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    Plenarprotokoll 18/32 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 32. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen . . . . . . . . . . 2633 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2633 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2635 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2635 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2636 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2636 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2636 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2637 A Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2637 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2637 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2638 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2638 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2638 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2638 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 2639 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2639 B Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2639 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2639 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2640 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2640 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2640 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2640 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/1293 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2641 D Mündliche Frage 8 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forschung an Hochtemperaturreaktoren des Forschungszentrums Jülich Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2642 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2642 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 Mündliche Frage 9 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnehmer des runden Tisches zum Thema „Siegel in der Textilindustrie“ Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2643 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2643 B Mündliche Frage 10 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorteile eines freiwilligen Siegels für Ar- beitsstandards in der Textilindustrie gegen- über gesetzlichen Maßnahmen Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2643 D Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2644 A Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2644 D Mündliche Frage 11 Inge Höger (DIE LINKE) Exportgenehmigungen und Genehmigungs- anfragen für Gefechtsübungszentren Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2645 A Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2645 C Mündliche Frage 34 Martina Renner (DIE LINKE) Kenntnis von Bundesbehörden über die CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2646 A Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2646 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2647 A Mündliche Frage 35 Martina Renner (DIE LINKE) Zurechenbarkeit von Daten der CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ zum V-Mann Corelli Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2647 B Zusatzfrage Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2647 C Mündliche Frage 36 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schulung von Mitarbeitern des Bundes- amtes für Verfassungsschutz und des Bun- desnachrichtendienstes in der Nutzung von Datensammlungssoftware Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2647 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2648 A Mündliche Frage 37 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Einreise Edward Snowdens nach Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2648 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2648 D Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2649 C Mündliche Frage 46 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Zeitraum vom 1. April 1999 bis 31. Ja- nuar 2006 entlassene ältere Arbeitnehmer und Erstattung des Arbeitslosengeldes I durch die Arbeitgeber an die Bundesagen- tur für Arbeit Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2650 B Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2650 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 III Mündliche Frage 47 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung des Bundes an den ausgeweite- ten Leistungen für Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder noch in dieser Legislaturperiode Antwort Anette Kramme, Parl. 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Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 2665 B Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2665 C Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2666 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 2668 A Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: Friedliche Revolution in der DDR – Die Rolle der Kommunal- wahl am 7. Mai 1989 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2668 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2669 A Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2670 C Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2672 B Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2673 A Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2674 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 2675 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2675 D Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2676 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2676 B Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2677 A Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 2678 A Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2679 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2680 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2681 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 2683 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Qualitätsstandards für die mobile und sta- tionäre Pflege Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2683 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Herbert Behrens (DIE LINKE) Beanstandung lärmbedingter Betriebsbe- schränkungen an Flughäfen durch die Europäische Kommission Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2684 A Anlage 4 Mündliche Frage 3 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Quellen der Feinstaubbelastung Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2684 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 Anlage 5 Mündliche Frage 4 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anteil an Feinstaub aus Kohlekraftwerken in Polen Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2684 C Anlage 6 Mündliche Frage 5 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Geplantes