Plenarprotokoll 18/38
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
38. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Abgabe einer Regierungserklärung durch die
Bundeskanzlerin: zu den Ergebnissen des
Informellen Abendessens der Staats- und
Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten
am 27. Mai 2014 in Brüssel sowie zum G-7-
Gipfel am 4./5. Juni 2014 in Brüssel . . . . . . 3257 A
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 3258 A
Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 3262 B
Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 3265 A
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3266 C
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3268 C
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3269 A
Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 3269 C
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3271 C
Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 3272 C
Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3272 D
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3274 B
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 3275 D
Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3277 A
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3278 A
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3280 A
Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 3281 B
Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3281 D
Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3282 D
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Einführung des Eltern-
geldPlus mit Partnerschaftsbonus und
einer flexibleren Elternzeit im Bundes-
elterngeld- und Elternzeitgesetz . . . . . . . . . 3284 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3284 D
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3285 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3285 C
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 3285 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 A
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 3286 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 C
Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 D
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 B
Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 C
Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3288 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 A
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 B
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 C
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 A
Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 B
Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 C
Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3289 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 A
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3290 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 B
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksache 18/1589 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 D
Mündliche Frage 5
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Beantwortung von Fragenkatalogen zur
Spionagepraxis von US-Behörden
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3291 A
Zusatzfragen
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3291 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3292 B
Mündliche Frage 6
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Fortbildung der Spezialkräfte der brasilia-
nischen Militärpolizei zur Vorbereitung
auf die Fußballweltmeisterschaft
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3292 D
Zusatzfragen
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3293 C
Mündliche Frage 8
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zustimmung der Bundesregierung zu Un-
terstützungsprogrammen für Staaten der
Euro-Zone im Rahmen des Europäischen
Stabilitätsmechanismus
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3294 B
Zusatzfragen
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3294 C
Mündliche Frage 17
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beschaffung militärischer Drohnen
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3295 B
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3295 C
Mündliche Frage 18
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Fortführung von Projekten aus dem För-
derprogramm „Die 2. Chance“
Antwort
Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3296 D
Zusatzfragen
Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3297 B
Mündliche Frage 22
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Absage der Teilnahme der Bundeskanzle-
rin beim UN-Klimagipfel im September
2014
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 A
Zusatzfragen
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 A
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 III
Mündliche Frage 23
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen aus dem Fernbleiben der
Bundeskanzlerin beim UN-Klimagipfel im
September 2014
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3299 B
Zusatzfragen
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3299 C
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3300 B
Mündliche Frage 30
Jan van Aken (DIE LINKE)
Reexport von Pistolen des Typs SP2022 aus
den USA nach Kolumbien
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3300 D
Zusatzfragen
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3301 A
Mündliche Frage 31
Jan van Aken (DIE LINKE)
Genehmigungen für den Export von Ferti-
gungsunterlagen sowie von Komponenten
für Pistolen des Typs SP2022 in die USA
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3301 C
Zusatzfrage
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3301 D
Mündliche Frage 32
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Anzahl von nach Kolumbien gelangten
deutschen Pistolen des Typs SIG Sauer
SP2022
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3302 A
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3302 B
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3302 D
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3303 A
Mündliche Frage 33
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Erklärung über die Nichteinhaltung der
Endverbleibserklärung durch die USA we-
gen dorthin exportierter und nach Kolum-
bien gelangter deutscher Waffen des Typs
SIG Sauer SP2022
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3303 B
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3303 C
Mündliche Frage 34
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Genehmigungspraxis bei Entscheidungen
über den Export von Rüstungsgütern
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3304 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3304 A
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3304 D
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3305 C
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3305 A/C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 3307 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Cajus Caesar (CDU/CSU) zur namentlichen
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle
Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring,
Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar,
Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin
von Notz, Hans-Christian Ströbele und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ent-
wurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Sukzessivadoption durch Lebenspartner
(36. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8 a). . . . . . 3307 B
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Frank Schwabe (SPD) zu den namentlichen
Abstimmungen in der 36. Sitzung am 22. Mai
2014 und in der 37. Sitzung am 23. Mai 2014 3307 C
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
Anlage 4
Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO des
Abgeordneten Klaus Brähmig (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung über den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf
eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen
in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz) (37. Sit-
zung Tagesordnungspunkt 19 a, Anlage 3) . . . 3307 C
Anlage 5
Mündliche Frage 1
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Truppenstärke der sich im Einsatz in der
Ostukraine befindlichen ukrainischen
Streitkräfte
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3308 B
Anlage 6
Mündliche Frage 2
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Ausbildung und Bewaffnung syrischer
Rebellen
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3308 C
Anlage 7
Mündliche Frage 3
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geplante internationale Ausbildungsmis-
sion in Afghanistan ab 2015
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 A
Anlage 8
Mündliche Frage 4
