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    Plenarprotokoll 18/35 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 35. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 2935 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bundesbe- richt Forschung und Innovation 2014 . . . . 2935 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2935 B Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2936 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2936 A René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2936 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2936 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2936 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2936 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 2937 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2937 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2937 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2937 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2938 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2938 B Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2938 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2938 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2938 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2939 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2939 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2939 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2939 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2939 C Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 2939 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2940 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2940 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2940 C Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2940 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2941 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2941 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2941 C Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2942 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2942 A Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2942 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2942 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2942 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2942 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/1433 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2943 B Mündliche Frage 1 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Schutz von Patientinnen und Patienten vor sogenannten Konversionstherapien und re- parativen Verfahren bei Homosexualität Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2943 B Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2943 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 2944 B Mündliche Frage 3 Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen vor sogenannten Konversionstherapien bzw. reparativen Verfahren Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2944 C Zusatzfragen Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 2945 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2945 B Mündliche Frage 4 Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Schutz von Betroffenen vor einer sogenann- ten Konversionstherapie vor dem Hinter- grund der noch immer möglichen Abrech- nung dieser Therapie Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2945 D Zusatzfragen Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 2946 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2946 C Mündliche Frage 14 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Mittel für Bauten des US-Mili- tärs und der NSA Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2947 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2947 C Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Veränderung des bisherigen Sys- tems der Entsorgungsrückstellungen im Zusammenhang mit Atomkraftwerken und Atommüll Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2948 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2948 B Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2948 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2949 B Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2949 C Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewinnabführungs- bzw. Beherrschungs- verträge zwischen Vattenfall und den Be- treibergesellschaften der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2950 B Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2950 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2951 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2951 B Mündliche Frage 18 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten des Rückbaus und der Entsorgung von Atomkraftwerken und Atommüll Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2951 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 III Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2952 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2952 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2952 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2952 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2953 A Mündliche Frage 19 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche des BMU mit hochrangigen Vertretern von Atomkraftwerke betreiben- den Energiekonzernen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2953 C Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2953 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2954 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2954 C Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2954 D Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2955 A Mündliche Frage 20 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisnahme des BMU von Überlegun- gen bezüglich möglicher Veränderungen des Systems der Rückstellungen für Rück- bau und Entsorgung der Atomkraftwerke und des Atommülls Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2955 C Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2955 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2956 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2956 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2956 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2957 A Mündliche Frage 21 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisnahme des Bundeskanzleramtes von Überlegungen bezüglich möglicher Verän- derungen des Systems der Rückstellungen für Rückbau und Entsorgung der Atom- kraftwerke und des Atommülls Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2957 B Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2957 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2958 A Mündliche Frage 23 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit Vertretern von Atomkraft- werke betreibenden Energiekonzernen be- züglich einer sogenannten Bad Bank für Atomkraftwerke und Atommüll Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2958 B Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2958 C Mündliche Frage 24 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisnahme des BMWi von Überlegun- gen zu Veränderungen des Systems der Rückstellungen für Rückbau und Entsor- gung der Atomkraftwerke und des Atom- mülls Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2959 A Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2959 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2959 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2960 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2960 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 Mündliche Frage 25 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche des BMWi mit hochrangigen Vertretern von Atomkraftwerke betreiben- den Energiekonzernen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2961 A Zusatzgeräts Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2962 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2963 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2963 C Mündliche Frage 26 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werthaltigkeit der Rückstellungen in den Konzernbilanzen von RWE Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2963 D Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2964 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2964 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2965 A Mündliche Fragen 27 und 28 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Überführung von Rücklagen für den Rück- bau von Atomkraftwerken in eine öffent- lich-rechtliche Stiftung Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2965 B Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2965 C Mündliche Frage 33 Niema Movassat (DIE LINKE) Brand des Gewerkschaftshauses in Odessa am 2. Mai 2014 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2966 B Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2966 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Wahl von Mitgliedern der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 des Standortauswahlgesetzes Drucksache 18/1452 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2967 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Freilassung der von Boko Haram entführten Schulmäd- chen in Nigeria . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2967 B Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2967 B Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2968 A Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2969 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2970 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 2971 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2971 D Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . 