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    Plenarprotokoll 18/36 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 36. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2995 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 13, 14 und 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2995 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 2995 D Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 2014 Drucksache 18/1180 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2996 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Feist, Uda Heller, Albert Rupprecht, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Willi Brase, Rainer Spiering, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten – Wettbewerbs- fähigkeit und Beschäftigung stärken Drucksache 18/1451 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 A c) Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das Recht auf Ausbildung umsetzen Drucksache 18/1454 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 A d) Antrag der Abgeordneten Beate Walter- Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Berufliche Bildung sichern – Jungen Menschen Zukunftschancen bieten Drucksache 18/1456 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 2999 D Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3001 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . 3001 C Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3003 D Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3005 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3006 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3007 C Aydan Özoğuz, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3008 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3010 A Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3011 A Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3012 B Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3013 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3015 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 3015 C Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3017 A Sven Volmering (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3018 B Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für ein starkes Primat der Politik – Für fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing Drucksache 18/1457 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3019 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 b) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Bärbel Höhn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne Drucksache 18/1458 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3019 D c) Antrag der Abgeordneten Thomas Nord, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Verhandlungen zum EU-USA-Frei- handelsabkommen TTIP stoppen Drucksache 18/1093 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3019 D d) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Susanna Karawanskij, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Vertragstext zum Freihandels- abkommen der EU mit Kanada sofort vorlegen Drucksache 18/1455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3020 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3020 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3021 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3022 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3022 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 3024 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 3025 C Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3027 C Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3028 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3028 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3029 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3029 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3030 C Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3031 C Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3033 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3035 B Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3036 D Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3038 B Claudia Tausend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3040 B Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3041 D Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3043 D Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundes- tag – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2013 Drucksache 18/1300 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3045 D Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 3046 A Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3048 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 3049 C Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3050 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3051 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3053 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3054 B Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3055 A Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3055 D Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3056 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 3057 C Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3058 B Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3059 B Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rind- fleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes Drucksache 18/1286 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Privatisierung von Acker- land und Wäldern durch die Bodenver- wertungs- und -verwaltungs GmbH Drucksache 18/1366 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 B c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über bis- lang geprüfte Optionen zur Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfä- higkeit sowie über Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung von Öffent- lich-Privaten Partnerschaften als Be- schaffungsvariante der öffentlichen Hand Drucksache 17/13749 . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Europäische Ener- gieunion – Unabhängigkeit durch Effizienz, Einsparung und erneuerbare Energien schaffen Drucksache 18/1461 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 III Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Drucksachen 18/823, 18/1492 . . . . . . . . . 3060 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2013 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstüt- zung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilneh- menden Mitgliedstaaten Drucksachen 18/1225, 18/1473 . . . . . . . . 3061 A c)–k) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52 und 53 zu Petitionen Drucksachen 18/1350, 18/1351, 18/1352, 18/1353, 18/1354, 18/1355, 18/1356, 18/1357, 18/1358 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3061 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Rüstungsexportgenehmigun- gen der Großen Koalition . . . . . . . . . . . . . . 3062 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 3062 B Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3063 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3065 A Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3066 C Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3067 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3068 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3070 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3072 A Helmut Nowak (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3073 B Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3074 B Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3075 B Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3076 A Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3077 B Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Be- teiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Ver- einten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Resolutionen des Sicher- heitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/ GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Ra- tes der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 Drucksachen 18/1282, 18/1486 . . . . . . . . 3078 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/1487 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3078 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3078 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3079 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 3080 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3081 A Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3082 A Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3083 A Gabi Weber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3084 A Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3084 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 3086 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Wahl des Präsidenten des Bundesrech- nungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3092 B Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Begrenzung und Verein- heitlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Drucksache 18/807 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 A b) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen Drucksache 18/1342 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 B Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3090 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3091 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3092 B Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3093 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3094 B Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3095 A Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3096 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3096 B Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3097 B Tagesordnungspunkt 8: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspart- ner Drucksachen 18/841, 18/1488 . . . . . . . 3098 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner Drucksachen 18/1285, 18/1488 . . . . . . 3098 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ulle Schauws, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspart- nerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts Drucksachen 18/577 (neu), 18/1488 . . . . 3098 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Europäischen Überein- kommen über die Adoption von Kin- dern (revidiert) Drucksachen 18/842, 18/1488 . . . . . . . . . 3098 C Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3098 D Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 3099 C Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 3100 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3102 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 3103 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3104 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3105 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 3105 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3106 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag für eine Verord- nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitglied- staaten eingeräumte Möglichkeit, den An- bau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der Agro-Gentech- nik anerkennen – Gentechnikfreiheit im Pflanzenbau dauerhaft sichern Drucksache 18/1453 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3108 D in Verbindung mit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 V Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen Drucksache 18/1450 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3109 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3109 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3110 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3111 C Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 3112 C Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3113 D Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3114 D Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 3116 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3116 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . 3117 C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3119 D, 3122 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der interna- tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch- Technischen Abkommens zwischen der in- ternationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 Drucksache 18/1415 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3117 D Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3118 A Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 3124 B Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3126 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . 3126 D Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3128 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3129 B Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3130 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ge- meindewirtschaftsteuer einführen – Kom- munalfinanzen stärken Drucksache 18/1094 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3132 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 3132 B Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3133 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3134 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 3135 A Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3136 D Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzah- lungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsrege- lungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG) Drucksachen 18/908, 18/1418, 18/1493 . . . . 3138 A Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3138 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 3139 B Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 3140 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3141 D Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 3142 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Martina Renner und weiterer Ab- geordneter: Einsetzung eines Untersu- chungsausschusses Drucksache 18/1475 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3142 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3145 A Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) 3146 A Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3147 A Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3148 A Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3148 C Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3150 A Tagesordnungspunkt 18: Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a GO-BT: Technikfolgenabschätzung (TA) – Postdienste und moderne Informa- VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 tions- und Kommunikationstechnologien Drucksache 18/582 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3151 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schutz von Kindern vor Schadstoffen in Spielzeugen wirksam durchsetzen Drucksache 18/1367 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3151 C Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einsetzung ei- ner Unabhängigen Kommission zur sprachli- chen Bereinigung des Strafrechts von NS- Normen, insbesondere von Gesinnungs- merkmalen Drucksache 18/865 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3152 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 3152 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3153 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3154 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3155 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3156 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3157 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 3159 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Corinna Rüffer, Peter Meiwald und Christian Kühn (Tübingen) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli- chen Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste So- malias auf Grundlage des Seerechtsüberein- kommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. No- vember 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheits- rates der VN in Verbindung mit der Gemein- samen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/ GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3159 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- tion Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Na- tionen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Okto- ber 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Reso- lutionen des Sicherheitsrates der VN in Ver- bindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/ 851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Be- schluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/ 437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 (Tagesordnungs- punkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3160 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Brunner, Susann Rüthrich, Rainer Arnold, Ulrike Bahr, Dr. Katarina Barley, Dr. Matthias Bartke, Bärbel Bas, Lothar Binding (Heidelberg), Willi Brase, Edelgard Bulmahn, Dr. Lars Castellucci, Petra Crone, Dr. Karamba Diaby, Sabine Dittmar, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Michaela Engelmeier-Heite, Petra Ernstberger, Saskia Esken, Karin Evers-Meyer, Dr. Johannes Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 VII Fechner, Dr. Fritz Felgentreu, Elke Ferner, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Martin Gerster, Ulrike Gottschalk, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Metin Hakverdi, Ulrich Hampel, Michael Hartmann, Sebastian Hartmann (Wackernheim), Dirk Heidenblut, Hubertus Heil (Peine), Gabriela Heinrich, Marcus Held, Wolfgang Hellmich, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Christina Jantz, Frank Junge, Thomas Jurk, Oliver Kaczmarek, Christina Kampmann, Ralf Kapschack, Gabriele Katzmarek, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Hiltrud Lotze, Dr. Birgit Malecha- Nissen, Caren Marks, Hilde Mattheis, Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Michelle Müntefering, Ulli Nissen, Sabine Poschmann, Dr. Simone Raatz, Martin Rabanus, Mechthild Rawert, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Dr. Daniela De Ridder, Andreas Rimkus, Sönke Rix, Dennis Rohde, Dr. Martin Rosemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Annette Sawade, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Dr. Nina Scheer, Marianne Schieder, Udo Schiefner, Dr. Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Matthias Schmidt (Ber- lin), Ursula Schulte, Ewald Schurer, Dr. Carsten Sieling, Svenja Stadler, Martina Stamm-Fibich, Peer Steinbrück, Kerstin Tack, Carsten Träger, Gabi Weber, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Stefan Zierke (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Um- setzung der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) . . . 3161 B Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Ta- gesordnungspunkt 8 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3162 A Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3162 B Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3162 D Michael Thews (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3163 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3163 C Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eva Högl und Burkhard Lischka (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Um- setzung der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) . . . 3163 D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marian Wendt (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) . . . 3164 B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hermann Färber, Dieter Stier und Carola Stauche (alle CDU/CSU) zu den namentli- chen Abstimmungen über: – Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge- ordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten einge- räumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevölke- rung gegenüber der Agro-Gentechnik anerkennen – Gentechnikfreiheit im Pflan- zenbau dauerhaft sichern – Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor- behalte der Menschen ernst nehmen, VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit er- möglichen (Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3164 D Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) zu den na- mentlichen Abstimmungen über: – Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge- ordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten einge- räumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevölke- rung gegenüber der Agro-Gentechnik anerkennen – Gentechnikfreiheit im Pflan- zenbau dauerhaft sichern – Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit er- möglichen (Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3166 A Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alois Gerig (CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über: – Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge- ordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten einge- räumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevöl- kerung gegenüber der Agro-Gentechnik anerkennen – Gentechnikfreiheit im Pflan- zenbau dauerhaft sichern (Tagesordnungs- punkt 9) – Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor- behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst- bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermög- lichen (Zusatztagesordnungspunkt 6) (Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3167 B Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Schutz von Kindern vor Schad- stoffen in Spielzeugen wirksam durchsetzen (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . 3168 C Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3168 C Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . 3169 A Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3169 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3170 A Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zum Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung gemäß § 56 a GO-BT: Technikfolgenabschätzung (TA) – Postdienste und moderne Informations- und Kommunika- tionstechnologien (Tagesordnungspunkt 18) . 3170 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3170 D Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3172 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 3174 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3174 D Anlage 13 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl des Präsi- denten des Bundesrechnungshofes teilgenom- men haben (Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . 3176 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 2995 (A) (C) (D)(B) 36. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3159 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 22.05.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 22.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 22.05.2014 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 22.05.2014 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 22.05.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 22.05.2014 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 22.05.2014 Dr. Finckh-Krämer, Ute SPD 22.05.2014 Freese, Ulrich SPD 22.05.2014 Gabriel, Sigmar SPD 22.05.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 22.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 22.05.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2014 Groß, Michael SPD 22.05.2014 Henke, Rudolf CDU/CSU 22.05.2014 Ilgen, Matthias SPD 22.05.2014 Kampeter, Steffen CDU/CSU 22.05.2014 Kudla, Bettina CDU/CSU 22.05.2014 Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 22.05.2014 Lischka, Burkhard SPD 22.05.2014 Nahles, Andrea SPD 22.05.2014 Schwabe, Frank SPD 22.05.2014 Schwarz, Andreas SPD 22.05.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 22.05.2014 Thönnes, Franz SPD 22.05.2014 Ziegler, Dagmar SPD 22.05.2014 Zöllmer, Manfred SPD 22.05.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Corinna Rüffer, Peter Meiwald und Christian Kühn (Tübingen) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- tion Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des See- rechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. No- vember 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgen- der Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/ 851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. De- zember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Be- schluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/ GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 (Tagesordnungspunkt 6) Den Antrag der Bundesregierung lehnen wir ab. Wir stimmen wieder mit Nein wie bei den letzten sie- ben Abstimmungen zum Atalanta-Einsatz der Bundes- wehr. Wir halten den Einsatz der Bundeswehr im Golf von Aden und im ganzen Indischen Ozean politisch für falsch und nicht notwendig zum Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms vor Piraterie. Vor allem war er von Anfang an nicht das letzte mögliche Mittel, die Ultima Ratio, um die Schiffe zu schützen und Piraterie wirksam zu bekämpfen. In der Begründung zum Mandat erklärt die Bundesre- gierung, dass die Erfolgsquote der Piraten im Jahr 2013 im Vergleich zu den vergangenen Jahren auf einem Tief- stand sei. Sie behauptet – wie im Vorjahr –, dies sei Folge der ständigen Präsenz der Kriegsschiffe im Golf von Aden. Wie im Vorjahr wird diese Behauptung nicht belegt. Es ist eine falsche Annahme. Andere, „zivile“ Maßnahmen haben die Pirateriean- griffe verhindert: das Einhalten der sogenannten „Best Management Practices“ – das Fahren im Konvoi oder mit hoher Geschwindigkeit sowie die Absicherung von Reling und Außenbord, etwa durch Stacheldraht, und Anlagen 3160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) das Anbringen von Scheinwerfern. Die Bundesregierung hat bestätigt, dass kein einziges Schiff von Piraten auf- gebracht wurde, das sich an diese Regeln gehalten hat. In der Mandatsbegründung sagt die Bundesregierung selbst, dass „die Weiterentwicklung und konsequentere Anwendung der Handlungsmöglichkeit für Handels- schiffe zum Schutz vor und bei Angriffen (Best Manage- ment Practices)“ erfolgreich war. Das gilt gerade auch für den Schutz der Schiffe des Welternährungspro- gramms. In einem Gutachten des Instituts für Friedensfor- schung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg wird empfohlen, den Schutz dieser Transporte von Hilfs- gütern und Nahrungsmitteln nach Somalia dadurch zu verbessern, dass das WFP mit besseren und schnelleren Schiffen ausgestattet wird. Zum achten Mal entscheidet sich der Bundestag nun schon für diesen Kriegseinsatz, der aber letztlich nur die Symptome von Piraterie bekämpft. Deren Ursachen hin- gegen, die man politisch angehen kann, werden immer noch weitgehend ignoriert. Dazu gehört die Überfi- schung der Gewässer vor Somalia. Modern ausgestattete Fangflotten aus der EU, Japan oder Taiwan rauben den lokalen Fischern die Existenzgrundlage. Zusätzlich kommt es durch illegale (Gift-)Müllentsorgung vor der Küste Somalias zu massivem Fischsterben, Menschen erkranken. Auch europäische Firmen sind in die Müll- verseuchung verwickelt. Und an Land herrschen noch immer Armut, Hunger, Gewalt und politische Unsicher- heit. Kriegsschiffe und Militäreinsätze sind nicht das rich- tige Mittel, um die Piraterie zu bekämpfen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Monika Lazar (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU- geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Re- solutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Ok- tober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. No- vember 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Resolutionen des Si- cherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. Novem- ber 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Be- schluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 (Tagesordnungspunkt 6) Den Antrag der Bundesregierung lehne ich ab. Ich stimme wieder mit Nein, wie bei den letzten sieben Ab- stimmungen zum Atalanta-Einsatz der Bundeswehr. Meine Gründe für dieses Nein sind dieselben wie in den vergangenen Jahren: Ich halte den Einsatz der Bundeswehr im Golf von Aden und im ganzen Indischen Ozean politisch für falsch und nicht notwendig zum Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms vor Piraterie. Vor allem war er von Anfang an nicht das letzte mögliche Mittel, die Ultima Ratio, um die Schiffe zu schützen und Piraterie wirksam zu bekämpfen. In der Begründung zum Mandat erklärt die Bundesre- gierung, dass die Erfolgsquote der Piraten im Jahr 2013 im Vergleich zu den vergangenen Jahren auf einem Tief- stand sei. Sie behauptet – wie im Vorjahr –, dies sei Folge der ständigen Präsenz der Kriegsschiffe im Golf von Aden. Wie im Vorjahr legt sie für diese Behauptung keinerlei Beweise vor. Es ist aber schlicht eine falsche Annahme. Tatsächlich hat der Rückgang der Kaperungen andere Gründe. Es gibt geeignete „zivile“ Maßnahmen, um das Risiko von Piraterieangriffen zu verringern: das Einhal- ten der sogenannten Best Management Practices – das Fahren im Konvoi oder mit hoher Geschwindigkeit so- wie die Absicherung von Reling und Außenbord, etwa durch Stacheldraht, und das Anbringen von Scheinwer- fern. Bereits 2012 hatten Abgeordnete meiner Fraktion die Bundesregierung dazu befragt, und sie bestätigte uns schon damals, dass kein einziges Schiff von Piraten auf- gebracht werden konnte, das sich an diese Regeln gehal- ten hat. In der diesjährigen Mandatsbegründung nennt die Bundesregierung selbst – wenn auch nur als eine von mehreren Maßnahmen –, dass „die Weiterentwicklung und konsequentere Anwendung der Handlungsmöglich- keit für Handelsschiffe zum Schutz vor und bei Angrif- fen (Best Management Practices)“ erfolgreich war. Warum wir trotzdem Jahr um Jahr über einen Kriegs- einsatz abstimmen müssen, für dessen Sinn und Notwen- digkeit die Bundesregierung keine Belege vorlegt, ver- stehe ich nicht. Insbesondere wenn einer der primären Gründe des Einsatzes – der Schutz der Schiffe des Welt- ernährungsprogramms, WFD, – auch anders erreicht werden kann. In einem Gutachten des Instituts für Friedensfor- schung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg, das im Jahr 2012 im Auftrag der Grünen im Europapar- lament erstellt wurde, wird empfohlen, den Schutz der Transporte des Welternährungsprogramms – WFP – von Hilfsgütern und Nahrungsmitteln nach Somalia dadurch zu verbessern, dass das WFP mit besseren und schnelle- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3161 (A) (C) (D)(B) ren Schiffen ausgestattet wird. Auch der Schutz von Handelsschiffen auf gefährlichen Routen durch zivile Si- cherheitsdienste an Bord, die nicht schwer bewaffnet sein müssen, wird seit Jahren empfohlen. Nach Schät- zungen sind inzwischen fast 80 Prozent der Schiffe in der gefährdeten Region mit zivilen Sicherheitsdiensten an Bord unterwegs. Im vorletzten Jahr wurde das Mandat der Operation Atalanta sogar erweitert: vom militärischen Kampfein- satz vor der Küste Somalias auf einen Küstenstreifen an Land von zwei Kilometern Breite. Zwar beschränkt sich diese Erweiterung des Mandats auf Angriffe nur aus der Luft mittels Hubschraubern lediglich auf die Logistik von Piraten, Nothilfeeinsätze an Land, um abgeschos- sene Hubschrauberbesatzungen zu retten, bleiben aber erlaubt. Die Erweiterung bedeutet daher ein zusätzliches Eskalationsrisiko. Bisher gab es zwar nur einen solchen Einsatz an Land, umso unverständlicher ist es, dass diese Option weiterhin im Mandat aufrechterhalten werden soll. Zum achten Mal entscheidet sich der Bundestag nun schon für diesen Kriegseinsatz, der aber letztlich nur die Symptome von Piraterie bekämpft. Deren Ursachen hin- gegen, die man politisch angehen kann, werden immer noch weitgehend ignoriert. Dazu gehört die Überfischung der Gewässer vor Somalia. Modern ausgestattete Fang- flotten aus der EU, Japan oder Taiwan rauben den lokalen Fischern die Existenzgrundlage. Zusätzlich kommt es durch illegale (Gift-)Müllentsorgung vor der Küste So- malias zu massivem Fischsterben, Menschen erkranken. Auch europäische Firmen sind in die Müllverseuchung verwickelt. Und an Land herrschen noch immer Armut, Hunger, Gewalt und politische Unsicherheit. Ich kann nur die bittere Einsicht wiederholen, die wir schon im letzten Jahr formuliert haben: Wen wundert, dass da die Aussicht, mit Schiffsentführungen harte Dol- lars zu verdienen, verlockend ist. Kriegsschiffe und Militäreinsätze sind nicht das rich- tige Mittel und nicht nötig, um die Piraterie wirksam zu bekämpfen. Der Einsatz der Bundesmarine ist umgehend zu beenden. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Brunner, Susann Rüthrich, Rainer Arnold, Ulrike Bahr, Dr. Katarina Barley, Dr. Matthias Bartke, Bärbel Bas, Lothar Binding (Heidelberg), Willi Brase, Edelgard Bulmahn, Dr. Lars Castellucci, Petra Crone, Dr. Karamba Diaby, Sabine Dittmar, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Michaela Engelmeier-Heite, Petra Ernstberger, Saskia Esken, Karin Evers-Meyer, Dr. Johannes Fechner, Dr. Fritz Felgentreu, Elke Ferner, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Martin Gerster, Ulrike Gottschalk, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Metin Hakverdi, Ulrich Hampel, Michael Hartmann (Wackernheim), Sebastian Hartmann, Dirk Heidenblut, Hubertus Heil (Peine), Gabriela Heinrich, Marcus Held, Wolfgang Hellmich, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Christina Jantz, Frank Junge, Thomas Jurk, Oliver Kaczmarek, Christina Kampmann, Ralf Kapschack, Gabriele Katzmarek, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Hiltrud Lotze, Dr. Birgit Malecha-Nissen, Caren Marks, Hilde Mattheis, Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Michelle Müntefering, Ulli Nissen, Sabine Poschmann, Dr. Simone Raatz, Martin Rabanus, Mechthild Rawert, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Dr. Daniela De Ridder, Andreas Rimkus, Sönke Rix, Dennis Rohde, Dr. Martin Rosemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Annette Sawade, Dr. Hans- Joachim Schabedoth, Dr. Nina Scheer, Marianne Schieder, Udo Schiefner, Dr. Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Matthias Schmidt (Berlin), Ursula Schulte, Ewald Schurer, Dr. Carsten Sieling, Svenja Stadler, Martina Stamm-Fibich, Peer Steinbrück, Kerstin Tack, Carsten Träger, Gabi Weber, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmir- stedt), Stefan Zierke (alle SPD) zur namentli- chen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) Die vollständige Gleichstellung eingetragener Le- benspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit lan- gem ein Kernanliegen unserer sozialdemokratischen Politik. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kin- dern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für uns das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern. Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin- dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor- genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter- schiedlichen Familienkonstellationen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän- digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel- lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung 3162 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht aus. Wir bedauern, dass in der aktuellen Regierungskoali- tion derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für he- tero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koali- tionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungs- verhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher werden wir dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umset- zung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts zur Sukzessivadoption durch Lebenspart- ner (Tagesordnungspunkt 8 a) Marco Bülow (SPD): Die vollständige Gleichstel- lung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen der SPD. Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kindern in sogenannten Regenbogenfamilien gestärkt. Seit der Einführung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft durch die rot-grüne Bundesregie- rung hat sich die Wahrnehmung von lesbischen und schwulen Partnerschaften in der Gesellschaft grundsätz- lich gewandelt. Zahlreiche Studien haben belegt, dass Kinder in Regenbogenfamilien genauso gut wie in hete- rosexuellen Ehen aufwachsen können. Nicht anders als Heterosexuelle streben auch Lesben und Schwule auf Dauer angelegte Partnerschaften an und sind bereit, ge- genseitig füreinander Verantwortung zu übernehmen. Einige waren bereits schon vor der Schaffung des Le- benspartnerschaftsgesetzes Vater oder Mutter. Sie küm- mern sich genauso verantwortungsvoll und liebevoll um ihre Kinder wie andere auch. Dies wird von der gesell- schaftlichen Mehrheit so akzeptiert und hat dazu geführt, dass im vergangenen Jahr mehrere Anträge gestellt wur- den, die sich für eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ausgesprochen haben. Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin- dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor- genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter- schiedlichen Familienkonstellationen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Wandel und den wissenschaftlichen Erkenntnissen in mehreren Urteilen bereits Rechnung getragen und eine Benachtei- ligung von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe abgelehnt. So eben auch in seinem Urteil vom 19. Fe- bruar 2013 (1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09; vergleiche BGBl. I S. 428 und NJW 2013, S. 847 ff.). Es hat ent- schieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch Lebenspartner, das heißt das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden, nicht mit dem Grundgesetz ver- einbar ist. Zudem sprach sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 die deutliche Mehrheit der geladenen Sach- verständigen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in sei- ner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Le- benspartner im Adoptionsrecht aus. Ich begrüße daher auch den Gesetzentwurf von CDU/ CSU und SPD zur Ergänzung des Lebenspartnerschafts- gesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptions- rechts. Bedauerlich ist, dass in der aktuellen Regierungs- koalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Ich werde mich deshalb in der SPD und im Parlament weiter dafür einsetzen, dass man alle Vorschriften im Adoptionsrecht, die heterosexuelle Ehepaare betreffen, zum Wohle der Kinder auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften überträgt. Es kann nicht sein, dass der Bundestag trotz besseren Wissens die Partner- schaften von Lesben und Schwulen anders behandelt als die von Heterosexuellen. Denn im Mittelpunkt der Ent- scheidungen sollte das Kindeswohl stehen. Das Festhal- ten an zwei unterschiedlichen Adoptionsrechten zemen- tiert Diskriminierung und schadet den betroffenen Kindern. Kirsten Lühmann (SPD): Die vollständige Gleich- stellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unse- rer sozialdemokratischen Politik. Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheiden- des Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiv- eltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Ge- schlecht der Eltern. Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin- dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3163 (A) (C) (D)(B) genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter- schiedlichen Familienkonstellationen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän- digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel- lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht aus. Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoali- tion derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für he- tero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koali- tionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungs- verhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher werde ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte wei- ter gehen, zumindest setzen wir damit aber die Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadop- tion durch Lebenspartner um. So können wir innerhalb der Koalition ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen. Michael Thews (SPD): Die vollständige Gleichstel- lung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unse- rer sozialdemokratischen Politik. Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigne- ten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern. Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin- dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor- genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter- schiedlichen Familienkonstellationen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän- digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel- lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht aus. Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoali- tion derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für he- tero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koali- tionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungs- verhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher werde ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umset- zung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen. Ute Vogt (SPD): Die vollständige Gleichstellung ein- getragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsberei- chen ist seit langem ein Kernanliegen sozialdemokrati- scher Politik. Dazu gehört selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Le- benspartner. Das entscheidende Kriterium für die Auswahl von ge- eigneten Adoptiveltern ist das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern. Die Qualität der innerfamiliären Beziehung hängt nicht vom Geschlecht der Eltern ab. Für das Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin- dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Mit der Ermöglichung der Sukzessivadoption setzen wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um. Wir stärken dadurch die Rechtsstellung des Kindes, denn da- durch wird für das Kind die Verantwortung zweier El- ternteile, mit denen es bereits zusammenlebt, auch recht- lich sichergestellt. Dies ist ein wichtiger Schritt, der gerade mit Blick auf das Kindeswohl erforderlich ist. Es ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, hin zur Durchsetzung der Gewährung der gemeinschaftlichen Adoption für alle Paare. Ich bedaure daher sehr, dass in der aktuellen Regie- rungskoalition derzeit keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für alle Paare durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deut- schen Bundestag verständigt. Daher werde ich dem An- trag der Grünen nicht zustimmen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eva Högl und Burkhard Lischka (beide SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag der Abgeord- neten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Um- setzung der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Le- benspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) Die vollständige Gleichstellung eingetragener Le- benspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit lan- gem ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kin- dern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern 3164 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) ist für uns das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern. Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin- dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor- genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter- schiedlichen Familienkonstellationen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän- digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel- lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht aus. Wir bedauern, dass unter den derzeitigen Mehrheits- verhältnissen im Deutschen Bundestag leider keine par- lamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheit- liches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher werden wir dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umset- zung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marian Wendt (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Umsetzung der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzes- sivadoption durch Lebenspartner habe ich zugestimmt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 wurde dem Deutschen Bundestag eine Änderung der geltenden Rechtslage aufgetragen. Mein Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan setzt mein entsprechend abgegebe- nes Votum in dieser namentlichen Abstimmung voraus. Eine Zustimmung macht mir die besondere rechtliche Konstellation der Sukzessivadoption möglich. Im Unter- schied zu einer lebenspartnerschaftlichen gemeinschaft- lichen Adoption trägt die Sukzessivadoption einer be- reits vorhandenen familiären Bindung zwischen Adoptivkind und Lebenspartner/in und somit dem Kin- deswohl etwas mehr Rechnung. Nichtsdestotrotz möchte ich folgende klarstellenden Anmerkungen zum Ausdruck bringen: Es ist mir ein Anliegen, bei der Gelegenheit eingangs zu betonen, dass ich jegliche Diskriminierung von Men- schen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung entschieden und vorbehaltlos ablehne. Jede gesetzgeberische Initiative jedoch, die adoptions- rechtliche Regelungen zum Ziel hat, muss das Wohl des Adoptivkindes zur obersten Priorität haben. Das Adoptionsrecht und somit das Kindeswohl als besonders hohes Gut darf in der gesellschaftlichen Auseinanderset- zung um unterschiedliche Lebensentwürfe nicht zum Kampfmittel instrumentalisiert werden. Eine Novellie- rung des Adoptionsrechts ist keine automatische Fortset- zung etwa der steuer-, renten- oder versorgungsrechtlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Die vorliegende Gesetzesänderung verdient gerade wegen des Kindeswohls eine besondere Gewich- tung in der Abwägung unterschiedlicher Positionen. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass auch nach der Novel- lierung „jeder Adoption eine Einzelfallprüfung voraus- geht“ (BVerfG, 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09 vom 19. Februar 2013, Rn. 91). Ein weiterer Grund zur Besonnenheit entwächst der außerordentlichen Stellung der Ehe als schutzwürdigem Verfassungsgut. Die schriftliche Stellungnahme von Pro- fessor Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz weist im Detail auf das Verbot der Diskriminie- rung der Ehe gegenüber nichtehelichen Lebensformen hin. Die herausgehobene Bedeutung, die das Grundge- setz in Artikel 6 dem Institut der Ehe und Familie bei- misst, rührt vor allem aus der Anerkennung ihrer Einzig- artigkeit gerade im Hinblick auf Kindererziehung und somit auf das Kindeswohl her. Der besondere Stellen- wert der Ehe, die aus einer Frau und einem Mann be- steht, und als Keimzelle der Gesellschaft angesehen wird, prägt das christlich-jüdische Menschenbild und unsere abendländische Kultur. Als Abgeordneter einer christlich-demokratischen Partei ist dieses Menschenbild eine Richtschnur meines politischen Handelns. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hermann Färber, Dieter Stier und Carola Stauche (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über: – Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vor- schlag für eine Verordnung des Europäi- schen Parlaments und des Rates zur Ände- rung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Mög- lichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu un- tersagen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3165 (A) (C) (D)(B) 12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme ge- genüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbe- halte der Bevölkerung gegenüber der Agro- Gentechnik anerkennen – Gentechnikfrei- heit im Pflanzenbau dauerhaft sichern – Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor- behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst- bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermögli- chen (Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord- nungspunkt 6) Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen leh- nen wir ab. Denn dieser beschränkt sich nur auf Fragen der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf eu- ropäischer und nationaler Ebene. Von einer Forderung nach einer transparenten Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel demgegenüber kein Wort. Dies ist eine Absage an Transparenz, an den Grundsatz „Klar- heit und Wahrheit“ und damit an den Verbraucherschutz, die für uns inakzeptabel ist. Demgegenüber geht der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung. Denn dort wird neben den Themen der Zulassung auf EU-Ebene, der Möglichkeit eines nationalen Ausstiegs aus dem GVO-Anbau, der Einführung weitergehender Koexis- tenzregelungen auch eine Ausweitung der EU-Kenn- zeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnikveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ange- sprochen. Deshalb stimmen wir diesem Entschließungs- antrag nach reiflicher Abwägung zu. Allerdings geht uns dieser nicht weit genug. Im Interesse unserer Verbrau- cherinnen und Verbraucher hätten wir uns gewünscht, dass der Deutsche Bundestag eine umfassende Kenn- zeichnung aller Lebensmittel – also nicht nur der tieri- schen – fordern würde. Im Sinne des Grundsatzes der Wahrheit und Klarheit müssen alle Lebensmittel ein- schließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Pro- dukte, in deren Herstellungsverfahren gentechnische Verfahren Anwendung finden, gekennzeichnet werden. Leider scheiterte diese Forderung aber an der SPD-Frak- tion. Und wir hätten uns gewünscht, dass sich der Deut- sche Bundestag für eine Nulltoleranz einsetzt. Bekannt- lich ist derzeit nach der einschlägigen EU-Verordnung ein Futtermittel „frei von Gentechnik“, wenn es unter 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen ent- hält. Dieser Schwellenwert ist übrigens seinerzeit von der damaligen Bundesministerin Renate Künast, MdB, mitgetragen worden. Echte Gentechnikfreiheit kann es aber nur mit einem Schwellenwert von 0,0 Prozent ge- ben. Begründung: Uns allen ist bewusst, dass der überwiegende Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher den Einsatz von Gentechnik ablehnt. Deshalb sind wir gefordert, Ver- braucherinnen und Verbraucher echte Wahlfreiheit zu er- möglichen. Dafür müssen Verbraucherinnen und Ver- braucher in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung ge- kommen sind. Was drin ist, muss draufstehen. Dies ist aber heute nicht der Fall. Zwar gilt der My- thos der Gentechnikfreiheit für Deutschland. Tatsächlich werden von den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland keine GVO-Nutzpflanzen angebaut. Den- noch ist Gentechnik aber heute bereits Alltag in Deutschland und der EU. 80 Prozent unserer Lebensmittel kommen mit Gen- technik in Berührung. Allerdings wissen viele Verbrau- cherinnen und Verbraucher dies nicht. Und sie können es auch nicht wissen. Denn es findet bislang in der EU nur eine Minimalkennzeichnung statt. Und selbst diese ist ir- reführend. Denn so darf Futter auch dann noch gentechnikfrei genannt werden, wenn es bis zu 0,9 Prozent gentech- nisch verändertes Material wie Sojaschrot enthält. Dies sei eine Konzession an die Realität, heißt es von einigen NGOs. Aber dies hat mit dem Gebot der Wahrheit und Klarheit nichts mehr zu tun. Fakt ist: Unsere Supermarkt-Regale sind längst voller Gentechnik. Dazu zählen natürlich auch tierische Le- bensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Denn Schweine, Kühe oder Hühner werden heute mit Soja aus Ländern wie Brasilien, USA etc. gefüttert. Dabei handelt es sich in der Regel um GVO-Soja. Und selbst die Futtermittel, die als gentechnikfrei gelten, können und dürfen bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthal- ten. Allerdings ist eine einseitige Ausweitung der Kenn- zeichnungspflicht allein auf tierische Lebensmittel ver- fehlt. So wird der Eindruck erzeugt, als ob nur diese Be- reiche der Lebensmittelherstellung betroffen wären. Dies führt nicht nur zu einer einseitigen Diskriminierung, sondern auch zu einer einseitigen, unvollständigen Infor- mation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Marktrealitäten sehen anders aus. Gentechnikan- wendungen finden nämlich in vielen anderen Bereichen statt. So werden passende Gene in Mikroorganismen da- für eingesetzt, Zusatzstoffe wie Vitamine, Süßstoffe, Enzyme, Farbstoffe oder zum Beispiel Lab für die Käse- herstellung zu gewinnen. Von dieser sogenannten Wei- ßen Gentechnik ist aber in der Regel nicht die Rede. Dies alles wissen die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bzw. können es nicht wissen. Denn es fehlt die entsprechende Kennzeichnung. Leider war die Fraktion der SPD nicht bereit, eine weiter gehende Kennzeichnungspflicht in den Antrag aufzunehmen. Aber dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber im Dunkeln gelassen werden, wie stark Gentechnik ih- ren Alltag bereits verändert hat? Meine Antwort lautet: Nein. Es gibt keinen einzigen Grund, der gegen eine voll- ständige Kennzeichnung aller Lebensmittel, die mit GVO in Berührung gekommen sind, aber auch von Rei- nigungsmitteln und Medikamenten sprechen könnte. Da- bei geht es nicht nur um das Endprodukt, sondern um alle Gentechnikanwendungen im gesamten Produktions- 3166 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) prozess. Eine Prozesskennzeichnung ist notwendig, um Transparenz herzustellen. Nur so wird echte Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht. Denn nur ein informierter Verbraucher kann eine informierte Entscheidung fällen. Es braucht Transparenz, Klarheit und Wahrheit. Dazu besteht keine Alternative. Wir brauchen deshalb eine vollständige Kennzeich- nung mit dem Ziel der vollständigen Transparenz aller Gentechnik-Anwendungen. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über: – Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vor- schlag für eine Verordnung des Europäi- schen Parlaments und des Rates zur Ände- rung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Mög- lichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Ho- heitsgebiet zu beschränken oder zu untersa- gen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme ge- genüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbe- halte der Bevölkerung gegenüber der Agro- Gentechnik anerkennen – Gentechnikfrei- heit im Pflanzenbau dauerhaft sichern – Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor- behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst- bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermögli- chen (Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord- nungspunkt 6) Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehne ich ab. Denn dieser beschränkt sich nur auf Fragen der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf eu- ropäischer und nationaler Ebene. Von einer Forderung nach einer transparenten Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel demgegenüber kein Wort. Dies ist eine Absage an Transparenz, an den Grundsatz „Klar- heit und Wahrheit“ und damit an den Verbraucherschutz, die für mich inakzeptabel ist. Demgegenüber geht der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung. Denn dort wird neben den Themen der Zulassung auf EU-Ebene, der Möglichkeit eines nationalen Ausstiegs aus dem GVO-Anbau, der Einführung weiter gehender Koexis- tenzregelungen auch eine Ausweitung der EU-Kenn- zeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnikveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ange- sprochen. Deshalb stimme ich diesem Entschließungs- antrag nach reiflicher Abwägung zu. Allerdings geht mir dieser nicht weit genug. Im Interesse unserer Verbrau- cherinnen und Verbraucher hätte ich mir gewünscht, dass der Deutsche Bundestag eine umfassende Kenn- zeichnung aller Lebensmittel – also nicht nur der tieri- schen – fordern würde. Im Sinne des Grundsatzes der Wahrheit und Klarheit müssen alle Lebensmittel ein- schließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Pro- dukte, in deren Herstellungsverfahren gentechnische Verfahren Anwendung finden, gekennzeichnet werden. Leider scheiterte diese Forderung aber an der SPD-Frak- tion. Und ich hätte mir gewünscht, dass sich der Deut- sche Bundestag für eine Nulltoleranz einsetzt. Bekannt- lich ist derzeit nach der einschlägigen EU-Verordnung ein Futtermittel „frei von Gentechnik“, wenn es unter 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen ent- hält. Dieser Schwellenwert ist übrigens seinerzeit von der damaligen Bundesministerin Renate Künast, MdB, mitgetragen worden. Echte Gentechnikfreiheit kann es aber nur mit einem Schwellenwert von 0,0 Prozent ge- ben. Begründung: Uns allen ist bewusst, dass der überwiegende Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher den Einsatz von Gentechnik ablehnt. Deshalb sind wir gefordert, Ver- braucherinnen und Verbrauchern echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Dafür müssen Verbraucherinnen und Ver- braucher in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung ge- kommen sind. Was drin ist, muss draufstehen. Dies ist aber heute nicht der Fall. Zwar gilt der My- thos der Gentechnikfreiheit für Deutschland. Tatsächlich werden von den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland keine GVO-Nutzpflanzen angebaut. Den- noch ist Gentechnik aber heute bereits Alltag in Deutschland und der EU. 80 Prozent unserer Lebensmittel kommen mit Gen- technik in Berührung. Allerdings wissen viele Verbrau- cherinnen und Verbraucher dies nicht. Und sie können es auch nicht wissen. Denn es findet bislang in der EU nur eine Minimalkennzeichnung statt. Und selbst diese ist ir- reführend. Denn so darf Futter auch dann noch gentechnikfrei genannt werden, wenn es bis zu 0,9 Prozent gentech- nisch verändertes Material wie Sojaschrot enthält. Dies sei eine Konzession an die Realität, heißt es von einigen NGOs. Aber dies hat mit dem Gebot der Wahrheit und Klarheit nichts mehr zu tun. Fakt ist: Unsere Supermarktregale sind längst voller Gentechnik. Dazu zählen natürlich auch tierische Le- bensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Denn Schweine, Kühe oder Hühner werden heute mit Soja aus Ländern wie Brasilien, USA etc. gefüttert. Dabei handelt es sich in der Regel um GVO-Soja. Und selbst die Futtermittel, die als gentechnikfrei gelten, können und dürfen bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthal- ten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3167 (A) (C) (D)(B) Allerdings ist eine einseitige Ausweitung der Kenn- zeichnungspflicht allein auf tierische Lebensmittel ver- fehlt. So wird der Eindruck erzeugt, als ob nur diese Be- reiche der Lebensmittelherstellung betroffen wären. Dies führt nicht nur zu einer einseitigen Diskriminierung, sondern auch zu einer einseitigen, unvollständigen Infor- mation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Marktrealitäten sehen anders aus. Gentechnik- anwendungen finden nämlich in vielen anderen Berei- chen statt. So werden passende Gene in Mikroorganis- men dafür eingesetzt, Zusatzstoffe wie Vitamine, Süßstoffe, Enzyme, Farbstoffe oder zum Beispiel Lab für die Käseherstellung zu gewinnen. Von dieser soge- nannten Weißen Gentechnik ist aber in der Regel nicht die Rede. Dies alles wissen die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bzw. können es nicht wissen. Denn es fehlt die entsprechende Kennzeichnung. Leider war die Fraktion der SPD nicht bereit, eine weiter gehende Kennzeichnungspflicht in den Antrag aufzunehmen. Aber dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber im Dunkeln gelassen werden, wie stark Gentechnik ih- ren Alltag bereits verändert hat? Meine Antwort lautet: Nein. Es gibt keinen einzigen Grund, der gegen eine voll- ständige Kennzeichnung aller Lebensmittel, die mit GVO in Berührung gekommen sind, aber auch von Rei- nigungsmitteln und Medikamenten sprechen könnte. Da- bei geht es nicht nur um das Endprodukt, sondern um alle Gentechnikanwendungen im gesamten Produktions- prozess. Eine Prozesskennzeichnung ist notwendig, um Transparenz herzustellen. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alois Gerig (CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über: – Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsge- biet zu beschränken oder zu untersagen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevöl- kerung gegenüber der Agro-Gentechnik an- erkennen – Gentechnikfreiheit im Pflanzen- bau dauerhaft sichern – Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor- behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst- bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermögli- chen (Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord- nungspunkt 6) Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehne ich ab. Denn dieser beschränkt sich nur auf Fragen der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf eu- ropäischer und nationaler Ebene. Von einer Forderung nach einer transparenten Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel demgegenüber kein Wort. Dies ist eine Absage an Transparenz, an den Grundsatz „Klar- heit und Wahrheit“ und damit an den Verbraucherschutz, die für mich inakzeptabel ist. Demgegenüber geht der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung. Denn dort wird neben den Themen der Zulassung auf EU-Ebene, der Möglichkeit eines nationalen Ausstiegs aus dem GVO-Anbau, der Einführung weiter gehender Koexis- tenzregelungen auch eine Ausweitung der EU-Kenn- zeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, an- gesprochen. Deshalb stimme ich diesem Entschließungs- antrag nach reiflicher Abwägung zu. Allerdings geht mir dieser nicht weit genug. Im Interesse unserer Verbrau- cherinnen und Verbraucher hätte ich mir gewünscht, dass der Deutsche Bundestag eine umfassende Kenn- zeichnung aller Lebensmittel – also nicht nur der tieri- schen – fordern würde. Im Sinne des Grundsatzes der Wahrheit und Klarheit müssen alle Lebensmittel ein- schließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Pro- dukte, in deren Herstellungsverfahren gentechnische Verfahren Anwendung finden, gekennzeichnet werden. Leider scheiterte diese Forderung aber an der SPD-Frak- tion. Und ich hätte mir gewünscht, dass sich der Deut- sche Bundestag für eine Nulltoleranz einsetzt. Bekannt- lich ist derzeit nach der einschlägigen EU-Verordnung ein Futtermittel „frei von Gentechnik“, wenn es unter 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen ent- hält. Dieser Schwellenwert ist übrigens seinerzeit von der damaligen Bundesministerin Renate Künast, MdB, mitgetragen worden. Echte Gentechnikfreiheit kann es aber nur mit einem Schwellenwert von 0,0 Prozent ge- ben. Begründung: Uns allen ist bewusst, dass der überwiegende Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher den Einsatz von Gentechnik ablehnt. Deshalb sind wir gefordert, Ver- braucherinnen und Verbrauchern echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Dafür müssen Verbraucherinnen und Ver- braucher in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung ge- kommen sind. Was drin ist, muss draufstehen. Dies ist aber heute nicht der Fall. Zwar gilt der My- thos der Gentechnikfreiheit für Deutschland. Tatsächlich werden von den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland keine GVO-Nutzpflanzen angebaut. Den- 3168 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) noch ist Gentechnik aber heute bereits Alltag in Deutschland und der EU. 80 Prozent unserer Lebensmittel kommen mit Gen- technik in Berührung. Allerdings wissen viele Verbrau- cherinnen und Verbraucher dies nicht. Und sie können es auch nicht wissen. Denn es findet bislang in der EU nur eine Minimalkennzeichnung statt. Und selbst diese ist ir- reführend. Denn so darf Futter auch dann noch gentechnikfrei genannt werden, wenn es bis zu 0,9 Prozent gentech- nisch verändertes Material wie Sojaschrot enthält. Dies sei eine Konzession an die Realität, heißt es von einigen NGOs. Aber dies hat mit dem Gebot der Wahrheit und Klarheit nichts mehr zu tun. Fakt ist: Unsere Supermarktregale sind längst voller Gentechnik. Dazu zählen natürlich auch tierische Le- bensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Denn Schweine, Kühe oder Hühner werden heute mit Soja aus Ländern wie Brasilien, USA etc. gefüttert. Dabei handelt es sich in der Regel um GVO-Soja. Und selbst die Futtermittel, die als gentechnikfrei gelten, können und dürfen bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthal- ten. Allerdings ist eine einseitige Ausweitung der Kenn- zeichnungspflicht allein auf tierische Lebensmittel ver- fehlt. So wird der Eindruck erzeugt, als ob nur diese Be- reiche der Lebensmittelherstellung betroffen wären. Dies führt nicht nur zu einer einseitigen Diskriminierung, sondern auch zu einer einseitigen, unvollständigen Infor- mation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Marktrealitäten sehen anders aus. Gentechnikanwendun- gen finden nämlich in vielen anderen Bereichen statt. So werden passende Gene in Mikroorganismen dafür einge- setzt, Zusatzstoffe wie Vitamine, Süßstoffe, Enzyme, Farbstoffe oder zum Beispiel Lab für die Käseherstel- lung zu gewinnen. Von dieser sogenannten Weißen Gen- technik ist aber in der Regel nicht die Rede. Dies alles wissen die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bzw. können es nicht wissen. Denn es fehlt die entsprechende Kennzeichnung. Leider war die Fraktion der SPD nicht bereit, eine weiter gehende Kennzeichnungspflicht in den Antrag aufzunehmen. Aber dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber im Dunkeln gelassen werden, wie stark Gentechnik ih- ren Alltag bereits verändert hat? Meine Antwort lautet: Nein. Es gibt keinen einzigen Grund, der gegen eine voll- ständige Kennzeichnung aller Lebensmittel, die mit GVO in Berührung gekommen sind, aber auch von Rei- nigungsmitteln und Medikamenten sprechen könnte. Da- bei geht es nicht nur um das Endprodukt, sondern um alle Gentechnikanwendungen im gesamten Produktions- prozess. Eine Prozesskennzeichnung ist notwendig, um Transparenz herzustellen. Nur so wird echte Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht. Denn nur ein informierter Verbraucher kann eine informierte Entscheidung fällen. Es braucht Transparenz, Klarheit und Wahrheit sowie eine sachliche Debatte. Dazu besteht keine Alternative. Wir brauchen deshalb eine vollständige Kennzeich- nung mit dem Ziel der vollständigen Transparenz aller Gentechnikanwendungen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Schutz von Kindern vor Schadstoffen in Spielzeugen wirksam durchsetzen (Tagesordnungspunkt 15) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Im vergangenen Jahr haben wir schon sehr oft über die Vermeidung der Aufnahme von Schadstoffen durch Kinderspielzeug ge- sprochen. Ich glaube, dass es müßig ist, zu sagen, dass vonseiten des Gesetzgebers alles getan wurde und auch in Zukunft alles getan werden wird, um gesundheitlichen Schaden von Kindern abzuwenden. Es wurden entspre- chende Grenzwerte für alle möglicherweise schädlichen Stoffe vereinbart. Der Antrag der Linken geht nun davon aus, dass die derzeit bestehenden Strukturen zur Kontrolle der Einhal- tung der Schadstoffgrenzwerte nicht geeignet seien, um die körperliche Unversehrtheit der Kinder bei der Ver- wendung von Spielzeugen ausreichend sicherstellen zu können, und möchte, dass die Strukturen verändert wer- den, gewissermaßen soll zukünftig die Verantwortung auf Bundesebene liegen. Offensichtlich entspringt der Antrag der Fraktion Die Linke aus einer doch recht großen Unwissenheit über die tatsächlichen Strukturen, deren Ausstattungen, Kompe- tenzen und Fachwissen. In Deutschland sind die Länder für die Ausübung der Kontrollen zuständig. Die Länder organisieren eigen- ständig den Vollzug der erforderlichen Maßnahmen durch ihre Marktüberwachungsorgane. 2013 einigten sich alle Bundesländer, die Koordinie- rung der Realisierung aller Verpflichtungen durch eine einheitliche Stelle – Zentralstelle der Länder für Sicher- heitstechnik ZLS – durchführen zu lassen. Die Aufgaben der ZLS wurden in einem Staatsvertrag festgeschrieben. Wenn man will, kann man das alles in diesem Vertrag nachlesen. Ich möchte nur einmal ein paar Anstriche aus dem Aufgabenbereich der ZLS erwähnen, die zeigen, dass umfänglich alle notwendigen Aufgaben durchge- führt werden können. Die ZLS nimmt für alle Bundes- länder die Aufgaben wahr, zum Beispiel die koordinie- rende Funktion für die Marktüberwachungsbehörde bzw. den Zoll, und ist zentraler Ansprechpartner für andere Mitgliedstaaten der EU oder die Erledigung von Voll- zugsaufgaben und Restriktionen bei Verstößen. Zur Feststellung der sicherheitsrelevanten Größen bei Spielzeug stehen entsprechende Prüflabore zur Verfü- gung. Dabei darf man „Sicherheit“ nicht nur auf mögli- che chemische Oberflächenstoffe reduzieren, dazu gehö- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3169 (A) (C) (D)(B) ren auch alle anderen Dinge wie Festigkeitsprüfung, Prüfung der Geometrie, um mechanische Verletzungen auszuschließen, Prüfung der Entflammbarkeitseigen- schaften und vieles andere mehr. Um es noch einmal kurz und bündig zu sagen: Die derzeitigen Strukturen sind in der Lage, alle Aufgaben zu erfüllen, die im Zusammenhang mit der Sicherstel- lung der körperlichen Unversehrtheit beim Gebrauch von Kinderspielzeug, angefangen beim Plüschtier über die Kinderschaukel bis hin zum Fahrrad, stehen. Ich sehe keinen weiteren Handlungsbedarf dazu. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Allein der letzte Wo- chenbericht des EU-Schnellwarnsystems RAPEX ent- hält wieder sechs Fälle von Spielzeug, das mit Gift be- lastet ist. Davon stammen fünf Produkte aus China: zum Beispiel die Plastikschlange, das Doktor-Spielset oder die Wasserpistole, in denen der in Kinderspielzeug ver- botene Weichmacher DEHP gefunden wurde, und die Holzeisenbahn mit starker Formaldehydbelastung. Aber auch ein deutsches Produkt ist vertreten, nämlich ein Kunstleder-Faschingskostüm inklusive Kadmium-Belas- tung. Im RAPEX sind Textilien und Spielzeug die Spitzen- reiter bei den mangelhaften Produkten, sie machen zu- sammen die Hälfte aller Beanstandungen aus. Und den traurigen Rekord hält immer wieder Spiel- zeug aus China. Daran hat bisher leider auch die 2012 vom Wirtschaftsministerium eingerichtete deutsch-chi- nesische Arbeitsgruppe Produktsicherheit nichts zu än- dern vermocht. Die Belastung von Kinderspielzeug mit giftigen Stof- fen ist also nach wie vor ein Problem. Das muss uns be- sonders betroffen machen, da es hier um die Gesundheit von Kindern geht, deren Organismus wesentlich emp- findlicher reagiert als der von Erwachsenen. Nun hat am 14. Mai 2014 das EU-Gericht entschie- den, dass wir unsere nationalen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug nicht beibehalten dürfen. Stattdessen muss Deutschland die von der EU vorgeschriebenen Werte übernehmen. In allen Spielzeu- gen aus festen Materialien sind damit höhere Schwerme- tallwerte erlaubt. Das ist unbegreiflich: Substanzen wie Arsen können bei Krebserkrankungen eine Rolle spielen, außerdem reichern sich Schwermetalle in inneren Organen an und bleiben langfristig im Körper. Im Interesse der Gesund- heit der Kinder ist diese Entscheidung keinesfalls. Laut Stiftung Warentest war es bisher den Herstellern pro- blemlos möglich, die niedrigeren deutschen Grenzwerte einzuhalten. Deshalb nutze ich die heutige Debatte für einen Appell an die Spielzeughersteller: Bitte halten Sie im Interesse der Kindergesundheit auch freiwillig an den strengeren deutschen Grenzwerten fest! Strengere Grenzwerte sind gut – der komplette Ver- zicht auf problematische Stoffe wäre noch besser. Auch die Verbesserung der Kontrollen gehört dazu, diese werden wir im Ausschuss noch einmal ausführlich zu diskutieren haben, und der Antrag der Linken bietet uns Gelegenheit dazu. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass wir die Hersteller verpflichten müssen, die Sicherheit von Spiel- zeug durch unabhängige Dritte überprüfen zu lassen, be- vor sie in den Handel gelangen. Wenn es um die Kindergesundheit geht, darf es keine Kompromisse geben. Ich freue mich auf die Diskussion. Karin Binder (DIE LINKE): Es wird Zeit, in den Kinderzimmern aufzuräumen. Dazu reichen wir heute unseren Antrag „Schutz von Kindern vor Schadstoffen in Spielzeugen wirksam durchsetzen“ ein. Viel zu oft ge- langen schadstoffbelastete Spielzeuge in die Hände der lieben Kleinen. Stiftung Warentest findet in jedem zwei- ten Spielzeug schädliche Chemikalien. Auch das Bundes- amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellte 2012 bei fast jedem vierten Spielzeug Grenzwert- überschreitungen fest. Im Europäischen Schnellwarn- system für gefährliche Produkte, RAPEX, ist die Zahl der gemeldeten Spielzeuge innerhalb eines Jahres um 33 Pro- zent gestiegen und nimmt jetzt unter den verschiedenen Warengruppen einen Spitzenplatz ein. Dieser Entwick- lung dürfen wir nicht länger zusehen. Schauen wir uns in den Kinderzimmern um. Es gibt heute eine Vielzahl von Spielzeugen. In ihren ersten sechs Lebensjahren verbringen Kinder rund 15 000 Stunden mit Spielen und natürlich mit Spielzeug (Quelle: Öko-Test http://www.oekotest.de/cgi/index. cgi?artnr=99023&bernr=07). Die Summe der Chemikalien und die jahrelange Be- nutzung machen selbst kleine Schadstoffmengen zum Problem. Wir sagen deshalb: Blei, Arsen, Formaldehyd und Co. haben in Spielzeugen nichts verloren. Der Che- miecocktail aus Schwermetallen, Weichmachern und Lösungsmitteln ist schon in winzigen Mengen krebserre- gend, gefährdet die Fortpflanzungsfähigkeit, löst Aller- gien aus oder stört das Hormonsystem. Kinderzimmer dürfen keine Schadstofflager sein. Eine Marktüberwachung auf kommunaler Ebene mit jeweiligen Zuständigkeiten bei den 16 Bundesländern wird einem globalen Spielwarenmarkt nicht gerecht. Nicht einmal die Hälfte des Spielzeugs wird in Deutsch- land hergestellt. Und auch das Label „Made in Ger- many“ wird oft in Billiglohnländern produziert. Zuneh- mend werden Produkte im Internet, unabhängig vom örtlichen Einzelhandel, gekauft. Die Bundesregierung steht der Situation weitgehend tatenlos gegenüber. Sie hat zwar inzwischen 5 Millionen Euro für eine deutsch- chinesische Arbeitsgruppe für Produktsicherheit ausge- geben. Verbesserungen wurden jedoch noch nicht erzielt. Es ist lediglich „keine Steigerung der Beanstandungs- quote eingetreten“, erklärt die Regierung in der Antwort zu unserer Kleinen Anfrage von Anfang dieses Jahres. Diese Haltung ist verantwortungslos. 3170 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Meine Damen und Herren in der Bundesregierung, Ihre Bemühungen in Brüssel für strengere Schadstoff- grenzwerte in Ehren: Aber was nützt das Feilschen um Chemikalienwerte, wenn die Marktüberwachung und Kontrolle versagen? Trotz gesetzlicher Vorgaben stehen reihenweise giftige Spielzeuge in den Regalen des Han- dels. Das können wir nur mit wirksamen Kontrollen durch die Behörden ändern. Wir müssen die Marktüberwachung deshalb auf Bun- desebene zusammenführen, vereinheitlichen und aus- bauen, um die Gesundheit der Kinder zu gewährleisten. Nach dem Verursacherprinzip müssen Hersteller und auch Importeure an den Kosten der Kontrollen beteiligt werden. Schließlich sind sie es, die das Schadstoff- problem verursachen und nicht in den Griff bekommen. Auch die Zollbehörden müssen mehr Mittel für Personal und Fortbildung bekommen, nur so können Einfuhr- kontrollen wirksamer durchgeführt werden. Die Linke sagt: Beim Gesundheitsschutz unserer Kinder dürfen keine Kompromisse gemacht werden. Wir bitten Sie des- halb, unseren Antrag zu unterstützen. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach wie vor ist es schlecht bestellt um die Spielzeugsicher- heit in Deutschland. Die ohnehin teilweise viel zu la- schen Grenzwerte und Sicherheitsvorschriften für Spiel- zeug werden häufig unterlaufen. Neben Textilien ist Spielzeug die im EU-Schnell- warnsystem RAPEX am häufigsten gemeldete Risiko- kategorie im Bereich gefährlicher Produkte. Auch die Stiftung Warentest meldet regelmäßig Grenzwertüber- schreitungen – so zum Beispiel bei einem Test von Holz- spielzeug letzten November, bei dem die Hälfte der ge- testeten Spielzeuge gefährliche Substanzen enthielt. Das aktuelle EuGH-Urteil, wonach Deutschland seine bisher geltenden Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber nicht beibehalten darf, ist ein Rückschlag. Wir haben die Klage der Bundesregierung immer unter- stützt. Aber sie kam viel zu spät! Bei den Verhandlungen zur Spielzeugrichtlinie konnten sich Aigner und Rösler in Brüssel damals nicht durchsetzen. Die Minister Schmidt und Gabriel müssen Spielzeug- sicherheit zur Chefsache machen. Jetzt ist es wichtig, ge- nau zu prüfen, ob weitere Rechtsschritte auf EU-Ebene eingelegt werden können, sodass Deutschland seine zum Teil strengeren Grenzwerte aufrechterhalten kann. Wenn das nicht möglich ist, brauchen wir eine Selbst- verpflichtung der Industrie, die geltenden besseren Grenzwerte weiterhin einzuhalten. Bislang war die Bun- desregierung gegen eine solche Selbstverpflichtung. Die wäre aber dann dringend notwendig. Unabhängig von der Debatte um die Grenzwerte darf die Bundesregierung aber nicht weiter die Hände in den Schoß legen, sondern muss weitere Anstrengungen un- ternehmen: Im Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung an, sich auf EU-Ebene für eine unabhängige, verpflichtende Drittzertifizierung für Kinderspielzeug einzusetzen. Das muss sie mit Hochdruck voranbringen. Ganz wichtig ist, dass sie hier auch Lösungen präsentiert für Kleinsther- stellerinnen und -hersteller, die von einer solchen Zertifi- zierung finanziell und organisatorisch überfordert sein könnten. Denn Spielzeugproduktion in Deutschland ist nicht nur Steiff und Lego, sondern bietet auch eine Viel- falt an kleineren Herstellerinnen und Herstellern sowie Handwerkenden, die auf Märkten oder bei DaWanda ihre Produkte anbieten. Denen dürfen keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden. Verbessern muss die Bundesregierung auch die Möglichkeiten zur Kenn- zeichnung von Spielzeug – zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung des Blauen Engels. Auf internationaler Ebene ist es die Verantwortung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die seit 2009 vor sich hin dümpelnden Verhandlungen der deutsch- chinesischen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Spiel- zeugsicherheit endlich zum Erfolg zu führen. Jetzt erst hat sich die Arbeitsgruppe darangemacht, einen Arbeits- plan abzustimmen. Konkrete Zielvereinbarungen und verbindliche Maßnahmen oder gar Ergebnisse sind mir aber nach wie vor – und ich frage die Bundesregierung in steter Regelmäßigkeit danach – nicht bekannt. Last but not least muss auch die Überwachung drin- gend verbessert werden. Dafür sind mehr staatliche Kon- trollen notwendig, sodass Verstöße schneller behoben, Verbraucherinnen und Verbraucher zügig informiert werden und giftiges Spielzeug vom Markt kommt. Hier ist auch die Industrie in der Pflicht, ihrer Verant- wortung gerecht zu werden und ihre Eigenkontrollen zu verstärken. Die Minister Schmidt und Gabriel dürfen das Versa- gen der alten Wirtschafts- und Verbraucherminister Rösler und Aigner nicht fortsetzen. Die Verbraucherin- nen und Verbraucher müssen gefahrlos einkaufen und sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder nicht mit Giftbomben spielen. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a GO-BT: Technikfolgenabschätzung (TA) Postdienste und moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (Tagesordnungs- punkt 18) Hansjörg Durz (CDU/CSU): Während wir zu später Stunde im Deutschen Bundestag den Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung zur Zukunft des Brief- marktes beraten, arbeiten in diesem Moment Zigtau- sende Mitarbeiter in den Verteilzentren der Post- und Paketdienstleister auf Hochtouren, damit morgen 66 Millionen Briefe in ganz Deutschland – von Traun- stein bis Westerland – schnellstmöglich bei ihren Emp- fängern ankommen. Beeindruckend! Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3171 (A) (C) (D)(B) Aber ich habe manchmal den Eindruck, dass der Be- reich der Postdienstleistungen in Deutschland zuweilen ein Schattendasein führt, von dem die Öffentlichkeit kaum Notiz zu nehmen scheint und der als Selbstver- ständlichkeit angesehen wird. Dabei ist die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen sowohl für die Daseinsvorsorge als auch die wirtschaftliche Be- tätigung in unserem Land von grundlegender Bedeu- tung. Zur Klarstellung der volkswirtschaftlichen Bedeu- tung: In Deutschland werden im lizenzpflichtigen Brief- bereich pro Jahr zwischen 16 und 17 Milliarden Briefe versandt; das sind durchschnittlich rund 66 Millionen pro Tag. Der von der Deutschen Post AG und ihren Wettbewerbern erwirtschaftete Umsatz beläuft sich auf rund 9 Milliarden Euro, alleine im Briefbereich. Schät- zungen zufolge zählt die Briefbranche insgesamt 172 000 Beschäftigte. Wenn man sich diese Daten vor Augen führt, wird deutlich, dass es von unseren Kollegen aus der letzten Wahlperiode nicht nur eine gute Idee, sondern vor allem vorausschauend war, über das Büro für Technikfolgen- abschätzung eine Studie erarbeiten zu lassen, anhand der gegenwärtige Trends identifiziert und deren Auswirkun- gen auf den Postmarkt untersucht werden. Die zentralen Fragestellungen der uns vorliegenden Analyse wurden auch hier im Deutschen Bundestag in der Vergangenheit bereits häufig debattiert. Sie lauten: Wenn die Menschen immer mehr digital kommunizie- ren, welche Auswirkungen hat dies dann auf den Brief- markt? Wie viele Briefe werden in Zukunft überhaupt noch verschickt? Und was bedeutet das für den staatlich garantierten Postuniversaldienst? Bekommt zukünftig noch jeder Haushalt in jedem Weiler den Brief zuge- stellt? Ausgangspunkt der Studie ist die Annahme, dass der Briefmarkt durch verstärkte elektronische Kommunika- tion zunehmend unter Druck geraten werde. Die Folge seien stagnierende bzw. sinkende Brief- mengen infolge der sogenannten E-Substitution: Durch die Nutzung anderer Kommunikationskanäle wird der klassische Briefversand zunehmend ersetzt – und dies dauerhaft. Dieser Trend wird durch Breitbandausbau, steigende Verbreitung von Smartphones und Tablets, so- ziale Netzwerke – facebook, twitter – und Cloud-Com- puting weiter verstärkt. Die Studie bezieht sich auf eine Modellrechnung auf Basis von Zahlen und Rahmenbedingungen des Jahres 2009, der zufolge zukünftig gut ein Viertel der bislang versandten Briefmenge als substitutionsfähig angesehen wird. Vor allem Einladungen, Bestellungen und Rechnungen würden künftig via SMS, Webformulare oder E-Mail ver- sandt werden. Bei optimistischen Annahmen würde sich die Briefmenge über alle Segmente – bezogen auf das Jahr 2010 – bis 2020 um 13,3 Prozent reduzieren, in der Maximalvariante um ein Drittel. Dies entspräche in ab- soluten Zahlen in Deutschland zwischen 2,3 und 5 Mil- liarden weniger Briefsendungen pro Jahr. Ergebnis des Berichts ist also eine erwartete Reduk- tion des Briefvolumens und dessen Substitution durch elektronische Kommunikationsmittel. Erstaunlich ist al- lerdings, dass sich dies – zumindest für Deutschland – in dieser Eindeutigkeit bislang nicht bestätigen lässt. Der Briefmarkt in Deutschland hat in den vergangenen Jah- ren eine erstaunliche Entwicklung vollzogen: Seit dem Einbruch der Sendungsmengen im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 – damals verringerte sich das Vo- lumen von 17,4 auf 16,3 Milliarden – ist die Sendungs- menge in Deutschland konstant geblieben und ist in den letzten Jahren sogar wieder leicht angestiegen. Gerade für das Jahr 2013 wird aufgrund der SEPA-Umstellung sowie der Bundestagswahlen ein sehr gutes Ergebnis er- reicht. Fest steht, dass die stabile Briefmengenentwicklung in Deutschland eine Ausnahme im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten darstellt. So sind die Sen- dungsmengen in anderen westeuropäischen Ländern wie Dänemark oder Großbritannien teilweise um knapp 4 Prozent pro Jahr zurückgegangen, während – wie er- wähnt – die Entwicklung des Briefvolumens in Deutsch- land keineswegs eine negative Tendenz aufweist. Die Zahlen der letzten Jahre legen den Schluss nahe, dass das Medium Brief in Deutschland trotz Verfügbar- keit und Nutzung alternativer Möglichkeiten zur Nach- richtenübermittlung eine gleichbleibende Akzeptanz zu genießen scheint. Woran liegt das? Ich denke, dass hier- für verschiedene Ursachen wie die konjunkturelle Ent- wicklung, aber auch vor allem zwei Gründe ausschlag- gebend sind, die eng mit der Liberalisierung des Briefmarktes zusammenhängen, von der letztlich alle Beteiligten profitiert haben: erstens die wettbewerbsfähi- gen Preise und zweitens die angebotene Qualität der deutschen Postdienstleister. Zur Klarstellung: Der Standardbrief, dessen Porto jüngst zweimal auf nun 60 Cent erhöht wurde, spielt auf dem Markt nur eine Nebenrolle: Die Sendungsmenge von „Privat zu Privat“ macht insgesamt gerade einmal 4 Prozent aus. Die Post geht ab im Geschäftskundenbe- reich. Der lizenzpflichtige Briefmarkt wird durch Ge- schäfts- und Werbepost geprägt und hat einen Marktan- teil von über 90 Prozent. Hier hat die vollständige Öffnung des Briefmarktes im Jahr 2008 einen Wettbe- werb eröffnet, in dessen Folge signifikante Preissenkun- gen stattfanden. Durch die gefallenen Versandkosten wurde auch die Wirtschaft kostenmäßig entlastet. Dieser Preiswettbewerb führt aber auch immer wieder zu Auseinandersetzungen. So untersucht das Kartellamt gerade die Preisgestaltung der Deutschen Post AG im Geschäftskundenbereich. Dabei steht allerdings nicht der Wettbewerb an sich infrage, sondern vielmehr die Art und Weise. Eine weitere Folge der Liberalisierung und der Ent- wicklung eines effektiven Wettbewerbs auf dem Brief- markt ist, dass sich aus Sicht der Verbraucher die ange- 3172 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) botenen Dienstleistungen und der Service der Marktakteure wesentlich verbessert haben. Der Brief- markt in Deutschland weist eine hohe Qualität auf und das auf allen relevanten Feldern: von der hohen Güte der Zustellung über die niedrige Quote an Beschädigungen bis hin zu äußerst geringen Laufzeiten der Sendungen; 95 Prozent der eingelieferten Briefe erreichen am nächs- ten Tag ihr Ziel. Wettbewerbsfähige Preise und das angebotene Ser- viceniveau dürften wesentliche Gründe dafür sein, dass sich die Stellung des Briefes in Deutschland bislang als robust darstellt. Die Liberalisierung des Briefmarktes war richtig und wichtig. Die Entwicklung anderer Post- märkte in Europa zeigt dies eindrücklich auf. Auch wenn die im TAB-Bericht zugrunde gelegte Entwicklung sinkender Briefmengen bislang in Deutsch- land nicht bestätigt wird, sollten wir nicht davon ausge- hen, dass dieses Szenario bei uns auch für die Zukunft ausgeschlossen werden kann. Viel wird mit Sicherheit auch davon abhängen, wie weit die Menschen in Zukunft Vertrauen in die elektroni- sche Kommunikation (zurück-)gewinnen. Gerade im Bereich der IT-Sicherheit haben wir in Deutschland eine ganze Reihe innovativer Unternehmen, deren Verschlüs- selungstechnologien weltweit führend sind. Gerade solche Systeme wären dazu geeignet, der sogenannten E-Substitution einen nennenswerten Schub zu verleihen. Auch die vom Wirtschaftsministerium geförderte Ent- wicklung der papierlosen Rechnung – der sogenannte „ZUGFeRD“-Standard – ist ein Beispiel dafür, dass zu- künftig deutlich mehr Geschäftspost elektronisch abge- wickelt werden könnte. Für ein solches Szenario bietet der TAB-Bericht eine ganze Reihe interessanter Strategien, wie Postdienstleis- ter auf das Problem sinkender Briefmengen reagieren könnten. Letztlich wirft der TAB-Bericht für uns aber die Frage auf, wie vonseiten der Politik auf E-Substitution reagiert werden kann und ob die Vorgaben des Universaldienstes angesichts sinkender Briefmengen gelockert werden sollten. Dies wäre beispielsweise bei den Vorgaben für stationäre Einrichtungen – Poststellen, Briefkästen –, den Laufzeiten, den vorgegebenen Zustelltagen denkbar. Auch kann über die Anpassung von Porti nachgedacht werden. Aber im TAB-Bericht steht auch: „Da nicht mit kurz- fristigen Briefmengeneinbrüchen, sondern eher mit mit- telfristigen Mengenabsenkungen zu rechnen ist, bleibt Zeit, notwendige Anpassungen gründlich vorzubereiten und unter Einbezug von Wissenschaft und Öffentlichkeit mit den Beteiligten breit zu diskutieren.“ Dem möchte ich mich anschließen. Akuter Hand- lungsbedarf besteht nicht, aber wir müssen die Augen offen halten. Die zunehmende Informatisierung und breitbandige Vernetzung der Gesellschaft bilden den Kontext, in den sich der Wandel postalischer Dienstleis- tungen einfügt. Auch wegen kluger wirtschaftspolitscher und regula- torischer Entscheidungen in der Vergangenheit verfügen wir in Deutschland über einen funktionstüchtigen Brief- markt. Wir werden dies morgen früh wieder erleben, wenn wir unsere prallgefüllte Postmappe vor uns liegen haben. Klaus Barthel (SPD): Wir begrüßen den vorliegen- den Bericht. Wir hoffen sehr, dass er dazu beitragen kann, eine breite und fundierte Debatte darüber zu füh- ren, welche Anforderungen an eine moderne und flä- chendeckende Infrastruktur an Postdienstleistungen und elektronischer Kommunikation zu stellen sind – und welche Aufgaben dabei dem Staat zukommen. Nicht zuletzt auf unsere Anregung hin wurden drei Kernfragen formuliert: Welche Bestandteile des Brief- marktes können bzw. werden elektronisch substituiert? Wie wirkt sich das auf das Briefaufkommen aus? Welche Folgen ergeben sich daraus für den staatlich garantierten Postuniversaldienst? Bis zur Privatisierung der Post waren Postdienstleis- tungen eine Aufgabe der staatlichen Leistungsverwal- tung. Bis dahin war übrigens völlig klar, dass es einen engen sachlichen Zusammenhang gibt zwischen Briefen, Paketen und Telefon bzw. Telekommunikation – auch wenn man heute manchmal den Eindruck hat, erst durch die Hoffnungen und Träume zum florierenden Internet-, Online- und Versandhandel, neudeutsch E-Commerce oder „E-Tailing“, würde dieser Zusammenhang völlig neu entdeckt. Durch den Postuniversaldienst wird eine Grundver- sorgung auch nach der Privatisierung sichergestellt. Der Staat hat die flächendeckende Grundversorgung in einer bestimmten Qualität zu gewährleisten und sich dabei der am Markt aktiven Postunternehmen zu bedienen. Der Universaldienst ist im Grundgesetz durch Artikel 87 f GG verankert und im Postgesetz, PostG, sowie in der Post-Universaldienstleistungsverordnung, PUDLV, ge- nauer gefasst. Der Bericht weist darauf hin, dass sich der Gesetzge- ber über die sogenannte Anpassungsklausel in § 11 des Postgesetzes, PostG, selbst auferlegt hat, die Universal- dienstleistungen „der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung nachfragegerecht anzupassen“ und dabei nur solche Leistungen in den Universaldienstkatalog aufzunehmen, „die allgemein als unabdingbar angesehen werden“. Danach können sowohl neue Dienstleistungen ergänzt als auch bisherige Dienstleistungen aus dem Universaldienst herausgenommen werden, wenn sich die unabdingbare Nachfrage entsprechend verändert hat. Es gibt einen sehr engen Zusammenhang zwischen Postdienstleistungen und Telekommunikation. Deshalb gibt das Grundgesetz in Verbindung mit dem Telekom- munikationsgesetz, TKG, auch für die Telekommunika- tion eine Gewährleistungspflicht des Bundes für flächen- deckende und ausreichende Dienstleistungen vor. Als Ziel