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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/38 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 38. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zu den Ergebnissen des Informellen Abendessens der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten am 27. Mai 2014 in Brüssel sowie zum G-7- Gipfel am 4./5. Juni 2014 in Brüssel . . . . . . 3257 A Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 3258 A Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 3262 B Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 3265 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3266 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3268 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3269 A Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 3269 C Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3271 C Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 3272 C Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3272 D Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3274 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 3275 D Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3277 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3278 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3280 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 3281 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3281 D Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3282 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Einführung des Eltern- geldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundes- elterngeld- und Elternzeitgesetz . . . . . . . . . 3284 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3284 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3285 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3285 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 3285 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 3286 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 C Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3286 D Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 B Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3287 C Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3288 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 C Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3288 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 A Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 B Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3289 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3289 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3290 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 B Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/1589 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3290 D Mündliche Frage 5 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beantwortung von Fragenkatalogen zur Spionagepraxis von US-Behörden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3291 A Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3291 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3292 B Mündliche Frage 6 Andrej Hunko (DIE LINKE) Fortbildung der Spezialkräfte der brasilia- nischen Militärpolizei zur Vorbereitung auf die Fußballweltmeisterschaft Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3292 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3293 C Mündliche Frage 8 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmung der Bundesregierung zu Un- terstützungsprogrammen für Staaten der Euro-Zone im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3294 B Zusatzfragen Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3294 C Mündliche Frage 17 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschaffung militärischer Drohnen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3295 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3295 C Mündliche Frage 18 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Fortführung von Projekten aus dem För- derprogramm „Die 2. Chance“ Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3296 D Zusatzfragen Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3297 B Mündliche Frage 22 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absage der Teilnahme der Bundeskanzle- rin beim UN-Klimagipfel im September 2014 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 A Zusatzfragen Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3298 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 III Mündliche Frage 23 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Fernbleiben der Bundeskanzlerin beim UN-Klimagipfel im September 2014 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3299 B Zusatzfragen Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3299 C Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3300 B Mündliche Frage 30 Jan van Aken (DIE LINKE) Reexport von Pistolen des Typs SP2022 aus den USA nach Kolumbien Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3300 D Zusatzfragen Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3301 A Mündliche Frage 31 Jan van Aken (DIE LINKE) Genehmigungen für den Export von Ferti- gungsunterlagen sowie von Komponenten für Pistolen des Typs SP2022 in die USA Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3301 C Zusatzfrage Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3301 D Mündliche Frage 32 Heike Hänsel (DIE LINKE) Anzahl von nach Kolumbien gelangten deutschen Pistolen des Typs SIG Sauer SP2022 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3302 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3302 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3302 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3303 A Mündliche Frage 33 Heike Hänsel (DIE LINKE) Erklärung über die Nichteinhaltung der Endverbleibserklärung durch die USA we- gen dorthin exportierter und nach Kolum- bien gelangter deutscher Waffen des Typs SIG Sauer SP2022 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3303 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3303 C Mündliche Frage 34 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigungspraxis bei Entscheidungen über den Export von Rüstungsgütern Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3304 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3304 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3304 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3305 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3305 A/C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 3307 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cajus Caesar (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (36. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8 a). . . . . . 3307 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen in der 36. Sitzung am 22. Mai 2014 und in der 37. Sitzung am 23. Mai 2014 3307 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Anlage 4 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus Brähmig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) (37. Sit- zung Tagesordnungspunkt 19 a, Anlage 3) . . . 3307 C Anlage 5 Mündliche Frage 1 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Truppenstärke der sich im Einsatz in der Ostukraine befindlichen ukrainischen Streitkräfte Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3308 B Anlage 6 Mündliche Frage 2 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausbildung und Bewaffnung syrischer Rebellen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3308 C Anlage 7 Mündliche Frage 3 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante internationale Ausbildungsmis- sion in Afghanistan ab 2015 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 A Anlage 8 Mündliche Frage 4 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitlicher Rahmen und personeller Ansatz für die Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Streitkräfte Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 B Anlage 9 Mündliche Frage 7 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Beteiligung von Suchmaschinenanbietern bei der Schlichtungsstelle für Löschanfra- gen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 C Anlage 10 Mündliche Frage 9 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Steuerliche Förderung von Start-up-Unter- nehmen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3309 D Anlage 11 Mündliche Frage 10 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Steuerliche Erfassung des Gewinns bei forstwirtschaftlichen Betätigungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 B Anlage 12 Mündliche Frage 11 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung der Begriffsbestimmung von gemeinnützigen Zwecken in § 52 Absatz 2 Nummer 19 der Abgabenordnung um die Förderung des Schutzes der Lebenspart- nerschaft Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 C Anlage 13 Mündliche Frage 12 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Änderung des § 3 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Be- schäftigungen in einem Ghetto Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 V Anlage 14 Mündliche Frage 13 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Bundesbeteiligung an den Kosten der Un- terkunft und Heizung im Rahmen des Bil- dungspakets im Jahr 2013 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 A Anlage 15 Mündliche Fragen 14 und 15 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 C Anlage 16 Mündliche Frage 16 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Änderung der EU-Freisetzungs- richtlinie zur Schaffung neuer Möglichkei- ten für nationale Anbauverbote Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3311 D Anlage 17 Mündliche Frage 21 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten des Neubaus der Zentrale des Bun- desnachrichtendienstes Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 A Anlage 18 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drosselklappen des im AKW Grohnde ein- gesetzten Typs in weiteren deutschen Atomkraftwerken Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 C Anlage 19 Mündliche Fragen 25 und 26 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Biokraftstoffgewinnung aus Algen und Förderung mariner Biotechnologie Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3312 D Anlage 20 Mündliche Frage 27 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung des Verwaltungs- und Fern- sehrats der Deutschen Welle Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 B Anlage 21 Mündliche Frage 28 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließung der Relaisstation der Deut- schen Welle in Kigali Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 C Anlage 22 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lieferung von Brennelementen an die Ukraine durch den US-Konzern Westing- house Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3313 D Anlage 23 Mündliche Frage 35 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anforderungen an Betreiber von kleinen Solaranlagen bis 30 kW Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3314 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Anlage 24 Mündliche Fragen 36 und 37 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der EU-Energieeffizienzricht- linie in nationales Recht Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3314 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3257 (A) (C) (D)(B) 38. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Berichtigung Das endgültige Ergebnis der dritten namentlichen Ab- stimmung in der 37. Sitzung am Freitag, dem 23. Mai 2014, S. 3201 A, ist wie folgt zu lesen: „Abgegebene Stimmen: 586; davon ja: 113“ nein: 473“ In der nachfolgenden Liste, S. 3201 B, ist unter den Ja- Stimmen bei der Fraktion Die Linke nach dem Namen „Dr. Kirsten Tackmann“ der Name „Azize Tank“ einzu- fügen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3307 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 04.06.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 04.06.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 04.06.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 04.06.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 04.06.2014 Groß, Michael SPD 04.06.2014 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 04.06.2014 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 04.06.2014 Kampeter, Steffen CDU/CSU 04.06.2014 Mast, Katja SPD 04.06.2014 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 04.06.2014 Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.06.2014 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.06.2014 Schavan, Annette CDU/CSU 04.06.2014 Tank, Azize DIE LINKE 04.06.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.06.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 04.06.2014 Ziegler, Dagmar SPD 04.06.