Plenarprotokoll 18/36
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
36. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
I n h a l t :
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2995 A
Absetzung der Tagesordnungspunkte 13, 14
und 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2995 D
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 2995 D
Tagesordnungspunkt 3:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Berufsbildungsbericht 2014
Drucksache 18/1180 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2996 D
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas
Feist, Uda Heller, Albert Rupprecht, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Willi
Brase, Rainer Spiering, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Berufliche Bildung
zukunftssicher gestalten – Wettbewerbs-
fähigkeit und Beschäftigung stärken
Drucksache 18/1451 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 A
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie
Hein, Diana Golze, Sabine Zimmermann
(Zwickau), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Das Recht auf
Ausbildung umsetzen
Drucksache 18/1454 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 A
d) Antrag der Abgeordneten Beate Walter-
Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai
Gehring, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Berufliche Bildung sichern – Jungen
Menschen Zukunftschancen bieten
Drucksache 18/1456 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 B
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2997 B
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 2999 D
Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3001 B
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . 3001 C
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3003 D
Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3005 B
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3006 B
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3007 C
Aydan Özoğuz, Staatsministerin
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3008 D
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3010 A
Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3011 A
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3012 B
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3013 D
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3015 A
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 3015 C
Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3017 A
Sven Volmering (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3018 B
Tagesordnungspunkt 4:
a) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge,
Bärbel Höhn, Britta Haßelmann, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Für ein starkes
Primat der Politik – Für fairen Handel
ohne Demokratie-Outsourcing
Drucksache 18/1457 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3019 C
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
b) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge,
Katja Keul, Bärbel Höhn, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne
Klageprivilegien für Konzerne
Drucksache 18/1458 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3019 D
c) Antrag der Abgeordneten Thomas Nord,
Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Die Verhandlungen zum EU-USA-Frei-
handelsabkommen TTIP stoppen
Drucksache 18/1093 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3019 D
d) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst,
Thomas Nord, Susanna Karawanskij, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Vertragstext zum Freihandels-
abkommen der EU mit Kanada sofort
vorlegen
Drucksache 18/1455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3020 A
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3020 A
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3021 C
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3022 A
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3022 C
Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 3024 B
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 3025 C
Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3027 C
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3028 C
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3028 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3029 B
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3029 D
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3030 C
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3031 C
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3033 A
Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3035 B
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3036 D
Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3038 B
Claudia Tausend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3040 B
Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3041 D
Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3043 D
Tagesordnungspunkt 5:
Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und
Beschwerden an den Deutschen Bundes-
tag – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses
des Deutschen Bundestages im Jahr 2013
Drucksache 18/1300 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3045 D
Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 3046 A
Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3048 A
Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 3049 C
Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3050 B
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3051 C
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3053 A
Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3054 B
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3055 A
Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3055 D
Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3056 C
Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 3057 C
Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3058 B
Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3059 B
Tagesordnungspunkt 23:
a) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Rind-
fleischetikettierungsgesetzes und des
Legehennenbetriebsregistergesetzes
Drucksache 18/1286 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 B
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Keine Privatisierung von Acker-
land und Wäldern durch die Bodenver-
wertungs- und -verwaltungs GmbH
Drucksache 18/1366 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 B
c) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung über bis-
lang geprüfte Optionen zur Steigerung
von Attraktivität und Wettbewerbsfä-
higkeit sowie über Maßnahmen zur
stärkeren Berücksichtigung von Öffent-
lich-Privaten Partnerschaften als Be-
schaffungsvariante der öffentlichen Hand
Drucksache 17/13749 . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 C
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer,
Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Europäische Ener-
gieunion – Unabhängigkeit durch Effizienz,
Einsparung und erneuerbare Energien
schaffen
Drucksache 18/1461 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3060 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 III
Tagesordnungspunkt 24:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie
zur Änderung sonstiger Vorschriften
Drucksachen 18/823, 18/1492 . . . . . . . . . 3060 D
b) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zum Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zur Ausdehnung
der Anwendung der Verordnung (EU)
Nr. …/2013 über ein Aktionsprogramm
in den Bereichen Austausch, Unterstüt-
zung und Ausbildung zum Schutz des
Euro gegen Geldfälschung (Programm
„Pericles 2020“) auf die nicht teilneh-
menden Mitgliedstaaten
Drucksachen 18/1225, 18/1473 . . . . . . . . 3061 A
c)–k)
Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52 und 53
zu Petitionen
Drucksachen 18/1350, 18/1351, 18/1352,
18/1353, 18/1354, 18/1355, 18/1356,
18/1357, 18/1358 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3061 C
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Rüstungsexportgenehmigun-
gen der Großen Koalition . . . . . . . . . . . . . . 3062 B
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 3062 B
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3063 B
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3065 A
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3066 C
Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3067 D
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3068 D
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3070 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3072 A
Helmut Nowak (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3073 B
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3074 B
Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3075 B
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3076 A
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 3077 B
Tagesordnungspunkt 6:
– Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung der Be-
teiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der EU-geführten Operation
Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
vor der Küste Somalias auf Grundlage
des Seerechtsübereinkommens der Ver-
einten Nationen (VN) von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai
2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008,
1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846
(2008) vom 2. Dezember 2008, 1851
(2008) vom 16. Dezember 2008, 1897
(2009) vom 30. November 2009, 1950
(2010) vom 23. November 2010, 2020
(2011) vom 22. November 2011, 2077
(2012) vom 21. November 2012, 2125
(2013) vom 18. November 2013 und
nachfolgender Resolutionen des Sicher-
heitsrates der VN in Verbindung mit
der Gemeinsamen Aktion 2008/851/
GASP des Rates der Europäischen
Union (EU) vom 10. November 2008,
dem Beschluss 2009/907/GASP des Ra-
tes der EU vom 8. Dezember 2009, dem
Beschluss 2010/437/GASP des Rates der
EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss
2010/766/GASP des Rates der EU vom
7. Dezember 2010 und dem Beschluss
2012/174/GASP des Rates der EU vom
23. März 2012
Drucksachen 18/1282, 18/1486 . . . . . . . . 3078 B
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/1487 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3078 C
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3078 C
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3079 C
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 3080 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3081 A
Doris Wagner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3082 A
Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3083 A
Gabi Weber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3084 A
Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3084 D
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 3086 A
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 D
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Wahl des Präsidenten des Bundesrech-
nungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 B
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 D
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3092 B
Tagesordnungspunkt 7:
a) Antrag der Abgeordneten Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Begrenzung und Verein-
heitlichung der Zinssätze für Dispo-
und Überziehungskredite
Drucksache 18/807 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 A
b) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch,
Renate Künast, Luise Amtsberg, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Begrenzung von
Dispositions- und Überziehungszinsen
Drucksache 18/1342 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 B
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 3086 B
Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3090 D
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 3091 B
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3092 B
Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3093 B
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3094 B
Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3095 A
Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3096 A
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3096 B
Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3097 B
Tagesordnungspunkt 8:
a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Umsetzung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zur
Sukzessivadoption durch Lebenspart-
ner
Drucksachen 18/841, 18/1488 . . . . . . . 3098 B
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Sukzessivadoption
durch Lebenspartner
Drucksachen 18/1285, 18/1488 . . . . . . 3098 B
b) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika
Lazar, Ulle Schauws, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspart-
nerschaftsgesetzes und anderer Gesetze
im Bereich des Adoptionsrechts
Drucksachen 18/577 (neu), 18/1488 . . . . 3098 B
c) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise
Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zum Europäischen Überein-
kommen über die Adoption von Kin-
dern (revidiert)
Drucksachen 18/842, 18/1488 . . . . . . . . . 3098 C
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3098 D
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 3099 C
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 3100 C
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3102 B
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 3103 C
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3104 A
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3105 A
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 3105 D
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3106 C
Tagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: zu dem Vorschlag für eine Verord-
nung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie
2001/18/EG betreffend die den Mitglied-
staaten eingeräumte Möglichkeit, den An-
bau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu
beschränken oder zu untersagen –
KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10
Add. 1 – hier: Stellungnahme gegenüber
der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab-
satz 3 des Grundgesetzes – Vorbehalte der
Bevölkerung gegenüber der Agro-Gentech-
nik anerkennen – Gentechnikfreiheit im
Pflanzenbau dauerhaft sichern
Drucksache 18/1453 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3108 D
in Verbindung mit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 V
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und
Vorbehalte der Menschen ernst nehmen,
Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit
ermöglichen
Drucksache 18/1450 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3109 A
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3109 A
Christian Schmidt, Bundesminister
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3110 C
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3111 C
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 3112 C
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 3113 D
Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3114 D
Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 3116 A
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3116 C
Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . 3117 C
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3119 D, 3122 A
Tagesordnungspunkt 10:
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung
der deutschen Beteiligung an der interna-
tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf
der Grundlage der Resolution 1244 (1999)
des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-
Technischen Abkommens zwischen der in-
ternationalen Sicherheitspräsenz (KFOR)
und den Regierungen der Bundesrepublik
Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und
der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
Drucksache 18/1415 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3117 D
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3118 A
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 3124 B
Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 3126 C
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . 3126 D
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3128 A
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3129 B
Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3130 B
Tagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij,
Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ge-
meindewirtschaftsteuer einführen – Kom-
munalfinanzen stärken
Drucksache 18/1094 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3132 A
Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 3132 B
Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3133 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3134 A
Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 3135 A
Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 3136 D
Tagesordnungspunkt 12:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Durchführung der Direktzah-
lungen an Inhaber landwirtschaftlicher
Betriebe im Rahmen von Stützungsrege-
lungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Direktzahlungen-Durchführungsgesetz –
DirektZahlDurchfG)
Drucksachen 18/908, 18/1418, 18/1493 . . . . 3138 A
Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3138 B
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 3139 B
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 3140 B
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3141 D
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 3142 D
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Frank Tempel, Jan Korte,
Ulla Jelpke, Martina Renner und weiterer Ab-
geordneter: Einsetzung eines Untersu-
chungsausschusses
Drucksache 18/1475 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3142 D
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3145 A
Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) 3146 A
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3147 A
Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3148 A
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 3148 C
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3150 A
Tagesordnungspunkt 18:
Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung gemäß
§ 56a GO-BT: Technikfolgenabschätzung
(TA) – Postdienste und moderne Informa-
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
tions- und Kommunikationstechnologien
Drucksache 18/582 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3151 B
Tagesordnungspunkt 15:
Antrag der Abgeordneten Karin Binder,
Caren Lay, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Schutz von
Kindern vor Schadstoffen in Spielzeugen
wirksam durchsetzen
Drucksache 18/1367 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3151 C
Tagesordnungspunkt 17:
Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak,
Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Einsetzung ei-
ner Unabhängigen Kommission zur sprachli-
chen Bereinigung des Strafrechts von NS-
Normen, insbesondere von Gesinnungs-
merkmalen
Drucksache 18/865 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3152 A
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 3152 A
Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3153 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3154 A
Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3155 A
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3156 B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3157 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 3159 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele, Corinna Rüffer, Peter
Meiwald und Christian Kühn (Tübingen) (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
chen Abstimmung über die Beschlussempfeh-
lung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta zur
Bekämpfung der Piraterie vor der Küste So-
malias auf Grundlage des Seerechtsüberein-
kommens der Vereinten Nationen (VN) von
1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom
15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008,
1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846
(2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008)
vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom
30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. No-
vember 2010, 2020 (2011) vom 22. November
2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012,
2125 (2013) vom 18. November 2013 und
nachfolgender Resolutionen des Sicherheits-
rates der VN in Verbindung mit der Gemein-
samen Aktion 2008/851/GASP des Rates der
Europäischen Union (EU) vom 10. November
2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des
Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem
Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU
vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/
GASP des Rates der EU vom 7. Dezember
