Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014 3243
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 23.05.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 23.05.2014
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.05.2014
Dr. Brunner, Karl-Heinz SPD 23.05.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 23.05.2014
Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 23.05.2014
Dr. Finckh-Krämer, Ute SPD 23.05.2014
Gabriel, Sigmar SPD 23.05.2014
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 23.05.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 23.05.2014
Groß, Michael SPD 23.05.2014
Hochbaum, Robert CDU/CSU 23.05.2014
Ilgen, Matthias SPD 23.05.2014
Kampeter, Steffen CDU/CSU 23.05.2014
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.05.2014
Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 23.05.2014
Dr. Launert, Silke CDU/CSU 23.05.2014
Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.05.2014
Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 23.05.2014
Dr. Neu, Alexander S. DIE LINKE 23.05.2014
Petzold, Ulrich CDU/CSU 23.05.2014
Schavan, Annette CDU/CSU 23.05.2014
Dr. Schockenhoff,
Andreas
CDU/CSU 23.05.2014
Schwabe, Frank SPD 23.05.2014
Schwarz, Andreas SPD 23.05.2014
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 23.05.2014
Thönnes, Franz SPD 23.05.2014
Ulrich, Alexander DIE LINKE 23.05.2014
Vaatz, Arnold CDU/CSU 23.05.2014
Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 23.05.2014
Werner, Katrin DIE LINKE 23.05.2014
Ziegler, Dagmar SPD 23.05.2014
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 23.05.2014
Zöllmer, Manfred SPD 23.05.2014
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Frank Junge, Thomas Jurk,
Daniela Kolbe, Steffen-Claudio Lemme, Jeannine
Pflugradt, Dr. Simone Raatz und Susann
Rüthrich (alle SPD) zur namentlichen Abstim-
mung über den Änderungsantrag der Abgeord-
neten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Roland Claus, Klaus Ernst, Katja
Kipping, Jutta Krellmann, Katrin Kunert,
Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Frak-
tion DIE LINKE zum Entwurf eines Gesetzes
über Leistungsverbesserungen in der gesetzli-
chen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbes-
serungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 19 a)
Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz gelingt es
uns, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversiche-
rung für Millionen Menschen zu verbessern. Wir wert-
schätzen damit die Lebensleistung dieser Menschen. Das
RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist der erste renten-
politische Schritt der Großen Koalition. Im Koalitions-
vertrag ist zudem die Einführung einer solidarischen Le-
bensleistungsrente zur Vermeidung von Altersarmut und
ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz zur Angleichung
der Rentensysteme in Ost und West festgeschrieben. Mit
letzterem werden auch die Entgeltpunkte in Ost und
West angeglichen. Der Vorschlag der Linken ist an die-
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
3244 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
ser Stelle unsystematisch, da er sich auf die Entgelt-
punkte von Kindererziehungszeiten beschränkt. Der Weg
der Großen Koalition ist der bei weitem sachgerechtere.
Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der Linken
ab. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin für eine zü-
gige und sachgerechte Angleichung der Rentensysteme
in Ost und West einsetzen.
Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-
nes Gesetzes über Leistungsverbesserungen in
der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leis-
tungsverbesserungsgesetz) (Tagesordnungs-
punkt 19 a)
Veronika Bellmann (CDU/CSU): Für Arbeiter, die
nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, ist
die Rente mit 63 eine gute Nachricht. Auch Mütter ha-
ben es verdient, beachtet zu werden.
Das Rentenpaket hat aber nicht nur Gewinner, da die
große Mehrheit der Beitragszahler nichts davon hat. Sie
verlieren doppelt – sie zahlen mehr ein, aber bekommen
weniger heraus. Immerhin soll das gesamte Rentenpaket
in den kommenden 16 Jahren bis 2030 bis zu 200 Millio-
nen Euro kosten. Das ist ein erheblicher Belastungsfaktor
für die junge Generation, zumal von der abschlagsfreien
Rente mit 63 lediglich Menschen der Geburtsjahrgänge
bis 1964 profitieren. Das Rentenzugangsalter in
Deutschland wird sinken, was der demografischen Lage
und dem Fachkräftemangel absolut zuwiderläuft.
Die Arbeitgeber in diesem Lande haben zurecht nicht
nur wegen der ausbleibenden Beitragssatzung mit höhe-
ren Lohnzusatzkosten zu kämpfen, ihnen entziehen die
Rentenmaßnahmen auch noch die guten, erfahrenen Ar-
beitskräfte. Unternehmen werden Mühe haben, die Älte-
ren zu halten, wenn diese abschlagsfrei in Rente gehen
können. Die abschlagsfreie Rente mit 63 steht völlig im
Gegensatz zu allen Anstrengungen, die in den achtziger
Jahren unternommen wurden, um die Folgen des demo-
grafischen Wandels zu lindern. Insofern ist die Rente mit
63 eine erhebliche Rolle rückwärts.
Bei der politisch durchaus umstrittenen Möglichkeit,
nach 45 Beitragsjahren bereits ab 63 eine abschlagsfreie
Rente beantragen zu können, ist es aber wenigstens ge-
lungen, in den Nachverhandlungen durch eine Stichtags-
regelung neue Frühverrentungsanreize zu unterbinden.
Dennoch ist die gesamte Anrechnungsregel, insbe-
sondere die der Arbeitslosigkeitszeiten, außerordentlich
fragwürdig. Bei der bisherigen Regel der abschlags-
freien Rente mit 65 war die Anrechnungszeit der Ar-
beitslosigkeit prinzipiell bewusst ausgenommen, da man
damit juristische Probleme verhindern wollte. Allerdings
dürften die großzügige Anrechnung von Zeiten der Ar-
beitslosigkeit insbesondere Arbeitnehmern in den neuen
Ländern zugutekommen, die erheblich häufiger und län-
ger mit Arbeitslosigkeit konfrontiert waren als in den al-
ten Bundesländern. Positiv anzumerken ist hier ledig-
lich, dass auch die Zeiten der Pflichtbeitragszahlungen
selbstständiger Handwerker einbezogen wurden und bei
Arbeitslosigkeit kurz vor dem Renteneintritt durch Insol-
venz differenziert wird.
In letzter Minute noch ins Rentenpaket eingetragen
wurden erste Regelungen zur sogenannten Flexirente.
Dadurch soll das Arbeiten nach Erreichen der Regelal-
tersgrenze vereinfacht werden.
Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer während des laufenden Ver-
trages kann ein Arbeitsverhältnis auch über das Errei-
chen der Regelaltersgrenze hinaus verlängert werden.
Eine solche Verlängerung ist auch mehrfach möglich.
Das ist der absolut richtige Ansatz, denn wir müssen
den Ausstieg aus dem Arbeitsleben flexibilisieren, und
auch ein Arbeiten über das gesetzliche Renteneintrittsalter
hinaus muss sich lohnen für Arbeitgeber und Arbeitneh-
mer, die das so wollen. Die Bildung einer Arbeitsgruppe,
die weitere Ansätze zur Verbesserung des geltenden
Rechts für flexible Übergänge in den Ruhestand erarbei-
ten soll, ist zu begrüßen. Dies gilt auch für die Verbesse-
rung der Erwerbsminderungsrente und die Anhebung
des Reha-Budgets. Das sind wichtige Maßnahmen, die
auch für künftige Generationen die Leistungsfähigkeit
der Rentenversicherung gewährleisten. Wer wegen
Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden
muss oder nicht mehr voll arbeiten kann, ist in ganz be-
sonderem Maße auf die Solidarität der Versichertenge-
meinschaft angewiesen. In der Regel könnten die Betrof-
fenen sonst weder mit einer üppigen Rente rechnen noch
an ihrer Erwerbssituation etwas ändern.
Mir der verbesserten Anerkennung der Erziehungs-
leistung in der Rente, der sogenannten Mütterrente, löst
die Union eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein.
Ab 1. Juli 2014 wird für jedes vor 1992 geborene
Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten in der
Rente gutgeschrieben. Damit werden anstelle von bisher
einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerech-
net. Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992
geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzu-
schlag von 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Osten).
Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Pro-
zentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell an-
gehoben werden. Wer noch aktive/r Arbeitnehmer/in ist,
erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgelt-
punkt zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrie-
ben. Damit konnten wir die Gerechtigkeitslücke zwar
nicht ganz, aber doch ein wesentliches Stück schließen.
Allerdings kritisiere ich die Art und Weise der Finanzie-
rung. Bislang wurden Kindererziehungszeiten, wenn sie
von der gesetzlichen Rentenversicherung honoriert wur-
den, immer als gesamte gesellschaftliche Leistung aus
Steuermitteln finanziert. Bei der Mütterrente ist das
nicht der Fall. Sie wird im Wesentlichen aus Beitrags-
mitteln bezahlt, also aus der ökonomischen Leistungsfä-
higkeit der Sozialversicherungspflichtigen bis zu Bei-
tragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung.
Erst ab 2019 gibt es einen kleinen, bis auf 2 Milliarden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014 3245
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(D)(B)
Euro anwachsenden Steuerzuschuss. Das halte ich für ei-
nen absoluten Konstruktionsfehler.
Insgesamt ist die Finanzierung des Rentenpaketes ein
Wagnisunternehmen. Flexirente, Mütterrente, Erwerbsmin-
derungsrente und Dynamisierung der Reha-Leistungen
sind eindeutig positive Maßnahmen, die bei der guten
Kassenlage der Rentenversicherungen und der derzeiti-
gen Konjunktur auch deshalb finanziell verkraftbar sind,
weil jetzt noch die geburtenschwachen Jahrgänge in
Rente gehen.
Das bedeutet, dass von der Ausgabenseite her kein
Druck auf die Sozialkassen besteht und die erfreuliche
Entwicklung am Arbeitsmarkt große Beitragsüber-
schüsse in alle Sozialkassen gespült hat. Die werden
aber relativ bald, vermutlich schon in vier Jahren, aufge-
zehrt sein, unter anderem durch die abschlagsfreie Rente
mit 63. Was dann passiert, wenn durch den Rentenein-
tritt der Babyboomer-Generation der eigentliche Alters-
schub einsetzt, das hat die Bundesarbeitsministerin
Nahles aus ihrer Kalkulation völlig ausgeblendet.
Insofern ist das Rentenpaket leider kein Beispiel für
Nachhaltigkeit in der Politik. Somit ist es mir außeror-
dentlich schwer gefallen, dem Rentenpaket meine Zu-
stimmung zu geben.