der Regulierung steht deshalb auch im TKG „die Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3173 (A) (C) (D)(B) Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleis- tungen) zu erschwinglichen Preisen“. Schon hier ist deshalb darauf hinzuweisen: Anpassungen beim Post- universaldienst haben unmittelbare Folgen für die An- forderungen an den Universaldienst im Bereich Tele- kommunikation. Anders und deutlicher ausgedrückt: Es kann zum Beispiel überhaupt nicht über eine Reduzie- rung der Zustelltage bei Briefen nachgedacht werden, ohne zugleich die völlig veralteten Vorgaben im TKG zu Festnetzanschluss, Telefaxanschluss, Münz- und Karten- telefonen sowie minimalen Bandbreiten („funktionaler Internetzugang“) nach oben anzupassen. Aus dem TAB-Bericht ergibt sich für die nationale Regulierung, zum Teil aber auch nur nach Abänderung der europäischen Vorgaben, unter anderem in folgenden Bereichen Gestaltungsspielraum, um den Postuniversal- dienst und seine Finanzierung an deutlich reduzierte Briefmengen anzupassen: Vorgaben für stationäre Ein- richtungen (Poststellen, Briefkästen); Laufzeiten, die in der Post-Universaldienstleistungsverordnung, PUDLV, vorgegeben werden; Reduzierung der Zustelltage von derzeit sechs auf fünf Tage; entfernungsabhängige Staf- felung der Porti; Erweiterung des Postuniversaldienstes um den sicheren E-Brief; einheitlicher Universaldienst für Post und Telekommunikation. Bisher besteht weitgehend Konsens: Der weiterzuent- wickelnde (Post-)Universaldienst muss weiterhin die Anforderungen an die Qualität, die Zuverlässigkeit, die Verfügbarkeit, die Flächendeckung, die Erschwinglich- keit, die Datensicherheit und den Datenschutz ähnlich den Anforderungen an den herkömmlichen Briefdienst festlegen. Das Brief- und Postgeheimnis wäre auf den E-Brief auszudehnen, und zumindest optional müsste der E-Brief das Schriftformerfordernis erfüllen können. Im Zuge der immer größeren Bedeutung von Express-, Kurier- und Paketdiensten ist zu prüfen, wie die Kun- denrechte auf flächendeckende Angebote, sichere Zu- stellung und Bezahlbarkeit auch dann und dort gesichert werden können, wenn der Wettbewerb an Intensität ver- liert. Für die Politik gibt es auf nationaler Ebene im Rah- men oder unter Abänderung der europäischen Univer- saldienstvorgaben einen erheblichen Gestaltungsspiel- raum. Notwendige Anpassungen sind gründlich vorzubereiten und unter Einbezug von Wissenschaft und Öffentlichkeit mit den Beteiligten breit zu diskutie- ren. Der Grundgedanke, dass eine flächendeckende, an- gemessene und erschwingliche Versorgung mit Post- wie Telekommunikationsdienstleistungen zur Daseins- vorsorge gehört, die staatlich gewährleistet sein muss, darf nicht aufgegeben werden. Für die weitere Diskussion muss uneingeschränkt der Grundsatz aus dem Koalitionsvertrag gelten: „Wir wer- den eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Postdienstleistungen sicherstellen. Am Postuniversal- dienst werden wir festhalten.“ Für die SPD kommt eine Reduzierung oder/und Ver- schlechterung des Universaldienstes, etwa eine Reduzie- rung der Zustelltage von sechs auf fünf, eine wie immer geartete Preisstaffelung, sei es nach Entfernungen oder Höchstlaufzeiten, eine Herausnahme einzelner Sen- dungsformen (zum Beispiel Zeitschriften und Zeitungen, Pakete usw.), nicht infrage. Es wäre nicht hinnehmbar, dass beispielsweise kleine Privatkunden am Ende schlechter behandelt werden als zahlungskräftige Groß- versender. Beim Thema E-Brief halten wir die Anregun- gen des TAB-Berichts für sinnvoll und berechtigt. Zu- dem ist der Bund gefordert, durch regulatorische Vorgaben die Finanzierung des Universaldienstes sicher- zustellen. Der Vorschlag des TAB-Berichtes, den Universal- dienst Telekommunikation und Post zusammenzufassen, halten wir für prüfenswert. Es kann nicht dabei bleiben, dass im Bereich Telekommunikation im Zuge der Debat- ten um Breitbandstrategie und Netzneutralität eine Defi- nition von Universaldienst aus den 1990er-Jahren gilt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der Postsektor steht wieder einmal vor einem tief- greifenden Wandel, und zwar ganz anders, als viele bis vor kurzem geglaubt haben. Wer hätte vor 10, 15 oder 20 Jahren mit einer Wiederauferstehung des tot geglaub- ten Paketes gerechnet. Damals ein riesiges Verlustge- schäft. Damals war der Brief die Cashcow der Deut- schen Post, also der Gewinnbringer, an dem sich alle Wettbewerber und Regulierer abgearbeitet haben. Be- hauptet wurde, dass sich nach einer Liberalisierung wie in den USA das Sendungsvolumen verdoppeln würde. Nichts dergleichen. Im Gegenteil: Bei stagnierendem Briefgeschäft und kriselndem Paket haben Sozialdemo- kraten damals gegen die seinerzeitigen Markttendenzen und gegen alle Widerstände aus der Branche den Univer- saldienst verpflichtend geregelt. Im Nachhinein ist klar: Wir haben die Branche zu ih- rem Glück gezwungen. Heute sind das Filialnetz und die Zustellungsverpflichtungen ein riesengroßer Wett- bewerbsvorteil und für Deutschland ein Standortvorteil. Das Briefgeschäft geht in Deutschland maßvoll zurück, um gut 1 Prozent pro Jahr. In den Niederlanden, Belgien, Großbritannien bis zu fünfmal so schnell, sodass dort die Leistungen in der Fläche schon massiv eingeschränkt werden. Dennoch besteht die Gefahr, so das TAB, dass schon in wenigen Jahren ein typisches Postunternehmen in massive Probleme kommt, wenn das Briefgeschäft kon- tinuierlich zurückgeht, da die Kosten nicht so schnell sinken können wie das Sendungs- und Umsatzvolumen. Ohne Schwarzmalerei müssen wir diese Entwicklung beobachten. Der Jubel über den E-Commerce darf den Blick über diesen Strukturwandel nicht verstellen. Die ganze Postbranche, Brief und Paket und die da- zugehörende Logistik, dürfen nicht wieder den Fehler machen, durch Dumpingwettbewerb und Leistungsver- schlechterungen auf den Strukturwandel zu reagieren. 3174 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Wir, Staat und Politik, können im Postsektor auf ein erfolgreiches Stück Industrie- und Dienstleistungspolitik zurückblicken. Hätten wir allein die Marktkräfte walten lassen, stünden wir heute viel schlechter da. Wir sind gut beraten, gerade mit Blick auf den dynamischen Wandel, den regulatorischen und politischen Rahmen bewusst zu gestalten. Herbert Behrens (DIE LINKE): Vor ein paar Mona- ten ging es hoch her bei mir in meinem Wahlkreis Oster- holz-Verden. Stein des Anstoßes war die total aus dem Ruder geratene Postzustellung. Bis zu vier Tage warte- ten nicht nur Privatkunden auf die Zeitung per Post oder die Geburtstagskarte. Auch Geschäftskunden beklagten sich über verspätete Zustellungen. Das sogenannte Be- schwerdemanagement der Post hatte alle Hände voll zu tun, mit Standardbriefen zu antworten. Krankheitsbe- dingt habe es Ausfälle gegeben, wurde mitgeteilt. Am Ende eines Arbeitstages der Zustellerinnen und Zusteller würden diese ihre Touren beenden und am nächsten Tag weitermachen, wo sie am Vortag aufgehört haben. Die neue Tour kam obendrauf. Ich habe mit Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Sie erzählten mir, es seien nicht nur krankheitsbedingte Ausfälle gewesen, die eine ordentliche Arbeit unmöglich machten. Vielmehr seien die größer geschnittenen Zu- stellbezirke und die häufigen Personalwechsel in den Bezirken die wirklichen Gründe für die Verspätungen. Hier wird deutlich, dass eine privatisierte Post nicht dazu beigetragen hat, guten Service und gute Qualität zu ver- nünftigen Preisen zu bieten. Die Privatisierung der Post hat, wie auch die Privati- sierung anderen öffentlichen Eigentums wie zum Bei- spiel der Bahn, globale Unternehmen hervorgebracht, die nur einem Ziel verpflichtet sind: nämlich höchsten Gewinn zu produzieren. Die Linke hat zusammen mit den Beschäftigten und Gewerkschaften der Post in den 1990er-Jahren gegen die Politik der damaligen Großen Koalition gekämpft. Und auch heute unterstützen wir die Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Kampf für gute Ar- beit auch bei der Post. Der hier heute vorgelegte Bericht des Büros für Tech- nikfolgenabschätzung soll nun aufzeigen, auf welchen neuen Geschäftsfeldern sich die Post künftig tummeln könnte, ohne dabei den grundgesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende und hochwertige Grundversorgung, zu vernachlässigen. Umfassend wird dargestellt, wie ein Postuniversaldienst der Zukunft aussehen könnte. Dabei wird deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht in jedem Fall einen besseren Service und eine bes- sere Qualität erhalten würden. Vielmehr ist die bessere Auslastung des Personals im Fokus, wenn in Zukunft weniger Briefe und Zeitungen zugestellt werden müssen. Im Bericht wird auf die Dienstleistung in Frankreich mit dem Namen „Bonjour Facteur“ hingewiesen. Dort prü- fen Zustellerinnen und Zusteller an mehreren Tagen in der Woche während ihrer Zustelltour, ob es älteren Men- schen gut geht oder ob sie Hilfe benötigen. Außerdem werde mit dem Angebot haushaltsnaher Dienstleistun- gen experimentiert, wo Zustellerinnen und Zusteller während ihrer Touren auch Gasflaschen austauschen oder Empfangsboxen für digitales Fernsehen installie- ren. Solche Überlegungen haben aber auch gar nichts mit dem Arbeitsalltag der Beschäftigten in Deutschland zu tun, die heute durch ihre Bezirke hecheln, um die Post an die Empfänger zu bringen. Eine andere Perspektive wäre, mit dem wenigen Per- sonal mehr zu schaffen, indem der elektronische Brief einen Teil des heute Üblichen übernimmt. Doch an die- ser Stelle muss der Bericht sehr unbestimmt bleiben. Es ist nicht klar, um wie viel die Briefmenge abnehmen wird, wie viele der heute verschickten Briefe durch elek- tronische vollständig ersetzt werden können und wie viel zusätzlich zu den heutigen Briefmengen hinzukommt. Das Thema De-Mail wird im Bericht noch ausführ- lich dargestellt, obwohl dieses Projekt gescheitert ist. Die Autoren des Berichts versuchen, einen Blick in die Zukunft der Briefdienstleistungen zu werfen. Das ist sinnvoll, damit wir hier im Bundestag, aber auch im Un- ternehmen Deutsche Post in der Lage sind, politische Weichenstellungen vorzunehmen. Und wenn wir uns mit den Erkenntnissen des Berichts auseinandersetzen werden, dann wird die Linksfraktion immer die Interessen der Kundinnen und Kunden und der Postbeschäftigten im Auge haben. Aber eine Rich- tung – das will ich hier schon mal klarstellen – wird es mit der Linksfraktion nicht geben: Einer Postreform III mit noch mehr Belastungen für die Postbeschäftigten werden wir entschiedenen Widerstand entgegensetzen. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Lieferung der Post an den Briefkasten vor unserer Haus- tür ist für uns alle selbstverständlicher Alltag – egal ob wir in der Stadt oder auf dem Land leben. Der Postuniversaldienst ist – und zwar festgeschrie- ben im Grundgesetz – Teil der öffentlichen Daseins- vorsorge wie Strom- und Wasserversorgung, Telefon oder öffentlicher Nahverkehr. Die gesetzliche Verpflich- tung der Postdienstleister muss grundsätzlich auch erhal- ten bleiben, da herrscht sicher ein breiter politischer Konsens. Dennoch hat der TAB-Bericht deutlich gemacht, dass die Bedeutung von klassischen Briefen vor allem ihm Rahmen unserer privaten Kommunikation massiv an Bedeutung verloren hat und im Wesentlichen durch E-Mails, SMS oder Kurznachrichtendienste ersetzt wurde. Nur noch 4 Prozent der gesamten Briefmenge werden von Privatpersonen an andere Privatpersonen verschickt. Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, schreiben wir also keine Briefe mehr. Nicht verwunder- lich ist es daher, dass dies laut TAB-Bericht zur Folge hat, dass der Briefmarkt auf absehbare Zeit weiter schrumpfen wird. Hinzu kommen der demografische Wandel und der teilweise deutliche Bevölkerungsrück- gang in einigen Regionen unseres Landes, der die Post- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3175 (A) (C) (D)(B) dienste auch heute schon vor große Herausforderungen stellt. Diese Entwicklung bedeutet jedoch nicht, dass wir die Postuniversaldienste infrage stellen. Denn zum Auftrag der Daseinsvorsorge gehört, dass niemand davon abge- hängt werden darf. Auch vor dem Hintergrund, dass ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland nach wie vor keinen Internetzugang hat bzw. das Internet nicht nutzt, sind die Postuniversaldienste in ihrer Versorgungsfunk- tion unverzichtbar. Solange ein bedeutender Teil der Menschen nicht online ist – aus welchen Gründen auch immer –, muss der klassische Briefdienst in der heutigen Qualität erhalten bleiben. Niemand darf hier ausge- schlossen werden. Laut dem TAB-Gutachten haben wir noch etwas Zeit, um die notwendigen Anpassungen gründlich zu diskutie- ren und vorzubereiten. Dabei geht es auch um die Frage, wie wir den Postuniversaldienst auch in Zukunft ge- währleisten wollen, ohne dass Aufwand und Kosten un- verhältnismäßig steigen. Technische Möglichkeiten wie der sichere E-Brief werden ein Teil der Antwort sein, sie sind bisher aber weder ausgereift noch von der Bevölkerung ausreichend akzeptiert. Hier müssen Politik und Wirtschaft gemein- sam mehr Anstrengungen unternehmen, um diesen hohen Standards elektronischer Korrespondenz zu einer breiten Nutzung zu verhelfen. Der sichere E-Brief oder andere elektronische Alter- nativen zum Brief aus Papier müssen zudem hohe An- forderungen an Qualität, Datensicherheit, Zuverlässig- keit und Flächendeckung erfüllen, bevor wir den Postuniversaldienst in seiner jetzigen Form infrage stel- len dürfen. Gerade in puncto Datensicherheit sind hier wichtige Fragen offen. Fast jeden Tag hören wir in den Medien von Hacker- angriffen, der Datensammelwut von Google und neuen Enthüllungen über gigantische Ausspähprogramme aus- ländischer Geheimdienste. Erst gestern rief eBay seine Nutzer dazu auf, wegen eines Hackerangriffs dringend ihr Passwort zu ändern. Leider haben die Regierungen Merkel bisher nichts unternommen, um dem zunehmenden Vertrauensverlust in die Datensicherheit der elektronischen Kommunika- tion zu begegnen. Ganz im Gegenteil: Im vergangenen Jahr hat man noch versucht, den NSA-Abhörskandal frühzeitig für beendet zu erklären. Statt für die Verteidi- gung unserer Grundrechte einzutreten, die jeden Tag durch NSA und Co verletzt werden, gibt die Bundes- regierung beim No-Spy-Abkommen sang- und klanglos klein bei. Lieber macht sich die Bundesregierung Sorgen darüber, ob man die USA verärgert, wenn der NSA- Untersuchungsausschuss Edward Snowden in Deutsch- land verhört. Das alles zeigt, welchen erschreckend geringen Stellenwert digitale Bürgerrechte für die Koali- tion haben. Klar ist: Die Bedeutung der elektronischen Kommu- nikation wird weiter wachsen. Wir Grüne begreifen den schnellen Internetzugang nicht nur als wichtigen Stand- ortfaktor, sondern genauso als Teil einer modernen Daseinsvorsorge. Es kann nicht sein, dass ganze Land- striche immer noch vom schnellen Internet abgehängt sind, weil sich der Breitbandausbau in ländlichen Regio- nen für die Anbieter oft nicht lohnt. Die Aufgabe, den ländlichen Raum mit einem angemessenen Netzzugang zu versorgen, darf also nicht dem freien Spiel der Markt- kräfte allein überlassen bleiben. In Deutschland hinkt die Versorgung mit schnellen In- ternetanschlüssen massiv hinterher. Im europäischen Vergleich liegen wir bei der Glasfaseranschlussquote an der letzten Stelle. In den großen Städten gibt es zwar meistens ein gutes Netz, aber schon an den Stadträndern beginnt nicht das von der Bundeskanzlerin hochgelobte Neuland, sondern eher das digitale Niemandsland. Für eine der größten Industrienationen ist das in meinen Au- gen eine erschreckende Bilanz. Und was hat die Bundesregierung hier bisher getan? Sie schafft das Amt eines Internetministers, der zwar viel vom Ausbau der digitalen Infrastruktur spricht, aber bislang keine Konzepte und Ideen verlauten lassen hat. Auch die Finanzierung bleibt ungewiss: Minister Dobrindt will die Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen dafür verwenden. Die letzte Verstei- gerung solcher Lizenzen hat 2010 aber gerade mal 4,4 Milliarden Euro eingebracht. Benötigt wird jedoch mindestens das Fünffache davon. Der ländliche Raum wird wegen fehlender Mittel noch länger auf das schnelle Netz warten müssen, auch weil die Große Koalition es versäumt hat, Fördermittel für den Breit- bandausbau und die steuerliche Forschungsförderung im Koalitionsvertrag zu verankern. Der Breitbandausbau ist vielleicht das wichtigste technische Infrastrukturprojekt der nächsten Jahre und elementar, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu stärken. Statt weiter viele Milliar- den in fragwürdige Straßenneubauprojekte zu stecken, sollte Deutschland erst einmal ein flächendeckendes Da- tenautobahnnetz bekommen. Wir Grüne fordern auch bei dieser Frage die richtige Prioritätensetzung ein. 3176 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) (B) Anlage 13 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben (Zusatztagesordnungspunkt 5) (D) CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Andreas Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3177 (A) (C) (D)(B) Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping 3178 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 (A) (C) Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms (D) (B) 36. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Berufliche Bildung TOP 4 Freihandelsabkommen TOP 5 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2013 TOP 23, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 24 Abschließende Beratung ohne Aussprache ZP 4 Aktuelle Stunde zu Rüstungsexportgenehmigungen TOP 6 Bundeswehreinsatz EU-Operation Atalanta ZP 5 Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes TOP 7 Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite TOP 8 Sukzessivadoption durch Lebenspartner TOP 9, ZP 6 Gentechnikfreiheit im Pflanzenbau in Europa TOP 10 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR) TOP 11 Kommunalfinanzen TOP 12 Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe ZP 7 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (BKA) TOP 18 Technikfolgenabschätzung: Postdienste TOP 15 Schadstoffe in Spielzeugen TOP 17 Sprachliche Bereinigung des Strafrechts von NS-Normen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Harald Ebner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Minister, Sie haben soeben die richtige Frage an-