Bundesamt für kerntechnische Entsorgung Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2684 D Anlage 7 Mündliche Frage 12 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Tag des barrierefreien Tourismus auf der Internationalen Tourismusbörse Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2685 A Anlage 8 Mündliche Frage 13 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Energiesparmaßnahmen im Rahmen des Dritten Nationalen Energieeffizienz-Ak- tionsplans Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2685 A Anlage 9 Mündliche Frage 14 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Austritt von Öl im Umfeld von Kavernen- speichern in Gronau-Epe Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2685 B Anlage 10 Mündliche Frage 15 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Aufrechterhaltung der Handelsbeschrän- kungen durch die EU-Antifolterliste im Zuge des Transatlantischen Freihandelsab- kommens Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. 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Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 V Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2686 D Anlage 15 Mündliche Fragen 21 und 22 Christine Buchholz (DIE LINKE) Planung der OSZE-Mission in der Ukraine; Risikoeinschätzung durch die Bundeswehr im Vorfeld der Entscheidung Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2687 A Anlage 16 Mündliche Fragen 23 und 24 Katrin Kunert (DIE LINKE) Entsendung von Inspekteuren in die Ukraine gemäß Artikel 93 des Wiener Do- kuments Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2687 C Anlage 17 Mündliche Fragen 25 und 26 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Auftrag der in die Ukraine entsandten Mi- litärbeobachter; Abwägung zwischen der Gefährdung der OSZE-Mission und der Bedeutung der möglicherweise gewonne- nen Erkenntnisse Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2688 A Anlage 18 Mündliche Frage 27 Andrej Hunko (DIE LINKE) Voraussetzungen für faire und freie Präsi- dentschaftswahlen am 25. Mai 2014 in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2688 D Anlage 19 Mündliche Fragen 28 und 29 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Voraussetzungen für die Entsendung von OSZE-Beobachtern in die Ukraine; etwaige Gewinnung von Erkenntnissen über die militärische Situation der Aufständischen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2689 A Anlage 20 Mündliche Frage 30 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Polizeiliche oder militärische Ausbildung ukrainischer Staatsangehöriger in EU- Staaten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2689 D Anlage 21 Mündliche Frage 31 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Entsendung von Militärbeobachtern in die Umgebung der ostukrainischen Stadt Slawjansk Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2689 D Anlage 22 Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vereinbarkeit deutscher Regelungen zum Ehegattennachzug mit EU-Recht Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2690 B Anlage 23 Mündliche Frage 33 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Entlassung von in gewöhnlichen Haft- anstalten untergebrachten Abschiebungs- häftlingen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2690 D Anlage 24 Mündliche Frage 38 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Einziehung der Vergütung für die Kabel- weitersendung gemäß § 20 b Urheber- rechtsgesetz VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2691 A Anlage 25 Mündliche Fragen 39 und 40 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sensibilisierung von Polizei und Justiz bei bestimmten Formen der Hasskriminalität; Abweichung von den Gründen des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2691 B Anlage 26 Mündliche Frage 41 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Einklagbare Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinde- rungen, Geschlecht und Herkunft Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2691 D Anlage 27 Mündliche Frage 42 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention auf EU-Ebene Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2692 A Anlage 28 Mündliche Fragen 43 und 44 Katrin Werner (DIE LINKE) Aktivitäten der Bundesregierung zur Überwachung der Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2692 B Anlage 29 Mündliche Frage 45 Azize Tank (DIE LINKE) Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an Juden mit Wohnsitz in Polen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2692 D Anlage 30 Mündliche Frage 48 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abbildung der Kosten für den Eurofighter im Haushalt Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2693 A Anlage 31 Mündliche Frage 49 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche über das US-amerikanische Drohnenprogramm in Afrika im Rahmen der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem US-Afrikakommando AFRICOM Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2693 C Anlage 32 Mündliche Frage 50 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur An- wendung des Grundsatzes der Gleichbe- handlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2693 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 2633 (A) (C) (D)(B) 32. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 2683 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 07.05.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 07.05.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 07.05.2014 Beyer, Peter CDU/CSU 07.05.2014 Binder, Karin DIE LINKE 07.05.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 07.05.2014 Dittmar, Sabine SPD 07.05.2014 Freese, Ulrich SPD 07.05.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 07.05.2014 Groß, Michael SPD 07.05.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Nowak, Helmut CDU/CSU 07.05.2014 Strässer, Christoph SPD 07.05.