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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/34 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 34. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) Drucksache 18/1307 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2867 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2867 D Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2869 D Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2871 B Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2872 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2873 A Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2874 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2876 C Sabine Dittmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2877 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2877 D Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879 B Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . 2879 D Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2881 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 2881 D Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2883 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2884 B Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2885 C Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2886 D Tagesordnungspunkt 19: Vereinbarte Debatte: 10 Jahre „EU-Ost- erweiterung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2887 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2889 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 2891 B Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2893 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2894 C Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2896 A Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2897 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2898 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 2899 B Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2900 D Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2902 A Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2904 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2904 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2906 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2906 C Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europäi- schen Grundrechtsschutz gewährleisten – Nationale Vorratsdatenspeicherung ver- hindern Drucksache 18/1339 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2907 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Endgültig auf Vor- ratsdatenspeicherung verzichten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vorratsdatenspei- cherung verhindern Drucksachen 18/302, 18/381, 18/999 . . . . 2907 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2907 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2908 D Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2909 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2911 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2912 B Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2912 D Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2914 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2915 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2915 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur Zahl- barmachung von Renten aus Beschäftigun- gen in einem Ghetto Drucksache 18/1308 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2917 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 2917 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2918 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 2919 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2920 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2921 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2923 A Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Ge- schäftsverkehr Drucksache 18/1309 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2924 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2924 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2925 C Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2926 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2927 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2928 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2929 C Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2930 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 2931 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des Ent- wurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuer- licher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (33. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2931 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2932 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2867 (A) (C) (D)(B) 34. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2931 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 09.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 09.05.2014 Binder, Karin DIE LINKE 09.05.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 09.05.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 09.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 09.05.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Groß, Michael SPD 09.05.2014 Heil (Peine), Hubertus SPD 09.05.2014 Held, Marcus SPD 09.05.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 09.05.2014 Hirte, Christian CDU/CSU 09.05.2014 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 09.05.2014 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Junge, Frank SPD 09.05.2014 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Dr. Kofler, Bärbel SPD 09.05.2014 Lay, Caren DIE LINKE 09.05.2014 Lotze, Hiltrud SPD 09.05.2014 Meier, Reiner CDU/CSU 09.05.2014 Mindrup, Klaus SPD 09.05.