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cajus Caesar (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessiv- adoption durch Lebenspartner (36. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 8 a) Ich habe bei der namentlichen Abstimmung verse- hentlich mit Ja gestimmt. Mein Votum lautet jedoch Nein. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen in der 36. Sitzung am 22. Mai 2014 und in der 37. Sitzung am 23. Mai 2014 An den an den beiden Sitzungstagen durchgeführten namentlichen Abstimmungen habe ich nicht teilgenom- men. Anlage 4 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus Brähmig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leis- tungsverbesserungsgesetz) (37. Sitzung Tages- ordnungspunkt 19 a, Anlage 3) Nach langen Wochen des Ringens haben sich CDU/ CSU und SPD in den letzten Tagen über strittige Einzel- heiten des großen Rentenpakets geeinigt. Zu Recht hat der britische Premier David Lloyd George auf folgende Tatsache hingewiesen: „Jede Generation hat ihren Ta- gesmarsch auf der Straße des Fortschritts zu vollenden. Eine Generation, die auf schon gewonnenem Grund wie- der rückwärts schreitet, verdoppelt den Marsch für ihre Kinder.“ Tatsache ist weiterhin, dass die deutsche Ren- tenkasse seit Jahren strukturell unterfinanziert ist. Der- zeit schießt der Bund gut 80 Milliarden Euro im Jahr in die Rentenkasse zu. Vor diesem Hintergrund erhöhen wir mit dem Rentenpaket die konsumtiven Ausgaben noch weiter und überlassen die Finanzierung stärker den kom- menden Generationen. Angesichts dieser Tatsachen fällt mir eine Zustimmung am heutigen Tag sehr schwer. Umgekehrt war mir und allen anderen Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion die Mütterrente ein wichtiges Anliegen. In Zukunft werden Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Erziehungs- jahr in der Rente anerkannt bekommen. Das ist eine gute Lösung, denn zu der damaligen Zeit existierte kein brei- tes Netz aus Kinderbetreuungseinrichtungen, das diesen Anlagen 3308 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Frauen erlaubt hätte, berufstätig zu sein und somit für die Rente vorzusorgen. Bei der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren haben wir eine Kompromisslösung gefunden, in der nun Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs ohne zeitliche Beschrän- kung angerechnet werden. Gleichzeitig wurde erreicht, dass die letzten beiden Jahre vor der Rente mit 63 dabei allerdings nicht mehr mitgezählt werden. So konnte ver- hindert werden, dass Arbeitnehmer sich im Alter von 61 Jahren arbeitslos melden können und nach zwei Jah- ren Arbeitslosengeld dann mit 63 Jahren nahtlos in die Rente übergehen. Ausgenommen von der individuellen Stichtagsregel gegen die Frühverrentung sind Arbeitneh- mer, die von der Insolvenz ihres Unternehmens oder der Geschäftsaufgabe betroffen sind. Weiterhin ist gewähr- leistet, dass auch freiwillig Versicherte, insbesondere selbstständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflicht- beitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewech- selt sind, nun von der Rente mit 63 profitieren können. Durch den massiven Einsatz des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Fraktion soll zusätzlich in einer koali- tionsinternen Arbeitsgruppe die sogenannte Flexi-Rente gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Danach kön- nen in Zukunft Arbeitnehmer, die die Regelarbeitsgrenze erreicht haben, beim selben Arbeitgeber auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden. Da- mit käme die Koalition nicht nur den Wünschen vieler Arbeitnehmer entgegen, die sich im Alter von 65 Jahren zu fit für die Rente fühlen. Diese Regel ist auch eine Maßnahme gegen den Facharbeitermangel, der infolge der demografischen Entwicklung auf Deutschland zu- kommt. Angesichts der oben genannten Änderungen habe ich die Hoffnung, dass wir mit der jetzt beschlossenen Rege- lung zur Rente mit 63 Jahren die befürchtete Frühverren- tungswelle verhindern können. Endgültige Sicherheit wird die Praxis bringen. Notfalls muss dann nachgesteu- ert werden. Meines Erachtens hat die CDU/CSU-Fraktion durch ihr engagiertes Eintreten eine geplante Reform verhin- dert, die meine Zustimmung auch nicht mehr erhalten hätte. Da die CDU/CSU-Fraktion sich innerhalb des Ge- setzgebungsverfahrens aber bei wichtigen Punkten über die eher nicht zufriedenstellenden Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen durchsetzen konnte, stimme ich dem Gesetz zu. Koalitionstreue ist dabei das mich treibende Argument. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1589, Frage 1): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Truppenstärke der Streitkräfte (Personalstärke, militärisches Gerät), die die ukrainische De-facto-Regierung derzeit in der Ostukraine im vermeintlichen „Antiterrorkampf“ im Einsatz hat – bitte entsprechend den Einheiten der ukrainischen Ar- mee, Nationalgarde, des Innenministeriums, Sicherheitsdiens- tes der Ukraine, SBU, getrennt nach Panzern, gepanzerten Fahrzeugen, Flugzeugen, Hubschraubern etc. auflisten –, und wie viele Tote hat es nach – auch nachrichtendienstlicher – Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Angehöri- gen der ukrainischen Streitkräfte, Zivilisten und vermeintli- chen prorussischen Milizen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Er- kenntnisse über die Truppenstärke der ukrainischen Streitkräfte vor, die derzeit im Osten des Landes einge- setzt werden. Die Antiterroroperation steht unter der Leitung des Inlandsgeheimdienstes SBU. Informationen über Truppenteile, Ausrüstung usw. werden von der ukrainischen Seite nicht veröffentlicht. Auch zu den Opferzahlen liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Am 3. Juni 2014 hat der ukrainische Generalstaatsanwalt jedoch mitgeteilt, dass bei gewaltsamen Auseinandersetzungen in den Ge- bieten Donezk und Lugansk bislang 181 Menschen, da- runter 59 Angehörige der ukrainischen Sicherheitskräfte, ihr Leben verloren hätten. 293 Personen seien von den Terroristen verletzt worden. Seit März 2014 seien von den Separatisten etwa 220 Personen, darunter 15 Aus- länder, verschleppt worden. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1589, Frage 2): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der Obama-Administration, zusammen un- ter anderem mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabi- schen Emiraten die sogenannten Rebellen in Syrien vermehrt auszubilden und stärker zu bewaffnen (http://abcnews.go.com/ Politics/wireStory/us-nears-decision-training-syrian-rebels-23 886662), und welche konkreten Schritte unternimmt die Bun- desregierung, um den Bürgerkrieg in Syrien friedlich zu lösen? Der Bundesregierung ist eine solche Ankündigung der US-Regierung nicht bekannt. Diesbezügliche Presse- meldungen beziehen sich auf Überlegungen innerhalb der US-Regierung sowie im US-Senat, die nach Kennt- nis der Bundesregierung noch nicht entscheidungsreif sind. Die Bundesregierung setzt sich in vielfältiger Weise für eine politische Lösung des Konflikts in Syrien ein. Den Genf-II-Prozess und die Mission der Vereinten Na- tionen unter der Leitung des Sondergesandten Lakhdar Brahimi hat die Bundesregierung personell und materiell unterstützt. Nach der Rücktrittsankündigung Brahimis sondiert die Bundesregierung mit Partnern Ansätze, um die Ver- handlungen wieder aufzunehmen. Dazu diente auch die Reise des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, vom 29. Mai bis 1. Juni 2014 in die Region. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3309 (A) (C) (D)(B) Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 3): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der An- kündigung von US-Präsident Barack Obama, ab 2015 zu- nächst rund 9 800 US-Soldatinnen und US-Soldaten in Af- ghanistan zu stationieren und diese Präsenz dann bis Ende des Jahres 2016 weitestgehend abzubauen, für einen etwaigen deutschen Beitrag unter Rückgriff auf die Bundeswehr im Rahmen einer geplanten internationalen Ausbildungsmission ab 2015, und gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusam- menhang, das Ausbildungs- und Unterstützungsengagement für die afghanischen Sicherheitskräfte durch die Bundeswehr ebenfalls bis Ende 2016 einzustellen? Die Bundesregierung begrüßt die offizielle Ankündi- gung des US-Präsidenten Barack Obama, weiterhin mit 9 800 US-Soldaten in der Islamischen Republik Afgha- nistan engagiert zu bleiben. In dieser Zahl enthalten sind etwa 1 000 Soldaten für eine von den Vereinigten Staa- ten von Amerika geführte Antiterrormission. Für eine umfassende Bewertung der nun bekannten US-Planungen ist es derzeit noch zu früh. Das Speichen- modell im Rahmen der Mission Resolute Support, das Deutschland als Rahmennation in der „Speiche Nord“ (Masar-i-Sharif) entscheidend mittragen wird, kann auf dieser Grundlage jedoch mindestens für ein Jahr ver- wirklicht werden. Danach werden sich die militärischen Ausbilder und Berater, die den nationalen afghanischen Sicherheitskräften, ANSF, im Rahmen von Resolute Support weiter zur Seite stehen, noch stärker auf die Stabsstellen in Kabul konzentrieren. Sowohl die NATO als auch die Bundesrepublik Deutschland haben Aus- und Weiterbildungsangebote außerhalb von Einsatzlän- dern für die langfristige Unterstützung von Sicherheits- kräften entwickelt. An diesen werden nach 2016 auch die afghanischen Sicherheitskräfte teilnehmen können. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag mit dieser Entscheidung rechtzeitig befassen. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 4): Welche Anstrengungen im Bereich der Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte sind nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere mit Blick auf den zeitlichen Rahmen und personellen Ansatz notwendig, um eine dauerhafte Befähigung der afghanischen Sicherheits- kräfte dahin gehend zu gewährleisten, dass diese in hinrei- chendem Maße in Gesamtafghanistan für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sorgen können, und inwiefern hält die Bundesregierung das Vorhaben der USA für proble- matisch, auch nach 2014 und dem Ende der ISAF-Mission auf eine militärische Antiterrormission in Afghanistan zu setzen, die im Falle einer internationalen Ausbildungs- und Unterstüt- zungsmission in Afghanistan zu dieser parallel liefe? Die afghanischen Sicherheitskräfte – Polizei und Streit- kräfte – haben im Zusammenhang mit dem ersten Wahl- gang der Präsidentschaftswahlen allseits beachtete gute Arbeit bei der Absicherung geleistet. Allerdings sind ihre Fähigkeiten in den Bereichen Führung, Logistik und Aufklärung weiterhin begrenzt. Deshalb erachtet die Bundesregierung eine ISAF-Folgemission, die sich auf Training und Beratung konzentriert, für notwendig. Da- bei sollen Korpsstäbe beraten und Ausbildungseinrich- tungen unterstützt werden. Außerdem müssen Verfahren in den für die Sicherheit zuständigen Ministerien weiter verbessert werden. Auch die Polizeikräfte sollen durch Beratung und Mentoring weiterhin unterstützt werden. Eine militärische Antiterrormission der Vereinigten Staaten von Amerika in der Islamischen Republik Afghanistan kann nur auf Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zwischen den Regierungen beider Länder durchgeführt werden. Aus Sicht der Bundesregierung wäre damit eine hinreichende Grundlage für diese Mis- sion gegeben. Bereits bisher führten die USA in Afgha- nistan neben ihrer Beteiligung an ISAF eine Antiterror- mission durch. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 18/1589, Frage 7): Welche Suchmaschinenanbieter außer Google sollen an der derzeit diskutierten Schlichtungsstelle für Löschanfragen (vergleiche Handelsblatt vom 27. Mai 2014) beteiligt werden, und wenn keine weiteren beteiligt werden sollen, warum wird nur Google beteiligt? Die Grundaussagen des Urteils des EuGH vom 13. Mai 2014 in der Rechtssache Google Spain SL unter anderem ./. AEPD (Rs. C-131/12) betreffen nicht nur Google, sondern alle Betreiber von Internetsuchmaschi- nen. Die Überlegungen in der Bundesregierung zu einem kostenlosen und freiwilligen Streitschlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Suchmaschinenbetreibern, wenn ein Suchmaschinenbetreiber einem Löschungs- wunsch eines Verbrauchers nicht nachkommt, gelten da- her für alle Betreiber von Internetsuchmaschinen glei- chermaßen. Ein Mechanismus zur Streitschlichtung durch einen unabhängigen Dritten kann ein sinnvolles zusätzliches Verfahren neben dem Weg zu den ordentlichen Gerich- ten und einer Beschwerde zu den Datenschutzaufsichts- behörden sein. Voraussetzung ist, dass es für den Antrag- steller kostenfrei ist und den Antragsteller nicht bindet. Auch darf die Möglichkeit des Betroffenen, sich an die Gerichte oder Datenschutzaufsichtsbehörden zu wenden, nicht eingeschränkt oder verzögert werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1589, Frage 9): 3310 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Welche konkreten Maßnahmen zur steuerlichen Förderung einer besseren Finanzierung von Start-up-Unternehmen beab- sichtigt die Bundesregierung nach den Äußerungen der Bun- deskanzlerin (vergleiche Podcast vom 17. Mai 2014 unter: www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Mediathek/mediathek_ node.html?cat=videos&id=871832), und inwieweit werden nach Ansicht der Bundesregierung Einnahmen aus Gewinnbe- teiligungen in Form von Carried Interest derzeit steuerlich be- günstigt? Zur Verbesserung der Situation von Start-up-Unter- nehmen wurde vor einem Jahr der Investitionszuschuss Wagniskapital – neu: INVEST-Zuschuss für Wagniska- pital – vom federführenden Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie eingeführt. Business Angels erhalten danach für ihre Investments in nicht börsennotierte Ka- pitalgesellschaften einen Zuschuss in Höhe von 20 Pro- zent der investierten Summe – bezuschusste Investi- tionen von mindestens 10 000 Euro und maximal 250 000 Euro. Die geplante Befreiung des Zuschusses von Ertragsteuern ist aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle Maßnahme, mit der die steuerrechtlichen Rah- menbedingungen für Wagniskapitalfinanzierung verbes- sert werden. Der Carried Interest ist der von Wagniskapitalfonds den Fondsinitiatoren – Carry Holder – gezahlte, über- proportionale, erfolgsabhängige Gewinnanteil. Soweit dieser von vermögensverwaltenden Wagniskapitalfonds unter der Voraussetzung, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter des Fonds zuvor ihr gesamtes eingezahl- tes Kapital zurückerhalten haben, gezahlt wird – § 18 Ab- satz 1 Nummer 4 EStG, ist dieser zu 40 Prozent steuer- frei – § 3 Nummer 40 a Einkommensteuergesetz – EStG. Diese teilweise Steuerbefreiung für den Carried Interest in § 3 Nummer 40 a EStG hat sich nach Auffassung der Bundesregierung durchgehend bewährt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1589, Frage 10): Aus welchem Grund wird die Verwertung aus dem Auf- wuchs von Pflanzen – zum Beispiel die Verwertung des Wal- des – steuerlich erst zum Zeitpunkt der Veräußerung erfasst und nicht ratierlich über die Dauer des Aufwuchses, und in welchen Ländern innerhalb der Europäischen Union erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich eine steu- erliche Erfassung des Gewinns bei forstwirtschaftlichen Betä- tigungen ratierlich bereits während des Aufwuchses und nicht erst bei der Verwertung von Pflanzen? Eine ratierliche Erfassung und Besteuerung des jährli- chen Zuwachses beim Aufwuchs würde voraussetzen, dass die Bewertung der Wirtschaftsgüter mit biologi- schem Wachstum abweichend vom Realisationsprinzip – § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB – im Steuerrecht mit dem gemeinen Wert erfolgt. Der biologische Zuwachs müsste dann zwangsläufig in jedem Jahr als Gewinn ver- steuert werden. Speziell in der Forstwirtschaft müssten die gesamten Baumbestände eines Steuerpflichtigen jährlich neu be- wertet werden, da selbst bei einer reinen Pflege des Be- stands Zu- und Abgänge die Regel sind. Der Holzzu- wachs und die Mengenbewegung der Baumbestände könnten witterungsbedingt nur sehr unzuverlässig und nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden. Die Bundesregierung verfügt nicht über Kenntnisse, ob in anderen Staaten der EU eine ratierliche Besteuerung er- folgt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 11): Warum erweitert die Bundesregierung angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Ehe und Lebenspartnerschaft gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt sind, in ihrem Gesetzentwurf zur Än- derung der Abgabenordnung in § 52 Absatz 2 Nummer 19 die Begriffsbestimmung von gemeinnützigen Zwecken nicht um die Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaft? Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie als gemeinnütziger Zweck gemäß § 52 Absatz 2 Nummer 19 Abgabenordnung, AO, ist eine Ausgestaltung des Ver- fassungsauftrags aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgeset- zes. Danach stehen Ehe und Familie unter dem besonde- ren Schutz der staatlichen Ordnung. Auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts sind die eingetragenen Lebenspart- nerschaften vom verfassungsrechtlichen Schutzgebot der Ehe nicht umfasst. Das Verfassungsgericht betrachtet die Ehe im Sinne des Artikels 6 GG als ein allein der Ver- bindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, Rn. 81 unter Verweis auf BVerfGE 105, 313 [345]). Das verfassungsrechtliche Schutzgebot für die Fami- lie als umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kin- dern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, umfasst auch die aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende Gemeinschaft. Aktivitäten rund um den Themenbereich eingetragene Lebenspartnerschaft können bereits jetzt über eine Viel- zahl der in § 52 Absatz 2 AO bzw. § 53 AO geregelten Zwecke als „gemeinnützig“ organisiert werden, sodass es eines eigenständigen gemeinnützigen Zweckes des Schutzes von eingetragenen Lebenspartnerschaften we- der rechtlich noch faktisch bedarf. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 12): Von wie vielen noch lebenden anspruchsberechtigten Hin- terbliebenen und Ansprüchen in welcher Gesamthöhe geht die Bundesregierung aus, wenn die geplante Änderung des Geset- zes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto in § 3 Absatz 1 Satz 2 so formuliert wird, dass Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3311 (A) (C) (D)(B) die Hinterbliebenen so gestellt werden, als habe der Verfolgte seinen Antrag im Jahr 2002 nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt, falls der Verfolgte nach dem 17. Juni 1997 verstorben ist und zuvor noch keinen Antrag auf Rente aus der gesetzli- chen Rentenversicherung gestellt hat? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/1589, Frage 13): Wie bewertet die Bundesregierung das Festhalten am Aus- gleich der Minderausgaben im Jahr 2012 nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, obwohl in der im August 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Revision der Bundesbeteili- gung bei den Kosten der Unterkunft für das Bildungspaket keine zusätzliche Absenkung der Bundesbeteiligung um die im Jahr 2012 durch Minderausgaben eingetretenen Differen- zen vorgesehen ist? Über einen erhöhten Prozentsatz der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, BBKdU, schafft der Bund den Kommunen einen finan- ziellen Ausgleich für deren Ausgaben für Bildung und Teilhabe, BuT, – § 46 Absatz 6 und 7 SGB II. Ab 2013 wird der erhöhte Beteiligungssatz per Rechtsverordnung rückwirkend für das laufende sowie das folgende Jahr nach Maßgabe der tatsächlichen Vorjahresausgaben an- gepasst. Der tatsächliche Finanzbedarf lag im Jahr 2012 im Bundesdurchschnitt bei rund 60 Prozent der zur Verfü- gung gestellten Mittel. Entsprechend wurde die erhöhte BBKdU für das Jahr 2013 rückwirkend zum Jahresan- fang von 5,4 Prozentpunkten auf bundesdurchschnittlich 3,3 Prozentpunkte angepasst und für das Jahr 2014 vor- läufig auf diesen Wert festgelegt. Darüber hinaus wurde im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände- rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch 2011 aber auch der Ausgleich der im jeweiligen Vorjahr – also auch 2012 – über die bereitgestellten Mit- tel hinaus gehenden Ausgaben bzw. der tatsächlichen Minderausgaben vereinbart – „Spitzausgleich“. Ein sol- cher Spitzausgleich für das jeweils abgelaufene Vorjahr im Vermittlungsausschuss 2011 war eine mit großem Nachdruck verfolgte Forderung der Länder. Die Mehrzahl der Länder stellt den im Vermittlungs- verfahren vereinbarten nachträglichen Ausgleich der Mehr- oder Minderausgaben des Vorjahres jedoch kon- kret für die Ausgaben des Jahres 2012 infrage. Es geht um eine Rückforderung des Bundes für abgerufene, aber durch die Länder für den vorgesehenen Zweck nicht ver- ausgabte BuT-Mittel in Höhe von rund 284 Millionen Euro. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, den Kom- promiss aus dem Vermittlungsausschusses aufzukündi- gen, und vertritt die Rechtsposition, dass sich der Spitz- ausgleich unmittelbar aus dem Gesetz ableitet; es also keiner expliziten Regelung in der Verordnung bedurfte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat da- her – gemäß Ankündigung aus einem Schreiben an die Länder vom 30. September 2013 – mit Schreiben vom 9. April 2014 für die betroffenen Länder – alle außer Hamburg und Bremen – die Ermächtigung zum automa- tisierten Mittelabruf im Rahmen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes – HKR-Verfahren, zu Anfang April 2014 vorläufig aufgehoben. Stattdessen zahlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die BBKdU an die Länder nach schriftlichem Nachweis über die Höhe der Ausgaben aus und rechnet dabei in drei Tranchen seine Gegenforderungen an die Länder aus dem Jahr 2012 auf. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 14 und 15): Wann wird die Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand – Mögliche Ansätze zur Verbesserung des gelten- den Rechts“ von der Bundesregierung eingesetzt, und welche Personen bzw. Verbände werden dieser angehören? Welche Themen, über die im Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/1507 genannten hinaus, werden in der einzusetzenden Arbeitsgruppe behandelt, und zu welchen dieser Themen wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorle- gen? Die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Aufforderung des Entschließungsantrages der Frak- tionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bun- destag auf Bundestagsdrucksache 18/1507, bis zum Herbst erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhe- stand zu erarbeiten, wird die Bundesregierung nachkom- men. Eine abschließende Entscheidung über die Zusam- mensetzung der Arbeitsgruppe und deren Arbeitsweise ist noch nicht getroffen worden. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 16): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die euro- päische Biotechnologieindustrie den Vorschlag für eine Ände- rung der EU-Freisetzungsrichtlinie zur Schaffung neuer Mög- lichkeiten für nationale Anbauverbote – Opt-out – unter der obligatorischen Bedingung vorheriger Verhandlungen zwi- schen verbotswilligen EU-Mitgliedstaaten und den Unterneh- men, die eine EU-weite Anbauzulassung für gentechnisch veränderte Pflanzen beantragen, unterstützt (zum Beispiel EuropaBio-Papier „A New Strategy on GM“, abrufbar auf der Website des britischen Umwelt- und Agrarministeriums, www.gov.uk/government/publications/communications-and- meetings-with-europabio), und welche Bedeutung hat diese Unterstützung für die Positionierung der Bundesregierung zum Vorschlag der griechischen EU-Ratspräsidentschaft für eine entsprechende Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie? 3312 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) Das auf der Webseite des Department for Environ- ment, Food & Rural Affairs der britischen Regierung veröffentlichte Papier „A New Strategy on GM“ ist öf- fentlich zugänglich. Weder kann der Webseite entnom- men werden, ob es sich um ein Papier von EuropaBio handelt, noch enthält das Papier eine Unterstützung des Opt-out-Vorschlages durch EuropaBio. Vielmehr wird darin der europäische Verhandlungsstand beschrieben. In der offiziellen Stellungnahme von EuropaBio vom 27. Februar 2014, also nach Vorlage des 1. Griechischen Präsidentschaftspapiers, wird der Opt-out-Vorschlag ab- gelehnt mit dem Hinweis darauf, dass Phase 1 des Kom- promissvorschlages bereits ohne Gesetzesänderung möglich sei und Phase 2 als rechtlich problematisch an- gesehen wird. Die Bundesregierung hat die Stellungnahmen Dritter, wie zum Beispiel der Landwirtschafts- und Umweltver- bände und der Verbände der Biotechnologieindustrie wahrgenommen und sich bei der Festlegung ihrer Posi- tion mit den dort vorgebrachten Argumenten auseinan- der gesetzt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 21): Sind die Aussagen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 12. Mai 2014 zutreffend, wonach sich die Baukosten des Neubaus der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Ber- lin auf 1 034,45 Millionen Euro erhöhen, und, wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die nicht vorher eingeplanten zusätzlichen Baukosten im Verhältnis zu den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 912,40 Millionen Euro? Auf Antrag der Bundesregierung hat das zuständige Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2014 die Kostenobergrenze für den Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin um 131,85 Millionen Euro angehoben. Der Entscheidung lag ein ausführlicher Sachstands- und Hintergrundbe- richt der Bundesregierung zugrunde. Das Budget