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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/33 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 33. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. h. c. Gernot Erler, Dr. h. c. Hans Michelbach, Rüdiger Veit, Dagmar Wöhrl, Thomas Oppermann und Ewald Schurer . . 2695 A Wahl der Abgeordneten Gabriele Fograscher und Florian Post als ordentliche Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss . . . . . . . . . . 2695 B Wahl der Abgeordneten Dr. Astrid Freudenstein als Schriftführerin . . . . . . . . . 2695 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2695 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 b, 8 und 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2696 C Nachträgliche Ausschussüberweisungen. . . . . 2696 D Begrüßung des Präsidenten des Staatsrates des Sultanats Oman, Herrn Dr. al-Manzari . . 2705 C Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur grundlegenden Reform des Er- neuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts Drucksache 18/1304 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2697 A b) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökostromförderung gerecht und bürgernah Drucksache 18/1331 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2697 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2697 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2700 C Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2702 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2703 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2705 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2707 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 2708 B Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2709 C Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2711 C Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2712 C Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2714 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2715 C Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2717 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Wolfgang Gehrcke, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kürzungspolitik be- enden – Soziale Errungenschaften verteidi- gen – Soziales Europa schaffen Drucksache 18/1116 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2718 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Walter-Rosenheimer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jugendarbeits- losigkeit in Europa bekämpfen – Stopp des Programms MobiPro-EU sofort aufheben Drucksache 18/1343 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2718 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2719 A Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2720 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2721 D Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2722 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 2722 C Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 2724 A Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2725 A Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2726 B Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2726 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2728 A Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2728 B Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2729 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2730 A Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 2730 C Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2731 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2732 A Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 2733 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2734 B Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2735 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2736 C Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2737 B Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2739 A Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Hilfe für die Flüchtlinge aus Sy- rien – Unterstützung für die Nachbar- staaten Drucksache 18/1333 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2740 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Hilfe für die Flüchtlinge aus Syrien – Unterstützung für die Nachbarstaaten Drucksache 18/1335 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2740 D Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2741 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 2742 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2743 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2745 A Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2746 A Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2747 A Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2747 D Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2748 D Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2749 D Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2751 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2752 A Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 2. Dezem- ber 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und Georgien andererseits über den Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Ver- tragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrs- abkommen – EU-GEO-LuftverkAbkG) Drucksache 18/1224 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 B b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwen- dung der Verordnung (EU) Nr. …/2013 über ein Aktionsprogramm in den Be- reichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mit- gliedstaaten Drucksache 18/1225 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 C c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzes- sivadoption durch Lebenspartner Drucksache 18/1285 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 C d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung einer Länder- öffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windener- gieanlagen und zulässigen Nutzungen Drucksache 18/1310 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 III e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ach- ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen Drucksache 18/1311 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 D f) Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Henry-Kissinger-Stiftungs- professur an der Universität Bonn ver- hindern Drucksache 18/1330 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 D g) Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einrichtung einer Nelson- Mandela-Stiftungsprofessur für Frie- denspolitik und Völkerrecht Drucksache 18/1329 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 A h) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Umsetzung des Europäi- schen Semesters 2013 und der Europa 2020-Strategie unter besonderer Be- rücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen Drucksache 17/14622 . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stadtentwicklungsbericht 2012 Drucksache 17/14450 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 A Tagesordnungspunkt 25: Beratung der Ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses: zu Einsprü- chen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. Septem- ber 2013 Drucksache 18/1160 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Manuel Sarrazin, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines ein- heitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines ein- heitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungs- fonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Par- laments und des Rates – KOM(2013) 520 endg.; Ratsdok. 12315/1/13 – hier: Stel- lungnahme gegenüber der Bundesregie- rung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Für einen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus und Ban- kenabwicklungsfonds Drucksache 18/1340 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Ergebnisse des Treffens von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit US-Präsident Barack Obama . . . . . . . . . . . 2754 D Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 D Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2757 C Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2758 C Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2759 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 2760 C Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2761 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2762 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2763 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2764 C Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2765 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2766 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- tion Atalanta zur Bekämpfung der Pirate- rie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Verein- ten Nationen (VN) von 1982 und der Reso- lutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. De- zember 2008, 1897 (2009) vom 30. Novem- ber 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nach- folgender Resolutionen des Sicherheitsra- tes der VN in Verbindung mit der Gemein- samen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. No- vember 2008, dem Beschluss 2009/907/ GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Be- schluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 Drucksache 18/1282 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2767 C Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2768 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2768 D Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 2769 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2771 C Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2772 C Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2773 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Kündigung bilatera- ler Kooperationen im Bereich der Nutzung atomarer Technologien Drucksache 18/1336 (neu) . . . . . . . . . . . . . . . 2774 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2774 D Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 2776 A Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2778 D Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2780 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2781 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2782 A Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 2783 C Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 2785 A Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2786 D Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes Drucksachen 18/910, 18/1283, 18/1359 . . . . . 