungen, das diesen Anlagen 3308 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Frauen erlaubt hätte, berufstätig zu sein und somit für die Rente vorzusorgen. Bei der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren haben wir eine Kompromisslösung gefunden, in der nun Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs ohne zeitliche Beschrän- kung angerechnet werden. Gleichzeitig wurde erreicht, dass die letzten beiden Jahre vor der Rente mit 63 dabei allerdings nicht mehr mitgezählt werden. So konnte ver- hindert werden, dass Arbeitnehmer sich im Alter von 61 Jahren arbeitslos melden können und nach zwei Jah- ren Arbeitslosengeld dann mit 63 Jahren nahtlos in die Rente übergehen. Ausgenommen von der individuellen Stichtagsregel gegen die Frühverrentung sind Arbeitneh- mer, die von der Insolvenz ihres Unternehmens oder der Geschäftsaufgabe betroffen sind. Weiterhin ist gewähr- leistet, dass auch freiwillig Versicherte, insbesondere selbstständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflicht- beitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewech- selt sind, nun von der Rente mit 63 profitieren können. Durch den massiven Einsatz des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Fraktion soll zusätzlich in einer koali- tionsinternen Arbeitsgruppe die sogenannte Flexi-Rente gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Danach kön- nen in Zukunft Arbeitnehmer, die die Regelarbeitsgrenze erreicht haben, beim selben Arbeitgeber auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden. Da- mit käme die Koalition nicht nur den Wünschen vieler Arbeitnehmer entgegen, die sich im Alter von 65 Jahren zu fit für die Rente fühlen. Diese Regel ist auch eine Maßnahme gegen den Facharbeitermangel, der infolge der demografischen Entwicklung auf Deutschland zu- kommt. Angesichts der oben genannten Änderungen habe ich die Hoffnung, dass wir mit der jetzt beschlossenen Rege- lung zur Rente mit 63 Jahren die befürchtete Frühverren- tungswelle verhindern können. Endgültige Sicherheit wird die Praxis bringen. Notfalls muss dann nachgesteu- ert werden. Meines Erachtens hat die CDU/CSU-Fraktion durch ihr engagiertes Eintreten eine geplante Reform verhin- dert, die meine Zustimmung auch nicht mehr erhalten hätte. Da die CDU/CSU-Fraktion sich innerhalb des Ge- setzgebungsverfahrens aber bei wichtigen Punkten über die eher nicht zufriedenstellenden Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen durchsetzen konnte, stimme ich dem Gesetz zu. Koalitionstreue ist dabei das mich treibende Argument. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1589, Frage 1): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Truppenstärke der Streitkräfte (Personalstärke, militärisches Gerät), die die ukrainische De-facto-Regierung derzeit in der Ostukraine im vermeintlichen „Antiterrorkampf“ im Einsatz hat – bitte entsprechend den Einheiten der ukrainischen Ar- mee, Nationalgarde, des Innenministeriums, Sicherheitsdiens- tes der Ukraine, SBU, getrennt nach Panzern, gepanzerten Fahrzeugen, Flugzeugen, Hubschraubern etc. auflisten –, und wie viele Tote hat es nach – auch nachrichtendienstlicher – Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Angehöri- gen der ukrainischen Streitkräfte, Zivilisten und vermeintli- chen prorussischen Milizen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Er- kenntnisse über die Truppenstärke der ukrainischen Streitkräfte vor, die derzeit im Osten des Landes einge- setzt werden. Die Antiterroroperation steht unter der Leitung des Inlandsgeheimdienstes SBU. Informationen über Truppenteile, Ausrüstung usw. werden von der ukrainischen Seite nicht veröffentlicht. Auch zu den Opferzahlen liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Am 3. Juni 2014 hat der ukrainische Generalstaatsanwalt jedoch mitgeteilt, dass bei gewaltsamen Auseinandersetzungen in den Ge- bieten Donezk und Lugansk bislang 181 Menschen, da- runter 59 Angehörige der ukrainischen Sicherheitskräfte, ihr Leben verloren hätten. 293 Personen seien von den Terroristen verletzt worden. Seit März 2014 seien von den Separatisten etwa 220 Personen, darunter 15 Aus- länder, verschleppt worden. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1589, Frage 2): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der Obama-Administration, zusammen un- ter anderem mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabi- schen Emiraten die sogenannten Rebellen in Syrien vermehrt auszubilden und stärker zu bewaffnen (http://abcnews.go.com/ Politics/wireStory/us-nears-decision-training-syrian-rebels-23 886662), und welche konkreten Schritte unternimmt die Bun- desregierung, um den Bürgerkrieg in Syrien friedlich zu lösen? Der Bundesregierung ist eine solche Ankündigung der US-Regierung nicht bekannt. Diesbezügliche Presse- meldungen beziehen sich auf Überlegungen innerhalb der US-Regierung sowie im US-Senat, die nach Kennt- nis der Bundesregierung noch nicht entscheidungsreif sind. Die Bundesregierung setzt sich in vielfältiger Weise für eine politische Lösung des Konflikts in Syrien ein. Den Genf-II-Prozess und die Mission der Vereinten Na- tionen unter der Leitung des Sondergesandten Lakhdar Brahimi hat die Bundesregierung personell und materiell unterstützt. Nach der Rücktrittsankündigung Brahimis sondiert die Bundesregierung mit Partnern Ansätze, um die Ver- handlungen wieder aufzunehmen. Dazu diente auch die Reise des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, vom 29. Mai bis 1. Juni 2014 in die Region. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3309 (A) (C) (D)(B) Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 3): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der An- kündigung von US-Präsident Barack Obama, ab 2015 zu- nächst rund 9 800 US-Soldatinnen und US-Soldaten in Af- ghanistan zu stationieren und diese Präsenz dann bis Ende des Jahres 2016 weitestgehend abzubauen, für einen etwaigen deutschen Beitrag unter Rückgriff auf die Bundeswehr im Rahmen einer geplanten internationalen Ausbildungsmission ab 2015, und gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusam- menhang, das Ausbildungs- und Unterstützungsengagement für die afghanischen Sicherheitskräfte durch die Bundeswehr ebenfalls bis Ende 2016 einzustellen? Die Bundesregierung begrüßt die offizielle Ankündi- gung des US-Präsidenten Barack Obama, weiterhin mit 9 800 US-Soldaten in der Islamischen Republik Afgha- nistan engagiert zu bleiben. In dieser Zahl enthalten sind etwa 1 000 Soldaten für eine von den Vereinigten Staa- ten von Amerika geführte Antiterrormission. Für eine umfassende Bewertung der nun bekannten US-Planungen ist es derzeit noch zu früh. Das Speichen- modell im Rahmen der Mission Resolute Support, das Deutschland als Rahmennation in der „Speiche Nord“ (Masar-i-Sharif) entscheidend mittragen wird, kann auf dieser Grundlage jedoch mindestens für ein Jahr ver- wirklicht werden. Danach werden sich die militärischen Ausbilder und Berater, die den nationalen afghanischen Sicherheitskräften, ANSF, im Rahmen von Resolute Support weiter zur Seite stehen, noch stärker auf die Stabsstellen in Kabul konzentrieren. Sowohl die NATO als auch die Bundesrepublik Deutschland haben Aus- und Weiterbildungsangebote außerhalb von Einsatzlän- dern für die langfristige Unterstützung von Sicherheits- kräften entwickelt. An diesen werden nach 2016 auch die afghanischen Sicherheitskräfte teilnehmen können. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag mit dieser Entscheidung rechtzeitig befassen. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 4): Welche Anstrengungen im Bereich der Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte sind nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere mit Blick auf den zeitlichen Rahmen und personellen Ansatz notwendig, um eine dauerhafte Befähigung der afghanischen Sicherheits- kräfte dahin gehend zu gewährleisten, dass diese in hinrei- chendem Maße in Gesamtafghanistan für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sorgen können, und inwiefern hält die Bundesregierung das Vorhaben der USA für proble- matisch, auch nach 2014 und dem Ende der ISAF-Mission auf eine militärische Antiterrormission in Afghanistan zu setzen, die im Falle einer internationalen Ausbildungs- und Unterstüt- zungsmission in Afghanistan zu dieser parallel liefe? Die afghanischen Sicherheitskräfte – Polizei und Streit- kräfte – haben im Zusammenhang mit dem ersten Wahl- gang der Präsidentschaftswahlen allseits beachtete gute Arbeit bei der Absicherung geleistet. Allerdings sind ihre Fähigkeiten in den Bereichen Führung, Logistik und Aufklärung weiterhin begrenzt. Deshalb erachtet die Bundesregierung eine ISAF-Folgemission, die sich auf Training und Beratung konzentriert, für notwendig. Da- bei sollen Korpsstäbe beraten und Ausbildungseinrich- tungen unterstützt werden. Außerdem müssen Verfahren in den für die Sicherheit zuständigen Ministerien weiter verbessert werden. Auch die Polizeikräfte sollen durch Beratung und Mentoring weiterhin unterstützt werden. Eine militärische Antiterrormission der Vereinigten Staaten von Amerika in der Islamischen Republik Afghanistan kann nur auf Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zwischen den Regierungen beider Länder durchgeführt werden. Aus Sicht der Bundesregierung wäre damit eine hinreichende Grundlage für diese Mis- sion gegeben. Bereits bisher führten die USA in Afgha- nistan neben ihrer Beteiligung an ISAF eine Antiterror- mission durch. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 18/1589, Frage 7): Welche Suchmaschinenanbieter außer Google sollen an der derzeit diskutierten Schlichtungsstelle für Löschanfragen (vergleiche Handelsblatt vom 27. Mai 2014) beteiligt werden, und wenn keine weiteren beteiligt werden sollen, warum wird nur Google beteiligt? Die Grundaussagen des Urteils des EuGH vom 13. Mai 2014 in der Rechtssache Google Spain SL unter anderem ./. AEPD (Rs. C-131/12) betreffen nicht nur Google, sondern alle Betreiber von Internetsuchmaschi- nen. Die Überlegungen in der Bundesregierung zu einem kostenlosen und freiwilligen Streitschlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Suchmaschinenbetreibern, wenn ein Suchmaschinenbetreiber einem Löschungs- wunsch eines Verbrauchers nicht nachkommt, gelten da- her für alle Betreiber von Internetsuchmaschinen glei- chermaßen. Ein Mechanismus zur Streitschlichtung durch einen unabhängigen Dritten kann ein sinnvolles zusätzliches Verfahren neben dem Weg zu den ordentlichen Gerich- ten und einer Beschwerde zu den Datenschutzaufsichts- behörden sein. Voraussetzung ist, dass es für den Antrag- steller kostenfrei ist und den Antragsteller nicht bindet. Auch darf die Möglichkeit des Betroffenen, sich an die Gerichte oder Datenschutzaufsichtsbehörden zu wenden, nicht eingeschränkt oder verzögert werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1589, Frage 9): 3310 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Welche konkreten Maßnahmen zur steuerlichen Förderung einer besseren Finanzierung von Start-up-Unternehmen beab- sichtigt die Bundesregierung nach den Äußerungen der Bun- deskanzlerin (vergleiche Podcast vom 17. Mai 2014 unter: www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Mediathek/mediathek_ node.html?cat=videos&id=871832), und inwieweit werden nach Ansicht der Bundesregierung Einnahmen aus Gewinnbe- teiligungen in Form von Carried Interest derzeit steuerlich be- günstigt? Zur Verbesserung der Situation von Start-up-Unter- nehmen wurde vor einem Jahr der Investitionszuschuss Wagniskapital – neu: INVEST-Zuschuss für Wagniska- pital – vom federführenden Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie eingeführt. Business Angels erhalten danach für ihre Investments in nicht börsennotierte Ka- pitalgesellschaften einen Zuschuss in Höhe von 20 Pro- zent der investierten Summe – bezuschusste Investi- tionen von mindestens 10 000 Euro und maximal 250 000 Euro. Die geplante Befreiung des Zuschusses von Ertragsteuern ist aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle Maßnahme, mit der die steuerrechtlichen Rah- menbedingungen für Wagniskapitalfinanzierung verbes- sert werden. Der Carried Interest ist der von Wagniskapitalfonds den Fondsinitiatoren – Carry Holder – gezahlte, über- proportionale, erfolgsabhängige Gewinnanteil. Soweit dieser von vermögensverwaltenden Wagniskapitalfonds unter der Voraussetzung, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter des Fonds zuvor ihr gesamtes eingezahl- tes Kapital zurückerhalten haben, gezahlt wird – § 18 Ab- satz 1 Nummer 4 EStG, ist dieser zu 40 Prozent steuer- frei – § 3 Nummer 40 a Einkommensteuergesetz – EStG. Diese teilweise Steuerbefreiung für den Carried Interest in § 3 Nummer 40 a EStG hat sich nach Auffassung der Bundesregierung durchgehend bewährt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1589, Frage 10): Aus welchem Grund wird die Verwertung aus dem Auf- wuchs von Pflanzen – zum Beispiel die Verwertung des Wal- des – steuerlich erst zum Zeitpunkt der Veräußerung erfasst und nicht ratierlich über die Dauer des Aufwuchses, und in welchen Ländern innerhalb der Europäischen Union erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich eine steu- erliche Erfassung des Gewinns bei forstwirtschaftlichen Betä- tigungen ratierlich bereits während des Aufwuchses und nicht erst bei der Verwertung von Pflanzen? Eine ratierliche Erfassung und Besteuerung des jährli- chen Zuwachses beim Aufwuchs würde voraussetzen, dass die Bewertung der Wirtschaftsgüter mit biologi- schem Wachstum abweichend vom Realisationsprinzip – § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB – im Steuerrecht mit dem gemeinen Wert erfolgt. Der biologische Zuwachs müsste dann zwangsläufig in jedem Jahr als Gewinn ver- steuert werden. Speziell in der Forstwirtschaft müssten die gesamten Baumbestände eines Steuerpflichtigen jährlich neu be- wertet werden, da selbst bei einer reinen Pflege des Be- stands Zu- und Abgänge die Regel sind. Der Holzzu- wachs und die Mengenbewegung der Baumbestände könnten witterungsbedingt nur sehr unzuverlässig und nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden. Die Bundesregierung verfügt nicht über Kenntnisse, ob in anderen Staaten der EU eine ratierliche Besteuerung er- folgt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 11): Warum erweitert die Bundesregierung angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Ehe und Lebenspartnerschaft gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt sind, in ihrem Gesetzentwurf zur Än- derung der Abgabenordnung in § 52 Absatz 2 Nummer 19 die Begriffsbestimmung von gemeinnützigen Zwecken nicht um die Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaft? Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie als gemeinnütziger Zweck gemäß § 52 Absatz 2 Nummer 19 Abgabenordnung, AO, ist eine Ausgestaltung des Ver- fassungsauftrags aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgeset- zes. Danach stehen Ehe und Familie unter dem besonde- ren Schutz der staatlichen Ordnung. Auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts sind die eingetragenen Lebenspart- nerschaften vom verfassungsrechtlichen Schutzgebot der Ehe nicht umfasst. Das Verfassungsgericht betrachtet die Ehe im Sinne des Artikels 6 GG als ein allein der Ver- bindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, Rn. 81 unter Verweis auf BVerfGE 105, 313 [345]). Das verfassungsrechtliche Schutzgebot für die Fami- lie als umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kin- dern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, umfasst auch die aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende Gemeinschaft. Aktivitäten rund um den Themenbereich eingetragene Lebenspartnerschaft können bereits jetzt über eine Viel- zahl der in § 52 Absatz 2 AO bzw. § 53 AO geregelten Zwecke als „gemeinnützig“ organisiert werden, sodass es eines eigenständigen gemeinnützigen Zweckes des Schutzes von eingetragenen Lebenspartnerschaften we- der rechtlich noch faktisch bedarf. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 12): Von wie vielen noch lebenden anspruchsberechtigten Hin- terbliebenen und Ansprüchen in welcher Gesamthöhe geht die Bundesregierung aus, wenn die geplante Änderung des Geset- zes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto in § 3 Absatz 1 Satz 2 so formuliert wird, dass Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3311 (A) (C) (D)(B) die Hinterbliebenen so gestellt werden, als habe der Verfolgte seinen Antrag im Jahr 2002 nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt, falls der Verfolgte nach dem 17. Juni 1997 verstorben ist und zuvor noch keinen Antrag auf Rente aus der gesetzli- chen Rentenversicherung gestellt hat? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/1589, Frage 13): Wie bewertet die Bundesregierung das Festhalten am Aus- gleich der Minderausgaben im Jahr 2012 nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, obwohl in der im August 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Revision der Bundesbeteili- gung bei den Kosten der Unterkunft für das Bildungspaket keine zusätzliche Absenkung der Bundesbeteiligung um die im Jahr 2012 durch Minderausgaben eingetretenen Differen- zen vorgesehen ist? Über einen erhöhten Prozentsatz der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, BBKdU, schafft der Bund den Kommunen einen finan- ziellen Ausgleich für deren Ausgaben für Bildung und Teilhabe, BuT, – § 46 Absatz 6 und 7 SGB II. Ab 2013 wird der erhöhte Beteiligungssatz per Rechtsverordnung rückwirkend für das laufende sowie das folgende Jahr nach Maßgabe der tatsächlichen Vorjahresausgaben an- gepasst. Der tatsächliche Finanzbedarf lag im Jahr 2012 im Bundesdurchschnitt bei rund 60 Prozent der zur Verfü- gung gestellten Mittel. Entsprechend wurde die erhöhte BBKdU für das Jahr 2013 rückwirkend zum Jahresan- fang von 5,4 Prozentpunkten auf bundesdurchschnittlich 3,3 Prozentpunkte angepasst und für das Jahr 2014 vor- läufig auf diesen Wert festgelegt. Darüber hinaus wurde im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände- rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch 2011 aber auch der Ausgleich der im jeweiligen Vorjahr – also auch 2012 – über die bereitgestellten Mit- tel hinaus gehenden Ausgaben bzw. der tatsächlichen Minderausgaben vereinbart – „Spitzausgleich“. Ein sol- cher Spitzausgleich für das jeweils abgelaufene Vorjahr im Vermittlungsausschuss 2011 war eine mit großem Nachdruck verfolgte Forderung der Länder. Die Mehrzahl der Länder stellt den im Vermittlungs- verfahren vereinbarten nachträglichen Ausgleich der Mehr- oder Minderausgaben des Vorjahres jedoch kon- kret für die Ausgaben des Jahres 2012 infrage. Es geht um eine Rückforderung des Bundes für abgerufene, aber durch die Länder für den vorgesehenen Zweck nicht ver- ausgabte BuT-Mittel in Höhe von rund 284 Millionen Euro. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, den Kom- promiss aus dem Vermittlungsausschusses aufzukündi- gen, und vertritt die Rechtsposition, dass sich der Spitz- ausgleich unmittelbar aus dem Gesetz ableitet; es also keiner expliziten Regelung in der Verordnung bedurfte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat da- her – gemäß Ankündigung aus einem Schreiben an die Länder vom 30. September 2013 – mit Schreiben vom 9. April 2014 für die betroffenen Länder – alle außer Hamburg und Bremen – die Ermächtigung zum automa- tisierten Mittelabruf im Rahmen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes – HKR-Verfahren, zu Anfang April 2014 vorläufig aufgehoben. Stattdessen zahlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die BBKdU an die Länder nach schriftlichem Nachweis über die Höhe der Ausgaben aus und rechnet dabei in drei Tranchen seine Gegenforderungen an die Länder aus dem Jahr 2012 auf. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 14 und 15): Wann wird die Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand – Mögliche Ansätze zur Verbesserung des gelten- den Rechts“ von der Bundesregierung eingesetzt, und welche Personen bzw. Verbände werden dieser angehören? Welche Themen, über die im Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/1507 genannten hinaus, werden in der einzusetzenden Arbeitsgruppe behandelt, und zu welchen dieser Themen wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorle- gen? Die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Aufforderung des Entschließungsantrages der Frak- tionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bun- destag auf Bundestagsdrucksache 18/1507, bis zum Herbst erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhe- stand zu erarbeiten, wird die Bundesregierung nachkom- men. Eine abschließende Entscheidung über die Zusam- mensetzung der Arbeitsgruppe und deren Arbeitsweise ist noch nicht getroffen worden. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 16): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die euro- päische Biotechnologieindustrie den Vorschlag für eine Ände- rung der EU-Freisetzungsrichtlinie zur Schaffung neuer Mög- lichkeiten für nationale Anbauverbote – Opt-out – unter der obligatorischen Bedingung vorheriger Verhandlungen zwi- schen verbotswilligen EU-Mitgliedstaaten und den Unterneh- men, die eine EU-weite Anbauzulassung für gentechnisch veränderte Pflanzen beantragen, unterstützt (zum Beispiel EuropaBio-Papier „A New Strategy on GM“, abrufbar auf der Website des britischen Umwelt- und Agrarministeriums, www.gov.uk/government/publications/communications-and- meetings-with-europabio), und welche Bedeutung hat diese Unterstützung für die Positionierung der Bundesregierung zum Vorschlag der griechischen EU-Ratspräsidentschaft für eine entsprechende Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie? 3312 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Das auf der Webseite des Department for Environ- ment, Food & Rural Affairs der britischen Regierung veröffentlichte Papier „A New Strategy on GM“ ist öf- fentlich zugänglich. Weder kann der Webseite entnom- men werden, ob es sich um ein Papier von EuropaBio handelt, noch enthält das Papier eine Unterstützung des Opt-out-Vorschlages durch EuropaBio. Vielmehr wird darin der europäische Verhandlungsstand beschrieben. In der offiziellen Stellungnahme von EuropaBio vom 27. Februar 2014, also nach Vorlage des 1. Griechischen Präsidentschaftspapiers, wird der Opt-out-Vorschlag ab- gelehnt mit dem Hinweis darauf, dass Phase 1 des Kom- promissvorschlages bereits ohne Gesetzesänderung möglich sei und Phase 2 als rechtlich problematisch an- gesehen wird. Die Bundesregierung hat die Stellungnahmen Dritter, wie zum Beispiel der Landwirtschafts- und Umweltver- bände und der Verbände der Biotechnologieindustrie wahrgenommen und sich bei der Festlegung ihrer Posi- tion mit den dort vorgebrachten Argumenten auseinan- der gesetzt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 21): Sind die Aussagen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 12. Mai 2014 zutreffend, wonach sich die Baukosten des Neubaus der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Ber- lin auf 1 034,45 Millionen Euro erhöhen, und, wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die nicht vorher eingeplanten zusätzlichen Baukosten im Verhältnis zu den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 912,40 Millionen Euro? Auf Antrag der Bundesregierung hat das zuständige Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2014 die Kostenobergrenze für den Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin um 131,85 Millionen Euro angehoben. Der Entscheidung lag ein ausführlicher Sachstands- und Hintergrundbe- richt der Bundesregierung zugrunde. Das Budget für den Neubau beträgt damit 1 044,25 Millionen Euro (912,40 Millionen Euro + 131,85 Millionen Euro). Da- von sind 9,8 Millionen Euro vom Vertrauensgremium gesperrt worden. Die im SPIEGEL genannte Zahl von 1 034,45 Millionen Euro entspricht dem genehmigten Budget ohne diesen gesperrten Betrag. Die Anhebung