Plenarprotokoll 18/33
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
33. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
I n h a l t :
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Dr. h. c. Gernot Erler, Dr. h. c. Hans
Michelbach, Rüdiger Veit, Dagmar Wöhrl,
Thomas Oppermann und Ewald Schurer . . 2695 A
Wahl der Abgeordneten Gabriele Fograscher
und Florian Post als ordentliche Mitglieder
für den Wahlprüfungsausschuss . . . . . . . . . . 2695 B
Wahl der Abgeordneten Dr. Astrid
Freudenstein als Schriftführerin . . . . . . . . . 2695 B
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2695 B
Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 b, 8
und 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2696 C
Nachträgliche Ausschussüberweisungen. . . . . 2696 D
Begrüßung des Präsidenten des Staatsrates
des Sultanats Oman, Herrn Dr. al-Manzari . . 2705 C
Tagesordnungspunkt 4:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur grundlegenden Reform des Er-
neuerbare-Energien-Gesetzes und zur
Änderung weiterer Bestimmungen des
Energiewirtschaftsrechts
Drucksache 18/1304 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2697 A
b) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-
Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Ökostromförderung gerecht
und bürgernah
Drucksache 18/1331 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2697 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2697 B
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2700 C
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2702 A
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2703 C
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2705 C
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2707 A
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 2708 B
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2709 C
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2711 C
Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2712 C
Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2714 A
Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2715 C
Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2717 C
Tagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau), Wolfgang Gehrcke, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Kürzungspolitik be-
enden – Soziale Errungenschaften verteidi-
gen – Soziales Europa schaffen
Drucksache 18/1116 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2718 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer,
Beate Walter-Rosenheimer, Kerstin Andreae,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jugendarbeits-
losigkeit in Europa bekämpfen – Stopp des
Programms MobiPro-EU sofort aufheben
Drucksache 18/1343 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2718 D
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2719 A
Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2720 A
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2721 D
Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2722 B
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 2722 C
Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 2724 A
Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2725 A
Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2726 B
Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2726 D
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2728 A
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2728 B
Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2729 D
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2730 A
Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 2730 C
Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2731 C
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2732 A
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 2733 B
Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2734 B
Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2735 D
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2736 C
Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2737 B
Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2739 A
Tagesordnungspunkt 6:
a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Hilfe für die Flüchtlinge aus Sy-
rien – Unterstützung für die Nachbar-
staaten
Drucksache 18/1333 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2740 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Annalena
Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Hilfe für die Flüchtlinge aus Syrien –
Unterstützung für die Nachbarstaaten
Drucksache 18/1335 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2740 D
Dr. Gerd Müller, Bundesminister
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2741 A
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 2742 C
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2743 C
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2745 A
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2746 A
Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2747 A
Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2747 D
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2748 D
Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2749 D
Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2751 A
Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2752 A
Tagesordnungspunkt 24:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 2. Dezem-
ber 2010 zwischen der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten einer-
seits und Georgien andererseits über den
Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Ver-
tragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrs-
abkommen – EU-GEO-LuftverkAbkG)
Drucksache 18/1224 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 B
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zum Vorschlag für eine Verordnung
des Rates zur Ausdehnung der Anwen-
dung der Verordnung (EU) Nr. …/2013
über ein Aktionsprogramm in den Be-
reichen Austausch, Unterstützung und
Ausbildung zum Schutz des Euro gegen
Geldfälschung (Programm „Pericles
2020“) auf die nicht teilnehmenden Mit-
gliedstaaten
Drucksache 18/1225 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 C
c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Umsetzung der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Sukzes-
sivadoption durch Lebenspartner
Drucksache 18/1285 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 C
d) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Einführung einer Länder-
öffnungsklausel zur Vorgabe von
Mindestabständen zwischen Windener-
gieanlagen und zulässigen Nutzungen
Drucksache 18/1310 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 III
e) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ach-
ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung
personalrechtlicher Bestimmungen
Drucksache 18/1311 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 D
f) Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander
S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Henry-Kissinger-Stiftungs-
professur an der Universität Bonn ver-
hindern
Drucksache 18/1330 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753 D
g) Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander
S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Einrichtung einer Nelson-
Mandela-Stiftungsprofessur für Frie-
denspolitik und Völkerrecht
Drucksache 18/1329 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 A
h) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht zur Umsetzung des Europäi-
schen Semesters 2013 und der Europa
2020-Strategie unter besonderer Be-
rücksichtigung der länderspezifischen
Empfehlungen
Drucksache 17/14622 . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 A
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Stadtentwicklungsbericht 2012
Drucksache 17/14450 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 A
Tagesordnungspunkt 25:
Beratung der Ersten Beschlussempfehlung
des Wahlprüfungsausschusses: zu Einsprü-
chen gegen die Gültigkeit der Wahl zum
18. Deutschen Bundestag am 22. Septem-
ber 2013
Drucksache 18/1160 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 B
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick,
Manuel Sarrazin, Kerstin Andreae, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Festlegung
einheitlicher Vorschriften und eines ein-
heitlichen Verfahrens für die Abwicklung
von Kreditinstituten und bestimmten
Wertpapierfirmen im Rahmen eines ein-
heitlichen Abwicklungsmechanismus und
eines einheitlichen Bankenabwicklungs-
fonds sowie zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Par-
laments und des Rates – KOM(2013) 520
endg.; Ratsdok. 12315/1/13 – hier: Stel-
lungnahme gegenüber der Bundesregie-
rung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Für einen europäischen
Bankenabwicklungsmechanismus und Ban-
kenabwicklungsfonds
Drucksache 18/1340 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 C
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Ergebnisse des Treffens von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit
US-Präsident Barack Obama . . . . . . . . . . . 2754 D
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2754 D
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 A
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2757 C
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2758 C
Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2759 C
Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 2760 C
Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2761 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2762 C
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2763 C
Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2764 C
Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2765 D
Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2766 C
Tagesordnungspunkt 7:
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung
der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der EU-geführten Opera-
tion Atalanta zur Bekämpfung der Pirate-
rie vor der Küste Somalias auf Grundlage
des Seerechtsübereinkommens der Verein-
ten Nationen (VN) von 1982 und der Reso-
lutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008,
1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008)
vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom
2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. De-
zember 2008, 1897 (2009) vom 30. Novem-
ber 2009, 1950 (2010) vom 23. November
2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011,
2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125
(2013) vom 18. November 2013 und nach-
folgender Resolutionen des Sicherheitsra-
tes der VN in Verbindung mit der Gemein-
samen Aktion 2008/851/GASP des Rates
der Europäischen Union (EU) vom 10. No-
vember 2008, dem Beschluss 2009/907/
GASP des Rates der EU vom 8. Dezember
2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Be-
schluss 2010/766/GASP des Rates der EU
vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss
2012/174/GASP des Rates der EU vom
23. März 2012
Drucksache 18/1282 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2767 C
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2768 A
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2768 D
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 2769 D
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2771 C
Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2772 C
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2773 D
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,
Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Kündigung bilatera-
ler Kooperationen im Bereich der Nutzung
atomarer Technologien
Drucksache 18/1336 (neu) . . . . . . . . . . . . . . . 2774 C
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2774 D
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 2776 A
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2778 D
Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2780 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2781 A
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2782 A
Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 2783 C
Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 2785 A
Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2786 D
Tagesordnungspunkt 9:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeit-
nehmer-Entsendegesetzes
Drucksachen 18/910, 18/1283, 18/1359 . . . . . 2785 B
Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2785 B
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2789 A
Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2789 D
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2791 A
Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2792 A
Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2793 C
Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2794 D
Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 2796 A
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2797 D
Tagesordnungspunkt 23:
Antrag der Abgeordneten Matthias W.
Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Abschaffung der
Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungs-
berechtigten
Drucksache 18/589 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2796 B
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 2796 C
Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 2800 A
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2801 A
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2802 A
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 2804 A
Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2805 A
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2806 A
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2806 C
Tagesordnungspunkt 11:
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Mehr Transparenz bei Rüstungs-
exportentscheidungen sicherstellen
Drucksache 18/1334 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2807 B
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Jan van Aken,
Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Für ein generelles Verbot des Ex-
ports von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern
Drucksache 18/1348 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2807 B
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 10:
Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger,
Katja Keul, Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 V
DIE GRÜNEN: Echte Transparenz und
parlamentarische Beteiligung bei Rüs-
tungsexportentscheidungen herstellen
Drucksache 18/1360 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2807 C
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2807 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2809 A
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2809 C
Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2811 A
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2812 A
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2813 A
Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 2814 D
Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 2815 D
Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2818 C
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Vereinbarte Debatte: zum Europäischen Tag
zur Gleichstellung von Menschen mit Be-
hinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2816 A
Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2816 A
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2817 B
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2820 B
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2822 A
Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2823 A
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2823 C
Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2824 C
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2825 C
Tagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Beate
Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Hochschulpakt fort-
setzen und aufstocken
Drucksache 18/1337 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2826 B
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2826 C
Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 2827 C
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2828 C
Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2829 D
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2831 B
Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 2831 D
Tagesordnungspunkt 13:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Fortentwick-
lung des Meldewesens
Drucksache 18/1284 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2833 A
Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 2833 A
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2834 A
Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2835 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2836 A
Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2837 A
Tagesordnungspunkt 14:
Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich,
Halina Wawzyniak, Diana Golze, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Alleinerziehende entlasten – Unterhalts-
vorschuss ausbauen
Drucksache 18/983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2837 D
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2838 A
Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2838 D
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2839 C
Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2840 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2841 A
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2841 D
Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2842 C
Tagesordnungspunkt 15:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet
des Finanzmarktes
Drucksache 18/1305 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2843 C
Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2843 D
Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 2844 D
Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2845 C
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2846 D
Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 2847 D
Zusatztagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Harald Ebner, Peter Meiwald,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Umgang
mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen
Drucksache 18/1338 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2848 D
in Verbindung mit
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Wasserqualität für die Zukunft
sichern – Düngerecht novellieren
Drucksache 18/1332 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2849 A
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2849 A
Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2850 A
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 2851 B
Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2852 B
Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2853 D
Tagesordnungspunkt 17:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Anpassung steuerlicher Regelungen an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungs-
gerichts
Drucksache 18/1306 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 A
Tagesordnungspunkt 16:
Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel,
Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Nachhaltige Entwicklungsziele der
Vereinten Nationen – Soziale Ungleichheit
weltweit überwinden
Drucksache 18/1328 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 B
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 C
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2855 B
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 2857 A
Anlage 2
Liste der entschuldigten Abgeordneten der
32. Plenarsitzung (neu) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2857 B
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Marco Bülow (SPD) zur namentlichen
Abstimmung über den Antrag: Kündigung bi-
lateraler Kooperationen im Bereich der Nut-
zung atomarer Technologien (Zusatztagesord-
nungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2857 C
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Nachhaltige Entwicklungsziele
der Vereinten Nationen – Soziale Un-
gleichheit weltweit überwinden (Tagesord-
nungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2858 A
Dr. Georg Kippels (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . 2858 B
Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2861 A
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2861 D
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung
steuerlicher Regelungen an die Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts (Tages-
ordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2863 D
Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2863 D
Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 2864 C
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2865 C
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2866 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2695
(A) (C)
(D)(B)
33. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
Beginn: 9.02 Uhr
2) Anlage 4
Berichtigung
32. Sitzung, Seite 2637 B, zweiter Absatz, erster Satz
ist wie folgt zu lesen:
Jetzt frage ich mich, wie Sie rechtfertigen, dass in
dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt, nicht vorgesehen
ist, dass zusätzliche Nachweise erforderlich sind, zusätz-
lich dazu, dass man Energiemanagementsysteme nach-
weisen muss.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2857
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 08.05.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 08.05.2014
Beyer, Peter CDU/CSU 08.05.2014
Binder, Karin DIE LINKE 08.05.2014
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 08.05.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 08.05.2014
Groß, Michael SPD 08.05.2014
Held, Marcus SPD 08.05.2014
Mindrup, Klaus SPD 08.05.2014
Strässer, Christoph SPD 08.05.2014
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.05.2014
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.05.2014
Anlage 2
Liste der entschuldigten Abgeordneten
für Mittwoch, den 7. Mai 2014 (neu)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 07.05.2014
Alpers, Agnes DIE LINKE 07.05.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 07.05.2014
Beyer, Peter CDU/CSU 07.05.2014
Binder, Karin DIE LINKE 07.05.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 07.05.2014
Dittmar, Sabine SPD 07.05.2014
Freese, Ulrich SPD 07.05.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 07.05.2014
Groß, Michael SPD 07.05.2014
Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.05.2014
Kühn (Dresden),
Stephan
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.05.2014
Nowak, Helmut CDU/CSU 07.05.2014
Strässer, Christoph SPD 07.05.2014
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.05.2014
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.05.2014
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Antrag:
Kündigung bilateraler Kooperationen im Be-
reich der Nutzung atomarer Technologien (Zu-
satztagesordnungspunkt 7)
Das in ihrem Antrag „Kündigung bilateraler Koope-
rationen im Bereich der Nutzung atomarer Technolo-
gien“ formulierte Anliegen der Grünen ist äußerst wich-
tig. Inhaltlich finden sich hier Forderungen, die auch die
SPD unter anderem mit meiner Unterstützung schon in
Anträgen gestellt hat. Ich habe mich schon immer gegen
Atomenergie engagiert und werde das auch weiterhin
tun. Dementsprechend habe ich in den letzten Jahren oft
dafür plädiert, dass Deutschland sich nach dem be-
schlossenen Atomausstieg hierzulande konsequenter-
weise auch international für das Ende der Atomenergie
einsetzt. Das bedeutet natürlich zuallererst, dass wir
nicht noch weiterhin Atomenergie im Ausland fördern.
Hermes-Bürgschaften für Atomtechnologie müssen ge-
nerell abgelehnt werden. Auch sollten natürlich alle Ab-
kommen dahin gehend überprüft werden, ob hierin eine
Förderung der Atomenergie in anderen Ländern verein-
bart wurde, um diese gegebenenfalls zu kündigen oder
abzuändern.
Sosehr ich den Antrag inhaltlich richtig finde, so
muss ich aber dennoch das Vorgehen bezüglich des An-
trags kritisieren. Die extrem kurzfristige Einbringung
des Antrags und die Beantragung einer namentlichen
Abstimmung im Plenum kommt mir wie ein Manöver
vor, um die SPD vorzuführen. Das ist schade, weil die
Grünen diejenigen in den Regierungsfraktionen in die
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
2858 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
Bredouille bringen, die in der Sache die gleiche Ansicht
teilen. Ein solch wichtiges Anliegen sollte man nicht rei-
ner Parteientaktik unterwerfen. Die Grünen hätten sich
mit Vertretern der anderen Fraktionen zusammensetzen
können, um das Thema voranbringen zu können. Die
SPD-Fraktion hat der Grünen-Fraktion nach Bekannt-
werden des Antrags kurzfristig ein Angebot zur Zusam-
menarbeit gemacht. Dieses komplexe Thema sollte man
nicht auf die Schnelle abhandeln, sondern stattdessen
mit der nötigen Sorgfalt und in Zusammenarbeit mit Ex-
perten überprüfen, welche Kriterien man ansetzt, um be-
stehende Vereinbarungen nach der Fragestellung zu be-
werten, ob man sie kündigt, abändert oder beibehält.
Dafür bietet zum Beispiel eine Anhörung im Ausschuss-
rahmen eine Gelegenheit. Generell sollte den Fachpoliti-
kern in den Ausschüssen und in den Fraktionen die Gele-
genheit geboten werden, das Thema zu diskutieren. All
diese Möglichkeiten hat man jetzt leider nicht genutzt.
Es ist für mich sehr schwer zu entscheiden, wie ich
mich bei dieser konkreten Abstimmung verhalten soll.
Das Thema Atomenergie ist für mich eine Gewissens-
frage, da die damit verbundenen Entscheidungen unwi-
derrufliche Folgen haben können. Deshalb kann ich
nicht gegen den Antrag der Grünen stimmen, auch wenn
ich damit eventuell politische Spiele unterstütze und ent-
täuscht darüber bin, dass es keine Diskussionsmöglich-
keiten zu dem Antrag gegeben hat.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Nachhaltige Ent-
wicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale
Ungleichheit weltweit überwinden (Tagesord-
nungspunkt 16)
Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Vor kurzem habe
ich an der Parlamentarierkonferenz zur Weltbevölkerung
in Stockholm teilgenommen. Es war beeindruckend,
aber auch ermutigend, mit den Parlamentariern aus allen
Winkeln der Welt die Themen der Zukunft zu debattie-
ren. Die Konferenz war aber auch ein Barometer für die
aktuell brennendsten Aufgaben. Die Themen Familien-
planung, Frauenrechte und Bildung standen im Fokus.
Diese Themen waren auch Kernthemen der Millen-
niumserklärung vom 9. September 2000. Als sie von
189 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschie-
detet wurde, war das Fundament für die Erfolgs-
geschichte der Millenniumentwicklungsziele, der
MDGs, gelegt. Knapp 5 000 Tage – genau 4 989 – sind
seitdem vergangen. Ein Zeitraum, in dem aber auch die
Weltbevölkerung um 1,2 Milliarden auf 7,3 Milliarden
Menschen gewachsen ist. Jedes Jahr wächst sie weiter
um 78 Millionen Menschen, mithin praktisch der Bevöl-
kerung der Bundesrepublik.
Die MDGs waren in acht Programmsätzen prägnant
formuliert. Mit dieser klaren Formulierung begann eine
neue Ära der entwicklungspolitischen Agenda. Trotz der
enormen Herausforderung gelang es den MDGs in den
vergangen Jahren, die extreme Armut zu halbieren, den
Anteil der unterernährten Menschen von 23,2 Prozent
auf 14,9 Prozent zu senken, mehr als 2 Milliarden
Menschen Zugang zu verbesserten Trinkwasserquellen
zu ermöglichen, die Gleichberechtigung bei der Grund-
schulbildung weitestgehend durchzusetzen, mehr Frauen
auf den Arbeitsmarkt und in die Parlamente zu bringen,
beeindruckende Erfolge im Kampf gegen Malaria und
Tuberkulose zu erzielen, die Zahl der Slumbewohner
erheblich zu senken und die Schuldenzahl der Entwick-
lungsländer enorm zu senken, von 12 Prozent 2000 auf
3,1 Prozent 2011.