Norbert Brackmann (CDU/CSU): Die Regelung
der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren halte ich für
nicht vertretbar und ungerecht. Sie konterkariert die
Rente mit 67 Jahren erheblich und passt aufgrund der
Demografie gar nicht in unsere Zeit. Wir werden im
Durchschnitt immer älter, und weil wir auch immer we-
niger werden, müssen wir länger arbeiten. Die Bürger
haben dies verstanden. Sie geht unter anderem zulasten
der jüngeren Generation, die ohnehin länger arbeiten
muss und geringere Rentenansprüche hat. Sie setzt aber
nicht nur die Generationengerechtigkeit aufs Spiel, son-
dern kann zu Spannungen zwischen jungen und alten
Menschen beitragen.
Auch aus ökonomischen Gesichtspunkten ist die
Rente mit 63 Jahren falsch. Zahlreiche Unternehmen ha-
ben auf die Facharbeiterproblematik hingewiesen, die
wegen einer Frühverrentungswelle drohen kann.
Als Haushaltspolitiker, der die Interessen aller Bürge-
rinnen und Bürger als auch die Haushaltslage Tag für
Tag im Blick haben muss, kann ich die Kosten, die auf
den Bundeshaushalt voraussichtlich nach dem Griff in
die Rentenkasse zukommen werden, nicht mittragen.
Aufgrund der weiteren Maßnahmen im Gesetz, na-
mentlich der Behebung der Ungleichbehandlung von
Müttern bei der Rente – Mütterrente –, den Verbesserun-
gen bei der Erwerbsminderungsrente und unter dem
Gesichtspunkt der übergeordneten Interessen der Regie-
rungsfähigkeit stimme ich namentlich dem RV-Leistungs-
verbesserungsgesetz zu.
Klaus Brähmig (CDU/CSU): Nach langen Wochen
des Ringens haben sich CDU/CSU und SPD diese Wo-
che über strittige Einzelheiten des großen Rentenpakets
geeinigt.
Die Mütterrente war mir und den Mitgliedern der
CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Anliegen. In Zukunft
werden Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wur-
den, ein zusätzliches Erziehungsjahr in der Rente aner-
kannt bekommen. Das ist eine gute Lösung; denn zu der
damaligen Zeit existierte kein breites Netz aus Kinderbe-
treuungseinrichtungen, das diesen Frauen erlaubt hätte,
berufstätig zu sein und somit für die Rente vorzusorgen.
Bei der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren haben
wir eine Lösung gefunden, in der nun Zeiten des Ar-
beitslosengeldbezugs ohne zeitliche Beschränkung ange-
rechnet werden. Gleichzeitig wurde erreicht, dass die
letzten beiden Jahre vor der Rente mit 63 dabei aller-
dings nicht mehr mitgezählt werden. So haben wir ver-
hindert, dass Arbeitnehmer sich mit 61 arbeitslos melden
können und nach zwei Jahren Arbeitslosengeld dann mit
63 nahtlos in die Rente übergehen. Ausgenommen von
der individuellen Stichtagsregel gegen die Frühverren-
tung sind Arbeitnehmer, die von der Insolvenz ihres Un-
ternehmens oder der Geschäftsaufgabe betroffen sind.
Weiterhin ist gewährleistet, dass auch freiwillig Versi-
cherte, insbesondere selbstständige Handwerker, die
nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige
Versicherung gewechselt sind, nun von der Rente mit 63
profitieren können.
Durch den massiven Einsatz des Wirtschaftsflügels
der CDU/CSU-Fraktion wurde die sogenannte Flexi-
rente ins Rentenpaket aufgenommen. In Zukunft können
Arbeitnehmer, die die Regelarbeitszeitgrenze erreicht
haben, beim selben Arbeitgeber auch mit einem befriste-
ten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden. Damit
kommt die Koalition nicht nur den Wünschen vieler Ar-
beitnehmer entgegen, die sich mit 65 zu fit für die Rente
fühlen. Diese Regel ist auch eine Maßnahme gegen den
Facharbeitermangel, der infolge der demografischen
Entwicklung auf Deutschland zukommt. Angesichts der
oben genannten Änderungen kann mit der jetzt beschlos-
senen Regelung zur Rente mit 63 die befürchtete Früh-
verrentungswelle verhindert werden.
Aus den oben genannten Gründen stimme ich dem
Rentenpaket der Bundesregierung zu. Ich glaube, dass
die CDU/CSU-Fraktion durch ihr vehementes Eintreten
eine Reform verhindert hat, die meine Zustimmung nicht
mehr erhalten hätte. Die Tatsache, dass hier konsumtive
Ausgaben erhöht werden und die Finanzierung stärker
von der kommenden Generation getragen werden muss,
macht mir meine Zustimmung grundsätzlich nicht ein-
fach. Da die CDU/CSU-Fraktion sich innerhalb der Ge-
setzgebung aber bei wichtigen Punkten über die eher
nicht zufriedenstellenden Ergebnisse aus den Koalitions-
verhandlungen durchsetzen konnte, stimme ich dem Ge-
setz zu. Koalitionstreue ist dabei für mich ein wichtiges
Argument.
Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Nach reiflicher
Überlegung werde ich dem oben genannten Gesetz heute
meine Zustimmung erteilen. Ausschlaggebend hierfür
sind die Neuregelungen im Bereich der Mütterrente, für
die ich mich seit Jahren selbst eingesetzt habe, der Ein-
stieg in eine flexiblere Altersgrenze – Flexirente – und
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(A) (C)
(D)(B)
die Anhebung des Reha-Deckels in der gesetzlichen
Rentenversicherung – GRV.
Die Regelungen zum abschlagsfreien Renteneintritt
mit 63 nach 45 Versicherungsjahren bleiben für mich
trotz der durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion er-
zielten Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen
Gesetzentwurf sowohl renten- als auch ordnungs- und
beitragspolitisch der falsche Weg. Dabei soll nicht ver-
kannt werden, dass es Personen gibt, die im fraglichen
Alter aus psychischen oder physischen Gründen nicht
mehr in der Lage sind, voll am Erwerbsleben teilzuneh-
men. Deren berechtigte Interessen wären über eine ver-
besserte Erwerbsminderungsrente aber sinnvoller be-
rücksichtigt als über die jetzt getroffene Regelung zur
Rente mit 63.
Der Deutsche Bundestag hat sich im März 2007 mit
dem „Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsge-
setz“ nach intensiven Beratungen auf die sukzessive
Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ver-
ständigt. Dies bleibt hinsichtlich der demografischen
Entwicklung in Deutschland und mit Blick auf das Ge-
bot der Generationengerechtigkeit der richtige Weg. Mit
dem abschlagsfreien Renteneintritt mit 63 nach 45 Versi-
cherungsjahren wird dieser Weg mindestens für einen
Übergangszeitraum verlassen; die Rechnung dafür be-
zahlen kommende Generationen der Beitragszahlenden.
Es ist zu erwarten, dass die Europäische Kommission
in ihren länderspezifischen Reformempfehlungen schon
in Kürze auch die Rentenpolitik in Deutschland unter die
Lupe nehmen wird. Angesichts der zu Recht und nicht
zuletzt aus Deutschland ausgesprochenen rentenpoliti-
schen Mahnungen an die Adresse anderer EU-Mitglied-
staaten ist die vorgesehene Regelung zur Rente mit 63
auch unter europapolitischen Gesichtspunkten wenig
hilfreich.
Ich begrüße die Aufnahme der so genannten Flexi-
rente in das Gesamtpaket. Die Diskussion zu diesem
Thema zeigt freilich auch, dass es eine Reihe von grund-
sätzlichen Fragen an die Rentenpolitik der Zukunft gibt.
Die Große Koalition hat leider die Chance nicht genutzt,
eine große Rentenreform anzugehen. Mit dem Sockel-
rentenmodell der katholischen Sozialverbände hätte
dazu mindestens eine solide und durchgerechnete Alter-
native zur Debatte gestanden.
Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Ich stimme dem
Rentenpaket zu. Drei von vier Teilen des Kompromisses
halte ich ausdrücklich für richtig: Insbesondere die Müt-
terrente – stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung
von Kindern, die vor 1992 geboren sind – unterstütze ich
mit Nachdruck. Rund 9 Millionen Mütter – in einigen
Fällen auch Väter – werden davon zu Recht profitieren
und erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzli-
chen Rentenpunkt. Sie haben häufiger als heute wegen
der Erziehung ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzich-
tet, Kindergartenplätze waren seltener, und der berufli-
che Wiedereinstieg war deutlich schwieriger als heute.
Auch die Aufstockung der Mittel für Rehabilitations-
maßnahmen und die Verbesserungen bei der Erwerbs-
minderungsrente sind zu begrüßen.
Kritisch hingegen sehe ich, gerade vor dem Hinter-
grund der demografischen Entwicklung in Deutschland,
jenen Teil: die konkreten Regelungen zur abschlagsfreien
Rente mit 63 Jahren. Dabei habe ich durchaus Verständnis
für die Forderung, dass diejenigen, die 45 Jahre hart ge-
arbeitet haben, abschlagsfrei in Rente gehen können. Die
nunmehr vorgesehene Regelung geht jedoch deutlich
über diese Forderung hinaus – zum Beispiel, indem Zei-
ten des Arbeitslosengeldbezugs ohne zeitliche Befris-
tung angerechnet werden.
Mit der Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63
wird deren Auslaufen gleich mit beschlossen. Die ab-
schlagsfreie Rente mit 63 gilt nur vorübergehend. Die
Altersgrenze wird in den nächsten Jahren wieder schritt-
weise auf 65 angehoben. Einige Jahrgänge werden also
von der Neuregelung profitieren. Folgende Jahrgänge
sowie all diejenigen, die bereits in Rente sind, hingegen
nicht. Dies wirft neue Fragen der Gerechtigkeit auf. Ist
es beispielsweise fair, dass diejenigen, die nächstes Jahr
mit 63 – ohne Abschläge – in Rente gehen werden, deut-
lich besser gestellt werden als diejenigen, die im vergan-
genen Jahr im Alter von 63 – mit Abschlägen – in Rente
gegangen sind?
Ich begrüße, dass es der Union gelungen ist, den Ge-
setzentwurf in den parlamentarischen Beratungen an ei-
nigen Stellen zu verbessern. Beispielsweise soll miss-
bräuchlichen Frühverrentungen vorgebeugt werden.