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/1293, Frage 1): Welche Qualitätsstandards definiert die Bundesregierung für die stationäre und mobile Pflege von Patienten angesichts der frei zwischen den Trägern der Pflege und den Krankenver- sicherungen auszuhandelnden Stundenpflegesätze? Wesentliche Aussagen zu Qualitätsmaßstäben und zu Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsma- nagement, das auf eine stetige Sicherung und Weiterent- wicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist, werden in den „Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Wei- terentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und stationären Pflege“ gemäß § 113 Elftes Buch Sozialge- setzbuch, SGB XI, von den Vertragsparteien – Spitzenver- band Bund der Pflegekassen, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesvereini- gung der kommunalen Spitzenverbände und Vereinigun- gen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spit- zenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie unabhängiger Sachverständiger – ver- einbart. Darüber hinaus sollen Expertenstandards in der Pflege den allgemein anerkannten Stand der medizi- nisch-pflegerischen Erkenntnisse zu bestimmten The- men konkretisieren und den professionell Pflegenden Unterstützung, Sicherheit und praktische Expertise im Pflegealltag geben. Bis 2008 wurden mit finanzieller Förderung durch das BMG mehrere Expertenstandards, unter anderem zu den Themen „Dekubitusprophylaxe“, „Entlassungsmanagement“, „Sturzprophylaxe“ , „Konti- nenzförderung“ erarbeitet. Mit dem Pflege-Weiterent- wicklungsgesetz 2008 wurden die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards in den institutio- nellen Rahmen und den rechtlichen Zusammenhang des SGB XI gestellt. Zurzeit wird auf dieser Grundlage (§ 113 a SGB XI) durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, DNQP, als bundes- weitem Zusammenschluss von Fachexperten aus Pflege- wissenschaft und Pflegepraxis der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ entwickelt. Hinsichtlich der für die häusliche Krankenpflege gel- tenden Qualitätsstandards gilt Ähnliches: Nach § 132 a Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, ist es Aufgabe des Spitzenverbandes Bund der Krankenkas- sen, mit den für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Richtlinie „häusliche Krankenpflege“ des Gemeinsamen Bundes- ausschusses Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege abzugeben. In diesen Rahmenempfehlungen sind auch Qualitätssiche- rungsmaßnahmen zu vereinbaren. Entsprechende Verein- barungen wurden bislang zu Vorgaben zur Anerkennung verantwortlicher Pflegefachkräfte getroffen. Weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen noch vereinbart werden. Soweit in der Rahmenempfehlungen (noch) keine Vorgaben enthalten sind, haben die Krankenkassen mit den Pflegediensten in den Verträgen nach § 132 a Abs. 2 SGB V Vorgaben zur Qualitätssicherung zu vereinbaren. Kommt eine Einigung zwischen den Vertragsparteien nicht zustande, kann der Vertragsinhalt durch eine von den Parteien zu bestimmende Schiedsperson festgelegt Anlagen 2684 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) werden. In Bezug auf den Inhalt und die Qualität der Krankenpflege haben die Krankenkassen insbesondere sicherzustellen, dass eine den Bedürfnissen der Versi- cherten gerecht werdende, qualifizierte Behandlungs- pflege gewährleistet ist. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 2): Unter welchen Bedingungen kann die Europäische Kom- mission, die nach Aussage der Bundesregierung weiterhin kein unmittelbares „Vetorecht ... bei der Einführung von lärm- bedingten Betriebsbeschränkungen“ (Ausschussdrucksache 18(15)29 des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruk- tur des Deutschen Bundestages) an Flughäfen haben wird, mittels eines Vertragsverletzungsverfahrens lärmbedingte Be- triebsbeschränkungen monieren und gegebenenfalls aufhe- ben? Nach der EU-Betriebsbeschränkungsverordnung be- sitzt die Europäische Kommission lediglich ein Prüfrecht bezüglich des Verfahrens, welches der Einführung einer lärmbedingten Betriebsbeschränkung zugrunde gelegt wird. Werden durch die Kommission Verfahrensfehler festgestellt, kann sie eine Stellungnahme abgeben. Eine lärmbedingte Betriebsbeschränkung kann von der Kom- mission nicht aufgehoben werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 3): Sieht die Bundesregierung aufgrund der Daten des Um- weltbundesamtes eine Zunahme von Feinstaub, vor allem in Ballungsräumen, und was sind nach Kenntnis der Bundesre- gierung die Hauptquellen für die Belastung? Die Bundesregierung sieht aufgrund der Daten des Umweltbundesamtes keine Zunahme von Feinstaub. Die Feinstaubjahresmittelwerte weisen nach Auswertungen des Umweltbundesamtes über den Beobachtungszeit- raum 2000 bis 2013 eine leichte Abnahme auf. Der euro- parechtlich vorgegebene Feinstaubjahresmittelgrenzwert wurde im Jahr 2013 deutschlandweit eingehalten, in den vorhergehenden Jahren traten nur vereinzelte Grenz- wertüberschreitungen an besonders verkehrsbelasteten Messstationen auf. Auf Grundlage der aktuellen Daten der Länder auf der Homepage des Umweltbundesamtes geht die Bun- desregierung davon aus, dass im Jahr 2014 absehbar mehr Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwerts auf- treten werden als in den Vorjahren. Zurückzuführen ist dies darauf, dass das Frühjahr 2014 durch eine meteoro- logisch auffällig lang anhaltende trockene, sonnige und windstille Episode charakterisiert war, die die Anreiche- rung von Feinstaub in den belasteten Gebieten begüns- tigt hat. Bund und Länder haben in der Vergangenheit um- fangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Partikelemis- sionen zu verringern. Damit der Feinstaubtagesmittel- grenzwert nicht nur bei meteorologisch unauffälligen Situationen in der Regel eingehalten wird, sollten die Partikelemissionen durch ein Bündel von Maßnahmen weiter verringert werden. Hohe lokale Feinstaubkonzentrationen entstehen in erster Linie durch die Emissionen des Verkehrs. Zuneh- mend an Bedeutung gewinnen zudem mit Festbrenn- stoffen betriebene Kleinfeuerungsanlagen. Diese Quell- gruppe emittiert, ähnlich wie der Verkehrsbereich, in niedriger Höhe und trägt damit unmittelbar zur lokalen Immissionsbelastung bei. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 4): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der An- teil an Feinstaub aus Kohlekraftwerken in Polen, und welche Gebiete waren die Ursache für die Überschreitung der Grenz- werte (bitte mit Datumsangaben; Artikel: „Warum die Fein- staub-Belastung jetzt schon groß ist“, Die Welt, 15. April 2014)? Über den Beitrag aus polnischen Kohlekraftwerken an der Feinstaubbelastung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Transport aus entfernten Emissionsquellen trägt grundsätzlich zur Immissionsbe- lastung bei, wobei die Höhe im Einzelnen von den meteo- rologischen Bedingungen bestimmt ist. Episoden mit ho- her Feinstaubkonzentration werden jedoch ebenso wie die Feinstaubjahresmittelkonzentrationen zu einem ho- hen Anteil durch nationale Emissionen verursacht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit Aus- nahme der Station Stuttgart Neckartor mit Stand 30. April 2014 für das Jahr 2014 aufgrund der erlaubten 35 Über- schreitungstage noch keine Grenzwertüberschreitung beim Tagesmittelgrenzwert vorliegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 5): Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über den Standort des zu gründenden Bundesamts