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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/34 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 34. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) Drucksache 18/1307 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2867 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2867 D Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2869 D Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2871 B Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2872 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2873 A Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2874 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2876 C Sabine Dittmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2877 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2877 D Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879 B Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . 2879 D Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2881 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 2881 D Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2883 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2884 B Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2885 C Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2886 D Tagesordnungspunkt 19: Vereinbarte Debatte: 10 Jahre „EU-Ost- erweiterung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2887 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2889 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 2891 B Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2893 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2894 C Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2896 A Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2897 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2898 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 2899 B Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2900 D Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2902 A Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2904 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2904 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2906 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2906 C Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europäi- schen Grundrechtsschutz gewährleisten – Nationale Vorratsdatenspeicherung ver- hindern Drucksache 18/1339 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2907 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Endgültig auf Vor- ratsdatenspeicherung verzichten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vorratsdatenspei- cherung verhindern Drucksachen 18/302, 18/381, 18/999 . . . . 2907 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2907 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2908 D Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2909 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2911 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2912 B Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2912 D Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2914 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2915 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2915 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur Zahl- barmachung von Renten aus Beschäftigun- gen in einem Ghetto Drucksache 18/1308 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2917 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 2917 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2918 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 2919 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2920 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2921 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2923 A Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Ge- schäftsverkehr Drucksache 18/1309 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2924 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2924 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2925 C Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2926 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2927 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2928 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2929 C Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2930 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 2931 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des Ent- wurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuer- licher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (33. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2931 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2932 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2867 (A) (C) (D)(B) 34. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2931 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 09.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 09.05.2014 Binder, Karin DIE LINKE 09.05.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 09.05.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 09.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 09.05.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Groß, Michael SPD 09.05.2014 Heil (Peine), Hubertus SPD 09.05.2014 Held, Marcus SPD 09.05.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 09.05.2014 Hirte, Christian CDU/CSU 09.05.2014 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 09.05.2014 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Junge, Frank SPD 09.05.2014 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Dr. Kofler, Bärbel SPD 09.05.2014 Lay, Caren DIE LINKE 09.05.2014 Lotze, Hiltrud SPD 09.05.2014 Meier, Reiner CDU/CSU 09.05.2014 Mindrup, Klaus SPD 09.05.