Das Rentenpaket ist ein Kompromiss. Teile finden
meine ausdrückliche Zustimmung. Andere Teile sehe ich
kritisch. Unser parlamentarisches Regierungssystem funk-
tioniert nur, wenn die Beteiligten bereit sind, auch Kom-
promisse zu schließen und diese dann mitzutragen. Da-
rin sehe ich auch einen Teil meiner Verantwortung als
Abgeordneter.
Helmut Heiderich (CDU/CSU): Mit dem Kompro-
miss zum Rentenpaket wird erstmals die Tür zu einer
persönlichen Flexibilisierung des Rentenalters aufgesto-
ßen. Dies entspricht meiner politischen Vorstellung, den
Entscheidungen jedes Einzelnen stärker gerecht zu wer-
den.
Trotzdem bleibt die Rente mit 63 eine „Rolle rück-
wärts“, wie dies der ehemals für die Rente verantwortli-
che Minister Franz Münterfering am prominentesten
aufgezeigt hat. Diese Regelung privilegiert eine kleine
Gruppe, während alle anderen Arbeitnehmer dadurch
Nachteile erleiden. Ebenso geben wir den anderen Län-
dern Europas, von denen wir seit Jahren eine Verlänge-
rung der Lebensarbeitszeit verlangen, damit ein falsches
Signal.
Die Rente mit 63 wurde aber im Koalitionsvertrag
von CDU, CSU und SPD festgeschrieben. Da ich diese
Vereinbarung in ihrer Gesamtheit unterstützt habe,
stimme ich dem verbesserten Rentenpaket jetzt trotz die-
ser Bedenken zu.
Mark Helfrich (CDU/CSU): Als Mitglied des Bun-
destagsausschusses für Arbeit und Soziales habe ich
zusammen mit vielen anderen Abgeordnetenkolleginnen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014 3247
(A) (C)
(D)(B)
und -kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den
letzten Wochen daran gearbeitet, dass beim Rentenpaket
mindestens noch zwei entscheidende Veränderungen
vorgenommen wurden: Erstens musste eine Frühverren-
tungswelle, bei der über den zweijährigen Bezug von
Arbeitslosengeld die Menschen de facto schon mit
61 Jahren in Ruhestand hätten gehen können, sicher aus-
geschlossen werden. Zweitens brauchte es einen konkre-
ten Einstieg in die Flexirente. Denn mit der Flexirente
soll der flexible Übergang vom Erwerbsleben in den Ru-
hestand sowohl vor als auch nach der Regelaltersgrenze
erleichtert werden. Mit dem heutigen Einstieg in die Fle-
xirente und dem Entschließungsantrag von CDU/CSU
und SPD zur weiteren Ausgestaltung des Flexirenten-
Modells senden wir das entscheidende Signal, dass wir
nicht vergessen haben, worauf es in einer älter werden-
den Gesellschaft ankommt.
Beide für mich kritischen Punkte sind Teil des heute
zur Abstimmung stehenden Rentenpaketes geworden.
Im Ergebnis kann und werde ich dem erzielten Kompro-
miss bzw. dem vorliegenden Rentenpaket zustimmen.
Dennoch ist es mir wichtig, mit dieser persönlichen
Erklärung im parlamentarischen Verfahren festzuhalten,
dass ich große grundsätzliche Bedenken bezüglich der
Signalwirkung und der Kosten des Rentenpakets habe.
Das vorliegende Rentenpaket bedeutet für kommende
Generationen eine hohe finanzielle Belastung. Zudem ist
und bleibt gerade die Rente mit 63 in einer immer älter
werdenden Gesellschaft ein falsches Signal. Sie ist eine
Rolle rückwärts, weg von den unstrittig erfolgreichen
Reformen, welche vor einigen Jahren mit der Agenda
2010 und der Rente mit 67 gegen große Widerstände
durchgeführt wurden. Seitdem hat meines Erachtens ein
wichtiger Lernprozess in unserem Land stattgefunden:
Die Menschen in Deutschland haben das Prinzip einer
längeren Lebensarbeitszeit zunehmend verinnerlicht.
Ich verbinde meine heutige Zustimmung zugleich mit
der Forderung und Erwartung, dass die Große Koalition
zeitnah das Flexirenten-Modell konkret umsetzt sowie
massive Anstrengungen zur Sicherung unseres Fachkräf-
tebedarfs unternimmt.
Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Zusammen mit vie-
len anderen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion habe ich in den letzten Wochen immer gefor-
dert, dass es beim Rentenpaket mindestens noch zwei
entscheidende Veränderungen geben muss: Erstens muss
eine Frühverrentungswelle, bei der über den zweijähri-
gen Bezug von Arbeitslosengeld die Menschen schon
mit 61 Jahren in Quasi-Rente gehen könnten, sicher aus-
geschlossen werden, und zweitens braucht es einen kon-
kreten Einstieg in die Flexirente, einen flexibleren Ren-
teneintritt. Denn mit der Flexirente senden wir ein sehr
wichtiges Signal, dass wir verstanden haben, worauf es
in einer älter werdenden Gesellschaft ankommt. Beide
Punkte sind Teil des zur Abstimmung stehenden Renten-
paketes. Zudem wird verbindlich eine Arbeitsgruppe zur
weiteren Ausgestaltung des Flexirenten-Modells einge-
setzt. Was wir wirklich brauchen, ist eine flexiblere
Handhabung individueller Erwerbsbiografien und damit
auch die Möglichkeit, länger zu arbeiten und dafür auch
finanziell belohnt zu werden. Durch die getroffenen Ver-
einbarungen wird die Entwicklung zur Rente mit 67
zwar verzögert, aber nicht gestoppt. Die Rente mit 63
wird schrittweise wieder zur Rente mit 65.
Mit diesem Kompromiss, der Teile unserer Forderun-
gen beinhaltet, werde ich dem vorliegenden Rentenpaket
zustimmen. Das mache ich in dem Bewusstsein und der
Verantwortung, dass in einer Großen Koalition Kompro-
misse gemacht werden müssen und nur ein verlässliches
Miteinander zur erfolgreichen Umsetzung der im Koali-
tionsvertrag getroffenen Vereinbarungen führt.
Dennoch ist mir heute wichtig, mit dieser persönli-
chen Erklärung im parlamentarischen Verfahren festzu-
halten, dass ich große grundsätzliche Bedenken bezüg-
lich der Signalwirkung und der Kosten des Rentenpakets
habe. Das vorliegende Rentenpaket bedeutet für kom-
mende Generationen eine hohe finanzielle Belastung.
Zudem ist und bleibt gerade die Rente mit 63 in einer
immer älter werdenden Gesellschaft ein falsches Signal.
Sie ist eine Rolle rückwärts, weg von den Reformen,
welche die CDU/CSU gemeinsam mit den Sozialdemo-
kraten vor einigen Jahren mit der Agenda 2010 und der
Rente mit 67 gegen große Widerstände durchgesetzt hat.
Seitdem hat meines Erachtens ein wichtiger Lernprozess
in unserem Land stattgefunden. Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer haben das Prinzip einer längeren Lebensarbeits-
zeit zunehmend verinnerlicht. Die wirtschaftlichen Er-
folge dieser Reformen sind nicht von der Hand zu
weisen.
Die Zustimmung zu dem Rentenpaket ist nur mög-
lich, weil es Deutschland im Moment wirtschaftlich so
gut geht wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Damit ist
dann aber die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes
gleichzeitig Verpflichtung, Strukturreformen einzulei-
ten, die Deutschland wettbewerbsfähiger machen und
damit Wachstum ermöglichen. Diese Reformen beinhal-
ten nach meinem Dafürhalten auch Änderungen im Pen-
sionsrecht.
Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Ich stimme
dem Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserun-
gen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit großen
Bedenken zu.
Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen
zur Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 nach
45 Beitragsjahren, bei der Zeiten des Bezugs von Ar-
beitslosengeld I unbegrenzt angerechnet werden, halte
ich angesichts des demografischen Wandels und eines
zunehmenden Fachkräftemangels für ein falsches
Signal.
Die Verbesserungen, die an dem ursprünglich vorge-
legten Gesetzentwurf durch die Verhandlungen in letzter
Zeit vorgenommen wurden, veranlassen mich, dem nun-
mehr vorliegenden Gesetzentwurf trotz meiner grund-
sätzlichen Bedenken zuzustimmen. Diese Änderungen
gehen in die richtige Richtung, zeigen aber auch auf,
dass wir noch erheblichen Änderungsbedarf für diesen
3248 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
Gesetzentwurf haben, mit dem wir uns in den kommen-
den Jahren dringend beschäftigen müssen.
Andrea Lindholz (CDU/CSU): Nach schwierigen
Verhandlungen haben wir heute das Gesetz über die
Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenver-
sicherung verabschiedet. Damit kann das Rentenpaket
planmäßig zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Die Mütterrente war der Union und mir persönlich ein
wichtiges Anliegen. Wer Kinder erzieht, leistet einen es-
senziellen Beitrag für unsere Gesellschaft – egal wann
die Kinder geboren wurden. Die Anerkennung der Erzie-
hungsleistungen vor 1992 mit der Mütterrente ist eine
Frage der Gerechtigkeit.
Trotzdem ist mir die Zustimmung zu diesem Geset-
zespaket nicht leichtgefallen. Unsere Gesellschaft wird
immer älter, während wir gleichzeitig immer weniger
Kinder bekommen. Diese schleichende Entwicklung
stellt unsere Sozialsysteme vor gewaltige Herausforde-
rungen. Immer weniger Beitragszahler müssen immer
mehr Renten bezahlen. Mit Blick auf die nachkommen-
den Generationen müssen wir den demografischen Wan-
del verantwortungsbewusst und nachhaltig gestalten.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir bis
zum Jahr 2030 schrittweise die Rente mit 67 einführen.
Immer mehr Menschen bleiben auch im Alter leistungs-
stark und wollen weiterarbeiten. Unsere schrumpfende
Gesellschaft und die deutschen Unternehmen können auf
die Leistungsfähigkeit erfahrener Fachkräfte nicht ver-
zichten. Dieser richtige Schritt in die Zukunft drohte nun
durch die Verkürzung des Rentenalters auf 63 zurückge-
setzt zu werden.