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Dr. Rosemann, Martin SPD 09.05.2014 Rützel, Bernd SPD 09.05.2014 Schavan, Annette CDU/CSU 09.05.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09.05.2014 Spinrath, Norbert SPD 09.05.2014 Strässer, Christoph SPD 09.05.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 09.05.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 09.05.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 09.05.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2014 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (33. Sitzung, Tagesordnungspunkt 17) Vor ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverfas- sungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen im Steuerrecht für ver- fassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte klar, dass das sogenannte Ehegattensplitting in seiner damaligen Form gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Damit hat das Gericht nochmals unterstrichen, dass der besondere Schutz der Ehe, der in unserer Verfassung festgeschrieben ist, keine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft rechtfertigt. Für mich steht fest: Diese Entscheidung ist richtig und war absolut überfällig. Die SPD setzt sich seit Jah- ren für eine vollständige Gleichstellung von Ehen und eigetragenen Lebenspartnerschaften ein. Es muss der Grundsatz gelten: Wer gleiche Pflichten übernimmt wie in der Ehe, wer sich verspricht, für den Partner einzuste- hen, der bekommt auch die gleichen Rechte. Alles an- dere ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Bereits im letzten Jahr hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen das Einkommensteuerrecht angepasst. Hier wurde die Diskriminierung von Schwu- len und Lesben beseitigt – ein wichtiger erster Schritt. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 2932 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Allerdings blieben viele damit zusammenhängende dis- kriminierende Formulierungen im Steuerrecht unange- tastet. Die SPD hat im Sommer 2013 dazu bereits einen umfassenden Vorschlag zur Beseitigung dieser Diskri- minierungen vorgelegt. Leider wurde unser Vorschlag damals noch von der schwarz-gelben Mehrheit im Par- lament blockiert. Heute haben wir eine neue Bundesre- gierung, die diese Ungleichbehandlungen endlich besei- tigt. Damit sind wir beim Kern der heutigen Debatte: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesfinanz- ministeriums werden noch bestehende Ungleichbehand- lungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft etwa in den Bereichen des Bundeskindergeldgesetzes, des Ei- genheimzulagegesetzes, der Abgabenordnung und des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes abgeschafft. Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe ge- macht, die vielen, kleinteiligen technischen Änderungen in einem Gesetz zu bündeln. Dieses liegt nun dem Deut- schen Bundestag vor und wird heute in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Ich bin mir sicher, dass un- sere Änderungsvorschläge auf breite Zustimmung sto- ßen werden. Die Abschaffung von Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht muss schließlich im Interesse aller im Deutschen Bun- destag vertretenen Fraktionen liegen. Kurzum: Im Steuerrecht hat die Bundesregierung da- mit ihre Hausaufgaben gemacht. Ich will an dieser Stelle aber auch auf andere, offen gebliebene Fragen bei der Gleichstellung der eingetrage- nen Lebenspartnerschaft eingehen: Die Unionsfraktion hat lange gesetzliche Änderungen für eingetragene Lebenspartnerschaften blockiert und musste erst vom Bundesverfassungsgericht zu einem Umdenken gezwungen werden. Auch heute sind sich SPD und Union etwa in der Frage nach einem vollen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften uneins. Das bedauere ich sehr. Ich blicke aber dennoch optimistisch in die Zukunft, wenn ich in unseren Koalitionsvertrag schaue, in dem wir verabredet haben, dass „bestehende Diskriminierun- gen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden“. Wir als SPD fordern bereits seit Jahren die vollstän- dige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner- schaften. Ich nehme unseren Koalitionspartner daher beim Wort. Unser Justizminister Heiko Maas hat mit seinem Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption hier die Marschrute vorgegeben. Ich bin mir sicher, dass wir in den kommenden Jahren weitere Schritte hin zur vollstän- digen Gleichstellung gehen werden. Regenbogenfamilien sind Teil unseres Alltags. Das gilt nicht nur für Großstädte wie Berlin oder Hamburg, sondern auch für die vielen ländlichen Gegenden in Deutschland. Überall dort leben Kinder glücklich in Re- genbogenfamilien zusammen und meistern ihren Alltag. Diese Vielfalt ist eine Bereicherung für unsere Gesell- schaft, die es auch mit unserem politischen Wirken zu unterstützen gilt. In den kommenden Beratungen im Finanzausschuss werden wir dieses Thema noch mal ausführlich diskutie- ren. Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzent- wurf dabei im großen Konsens verabschiedet wird. Es ist wichtig, dass fraktionsübergreifend ein Signal hin zur Abschaffung von Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften gesendet wird. Der Deutsche Bundestag übernimmt damit auch eine Vorbildfunktion: für eine offene, für eine tolerante und für eine bunte Ge- sellschaft, in der wir leben wollen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustim- men: Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Re- publik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 921. Sit- zung am 11. April 2014 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Num- mer 1 bis 3, Satz 3 bis 5 des Standortauswahlgesetzes folgende Mitglieder der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ gewählt: Vorsitz der Kommission im Wechsel je Sitzung: Ursula Heinen-Esser Michael Müller Vertreter der Wissenschaft: Dr. Detlef Appel (Geologe) Hartmut Gaßner (Jurist) Prof. Dr. Armin Grunwald (Physik und Biologie) Dr. Ulrich Kleemann (Geologe) Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla (Bauingenieur; Boden- und Felsenmechanik) Michael Sailer (Chemiker) Hubert Steinkemper (Jurist) Prof. Dr. Bruno Thomauske (Physiker) Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen: Edeltraud Glänzer (Deutscher Gewerkschaftsbund) Dr. Ralf Güldner (Bundesverband der Deutschen Industrie) Prof. Dr. Gerd Jäger (Bundesverband der Deutschen In- dustrie) Ralf Meister (Evangelische Kirche in Deutschland) Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe) Erhard Ott (Deutscher Gewerkschaftsbund) N.N. (Umweltverbände) N.N. (Umweltverbände) Mitglieder der Landesregierungen: Minister Franz Untersteller (Baden-Württemberg) Staatsminister Dr. Marcel Huber (Bayern) Minister Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 2933 (A) (C) (D)(B) Minister Stefan Wenzel (Niedersachsen) Minister Garrelt Duin (Nordrhein-Westfalen) Ministerpräsident Stanislaw Tillich (Sachsen) Ministerpräsident Dr. Reiner Haselhoff (Sachsen-Anhalt) Minister Dr. Robert Habeck (Schleswig-Holstein) Stellvertretende Mitglieder der Landesregierungen: Senator Michael Müller (Berlin) Ministerin Anita Tack (Brandenburg) Senator Dr. Joachim Lohse (Bremen) Staatsministerin Priska Hinz (Hessen) Senatorin Jutta Blankau-Rosenfeldt (Hamburg) Staatsministerin Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) Minister Reinhold Jost (Saarland) Minister Jürgen Reinholz (Thüringen) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Erneute Überprüfung der Deutschen Energieagentur (dena) durch den Bundes- rechnungshof auf Drucksache 18/181 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 25. bis 28. Mai 2012 in Tallinn, Estland Drucksachen 18/231, 81/817 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 23. bis 27. April 2012 in Straßburg Drucksachen 18/625, 18/817 Nr. 3 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur För- derung, Entwicklung und Markteinführung von geo- thermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung Drucksachen 16/13128, 18/770 Nr. 13 Bericht gem. § 56a GO-BT des Ausschusses für Bil- dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informa- tionsgesellschaft Drucksachen 17/11959, 18/641 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesnetzagentur nach § 112a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zu den Erfahrungen mit der Anreizregulierung Drucksachen 18/536, 18/817 Nr. 2 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachge- ordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw- Maut auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen Drucksachen 18/689, 18/817 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2012 Drucksachen 18/580, 18/891 Nr. 1 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung Unterrichtung durch die Bundesregierung 15. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 Drucksachen 17/13668, 18/641 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/1048 Nr. A.1 EuB-BReg 23/2014 Drucksache 18/1048 Nr. A.2 EuB-BReg 25/2014 Drucksache 18/1048 Nr. A.3 Ratsdokument 7505/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/1048 Nr. A.13 Ratsdokument 7635/14 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/642 Nr. C.10 Ratsdokument 12751/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/419 Nr. A.128 EP P7_TA-PROV(2013)0443 Drucksache 18/419 Nr. A.129 Ratsdokument 11064/13 Drucksache 18/419 Nr. A.130 Ratsdokument 11851/13 Drucksache 18/419 Nr. A.131 Ratsdokument 11917/13 Drucksache 18/419 Nr. A.132 Ratsdokument 12242/13 Drucksache 18/419 Nr. A.133 Ratsdokument 12633/13 Drucksache 18/419 Nr. A.134 Ratsdokument 13068/13 Drucksache 18/419 Nr. A.135 Ratsdokument 13457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.136 Ratsdokument 14637/13 Drucksache 18/419 Nr. A.137 Ratsdokument 14912/13 Drucksache 18/419 Nr. A.138 Ratsdokument 15030/13 Drucksache 18/419 Nr. A.139 Ratsdokument 15051/13 2934 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2014 (A) (C) (B) Drucksache 18/419 Nr. A.140 Ratsdokument 15468/13 Drucksache 18/419 Nr. A.141 Ratsdokument 15845/13 Drucksache 18/419 Nr. A.142 Ratsdokument 15878/13 Drucksache 18/419 Nr. A.143 Ratsdokument 15889/13 Drucksache 18/544 Nr. A.44 Ratsdokument 5190/14 (D) 34. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 18 Finanzstruktur und Qualität in der GKV TOP 19 10 Jahre „EU-Osterweiterung“ TOP 20 Vorratsdatenspeicherung TOP 21 Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto TOP 22 Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Gröhe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen! Meine Herren! Eine solide Finanzierung
    und hohe Versorgungsqualität sind die tragenden Säulen
    eines gut funktionierenden solidarischen Gesundheits-
    wesens. Wir können in Deutschland feststellen: Wir ha-
    ben eine sehr gute medizinische Versorgung, ja, eine
    Versorgung, um die uns nicht wenige Länder beneiden.
    Wir wollen, dass dies so bleibt.