2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des
Rates der EU vom 23. März 2012 (Tagesord-
nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3159 C
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zur namentlichen Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der EU-geführten Opera-
tion Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
vor der Küste Somalias auf Grundlage des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Na-
tionen (VN) von 1982 und der Resolutionen
1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008)
vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Okto-
ber 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember
2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950
(2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011)
vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom
21. November 2012, 2125 (2013) vom
18. November 2013 und nachfolgender Reso-
lutionen des Sicherheitsrates der VN in Ver-
bindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/
851/GASP des Rates der Europäischen Union
(EU) vom 10. November 2008, dem Be-
schluss 2009/907/GASP des Rates der EU
vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/
437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli
2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des
Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und
dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der
EU vom 23. März 2012 (Tagesordnungs-
punkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3160 B
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Karl-Heinz Brunner, Susann Rüthrich,
Rainer Arnold, Ulrike Bahr, Dr. Katarina
Barley, Dr. Matthias Bartke, Bärbel Bas,
Lothar Binding (Heidelberg), Willi Brase,
Edelgard Bulmahn, Dr. Lars Castellucci, Petra
Crone, Dr. Karamba Diaby, Sabine Dittmar,
Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann,
Michaela Engelmeier-Heite, Petra Ernstberger,
Saskia Esken, Karin Evers-Meyer, Dr. Johannes
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 VII
Fechner, Dr. Fritz Felgentreu, Elke Ferner,
Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Dagmar
Freitag, Martin Gerster, Ulrike Gottschalk,
Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Metin
Hakverdi, Ulrich Hampel, Michael Hartmann,
Sebastian Hartmann (Wackernheim), Dirk
Heidenblut, Hubertus Heil (Peine), Gabriela
Heinrich, Marcus Held, Wolfgang Hellmich,
Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen),
Christina Jantz, Frank Junge, Thomas Jurk,
Oliver Kaczmarek, Christina Kampmann,
Ralf Kapschack, Gabriele Katzmarek, Cansel
Kiziltepe, Daniela Kolbe, Dr. Hans-Ulrich
Krüger, Hiltrud Lotze, Dr. Birgit Malecha-
Nissen, Caren Marks, Hilde Mattheis,
Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Susanne
Mittag, Michelle Müntefering, Ulli Nissen,
Sabine Poschmann, Dr. Simone Raatz, Martin
Rabanus, Mechthild Rawert, Stefan Rebmann,
Dr. Carola Reimann, Dr. Daniela De Ridder,
Andreas Rimkus, Sönke Rix, Dennis Rohde,
Dr. Martin Rosemann, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Bernd Rützel, Johann Saathoff,
Annette Sawade, Dr. Hans-Joachim Schabedoth,
Dr. Nina Scheer, Marianne Schieder, Udo
Schiefner, Dr. Dorothee Schlegel, Dagmar
Schmidt (Wetzlar), Matthias Schmidt (Ber-
lin), Ursula Schulte, Ewald Schurer,
Dr. Carsten Sieling, Svenja Stadler, Martina
Stamm-Fibich, Peer Steinbrück, Kerstin Tack,
Carsten Träger, Gabi Weber, Andrea Wicklein,
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Stefan Zierke
(alle SPD) zur namentlichen Abstimmung
über den Änderungsantrag der Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise
Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate
Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan
Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian
Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Um-
setzung der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch
Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) . . . 3161 B
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle
Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring,
Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar,
Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin
von Notz, Hans-Christian Ströbele und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ent-
wurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Ta-
gesordnungspunkt 8 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3162 A
Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3162 B
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 3162 D
Michael Thews (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3163 A
Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3163 C
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Eva Högl und Burkhard Lischka (beide
SPD) zur namentlichen Abstimmung über den
Änderungsantrag der Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg,
Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast,
Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian
Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Um-
setzung der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch
Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) . . . 3163 D
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Marian Wendt (CDU/CSU) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Umset-
zung der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch
Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a) . . . 3164 B
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Hermann Färber, Dieter Stier und Carola
Stauche (alle CDU/CSU) zu den namentli-
chen Abstimmungen über:
– Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge-
ordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren
Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE zu
dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
betreffend die den Mitgliedstaaten einge-
räumte Möglichkeit, den Anbau von GVO
auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken
oder zu untersagen – KOM(2010) 375
endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier:
Stellungnahme gegenüber der Bundesre-
gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevölke-
rung gegenüber der Agro-Gentechnik
anerkennen – Gentechnikfreiheit im Pflan-
zenbau dauerhaft sichern
– Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor-
behalte der Menschen ernst nehmen,
VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit er-
möglichen
(Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3164 D
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Gitta Connemann (CDU/CSU) zu den na-
mentlichen Abstimmungen über:
– Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge-
ordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren
Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE zu
dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
betreffend die den Mitgliedstaaten einge-
räumte Möglichkeit, den Anbau von GVO
auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken
oder zu untersagen – KOM(2010) 375
endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier:
Stellungnahme gegenüber der Bundesre-
gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevölke-
rung gegenüber der Agro-Gentechnik
anerkennen – Gentechnikfreiheit im Pflan-
zenbau dauerhaft sichern
– Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und
Vorbehalte der Menschen ernst nehmen,
Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit er-
möglichen
(Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3166 A
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Alois Gerig (CDU/CSU) zu den namentlichen
Abstimmungen über:
– Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge-
ordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren
Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE zu
dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
betreffend die den Mitgliedstaaten einge-
räumte Möglichkeit, den Anbau von GVO
auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken
oder zu untersagen – KOM(2010) 375
endg.; Ratsdok. 12371/10 Add. 1 – hier:
Stellungnahme gegenüber der Bundesre-
gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevöl-
kerung gegenüber der Agro-Gentechnik
anerkennen – Gentechnikfreiheit im Pflan-
zenbau dauerhaft sichern (Tagesordnungs-
punkt 9)
– Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor-
behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst-
bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermög-
lichen (Zusatztagesordnungspunkt 6)
(Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3167 B
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Schutz von Kindern vor Schad-
stoffen in Spielzeugen wirksam durchsetzen
(Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . 3168 C
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3168 C
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . 3169 A
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 3169 C
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3170 A
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden zum Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung gemäß § 56 a GO-BT:
Technikfolgenabschätzung (TA) – Postdienste
und moderne Informations- und Kommunika-
tionstechnologien (Tagesordnungspunkt 18) . 3170 D
Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 3170 D
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3172 C
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 3174 A
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3174 D
Anlage 13
Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut-
schen Bundestages, die an der Wahl des Präsi-
denten des Bundesrechnungshofes teilgenom-
men haben (Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . 3176 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 2995
(A) (C)
(D)(B)
36. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
Beginn: 9.00 Uhr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3159
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 22.05.2014
Bär, Dorothee CDU/CSU 22.05.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 22.05.2014
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.05.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 22.05.2014
Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 22.05.2014
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 22.05.2014
Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 22.05.2014
Dr. Finckh-Krämer, Ute SPD 22.05.2014
Freese, Ulrich SPD 22.05.2014
Gabriel, Sigmar SPD 22.05.2014
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 22.05.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 22.05.2014
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.05.2014
Groß, Michael SPD 22.05.2014
Henke, Rudolf CDU/CSU 22.05.2014
Ilgen, Matthias SPD 22.05.2014
Kampeter, Steffen CDU/CSU 22.05.2014
Kudla, Bettina CDU/CSU 22.05.2014
Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 22.05.2014
Lischka, Burkhard SPD 22.05.2014
Nahles, Andrea SPD 22.05.2014
Schwabe, Frank SPD 22.05.2014
Schwarz, Andreas SPD 22.05.2014
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 22.05.2014
Thönnes, Franz SPD 22.05.2014
Ziegler, Dagmar SPD 22.05.2014
Zöllmer, Manfred SPD 22.05.2014
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Corinna Rüffer, Peter Meiwald und Christian
Kühn (Tübingen) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zur namentlichen Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der EU-geführten Opera-
tion Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor
der Küste Somalias auf Grundlage des See-
rechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
(VN) von 1982 und der Resolutionen 1814
(2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom
2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008)
vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom
30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. No-
vember 2010, 2020 (2011) vom 22. November
2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125
(2013) vom 18. November 2013 und nachfolgen-
der Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in
Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/
851/GASP des Rates der Europäischen Union
(EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss
2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. De-
zember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP
des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Be-
schluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom
7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/
GASP des Rates der EU vom 23. März 2012
(Tagesordnungspunkt 6)
Den Antrag der Bundesregierung lehnen wir ab.
Wir stimmen wieder mit Nein wie bei den letzten sie-
ben Abstimmungen zum Atalanta-Einsatz der Bundes-
wehr.
Wir halten den Einsatz der Bundeswehr im Golf von
Aden und im ganzen Indischen Ozean politisch für
falsch und nicht notwendig zum Schutz der Schiffe des
Welternährungsprogramms vor Piraterie. Vor allem war
er von Anfang an nicht das letzte mögliche Mittel, die
Ultima Ratio, um die Schiffe zu schützen und Piraterie
wirksam zu bekämpfen.
In der Begründung zum Mandat erklärt die Bundesre-
gierung, dass die Erfolgsquote der Piraten im Jahr 2013
im Vergleich zu den vergangenen Jahren auf einem Tief-
stand sei. Sie behauptet – wie im Vorjahr –, dies sei
Folge der ständigen Präsenz der Kriegsschiffe im Golf
von Aden. Wie im Vorjahr wird diese Behauptung nicht
belegt. Es ist eine falsche Annahme.
Andere, „zivile“ Maßnahmen haben die Pirateriean-
griffe verhindert: das Einhalten der sogenannten „Best
Management Practices“ – das Fahren im Konvoi oder
mit hoher Geschwindigkeit sowie die Absicherung von
Reling und Außenbord, etwa durch Stacheldraht, und
Anlagen
3160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
das Anbringen von Scheinwerfern. Die Bundesregierung
hat bestätigt, dass kein einziges Schiff von Piraten auf-
gebracht wurde, das sich an diese Regeln gehalten hat.
In der Mandatsbegründung sagt die Bundesregierung
selbst, dass „die Weiterentwicklung und konsequentere
Anwendung der Handlungsmöglichkeit für Handels-
schiffe zum Schutz vor und bei Angriffen (Best Manage-
ment Practices)“ erfolgreich war. Das gilt gerade auch
für den Schutz der Schiffe des Welternährungspro-
gramms.
In einem Gutachten des Instituts für Friedensfor-
schung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg
wird empfohlen, den Schutz dieser Transporte von Hilfs-
gütern und Nahrungsmitteln nach Somalia dadurch zu
verbessern, dass das WFP mit besseren und schnelleren
Schiffen ausgestattet wird.
Zum achten Mal entscheidet sich der Bundestag nun
schon für diesen Kriegseinsatz, der aber letztlich nur die
Symptome von Piraterie bekämpft. Deren Ursachen hin-
gegen, die man politisch angehen kann, werden immer
noch weitgehend ignoriert. Dazu gehört die Überfi-
schung der Gewässer vor Somalia. Modern ausgestattete
Fangflotten aus der EU, Japan oder Taiwan rauben den
lokalen Fischern die Existenzgrundlage. Zusätzlich
kommt es durch illegale (Gift-)Müllentsorgung vor der
Küste Somalias zu massivem Fischsterben, Menschen
erkranken. Auch europäische Firmen sind in die Müll-
verseuchung verwickelt. Und an Land herrschen noch
immer Armut, Hunger, Gewalt und politische Unsicher-
heit.
Kriegsschiffe und Militäreinsätze sind nicht das rich-
tige Mittel, um die Piraterie zu bekämpfen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Monika Lazar (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-
geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung
der Piraterie vor der Küste Somalias auf
Grundlage des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Re-
solutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816
(2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Ok-
tober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008,
1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897
(2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010)
vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom
22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. No-
vember 2012, 2125 (2013) vom 18. November
2013 und nachfolgender Resolutionen des Si-
cherheitsrates der VN in Verbindung mit der
Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates
der Europäischen Union (EU) vom 10. Novem-
ber 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des
Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Be-
schluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom
30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP
des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und
dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der
EU vom 23. März 2012 (Tagesordnungspunkt 6)
Den Antrag der Bundesregierung lehne ich ab. Ich
stimme wieder mit Nein, wie bei den letzten sieben Ab-
stimmungen zum Atalanta-Einsatz der Bundeswehr.
Meine Gründe für dieses Nein sind dieselben wie in
den vergangenen Jahren:
Ich halte den Einsatz der Bundeswehr im Golf von
Aden und im ganzen Indischen Ozean politisch für
falsch und nicht notwendig zum Schutz der Schiffe des
Welternährungsprogramms vor Piraterie. Vor allem war
er von Anfang an nicht das letzte mögliche Mittel, die
Ultima Ratio, um die Schiffe zu schützen und Piraterie
wirksam zu bekämpfen.
In der Begründung zum Mandat erklärt die Bundesre-
gierung, dass die Erfolgsquote der Piraten im Jahr 2013
im Vergleich zu den vergangenen Jahren auf einem Tief-
stand sei. Sie behauptet – wie im Vorjahr –, dies sei
Folge der ständigen Präsenz der Kriegsschiffe im Golf
von Aden. Wie im Vorjahr legt sie für diese Behauptung
keinerlei Beweise vor.
Es ist aber schlicht eine falsche Annahme.
Tatsächlich hat der Rückgang der Kaperungen andere
Gründe. Es gibt geeignete „zivile“ Maßnahmen, um das
Risiko von Piraterieangriffen zu verringern: das Einhal-
ten der sogenannten Best Management Practices – das
Fahren im Konvoi oder mit hoher Geschwindigkeit so-
wie die Absicherung von Reling und Außenbord, etwa
durch Stacheldraht, und das Anbringen von Scheinwer-
fern.
Bereits 2012 hatten Abgeordnete meiner Fraktion die
Bundesregierung dazu befragt, und sie bestätigte uns
schon damals, dass kein einziges Schiff von Piraten auf-
gebracht werden konnte, das sich an diese Regeln gehal-
ten hat. In der diesjährigen Mandatsbegründung nennt
die Bundesregierung selbst – wenn auch nur als eine von
mehreren Maßnahmen –, dass „die Weiterentwicklung
und konsequentere Anwendung der Handlungsmöglich-
keit für Handelsschiffe zum Schutz vor und bei Angrif-
fen (Best Management Practices)“ erfolgreich war.
Warum wir trotzdem Jahr um Jahr über einen Kriegs-
einsatz abstimmen müssen, für dessen Sinn und Notwen-
digkeit die Bundesregierung keine Belege vorlegt, ver-
stehe ich nicht. Insbesondere wenn einer der primären
Gründe des Einsatzes – der Schutz der Schiffe des Welt-
ernährungsprogramms, WFD, – auch anders erreicht
werden kann.
In einem Gutachten des Instituts für Friedensfor-
schung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg,
das im Jahr 2012 im Auftrag der Grünen im Europapar-
lament erstellt wurde, wird empfohlen, den Schutz der
Transporte des Welternährungsprogramms – WFP – von
Hilfsgütern und Nahrungsmitteln nach Somalia dadurch
zu verbessern, dass das WFP mit besseren und schnelle-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3161
(A) (C)
(D)(B)
ren Schiffen ausgestattet wird. Auch der Schutz von
Handelsschiffen auf gefährlichen Routen durch zivile Si-
cherheitsdienste an Bord, die nicht schwer bewaffnet
sein müssen, wird seit Jahren empfohlen. Nach Schät-
zungen sind inzwischen fast 80 Prozent der Schiffe in
der gefährdeten Region mit zivilen Sicherheitsdiensten
an Bord unterwegs.
Im vorletzten Jahr wurde das Mandat der Operation
Atalanta sogar erweitert: vom militärischen Kampfein-
satz vor der Küste Somalias auf einen Küstenstreifen an
Land von zwei Kilometern Breite. Zwar beschränkt sich
diese Erweiterung des Mandats auf Angriffe nur aus der
Luft mittels Hubschraubern lediglich auf die Logistik
von Piraten, Nothilfeeinsätze an Land, um abgeschos-
sene Hubschrauberbesatzungen zu retten, bleiben aber
erlaubt. Die Erweiterung bedeutet daher ein zusätzliches
Eskalationsrisiko.
Bisher gab es zwar nur einen solchen Einsatz an
Land, umso unverständlicher ist es, dass diese Option
weiterhin im Mandat aufrechterhalten werden soll.
Zum achten Mal entscheidet sich der Bundestag nun
schon für diesen Kriegseinsatz, der aber letztlich nur die
Symptome von Piraterie bekämpft. Deren Ursachen hin-
gegen, die man politisch angehen kann, werden immer
noch weitgehend ignoriert. Dazu gehört die Überfischung
der Gewässer vor Somalia. Modern ausgestattete Fang-
flotten aus der EU, Japan oder Taiwan rauben den lokalen
Fischern die Existenzgrundlage. Zusätzlich kommt es
durch illegale (Gift-)Müllentsorgung vor der Küste So-
malias zu massivem Fischsterben, Menschen erkranken.