Trotz dieser beachtlichen Fortschritte ist noch lange
nicht alles erfüllt, was auf der Agenda stand. Auch nach
2015 haben wir noch die folgenden Befunde zu lösen:
Jeder achte Mensch geht noch hungrig zu Bett. Beinahe
jedes sechste Kind unter fünf Jahren ist untergewichtig,
jedes vierte leidet an Wachstumshemmung. Die Sterb-
lichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren konnte erst
um 47 Prozent gesenkt werden. Zwar wurde die Zahl der
Kinder, die nicht zur Grundschule gehen, um über
50 Prozent gesenkt, doch verfügen weltweit 123 Millio-
nen Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren nicht über
grundlegende Lese- Und Schreibfähigkeiten – davon
61 Prozent junge Frauen. Vor allem in der Sekundar- und
Tertiärbildung werden vor allem Mädchen weiterhin be-
nachteiligt. Nur zwei der 130 Länder, für die 2013 Daten
vorlagen, haben das Ziel der Geschlechterparität auf
allen Bildungsstufen erreicht. Produktive Vollbeschäfti-
gung und menschenwürdige Arbeit für alle wurde noch
nicht umgesetzt. Die internationale Wirtschaftskrise
führte zu einem Rückschritt im Prozess. Arbeitsplatzsi-
cherheit und Sozialleistungen für Frauen bleiben immer
noch hinter dem Standard für Männer zurück. Generell
ist die Unterdrückung der Entscheidungsmacht von
Frauen im privaten wie im öffentlichen Bereich ein an-
haltend fundamentales Problem der gesellschaftlichen
Entwicklung. Auch die Müttersterblichkeit konnte erst
um 47 Prozent gesenkt werden. Sexuelle und reproduk-
tive Gesundheit und Rechte müssen weiter verbessert
werden.
Mit den noch ausstehenden Ergebnissen der MDGs ist
schon ein wesentlicher Inhalt für den Post-2015-Prozess
und die kommenden nachhaltigen Entwicklungsziele,
die SDGs, vorgegeben. Die Ziele der Post-2015-Agenda
sind dabei geprägt durch ihren globalen Anspruch auf
Nachhaltigkeit. Die MDGs setzten ihren Fokus jedoch
nur auf die Entwicklungsländer. Mit den SDGs verfol-
gen wir jedoch nunmehr die Einbindung aller Akteure
und Staaten, in umfassender Verantwortung. Dies gilt
vor allem für die Frage des Klimaschutzes. Die globalen
Probleme bedürfen auch globaler Lösungen. Die auf-
strebenden Schwellenländer, wie etwa Indien, müssen
deshalb ebenfalls ihren Beitrag leisten. Ihre bisherige
Entwicklung muss sich auch in eigener Leistungsbereit-
schaft niederschlagen. Sie müssen sukzessive eigene
Verantwortung für ihre Bevölkerung und den Fortgang
des Prozesses übernehmen. In Ihrem Antrag, liebe Kol-
leginnen und Kollegen der Linken, vermisse ich jegli-
chen Hinweis auf dieses fundamentale Thema.
Bei allen berechtigten Zielen dürfen die SDGs jedoch
nicht überfrachtet werden. Die SDGs müssen das Er-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2859
(A) (C)
(D)(B)
folgskonzept der MDGs fortsetzen: Klarheit, Nachvoll-
ziehbarkeit und Messbarkeit der Ergebnisse. Deshalb
wurden sie erfolgreich von den G8 debattiert. Deshalb
konnte auch die Finanzierung auf höchster Ebene schnell
gesichert werden. Nur klar erkennbare Ziele können
überzeugend kommuniziert werden. Sehe ich mir jedoch
Ihren Antrag an, fehlen diese Attribute, fehlt die Klarheit
des Konzepts. Stattdessen wird der Eindruck spätkapita-
listischer Ausbeutung im Kolonialstil suggeriert. Dies
trifft ebenso wenig zu, wie es der diffizilen Aufgabe ge-
recht wird und deshalb den Prozess blockiert.
Sie fordern „Im Zentrum aller Bemühungen müsse
der Kampf gegen Hunger und Armut stehen.“ Dieser
Befund ist vollkommen unstreitig, ebenso wie die Erde
keine Scheibe ist. In Ihrem Antrag sprechen Sie sich
weiter gegen „eine Entfesselung der Märkte“ aus. Meine
Damen und Herren Kollegen, wir leben in einer globali-
sierten und digitalisierten Welt. Freihandel ist die
Zukunft, nicht der Protektionismus. Weltweite wirt-
schaftliche Kooperation und der Aufbau regionaler
Wertschöpfungsketten sind die Antwort auf Armut, nicht
die Ablehnung von Privateigentum und Marktwirtschaft.
Die internationale wirtschaftliche Verzahnung ist dabei
nicht der Teufel, den Sie versuchen an die Wand zu
malen. Sie ist der Weg, mit dem die Länder näher zu-
sammenrücken. Wir brauchen Austausch von Wissen
und Leistung, real und digital, aber fair. Wahrung der
Menschenrechte und nachhaltiger Umgang mit Ressour-
cen zum Wohle nachfolgender Generationen ist dabei
oberstes Gebot.
Globalisierung und Marktwirtschaft ist keine Ausbeu-
tung. Globalisierung bietet die Chance, Arbeitsplätze zu
schaffen. Menschenwürdige Bedingungen sind dabei
zwingend, auf die auch der Verbraucher Einfluss
nehmen kann und muss. Die Initiative eines Fair-Trade-
Siegels für nachhaltige Kleidung durch Minister Müller
ist genau der richtige Weg.
Auch TTIP ist kein Teufelszeug und vor allem kein
Nullsummenspiel nach Ihrer Begrifflichkeit. TTIP führt
zum Bürokratieabbau und verbessert den Warenaus-
tausch. An diesem Vorteil partizipieren auch Entwick-
lungsländer. Mit TTIP werden globale Leitlinien, Quali-
tätsstandards und Sicherheitsanforderungen gestaltet.
Die Vorschläge zur ODA-Mittel-Verwaltung oder
kostenlosem Technologietransfer sind keine Allheilmit-
tel für die armen Länder der Welt und auch vollkommen
realitätsfern. Wir brauchen messbare Effizienz der
Entwicklungsmaßnahmen. So sind Projekte in der Land-
wirtschaft zwei- bis viermal effektiver als Maßnahmen
in urbanen Strukturen. Deshalb ist auch der deutsche
Standpunkt bei der Frühjahrstagung der Weltbank voll-
kommen richtig, wonach Wirtschaftswachstum wichtig,
aber kein Maßstab der Effizienz ist. Die EZ muss zu
robusten Mittelschichten führen, die den Entwicklungs-
prozess der Staaten eigenverantwortlich aufnehmen.
Entwicklung erfordert aber auch stabile und sichere
Verhältnisse, sodass Good Governance und Unterstüt-
zung zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen unverzicht-
barer Bestandteil der Nachhaltigkeit sind. Das hat nichts
mit Rüstungspolitik zu tun. Flüchtlingstragödien wie vor
Lampedusa sind die Folgen fragiler Staaten, Korruption
und Gewalt. Die Betroffenen verlassen ihre Heimat nicht
freiwillig, sondern aus Angst und Not. Auch hier muss
Entwicklungspolitik, hier müssen die SDGs ansetzen.
Mit dem Post-2015-Prozess und den SDGs müssen
wir künftigen Generationen die Chance auf ein umfas-
send selbstbestimmtes Leben ermöglichen. In diesem
Sinne möchte ich Papst Franziskus beim Angelus-Gebet
nach der Neujahrsmesse auf dem Petersplatz zitieren:
„Wir sind aufgerufen, uns der Gewalt und Ungerechtig-
keiten in vielen Teilen der Welt bewusst zu werden, de-
nen wir nicht gleichgültig und tatenlos gegenüberstehen
können: Jeder von uns muss sich einbringen, damit wir
eine wirklich gerechte und solidarische Gesellschaft
schaffen können.“
Dr. Bärbel Kofler (SPD): Mit dem Jahr 2015 endet
die Laufzeit der Millenniumsentwicklungsziele, der so-
genannten MDGs. Sie sollen nach 2015 von einem
neuen internationalen Rahmenwerk, der Post-2015-
Agenda, abgelöst werden.
Neu ist, dass die Vereinten Nationen dafür zwei inter-
nationale Verhandlungsprozesse miteinander verbinden,
die bisher getrennt verliefen: den entwicklungspoliti-
schen Post-MDG-Prozess und die Umsetzung der Be-
schlüsse des Rio+20-Gipfels zur globalen Nachhaltig-
keit.
Die Themen des neuen Rahmenwerks sind folglich
umfangreich und stellen die internationale Politik bei der
Ausgestaltung der neuen Ziele vor große Herausforde-
rungen. Die neue Agenda bietet aber zugleich die
Chance für ein Umdenken, für ein neues Verständnis von
globaler Verantwortung und Partnerschaft.
Die Post-2015-Agenda soll ein umfassender globaler
Entwicklungsfahrplan werden, wobei die Beseitigung
der Armut in der Welt weiterhin oberste Priorität genie-
ßen wird. Armutsbekämpfung und menschliche Ent-
wicklung sind aber eingebettet in eine Agenda für eine
globale strukturelle Transformation, hin zu einem sozial-
verträglichen sowie umwelt- und klimaverträglichen
Wirtschaften weltweit.