    gesprochen, wer Koch und wer Kellner ist. Das haben
    Sie auch schon gestern im Ausschuss gemacht und ge-
    sagt, Sie tragen es auf keinen Fall mit, dass die Staaten
    als Bittsteller auftreten müssen.

    Liegt Ihnen denn der neue Vorschlag der griechischen
    Ratspräsidentschaft vor? Gestern lag er ja wohl noch
    nicht vor. Ich habe jetzt ein inoffizielles Exemplar, das
    ich Ihnen gerne zukommen lasse. Liegt Ihnen dieser
    Text vor, in dem genau dieser Fall noch immer steht?

    Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung
    und Landwirtschaft:

    Welche Exemplare Ihnen vorliegen, lieber Kollege,
    weiß ich nicht. Ich kann nur sagen, dass ich über die Ver-
    handlungen, die im Augenblick stattfinden, das eine oder
    andere weiß.


    (Heiterkeit der Abg. Ute Vogt Die Forderung (Zuruf von der LINKEN: Da spricht der Kellner!)


    – nein, hier spricht der Koch –,


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    dass sich der Koch und der Kellner unterscheiden, muss
    darin aufgenommen werden. Wer das in Europa noch
    nicht geschrieben hat, der kann heute ja auch zuhören
    und erfahren, welche Meinung die Bundesregierung zu
    diesem Thema hat. Ich denke, Herr Kollege Ebner, wir
    sind hier genau der gleichen Meinung.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, wir sollten uns auf
    das Wesentliche konzentrieren.