für den Neubau beträgt damit 1 044,25 Millionen Euro (912,40 Millionen Euro + 131,85 Millionen Euro). Da- von sind 9,8 Millionen Euro vom Vertrauensgremium gesperrt worden. Die im SPIEGEL genannte Zahl von 1 034,45 Millionen Euro entspricht dem genehmigten Budget ohne diesen gesperrten Betrag. Die Anhebung hatte eine Reihe von Gründen. So wurde sie erforderlich, weil die Kündigung einer Lüf- tungsfirma und der darauf folgende Austausch der Lüftungsanlagen zu deutlichen Terminverzögerungen im gesamten Bauablauf und entsprechenden Mehrkosten- forderungen der anderen am Projekt beteiligten Firmen und Planer geführt haben. Außerdem waren Mehrkosten aufgrund von Mengenmehrungen und Stoffkostensteige- rungen entstanden. Darüber hinaus konnten einzelne In- solvenzen und erforderliche Kündigungen nicht ohne Mehrkosten kompensiert werden. Schließlich wurden in- nerhalb des neuen Budgets auch Mittel für Maßnahmen veranschlagt, die absehbar erforderlich werden, um die Fertigstellungstermine zu sichern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 24): Wie viele Drosselklappen des gleichen Typs wie die ak- tuell defekten im Atomkraftwerk, AKW, Grohnde befinden sich jeweils in den neun noch zum Leistungsbetrieb berechtig- ten deutschen AKW (falls möglich, bitte mit Altersangabe der Drosselklappen), und was konkret sind bei den aktuell defek- ten Drosselklappen im AKW Grohnde nach derzeitigem Stand Schadensursache und -mechanismus (falls möglich, bitte mit Angabe, ob der derzeitige Stand ein vorläufiger oder endgültiger ist)? In allen deutschen Druckwasserreaktoren sind die Führungsrohre bei Brennelementen, in denen sich keine Steuerelemente befinden, mit sogenannten Drosselkör- pern versehen. Die Drosselkörper dienen einer gleich- mäßigeren Strömung des Kühlmittels im Reaktorkern. In Siedewasserreaktoren werden keine vergleichbaren Drosselkörper eingesetzt. Im Atomkraftwerk Grohnde wurde bei einer Prüfung ein Bruchstück der Druckfeder eines Drosselkörpers vorgefunden. Bei anschließenden Inspektionen wurden weitere Federbrüche festgestellt. Der Sachverhalt wurde als meldepflichtiges Ereignis gemeldet und aufgrund der noch zu ermittelnden Schadensursache als vorläufige Meldung eingestuft. Die Untersuchung von Schadens- ursache und -mechanismus dauert derzeit noch an. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 25 und 26): Wie bewertet die Bundesregierung die Potenziale und Ri- siken einer Biokraftstoffgewinnung aus Algen, und welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte – inklusive Ressort- forschung – hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jah- ren in diesem Bereich gefördert – bitte nach Jahren, Projekten, Fördersummen aufschlüsseln? Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz biotechno- logischer Verfahren im Bereich der Algenforschung und -züch- tung, und welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte – in- klusive Ressortforschung – hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren insgesamt im Bereich der marinen Bio- technologie gefördert – bitte nach Jahren, Projekten, Förder- summen aufschlüsseln? Zu Frage 25: Algen gelten als mögliche Rohstoffalternative zu klassischen landwirtschaftlichen Rohstoffen bei der zu- künftigen Biokraftstoffherstellung. Sie versprechen hohe Biomasseerträge und eine Verringerung möglicher Kon- kurrenz mit produktiven land- und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen. Die theoretischen Potenziale der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 3313 (A) (C) (D)(B) Kraftstofferzeugung aus Algenbiomasse sind hoch. Ins- besondere zur Abschätzung, in welchem Umfang sich diese theoretischen Potenziale in Deutschland in techni- schen Produktionsprozessen realisieren lassen, sind Forschung und Entwicklung sowie Demonstrationsvor- haben erforderlich. Die Forschungs- und Entwicklungs- projekte der Bundesregierung der letzten zehn Jahre zu diesem Themenfeld werde ich Ihnen als Anlage zu mei- ner Antwort schriftlich übermitteln, da die Aufzählung der geförderten Projekte den Zeitrahmen für Antworten in der Fragestunde weit übersteigen würde. Die Bundes- regierung hat hier 60 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 30 Millionen Euro gefördert. Zu Frage 26: Viele Algenarten, oft solche mit interessanten Inhalts- stoffen, liegen in ihrer Wildform vor. Durch Einsatz bio- technologischer Verfahren lassen sich Ertrag und Pro- duktspektrum von Algen positiv beeinflussen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, ist zusammen mit weiteren 18 Partnern aus 13 Län- dern der EU und assoziierten Staaten am ERA-Net „Ma- rine Biotechnologie“ beteiligt, welches am 1. Dezember 2013 offiziell startete und von Norwegen koordiniert wird. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Bundesregierung der letzten zehn Jahre zum Themenfeld der marinen Biotechnologie werde ich Ihnen ebenfalls schriftlich übermitteln. Die Bundesregierung hat hier 35 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 12 Mil- lionen Euro gefördert. Darüber hinaus füge ich eine Auf- listung mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Einsatz biotechnologischer Verfahren im Bereich der Al- genforschung und züchtung bei – 17 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 4,5 Millionen Euro. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 27): Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag die Zusammensetzung des Verwal- tungs- und Fernsehrates der Deutschen Welle, DW, und strebt die Bundesregierung eine Änderung des DW-Gesetzes an, um die Besetzung der Gremien den Forderungen des BVerfG für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten anzupassen? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, bezieht sich unmittelbar auf die Zustimmungsgesetze zum ZDF-Staatsvertrag, mittelbar auf den öffentlich- rechtlichen Rundfunk im Inland und dessen spezifische Bedeutung für Demokratie und Rundfunkfreiheit. Die Bundesregierung wird beobachten, wie die Länder die Vorgaben des BVerfG in Bezug auf das ZDF umsetzen werden, und prüfen, ob hierdurch wie auch aus dem Ur- teil Schlüsse für das Deutsche-Welle-Gesetz zu ziehen sind. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 28): Wie beurteilt die Bundesregierung auch vor dem Hinter- grund ihrer Afrika-Strategie die geplante Schließung der Relaisstation der Deutschen Welle in Kigali und die damit verbundene Einstellung des Kurzwellenrundfunks des Aus- landssenders in Afrika? Der Weiterbetrieb der Relaisstation in Kigali hängt insbesondere von der Bereitschaft Ruandas ab, die Li- zenz über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Zurzeit finden Gespräche der Deutschen Welle mit der ruandi- schen Seite hierzu statt. Die Ausstrahlung mittels Kurz- welle für den afrikanischen Kontinent bleibt jedoch be- stehen. Sie wird durch die Anmietung von Sendezeiten bei Fremdanbietern weiterhin sichergestellt. Für die Bundesregierung ist entscheidend, dass die Deutsche Welle – auch im Hinblick auf die Afrikapoliti- schen Leitlinien der Bundesregierung – ihre Programm- angebote jeweils über die Kanäle aussendet, die bei der Zielgruppe die größte Reichweite erzielen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bedeutung traditioneller Ver- breitungswege wie Kurz- und Mittelwelle deutlich sinkt (vergleiche Evaluationsbericht 2013 der Deutschen Welle, Bundestagsdrucksache 17/14285). In strukturell schwachen Ländern Subsahara-Afrikas informieren sich die Zielgruppen der Deutschen Welle zwar weiterhin in erster Linie über das Radio, anders als in der Vergangen- heit allerdings bevorzugt über UKW-Sender. Im Übrigen wächst die Anzahl von Smartphone-Besitzern auch in Afrika, worauf die Deutsche Welle mit für das mobile Internet optimierten Angeboten reagiert. Im Rahmen der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 der Deutschen Welle wird sich die Bundesregierung auch dezidiert zu den Inhalten, Sprachen und Verbreitungswe- gen für Afrika äußern. Die Reduzierung von Angeboten, die über Kurzwelle ausgestrahlt werden, war bereits Teil des Reformkon- zepts, das mit der Aufgabenplanung der Deutschen Welle für 2010 bis 2013 einherging. Es orientierte sich auch damals schon an globalen Veränderungen der Me- diennutzung und -verbreitung. Der Deutsche Bundestag hat der Aufgabenplanung im April 2011 mit den Stim- men aller Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die Linke zugestimmt. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 29): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verlän- gerung eines Vertrages der ukrainischen Regierung mit dem US-Konzern Westinghouse über die Lieferung von Brennele- menten, die in der Ukraine in 15 Reaktoren russischer Bauart eingesetzt werden sollen und laut Süddeutscher Zeitung („Armdrücken im Reaktorkern“ von Christopher Schrader 3314 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014 (A) (C) (D)(B) vom 9. Mai 2014) möglicherweise nicht für den Einsatz ge- eignet sind, da sie „gefährliche Designfehler“ sowie „mecha- nische Schäden“ aufweisen und deswegen weitere „Tscherno- byl-Desaster“ anrichten könnten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Problematik? Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Vertrag mit Westinghouse am 11. April 2014 für weitere fünf Jahre – bis 2020 – verlängert wurde und dass die ukrainische Atomaufsichtsbehörde, Staatsinspektion für nukleare Regulierung, im Mai 2014 ihre Zustimmung zu einem Programm über die Verwendung verbesserter WR- Brennstäbe der Firma Westinghouse in Block 3 des Kernkraftwerks Yuzhno-Ukrainskaja erteilt hat. Dem Programm nach soll die Ladung im Dezember 2014/Ja- nuar 2015 erfolgen. Darüber hinaus liegen der Bundesre- gierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Frage 35): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG (Bundestagsdrucksache 18/1304), definierten Anforde- rungen an die Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Solar- anlagen bis 30 Kilowatt, die auch schon Gegenstand des EEG 2012 waren (§ 6 Absatz 2 Satz 2), angesichts der gesunkenen Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie im Vergleich zum Nutzen dieser Regelung für die Netzstabilität, in einem angemessenen Verhältnis stehen – bitte begründen –, und, wenn nein, wird die Bundesregierung sich dafür einset- zen, dass diese Regelung im Zuge des parlamentarischen Ver- fahrens zur EEG-Novelle aus dem Gesetzentwurf gestrichen bzw. der Prozentsatz geändert wird? Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass die Regelung in § 9 Absatz 2 Satz 2 im Gesetzentwurf der Bundesregierung angemessen ist. Der Zweck der Re- gelung ist in erster Linie, den Bedarf zum Netzausbau zu reduzieren. Durch die Begrenzung auf 70 Prozent der in- stallierten Leistung können die Netzbetreiber das Netz Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K auf geringere Übertragungskapazitäten auslegen und da- mit unverhältnismäßig teuren Netzausbau einsparen. Der Energieverlust beim Anlagenbetreiber ist dagegen ge- ring. Bei Photovoltaikanlagen wird die maximale instal- lierte Anlagenleistung nur an wenigen Tagen im Jahr er- reicht. Durch die Kappung gehen nur circa 3 Prozent bis 5 Prozent der Jahresenergiemenge verloren. Zudem kann dieser Strom auch selbst verbraucht werden. Demgegen- über kann das Netz für diese Anlagen um 30 Prozent geringer dimensioniert werden. Die Regelung ist daher weiterhin angemessen. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1589, Fragen 36 und 37): Wie erklärt die Bundesregierung einen Tag vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie am 5. Juni 2014, dass ausgerechnet Deutschland, ein Marktführer in Effizienztechnologie, es nicht geschafft hat, diese EU- Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen? Wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung der EU- Energieeffizienzrichtlinie (bitte mit genauer Angabe der ge- planten Zeiträume der Absprachen auf Arbeits- und Leitungs- ebene zwischen den beteiligten Ressorts, des geplanten Ter- mins für die Kabinettvorlage und der Meldung der Umsetzung nach Brüssel)? Die beiden Fragen werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung plant, der EU-Kommission zeit- nah den Stand der Umsetzung der EU-Energieeffizienz- Richtlinie EED zu melden. Eine Vielzahl der EED-Vorschriften wird durch natio- nales Recht bzw. laufende Programme vollständig um- gesetzt. Zu den Artikeln der EED, bei denen in der neuen Le- gislaturperiode die Umsetzung noch nicht abgeschlossen werden konnte, werden die Arbeiten mit dem Ziel fort- geführt, der EU-Kommission möglichst bald eine sach- gerechte Umsetzung notifizieren zu können. kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 38. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Regierungserklärung zu EU-Treffen und G7-Gipfel TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie
    herzlich zu unserer Plenarsitzung.

    Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es
    eine interfraktionelle Vereinbarung gibt, den Entwurf
    des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwick-
    lungsgesetzes auf der Drucksache 18/1307 dem Aus-
    schuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Mitbera-
    tung zu überweisen.

    Darüber hinaus sollen die Unterrichtungen der Bun-
    desregierung zu Stellungnahmen des Bundesrates und
    Gegenäußerungen der Bundesregierung auf den Druck-
    sache 18/1574, 18/1575, 18/1577, 18/1579 und 18/1586
    zu den bereits überwiesenen Gesetzentwürfen auf den
    Drucksachen 18/1305, 18/1306, 18/1307, 18/1308 und
    18/1311 an die entsprechenden federführenden und mit-
    beratenden Ausschüsse überwiesen werden.

    Die meisten von Ihnen werden mit den Ziffern ver-
    mutlich keine konkreten Texte verbinden. Aber da es
    sich hier erkennbar um eine technische Erweiterung der
    bereits vorgenommenen Überweisungen sowie stärkere
    Mitberatung auch anderer Ausschüsse handelt, ist das
    vermutlich vereinbarungsfähig. Darf ich zu diesen Vor-
    schlägen also Ihr Einvernehmen feststellen? – Das ist der
    Fall. Dann können wir so verfahren.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute vor 25 Jahren
    fanden zwei Ereignisse statt, die unterschiedlicher nicht
    sein könnten und doch eines gemeinsam haben: den Wil-
    len der Menschen zu freier Selbstbestimmung. Am
    4. Juni 1989 wurde in Peking der Platz des Himmlischen
    Friedens zum Schauplatz eines blutigen Massakers.
    Gleichzeitig fanden in Polen die ersten Wahlen statt, die
    diesen Namen tatsächlich verdienen. Die brutale Gewalt,
    mit der die chinesische Staatsmacht die friedliche Kund-
    gebung Zehntausender Demonstranten niederschlagen
    ließ, zerstörte alle Hoffnungen auf ein sich demokratisch
    wandelndes China. Die Bilder vom Tiananmen-Platz
    – junge Menschen von Panzern niedergewalzt und zu-
    sammengeschossen – gingen 1989 um die Welt, und es
    gab immer wieder Nachrichten von Folter und langer
    Haft, die für viele folgte. Sie schockierten im damals
    noch geteilten Europa all jene, die auf friedlichen politi-
    schen Wandel überall in der Welt hofften – nicht zuletzt
    durch die gleichzeitige Entwicklung in Polen; denn am
    selben Tag, am 4. Juni 1989, errang in unserem Nachbar-
    land die Solidarnosc einen überwältigenden Wahlsieg.
    Zum ersten Mal stand in der Folge ein nicht kommunis-
    tischer Ministerpräsident an der Spitze eines Landes des
    Warschauer Paktes.