Konkret heißt das: Wir brauchen Ziele, die vier Di-
mensionen nachhaltiger Entwicklung umfassen: soziale
Gerechtigkeit und wirtschaftliche Entwicklung, ökologi-
sche Nachhaltigkeit, Fragen nach verantwortungsvoller
Regierungsführung sowie Friedens- und Sicherheitsfra-
gen.
Bereits im letzten Jahr hat sich die SPD-Bundestags-
fraktion mit einem Antrag zu der neuen Post-2015-Ent-
wicklungsagenda aktiv für einen globalen Umden-
kungsprozess eingesetzt, für eine neue Debatte um
nachhaltiges Wachstum, bei dem der Mensch und seine
Lebensgrundlagen im Mittelpunkt stehen und vor Aus-
beutung bewahrt werden. Das ist ein großer Anspruch,
dem wir uns mit konkreten Forderungen nähern wollen.
Die neue Agenda muss daher als oberstes Ziel die
Überwindung von Hunger und extremer Armut bis 2030
festschreiben. Zur Erreichung dieses Ziels ist insbeson-
2860 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
dere die ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern
zu fördern. Weiter fordern wir als ein eigenständiges Ziel
der neuen Agenda den Auf- und Ausbau sozialer Siche-
rungssysteme.
Wir setzten uns dafür ein, dass die Schaffung von Ar-
beitsplätzen und die Bekämpfung sozialer Ungleichheit
ein Kernthema der Post-2015-Agenda wird. Die Decent
Work Agenda der Internationalen Arbeitsorganisation ist
in den Zielkatalog mit aufzunehmen. Das ist ein zentra-
les Anliegen für uns Sozialdemokraten im internationa-
len Verhandlungsprozess auf VN-Ebene.
Ebenso treten wir dafür ein, dass Gendergerechtigkeit
als ein Querschnittsthema für alle gesellschaftlichen Be-
reiche des neuen Zielkatalogs integriert wird und damit
gleichzeitig Frauen und Mädchen in der Wahrnehmung
ihrer Rechte und ihrer Selbstbestimmung gezielt geför-
dert werden.
Als eine weitere Zielsetzung muss die Förderung und
Unterstützung von Low-Carbon-Ökonomien einbezogen
werden, denn weltweit braucht es Zugang zu Energie,
die nicht aus fossilen Brennstoffen, sondern aus erneuer-
baren Quellen generiert wird. Hier wollen wir uns zum
Dialog anbieten und den Kampf gegen Energiearmut
ausdrücklich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien
verbinden.
Eine Offenlegungspflicht für Rohstoffeinnahmen
nach dem Vorbild der USA und des Dodd-Frank-Acts
für Unternehmen als international verbindlich einzufor-
dern, das ist ein weiterer Ansatz, den wir Sozialdemo-
kraten für die Post-2015-Agenda wollen. Denn wir müs-
sen uns noch stärker als bisher dafür einsetzen, dass
rohstofffördernde Länder sowie Unternehmen transpa-
rente Förderpolitiken haben und Einnahmen aus diesen
Geschäften für die Bevölkerung nachvollziehbar ver-
wendet werden. Zu begrüßen ist in diesem Zusammen-
hang jeder neue Beitritt zu der Extractive Industries
Transparancy Initiative.
Diese konkreten Kernanliegen gilt es, in den interna-
tionalen Verhandlungsprozess einzubringen und mit Re-
gierungen, Parlamenten und Zivilgesellschaft in aller
Welt zu verhandeln. Das ist ein großer Prozess, der be-
reits begonnen hat. Im Herbst dieses Jahres werden die
Vereinten Nationen einen zusammenfassenden Bericht
vorlegen; anschließend bleibt uns, der Staatengemein-
schaft, ein weiteres Jahr für die Abstimmung der neuen
Post-2015-Agenda.
Damit der Post-2015-Agenda-Prozess erfolgreich ist,
brauchen wir eine globale Partnerschaft aller Länder,
eine Partnerschaft, die sich auf eine Verantwortung aller
Staaten dieser Welt gründet, für die Einhaltung der uni-
versellen Menschenrechte, für gute Arbeit weltweit, für
ein faires und offenes Handelssystem, für gute Regie-
rungsführung und Steuergerechtigkeit, für eine krisensi-
chere globale Finanzstruktur und für gemeinsame Maß-
nahmen zur Bekämpfung des Klimawandels.
Für die Klimadebatte ist es besonders erforderlich,
von einer gemeinsamen, aber geteilten Verantwortung zu
sprechen. Denn Klimafolgenschäden, die oftmals die
Menschen treffen, die in Armut leben, haben wir
Industrieländer zu verantworten, Verursacher der bishe-
rigen Klimaerwärmung sind wir, die Industrieländer.
Während also die historische Verantwortung für die
derzeitigen Klimaschäden bei uns liegt und zunehmend
auch bei den Schwellenländern, so tragen dennoch alle
Länder dieser Welt die Verantwortung für das globale
Klima als öffentliches Gut.
Lassen Sie mich noch auf den wichtigen Kerngedan-
ken der Post-2015-Agenda, den der Universalität der
neuen Ziele, eingehen, der für das Gelingen der neuen
Agenda grundlegend ist.
Die internationale Gemeinschaft braucht eine Post-
2015-Agenda mit einem universell gültigen Zielkatalog
als Richtschnur. Das heißt, als globale Agenda muss sie
Ziele enthalten, die für alle gelten: für die Entwicklungs-
länder, die neuen Schwellenländer und für die traditio-
nellen Industrieländer. In ihnen drückt sich die Verant-
wortung der gesamten Staatengemeinschaft für das
Schicksal der Menschheit und den Zustand unseres Pla-
neten aus. Auf der Grundlage universeller Ziele sollen
wiederum spezifische und mithilfe von Indikatoren
mess- und überprüfbare Unterziele oder Zielvorgaben
für die globale wie für die nationale Ebene gebildet wer-
den.
Im Gegensatz zu den MDGs ist die Post-2015-
Agenda deshalb keine Agenda nur für Entwicklungslän-
der, sondern als eine universelle Agenda verpflichtet sie
alle Staaten dieser Welt.
Gerade hier wird es für uns als Industrieland neue He-
rausforderungen geben, sich gewissen Selbstverpflich-
tungen zu stellen, nicht nur im ökologischen Bereich,
auch bei Sozialstandards. Denn Deutschland und Europa
sind auch im Bereich der guten Arbeit weltweit beson-
ders gefordert. Das bedeutet, in Deutschland und Europa
zu verbindlichen, transparenten Regeln zu kommen und
gesetzgeberisch Rahmenbedingungen zu schaffen für
Wertschöpfungsketten und Lieferketten, sodass Sozial-
standards und ökologische Standards für weltweit tätige
Unternehmen zur Verpflichtung werden.
Von daher begrüßen wir auch ausdrücklich die Ab-
sicht der Bundesregierung, das Thema der globalen wirt-
schaftspolitischen Rahmenbedingungen in die Post-
2015-Agenda mit einzubeziehen. Wir unterstützen eben-
falls die gemachten Vorschläge für entsprechende Ziel-
vorgaben, nämlich die Förderung eines offenen, regelba-
sierten und entwicklungsfreundlichen Handelssystems,
die Sicherung globaler Finanzmarktstabilität sowie die
Förderung von Unternehmensverantwortung.
Allerdings handelt es sich bei den bisherigen Vor-
schlägen allenfalls um einen ersten Schritt in die richtige
Richtung. So bedürfen die genannten Vorschläge noch
einer stärkeren Konkretisierung, um wirklich operational
zu sein.
Abschließend möchte ich nochmals auf einen grund-
sätzlichen Punkt hinweisen: Die Post-2015-Agenda
sollte keinesfalls nur aus einer Liste von Zielen, Zielvor-
gaben und Indikatoren bestehen. Neben der Behandlung
von Grundsatzfragen bedarf es vor allem eines globalen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2861
(A) (C)
(D)(B)
Aktionsplanes, der grundsätzliche Verpflichtungen fi-
nanzieller und nichtfinanzieller Art enthält. Letztere be-
träfen auch eine Reihe von Vereinbarungen über Ände-
rungen bei den Spielregeln, nach denen die globale
Ökonomie künftig auf dem Weg aus der Unterentwick-
lung und in Richtung auf ein sozial- und umweltverträg-
liches globales Wirtschaften funktionieren soll.
Damit es die Agenda nicht bei reinen Absichtserklä-
rungen belässt, ist es ebenfalls wichtig, sich zügig über
einen entsprechenden Überprüfungsmechanismus zu
verständigen.
Heike Hänsel (DIE LINKE): Die Linke hat einen
Antrag zur nachhaltigen Entwicklungsagenda einge-
bracht, die die Vereinten Nationen im Jahr 2015 verab-
schieden will, nach Ende der Millenniumsentwicklungs-
ziele. Neue nachhaltige Entwicklungsziele für die Welt,
sogenannte Sustainable Development Goals, SDGs.