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Dr. Rosemann, Martin SPD 09.05.2014 Rützel, Bernd SPD 09.05.2014 Schavan, Annette CDU/CSU 09.05.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09.05.2014 Spinrath, Norbert SPD 09.05.2014 Strässer, Christoph SPD 09.05.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 09.05.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 09.05.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 09.05.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (33. Sitzung, Tagesordnungspunkt 17) Vor ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverfas- sungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen im Steuerrecht für ver- fassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte klar, dass das sogenannte Ehegattensplitting in seiner damaligen Form gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Damit hat das Gericht nochmals unterstrichen, dass der besondere Schutz der Ehe, der in unserer Verfassung festgeschrieben ist, keine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft rechtfertigt. Für mich steht fest: Diese Entscheidung ist richtig und war absolut überfällig. Die SPD setzt sich seit Jah- ren für eine vollständige Gleichstellung von Ehen und eigetragenen Lebenspartnerschaften ein. Es muss der Grundsatz gelten: Wer gleiche Pflichten übernimmt wie in der Ehe, wer sich verspricht, für den Partner einzuste- hen, der bekommt auch die gleichen Rechte. Alles an- dere ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Bereits im letzten Jahr hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen das Einkommensteuerrecht angepasst. Hier wurde die Diskriminierung von Schwu- len und Lesben beseitigt – ein wichtiger erster Schritt. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 2932 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Allerdings blieben viele damit zusammenhängende dis- kriminierende Formulierungen im Steuerrecht unange- tastet. Die SPD hat im Sommer 2013 dazu bereits einen umfassenden Vorschlag zur Beseitigung dieser Diskri- minierungen vorgelegt. Leider wurde unser Vorschlag damals noch von der schwarz-gelben Mehrheit im Par- lament blockiert. Heute haben wir eine neue Bundesre- gierung, die diese Ungleichbehandlungen endlich besei- tigt. Damit sind wir beim Kern der heutigen Debatte: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesfinanz- ministeriums werden noch bestehende Ungleichbehand- lungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft etwa in den Bereichen des Bundeskindergeldgesetzes, des Ei- genheimzulagegesetzes, der Abgabenordnung und des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes abgeschafft. Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe ge- macht, die vielen, kleinteiligen technischen Änderungen in einem Gesetz zu bündeln. Dieses liegt nun dem Deut- schen Bundestag vor und wird heute in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Ich bin mir sicher, dass un- sere Änderungsvorschläge auf breite Zustimmung sto- ßen werden. Die Abschaffung von Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht muss schließlich im Interesse aller im Deutschen Bun- destag vertretenen Fraktionen liegen. Kurzum: Im Steuerrecht hat die Bundesregierung da- mit ihre Hausaufgaben gemacht. Ich will an dieser Stelle aber auch auf andere, offen gebliebene Fragen bei der Gleichstellung der eingetrage- nen Lebenspartnerschaft eingehen: Die Unionsfraktion hat lange gesetzliche Änderungen für eingetragene Lebenspartnerschaften blockiert und musste erst vom Bundesverfassungsgericht zu einem Umdenken gezwungen werden. Auch heute sind sich SPD und Union etwa in der Frage nach einem vollen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften uneins. Das bedauere ich sehr. Ich blicke aber dennoch optimistisch in die Zukunft, wenn ich in unseren Koalitionsvertrag schaue, in dem wir verabredet haben, dass „bestehende Diskriminierun- gen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden“. Wir als SPD fordern bereits seit Jahren die vollstän- dige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner- schaften. Ich nehme unseren Koalitionspartner daher beim Wort. Unser Justizminister Heiko Maas hat mit seinem Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption hier die Marschrute vorgegeben. Ich bin mir sicher, dass wir in den kommenden Jahren weitere Schritte hin zur vollstän- digen Gleichstellung gehen werden. Regenbogenfamilien sind Teil unseres Alltags. Das gilt nicht nur für Großstädte wie Berlin oder Hamburg, sondern auch für die vielen ländlichen Gegenden in Deutschland. Überall dort leben Kinder glücklich in Re- genbogenfamilien zusammen und meistern ihren Alltag. Diese Vielfalt ist eine Bereicherung für unsere Gesell- schaft, die es auch mit unserem politischen Wirken zu unterstützen gilt. In den kommenden Beratungen im Finanzausschuss werden wir dieses Thema noch mal ausführlich diskutie- ren. Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzent- wurf dabei im großen Konsens verabschiedet wird. Es ist wichtig, dass fraktionsübergreifend ein Signal hin zur Abschaffung von Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften gesendet wird. Der Deutsche Bundestag übernimmt damit auch eine Vorbildfunktion: für eine offene, für eine tolerante und für eine bunte Ge- sellschaft, in der wir leben wollen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustim- men: Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Re- publik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 921. Sit- zung am 11. April 2014 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Num- mer 1 bis 3, Satz 3 bis 5 des Standortauswahlgesetzes folgende Mitglieder der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ gewählt: Vorsitz der Kommission im Wechsel je Sitzung: Ursula Heinen-Esser Michael Müller Vertreter der Wissenschaft: Dr. Detlef Appel (Geologe) Hartmut Gaßner (Jurist) Prof. Dr. Armin Grunwald (Physik und Biologie) Dr. Ulrich Kleemann (Geologe) Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla (Bauingenieur; Boden- und Felsenmechanik) Michael Sailer (Chemiker) Hubert Steinkemper (Jurist) Prof. Dr. Bruno Thomauske (Physiker) Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen: Edeltraud Glänzer (Deutscher Gewerkschaftsbund) Dr. Ralf Güldner (Bundesverband der Deutschen Industrie) Prof. Dr. Gerd Jäger (Bundesverband der Deutschen In- dustrie) Ralf Meister (Evangelische Kirche in Deutschland) Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe) Erhard Ott (Deutscher Gewerkschaftsbund) N.N. (Umweltverbände) N.N. (Umweltverbände) Mitglieder der Landesregierungen: Minister Franz Untersteller (Baden-Württemberg) Staatsminister Dr. Marcel Huber (Bayern) Minister Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2933 (A) (C) (D)(B) Minister Stefan Wenzel (Niedersachsen) Minister Garrelt Duin (Nordrhein-Westfalen) Ministerpräsident Stanislaw Tillich (Sachsen) Ministerpräsident Dr. Reiner Haselhoff (Sachsen-Anhalt) Minister Dr. Robert Habeck (Schleswig-Holstein) Stellvertretende Mitglieder der Landesregierungen: Senator Michael Müller (Berlin) Ministerin Anita Tack (Brandenburg) Senator Dr. Joachim Lohse (Bremen) Staatsministerin Priska Hinz (Hessen) Senatorin Jutta Blankau-Rosenfeldt (Hamburg) Staatsministerin Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) Minister Reinhold Jost (Saarland) Minister Jürgen Reinholz (Thüringen) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Erneute Überprüfung der Deutschen Energieagentur (dena) durch den Bundes- rechnungshof auf Drucksache 18/181 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 25. bis 28. Mai 2012 in Tallinn, Estland Drucksachen 18/231, 81/817 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 23. bis 27. April 2012 in Straßburg Drucksachen 18/625, 18/817 Nr. 3 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur För- derung, Entwicklung und Markteinführung von geo- thermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung Drucksachen 16/13128, 18/770 Nr. 13 Bericht gem. § 56a GO-BT des Ausschusses für Bil- dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informa- tionsgesellschaft Drucksachen 17/11959, 18/641 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesnetzagentur nach § 112a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zu den Erfahrungen mit der Anreizregulierung Drucksachen 18/536, 18/817 Nr. 2 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachge- ordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw- Maut auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen Drucksachen 18/689, 18/817 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2012 Drucksachen 18/580, 18/891 Nr. 1 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung Unterrichtung durch die Bundesregierung 15. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 Drucksachen 17/13668, 18/641 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/1048 Nr. A.1 EuB-BReg 23/2014 Drucksache 18/1048 Nr. A.2 EuB-BReg 25/2014 Drucksache 18/1048 Nr. A.3 Ratsdokument 7505/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/1048 Nr. A.13 Ratsdokument 7635/14 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/642 Nr. C.10 Ratsdokument 12751/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/419 Nr. A.128 EP P7_TA-PROV(2013)0443 Drucksache 18/419 Nr. A.129 Ratsdokument 11064/13 Drucksache 18/419 Nr. A.130 Ratsdokument 11851/13 Drucksache 18/419 Nr. A.131 Ratsdokument 11917/13 Drucksache 18/419 Nr. A.132 Ratsdokument 12242/13 Drucksache 18/419 Nr. A.133 Ratsdokument 12633/13 Drucksache 18/419 Nr. A.134 Ratsdokument 13068/13 Drucksache 18/419 Nr. A.135 Ratsdokument 13457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.136 Ratsdokument 14637/13 Drucksache 18/419 Nr. A.137 Ratsdokument 14912/13 Drucksache 18/419 Nr. A.138 Ratsdokument 15030/13 Drucksache 18/419 Nr. A.139 Ratsdokument 15051/13 2934 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 (A) (C) (B) Drucksache 18/419 Nr. A.140 Ratsdokument 15468/13 Drucksache 18/419 Nr. A.141 Ratsdokument 15845/13 Drucksache 18/419 Nr. A.142 Ratsdokument 15878/13 Drucksache 18/419 Nr. A.143 Ratsdokument 15889/13 Drucksache 18/544 Nr. A.44 Ratsdokument 5190/14 (D) 34. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 18 Finanzstruktur und Qualität in der GKV TOP 19 10 Jahre „EU-Osterweiterung“ TOP 20 Vorratsdatenspeicherung TOP 21 Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto TOP 22 Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehr-
    ten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz-
    entwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Ge-
    schäftsverkehr wollen wir endlich die im Jahr 2011 neu
    gefasste Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
    im Geschäftsverkehr umsetzen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Zeit drängt; denn die Umsetzungsfrist für die Richt-
    linie ist bereits seit über einem Jahr abgelaufen, und die
    EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsver-
    fahren eingeleitet.