    Mit dem heute vorgelegten „Gesetz zur Weiterent-
    wicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der
    gesetzlichen Krankenversicherung“ legen wir einen Re-
    gelungsentwurf vor, der die solidarische Finanzierung
    unseres Gesundheitswesens zukunftsfest macht und die
    Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig sichert.
    Wir tragen einer nachhaltigen Finanzierung Rechnung,
    indem wir den allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Pro-
    zent auf 14,6 Prozent absenken und den Beitragssatz der
    Arbeitgeber weiterhin bei 7,3 Prozent festschreiben. Da-
    mit vermeiden wir zusätzliche Belastungen durch höhere
    Lohnnebenkosten. Denn wir möchten Wachstum weiter
    fördern. Wir wollen, dass die Menschen in Lohn und
    Brot bleiben. Wir wollen, dass sie gute, sichere Arbeits-





    Bundesminister Hermann Gröhe


    (A) (C)



    (D)(B)

    plätze haben. Denn eine gute wirtschaftliche Entwick-
    lung und sichere, gut bezahlte Arbeitsplätze sind wesent-
    liche Grundlagen eines nachhaltigen, solidarischen
    Gesundheitswesens.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Wir stärken mit diesem Gesetz außerdem die Bei-
    tragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen und den
    Wettbewerb untereinander. Künftig haben die Kassen die
    Möglichkeit, einen einkommensabhängigen Zusatzbei-
    trag zu erheben. In ihn fließt künftig der schon 2004 be-
    schlossene und seit 2005 erhobene mitgliederbezogene
    Beitragsanteil von 0,9 Prozentpunkten mit ein. Die Höhe
    dieses Zusatzbeitrages kann dann jede Kasse – abhängig
    von ihrem Finanzbedarf – eigenverantwortlich festlegen.
    Das zeigt bereits Wirkung: Einige Krankenkassen haben
    bereits angekündigt, im nächsten Jahr einen Zusatzbei-
    trag erheben zu wollen, der unter 0,9 Prozent liegt. Ja,
    wir können davon ausgehen, dass ungefähr 20 Millionen
    Mitglieder im Jahr 2015 von einem niedrigeren Beitrag
    profitieren könnten. Wir erwarten, dass die Krankenkas-
    sen auch in den kommenden Jahren im Wettbewerb um
    Qualität und Beiträge – ich unterstreiche: um Qualität
    und Beiträge – versuchen werden, die kassenspezifi-
    schen Beiträge möglichst gering zu halten, möglichst ef-
    fizient zu wirtschaften und Qualität, die die Mitglieder
    überzeugt, anzubieten. Deswegen ist es gut, dass unser
    Gesetz die Finanzstruktur, aber auch die Weiterentwick-
    lung der Qualität in unserem Gesundheitswesen zum In-
    halt hat.

    Bei der Qualitätssicherung geht es um die Schaffung
    verlässlicher Strukturen, die die hohe Qualität in unse-
    rem Gesundheitswesen nachhaltig sichern. Dazu starten
    wir eine Qualitätsoffensive, die einen wichtigen Anker-
    punkt im neuen Qualitätsinstitut haben wird; denn trotz
    unseres gut entwickelten Systems der Qualitätssicherung
    brauchen wir – das ist unsere Überzeugung – ein solches
    neues, unabhängiges Qualitätsinstitut.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Mit Blick auf den demografischen Wandel wissen wir
    doch bereits heute, dass unsere bestehenden Strukturen
    der Qualitätssicherung den zukünftigen Anforderungen
    vermutlich nicht mehr genügen werden.

    Das neue Institut soll dauerhaft und kontinuierlich mit
    der Ermittlung und Weiterentwicklung der Versorgungs-
    qualität befasst sein und dem Gemeinsamen Bundesaus-
    schuss bei der Qualitätssicherung helfen. Die höhere
    Zahl älterer Menschen und die damit verbundene höhere
    Zahl von Mehrfacherkrankungen und Fällen der Pflege-
    bedürftigkeit werden künftig höhere Anforderungen an
    die Behandlungsqualität nach sich ziehen. So wird bei-
    spielsweise die notwendige bessere Verzahnung von am-
    bulanten und stationären Versorgungsstrukturen auch
    eine darauf ausgerichtete Qualitätssicherung erforderlich
    machen. Gerade ältere Menschen, die häufig an mehre-
    ren Krankheiten leiden, sind besonders auf eine qualita-
    tiv hochwertige, aufeinander abgestimmte Behandlung
    angewiesen. Manche von ihnen sind nicht mehr in der
    Lage, selbst Behandlungsabläufe kritisch zu hinterfragen
    und aufmerksam mitzuverfolgen. Ein funktionierendes
    Ineinandergreifen der Versorgungsabläufe bedeutet, dass
    diese Patienten keine unnötigen, aber alle erforderlichen,
    notwendigen Untersuchungen erhalten. Dazu bedarf es
    einer angemessenen, die Versorgungsqualität in den
    Blick nehmenden Qualitätskontrolle.

    Ein Schwerpunkt der Arbeit des Instituts wird daher
    die Entwicklung von belastbaren Kriterien und die Zu-
    lieferung von Datengrundlagen zur Messung und Bewer-
    tung der Versorgungsqualität in unserem Lande sein.
    Denn nur wenn wir relevante und verlässliche Informa-
    tionen über den Stand der medizinischen Versorgung er-
    halten, können Defizite erkannt und die Behandlung der
    Patientinnen und Patienten gezielt verbessert werden.