Nach viel Kritik am Zustandekommen und Charakter der
Millenniumsziele sollen nun Ziele so universell formu-
liert werden, dass sie auf den Süden ebenso wie auf den
Norden angewandt werden können, die Verantwortung
des Nordens soll verstärkt, und es sollen strukturelle
Veränderungen angestrebt werden, um Armutsbekämp-
fung, Entwicklung und den Schutz der natürlichen Le-
bensgrundlagen zu ermöglichen.
Insofern bietet dieser Prozess die Chance, eine breite
Debatte über die Zukunft unserer Gesellschaften zu ini-
tiieren – auch in Deutschland. Genau deshalb haben wir
nun einen Antrag eingebracht, weil diese breite Debatte
bisher fehlt. Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrisen der
vergangenen Jahre haben aber deutlich gemacht, dass
diese Debatte dringend notwendig ist. Neue global gel-
tende Nachhaltigkeitsziele müssen mit breiter Beteiligung
der Zivilgesellschaft im Norden und Süden entwickelt
werden. Deshalb schlagen wir ja auch vor, bundesweite
öffentliche Foren unter Beteiligung von Entwicklungsor-
ganisationen, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen,
Umweltverbänden, Schulen, Universitäten, Städte- und
Gemeindetag zu organisieren, um die SDGs ins öffentli-
che Bewusstsein zu rücken und Ideen, Vorschläge und
Handlungsoptionen zu sammeln und aufzugreifen. Diese
Woche, 5. bis 11. Mai, gibt es zum Beispiel eine welt-
weite Internetkampagne der Vereinten Nationen, sich
mit Statements, Videoclips etc. zu den SDGs einzubrin-
gen. Doch wer weiß schon davon? Wenn wir aber unsere
Lebens- und Wirtschaftsweise diskutieren wollen, dann
geht das nur mit breiter Beteiligung der Gesellschaft.
Wir haben den Antrag aber auch deshalb jetzt einge-
bracht, weil wir verhindern wollen, dass mal wieder ab-
strakt über hehre Zukunftsziele diskutiert wird, wäh-
renddessen jetzt bereits neoliberale Weichenstellungen
getroffen werden, die weitreichende negative ökologi-
sche und soziale Auswirkungen haben werden und die
die Bevölkerung massiv bewegen. Ich spreche von den
zahlreichen geplanten Freihandelsabkommen mit den
Ländern Afrikas, Asiens und dem EU-USA-Freihandels-
abkommen TTIP. Dazu gab es in den letzten Wochen
zahlreiche Demonstrationen in verschiedenen Städten.
Diese Abkommen werden nachhaltige Entwicklung
verhindern, denn sie setzen auf dieselbe exportorien-
tierte Wachstumsstrategie, die in der EU bereits zu einer
tiefen Krise geführt hat.
Sie setzen zugleich die entwicklungspolitischen Stra-
tegien fort, die in den 1990er-Jahren als Strukturanpas-
sungsprogramme in den Ländern des Südens durchge-
setzt wurden und dort seither eine selbstbestimmte
Entwicklung verhindern und durch den Abbau staatli-
cher Basisversorgung und Infrastruktur staatliche Fragi-
lität befördern.
Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung, die
in die Open Working Group eingebracht werden sollen,
sind uns bei weitem nicht ausreichend; auch dafür haben
wir im Antrag einige konkrete Vorschläge gemacht. Es
geht uns generell darum, das Leitbild von Frieden, sozia-
ler und ökologischer Gerechtigkeit zu verankern. Im
Zentrum aller Bemühungen muss der Kampf gegen Hun-
ger und Armut stehen, der Kampf um soziale Gleichheit.
Hier unterstützen wir auch die Forderungen von Ländern
wie Bolivien, die für eine weltweite Umverteilung von
Gütern und Ressourcen eintreten.
Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist
eine aktive Friedenspolitik. Deshalb fordern wir im An-
trag den Abbau von Rüstungsproduktion und -exporten
und ferner, die Ausgaben für Rüstung zur Finanzierung
dieser Entwicklungsziele in den Ländern des Südens he-
ranzuziehen. Wir wollen die globalen Gemeinschaftsgü-
ter, die sogenannten „commons“, für alle Menschen
gleich verteilen. Dafür bedarf es in allererster Linie einer
Veränderung unserer Lebensweise im Norden, und ge-
nau deshalb brauchen wir eine breite Beteiligung und
Diskussion hier und jetzt.
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich
begrüße sehr, dass das wichtige Thema Nachhaltige Ent-
wicklungsziele der Vereinten Nationen, auch bekannt als
Sustainable Development Goals, SDGs, hier im Deut-
schen Bundestag auf der Tagesordnung ist.
Der Antrag der Linken, dem wir diese Debatte zu ver-
danken haben, enthält richtige Forderungen, wie die
nach einer breiten öffentlichen Debatte in Deutschland
über die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsziele, soziale
und ökologische Gerechtigkeit, Schutz von Gemein-
schaftsgütern wie Wasser vor Privatisierung, Einführung
einer Finanztransaktionsteuer oder für die Gleichstellung
der Frau und Engagement gegen sexualisierte Gewalt.
Leider fehlen in dem Antrag der Kampf gegen den
Klimawandel, die Rechte von Lesben, Schwulen und
Transgender und ein grundsätzlicher Menschenrechtsan-
satz völlig. Dies gehört aber ebenso in die Diskussion.
Es stehen auch kuriose Forderungen in dem Antrag
wie die Einführung einer Pro-Kopf-Obergrenze für die
Inanspruchnahme von Luft.
Ressourcenschutz und eine Reduktion des Ressour-
cenverbrauchs, gerade von endlichen Stoffen, ist aber
natürlich auch im Sinne der Grünen. Ob das vorgeschla-
2862 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
(A) (C)
(D)(B)
gene Instrument hierfür tragfähig ist darf allerdings be-
zweifelt werden.
Es gibt auch berechtigte Kritik an den Millenium
Development Goals, MDGs, hinsichtlich ihrer Entste-
hung, Konzeption und ihres Formats und auch daran,
dass nicht alle Ziele bis 2015 erreicht werden. Die im
Antrag formulierte Kritik an den Milleniumszielen ver-
nachlässigt, dass die MDGs auch Erfolge zu verzeichnen
haben. So haben ihre hohe Mobilisierungskraft und
leichte Kommunizierbarkeit weltweit Öffentlichkeit für
das Thema Armutsbekämpfung geschaffen und damit
der Entwicklungspolitik eine neue Richtung gegeben.
Die MDGs haben dem Trend sinkender finanzieller
öffentlicher Unterstützungsgelder (Official Development
Assistance – ODA) in den 90er-Jahren entgegengewirkt
und die politische Anerkennung der Entwicklungszu-
sammenarbeit deutlich verbessert.
Der von den Vereinten Nationen, VN, geleitete Pro-
zess einer künftigen Entwicklungsagenda beinhaltet
bereits jetzt intensive Diskussionen um Prioritäten,
Konzepte und Strategien einer zukünftigen Entwick-
lungspolitik. Leider aber bisher nur in exklusiven Fach-
zirkeln. Eine Zusammenführung der beiden Prozesse mit
dem Ziel einer gemeinsamen, universell gültigen Post-
2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung ist angesichts
der globalen Herausforderungen dringend notwendig.
Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Legislatur-
periode die Zusammenführung der Post-MDG- und
SDG-Prozesse befürwortet.
Dieses Hohe Haus hat sich darüber hinaus dazu be-
kannt, ressortübergreifend in allen fachlich relevanten
Ausschüssen sowie im Parlamentarischen Beirat für
nachhaltige Entwicklung zu dieser Thematik zu arbeiten
und gemeinsame Anhörungen und Beratungen anzustre-
ben.
Analog zu der ministeriellen Ebene sollte eine ge-
meinsame Federführung des Entwicklungs- und Um-
weltausschusses angestrebt und die Kompetenz des Par-
lamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
genutzt werden, fachübergreifende Arbeitsprozesse an-
zustoßen und zu begleiten.
Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass die
Post-2015-Entwicklungsagenda und die SDGs zusam-
mengeführt werden. Insbesondere sollte hierfür bei
Schwellen- und Entwicklungsländern geworben und auf
mögliche Bedenken bezüglich der Gefahr des Bedeu-
tungsverlusts der Armutsbekämpfungsagenda eingegan-
gen werden.
Es braucht eine für alle Staaten gültige Agenda für
nachhaltige Entwicklung mit universellen Ober- und
ausdifferenzierten Unterzielen und einem klaren Bezug
zu den planetarischen Grenzen der Erde. Dies ist unver-
zichtbar, wenn die notwendige sozial-ökologische Trans-
formation hin zu einer menschenrechtsbasierten nach-
haltigen Entwicklung weltweit vorangetrieben werden
soll. Denn bereits der Nachhaltigkeitsgipfel 1992 in Rio
hatte festgestellt, dass der einseitig auf Wirtschafts-
wachstum basierende Entwicklungspfad der Industriena-
tionen nicht global umsetzbar ist. Vielmehr müssen
menschliche Entwicklung und ökologische Nachhaltig-
keit miteinander in Einklang gebracht werden.
Dennoch wird mehr als 30 Jahre nach Rio unter „Ent-
wicklung“ noch immer überwiegend „nachholende Ent-
wicklung“ verstanden.