    Der friedliche Machtwechsel in Polen gab den Bür-
    gerbewegungen in den anderen Staaten des Ostblocks,
    auch in der DDR, Auftrieb. Er beförderte einen politi-
    schen Prozess, an dessen Ende der Fall der Berliner
    Mauer und des Eisernen Vorhangs in Europa stand.

    Während die Polen heute dieses herausragende Ereig-
    nis ihrer eigenen wie der europäischen Geschichte feier-
    lich würdigen, wird in China jedes Gedenken an das
    Blutbad vom 4. Juni 1989 rigoros unterbunden. Doch Er-
    innerung lässt sich nicht verbieten, und sie lässt sich in
    unserer Zeit auch nicht mehr tilgen. Wir vergessen nicht.


    (Beifall im ganzen Hause)


    Wir freuen uns heute mit unseren polnischen Nachbarn.
    Aber unsere Gedanken sind auch bei den 1989 in China
    Ermordeten und ihren Angehörigen, bei denen, die in
    Haft leiden mussten und noch immer leiden müssen.

    Die Polen und wir Europäer haben vor 25 Jahren er-
    fahren, dass sich der Freiheitswille der Menschen auf
    Dauer nicht unterdrücken lässt. Deshalb gilt unsere Er-
    mutigung und Solidarität all denen, die in diesen Tagen
    und Stunden, in welchem Land auch immer, mutig für
    Demokratie und Menschenrechte kämpfen.


    (Beifall im ganzen Hause)


    Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

    Abgabe einer Regierungserklärung durch die
    Bundeskanzlerin

    zu den Ergebnissen des Informellen Abend-
    essens der Staats- und Regierungschefs der
    EU-Mitgliedstaaten am 27. Mai 2014 in Brüs-
    sel sowie zum G-7-Gipfel am 4./5. Juni 2014 in
    Brüssel





    Präsident Dr. Norbert Lammert


    (A) (C)



    (D)(B)

    Hierzu liegen drei Entschließungsanträge der Fraktion
    Die Linke vor.

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklä-
    rung 96 Minuten vorgesehen. – Auch dies ist offenkun-
    dig einvernehmlich. Dann verfahren wir so.

    Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat
    nun die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. Angela Merkel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Der heute beginnende G-7-
Gipfel wird das letzte Zusammentreffen der G-7-Staats-
und Regierungschefs sein, bevor Deutschland die Präsi-
dentschaft dieser Gruppe übernimmt. Damit kommt
große Verantwortung auf unser Land zu. Zuvor wird
aber die G 7 heute und morgen in Brüssel viele Beratun-
gen gerade auch mit Blick auf den G-20-Gipfel führen,
der im November im australischen Brisbane stattfinden
wird. Dazu legen wir für uns als G 7 eine gemeinsame
Linie fest.

Uns leitet das gemeinsame Verständnis, dass ein star-
kes, nachhaltiges und ausgewogenes Wirtschaftswachs-
tum nur mit durchgreifenden Strukturreformen und einer
wachstumsorientierten Haushaltskonsolidierung zu er-
reichen ist. Deshalb werden wir unter anderem über Ar-
beitsmarktreformen sprechen, zum Beispiel über Mög-
lichkeiten, wie wir Investitionen effizient fördern, kleine
und mittlere Unternehmen gezielt stärken oder die Er-
werbsbeteiligung von Frauen in den G-20-Ländern erhö-
hen können.

Die Entwicklung der Weltkonjunktur ist insgesamt er-
mutigend. So liegt die IWF-Prognose für das globale
Wachstum mit 3,6 Prozent in diesem Jahr auf der Höhe
des Durchschnittswertes der Jahre 2000 bis 2013. Für
2015 wird mit 3,9 Prozent sogar ein Wachstum über die-
sem Durchschnittswert erwartet.

Zugleich dürfen wir aber nicht übersehen, dass jedes
noch so gute Wachstum auf tönernen Füßen stehen
würde, wenn wir nicht weiter konsequent daran arbeite-
ten, die Lehre aus der verheerenden weltweiten Finanz-
krise von 2008 und 2009 zu ziehen. Damit sich eine
solche Krise nicht wiederholt, müssen wir die beschlos-
senen Finanzmarktreformen international entschlossen
umsetzen und da, wo es Lücken gibt, weitere beschlie-
ßen. Hier ist manches erreicht, aber längst noch nicht al-
les, was dringend notwendig ist. Und mit der Entfernung
von der akuten Krise – auch das muss man sagen – wird
es eher beschwerlicher als leichter, entsprechende Be-
schlüsse zu fassen.

Wir haben bereits starke Regulierungen, zum Beispiel
für globale systemrelevante Banken, erreicht. Aber jetzt
– das wird ein Schwerpunkt in Brisbane sein – geht es
vor allen Dingen auch darum, dass die Schattenbanken
einer strengen Regulierung unterworfen werden. An-
sonsten wird es Ausweichbewegungen von den Banken
auf die Schattenbanken geben, und die Finanzmarkt-
regulierung wäre wieder außerordentlich lückenhaft.

Die G-7-Staaten teilen die gemeinsame Überzeugung,
dass ein offenes und freies Wirtschaftssystem Vorausset-
zung für Wachstum und Stabilität ist. Der freie Welthan-
del ist hierbei Wachstumsmotor und leistet einen wichti-
gen Beitrag zu mehr Wachstum, vor allen Dingen aber
zu mehr Beschäftigung, ohne dass die öffentliche Haus-
halte zusätzlich belastet werden. Wir wollen die interna-
tionalen Märkte weiter öffnen und Handelsbarrieren
abbauen. Wir hören immer wieder – so steht es in den
Berichten der OECD –, dass die Handelsschranken in
den letzten Jahren eher mehr geworden sind.

Wenn wir über freien Handel sprechen, dann geht es
sowohl um Fortschritte bei der Welthandelsorganisation,
also bei der WTO, als auch um bilaterale Freihandelsab-
kommen wie zum Beispiel das der Europäischen Union
mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Wir werden
als G 7 deutlich machen, dass wir die Welthandelsorga-
nisation auf dem Weg zum Abschluss der Verhandlun-
gen der Doha-Entwicklungsrunde mit Nachdruck unter-
stützen.

Einen breiten Raum werden heute und morgen selbst-
verständlich auch Fragen der Energiepolitik einnehmen.
Bereits vor einem Monat haben die G-7-Energieminister
in Rom die sogenannte Initiative für Energieversor-
gungssicherheit der G 7 von Rom beschlossen. Mit ihr
haben sie sich auf kurzfristige Maßnahmen zur Stärkung
der Energiesicherheit verständigt wie zum Beispiel auf
Notfallpläne, Gefährdungsanalysen und technische Hil-
fen. Bis 2015 wollen sie einen umfassenden langfristi-
gen Aktionsplan erarbeiten, mit dem verhindert werden
soll, dass Energie als politisches Zwangsmittel einge-
setzt wird – ein brisantes Thema, wie wir zum Beispiel
an den gegenwärtigen Diskussionen zwischen Russland
und der Ukraine um den Gaspreis sehen.

Es ist natürlich von hoher ökonomisch-ökologischer
Bedeutung, gleichzeitig die Märkte transparenter zu ma-
chen, die Versorgung zu diversifizieren und vor allen
Dingen auch die Energieeffizienz zu steigern. Denn dies
ist zwingend erforderlich, um die Treibhausgasemissio-
nen zu reduzieren. Dabei spielt auch die Umstellung von
fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien eine
wesentliche Rolle.


(Zuruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Nur wenn wir die Abhängigkeit unserer Wirtschaft von
fossilen Brennstoffen reduzieren, können wir eine nach-
haltige Energieversorgung erreichen.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum machen Sie das Gegenteil?)


Wir werden dies auf dem G-7-Gipfel in Brüssel erneut
deutlich machen. Deutschland ist mit seiner Energie-
wende und einem Anteil der erneuerbaren Energien an
der Stromerzeugung von 25 Prozent einer der Vorreiter
einer nachhaltigen Energieversorgung, meine Damen
und Herren.





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War einmal!)


Dies ist auch mit Blick auf den VN-Klimagipfel Ende
2015 in Paris wichtig, für dessen Gelingen Deutschland
als G-7-Präsidentschaft eine wichtige Rolle zukommen
wird. Es ist kein Geheimnis, dass die Staatengemein-
schaft deutlich mehr Anstrengungen unternehmen muss,
um das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Wir wollen bis 2015
eine umfassende und international bindende Vereinba-
rung abschließen, die dann 2020 in Kraft tritt. Wir müs-
sen alles daransetzen, dass der Gipfel von Paris ein
Erfolg wird; denn ein zweites Scheitern wie in Kopenha-
gen können wir uns nicht leisten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Eng verbunden mit der Klima- und Energiepolitik ist
ohne Zweifel die Entwicklungspolitik. Wir werden in
Brüssel vor allem die Umsetzung bestehender Initiativen
voranbringen. Dies betrifft zum Beispiel die Anfang
2015 in Deutschland stattfindende Konferenz zur Wie-
derauffüllung des Impffonds GAVI, die kanadische
Initiative zur Verbesserung der Mütter- und Kinderge-
sundheit und die amerikanische Initiative zur Ernäh-
rungssicherung. Notwendig sind auch weitere Schritte
bei vertraglichen Rohstoffpartnerschaften, um Entwick-
lungsländern bessere Möglichkeiten zu verschaffen, von
ihrem Rohstoffreichtum auch wirklich nachhaltig zu
profitieren. Wir setzen uns besonders für die Initiative
CONNEX ein, die die Länder bei den Vertragsverhand-
lungen im Rohstoffbereich rechtlich und auch mit geolo-
gischer Expertise beraten soll.

Die G-7-Staaten sind sich ihrer besonderen Verant-
wortung bewusst, eine ambitionierte Agenda für die Zeit
nach 2015, das heißt die sogenannte Post-2015-Agenda
für nachhaltige Entwicklung, zu erarbeiten. Sie wissen:
Die Millenniumsentwicklungsziele laufen dann aus, und
wir brauchen eine Nachfolge. Alle Menschen auf der Welt
sollen ein Leben in Würde führen können, und gleichzei-
tig müssen wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen schüt-
zen und uns an der Regenerationsfähigkeit der Erde aus-
richten – nichts anderes bedeutet Nachhaltigkeit. Das muss
uns gelingen. Ich bin unserem Bundespräsidenten a. D.
Horst Köhler sehr dankbar, dass er bei der Vorbereitung
der zukünftigen Ziele eine ganz entscheidende Rolle ge-
spielt hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wir setzen uns für eine globale Partnerschaft ein, die
bisheriges Denken in Kategorien wie Geber hier und
Nehmer dort, Nord hier und Süd dort überwindet.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)


Während der deutschen G-7-Präsidentschaft wird dies
eine herausgehobene Rolle spielen.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns all diese
Themen des G-7-Gipfels vor Augen führen, mit denen
wir uns heute und morgen in Brüssel beschäftigen wer-
den, so könnte man fast meinen, es handele sich um ei-
nen ganz normalen Gipfel. Das ist aber natürlich in kei-
ner Weise so. Das wird schon daran deutlich, dass sich
seit 16 Jahren die Staats- und Regierungschefs der wich-
tigsten Wirtschaftsnationen – genauso wie heute die
Finanzminister – erstmals wieder im G-7-Format, also
ohne Russland, und nicht mehr im G-8-Format treffen
werden.