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitlicher Rahmen und personeller Ansatz
für die Ausbildung und Unterstützung der
afghanischen Streitkräfte
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 B
Anlage 9
Mündliche Frage 7
Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
Beteiligung von Suchmaschinenanbietern
bei der Schlichtungsstelle für Löschanfra-
gen
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 C
Anlage 10
Mündliche Frage 9
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Steuerliche Förderung von Start-up-Unter-
nehmen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 D
Anlage 11
Mündliche Frage 10
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Steuerliche Erfassung des Gewinns bei
forstwirtschaftlichen Betätigungen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 B
Anlage 12
Mündliche Frage 11
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erweiterung der Begriffsbestimmung von
gemeinnützigen Zwecken in § 52 Absatz 2
Nummer 19 der Abgabenordnung um die
Förderung des Schutzes der Lebenspart-
nerschaft
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 C
Anlage 13
Mündliche Frage 12
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geplante Änderung des § 3 des Gesetzes
zur Zahlbarmachung von Renten aus Be-
schäftigungen in einem Ghetto
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 V
Anlage 14
Mündliche Frage 13
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Bundesbeteiligung an den Kosten der Un-
terkunft und Heizung im Rahmen des Bil-
dungspakets im Jahr 2013
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 A
Anlage 15
Mündliche Fragen 14 und 15
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den
Ruhestand“
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 C
Anlage 16
Mündliche Frage 16
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaige Änderung der EU-Freisetzungs-
richtlinie zur Schaffung neuer Möglichkei-
ten für nationale Anbauverbote
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 D
Anlage 17
Mündliche Frage 21
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kosten des Neubaus der Zentrale des Bun-
desnachrichtendienstes
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 A
Anlage 18
Mündliche Frage 24
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Drosselklappen des im AKW Grohnde ein-
gesetzten Typs in weiteren deutschen
Atomkraftwerken
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 C
Anlage 19
Mündliche Fragen 25 und 26
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Biokraftstoffgewinnung aus Algen und
Förderung mariner Biotechnologie
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 D
Anlage 20
Mündliche Frage 27
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Besetzung des Verwaltungs- und Fern-
sehrats der Deutschen Welle
Antwort
Monika Grütters, Staatsministerin
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 B
Anlage 21
Mündliche Frage 28
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Schließung der Relaisstation der Deut-
schen Welle in Kigali
Antwort
Monika Grütters, Staatsministerin
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 C
Anlage 22
Mündliche Frage 29
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Lieferung von Brennelementen an die
Ukraine durch den US-Konzern Westing-
house
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 D
Anlage 23
Mündliche Frage 35
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anforderungen an Betreiber von kleinen
Solaranlagen bis 30 kW
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3314 A
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
Anlage 24
Mündliche Fragen 36 und 37
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung der EU-Energieeffizienzricht-
linie in nationales Recht
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3314 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3257
(A) (C)
(D)(B)
38. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
Beginn: 13.00 Uhr
(D)
Berichtigung
Das endgültige Ergebnis der dritten namentlichen Ab-
stimmung in der 37. Sitzung am Freitag, dem 23. Mai
2014, S. 3201 A, ist wie folgt zu lesen:
„Abgegebene Stimmen: 586;
davon
ja: 113“
nein: 473“
In der nachfolgenden Liste, S. 3201 B, ist unter den Ja-
Stimmen bei der Fraktion Die Linke nach dem Namen
„Dr. Kirsten Tackmann“ der Name „Azize Tank“ einzu-
fügen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3307
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 04.06.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 04.06.2014
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 04.06.2014
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 04.06.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 04.06.2014
Groß, Michael SPD 04.06.2014
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 04.06.2014
Hartmann (Wackernheim),
Michael
SPD 04.06.2014
Kampeter, Steffen CDU/CSU 04.06.2014
Mast, Katja SPD 04.06.2014
Petzold (Havelland),
Harald
DIE LINKE 04.06.2014
Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.06.2014
Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.06.2014
Schavan, Annette CDU/CSU 04.06.2014
Tank, Azize DIE LINKE 04.06.2014
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.06.2014
Werner, Katrin DIE LINKE 04.06.2014
Ziegler, Dagmar SPD 04.06.2014
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Cajus Caesar (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Abgeordneten Volker Beck
(Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai
Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika
Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin
von Notz, Hans-Christian Ströbele und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessiv-
adoption durch Lebenspartner (36. Sitzung, Ta-
gesordnungspunkt 8 a)
Ich habe bei der namentlichen Abstimmung verse-
hentlich mit Ja gestimmt. Mein Votum lautet jedoch
Nein.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) zu den
namentlichen Abstimmungen in der 36. Sitzung
am 22. Mai 2014 und in der 37. Sitzung am
23. Mai 2014
An den an den beiden Sitzungstagen durchgeführten
namentlichen Abstimmungen habe ich nicht teilgenom-
men.
Anlage 4
Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Klaus Brähmig (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung über den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-
nes Gesetzes über Leistungsverbesserungen in
der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leis-
tungsverbesserungsgesetz) (37. Sitzung Tages-
ordnungspunkt 19 a, Anlage 3)
Nach langen Wochen des Ringens haben sich CDU/
CSU und SPD in den letzten Tagen über strittige Einzel-
heiten des großen Rentenpakets geeinigt. Zu Recht hat
der britische Premier David Lloyd George auf folgende
Tatsache hingewiesen: „Jede Generation hat ihren Ta-
gesmarsch auf der Straße des Fortschritts zu vollenden.
Eine Generation, die auf schon gewonnenem Grund wie-
der rückwärts schreitet, verdoppelt den Marsch für ihre
Kinder.“ Tatsache ist weiterhin, dass die deutsche Ren-
tenkasse seit Jahren strukturell unterfinanziert ist. Der-
zeit schießt der Bund gut 80 Milliarden Euro im Jahr in
die Rentenkasse zu. Vor diesem Hintergrund erhöhen wir
mit dem Rentenpaket die konsumtiven Ausgaben noch
weiter und überlassen die Finanzierung stärker den kom-
menden Generationen. Angesichts dieser Tatsachen fällt
mir eine Zustimmung am heutigen Tag sehr schwer.
Umgekehrt war mir und allen anderen Mitgliedern
der CDU/CSU-Fraktion die Mütterrente ein wichtiges
Anliegen. In Zukunft werden Mütter von Kindern, die
vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Erziehungs-
jahr in der Rente anerkannt bekommen. Das ist eine gute
Lösung, denn zu der damaligen Zeit existierte kein brei-
tes Netz aus Kinderbetreuungseinrichtungen, das diesen
Anlagen
3308 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
(A) (C)
(D)(B)
Frauen erlaubt hätte, berufstätig zu sein und somit für
die Rente vorzusorgen.
Bei der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren haben
wir eine Kompromisslösung gefunden, in der nun Zeiten
des Arbeitslosengeldbezugs ohne zeitliche Beschrän-
kung angerechnet werden. Gleichzeitig wurde erreicht,
dass die letzten beiden Jahre vor der Rente mit 63 dabei
allerdings nicht mehr mitgezählt werden. So konnte ver-
hindert werden, dass Arbeitnehmer sich im Alter von
61 Jahren arbeitslos melden können und nach zwei Jah-
ren Arbeitslosengeld dann mit 63 Jahren nahtlos in die
Rente übergehen. Ausgenommen von der individuellen
Stichtagsregel gegen die Frühverrentung sind Arbeitneh-
mer, die von der Insolvenz ihres Unternehmens oder der
Geschäftsaufgabe betroffen sind. Weiterhin ist gewähr-
leistet, dass auch freiwillig Versicherte, insbesondere
selbstständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflicht-
beitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewech-
selt sind, nun von der Rente mit 63 profitieren können.