Die Industrienationen tragen eine historische Verant-
wortung, für die sie im Rahmen einer zukünftigen
Agenda für nachhaltige Entwicklung in die Pflicht ge-
nommen werden müssen. Aber auch die Regierungen
der Schwellen- und Entwicklungsländer dürfen nicht aus
ihrer Verantwortung entlassen werden.
Die große Herausforderung für die internationale Ge-
meinschaft besteht darin, unter Anerkennung der End-
lichkeit von Ressourcen, extreme Armut und Hunger zu
überwinden, sodass alle Menschen ein Leben in Würde
und Sicherheit führen können.
Es muss ein nachhaltiger Entwicklungspfad einge-
schlagen werden, um die Ökosysteme zu erhalten, allen
Menschen und zukünftigen Generationen Zugang zu den
natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.
Hierfür ist die Eindämmung des Klimawandels zen-
tral. Sollte es nicht gelingen, die Erderwärmung auf ma-
ximal zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeit-
alter zu begrenzen, sind die Grundlagen für eine
nachhaltige Entwicklung zerstört.
Eine herausragende Rolle sollte dabei das Prinzip der
geteilten, aber unterschiedlichen Verantwortung spielen,
das eine Unterscheidung der politischen Verpflichtungen
nach ökonomischem Entwicklungsstand, sozialer Ge-
rechtigkeit und umweltpolitischer Verantwortlichkeit
vorsieht.
Wie die Post-2015-Agenda und die Entwicklung der
SDGs verknüpft werden sollten, haben wir bereits in un-
serem Antrag „Für universelle Nachhaltigkeitsziele –
Entwicklungs- und Umweltagenda zusammenführen“ in
der letzten Legislaturperiode formuliert. Nur so kann im
Jahr 2014 eine integrierte, universell gültige Agenda von
Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen verabschiedet
werden. Die Bundesregierung sollte dies von höchster
politischer Ebene aus einfordern und diesbezüglich eine
globale Vorreiterrolle übernehmen.
Wir Grüne fordern weiterhin, bei dem Prozess zur
Positionierung bezüglich der Inhalte und Prioritäten ei-
ner Post-2015-Entwicklungsagenda große Transparenz
und breite Partizipationsmöglichkeiten für den Bundes-
tag und Bundesrat, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft
und Wirtschaft sicherzustellen.
Gerade die Komponente der zivilgesellschaftlichen
Beteiligung, die dezentral etwa ähnlich der Agenda 21
zu organisieren wäre, fehlt bislang in Deutschland völ-
lig. Eine breite gesellschaftliche Debatte findet faktisch
nicht statt. Das ist völlig unverständlich, denn die SDGs
werden und müssen auch Deutschland selbst betreffen.
Daher reicht es auch nicht aus, wenn das BMZ eine
Diskussion um die SDGs unter dem Begriff Zukunfts-
charta startet. Dies ist Aufgabe der gesamten Bundesre-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2863
(A) (C)
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gierung. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen,
dass die künftige Agenda neben einer politischen Erklä-
rung und einem Zielkatalog auch mit einem konkreten
politischen Aktionsprogramm versehen wird, das auch
die Finanzierung aufzeigt.
Deutschland nimmt noch keine Vorreiterrolle ein,
Nachhaltigkeit, Klimawandel und Entwicklungszusam-
menarbeit zusammen zu denken. Anstatt die Energie-
wende weiter zu forcieren, um das 2-Grad-Ziel einhalten
zu können, wird von Bundeswirtschaftsminister Gabriel
mit der aktuellen EEG-Novelle die Energiewende skru-
pellos an die Wand gefahren. Zusätzlich werden weiter-
hin bilaterale Atomverträge nicht aufgekündigt und auch
noch internationale Investitionen in Kohlekraftwerke un-
terstützt. Eine nachhaltige und klimaschützende Energie-
außenpolitik sieht so jedenfalls nicht aus.
Bei der Quote der Official Development Assistance
(Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) versagt
auch diese Bundesregierung völlig. Laut Koalitionsver-
trag will die neue Bundesregierung für die 18. Legisla-
turperiode nur 2 Milliarden Euro zusätzliche ODA-Mit-
tel bereitstellen in Bezug auf das Basisjahr 2013.
80 Prozent der zusätzlichen ODA-Mittel sollen im BMZ
verbleiben, die restlichen Mittel verteilen sich auf andere
Ressorts.
Die versprochenen 0,7 Prozent des Bruttonationalein-
kommens für Entwicklung einzusetzen, wird nicht annä-
hernd erreicht. Aus Grüner Sicht ist schon allein der ma-
gere Aufwuchs kritisch und praktisch eine Absage an
das 0,7-Prozent-Ziel. Ein weiteres Armutszeugnis für
diese Bundesregierung!
Im Gegensatz dazu fordern wir Grüne einen ODA-
Aufholplan. Um die Zusagen für die Milleniumsziele
einzuhalten, wären in dieser Legislaturperiode 12 Mil-
liarden Euro an zusätzlichen ODA-Mitteln notwendig.
Hinzu kommt, dass wir uns konzeptionell neu aufstellen
müssen.
Konkret bedeutet dies, dass wir den ökologischen
Fußabdruck und neue Wohlstandskonzepte in einer zu-
künftigen Agenda für nachhaltige Entwicklung stärken
müssen.
Diese Agenda sollte sich von einem einzig am Brutto-
inlandsprodukt ausgerichteten Wachstumsbegriff lossa-
gen und stattdessen qualitative Indikatoren, wie inklusi-
ves Wachstum, Zufriedenheit, Teilhabegerechtigkeit,
Umverteilung, ökologische Kosten sowie eine absolute
Reduktion des globalen Ressourcenverbrauchs, beinhal-
ten.
Wir sollten international für die menschlichen Be-
dürfnisse grundlegende materielle und von den natürli-
chen Ressourcen abhängige sowie auf Gleichheits-, Teil-
habe- und Freiheitsrechten basierende Oberziele
festlegen.
Diese sollten wie Frieden und Gerechtigkeit (bei-
spielsweise Geschlechtergerechtigkeit, Schutz vor Ge-
walt, Zugang zu fairer Justiz, politische Teilhabe) Erhalt
der ökologischen Grundlagen und Biodiversität, Klima-
schutz, Ernährungs- und Wassersicherheit, nachhaltige
Energie, Bildung und Chancengleichheit, menschenwür-
dige Arbeit und Unterkunft, Zugang zur Gesundheitsver-
sorgung und zu sozialen Sicherungssystemen beinhalten.
Auf nationaler Ebene müssen die Aktivitäten aller
Ressorts koordiniert und auf die Politikkohärenz bei der
Erarbeitung und Umsetzung einer Post-2015-Agenda für
nachhaltige Entwicklung hingewirkt werden.
Die international vereinbarten Ziele müssen bei der
2014 beginnenden Fortschreibung der Nachhaltigkeits-
strategie Deutschlands berücksichtigt und das Manage-
ment der Nachhaltigkeitsstrategie gestärkt werden.
Die SDGs müssen mehr als die MDGs und die ak-
tuelle Entwicklungspolitik sein, die sich bisher in der
Politik von reichen Gebern gegenüber armen Empfän-
gern erschöpft, und dürfen sich nicht auf wirtschaftliche
Zusammenarbeit beschränken.
Das große Ganze im Blick zu haben, muss Aufgabe
nicht nur der Entwicklungszusammenarbeit sein. Quer
durch alle Politikfelder partnerschaftlich mit den Staaten
dieser Erde die sozial-ökologische Transformation zu or-
ganisieren, sollte das Ziel der neuen Agenda sein.
Denn Klimaschutz, Welternährung und Frieden be-
dingen sich unmittelbar. Wer versucht diese globalen
Herausforderungen voneinander getrennt zu lösen, wird
zwangsläufig in die Sackgasse laufen und letztendlich
scheitern.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Anpassung steuerlicher Regelungen an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(Tagesordnungspunkt 17)
Markus Koob (CDU/CSU): Heute beraten wir in
erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Damit
wird das ergänzt und konkretisiert, was dieses Haus in
der letzten Wahlperiode auf den Weg gebracht hatte.
Mit der einkommensteuerrechtlichen Gleichstellung
von Ehe und Lebenspartnerschaften wurde die erste
Etappe im Sommer vergangenen Jahres genommen. Es
stand da bereits fest, dass wir uns in der 18. Wahlperiode
mit Folgeanpassungen beschäftigen würden, nachdem
wir sorgfältig und besonnen weitere steuerrechtliche
Vorschriften auf einen Gleichstellungsbedarf analysiert
haben würden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befinden wir
uns nun vor dem zweiten Etappenziel. Mit diesem wird
die vollständige Gleichbehandlung von Ehe und Le-
benspartnerschaften in anderen steuerlichen Belangen
hergestellt.
Das Anpassungspaket dieses Gesetzentwurfs enthält
eine Vielfalt von Bereichen, in denen der verbleibende
Modifikationsbedarf umgesetzt wird. Wie in jedem Re-
2864 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
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gulierungspaket gibt es hier natürlich Schwerpunkte, die
herausstechen. Drei gute Beispiele dafür sind die Anpas-
sungen in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgever-
träge-Zertifizierungsgesetz oder im Eigenheimzulagen-
gesetz.