2785 B Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2785 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2789 A Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2789 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2791 A Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2792 A Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2793 C Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2794 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 2796 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2797 D Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungs- berechtigten Drucksache 18/589 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2796 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 2796 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 2800 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2801 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2802 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 2804 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2805 A Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2806 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2806 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Mehr Transparenz bei Rüstungs- exportentscheidungen sicherstellen Drucksache 18/1334 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2807 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für ein generelles Verbot des Ex- ports von Kriegswaffen und sonstigen Rüs- tungsgütern Drucksache 18/1348 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2807 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 V DIE GRÜNEN: Echte Transparenz und parlamentarische Beteiligung bei Rüs- tungsexportentscheidungen herstellen Drucksache 18/1360 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2807 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2807 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2809 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2809 C Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2811 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2812 A Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2813 A Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 2814 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 2815 D Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2818 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte: zum Europäischen Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Be- hinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2816 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2816 A Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2817 B Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2820 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2822 A Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2823 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2823 C Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2824 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2825 C Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Hochschulpakt fort- setzen und aufstocken Drucksache 18/1337 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2826 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2826 C Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 2827 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2828 C Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2829 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2831 B Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 2831 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwick- lung des Meldewesens Drucksache 18/1284 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2833 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 2833 A Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2834 A Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2835 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2836 A Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2837 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Halina Wawzyniak, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alleinerziehende entlasten – Unterhalts- vorschuss ausbauen Drucksache 18/983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2837 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2838 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2838 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2839 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2840 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2841 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2841 D Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2842 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes Drucksache 18/1305 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2843 C Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2843 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 2844 D Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2845 C Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2846 D Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 2847 D Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen Drucksache 18/1338 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2848 D in Verbindung mit VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wasserqualität für die Zukunft sichern – Düngerecht novellieren Drucksache 18/1332 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2849 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2849 A Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2850 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 2851 B Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2852 B Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2853 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts Drucksache 18/1306 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale Ungleichheit weltweit überwinden Drucksache 18/1328 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 2857 A Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten der 32. Plenarsitzung (neu) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2857 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Kündigung bi- lateraler Kooperationen im Bereich der Nut- zung atomarer Technologien (Zusatztagesord- nungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2857 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale Un- gleichheit weltweit überwinden (Tagesord- nungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2858 A Dr. Georg Kippels (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . 2858 B Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2861 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2861 D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts (Tages- ordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2863 D Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2863 D Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 2864 C Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2865 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2866 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2695 (A) (C) (D)(B) 33. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 Beginn: 9.02 Uhr
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    2) Anlage 4 Berichtigung 32. Sitzung, Seite 2637 B, zweiter Absatz, erster Satz ist wie folgt zu lesen: Jetzt frage ich mich, wie Sie rechtfertigen, dass in dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt, nicht vorgesehen ist, dass zusätzliche Nachweise erforderlich sind, zusätz- lich dazu, dass man Energiemanagementsysteme nach- weisen muss. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2857 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 08.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 08.05.2014 Beyer, Peter CDU/CSU 08.05.2014 Binder, Karin DIE LINKE 08.05.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 08.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 08.05.2014 Groß, Michael SPD 08.05.2014 Held, Marcus SPD 08.05.2014 Mindrup, Klaus SPD 08.05.2014 Strässer, Christoph SPD 08.05.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.05.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.05.2014 Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten für Mittwoch, den 7. Mai 2014 (neu) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 07.05.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 07.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 07.05.2014 Beyer, Peter CDU/CSU 07.05.2014 Binder, Karin DIE LINKE 07.05.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 07.05.2014 Dittmar, Sabine SPD 07.05.2014 Freese, Ulrich SPD 07.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 07.05.2014 Groß, Michael SPD 07.05.2014 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Nowak, Helmut CDU/CSU 07.05.2014 Strässer, Christoph SPD 07.05.