    Ich habe Ihren Antrag gelesen, in dem Sie sehr um-
    fangreiche Ausführungen zur gentechnisch veränderten
    Maislinie 1507 gemacht haben. Sie und ich wissen, dass
    diese Maislinie in diesem Jahr aus Praktikabilitätsgrün-
    den gar nicht mehr angebaut werden kann.

    Hinsichtlich der Frage, ob wir im nächsten Jahr Arti-
    kel 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie, die Schutzklausel,
    anwenden sollten: Bei diesem Punkt hätte ich lieber
    mehr Rechtssicherheit durch eine nationale gesetzliche
    Regelung; denn wir wissen auch aus anderen Ländern,
    dass mit der Anwendung der Schutzklausel durchaus
    rechtliche Schwierigkeiten verbunden sind. Man möge
    nur die französische Rechtsprechung zum Thema
    MON810 in den letzten Wochen verfolgen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)






    Bundesminister Christian Schmidt


    (A) (C)



    (D)(B)

    Deswegen: Wir begeben uns nicht auf Nebenkriegs-
    schauplätze, sondern Sie können davon ausgehen, dass
    wir eine klare Zielvorgabe haben.

    Transparenz für den Verbraucher ist das Weitere, was
    wir brauchen. Das „Ohne-Gentechnik“-Siegel haben wir
    bereits eingeführt. Daneben müssen wir die Wahlfreiheit
    der Kunden sicherstellen. Ich glaube, das ist ein wichti-
    ger Punkt: Der Verbraucher muss wissen, dass er auf in
    Deutschland erzeugte Produkte und auf den Pflanzen-
    schutz in Deutschland, aber auch darauf vertrauen kann,
    dass er ein Stück Wahlfreiheit behält. – Ich gebe keine
    Glaubensbekenntnisse zu dieser Frage ab; die gebe ich
    im Gottesdienst in der Kirche ab.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich bin hier Pragmatiker und stelle fest, dass ich die
    Wahlfreiheit in Deutschland nur dann für jeden Einzel-
    nen aufrechterhalten kann, wenn ich sicherstelle, dass
    bei uns gentechnisch veränderte Organismen nicht ange-
    baut werden. Das ist die zweite Stufe dieser Regelung,
    und um dies und nichts anderes geht es.

    Es mag sein, dass wir nicht auf den Einsatz der Grü-
    nen Gentechnik angewiesen sind. Bezogen auf die Gen-
    technik mit ihren Risiken und Chancen ist ein Schwarz-
    Weiß-Denken ziemlich kompliziert. Die Vereinten Na-
    tionen – also keine NGO und keine Pro-Gentechnik-
    Gruppe – weisen darauf hin, dass die Weltbevölkerung
    bis zum Jahr 2050 auf bis zu 9 Milliarden Menschen
    steigen wird. Wir werden 70 Prozent mehr Nahrungsmit-
    tel produzieren müssen. Ich bemühe mich gerade ge-
    meinsam mit meinem Kollegen Gerd Müller, Afrikakon-
    zepte zu entwickeln und die Erreichung dieses Ziels mit
    Grünen Zentren zu unterstützen.

    Wir in Deutschland haben gute Böden, ein gutes
    Klima und gutes Saatgut. Eine leistungsstarke und nach-
    haltige Landwirtschaft sichert ertragreiche Ernten – Jahr
    für Jahr. Können wir das auch für Afrika sagen? Wir
    müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir zwar für
    unser Land Entscheidungen treffen können, dass wir uns
    aber nicht anmaßen sollten, anderen Ländern, weder in
    Europa noch in der Welt, genau zu sagen, was für sie
    richtig ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich will schon sagen, dass wir darauf achten müssen,
    in Forschung und Entwicklung nicht den Anschluss zu
    verlieren. Wir verfügen über eine ausgezeichnete For-
    schungslandschaft, wenngleich ich den Eindruck habe,
    dass die meisten deutschen Wissenschaftler im Bereich
    der Gentechnik ihren Wohnsitz schon längst in den USA
    oder in anderen Ländern dieser Welt, etwa in Brasilien,
    genommen haben.


    (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es leider!)


    Wir müssen aber die wissenschaftliche Kompetenz – das
    ist das einzig Nachhaltige bei uns – erhalten und pflegen,
    wenn wir die internationale Entwicklung eigenständig
    zum Wohle des Verbraucherschutzes und des Natur-
    schutzes beeinflussen wollen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ablehnung Grü-
    ner Gentechnik für Deutschland ergibt sich für mich aus
    diesen pragmatischen Überlegungen. Wenn sich die Eu-
    ropäische Union, der Ministerrat und die anderen euro-
    päischen Institutionen zu einer Opt-out-Regelung ent-
    schließen, dann werden wir diese Option wahrnehmen
    und dann zügig über die Frage einer Übertragung auf
    Deutschland reden.

    Ich will hier klar sagen: Um den Anbau von gentech-
    nisch veränderten Pflanzen in Deutschland nicht zuzu-
    lassen, sehe ich keinen anderen Weg, als ihn in einer na-
    tionalen Gesetzgebung zu untersagen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Das ist unser Ziel und nichts anderes.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Die Kollegin Dr. Kirsten Tackmann hat nun für die

Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kirsten Tackmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Liebe Gäste auf den Tribünen! Wir diskutieren über die
    Agrogentechnik schon sehr lange und sehr kontrovers.
    Ich finde, dieser demokratische Streit hat sich gelohnt,
    weil sich Mehrheiten verändert haben. Inzwischen leh-
    nen 80 Prozent der Bevölkerung diese Risikotechnologie
    ab. Viele NGOs haben sich sehr darum bemüht und ar-
    beiten weiterhin sehr intensiv daran, dass die Öffentlich-
    keit über die Gefahren dieser Risikotechnologie aufge-
    klärt wird, aber auch über die Strategie der Konzerne,
    die dahinterstehen und über die der Kollege Ebner schon
    gesprochen hat. Ich finde, es ist heute an der Zeit, den
    NGOs dafür zu danken.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Heute geht es in dieser Debatte um einen Aspekt von
    vielen, nämlich um die Frage, ob es EU-Mitgliedstaaten
    erlaubt sein soll, zugelassene gentechnisch veränderte
    Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet nicht anbauen zu las-
    sen. Bisher ist das – zugegebenermaßen – sehr restriktiv
    und rechtsunsicher geregelt. Die Linke will ein gentech-
    nikfreies Europa. Deswegen ist für uns das nationale An-
    bauverbot nur die zweitbeste Lösung.

    In Brüssel wird seit langem über diese Option, das so-
    genannte Opt-out, diskutiert. Deshalb ist die Debatte zu
    den Regeln, nach denen dieses Opt-out gewährt werden
    soll, extrem wichtig; denn wo Opt-out draufsteht, ist oft
    ein vergiftetes Angebot drin. Ich nenne hier als Beispiel
    den aktuellen Entwurf der griechischen Ratspräsident-
    schaft. Mit diesem Entwurf werden Mitgliedstaaten zu
    Bittstellern bei den Konzernen gemacht, so wie das der





    Dr. Kirsten Tackmann


    (A) (C)



    (D)(B)

    Minister gestern im Ausschuss auch schon formuliert
    hat. Das ist für uns Linke absolut indiskutabel.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Uns ist völlig egal, ob die Gespräche direkt abgehal-
    ten werden sollen oder ob das Ganze über die EU-Kom-
    mission laufen soll. Das wäre ein politischer Kniefall vor
    handfesten wirtschaftlichen Interessen. Das kann man in
    einer Demokratie nicht zulassen.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Außerdem sind in diesem Vorschlag die Hürden für
    einen Ausstieg aus dem Anbau gentechnisch veränderter
    Pflanzen so hoch, dass ich dazu nur sagen kann: Das ist
    ein Scheinangebot. Es ist also nicht nur vergiftet, son-
    dern gar kein richtiges Angebot. Auch das ist aus unserer
    Sicht nicht verhandelbar.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Die Bundesregierung wollte bisher gar kein nationa-
    les Anbauverbot haben; die Gründe dafür standen im
    Gegensatz zu denen der Linken. Sie wollte und will den
    Anbau dieser Pflanzen, zumindest in der Union ist das
    klar. Aber der öffentliche Proteststurm gegen die Enthal-
    tung der Bundesregierung bei der Abstimmung über die
    Anbauzulassung der Maislinie 1507 in Brüssel hat Wir-
    kung gezeigt. Das zeigt übrigens, dass es sich lohnt, sich
    zusammenzutun, einig zu sein und sich zu Wort zu mel-
    den.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Aber statt nun konsequent zu handeln, versucht die
    Kanzlerin einen Trick. Kollege Ebner hat es schon erläu-
    tert. Sie erklärt sich diese Woche bereit, in Brüssel für
    ein nationales Anbauverbot zu stimmen. Sie meint aber
    das vergiftete Scheinangebot der griechischen Ratspräsi-
    dentschaft. Sie tut also aus meiner Sicht nur so, als ob sie
    auf die kritischen Stimmen hören würde. Und weil ei-
    nige Fachleute – aus allen Fraktionen übrigens – das
    schon geahnt haben, haben wir uns bereits am 25. April
    mit einer gemeinsamen Initiative an alle Kolleginnen
    und Kollegen gewandt. Ich danke übrigens allen Kolle-
    ginnen und Kollegen, die in dieser Gruppe sehr vertrau-
    ensvoll zusammengearbeitet haben.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Unsere Forderungen lauten in Kurzfassung: die grie-
    chische Opt-out-Variante ablehnen, Zulassungsverfahren
    deutlich verbessern und sozial-ökonomische Risiken be-
    rücksichtigen. Erreicht haben wir damit immerhin, dass
    heute dieser Antrag der Koalition vorliegt und wir uns
    darüber verständigen können. Man muss auch zugeben:
    Der Antrag nimmt einige Gedanken der überfraktionel-
    len Gruppe auf.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das will ich als Linke gerne zugestehen.
    Aber wichtiger für die Bewertung des Antrags ist,
    was nicht darin enthalten ist. Es fehlt nämlich zum Bei-
    spiel der Ausschluss einer Bittstellerfunktion der Mit-
    gliedstaaten gegenüber den Konzernen. Ich frage mich,
    warum Sie das nicht in den Antrag aufgenommen haben.
    Für uns Linke ist das nämlich ein absolutes No-Go.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Zweitens fehlt die Forderung nach der kritischen
    Überarbeitung des Zulassungsverfahrens. Aber nur da-
    mit können wir verhindern, dass in Europa gefährliche
    Pflanzen zugelassen werden. Deswegen ist es so wichtig,
    dass wir auch das angehen, und deshalb müsste es auch
    im Antrag gefordert werden.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Drittens fehlt der Auftrag an die Bundesregierung, in
    Brüssel gegen sämtliche Zulassungen gentechnisch ver-
    änderter Pflanzen zu stimmen, zumindest solange das
    Zulassungsverfahren nicht deutlich verbessert worden
    ist.

    Dass die SPD trotzdem versucht, diesen Antrag, der
    aus meiner Sicht ein Minikompromiss ist, als großen
    Wurf und als Durchbruch zu feiern, finde ich sehr bedau-
    erlich. Ich hätte mir eine etwas kritischere Sicht auf die
    eigene Rolle gewünscht. Aber ich finde trotzdem: Es ist
    ein wichtiger Schritt. Das ist anerkannt. Ich freue mich
    und bedanke mich auch noch einmal bei den Grünen,
    dass eine gemeinsame Positionierung der Opposition
    möglich war.

    Allen Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitions-
    fraktionen biete ich heute noch einmal ausdrücklich an,
    gemeinsam für unser Ziel weiterzustreiten, nämlich für
    ein gentechnikfreies Europa.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)