Dann gibt es natürlich andere Aspekte, die auch eine
Bedeutung haben, aber eben keine gleichrangige. Es sei
mir an dieser Stelle die Vermutung gestattet: Wohl nur
wenige haben damit gerechnet, dass die Einkommen-
steuerrechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspart-
nerschaften dazu führt, dass sogar die Kaffeesteuerver-
ordnung geändert werden muss.
Im Vordergrund steht ja auch etwas anderes: Es geht
uns um die Vervollständigung einer lebensnahen und in
der Steuerpraxis spürbaren Gleichstellung der Le-
benspartnerschaften. Genau hier wird auch diese Folge-
gesetzgebung ansetzen.
Um ein Gespür dafür zu bekommen, wie sich in die-
sem Regelungskomplex originäre Gesetzgebung und die
jetzige Folgegesetzgebung zueinander verhalten, möchte
ich das gerne an einem Beispiel festmachen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der
vergangenen Wahlperiode hat der Gesetzgeber infolge
der Entscheidung der Rechtsprechung das Ehegatten-
splitting auch für Lebenspartnerschaften geöffnet, also
das Verfahren, nach dem verheiratete Paare besteuert
werden, die sich für die gemeinsame Veranlagung ent-
schieden haben.
Dies hat unter anderem zur Folge, dass seit Inkrafttre-
ten des Gesetzes zum Beispiel die Unterhaltsaufwendun-
gen nicht mehr gesondert geltend gemacht und nach-
gewiesen werden müssen. Statt zwei getrennter
Steuererklärungen müssen Lebenspartner heute nur noch
eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das ist be-
reits geltende Rechtslage. Das ist die eine Seite der Me-
daille.
Auch die zweite Seite spielt in der Folgeanpassung
eine Rolle. Wir werden mit diesem Gesetz gewährleis-
ten, dass in Zukunft die Bekanntgabeerleichterungen
– insbesondere für Steuerbescheide – nun auch für Le-
benspartner gelten werden. Damit mindern wir auch den
Verwaltungsaufwand aufseiten der Steuerbehörden.
Wir sorgen hier für eine spürbare Gleichstellung im
Alltag: Wenn steuerlich gemeinsam veranlagte Eheleute
eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, erhalten sie
auch einen gemeinsamen Steuerbescheid. Dies wird jetzt
auch für Lebenspartner gelten.
Eine gemeinsame Steuererklärung, ein gemeinsamer
Steuerbescheid – ein handfestes und wichtiges Beispiel
dafür, wie die Vervollständigung der steuerlichen
Gleichstellung in der Lebenswirklichkeit aussieht.
Ähnlich lebensnah ist ein anderes Beispiel, nämlich
die private Altersvorsorge. Versicherungsnehmer können
bei Abschluss einer zertifizierten privaten Rentenversi-
cherung zusätzlich auch eine Hinterbliebenenabsiche-
rung für den Todesfall vereinbaren. Diese zusätzliche,
private Hinterbliebenenabsicherung ist für die Fälle vor-
gesehen, in denen der Versicherte kurz nach Auszah-
lungsbeginn oder im fortgeschrittenen Ansparstadium
verstirbt. Die Hinterbliebenen erhalten in diesem Falle
dann eine Auszahlung.
Bislang bestand der Kreis der möglichen Hinterblie-
benen, also der Anspruchsberechtigten dieser privaten
Versicherungsleistung, aus Ehepartnern sowie kinder-
geldberechtigten Kindern. Jetzt werden auch die Le-
benspartner in diesen Kreis der möglichen Hinterbliebe-
nen aufgenommen.
All dies sind im Grunde unstrittige und sinnvolle Re-
gelungsinhalte. In jedem Fall sind es rechtlich notwen-
dige Folgeanpassungen, über die wir zu beschließen ha-
ben.
Lebenspartnerschaften sind auch Verantwortungsge-
meinschaften – auch in dieser Form des Zusammenle-
bens werden Werte gelebt und Verantwortung für einan-
der übernommen. Ganz in diesem Sinne leisten diese
Anpassungen ebenfalls einen Beitrag zur steuerlichen
Gleichstellung der Lebenspartnerschaften, so wie es
durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
erforderlich wurde.
Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Der Ent-
wurf des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelun-
gen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungs-
gerichtes dient der zeitnahen Umsetzung eines noch
verbliebenen Anpassungsbedarfs zur steuerlichen
Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften in ver-
schiedenen Steuergesetzen.
Dieser Gesetzentwurf wurde bereits in der letzten Le-
gislaturperiode angekündigt und enthält weitere Maß-
nahmen zur Umsetzung der Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013.
Letztlich ist es eine wohl für notwendig erachtete
Folgeänderung zum Gesetz zur Änderung des Einkom-
mensteuergesetzes vom 15. Juli 2013, mit dem der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Einkom-
mensteuergesetz bereits weitgehend Rechnung getragen
wurde.
Vor Ende der letzten Legislaturperiode war eine ab-
schließende Prüfung des erforderlichen weiteren Anpas-
sungsbedarfs in der Kürze der damals zur Verfügung ste-
henden Zeit nicht mehr möglich.
Die Änderungen betreffen nun Bereiche der Ab-
gabenordnung, des Altersvorsorgeverträge-Zertifizie-
rungsgesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Bundes-
kindergeldgesetzes, des Eigenheimzulagengesetzes, des
Wohnungsbauprämiengesetzes, des Energiesteuerge-
setzes, ja sogar der Kaffeesteuerverordnung und der
deutsch-schweizerischen Konsultationsvereinbarung. Ins-
gesamt sind es 16 Gesetze und Verordnungen, die mit die-
sem Gesetzentwurf geändert werden.
Hier fällt einem wieder einmal auf, wie umfänglich
unsere Steuergesetze alles regeln wollen.
Sie fragen sich ja vielleicht auch, genauso wie ich,
welche bedeutenden Regelungen in der Kaffeesteuerver-
ordnung erfasst sind. Nun, es geht hier um die Befreiung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014 2865
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(D)(B)
von der Kaffeesteuer der – ich zitiere aus der Verordnung –
Leiter der diplomatischen und konsularischen Vertretun-
gen, ihrer diplomatischen Mitglieder, Konsularbeamten,
Mitglieder ihres Verwaltungs- und technischen Personals
und ihres dienstliche Hauspersonals sowie der Familien-
mitglieder dieser Personen. Familienmitglieder im Sinn
dieser Bestimmung sind der Ehegatte und – jetzt neu –
auch der Lebenspartner, die unverheirateten und – wie-
derum jetzt neu – nicht in einer Lebenspartnerschaft le-
benden Kinder und die Eltern, wenn sie von diesen Per-
sonen wirtschaftlich abhängig sind und in ihrem
Haushalt leben. Nicht begünstigt sind Deutsche oder sol-
che Staatenlose und Ausländer, die ihren ständigen
Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes hatten, ehe
sie zu den in Absatz 2 Nummer 2 genannten Personen
gehörten – Ende des Zitats.
Das ist doch einmal eine ganz entscheidende Vor-
schrift, die dringend neu geregelt werden musste. Es
wundert einen bei diesen zahlreichen Regelungen, dass
es nicht noch viel länger gedauert hat, bis dieses Ände-
rungsgesetz als Entwurf dem Hohen Haus zugeleitet
werden konnte.
So ganz mag sich mir allerdings nicht erschließen,
warum man auch noch ein Gesetz ändert, bei dem es seit
dem Jahr 2006 keine neuen Fälle mehr gibt, weil es aus-
gelaufen ist. Die Eigenheimzulage wird ab dem 1. Januar
2006 nämlich nicht mehr für neue Fälle gewährt und ist
damit spätestens 2013 ausgelaufen.
Es ist doch auch eher unwahrscheinlich, dass hier
noch viele Fälle vorliegen, in denen Einsprüche einge-
legt wurden, und die damit so lange verfahrensrechtlich
offengehalten wurden. Aber gründlich wie wir bei der
Gesetzgebung nun mal sind, ändern wir eben auch dieses
Gesetz.
Bei der Vorbereitung auf die Rede habe ich mich auch
noch einmal mit dem Urteil des Bundesverfassungsge-
richtes beschäftigt, zu dem es zwei abweichende Voten
der Richter gab.
In der Begründung führt das Gericht unter anderem
aus: Zweck des Splittingverfahrens ist es, Ehen unab-
hängig von der Verteilung des Einkommens zwischen
den Ehegatten bei gleichem Gesamteinkommen gleich
zu besteuern. Das Splittingverfahren nimmt hierbei den
zivilrechtlichen Grundgedanken der Ehe als Gemein-
schaft des Erwerbs und Verbrauchs auf.
Da das bei einer Lebenspartnerschaft ähnlich sei,
müsse das Einkommensteuerrecht entsprechend ange-
passt werden, begründete das Gericht sinngemäß seine
Entscheidung.
Die Verfassung stellt Ehe und Familie aber in Arti-
kel 6 Absatz 1 GG unter den besonderen Schutz der
staatlichen Ordnung. Dieser besondere Schutz wird der
Ehe zuteil, weil sie Vorstufe zur Familie sein kann, die
wiederum Voraussetzung der Generationenfolge und da-
mit der Zukunftsgerichtetheit von Gesellschaft und Staat
ist.