    Neu ist außerdem, dass wir dem Merkmal „Qualität“
    im Hinblick auf unsere ambulanten Versorgungsstruktu-
    ren, aber auch bei der Steuerung, etwa bei der Kranken-
    hausplanung oder der Vergütung bestimmter Leistungen,
    mehr Gewicht geben wollen. Gerade bei der Kranken-
    hausplanung müssen wir stärker berücksichtigen, dass
    viele Behandlungen heute ambulant durchgeführt wer-
    den können, die noch vor einigen Jahren ausschließlich
    stationär durchgeführt wurden. Deshalb wird Qualität
    nicht nur ein Gestaltungsmaßstab für alle Bereiche der
    stationären Versorgung sein, sondern auch bei der Si-
    cherstellung der ambulanten Versorgungsstrukturen vor
    Ort eine maßgebliche Rolle spielen müssen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Das Qualitätsinstitut soll Vorschläge für beide Versor-
    gungsbereiche erarbeiten, die dann wiederum dem Ge-
    meinsamen Bundesausschuss als verlässliche Entschei-
    dungsgrundlage für eine sachgerechte und rechtssichere
    Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in den
    Bereichen „ambulant“ und „stationär“ dienen. Zugleich
    wollen wir auch mit Unterstützung des neuen Qualitäts-
    instituts bei Krankenhäusern für geeignete Leistungen
    Vergütungszu- und -abschläge für eine besonders gute
    oder weniger gute Versorgung einführen. Für Kliniken
    sollen sich zusätzliche Anstrengungen für eine möglichst
    hohe Qualität stärker als bisher lohnen.

    Meine Damen, meine Herren, gute Qualität muss
    auch sichtbar gemacht werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Transparenz – dies schließt eine Verfügbarkeit von zu-
    verlässigen Informationen ein – ist eine wirksame Me-
    thode der Qualitätssicherung, Anreize für ein stärkeres
    Bemühen um gute, qualitativ hochwertige Versorgung
    zu setzen. Transparenz ist auch eine wesentliche Voraus-
    setzung dafür, dass sich die Menschen selbstbewusst für
    die geeigneten Leistungserbringer entscheiden, denen
    sie ihre gute und sichere Gesundheitsversorgung anver-
    trauen wollen.

    Menschen interessieren sich für entsprechende Infor-
    mationen. Die Berichte über die Qualität erbrachter
    Krankenhausleistungen und die verschiedenen Rankings
    zeigen das große öffentliche Interesse an dieser Thema-
    tik. Dem folgt allerdings regelmäßig ein Streit darüber,
    ob denn die richtigen Kriterien angewandt werden. Ge-





    Bundesminister Hermann Gröhe


    (A) (C)



    (D)(B)

    nau das wiederum zeigt, dass es richtig ist, wenn wir uns
    darauf verständigen, was geeignete Parameter der Quali-
    tätsbewertung in der Gesundheitsversorgung sind. Kon-
    kret heißt das übrigens, dass auch die Qualitätsberichte
    unserer Krankenhäuser präziser und verständlicher wer-
    den müssen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Das neue Qualitätsinstitut soll daher auf Basis der
    Qualitätsberichte für wichtige, vom Gemeinsamen Bun-
    desausschuss auszuwählende Versorgungsbereiche und
    Behandlungen Übersichten über die Versorgungsquali-
    tät im Internet veröffentlichen. Damit erhalten die Pa-
    tientinnen und Patienten zuverlässige Informationen, die
    es ihnen ermöglichen, bei der Wahl der Klinik eine sach-
    gerechte, qualitätsorientierte Entscheidung zu treffen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie
    mir, dass ich zum Schluss noch ein Thema anspreche,
    das bislang nicht im Gesetzentwurf enthalten ist. Ich
    schlage den Regierungsfraktionen vor, dass wir dieses
    Gesetzgebungsverfahren nutzen, um ein Thema anzupa-
    cken, das uns in den letzten Wochen wiederholt, und
    zwar in allen Fraktionen, beschäftigt hat: die Situation
    der Hebammen und der Geburtshilfe in unserem Land.
    Der starke Anstieg der Prämien der Berufshaftpflichtver-
    sicherungen in diesem Bereich und der drohende Aus-
    stieg einiger Versicherungsunternehmen hatte zu großer
    Verunsicherung in dieser in ihrer Leistung unverzichtba-
    ren Berufsgruppe geführt.