    Ziel unseres Entwurfs ist – im Einklang mit den An-
    forderungen der Richtlinie – eine bessere Zahlungsdiszi-
    plin im Geschäftsverkehr. Wir wollen insbesondere den
    Mittelstand davor schützen, dass er durch vertragliche
    Zahlungs- oder Überprüfungsfristen den Zahlungs-
    schuldnern praktisch einen kostenlosen Kredit einräu-
    men muss. Betroffen sind neben vielen anderen auch das
    Handwerk und das Baugewerbe, wie wir aus der inten-
    siven Diskussion der vergangenen Wochen wissen. Ge-
    rade für diese Unternehmen ist Zeit ein entscheidender
    Faktor: Können sie wegen langer Zahlungsziele oder
    verspäteter Zahlungen ihre eigenen Zahlungsverpflich-
    tungen nicht erfüllen, droht ihnen im schlimmsten Falle
    Insolvenz. Dies gilt es zu verhindern, meine sehr verehr-
    ten Damen und Herren.


    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])


    Um dieses Ziel zu erreichen, beschränkt der Entwurf
    vor allem das Recht, vertraglich Zahlungs-, Abnahme-
    und Überprüfungsfristen zu vereinbaren. Dabei ist, wie
    die Diskussion auch in der vergangenen Legislatur-
    periode ergeben hat, ein stärkerer Schutz dort erforder-
    lich, wo übermäßig lange Zahlungsziele mittels Allge-
    meiner Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Daher
    ist vorgesehen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    in denen sich ein Schuldner vorbehält, erst nach mehr als
    30 Tagen zu zahlen, im Zweifel unwirksam sind. Die
    Richtlinie sieht eine solche 30-Tage-Frist zwar nur für
    öffentliche Auftraggeber als Zahlungsschuldner vor. An-
    ders als von manchen befürchtet, bedeutet die Erstre-
    ckung dieser Regelung auf Unternehmen aber keines-
    wegs eine dramatische Verschärfung der geltenden
    Rechtslage. Denn schon heute orientiert sich die Recht-
    sprechung bei der Beurteilung der Wirksamkeit solcher
    Klauseln an einer 30-Tage-Frist. Auch Überprüfungs-
    und Abnahmefristen in Allgemeinen Geschäftsbedin-
    gungen werden stärker beschränkt: Solche Fristen sind
    im Zweifel unangemessen, wenn sie mehr als 15 Tage
    betragen.

    Eine größere Vertragsfreiheit verbleibt den Parteien
    freilich dort, wo sie sich individualvertraglich auf Zah-
    lungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen einigen.
    Hier gilt in Übereinstimmung mit der Richtlinie Folgen-
    des:

    Lässt sich ein Unternehmer eine Zahlungsfrist von
    mehr als 60 Tagen einräumen, so ist diese Vereinbarung
    nur wirksam, wenn sie, wie es im Entwurf steht, „aus-
    drücklich getroffen“ und „nicht grob unbillig“ ist. Die-
    selben Wirksamkeitsanforderungen gelten, wenn sich
    Unternehmer oder öffentliche Auftraggeber Überprü-
    fungs- und Abnahmefristen von mehr als 30 Tagen ein-
    räumen lassen.

    Im Hinblick auf vereinbarte Zahlungsfristen gelten,
    wenn der Zahlungsschuldner ein öffentlicher Auftragge-
    ber ist, wie bereits erwähnt, strengere Anforderungen.





    Parl. Staatssekretär Christian Lange


    (A) (C)



    (D)(B)

    Eine Frist von mehr als 30 Tagen ist dann nur wirksam,
    wenn sie „ausdrücklich getroffen“ und „sachlich ge-
    rechtfertigt“ ist. Eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Ta-
    gen ist in jedem Fall unwirksam.

    Abgesehen von dieser Höchstfrist bedeutet die Be-
    schränkung der Vertragsfreiheit, wie aufgezeigt, nicht,
    dass die Vereinbarung längerer Fristen nun generell ver-
    boten wäre. Für sie müssen aber künftig besondere
    Gründe vorliegen. So stellen wir sicher, dass schwächere
    Vertragspartner nicht so leicht übervorteilt werden.

    Um zu gewährleisten, dass die neuen Regelungen
    auch wirklich eingehalten werden, wird Unternehmens-
    verbänden künftig das Recht zugestanden, Ansprüche
    auf Unterlassung von gesetzwidrigen AGB oder entspre-
    chenden Geschäftspraktiken gerichtlich geltend zu ma-
    chen. Dies kommt vor allem kleinen und mittleren Un-
    ternehmen zugute. Sie werden mit der Durchsetzung
    ihrer Ansprüche nicht alleingelassen.