Durch den massiven Einsatz des Wirtschaftsflügels
der CDU/CSU-Fraktion soll zusätzlich in einer koali-
tionsinternen Arbeitsgruppe die sogenannte Flexi-Rente
gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Danach kön-
nen in Zukunft Arbeitnehmer, die die Regelarbeitsgrenze
erreicht haben, beim selben Arbeitgeber auch mit einem
befristeten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden. Da-
mit käme die Koalition nicht nur den Wünschen vieler
Arbeitnehmer entgegen, die sich im Alter von 65 Jahren
zu fit für die Rente fühlen. Diese Regel ist auch eine
Maßnahme gegen den Facharbeitermangel, der infolge
der demografischen Entwicklung auf Deutschland zu-
kommt.
Angesichts der oben genannten Änderungen habe ich
die Hoffnung, dass wir mit der jetzt beschlossenen Rege-
lung zur Rente mit 63 Jahren die befürchtete Frühverren-
tungswelle verhindern können. Endgültige Sicherheit
wird die Praxis bringen. Notfalls muss dann nachgesteu-
ert werden.
Meines Erachtens hat die CDU/CSU-Fraktion durch
ihr engagiertes Eintreten eine geplante Reform verhin-
dert, die meine Zustimmung auch nicht mehr erhalten
hätte. Da die CDU/CSU-Fraktion sich innerhalb des Ge-
setzgebungsverfahrens aber bei wichtigen Punkten über
die eher nicht zufriedenstellenden Ergebnisse aus den
Koalitionsverhandlungen durchsetzen konnte, stimme
ich dem Gesetz zu. Koalitionstreue ist dabei das mich
treibende Argument.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/1589, Frage 1):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Truppenstärke der Streitkräfte (Personalstärke, militärisches
Gerät), die die ukrainische De-facto-Regierung derzeit in der
Ostukraine im vermeintlichen „Antiterrorkampf“ im Einsatz
hat – bitte entsprechend den Einheiten der ukrainischen Ar-
mee, Nationalgarde, des Innenministeriums, Sicherheitsdiens-
tes der Ukraine, SBU, getrennt nach Panzern, gepanzerten
Fahrzeugen, Flugzeugen, Hubschraubern etc. auflisten –, und
wie viele Tote hat es nach – auch nachrichtendienstlicher –
Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Angehöri-
gen der ukrainischen Streitkräfte, Zivilisten und vermeintli-
chen prorussischen Milizen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Er-
kenntnisse über die Truppenstärke der ukrainischen
Streitkräfte vor, die derzeit im Osten des Landes einge-
setzt werden. Die Antiterroroperation steht unter der
Leitung des Inlandsgeheimdienstes SBU. Informationen
über Truppenteile, Ausrüstung usw. werden von der
ukrainischen Seite nicht veröffentlicht.
Auch zu den Opferzahlen liegen der Bundesregierung
keine gesicherten Erkenntnisse vor. Am 3. Juni 2014 hat
der ukrainische Generalstaatsanwalt jedoch mitgeteilt,
dass bei gewaltsamen Auseinandersetzungen in den Ge-
bieten Donezk und Lugansk bislang 181 Menschen, da-
runter 59 Angehörige der ukrainischen Sicherheitskräfte,
ihr Leben verloren hätten. 293 Personen seien von den
Terroristen verletzt worden. Seit März 2014 seien von
den Separatisten etwa 220 Personen, darunter 15 Aus-
länder, verschleppt worden.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/1589, Frage 2):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Ankündigung der Obama-Administration, zusammen un-
ter anderem mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabi-
schen Emiraten die sogenannten Rebellen in Syrien vermehrt
auszubilden und stärker zu bewaffnen (http://abcnews.go.com/
Politics/wireStory/us-nears-decision-training-syrian-rebels-23
886662), und welche konkreten Schritte unternimmt die Bun-
desregierung, um den Bürgerkrieg in Syrien friedlich zu lösen?
Der Bundesregierung ist eine solche Ankündigung
der US-Regierung nicht bekannt. Diesbezügliche Presse-
meldungen beziehen sich auf Überlegungen innerhalb
der US-Regierung sowie im US-Senat, die nach Kennt-
nis der Bundesregierung noch nicht entscheidungsreif
sind.
Die Bundesregierung setzt sich in vielfältiger Weise
für eine politische Lösung des Konflikts in Syrien ein.
Den Genf-II-Prozess und die Mission der Vereinten Na-
tionen unter der Leitung des Sondergesandten Lakhdar
Brahimi hat die Bundesregierung personell und materiell
unterstützt.
Nach der Rücktrittsankündigung Brahimis sondiert
die Bundesregierung mit Partnern Ansätze, um die Ver-
handlungen wieder aufzunehmen. Dazu diente auch die
Reise des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-
Walter Steinmeier, vom 29. Mai bis 1. Juni 2014 in die
Region.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3309
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 7
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 3):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der An-
kündigung von US-Präsident Barack Obama, ab 2015 zu-
nächst rund 9 800 US-Soldatinnen und US-Soldaten in Af-
ghanistan zu stationieren und diese Präsenz dann bis Ende des
Jahres 2016 weitestgehend abzubauen, für einen etwaigen
deutschen Beitrag unter Rückgriff auf die Bundeswehr im
Rahmen einer geplanten internationalen Ausbildungsmission
ab 2015, und gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang, das Ausbildungs- und Unterstützungsengagement
für die afghanischen Sicherheitskräfte durch die Bundeswehr
ebenfalls bis Ende 2016 einzustellen?
Die Bundesregierung begrüßt die offizielle Ankündi-
gung des US-Präsidenten Barack Obama, weiterhin mit
9 800 US-Soldaten in der Islamischen Republik Afgha-
nistan engagiert zu bleiben. In dieser Zahl enthalten sind
etwa 1 000 Soldaten für eine von den Vereinigten Staa-
ten von Amerika geführte Antiterrormission.
Für eine umfassende Bewertung der nun bekannten
US-Planungen ist es derzeit noch zu früh. Das Speichen-
modell im Rahmen der Mission Resolute Support, das
Deutschland als Rahmennation in der „Speiche Nord“
(Masar-i-Sharif) entscheidend mittragen wird, kann auf
dieser Grundlage jedoch mindestens für ein Jahr ver-
wirklicht werden. Danach werden sich die militärischen
Ausbilder und Berater, die den nationalen afghanischen
Sicherheitskräften, ANSF, im Rahmen von Resolute
Support weiter zur Seite stehen, noch stärker auf die
Stabsstellen in Kabul konzentrieren. Sowohl die NATO
als auch die Bundesrepublik Deutschland haben Aus-
und Weiterbildungsangebote außerhalb von Einsatzlän-
dern für die langfristige Unterstützung von Sicherheits-
kräften entwickelt. An diesen werden nach 2016 auch
die afghanischen Sicherheitskräfte teilnehmen können.
Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag
mit dieser Entscheidung rechtzeitig befassen.
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 4):
Welche Anstrengungen im Bereich der Ausbildung und
Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte sind nach
Auffassung der Bundesregierung insbesondere mit Blick auf
den zeitlichen Rahmen und personellen Ansatz notwendig,
um eine dauerhafte Befähigung der afghanischen Sicherheits-
kräfte dahin gehend zu gewährleisten, dass diese in hinrei-
chendem Maße in Gesamtafghanistan für die Sicherheit und
den Schutz der Bevölkerung sorgen können, und inwiefern
hält die Bundesregierung das Vorhaben der USA für proble-
matisch, auch nach 2014 und dem Ende der ISAF-Mission auf
eine militärische Antiterrormission in Afghanistan zu setzen,
die im Falle einer internationalen Ausbildungs- und Unterstüt-
zungsmission in Afghanistan zu dieser parallel liefe?
Die afghanischen Sicherheitskräfte – Polizei und Streit-
kräfte – haben im Zusammenhang mit dem ersten Wahl-
gang der Präsidentschaftswahlen allseits beachtete gute
Arbeit bei der Absicherung geleistet. Allerdings sind
ihre Fähigkeiten in den Bereichen Führung, Logistik und
Aufklärung weiterhin begrenzt. Deshalb erachtet die
Bundesregierung eine ISAF-Folgemission, die sich auf
Training und Beratung konzentriert, für notwendig. Da-
bei sollen Korpsstäbe beraten und Ausbildungseinrich-
tungen unterstützt werden. Außerdem müssen Verfahren
in den für die Sicherheit zuständigen Ministerien weiter
verbessert werden. Auch die Polizeikräfte sollen durch
Beratung und Mentoring weiterhin unterstützt werden.
Eine militärische Antiterrormission der Vereinigten
Staaten von Amerika in der Islamischen Republik
Afghanistan kann nur auf Grundlage einer bilateralen
Vereinbarung zwischen den Regierungen beider Länder
durchgeführt werden. Aus Sicht der Bundesregierung
wäre damit eine hinreichende Grundlage für diese Mis-
sion gegeben. Bereits bisher führten die USA in Afgha-
nistan neben ihrer Beteiligung an ISAF eine Antiterror-
mission durch.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1589, Frage 7):
Welche Suchmaschinenanbieter außer Google sollen an
der derzeit diskutierten Schlichtungsstelle für Löschanfragen
(vergleiche Handelsblatt vom 27. Mai 2014) beteiligt werden,
und wenn keine weiteren beteiligt werden sollen, warum wird
nur Google beteiligt?
Die Grundaussagen des Urteils des EuGH vom
13. Mai 2014 in der Rechtssache Google Spain SL unter
anderem ./. AEPD (Rs. C-131/12) betreffen nicht nur
Google, sondern alle Betreiber von Internetsuchmaschi-
nen. Die Überlegungen in der Bundesregierung zu einem
kostenlosen und freiwilligen Streitschlichtungsverfahren
zwischen Verbrauchern und Suchmaschinenbetreibern,
wenn ein Suchmaschinenbetreiber einem Löschungs-
wunsch eines Verbrauchers nicht nachkommt, gelten da-
her für alle Betreiber von Internetsuchmaschinen glei-
chermaßen.
Ein Mechanismus zur Streitschlichtung durch einen
unabhängigen Dritten kann ein sinnvolles zusätzliches
Verfahren neben dem Weg zu den ordentlichen Gerich-
ten und einer Beschwerde zu den Datenschutzaufsichts-
behörden sein. Voraussetzung ist, dass es für den Antrag-
steller kostenfrei ist und den Antragsteller nicht bindet.
Auch darf die Möglichkeit des Betroffenen, sich an die
Gerichte oder Datenschutzaufsichtsbehörden zu wenden,
nicht eingeschränkt oder verzögert werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1589, Frage 9):
3310 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
(A) (C)
(D)(B)
Welche konkreten Maßnahmen zur steuerlichen Förderung
einer besseren Finanzierung von Start-up-Unternehmen beab-
sichtigt die Bundesregierung nach den Äußerungen der Bun-
deskanzlerin (vergleiche Podcast vom 17. Mai 2014 unter:
www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Mediathek/mediathek_
node.html?cat=videos&id=871832), und inwieweit werden
nach Ansicht der Bundesregierung Einnahmen aus Gewinnbe-
teiligungen in Form von Carried Interest derzeit steuerlich be-
günstigt?
Zur Verbesserung der Situation von Start-up-Unter-
nehmen wurde vor einem Jahr der Investitionszuschuss
Wagniskapital – neu: INVEST-Zuschuss für Wagniska-
pital – vom federführenden Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie eingeführt. Business Angels erhalten
danach für ihre Investments in nicht börsennotierte Ka-
pitalgesellschaften einen Zuschuss in Höhe von 20 Pro-
zent der investierten Summe – bezuschusste Investi-
tionen von mindestens 10 000 Euro und maximal
250 000 Euro. Die geplante Befreiung des Zuschusses
von Ertragsteuern ist aus Sicht der Bundesregierung eine
sinnvolle Maßnahme, mit der die steuerrechtlichen Rah-
menbedingungen für Wagniskapitalfinanzierung verbes-
sert werden.
Der Carried Interest ist der von Wagniskapitalfonds
den Fondsinitiatoren – Carry Holder – gezahlte, über-
proportionale, erfolgsabhängige Gewinnanteil. Soweit
dieser von vermögensverwaltenden Wagniskapitalfonds
unter der Voraussetzung, dass die Gesellschafter oder
Gemeinschafter des Fonds zuvor ihr gesamtes eingezahl-
tes Kapital zurückerhalten haben, gezahlt wird – § 18 Ab-
satz 1 Nummer 4 EStG, ist dieser zu 40 Prozent steuer-
frei – § 3 Nummer 40 a Einkommensteuergesetz – EStG.