    Letzte Woche habe ich den Abschlussbericht der in-
    terministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Heb-
    ammenhilfe“, die seinerzeit eingerichtet wurde, veröf-
    fentlicht. An ihm haben neben verschiedenen Ressorts
    der Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der
    Hebammen, die Selbstverwaltung der Sozialversiche-
    rungen sowie der privaten Versicherungswirtschaft mit-
    gewirkt.

    Unser Ziel war es, die Spirale immer höherer Haft-
    pflichtprämien zu durchbrechen, ohne die Familien im
    Stich zu lassen, wenn diese infolge eines Behandlungs-
    fehlers bei der Geburt mit dem Schicksal eines schwer-
    behinderten Kindes klarkommen müssen und dafür
    selbstverständlich eine angemessene, auch finanzielle
    Unterstützung verdient haben. Ich habe daher ein Maß-
    nahmenpaket vorgeschlagen, mit dem auf die zu klären-
    den Fragen sehr kurzfristig greifende Antworten gegeben
    werden sollen, die wir in das Gesetzgebungsverfahren
    einbringen wollen, das aber auch mittelfristige Schritte
    enthält.

    Im Kern geht es um vier Bereiche: kurzfristige Ver-
    besserungen im Bereich der Vergütung, Qualitätssiche-
    rung in der Geburtshilfe, eine Verbesserung der Daten-
    lage sowie tragfähige, dauerhafte Lösungen im Bereich
    der Haftpflichtversicherungsbeiträge. Gerade in dem
    letztgenannten Bereich – Sie wissen, ich schlage einen
    Regressverzicht der Kranken- und Pflegeversicherung
    vor – bedarf es sicher zügig vorzunehmender weiterer
    Beratungen. Unter anderem im Gesundheitsausschuss
    werden wir dazu Gelegenheit haben.
    Was jetzt schon getan werden kann, werden wir um-
    gehend mithilfe der Selbstverwaltung umsetzen. Ich
    nenne das Stichwort „Datengrundlage“. Ich habe die Vo-
    raussetzungen dafür eingeleitet, dass ab 2015 eine ge-
    nauere Erfassung der Geburten nach Einrichtungen, in
    denen entbunden werden soll, erfolgt; denn es hat sich in
    den Gesprächen gezeigt, dass die Datenlage auf diesem
    Gebiet unzureichend ist.

    Wir werden die Qualität stärken. Einen entsprechenden
    Auftrag werden wir dem IQWiG erteilen. Wir erwarten,
    dass die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbän-
    den und dem GKV-Spitzenverband zur Qualitätssicherung
    zügig, bis zum Jahresende, abgeschlossen werden. Ich
    bin dafür, einen solchen Stichtag ausdrücklich ins Gesetz
    aufzunehmen.

    Schließlich wollen wir alsbald die Voraussetzungen
    für einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag schaffen,
    der gewährleistet, dass auch bei Geburtshilfe mit gerin-
    gen Geburtenzahlen eine ausreichende Vergütung er-
    folgt.

    Dies alles ist geeignet, um eine flächendeckende Ver-
    sorgung in der Geburtshilfe sicherzustellen. Deswegen
    sollten wir diese Schritte, die in der Arbeitsgruppe weit-
    gehend Konsens waren, zügig umsetzen. Ich glaube, wir
    leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung
    der Geburtshilfe in unserem Land.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das Wort erhält nun der Kollege Harald Weinberg für

die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harald Weinberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Ich beschränke mich in mei-
    ner Rede erst einmal auf den Finanzierungsaspekt.


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch richtig so! Der kam zu kurz!)


    Meine Kollegin Vogler wird sich nachher mit dem
    Thema Qualitätsinstitut etwas intensiver auseinanderset-
    zen.

    Zu Anfang meiner Rede muss ich auf die Kürzung
    des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversi-
    cherung eingehen. Wir sind zwar nicht in der Haushalts-
    debatte, aber es gibt natürlich einen Zusammenhang
    zwischen der Kürzung und dem jetzt vorliegenden Ge-
    setzentwurf. Zum Zwecke der Haushaltssanierung soll
    der Bundeszuschuss in diesem Jahr um 3,5 Milliar-
    den Euro gekürzt werden, im nächsten Jahr um 2,5 Mil-
    liarden Euro, insgesamt also um 6 Milliarden Euro. Das
    müsste sogar in der Welt von Herrn Lauterbach gelten,
    auch wenn dort immer wieder, sagen wir einmal, unkon-
    ventionelle Sichtweisen vorhanden sind.