Auch europäische Firmen sind in die Müllverseuchung
verwickelt. Und an Land herrschen noch immer Armut,
Hunger, Gewalt und politische Unsicherheit.
Ich kann nur die bittere Einsicht wiederholen, die wir
schon im letzten Jahr formuliert haben: Wen wundert,
dass da die Aussicht, mit Schiffsentführungen harte Dol-
lars zu verdienen, verlockend ist.
Kriegsschiffe und Militäreinsätze sind nicht das rich-
tige Mittel und nicht nötig, um die Piraterie wirksam zu
bekämpfen. Der Einsatz der Bundesmarine ist umgehend
zu beenden.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Brunner,
Susann Rüthrich, Rainer Arnold, Ulrike Bahr,
Dr. Katarina Barley, Dr. Matthias Bartke,
Bärbel Bas, Lothar Binding (Heidelberg), Willi
Brase, Edelgard Bulmahn, Dr. Lars Castellucci,
Petra Crone, Dr. Karamba Diaby, Sabine
Dittmar, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund
Ehrmann, Michaela Engelmeier-Heite, Petra
Ernstberger, Saskia Esken, Karin Evers-Meyer,
Dr. Johannes Fechner, Dr. Fritz Felgentreu,
Elke Ferner, Christian Flisek, Gabriele
Fograscher, Dagmar Freitag, Martin Gerster,
Ulrike Gottschalk, Bettina Hagedorn, Rita
Hagl-Kehl, Metin Hakverdi, Ulrich Hampel,
Michael Hartmann (Wackernheim), Sebastian
Hartmann, Dirk Heidenblut, Hubertus Heil
(Peine), Gabriela Heinrich, Marcus Held,
Wolfgang Hellmich, Gabriele Hiller-Ohm, Petra
Hinz (Essen), Christina Jantz, Frank Junge,
Thomas Jurk, Oliver Kaczmarek, Christina
Kampmann, Ralf Kapschack, Gabriele
Katzmarek, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe,
Dr. Hans-Ulrich Krüger, Hiltrud Lotze,
Dr. Birgit Malecha-Nissen, Caren Marks, Hilde
Mattheis, Dr. Matthias Miersch, Klaus
Mindrup, Susanne Mittag, Michelle Müntefering,
Ulli Nissen, Sabine Poschmann, Dr. Simone
Raatz, Martin Rabanus, Mechthild Rawert,
Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann,
Dr. Daniela De Ridder, Andreas Rimkus, Sönke
Rix, Dennis Rohde, Dr. Martin Rosemann,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Rützel,
Johann Saathoff, Annette Sawade, Dr. Hans-
Joachim Schabedoth, Dr. Nina Scheer,
Marianne Schieder, Udo Schiefner, Dr. Dorothee
Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Matthias
Schmidt (Berlin), Ursula Schulte, Ewald
Schurer, Dr. Carsten Sieling, Svenja Stadler,
Martina Stamm-Fibich, Peer Steinbrück,
Kerstin Tack, Carsten Träger, Gabi Weber,
Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmir-
stedt), Stefan Zierke (alle SPD) zur namentli-
chen Abstimmung über den Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle
Schauws, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja
Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene
Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von
Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Ge-
setzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption
durch Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a)
Die vollständige Gleichstellung eingetragener Le-
benspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit lan-
gem ein Kernanliegen unserer sozialdemokratischen
Politik.
Dazu gehört für uns selbstverständlich auch das volle
Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit
wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kin-
dern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes
Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern
ist für uns das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der
Eltern.
Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern
entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin-
dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor-
genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter-
schiedlichen Familienkonstellationen.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach
sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän-
digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel-
lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung
3162 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im
Adoptionsrecht aus.
Wir bedauern, dass in der aktuellen Regierungskoali-
tion derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür
vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für he-
tero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koali-
tionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von
CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungs-
verhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher
werden wir dem Antrag der Grünen nicht zustimmen.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umset-
zung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir
innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf
dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen.
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Abgeordneten Volker Beck
(Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Kai
Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika
Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian
Ströbele und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts zur Sukzessivadoption durch Lebenspart-
ner (Tagesordnungspunkt 8 a)
Marco Bülow (SPD): Die vollständige Gleichstel-
lung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen
Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen der
SPD.
Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das
volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare.
Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von
Kindern in sogenannten Regenbogenfamilien gestärkt.
Seit der Einführung des Gesetzes über die eingetragene
Lebenspartnerschaft durch die rot-grüne Bundesregie-
rung hat sich die Wahrnehmung von lesbischen und
schwulen Partnerschaften in der Gesellschaft grundsätz-
lich gewandelt. Zahlreiche Studien haben belegt, dass
Kinder in Regenbogenfamilien genauso gut wie in hete-
rosexuellen Ehen aufwachsen können. Nicht anders als
Heterosexuelle streben auch Lesben und Schwule auf
Dauer angelegte Partnerschaften an und sind bereit, ge-
genseitig füreinander Verantwortung zu übernehmen.
Einige waren bereits schon vor der Schaffung des Le-
benspartnerschaftsgesetzes Vater oder Mutter. Sie küm-
mern sich genauso verantwortungsvoll und liebevoll um
ihre Kinder wie andere auch. Dies wird von der gesell-
schaftlichen Mehrheit so akzeptiert und hat dazu geführt,
dass im vergangenen Jahr mehrere Anträge gestellt wur-
den, die sich für eine Öffnung der Ehe für Lesben und
Schwule ausgesprochen haben.
Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern
entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin-
dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor-
genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter-
schiedlichen Familienkonstellationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Wandel
und den wissenschaftlichen Erkenntnissen in mehreren
Urteilen bereits Rechnung getragen und eine Benachtei-
ligung von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe
abgelehnt. So eben auch in seinem Urteil vom 19. Fe-
bruar 2013 (1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09; vergleiche
BGBl. I S. 428 und NJW 2013, S. 847 ff.). Es hat ent-
schieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch
Lebenspartner, das heißt das Verbot der Annahme eines
bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des
zunächst Annehmenden, nicht mit dem Grundgesetz ver-
einbar ist.
Zudem sprach sich bei einer öffentlichen Anhörung
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am
5. Mai 2014 die deutliche Mehrheit der geladenen Sach-
verständigen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in sei-
ner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung (Drucksache 103/14) – für eine rechtliche
Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Le-
benspartner im Adoptionsrecht aus.
Ich begrüße daher auch den Gesetzentwurf von CDU/
CSU und SPD zur Ergänzung des Lebenspartnerschafts-
gesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptions-
rechts.
Bedauerlich ist, dass in der aktuellen Regierungs-
koalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit
dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für
hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen.
Ich werde mich deshalb in der SPD und im Parlament
weiter dafür einsetzen, dass man alle Vorschriften im
Adoptionsrecht, die heterosexuelle Ehepaare betreffen,
zum Wohle der Kinder auch auf gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften überträgt. Es kann nicht sein,
dass der Bundestag trotz besseren Wissens die Partner-
schaften von Lesben und Schwulen anders behandelt als
die von Heterosexuellen. Denn im Mittelpunkt der Ent-
scheidungen sollte das Kindeswohl stehen. Das Festhal-
ten an zwei unterschiedlichen Adoptionsrechten zemen-
tiert Diskriminierung und schadet den betroffenen
Kindern.
Kirsten Lühmann (SPD): Die vollständige Gleich-
stellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen
Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unse-
rer sozialdemokratischen Politik.
Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das
volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare.
Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von
Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheiden-
des Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiv-
eltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Ge-
schlecht der Eltern.
Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern
entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin-
dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3163
(A) (C)
(D)(B)
genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter-
schiedlichen Familienkonstellationen.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach
sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän-
digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel-
lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung
und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im
Adoptionsrecht aus.
Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoali-
tion derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür
vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für he-
tero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koali-
tionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von
CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungs-
verhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher
werde ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte wei-
ter gehen, zumindest setzen wir damit aber die Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadop-
tion durch Lebenspartner um. So können wir innerhalb
der Koalition ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg
hin zur völligen Gleichstellung erreichen.
Michael Thews (SPD): Die vollständige Gleichstel-
lung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen
Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unse-
rer sozialdemokratischen Politik.
Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das
volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigne-
ten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht
das Geschlecht der Eltern.
Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern
entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin-
dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor-
genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter-
schiedlichen Familienkonstellationen.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach
sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän-
digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel-
lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung
und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im
Adoptionsrecht aus.
Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoali-
tion derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür
vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für he-
tero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koali-
tionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von
CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungs-
verhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher
werde ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umset-
zung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir
innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf
dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen.
Ute Vogt (SPD): Die vollständige Gleichstellung ein-
getragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsberei-
chen ist seit langem ein Kernanliegen sozialdemokrati-
scher Politik. Dazu gehört selbstverständlich auch das
volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Le-
benspartner.
Das entscheidende Kriterium für die Auswahl von ge-
eigneten Adoptiveltern ist das Kindeswohl und nicht das
Geschlecht der Eltern. Die Qualität der innerfamiliären
Beziehung hängt nicht vom Geschlecht der Eltern ab.
Für das Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern
entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin-
dung zu seinen engsten Bezugspersonen.
Mit der Ermöglichung der Sukzessivadoption setzen
wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um. Wir
stärken dadurch die Rechtsstellung des Kindes, denn da-
durch wird für das Kind die Verantwortung zweier El-
ternteile, mit denen es bereits zusammenlebt, auch recht-
lich sichergestellt. Dies ist ein wichtiger Schritt, der
gerade mit Blick auf das Kindeswohl erforderlich ist. Es
ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, hin zur
Durchsetzung der Gewährung der gemeinschaftlichen
Adoption für alle Paare.
Ich bedaure daher sehr, dass in der aktuellen Regie-
rungskoalition derzeit keine parlamentarische Mehrheit
dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für
alle Paare durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag haben
sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD
auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deut-
schen Bundestag verständigt. Daher werde ich dem An-
trag der Grünen nicht zustimmen.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Eva Högl und Burkhard
Lischka (beide SPD) zur namentlichen Abstim-
mung über den Änderungsantrag der Abgeord-
neten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise
Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate
Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan
Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian
Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Um-
setzung der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Le-
benspartner (Tagesordnungspunkt 8 a)
Die vollständige Gleichstellung eingetragener Le-
benspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit lan-
gem ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik.
Dazu gehört für uns selbstverständlich auch das volle
Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit
wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kin-
dern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes
Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern
3164 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
ist für uns das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der
Eltern.
Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern
entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bin-
dung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Gebor-
genheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unter-
schiedlichen Familienkonstellationen.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach
sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverstän-
digen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stel-
lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Drucksache 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung
und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im
Adoptionsrecht aus.
Wir bedauern, dass unter den derzeitigen Mehrheits-
verhältnissen im Deutschen Bundestag leider keine par-
lamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheit-
liches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle
Paare durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag haben sich
die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf
ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen
Bundestag verständigt. Daher werden wir dem Antrag
der Grünen nicht zustimmen.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umset-
zung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir
innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf
dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Marian Wendt (CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Umsetzung der Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption
durch Lebenspartner (Tagesordnungspunkt 8 a)
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzes-
sivadoption durch Lebenspartner habe ich zugestimmt.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 19. Februar 2013 wurde dem Deutschen Bundestag
eine Änderung der geltenden Rechtslage aufgetragen.
Mein Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht
als Verfassungsorgan setzt mein entsprechend abgegebe-
nes Votum in dieser namentlichen Abstimmung voraus.
Eine Zustimmung macht mir die besondere rechtliche
Konstellation der Sukzessivadoption möglich. Im Unter-
schied zu einer lebenspartnerschaftlichen gemeinschaft-
lichen Adoption trägt die Sukzessivadoption einer be-
reits vorhandenen familiären Bindung zwischen
Adoptivkind und Lebenspartner/in und somit dem Kin-
deswohl etwas mehr Rechnung.
Nichtsdestotrotz möchte ich folgende klarstellenden
Anmerkungen zum Ausdruck bringen:
Es ist mir ein Anliegen, bei der Gelegenheit eingangs
zu betonen, dass ich jegliche Diskriminierung von Men-
schen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung entschieden
und vorbehaltlos ablehne.
Jede gesetzgeberische Initiative jedoch, die adoptions-
rechtliche Regelungen zum Ziel hat, muss das Wohl des
Adoptivkindes zur obersten Priorität haben. Das
Adoptionsrecht und somit das Kindeswohl als besonders
hohes Gut darf in der gesellschaftlichen Auseinanderset-
zung um unterschiedliche Lebensentwürfe nicht zum
Kampfmittel instrumentalisiert werden. Eine Novellie-
rung des Adoptionsrechts ist keine automatische Fortset-
zung etwa der steuer-, renten- oder versorgungsrechtlichen
Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
mit der Ehe. Die vorliegende Gesetzesänderung verdient
gerade wegen des Kindeswohls eine besondere Gewich-
tung in der Abwägung unterschiedlicher Positionen. Es
ist mir deshalb sehr wichtig, dass auch nach der Novel-
lierung „jeder Adoption eine Einzelfallprüfung voraus-
geht“ (BVerfG, 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09 vom
19. Februar 2013, Rn. 91).
Ein weiterer Grund zur Besonnenheit entwächst der
außerordentlichen Stellung der Ehe als schutzwürdigem
Verfassungsgut. Die schriftliche Stellungnahme von Pro-
fessor Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucher-
schutz weist im Detail auf das Verbot der Diskriminie-
rung der Ehe gegenüber nichtehelichen Lebensformen
hin. Die herausgehobene Bedeutung, die das Grundge-
setz in Artikel 6 dem Institut der Ehe und Familie bei-
misst, rührt vor allem aus der Anerkennung ihrer Einzig-
artigkeit gerade im Hinblick auf Kindererziehung und
somit auf das Kindeswohl her. Der besondere Stellen-
wert der Ehe, die aus einer Frau und einem Mann be-
steht, und als Keimzelle der Gesellschaft angesehen
wird, prägt das christlich-jüdische Menschenbild und
unsere abendländische Kultur. Als Abgeordneter einer
christlich-demokratischen Partei ist dieses Menschenbild
eine Richtschnur meines politischen Handelns.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Hermann Färber, Dieter
Stier und Carola Stauche (alle CDU/CSU) zu
den namentlichen Abstimmungen über:
– Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten
Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vor-
schlag für eine Verordnung des Europäi-
schen Parlaments und des Rates zur Ände-
rung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend
die den Mitgliedstaaten eingeräumte Mög-
lichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem
Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu un-
tersagen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3165
(A) (C)
(D)(B)
12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme ge-
genüber der Bundesregierung gemäß Arti-
kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbe-
halte der Bevölkerung gegenüber der Agro-
Gentechnik anerkennen – Gentechnikfrei-
heit im Pflanzenbau dauerhaft sichern
– Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor-
behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst-
bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermögli-
chen
(Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
nungspunkt 6)
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen leh-
nen wir ab. Denn dieser beschränkt sich nur auf Fragen
der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf eu-
ropäischer und nationaler Ebene. Von einer Forderung
nach einer transparenten Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Lebensmittel demgegenüber kein Wort. Dies
ist eine Absage an Transparenz, an den Grundsatz „Klar-
heit und Wahrheit“ und damit an den Verbraucherschutz,
die für uns inakzeptabel ist.