Wenn Ehe und Familie aber unter den besonderen
Schutz der staatlichen Ordnung gestellt sind, dann ergibt
sich zwangsläufig, dass daraus eine Ungleichbehandlung
anderer Formen des Zusammenlebens abgeleitet werden
muss. Dies ist nicht nur meine Meinung, sondern die ei-
niger rechtlich wesentlich versierterer Fachleute.
Für mich stellt sich damit die Frage, ob aus dieser
starken Betonung der Gleichheitsnorm des Artikels 3 GG
die Schutzfunktion des Artikels 6 GG für Ehe und Fami-
lie so weit eingeschränkt werden kann.
Selbstverständlich müssen wir die Entscheidung un-
seres höchsten Gerichtes akzeptieren und die Gesetze
und Verordnungen, wie im vorliegenden Entwurf ge-
schehen, anpassen.
Die Frage, ob das Verfassungsgericht die Verfassung
in ihrem Kern schützen soll oder, wie in letzter Zeit im-
mer mehr geschehen, durch politische Entscheidungen
weiterentwickeln darf, wird uns aber sicher auch noch
bei weiteren zu erwartenden Entscheidungen des Gerich-
tes beschäftigen.
Richard Pitterle (DIE LINKE): Heute reden wir zum
x-ten Mal über die steuerliche Gleichstellung gleich-
geschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Das
alles hätten wir sehr viel einfacher und vor allem früher
haben können, wenn die konservative Seite dieses Hau-
ses sich nur mal rechtzeitig der Realität gestellt hätte.
Doch weit gefehlt: Sowohl den heute vorliegenden
Gesetzentwurf als auch die vorhergehende Änderung des
Einkommensteuerrechts zum Ende der letzten Legis-
laturperiode haben Sie nur aus einem einzigen Grunde
zustande gebracht: weil Ihnen das Bundesverfassungs-
gericht im Mai letzten Jahres nämlich mal wieder die
Leviten gelesen hat. Das Gericht hat unmissverständlich
klargestellt, dass an einer steuerlichen Gleichbehandlung
von Lebenspartnerschaften auf der einen und Ehen auf
der anderen Seite kein Weg vorbeiführt.
Meine Damen und Herren von der Bundesregierung
und insbesondere auch Sie, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen von der Unionsfraktion: Bei der Frage der Gleich-
stellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe haben
Sie sich leider nicht mit Ruhm bekleckert! Im Gegenteil,
Sie haben leider eine offensichtlich eher oberflächliche
Kenntnis der Verfassung der Bundesrepublik Deutsch-
land zur Schau gestellt. Während der gesellschaftlichen
und juristischen Debatte der letzten Jahre hätte nämlich
ein Blick in das Grundgesetz genügt, um hier einmal von
selbst auf die Notwendigkeit der steuerrechtlichen
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe
zu kommen.
Aber nein, leider musste wieder einmal erst das Bun-
desverfassungsgericht tätig werden und Ihnen auf die
Finger hauen, damit es endlich zur Verwirklichung durch
die Verfassung garantierter Rechte kommt. An anderer
Stelle berufen Sie sich zwar gern mal auf das Grundge-
setz, aber wenn es dann um elementare Prinzipien wie
den Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes
geht, nehmen Sie es mit der Verfassung dann doch nicht
so genau. Das ist, mit Verlaub, schon etwas peinlich.
Immerhin ist der vorliegende Gesetzentwurf nun ein
weiterer kleiner Schritt hin zur Gleichberechtigung von
2866 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2014
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gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Ehe.
Die Fraktion Die Linke begrüßt das.
Die jetzige Legislaturperiode ist noch jung und es
bleibt Ihnen, meine Damen und Herren von der Bundes-
regierung, aller Voraussicht nach noch etwas Zeit, um
sich der weiteren Aufgaben in diesem Bereich anzuneh-
men – zumindest solange Ihre per Koalitionsvertrag
geschlossene Lebenspartnerschaft nicht vorzeitig ge-
schieden wird.
Zu diesen Aufgaben gehört unter anderem die Umset-
zung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten
steuerrechtlichen Gleichstellung von Lebenspartner-
schaften und Ehen in der Praxis – ich erinnere an die
Probleme der zuständigen Finanzverwaltungen der
Länder beim Vollzug der Besteuerung eingetragener
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Rahmen der
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Eines sollte Ihnen jedenfalls klar sein: Dieser Gesetz-
entwurf kann nur ein weiterer von vielen Schritten sein –
es gibt noch diverse Baustellen, auf denen weiter ange-
packt werden muss.
Ringen Sie sich endlich dazu durch, die Gleichstel-
lung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe auch im
Adoptionsrecht zu verwirklichen. Die Fraktion Die
Linke fordert seit langem die rechtliche Gleichstellung
und gesellschaftliche Akzeptanz der Vielfalt der Lebens-
weisen. Dazu gehören auch Einelternfamilien, Singles,
Regenbogenfamilien mit mehr als zwei Elternteilen, zu-
sammenlebende Freunde, Verwandte, Patchworkfami-
lien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich
gegen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben.
Eine Öffnung der Ehe für Lebenspartnerinnen und
Lebenspartner ist hier aus unserer Sicht nur ein Zwi-
schenschritt.
Meine Damen und Herren von der Bundesregierung,
ich hoffe für Sie, dass dies das letzte Mal war, dass das
Bundesverfassungsgericht Ihnen den Weg weisen
musste. Also setzen Sie sich konsequent für die
Abschaffung jeglicher Benachteiligung eingetragener
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gegenüber Ehe-
leuten ein.
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Koalitionsparteien wollen also dafür gelobt werden, dass
sie hier eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften im Steuerrecht auf den Weg brin-
gen. In Wahrheit aber hinkt auch diese Koalition der Le-
benswirklichkeit weit hinterher.
Während sie sich heute als Wohltäter diskriminierter
Menschen gerieren, werden sie schon bald, nämlich
beim Adoptionsrecht, erneut vom Bundesverfassungsge-
richt darüber belehrt, schwule und lesbische Lebensrea-
litäten mit Kindern zu akzeptieren und rechtlich mit der
Ehe gleichzustellen. Unermüdlich weist Karlsruhe seit
mehr als zehn Jahren darauf hin, dass die Ungleichbe-
handlung von Ehen und Lebenspartnerschaften dem
Grundgesetz widerspricht. Bislang mussten die Richter
die Einhaltung der Verfassung in jedem einzelnen Fall
erzwingen: bei der Beamtenbesoldung, bei der Erb-
schaftsteuer, bei der Grunderwerbsteuer, bei der Ein-
kommensteuer und bei der Sukzessivadoption.
Ohne die mutigen Menschen, die ihr Recht in Karls-
ruhe erstritten haben, würden Sie bis heute an ihrer Blo-
ckadehaltung festhalten.
Sie enthalten Menschen in diesem Land grundlegende
Rechte vor, meine Damen und Herren von der CDU,
CSU und auch von der SPD – und zwar weil die Bundes-
kanzlerin höchstselbst sich bei dem Gedanken an die
Gleichstellung „unwohl“ fühlt. Dabei hatte die SPD
noch vor einem halben Jahr getönt, sie stehe für eine um-
fassende – nicht nur steuerliche – Gleichstellung.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz definie-
ren Sie Lebenspartner als Angehörige im Sinne der Ab-
gabenordnung. Wie wollen Sie denn erklären, dass Le-
benspartner steuerlich eine Familie sind, sonst aber
nicht? Dieser Widerspruch muss selbst Ihnen auffallen.
Widerwillig also schießen Sie eine klaffende Gerech-
tigkeitslücke im Steuerrecht. Doch Sie pflegen immer
noch Ihre Vorurteile und Ressentiments gegen andere
Lebensentwürfe. Wie zum Beweis beklagen Sie, dass so
viele Gesetze geändert werden müssten – der ganze Auf-
wand lohne doch kaum für die wenigen Betroffenen. Da-
mit zeigen Sie, wie zynisch und unseriös Sie diese De-
batte führen.
Der einfachste und kostengünstigste Weg ist: Öffnen
Sie die Ehe. Lassen Sie zwei Menschen gleichen Ge-
schlechts einander heiraten. Vor dem Gesetz sind alle
Menschen gleich. Wenn es Ihnen nur wichtig genug
wäre, könnten Sie die Öffnung der Ehe genauso schnell
beschließen wie eine Diätenerhöhung.
33. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 4 Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
TOP 5, ZP 2 Soziales Europa
TOP 6, ZP 3 Hilfe für Flüchtlinge aus Syrien
TOP 24, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 25, ZP 5 Abschließende Beratung ohne Aussprache
ZP 6 Aktuelle Stunde zum Treffen der Bundeskanzlerin mit dem US-Präsidenten
TOP 7 Bundeswehreinsatz EU-Operation Atalanta
TOP 9 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Fleischwirtschaft)
TOP 23 Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten
TOP 11, ZP 9, ZP 10 Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen
ZP 8 Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
TOP 12 Hochschulpakt
TOP 13 Fortentwicklung des Meldewesens
TOP 14 Unterhaltsvorschuss
TOP 15 Anpassung von Finanzmarktregelungen
ZP 11, 12 Einsatz von Düngemitteln
TOP 17 Anpassung steuerlicher Regelungen
TOP 16 Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Anlagen