Das Vorgehen Russlands bei der Annexion der Krim
hat diesen Schritt unumgänglich gemacht; denn die G 8
ist eben nicht nur eine ökonomische Gemeinschaft, son-
dern sie ist auch eine Gemeinschaft, die Werte teilt.
Dazu gehört zwingend die Achtung des Völkerrechts,
des Rechts souveräner Staaten, ihre Zukunft selbst zu
bestimmen. Die Ukraine ist ein solcher völkerrechtlich
anerkannter souveräner Staat, dessen territoriale Unver-
sehrtheit Russland verletzt hat. Die Lage in der Ukraine
wird deshalb einen breiten Raum in den Beratungen der
G 7 einnehmen. Dies war schon beim Informellen
Abendessen der europäischen Staats- und Regierungs-
chefs in Brüssel vor einer Woche der Fall, das ja eigent-
lich zur Beratung der Ergebnisse der Europawahlen an-
gesetzt war.

Bei den ebenfalls am 25. Mai abgehaltenen ukraini-
schen Präsidentschaftswahlen wurde Petro Poroschenko
zum Präsidenten gewählt, und zwar bereits im ersten
Wahlgang mit einer beeindruckenden Mehrheit. Die
OSZE hat diese Wahl anerkannt. Noch Tage vorher gab
es Zweifel, ob die Wahl überhaupt durchgeführt werden
könnte; aber die große Mehrheit der Ukrainer hat sich
nicht einschüchtern lassen, sondern ihre eigene ent-
schlossene Antwort gegeben. Das Wahlergebnis verdeut-
licht auch, dass die Kräfte in der Ukraine, die sich natio-
nalistisch radikal präsentieren, glücklicherweise nur sehr
geringen Zulauf bekamen.

Bis zu diesen Präsidentschaftswahlen hat die Über-
gangsregierung von Ministerpräsident Jazenjuk in einer
äußerst schwierigen Situation viel auf den Weg gebracht:
den Beginn eines Verfassungsreformprozesses, der ne-
ben rechtsstaatlichen Reformen auch die Fragen von De-
zentralisierung und Sprachengebrauch in den Mittel-
punkt stellt, die Runden Tische zum Nationalen Dialog
für alle Kräfte, die sich von Gewalt distanzieren – ich
möchte an dieser Stelle dem Botschafter Ischinger ein
ganz herzliches Dankeschön sagen, der sich in diesem
Prozess ganz herausragend eingebracht hat –,


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


und die Verabschiedung wirtschaftlicher Reformgesetze,
um eine wirtschaftliche Gesundheit zu ermöglichen. All
dies waren unter den gegebenen Umständen ganz we-
sentliche Beiträge. Aber, meine Damen und Herren, die-
ser Weg muss fortgesetzt werden. Er verdient unsere Un-
terstützung. Ein solches Signal der Unterstützung ging
auch vom Treffen der europäischen Staats- und Regie-
rungschefs in der letzten Woche aus, und ein solches Si-
gnal wollen wir auch vom G-7-Treffen aussenden.

Als Bundesregierung verfolgen wir seit Beginn der
Ukraine-Krise eine Politik des Dreiklangs. Neben dem





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


(A) (C)



(D)(B)

ersten Punkt dieses Dreiklangs, der gezielten Unterstüt-
zung der Ukraine, steht zweitens das unablässige Bemü-
hen, im Dialog mit Russland eine diplomatische Lösung
der Krise zu finden. In unseren Gesprächen – des Au-
ßenministers mit dem Außenminister Lawrow, auch in
meinen Gesprächen mit Präsident Putin – machen wir
deutlich, dass Russland von der Konfrontation zur
Kooperation zurückkehren muss.

Was wir aktuell sehen, ist allenfalls ein gemischtes
Bild. So gibt es ermutigende Zeichen der Respektierung
der Wahl und zur Rolle der OSZE, auch der Rückzug ei-
nes Teils der russischen Truppen von der ukrainischen
Grenze ist ein positives Zeichen. Aber gleichzeitig
spricht die Lage in der Ukraine auch noch eine andere
Sprache. Die Annexion der Krim hält an. Berichte der
Vereinten Nationen und der OSZE verdeutlichen, dass
sich die Menschenrechtssituation auf der Krim vor allem
für die Krim-Tataren deutlich verschlechtert hat. Die Si-
tuation in der Ostukraine hat sich nach einem ähnlichen
Muster, wie wir es schon vorher auf der Krim gesehen
haben, dramatisch verschlechtert. Die Berichte der Ver-
einten Nationen und der OSZE enthalten besorgnis-
erregende Aussagen zu systematischen Übernahmen von
offiziellen Gebäuden und von Infrastruktur, zu den Pseu-
doreferenden in einer Atmosphäre der Gewalt und der
Einschüchterung, die meist von prorussischen Separatis-
ten ausgeht. Russlands Föderationsrat hält die Autorisie-
rung militärischer Gewalt gegen die Ukraine aufrecht
und bekundet Respekt für die verfassungswidrigen Refe-
renden. Hinzu kommen noch die mehrfachen gewaltsa-
men Geiselnahmen von Beobachtern der OSZE durch
prorussische Separatisten.

Angesichts dieser Lage ist es unverändert entschei-
dend, von einer Tendenz der Destabilisierung zu einer
Deeskalation der Lage vor Ort zu kommen. Dabei
kommt Russland eine entscheidende Rolle zu. Wir be-
mühen uns deshalb darum, dass es alsbald zu Kontakten
zwischen dem neugewählten Präsidenten in der Ukraine
und dem russischen Präsidenten kommt. Ganz entschei-
dend ist es, dass Präsident Putin seinen Einfluss auf die
Separatisten geltend macht, damit sie von Gewalt und
Einschüchterung Abstand nehmen, die Waffen abgeben
und die Besetzungen beenden. Nur so können wir wieder
zu einer friedlichen Situation auf allen Seiten zurückkeh-
ren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Indem Russland seine Grenzen jedoch nicht oder
nicht ausreichend kontrolliert, sodass in großem Umfang
Kämpfer und Munition in den Südosten der Ukraine ge-
langen können, trägt es weiter zur Destabilisierung des
Nachbarn bei. Wenn dies nicht aufhört, dann – das ist der
dritte Punkt des Dreiklangs unseres Handelns – werden
wir uns nicht scheuen, weitere Sanktionen zu verhängen,
Sanktionen der im März beschlossenen Stufe 3. Dies hat
der Europäische Rat in der letzten Woche bekräftigt. Da-
rüber sind wir uns auch in der G 7 einig. Ich sage es aber
noch einmal: Sanktionen sind kein Selbstzweck. Wir
wollen sie nicht. Wir wollen eine enge Partnerschaft mit
Russland. Aber wenn sie unvermeidlich sein sollten,
dann werden wir auch einmütig über sie befinden.
Meine Damen und Herren, wir haben einen langen
Atem, wenn es darum geht, Freiheit, Recht und Selbst-
bestimmung auf dem europäischen Kontinent durchzu-
setzen. Unsere Aufgabe ist es, die Ukraine auf ihrem
selbstbestimmten Weg zu schützen und altem Denken in
Einflusssphären aus dem 19. und 20. Jahrhundert mit
Antworten des globalen 21. Jahrhunderts zu begegnen.

Im Übrigen: Gemeinsame Geschichte begründet
keine Gebietsansprüche gegenüber einem souveränen
Staat. Gerade Staaten mit gemeinsamer Geschichte soll-
ten mit Respekt und unter Wahrung des Rechts eng zu-
sammenarbeiten und zusammenleben.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist ja gerade die Grundlage, die uns in weiten Teilen
Europas in den letzten Jahrzehnten eine einzigartige Zeit
des Friedens, der Freiheit und des Wohlstands ermög-
licht hat. Gemeinsame Geschichte, so schwierig sie auch
im Verlaufe der Jahrhunderte immer wieder war, wurde
zum Fundament von Gemeinsamkeit und europäischem
Zusammenwachsen.

Wie glücklich wir in Europa über das europäische
Friedenswerk sein können, zeigt ja nicht nur die Lage in
der Ukraine, sondern das zeigt auch und vor allem das
Elend vieler Menschen anderswo auf der Welt. So wer-
den auf dem G-7-Gipfel auch andere Themen eine Rolle
spielen: Der Bürgerkrieg in Syrien hat inzwischen über
160 000 Todesopfer gefordert und destabilisiert die Län-
der um Syrien herum; Libyen befindet sich in einer in-
stabilen Lage; in Nigeria wütet die schreckliche Terror-
organisation Boko Haram. Deshalb müssen wir auch
alles daransetzen, in diesen Krisenbereichen das zu tun,
was möglich ist, um den Menschen dort wieder ein ver-
nünftiges Leben zu ermöglichen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hinter-
grund zeigt sich: Wir können eigentlich gar nicht dank-
bar genug sein, dass vor anderthalb Wochen, am
25. Mai, gut 400 Millionen Europäerinnen und Europäer
ihr nächstes Europäisches Parlament frei, geheim und
fair wählen konnten. Ich freue mich sehr, dass in
Deutschland die Wahlbeteiligung im Vergleich zu 2009
von 43 Prozent auf immerhin fast 48 Prozent gestiegen
ist und dass sich in Deutschland die überwiegende Mehr-
heit der Wählerinnen und Wähler eindeutig für Europa
ausgesprochen hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Dies ist Ausdruck der Überzeugung, dass Europa unsere
gemeinsame Zukunft ist.

