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    Plenarprotokoll 18/34 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 34. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) Drucksache 18/1307 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2867 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2867 D Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2869 D Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2871 B Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2872 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2873 A Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2874 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2876 C Sabine Dittmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2877 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2877 D Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879 B Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . 2879 D Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2881 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 2881 D Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2883 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2884 B Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2885 C Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2886 D Tagesordnungspunkt 19: Vereinbarte Debatte: 10 Jahre „EU-Ost- erweiterung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2887 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2889 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 2891 B Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2893 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2894 C Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2896 A Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2897 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2898 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 2899 B Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2900 D Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2902 A Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2904 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2904 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2906 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2906 C Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europäi- schen Grundrechtsschutz gewährleisten – Nationale Vorratsdatenspeicherung ver- hindern Drucksache 18/1339 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2907 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Endgültig auf Vor- ratsdatenspeicherung verzichten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vorratsdatenspei- cherung verhindern Drucksachen 18/302, 18/381, 18/999 . . . . 2907 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2907 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2908 D Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2909 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2911 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2912 B Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2912 D Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2914 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2915 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2915 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur Zahl- barmachung von Renten aus Beschäftigun- gen in einem Ghetto Drucksache 18/1308 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2917 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 2917 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2918 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 2919 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2920 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2921 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2923 A Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Ge- schäftsverkehr Drucksache 18/1309 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2924 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2924 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2925 C Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2926 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2927 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2928 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2929 C Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2930 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 2931 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des Ent- wurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuer- licher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (33. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2931 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2932 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2867 (A) (C) (D)(B) 34. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2931 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 09.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 09.05.2014 Binder, Karin DIE LINKE 09.05.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 09.05.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 09.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 09.05.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Groß, Michael SPD 09.05.2014 Heil (Peine), Hubertus SPD 09.05.2014 Held, Marcus SPD 09.05.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 09.05.2014 Hirte, Christian CDU/CSU 09.05.2014 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 09.05.2014 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Junge, Frank SPD 09.05.2014 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Dr. Kofler, Bärbel SPD 09.05.2014 Lay, Caren DIE LINKE 09.05.2014 Lotze, Hiltrud SPD 09.05.2014 Meier, Reiner CDU/CSU 09.05.2014 Mindrup, Klaus SPD 09.05.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Dr. Rosemann, Martin SPD 09.05.2014 Rützel, Bernd SPD 09.05.2014 Schavan, Annette CDU/CSU 09.05.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09.05.2014 Spinrath, Norbert SPD 09.05.2014 Strässer, Christoph SPD 09.05.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 09.05.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 09.05.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 09.05.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (33. Sitzung, Tagesordnungspunkt 17) Vor ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverfas- sungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen im Steuerrecht für ver- fassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte klar, dass das sogenannte Ehegattensplitting in seiner damaligen Form gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Damit hat das Gericht nochmals unterstrichen, dass der besondere Schutz der Ehe, der in unserer Verfassung festgeschrieben ist, keine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft rechtfertigt. Für mich steht fest: Diese Entscheidung ist richtig und war absolut überfällig. Die SPD setzt sich seit Jah- ren für eine vollständige Gleichstellung von Ehen und eigetragenen Lebenspartnerschaften ein. Es muss der Grundsatz gelten: Wer gleiche Pflichten übernimmt wie in der Ehe, wer sich verspricht, für den Partner einzuste- hen, der bekommt auch die gleichen Rechte. Alles an- dere ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Bereits im letzten Jahr hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen das Einkommensteuerrecht angepasst. Hier wurde die Diskriminierung von Schwu- len und Lesben beseitigt – ein wichtiger erster Schritt. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 2932 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Allerdings blieben viele damit zusammenhängende dis- kriminierende Formulierungen im Steuerrecht unange- tastet. Die SPD hat im Sommer 2013 dazu bereits einen umfassenden Vorschlag zur Beseitigung dieser Diskri- minierungen vorgelegt. Leider wurde unser Vorschlag damals noch von der schwarz-gelben Mehrheit im Par- lament blockiert. Heute haben wir eine neue Bundesre- gierung, die diese Ungleichbehandlungen endlich besei- tigt. Damit sind wir beim Kern der heutigen Debatte: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesfinanz- ministeriums werden noch bestehende Ungleichbehand- lungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft etwa in den Bereichen des Bundeskindergeldgesetzes, des Ei- genheimzulagegesetzes, der Abgabenordnung und des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes abgeschafft. Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe ge- macht, die vielen, kleinteiligen technischen Änderungen in einem Gesetz zu bündeln. Dieses liegt nun dem Deut- schen Bundestag vor und wird heute in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Ich bin mir sicher, dass un- sere Änderungsvorschläge auf breite Zustimmung sto- ßen werden. Die Abschaffung von Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht muss schließlich im Interesse aller im Deutschen Bun- destag vertretenen Fraktionen liegen. Kurzum: Im Steuerrecht hat die Bundesregierung da- mit ihre Hausaufgaben gemacht. Ich will an dieser Stelle aber auch auf andere, offen gebliebene Fragen bei der Gleichstellung der eingetrage- nen Lebenspartnerschaft eingehen: Die Unionsfraktion hat lange gesetzliche Änderungen für eingetragene Lebenspartnerschaften blockiert und musste erst vom Bundesverfassungsgericht zu einem Umdenken gezwungen werden. Auch heute sind sich SPD und Union etwa in der Frage nach einem vollen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften uneins. Das bedauere ich sehr. Ich blicke aber dennoch optimistisch in die Zukunft, wenn ich in unseren Koalitionsvertrag schaue, in dem wir verabredet haben, dass „bestehende Diskriminierun- gen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden“. Wir als SPD fordern bereits seit Jahren die vollstän- dige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner- schaften. Ich nehme unseren Koalitionspartner daher beim Wort. Unser Justizminister Heiko Maas hat mit seinem Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption hier die Marschrute vorgegeben. Ich bin mir sicher, dass wir in den kommenden Jahren weitere Schritte hin zur vollstän- digen Gleichstellung gehen werden. Regenbogenfamilien sind Teil unseres Alltags. Das gilt nicht nur für Großstädte wie Berlin oder Hamburg, sondern auch für die vielen ländlichen Gegenden in Deutschland. Überall dort leben Kinder glücklich in Re- genbogenfamilien zusammen und meistern ihren Alltag. Diese Vielfalt ist eine Bereicherung für unsere Gesell- schaft, die es auch mit unserem politischen Wirken zu unterstützen gilt. In den kommenden Beratungen im Finanzausschuss werden wir dieses Thema noch mal ausführlich diskutie- ren. Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzent- wurf dabei im großen Konsens verabschiedet wird. Es ist wichtig, dass fraktionsübergreifend ein Signal hin zur Abschaffung von Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften gesendet wird. Der Deutsche Bundestag übernimmt damit auch eine Vorbildfunktion: für eine offene, für eine tolerante und für eine bunte Ge- sellschaft, in der wir leben wollen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustim- men: Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Re- publik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 921. Sit- zung am 11. April 2014 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Num- mer 1 bis 3, Satz 3 bis 5 des Standortauswahlgesetzes folgende Mitglieder der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ gewählt: Vorsitz der Kommission im Wechsel je Sitzung: Ursula Heinen-Esser Michael Müller Vertreter der Wissenschaft: Dr. Detlef Appel (Geologe) Hartmut Gaßner (Jurist) Prof. Dr. Armin Grunwald (Physik und Biologie) Dr. Ulrich Kleemann (Geologe) Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla (Bauingenieur; Boden- und Felsenmechanik) Michael Sailer (Chemiker) Hubert Steinkemper (Jurist) Prof. Dr. Bruno Thomauske (Physiker) Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen: Edeltraud Glänzer (Deutscher Gewerkschaftsbund) Dr. Ralf Güldner (Bundesverband der Deutschen Industrie) Prof. Dr. Gerd Jäger (Bundesverband der Deutschen In- dustrie) Ralf Meister (Evangelische Kirche in Deutschland) Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe) Erhard Ott (Deutscher Gewerkschaftsbund) N.N. (Umweltverbände) N.N. (Umweltverbände) Mitglieder der Landesregierungen: Minister Franz Untersteller (Baden-Württemberg) Staatsminister Dr. Marcel Huber (Bayern) Minister Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2933 (A) (C) (D)(B) Minister Stefan Wenzel (Niedersachsen) Minister Garrelt Duin (Nordrhein-Westfalen) Ministerpräsident Stanislaw Tillich (Sachsen) Ministerpräsident Dr. Reiner Haselhoff (Sachsen-Anhalt) Minister Dr. Robert Habeck (Schleswig-Holstein) Stellvertretende Mitglieder der Landesregierungen: Senator Michael Müller (Berlin) Ministerin Anita Tack (Brandenburg) Senator Dr. Joachim Lohse (Bremen) Staatsministerin Priska Hinz (Hessen) Senatorin Jutta Blankau-Rosenfeldt (Hamburg) Staatsministerin Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) Minister Reinhold Jost (Saarland) Minister Jürgen Reinholz (Thüringen) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Erneute Überprüfung der Deutschen Energieagentur (dena) durch den Bundes- rechnungshof auf Drucksache 18/181 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 25. bis 28. Mai 2012 in Tallinn, Estland Drucksachen 18/231, 81/817 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 23. bis 27. April 2012 in Straßburg Drucksachen 18/625, 18/817 Nr. 3 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur För- derung, Entwicklung und Markteinführung von geo- thermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung Drucksachen 16/13128, 18/770 Nr. 13 Bericht gem. § 56a GO-BT des Ausschusses für Bil- dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informa- tionsgesellschaft Drucksachen 17/11959, 18/641 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesnetzagentur nach § 112a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zu den Erfahrungen mit der Anreizregulierung Drucksachen 18/536, 18/817 Nr. 2 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachge- ordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw- Maut auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen Drucksachen 18/689, 18/817 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2012 Drucksachen 18/580, 18/891 Nr. 1 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung Unterrichtung durch die Bundesregierung 15. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 Drucksachen 17/13668, 18/641 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/1048 Nr. A.1 EuB-BReg 23/2014 Drucksache 18/1048 Nr. A.2 EuB-BReg 25/2014 Drucksache 18/1048 Nr. A.3 Ratsdokument 7505/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/1048 Nr. A.13 Ratsdokument 7635/14 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/642 Nr. C.10 Ratsdokument 12751/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/419 Nr. A.128 EP P7_TA-PROV(2013)0443 Drucksache 18/419 Nr. A.129 Ratsdokument 11064/13 Drucksache 18/419 Nr. A.130 Ratsdokument 11851/13 Drucksache 18/419 Nr. A.131 Ratsdokument 11917/13 Drucksache 18/419 Nr. A.132 Ratsdokument 12242/13 Drucksache 18/419 Nr. A.133 Ratsdokument 12633/13 Drucksache 18/419 Nr. A.134 Ratsdokument 13068/13 Drucksache 18/419 Nr. A.135 Ratsdokument 13457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.136 Ratsdokument 14637/13 Drucksache 18/419 Nr. A.137 Ratsdokument 14912/13 Drucksache 18/419 Nr. A.138 Ratsdokument 15030/13 Drucksache 18/419 Nr. A.139 Ratsdokument 15051/13 2934 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 (A) (C) (B) Drucksache 18/419 Nr. A.140 Ratsdokument 15468/13 Drucksache 18/419 Nr. A.141 Ratsdokument 15845/13 Drucksache 18/419 Nr. A.142 Ratsdokument 15878/13 Drucksache 18/419 Nr. A.143 Ratsdokument 15889/13 Drucksache 18/544 Nr. A.44 Ratsdokument 5190/14 (D) 34. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 18 Finanzstruktur und Qualität in der GKV TOP 19 10 Jahre „EU-Osterweiterung“ TOP 20 Vorratsdatenspeicherung TOP 21 Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto TOP 22 Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katja Keul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die
    EU-Richtlinie vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung
    von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt
    werden. Kritische Stimmen haben nicht ganz zu Unrecht
    angemerkt, dass es eigentlich nicht um die Bekämpfung,
    sondern um die Beschleunigung von Zahlungsverzug
    geht. Das angestrebte Ziel ist aber so oder so ein berech-
    tigtes.