Demgegenüber geht der Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung. Denn dort
wird neben den Themen der Zulassung auf EU-Ebene,
der Möglichkeit eines nationalen Ausstiegs aus dem
GVO-Anbau, der Einführung weitergehender Koexis-
tenzregelungen auch eine Ausweitung der EU-Kenn-
zeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit
gentechnikveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ange-
sprochen. Deshalb stimmen wir diesem Entschließungs-
antrag nach reiflicher Abwägung zu. Allerdings geht uns
dieser nicht weit genug. Im Interesse unserer Verbrau-
cherinnen und Verbraucher hätten wir uns gewünscht,
dass der Deutsche Bundestag eine umfassende Kenn-
zeichnung aller Lebensmittel – also nicht nur der tieri-
schen – fordern würde. Im Sinne des Grundsatzes der
Wahrheit und Klarheit müssen alle Lebensmittel ein-
schließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Pro-
dukte, in deren Herstellungsverfahren gentechnische
Verfahren Anwendung finden, gekennzeichnet werden.
Leider scheiterte diese Forderung aber an der SPD-Frak-
tion. Und wir hätten uns gewünscht, dass sich der Deut-
sche Bundestag für eine Nulltoleranz einsetzt. Bekannt-
lich ist derzeit nach der einschlägigen EU-Verordnung
ein Futtermittel „frei von Gentechnik“, wenn es unter
0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen ent-
hält. Dieser Schwellenwert ist übrigens seinerzeit von
der damaligen Bundesministerin Renate Künast, MdB,
mitgetragen worden. Echte Gentechnikfreiheit kann es
aber nur mit einem Schwellenwert von 0,0 Prozent ge-
ben.
Begründung:
Uns allen ist bewusst, dass der überwiegende Teil der
Verbraucherinnen und Verbraucher den Einsatz von
Gentechnik ablehnt. Deshalb sind wir gefordert, Ver-
braucherinnen und Verbraucher echte Wahlfreiheit zu er-
möglichen. Dafür müssen Verbraucherinnen und Ver-
braucher in die Lage versetzt werden, zu erkennen,
welche Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung ge-
kommen sind. Was drin ist, muss draufstehen.
Dies ist aber heute nicht der Fall. Zwar gilt der My-
thos der Gentechnikfreiheit für Deutschland. Tatsächlich
werden von den landwirtschaftlichen Betrieben in
Deutschland keine GVO-Nutzpflanzen angebaut. Den-
noch ist Gentechnik aber heute bereits Alltag in
Deutschland und der EU.
80 Prozent unserer Lebensmittel kommen mit Gen-
technik in Berührung. Allerdings wissen viele Verbrau-
cherinnen und Verbraucher dies nicht. Und sie können es
auch nicht wissen. Denn es findet bislang in der EU nur
eine Minimalkennzeichnung statt. Und selbst diese ist ir-
reführend.
Denn so darf Futter auch dann noch gentechnikfrei
genannt werden, wenn es bis zu 0,9 Prozent gentech-
nisch verändertes Material wie Sojaschrot enthält. Dies
sei eine Konzession an die Realität, heißt es von einigen
NGOs. Aber dies hat mit dem Gebot der Wahrheit und
Klarheit nichts mehr zu tun.
Fakt ist: Unsere Supermarkt-Regale sind längst voller
Gentechnik. Dazu zählen natürlich auch tierische Le-
bensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Denn Schweine,
Kühe oder Hühner werden heute mit Soja aus Ländern
wie Brasilien, USA etc. gefüttert. Dabei handelt es sich
in der Regel um GVO-Soja. Und selbst die Futtermittel,
die als gentechnikfrei gelten, können und dürfen bis zu
0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthal-
ten.
Allerdings ist eine einseitige Ausweitung der Kenn-
zeichnungspflicht allein auf tierische Lebensmittel ver-
fehlt. So wird der Eindruck erzeugt, als ob nur diese Be-
reiche der Lebensmittelherstellung betroffen wären. Dies
führt nicht nur zu einer einseitigen Diskriminierung,
sondern auch zu einer einseitigen, unvollständigen Infor-
mation der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Marktrealitäten sehen anders aus. Gentechnikan-
wendungen finden nämlich in vielen anderen Bereichen
statt. So werden passende Gene in Mikroorganismen da-
für eingesetzt, Zusatzstoffe wie Vitamine, Süßstoffe,
Enzyme, Farbstoffe oder zum Beispiel Lab für die Käse-
herstellung zu gewinnen. Von dieser sogenannten Wei-
ßen Gentechnik ist aber in der Regel nicht die Rede.
Dies alles wissen die meisten Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht bzw. können es nicht wissen. Denn es
fehlt die entsprechende Kennzeichnung. Leider war die
Fraktion der SPD nicht bereit, eine weiter gehende
Kennzeichnungspflicht in den Antrag aufzunehmen.
Aber dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber
im Dunkeln gelassen werden, wie stark Gentechnik ih-
ren Alltag bereits verändert hat? Meine Antwort lautet:
Nein.
Es gibt keinen einzigen Grund, der gegen eine voll-
ständige Kennzeichnung aller Lebensmittel, die mit
GVO in Berührung gekommen sind, aber auch von Rei-
nigungsmitteln und Medikamenten sprechen könnte. Da-
bei geht es nicht nur um das Endprodukt, sondern um
alle Gentechnikanwendungen im gesamten Produktions-
3166 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
prozess. Eine Prozesskennzeichnung ist notwendig, um
Transparenz herzustellen.
Nur so wird echte Wahlfreiheit für Verbraucherinnen
und Verbraucher ermöglicht. Denn nur ein informierter
Verbraucher kann eine informierte Entscheidung fällen.
Es braucht Transparenz, Klarheit und Wahrheit. Dazu
besteht keine Alternative.
Wir brauchen deshalb eine vollständige Kennzeich-
nung mit dem Ziel der vollständigen Transparenz aller
Gentechnik-Anwendungen.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/
CSU) zu den namentlichen Abstimmungen
über:
– Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten
Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vor-
schlag für eine Verordnung des Europäi-
schen Parlaments und des Rates zur Ände-
rung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend
die den Mitgliedstaaten eingeräumte Mög-
lichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Ho-
heitsgebiet zu beschränken oder zu untersa-
gen – KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok.
12371/10 Add. 1 – hier: Stellungnahme ge-
genüber der Bundesregierung gemäß Arti-
kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Vorbe-
halte der Bevölkerung gegenüber der Agro-
Gentechnik anerkennen – Gentechnikfrei-
heit im Pflanzenbau dauerhaft sichern
– Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor-
behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst-
bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermögli-
chen
(Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
nungspunkt 6)
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
lehne ich ab. Denn dieser beschränkt sich nur auf Fragen
der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf eu-
ropäischer und nationaler Ebene. Von einer Forderung
nach einer transparenten Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Lebensmittel demgegenüber kein Wort. Dies
ist eine Absage an Transparenz, an den Grundsatz „Klar-
heit und Wahrheit“ und damit an den Verbraucherschutz,
die für mich inakzeptabel ist.
Demgegenüber geht der Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung. Denn dort
wird neben den Themen der Zulassung auf EU-Ebene,
der Möglichkeit eines nationalen Ausstiegs aus dem
GVO-Anbau, der Einführung weiter gehender Koexis-
tenzregelungen auch eine Ausweitung der EU-Kenn-
zeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit
gentechnikveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ange-
sprochen. Deshalb stimme ich diesem Entschließungs-
antrag nach reiflicher Abwägung zu. Allerdings geht mir
dieser nicht weit genug. Im Interesse unserer Verbrau-
cherinnen und Verbraucher hätte ich mir gewünscht,
dass der Deutsche Bundestag eine umfassende Kenn-
zeichnung aller Lebensmittel – also nicht nur der tieri-
schen – fordern würde. Im Sinne des Grundsatzes der
Wahrheit und Klarheit müssen alle Lebensmittel ein-
schließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Pro-
dukte, in deren Herstellungsverfahren gentechnische
Verfahren Anwendung finden, gekennzeichnet werden.
Leider scheiterte diese Forderung aber an der SPD-Frak-
tion. Und ich hätte mir gewünscht, dass sich der Deut-
sche Bundestag für eine Nulltoleranz einsetzt. Bekannt-
lich ist derzeit nach der einschlägigen EU-Verordnung
ein Futtermittel „frei von Gentechnik“, wenn es unter
0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen ent-
hält. Dieser Schwellenwert ist übrigens seinerzeit von
der damaligen Bundesministerin Renate Künast, MdB,
mitgetragen worden. Echte Gentechnikfreiheit kann es
aber nur mit einem Schwellenwert von 0,0 Prozent ge-
ben.
Begründung:
Uns allen ist bewusst, dass der überwiegende Teil der
Verbraucherinnen und Verbraucher den Einsatz von
Gentechnik ablehnt. Deshalb sind wir gefordert, Ver-
braucherinnen und Verbrauchern echte Wahlfreiheit zu
ermöglichen. Dafür müssen Verbraucherinnen und Ver-
braucher in die Lage versetzt werden, zu erkennen,
welche Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung ge-
kommen sind. Was drin ist, muss draufstehen.
Dies ist aber heute nicht der Fall. Zwar gilt der My-
thos der Gentechnikfreiheit für Deutschland. Tatsächlich
werden von den landwirtschaftlichen Betrieben in
Deutschland keine GVO-Nutzpflanzen angebaut. Den-
noch ist Gentechnik aber heute bereits Alltag in
Deutschland und der EU.
80 Prozent unserer Lebensmittel kommen mit Gen-
technik in Berührung. Allerdings wissen viele Verbrau-
cherinnen und Verbraucher dies nicht. Und sie können es
auch nicht wissen. Denn es findet bislang in der EU nur
eine Minimalkennzeichnung statt. Und selbst diese ist ir-
reführend.
Denn so darf Futter auch dann noch gentechnikfrei
genannt werden, wenn es bis zu 0,9 Prozent gentech-
nisch verändertes Material wie Sojaschrot enthält. Dies
sei eine Konzession an die Realität, heißt es von einigen
NGOs. Aber dies hat mit dem Gebot der Wahrheit und
Klarheit nichts mehr zu tun.
Fakt ist: Unsere Supermarktregale sind längst voller
Gentechnik. Dazu zählen natürlich auch tierische Le-
bensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Denn Schweine,
Kühe oder Hühner werden heute mit Soja aus Ländern
wie Brasilien, USA etc. gefüttert. Dabei handelt es sich
in der Regel um GVO-Soja. Und selbst die Futtermittel,
die als gentechnikfrei gelten, können und dürfen bis zu
0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthal-
ten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3167
(A) (C)
(D)(B)
Allerdings ist eine einseitige Ausweitung der Kenn-
zeichnungspflicht allein auf tierische Lebensmittel ver-
fehlt. So wird der Eindruck erzeugt, als ob nur diese Be-
reiche der Lebensmittelherstellung betroffen wären. Dies
führt nicht nur zu einer einseitigen Diskriminierung,
sondern auch zu einer einseitigen, unvollständigen Infor-
mation der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Marktrealitäten sehen anders aus. Gentechnik-
anwendungen finden nämlich in vielen anderen Berei-
chen statt. So werden passende Gene in Mikroorganis-
men dafür eingesetzt, Zusatzstoffe wie Vitamine,
Süßstoffe, Enzyme, Farbstoffe oder zum Beispiel Lab
für die Käseherstellung zu gewinnen. Von dieser soge-
nannten Weißen Gentechnik ist aber in der Regel nicht
die Rede.
Dies alles wissen die meisten Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht bzw. können es nicht wissen. Denn es
fehlt die entsprechende Kennzeichnung. Leider war die
Fraktion der SPD nicht bereit, eine weiter gehende
Kennzeichnungspflicht in den Antrag aufzunehmen.
Aber dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber
im Dunkeln gelassen werden, wie stark Gentechnik ih-
ren Alltag bereits verändert hat? Meine Antwort lautet:
Nein.
Es gibt keinen einzigen Grund, der gegen eine voll-
ständige Kennzeichnung aller Lebensmittel, die mit
GVO in Berührung gekommen sind, aber auch von Rei-
nigungsmitteln und Medikamenten sprechen könnte. Da-
bei geht es nicht nur um das Endprodukt, sondern um
alle Gentechnikanwendungen im gesamten Produktions-
prozess. Eine Prozesskennzeichnung ist notwendig, um
Transparenz herzustellen.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Alois Gerig (CDU/CSU) zu
den namentlichen Abstimmungen über:
– Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr.
Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parla-
ments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den
Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit,
den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsge-
biet zu beschränken oder zu untersagen
– KOM(2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10
Add. 1 – hier: Stellungnahme gegenüber der
Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes – Vorbehalte der Bevöl-
kerung gegenüber der Agro-Gentechnik an-
erkennen – Gentechnikfreiheit im Pflanzen-
bau dauerhaft sichern
– Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Grüne Gentechnik – Sorgen und Vor-
behalte der Menschen ernst nehmen, Selbst-
bestimmung stärken, Wahlfreiheit ermögli-
chen
(Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
nungspunkt 6)
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
lehne ich ab. Denn dieser beschränkt sich nur auf Fragen
der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf eu-
ropäischer und nationaler Ebene. Von einer Forderung
nach einer transparenten Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Lebensmittel demgegenüber kein Wort. Dies
ist eine Absage an Transparenz, an den Grundsatz „Klar-
heit und Wahrheit“ und damit an den Verbraucherschutz,
die für mich inakzeptabel ist.