In den vergangenen Wochen habe ich bei vielen Ver-
anstaltungen im ganzen Land viel Zuspruch und Wert-
schätzung für Europa erfahren, aber eben auch Sorge
und Kritik gehört. Unzufriedenheit und Unsicherheit
sind in anderen Ländern der Europäischen Union noch
viel weiter verbreitet als in Deutschland, wie wir an vie-
len Wahlergebnissen sehen können. In einigen Ländern





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


(A) (C)



(D)(B)

gibt es teilweise dramatische Tendenzen der Europa-
skepsis und des Populismus. Die Ursachen für die
Zustimmung zu diesen Parteien sind sicher auch im na-
tionalen Umfeld zu suchen. Dennoch lassen diese Ergeb-
nisse auch den Schluss zu, dass die Bürgerinnen und
Bürger bessere Antworten von Europa erwarten.

Das verlangt konkret: Wir können und müssen die
Europäische Union noch besser machen. Wir müssen al-
les dafür tun, die Stärkung von Wachstum, Wettbewerbs-
fähigkeit und vor allem Beschäftigung in das Zentrum
unserer Arbeit zu stellen. Europa muss sich auf das We-
sentliche konzentrieren, und dabei muss es sich an die
selbst gegebenen Regeln und Verträge halten. Wenn wir
das verstehen, dann ziehen wir im Übrigen auch die rich-
tige Lehre aus der europäischen Staatsschuldenkrise und
verhindern, dass sich eine solche Krise wiederholen
kann.

Deshalb haben wir beim Informellen Abendessen der
Staats- und Regierungschefs der EU in der vergangenen
Woche darüber beraten, welche politischen Prioritäten
die Arbeit der Europäischen Union und ihrer Institutio-
nen in den nächsten fünf Jahren bestimmen sollten. Alle
Staats- und Regierungschefs der EU stimmen darin über-
ein, dass sich das Handeln der Europäischen Union in
den kommenden Jahren inhaltlich wie organisatorisch
auf die zentralen Zukunftsfragen konzentrieren muss:
auf eine Agenda für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung, die auch die soziale Dimension zum
Tragen bringt; auf eine funktionierende und vertiefte
Wirtschafts- und Währungsunion, die den Zusammen-
halt der EU-28 wahrt; auf gemeinsame Antworten zum
Klimawandel und in der Energiepolitik einschließlich
des Abbaus der Energieabhängigkeit; auf die Stärkung
des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;
auf ein geeintes Außenhandeln der Europäischen Union.

Wir wollen unser europäisches Wirtschafts- und So-
zialmodell im globalen Wettbewerb zum Erfolg führen.
Dafür müssen wir in den Feldern stark sein, auf denen in
Zukunft die globale Wertschöpfung stattfindet. Wir müs-
sen die Potenziale und Möglichkeiten des Freihandels
und des Binnenmarkts ausschöpfen und für eine stärkere
Dynamik in Forschung, Innovation und Schlüsseltech-
nologien sorgen. Gerade für Europa und da insbesondere
für Deutschland als starkes Industrieland bietet die Ver-
bindung klassischer Industriekompetenz mit Informa-
tionstechnologien große Chancen. Mit dem Begriff
„Industrie 4.0“ wird die Digitalisierung der Wertschöp-
fungsketten beschrieben. Wenn die Europäische Union
ihr Handeln auf Schwerpunkte wie diese konzentriert,
dann – davon bin ich überzeugt – wird Europa zu neuer
Stärke und Stabilität finden und werden die Bürgerinnen
und Bürger neues Vertrauen schöpfen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Meine Damen und Herren, politische Prioritäten brau-
chen das Personal, das diese Prioritäten vertreten und
umsetzen kann. Das gilt in diesen Wochen vorneweg für
die Wahl des nächsten Präsidenten der Europäischen
Kommission. Der Vertrag von Lissabon sieht hierfür vor,
dass der Europäische Rat dem Europäischen Parlament
unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl
mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das
Amt des Kommissionspräsidenten vorschlägt, über den
dann das Europäische Parlament abstimmt. Das steht in
Artikel 17 Absatz 7 der EU-Verträge. Dementsprechend
haben wir bei unseren Treffen den Präsidenten des Euro-
päischen Rates, Herman Van Rompuy, beauftragt, die
vertraglich vorgesehenen notwendigen Konsultationen
zu führen. Er wird dem Europäischen Rat im Juni über
die Ergebnisse seiner Konsultationen berichten.

Herman Van Rompuy hat angekündigt, die Konsulta-
tionen mit den neu gebildeten politischen Gruppierungen
des Europäischen Parlaments und ihren neu gewählten
Vorsitzenden aufzunehmen. Er wird zudem bilaterale
Gespräche mit den Mitgliedern des Europäischen Rates
führen. Auch ich führe natürlich viele Gespräche mit
meinen europäischen Kollegen über die politischen In-
halte wie auch darüber, dass ich mich für die Wahl des
Spitzenkandidaten der Europäischen Volkspartei bei der
Europawahl, Jean-Claude Juncker, zum nächsten Präsi-
denten der Europäischen Kommission mit der notwendi-
gen qualifizierten Mehrheit einsetze, und so tut dies auch
die ganze Bundesregierung, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wir alle kennen die Vorbehalte mancher Mitgliedstaa-
ten, zum Beispiel die Großbritanniens. Damit das klar
ist: Ich teile diese Vorbehalte nicht. Aber ebenso klar
sage ich auch: Ich halte es für grob fahrlässig, ja eigent-
lich für inakzeptabel, mit welcher Lockerheit manche
darüber sprechen, dass es doch eigentlich gleichgültig
sei, ob Großbritannien nun zustimme oder nicht, mehr
noch: ob Großbritannien Mitglied der Europäischen
Union bleibe oder nicht, nach dem Motto: Reisende soll
man nicht aufhalten. Meine Damen und Herren, das ist
alles andere als gleichgültig, unwichtig, egal.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Großbritannien ist wahrlich kein bequemer Partner.
Großbritannien hat schon viel von Europa profitiert und
bekommen. Doch umgekehrt hat Großbritannien Europa
auch schon viel gegeben. Dazu lohnt es sich, in diesem
großen Gedenkjahr aus der berühmten Rede von Bun-
despräsident Richard von Weizsäcker vor beiden Häu-
sern des britischen Parlaments vor fast 30 Jahren zu zi-
tieren. Damals sagte Richard von Weizsäcker mit Blick
auf Großbritanniens Widerstand gegen Deutschland im
Nationalsozialismus – ich zitiere ihn –:

Was wäre aus Europa heute geworden … wenn es

– also das britische Volk –

nicht die Kraft gefunden hätte, seine Existenz aufs
Spiel zu setzen …, um die Hoffnung aller europäi-
schen Völker auf eine bessere Zukunft in Freiheit
zu bewahren? Großbritannien braucht seine euro-
päische Berufung nicht zu beweisen.

Ende des Zitats.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel GRÜNEN – Zuruf des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])





(A) (C)


(D)(B)


Bei allen Unterschieden, die schon dadurch deutlich
werden, dass Großbritannien am Britischen Pfund fest-
hält und Deutschland aus tiefer Überzeugung für die ge-
meinsame Währung, den Euro, eintritt, gilt:


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Großbritannien! Es geht um die britische Regierung!)


Deutschland und Großbritannien teilen gemeinsame
Werte und Interessen. Wir verfolgen gemeinsam wesent-
liche Ziele, vorneweg das Ziel einer starken, wettbe-
werbsfähigen Europäischen Union, die ihre Kräfte bün-
delt. Deshalb führe ich meine Gespräche gerade auch
mit Großbritannien in dem europäischen Geist, der uns
Europäern über mehr als fünf Jahrzehnte immer wieder
geholfen hat, bestmögliche Ergebnisse für alle zu finden.
Das erfolgt nicht immer einstimmig. Vor allem ist es
manchmal mühsam und anstrengend; es dauert auch.
Doch wie schon bei der Überwindung der europäischen
Staatsschuldenkrise oder bei der Verabschiedung des eu-
ropäischen Haushalts bis 2020, so folge ich auch hier
dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Gute
Ergebnisse in Brüssel, die alles bedenken, sind selten
überstürzt zustande gekommen. Sie brauchen Zeit. Die
haben wir, und deshalb nutze ich sie.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung setzt
sich mit aller Kraft dafür ein, dass die Europäische Union
verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnt, indem sie
ihre Prioritäten zum Wohle der Menschen setzt: für
Wachstum, für Beschäftigung und für Wettbewerbsfä-
higkeit. Nur mit einer starken und stabilen Europäischen
Union können wir gemeinsam unsere Interessen und
Werte selbstbewusst in der Welt vertreten und behaup-
ten. Denn wir werden nie vergessen: Wir Europäer sind
zu unserem Glück vereint. Gleichzeitig setzen wir ge-
meinsam mit unseren Partnern in der G 7 alles daran,
Frieden, Freiheit und Wohlstand in der Welt zu festigen.
Dieser großen Aufgabe sind wir uns gerade in diesem
Jahr der bedeutenden Gedenktage besonders bewusst.

Herzlichen Dank.


(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält die Kol-

    legin Sahra Wagenknecht für die Fraktion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)