Diese teilweise Steuerbefreiung für den Carried Interest
in § 3 Nummer 40 a EStG hat sich nach Auffassung der
Bundesregierung durchgehend bewährt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/1589, Frage 10):
Aus welchem Grund wird die Verwertung aus dem Auf-
wuchs von Pflanzen – zum Beispiel die Verwertung des Wal-
des – steuerlich erst zum Zeitpunkt der Veräußerung erfasst
und nicht ratierlich über die Dauer des Aufwuchses, und in
welchen Ländern innerhalb der Europäischen Union erfolgt
nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich eine steu-
erliche Erfassung des Gewinns bei forstwirtschaftlichen Betä-
tigungen ratierlich bereits während des Aufwuchses und nicht
erst bei der Verwertung von Pflanzen?
Eine ratierliche Erfassung und Besteuerung des jährli-
chen Zuwachses beim Aufwuchs würde voraussetzen,
dass die Bewertung der Wirtschaftsgüter mit biologi-
schem Wachstum abweichend vom Realisationsprinzip
– § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB – im Steuerrecht mit
dem gemeinen Wert erfolgt. Der biologische Zuwachs
müsste dann zwangsläufig in jedem Jahr als Gewinn ver-
steuert werden.
Speziell in der Forstwirtschaft müssten die gesamten
Baumbestände eines Steuerpflichtigen jährlich neu be-
wertet werden, da selbst bei einer reinen Pflege des Be-
stands Zu- und Abgänge die Regel sind. Der Holzzu-
wachs und die Mengenbewegung der Baumbestände
könnten witterungsbedingt nur sehr unzuverlässig und
nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden. Die
Bundesregierung verfügt nicht über Kenntnisse, ob in
anderen Staaten der EU eine ratierliche Besteuerung er-
folgt.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 11):
Warum erweitert die Bundesregierung angesichts der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Ehe
und Lebenspartnerschaft gleichermaßen auf Dauer angelegt
und rechtlich verfestigt sind, in ihrem Gesetzentwurf zur Än-
derung der Abgabenordnung in § 52 Absatz 2 Nummer 19 die
Begriffsbestimmung von gemeinnützigen Zwecken nicht um
die Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaft?
Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie als
gemeinnütziger Zweck gemäß § 52 Absatz 2 Nummer 19
Abgabenordnung, AO, ist eine Ausgestaltung des Ver-
fassungsauftrags aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgeset-
zes. Danach stehen Ehe und Familie unter dem besonde-
ren Schutz der staatlichen Ordnung.
Auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundes-
verfassungsgerichts sind die eingetragenen Lebenspart-
nerschaften vom verfassungsrechtlichen Schutzgebot der
Ehe nicht umfasst. Das Verfassungsgericht betrachtet die
Ehe im Sinne des Artikels 6 GG als ein allein der Ver-
bindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut
(vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR
909/06, Rn. 81 unter Verweis auf BVerfGE 105, 313 [345]).
Das verfassungsrechtliche Schutzgebot für die Fami-
lie als umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kin-
dern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur
Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, umfasst
auch die aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und
einem Kind bestehende Gemeinschaft.
Aktivitäten rund um den Themenbereich eingetragene
Lebenspartnerschaft können bereits jetzt über eine Viel-
zahl der in § 52 Absatz 2 AO bzw. § 53 AO geregelten
Zwecke als „gemeinnützig“ organisiert werden, sodass
es eines eigenständigen gemeinnützigen Zweckes des
Schutzes von eingetragenen Lebenspartnerschaften we-
der rechtlich noch faktisch bedarf.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 12):
Von wie vielen noch lebenden anspruchsberechtigten Hin-
terbliebenen und Ansprüchen in welcher Gesamthöhe geht die
Bundesregierung aus, wenn die geplante Änderung des Geset-
zes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in
einem Ghetto in § 3 Absatz 1 Satz 2 so formuliert wird, dass
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3311
(A) (C)
(D)(B)
die Hinterbliebenen so gestellt werden, als habe der Verfolgte
seinen Antrag im Jahr 2002 nach Inkrafttreten des Gesetzes
gestellt, falls der Verfolgte nach dem 17. Juni 1997 verstorben
ist und zuvor noch keinen Antrag auf Rente aus der gesetzli-
chen Rentenversicherung gestellt hat?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/1589, Frage 13):
Wie bewertet die Bundesregierung das Festhalten am Aus-
gleich der Minderausgaben im Jahr 2012 nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch, obwohl in der im August 2013 in
Kraft getretenen Verordnung zur Revision der Bundesbeteili-
gung bei den Kosten der Unterkunft für das Bildungspaket
keine zusätzliche Absenkung der Bundesbeteiligung um die
im Jahr 2012 durch Minderausgaben eingetretenen Differen-
zen vorgesehen ist?
Über einen erhöhten Prozentsatz der Beteiligung des
Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung,
BBKdU, schafft der Bund den Kommunen einen finan-
ziellen Ausgleich für deren Ausgaben für Bildung und
Teilhabe, BuT, – § 46 Absatz 6 und 7 SGB II. Ab 2013
wird der erhöhte Beteiligungssatz per Rechtsverordnung
rückwirkend für das laufende sowie das folgende Jahr
nach Maßgabe der tatsächlichen Vorjahresausgaben an-
gepasst.
Der tatsächliche Finanzbedarf lag im Jahr 2012 im
Bundesdurchschnitt bei rund 60 Prozent der zur Verfü-
gung gestellten Mittel. Entsprechend wurde die erhöhte
BBKdU für das Jahr 2013 rückwirkend zum Jahresan-
fang von 5,4 Prozentpunkten auf bundesdurchschnittlich
3,3 Prozentpunkte angepasst und für das Jahr 2014 vor-
läufig auf diesen Wert festgelegt.
Darüber hinaus wurde im Vermittlungsverfahren zum
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände-
rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz-
buch 2011 aber auch der Ausgleich der im jeweiligen
Vorjahr – also auch 2012 – über die bereitgestellten Mit-
tel hinaus gehenden Ausgaben bzw. der tatsächlichen
Minderausgaben vereinbart – „Spitzausgleich“. Ein sol-
cher Spitzausgleich für das jeweils abgelaufene Vorjahr
im Vermittlungsausschuss 2011 war eine mit großem
Nachdruck verfolgte Forderung der Länder.