    Harald Weinberg


    (A) (C)



    (D)(B)

    Minister Gröhe formuliert in dieser Frage klarer und
    nennt Kürzungen auch Kürzungen. Er sagt, diese Kür-
    zungen seien zur Konsolidierung des Haushalts notwen-
    dig, und sie seien durch die Rücklagen im Gesundheits-
    fonds gedeckt. Aus diesem Grund werde es derzeit keine
    Beitragssteigerungen geben. Das ist richtig, aber es ist
    nicht die ganze Wahrheit. Das Abschmelzen der Rückla-
    gen im Gesundheitsfonds zum Zwecke der Haushalts-
    sanierung beschleunigt aufseiten der Kassen die Not-
    wendigkeit, Zusatzbeiträge zu erheben. Das rechnet
    Ihnen auch der Bundesrechnungshof vor. Er kommt zu
    dem Schluss – ich zitiere –:

    Erzielte der Gesundheitsfonds in den Jahren 2014
    und 2015 jedoch keine Überschüsse,

    – was sehr wahrscheinlich ist –

    würde Ende 2015 bei der vorgesehenen Kürzung
    des Bundeszuschusses 2014 und 2015 die gesetz-
    lich vorgeschriebene Mindestliquiditätsreserve …
    unterschritten.

    Das sagt der Bundesrechnungshof. Ferner sagt er:

    Der Bundesrechnungshof empfiehlt deshalb, die
    Finanzsituation des Gesundheitsfonds spätestens ab
    Mai 2015 dahingehend noch genauer zu beobach-
    ten, um gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern zu
    können. Optionen wären,

    – sagt er ferner –

    den für 2016 geplanten Bundeszuschuss weiter
    anzuheben oder die Zuweisungen an die Kranken-
    kassen so weit zu reduzieren, dass es zu keiner län-
    gerfristigen Unterschreitung der Mindestliquiditäts-
    reserve kommt.

    Das Erste ist unwahrscheinlich. Der Bundeszuschuss
    wird 2016 nicht angehoben. Daher tritt das Zweite in
    Kraft. Das heißt, ab 2015 steht die Gefahr im Raum, dass
    die Zuweisungen an die Krankenkassen reduziert wer-
    den und Zusatzbeiträge schon dann notwendig werden.

    Jetzt zur paritätischen Finanzierung, der hälftigen Bei-
    tragserhebung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ei-
    nem wesentlichen Merkmal unseres solidarischen Kran-
    kenkassensystems, das jetzt weiter geschliffen wird. Mit
    dem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wurde bereits unter
    Rot-Grün unter Ulla Schmidt mit dem Ausstieg aus der
    Parität begonnen. Schwarz-Gelb tastete das nicht an, son-
    dern verschärfte es sogar durch die kleine Kopfpauschale.
    Nur um die Dimensionen, über die wir hier sprechen, ein-
    mal deutlich zu machen: Seit 2005 zahlen Arbeitneh-
    merinnen und Arbeitnehmer jährlich 9 bis 10 Milliarden
    Euro mehr an Beiträgen an die Krankenkassen als die
    Arbeitgeberseite. Das sind in diesen neun Jahren zwi-
    schen 80 und 90 Milliarden Euro. Zuzahlungen, Aufzah-
    lungen usw. sind dabei noch nicht mitgerechnet. Das ist
    eine gewaltige Summe, und aus unserer Sicht ist dies
    völlig inakzeptabel.


    (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Wir wollen zurück zur paritätischen Finanzierung.
    Das war ja auch einmal sozialdemokratische Position,
    scheint es aber nicht mehr zu sein. Denn an dieser Stelle
    wird gar nichts korrigiert. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt
    eingefroren. Alle künftigen Ausgabensteigerungen wer-
    den künftig von den Beitragszahlern auf der Arbeitneh-
    merseite durch Zusatzbeiträge gezahlt.

    Nur am Rande: Das führt auch in den Selbstverwal-
    tungsorganen zu ganz merkwürdigen Situationen. Wir
    werden in den paritätisch besetzten Selbstverwaltungsor-
    ganen der Krankenkassen erleben, dass die Arbeitgeber-
    seite über die Einführung von Zusatzbeiträgen, die sie
    selber überhaupt nicht betreffen, mit entscheidet. Auch
    so kann man Selbstverwaltungsstrukturen delegitimieren
    und die Krise, die es dort zu einem Teil schon gibt, wei-
    ter verschärfen.