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag: Kündigung bilateraler Kooperationen im Be- reich der Nutzung atomarer Technologien (Zu- satztagesordnungspunkt 7) Das in ihrem Antrag „Kündigung bilateraler Koope- rationen im Bereich der Nutzung atomarer Technolo- gien“ formulierte Anliegen der Grünen ist äußerst wich- tig. Inhaltlich finden sich hier Forderungen, die auch die SPD unter anderem mit meiner Unterstützung schon in Anträgen gestellt hat. Ich habe mich schon immer gegen Atomenergie engagiert und werde das auch weiterhin tun. Dementsprechend habe ich in den letzten Jahren oft dafür plädiert, dass Deutschland sich nach dem be- schlossenen Atomausstieg hierzulande konsequenter- weise auch international für das Ende der Atomenergie einsetzt. Das bedeutet natürlich zuallererst, dass wir nicht noch weiterhin Atomenergie im Ausland fördern. Hermes-Bürgschaften für Atomtechnologie müssen ge- nerell abgelehnt werden. Auch sollten natürlich alle Ab- kommen dahin gehend überprüft werden, ob hierin eine Förderung der Atomenergie in anderen Ländern verein- bart wurde, um diese gegebenenfalls zu kündigen oder abzuändern. Sosehr ich den Antrag inhaltlich richtig finde, so muss ich aber dennoch das Vorgehen bezüglich des An- trags kritisieren. Die extrem kurzfristige Einbringung des Antrags und die Beantragung einer namentlichen Abstimmung im Plenum kommt mir wie ein Manöver vor, um die SPD vorzuführen. Das ist schade, weil die Grünen diejenigen in den Regierungsfraktionen in die Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 2858 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Bredouille bringen, die in der Sache die gleiche Ansicht teilen. Ein solch wichtiges Anliegen sollte man nicht rei- ner Parteientaktik unterwerfen. Die Grünen hätten sich mit Vertretern der anderen Fraktionen zusammensetzen können, um das Thema voranbringen zu können. Die SPD-Fraktion hat der Grünen-Fraktion nach Bekannt- werden des Antrags kurzfristig ein Angebot zur Zusam- menarbeit gemacht. Dieses komplexe Thema sollte man nicht auf die Schnelle abhandeln, sondern stattdessen mit der nötigen Sorgfalt und in Zusammenarbeit mit Ex- perten überprüfen, welche Kriterien man ansetzt, um be- stehende Vereinbarungen nach der Fragestellung zu be- werten, ob man sie kündigt, abändert oder beibehält. Dafür bietet zum Beispiel eine Anhörung im Ausschuss- rahmen eine Gelegenheit. Generell sollte den Fachpoliti- kern in den Ausschüssen und in den Fraktionen die Gele- genheit geboten werden, das Thema zu diskutieren. All diese Möglichkeiten hat man jetzt leider nicht genutzt. Es ist für mich sehr schwer zu entscheiden, wie ich mich bei dieser konkreten Abstimmung verhalten soll. Das Thema Atomenergie ist für mich eine Gewissens- frage, da die damit verbundenen Entscheidungen unwi- derrufliche Folgen haben können. Deshalb kann ich nicht gegen den Antrag der Grünen stimmen, auch wenn ich damit eventuell politische Spiele unterstütze und ent- täuscht darüber bin, dass es keine Diskussionsmöglich- keiten zu dem Antrag gegeben hat. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Nachhaltige Ent- wicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale Ungleichheit weltweit überwinden (Tagesord- nungspunkt 16) Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Vor kurzem habe ich an der Parlamentarierkonferenz zur Weltbevölkerung in Stockholm teilgenommen. Es war beeindruckend, aber auch ermutigend, mit den Parlamentariern aus allen Winkeln der Welt die Themen der Zukunft zu debattie- ren. Die Konferenz war aber auch ein Barometer für die aktuell brennendsten Aufgaben. Die Themen Familien- planung, Frauenrechte und Bildung standen im Fokus. Diese Themen waren auch Kernthemen der Millen- niumserklärung vom 9. September 2000. Als sie von 189 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschie- detet wurde, war das Fundament für die Erfolgs- geschichte der Millenniumentwicklungsziele, der MDGs, gelegt. Knapp 5 000 Tage – genau 4 989 – sind seitdem vergangen. Ein Zeitraum, in dem aber auch die Weltbevölkerung um 1,2 Milliarden auf 7,3 Milliarden Menschen gewachsen ist. Jedes Jahr wächst sie weiter um 78 Millionen Menschen, mithin praktisch der Bevöl- kerung der Bundesrepublik. Die MDGs waren in acht Programmsätzen prägnant formuliert. Mit dieser klaren Formulierung begann eine neue Ära der entwicklungspolitischen Agenda. Trotz der enormen Herausforderung gelang es den MDGs in den vergangen Jahren, die extreme Armut zu halbieren, den Anteil der unterernährten Menschen von 23,2 Prozent auf 14,9 Prozent zu senken, mehr als 2 Milliarden Menschen Zugang zu verbesserten Trinkwasserquellen zu ermöglichen, die Gleichberechtigung bei der Grund- schulbildung weitestgehend durchzusetzen, mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt und in die Parlamente zu bringen, beeindruckende Erfolge im Kampf gegen Malaria und Tuberkulose zu erzielen, die Zahl der Slumbewohner erheblich zu senken und die Schuldenzahl der Entwick- lungsländer enorm zu senken, von 12 Prozent 2000 auf 3,1 Prozent 2011. Trotz dieser beachtlichen Fortschritte ist noch lange nicht alles erfüllt, was auf der Agenda stand. Auch nach 2015 haben wir noch die folgenden Befunde zu lösen: Jeder achte Mensch geht noch hungrig zu Bett. Beinahe jedes sechste Kind unter fünf Jahren ist untergewichtig, jedes vierte leidet an Wachstumshemmung. Die Sterb- lichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren konnte erst um 47 Prozent gesenkt werden. Zwar wurde die Zahl der Kinder, die nicht zur Grundschule gehen, um über 50 Prozent gesenkt, doch verfügen weltweit 123 Millio- nen Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren nicht über grundlegende Lese- Und Schreibfähigkeiten – davon 61 Prozent junge Frauen. Vor allem in der Sekundar- und Tertiärbildung werden vor allem Mädchen weiterhin be- nachteiligt. Nur zwei der 130 Länder, für die 2013 Daten vorlagen, haben das Ziel der Geschlechterparität auf allen Bildungsstufen erreicht. Produktive Vollbeschäfti- gung und menschenwürdige Arbeit für alle wurde noch nicht umgesetzt. Die internationale Wirtschaftskrise führte zu einem Rückschritt im Prozess. Arbeitsplatzsi- cherheit und Sozialleistungen für Frauen bleiben immer noch hinter dem Standard für Männer zurück. Generell ist die Unterdrückung der Entscheidungsmacht von Frauen im privaten wie im öffentlichen Bereich ein an- haltend fundamentales Problem der gesellschaftlichen Entwicklung. Auch die Müttersterblichkeit konnte erst um 47 Prozent gesenkt werden. Sexuelle und reproduk- tive Gesundheit und Rechte müssen weiter verbessert werden. Mit den noch ausstehenden Ergebnissen der MDGs ist schon ein wesentlicher Inhalt für den Post-2015-Prozess und die kommenden nachhaltigen Entwicklungsziele, die SDGs, vorgegeben. Die Ziele der Post-2015-Agenda sind dabei geprägt durch ihren globalen Anspruch auf Nachhaltigkeit. Die MDGs setzten ihren Fokus jedoch nur auf die Entwicklungsländer. Mit den SDGs verfol- gen wir jedoch nunmehr die Einbindung aller Akteure und Staaten, in umfassender Verantwortung. Dies gilt vor allem für die Frage des Klimaschutzes. Die globalen Probleme bedürfen auch globaler Lösungen. Die auf- strebenden Schwellenländer, wie etwa Indien, müssen deshalb ebenfalls ihren Beitrag leisten. Ihre bisherige Entwicklung muss sich auch in eigener Leistungsbereit- schaft niederschlagen. Sie müssen sukzessive eigene Verantwortung für ihre Bevölkerung und den Fortgang des Prozesses übernehmen. In Ihrem Antrag, liebe Kol- leginnen und Kollegen der Linken, vermisse ich jegli- chen Hinweis auf dieses fundamentale Thema. Bei allen berechtigten Zielen dürfen die SDGs jedoch nicht überfrachtet werden. Die SDGs müssen das Er- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2859 (A) (C) (D)(B) folgskonzept der MDGs fortsetzen: Klarheit, Nachvoll- ziehbarkeit und Messbarkeit der Ergebnisse. Deshalb wurden sie erfolgreich von den G8 debattiert. Deshalb konnte auch die Finanzierung auf höchster Ebene schnell gesichert werden. Nur klar erkennbare Ziele können überzeugend kommuniziert werden. Sehe ich mir jedoch Ihren Antrag an, fehlen diese Attribute, fehlt die Klarheit des Konzepts. Stattdessen wird der Eindruck spätkapita- listischer Ausbeutung im Kolonialstil suggeriert. Dies trifft ebenso wenig zu, wie es der diffizilen Aufgabe ge- recht wird und deshalb den Prozess blockiert. Sie fordern „Im Zentrum aller Bemühungen müsse der Kampf gegen Hunger und Armut stehen.“ Dieser Befund ist vollkommen unstreitig, ebenso wie die Erde keine Scheibe ist. In Ihrem Antrag sprechen Sie sich weiter gegen „eine Entfesselung der Märkte“ aus. Meine Damen und Herren Kollegen, wir leben in einer globali- sierten und digitalisierten Welt. Freihandel ist die Zukunft, nicht der Protektionismus. Weltweite wirt- schaftliche Kooperation und der Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten sind die Antwort auf Armut, nicht die Ablehnung von Privateigentum und Marktwirtschaft. Die internationale wirtschaftliche Verzahnung ist dabei nicht der Teufel, den Sie versuchen an die Wand zu malen. Sie ist der Weg, mit dem die Länder näher zu- sammenrücken. Wir brauchen Austausch von Wissen und Leistung, real und digital, aber fair. Wahrung der Menschenrechte und nachhaltiger Umgang mit Ressour- cen zum Wohle nachfolgender Generationen ist dabei oberstes Gebot. Globalisierung und Marktwirtschaft ist keine Ausbeu- tung. Globalisierung bietet die Chance, Arbeitsplätze zu schaffen. Menschenwürdige Bedingungen sind dabei zwingend, auf die auch der Verbraucher Einfluss nehmen kann und muss. Die Initiative eines Fair-Trade- Siegels für nachhaltige Kleidung durch Minister Müller ist genau der richtige Weg. Auch TTIP ist kein Teufelszeug und vor allem kein Nullsummenspiel nach Ihrer Begrifflichkeit. TTIP führt zum Bürokratieabbau und verbessert den Warenaus- tausch. An diesem Vorteil partizipieren auch Entwick- lungsländer. Mit TTIP werden globale Leitlinien, Quali- tätsstandards und Sicherheitsanforderungen gestaltet. Die Vorschläge zur ODA-Mittel-Verwaltung oder kostenlosem Technologietransfer sind keine Allheilmit- tel für die armen Länder der Welt und auch vollkommen realitätsfern. Wir brauchen messbare Effizienz der Entwicklungsmaßnahmen. So sind Projekte in der Land- wirtschaft zwei- bis viermal effektiver als Maßnahmen in urbanen Strukturen. Deshalb ist auch der deutsche Standpunkt bei der Frühjahrstagung der Weltbank voll- kommen richtig, wonach Wirtschaftswachstum wichtig, aber kein Maßstab der Effizienz ist. Die EZ muss zu robusten Mittelschichten führen, die den Entwicklungs- prozess der Staaten eigenverantwortlich aufnehmen. Entwicklung erfordert aber auch stabile und sichere Verhältnisse, sodass Good Governance und Unterstüt- zung zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen unverzicht- barer Bestandteil der Nachhaltigkeit sind. Das hat nichts mit Rüstungspolitik zu tun. Flüchtlingstragödien wie vor Lampedusa sind die Folgen fragiler Staaten, Korruption und Gewalt. Die Betroffenen verlassen ihre Heimat nicht freiwillig, sondern aus Angst und Not. Auch hier muss Entwicklungspolitik, hier müssen die SDGs ansetzen. Mit dem Post-2015-Prozess und den SDGs müssen wir künftigen Generationen die Chance auf ein umfas- send selbstbestimmtes Leben ermöglichen. In diesem Sinne möchte ich Papst Franziskus beim Angelus-Gebet nach der Neujahrsmesse auf dem Petersplatz zitieren: „Wir sind aufgerufen, uns der Gewalt und Ungerechtig- keiten in vielen Teilen der Welt bewusst zu werden, de- nen wir nicht gleichgültig und tatenlos gegenüberstehen können: Jeder von uns muss sich einbringen, damit wir eine wirklich gerechte und solidarische Gesellschaft schaffen können.