Dennoch habe ich dem Gesetzespaket heute zuge-
stimmt, und zwar aus vier Gründen: Erstens verhindern
wir die befürchtete Frühverrentungswelle, indem Zeiten
der Arbeitslosigkeit in den beiden Jahren vor dem Ren-
teneintritt nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zweitens setzen wir mit der Flexirente ein wichtiges Si-
gnal: Derjenige, der gern länger arbeiten möchte, darf
und soll dies in Zukunft auch tun. Der Rente mit 63 steht
dadurch die Perspektive der freiwilligen Weiterbeschäf-
tigung im Rentenalter gegenüber. Drittens war es uns als
CSU wichtig, freiwillige Beitragszahler nicht schlechter-
zustellen. Das ist uns mit der Berücksichtigung der frei-
willigen Beiträge gelungen. Viertens ist die Rente mit 63
nur ein Übergangsmodell und wird bis zum Jahr 2030
schrittweise zu einer Rente mit 65 umgewandelt.
Dieses Rentenpaket stellt unsere Gesellschaft und die
künftigen Generationen vor finanzielle Herausforderun-
gen. Mit der Mütterrente und den anderen Regelungen
des Pakets schließen wir jedoch gravierende Gerechtig-
keitslücken in unserem Rentensystem und würdigen die
Lebensleistung der Menschen. Die konkreten Verbesse-
rungen für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern sind
gerechtfertigt und daher insgesamt zu begrüßen.
Demokratische Politik funktioniert nicht ohne Kom-
promissbereitschaft. Selten kann man alle seine Forde-
rungen umsetzen. Daher bin ich bereit, diesen insgesamt
vernünftigen Kompromiss zur Rente und die Vereinba-
rung aus dem Koalitionsvertrag trotz meiner begründe-
ten Vorbehalte mitzutragen.
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Die Finanzie-
rung des Rentenpakets ist nicht nur grundfalsch, sondern
sie geht von Annahmen aus, die mit hoher Wahrschein-
lichkeit so nicht eintreten werden. Schon heute ist abseh-
bar, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen
müssen, und zwar schneller als vor wenigen Jahren noch
erwartet. Gleichzeitig werden die Rentenbezüge sinken,
und die Rücklagen der Rentenkasse werden bis 2017
aufgebraucht sein.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist einer der Kardi-
nalfehler des Rentenpakets; denn sie entzieht dem Ar-
beitsmarkt wertvolle Fachkräfte. Diese werden eine
Lücke hinterlassen, die aufgrund des demografischen
Wandels nur schwer zu schließen sein wird. Viele Unter-
nehmen haben schon heute Probleme, offene Stellen zu
besetzen. Die Rente mit 63 wird dieses Problem zusätz-
lich verschärfen.
Umso wichtiger ist es, dass der Rente mit 63 etwas
entgegengesetzt wird. Mit der Flexirente ist uns dies ge-
lungen – gleichwohl sie die grundsätzlichen Fehler des
Rentenpakets nicht aufwiegen kann. Aber die Flexirente
sendet ein entscheidendes Signal in einer älter und fitter
werdenden Gesellschaft: Derjenige, der im Alter gern
freiwillig länger arbeiten möchte, darf dies künftig auch.
Das Verbot der Befristung bei Weiterbeschäftigung im
Rentenalter wird fallen.
Zudem wird sich eine Expertengruppe in den kom-
menden Monaten mit der Frage beschäftigen, wie die
Flexibilisierung des Übergangs vom Berufsleben in den
Ruhestand weiter vorangetrieben werden kann. Die
Chance auf einen Paradigmenwechsel in der Rentende-
batte ist also da. Wir müssen sie jetzt aber auch nutzen.
Jan Metzler (CDU/CSU): Zusammen mit vielen Ab-
geordnetenkollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
habe ich in den letzten Wochen immer wieder gefordert,
dass es beim Rentenpaket mindestens zwei entschei-
dende Veränderungen geben muss: Erstens muss eine
Frühverrentungswelle, bei der über den zweijährigen
Bezug von Arbeitslosengeld die Menschen schon mit
61 Jahren in Quasi-Rente gehen könnten, ausgeschlos-
sen werden. Zweitens braucht es ein konkretes Bekennt-
nis zur Flexirente, einem flexibleren Renteneintritt.
Denn mit der Flexirente senden wir das entscheidende
Signal, nämlich dass wir verstanden haben, worauf es in
einer älter werdenden Gesellschaft ankommt. Beide
Punkte sind nun Teil des zur Abstimmung stehenden
Rentenpaketes. Zudem wird verbindlich eine Arbeits-
gruppe zur weiteren Ausgestaltung des Flexirenten-Mo-
dells eingesetzt.
Neben den erwähnten Verbesserungen, unterstütze ich
den Passus zur Mütterrente und verstehe darüber hinaus
die Forderung, dass diejenigen, die 45 Jahre hart gear-
beitet haben, abschlagsfrei in Rente gehen können. Je-
doch habe ich grundsätzliche Bedenken in Bezug auf die
Kosten, die damit verbundene Frage der Generationen-
gerechtigkeit und die Frage nach der Fairness früheren
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014 3249
(A) (C)
(D)(B)
und künftigen Rentenjahrgängen gegenüber. Einige Jahr-
gänge werden also von der Neuregelung profitieren, Fol-
gejahrgänge sowie all diejenigen, die bereits in Rente
sind, hingegen nicht.
Das Rentenpaket ist ein Kompromiss, dem ich heute
zustimme. Dennoch ist es mir wichtig, mit dieser persön-
lichen Erklärung im parlamentarischen Verfahren festzu-
halten, dass ich grundsätzliche Bedenken zum Rentenpa-
ket als Ganzes habe. Jedoch bin ich mir bewusst, dass
unser parlamentarisches System nur funktioniert, wenn
die Abgeordneten als gewählte Vertreter der Bürgerin-
nen und Bürger bereit sind, auch Kompromisse zu
schließen und diese dann mitzutragen. Darin sehe ich ei-
nen Teil meiner Verantwortung als Abgeordneter.
Die Zustimmung zu dem Rentenpaket ist zudem nur
möglich, weil es Deutschland im Moment wirtschaftlich
so gut geht wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Damit ist
dann aber die Verabschiedung des Gesetzes gleichzeitig
Verpflichtung, Strukturreformen einzuleiten, die Deutsch-
land wettbewerbsfähig erhalten und damit nachhaltiges
Wachstum möglich machen.
Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Ich stimme
dem Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserun-
gen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit großen
Bedenken zu.
Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen
zur Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 nach
45 Beitragsjahren, bei der Zeiten des Bezugs von Ar-
beitslosengeld I unbegrenzt angerechnet werden, halte
ich angesichts des demografischen Wandels und eines
zunehmenden Fachkräftemangels für ein falsches Si-
gnal.
Gerade die Anrechenbarkeit von Zeiten der Arbeitslo-
sigkeit führt zu Fehlanreizen und neuen Ungerechtigkei-
ten. Durch deren Einbeziehung entstehen auch Schieflagen
etwa gegenüber Landwirten und bestimmten Selbststän-
digen, die freiwillige Beiträge in die Rentenkasse be-
zahlt haben. Diese Ungerechtigkeiten müssen wir im
Blick behalten.
Im Ergebnis zeigen diese Schieflagen aber nur, dass
wir spätestens in der nächsten Legislaturperiode darauf
hinwirken müssen, die Anrechenbarkeit von Zeiten der
Arbeitslosigkeit wieder zu beseitigen. Der Generatio-
nenvertrag ist sonst in Gefahr.
Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsver-
besserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-
Leistungsverbesserungsgesetz – stimme ich zu. Ich gebe
allerdings zu Protokoll, dass ich vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels und aus Gründen der Ge-
nerationengerechtigkeit die Einführung der abschlags-
freien Rente mit 63 Jahren bzw. nach 45 Beitragsjahren
sehr skeptisch sehe.
Zum einen hat die junge Generation die durch diese
Regelung entstehenden Kosten zu tragen. Besonders
über die prognostizierte Entwicklung des zukünftigen
Rentenniveaus bin ich in diesem Zusammenhang sehr
besorgt. Zum anderen schafft die Rente mit 63 Anreize,
früher in Rente zu gehen, und gefährdet damit das Ziel
der Rente mit 67. Für mich steht außer Frage: Um dem
Fachkräftemangel in unserem Land zu begegnen sowie
Wachstum und Beschäftigung zu sichern, brauchen wir
längere und nicht kürzere Lebensarbeitszeiten.
Motivation, dem Gesetzentwurf als Gesamtpaket zu-
zustimmen, ist die Einführung der Mütterrente. Ich be-
grüße es, dass Mütter von vor 1992 geborenen Kindern
eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in
der Rente erhalten. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke
verkleinert, weil Geburten nach 1992 bislang deutlich
besser gestellt waren.
Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Das Sozialversi-
cherungssystem in Deutschland ist weltweit einzigartig
und ein Eckpfeiler unserer Sozialen Marktwirtschaft.
Mit dem Generationenvertrag haben wir ein Solidarsys-
tem zwischen der rentenbeziehenden und der beitrags-
zahlenden Generation geschaffen. Dieser Ausgleich ist
sinnvoll und funktionierte bisher.
Der demografische Wandel bringt aber neue Heraus-
forderungen mit sich. Die durchschnittliche Lebenszeit
erhöht sich – glücklicherweise – und damit auch die Be-
zugsdauer der Rente. Gleichzeitig werden immer weni-
ger Kinder geboren. Zudem ändern sich die Altersbio-
graphien – Bildung, Arbeit und Privatleben findet nicht
mehr vorwiegend sequentiell, sondern parallel statt.
Das Rentenpaket, vor allem die Rente mit 63, sendet
daher ein falsches Signal und bietet keine Antworten auf
die drängenden Zukunftsfragen. Positiv hervorzuheben
ist der Einstieg in die Flexirente, die Verhinderung einer
Frühverrentungswelle, Verbesserungen bei der Erwerbs-
minderungsrente und die Aufstockung des Reha-Bud-
gets. Einige dieser dringend notwenigen Verbesserungen
konnten erst im letzten Moment und auf Druck einer
Gruppe von Abgeordneten erreicht werden, der ich
ebenfalls angehöre.
Insgesamt gesehen wird mit diesen Maßnahmen aber
die Wirtschaft von heute und die Jugend von morgen
stark belastet. Die für das Rentenpaket erheblichen
finanziellen Mittel stehen nicht für andere dringend er-
forderliche Investitionen in Bildung, Forschung oder In-
frastruktur zur Verfügung. Die vielfältige Kritik ist daher
berechtigt.