hatte eine Reihe von Gründen. So wurde sie erforderlich, weil die Kündigung einer Lüf- tungsfirma und der darauf folgende Austausch der Lüftungsanlagen zu deutlichen Terminverzögerungen im gesamten Bauablauf und entsprechenden Mehrkosten- forderungen der anderen am Projekt beteiligten Firmen und Planer geführt haben. Außerdem waren Mehrkosten aufgrund von Mengenmehrungen und Stoffkostensteige- rungen entstanden. Darüber hinaus konnten einzelne In- solvenzen und erforderliche Kündigungen nicht ohne Mehrkosten kompensiert werden. Schließlich wurden in- nerhalb des neuen Budgets auch Mittel für Maßnahmen veranschlagt, die absehbar erforderlich werden, um die Fertigstellungstermine zu sichern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 24): Wie viele Drosselklappen des gleichen Typs wie die ak- tuell defekten im Atomkraftwerk, AKW, Grohnde befinden sich jeweils in den neun noch zum Leistungsbetrieb berechtig- ten deutschen AKW (falls möglich, bitte mit Altersangabe der Drosselklappen), und was konkret sind bei den aktuell defek- ten Drosselklappen im AKW Grohnde nach derzeitigem Stand Schadensursache und -mechanismus (falls möglich, bitte mit Angabe, ob der derzeitige Stand ein vorläufiger oder endgültiger ist)? In allen deutschen Druckwasserreaktoren sind die Führungsrohre bei Brennelementen, in denen sich keine Steuerelemente befinden, mit sogenannten Drosselkör- pern versehen. Die Drosselkörper dienen einer gleich- mäßigeren Strömung des Kühlmittels im Reaktorkern. In Siedewasserreaktoren werden keine vergleichbaren Drosselkörper eingesetzt. Im Atomkraftwerk Grohnde wurde bei einer Prüfung ein Bruchstück der Druckfeder eines Drosselkörpers vorgefunden. Bei anschließenden Inspektionen wurden weitere Federbrüche festgestellt. Der Sachverhalt wurde als meldepflichtiges Ereignis gemeldet und aufgrund der noch zu ermittelnden Schadensursache als vorläufige Meldung eingestuft. Die Untersuchung von Schadens- ursache und -mechanismus dauert derzeit noch an. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 25 und 26): Wie bewertet die Bundesregierung die Potenziale und Ri- siken einer Biokraftstoffgewinnung aus Algen, und welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte – inklusive Ressort- forschung – hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jah- ren in diesem Bereich gefördert – bitte nach Jahren, Projekten, Fördersummen aufschlüsseln? Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz biotechno- logischer Verfahren im Bereich der Algenforschung und -züch- tung, und welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte – in- klusive Ressortforschung – hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren insgesamt im Bereich der marinen Bio- technologie gefördert – bitte nach Jahren, Projekten, Förder- summen aufschlüsseln? Zu Frage 25: Algen gelten als mögliche Rohstoffalternative zu klassischen landwirtschaftlichen Rohstoffen bei der zu- künftigen Biokraftstoffherstellung. Sie versprechen hohe Biomasseerträge und eine Verringerung möglicher Kon- kurrenz mit produktiven land- und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen. Die theoretischen Potenziale der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3313 (A) (C) (D)(B) Kraftstofferzeugung aus Algenbiomasse sind hoch. Ins- besondere zur Abschätzung, in welchem Umfang sich diese theoretischen Potenziale in Deutschland in techni- schen Produktionsprozessen realisieren lassen, sind Forschung und Entwicklung sowie Demonstrationsvor- haben erforderlich. Die Forschungs- und Entwicklungs- projekte der Bundesregierung der letzten zehn Jahre zu diesem Themenfeld werde ich Ihnen als Anlage zu mei- ner Antwort schriftlich übermitteln, da die Aufzählung der geförderten Projekte den Zeitrahmen für Antworten in der Fragestunde weit übersteigen würde. Die Bundes- regierung hat hier 60 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 30 Millionen Euro gefördert. Zu Frage 26: Viele Algenarten, oft solche mit interessanten Inhalts- stoffen, liegen in ihrer Wildform vor. Durch Einsatz bio- technologischer Verfahren lassen sich Ertrag und Pro- duktspektrum von Algen positiv beeinflussen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, ist zusammen mit weiteren 18 Partnern aus 13 Län- dern der EU und assoziierten Staaten am ERA-Net „Ma- rine Biotechnologie“ beteiligt, welches am 1. Dezember 2013 offiziell startete und von Norwegen koordiniert wird. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Bundesregierung der letzten zehn Jahre zum Themenfeld der marinen Biotechnologie werde ich Ihnen ebenfalls schriftlich übermitteln. Die Bundesregierung hat hier 35 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 12 Mil- lionen Euro gefördert. Darüber hinaus füge ich eine Auf- listung mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Einsatz biotechnologischer Verfahren im Bereich der Al- genforschung und züchtung bei – 17 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 4,5 Millionen Euro. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 27): Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag die Zusammensetzung des Verwal- tungs- und Fernsehrates der Deutschen Welle, DW, und strebt die Bundesregierung eine Änderung des DW-Gesetzes an, um die Besetzung der Gremien den Forderungen des BVerfG für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten anzupassen? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, bezieht sich unmittelbar auf die Zustimmungsgesetze zum ZDF-Staatsvertrag, mittelbar auf den öffentlich- rechtlichen Rundfunk im Inland und dessen spezifische Bedeutung für Demokratie und Rundfunkfreiheit. Die Bundesregierung wird beobachten, wie die Länder die Vorgaben des BVerfG in Bezug auf das ZDF umsetzen werden, und prüfen, ob hierdurch wie auch aus dem Ur- teil Schlüsse für das Deutsche-Welle-Gesetz zu ziehen sind. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 28): Wie beurteilt die Bundesregierung auch vor dem Hinter- grund ihrer Afrika-Strategie die geplante Schließung der Relaisstation der Deutschen Welle in Kigali und die damit verbundene Einstellung des Kurzwellenrundfunks des Aus- landssenders in Afrika? Der Weiterbetrieb der Relaisstation in Kigali hängt insbesondere von der Bereitschaft Ruandas ab, die Li- zenz über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Zurzeit finden Gespräche der Deutschen Welle mit der ruandi- schen Seite hierzu statt. Die Ausstrahlung mittels Kurz- welle für den afrikanischen Kontinent bleibt jedoch be- stehen. Sie wird durch die Anmietung von Sendezeiten bei Fremdanbietern weiterhin sichergestellt. Für die Bundesregierung ist entscheidend, dass die Deutsche Welle – auch im Hinblick auf die Afrikapoliti- schen Leitlinien der Bundesregierung – ihre Programm- angebote jeweils über die Kanäle aussendet, die bei der Zielgruppe die größte Reichweite erzielen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bedeutung traditioneller Ver- breitungswege wie Kurz- und Mittelwelle deutlich sinkt (vergleiche Evaluationsbericht 2013 der Deutschen Welle, Bundestagsdrucksache 17/14285). In strukturell schwachen Ländern Subsahara-Afrikas informieren sich die Zielgruppen der Deutschen Welle zwar weiterhin in erster Linie über das Radio, anders als in der Vergangen- heit allerdings bevorzugt über UKW-Sender. Im Übrigen wächst die Anzahl von Smartphone-Besitzern auch in Afrika, worauf die Deutsche Welle mit für das mobile Internet optimierten Angeboten reagiert. Im Rahmen der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 der Deutschen Welle wird sich die Bundesregierung auch dezidiert zu den Inhalten, Sprachen und Verbreitungswe- gen für Afrika äußern. Die Reduzierung von Angeboten, die über Kurzwelle ausgestrahlt werden, war bereits Teil des Reformkon- zepts, das mit der Aufgabenplanung der Deutschen Welle für 2010 bis 2013 einherging. Es orientierte sich auch damals schon an globalen Veränderungen der Me- diennutzung und -verbreitung. Der Deutsche Bundestag hat der Aufgabenplanung im April 2011 mit den Stim- men aller Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die Linke zugestimmt. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 29): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verlän- gerung eines Vertrages der ukrainischen Regierung mit dem US-Konzern Westinghouse über die Lieferung von Brennele- menten, die in der Ukraine in 15 Reaktoren russischer Bauart eingesetzt werden sollen und laut Süddeutscher Zeitung („Armdrücken im Reaktorkern“ von Christopher Schrader 3314 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) vom 9. Mai 2014) möglicherweise nicht für den Einsatz ge- eignet sind, da sie „gefährliche Designfehler“ sowie „mecha- nische Schäden“ aufweisen und deswegen weitere „Tscherno- byl-Desaster“ anrichten könnten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Problematik? Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Vertrag mit Westinghouse am 11. April 2014 für weitere fünf Jahre – bis 2020 – verlängert wurde und dass die ukrainische Atomaufsichtsbehörde, Staatsinspektion für nukleare Regulierung, im Mai 2014 ihre Zustimmung zu einem Programm über die Verwendung verbesserter WR- Brennstäbe der Firma Westinghouse in Block 3 des Kernkraftwerks Yuzhno-Ukrainskaja erteilt hat. Dem Programm nach soll die Ladung im Dezember 2014/Ja- nuar 2015 erfolgen. Darüber hinaus liegen der Bundesre- gierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 35): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG (Bundestagsdrucksache 18/1304), definierten Anforde- rungen an die Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Solar- anlagen bis 30 Kilowatt, die auch schon Gegenstand des EEG 2012 waren (§ 6 Absatz 2 Satz 2), angesichts der gesunkenen Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie im Vergleich zum Nutzen dieser Regelung für die Netzstabilität, in einem angemessenen Verhältnis stehen – bitte begründen –, und, wenn nein, wird die Bundesregierung sich dafür einset- zen, dass diese Regelung im Zuge des parlamentarischen Ver- fahrens zur EEG-Novelle aus dem Gesetzentwurf gestrichen bzw. der Prozentsatz geändert wird? Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass die Regelung in § 9 Absatz 2 Satz 2 im Gesetzentwurf der Bundesregierung angemessen ist. Der Zweck der Re- gelung ist in erster Linie, den Bedarf zum Netzausbau zu reduzieren. Durch die Begrenzung auf 70 Prozent der in- stallierten Leistung können die Netzbetreiber das Netz Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K auf geringere Übertragungskapazitäten auslegen und da- mit unverhältnismäßig teuren Netzausbau einsparen. Der Energieverlust beim Anlagenbetreiber ist dagegen ge- ring. Bei Photovoltaikanlagen wird die maximale instal- lierte Anlagenleistung nur an wenigen Tagen im Jahr er- reicht. Durch die Kappung gehen nur circa 3 Prozent bis 5 Prozent der Jahresenergiemenge verloren. Zudem kann dieser Strom auch selbst verbraucht werden. Demgegen- über kann das Netz für diese Anlagen um 30 Prozent geringer dimensioniert werden. Die Regelung ist daher weiterhin angemessen. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 36 und 37): Wie erklärt die Bundesregierung einen Tag vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie am 5. Juni 2014, dass ausgerechnet Deutschland, ein Marktführer in Effizienztechnologie, es nicht geschafft hat, diese EU- Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen? Wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung der EU- Energieeffizienzrichtlinie (bitte mit genauer Angabe der ge- planten Zeiträume der Absprachen auf Arbeits- und Leitungs- ebene zwischen den beteiligten Ressorts, des geplanten Ter- mins für die Kabinettvorlage und der Meldung der Umsetzung nach Brüssel)? Die beiden Fragen werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung plant, der EU-Kommission zeit- nah den Stand der Umsetzung der EU-Energieeffizienz- Richtlinie EED zu melden. Eine Vielzahl der EED-Vorschriften wird durch natio- nales Recht bzw. laufende Programme vollständig um- gesetzt. Zu den Artikeln der EED, bei denen in der neuen Le- gislaturperiode die Umsetzung noch nicht abgeschlossen werden konnte, werden die Arbeiten mit dem Ziel fort- geführt, der EU-Kommission möglichst bald eine sach- gerechte Umsetzung notifizieren zu können. kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 38. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Regierungserklärung zu EU-Treffen und G7-Gipfel TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte

    schön.



Rede von Jan van Aken
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Vielen Dank. – Eigentlich ist die Zusatzfrage relativ

simpel. Heißt das, dass Sie während der Aufklärung
überhaupt keine Rüstungsexportgenehmigungen mehr
für die USA erteilen? Die Frage ergibt sich daraus, dass
das Bundeswirtschaftsministerium mir vor einigen Wo-
chen auf eine Kleine Anfrage schriftlich geantwortet hat
– ich zitiere –:

Bei erwiesenen Verstößen gegen Endverbleibszusi-
cherungen wird die Erteilung von Ausfuhrgenehmi-
gungen für den betreffenden Empfänger

– hier: USA –

grundsätzlich so lange ausgesetzt, bis der Sachver-
halt geklärt und die Gefahr erneuter ungenehmigter
Reexporte ausgeräumt ist.

Wir haben hier erwiesene Verstöße gegen die Endver-
bleibszusicherung. Sie klären noch auf. Insofern wäre
die logische Konsequenz aus dem, was Sie mir geschrie-
ben haben: erst einmal keine Genehmigungen mehr für
die USA.

B
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Zypries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen gerade vorgetra-
    gen, dass der Sachverhalt, wie er in den Medien berichtet
    wird, für uns noch zahlreiche Fragen aufwirft und mit
    verschiedenen Unsicherheiten behaftet ist. Das betrifft
    sowohl die Annahmen zu möglichen Lieferwegen als
    auch die in Rede stehenden Stückzahlen der Pistolen, die
    aus deutscher Produktion stammen sollen. Deswegen
    kann ich Ihnen nicht sagen, dass tatsächlich ein solcher
    Verstoß vorliegt. Ich habe Ihnen gerade gesagt und deut-
    lich gemacht, dass wir noch nicht hundertprozentig wis-
    sen, ob ein solcher Verstoß vorliegt, und deshalb das
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beauf-
    tragt haben, den Vorwürfen nachzugehen und den Sach-
    verhalt umfassend aufzuklären. Deswegen kann ich Ihre
    Nachfrage nicht mit Ja beantworten, weil sie einen Sach-
    verhalt unterstellt, der nicht gegeben ist.