Die Mehrzahl der Länder stellt den im Vermittlungs-
verfahren vereinbarten nachträglichen Ausgleich der
Mehr- oder Minderausgaben des Vorjahres jedoch kon-
kret für die Ausgaben des Jahres 2012 infrage. Es geht
um eine Rückforderung des Bundes für abgerufene, aber
durch die Länder für den vorgesehenen Zweck nicht ver-
ausgabte BuT-Mittel in Höhe von rund 284 Millionen
Euro.
Die Bundesregierung sieht keinen Grund, den Kom-
promiss aus dem Vermittlungsausschusses aufzukündi-
gen, und vertritt die Rechtsposition, dass sich der Spitz-
ausgleich unmittelbar aus dem Gesetz ableitet; es also
keiner expliziten Regelung in der Verordnung bedurfte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat da-
her – gemäß Ankündigung aus einem Schreiben an die
Länder vom 30. September 2013 – mit Schreiben vom
9. April 2014 für die betroffenen Länder – alle außer
Hamburg und Bremen – die Ermächtigung zum automa-
tisierten Mittelabruf im Rahmen des Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen des Bundes – HKR-Verfahren, zu
Anfang April 2014 vorläufig aufgehoben. Stattdessen
zahlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die
BBKdU an die Länder nach schriftlichem Nachweis
über die Höhe der Ausgaben aus und rechnet dabei in
drei Tranchen seine Gegenforderungen an die Länder
aus dem Jahr 2012 auf.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 14 und 15):
Wann wird die Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den
Ruhestand – Mögliche Ansätze zur Verbesserung des gelten-
den Rechts“ von der Bundesregierung eingesetzt, und welche
Personen bzw. Verbände werden dieser angehören?
Welche Themen, über die im Entschließungsantrag auf
Bundestagsdrucksache 18/1507 genannten hinaus, werden in
der einzusetzenden Arbeitsgruppe behandelt, und zu welchen
dieser Themen wird die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorle-
gen?
Die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für einen
gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhe-
stand ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
Der Aufforderung des Entschließungsantrages der Frak-
tionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bun-
destag auf Bundestagsdrucksache 18/1507, bis zum Herbst
erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhe-
stand zu erarbeiten, wird die Bundesregierung nachkom-
men. Eine abschließende Entscheidung über die Zusam-
mensetzung der Arbeitsgruppe und deren Arbeitsweise
ist noch nicht getroffen worden.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 16):
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die euro-
päische Biotechnologieindustrie den Vorschlag für eine Ände-
rung der EU-Freisetzungsrichtlinie zur Schaffung neuer Mög-
lichkeiten für nationale Anbauverbote – Opt-out – unter der
obligatorischen Bedingung vorheriger Verhandlungen zwi-
schen verbotswilligen EU-Mitgliedstaaten und den Unterneh-
men, die eine EU-weite Anbauzulassung für gentechnisch
veränderte Pflanzen beantragen, unterstützt (zum Beispiel
EuropaBio-Papier „A New Strategy on GM“, abrufbar auf der
Website des britischen Umwelt- und Agrarministeriums,
www.gov.uk/government/publications/communications-and-
meetings-with-europabio), und welche Bedeutung hat diese
Unterstützung für die Positionierung der Bundesregierung
zum Vorschlag der griechischen EU-Ratspräsidentschaft für
eine entsprechende Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie?
3312 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
(A) (C)
(D)(B)
Das auf der Webseite des Department for Environ-
ment, Food & Rural Affairs der britischen Regierung
veröffentlichte Papier „A New Strategy on GM“ ist öf-
fentlich zugänglich. Weder kann der Webseite entnom-
men werden, ob es sich um ein Papier von EuropaBio
handelt, noch enthält das Papier eine Unterstützung des
Opt-out-Vorschlages durch EuropaBio. Vielmehr wird
darin der europäische Verhandlungsstand beschrieben.
In der offiziellen Stellungnahme von EuropaBio vom
27. Februar 2014, also nach Vorlage des 1. Griechischen
Präsidentschaftspapiers, wird der Opt-out-Vorschlag ab-
gelehnt mit dem Hinweis darauf, dass Phase 1 des Kom-
promissvorschlages bereits ohne Gesetzesänderung
möglich sei und Phase 2 als rechtlich problematisch an-
gesehen wird.
Die Bundesregierung hat die Stellungnahmen Dritter,
wie zum Beispiel der Landwirtschafts- und Umweltver-
bände und der Verbände der Biotechnologieindustrie
wahrgenommen und sich bei der Festlegung ihrer Posi-
tion mit den dort vorgebrachten Argumenten auseinan-
der gesetzt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589,
Frage 21):
Sind die Aussagen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel
vom 12. Mai 2014 zutreffend, wonach sich die Baukosten des
Neubaus der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Ber-
lin auf 1 034,45 Millionen Euro erhöhen, und, wenn ja, wie
begründet die Bundesregierung die nicht vorher eingeplanten
zusätzlichen Baukosten im Verhältnis zu den bewilligten
Haushaltsmitteln in Höhe von 912,40 Millionen Euro?
Auf Antrag der Bundesregierung hat das zuständige
Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages am
6. Mai 2014 die Kostenobergrenze für den Neubau der
Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin um
131,85 Millionen Euro angehoben. Der Entscheidung
lag ein ausführlicher Sachstands- und Hintergrundbe-
richt der Bundesregierung zugrunde. Das Budget für
den Neubau beträgt damit 1 044,25 Millionen Euro
(912,40 Millionen Euro + 131,85 Millionen Euro). Da-
von sind 9,8 Millionen Euro vom Vertrauensgremium
gesperrt worden. Die im SPIEGEL genannte Zahl von
1 034,45 Millionen Euro entspricht dem genehmigten
Budget ohne diesen gesperrten Betrag.