“ Dr. Bärbel Kofler (SPD): Mit dem Jahr 2015 endet die Laufzeit der Millenniumsentwicklungsziele, der so- genannten MDGs. Sie sollen nach 2015 von einem neuen internationalen Rahmenwerk, der Post-2015- Agenda, abgelöst werden. Neu ist, dass die Vereinten Nationen dafür zwei inter- nationale Verhandlungsprozesse miteinander verbinden, die bisher getrennt verliefen: den entwicklungspoliti- schen Post-MDG-Prozess und die Umsetzung der Be- schlüsse des Rio+20-Gipfels zur globalen Nachhaltig- keit. Die Themen des neuen Rahmenwerks sind folglich umfangreich und stellen die internationale Politik bei der Ausgestaltung der neuen Ziele vor große Herausforde- rungen. Die neue Agenda bietet aber zugleich die Chance für ein Umdenken, für ein neues Verständnis von globaler Verantwortung und Partnerschaft. Die Post-2015-Agenda soll ein umfassender globaler Entwicklungsfahrplan werden, wobei die Beseitigung der Armut in der Welt weiterhin oberste Priorität genie- ßen wird. Armutsbekämpfung und menschliche Ent- wicklung sind aber eingebettet in eine Agenda für eine globale strukturelle Transformation, hin zu einem sozial- verträglichen sowie umwelt- und klimaverträglichen Wirtschaften weltweit. Konkret heißt das: Wir brauchen Ziele, die vier Di- mensionen nachhaltiger Entwicklung umfassen: soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Entwicklung, ökologi- sche Nachhaltigkeit, Fragen nach verantwortungsvoller Regierungsführung sowie Friedens- und Sicherheitsfra- gen. Bereits im letzten Jahr hat sich die SPD-Bundestags- fraktion mit einem Antrag zu der neuen Post-2015-Ent- wicklungsagenda aktiv für einen globalen Umden- kungsprozess eingesetzt, für eine neue Debatte um nachhaltiges Wachstum, bei dem der Mensch und seine Lebensgrundlagen im Mittelpunkt stehen und vor Aus- beutung bewahrt werden. Das ist ein großer Anspruch, dem wir uns mit konkreten Forderungen nähern wollen. Die neue Agenda muss daher als oberstes Ziel die Überwindung von Hunger und extremer Armut bis 2030 festschreiben. Zur Erreichung dieses Ziels ist insbeson- 2860 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) dere die ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern zu fördern. Weiter fordern wir als ein eigenständiges Ziel der neuen Agenda den Auf- und Ausbau sozialer Siche- rungssysteme. Wir setzten uns dafür ein, dass die Schaffung von Ar- beitsplätzen und die Bekämpfung sozialer Ungleichheit ein Kernthema der Post-2015-Agenda wird. Die Decent Work Agenda der Internationalen Arbeitsorganisation ist in den Zielkatalog mit aufzunehmen. Das ist ein zentra- les Anliegen für uns Sozialdemokraten im internationa- len Verhandlungsprozess auf VN-Ebene. Ebenso treten wir dafür ein, dass Gendergerechtigkeit als ein Querschnittsthema für alle gesellschaftlichen Be- reiche des neuen Zielkatalogs integriert wird und damit gleichzeitig Frauen und Mädchen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und ihrer Selbstbestimmung gezielt geför- dert werden. Als eine weitere Zielsetzung muss die Förderung und Unterstützung von Low-Carbon-Ökonomien einbezogen werden, denn weltweit braucht es Zugang zu Energie, die nicht aus fossilen Brennstoffen, sondern aus erneuer- baren Quellen generiert wird. Hier wollen wir uns zum Dialog anbieten und den Kampf gegen Energiearmut ausdrücklich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verbinden. Eine Offenlegungspflicht für Rohstoffeinnahmen nach dem Vorbild der USA und des Dodd-Frank-Acts für Unternehmen als international verbindlich einzufor- dern, das ist ein weiterer Ansatz, den wir Sozialdemo- kraten für die Post-2015-Agenda wollen. Denn wir müs- sen uns noch stärker als bisher dafür einsetzen, dass rohstofffördernde Länder sowie Unternehmen transpa- rente Förderpolitiken haben und Einnahmen aus diesen Geschäften für die Bevölkerung nachvollziehbar ver- wendet werden. Zu begrüßen ist in diesem Zusammen- hang jeder neue Beitritt zu der Extractive Industries Transparancy Initiative. Diese konkreten Kernanliegen gilt es, in den interna- tionalen Verhandlungsprozess einzubringen und mit Re- gierungen, Parlamenten und Zivilgesellschaft in aller Welt zu verhandeln. Das ist ein großer Prozess, der be- reits begonnen hat. Im Herbst dieses Jahres werden die Vereinten Nationen einen zusammenfassenden Bericht vorlegen; anschließend bleibt uns, der Staatengemein- schaft, ein weiteres Jahr für die Abstimmung der neuen Post-2015-Agenda. Damit der Post-2015-Agenda-Prozess erfolgreich ist, brauchen wir eine globale Partnerschaft aller Länder, eine Partnerschaft, die sich auf eine Verantwortung aller Staaten dieser Welt gründet, für die Einhaltung der uni- versellen Menschenrechte, für gute Arbeit weltweit, für ein faires und offenes Handelssystem, für gute Regie- rungsführung und Steuergerechtigkeit, für eine krisensi- chere globale Finanzstruktur und für gemeinsame Maß- nahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Für die Klimadebatte ist es besonders erforderlich, von einer gemeinsamen, aber geteilten Verantwortung zu sprechen. Denn Klimafolgenschäden, die oftmals die Menschen treffen, die in Armut leben, haben wir Industrieländer zu verantworten, Verursacher der bishe- rigen Klimaerwärmung sind wir, die Industrieländer. Während also die historische Verantwortung für die derzeitigen Klimaschäden bei uns liegt und zunehmend auch bei den Schwellenländern, so tragen dennoch alle Länder dieser Welt die Verantwortung für das globale Klima als öffentliches Gut. Lassen Sie mich noch auf den wichtigen Kerngedan- ken der Post-2015-Agenda, den der Universalität der neuen Ziele, eingehen, der für das Gelingen der neuen Agenda grundlegend ist. Die internationale Gemeinschaft braucht eine Post- 2015-Agenda mit einem universell gültigen Zielkatalog als Richtschnur. Das heißt, als globale Agenda muss sie Ziele enthalten, die für alle gelten: für die Entwicklungs- länder, die neuen Schwellenländer und für die traditio- nellen Industrieländer. In ihnen drückt sich die Verant- wortung der gesamten Staatengemeinschaft für das Schicksal der Menschheit und den Zustand unseres Pla- neten aus. Auf der Grundlage universeller Ziele sollen wiederum spezifische und mithilfe von Indikatoren mess- und überprüfbare Unterziele oder Zielvorgaben für die globale wie für die nationale Ebene gebildet wer- den. Im Gegensatz zu den MDGs ist die Post-2015- Agenda deshalb keine Agenda nur für Entwicklungslän- der, sondern als eine universelle Agenda verpflichtet sie alle Staaten dieser Welt. Gerade hier wird es für uns als Industrieland neue He- rausforderungen geben, sich gewissen Selbstverpflich- tungen zu stellen, nicht nur im ökologischen Bereich, auch bei Sozialstandards. Denn Deutschland und Europa sind auch im Bereich der guten Arbeit weltweit beson- ders gefordert. Das bedeutet, in Deutschland und Europa zu verbindlichen, transparenten Regeln zu kommen und gesetzgeberisch Rahmenbedingungen zu schaffen für Wertschöpfungsketten und Lieferketten, sodass Sozial- standards und ökologische Standards für weltweit tätige Unternehmen zur Verpflichtung werden. Von daher begrüßen wir auch ausdrücklich die Ab- sicht der Bundesregierung, das Thema der globalen wirt- schaftspolitischen Rahmenbedingungen in die Post- 2015-Agenda mit einzubeziehen. Wir unterstützen eben- falls die gemachten Vorschläge für entsprechende Ziel- vorgaben, nämlich die Förderung eines offenen, regelba- sierten und entwicklungsfreundlichen Handelssystems, die Sicherung globaler Finanzmarktstabilität sowie die Förderung von Unternehmensverantwortung. Allerdings handelt es sich bei den bisherigen Vor- schlägen allenfalls um einen ersten Schritt in die richtige Richtung. So bedürfen die genannten Vorschläge noch einer stärkeren Konkretisierung, um wirklich operational zu sein. Abschließend möchte ich nochmals auf einen grund- sätzlichen Punkt hinweisen: Die Post-2015-Agenda sollte keinesfalls nur aus einer Liste von Zielen, Zielvor- gaben und Indikatoren bestehen. Neben der Behandlung von Grundsatzfragen bedarf es vor allem eines globalen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2861 (A) (C) (D)(B) Aktionsplanes, der grundsätzliche Verpflichtungen fi- nanzieller und nichtfinanzieller Art enthält. Letztere be- träfen auch eine Reihe von Vereinbarungen über Ände- rungen bei den Spielregeln, nach denen die globale Ökonomie künftig auf dem Weg aus der Unterentwick- lung und in Richtung auf ein sozial- und umweltverträg- liches globales Wirtschaften funktionieren soll. Damit es die Agenda nicht bei reinen Absichtserklä- rungen belässt, ist es ebenfalls wichtig, sich zügig über einen entsprechenden Überprüfungsmechanismus zu verständigen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Die Linke hat einen Antrag zur nachhaltigen Entwicklungsagenda einge- bracht, die die Vereinten Nationen im Jahr 2015 verab- schieden will, nach Ende der Millenniumsentwicklungs- ziele. Neue nachhaltige Entwicklungsziele für die Welt, sogenannte Sustainable Development Goals, SDGs. Nach viel Kritik am Zustandekommen und Charakter der Millenniumsziele sollen nun Ziele so universell formu- liert werden, dass sie auf den Süden ebenso wie auf den Norden angewandt werden können, die Verantwortung des Nordens soll verstärkt, und es sollen strukturelle Veränderungen angestrebt werden, um Armutsbekämp- fung, Entwicklung und den Schutz der natürlichen Le- bensgrundlagen zu ermöglichen. Insofern bietet dieser Prozess die Chance, eine breite Debatte über die Zukunft unserer Gesellschaften zu ini- tiieren – auch in Deutschland. Genau deshalb haben wir nun einen Antrag eingebracht, weil diese breite Debatte bisher fehlt. Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrisen der vergangenen Jahre haben aber deutlich gemacht, dass diese Debatte dringend notwendig ist. Neue global gel- tende Nachhaltigkeitsziele müssen mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft im Norden und Süden entwickelt werden. Deshalb schlagen wir ja auch vor, bundesweite öffentliche Foren unter Beteiligung von Entwicklungsor- ganisationen, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen, Umweltverbänden, Schulen, Universitäten, Städte- und Gemeindetag zu organisieren, um die SDGs ins öffentli- che Bewusstsein zu rücken und Ideen, Vorschläge und Handlungsoptionen zu sammeln und aufzugreifen. Diese Woche, 5. bis 11. Mai, gibt es zum Beispiel eine welt- weite Internetkampagne der Vereinten Nationen, sich mit Statements, Videoclips etc. zu den SDGs einzubrin- gen. Doch wer weiß schon davon? Wenn wir aber unsere Lebens- und Wirtschaftsweise diskutieren wollen, dann geht das nur mit breiter Beteiligung der Gesellschaft. Wir haben den Antrag aber auch deshalb jetzt einge- bracht, weil wir verhindern wollen, dass mal wieder ab- strakt über hehre Zukunftsziele diskutiert wird, wäh- renddessen jetzt bereits neoliberale Weichenstellungen getroffen werden, die weitreichende negative ökologi- sche und soziale Auswirkungen haben werden und die die Bevölkerung massiv bewegen. Ich spreche von den zahlreichen geplanten Freihandelsabkommen mit den Ländern Afrikas, Asiens und dem EU-USA-Freihandels- abkommen TTIP. Dazu gab es in den letzten Wochen zahlreiche Demonstrationen in verschiedenen Städten. Diese Abkommen werden nachhaltige Entwicklung verhindern, denn sie setzen auf dieselbe exportorien- tierte Wachstumsstrategie, die in der EU bereits zu einer tiefen Krise geführt hat. Sie setzen zugleich die entwicklungspolitischen Stra- tegien fort, die in den 1990er-Jahren als Strukturanpas- sungsprogramme in den Ländern des Südens durchge- setzt wurden und dort seither eine selbstbestimmte Entwicklung verhindern und durch den Abbau staatli- cher Basisversorgung und Infrastruktur staatliche Fragi- lität befördern. Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung, die in die Open Working Group eingebracht werden sollen, sind uns bei weitem nicht ausreichend; auch dafür haben wir im Antrag einige konkrete Vorschläge gemacht. Es geht uns generell darum, das Leitbild von Frieden, sozia- ler und ökologischer Gerechtigkeit zu verankern. Im Zentrum aller Bemühungen muss der Kampf gegen Hun- ger und Armut stehen, der Kampf um soziale Gleichheit. Hier unterstützen wir auch die Forderungen von Ländern wie Bolivien, die für eine weltweite Umverteilung von Gütern und Ressourcen eintreten. Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist eine aktive Friedenspolitik. Deshalb fordern wir im An- trag den Abbau von Rüstungsproduktion und -exporten und ferner, die Ausgaben für Rüstung zur Finanzierung dieser Entwicklungsziele in den Ländern des Südens he- ranzuziehen. Wir wollen die globalen Gemeinschaftsgü- ter, die sogenannten „commons“, für alle Menschen gleich verteilen. Dafür bedarf es in allererster Linie einer Veränderung unserer Lebensweise im Norden, und ge- nau deshalb brauchen wir eine breite Beteiligung und Diskussion hier und jetzt. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich begrüße sehr, dass das wichtige Thema Nachhaltige Ent- wicklungsziele der Vereinten Nationen, auch bekannt als Sustainable Development Goals, SDGs, hier im Deut- schen Bundestag auf der Tagesordnung ist. Der Antrag der Linken, dem wir diese Debatte zu ver- danken haben, enthält richtige Forderungen, wie die nach einer breiten öffentlichen Debatte in Deutschland über die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsziele, soziale und ökologische Gerechtigkeit, Schutz von Gemein- schaftsgütern wie Wasser vor Privatisierung, Einführung einer Finanztransaktionsteuer oder für die Gleichstellung der Frau und Engagement gegen sexualisierte Gewalt. Leider fehlen in dem Antrag der Kampf gegen den Klimawandel, die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender und ein grundsätzlicher Menschenrechtsan- satz völlig. Dies gehört aber ebenso in die Diskussion. Es stehen auch kuriose Forderungen in dem Antrag wie die Einführung einer Pro-Kopf-Obergrenze für die Inanspruchnahme von Luft. Ressourcenschutz und eine Reduktion des Ressour- cenverbrauchs, gerade von endlichen Stoffen, ist aber natürlich auch im Sinne der Grünen. Ob das vorgeschla- 2862 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) gene Instrument hierfür tragfähig ist darf allerdings be- zweifelt werden. Es gibt auch berechtigte Kritik an den Millenium Development Goals, MDGs, hinsichtlich ihrer Entste- hung, Konzeption und ihres Formats und auch daran, dass nicht alle Ziele bis 2015 erreicht werden. Die im Antrag formulierte Kritik an den Milleniumszielen ver- nachlässigt, dass die MDGs auch Erfolge zu verzeichnen haben. So haben ihre hohe Mobilisierungskraft und leichte Kommunizierbarkeit weltweit Öffentlichkeit für das Thema Armutsbekämpfung geschaffen und damit der Entwicklungspolitik eine neue Richtung gegeben. Die MDGs haben dem Trend sinkender finanzieller öffentlicher Unterstützungsgelder (Official Development Assistance – ODA) in den 90er-Jahren entgegengewirkt und die politische Anerkennung der Entwicklungszu- sammenarbeit deutlich verbessert. Der von den Vereinten Nationen, VN, geleitete Pro- zess einer künftigen Entwicklungsagenda beinhaltet bereits jetzt intensive Diskussionen um Prioritäten, Konzepte und Strategien einer zukünftigen Entwick- lungspolitik. Leider aber bisher nur in exklusiven Fach- zirkeln. Eine Zusammenführung der beiden Prozesse mit dem Ziel einer gemeinsamen, universell gültigen Post- 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung ist angesichts der globalen Herausforderungen dringend notwendig. Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Legislatur- periode die Zusammenführung der Post-MDG- und SDG-Prozesse befürwortet. Dieses Hohe Haus hat sich darüber hinaus dazu be- kannt, ressortübergreifend in allen fachlich relevanten Ausschüssen sowie im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung zu dieser Thematik zu arbeiten und gemeinsame Anhörungen und Beratungen anzustre- ben. Analog zu der ministeriellen Ebene sollte eine ge- meinsame Federführung des Entwicklungs- und Um- weltausschusses angestrebt und die Kompetenz des Par- lamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung genutzt werden, fachübergreifende Arbeitsprozesse an- zustoßen und zu begleiten. Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass die Post-2015-Entwicklungsagenda und die SDGs zusam- mengeführt werden. Insbesondere sollte hierfür bei Schwellen- und Entwicklungsländern geworben und auf mögliche Bedenken bezüglich der Gefahr des Bedeu- tungsverlusts der Armutsbekämpfungsagenda eingegan- gen werden. Es braucht eine für alle Staaten gültige Agenda für nachhaltige Entwicklung mit universellen Ober- und ausdifferenzierten Unterzielen und einem klaren Bezug zu den planetarischen Grenzen der Erde. Dies ist unver- zichtbar, wenn die notwendige sozial-ökologische Trans- formation hin zu einer menschenrechtsbasierten nach- haltigen Entwicklung weltweit vorangetrieben werden soll. Denn bereits der Nachhaltigkeitsgipfel 1992 in Rio hatte festgestellt, dass der einseitig auf Wirtschafts- wachstum basierende Entwicklungspfad der Industriena- tionen nicht global umsetzbar ist. Vielmehr müssen menschliche Entwicklung und ökologische Nachhaltig- keit miteinander in Einklang gebracht werden. Dennoch wird mehr als 30 Jahre nach Rio unter „Ent- wicklung“ noch immer überwiegend „nachholende Ent- wicklung“ verstanden. Die Industrienationen tragen eine historische Verant- wortung, für die sie im Rahmen einer zukünftigen Agenda für nachhaltige Entwicklung in die Pflicht ge- nommen werden müssen. Aber auch die Regierungen der Schwellen- und Entwicklungsländer dürfen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Die große Herausforderung für die internationale Ge- meinschaft besteht darin, unter Anerkennung der End- lichkeit von Ressourcen, extreme Armut und Hunger zu überwinden, sodass alle Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit führen können. Es muss ein nachhaltiger Entwicklungspfad einge- schlagen werden, um die Ökosysteme zu erhalten, allen Menschen und zukünftigen Generationen Zugang zu den natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Hierfür ist die Eindämmung des Klimawandels zen- tral. Sollte es nicht gelingen, die Erderwärmung auf ma- ximal zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeit- alter zu begrenzen, sind die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung zerstört. Eine herausragende Rolle sollte dabei das Prinzip der geteilten, aber unterschiedlichen Verantwortung spielen, das eine Unterscheidung der politischen Verpflichtungen nach ökonomischem Entwicklungsstand, sozialer Ge- rechtigkeit und umweltpolitischer Verantwortlichkeit vorsieht. Wie die Post-2015-Agenda und die Entwicklung der SDGs verknüpft werden sollten, haben wir bereits in un- serem Antrag „Für universelle Nachhaltigkeitsziele – Entwicklungs- und Umweltagenda zusammenführen“ in der letzten Legislaturperiode formuliert. Nur so kann im Jahr 2014 eine integrierte, universell gültige Agenda von Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen verabschiedet werden. Die Bundesregierung sollte dies von höchster politischer Ebene aus einfordern und diesbezüglich eine globale Vorreiterrolle übernehmen. Wir Grüne fordern weiterhin, bei dem Prozess zur Positionierung bezüglich der Inhalte und Prioritäten ei- ner Post-2015-Entwicklungsagenda große Transparenz und breite Partizipationsmöglichkeiten für den Bundes- tag und Bundesrat, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sicherzustellen. Gerade die Komponente der zivilgesellschaftlichen Beteiligung, die dezentral etwa ähnlich der Agenda 21 zu organisieren wäre, fehlt bislang in Deutschland völ- lig. Eine breite gesellschaftliche Debatte findet faktisch nicht statt. Das ist völlig unverständlich, denn die SDGs werden und müssen auch Deutschland selbst betreffen. Daher reicht es auch nicht aus, wenn das BMZ eine Diskussion um die SDGs unter dem Begriff Zukunfts- charta startet. Dies ist Aufgabe der gesamten Bundesre- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2863 (A) (C) (D)(B) gierung. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die künftige Agenda neben einer politischen Erklä- rung und einem Zielkatalog auch mit einem konkreten politischen Aktionsprogramm versehen wird, das auch die Finanzierung aufzeigt. Deutschland nimmt noch keine Vorreiterrolle ein, Nachhaltigkeit, Klimawandel und Entwicklungszusam- menarbeit zusammen zu denken. Anstatt die Energie- wende weiter zu forcieren, um das 2-Grad-Ziel einhalten zu können, wird von Bundeswirtschaftsminister Gabriel mit der aktuellen EEG-Novelle die Energiewende skru- pellos an die Wand gefahren. Zusätzlich werden weiter- hin bilaterale Atomverträge nicht aufgekündigt und auch noch internationale Investitionen in Kohlekraftwerke un- terstützt. Eine nachhaltige und klimaschützende Energie- außenpolitik sieht so jedenfalls nicht aus. Bei der Quote der Official Development Assistance (Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) versagt auch diese Bundesregierung völlig. Laut Koalitionsver- trag will die neue Bundesregierung für die 18. Legisla- turperiode nur 2 Milliarden Euro zusätzliche ODA-Mit- tel bereitstellen in Bezug auf das Basisjahr 2013. 