Demgegenüber geht der Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung. Denn dort
wird neben den Themen der Zulassung auf EU-Ebene,
der Möglichkeit eines nationalen Ausstiegs aus dem
GVO-Anbau, der Einführung weiter gehender Koexis-
tenzregelungen auch eine Ausweitung der EU-Kenn-
zeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit
gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, an-
gesprochen. Deshalb stimme ich diesem Entschließungs-
antrag nach reiflicher Abwägung zu. Allerdings geht mir
dieser nicht weit genug. Im Interesse unserer Verbrau-
cherinnen und Verbraucher hätte ich mir gewünscht,
dass der Deutsche Bundestag eine umfassende Kenn-
zeichnung aller Lebensmittel – also nicht nur der tieri-
schen – fordern würde. Im Sinne des Grundsatzes der
Wahrheit und Klarheit müssen alle Lebensmittel ein-
schließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Pro-
dukte, in deren Herstellungsverfahren gentechnische
Verfahren Anwendung finden, gekennzeichnet werden.
Leider scheiterte diese Forderung aber an der SPD-Frak-
tion. Und ich hätte mir gewünscht, dass sich der Deut-
sche Bundestag für eine Nulltoleranz einsetzt. Bekannt-
lich ist derzeit nach der einschlägigen EU-Verordnung
ein Futtermittel „frei von Gentechnik“, wenn es unter
0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen ent-
hält. Dieser Schwellenwert ist übrigens seinerzeit von
der damaligen Bundesministerin Renate Künast, MdB,
mitgetragen worden. Echte Gentechnikfreiheit kann es
aber nur mit einem Schwellenwert von 0,0 Prozent ge-
ben.
Begründung:
Uns allen ist bewusst, dass der überwiegende Teil der
Verbraucherinnen und Verbraucher den Einsatz von
Gentechnik ablehnt. Deshalb sind wir gefordert, Ver-
braucherinnen und Verbrauchern echte Wahlfreiheit zu
ermöglichen. Dafür müssen Verbraucherinnen und Ver-
braucher in die Lage versetzt werden, zu erkennen,
welche Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung ge-
kommen sind. Was drin ist, muss draufstehen.
Dies ist aber heute nicht der Fall. Zwar gilt der My-
thos der Gentechnikfreiheit für Deutschland. Tatsächlich
werden von den landwirtschaftlichen Betrieben in
Deutschland keine GVO-Nutzpflanzen angebaut. Den-
3168 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
noch ist Gentechnik aber heute bereits Alltag in
Deutschland und der EU.
80 Prozent unserer Lebensmittel kommen mit Gen-
technik in Berührung. Allerdings wissen viele Verbrau-
cherinnen und Verbraucher dies nicht. Und sie können es
auch nicht wissen. Denn es findet bislang in der EU nur
eine Minimalkennzeichnung statt. Und selbst diese ist ir-
reführend.
Denn so darf Futter auch dann noch gentechnikfrei
genannt werden, wenn es bis zu 0,9 Prozent gentech-
nisch verändertes Material wie Sojaschrot enthält. Dies
sei eine Konzession an die Realität, heißt es von einigen
NGOs. Aber dies hat mit dem Gebot der Wahrheit und
Klarheit nichts mehr zu tun.
Fakt ist: Unsere Supermarktregale sind längst voller
Gentechnik. Dazu zählen natürlich auch tierische Le-
bensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Denn Schweine,
Kühe oder Hühner werden heute mit Soja aus Ländern
wie Brasilien, USA etc. gefüttert. Dabei handelt es sich
in der Regel um GVO-Soja. Und selbst die Futtermittel,
die als gentechnikfrei gelten, können und dürfen bis zu
0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthal-
ten.
Allerdings ist eine einseitige Ausweitung der Kenn-
zeichnungspflicht allein auf tierische Lebensmittel ver-
fehlt. So wird der Eindruck erzeugt, als ob nur diese Be-
reiche der Lebensmittelherstellung betroffen wären. Dies
führt nicht nur zu einer einseitigen Diskriminierung,
sondern auch zu einer einseitigen, unvollständigen Infor-
mation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die
Marktrealitäten sehen anders aus. Gentechnikanwendun-
gen finden nämlich in vielen anderen Bereichen statt. So
werden passende Gene in Mikroorganismen dafür einge-
setzt, Zusatzstoffe wie Vitamine, Süßstoffe, Enzyme,
Farbstoffe oder zum Beispiel Lab für die Käseherstel-
lung zu gewinnen. Von dieser sogenannten Weißen Gen-
technik ist aber in der Regel nicht die Rede.
Dies alles wissen die meisten Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht bzw. können es nicht wissen. Denn es
fehlt die entsprechende Kennzeichnung. Leider war die
Fraktion der SPD nicht bereit, eine weiter gehende
Kennzeichnungspflicht in den Antrag aufzunehmen.
Aber dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber
im Dunkeln gelassen werden, wie stark Gentechnik ih-
ren Alltag bereits verändert hat? Meine Antwort lautet:
Nein.
Es gibt keinen einzigen Grund, der gegen eine voll-
ständige Kennzeichnung aller Lebensmittel, die mit
GVO in Berührung gekommen sind, aber auch von Rei-
nigungsmitteln und Medikamenten sprechen könnte. Da-
bei geht es nicht nur um das Endprodukt, sondern um
alle Gentechnikanwendungen im gesamten Produktions-
prozess. Eine Prozesskennzeichnung ist notwendig, um
Transparenz herzustellen.
Nur so wird echte Wahlfreiheit für Verbraucherinnen
und Verbraucher ermöglicht. Denn nur ein informierter
Verbraucher kann eine informierte Entscheidung fällen.
Es braucht Transparenz, Klarheit und Wahrheit sowie
eine sachliche Debatte. Dazu besteht keine Alternative.
Wir brauchen deshalb eine vollständige Kennzeich-
nung mit dem Ziel der vollständigen Transparenz aller
Gentechnikanwendungen.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Schutz von Kindern
vor Schadstoffen in Spielzeugen wirksam
durchsetzen (Tagesordnungspunkt 15)
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Im vergangenen
Jahr haben wir schon sehr oft über die Vermeidung der
Aufnahme von Schadstoffen durch Kinderspielzeug ge-
sprochen. Ich glaube, dass es müßig ist, zu sagen, dass
vonseiten des Gesetzgebers alles getan wurde und auch
in Zukunft alles getan werden wird, um gesundheitlichen
Schaden von Kindern abzuwenden. Es wurden entspre-
chende Grenzwerte für alle möglicherweise schädlichen
Stoffe vereinbart.
Der Antrag der Linken geht nun davon aus, dass die
derzeit bestehenden Strukturen zur Kontrolle der Einhal-
tung der Schadstoffgrenzwerte nicht geeignet seien, um
die körperliche Unversehrtheit der Kinder bei der Ver-
wendung von Spielzeugen ausreichend sicherstellen zu
können, und möchte, dass die Strukturen verändert wer-
den, gewissermaßen soll zukünftig die Verantwortung
auf Bundesebene liegen.
Offensichtlich entspringt der Antrag der Fraktion Die
Linke aus einer doch recht großen Unwissenheit über die
tatsächlichen Strukturen, deren Ausstattungen, Kompe-
tenzen und Fachwissen.
In Deutschland sind die Länder für die Ausübung der
Kontrollen zuständig. Die Länder organisieren eigen-
ständig den Vollzug der erforderlichen Maßnahmen
durch ihre Marktüberwachungsorgane.
2013 einigten sich alle Bundesländer, die Koordinie-
rung der Realisierung aller Verpflichtungen durch eine
einheitliche Stelle – Zentralstelle der Länder für Sicher-
heitstechnik ZLS – durchführen zu lassen. Die Aufgaben
der ZLS wurden in einem Staatsvertrag festgeschrieben.
Wenn man will, kann man das alles in diesem Vertrag
nachlesen. Ich möchte nur einmal ein paar Anstriche aus
dem Aufgabenbereich der ZLS erwähnen, die zeigen,
dass umfänglich alle notwendigen Aufgaben durchge-
führt werden können. Die ZLS nimmt für alle Bundes-
länder die Aufgaben wahr, zum Beispiel die koordinie-
rende Funktion für die Marktüberwachungsbehörde bzw.
den Zoll, und ist zentraler Ansprechpartner für andere
Mitgliedstaaten der EU oder die Erledigung von Voll-
zugsaufgaben und Restriktionen bei Verstößen.
Zur Feststellung der sicherheitsrelevanten Größen bei
Spielzeug stehen entsprechende Prüflabore zur Verfü-
gung. Dabei darf man „Sicherheit“ nicht nur auf mögli-
che chemische Oberflächenstoffe reduzieren, dazu gehö-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3169
(A) (C)
(D)(B)
ren auch alle anderen Dinge wie Festigkeitsprüfung,
Prüfung der Geometrie, um mechanische Verletzungen
auszuschließen, Prüfung der Entflammbarkeitseigen-
schaften und vieles andere mehr.
Um es noch einmal kurz und bündig zu sagen: Die
derzeitigen Strukturen sind in der Lage, alle Aufgaben
zu erfüllen, die im Zusammenhang mit der Sicherstel-
lung der körperlichen Unversehrtheit beim Gebrauch
von Kinderspielzeug, angefangen beim Plüschtier über
die Kinderschaukel bis hin zum Fahrrad, stehen. Ich sehe
keinen weiteren Handlungsbedarf dazu.
Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Allein der letzte Wo-
chenbericht des EU-Schnellwarnsystems RAPEX ent-
hält wieder sechs Fälle von Spielzeug, das mit Gift be-
lastet ist. Davon stammen fünf Produkte aus China: zum
Beispiel die Plastikschlange, das Doktor-Spielset oder
die Wasserpistole, in denen der in Kinderspielzeug ver-
botene Weichmacher DEHP gefunden wurde, und die
Holzeisenbahn mit starker Formaldehydbelastung. Aber
auch ein deutsches Produkt ist vertreten, nämlich ein
Kunstleder-Faschingskostüm inklusive Kadmium-Belas-
tung.
Im RAPEX sind Textilien und Spielzeug die Spitzen-
reiter bei den mangelhaften Produkten, sie machen zu-
sammen die Hälfte aller Beanstandungen aus.
Und den traurigen Rekord hält immer wieder Spiel-
zeug aus China. Daran hat bisher leider auch die 2012
vom Wirtschaftsministerium eingerichtete deutsch-chi-
nesische Arbeitsgruppe Produktsicherheit nichts zu än-
dern vermocht.
Die Belastung von Kinderspielzeug mit giftigen Stof-
fen ist also nach wie vor ein Problem. Das muss uns be-
sonders betroffen machen, da es hier um die Gesundheit
von Kindern geht, deren Organismus wesentlich emp-
findlicher reagiert als der von Erwachsenen.
Nun hat am 14. Mai 2014 das EU-Gericht entschie-
den, dass wir unsere nationalen Grenzwerte für Arsen,
Antimon und Quecksilber in Spielzeug nicht beibehalten
dürfen. Stattdessen muss Deutschland die von der EU
vorgeschriebenen Werte übernehmen. In allen Spielzeu-
gen aus festen Materialien sind damit höhere Schwerme-
tallwerte erlaubt.
Das ist unbegreiflich: Substanzen wie Arsen können
bei Krebserkrankungen eine Rolle spielen, außerdem
reichern sich Schwermetalle in inneren Organen an und
bleiben langfristig im Körper. Im Interesse der Gesund-
heit der Kinder ist diese Entscheidung keinesfalls. Laut
Stiftung Warentest war es bisher den Herstellern pro-
blemlos möglich, die niedrigeren deutschen Grenzwerte
einzuhalten. Deshalb nutze ich die heutige Debatte für
einen Appell an die Spielzeughersteller: Bitte halten Sie
im Interesse der Kindergesundheit auch freiwillig an den
strengeren deutschen Grenzwerten fest!
Strengere Grenzwerte sind gut – der komplette Ver-
zicht auf problematische Stoffe wäre noch besser.
Auch die Verbesserung der Kontrollen gehört dazu,
diese werden wir im Ausschuss noch einmal ausführlich
zu diskutieren haben, und der Antrag der Linken bietet
uns Gelegenheit dazu.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass wir die
Hersteller verpflichten müssen, die Sicherheit von Spiel-
zeug durch unabhängige Dritte überprüfen zu lassen, be-
vor sie in den Handel gelangen.
Wenn es um die Kindergesundheit geht, darf es keine
Kompromisse geben. Ich freue mich auf die Diskussion.
Karin Binder (DIE LINKE): Es wird Zeit, in den
Kinderzimmern aufzuräumen. Dazu reichen wir heute
unseren Antrag „Schutz von Kindern vor Schadstoffen
in Spielzeugen wirksam durchsetzen“ ein. Viel zu oft ge-
langen schadstoffbelastete Spielzeuge in die Hände der
lieben Kleinen. Stiftung Warentest findet in jedem zwei-
ten Spielzeug schädliche Chemikalien. Auch das Bundes-
amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
stellte 2012 bei fast jedem vierten Spielzeug Grenzwert-
überschreitungen fest. Im Europäischen Schnellwarn-
system für gefährliche Produkte, RAPEX, ist die Zahl der
gemeldeten Spielzeuge innerhalb eines Jahres um 33 Pro-
zent gestiegen und nimmt jetzt unter den verschiedenen
Warengruppen einen Spitzenplatz ein. Dieser Entwick-
lung dürfen wir nicht länger zusehen.
Schauen wir uns in den Kinderzimmern um. Es gibt
heute eine Vielzahl von Spielzeugen. In ihren
ersten sechs Lebensjahren verbringen Kinder rund
15 000 Stunden mit Spielen und natürlich mit Spielzeug
(Quelle: Öko-Test http://www.oekotest.de/cgi/index.
cgi?artnr=99023&bernr=07).