Dennoch ist das Rentenpaket Bestandteil unseres Ko-
alitionsvertrages, mit dem wir für Deutschland eine so-
lide Regierung stellen können. Diese Regierung ist not-
wendig, damit Deutschland in Europa und der Welt
wettbewerbsfähig bleibt und den Standort insgesamt vo-
ranbringt.
Die Zustimmung zu diesem Gesetzespaket fällt
schwer. Dennoch habe ich mich nach Abwägung aller
Umstände dazu entschieden, die Mehrheitsentscheidung
unserer Fraktion mitzutragen. Erfolgreiche Politik ist am
Ende auch immer eine Mannschaftsleistung.
Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Meine sehr grund-
sätzlichen Bedenken gegen die sogenannte „Rente mit
3250 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
63“ habe ich bereits unmittelbar nach Abschluss der
Koalitionsverhandlungen im November zum Ausdruck
gebracht. Eine – wenn auch vorübergehende – Absen-
kung der Altersgrenze, noch dazu unter Anrechnung von
Zeiten der Arbeitslosigkeit, für einige wenige Geburts-
jahrgänge muss unter dem Gesichtspunkt der Generatio-
nengerechtigkeit sowie des Fachkräftemangels am Ar-
beitsmarkt als Signal in die falsche Richtung verstanden
werden. In dieser Auffassung fühle ich mich auch durch
die Ergebnisse der Anhörung im Gesetzgebungsverfah-
ren ausdrücklich bestätigt.
Daher habe ich alle Bemühungen aus meiner Fraktion
unterstützt, zumindest in einigen der ganz besonders kri-
tischen Aspekte Veränderungen gegenüber dem ur-
sprünglichen Entwurf der Bundesregierung zu erreichen.
Zusammen mit vielen anderen Abgeordneten der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion habe ich deshalb in den letzten
Wochen immer gefordert, dass es beim Rentenpaket
mindestens noch drei entscheidende Veränderungen ge-
ben muss:
Erstens muss eine Frühverrentungswelle, bei der über
den zweijährigen Bezug von Arbeitslosengeld die Men-
schen schon mit 61 Jahren in Quasi-Rente gehen könn-
ten, sicher ausgeschlossen werden.
Zweitens dürfen Zeiten der Selbstständigkeit, für die
freiwillige Rentenbeiträge geleistet wurden, nicht grund-
sätzlich schlechter gestellt werden als Zeiten der Ar-
beitslosigkeit.
Drittens ist ein konkreter Einstieg in einen flexibleren
Renteneintritt – Flexirente – erforderlich.
Vor allem mit der Flexirente senden wir das entschei-
dende Signal, dass wir verstanden haben, worauf es in
einer älter werdenden Gesellschaft ankommt. Diese
Punkte sind nunmehr weitgehend Teil des zur Abstim-
mung stehenden Rentenpaketes. Zudem wird verbind-
lich eine Arbeitsgruppe zur weiteren Ausgestaltung des
Flexirenten-Modells eingesetzt. Durch die getroffenen
Vereinbarungen wird die Entwicklung zur Verlängerung
der Lebensarbeitszeit, Rente mit 67, zwar verzögert,
aber nicht grundsätzlich gestoppt. Die „Rente mit 63“
wird bis 2029 schrittweise wieder zur „Rente mit 65“
nach 45 Versicherungsjahren.
Mit dem nunmehr vorliegenden Kompromiss, der zu-
mindest Teile dieser Forderungen berücksichtigt, werde
ich dem Rentenpaket in einer Gesamtbeurteilung aller
Teilaspekte zustimmen. Ich tue dies in dem Bewusstsein
und der Verantwortung, dass in einer Großen Koalition
Kompromisse gemacht werden müssen und nur ein ver-
lässliches Miteinander zur erfolgreichen Umsetzung der
im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen führt.
Dennoch ist mir heute wichtig, mit dieser persönli-
chen Erklärung im parlamentarischen Verfahren festzu-
halten, dass ich weiterhin große grundsätzliche Beden-
ken bezüglich der Signalwirkung und der Kosten des
Rentenpakets habe:
Das vorliegende Rentenpaket bedeutet für kommende
Generationen eine hohe finanzielle Belastung. Zudem ist
und bleibt gerade die Rente mit 63 in einer immer älter
werdenden Gesellschaft ein falsches Signal. Sie ist eine
Rolle rückwärts, weg von den Reformen, welche die
CDU/CSU gemeinsam mit den Sozialdemokraten vor ei-
nigen Jahren mit der Agenda 2010 und der Rente mit 67
gegen große Widerstände durchgesetzt haben. Seitdem
hat meines Erachtens ein wichtiger Lernprozess in unse-
rem Land stattgefunden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
haben das Prinzip einer längeren Lebensarbeitszeit zu-
nehmend verinnerlicht. Die wirtschaftlichen Erfolge die-
ser Reformen sind nicht von der Hand zu weisen.
Insbesondere die Unternehmen, die auf die Gefahr ei-
nes noch stärker werdenden Fachkräftemangels durch
frühere Verrentungen hinweisen, aber auch diejenigen,
die vor einer übermäßigen Belastung kommender Gene-
rationen warnen, haben gewichtige Argumente auf ihrer
Seite.
Die Zustimmung zu dem Rentenpaket ist überhaupt
nur deshalb möglich, weil es Deutschland im Moment
wirtschaftlich so gut geht wie seit über 20 Jahren nicht
mehr. Damit ist dann aber die heutige Verabschiedung
dieses Gesetzes gleichzeitig auch Verpflichtung, weitere
Strukturreformen einzuleiten, die Deutschland wettbe-
werbsfähiger und damit nachhaltiges Wachstum möglich
machen.
Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU): Der Gesetzent-
wurf über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung, über den der Bundestag in seiner
heutigen Sitzung abstimmt, besteht als Rentenpaket aus
Regelungen zur abschlagsfreien Rente mit 63, zur Müt-
terrente, zur Erwerbsminderungsrente und zum Reha-
Budget.
Ich werde in der 3. Lesung für das Rentenpaket stim-
men. Zu dieser Entscheidung bin ich nach reiflicher
Überlegung gelangt, da ich für drei der vier Bestandteile
des Pakets – nämlich für die vorgeschlagenen Regelun-
gen zur Mütterrente, zur Erwerbsminderungsrente und
zum Reha-Budget – eintrete. Dagegen sehe ich die Vor-
schläge zur Rente mit 63 aus folgenden Gründen kri-
tisch:
Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjah-
ren widerspricht dem Grundsatz der Generationenge-
rechtigkeit und bedeutet eine teilweise Rücknahme der
seit 2005 gemachten Reformschritte zur Sicherung der
Zukunftsfähigkeit unserer Rentensysteme in Deutsch-
land. Mit der vorgesehenen Regelung wird das richtige
Ziel der Rente mit 67 konterkariert. Nach meiner Auf-
fassung wird eine – vor dem Hintergrund der schon jetzt
bestehenden Regelungen zur frühzeitigen Rente mit 65 –
nur sehr kleine Gerechtigkeitslücke durch eine größere
Gerechtigkeitslücke zuungunsten der nachfolgenden Ge-
nerationen geschlossen.
Die Rente mit 63 setzt auch vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung und des bereits bestehen-
den Fachkräftemangels in der Wirtschaft ein politisch
falsches Signal. Durch die Möglichkeit, frühzeitig in
Rente zu gehen, wird der Fachkräftemangel weiter ver-
schärft. Wir brauchen gerade ältere Arbeitnehmer und
eine insgesamt längere Lebensarbeitszeit, um unser Ren-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014 3251
(A) (C)
(D)(B)
tensystem stabil und Deutschland wettbewerbsfähig zu
halten. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass
die Deutschen den Arbeitsmarkt relativ früh verlassen,
obwohl die Lebenserwartung überdurchschnittlich hoch
ist. Das Renteneintrittsalter konnte dank der Reformen
der letzten Jahre dem internationalen Durchschnitt ange-
nähert werden. Die Rente mit 63 bedroht diesen Erfolg.
Daher stellt die Rente mit 63 auch ein falsches Signal
an unsere europäischen Partner dar. Deutschland steht
bislang für eine Politik der Wettbewerbsfähigkeit und
der Strukturreformen, um der Staatsschuldenkrise zu be-
gegnen. Die Glaubwürdigkeit unserer Politik ist gefähr-
det, wenn wir neue Wohltaten versprechen, zugleich
aber weiterhin Reformen von unseren europäischen Part-
nern einfordern.
Des Weiteren sehe ich die Anrechnung von Arbeitslo-
senzeiten als Beitragszeiten kritisch. Dies bedeutet eine
Abkehr vom bisherigen System. Ihre Anrechnung ist un-
ter Gerechtigkeitsaspekten nur schwerlich vereinbar mit
der nur bedingten Anrechenbarkeit freiwilliger Beiträge,
die viele Selbstständige in die Rentenversicherung leis-
ten.
Zu begrüßen ist allerdings, dass die negativen Folgen
der abschlagsfreien Rente mit 63 durch die Einigung
zwischen den Koalitionsfraktionen zur Verhinderung ei-
ner weiteren Frühverrentungswelle und zur Erleichte-
rung eines flexiblen Renteneintritts deutlich abgemildert
werden konnten. Dadurch, dass nun Zeiten des Arbeits-
losengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Eintritt
in die Rente mit 63 grundsätzlich nicht mehr mitgezählt
werden, wird eine missbräuchliche Frühverrentung aus-
geschlossen. Ferner wurde in die Beratung des Renten-
pakets auch das Thema der flexiblen Übergänge vom
Beruf in die Rente eingebracht. In Zukunft wird es mög-
lich sein, das Arbeitsverhältnis auch nach Erreichen der
Regelaltersgrenze einvernehmlich fortzusetzen. Eine Ar-
beitsgruppe wird Vorschläge entwickeln, wie Arbeit und
Rente besser als bisher kombiniert werden können. So-
wohl das flexible Weiterarbeiten bis zum Erreichen der
Regelaltersgrenze als auch danach wird Inhalt der Bera-
tungen sein.
Meines Erachtens können damit die Folgen der Rente
mit 63 so weit abgemildert werden, dass meine Beden-
ken hiergegen nicht mehr so schwer wiegen, als dass ich
dem Rentenpaket insgesamt nicht zustimmen könnte.
Das mache ich in dem Bewusstsein und in der Verant-
wortung, dass in einer Großen Koalition Kompromisse
gemacht werden müssen und nur ein verlässliches Mit-
einander zur erfolgreichen Umsetzung der im Koali-
tionsvertrag getroffenen Vereinbarungen führt.