    Der Entwurf sieht schließlich verstärkte Rechtsfolgen
    für den Zahlungsverzug vor. So wird zum einen der ge-
    setzliche Verzugszins um 1 Prozentpunkt auf 9 Prozent-
    punkte über dem Basiszinssatz erhöht. Zum anderen
    wird bei Verzug des Zahlungsschuldners ein Anspruch
    auf eine Pauschale von 40 Euro eingeführt.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird
    häufig gefragt, wie es denn dazu kommt, dass schlechte
    Zahlungsmoral oft bei großen Unternehmen oder öffent-
    lichen Auftraggebern auftritt. Die Gründe für eine
    schlechte Zahlungsmoral – das wissen wir – sind vielfäl-
    tig und lassen sich nicht pauschal Unternehmen be-
    stimmter Größe oder dem öffentlichen bzw. privaten
    Sektor zuordnen.

    Die Europäische Kommission geht davon aus, dass
    vor allem die Marktstruktur, insbesondere die Markt-
    macht des Zahlungsschuldners und die Angst des Gläu-
    bigers vor einer Beeinträchtigung der Geschäftsbezie-
    hungen wesentliche Ursachen sind. Man darf aber auch
    nicht die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
    außer Acht lassen, insbesondere nicht eine Konjunktur-
    abschwächung, fehlende Finanzmittel und Haushalts-
    zwänge sowie unzureichende interne Organisation von
    Gläubigern und Schuldnern; denn auch das hat Einfluss
    auf die Zahlungsmoral. Deshalb will ich es an dieser
    Stelle nicht verschweigen.

    Meine Damen und Herren, weil das so ist, wollen wir
    diese neuen Regelungen jetzt so schnell wie möglich in
    Kraft setzen und auch für bestehende Dauerschuldver-
    hältnisse gelten lassen; Letzteres allerdings nur, sofern
    die Leistung, für die ein Zahlungsziel vereinbart wurde,
    nach dem Juni 2015 erbracht wurde. Ich gehe davon aus,
    dass diese Übergangsfrist ausreichen wird, um beste-
    hende Rahmenverträge anzupassen.

    Ich bin also davon überzeugt, meine Damen und Her-
    ren, dass der nun vorliegende Entwurf eine ausgewogene
    Lösung der verschiedenen Interessen bereithält. Ich
    hoffe daher, dass auch in Deutschland bald Regeln gel-
    ten werden, die im Geschäftsverkehr für einen fairen
    Ausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern von
    Entgeltforderungen sorgen.
    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Als nächster Redner hat der Kollege Richard Pitterle

von der Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Pitterle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

    und Kollegen! Liebe Besucher! Mit dem heute vor-
    liegenden Gesetzentwurf soll der Zahlungsverzug im
    Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bekämpft wer-
    den. Künftig sollen Vereinbarungen über Zahlungster-
    mine eine bestimmte Frist nicht überschreiten dürfen.
    Das Zahlen von Rechnungen kann dann nicht mehr bis
    zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Das
    sollte auch und vor allem kleinen und mittleren Unter-
    nehmen helfen. Die Fraktion Die Linke begrüßt dieses
    Ziel ausdrücklich. In der Regel ist es nämlich so, dass
    bei den Verhandlungen darüber, wann eine bestimmte
    Leistung zu bezahlen ist, das kleine Unternehmen der
    Marktmacht des großen Unternehmens ausgeliefert ist.

    Ich will Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen.
    Der kleine Handwerker oder der kleine Zulieferer, der
    mit einem Großabnehmer Geschäfte macht, ist häufig
    auf Folgeaufträge angewiesen und will es sich daher mit
    seinem größeren Geschäftspartner nicht verscherzen.
    Das heißt, dass er bei den Verhandlungen über Zahlungs-
    fristen eher einknicken wird und natürlich der größere
    Geschäftspartner seine Überlegenheit voll ausspielen
    kann.