80 Prozent der zusätzlichen ODA-Mittel sollen im BMZ verbleiben, die restlichen Mittel verteilen sich auf andere Ressorts. Die versprochenen 0,7 Prozent des Bruttonationalein- kommens für Entwicklung einzusetzen, wird nicht annä- hernd erreicht. Aus Grüner Sicht ist schon allein der ma- gere Aufwuchs kritisch und praktisch eine Absage an das 0,7-Prozent-Ziel. Ein weiteres Armutszeugnis für diese Bundesregierung! Im Gegensatz dazu fordern wir Grüne einen ODA- Aufholplan. Um die Zusagen für die Milleniumsziele einzuhalten, wären in dieser Legislaturperiode 12 Mil- liarden Euro an zusätzlichen ODA-Mitteln notwendig. Hinzu kommt, dass wir uns konzeptionell neu aufstellen müssen. Konkret bedeutet dies, dass wir den ökologischen Fußabdruck und neue Wohlstandskonzepte in einer zu- künftigen Agenda für nachhaltige Entwicklung stärken müssen. Diese Agenda sollte sich von einem einzig am Brutto- inlandsprodukt ausgerichteten Wachstumsbegriff lossa- gen und stattdessen qualitative Indikatoren, wie inklusi- ves Wachstum, Zufriedenheit, Teilhabegerechtigkeit, Umverteilung, ökologische Kosten sowie eine absolute Reduktion des globalen Ressourcenverbrauchs, beinhal- ten. Wir sollten international für die menschlichen Be- dürfnisse grundlegende materielle und von den natürli- chen Ressourcen abhängige sowie auf Gleichheits-, Teil- habe- und Freiheitsrechten basierende Oberziele festlegen. Diese sollten wie Frieden und Gerechtigkeit (bei- spielsweise Geschlechtergerechtigkeit, Schutz vor Ge- walt, Zugang zu fairer Justiz, politische Teilhabe) Erhalt der ökologischen Grundlagen und Biodiversität, Klima- schutz, Ernährungs- und Wassersicherheit, nachhaltige Energie, Bildung und Chancengleichheit, menschenwür- dige Arbeit und Unterkunft, Zugang zur Gesundheitsver- sorgung und zu sozialen Sicherungssystemen beinhalten. Auf nationaler Ebene müssen die Aktivitäten aller Ressorts koordiniert und auf die Politikkohärenz bei der Erarbeitung und Umsetzung einer Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung hingewirkt werden. Die international vereinbarten Ziele müssen bei der 2014 beginnenden Fortschreibung der Nachhaltigkeits- strategie Deutschlands berücksichtigt und das Manage- ment der Nachhaltigkeitsstrategie gestärkt werden. Die SDGs müssen mehr als die MDGs und die ak- tuelle Entwicklungspolitik sein, die sich bisher in der Politik von reichen Gebern gegenüber armen Empfän- gern erschöpft, und dürfen sich nicht auf wirtschaftliche Zusammenarbeit beschränken. Das große Ganze im Blick zu haben, muss Aufgabe nicht nur der Entwicklungszusammenarbeit sein. Quer durch alle Politikfelder partnerschaftlich mit den Staaten dieser Erde die sozial-ökologische Transformation zu or- ganisieren, sollte das Ziel der neuen Agenda sein. Denn Klimaschutz, Welternährung und Frieden be- dingen sich unmittelbar. Wer versucht diese globalen Herausforderungen voneinander getrennt zu lösen, wird zwangsläufig in die Sackgasse laufen und letztendlich scheitern. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Tagesordnungspunkt 17) Markus Koob (CDU/CSU): Heute beraten wir in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Damit wird das ergänzt und konkretisiert, was dieses Haus in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebracht hatte. Mit der einkommensteuerrechtlichen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften wurde die erste Etappe im Sommer vergangenen Jahres genommen. Es stand da bereits fest, dass wir uns in der 18. Wahlperiode mit Folgeanpassungen beschäftigen würden, nachdem wir sorgfältig und besonnen weitere steuerrechtliche Vorschriften auf einen Gleichstellungsbedarf analysiert haben würden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befinden wir uns nun vor dem zweiten Etappenziel. Mit diesem wird die vollständige Gleichbehandlung von Ehe und Le- benspartnerschaften in anderen steuerlichen Belangen hergestellt. Das Anpassungspaket dieses Gesetzentwurfs enthält eine Vielfalt von Bereichen, in denen der verbleibende Modifikationsbedarf umgesetzt wird. Wie in jedem Re- 2864 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) gulierungspaket gibt es hier natürlich Schwerpunkte, die herausstechen. Drei gute Beispiele dafür sind die Anpas- sungen in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgever- träge-Zertifizierungsgesetz oder im Eigenheimzulagen- gesetz. Dann gibt es natürlich andere Aspekte, die auch eine Bedeutung haben, aber eben keine gleichrangige. Es sei mir an dieser Stelle die Vermutung gestattet: Wohl nur wenige haben damit gerechnet, dass die Einkommen- steuerrechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspart- nerschaften dazu führt, dass sogar die Kaffeesteuerver- ordnung geändert werden muss. Im Vordergrund steht ja auch etwas anderes: Es geht uns um die Vervollständigung einer lebensnahen und in der Steuerpraxis spürbaren Gleichstellung der Le- benspartnerschaften. Genau hier wird auch diese Folge- gesetzgebung ansetzen. Um ein Gespür dafür zu bekommen, wie sich in die- sem Regelungskomplex originäre Gesetzgebung und die jetzige Folgegesetzgebung zueinander verhalten, möchte ich das gerne an einem Beispiel festmachen. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der vergangenen Wahlperiode hat der Gesetzgeber infolge der Entscheidung der Rechtsprechung das Ehegatten- splitting auch für Lebenspartnerschaften geöffnet, also das Verfahren, nach dem verheiratete Paare besteuert werden, die sich für die gemeinsame Veranlagung ent- schieden haben. Dies hat unter anderem zur Folge, dass seit Inkrafttre- ten des Gesetzes zum Beispiel die Unterhaltsaufwendun- gen nicht mehr gesondert geltend gemacht und nach- gewiesen werden müssen. Statt zwei getrennter Steuererklärungen müssen Lebenspartner heute nur noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das ist be- reits geltende Rechtslage. Das ist die eine Seite der Me- daille. Auch die zweite Seite spielt in der Folgeanpassung eine Rolle. Wir werden mit diesem Gesetz gewährleis- ten, dass in Zukunft die Bekanntgabeerleichterungen – insbesondere für Steuerbescheide – nun auch für Le- benspartner gelten werden. Damit mindern wir auch den Verwaltungsaufwand aufseiten der Steuerbehörden. Wir sorgen hier für eine spürbare Gleichstellung im Alltag: Wenn steuerlich gemeinsam veranlagte Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, erhalten sie auch einen gemeinsamen Steuerbescheid. Dies wird jetzt auch für Lebenspartner gelten. Eine gemeinsame Steuererklärung, ein gemeinsamer Steuerbescheid – ein handfestes und wichtiges Beispiel dafür, wie die Vervollständigung der steuerlichen Gleichstellung in der Lebenswirklichkeit aussieht. Ähnlich lebensnah ist ein anderes Beispiel, nämlich die private Altersvorsorge. Versicherungsnehmer können bei Abschluss einer zertifizierten privaten Rentenversi- cherung zusätzlich auch eine Hinterbliebenenabsiche- rung für den Todesfall vereinbaren. Diese zusätzliche, private Hinterbliebenenabsicherung ist für die Fälle vor- gesehen, in denen der Versicherte kurz nach Auszah- lungsbeginn oder im fortgeschrittenen Ansparstadium verstirbt. Die Hinterbliebenen erhalten in diesem Falle dann eine Auszahlung. Bislang bestand der Kreis der möglichen Hinterblie- benen, also der Anspruchsberechtigten dieser privaten Versicherungsleistung, aus Ehepartnern sowie kinder- geldberechtigten Kindern. Jetzt werden auch die Le- benspartner in diesen Kreis der möglichen Hinterbliebe- nen aufgenommen. All dies sind im Grunde unstrittige und sinnvolle Re- gelungsinhalte. In jedem Fall sind es rechtlich notwen- dige Folgeanpassungen, über die wir zu beschließen ha- ben. Lebenspartnerschaften sind auch Verantwortungsge- meinschaften – auch in dieser Form des Zusammenle- bens werden Werte gelebt und Verantwortung für einan- der übernommen. Ganz in diesem Sinne leisten diese Anpassungen ebenfalls einen Beitrag zur steuerlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaften, so wie es durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich wurde. Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Der Ent- wurf des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelun- gen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichtes dient der zeitnahen Umsetzung eines noch verbliebenen Anpassungsbedarfs zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften in ver- schiedenen Steuergesetzen. Dieser Gesetzentwurf wurde bereits in der letzten Le- gislaturperiode angekündigt und enthält weitere Maß- nahmen zur Umsetzung der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013. Letztlich ist es eine wohl für notwendig erachtete Folgeänderung zum Gesetz zur Änderung des Einkom- mensteuergesetzes vom 15. Juli 2013, mit dem der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Einkom- mensteuergesetz bereits weitgehend Rechnung getragen wurde. Vor Ende der letzten Legislaturperiode war eine ab- schließende Prüfung des erforderlichen weiteren Anpas- sungsbedarfs in der Kürze der damals zur Verfügung ste- henden Zeit nicht mehr möglich. Die Änderungen betreffen nun Bereiche der Ab- gabenordnung, des Altersvorsorgeverträge-Zertifizie- rungsgesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Bundes- kindergeldgesetzes, des Eigenheimzulagengesetzes, des Wohnungsbauprämiengesetzes, des Energiesteuerge- setzes, ja sogar der Kaffeesteuerverordnung und der deutsch-schweizerischen Konsultationsvereinbarung. Ins- gesamt sind es 16 Gesetze und Verordnungen, die mit die- sem Gesetzentwurf geändert werden. Hier fällt einem wieder einmal auf, wie umfänglich unsere Steuergesetze alles regeln wollen. Sie fragen sich ja vielleicht auch, genauso wie ich, welche bedeutenden Regelungen in der Kaffeesteuerver- ordnung erfasst sind. Nun, es geht hier um die Befreiung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2865 (A) (C) (D)(B) von der Kaffeesteuer der – ich zitiere aus der Verordnung – Leiter der diplomatischen und konsularischen Vertretun- gen, ihrer diplomatischen Mitglieder, Konsularbeamten, Mitglieder ihres Verwaltungs- und technischen Personals und ihres dienstliche Hauspersonals sowie der Familien- mitglieder dieser Personen. Familienmitglieder im Sinn dieser Bestimmung sind der Ehegatte und – jetzt neu – auch der Lebenspartner, die unverheirateten und – wie- derum jetzt neu – nicht in einer Lebenspartnerschaft le- benden Kinder und die Eltern, wenn sie von diesen Per- sonen wirtschaftlich abhängig sind und in ihrem Haushalt leben. Nicht begünstigt sind Deutsche oder sol- che Staatenlose und Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes hatten, ehe sie zu den in Absatz 2 Nummer 2 genannten Personen gehörten – Ende des Zitats. Das ist doch einmal eine ganz entscheidende Vor- schrift, die dringend neu geregelt werden musste. Es wundert einen bei diesen zahlreichen Regelungen, dass es nicht noch viel länger gedauert hat, bis dieses Ände- rungsgesetz als Entwurf dem Hohen Haus zugeleitet werden konnte. So ganz mag sich mir allerdings nicht erschließen, warum man auch noch ein Gesetz ändert, bei dem es seit dem Jahr 2006 keine neuen Fälle mehr gibt, weil es aus- gelaufen ist. Die Eigenheimzulage wird ab dem 1. Januar 2006 nämlich nicht mehr für neue Fälle gewährt und ist damit spätestens 2013 ausgelaufen. Es ist doch auch eher unwahrscheinlich, dass hier noch viele Fälle vorliegen, in denen Einsprüche einge- legt wurden, und die damit so lange verfahrensrechtlich offengehalten wurden. Aber gründlich wie wir bei der Gesetzgebung nun mal sind, ändern wir eben auch dieses Gesetz. Bei der Vorbereitung auf die Rede habe ich mich auch noch einmal mit dem Urteil des Bundesverfassungsge- richtes beschäftigt, zu dem es zwei abweichende Voten der Richter gab. In der Begründung führt das Gericht unter anderem aus: Zweck des Splittingverfahrens ist es, Ehen unab- hängig von der Verteilung des Einkommens zwischen den Ehegatten bei gleichem Gesamteinkommen gleich zu besteuern. Das Splittingverfahren nimmt hierbei den zivilrechtlichen Grundgedanken der Ehe als Gemein- schaft des Erwerbs und Verbrauchs auf. Da das bei einer Lebenspartnerschaft ähnlich sei, müsse das Einkommensteuerrecht entsprechend ange- passt werden, begründete das Gericht sinngemäß seine Entscheidung. Die Verfassung stellt Ehe und Familie aber in Arti- kel 6 Absatz 1 GG unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser besondere Schutz wird der Ehe zuteil, weil sie Vorstufe zur Familie sein kann, die wiederum Voraussetzung der Generationenfolge und da- mit der Zukunftsgerichtetheit von Gesellschaft und Staat ist. Wenn Ehe und Familie aber unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt sind, dann ergibt sich zwangsläufig, dass daraus eine Ungleichbehandlung anderer Formen des Zusammenlebens abgeleitet werden muss. Dies ist nicht nur meine Meinung, sondern die ei- niger rechtlich wesentlich versierterer Fachleute. Für mich stellt sich damit die Frage, ob aus dieser starken Betonung der Gleichheitsnorm des Artikels 3 GG die Schutzfunktion des Artikels 6 GG für Ehe und Fami- lie so weit eingeschränkt werden kann. Selbstverständlich müssen wir die Entscheidung un- seres höchsten Gerichtes akzeptieren und die Gesetze und Verordnungen, wie im vorliegenden Entwurf ge- schehen, anpassen. Die Frage, ob das Verfassungsgericht die Verfassung in ihrem Kern schützen soll oder, wie in letzter Zeit im- mer mehr geschehen, durch politische Entscheidungen weiterentwickeln darf, wird uns aber sicher auch noch bei weiteren zu erwartenden Entscheidungen des Gerich- tes beschäftigen. Richard Pitterle (DIE LINKE): Heute reden wir zum x-ten Mal über die steuerliche Gleichstellung gleich- geschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Das alles hätten wir sehr viel einfacher und vor allem früher haben können, wenn die konservative Seite dieses Hau- ses sich nur mal rechtzeitig der Realität gestellt hätte. Doch weit gefehlt: Sowohl den heute vorliegenden Gesetzentwurf als auch die vorhergehende Änderung des Einkommensteuerrechts zum Ende der letzten Legis- laturperiode haben Sie nur aus einem einzigen Grunde zustande gebracht: weil Ihnen das Bundesverfassungs- gericht im Mai letzten Jahres nämlich mal wieder die Leviten gelesen hat. Das Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass an einer steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften auf der einen und Ehen auf der anderen Seite kein Weg vorbeiführt. Meine Damen und Herren von der Bundesregierung und insbesondere auch Sie, liebe Kolleginnen und Kolle- gen von der Unionsfraktion: Bei der Frage der Gleich- stellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe haben Sie sich leider nicht mit Ruhm bekleckert! Im Gegenteil, Sie haben leider eine offensichtlich eher oberflächliche Kenntnis der Verfassung der Bundesrepublik Deutsch- land zur Schau gestellt. Während der gesellschaftlichen und juristischen Debatte der letzten Jahre hätte nämlich ein Blick in das Grundgesetz genügt, um hier einmal von selbst auf die Notwendigkeit der steuerrechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu kommen. Aber nein, leider musste wieder einmal erst das Bun- desverfassungsgericht tätig werden und Ihnen auf die Finger hauen, damit es endlich zur Verwirklichung durch die Verfassung garantierter Rechte kommt. An anderer Stelle berufen Sie sich zwar gern mal auf das Grundge- setz, aber wenn es dann um elementare Prinzipien wie den Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes geht, nehmen Sie es mit der Verfassung dann doch nicht so genau. Das ist, mit Verlaub, schon etwas peinlich. Immerhin ist der vorliegende Gesetzentwurf nun ein weiterer kleiner Schritt hin zur Gleichberechtigung von 2866 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Ehe. Die Fraktion Die Linke begrüßt das. Die jetzige Legislaturperiode ist noch jung und es bleibt Ihnen, meine Damen und Herren von der Bundes- regierung, aller Voraussicht nach noch etwas Zeit, um sich der weiteren Aufgaben in diesem Bereich anzuneh- men – zumindest solange Ihre per Koalitionsvertrag geschlossene Lebenspartnerschaft nicht vorzeitig ge- schieden wird. Zu diesen Aufgaben gehört unter anderem die Umset- zung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten steuerrechtlichen Gleichstellung von Lebenspartner- schaften und Ehen in der Praxis – ich erinnere an die Probleme der zuständigen Finanzverwaltungen der Länder beim Vollzug der Besteuerung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Eines sollte Ihnen jedenfalls klar sein: Dieser Gesetz- entwurf kann nur ein weiterer von vielen Schritten sein – es gibt noch diverse Baustellen, auf denen weiter ange- packt werden muss. Ringen Sie sich endlich dazu durch, die Gleichstel- lung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe auch im Adoptionsrecht zu verwirklichen. Die Fraktion Die Linke fordert seit langem die rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Akzeptanz der Vielfalt der Lebens- weisen. Dazu gehören auch Einelternfamilien, Singles, Regenbogenfamilien mit mehr als zwei Elternteilen, zu- sammenlebende Freunde, Verwandte, Patchworkfami- lien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich gegen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben. Eine Öffnung der Ehe für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ist hier aus unserer Sicht nur ein Zwi- schenschritt. Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, ich hoffe für Sie, dass dies das letzte Mal war, dass das Bundesverfassungsgericht Ihnen den Weg weisen musste. Also setzen Sie sich konsequent für die Abschaffung jeglicher Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gegenüber Ehe- leuten ein. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Koalitionsparteien wollen also dafür gelobt werden, dass sie hier eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht auf den Weg brin- gen. In Wahrheit aber hinkt auch diese Koalition der Le- benswirklichkeit weit hinterher. Während sie sich heute als Wohltäter diskriminierter Menschen gerieren, werden sie schon bald, nämlich beim Adoptionsrecht, erneut vom Bundesverfassungsge- richt darüber belehrt, schwule und lesbische Lebensrea- litäten mit Kindern zu akzeptieren und rechtlich mit der Ehe gleichzustellen. Unermüdlich weist Karlsruhe seit mehr als zehn Jahren darauf hin, dass die Ungleichbe- handlung von Ehen und Lebenspartnerschaften dem Grundgesetz widerspricht. Bislang mussten die Richter die Einhaltung der Verfassung in jedem einzelnen Fall erzwingen: bei der Beamtenbesoldung, bei der Erb- schaftsteuer, bei der Grunderwerbsteuer, bei der Ein- kommensteuer und bei der Sukzessivadoption. Ohne die mutigen Menschen, die ihr Recht in Karls- ruhe erstritten haben, würden Sie bis heute an ihrer Blo- ckadehaltung festhalten. Sie enthalten Menschen in diesem Land grundlegende Rechte vor, meine Damen und Herren von der CDU, CSU und auch von der SPD – und zwar weil die Bundes- kanzlerin höchstselbst sich bei dem Gedanken an die Gleichstellung „unwohl“ fühlt. Dabei hatte die SPD noch vor einem halben Jahr getönt, sie stehe für eine um- fassende – nicht nur steuerliche – Gleichstellung. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz definie- ren Sie Lebenspartner als Angehörige im Sinne der Ab- gabenordnung. Wie wollen Sie denn erklären, dass Le- benspartner steuerlich eine Familie sind, sonst aber nicht? Dieser Widerspruch muss selbst Ihnen auffallen. Widerwillig also schießen Sie eine klaffende Gerech- tigkeitslücke im Steuerrecht. Doch Sie pflegen immer noch Ihre Vorurteile und Ressentiments gegen andere Lebensentwürfe. Wie zum Beweis beklagen Sie, dass so viele Gesetze geändert werden müssten – der ganze Auf- wand lohne doch kaum für die wenigen Betroffenen. Da- mit zeigen Sie, wie zynisch und unseriös Sie diese De- batte führen. Der einfachste und kostengünstigste Weg ist: Öffnen Sie die Ehe. Lassen Sie zwei Menschen gleichen Ge- schlechts einander heiraten. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Wenn es Ihnen nur wichtig genug wäre, könnten Sie die Öffnung der Ehe genauso schnell beschließen wie eine Diätenerhöhung. 33. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes TOP 5, ZP 2 Soziales Europa TOP 6, ZP 3 Hilfe für Flüchtlinge aus Syrien TOP 24, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 25, ZP 5 Abschließende Beratung ohne Aussprache ZP 6 Aktuelle Stunde zum Treffen der Bundeskanzlerin mit dem US-Präsidenten TOP 7 Bundeswehreinsatz EU-Operation Atalanta TOP 9 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Fleischwirtschaft) TOP 23 Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten TOP 11, ZP 9, ZP 10 Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen ZP 8 Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung TOP 12 Hochschulpakt TOP 13 Fortentwicklung des Meldewesens TOP 14 Unterhaltsvorschuss TOP 15 Anpassung von Finanzmarktregelungen ZP 11, 12 Einsatz von Düngemitteln TOP 17 Anpassung steuerlicher Regelungen TOP 16 Entwicklungsziele der Vereinten Nationen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Jetzt sagen wir nichts zu den Floristen. – Nächste