Die Summe der Chemikalien und die jahrelange Be-
nutzung machen selbst kleine Schadstoffmengen zum
Problem. Wir sagen deshalb: Blei, Arsen, Formaldehyd
und Co. haben in Spielzeugen nichts verloren. Der Che-
miecocktail aus Schwermetallen, Weichmachern und
Lösungsmitteln ist schon in winzigen Mengen krebserre-
gend, gefährdet die Fortpflanzungsfähigkeit, löst Aller-
gien aus oder stört das Hormonsystem. Kinderzimmer
dürfen keine Schadstofflager sein.
Eine Marktüberwachung auf kommunaler Ebene mit
jeweiligen Zuständigkeiten bei den 16 Bundesländern
wird einem globalen Spielwarenmarkt nicht gerecht.
Nicht einmal die Hälfte des Spielzeugs wird in Deutsch-
land hergestellt. Und auch das Label „Made in Ger-
many“ wird oft in Billiglohnländern produziert. Zuneh-
mend werden Produkte im Internet, unabhängig vom
örtlichen Einzelhandel, gekauft. Die Bundesregierung
steht der Situation weitgehend tatenlos gegenüber. Sie
hat zwar inzwischen 5 Millionen Euro für eine deutsch-
chinesische Arbeitsgruppe für Produktsicherheit ausge-
geben. Verbesserungen wurden jedoch noch nicht erzielt.
Es ist lediglich „keine Steigerung der Beanstandungs-
quote eingetreten“, erklärt die Regierung in der Antwort
zu unserer Kleinen Anfrage von Anfang dieses Jahres.
Diese Haltung ist verantwortungslos.
3170 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
Meine Damen und Herren in der Bundesregierung,
Ihre Bemühungen in Brüssel für strengere Schadstoff-
grenzwerte in Ehren: Aber was nützt das Feilschen um
Chemikalienwerte, wenn die Marktüberwachung und
Kontrolle versagen? Trotz gesetzlicher Vorgaben stehen
reihenweise giftige Spielzeuge in den Regalen des Han-
dels. Das können wir nur mit wirksamen Kontrollen
durch die Behörden ändern.
Wir müssen die Marktüberwachung deshalb auf Bun-
desebene zusammenführen, vereinheitlichen und aus-
bauen, um die Gesundheit der Kinder zu gewährleisten.
Nach dem Verursacherprinzip müssen Hersteller und
auch Importeure an den Kosten der Kontrollen beteiligt
werden. Schließlich sind sie es, die das Schadstoff-
problem verursachen und nicht in den Griff bekommen.
Auch die Zollbehörden müssen mehr Mittel für Personal
und Fortbildung bekommen, nur so können Einfuhr-
kontrollen wirksamer durchgeführt werden. Die Linke
sagt: Beim Gesundheitsschutz unserer Kinder dürfen
keine Kompromisse gemacht werden. Wir bitten Sie des-
halb, unseren Antrag zu unterstützen.
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach
wie vor ist es schlecht bestellt um die Spielzeugsicher-
heit in Deutschland. Die ohnehin teilweise viel zu la-
schen Grenzwerte und Sicherheitsvorschriften für Spiel-
zeug werden häufig unterlaufen.
Neben Textilien ist Spielzeug die im EU-Schnell-
warnsystem RAPEX am häufigsten gemeldete Risiko-
kategorie im Bereich gefährlicher Produkte. Auch die
Stiftung Warentest meldet regelmäßig Grenzwertüber-
schreitungen – so zum Beispiel bei einem Test von Holz-
spielzeug letzten November, bei dem die Hälfte der ge-
testeten Spielzeuge gefährliche Substanzen enthielt.
Das aktuelle EuGH-Urteil, wonach Deutschland seine
bisher geltenden Grenzwerte für Arsen, Antimon und
Quecksilber nicht beibehalten darf, ist ein Rückschlag.
Wir haben die Klage der Bundesregierung immer unter-
stützt. Aber sie kam viel zu spät! Bei den Verhandlungen
zur Spielzeugrichtlinie konnten sich Aigner und Rösler
in Brüssel damals nicht durchsetzen.
Die Minister Schmidt und Gabriel müssen Spielzeug-
sicherheit zur Chefsache machen. Jetzt ist es wichtig, ge-
nau zu prüfen, ob weitere Rechtsschritte auf EU-Ebene
eingelegt werden können, sodass Deutschland seine zum
Teil strengeren Grenzwerte aufrechterhalten kann.
Wenn das nicht möglich ist, brauchen wir eine Selbst-
verpflichtung der Industrie, die geltenden besseren
Grenzwerte weiterhin einzuhalten. Bislang war die Bun-
desregierung gegen eine solche Selbstverpflichtung. Die
wäre aber dann dringend notwendig.
Unabhängig von der Debatte um die Grenzwerte darf
die Bundesregierung aber nicht weiter die Hände in den
Schoß legen, sondern muss weitere Anstrengungen un-
ternehmen:
Im Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung an,
sich auf EU-Ebene für eine unabhängige, verpflichtende
Drittzertifizierung für Kinderspielzeug einzusetzen. Das
muss sie mit Hochdruck voranbringen. Ganz wichtig ist,
dass sie hier auch Lösungen präsentiert für Kleinsther-
stellerinnen und -hersteller, die von einer solchen Zertifi-
zierung finanziell und organisatorisch überfordert sein
könnten. Denn Spielzeugproduktion in Deutschland ist
nicht nur Steiff und Lego, sondern bietet auch eine Viel-
falt an kleineren Herstellerinnen und Herstellern sowie
Handwerkenden, die auf Märkten oder bei DaWanda
ihre Produkte anbieten. Denen dürfen keine weiteren
Steine in den Weg gelegt werden. Verbessern muss die
Bundesregierung auch die Möglichkeiten zur Kenn-
zeichnung von Spielzeug – zum Beispiel durch eine
Weiterentwicklung des Blauen Engels.
Auf internationaler Ebene ist es die Verantwortung
von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die seit 2009
vor sich hin dümpelnden Verhandlungen der deutsch-
chinesischen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Spiel-
zeugsicherheit endlich zum Erfolg zu führen. Jetzt erst
hat sich die Arbeitsgruppe darangemacht, einen Arbeits-
plan abzustimmen. Konkrete Zielvereinbarungen und
verbindliche Maßnahmen oder gar Ergebnisse sind mir
aber nach wie vor – und ich frage die Bundesregierung
in steter Regelmäßigkeit danach – nicht bekannt.
Last but not least muss auch die Überwachung drin-
gend verbessert werden. Dafür sind mehr staatliche Kon-
trollen notwendig, sodass Verstöße schneller behoben,
Verbraucherinnen und Verbraucher zügig informiert
werden und giftiges Spielzeug vom Markt kommt.
Hier ist auch die Industrie in der Pflicht, ihrer Verant-
wortung gerecht zu werden und ihre Eigenkontrollen zu
verstärken.
Die Minister Schmidt und Gabriel dürfen das Versa-
gen der alten Wirtschafts- und Verbraucherminister
Rösler und Aigner nicht fortsetzen. Die Verbraucherin-
nen und Verbraucher müssen gefahrlos einkaufen und
sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder nicht mit
Giftbomben spielen.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung gemäß
§ 56a GO-BT: Technikfolgenabschätzung (TA)
Postdienste und moderne Informations- und
Kommunikationstechnologien (Tagesordnungs-
punkt 18)
Hansjörg Durz (CDU/CSU): Während wir zu später
Stunde im Deutschen Bundestag den Bericht des Büros
für Technikfolgenabschätzung zur Zukunft des Brief-
marktes beraten, arbeiten in diesem Moment Zigtau-
sende Mitarbeiter in den Verteilzentren der Post- und
Paketdienstleister auf Hochtouren, damit morgen
66 Millionen Briefe in ganz Deutschland – von Traun-
stein bis Westerland – schnellstmöglich bei ihren Emp-
fängern ankommen. Beeindruckend!
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3171
(A) (C)
(D)(B)
Aber ich habe manchmal den Eindruck, dass der Be-
reich der Postdienstleistungen in Deutschland zuweilen
ein Schattendasein führt, von dem die Öffentlichkeit
kaum Notiz zu nehmen scheint und der als Selbstver-
ständlichkeit angesehen wird. Dabei ist die Versorgung
mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen sowohl
für die Daseinsvorsorge als auch die wirtschaftliche Be-
tätigung in unserem Land von grundlegender Bedeu-
tung.
Zur Klarstellung der volkswirtschaftlichen Bedeu-
tung: In Deutschland werden im lizenzpflichtigen Brief-
bereich pro Jahr zwischen 16 und 17 Milliarden Briefe
versandt; das sind durchschnittlich rund 66 Millionen
pro Tag. Der von der Deutschen Post AG und ihren
Wettbewerbern erwirtschaftete Umsatz beläuft sich auf
rund 9 Milliarden Euro, alleine im Briefbereich. Schät-
zungen zufolge zählt die Briefbranche insgesamt
172 000 Beschäftigte.
Wenn man sich diese Daten vor Augen führt, wird
deutlich, dass es von unseren Kollegen aus der letzten
Wahlperiode nicht nur eine gute Idee, sondern vor allem
vorausschauend war, über das Büro für Technikfolgen-
abschätzung eine Studie erarbeiten zu lassen, anhand der
gegenwärtige Trends identifiziert und deren Auswirkun-
gen auf den Postmarkt untersucht werden.
Die zentralen Fragestellungen der uns vorliegenden
Analyse wurden auch hier im Deutschen Bundestag in
der Vergangenheit bereits häufig debattiert. Sie lauten:
Wenn die Menschen immer mehr digital kommunizie-
ren, welche Auswirkungen hat dies dann auf den Brief-
markt? Wie viele Briefe werden in Zukunft überhaupt
noch verschickt? Und was bedeutet das für den staatlich
garantierten Postuniversaldienst? Bekommt zukünftig
noch jeder Haushalt in jedem Weiler den Brief zuge-
stellt?
Ausgangspunkt der Studie ist die Annahme, dass der
Briefmarkt durch verstärkte elektronische Kommunika-
tion zunehmend unter Druck geraten werde.
Die Folge seien stagnierende bzw. sinkende Brief-
mengen infolge der sogenannten E-Substitution: Durch
die Nutzung anderer Kommunikationskanäle wird der
klassische Briefversand zunehmend ersetzt – und dies
dauerhaft. Dieser Trend wird durch Breitbandausbau,
steigende Verbreitung von Smartphones und Tablets, so-
ziale Netzwerke – facebook, twitter – und Cloud-Com-
puting weiter verstärkt.
Die Studie bezieht sich auf eine Modellrechnung auf
Basis von Zahlen und Rahmenbedingungen des Jahres
2009, der zufolge zukünftig gut ein Viertel der bislang
versandten Briefmenge als substitutionsfähig angesehen
wird.
Vor allem Einladungen, Bestellungen und Rechnungen
würden künftig via SMS, Webformulare oder E-Mail ver-
sandt werden. Bei optimistischen Annahmen würde sich
die Briefmenge über alle Segmente – bezogen auf das
Jahr 2010 – bis 2020 um 13,3 Prozent reduzieren, in der
Maximalvariante um ein Drittel. Dies entspräche in ab-
soluten Zahlen in Deutschland zwischen 2,3 und 5 Mil-
liarden weniger Briefsendungen pro Jahr.
Ergebnis des Berichts ist also eine erwartete Reduk-
tion des Briefvolumens und dessen Substitution durch
elektronische Kommunikationsmittel. Erstaunlich ist al-
lerdings, dass sich dies – zumindest für Deutschland – in
dieser Eindeutigkeit bislang nicht bestätigen lässt. Der
Briefmarkt in Deutschland hat in den vergangenen Jah-
ren eine erstaunliche Entwicklung vollzogen:
Seit dem Einbruch der Sendungsmengen im Zuge der
Wirtschaftskrise 2009 – damals verringerte sich das Vo-
lumen von 17,4 auf 16,3 Milliarden – ist die Sendungs-
menge in Deutschland konstant geblieben und ist in den
letzten Jahren sogar wieder leicht angestiegen. Gerade
für das Jahr 2013 wird aufgrund der SEPA-Umstellung
sowie der Bundestagswahlen ein sehr gutes Ergebnis er-
reicht.
Fest steht, dass die stabile Briefmengenentwicklung
in Deutschland eine Ausnahme im Vergleich zu vielen
anderen europäischen Staaten darstellt. So sind die Sen-
dungsmengen in anderen westeuropäischen Ländern wie
Dänemark oder Großbritannien teilweise um knapp
4 Prozent pro Jahr zurückgegangen, während – wie er-
wähnt – die Entwicklung des Briefvolumens in Deutsch-
land keineswegs eine negative Tendenz aufweist.
Die Zahlen der letzten Jahre legen den Schluss nahe,
dass das Medium Brief in Deutschland trotz Verfügbar-
keit und Nutzung alternativer Möglichkeiten zur Nach-
richtenübermittlung eine gleichbleibende Akzeptanz zu
genießen scheint. Woran liegt das? Ich denke, dass hier-
für verschiedene Ursachen wie die konjunkturelle Ent-
wicklung, aber auch vor allem zwei Gründe ausschlag-
gebend sind, die eng mit der Liberalisierung des
Briefmarktes zusammenhängen, von der letztlich alle
Beteiligten profitiert haben: erstens die wettbewerbsfähi-
gen Preise und zweitens die angebotene Qualität der
deutschen Postdienstleister.
Zur Klarstellung: Der Standardbrief, dessen Porto
jüngst zweimal auf nun 60 Cent erhöht wurde, spielt auf
dem Markt nur eine Nebenrolle: Die Sendungsmenge
von „Privat zu Privat“ macht insgesamt gerade einmal
4 Prozent aus. Die Post geht ab im Geschäftskundenbe-
reich. Der lizenzpflichtige Briefmarkt wird durch Ge-
schäfts- und Werbepost geprägt und hat einen Marktan-
teil von über 90 Prozent. Hier hat die vollständige
Öffnung des Briefmarktes im Jahr 2008 einen Wettbe-
werb eröffnet, in dessen Folge signifikante Preissenkun-
gen stattfanden. Durch die gefallenen Versandkosten
wurde auch die Wirtschaft kostenmäßig entlastet.