Aus diesen Gründen werde ich daher dem Gesetzent-
wurf über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung zustimmen.
Kerstin Radomski (CDU/CSU): Mit dem vorliegen-
den Rentenpaket stimmen wir heute über die Rente mit
63, die Mütterrente, die Verbesserung der Erwerbsmin-
derungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets ab.
Ich werde dem vorliegenden Rentenpaket zustimmen.
Das mache ich in dem Bewusstsein und der Verantwor-
tung, dass in einer Großen Koalition Kompromisse
gemacht werden müssen und nur ein verlässliches Mit-
einander zur erfolgreichen Umsetzung der im Koali-
tionsvertrag getroffenen Vereinbarungen führt. Zudem
befürworte ich ausdrücklich die Verbesserung der Er-
werbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Bud-
gets.
Dennoch ist mir heute wichtig, mit dieser persönli-
chen Erklärung im parlamentarischen Verfahren festzu-
halten, dass ich große grundsätzliche Bedenken bezüg-
lich der Signalwirkung und der Kosten des Rentenpakets
habe. Das vorliegende Rentenpaket bedeutet für kom-
mende Generationen eine hohe finanzielle Belastung.
Zudem ist und bleibt gerade die Rente mit 63 in einer
immer älter werdenden Gesellschaft ein falsches Signal.
Sie ist eine Rolle rückwärts, weg von den Reformen,
welche die CDU/CSU gemeinsam mit den Sozialdemo-
kraten vor einigen Jahren mit der Agenda 2010 und der
Rente mit 67 gegen große Widerstände durchgesetzt hat.
Seitdem hat meines Erachtens ein wichtiger Lernprozess
in unserem Land stattgefunden. Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer haben das Prinzip einer längeren Lebensarbeits-
zeit zunehmend verinnerlicht. Die wirtschaftlichen Er-
folge dieser Reformen sind nicht von der Hand zu
weisen.
Josef Rief (CDU/CSU): Das am heutigen Tag zur
Abstimmung stehende Rentenversicherungs-Leistungs-
verbesserungsgesetz verbessert im Besonderen die Rente
der Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Dafür
habe ich mich eingesetzt, dies habe ich den Müttern ver-
sprochen, daher stimme ich dem Gesetzentwurf heute zu.
Nicht einverstanden bin ich mit der getroffenen Rege-
lung zur abschlagsfreien Rente mit 63. Zum einen wider-
spricht die Anrechnung der Zeiten von Arbeitslosigkeit
dem Gedanken, dass gerade für diejenigen Verbesserun-
gen erzielt werden sollten, die 45 Jahre hart gearbeitet
haben; Stichwort: jahrzehntelange Erwerbsarbeit. Zum
anderen vermisse ich an dieser Stelle die 1 : 1 gleichstel-
lende Einbeziehung von Landwirten, die LAK-pflicht-
versichert waren, sowie die Gleichstellung aller gesetzli-
chen Rentenversicherungsarten.
Hier werde ich mich für Nachbesserungen einsetzen.
Tankred Schipanski (CDU/CSU): Dem Gesetzent-
wurf der Koalitionsfraktionen stimme ich zu. Der gefun-
dene Kompromiss geht in wesentlichen Teilen auf Aus-
sagen zurück, die während des Wahlkampfs 2013 von
den Koalitionsparteien gemacht wurden. Die Umsetzung
dieser Versprechen ist im Sinne der Verlässlichkeit und
Berechenbarkeit von Politik richtig. Ich begrüße insbe-
sondere die Mütterrente, die Verbesserungen bei der Er-
werbsminderungsrente und die Erhöhung des Budgets
für Reha-Leistungen.
Gleichwohl möchte ich von der Möglichkeit Gebrauch
machen, meine Bedenken bezüglich der Auswirkung die-
ses Gesetzes in Hinsicht auf Generationengerechtigkeit,
Verfügbarkeit von Fachkräften und langfristige Stabilität
des Bundeshaushalts zum Ausdruck zu bringen.
3252 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
Bei der Mütterrente wäre es sachgerechter, diese aus
Steuermitteln zu finanzieren. Es handelt sich dabei um
eine versicherungsfremde Leistung.
Es wäre mir in Hinblick auf die Verfügbarkeit qualifi-
zierter Fachkräfte insbesondere sinnvoll erschienen, die
Berücksichtigung der Zeiten des Bezugs von Entgelt-
ersatzleistungen der Arbeitsförderung – ALG I – auf ma-
ximal fünf Jahre zu begrenzen. Diese Forderung findet
sich leider nicht wieder.
In jedem Fall ist es angesichts der demografischen
Entwicklung sinnvoll, an der Rente mit 67 grundsätzlich
festzuhalten und diese nicht weiter auszuhöhlen.
Bereits jetzt ist absehbar, dass in der Zukunft Erhö-
hungen des Rentenbeitragssatzes und Erhöhungen des
Steuerzuschusses für die Rentenversicherung erforder-
lich sein werden. Dies erscheint mir im Sinne der Gene-
rationengerechtigkeit ein problematisches Signal und im
Sinne eines langfristigen ausgeglichenen Bundeshaus-
halts zumindest eine zusätzliche Herausforderung.
Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Unser An-
spruch ist es, Politik zu gestalten. Als einer der Kern-
punkte der aktuellen Legislaturperiode wurde im Rah-
men des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und
SPD die Rente mit 63 vereinbart. Grundsätzlich stimme
ich diesem Gesetz zu, möchte jedoch dazu folgende Er-
klärung abgeben:
Die Regelung im Rahmen der Rente mit 63, in der die
unbegrenzte Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosig-
keit bei der Ermittlung der Rentenbeitragsjahre festge-
schrieben wird, lehne ich als falsches Signal in einer
älter werdenden Gesellschaft weiter ab. Es muss eine
Begrenzung geben, das heißt keine unbegrenzte Aner-
kennung in Form von Rentenleistung für diejenigen, die
weniger zur Erhaltung unseres Solidarsystems Rente
beigetragen haben.
Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in unserer
Gesellschaft – einen flexiblen Renteneintritt und die
Möglichkeit länger zu arbeiten; denn unser Land braucht
junge Menschen, die sich etwas zutrauen, aber eben auch
die Älteren, die neben gutem Fachwissen auch über ei-
nen großen Erfahrungsschatz verfügen. Daher begrüße
ich es ausdrücklich, dass eine Arbeitsgruppe „Flexible
Übergänge in den Ruhestand“ sich bis zum Herbst mit
diesen Fragen befassen und zu verbindlichen Lösungen
kommen wird.
Kai Whittaker (CDU/CSU): In den vergangenen
Wochen und Monaten wurde kontrovers über das Ren-
tenpaket diskutiert. Von den vier Bestandteilen des Ren-
tenpakets – Mütterrente, Reha-Budget, Erwerbsminde-
rungsrente und Rente mit 63 – wurde die Rente mit 63
am heftigsten kritisiert. Ich halte die Signalwirkung der
Rente mit 63 für grundlegend falsch. In einer immer äl-
ter werdenden Gesellschaft müssen wir Möglichkeiten
schaffen, dass Menschen flexibler vom Beruf in die
Rente wechseln können. Mit der Flexirente setzen wir
als CDU/CSU-Fraktion die richtigen Akzente für die
Zukunft. Die Flexirente läutet einen systemischen Wan-
del ein, der aufgrund der demografischen Entwicklung
dringend erforderlich ist. Wir dürfen die Reformen
– zum Beispiel Rente mit 67 – der vergangenen Jahre
nicht zurückdrehen, sondern müssen uns den Herausfor-
derungen der Zeit stellen. Die Kompromisse bei der
Rente mit 63 zeigen, dass wir diese Herausforderungen
am besten verstanden haben. Mit einem „rollierenden
Stichtag“ wird verhindert, dass sich der Fachkräfte-
mangel in Zukunft noch verschärft. Wir müssen das Wis-
sen der älteren Menschen nutzen, anstatt es fahrlässig zu
verschwenden. Neben diesen Kompromissen sind für
meine Zustimmung die anderen drei Komponenten des
Rentenpakets entscheidend. Die Mütterrente schließt
eine Gerechtigkeitslücke für jene Mütter, die ihre Kinder
vor 1992 geboren haben. Das Reha-Budget und die Er-
werbsminderungsrente sind wichtige und notwendige
Schritte, um auf den steigenden Bedarf in diesen Berei-
chen zu reagieren.
Aus den oben genannten Gründen kann ich dem Ren-
tenpaket zustimmen. Die Rente mit 63 ist eine Moment-
aufnahme, die es in dieser Form nicht mehr geben wird.
Wir müssen Strukturreformen einleiten, damit wir in ei-
ner alternden Gesellschaft wettbewerbsfähig bleiben.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Maik Beermann, Philipp
Mißfelder, Florian Oßner, Jana Schimke, Jens
Spahn, Nina Warken und Emmi Zeulner (alle
CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
über den von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurf eines Gesetzes über Leistungs-
verbesserungen in der gesetzlichen Rentenver-
sicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
(Tagesordnungspunkt 19 a)
Zusammen mit vielen anderen Abgeordneten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir in den letzten
Wochen immer gefordert, dass es beim Rentenpaket
mindestens noch zwei entscheidende Veränderungen ge-
ben muss: Erstens muss eine Frühverrentungswelle, bei
der über den zweijährigen Bezug von Arbeitslosengeld
die Menschen schon mit 61 Jahren in Quasi-Rente gehen
könnten, sicher ausgeschlossen werden und zweitens
braucht es einen konkreten Einstieg in die Flexirente, ei-
nen flexibleren Renteneintritt. Denn mit der Flexirente
senden wir das entscheidende Signal, dass wir verstan-
den haben, worauf es in einer älter werdenden Gesell-
schaft ankommt. Beide Punkte sind Teil des zur Abstim-
mung stehenden Rentenpaketes. Zudem wird
verbindlich eine Arbeitsgruppe zur weiteren Ausgestal-
tung des Flexirenten-Modells eingesetzt. Durch die ge-
troffenen Vereinbarungen wird die Entwicklung zur
Rente mit 67 zwar verzögert, aber nicht gestoppt. Die
Rente mit 63 wird schrittweise wieder zur Rente mit 65.