    Lange Zahlungsfristen und verzögerte Abnahmen im
    Baurecht sind gerade für kleinere Unternehmer und
    Handwerker ein ernstzunehmendes wirtschaftliches Ri-
    siko. Da nützt es auch nichts, den Wortlaut des § 271
    BGB zu loben und zu preisen, der besagt, dass die Leis-
    tung im Zweifelsfall sofort verlangt werden kann. Die
    Praxis sieht anders aus. Für die Abnahme im Baurecht
    gibt es bisher überhaupt keine Frist.

    Dennoch sind die Befürchtungen nachvollziehbar,
    dass eine ausdrückliche Regelung, die vom Regelfall ab-
    weichende Zahlungsfristen auf maximal 60 Tage be-
    schränkt, gerade dazu führen könnte, dass vermehrt sol-
    che Vereinbarungen geschlossen werden. Es ist ein
    Dilemma: Indem man die Vertragsfreiheit einschränken
    will, bringt man manche Vertragspartner möglicherweise
    erst darauf, von dieser Vertragsfreiheit maximalen Ge-
    brauch zu machen. Umso wichtiger ist, dass man dann
    klare Regeln schafft, wie die unterschiedlichen Fristen
    zusammenwirken: die Zahlungsfrist, die Abnahmefrist
    und die Verzugsfristen. Das ist meines Erachtens noch
    nicht gut gelungen. Soll zusätzlich zur Abnahmefrist von
    30 Tagen noch eine weitere Frist von 60 Tagen bis zur
    Fälligkeit möglich sein? Das kann ja wohl nicht gemeint
    sein. Wer ein Werk abnimmt, hat damit auch die Berech-
    tigung, die Gegenleistung prüfen zu können. Es sollte
    also klargestellt werden, dass die Abnahmefrist auf die
    weitere Zahlungsfrist anzurechnen ist.