Dieser Preiswettbewerb führt aber auch immer wieder
zu Auseinandersetzungen. So untersucht das Kartellamt
gerade die Preisgestaltung der Deutschen Post AG im
Geschäftskundenbereich. Dabei steht allerdings nicht
der Wettbewerb an sich infrage, sondern vielmehr die
Art und Weise.
Eine weitere Folge der Liberalisierung und der Ent-
wicklung eines effektiven Wettbewerbs auf dem Brief-
markt ist, dass sich aus Sicht der Verbraucher die ange-
3172 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
botenen Dienstleistungen und der Service der
Marktakteure wesentlich verbessert haben. Der Brief-
markt in Deutschland weist eine hohe Qualität auf und
das auf allen relevanten Feldern: von der hohen Güte der
Zustellung über die niedrige Quote an Beschädigungen
bis hin zu äußerst geringen Laufzeiten der Sendungen;
95 Prozent der eingelieferten Briefe erreichen am nächs-
ten Tag ihr Ziel.
Wettbewerbsfähige Preise und das angebotene Ser-
viceniveau dürften wesentliche Gründe dafür sein, dass
sich die Stellung des Briefes in Deutschland bislang als
robust darstellt. Die Liberalisierung des Briefmarktes
war richtig und wichtig. Die Entwicklung anderer Post-
märkte in Europa zeigt dies eindrücklich auf.
Auch wenn die im TAB-Bericht zugrunde gelegte
Entwicklung sinkender Briefmengen bislang in Deutsch-
land nicht bestätigt wird, sollten wir nicht davon ausge-
hen, dass dieses Szenario bei uns auch für die Zukunft
ausgeschlossen werden kann.
Viel wird mit Sicherheit auch davon abhängen, wie
weit die Menschen in Zukunft Vertrauen in die elektroni-
sche Kommunikation (zurück-)gewinnen. Gerade im
Bereich der IT-Sicherheit haben wir in Deutschland eine
ganze Reihe innovativer Unternehmen, deren Verschlüs-
selungstechnologien weltweit führend sind. Gerade
solche Systeme wären dazu geeignet, der sogenannten
E-Substitution einen nennenswerten Schub zu verleihen.
Auch die vom Wirtschaftsministerium geförderte Ent-
wicklung der papierlosen Rechnung – der sogenannte
„ZUGFeRD“-Standard – ist ein Beispiel dafür, dass zu-
künftig deutlich mehr Geschäftspost elektronisch abge-
wickelt werden könnte.
Für ein solches Szenario bietet der TAB-Bericht eine
ganze Reihe interessanter Strategien, wie Postdienstleis-
ter auf das Problem sinkender Briefmengen reagieren
könnten.
Letztlich wirft der TAB-Bericht für uns aber die Frage
auf, wie vonseiten der Politik auf E-Substitution reagiert
werden kann und ob die Vorgaben des Universaldienstes
angesichts sinkender Briefmengen gelockert werden
sollten. Dies wäre beispielsweise bei den Vorgaben für
stationäre Einrichtungen – Poststellen, Briefkästen –,
den Laufzeiten, den vorgegebenen Zustelltagen denkbar.
Auch kann über die Anpassung von Porti nachgedacht
werden.
Aber im TAB-Bericht steht auch: „Da nicht mit kurz-
fristigen Briefmengeneinbrüchen, sondern eher mit mit-
telfristigen Mengenabsenkungen zu rechnen ist, bleibt
Zeit, notwendige Anpassungen gründlich vorzubereiten
und unter Einbezug von Wissenschaft und Öffentlichkeit
mit den Beteiligten breit zu diskutieren.“
Dem möchte ich mich anschließen. Akuter Hand-
lungsbedarf besteht nicht, aber wir müssen die Augen
offen halten. Die zunehmende Informatisierung und
breitbandige Vernetzung der Gesellschaft bilden den
Kontext, in den sich der Wandel postalischer Dienstleis-
tungen einfügt.
Auch wegen kluger wirtschaftspolitscher und regula-
torischer Entscheidungen in der Vergangenheit verfügen
wir in Deutschland über einen funktionstüchtigen Brief-
markt. Wir werden dies morgen früh wieder erleben,
wenn wir unsere prallgefüllte Postmappe vor uns liegen
haben.
Klaus Barthel (SPD): Wir begrüßen den vorliegen-
den Bericht. Wir hoffen sehr, dass er dazu beitragen
kann, eine breite und fundierte Debatte darüber zu füh-
ren, welche Anforderungen an eine moderne und flä-
chendeckende Infrastruktur an Postdienstleistungen und
elektronischer Kommunikation zu stellen sind – und
welche Aufgaben dabei dem Staat zukommen.
Nicht zuletzt auf unsere Anregung hin wurden drei
Kernfragen formuliert: Welche Bestandteile des Brief-
marktes können bzw. werden elektronisch substituiert?
Wie wirkt sich das auf das Briefaufkommen aus? Welche
Folgen ergeben sich daraus für den staatlich garantierten
Postuniversaldienst?
Bis zur Privatisierung der Post waren Postdienstleis-
tungen eine Aufgabe der staatlichen Leistungsverwal-
tung. Bis dahin war übrigens völlig klar, dass es einen
engen sachlichen Zusammenhang gibt zwischen Briefen,
Paketen und Telefon bzw. Telekommunikation – auch
wenn man heute manchmal den Eindruck hat, erst durch
die Hoffnungen und Träume zum florierenden Internet-,
Online- und Versandhandel, neudeutsch E-Commerce
oder „E-Tailing“, würde dieser Zusammenhang völlig
neu entdeckt.
Durch den Postuniversaldienst wird eine Grundver-
sorgung auch nach der Privatisierung sichergestellt. Der
Staat hat die flächendeckende Grundversorgung in einer
bestimmten Qualität zu gewährleisten und sich dabei der
am Markt aktiven Postunternehmen zu bedienen. Der
Universaldienst ist im Grundgesetz durch Artikel 87 f
GG verankert und im Postgesetz, PostG, sowie in der
Post-Universaldienstleistungsverordnung, PUDLV, ge-
nauer gefasst.
Der Bericht weist darauf hin, dass sich der Gesetzge-
ber über die sogenannte Anpassungsklausel in § 11 des
Postgesetzes, PostG, selbst auferlegt hat, die Universal-
dienstleistungen „der technischen und gesellschaftlichen
Entwicklung nachfragegerecht anzupassen“ und dabei
nur solche Leistungen in den Universaldienstkatalog
aufzunehmen, „die allgemein als unabdingbar angesehen
werden“. Danach können sowohl neue Dienstleistungen
ergänzt als auch bisherige Dienstleistungen aus dem
Universaldienst herausgenommen werden, wenn sich die
unabdingbare Nachfrage entsprechend verändert hat.
Es gibt einen sehr engen Zusammenhang zwischen
Postdienstleistungen und Telekommunikation. Deshalb
gibt das Grundgesetz in Verbindung mit dem Telekom-
munikationsgesetz, TKG, auch für die Telekommunika-
tion eine Gewährleistungspflicht des Bundes für flächen-
deckende und ausreichende Dienstleistungen vor. Als
Ziel der Regulierung steht deshalb auch im TKG „die
Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3173
(A) (C)
(D)(B)
Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen
mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleis-
tungen) zu erschwinglichen Preisen“. Schon hier ist
deshalb darauf hinzuweisen: Anpassungen beim Post-
universaldienst haben unmittelbare Folgen für die An-
forderungen an den Universaldienst im Bereich Tele-
kommunikation. Anders und deutlicher ausgedrückt: Es
kann zum Beispiel überhaupt nicht über eine Reduzie-
rung der Zustelltage bei Briefen nachgedacht werden,
ohne zugleich die völlig veralteten Vorgaben im TKG zu
Festnetzanschluss, Telefaxanschluss, Münz- und Karten-
telefonen sowie minimalen Bandbreiten („funktionaler
Internetzugang“) nach oben anzupassen.
Aus dem TAB-Bericht ergibt sich für die nationale
Regulierung, zum Teil aber auch nur nach Abänderung
der europäischen Vorgaben, unter anderem in folgenden
Bereichen Gestaltungsspielraum, um den Postuniversal-
dienst und seine Finanzierung an deutlich reduzierte
Briefmengen anzupassen: Vorgaben für stationäre Ein-
richtungen (Poststellen, Briefkästen); Laufzeiten, die in
der Post-Universaldienstleistungsverordnung, PUDLV,
vorgegeben werden; Reduzierung der Zustelltage von
derzeit sechs auf fünf Tage; entfernungsabhängige Staf-
felung der Porti; Erweiterung des Postuniversaldienstes
um den sicheren E-Brief; einheitlicher Universaldienst
für Post und Telekommunikation.
Bisher besteht weitgehend Konsens: Der weiterzuent-
wickelnde (Post-)Universaldienst muss weiterhin die
Anforderungen an die Qualität, die Zuverlässigkeit, die
Verfügbarkeit, die Flächendeckung, die Erschwinglich-
keit, die Datensicherheit und den Datenschutz ähnlich
den Anforderungen an den herkömmlichen Briefdienst
festlegen. Das Brief- und Postgeheimnis wäre auf den
E-Brief auszudehnen, und zumindest optional müsste
der E-Brief das Schriftformerfordernis erfüllen können.
Im Zuge der immer größeren Bedeutung von Express-,
Kurier- und Paketdiensten ist zu prüfen, wie die Kun-
denrechte auf flächendeckende Angebote, sichere Zu-
stellung und Bezahlbarkeit auch dann und dort gesichert
werden können, wenn der Wettbewerb an Intensität ver-
liert.
Für die Politik gibt es auf nationaler Ebene im Rah-
men oder unter Abänderung der europäischen Univer-
saldienstvorgaben einen erheblichen Gestaltungsspiel-
raum. Notwendige Anpassungen sind gründlich
vorzubereiten und unter Einbezug von Wissenschaft
und Öffentlichkeit mit den Beteiligten breit zu diskutie-
ren. Der Grundgedanke, dass eine flächendeckende, an-
gemessene und erschwingliche Versorgung mit Post-
wie Telekommunikationsdienstleistungen zur Daseins-
vorsorge gehört, die staatlich gewährleistet sein muss,
darf nicht aufgegeben werden.
Für die weitere Diskussion muss uneingeschränkt der
Grundsatz aus dem Koalitionsvertrag gelten: „Wir wer-
den eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und
bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit
Postdienstleistungen sicherstellen. Am Postuniversal-
dienst werden wir festhalten.“
Für die SPD kommt eine Reduzierung oder/und Ver-
schlechterung des Universaldienstes, etwa eine Reduzie-
rung der Zustelltage von sechs auf fünf, eine wie immer
geartete Preisstaffelung, sei es nach Entfernungen oder
Höchstlaufzeiten, eine Herausnahme einzelner Sen-
dungsformen (zum Beispiel Zeitschriften und Zeitungen,
Pakete usw.), nicht infrage. Es wäre nicht hinnehmbar,
dass beispielsweise kleine Privatkunden am Ende
schlechter behandelt werden als zahlungskräftige Groß-
versender. Beim Thema E-Brief halten wir die Anregun-
gen des TAB-Berichts für sinnvoll und berechtigt. Zu-
dem ist der Bund gefordert, durch regulatorische
Vorgaben die Finanzierung des Universaldienstes sicher-
zustellen.
Der Vorschlag des TAB-Berichtes, den Universal-
dienst Telekommunikation und Post zusammenzufassen,
halten wir für prüfenswert. Es kann nicht dabei bleiben,
dass im Bereich Telekommunikation im Zuge der Debat-
ten um Breitbandstrategie und Netzneutralität eine Defi-
nition von Universaldienst aus den 1990er-Jahren gilt.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Der Postsektor steht wieder einmal vor einem tief-
greifenden Wandel, und zwar ganz anders, als viele bis
vor kurzem geglaubt haben. Wer hätte vor 10, 15 oder
20 Jahren mit einer Wiederauferstehung des tot geglaub-
ten Paketes gerechnet. Damals ein riesiges Verlustge-
schäft. Damals war der Brief die Cashcow der Deut-
schen Post, also der Gewinnbringer, an dem sich alle
Wettbewerber und Regulierer abgearbeitet haben. Be-
hauptet wurde, dass sich nach einer Liberalisierung wie
in den USA das Sendungsvolumen verdoppeln würde.
Nichts dergleichen. Im Gegenteil: Bei stagnierendem
Briefgeschäft und kriselndem Paket haben Sozialdemo-
kraten damals gegen die seinerzeitigen Markttendenzen
und gegen alle Widerstände aus der Branche den Univer-
saldienst verpflichtend geregelt.
Im Nachhinein ist klar: Wir haben die Branche zu ih-
rem Glück gezwungen. Heute sind das Filialnetz und
die Zustellungsverpflichtungen ein riesengroßer Wett-
bewerbsvorteil und für Deutschland ein Standortvorteil.
Das Briefgeschäft geht in Deutschland maßvoll zurück,
um gut 1 Prozent pro Jahr. In den Niederlanden, Belgien,
Großbritannien bis zu fünfmal so schnell, sodass dort die
Leistungen in der Fläche schon massiv eingeschränkt
werden.
Dennoch besteht die Gefahr, so das TAB, dass schon
in wenigen Jahren ein typisches Postunternehmen in
massive Probleme kommt, wenn das Briefgeschäft kon-
tinuierlich zurückgeht, da die Kosten nicht so schnell
sinken können wie das Sendungs- und Umsatzvolumen.
Ohne Schwarzmalerei müssen wir diese Entwicklung
beobachten. Der Jubel über den E-Commerce darf den
Blick über diesen Strukturwandel nicht verstellen.
Die ganze Postbranche, Brief und Paket und die da-
zugehörende Logistik, dürfen nicht wieder den Fehler
machen, durch Dumpingwettbewerb und Leistungsver-
schlechterungen auf den Strukturwandel zu reagieren.
3174 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
Wir, Staat und Politik, können im Postsektor auf ein
erfolgreiches Stück Industrie- und Dienstleistungspolitik
zurückblicken. Hätten wir allein die Marktkräfte walten
lassen, stünden wir heute viel schlechter da. Wir sind gut
beraten, gerade mit Blick auf den dynamischen Wandel,
den regulatorischen und politischen Rahmen bewusst zu
gestalten.