Mit diesem Kompromiss, der Teile unserer Forderun-
gen beinhaltet, werden wir dem vorliegenden Renten-
paket zustimmen. Das machen wir in dem Bewusstsein
und der Verantwortung, dass in einer Großen Koalition
Kompromisse gemacht werden müssen und nur ein ver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014 3253
(A) (C)
(D)(B)
lässliches Miteinander zur erfolgreichen Umsetzung der
im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen führt.
Dennoch ist uns heute wichtig, mit dieser persönli-
chen Erklärung im parlamentarischen Verfahren festzu-
halten, dass wir große grundsätzliche Bedenken bezüg-
lich der Signalwirkung und der Kosten des Rentenpakets
haben. Das vorliegende Rentenpaket bedeutet für kom-
mende Generationen eine hohe finanzielle Belastung.
Zudem ist und bleibt gerade die Rente mit 63 in einer
immer älter werdenden Gesellschaft ein falsches Signal.
Sie ist eine Rolle rückwärts, weg von den Reformen,
welche die CDU/CSU gemeinsam mit den Sozialdemo-
kraten vor einigen Jahren mit der Agenda 2010 und der
Rente mit 67 gegen große Widerstände durchgesetzt hat.
Seitdem hat unseres Erachtens ein wichtiger Lernprozess
in unserem Land stattgefunden. Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer haben das Prinzip einer längeren Lebensarbeits-
zeit zunehmend verinnerlicht. Die wirtschaftlichen Er-
folge dieser Reformen sind nicht von der Hand zu
weisen.
Insbesondere die Unternehmen, die auf die Gefahr ei-
nes noch stärker werdenden Fachkräftemangels durch
frühere Verrentungen hinweisen, aber auch diejenigen,
die vor einer übermäßigen Belastung kommender Gene-
rationen warnen, haben gewichtige Argumente auf ihrer
Seite. Die Zustimmung zu dem Rentenpaket ist nur mög-
lich, weil es Deutschland im Moment wirtschaftlich so
gut geht wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Damit ist
dann aber die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes
gleichzeitig Verpflichtung, Strukturreformen einzuleiten,
die Deutschland wettbewerbsfähiger machen und damit
nachhaltiges Wachstum ermöglichen.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Steffen Bilger, Steffen
Kanitz, Jana Schimke, Jens Spahn und
Dr. Wolfgang Stefinger (alle CDU/CSU) zur
namentlichen Abstimmung über den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungs-
verbesserungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 19 a)
Zusammen mit vielen anderen Abgeordneten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir in den letzten
Wochen immer gefordert, dass es beim Rentenpaket
mindestens noch zwei entscheidende Veränderungen ge-
ben müsse: Erstens müsse eine Frühverrentungswelle,
bei der über den zweijährigen Bezug von Arbeitslosen-
geld die Menschen schon mit 61 Jahren in Quasi-Rente
gehen könnten, sicher ausgeschlossen werden, und zwei-
tens bräuchte es einen konkreten Einstieg in die Flexi-
rente, einem flexibleren Renteneintritt. Denn mit der
Flexirente senden wir das entscheidende Signal, dass wir
verstanden haben, worauf es in einer älter werdenden
Gesellschaft ankommt. Beide Punkte sind Teil des zur
Abstimmung stehenden Rentenpaketes. Zudem wird
verbindlich eine Arbeitsgruppe zur weiteren Ausgestal-
tung des Flexirenten-Modells eingesetzt. Durch die ge-
troffenen Vereinbarungen wird die Entwicklung zur
Rente mit 67 zwar verzögert, aber nicht gestoppt. Die
Rente mit 63 wird schrittweise wieder zur Rente mit 65.
Mit diesem Kompromiss, der Teile unserer Forderun-
gen beinhaltet, werden wir dem vorliegenden Renten-
paket zustimmen. Das machen wir in dem Bewusstsein
und der Verantwortung, dass in einer Großen Koalition
Kompromisse gemacht werden müssen und nur ein ver-
lässliches Miteinander zur erfolgreichen Umsetzung der
im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen führt.
Dennoch ist uns heute wichtig, mit dieser persönlichen
Erklärung im parlamentarischen Verfahren festzuhalten,
dass wir große grundsätzliche Bedenken bezüglich der Si-
gnalwirkung und der Kosten des Rentenpaketes haben.
Das vorliegende Rentenpaket bedeutet für kommende
Generationen eine hohe finanzielle Belastung. Zudem ist
und bleibt gerade die Rente mit 63 in einer immer älter
werdenden Gesellschaft ein falsches Signal. Sie ist eine
Rolle rückwärts, weg von den Reformen, welche die
CDU/CSU gemeinsam mit den Sozialdemokraten vor ei-
nigen Jahren mit der Agenda 2010 und der Rente mit 67
gegen große Widerstände durchgesetzt hat. Seitdem hat
unseres Erachtens ein wichtiger Lernprozess in unserem
Land stattgefunden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ha-
ben das Prinzip einer längeren Lebensarbeitszeit zuneh-
mend verinnerlicht. Die wirtschaftlichen Erfolge dieser
Reformen sind nicht von der Hand zu weisen.
Insbesondere die Unternehmen, die auf die Gefahr ei-
nes noch stärker werdenden Fachkräftemangels durch
frühere Verrentungen hinweisen, aber auch diejenigen,
die vor einer übermäßigen Belastung kommender Gene-
rationen warnen, haben gewichtige Argumente auf ihrer
Seite. Die Zustimmung zu dem Rentenpaket ist nur mög-
lich, weil es Deutschland im Moment wirtschaftlich so
gut geht wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Damit ist
dann aber die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes
gleichzeitig Verpflichtung, Strukturreformen einzuleiten,
die Deutschland wettbewerbsfähiger machen und damit
nachhaltiges Wachstum ermöglichen.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Mark Hauptmann,
Dr. Heribert Hirte, Carsten Körber, Marian
Wendt und Klaus-Peter Willsch (alle CDU/
CSU) zur namentlichen Abstimmung über den
von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes über Leistungsverbesse-
rungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz) (Tagesord-
nungspunkt 19 a)
Wir haben dem Gesetz über Leistungsverbesserungen
in der gesetzlichen Rentenversicherung aus folgenden
Gründen nicht zugestimmt:
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz enthält eine
große finanzielle Belastung für die heutigen und zukünf-
tigen Generationen. Bereits zum 1. Januar 2014 mussten
die Beitragszahler auf eine Senkung des Rentenbeitrages
3254 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
verzichten. Bis zum Jahr 2030 belaufen sich die Kosten
des Gesetzes auf mindestens 160 Milliarden Euro. An-
dere Schätzungen gehen von mindestens 230 Milliarden
aus. Diese finanziellen Aufwendungen wurden zum gro-
ßen Teil noch nicht erwirtschaftet, sondern müssen von
den Steuerzahlern, Rentenbeitragszahlern und Rentnern
in den kommenden Jahrzehnten aufgebracht werden. Die
Rücklagen aus der Rentenversicherung werden bis 2017
verbraucht sein. Die Hauptlast für die Leistungen aus
dem Gesetz tragen die heutigen und zukünftigen Renten-
beitragszahler. Wirtschaftsexperten sehen das RV-Leis-
tungsverbesserungsgesetz dabei als eine spürbare Um-
verteilung von Jung zu Alt an. Dies widerspricht dem
Gedanken der Generationengerechtigkeit. Die Spiel-
räume für jüngere Generationen, eigenverantwortlich
privat für das Alter vorzusorgen, werden durch die mit
dem Gesetz verbundenen, höheren Rentenbeiträge ein-
geschränkt.
Die im Gesetz enthaltene Rente mit 63 birgt die Ge-
fahr einer Frühverrentungswelle. Diese kann auch nicht
dadurch wirksam begrenzt werden, indem die letzten
zwei Jahre des Arbeitslosengeldbezugs vor der ab-
schlagsfreien Rente nicht mehr mitgezählt werden. Wir-
kungsvolle Verbesserungen wie eine Stichtagsregelung
oder Begrenzung der Anrechnungszeiten von Arbeitslo-
sigkeit werden im Gesetz nicht berücksichtigt. Ange-
sichts des demografischen Wandels, des sich verschär-
fenden Fachkräftemangels und der Notwendigkeit für
längere Lebensarbeitszeiten setzt das RV-Leistungsver-
besserungsgesetz die falschen Anreize, die den Wohl-
stand in unserem Land zukünftig gefährden können.
Schließlich sendet das Gesetz ein falsches Signal an
unsere europäischen Partner. Länder wie Spanien, Ita-
lien, Griechenland und Portugal unternehmen Anstren-
gungen, um ihre Haushalte zu sanieren und Strukturrefor-
men auf den Weg zu bringen. Deutschland muss in dieser
Situation als wirtschaftliches Zugpferd in der
Europäischen Union weiter mit gutem Beispiel vorange-
hen und zeigen, dass Reformen eine wichtige Grundlage
für gesellschaftlichen Wohlstand sind. Das RV-Leistungs-
verbesserungsgesetz widerspricht diesem Weg. Ebenso
läuft die im Gesetz enthaltene Rente mit 63 dem Euro-
Plus-Pakt entgegen, für den sich Deutschland zur Be-
kämpfung der europäischen Schuldenkrise mit Nach-
druck eingesetzt hat.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Katrin Albsteiger, Dr. Stefan
Heck und Johannes Steiniger (alle CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung über den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf
eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen
in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-
Leistungsverbesserungsgesetz) (Tagesordnungs-
punkt 19 a)
Nach sorgfältiger Abwägung und reiflicher Überle-
gung haben wir uns entschlossen, dem Rentenpaket
nicht zuzustimmen. Insbesondere die Regelungen zur
Rente mit 63 lehnen wir ab. Sie widerspricht der Genera-
tionengerechtigkeit, weil die Lasten unfair verteilt wer-
den.
Die Unterzeichner dieser Erklärung sind die ehema-
lige Landesvorsitzende und die aktuellen Landesvorsit-
zenden der Jugendorganisationen ihrer Partei in Bayern,
Hessen und Rheinland-Pfalz. Das Mandat im Deutschen
Bundestag verpflichtet uns als junge Abgeordnete, die
Interessen der jüngeren Generation in besonderer Weise
im Blick zu behalten. Trotz der erzielten Verbesserungen
im Gesetzgebungsverfahren überwiegen jedoch unsere
persönlichen Bedenken in Bezug auf die Rente mit 63.