    Auch das Verhältnis zum Verzugseintritt ist nicht
    wirklich eindeutig. In § 286 BGB, der den Verzug regelt,
    steht nur eine kryptische Verweisung. Besser wäre es,
    ausdrücklich klarzustellen, dass mit Ablauf einer nach





    Katja Keul


    (A)



    (D)(B)

    § 271 a BGB vereinbarten Zahlungsfrist auch zeitgleich
    der Verzug eintritt.

    Mich irritiert ernsthaft die Tatsache, dass die Ver-
    tragspartner einerseits völlig frei bleiben sollen, Raten-
    zahlungen mit unbegrenzter Laufzeit zu vereinbaren,
    was zweifellos sinnvoll sein kann, dabei aber anderer-
    seits niemals auf Verzugszinsen verzichten dürfen. So je-
    denfalls liest sich der Entwurf es neuen § 288 Absatz 6
    BGB:

    Eine … Vereinbarung, die den Anspruch des Gläu-
    bigers einer Entgeltforderung auf Verzugszinsen
    ausschließt, ist unwirksam.

    Wie soll ich als Gläubigerin sonst meinen finanziell
    angeschlagenen Schuldner zur pünktlichen Ratenzah-
    lung motivieren, vom insolventen Schuldner ganz zu
    schweigen? Das scheint mir doch etwas über das Ziel hi-
    nausgeschossen zu sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Auch bei den Verbandsklagen bin ich mir nicht sicher,
    ob im Hinblick auf individuelle Vertragsabsprachen
    nicht etwas zu weit gegriffen wurde. Nach der deutschen
    Systematik sind Verbandsklagen bislang nur dort mög-
    lich, wo eine Individualklage mangels subjektiver
    Rechtsverletzung nicht möglich ist oder – wie beim Ver-
    braucherschutz – eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle be-
    troffen ist. Wenn aber nur eine individuelle Vereinbarung
    zwischen zwei Beteiligten unwirksam ist, die sonst nie-
    manden betrifft, fragt sich, warum dann ein Dritter, also
    ein Verband, klagen können soll. Hier gibt es offensicht-
    lich auch Zweifel, ob die Richtlinie das in dieser weiten
    Form überhaupt verlangt. Diesen Zweifeln sollten wir
    noch einmal nachgehen.