Die Anhebung hatte eine Reihe von Gründen. So
wurde sie erforderlich, weil die Kündigung einer Lüf-
tungsfirma und der darauf folgende Austausch der
Lüftungsanlagen zu deutlichen Terminverzögerungen im
gesamten Bauablauf und entsprechenden Mehrkosten-
forderungen der anderen am Projekt beteiligten Firmen
und Planer geführt haben. Außerdem waren Mehrkosten
aufgrund von Mengenmehrungen und Stoffkostensteige-
rungen entstanden. Darüber hinaus konnten einzelne In-
solvenzen und erforderliche Kündigungen nicht ohne
Mehrkosten kompensiert werden. Schließlich wurden in-
nerhalb des neuen Budgets auch Mittel für Maßnahmen
veranschlagt, die absehbar erforderlich werden, um die
Fertigstellungstermine zu sichern.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 24):
Wie viele Drosselklappen des gleichen Typs wie die ak-
tuell defekten im Atomkraftwerk, AKW, Grohnde befinden
sich jeweils in den neun noch zum Leistungsbetrieb berechtig-
ten deutschen AKW (falls möglich, bitte mit Altersangabe der
Drosselklappen), und was konkret sind bei den aktuell defek-
ten Drosselklappen im AKW Grohnde nach derzeitigem
Stand Schadensursache und -mechanismus (falls möglich,
bitte mit Angabe, ob der derzeitige Stand ein vorläufiger oder
endgültiger ist)?
In allen deutschen Druckwasserreaktoren sind die
Führungsrohre bei Brennelementen, in denen sich keine
Steuerelemente befinden, mit sogenannten Drosselkör-
pern versehen. Die Drosselkörper dienen einer gleich-
mäßigeren Strömung des Kühlmittels im Reaktorkern. In
Siedewasserreaktoren werden keine vergleichbaren
Drosselkörper eingesetzt.
Im Atomkraftwerk Grohnde wurde bei einer Prüfung
ein Bruchstück der Druckfeder eines Drosselkörpers
vorgefunden. Bei anschließenden Inspektionen wurden
weitere Federbrüche festgestellt. Der Sachverhalt wurde
als meldepflichtiges Ereignis gemeldet und aufgrund der
noch zu ermittelnden Schadensursache als vorläufige
Meldung eingestuft. Die Untersuchung von Schadens-
ursache und -mechanismus dauert derzeit noch an.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 25 und 26):
Wie bewertet die Bundesregierung die Potenziale und Ri-
siken einer Biokraftstoffgewinnung aus Algen, und welche
Forschungs- und Entwicklungsprojekte – inklusive Ressort-
forschung – hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jah-
ren in diesem Bereich gefördert – bitte nach Jahren, Projekten,
Fördersummen aufschlüsseln?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz biotechno-
logischer Verfahren im Bereich der Algenforschung und -züch-
tung, und welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte – in-
klusive Ressortforschung – hat die Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren insgesamt im Bereich der marinen Bio-
technologie gefördert – bitte nach Jahren, Projekten, Förder-
summen aufschlüsseln?
Zu Frage 25:
Algen gelten als mögliche Rohstoffalternative zu
klassischen landwirtschaftlichen Rohstoffen bei der zu-
künftigen Biokraftstoffherstellung. Sie versprechen hohe
Biomasseerträge und eine Verringerung möglicher Kon-
kurrenz mit produktiven land- und forstwirtschaftlichen
Produktionsflächen. Die theoretischen Potenziale der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3313
(A) (C)
(D)(B)
Kraftstofferzeugung aus Algenbiomasse sind hoch. Ins-
besondere zur Abschätzung, in welchem Umfang sich
diese theoretischen Potenziale in Deutschland in techni-
schen Produktionsprozessen realisieren lassen, sind
Forschung und Entwicklung sowie Demonstrationsvor-
haben erforderlich. Die Forschungs- und Entwicklungs-
projekte der Bundesregierung der letzten zehn Jahre zu
diesem Themenfeld werde ich Ihnen als Anlage zu mei-
ner Antwort schriftlich übermitteln, da die Aufzählung
der geförderten Projekte den Zeitrahmen für Antworten
in der Fragestunde weit übersteigen würde. Die Bundes-
regierung hat hier 60 Vorhaben mit einer Gesamtsumme
von rund 30 Millionen Euro gefördert.
Zu Frage 26:
Viele Algenarten, oft solche mit interessanten Inhalts-
stoffen, liegen in ihrer Wildform vor. Durch Einsatz bio-
technologischer Verfahren lassen sich Ertrag und Pro-
duktspektrum von Algen positiv beeinflussen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
BMBF, ist zusammen mit weiteren 18 Partnern aus 13 Län-
dern der EU und assoziierten Staaten am ERA-Net „Ma-
rine Biotechnologie“ beteiligt, welches am 1. Dezember
2013 offiziell startete und von Norwegen koordiniert
wird. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte der
Bundesregierung der letzten zehn Jahre zum Themenfeld
der marinen Biotechnologie werde ich Ihnen ebenfalls
schriftlich übermitteln. Die Bundesregierung hat hier
35 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 12 Mil-
lionen Euro gefördert. Darüber hinaus füge ich eine Auf-
listung mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum
Einsatz biotechnologischer Verfahren im Bereich der Al-
genforschung und züchtung bei – 17 Vorhaben mit einer
Gesamtsumme von rund 4,5 Millionen Euro.
Anlage 20
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte des Urteils
des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, vom 25. März 2014
zum ZDF-Staatsvertrag die Zusammensetzung des Verwal-
tungs- und Fernsehrates der Deutschen Welle, DW, und strebt
die Bundesregierung eine Änderung des DW-Gesetzes an, um
die Besetzung der Gremien den Forderungen des BVerfG für
die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten anzupassen?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG,
bezieht sich unmittelbar auf die Zustimmungsgesetze
zum ZDF-Staatsvertrag, mittelbar auf den öffentlich-
rechtlichen Rundfunk im Inland und dessen spezifische
Bedeutung für Demokratie und Rundfunkfreiheit. Die
Bundesregierung wird beobachten, wie die Länder die
Vorgaben des BVerfG in Bezug auf das ZDF umsetzen
werden, und prüfen, ob hierdurch wie auch aus dem Ur-
teil Schlüsse für das Deutsche-Welle-Gesetz zu ziehen
sind.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 28):
Wie beurteilt die Bundesregierung auch vor dem Hinter-
grund ihrer Afrika-Strategie die geplante Schließung der
Relaisstation der Deutschen Welle in Kigali und die damit
verbundene Einstellung des Kurzwellenrundfunks des Aus-
landssenders in Afrika?
Der Weiterbetrieb der Relaisstation in Kigali hängt
insbesondere von der Bereitschaft Ruandas ab, die Li-
zenz über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Zurzeit
finden Gespräche der Deutschen Welle mit der ruandi-
schen Seite hierzu statt. Die Ausstrahlung mittels Kurz-
welle für den afrikanischen Kontinent bleibt jedoch be-
stehen. Sie wird durch die Anmietung von Sendezeiten
bei Fremdanbietern weiterhin sichergestellt.