Herbert Behrens (DIE LINKE): Vor ein paar Mona-
ten ging es hoch her bei mir in meinem Wahlkreis Oster-
holz-Verden. Stein des Anstoßes war die total aus dem
Ruder geratene Postzustellung. Bis zu vier Tage warte-
ten nicht nur Privatkunden auf die Zeitung per Post oder
die Geburtstagskarte. Auch Geschäftskunden beklagten
sich über verspätete Zustellungen. Das sogenannte Be-
schwerdemanagement der Post hatte alle Hände voll zu
tun, mit Standardbriefen zu antworten. Krankheitsbe-
dingt habe es Ausfälle gegeben, wurde mitgeteilt. Am
Ende eines Arbeitstages der Zustellerinnen und Zusteller
würden diese ihre Touren beenden und am nächsten Tag
weitermachen, wo sie am Vortag aufgehört haben. Die
neue Tour kam obendrauf.
Ich habe mit Kolleginnen und Kollegen gesprochen.
Sie erzählten mir, es seien nicht nur krankheitsbedingte
Ausfälle gewesen, die eine ordentliche Arbeit unmöglich
machten. Vielmehr seien die größer geschnittenen Zu-
stellbezirke und die häufigen Personalwechsel in den
Bezirken die wirklichen Gründe für die Verspätungen.
Hier wird deutlich, dass eine privatisierte Post nicht dazu
beigetragen hat, guten Service und gute Qualität zu ver-
nünftigen Preisen zu bieten.
Die Privatisierung der Post hat, wie auch die Privati-
sierung anderen öffentlichen Eigentums wie zum Bei-
spiel der Bahn, globale Unternehmen hervorgebracht,
die nur einem Ziel verpflichtet sind: nämlich höchsten
Gewinn zu produzieren. Die Linke hat zusammen mit
den Beschäftigten und Gewerkschaften der Post in den
1990er-Jahren gegen die Politik der damaligen Großen
Koalition gekämpft. Und auch heute unterstützen wir die
Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Kampf für gute Ar-
beit auch bei der Post.
Der hier heute vorgelegte Bericht des Büros für Tech-
nikfolgenabschätzung soll nun aufzeigen, auf welchen
neuen Geschäftsfeldern sich die Post künftig tummeln
könnte, ohne dabei den grundgesetzlichen Auftrag, eine
flächendeckende und hochwertige Grundversorgung, zu
vernachlässigen. Umfassend wird dargestellt, wie ein
Postuniversaldienst der Zukunft aussehen könnte.
Dabei wird deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger
nicht in jedem Fall einen besseren Service und eine bes-
sere Qualität erhalten würden. Vielmehr ist die bessere
Auslastung des Personals im Fokus, wenn in Zukunft
weniger Briefe und Zeitungen zugestellt werden müssen.
Im Bericht wird auf die Dienstleistung in Frankreich mit
dem Namen „Bonjour Facteur“ hingewiesen. Dort prü-
fen Zustellerinnen und Zusteller an mehreren Tagen in
der Woche während ihrer Zustelltour, ob es älteren Men-
schen gut geht oder ob sie Hilfe benötigen. Außerdem
werde mit dem Angebot haushaltsnaher Dienstleistun-
gen experimentiert, wo Zustellerinnen und Zusteller
während ihrer Touren auch Gasflaschen austauschen
oder Empfangsboxen für digitales Fernsehen installie-
ren.
Solche Überlegungen haben aber auch gar nichts mit
dem Arbeitsalltag der Beschäftigten in Deutschland zu
tun, die heute durch ihre Bezirke hecheln, um die Post an
die Empfänger zu bringen.
Eine andere Perspektive wäre, mit dem wenigen Per-
sonal mehr zu schaffen, indem der elektronische Brief
einen Teil des heute Üblichen übernimmt. Doch an die-
ser Stelle muss der Bericht sehr unbestimmt bleiben. Es
ist nicht klar, um wie viel die Briefmenge abnehmen
wird, wie viele der heute verschickten Briefe durch elek-
tronische vollständig ersetzt werden können und wie viel
zusätzlich zu den heutigen Briefmengen hinzukommt.
Das Thema De-Mail wird im Bericht noch ausführ-
lich dargestellt, obwohl dieses Projekt gescheitert ist.
Die Autoren des Berichts versuchen, einen Blick in
die Zukunft der Briefdienstleistungen zu werfen. Das ist
sinnvoll, damit wir hier im Bundestag, aber auch im Un-
ternehmen Deutsche Post in der Lage sind, politische
Weichenstellungen vorzunehmen.
Und wenn wir uns mit den Erkenntnissen des Berichts
auseinandersetzen werden, dann wird die Linksfraktion
immer die Interessen der Kundinnen und Kunden und
der Postbeschäftigten im Auge haben. Aber eine Rich-
tung – das will ich hier schon mal klarstellen – wird es
mit der Linksfraktion nicht geben: Einer Postreform III
mit noch mehr Belastungen für die Postbeschäftigten
werden wir entschiedenen Widerstand entgegensetzen.
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Lieferung der Post an den Briefkasten vor unserer Haus-
tür ist für uns alle selbstverständlicher Alltag – egal ob
wir in der Stadt oder auf dem Land leben.
Der Postuniversaldienst ist – und zwar festgeschrie-
ben im Grundgesetz – Teil der öffentlichen Daseins-
vorsorge wie Strom- und Wasserversorgung, Telefon
oder öffentlicher Nahverkehr. Die gesetzliche Verpflich-
tung der Postdienstleister muss grundsätzlich auch erhal-
ten bleiben, da herrscht sicher ein breiter politischer
Konsens.
Dennoch hat der TAB-Bericht deutlich gemacht, dass
die Bedeutung von klassischen Briefen vor allem
ihm Rahmen unserer privaten Kommunikation massiv
an Bedeutung verloren hat und im Wesentlichen durch
E-Mails, SMS oder Kurznachrichtendienste ersetzt
wurde. Nur noch 4 Prozent der gesamten Briefmenge
werden von Privatpersonen an andere Privatpersonen
verschickt. Wenn es nicht unbedingt notwendig ist,
schreiben wir also keine Briefe mehr. Nicht verwunder-
lich ist es daher, dass dies laut TAB-Bericht zur Folge
hat, dass der Briefmarkt auf absehbare Zeit weiter
schrumpfen wird. Hinzu kommen der demografische
Wandel und der teilweise deutliche Bevölkerungsrück-
gang in einigen Regionen unseres Landes, der die Post-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3175
(A) (C)
(D)(B)
dienste auch heute schon vor große Herausforderungen
stellt.
Diese Entwicklung bedeutet jedoch nicht, dass wir die
Postuniversaldienste infrage stellen. Denn zum Auftrag
der Daseinsvorsorge gehört, dass niemand davon abge-
hängt werden darf. Auch vor dem Hintergrund, dass ein
Fünftel der Bevölkerung in Deutschland nach wie vor
keinen Internetzugang hat bzw. das Internet nicht nutzt,
sind die Postuniversaldienste in ihrer Versorgungsfunk-
tion unverzichtbar. Solange ein bedeutender Teil der
Menschen nicht online ist – aus welchen Gründen auch
immer –, muss der klassische Briefdienst in der heutigen
Qualität erhalten bleiben. Niemand darf hier ausge-
schlossen werden.
Laut dem TAB-Gutachten haben wir noch etwas Zeit,
um die notwendigen Anpassungen gründlich zu diskutie-
ren und vorzubereiten. Dabei geht es auch um die Frage,
wie wir den Postuniversaldienst auch in Zukunft ge-
währleisten wollen, ohne dass Aufwand und Kosten un-
verhältnismäßig steigen.
Technische Möglichkeiten wie der sichere E-Brief
werden ein Teil der Antwort sein, sie sind bisher aber
weder ausgereift noch von der Bevölkerung ausreichend
akzeptiert. Hier müssen Politik und Wirtschaft gemein-
sam mehr Anstrengungen unternehmen, um diesen
hohen Standards elektronischer Korrespondenz zu einer
breiten Nutzung zu verhelfen.
Der sichere E-Brief oder andere elektronische Alter-
nativen zum Brief aus Papier müssen zudem hohe An-
forderungen an Qualität, Datensicherheit, Zuverlässig-
keit und Flächendeckung erfüllen, bevor wir den
Postuniversaldienst in seiner jetzigen Form infrage stel-
len dürfen. Gerade in puncto Datensicherheit sind hier
wichtige Fragen offen.
Fast jeden Tag hören wir in den Medien von Hacker-
angriffen, der Datensammelwut von Google und neuen
Enthüllungen über gigantische Ausspähprogramme aus-
ländischer Geheimdienste. Erst gestern rief eBay seine
Nutzer dazu auf, wegen eines Hackerangriffs dringend
ihr Passwort zu ändern.
Leider haben die Regierungen Merkel bisher nichts
unternommen, um dem zunehmenden Vertrauensverlust
in die Datensicherheit der elektronischen Kommunika-
tion zu begegnen. Ganz im Gegenteil: Im vergangenen
Jahr hat man noch versucht, den NSA-Abhörskandal
frühzeitig für beendet zu erklären. Statt für die Verteidi-
gung unserer Grundrechte einzutreten, die jeden Tag
durch NSA und Co verletzt werden, gibt die Bundes-
regierung beim No-Spy-Abkommen sang- und klanglos
klein bei. Lieber macht sich die Bundesregierung Sorgen
darüber, ob man die USA verärgert, wenn der NSA-
Untersuchungsausschuss Edward Snowden in Deutsch-
land verhört. Das alles zeigt, welchen erschreckend
geringen Stellenwert digitale Bürgerrechte für die Koali-
tion haben.
Klar ist: Die Bedeutung der elektronischen Kommu-
nikation wird weiter wachsen. Wir Grüne begreifen den
schnellen Internetzugang nicht nur als wichtigen Stand-
ortfaktor, sondern genauso als Teil einer modernen
Daseinsvorsorge. Es kann nicht sein, dass ganze Land-
striche immer noch vom schnellen Internet abgehängt
sind, weil sich der Breitbandausbau in ländlichen Regio-
nen für die Anbieter oft nicht lohnt. Die Aufgabe, den
ländlichen Raum mit einem angemessenen Netzzugang
zu versorgen, darf also nicht dem freien Spiel der Markt-
kräfte allein überlassen bleiben.
In Deutschland hinkt die Versorgung mit schnellen In-
ternetanschlüssen massiv hinterher. Im europäischen
Vergleich liegen wir bei der Glasfaseranschlussquote an
der letzten Stelle. In den großen Städten gibt es zwar
meistens ein gutes Netz, aber schon an den Stadträndern
beginnt nicht das von der Bundeskanzlerin hochgelobte
Neuland, sondern eher das digitale Niemandsland. Für
eine der größten Industrienationen ist das in meinen Au-
gen eine erschreckende Bilanz.
Und was hat die Bundesregierung hier bisher getan?
Sie schafft das Amt eines Internetministers, der zwar
viel vom Ausbau der digitalen Infrastruktur spricht, aber
bislang keine Konzepte und Ideen verlauten lassen hat.
Auch die Finanzierung bleibt ungewiss: Minister
Dobrindt will die Erlöse aus der Versteigerung von
Mobilfunklizenzen dafür verwenden. Die letzte Verstei-
gerung solcher Lizenzen hat 2010 aber gerade mal
4,4 Milliarden Euro eingebracht. Benötigt wird jedoch
mindestens das Fünffache davon. Der ländliche Raum
wird wegen fehlender Mittel noch länger auf das
schnelle Netz warten müssen, auch weil die Große
Koalition es versäumt hat, Fördermittel für den Breit-
bandausbau und die steuerliche Forschungsförderung im
Koalitionsvertrag zu verankern.
Der Breitbandausbau ist vielleicht das wichtigste
technische Infrastrukturprojekt der nächsten Jahre und
elementar, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft im
ländlichen Raum zu stärken. Statt weiter viele Milliar-
den in fragwürdige Straßenneubauprojekte zu stecken,
sollte Deutschland erst einmal ein flächendeckendes Da-
tenautobahnnetz bekommen. Wir Grüne fordern auch bei
dieser Frage die richtige Prioritätensetzung ein.
3176 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
(B)
Anlage 13
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
teilgenommen haben (Zusatztagesordnungspunkt 5)
(D)
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Julia Bartz
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Jutta Eckenbach
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Reinhard Grindel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr. Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Ansgar Heveling
Peter Hintze
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M. Huber
Anette Hübinger
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Andreas Jung
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr. Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Elisabeth Motschmann
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller
(Braunschweig)
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Ronald Pofalla
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)
Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014 3177
(A) (C)
(D)(B)
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)
Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Dr. Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Dirk Becker
Lothar Binding (Heidelberg)
Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier-Heite
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Christina Jantz
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Christina Kampmann
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr. Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post (Minden)
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)
Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)
Matthias Schmidt (Berlin)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Carsten Schneider (Erfurt)
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Wolfgang Tiefensee
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dirk Wiese
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Gülistan Yüksel
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
DIE LINKE
Jan van Aken
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Klaus Ernst
Diana Golze
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Dr. André Hahn
Heike Hänsel
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Katja Kipping
3178 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Mai 2014
(A) (C)
Jan Korte
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)
Richard Pitterle
Martina Renner
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
Sabine Zimmermann
(Zwickau)
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Doris Wagner
Dr. Valerie Wilms
(D)
(B)
36. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Berufliche Bildung
TOP 4 Freihandelsabkommen
TOP 5 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2013
TOP 23, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 24 Abschließende Beratung ohne Aussprache
ZP 4 Aktuelle Stunde zu Rüstungsexportgenehmigungen
TOP 6 Bundeswehreinsatz EU-Operation Atalanta
ZP 5 Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
TOP 7 Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite
TOP 8 Sukzessivadoption durch Lebenspartner
TOP 9, ZP 6 Gentechnikfreiheit im Pflanzenbau in Europa
TOP 10 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)
TOP 11 Kommunalfinanzen
TOP 12 Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe
ZP 7 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (BKA)
TOP 18 Technikfolgenabschätzung: Postdienste
TOP 15 Schadstoffe in Spielzeugen
TOP 17 Sprachliche Bereinigung des Strafrechts von NS-Normen
Anlagen