    Systematisch unschön, wenn auch nicht weltbewe-
    gend, ist die Regelung in § 308 BGB zu den Allgemei-
    nen Geschäftsbedingungen. Diese Norm gilt nach § 310
    BGB bislang ausdrücklich nur für Verbraucher und soll
    jetzt um eine Nummer ergänzt werden, die ausgerechnet
    den Geschäftsverkehr und damit gerade keine Verbrau-
    cher betrifft. Dadurch müssen dann wieder Ausnahmen
    in den Verweisungen eingeführt werden, was das Gesetz
    nicht gerade klarer macht. Das müsste doch auch elegan-
    ter zu lösen sein.

    Nachvollziehbar finde ich auch den Wunsch aus der
    Praxis, nicht immer neue Begrifflichkeiten ins BGB ein-
    zuführen. Brauchen wir jetzt wirklich einen „groben
    Nachteil“, oder tut es nicht auch die altbewährte „grobe
    Unbilligkeit“? Ich habe registriert, dass auch der Staats-
    sekretär in seiner Rede von „grob unbillig“ gesprochen
    hat; das würde meinem Anliegen schon entgegenkom-
    men. Soll das Wort „ausdrücklich“ wirklich auch münd-
    liche Vereinbarungen erfassen, oder sollten wir es nicht
    lieber auf Schriftliches beschränken? Und bevor alle an-
    fangen, zu grübeln, was genau eine „Zahlungsaufstel-
    lung“ ist, könnten wir es doch einfach wie immer „Zah-
    lungsaufforderung“ nennen.

    Jenseits dieser technischen Feinheiten bleibt die ent-
    scheidende Frage, ob die deutsche Umsetzung der Richt-
    linie auch wirklich die angestrebte Wirkung erzielt, näm-
    lich den Zahlungsverkehr zu beschleunigen. Daran habe
    ich erhebliche Zweifel. Wenn wir schon wieder zusätzli-
    che Normen in das BGB einfügen, dann doch bitte wel-
    che, die auch funktionieren. Ich hoffe, dass die Beratun-
    gen im Ausschuss dazu etwas beitragen können.

    Vielen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächster Redner

hat der Kollege Dirk Wiese von der SPD das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dirk Wiese


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Das Handwerk und der Mittelstand in
    Deutschland verstehen sich zu Recht als „die Wirt-
    schaftsmacht von nebenan“. Hier arbeiten täglich Millio-
    nen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, hier wird
    ausgebildet, gerade im Handwerk, dem Ausbilder der
    Nation, wo zudem – das muss man an dieser Stelle an-
    merken – jedes Jahr eine Meisterfeier stattfindet. Das
    schafft nicht einmal der FC Bayern München – vom Po-
    kalsieg am 17. Mai an dieser Stelle ganz zu schweigen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Handwerk und
    der Mittelstand sind für die deutsche Wirtschaft von im-
    menser Bedeutung. Sie sind sozusagen das Fundament
    unserer Volkswirtschaft. Um es anders zu formulieren:
    Wenn der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirt-
    schaft ist, dann ist das Handwerk das zentrale Nerven-
    system. Umso wichtiger ist es für die Politik, für gute
    wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen in
    unserem Land zu sorgen.

    Aktuell ist eines der größten Probleme der Betriebe,
    dass sie oft viel zu lang finanziell in Vorleistung treten
    müssen. Rechnungen werden meist erst spät bezahlt. Für
    Unternehmer und Selbstständige birgt das ein großes Ri-
    siko; denn sie laufen Gefahr, ihre eigenen Rechnungen
    und ihre Angestellten nicht mehr bezahlen zu können.
    Aufgrund fehlender Liquidität müssen sie dann Insol-
    venz anmelden, und das, obwohl sie auf dem Papier ei-
    gentlich ein deutliches Plus verzeichnen müssten.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die letzte,
    schwarz-gelbe Bundesregierung einen Gesetzentwurf
    vorgelegt hat, der die parlamentarischen Hürden Gott sei
    Dank genauso wenig überwunden hat wie die FDP die
    Fünfprozenthürde, legen wir heute einen wesentlich ver-
    besserten Gesetzentwurf vor, der auf der einen Seite die
    Interessen von Mittelstand und Handwerk schützt und
    auf der anderen Seite durchaus auch von der Industrie
    und dem Handel begrüßt werden könnte. Schließlich
    möchten auch diese sofort das Geld vom Kunden erhal-
    ten und nicht monatelang darauf warten. Um es am Bei-
    spiel des Handels deutlich zu machen: Ich kann im Su-
    permarkt an der Kasse, nachdem ich die Ware
    eingepackt habe, auch nicht einfach sagen: Ich komme
    in 90 Tagen wieder und bezahle dann. – Ich glaube, das

    (C)






    Dirk Wiese


    (A) (C)



    (D)(B)

    wäre das letzte Mal, dass ich in diesem Supermarkt ein-
    kaufen dürfte. An dieser Stelle müssen wir ansetzen.