    Jetzt zur Finanzentwicklung und Prognose; gerade
    wurde schon darauf hingewiesen. Die Bundesregierung
    hat gesagt, 20 Millionen von – die Gesamtzahl der Bei-
    tragszahler wird immer vergessen – rund 50 Millionen
    Beitragszahlern würden ab 2015 weniger Beitrag als
    heute zahlen müssen. Diese Prognose ist aus meiner
    Sicht verhältnismäßig fragwürdig. Nach meiner Kennt-
    nis haben bisher erst sieben Kassen gesagt, dass sie die
    Beiträge senken werden, und diese sieben Kassen – da-
    runter ist nur eine große Kasse – haben weniger als
    9 Millionen Mitglieder und rund 12 Millionen Versi-
    cherte, mitversicherte Personen usw. Die Versicherten-
    zahl ist immer etwas größer. Das sind aber lange keine
    20 Millionen Mitglieder. Diese Kassen haben also ange-
    kündigt, dass sie den Beitragssatz voraussichtlich senken
    werden. Die einzige große Kasse darunter, die Techni-
    ker, wird in dem Zuge auf die Auszahlung von Bonus-
    zahlungen, die sie derzeit vornimmt, verzichten. Im
    Prinzip ist es am Ende ein Nullsummenspiel.

    Wie die Bundesregierung auf die 20 Millionen
    kommt, bleibt ihr Geheimnis, aber selbst diese 20 Mil-
    lionen sind nur eine Minderheit. Bezeichnenderweise
    sieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
    Kleine Anfrage, die wir gestellt haben, nur in der Lage,
    eine Prognose, dazu noch eine fragwürdige, über die
    Zahl der Begünstigten abzugeben. Wir haben auch ge-
    fragt, für welche Gruppen die Beiträge gleich bleiben
    oder eventuell sogar höher werden. Da sah sich die Bun-
    desregierung in ihrer Antwort außerstande, eine Pro-
    gnose abzugeben. Im Prinzip gibt man also nur Progno-
    sen ab, um positive Überschriften in den Zeitungen zu
    generieren. Auf Prognosen, die zu kritischen Überschrif-
    ten in den Zeitungen führen, verzichtet man.

    Auf den Bundesrechnungshof habe ich bereits ver-
    wiesen. Er sieht ab 2015 Probleme beim Fonds. Aber
    auch die Antworten auf unsere Kleine Anfrage zeigen,
    dass es recht schnell für alle Versicherten deutlich teurer
    werden kann. In den letzten zehn Jahren stiegen die Aus-
    gaben in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jah-
    resdurchschnitt um 3,7 Prozent. Die beitragspflichtigen
    Einkommen, also Löhne und Rente, stiegen im gleichen
    Zeitraum nur um 2 Prozent. Das bedeutet jedes Jahr ein
    Loch von 1,7 Prozentpunkten. Das entspricht in etwa
    4 Milliarden Euro.





    Harald Weinberg


    (A) (C)



    (D)(B)

    Das ist der Grund, warum der Beitragssatz insgesamt
    auf 15,5 Prozent angehoben werden musste. Sämtliche
    Experten nehmen an, dass sich diese Entwicklung in den
    nächsten Jahren fortsetzen wird. In dieser Situation
    beschließen Sie, dass künftig weder Arbeitgeber noch
    Gutverdiener noch privat Krankenversicherte noch Ka-
    pitaleinkünfte dazu herangezogen werden, das auszu-
    finanzieren. Die gesetzlich Krankenversicherten müssen
    die Zeche allein zahlen. Deshalb werden die Zusatzbei-
    träge schnell kommen, befürchten wir.

    Am Ende bleibt, dass die kleine Kopfpauschale, die
    durch Schwarz-Gelb eingeführt wurde, nun durch einen
    relativen Zusatzbeitrag ersetzt wird. Das war sozusagen
    der große Sieg der Sozialdemokratie in den Koalitions-
    verhandlungen. Dabei wird es aber teurer für die Versi-
    cherten. Daher kann dieser große Sieg schnell zu einem
    Pyrrhussieg für die SPD werden. Wir bleiben bei unserer
    Alternative. Unsere Alternative ist eine solidarische Bür-
    gerinnen- und Bürgerversicherung, in die alle einzahlen
    und in der die Parität völlig wiederhergestellt wird.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)