Für die Bundesregierung ist entscheidend, dass die
Deutsche Welle – auch im Hinblick auf die Afrikapoliti-
schen Leitlinien der Bundesregierung – ihre Programm-
angebote jeweils über die Kanäle aussendet, die bei der
Zielgruppe die größte Reichweite erzielen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Bedeutung traditioneller Ver-
breitungswege wie Kurz- und Mittelwelle deutlich sinkt
(vergleiche Evaluationsbericht 2013 der Deutschen
Welle, Bundestagsdrucksache 17/14285). In strukturell
schwachen Ländern Subsahara-Afrikas informieren sich
die Zielgruppen der Deutschen Welle zwar weiterhin in
erster Linie über das Radio, anders als in der Vergangen-
heit allerdings bevorzugt über UKW-Sender. Im Übrigen
wächst die Anzahl von Smartphone-Besitzern auch in
Afrika, worauf die Deutsche Welle mit für das mobile
Internet optimierten Angeboten reagiert.
Im Rahmen der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 der
Deutschen Welle wird sich die Bundesregierung auch
dezidiert zu den Inhalten, Sprachen und Verbreitungswe-
gen für Afrika äußern.
Die Reduzierung von Angeboten, die über Kurzwelle
ausgestrahlt werden, war bereits Teil des Reformkon-
zepts, das mit der Aufgabenplanung der Deutschen
Welle für 2010 bis 2013 einherging. Es orientierte sich
auch damals schon an globalen Veränderungen der Me-
diennutzung und -verbreitung. Der Deutsche Bundestag
hat der Aufgabenplanung im April 2011 mit den Stim-
men aller Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die
Linke zugestimmt.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 29):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verlän-
gerung eines Vertrages der ukrainischen Regierung mit dem
US-Konzern Westinghouse über die Lieferung von Brennele-
menten, die in der Ukraine in 15 Reaktoren russischer Bauart
eingesetzt werden sollen und laut Süddeutscher Zeitung
(„Armdrücken im Reaktorkern“ von Christopher Schrader
3314 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014
(A) (C)
(D)(B)
vom 9. Mai 2014) möglicherweise nicht für den Einsatz ge-
eignet sind, da sie „gefährliche Designfehler“ sowie „mecha-
nische Schäden“ aufweisen und deswegen weitere „Tscherno-
byl-Desaster“ anrichten könnten, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Problematik?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Vertrag mit
Westinghouse am 11. April 2014 für weitere fünf Jahre
– bis 2020 – verlängert wurde und dass die ukrainische
Atomaufsichtsbehörde, Staatsinspektion für nukleare
Regulierung, im Mai 2014 ihre Zustimmung zu einem
Programm über die Verwendung verbesserter WR-
Brennstäbe der Firma Westinghouse in Block 3 des
Kernkraftwerks Yuzhno-Ukrainskaja erteilt hat. Dem
Programm nach soll die Ladung im Dezember 2014/Ja-
nuar 2015 erfolgen. Darüber hinaus liegen der Bundesre-
gierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 35):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in § 9
Absatz 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur
grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
EEG (Bundestagsdrucksache 18/1304), definierten Anforde-
rungen an die Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Solar-
anlagen bis 30 Kilowatt, die auch schon Gegenstand des EEG
2012 waren (§ 6 Absatz 2 Satz 2), angesichts der gesunkenen
Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie im
Vergleich zum Nutzen dieser Regelung für die Netzstabilität,
in einem angemessenen Verhältnis stehen – bitte begründen –,
und, wenn nein, wird die Bundesregierung sich dafür einset-
zen, dass diese Regelung im Zuge des parlamentarischen Ver-
fahrens zur EEG-Novelle aus dem Gesetzentwurf gestrichen
bzw. der Prozentsatz geändert wird?
Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass
die Regelung in § 9 Absatz 2 Satz 2 im Gesetzentwurf
der Bundesregierung angemessen ist. Der Zweck der Re-
gelung ist in erster Linie, den Bedarf zum Netzausbau zu
reduzieren. Durch die Begrenzung auf 70 Prozent der in-
stallierten Leistung können die Netzbetreiber das Netz
Offsetdruc
sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K
auf geringere Übertragungskapazitäten auslegen und da-
mit unverhältnismäßig teuren Netzausbau einsparen. Der
Energieverlust beim Anlagenbetreiber ist dagegen ge-
ring. Bei Photovoltaikanlagen wird die maximale instal-
lierte Anlagenleistung nur an wenigen Tagen im Jahr er-
reicht. Durch die Kappung gehen nur circa 3 Prozent bis
5 Prozent der Jahresenergiemenge verloren. Zudem kann
dieser Strom auch selbst verbraucht werden. Demgegen-
über kann das Netz für diese Anlagen um 30 Prozent
geringer dimensioniert werden. Die Regelung ist daher
weiterhin angemessen.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 36 und 37):
Wie erklärt die Bundesregierung einen Tag vor Ablauf der
Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie am
5. Juni 2014, dass ausgerechnet Deutschland, ein Marktführer
in Effizienztechnologie, es nicht geschafft hat, diese EU-
Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen?
Wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung der EU-
Energieeffizienzrichtlinie (bitte mit genauer Angabe der ge-
planten Zeiträume der Absprachen auf Arbeits- und Leitungs-
ebene zwischen den beteiligten Ressorts, des geplanten Ter-
mins für die Kabinettvorlage und der Meldung der Umsetzung
nach Brüssel)?
Die beiden Fragen werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung plant, der EU-Kommission zeit-
nah den Stand der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-
Richtlinie EED zu melden.
Eine Vielzahl der EED-Vorschriften wird durch natio-
nales Recht bzw. laufende Programme vollständig um-
gesetzt.
Zu den Artikeln der EED, bei denen in der neuen Le-
gislaturperiode die Umsetzung noch nicht abgeschlossen
werden konnte, werden die Arbeiten mit dem Ziel fort-
geführt, der EU-Kommission möglichst bald eine sach-
gerechte Umsetzung notifizieren zu können.
kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
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38. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Regierungserklärung zu EU-Treffen und G7-Gipfel
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
Anlagen