Gleichwohl erkennen wir an, dass Teilmaßnahmen
des Rentenpakets Gerechtigkeitslücken schließen. Auch
die in den Nachverhandlungen eingebrachte Flexirente
begrüßen wir. Sie weist aus unserer Sicht den richtigen
Weg in einen zukunftsfesten Übergang vom Arbeitsle-
ben in den Ruhestand. Umso wichtiger ist es, dass die
konsequente Weiterentwicklung und Umsetzung dieser
Reform kein Lippenbekenntnis bleibt.
Nach Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales belaufen sich die Kosten des Rentenpakets
bis 2030 auf 160 Milliarden Euro zulasten des Renten-
systems. Bereits jetzt wissen wir, dass die Rücklagen in
wenigen Jahren aufgebraucht sein werden. Damit ist
eine erhebliche Mehrbelastung für künftige Beitragszah-
ler verbunden.
Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ergibt
sich eine zusätzliche einseitige Belastung, die zur not-
wendig gewordenen privaten Altersvorsorge hinzu-
kommt. Wir verlassen den eingeschlagenen Weg, die so-
zialen Sicherungssysteme demografiefest zu gestalten.
Die unvermeidbare Einführung der Rente mit 67 war ein
politischer Kraftakt. Unser Land ist auf die Lebenserfah-
rung, Kompetenz und Arbeitsleistung Älterer angewie-
sen. Die Signalwirkung der Rente mit 63 stellt demge-
genüber das bislang Erreichte wieder infrage.
In Europa steht Deutschland sehr gut da und nimmt
wirtschafts-, sozial- und finanzpolitisch eine Vorreiterrolle
ein. Dies ist unbestritten ein Erfolg der zukunftsorientier-
ten Politik der vergangenen Jahre. Richtigerweise ver-
pflichten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
im Euro-Plus-Pakt zu tiefgreifenden Reformen in den
Rentensystemen. Mit dem jetzigen Rentenpaket sendet
Deutschland ein grundlegend falsches Signal nach außen.
Die Anpassung des Rentensystems an die demografische
Entwicklung wird durch das RV-Leistungsverbesserungs-
gesetz verpasst und in die Zukunft verschoben.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke und
Monika Lazar (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zur namentlichen Abstimmung über den
von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserun-
gen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz) (Tagesord-
nungspunkt 19 a)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014 3255
(A) (C)
(D)(B)
Eine Reform muss sicherstellen, dass bei der Rente
die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien
und ebenso die unterschiedlichen Belastungen in der Ar-
beitswelt besser als bisher berücksichtigt werden. Denn
es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit am
Bau, in der Altenpflege oder Universitätslehre tätig war
und ob jemand mit 15 Jahren oder erst mit 28 Jahren in
das Berufsleben eingestiegen ist. Vor dem Hintergrund
der Rente mit 67 sind deshalb flexible Übergänge in die
Rente notwendig. Die Rente ab 63 nach 45 Beitragsjah-
ren geht insofern in die richtige Richtung und ebenso die
Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und
beim Reha-Budget. Bei der Ausgestaltung aber haben
wir Kritikpunkte. Nicht zustimmungsfähig ist für uns
aber insbesondere die Finanzierung der Mütterrente,
denn angesichts der demografischen Herausforderung
haben für uns die Stabilisierung des Rentensystems und
ein angemessen hohes Rentenniveau oberste Priorität.
Die Richtung des Gesetzes mit der Rente ab 63
stimmt – die Ausgestaltung und die Finanzierung der
Mütterrente aber kritisieren wir. Deshalb können wir we-
der ablehnen noch zustimmen. In der Konsequenz wer-
den wir uns enthalten.
Die Kosten für die verbesserte Anrechnung von Kin-
dererziehungszeiten in Höhe von rund 6,7 Milliarden
Euro jährlich wird die Große Koalition nahezu komplett
aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung
finanzieren. Das können wir nur als unverantwortlich
und falsch bezeichnen. Denn wenn Leistungen keine
Beitragseinnahmen gegenüberstehen, lassen sich die
dauerhaft höheren Ausgaben nur vorübergehend mit den
Rücklagen der Rentenversicherung decken. Die aufge-
bauten Reserven sind in kürzester Zeit verbraucht. In der
Folge steigen die Beiträge stark, und gleichzeitig sinkt
das Rentenniveau insbesondere zulasten von Familien
mit niedrigem Einkommen. Für uns ist es eine zentrale
Frage der Generationengerechtigkeit, dass auch die heu-
tigen Versicherten eine realistische Aussicht auf ein an-
gemessenes Rentenniveau haben und vor Altersarmut
geschützt werden. Zudem zahlen alle Versicherten der
gesetzlichen Rentenversicherung über höhere Renten-
beiträge und geringere Renten für die verbesserten Leis-
tungen. Die in berufsständischen Versorgungswerken
versicherten Ärztinnen und Ärzte oder Abgeordnete
müssen sich indes nicht an der Finanzierung beteiligen.
Wenn sie Kinder erziehen, erhalten sie aber ebenfalls
diese Leistungen der Rentenversicherung. Das ist nicht
gerecht. Deshalb müssen Leistungen des Familienaus-
gleichs als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unabding-
bar solidarisch durch Steuermittel finanziert werden.
Das Erreichen einer abschlagsfreien Rente kann nicht
unterschiedslos für alle ausgestaltet werden. Deshalb
stehen wir uneingeschränkt zur Rente ab 63 Jahren. Wer
45 Jahre das Rentensystem gestützt hat, soll verdienter-
maßen ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können.
Die Rente ab 63 Jahren der Großen Koalition ist aber
eine Mogelpackung. Sie gilt nur für bestimmte Jahr-
gänge und steigt schon nach zwei Jahre kontinuierlich
wieder auf 65 Jahre. Ungerecht ist auch, dass nicht alle
Zeiten von Arbeitslosigkeit gleichermaßen angerechnet
werden. Vor allem die vom Wirtschaftsflügel der CDU
verhandelte sogenannte rollierende Stichtagsregelung,
dass die letzten beiden Jahre der Arbeitslosigkeit nicht
auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden, schafft
neue Ungerechtigkeiten. Damit werden Personen, die
61 Jahre alt sind und unfreiwillig arbeitslos werden, be-
nachteiligt. Das widerspricht nicht nur der Intention des
Gesetzes, der rollierende Stichtag birgt zudem verfas-
sungsrechtliche Risiken.
Für Personen, die in besonderem Maße unter den He-
rausforderungen eines höheren Renteneintrittsalters lei-
den, greift die Rente ab 63 Jahren vor allem zu kurz. An-
gestellte in der Holz- und Kunststoffverarbeitung
müssen im Durchschnitt bereits mit 59 Jahren aus dem
Erwerbsleben scheiden – oft unfreiwillig –, Maurer be-
reits mit 61 Jahren. Notwendig sind flexiblere Übergänge
in die Rente, denn die Arbeitsbelastung ist individuell und
auch entlang der verschiedenen Branchen und Berufs-
gruppen sehr unterschiedlich. Deshalb muss eine solidari-
sche Rentenversicherung die individuelle Leistungsfähig-
keit und gesundheitliche Belastbarkeit berücksichtigen
und flexible Übergangslösungen in den Ruhestand er-
möglichen – beispielsweise eine vorgezogene Teilrente
ab 60 Jahren. Hier fehlt der Großen Koalition aber der
politische Gestaltungswille. Notwendig wären insbeson-
dere weitgehende Verbesserungen bei der Erwerbsmin-
derungsrente. Hier verlängert die Große Koalition zwar
die Zurechnungszeiten um zwei Jahre. Das reicht aber
nicht aus. Gerecht wäre generell eine Erwerbsminde-
rungsrente ohne Abschläge; denn wer arbeitsbedingt
krank wird und nicht mehr arbeiten kann, hat dennoch
ein würdevolles Leben verdient.
Wir kritisieren an vielen Stellen das Gesetz im Detail,
dennoch ist es ein erster Schritt, die unterschiedlichen Le-
bens- und Erwerbsbiografien bei der Rente besser zu be-
rücksichtigen. Eine Zustimmung ist aber für uns nicht mög-
lich aufgrund der äußerst problematischen Finanzierung.
Denn damit gibt es nur begrenzt Gestaltungsspielraum für
weitere notwendige Maßnahmen gegen Altersarmut – bei-
spielsweise für die Einführung einer Garantierente. Die
größte Herausforderung sehen wir insbesondere in der Sta-
bilisierung des Rentensystems, damit das Vertrauen in die
Rente über die Generationen hinweg bestehen bleibt. Not-
wendig wäre eine Demografiereserve, um ein angemesse-
nes Rentenniveau zu garantieren, denn alle Menschen ha-
ben das Recht auf ein Leben in Würde im Alter.
Anlage 9
Amtliche Mitteilungen
Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
absehen:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes-
tages in der Konferenz gemäß Artikel 13 des Vertrags über
Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts-
und Währungsunion (Fiskalvertrag)
Tagung der Konferenz gemäß Artikel 13 des Fiskalver-
trags am 16. und 17. Oktober 2013 in Wilna, Litauen
Drucksachen 18/679, 18/817 Nr. 5
3256 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. Mai 2014
(A) (C)
(B)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
– Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
gemäß § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen-
heiten der Europäischen Union
Beitritt Lettlands zum Euroraum
Drucksachen 17/13831, 18/641 Nr. 14
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
ner Beratung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 18/419 Nr. A.31
Ratsdokument 15493/13
Drucksache 18/419 Nr. A.32
Ratsdokument 15494/13
Drucksache 18/419 Nr. A.33
Ratsdokument 16378/13
Drucksache 18/544 Nr. A.10
Ratsdokument 5522/14
Drucksache 18/544 Nr. A.20
Ratsdokument 17622/13
Drucksache 18/544 Nr. A.21
Ratsdokument 17625/13
Drucksache 18/897 Nr. A.2
Ratsdokument 6988/14
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 18/419 Nr. A.180
EP P7_TA-PROV(2013)0323
Drucksache 18/419 Nr. A.181
Ratsdokument 10713/13
Drucksache 18/419 Nr. A.185
Ratsdokument 12989/13
Drucksache 18/544 Nr. A.53
Ratsdokument 5020/14
Drucksache 18/642 Nr. A.13
Ratsdokument 5633/14
Drucksache 18/822 Nr. C.7
Ratsdokument 9590/13
Drucksache 18/822 Nr. C.8
Ratsdokument 9592/13
(D)
37. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 19 Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
TOP 20 Ausgleich für stromkostenintensive Unternehmen
TOP 21 Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
TOP 22 Frühkindliche Bildung
Anlagen