    Kurzum: Die Selbstverständlichkeit der unverzügli-
    chen Bezahlung muss auch im allgemeinen Wirtschafts-
    leben wieder deutlich ins Bewusstsein gerückt werden.
    Denn es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass Kon-
    zerne, die mit enormen Summen operieren, mit jedem
    Tag ihrer Säumigkeit auch noch einen zusätzlichen Zins-
    gewinn einfahren. Das geht nicht.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE])


    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks be-
    grüßt diese „mittelstandsfreundliche Gesetzgebung“ und
    unterstreicht, dass die Bundesregierung „mit ihrem
    Gesetzentwurf ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung
    von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ setzt und
    „schlechter Zahlungsmoral und unverhältnismäßig lan-
    gen Zahlungsfristen … so künftig ein wirksamer Riegel
    vorgeschoben“ wird.


    (Beifall bei der SPD)


    Dieses Lob des Zentralverbands des Deutschen Hand-
    werks freut uns Sozialdemokraten natürlich ganz beson-
    ders; schließlich wurde die SPD 1863 von einem Hand-
    werksmeister gegründet.


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


    Lassen Sie mich ergänzend zu Staatssekretär
    Christian Lange kurz zwei Punkte aufgreifen. Der Ent-
    wurf sieht vor, dass im Geschäftsverkehr grundsätzlich
    Zahlungsfristen von maximal 60 Tagen vereinbart wer-
    den können. Eine längere Frist ist nur noch dann zuläs-
    sig, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich ver-
    einbart wird und für den Gläubiger nicht grob nachteilig
    ist. Denn wer Rechnungen nicht bezahlt, gefährdet mit-
    telbar die Arbeitsplätze in den kleinen und mittleren Un-
    ternehmen. Das ist sozial ungerecht, und das geht nicht.

    Da die öffentliche Hand gerade bei der Zahlungsmo-
    ral eine Vorbildfunktion einnehmen muss, haben wir für
    den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öf-
    fentlichen Auftraggebern eine wesentlich strengere Re-
    gelung festgesetzt: In diesen Fällen beträgt die Zah-
    lungsfrist künftig grundsätzlich 30 Tage. An dieser Stelle
    möchte ich einen Mann aus der Praxis, Willy Hesse, Prä-
    sident des Westdeutschen Handwerkskammertages,
    wohnhaft im Sauerland, zitieren, der mit Blick auf öf-
    fentliche Auftraggeber sagte: „Vier Monate auf das Geld
    warten, das ist vor allem in Großstädten keine Selten-
    heit.“ Das geht aus meiner Sicht nicht. Das müssen und
    wollen wir ändern. Aus meiner Sicht muss die öffentli-
    che Hand hier eine Vorbildfunktion einnehmen; da gebe
    ich Ihnen vollkommen recht, Herr Dr. Harbarth.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Der zweite Punkt. Vertragsklauseln, welche Verzugs-
    zinsen ausschließen, werden zukünftig als grob nachtei-
    lig und deshalb als unwirksam anzusehen sein. Diese
    Änderung im AGB-Recht ist richtig. Die neue Regelung,
    die wir in § 308 BGB vornehmen, schützt die jeweils
    schwächere Vertragspartei; es ist eine richtige Regelung.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich
    zum Schluss kommen. Sie sehen: Die rot-schwarze Bun-
    desregierung legt ein wirksames Instrument vor, um die
    Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu verbessern.


    (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!)


    Kurzum: Sozialdemokraten und Wirtschaft – das passt.
    Davon verstehen wir etwas. Wir stärken das Handwerk
    und den deutschen Mittelstand.

    Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)