2972 D Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2973 D Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2974 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2975 D Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2976 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 2977 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2979 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2981 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Gesundheitliche Aufklärung bezüglich der Gefahren sogenannter Konversions- und Reparationstherapien Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2981 C Anlage 3 Mündliche Frage 5 Harald Weinberg (DIE LINKE) Schutz junger Menschen vor sogenannten Konversionstherapien Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 V Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2982 A Anlage 4 Mündliche Frage 6 Harald Weinberg (DIE LINKE) Bettenauslastung der Krankenhäuser Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2982 B Anlage 5 Mündliche Frage 7 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergabe der Fördermittel aus dem Innova- tionsfonds Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2983 A Anlage 6 Mündliche Frage 8 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Förderung von Projekten zur orts- nahen, sektorübergreifenden Versorgung psychisch kranker Menschen mit Mitteln aus dem Innovationsfonds Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2983 B Anlage 7 Mündliche Frage 9 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Bauvorhaben Südumfahrung Pirna Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2983 B Anlage 8 Mündliche Fragen 10 und 11 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umwelt- verträglichkeitsprüfung bei der Festle- gung von Flugrouten sowie Anpassungen des Luftverkehrsgesetzes Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2983 D Anlage 9 Mündliche Frage 12 Herbert Behrens (DIE LINKE) Einzelfreigaben seitens der Deutschen Flug- sicherung GmbH Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2984 B Anlage 10 Mündliche Frage 13 Herbert Behrens (DIE LINKE) Überarbeitung der im Zusammenhang mit der lärmabhängigen Differenzierung der Landegebühren angewandten Bonuslisten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2984 D Anlage 11 Mündliche Frage 17 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Insolvenzfestigkeit der Rückstellungen der Atomkraftwerke betreibenden Energie- konzerne für Rückbau und Entsorgung der Atomkraftwerke und des Atommülls Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2985 A Anlage 12 Mündliche Frage 22 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche des Bundeskanzleramtes mit hochrangigen Vertretern von Atomkraft- werke betreibenden Energiekonzernen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2985 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 Anlage 13 Mündliche Frage 29 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfahren des Bundeskartellamts gegen im Lebensmittelsektor tätige Unternehmen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2985 C Anlage 14 Mündliche Frage 30 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermittlungen des Bundeskartellamts gegen Wursthersteller wegen illegaler Preisab- sprachen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2985 D Anlage 15 Mündliche Frage 31 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kauf ukrainischer Waffen des Typs SKS Simonov Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2985 D Anlage 16 Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Sanktionen der EU gegen Separatisten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2986 B Anlage 17 Mündliche Frage 34 Niema Movassat (DIE LINKE) Drohendes Parteiverbot der Kiewer Über- gangsregierung bezüglich der Kommunisti- schen Partei der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2986 C Anlage 18 Mündliche Frage 35 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz amerikanischer Söldner in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2986 D Anlage 19 Mündliche Frage 36 Andrej Hunko (DIE LINKE) Legitimität der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2987 A Anlage 20 Mündliche Frage 37 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tätigkeit bewaffneter amerikanischer pri- vater Sicherheitskräfte in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2987 B Anlage 21 Mündliche Frage 38 Inge Höger (DIE LINKE) EU-GSVP-Mission in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2987 C Anlage 22 Mündliche Frage 39 Inge Höger (DIE LINKE) EU-Feldmission des Europäischen Aus- wärtigen Dienstes in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2987 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 VII Anlage 23 Mündliche Fragen 40 und 41 Heike Hänsel (DIE LINKE) Unterstützung der ukrainischen Sicher- heitskräfte durch US-Söldner Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2988 A Anlage 24 Mündliche Frage 42 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Kranzniederlegung vor dem Gewerkschafts- haus in Odessa als Zeichen der Anteil- nahme Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2988 B Anlage 25 Mündliche Frage 43 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Zustandekommen eines runden Tisches bzw. des sogenannten Nationalen Dialogs in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2988 C Anlage 26 Mündliche Frage 44 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mediations- und Versöhnungsmaßnahmen in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2988 C Anlage 27 Mündliche Frage 45 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weiterführung der EU-Wahlbeobachter- mission in Ägypten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2989 A Anlage 28 Mündliche Frage 46 Katrin Kunert (DIE LINKE) Abschluss eines Assoziierungsabkommens der EU mit Georgien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2989 B Anlage 29 Mündliche Frage 47 Jan van Aken (DIE LINKE) Beteiligung deutscher Unternehmen an den Kosten für die Beseitigung der hergestell- ten Chemiewaffen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2989 C Anlage 30 Mündliche Frage 48 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Förderung des Deutschen Schachbundes Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2990 A Anlage 31 Mündliche Frage 49 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakte von Vertretern bzw. früheren Vertretern der Bundesregierung zu dem russischen Oligarchen Oleg Deripaska Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2990 B Anlage 32 Mündliche Frage 50 Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schaffung der Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2990 D VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 Anlage 33 Mündliche Frage 51 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwurf eines Gesetzes zur Neubestim- mung des Bleiberechts und der Aufent- haltsbeendigung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2991 A Anlage 34 Mündliche Frage 52 Jan van Aken (DIE LINKE) Ermittlungsverfahren gegen deutsche Un- ternehmen im Zusammenhang mit Zuliefe- rungen an das syrische Chemiewaffenpro- gramm Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2991 B Anlage 35 Mündliche Fragen 53 und 54 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besteuerung von Kapitalerträgen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2991 C Anlage 36 Mündliche Frage 55 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Regelung zur Zinsschranke gemäß § 4 h Einkommensteuergesetz und § 8 a Körper- schaftsteuergesetz Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2992 A Anlage 37 Mündliche Frage 56 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Neufassung des Doppelbesteuerungsab- kommens mit Spanien vom 3. Februar 2011 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2992 C Anlage 38 Mündliche Frage 57 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 gebo- rene Kinder in der Rentenversicherung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2992 D Anlage 39 Mündliche Frage 58 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfassungsrechtliche Bedenken zur soge- nannten rollierenden Stichtagsregelung bei der Rente ab 63 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2993 A Anlage 40 Mündliche Frage 59 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einrichtung des militärischen Flugbeschrän- kungsgebiets ED-R TRA 210 in Bayern Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2993 B Anlage 41 Mündliche Frage 60 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) US-amerikanisches Drohnenprogramm in Afrika Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2993 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2935 (A) (C) (D)(B) 35. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2981 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.05.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.05.2014 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 21.05.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 21.05.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.05.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.05.2014 Groß, Michael SPD 21.05.2014 Held, Marcus SPD 21.05.2014 Ilgen, Matthias SPD 21.05.2014 Kampeter, Steffen CDU/CSU 21.05.2014 Kudla, Bettina CDU/CSU 21.05.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 21.05.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 21.05.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.05.2014 Dr. Mützenich, Rolf SPD 21.05.2014 Post (Minden), Achim SPD 21.05.2014 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 21.05.2014 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.05.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.05.2014 Schwarz, Andreas SPD 21.05.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 21.05.2014 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 21.05.2014 Thönnes, Franz SPD 21.05.2014 Ziegler, Dagmar SPD 21.05.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Birgit Wöllert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1433, Frage 2): Welche Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung plant die Bundesregierung, um die Öffentlichkeit vor „Kon- versions- und Reparationstherapien“ zu warnen und auf da- raus resultierende Gefahren hinzuweisen, da es nachweisbar schädliche Folgen für die Betroffenen hat, einem solchen Ver- fahren ausgesetzt zu sein (vergleiche Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 22. Oktober 2013), und welche Maßnahmen plant die Bundes- regierung, um Menschen darin zu unterstützen, ihre sexuelle Identität frei entfalten zu können und sie vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu schützen, damit so Erkrankungen vor- gebeugt werden kann, die aus Diskriminierungs- und Stigma- tisierungserfahrungen entstehen können, und auf diesem Wege die Gesundheit der Betroffenen gefördert wird? Angesichts der Tatsache, dass Homosexualität keine Krankheit ist, sind auf „Konversion“ der Homosexualität ausgerichtete Therapien bereits im Grundsatz fragwür- dig. Das Berufsrecht verpflichtet Ärzte und Psychothera- peuten, eine den fachlichen Standards entsprechende Be- handlung zu erbringen. Die Bundesregierung setzt beim Schutz homosexuel- ler Menschen vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten insbesondere auf die frühzeitige sachgerechte Aufklä- rung und Information. Die Bundeszentrale für gesund- heitliche Aufklärung, BZgA, unterstützt dies im Auftrag der Bundesregierung durch die Bereitstellung verschie- denster Informationen, die homosexuelle Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der Entwicklung ihrer se- xuellen Identität stärken. Dabei geht sie davon aus, dass Sexualität integraler Bestandteil von körperlicher und seelischer Gesundheit ist. Die Medien und Maßnahmen der BZgA sind nicht direktiv, sondern betonen die Stär- kung der eigenen Kompetenz. Die BZgA motiviert unter anderem zur Akzeptanz und Toleranz unterschiedlicher Lebensstile, Lebensentwürfe und sexueller Orientierun- gen. In der Entwicklung und Umsetzung von Medien und Maßnahmen in der Sexualaufklärung und Familien- planung behandelt die BZgA daher sexuelle Identität als Querschnittsthema. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Neuauflage und Verbreitung des Be- ratungsführers für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogenes Fachpersonal unterstützt. Damit ste- hen aktuelle Informationen zur Verfügung. Die Ergebnisse des Modellprojektes „Homosexualität und Familien – eine Herausforderung für familienbezogenes Fachperso- nal“ werden derzeit im Hinblick auf weitere Maßnahmen ausgewertet. Das Jugendnetzwerk Lambda e. V., das sich an junge homo-, bisexuelle und transidente Menschen richtet, wird seit 1990 laufend gefördert. Lambda e. V. stellt jungen Menschen unter anderem die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugend- arbeit zur Verfügung. Dazu zählt auch außerschulische Anlagen 2982 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, ge- sundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und techni- scher Bildung. Eine breit angelegte Onlinebefragung homo-, bisexuel- ler und transidienter Jugendlicher und junger Erwachse- ner wird Ende 2015 abgeschlossen sein. Daraus sollen unter anderem Handlungsbedarfe auf pädagogischer und gesellschaftlicher Ebene abgeleitet werden. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 5): Welche Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und jungen Erwachsenen erwägt die Bundesregierung, um diese Gruppe vor psychischen und physischen Schädigungen durch „Konversionstherapien“ bei Homosexualität zu schützen (vergleiche Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 22. Oktober 2013)? Homosexualität wird seit langem von fast allen Wis- senschaftlern und Praktikern aus Medizin und Psycholo- gie nicht als Erkrankung angesehen. Die Bundesregie- rung vertritt weder die Auffassung, dass Homosexualität einer Therapie bedarf, noch, dass sie einer Therapie zu- gänglich wäre. Das Berufsrecht verpflichtet Ärzte und Psychothera- peuten zu einer qualifizierten Behandlungsleistung. Wenn einzelne Ärzte oder Psychotherapeuten die in Rede ste- henden Therapien anbieten, ist dies grundsätzlich frag- würdig. Aus Sicht der Bundesregierung besteht der wirk- samste Schutz homosexueller junger Menschen vor un- angemessenen und für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten in der frühzeitigen sachgerechten Aufklärung und Information junger Menschen. Denn die Entscheidung für oder gegen eine angebotene Behand- lung wird demjenigen Betroffenen leichterfallen, der über sachliche Informationen zum Thema sexuelle Orientie- rung und sexuelle Vielfalt verfügt. Daher gibt die Bun- deszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag der Bundesregierung vielfältige Informationen heraus, die homosexuelle junge Menschen in ihrem Selbstwert- gefühl und in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität stärken. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 6): Bleibt der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, bei seiner Auffassung, es müsse die Bettenauslastung der Krankenhäuser durch den Abbau von Betten gesteigert werden (vergleiche www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/ berufspolitik/article/858658/dkg-empfang-groehe-will-kliniken- gesund-schrumpfen.html), obwohl die Bettenauslastung in Deutschland – durchschnittlich 77 Prozent, an Werktagen hö- her – im OECD-Durchschnitt liegt (vergleiche OECD 2013, Health at a Glance 2013, Seite 89) und obwohl eine Studie zeigt, dass kalendertägliche Auslastungen über 92,5 Prozent zu einer 14,4 Prozent höheren Sterblichkeit an diesen Tagen führen (vergleiche Kuntz et al. 2014, „Stress on the Ward: Evidence of Safety Tipping Points in Hospitals“)? Die angeführte Studie prüft die Auswirkungen von unerwarteten, nicht planbaren, vorübergehenden Belas- tungssteigerungen in Krankenhäusern und diskutiert Möglichkeiten flexibler Personaleinsatzplanung, da für die festgestellte leicht erhöhte Mortalitätswahrschein- lichkeit ab einer Auslastungsquote von 92,5 Prozent nicht der Auslastungsgrad, sondern der Mangel an Per- sonal verantwortlich gemacht wird. Fragen dauerhaft op- timaler Auslastungsquoten von Krankenhäusern oder Fragen nach den erforderlichen Vorhaltekapazitäten wer- den in der Studie nicht untersucht. In der gleichfalls angeführten Ansprache hat der Bun- desminister für Gesundheit die Frage aufgeworfen, ob die hohe Bettenzahl in Deutschland wirklich erforderlich ist, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Hinter- grund dieser Frage sind überdurchschnittlich hohe statio- näre Kapazitäten in Deutschland auf der einen Seite bei gleichzeitig kontinuierlich sinkenden durchschnittlichen Verweildauern und ebenfalls sinkenden Auslastungsquo- ten der Kliniken auf der anderen Seite. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswe- sen bereits in seinem Sondergutachten des Jahres 2007 darauf hingewiesen hat, dass angesichts der im interna- tionalen Vergleich überdurchschnittlichen Bettendichte und Verweildauer bei gleichzeitig niedriger Bettenaus- lastung von Überkapazitäten auszugehen ist. Die ebenfalls zitierten internationalen Vergleiche zei- gen, dass Deutschland mit 8,3 Betten pro 1 000 Einwoh- ner weit über dem OECD-Durchschnitt von 4,8 liegt. Wichtig ist die Frage angemessener stationärer Kapazi- täten auch deshalb, weil die Unterschiede innerhalb Deutschlands erheblich sind. So gibt es in Baden-Würt- temberg je 1 000 Einwohner nur 5,4 Betten, in Bremen sind es 7,9 und in Thüringen 7,5 Betten, wobei die Aus- lastungsquoten in allen Fällen niedrig sind und teilweise noch unterhalb des bundesdeutschen Durchschnittswer- tes von circa 77 Prozent liegen. Wenn im Zuge der anstehenden Krankenhausreform über die Bedarfsplanung und die Sicherstellung der flä- chendeckenden Versorgung zu diskutieren sein wird, ist es angezeigt, die genannten Kapazitätsunterschiede auch mit Blick auf die von den Kliniken beklagten wirtschaft- lichen Probleme zu erörtern. Solide Antworten sind hier nicht zuletzt unter Gesichtspunkten der geplanten Stär- kung der Qualitätsorientierung erforderlich. Zu berück- sichtigen ist auch die Tatsache, dass heute immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden können, die früher einen stationären Klinikaufenthalt erforderten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2983 (A) (C) (D)(B) Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 7): Welche Regelungen wird die Bundesregierung zur Ver- gabe der Fördermittel aus dem Innovationsfonds vorgeben, und nach welchen Kriterien wird das Vergabeverfahren durch- geführt – bitte unter Angabe der zuständigen Stelle? Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ein Innovations- fonds geschaffen wird zur Förderung sektorenübergrei- fender Versorgungsformen und für die Versorgungs- forschung. Aus dem Innovationsfonds sollen gemäß Koalitionsvertrag Mittel für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, und für die Ver- sorgungsforschung verwendet werden. Nach dem Koali- tionsvertrag soll der Gemeinsame Bundesausschuss Kri- terien für die Vergabe der Fördermittel festlegen und diese Vergabe in einem jährlichen Ausschreibungsver- fahren durchführen. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit, wie diese Vorgaben in die Praxis umgesetzt werden kön- nen und welche gesetzlichen Regelungen hierzu er- forderlich sind. Im Rahmen dieser Prüfung und des anschließenden Diskussionsprozesses innerhalb der Bun- desregierung wird noch eine Reihe von Fragen zu klären sein, bevor gesetzliche Festlegungen getroffen werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 8): Werden Projekte zur ortsnahen, sektorübergreifenden Ver- sorgung psychisch kranker Menschen zukünftig mit Mitteln aus dem Innovationsfonds gefördert werden können, und wenn ja, wer wird hierzu antragsberechtigt sein? Beim jetzigen Stand des Diskussionsprozesses inner- halb des BMG und innerhalb der Bundesregierung kön- nen keine einzelnen Projekte genannt werden, die für die Förderungen aus dem Innovationsfonds infrage kom- men. Ebenso werden Festlegungen zu potenziellen An- tragsberechtigten erst noch zu treffen sein. Grundsätzlich sollte die Förderung aus dem Innovationsfonds auf eine konkrete Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 9): Sind die jüngsten Aussagen des sächsischen Wirtschafts- ministers Sven Morlok, FDP, bezüglich der Südumfahrung Pirna der B 172 zutreffend, nach denen nicht der Freistaat Sachsen, sondern der Bund dafür verantwortlich sei, dass das in der Region dringend benötigte Bauvorhaben plötzlich nicht mehr mit höchster Priorität im Bundesverkehrswegeplan ver- ankert werden soll (siehe „Streit um Südumfahrung eskaliert“ in Sächsische Zeitung, Ausgabe Pirna vom 10. Mai 2014), und welche Gründe gibt es für diese Entwicklung gerade zu einem Zeitpunkt, wo die Herstellung des Baurechts unmittel- bar bevorsteht? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans, der bis 2015 vorgelegt werden soll. Für die Fortschreibung des Bundesverkehrswege- plans war es erforderlich, dass die Straßenbauverwaltun- gen der Länder erwogene neue Straßenbauvorhaben bzw. Aktualisierungen der noch nicht begonnenen Maß- nahmen des geltenden Bedarfsplans für eine erneute Be- urteilung anzumelden hatten. So hat der Freistaat Sach- sen auch die Maßnahme B 172, Ortsumgehung Pirna, 3. Bauabschnitt angemeldet. Um eine Vergleichbarkeit der vorgeschlagenen Pro- jekte herzustellen, sind im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 die noch nicht realisier- ten Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2003 in die neue Bewertung einzubeziehen. Ausgenommen und da- mit nicht erneut bewertet werden nur einige wenige Vor- haben, die als „laufend“ gelten. Dazu zählen Maßnah- men, die bereits im Bau sind, bei denen zurzeit davon ausgegangen wird, dass bis voraussichtlich Ende 2015 mit dem Bau begonnen wird, oder für die im Rahmen ei- ner öffentlich-privaten Partnerschaft, ÖPP, ein Konzes- sionsvertrag besteht bzw. voraussichtlich bis Ende 2015 bestehen wird. Entsprechend den Festlegungen werden im Bundes- verkehrswegeplan 2015 auch Projekte noch einmal be- wertet, die schon sehr weit geplant, teilweise sogar schon planfestgestellt sind. Die erneute Bewertung aller noch nicht laufenden Projekte ist Grundvoraussetzung für eine ergebnisoffene und bedarfsorientierte Priorisie- rung. Jede Projektidee muss unabhängig vom Anmelder oder dem Planungsstand beweisen, dass sie zur Lösung der drängenden Probleme der Verkehrssysteme beitragen kann und wirtschaftlich ist. Die Arbeiten für die Aufstellung des neuen Bundes- verkehrswegeplans sind weitgehend im Zeitplan. Ange- strebt wird, den neuen Bundesverkehrswegeplan im Jahr 2015 vorzulegen. Er ist die Grundlage für den neuen Be- darfsplan für die Bundesfernstraßen. Die abschließende Entscheidung zur Einstufung eines Vorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und dessen Dringlichkeit obliegt dem Deutschen Bun- destag mit der Verabschiedung des jeweiligen Fernstra- ßenausbaugesetzes. Grundlage ist der Teil „Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen des Bundesverkehrswe- geplans“ der Bundesregierung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Fragen 10 und 11): 2984 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Welche Rechtsposition hat die Bundesregierung im Ver- tragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 30. Mai 2013 vertreten, die bei der Festlegung von Flugrouten die Nichtbeachtung der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bemängelt, und bis wann wird die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission bemängelten Probleme beheben? Wie soll das Luftverkehrsgesetz neben dem Schutzgut Umwelt (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG) hin- sichtlich der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) angepasst werden, um für das Schutzgut Mensch eine Verbesserung der Situation der Fluglärmbetroffenen zu erzielen? Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzu- sammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme die Auffassung vertreten, dass nach geltendem deutschem Recht den Anforderungen der beiden genannten EU- Richtlinien – UVP- und FFH-Richtlinie – Rechnung ge- tragen werden kann. Bereits im Planfeststellungsverfah- ren für den Flughafen nach § 8 Luftverkehrsgesetz, LuftVG, müssen im Rahmen der UVP und der FFH-Prü- fung alle relevanten Umweltauswirkungen des Flugha- fens ermittelt und geprüft werden. Das OVG Berlin- Brandenburg und das Bundesverwaltungsgericht haben in mehreren Entscheidungen zum Flughafen Berlin be- stätigt, dass in diese Prüfungen alle Bereiche im Flug- platzumland einbezogen werden müssen, die von künfti- gen Flugverfahren für an- und abfliegende Flugzeuge betroffen sein können. Durch dieses Vorgehen wird si- chergestellt, dass im späteren Verfahren über die Festle- gung von Flugverfahren nur Routen zum Zuge kommen, die im vorangegangenen Zulassungsverfahren für den Flughafen bereits einer UVP oder einer FFH-Verträg- lichkeitsprüfung unterzogen worden sind. Außerdem können bereits im Planfeststellungsverfahren für den Flughafen mit Bindungswirkung für die spätere Festle- gung von Flugrouten schutzwürdige Gebiete bestimmt werden, die von Überflügen auszunehmen sind oder über die Überflüge nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen dürfen. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesregierung der Kommission mitgeteilt, dass sie die Aufnahme entspre- chender klarstellender und konkretisierender Regelun- gen in das LuftVG prüft. Die Kommission hat sich zu dieser Antwort grundsätzlich positiv geäußert, eine ab- schließende Bewertung jedoch von der Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs abhängig gemacht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 12): Auf welcher Rechtsgrundlage – bitte auch untergesetzli- che Regelwerke einbeziehen – werden seitens der Deutschen Flugsicherung GmbH, DFS, Einzelfreigaben – directs – er- teilt, welche es ermöglichen, unter bestimmten Umständen bereits im Nahbereich von Flughäfen von festgelegten Ab- flugverfahren abzuweichen, und nach welchen konkreten Kri- terien entscheidet die DFS über die Notwendigkeit von Ein- zelfreigaben – bitte am Beispiel des Flughafens Berlin-Tegel darstellen und auch Dienstanweisungen einbeziehen? Bei den festgelegten Flugverfahren handelt es sich um Sicherheitsvorkehrungen für die Luftfahrzeugführer, die zum einen im letzten Teil des Landeanfluges sowie im ersten Teil der Startphase die notwendige Hindernis- freiheit gewährleisten, und im Weiteren in Notfällen, etwa Funkausfall, ein Standardverhalten für den Piloten vorgeben. Diese Verfahren nach § 27 a Absatz 2 der Luftverkehrs-Ordnung werden, soweit sie von besonde- rer Bedeutung für den Schutz vor Fluglärm sind, nach § 32 Absatz 4 c des Luftverkehrsgesetzes im Benehmen mit dem Umweltbundesamt und nach Beteiligung der örtlichen Fluglärmkommission nach § 32 b des Luftver- kehrsgesetzes festgelegt. Die festgelegten Flugverfah- ren treten nach § 27 a Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung zurück, wenn und soweit eine individuelle Bewegungs- lenkung des Luftfahrzeugs durch den Fluglotsen nach § 26 Absatz 2 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung erfolgt. Bei Abflügen dürfen Freigaben zum Abweichen von den festgelegten Flugverfahren erst beim Erreichen bestimmter Flughöhen erteilt werden. Maßgeblich ist es, die Auf- rechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Flüssigkeit des Luftverkehrs durch die Flugsicherung zu gewährleis- ten (vergleiche § 27 c Absatz 1 Luftverkehrsgesetz) und dabei auch die Belange des Fluglärmschutzes zu beach- ten. Die von der Flugsicherung festgelegten Verfahrens- richtlinien berücksichtigen die vorstehenden Grund- sätze: Im Hinblick auf die besondere Lärmproblematik dürfen von den Flugverfahren abweichende Flugver- kehrskontrollfreigaben auch am Flughafen Tegel beim Abflug grundsätzlich erst ab Erreichen einer Höhe von 5 000 Feet – 1 525 Meter – für Flugzeuge mit Strahl- triebwerken und für die leiseren Propellermaschinen ab Erreichen einer Höhe von 3 000 Feet – 915 Meter – er- teilt werden. In Ausnahmefällen, aus technischen, mete- orologischen – zum Beispiel Gewitter, Starkregen, Hagel oder Turbulenzen – oder flugbetrieblichen Gründen, kann der Fluglotse das Verlassen der festgelegten Flug- verfahren aber auch schon in geringeren Höhen freige- ben. Die Sicherheit hat stets Vorrang. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 13): Plant die Bundesregierung, die seit dem 1. Januar 2003 gültigen „Bonuslisten“ (veröffentlicht in den NfL I – 83/03), die von den Flughäfen zur lärmabhängigen Differenzierung der Landegebühren im Rahmen des Listenverfahrens ange- wendet werden können, zu überarbeiten – bitte begründen –, und wenn ja, wann wird die Überarbeitung der „Bonuslisten“ voraussichtlich abgeschlossen sein? Es wird derzeit geprüft, ob eine Überarbeitung der Bonusliste für startende und landende Flugzeuge unter Berücksichtigung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2985 (A) (C) (D)(B) des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich ist. Da das Rechtssetzungsverfahren der genannten EU- Verordnung noch nicht abgeschlossen ist, kann zum jet- zigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wann die Prü- fung abgeschlossen sein wird. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 17): Ist aus Sicht des BMUB die Insolvenzfestigkeit der Rück- stellungen der Atomkraftwerke betreibenden Energiekon- zerne für Rückbau und Entsorgung der Atomkraftwerke und des Atommülls ausreichend gegeben – bitte mit Begründung –, und inwiefern hat sich die Sicht des BMUB auf diese Frage der Insolvenzfestigkeit durch die in Medienberichten kolpor- tierten Überlegungen der Energiekonzerne RWE, Eon und EnBW zu einer Art Bad Bank für Atomkraftwerke und Atom- müll verändert? Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit muss die unbedingte Umset- zung des Verursacherprinzips, das heißt die Finanzie- rung sämtlicher Kosten – und damit ist sowohl die Still- legung bzw. der Rückbau der Kernkraftwerke als auch die Entsorgung des radioaktiven Abfalls gemeint – durch die Energieversorgungsunternehmen, gewährleistet sein. Hierzu gehört, dass die erforderlichen finanziellen Mittel im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung über die Umsetzung dieser rechtlichen Verpflichtungen mit den Energieversorgungsunternehmen Gespräche führen. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/1433, Frage 22): Welche Gespräche des Bundeskanzleramtes mit hochran- gigen Vertretern von Atomkraftwerke betreibenden Energie- konzernen fanden in dieser Wahlperiode auf Leitungsebene statt – bitte differenzierte Angaben machen wie in der Ant- wort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksa- che 17/11922 in Verbindung mit der Antwort der Bundesre- gierung auf die schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 17/12042, also Da- tum, Teilnehmer und Themen –, und in welchen dieser Ge- spräche ging es auch um Aspekte des Rückbaus und der Ent- sorgung der Atomkraftwerke bzw. des Atommülls dieser Energiekonzerne? Am 12. Februar 2014 fand ein Gespräch der Bundes- kanzlerin mit Vorstandsvorsitzenden europäischer Ener- giekonzerne zu Fragen der europäischen Energiepolitik statt. An diesem Gespräch, bei dem seitens der Bundes- regierung auch die Bundesminister Gabriel, Hendricks und Altmaier anwesend waren, nahmen der Vorstands- vorsitzende der RWE AG, Peter Terium, sowie der Vor- standsvorsitzende der Eon SE, Dr. Johannes Teyssen, teil. Der Chef des Bundeskanzleramtes führte am 21. Fe- bruar 2014 ein Gespräch mit Herrn Peter Terium und am 27. März 2014 ein Gespräch mit Herrn Dr. Johannes Teyssen. In diesen beiden Gesprächen wurden vonseiten der Energieversorgungsunternehmen in allgemeiner Form und ohne Konkretisierungen auch Überlegungen zur Gründung einer Stiftung für Kernkraftwerke unter Beteiligung des Bundes angesprochen. Konkrete Pläne sind allerdings nicht vorgestellt worden. Deshalb hat es weder Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertre- tern der Energiekonzerne zu dieser Thematik gegeben, noch gibt es dazu Beschlüsse innerhalb der Bundesregie- rung. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/1433, Frage 29): Wie viele Verfahren hat das Bundeskartellamt in den ver- gangenen zehn Jahren gegen im Lebensmittelsektor tätige Un- ternehmen geführt und mit jeweils welchem Ausgang? Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen zehn Jahren acht Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Kar- tellabsprachen geführt und dabei Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 1 Milliarde Euro für beteiligte Unterneh- men und rund 5 Millionen Euro für persönlich Betrof- fene verhangen. Betroffene Branchen waren unter ande- rem Kaffee, Schokolade, Bier, Zucker und Mehl. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/1433, Frage 30): Gegen wie viele Wursthersteller ermittelt das Bundeskar- tellamt wegen illegaler Preisabsprachen (sogenanntes Wurst- kartell), und auf welche Summe beläuft sich nach Einschät- zungen des Bundeskartellamtes der Schaden für die Verbraucherinnen und Verbraucher? Derzeit läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ge- gen Hersteller von Fleisch- und/oder Wurstwaren – Schwein/Geflügel – wegen Preisabsprachen. Insgesamt sind 26 Unternehmen und Unternehmensgruppen betei- ligt. Die Bezifferung des Schadens für Verbraucher ist schwierig, da Preiserhöhungen durch das Kartell auch durch andere Faktoren wie zum Beispiel durch höhere Rohstoffpreise verursacht waren und beispielsweise auch andere Hersteller, die nicht dem Kartell angehör- ten, von den Preiserhöhungen profitiert haben. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1433, Frage 31): 2986 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Auf welcher rechtlichen bzw. vertraglichen Grundlage verweigert die Bundesregierung mit dem Verweis, dass „Na- men von Absender und Empfänger … nicht genannt werden (können), da die Lieferbeziehung der deutschen Vertragspart- ner ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis darstellt“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1222), die Auskunft darüber, welche deutschen Firmen die ukraini- schen Waffen des Typs SKS Simonov in den Jahren 2008 bis 2012 gekauft haben, und wie erklärt sich die Bundesregie- rung, dass sie keine Kenntnisse über den Verbleib der betref- fenden Waffen hat? Die Bundesregierung ist sich ihrer verfassungsrechtli- chen Antwortpflicht im Rahmen von parlamentarischen Antworten bewusst und weiß um das umfängliche Aus- kunftsrecht des Deutschen Bundestages und seiner Ab- geordneten. Sie ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament jedoch auch verfassungsrechtlich ver- pflichtet, die Grundrechte der von diesen Fragen betrof- fenen Grundrechtsträger zu wahren. Im vorliegenden Fall ist der über Artikel 12 Grund- gesetz vermittelte und damit mit verfassungsmäßigem Rang versehene Schutz von Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen eines Unternehmens einschlägig. Geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind auch Informationen zu Kundenbeziehungen, wenn sie nur einem beschränkten Personenkreis bekannt und für Außenstehende wissenswert sind und wenn dem Unter- nehmen durch deren Bekanntwerden erhebliche Nach- teile drohen (vergleiche OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2003, 14 PS 1/02). Es kann im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden, dass die Wettbewerbs- position des Unternehmens durch Nennung seines Na- mens und kundenbezogener Informationen erheblich be- einträchtigt wird. Was den Verbleib der Waffen angeht, so wurde die Ausfuhr der Waffen an Abnehmer in Nordamerika und Europa genehmigt. Es liegen der Bundesregierung kei- nerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Waffen nicht an die im Antragsverfahren genannten Empfänger in diesen Ländern geliefert worden wären. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 32): Wie oft hat die Europäische Union gegen Separatisten im Bereich und außerhalb der Europäischen Union – zum Bei- spiel in Schottland, Norditalien, Katalonien oder in den ehe- maligen jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien und Kroa- tien – Sanktionen verhängt, und welcher Art waren die Sanktionen? Es sind fünf Fälle zu nennen, in denen der Rat der Eu- ropäischen Union Sanktionsrechtsakte beschlossen hat, unter denen Personen oder Entitäten gelistet wurden, die die territoriale Integrität eines Landes untergraben. Im Jahr 2001 wurden Einreiseverbote gegenüber Per- sonen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Ma- zedonien beschlossen. In einem zweiten Fall wurden Einreiseverbote gegen Mitglieder der transnistrischen Führung in der Republik Moldau beschlossen. Drittens wurden 2008 Sanktionen gegen die illegale Regierung von Anjouan in der Union der Komoren be- schlossen. Dabei handelte es sich um Einreiseverbote und Vermögenseinfrierungen. Viertens besteht seit 2011 die Möglichkeit, gegen Per- sonen und mit diesen verbundene Entitäten in Bosnien und Herzegowina Einreisesperren und Vermögensein- frierungen zu verhängen. Der fünfte und aktuellste Fall sind die Einreiseverbote und Vermögenseinfrierungen, die seit dem 17. März die- ses Jahres gegen Personen und Entitäten verhängt wur- den – angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1433, Frage 34): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem drohenden Parteiverbot der Kiewer Übergangsregierung gegen die Kommunistische Partei der Ukraine (siehe Neues Deutschland, 14. Mai 2014, Seite 2), besonders vor dem Hin- tergrund, dass in den letzten Monaten das Büro der Kom- munistischen Partei mit Hakenkreuzen beschmiert wurde, Mitglieder angegriffen, verprügelt und bedroht und viele Kommunisten vom Rechten Sektor auf Todeslisten gesetzt wurden? Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem verbalen Schlagabtausch zwischen dem ukrainischen Übergangs- präsidenten, Oleksandr Turtschynow, und dem Frak- tionsvorsitzenden der Kommunistischen Partei, Petro Symonenko, im ukrainischen Parlament. Es gibt nach Kenntnis der Bundesregierung keine An- haltspunkte, dass ein baldiges Verbot der Kommunisti- schen Partei bevorsteht. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 35): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ein- satz amerikanischer Söldner von Blackwater/Academi in der Ukraine (vergleiche Neue Zürcher Zeitung vom 15. Mai 2014), und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Die in Medienberichten genannte private Sicherheits- firma Academi hat eine Personalpräsenz in der Ukraine strikt dementiert. Auch das Weiße Haus hat entspre- chende Berichte zurückgewiesen. Darüber hinaus möchte ich auf die eingestufte Unter- lage zu der mündlichen Frage Nummer 37 der Abgeord- neten Katja Keul hinweisen, die in der Geheimschutz- stelle des Deutschen Bundestages hinterlegt wurde. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2987 (A) (C) (D)(B) Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 36): Teilt die Bundesregierung meine Bedenken in Bezug auf die ukrainische Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 wegen der kurzfristigen Änderungen der Artikel 83 und 84 des Wahl- gesetzes vom 13. März 2014, die verhindern, dass die Legiti- mität der Wahl angezweifelt wird, auch wenn in mehreren Bezirken faktisch keine Stimmabgabe erfolgen konnte (www.kas.de/ukraine/de/publications/37676/), und wegen der Tatsache, dass die Wahlbeobachtungsmissionen des Europa- rates und der OSZE eine Wahlbeobachtung in den umstritte- nen und von Angriffen des ukrainischen Militärs und der neu geschaffenen Nationalgarde gegen proföderalistische Kräfte betroffenen Gebieten im Süden und Osten des Landes gegenwär- tig ausschließen (www.spiegel.de/politik/ausland/ostukraine- separatisten-stellen-armeeeinheiten-ultimatum-a-969723.html), und inwiefern hat sich die Bundesregierung für eine Wahl- beobachtung im ganzen Land eingesetzt? Die Bundesregierung hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass in der gesamten Ukraine freie und faire Wahlen durchgeführt werden können, die internationalen Standards entsprechen. Dies umfasst selbstverständlich auch die geplanten Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014. Für die Bewertung dieser Wahlen wird die Ein- schätzung des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte, ODIHR, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ausschlagge- bend sein. Die Bundesregierung setzt sich intensiv für eine wei- tere Deeskalation der Situation vor Ort durch alle Seiten ein. Diese ist zentral für geordnete Wahlen in möglichst allen Regionen. Durch die Einrichtung von nationalen und regionalen runden Tischen konnte eine gewisse Be- ruhigung erreicht werden. Bedeutsam ist insbesondere auch eine konstruktive Haltung der Russischen Föde- ration. Die Aktivitäten des erfahrenen Diplomaten Wolfgang Ischinger zur Unterstützung der Komoderato- ren bei den runden Tischen werden von allen Seiten als sehr hilfreich empfunden. Die Bundesregierung wird sich auch weiter für freie und faire Wahlen nach internationalen Standards in der Ukraine einsetzen – einschließlich einer Wahlbeobach- tung im ganzen Land. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 37): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tä- tigkeit bewaffneter amerikanischer privater Sicherheitskräfte in der Ukraine (vergleiche Bild am Sonntag vom 11. Mai 2014, Süddeutsche Zeitung vom 14. Mai 2014; bitte auf- schlüsseln nach Arbeit- und Auftraggeber, Anzahl, Auftrag sowie Beschäftigungsort), und welche Kenntnis hat die Bun- desregierung, ob diese Sicherheitskräfte mit Billigung oder im Auftrag der Regierung in Kiew vor Ort sind? Die in Medienberichten genannte private Sicherheits- firma Academi hat eine Personalpräsenz in der Ukraine strikt dementiert. Auch das Weiße Haus hat entspre- chende Berichte zurückgewiesen. Die Bundesregierung hat zu Ihrer Frage eine einge- stufte Unterlage in der Geheimschutzstelle des Deut- schen Bundestages hinterlegt. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 38): Welchen personellen und finanziellen Beitrag (inklusive Ausstattungshilfe) beabsichtigt die Bundesregierung zu der EU-GSVP-Mission in der Ukraine zu leisten, die nach dem Ratsbeschluss vom 12. Mai 2014 derzeit vom Europäischen Auswärtigen Dienst vorbereitet wird und voraussichtlich im Juni 2014 in Kiew ihre Arbeit aufnehmen soll, und mit wel- chen Einheiten der ukrainischen Sicherheitskräfte soll dabei kooperiert werden? Momentan plant der Europäische Auswärtige Dienst ein vorbereitendes Krisenmanagementkonzept für eine mögliche zivile GSVP-Mission in der Ukraine. Erst wenn dieses vorliegt, kann die Bundesregierung kon- krete Planungen für deutsche Beiträge einleiten. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 39): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Aufgaben- und Einsatzgebiet der EU-Feldmission des Euro- päischen Auswärtigen Dienstes, EAD, in der Ukraine vor dem Hintergrund, dass laut dem Ausschreibungstext (www.cmc- finland.fi) des EAD zu den dort eingesetzten Experten solche mit Erfahrungen in „Riot Control“, Aufstandsbekämpfung, und „Intelligence“, Aufklärung, gehören? Am 17. April 2014 wurde eine Expertenmission des Europäischen Auswärtigen Dienstes, EAD, nach Kiew für einen zunächst vierwöchigen Einsatz entsandt. Ihre Aufgabe war es, die EU-Delegation in Kiew zu verstär- ken. Zudem sollte sie für die nun im EAD stattfindende Planung für eine mögliche zivile GSVP-Mission Infor- mationen über den Sicherheitssektor und mögliche Betä- tigungsfelder sammeln. Zu diesem Zweck waren auch Dienstreisen möglich. Über die einzelnen Dienstreisen der Experten in der EU-Feldmission liegt der Bundesregierung noch kein Bericht vor. 2988 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 23 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Fragen der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Fragen 40 und 41): Wann und wie wurde die Bundesregierung durch den Bun- desnachrichtendienst, BND, informiert, dass die ukrainischen Sicherheitskräfte bei ihrem Einsatz in der Ostukraine von 400 Academi-Elitesoldaten – ehemals Blackwater – unterstützt werden (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-400-us- soeldner-von-academi-kaempfen-gegen-separatisten-a-968745. html), nachdem die Bundesregierung noch am 24. April 2014 in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Frak- tion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1222 mitteilte, dass sie „keine eigenen Kenntnisse darüber (hatte), ob Perso- nal