    Rednerin ist Gudrun Zollner, CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Gudrun Zollner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen

und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wunderlich, wir wer-
den, auch wenn das Betreuungsgeld nach wie vor bleibt,





Gudrun Zollner


(A) (C)



(D)(B)

Lösungen für unsere Alleinerziehenden finden. Glauben
Sie mir das.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da bin ich gespannt! Das wird seit Jahren versprochen, egal in welcher Konstellation!)


Ich glaube, wir sind uns grundsätzlich alle einig, dass
Alleinerziehende Enormes leisten und unsere volle Un-
terstützung brauchen.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Die sie nicht bekommen!)


Im Koalitionsvertrag ist deshalb auch fixiert, dass noch
in dieser Legislaturperiode der steuerliche Entlastungs-
betrag für Alleinerziehende angehoben wird und nach
der Anzahl der Kinder gestaffelt werden soll. Weiter will
die Bundesregierung mit rund 8 Milliarden Euro die Fa-
milien, Senioren, Frauen und Jugendlichen unterstützen.
Der Ansatz der Ausgaben nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz wurde bedarfsgerecht auf 295 Millionen
Euro angepasst. Mit Nachdruck werden wir auf der
Grundlage solider Finanzen lösungsorientiert und zielge-
richtet die Alleinerziehenden auch künftig nachhaltig
unterstützen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Natürlich – hier sind wir uns interfraktionell sicher
auch einig – nimmt der Unterhaltsvorschuss seit seiner
Einführung im Jahr 1980 eine besondere Stellung inner-
halb der familienpolitischen Leistungen ein. Im Jahre
2012 haben rund eine halbe Million Kinder Unterhalts-
vorschussleistungen bezogen. Bei bundesweit 2,2 Mil-
lionen minderjährigen Kindern in Einelternhaushalten ist
das ein enorm hoher Anteil. Kann oder will ein Elternteil
seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, so springt
der Staat ein und geht sozusagen in Vorleistung, ohne
den unterhaltspflichtigen Elternteil aus seiner Verant-
wortung zu entlassen.

Uns muss aber auch klar sein: Der Unterhaltsvor-
schuss ist keine auf Dauer angelegte zusätzliche Leis-
tung durch den Staat. Ein Drittel der Ausgaben für den
Unterhaltsvorschuss trägt der Bund, zwei Drittel über-
nehmen jeweils die Länder. Im gleichen Verhältnis wer-
den auch die Rückeinnahmen aufgeteilt. Aufgabe der
Länder ist es, sich diese Auslagen vom Unterhaltspflich-
tigen zurückzuholen. Bayern ist hier mit über 34 Prozent
im Länderranking absoluter Spitzenreiter und stellt das
Schlusslicht Berlin mit knapp 14 Prozent klar in den
Schatten.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Durchschnittlich in vier von fünf Fällen gelingt es
aber nicht, den Unterhaltsvorschuss vom unterhalts-
pflichtigen Elternteil zurückzuholen. Hier muss nach-
träglich noch viel getan werden, um dem wahren Cha-
rakter dieses Gesetzes gerecht zu werden.

Sie stellen heute einen Antrag, werte Kolleginnen und
Kollegen der Fraktion Die Linke, der uns 500 Millio-
nen Euro mehr kostet, als im Haushaltsplan vorgesehen
sind. Aber Sie erläutern mit keinem einzigen Satz in Ih-
rem Antrag, wie Sie das finanzieren wollen.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Durch Einsparungen im Haushalt des Arbeitsministeriums? Heute hat das Finanzministerium 19,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen prognostiziert!)


Als verantwortungsvolle Parlamentarier ist es unsere
Pflicht, gut zu wirtschaften und mit den uns zur Verfü-
gung stehenden Geldern auszukommen.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Deshalb auch die Banken!)


Dies ist bei Ihrem Antrag nicht der Fall. Wir müssen Lö-
sungen erarbeiten und dürfen nicht nur Forderungen auf-
stellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank. – Das Wort hat Dr. Franziska Brantner,

    Bündnis 90/Die Grünen.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herzlichen Dank. – Schönen guten Abend! Vor
    kurzem wurde das Ergebnis einer neuen Studie der
    Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht, die eigentlich keine
    neuen Erkenntnisse erbracht hat. Es wurde zum wieder-
    holten Male dargelegt, dass nach wie vor alleinerzie-
    hende Familien am meisten von Armut bedroht sind.
    39 Prozent der Alleinerziehenden beziehen staatliche
    Grundsicherung. Jedes zweite von insgesamt rund 2 Mil-
    lionen Kindern, die von staatlicher Grundsicherung le-
    ben, wächst in einer Einelternfamilie auf. Kinderarmut
    wirksam zu bekämpfen, heißt also: Alleinerziehenden
    helfen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das 2008 reformierte Unterhaltsrecht zwingt de facto
    alleinerziehende Elternteile, Vollzeit zu arbeiten. Nur für
    jedes zweite Kind ist die Unterhaltszahlung regelmäßig
    und vollständig. Dann brauchen Eltern eben den An-
    spruch auf Unterhaltsvorschuss.

    Ich will jetzt näher auf Ihren Antrag eingehen. Sie
    fordern die Abschaffung der Altersgrenze von 12 Jahren
    und der Bezugsgrenze von 6 Jahren. Es stimmt: Es ist
    nicht verständlich, warum ein 14-Jähriger keinen An-
    spruch mehr haben soll. Es ist ja der 14-Jährige, der den
    Anspruch nicht mehr hat, und nicht die Elternteile. Ein
    7-Jähriger hat dem Alter nach diesen Anspruch, aber
    nur, wenn sich seine Eltern nicht schon getrennt haben,
    als er ein Jahr alt war. Wo ist da die Logik? Warum sol-
    len Teenager oder Kinder eines Alters nicht dieselbe
    Leistung bekommen? Alles andere ist willkürlich und
    dient nicht dem Schutz dieser Kinder. Aber um sie muss
    es uns doch gehen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)






    Dr. Franziska Brantner


    (A) (C)



    (D)(B)

    Es ist absolut richtig, das zu ändern. Die Krux dabei
    ist – Sie alle haben dies betont –, das notwendige Geld
    aufzubringen und es auch für diesen Zweck auszugeben.
    Da haben wir das große Problem, dass nicht genug zu-
    rückgeholt wird. Das muss man hier sagen. Ich glaube,
    bei den Berlinern liegt es nicht nur daran, dass sie nicht
    genug Stellen haben, sondern auch daran, dass der Le-
    bensunterhalt in Berlin durchschnittlich geringer ist als
    der bayerische. Es gibt Studien innerhalb der Länder, die
    aufzeigen, dass auch in reichen Städten der Einzug der
    Forderungen nicht besser ist als in ärmeren. Das hängt
    leider nicht immer zusammen. Häufig hängt es vor Ort
    davon ab, wie viel für das Eintreiben des Unterhalts in-
    vestiert wird. Wenn die Bundesregierung sagt, sie habe
    dafür nicht das Geld, wünschte ich mir, dass man Strate-
    gien entwickelt, wie man das Eintreiben des Unterhalts-
    vorschusses verbessern kann. Ich glaube, das ist eine
    Pflicht. Wir wissen, dass es dort nicht gut genug läuft. In
    den Ländern und Kommunen gibt es Herausforderun-
    gen. Gehen Sie diese Herausforderungen an. Wenn Sie
    jetzt sagen, dass Sie die Gelder nicht wollen, so sagen
    wir Ihnen: Wir hätten die Gelder gerne. Hier erwarte ich
    Vorschläge der Bundesregierung. Die Alleinerziehenden
    leisten einfach Unglaubliches.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Es ist so schwierig für sie. Sie dort allein zu lassen, ist
    nicht im Interesse unserer Gesellschaft.

    Lassen Sie mich noch erwähnen, dass neun von zehn
    Alleinerziehenden Frauen sind. Sie sind häufig doppelt
    diskriminiert, auch auf dem Arbeitsmarkt: erstens als
    Frau und zweitens als Mutter. Sie kämpfen hart. Wenn
    das Kind 13 Jahre alt wird, dann fällt der Unterhaltsvor-
    schuss weg. Das kann man diesen Müttern kaum vermit-
    teln. Hier tragen wir Verantwortung, und dieser müssen
    wir uns stellen.

    Ich danke Ihnen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)