    Das Schlimme ist, dass gerade kleine und mittlere
    Unternehmen oft wenig bis gar keine finanziellen Polster
    haben, um lange auf Zahlungseingänge warten zu kön-
    nen. Der Malermeister von nebenan zum Beispiel kann
    auf diese Weise im schlimmsten Fall in die Pleite getrie-
    ben werden. Hingegen dürfte es den größeren Unterneh-
    men in der Regel nichts ausmachen, auf die Belange der
    kleineren einzugehen. In der Realität sieht es jedoch oft
    anders aus. Hier muss den kleinen und mittleren Unter-
    nehmen daher der Rücken gestärkt werden.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Zurück zum Gesetzentwurf. Meine Damen und Her-
    ren von der Bundesregierung, der ganz große Wurf ist
    Ihnen hier leider nicht gelungen. Jetzt mögen Sie zwar
    sagen, dass Sie hier wenig Spielraum hatten, da dem
    Entwurf eine EU-Richtlinie zugrunde liegt, die zwin-
    gend in nationales Recht umzusetzen ist.

    Dennoch wäre hier Luft nach oben gewesen. In der dem
    Entwurf zugrundeliegenden EU-Richtlinie heißt es in
    Artikel 12 nämlich – ich zitiere –: Die Mitgliedstaaten
    können Vorschriften beibehalten oder erlassen, die für
    den Gläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung dieser
    Richtlinie notwendigen Maßnahmen.

    Das hätten Sie, meine Damen und Herren von der
    Bundesregierung, beherzigen sollen. In der nun schon
    länger andauernden Diskussion um den vorliegenden





    Richard Pitterle


    (A) (C)



    (D)(B)

    Entwurf ist bereits mehrfach die Befürchtung geäußert
    worden, die nunmehr festzulegenden Höchstfristen
    könnten das bisherige Leitbild im deutschen Zivilrecht
    verdrängen. Bisher ist nach § 271 BGB nämlich grund-
    sätzlich sofort nach Erhalt der Leistung zu zahlen, auch
    wenn abweichende Vereinbarungen getroffen werden
    können. Wenn nun aber, wie durch Ihren Entwurf vorge-
    sehen, auf einmal die Höchstfrist von 60 Tagen aus-
    drücklich im Gesetz genannt ist, so liegt es durchaus
    nahe, dass dann diese Höchstfrist auch gern als Richt-
    wert genommen wird und der Gläubiger entsprechend
    lange auf sein Geld warten muss. Hier hätten Sie sich
    dazu durchringen müssen, über die EU-Richtlinie hin-
    auszugehen und kürzere Fristen festzulegen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Meine Damen und Herren von der Bundesregierung,
    auch darüber hinaus schwächelt Ihr Entwurf. Er ist näm-
    lich unübersichtlich und mit Detailregelungen überfrach-
    tet. Zwar will ich Ihnen zugestehen, dass bereits die zu-
    grundeliegende EU-Richtlinie nicht gerade als leichte
    Bettlektüre bezeichnet werden kann. Aber dennoch:
    Eine übersichtlichere Umsetzung in das deutsche Zivil-
    recht wäre angebracht gewesen. Wer sich im Recht der
    Schuldverhältnisse auskennt, weiß, dass hier eine ohne-
    hin umfangreiche und komplizierte Regelungsmaterie
    vorliegt. Diese wird durch die im Entwurf vorgesehenen
    Änderungen nicht gerade übersichtlicher gestaltet. Aus-
    legungsschwierigkeiten und entsprechende Differenzen
    scheinen jetzt schon vorprogrammiert. Versetzen Sie
    sich nun bitte wieder in die Lage des kleinen Unterneh-
    mers, also zum Beispiel des Malermeisters von nebenan.
    Dieser wird mit höchster Wahrscheinlichkeit keine ei-
    gene Rechtsabteilung haben, die ihm bei den Vertrags-
    verhandlungen mit Rat und Tat zur Seite steht und ihn
    durch die Niederungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
    führt.

    Meine Damen und Herren von der Bundesregierung,
    an anderer Stelle betonen Sie gern die Bedeutung des
    Mittelstands. Seien Sie konsequent, und zeigen Sie dies
    auch durch entsprechende Verbesserungen des vorlie-
    genden Entwurfs. Kleine und mittlere Unternehmen dür-
    fen von der Politik nicht im Stich gelassen werden. Set-
    zen Sie sich also für deren Belange ein. Die Linke wird
    das jedenfalls weiterhin tun.


    (Beifall bei der LINKEN)