amerikanischer Sicherheitsunternehmen in der Ukraine eingesetzt wird“? Inwieweit hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, dass diese US-Söldner im Auftrag der US-Regierung mit Zustim- mung der ukrainischen De-facto-Regierung und Kooperation der CIA in der Ukraine gegen die dortige Bevölkerung agie- ren, obwohl gegen die Firma Blackwater als Vorgänger von Academi Vorwürfe wegen verschiedenster strafbarer Aktivitä- ten wie der Tötung von Zivilisten im Irak sowie illegale Waf- fenexporte und Waffenhandel erhoben werden (www.faz.net/ aktuell/politik/ausland/laut-zeitungsbericht-amerikanische-soel dner-sollen-in-der-ostukraine-kaempfen-12933968.html)? Zu Frage 40: Der Bundesnachrichtendienst hat die Bundesregie- rung mit einem Schreiben am 29. April 2014 zu diesem Themenkomplex informiert. Zu Frage 41: Zu diesem Sachverhalt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1433, Frage 42): Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesre- gierung Vertreter der ukrainischen Übergangsregierung den deutschen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, von einer Kranzniederlegung vor dem Gewerk- schaftshaus in Odessa, in dem mindestens 46 Menschen er- mordet wurden, abgeraten, und warum hat der Bundesaußen- minister sich von dem geplanten Zeichen der Anteilnahme abhalten lassen (www.welt.de/politik/deutschland/article127970 772/Turtschinow-schaut-Steinmeier-nicht-in-die-Augen.html)? Die Bundesregierung hat ihr großes Bedauern über die tragischen Vorfälle in Odessa sehr deutlich zum Aus- druck gebracht. Um der Opfer zu gedenken, ist der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier am 13. Mai 2014 nach Odessa gereist. Die Vorfälle waren dort zentrales Thema seiner Gespräche, wenn auch die konkrete Sicherheitslage am Gewerkschaftshaus in Odessa zum Zeitpunkt der geplanten Kranzniederlegung diese dann nicht ermöglichte. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1433, Frage 43): Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung die Teil- nahme von Vertreterinnen und Vertretern der ostukrainischen Aufständischen, die für eine Autonomie ihrer Gebiete eintre- ten, Voraussetzung für das Zustandekommen eines runden Tisches bzw. des sogenannten Nationalen Dialogs? Entscheidend ist, dass mit dem „ersten allukraini- schen Runden Tisch der nationalen Einheit“ am 14. Mai 2014 im ukrainischen Parlament in Kiew der von der Or- ganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterstützte Prozess eines Nationalen Dialogs zunächst angestoßen wurde und auch Vertreter aus der Ostukraine teilgenommen haben. Eine Verständigung über die künftige Zusammenset- zung der runden Tische ist Teil des Dialogprozesses. Die Bundesregierung wird diesen Prozess weiterhin nach Kräften unterstützen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 44): Finden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Media- tions- und Versöhnungsmaßnahmen in der Ukraine statt, und, wenn ja, in welchem finanziellen Umfang werden diese vom Auswärtigen Amt unterstützt? Derzeit finden nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Mediations- und Versöhnungsmaßnahmen in der Ukraine statt: Sonderbeobachtungsmission der Orga- nisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, runde Tische zur Förderung des nationalen Dialogs, OSZE-Projekt „Nationaler Dialog“, Projekt „Evaluierung der Menschenrechtssituation“ des OSZE-Büros für demo- kratische Institutionen und Menschenrechte, ODIHR, Projekt der Hohen Kommissarin für Nationale Minder- heiten der OSZE, HKNM, zum Aufbau einer dauerhaf- ten Präsenz, Projekt „Kiewer Gespräche 2013 bis 2014“ der Nichtregierungsorganisation „Europäischer Aus- tausch“. Das Auswärtige Amt unterstützt diese Maßnahmen ak- tuell mit Mitteln in Höhe von rund 2 725 000 Euro. Ferner stellt Deutschland mit Botschafter a. D. Wolfgang Ischinger den OSZE-Sonderbeauftragten für den Natio- nalen Dialog in der Ukraine. Er unterstützt die ukraini- schen Moderatoren der runden Tische. Die Bundesregierung prüft ferner, welche zusätzli- chen Projekte und Programme aus den Bereichen Dia- log, Versöhnung und Mediation innerhalb der Ukraine im Rahmen dieses Dialogprozesses besonders gefördert werden können. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2989 (A) (C) (D)(B) Anlage 27 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 45): Hält die Bundesregierung eine Weiterführung der EU- Wahlbeobachtermission in Ägypten angesichts der Tatsache für vertretbar, dass wesentliche Voraussetzungen für die Ent- sendung und den Verbleib von EU-Wahlbeobachtern wie Mei- nungs-, Versammlungs- und Betätigungsfreiheit für Kandida- ten und Parteien, insbesondere die Möglichkeit zur Kritik an der Regierung, seit längerem in Ägypten nicht erfüllt werden, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Weiter- führung dieser Mission? Die Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union erfolgt auf Einladung der ägyptischen Übergangs- regierung sowie auf der Grundlage des Berichts einer Erkundungsmission der EU. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, hat eine Wahlbeobachtungsmis- sion trotz politischer Risiken als sinnvoll und durchführ- bar eingeschätzt. Die EU hat für die Durchführung der Mission Memo- randa of Understanding mit dem ägyptischen Außen- ministerium sowie der ägyptischen Wahlkommission ab- geschlossen. Die Wahlbeobachter sind strikt den Prinzipien der Neutralität und Unabhängigkeit verpflich- tet. In ihrem öffentlichen Bericht bewertet die Wahlbeob- achtungsmission unter Leitung des Mitgliedes des Euro- päischen Parlaments Mario David nicht nur den Ablauf am Wahltag. Die Mission legt auch ihre Einschätzung dar zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit und zur Möglichkeit von Kandidaten und Parteien, einen freien Wahlkampf zu führen, ebenso wie zur Stellung und Funktion der Wahlkommission. Deutschland hat zur Wahlbeobachtungsmission unter- schiedliche Rückmeldungen aus der ägyptischen Opposi- tion erhalten. Natürlich besteht Sorge, dass die ägyptische Regierung die Mission zur innen- und außenpolitischen Legitimierung der Wahlen nutzen könnte. Jedoch wurde auch das Interesse an einer unabhängigen, glaubwürdi- gen Dokumentation des Wahlprozesses und einer neutra- len Bewertung geäußert. Über die EU-Delegation in Kairo ist Deutschland eng eingebunden und wird auch mit eigenem Botschaftspersonal als Kurzzeitbeobachter vertreten sein. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 46): Wie ist der aktuelle Stand bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit der Südkaukasus-Republik Georgien, und welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung auf EU- Ebene zu unternehmen, um in diesem Zusammenhang einer ähnlichen Zuspitzung der Sicherheitslage wie in der Ukraine vorzubeugen und sicherzustellen, dass die Östliche Partner- schaft der EU einer engen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit der Partnerländer mit der Russischen Föde- ration nicht entgegensteht? Das Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit Georgien wurde auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Wilna am 29. November 2013 para- phiert. Die Unterzeichnung soll am Rande des Europäi- schen Rats am 27. Juni 2014 erfolgen. Nach seiner Un- terzeichnung muss das Abkommen von der EU, den EU- Mitgliedstaaten und Georgien ratifiziert werden. Die Bundesregierung unterstützt die EU in ihrem mit der russischen Seite vereinbarten Dialog mit der Rus- sischen Föderation zu den Auswirkungen der Asso- ziierungsabkommen. Sie hat zudem wiederholt auch gegenüber ihren russischen Gesprächspartnern darauf hingewiesen, dass die Östliche Partnerschaft nicht gegen Russland gerichtet ist und Freihandel mit der EU enge wirtschaftliche Beziehungen mit anderen Nachbarn nicht ausschließt. Dies wird sie auch weiterhin tun. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 47): Inwieweit plant die Bundesregierung, in Kenntnis der kon- kreten Namen der zuliefernden deutschen Firmen an das syri- sche Chemiewaffenprogramm, diese Unternehmen an den Kosten für die Beseitigung der hergestellten Massenvernich- tungswaffen zu beteiligen, bzw. hat sie diesbezüglich Prüfun- gen vornehmen lassen/weitere Schritte unternommen, und wie hoch werden die gesamten Belastungen des Bundeshaus- halts – inklusive des Einsatzes der Bundesmarine – für Unter- suchung und Vernichtung des Chemiewaffenprogramms vo- raussichtlich sein? Es ist ein großer abrüstungspolitischer Erfolg der in- ternationalen Gemeinschaft, dass Syrien dem Chemie- waffenübereinkommen, CWÜ, beigetreten ist und bis heute der größte Teil seiner Chemiewaffen aus dem Land abtransportiert wurde. Nach den Bestimmungen des Chemiewaffenüber- einkommens ist der Besitzerstaat, das heißt Syrien, für die Vernichtung seiner chemischen Waffen verantwort- lich. Dies schließt auch alle Kosten ein, die beim Abrüs- tungsprozess anfallen. Aufgrund der Sicherheitslage in Syrien hat sich die internationale Gemeinschaft jedoch dafür entschieden, zunächst einmal die nötigen Mittel bereitzustellen, um die syrischen Chemiewaffen so schnell wie möglich außer Landes zu bringen und damit dem Zugriff der syrischen Regierung zu entziehen. Für eine eventuelle Beteiligung deutscher Unterneh- men an den Kosten für die Entsorgung der syrischen Chemiewaffen gibt es aus Sicht der Bundesregierung keine rechtliche Grundlage. Für die Untersuchung und Vernichtung des syrischen Chemiewaffenprogramms werden aus dem Bundeshaushalt nach heutiger Schät- zung voraussichtlich circa 13 321 000 Euro finanziert, teilweise aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung und teilweise aus dem Haushalt des Aus- wärtigen Amts. 2990 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 48): Ist es zutreffend, dass im Bundesministerium des Innern entschieden worden ist, die Förderung des Deutschen Schach- bundes noch in diesem Jahr vollständig einzustellen, obwohl im Deutschen Bundestag bislang weder der Haushaltsplan für das Jahr 2014 beschlossen wurde noch die künftige Bezu- schussung der einzelnen Sportarten in Deutschland im fach- lich zuständigen Sportausschuss überhaupt diskutiert worden ist, und wenn ja, welche Gründe gaben für die überraschende Streichung der Zuschüsse den Ausschlag, nachdem auch der Deutsche Olympische Sportbund noch auf seiner letzten Mit- gliederversammlung am 7. Dezember 2013 bezüglich Schach einstimmig für die Beibehaltung des Status als Sportart votiert hatte? Das Bundesministerium des Innern hat die Förderung für den Deutschen Schachbund vollständig eingestellt. Grundlage für die Streichung der Förderung sind die in der neuen Fördersystematik des Deutschen Olympischen Sportbundes, DOSB, für den nichtolympischen Spitzen- sport 2014 bis 2017 niedergelegten Kriterien. Die Fördersystematik wurde einstimmig durch den DOSB auf seiner Mitgliederversammlung im Dezember 2013 beschlossen. Nach der Neuregelung dieser Förder- systematik können nur noch solche nichtolympischen Sportarten gefördert werden, die alle in dem verabschie- deten Konzept aufgeführten Kriterien erfüllen. Das Bundesministerium des Innern legt seinen För- derentscheidungen die Kriterien der DOSB-Fördersyste- matik zugrunde. Schach erfüllt danach nicht alle Krite- rien. Insbesondere fehlt die „beim Denksport nicht vorliegende eigenmotorische Aktivität“. Der Wunsch des DOSB in seinem Votum auf seiner Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2013, Schach entgegen den Regelungen im zum gleichen Zeitpunkt von ihm verabschiedeten Förderkonzept weiter für för- derungswürdig zu erachten, stellt insbesondere unter Be- achtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Verbände keine hinreichende Grundlage für eine positive Förderentscheidung durch das BMI dar. Die Förderentscheidung des Bundesministeriums des Innern ist unabhängig vom konkreten Beschluss zum Haushalt 2014, da sie nicht die Höhe eventueller Förder- mittel, sondern ausschließlich die grundsätzliche Auf- nahme eines Verbandes in die Förderung betrifft. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 49): Welche Angaben macht die Bundesregierung über Daten und Zwecke, zu denen der Bundeskanzler/die Bundeskanzle- rin oder Vertreter der Bundesregierung im Kanzleramt, wie am 14. Februar 2005, oder anderswo den russischen Alumi- nium-Oligarchen und Erbauer des Sotschi-Olympiadorfs, Oleg Deripaska, empfing/empfingen bzw. traf/trafen, dem die USA die Einreise wegen angeblicher Mafiaverbindungen ver- boten (vergleiche Spiegel Online vom 4. Mai 2014), und was ist der Bundesregierung über die Art der Tätigkeit des ehema- ligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes und – bis November 2009 – Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, August Hanning, für Oleg Deripaska bekannt, insbe- sondere ob Ersterer bei ihr als ehemaligen Dienstherrn eine nach § 37 des Beamtenstatusgesetzes nötige Genehmigung für seine Zeugenaussage am 2. Mai/2. Juli 2012 vor dem Lon- doner High Court zugunsten des Oleg Deripaska (vergleiche Spiegel vom 10. Juni 2013) einholte? Zur Teilfrage eines Empfangs des Herrn Oleg Deripaska oder eines Treffens können keine Angaben gemacht werden, da insofern keine Erkenntnisse vorlie- gen. Zur Teilfrage betreffend Herrn Staatssekretär a. D. August Hanning ist festzustellen, dass § 37 des Beamten- statusgesetzes im Hinblick auf die Aussagegenehmigung keine Anwendung findet. Das Beamtenstatusgesetz re- gelt nach dessen § 1 nur „das Statusrecht der Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindevertreter sowie der sonstigen, der Aufsicht eines Landes unterstehenden Kör- perschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“. Herr Staatssekretär a. D. Hanning war aber Bun- desbeamter. Für Bundesbeamte gilt in Bezug auf Aussagegenehmi- gungen § 67 des Bundesbeamtengesetzes. Eine Aussage- genehmigung nach dieser Vorschrift wurde seinerzeit nicht erteilt. Der Sachverhalt war dem Bundesministe- rium des Innern im Vorfeld nicht bekannt. Herr Staatsse- kretär a. D. Hanning hatte auch nicht um die Erteilung einer Aussagegenehmigung gebeten. Im Nachgang wurde auch nicht geprüft, ob Herr Staatssekretär a. D. Hanning einer Aussagegenehmigung für eine Zeugen- aussage in einem ausländischen Zivilverfahren bedurft hätte. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 50): Hält die Bundesregierung es auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den diversen Ermittlungsfehlern im Zu- sammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund, NSU, für erforderlich, die Stelle eines unabhängigen Polizei- beauftragten vorzusehen, bei dem sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Polizistinnen und Polizisten Kritik und Vor- schläge gegebenenfalls anonym vorbringen können, und, wenn nein, warum nicht? Dem Bundesministerium des Innern ist die Untersu- chung von etwaigem polizeilichen Fehlverhalten ein wichtiges Anliegen. Ein neuer und zusätzlicher Be- schwerdeweg, etwa in Form einer unabhängigen Be- schwerdestelle, ist hierfür jedoch nicht erforderlich bzw. sachgerecht: Sofern Fehlverhalten oder Misshandlungen durch Polizeibeamte gerügt werden, bestehen innerbehördliche und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um die- ses Verhalten in einem unabhängigen Verfahren rechtlich Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2991 (A) (C) (D)(B) überprüfen zu lassen. Das im Strafrecht verankerte Legali- tätsprinzip gewährleistet, dass bereits bei einem Anfangs- verdacht für das Vorliegen einer Straftat staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dabei haben die Ermittlungen umfassend, effektiv und objektiv zu er- folgen. Neben dem Rechtsweg zu den Gerichten stehen je- dem Bürger innerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten gegen polizeiliches Fehlverhalten offen. Jedermann kann eine ihn betreffende polizeiliche Maßnahme mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beanstanden, um die eigent- liche Tätigkeit oder das persönliche Verhalten des Beam- ten durch den Dienstvorgesetzten überprüfen zu lassen. Der dezentrale, den Föderalismus widerspiegelnde Auf- bau der Polizei in Deutschland sichert eine enge fachliche, personelle und rechtliche Aufsicht durch vorgesetzte Stellen, die zuletzt durch die zuständigen Innenministe- rien wahrgenommen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 51): Wieso verschickt das Bundesministerium des Innern nach mir vorliegenden Informationen den Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbe- endigung am 7. Mai 2014 an Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme, wenn bereits im Anschreiben darauf hinge- wiesen wird, dass die Ressortabstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen ist und innerhalb der Bundesregierung noch grundlegende Fragen unter anderem zu den Haftregelungen, zur Änderung des Ausweisungsrechts, zur Wiedereinreisesperre sowie zum Bleiberecht – somit also die zentralen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs – noch nicht abschließend geklärt sind? Gemäß § 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäfts- ordnung, GGO, der Bundesregierung soll ein Gesetzent- wurf den Ländern und Verbänden möglichst frühzeitig zugeleitet werden. Dies ist auch möglich, wenn in we- sentlichen Punkten noch abweichende Meinungen in der Bundesregierung bestehen, aber über die Zuleitung an die Länder und Verbände Einvernehmen herrscht (§ 47 Absatz 1 Satz 2 GGO). In Bezug auf den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung wurde eine möglichst frühzeitige Länder- und Verbändebeteili- gung angestrebt, gerade auch um die im Rahmen der Beteiligung geäußerten Stellungnahmen der Länder und Verbände angemessen berücksichtigen zu können. Über die Einleitung der Länder- und Verbändebeteiligung herrschte auch im vorliegenden Fall Einvernehmen zwi- schen den Ressorts, wenngleich noch kein ressortabge- stimmter Entwurf vorliegt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1433, Frage 52): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der/ des Ermittlungsverfahren/s gegen deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit deren Zulieferungen an das syrische Che- miewaffenprogramm (vergleiche Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bun- destagsdrucksache 18/750 zu den Fragen 13 ff.), und mit welchen Ergebnissen fanden die Konsultationen mit den zu- ständigen Ermittlungsbehörden in diesem Zusammenhang je- weils statt – bitte einzeln auflisten? Im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gibt es keine entsprechenden Ermittlungsverfahren (vergleiche die Antwort der Bun- desregierung zu Frage 13 der Bundestagsdrucksache 18/750). Die an den Generalbundesanwalt weitergeleite- ten Informationen der Organisation für das Verbot che- mischer Waffen, OVCW, haben zur Anlegung eines Prüfvorgangs geführt, in dem zunächst das Zollkriminal- amt um Auskünfte gebeten wurde. Eine abschließende Stellungnahme des Zollkriminalamts an den General- bundesanwalt steht noch aus. Die Prüfung (vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Bun- destagsdrucksache 18/750) ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Fragen 53 und 54): Wie beurteilt die Bundesregierung den Bürokratieaufwand im Rahmen der Erhebung der Abgeltungsteuer, und wie würde sich nach Ansicht der Bundesregierung dieser Bürokra- tieaufwand verändern, wenn die abgeltende Wirkung der Ka- pitalertragsteuer abgeschafft und Kapitalerträge wie Arbeits- einkommen progressiv besteuert würden? Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregie- rung die anonyme Abgeltung der Kapitalertragsteuer auf die Möglichkeiten der Finanzbehörden, Fälle von Steuerhinterzie- hung der Kapitalertragsteuer aufzuklären? Zu Frage 53: Für mehrere Millionen Steuerpflichtige ist seit Ein- führung der Abgeltungsteuer die Notwendigkeit entfal- len, die komplexe Anlage KAP zur Einkommensteuer- erklärung abzugeben. Dies hat zu einer Verringerung des Bürokratieaufwands für Finanzverwaltung und Steuer- pflichtige geführt. Durch die Abschaffung der abgeltenden Wirkung der Kapitalertragsteuer würde sich der Bürokratieaufwand für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung erhöhen, da eine generelle Pflicht zur Veranlagung der Kapitalein- künfte die Folge wäre. Die Abschaffung der Abgeltung- steuer würde für die Kreditwirtschaft nicht zu einer nennenswerten Verringerung des Bürokratieaufwands führen, da der Abzug der Kapitalertragsteuer auch bei einer Veranlagung der Kapitaleinkünfte beibehalten würde. Zu Frage 54: Die Möglichkeiten der Finanzbehörden, Fälle von Hinterziehung der Kapitalertragsteuer aufzuklären, wer- den durch die Abgeltungsteuer nicht beeinträchtigt. 2992 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Denn die Kreditinstitute unterliegen weiterhin einer Prü- fungsmöglichkeit durch die Finanzämter. Ich weise zudem darauf hin, dass Prüfungen der Kapitalertrag- steuererhebung durch die Finanzverwaltung auch nach Einführung der Abgeltungsteuer keine wesentlichen Feststellungen ergaben, wonach die Abzugspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt würde. Vielmehr hat sich die Pflicht zum Steuereinbehalt durch die Kreditinstitute für Rechnung des Steuerschuldners bewährt. Ein wichtiges Element zur Verhinderung von Steuer- hinterziehung ist die Erhebung der Kapitalertragsteuer bereits bei Bezug der Kapitaleinkünfte. Die Erhebung der Kapitalertragsteuer ist aber unabhängig von der Frage, ob die Steuer anonymisiert erhoben wird oder nicht. Die Kapitalertragsteuer kann deshalb auch im An- wendungsbereich der Abgeltungsteuer ihren Beitrag zur Sicherung des Steueraufkommens leisten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 55): Mit welchen Aufkommenswirkungen für das Kassenjahr 2014 ist bei einer Streichung der Regelung zur Zinsschranke gemäß § 4 h des Einkommensteuergesetzes und § 8 a des Körperschaftsteuergesetzes zu rechnen – bitte differenzieren nach Steuergläubigern und Steuerarten –, und inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Einschränkungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen gemäß den genannten Paragrafen auf Lizenzzahlungen auszu- weiten? Eine Aussetzung der gesetzlichen Regelung zur Zinsschranke zum jetzigen Zeitpunkt dürfte für das Kassenjahr 2014 zu Steuermindereinnahmen bei der Gewerbesteuer von rund 420 Millionen Euro, bei der Körperschaftsteuer von rund 455 Millionen Euro sowie beim Solidaritätszuschlag von rund 25 Millionen Euro führen. Zusammengenommen dürften also Steuermin- dereinnahmen in einer Größenordnung von insgesamt circa 900 Millionen Euro im Kassenjahr 2014 entstehen, die zu 265 Millionen Euro auf den Bund, 285 Millionen Euro auf die Länder und 350 Millionen Euro auf die Ge- meinden entfallen. Bei dieser Einschätzung wird davon ausgegangen, dass alle von der Zinsschranke direkt be- troffenen Unternehmen noch in diesem Jahr ihre Voraus- zahlungen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer anpas- sen würden. Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen der Zins- schranke, die unter anderem wirksam das deutsche Steu- ersubstrat schützt, dürften erst ab dem Kassenjahr 2015 zu zusätzlichen – erheblichen – Steuermindereinnahmen führen. Dann dürften die international verflochtenen Un- ternehmen ihre Eigenkapital- und Binnenfinanzierungs- strukturen neu ausgerichtet haben. Ob und gegebenenfalls welche weiteren nationalen Maßnahmen erforderlich werden, hängt insbesondere auch vom Ausgang der Verhandlungen zum OECD-Pro- jekt BEPS, Base Erosion and Profit Shifting, ab. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 56): Inwieweit ist durch die Neufassung des Artikels 13 Ab- satz 2 im Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, mit Spanien vom 3. Februar 2011, welche Spanien für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein Besteuerungsrecht einräumt, eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Außensteuergesetzes eingetre- ten, und warum wurde im DBA für Einkünfte aus unbewegli- chem Vermögen in Form von Mieten und Veräußerungsge- winnen die Anrechnungs- und nicht die Freistellungsmethode vereinbart? Nach dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungs- abkommen vom 5. Dezember 1966 stand Deutschland das alleinige, uneingeschränkte Besteuerungsrecht für die Einkünfte zu, die eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person aus der Veräußerung von Antei- len an einer spanischen Gesellschaft erzielte, unabhän- gig davon, worauf der Wert dieser Anteile beruhte. Ab dem 1. Januar 2013 ist ein neues Doppelbesteuerungs- abkommen mit Spanien anzuwenden. Nach Artikel 13 Absatz 2 des Abkommens hat nunmehr auch Spanien ein Besteuerungsrecht für Einkünfte, die eine in Deutsch- land unbeschränkt steuerpflichtige Person aus der Veräu- ßerung von Anteilen an einer Gesellschaft erzielt, deren Wert überwiegend auf in Spanien belegenem Grundver- mögen beruht. Die Regelung entspricht sowohl dem OECD-Musterabkommen, OECD-MA, als auch der deutschen Abkommenspolitik. Daher enthält auch die dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im vergangenen Jahr vorgestellte deutsche Verhandlungs- grundlage eine entsprechende Regelung. Deutschland ist nach dem Doppelbesteuerungsab- kommen verpflichtet, die in Spanien auf die von Ihnen genannten Einkünfte erhobene Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen; nach dem alten Doppelbesteue- rungsabkommen besaß Deutschland das alleinige, unein- geschränkte Besteuerungsrecht für solche Einkünfte. Für die Einkünfte aus der Vermietung von in Spanien gelegenen Grundstücken/Gebäuden gilt grundsätzlich die Anrechnungsmethode. Das Gleiche gilt für unmittel- bare Veräußerungen. Die Anrechnungsmethode greift jetzt auch dann, wenn die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften herrühren, deren Aktiv- vermögen zu mindestens 50 Prozent aus unbeweglichem Vermögen besteht. Hintergrund ist, dass die Besteuerung auch dieser Einkünfte sichergestellt wird, wenn einer der Staaten selber innerstaatlich eine Besteuerung nicht mehr vorsehen sollte. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 57): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Mai 2014 2993 (A) (C) (D)(B) Wie hoch ist die Zahl der von der geplanten Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 gebo- rene Kinder profitierenden Mütter und Väter, die eine Rente aus einem Versorgungswerk erhalten, und wie viele Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten trotz des Erreichens der Regelaltersgrenze keine Altersrente, weil sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreichen? Der Bundesregierung liegen zu den erfragten Sach- verhalten keine Zahlen vor. Die genannten Mütter und Väter haben aber bereits jetzt die Möglichkeit, die allge- meine Wartezeit – mindestens 60 Kalendermonate – durch Zahlung freiwilliger Beiträge zu erfüllen und eine Rente zu erhalten. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 58): Inwiefern teilt die Bundesregierung die gemeinsame Be- wertung vom Bundesinnen-, Bundesjustiz- und Bundes- arbeitsministerium vom März 2014 (Dortmunder RuhrNach- richten vom 15. Mai 2014), dass bei der sogenannten rollierenden Stichtagsregelung „verfassungsrechtliche Risi- ken“ bestehen, „sofern nicht plausibel begründet werden kann, dass es sich bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor Rentenbeginn in der Regel um eine verschuldete Ar- beitslosigkeit handelt“, und welche arbeitsrechtlichen Kündi- gungsgründe könnten nach Ansicht der Bundesregierung in Betracht kommen, um einen Arbeitnehmer unverschuldet in die Arbeitslosigkeit entlassen zu können? In ihrer gemeinsamen Bewertung aus dem März 2014 haben Bundesinnen-, Bundesjustiz- und Bundesarbeits- ministerium im Hinblick auf die seinerzeit untersuchte Regelung für einen sogenannten rollierenden Stichtag auf verfassungsrechtliche Fragen hingewiesen, die im Falle der Umsetzung eine nähere Begründung des Ge- setzgebers erfordern würden. Ist ein Arbeitsverhältnis in seinem Bestand durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt, ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber nur sozial gerechtfer- tigt, wenn sie durch dringende betriebliche oder in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Gründe bedingt ist. Eine eindeutige Klassifizierung der Kündigungs- gründe anhand des Maßstabs des Verschuldens lässt sich nicht generalisierend vornehmen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 59): Mit welchem Ziel bzw. Zweck oder welcher Zweckbe- schränkung wurde in Bayern das militärische Flugbeschrän- kungsgebiet ED-R TRA 210 eingerichtet – bitte auch ange- ben, wer dieses beantragt hatte bzw. die Initiative dazu ergriff, um nachzuvollziehen, ob dies aufgrund eines Bedarfs der US- Armee oder der Bundeswehr geschah – , und welche Drohnen ausländischer Armeen haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung bereits Trainings, Testflüge oder Flugkampagnen auf den Truppenübungsplätzen der US-Armee in Bayern absolviert, wofür nach meiner Einschätzung eine Genehmigung zur Que- rung des Flugbeschränkungsgebietes ED-R TRA 210 vonnö- ten ist – bitte, soweit möglich, konkret angeben, wo die Flüge abgehalten wurden, insbesondere, ob nach Kenntnis der Bun- desregierung auch Bodenstationen involviert waren, die sich nicht am Standort der Flüge befanden? Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R TRA 210 wird durch die Bundeswehr für Erprobungs- und Testflüge al- ler Luftfahrzeuge sowie für den militärischen Übungs- flugbetrieb genutzt. Es besteht seit dem Jahr 2000 und resultiert aus einer Verlegung des damaligen Flugbe- schränkungsgebietes TRA 209 (Altmühl). Die Verlegung des Flugbeschränkungsgebietes wurde durch eine Streckenverlagerung innerhalb der Bundes- republik Deutschland im Rahmen der Luftraummaß- nahme European Airspace Model 04, EAM 04, erforder- lich. Diese Verlegung war Teil einer auf europäischer Ebene initiierten allgemeinen Neuregelung der Flugstre- cken im europäischen Luftraum. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über eine Nutzung des Flugbeschränkungsgebietes ED-R TRA 210 durch ausländische unbemannte Luftfahrzeuge vor. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1433, Frage 60): Warum wurde angesichts der Medienberichte über völker- rechtswidrige Drohnenangriffe von US-Stützpunkten in Deutschland bei den Gesprächen in Stuttgart am 29. April 2014 jenseits einer besseren Zusammenarbeit zwischen Bun- deswehr und US-Afrikakommando AFRICOM nicht über das US-amerikanische Drohnenprogramm in Afrika gesprochen, und wann bzw. wie plant die Bundesregierung, wie von der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, angekündigt, Gespräche zu führen, um diesen Vorwürfen nachzugehen (vergleiche Focus, 18. April 2014)? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Kennt- nisse zu von US-amerikanischen Stützpunkten in Deutsch- land angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von bewaffneten, unbemannten Luftfahrzeugen vor. Die Bundesregierung steht mit den US-amerikani- schen Partnern in einem kontinuierlichen und vertrau- ensvollen Dialog. Die US-amerikanischen Streitkräfte haben gegenüber der Bundesregierung bestätigt, dass von US-amerikanischen Einrichtungen in Deutschland Einsätze bewaffneter, unbemannter Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt werden. Die Gespräche am 29. April 2014 dienten dem Infor- mationsaustausch über deutsche und US-amerikanische Aktivitäten in Afrika und sollten den Grundstein für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und AFRICOM legen. Die deutsche Delegation bei den Gesprächen am 29. April 2014 wurde durch die Abteilung Strategie und Einsatz des Bundesministeriums der Verteidigung ge- führt. Dieser obliegt es nicht, die Beachtung deutschen oder Völkerrechts durch AFRICOM zu überprüfen. Folglich war dieses Thema auch kein Bestandteil der Gespräche. 35. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Gremienwahl Standortauswahlgesetz ZP 2 Aktuelle Stunde zu den entführten Schulmädchen in Nigeria Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich verweise noch einmal darauf, dass die Energiever-
    sorgungsunternehmen die volle Kostenverantwortung
    tragen. Die Rückstellungen wurden in besagter Höhe ge-
    bildet. Gemäß dem Koalitionsvertrag werden wir in die-
    sem Zusammenhang mit den Unternehmen Gespräche
    führen, um sicherzustellen, dass sie ihrer Verpflichtung
    nachkommen.



Rede von Steffi Lemke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie vertrauen ihnen also tatsächlich.

Ri
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Das habe ich so nicht gesagt, Frau Kollegin Lemke.
    Wir überprüfen die rechtliche Situation. Wir haben keine
    Erkenntnisse darüber, dass die rechtlichen Vorgaben
    nicht eingehalten werden.