für kern- technische Entsorgung, und welche Anforderungen hat sie an die Bewerber gestellt? Über Anforderungen an den Standort für das Bundes- amt für kerntechnische Entsorgung wurde von der Bun- desregierung nicht entschieden. Insofern wurden auch keine Anforderungen an Gemeinden, die sich in Eigen- initiative um den Standort beworben haben, mitgeteilt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 2685 (A) (C) (D)(B) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 12): Inwieweit wurden aus Sicht der Bundesregierung die mit dem – vom Bund geförderten – Tag des Barrierefreien Touris- mus auf der Internationalen Tourismusbörse, ITB, am 7. März 2014 verbundenen Ziele erreicht, und welche Planungen bzw. Schlussfolgerungen gibt es seitens der Bundesregierung für einen Tag des Barrierefreien Tourismus auf der ITB 2015? Der Tag des Barrierefreien Tourismus fand in diesem Jahr zum dritten Mal auf der ITB statt und wurde auf Be- schluss des Deutschen Bundestages von der Deutschen Zentrale für Tourismus, DZT, erfolgreich durchgeführt. Die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke hielt ein mit viel Beachtung aufgenommenes Grußwort. Die Ziele der Veranstaltung wurden erreicht. Für die ITB 2015 ist erneut ein Tag des Barrierefreien Tourismus vorgesehen. Entsprechende Mittel sind im Entwurf des Bundeshaushalts für 2015 eingeplant. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 13): Welche Energieeinsparmaßnahmen hat die Bundesregie- rung im Rahmen des Dritten Nationalen Energieeffizienz-Ak- tionsplans – 3. NEEAP – am 30. April 2014 nach Brüssel ge- meldet, und welche Energieeinsparungen in Megajoule erwartet die Bundesregierung durch diese Maßnahmen – bitte Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen und der jeweili- gen erwarteten Energieeinsparungen? Der Entwurf des Dritten Nationalen Energieeffizienz- Aktionsplans, 3. NEEAP, wird derzeit intern geprüft und soll anschließend zeitnah ressortabgestimmt werden. Entsprechend § 3 Abs. 4 des Gesetzes über Energie- dienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnah- men, EDL-Gesetz, soll der 3. NEEAP vor der Sommer- pause vom Kabinett beschlossen, an die Europäische Kommission übermittelt und veröffentlicht werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 14): Wie bewertet die Bundesregierung den Austritt einer gro- ßen Menge Öl im Umfeld von Kavernenspeichern in Gronau- Epe (siehe unter anderem www.rp-online.de/nrw/oelaustritt- in-gronau-kaverne-unter-verdacht-aid-1.4204871), und in wel- cher Weise ist dieses Ereignis Anlass für die Bundesregierung, vorhandene Öl- und Gaskavernenspeicher generell auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen? Die Genehmigung und Überwachung von Unter- grundspeichern ist eigenständige Aufgabe der Länder. Für die Untergrundspeicher in Gronau-Epe ist demnach die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach Auskunft der Landesregierung wird die Ursache des Ölaustritts derzeit untersucht, und es liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Daher kann auch vor Abschluss der Untersuchungen und Klärung der Ur- sache des Ölaustritts keine Aussage zur Notwendigkeit einer zusätzliche Überprüfung der Sicherheit von Unter- grundspeichern getroffen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 15): Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass in dem geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen zwi- schen der Europäischen Union und den USA die Handelsbe- schränkungen durch die EU-Antifolterliste etwa für Pharma- zeutika, die zu Hinrichtungszwecken verwendet werden können, aufgehoben werden, und wird sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen, dass diese Handelsbeschränkungen auch wei- terhin in Kraft bleiben? Grundsätzlich werden die in der EU geltenden Re- geln von den Verhandlungen zwischen der EU und den USA nicht berührt, so auch die Bestimmungen der An- tifolterverordnung (EG) Nr. 1236/2005. Der Bundesre- gierung ist nicht bekannt, dass die Verbote und Geneh- migungspflichten dieser Verordnung Gegenstand des TTIP-Freihandelsabkommens sein werden. Falls das Thema von US-Seite als „Handelshemmnis“ für die Agenda vorgeschlagen würde, würde sich die Bundesre- gierung dagegen aussprechen. Sie wird sich für die Fort- geltung der Antifolterverordnung einsetzen, auch gegen- über den USA. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Fragen der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Fragen 16 und 17): Wie erklärt die Bundesregierung die widersprüchlichen Aussagen – einerseits antwortete ein US-Militärsprecher nach einem Treffen hochrangiger deutscher und amerikanischer Militärs im US-Afrikakommando, AFRICOM, in Stuttgart- Möhringen laut Stuttgarter Zeitung vom 30. April 2014 auf die Frage, ob über die US-Kampfdrohnen gesprochen worden sei, man koordiniere Einsätze eng mit den Verbündeten und den afrikanischen Partnern, andererseits behauptete die Bun- desregierung in früheren Antworten auf mündliche und schriftliche Anfragen (Bundestagsdrucksache 17/14401 und andere) stets bezüglich der im AFRICOM koordinierten US- Drohneneinsätze, sie verfüge über keine eigenen Erkenntnisse über diese Drohneneinsätze –, und welche Aktivitäten und Aufgabenbereiche der Bundeswehr und Nachrichtendienste umfasst konkret die Koordination solcher Einsätze? Welche Sicherheitsmissionen im Rahmen des Antiterror- kampfes unterstützt AFRICOM (siehe Stuttgarter Zeitung vom 30. April 2014), und um welche amerikanisch-deutschen Vereinbarungen handelt es sich – bitte vollständiges Doku- ment anfügen, mit denen die AFRICOM-Aktivitäten in Deutschland und Afrika in voller Übereinstimmung sind? 2686 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 16: Ziel der Stabsgespräche der Abteilung Strategie und Einsatz des Bundesministeriums der Verteidigung mit dem United States Africa Command, US-AFRICOM, am 29. April 2014 war es, ein wechselseitiges Verständ- nis des jeweiligen Engagements in Afrika zu erzielen und Koordinationsbedarf bzw. mögliche Kooperations- felder zu identifizieren. Einsätze amerikanischer unbe- mannter Luftfahrzeuge in Afrika waren nicht Thema der Gespräche. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Vereinigten Staaten von Amerika Einsätze unbemannter Luftfahr- zeuge in Afrika keineswegs mit Deutschland koordinie- ren und es keine Aktivitäten der Bundeswehr gibt, die ei- ner Koordinierung derartiger Einsätze dienten. Zu Frage 17: AFRICOM unterstützt die Sicherheitskräfte einzel- ner afrikanischer Staaten bei der Bekämpfung bewaffne- ter Gruppierungen. Beispiele sind die AFRICOM-Mis- sionen in der Republik Uganda, der Republik Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo, Libyen, der Tune- sischen Republik, der Bundesrepublik Somalia, der Sa- helregion und der Zentralafrikanischen Republik. Im Rahmen der Gespräche am 29. April 2014 wurde ein Überblick über die oben genannten Operationen ge- geben. Eine Zuordnung bestimmter Missionen/Operatio- nen zur Bekämpfung des Terrorismus erfolgte dabei nicht. Der Schwerpunkt der Arbeit von US-AFRICOM liegt im Ansatz der Ertüchtigung nationaler und regiona- ler Sicherheitskräfte und -strukturen, den sowohl Deutschland als auch die USA für erfolgversprechend halten. Bei den amerikanisch-deutschen Vereinbarungen han- delt es sich um das NATO-Truppenstatut und das Zusatz- abkommen zum NATO-Truppenstatut. Danach richten sich die Rechtsstellung und damit die Befugnisse der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streit- kräfte. Gemäß Art. II des NATO-Truppenstatuts haben Streitkräfte aus NATO-Staaten insbesondere das Recht des Aufnahmestaats zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbaren- den Tätigkeit zu enthalten. Zusätzlich müssen militäri- sche Operationen dem Recht des handelnden Staats sowie seinen internationalen Verpflichtungen entspre- chen. Darüber hinaus gilt – auch aus verfassungsrechtli- cher Sicht – der Grundsatz, dass von deutschem Staats- gebiet aus keine völkerrechtswidrigen militärischen Einsätze ausgehen dürfen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 18): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Angriff auf politische Gefangene im Evin-Gefängnis durch die iranischen Sicherheitskräfte, und welche Maßnahmen hat sie in diesem Zusammenhang ergriffen? Die Bundesregierung geht Berichten nach, wonach am 17. April 2014 aufgrund von Übergriffen von staatli- cher Seite mehrere Gefangene im Trakt 350 des Tehera- ner Evin-Gefängnisses ernsthaft und zum Teil schwer verletzt worden sein sollen. Berichten zufolge fanden die Misshandlungen offenbar im Zusammenhang mit einer Durchsuchung und einer anschließenden Verle- gung in Einzelhaft von circa 30 Gefangenen – darunter auch der Träger des Nürnberger Menschenrechtspreises Abdolfattah Soltani – statt. Aus Protest traten Soltani und 30 weitere Häftlinge in einen mehrtägigen Hunger- streik. Die Deutsche Botschaft in Teheran hat im iranischen Außenministerium démarchiert und die Islamische Re- publik Iran zur Einhaltung ihrer internationalen Ver- pflichtungen zum Schutz von Inhaftierten und einer um- fassenden Aufklärung der Vorfälle aufgefordert. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 19): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von der US-amerikanischen Regierung gestützten Indizien über die Unterstützung der ostukrainischen Separatisten durch Russland? Die Berichte über die genannten Indizien sind der Bundesregierung bekannt. Generell gilt: Das koordinierte Vorgehen und die Aus- rüstung bewaffneter Kräfte in der Ostukraine weisen deut- lich auf eine Unterstützung durch staatliche russische Stellen hin. Dabei kann eine Unterstützung in verschie- denen Formen geleistet werden, so durch logistische Hil- feleistung oder die Schaffung eines begünstigenden Um- felds. Diese Bewertung gründet sich auf verschiedene Quel- len einschließlich der Berichte der OSZE-Beobachter- mission sowie Informationen unserer Partner. Die eskalatorische Rhetorik offizieller russischer Stel- len zur Lage in der Ostukraine und die fortgesetzte Prä- senz russischer Truppen an der russischen Westgrenze tra- gen maßgeblich zu den Spannungen in der Region bei. Die EU, die G 7 und die Bundesregierung haben die Russische Föderation daher wiederholt dazu aufgerufen, sich von den gewaltsamen Aktionen der Separatisten zu distanzieren und zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 20): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der militäri- sche Anführer der prorussischen Aufständischen in der östli- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 2687 (A) (C) (D)(B) chen Ukraine, Igor Strelkow, der sich selbst als Kommandie- render der Donbass-Streitkräfte ausgibt (dpa, 28. April 2014) und angibt, mit seiner auf der Krim rekrutierten „Einheit“ nach Slawjansk gekommen zu sein (Die Welt, „Die seltsame Show der Separatisten“, 28. April 2014), ein Offizier des rus- sischen Auslandsgeheimdienstes GRU ist (Die Welt, 28. April 2014), und, falls ja, was unternimmt die Bundesregierung ge- genüber der russischen Regierung für die Freilassung der ge- gebenenfalls unter Befehlsgewalt eines russischen Geheim- dienstoffiziers in Slawjansk gefangen gehaltenen Mitglieder der OSZE-Mission – OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa? Die Bundesregierung war in intensivem Kontakt mit der russischen Regierung, damit diese ihren Einfluss zur Freilassung der Militärbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, geltend machte. Dazu haben auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Präsident Putin und der Bundes- minister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, mit seinem Amtskollegen Lawrow telefoniert. Wir sind froh und erleichtert, dass die Beobachter inzwischen freigekommen sind. Zu dem Fall Igor Strelkow verfügt die Bundesregie- rung nicht über ausreichend belastbare Informationen, um hierzu eine Aussage treffen zu können. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Fragen der Ab- geordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1293, Fragen 21 und 22): Welche Bestandteile der ukrainischen Streitkräfte sollte die derzeit im ostukrainischen Slawjansk festgehaltene OSZE- Mission inspizieren – bitte aufschlüsseln nach Einheit, Ort, geplantem Inspektionszeitpunkt –, bevor sie von separatisti- schen Kräften festgenommen wurde? Hat die Bundesregierung oder die Bundeswehr vor der Entscheidung, Bundeswehrangehörige in die Ostukraine zu entsenden, eine Risikoeinschätzung getroffen, und welche Schlussfolgerungen hat sie daraus bezüglich der Gefährdung für Leib und Leben der Inspektoren gezogen? Zu Frage 21: Auftrag von Inspektionen gemäß dem Wiener Doku- ment der Organisation für Sicherheit und Zusammenar- beit in Europa, OSZE, ist, festzustellen, ob es im bezeich- neten Gebiet der Inspektionsmaßnahme ungewöhnliche militärische Aktivitäten gibt. Dies schließt sowohl ukrai- nische als auch mögliche andere militärisch relevante Aktivitäten im bezeichneten Gebiet ein. Eine Inspektion spezieller Truppenteile der ukraini- schen Streitkräfte war am fraglichen Tag nicht geplant. Zu Frage 22: Bei der Entscheidung der Bundesregierung über eine deutsche Inspektion in der Ukraine wurden die vorlie- genden Informationen über die Sicherheitslage für die Risikoabschätzung berücksichtigt. Dabei wurden ver- fügbare Erkenntnisse aus vorangegangenen internationa- len Inspektionen in der Ukraine einbezogen. Eine Involvierung in gewaltsame Auseinandersetzungen oder eine Geiselnahme war zum Zeitpunkt der Entschei- dung und Planung nicht zu erwarten. Eine Bewertung der zu Beginn der Mission herrschenden tagesaktuellen Sicherheitsrisiken kann nicht vorweggenommen werden, insbesondere bei einer sich rasch wandelnden Lageent- wicklung vor Ort. Daher trifft der Leiter des Inspektionsteams nach Rücksprache mit dem Begleitteam des Gastlandes tages- aktuell notwendige weitere Entscheidungen. Diese ba- sieren auf den ihm zur Verfügung stehenden Informatio- nen und seiner Bewertung der Lage vor Ort. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Fragen der Ab- geordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Fragen 23 und 24): Wurde seitens der Bundesregierung oder der ukrainischen Übergangsregierung gemäß Art. 93 des Wiener Dokuments der Versuch unternommen, das in der Besuchsregion vorhan- dene „andere bewaffnete Personal“ – prorussische Aufständi- sche – in angemessener Weise von der Anwesenheit der Inspekteure zu informieren, und falls nein, weshalb nicht? Hält die Bundesregierung insbesondere die Entsendung von nahezu ausschließlich NATO-Militärangehörigen für diese Inspektion für einen geeigneten Schritt, um die Situation in der Ukraine zu deeskalieren und Vertrauen zwischen den Konfliktparteien herzustellen? Zu Frage 23: Das deutsche Inspektionsersuchen an die Ukraine wurde gemäß den Bestimmungen des Wiener Doku- ments am 16. April 2014 über das Kommunikationsnetz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, zeitgleich und unter Angabe der Koordi- naten des Inspektionsgebiets an alle 57 OSZE-Mitglied- staaten und Vertragsparteien des Wiener Dokuments no- tifiziert. Vor Ort ist der Gaststaat für die Gewährleistung der Sicherheit der Inspektoren im Sinne aller dazu einschlä- gigen Bestimmungen des Wiener Dokuments verant- wortlich. Über eine eventuelle Unterrichtung der Auf- ständischen durch ukrainische Behörden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung selbst stand in keinem direkten Kontakt mit irregulären bewaffneten Kräften. Zu Frage 24: Die Zusammensetzung des multinationalen Inspek- tionsteams ist das Ergebnis eines internationalen Ab- stimmungsprozesses über die Abfolge und Zusammen- setzung einer Reihe von Inspektionen nach dem Wiener Dokument in der Ukraine – und nicht Ausdruck von Bündniszugehörigkeiten. Eine Inspektionsteilnahme setzt außerdem zunächst die Bereitschaft und Fähigkeit einzelner Staaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, zur Entsendung von Inspektoren voraus. 2688 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Jedem Teilnehmerstaat der OSZE und des Wiener Doku- ments stand es jederzeit frei, sich zur Teilnahme an einer solchen Inspektion zu melden. An der deutschen Inspektion nahm bekanntlich auch ein Gastinspektor aus dem Königreich Schweden als ei- ner von vier Gastinspektoren teil. Schweden gehört nicht der NATO an, ebenso wie zum Beispiel die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Republik Finnland, die sich ebenfalls an Gebietsinspek- tionen auf der Grundlage des Wiener Dokuments betei- ligt haben. Für die Entsendung von Missionen auf der Grundlage des Wiener Dokuments in die Ukraine zur Beobachtung militärischer Aktivitäten unter dem Dach der OSZE be- stand seit Beginn der Krise breite Unterstützung im OSZE-Kreis. Bis zu 30 OSZE-Staaten haben sich auf Einladung der Ukraine gleich an der ersten Folge von In- spektionen nach dem Wiener Dokument in der Ukraine vom 5. bis 20. März 2014 beteiligt. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Fragen des Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/1293, Fragen 25 und 26): Hat die Bundesregierung oder zumindest der Bundes- minister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, oder die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, bei ihrer Entscheidung, Militärbeobachter im Rahmen einer vereinbarten Verifikationsmission der OSZE in die Ukraine zu entsenden, eine Abwägung zwischen der Gefähr- dung der vertraglich vereinbarten zivilen OSZE-Mission und der Bedeutung der möglicherweise gewonnenen Erkenntnisse vorgenommen? Welchen konkreten Auftrag haben die entsandten Militär- beobachter gehabt, und warum wurde der Deutsche Bundes- tag nicht vor der Entsendung der Delegation in die Entschei- dung einbezogen? Zu Frage 25: Die Special Monitoring Mission der OSZE in der Ukraine, die am 22. März 2014 ihre Arbeit aufgenom- men hat, und die Inspektionen nach dem Wiener Doku- ment der OSZE erbringen in ihren jeweiligen Aufgaben- gebieten Erkenntnisse zur Lage vor Ort und können einander komplementieren. Für beide Missionen gilt: Die Aufgabenerfüllung ist mit einer Bewertung von Sicherheitsrisiken abzuwägen. Das Gleiche gilt auch für die Wahlbeobachtermission der OSZE zur Beobachtung der für den 25. Mai 2014 vorgesehenen Präsidentschaftswahlen in der Ukraine. Für die Sicherheit der WD-Inspektoren vor Ort ist das Gastland zuständig. Die abschließende Entscheidung zum Ablauf der Inspektion liegt beim Leiter des Inspek- tionsteams. Diese Entscheidung trifft er nach Rückspra- che mit dem Begleitteam des Gastlandes sowie den Gast- inspektoren der anderen Teilnehmerstaaten tagesaktuell auf der Grundlage aller ihm zur Verfügung stehenden In- formationen und seiner Bewertung der aktuellen Lage vor Ort. Dabei steht die Sicherheit der Inspektoren- gruppe an erster Stelle. Die jüngsten Erfahrungen der WD-Inspektoren wie auch der Missionsangehörigen der Special Monitoring Mission der OSZE haben leider gezeigt, dass angesichts der sich sehr rasch verändernden Lageentwicklung vor Ort ein Restrisiko nicht auszuschließen ist. Zu Frage 26: Gemäß dem Wiener Dokument der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, ist Auftrag von Inspektionen, festzustellen, ob es im be- zeichneten Gebiet der Inspektionsmaßnahme ungewöhn- liche militärische Aktivitäten gibt. Dies schließt im kon- kreten Fall sowohl Streitkräfte der Ukraine als auch andere militärische Kräfte im bezeichneten Gebiet ein. Inspektionen nach dem politisch verbindlichen Wie- ner Dokument sind generell vertrauens- und sicherheits- bildende Maßnahmen aller 57 OSZE-Staaten. Sie sind seit Jahrzehnten routinemäßig erprobt und werden von allen Teilnehmerstaaten genutzt. Die Inspektoren sind grundsätzlich unbewaffnet und genießen gemäß dem Wiener Dokument diplomatischen Schutz und Immuni- tät. Derartige unbewaffnete militärische Inspektionen dienen der Rüstungskontrolle, Vertrauensbildung und Transparenz im Anwendungsgebiet des Wiener Doku- ments. Sie sind keine bewaffneten Einsätze und auch in keiner Weise mit bewaffneten Einsätzen vergleichbar. Sie bedürfen daher keiner Befassung des Deutschen Bundestages. Gleichwohl sind die betroffenen Aus- schüsse bei verschiedenen Gelegenheiten über die Akti- vitäten der OSZE informiert worden. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1293, Frage 27): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Vorausset- zungen für faire und freie Wahlen bei den Präsidentschafts- wahlen am 25. Mai 2014 in der Ukraine zu unterstützen, und unter welchen Umständen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Durchführung der Wahl das Risiko birgt, zu einer Eskalation der Krise in der Ukraine beizutragen? Die Bundesregierung setzt sich in Abstimmung mit den Parteien dafür ein, dass die Voraussetzungen für faire und freie Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014 gegeben sind. Die zentrale politische Bemühung gilt der Wiederbelebung des Genfer Prozesses mit dem Ziel der konkreten Umsetzung der Beschlüsse der Genfer Erklä- rung. Ein weiterer Beitrag ist die Beobachtung der Wahlen durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenar- beit in Europa. Die Bundesregierung hat sich bereits im Vorfeld im Rahmen der EU für eine Verbesserung des Wahlgesetzes entsprechend den Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschen- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 2689 (A) (C) (D)(B) rechte, ODIHR, eingesetzt. Inzwischen ist das neue Wahlgesetz verabschiedet. ODIHR beurteilt die ukraini- schen Maßnahmen zur Vorbereitung der Wahlen insge- samt positiv. Die ODIHR-Wahlbeobachtungsmission wird von der Bundesregierung unterstützt. Sie wird insgesamt 100 Lang- zeitbeobachter und 900 Kurzzeitbeobachter umfassen. Deutschland wird bis zu 15 Prozent der Kurzzeitbe- obachter stellen und finanzieren. Der stellvertretende Leiter des Langzeitbeobachterteams ist von der Bundes- regierung sekundiert. Daneben ist die endgültige positive Bescheidung ei- nes Projektantrags zur Wahlbeobachtung durch eine anerkannte europäische Nichtregierungsorganisation, die seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig ist, in Vorbe- reitung. Die Wahl selbst ist nach Überzeugung der Bundes- regierung ein zentraler Schritt in Richtung auf eine poli- tische Stabilisierung der Ukraine. Jedoch teilen nicht alle Seiten diese Überzeugung zum jetzigen Zeitpunkt. Ge- rade deshalb setzt sich die Bundesregierung so nach- drücklich für eine Deeskalation und eine Umsetzung der Genfer Erklärung ein. Diese bietet eine Grundlage für die faire Berücksichtigung der Interessen aller Seiten und deren friedliche Durchsetzung. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Fragen 28 und 29): Welche Voraussetzungen müssen nach Maßgabe der Bun- desregierung erfüllt sein, um von „OSZE-Beobachtern“ (siehe Website des Auswärtigen Amts) zu sprechen, und bleibt die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, bei ihrer Darstellung vom 28. April 2014, dass die Zustim- mung aller OSZE-Länder zu diesem Einsatz erfolgte? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundes- wehrangehörigen auch Erkenntnisse über die militärische Si- tuation der Aufständischen gewonnen haben, und aus wel- chem Grund wurden in den Karten der Inspektoren Standorte von prorussischen Einheiten und Checkpoints aufgezeichnet (vergleiche WirtschaftsWoche vom 27. April 2014, heise.de vom 28. April 2014)? Zu Frage 28: Das Wiener Dokument der Verhandlungen über ver- trauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen ist eine politisch verbindliche Vereinbarung aller OSZE-Teilneh- merstaaten. Es regelt militärische Aspekte von Vertrauen und Sicherheit. Seit Anfang der 1990er-Jahre ist es ein zentraler Pfeiler des rüstungskontrollpolitischen Acquis der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE. Inspektionen auf der Grundlage des Wiener Dokuments sind damit Beobachtungen unter dem Dach der OSZE. Das deutsche Ersuchen um eine Beobachtungsmis- sion wurde am 16. April 2014 vertragsgemäß an die Ukraine sowie alle übrigen 56 OSZE-Staaten notifiziert. Die Note enthält Details zur Mission wie zum Beispiel dem Inspektionsgebiet, den Teilnehmern und der geplan- ten Inspektionsdauer. Kein OSZE-Staat – auch nicht die Russische Föderation – hat in den zuständigen Gremien in Wien, insbesondere dem Forum für Sicherheitskoope- ration, Bedenken gegen diese Mission geäußert. Missionen in der Ukraine auf der Grundlage des Wie- ner Dokuments wurden vielmehr sofort ab Beginn der Krise von einer breiten Mehrheit der OSZE-Staaten aus- drücklich begrüßt. Das belegt auch die Teilnahme von zeitweilig bis zu 50 Vertretern aus 30 OSZE-Staaten, die auf eine erste Einladung der Ukraine zu einer entspre- chenden Mission ab dem 5. März 2014 reagierten. Zu Frage 29: Es ist das Ziel von Inspektionen nach dem Wiener Dokument, mögliche militärische Aktivitäten in einem bestimmten Gebiet zu beobachten. Das Gebiet wird in der Notifikation geografisch bezeichnet. Die Inspektoren können sich im bezeichneten Gebiet ihrer Inspektion prinzipiell frei bewegen. Damit sind sie natürlich auch in der Lage, allgemeine Erkenntnisse zur Situation im Mis- sionsgebiet zu erlangen. Angesichts von Spannungen vor Ort ist es zudem ge- boten, dass das Team auch Hinweise auf Besonderheiten berücksichtigt, die auf die Sicherheit oder den Ablauf der Mission Einfluss haben können. Hierzu gehören zum Beispiel auch Hinweise auf paramilitärische Aktivitäten oder etwa Checkpoints. Ob derartige Checkpoints in Karten der Inspektoren aufgenommen wurden, lässt sich noch nicht beantworten. Entsprechende Karten der Mis- sion liegen noch nicht vor bzw. konnten noch nicht aus- gewertet werden. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abge- ordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 30): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nicht Teil der ukrainischen Sicherheitskräfte waren, aber womöglich Or- ganisationen der extremen Rechten angehörten, im Laufe des vergangenen oder Anfang dieses Jahres in EU-Staaten polizei- liche oder militärische Ausbildungen erhalten haben, und was kann sie über diese Ausbildungen mitteilen? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Seitens der Bundesrepublik Deutschland werden ak- tuell keine polizeilichen oder militärischen Ausbildungs- maßnahmen mit der Ukraine durchgeführt. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 31): Welche Person oder Institution hat konkret die Entsendung der drei Militärbeobachter der Bundeswehr in die Umgebung 2690 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) der ostukrainischen Stadt Slawjansk (www.stuttgarter-nachrich ten.de/inhalt.ukraine-krise-verwirrung-um-den-beobachter-ein satz.4209e466-fa1b-4c9c-8a8e-22c0995d0fa8.html) veranlasst, und mit welchem genauen Auftrag wurden sie entsandt – bitte unter Angabe des Datums? Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundes- wehr in Geilenkirchen, ZVBw, stellt grundsätzlich die Er- füllung von Rechten und Pflichten sicher, die Deutschland aus Verträgen und Abkommen der Rüstungskontrolle, Vertrauens- und Sicherheitsbildung, Abrüstung und Nichtverbreitung erwachsen. Dazu gehört auch die orga- nisatorische, logistische und inhaltliche Einsatzplanung und Durchführung von Missionen nach dem Wiener Do- kument und deren Nachbereitung. Im Falle der Missionen in der Ukraine auf der Grund- lage des Wiener Dokuments hatte die ukrainische Regie- rung Anfang März eine entsprechende Einladung an alle OSZE-Staaten ausgesprochen. Die zuständigen Ressorts – AA und BMVg – haben daher – gemeinsam und in Abstimmung mit dem Bun- deskanzleramt – die Frage einer deutschen Beteiligung an derartigen Missionen grundsätzlich geprüft und poli- tisch übereinstimmend befürwortet. Die multinationale Inspektion unter deutscher Leitung ab dem 21. April 2014 erfolgte auf Basis einer bilatera- len Vereinbarung zwischen der Ukraine und Deutsch- land. Vereinbart wurde die Durchführung einer vertrau- ens- und sicherheitsbildenden Maßnahme gemäß Wiener Dokument 2011 Kapitel X auf dem Territorium der Ukraine. Inspektionsgebiet und Modalitäten der Inspektion wurden durch das ZVBw unter Berücksichtigung der Lage und in Abstimmung mit den ukrainischen Gastge- bern sowie unter Berücksichtigung aktueller Erfahrun- gen gleichartiger vorangegangener WD-Inspektionen anderer OSZE-Teilnehmerstaaten festgelegt. Das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt haben das Vorhaben am 3. April 2014 gebilligt. Einzelheiten zum Ablauf der Inspektion vor Ort, zum Beispiel Fahrtroute und tägliche Schwerpunkte der Be- obachtung, wurden mit den Gastinspektoren – je ein Gastinspektor aus der Republik Polen, dem Königreich Dänemark, dem Königreich Schweden und der Tsche- chischen Republik – und dem ukrainischen Begleitteam, das für die Sicherheit der Mission verantwortlich war, abgesprochen. Der Leiter der Inspektion entschied täg- lich auf Grundlage aller Informationen und seiner Be- wertung der Lage über den konkreten Ablauf. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 32): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Schlussantrag des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 30. April 2014 in dem Verfahren Dogan (C138/13) des Euro- päischen Gerichtshofs, insbesondere in Hinblick auf einen möglichen Erlass zum Verzicht auf bislang geforderte Sprach- nachweise als Bedingung für den Ehegattennachzug bis zu einem Urteil des EuGH in dieser Sache, weil nach Ansicht des Generalanwalts die deutsche Regelung nicht mit dem EWG-Türkei-Assoziationsrecht und mit der EU-Familien- zusammenführungsrichtlinie vereinbar ist – bitte begründet ausführen –, und welche Konsequenzen zieht sie aus den Leitlinien der Europäischen Kommission vom 3. April 2014 zur Anwendung der Familienzusammenführungsrichtlinie (COM(2014)210 final), aus denen ebenfalls hervorgeht (Seite 17 ff.), dass die deutsche Regelung der Sprachanforde- rungen im Ausland mit EU-Recht unvereinbar ist, etwa hin- sichtlich der dort geforderten Verhältnismäßigkeitsprüfung in jedem Einzelfall – bitte ebenfalls begründet darlegen? Die Bundesregierung hat die Schlussanträge des Ge- neralanwaltes in der Rechtssache C-138/13 (Dogan) zur Kenntnis genommen. Sie hält an ihrer bekannten Auffas- sung zur Vereinbarkeit des geltenden Sprachnachweis- erfordernisses beim Ehegattennachzug mit dem Assozia- tionsrecht – insbesondere der Stillhalteklausel aus Art. 41 des Zusatzprotokolls – und dem Unionsrecht (Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86/EG) fest. Die Bun- desregierung wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sich ein entsprechender Umsetzungsbedarf im nationalen Recht ergibt. Die Bundesregierung hat die von der Kommission am 3. April 2014 veröffentlichten Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie 2003/86/EG gleichfalls zur Kenntnis ge- nommen. Die Leitlinien legen die Rechtsansichten der Kommission dar; eine verbindliche Auslegung der Richt- linie ist hingegen Aufgabe des Europäischen Gerichts- hofs. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/1293, Frage 33): Inwieweit ist die Bundesregierung nach den Schlussanträ- gen des Generalanwalts Yves Bot vom 30. April 2014 in den EuGH-Rechtssachen C-473, C-474 und C-514/13 dazu bereit (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf meine schrift- lichen Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 18/36), darauf hinzuwirken, dass alle bislang noch in gewöhnlichen Haftanstalten untergebrachten Abschiebungshäftlinge sofort entlassen werden, da angesichts der erheblichen und grundle- genden Zweifel an der Rechtsgrundlage solcher Inhaftierun- gen die Freiheitsrechte der Betroffenen überwiegen – bitte be- gründet darlegen –, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu den diesbezüglichen Überlegungen, Posi- tionen und Maßnahmen der Bundesländer, die über keine spe- ziellen Einrichtungen für die Abschiebungshaft verfügen, ma- chen – bitte ausführen? Die vom Generalanwalt am 30. April 2014 veröffent- lichte Rechtsauffassung zur Unterbringung von Abschie- bungshäftlingen hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Sie hält die Regelung zur getrennten Unter- bringung in der normalen Justizvollzugsanstalt weiterhin nach der Rückführungsrichtlinie für zulässig. Die verbundenen Verfahren des Europäischen Gerichts- hofs sind mit den Schlussanträgen des Generalanwalts Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 2691 (A) (C) (D)(B) noch nicht abgeschlossen. Es bleibt die Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs ab- zuwarten. Die Bundesregierung wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgfältig prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit sich ein Änderungsbedarf im nationalen Recht ergibt. Die Durchführung des Aufenthaltsrechts einschließ- lich der Abschiebungshaft fällt in die Zuständigkeit der Länder. Zu Überlegungen der Bundesländer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/1293, Frage 38): Welche Ansicht hat die Bundesregierung zur weiteren Aufrechterhaltung und Verhältnismäßigkeit der Einziehung einer „angemessenen“ Vergütung für die Kabelweitersendung bei als „Sendeunternehmen“ geltenden Antennengemein- schaften durch Verwertungsgesellschaften, wie die Gesell- schaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Ver- vielfältigungsrechte, GEMA, oder die VG Media, Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungs- schutzrechte von Medienunternehmen mbH, auf der Grund- lage des § 20 b des Urheberrechtsgesetzes? Das in § 20 b des Urheberrechtsgesetzes definierte Recht der Kabelweitersendung ist als eigenständiges Verwertungsrecht nach den Vorgaben der europäischen Kabel- und Satellitenrichtlinie sowie der Richtlinie „Ur- heberrecht in der Informationsgesellschaft“ ausgestaltet. Der Gesetzgeber hat dem Urheber für dieses Verwer- tungsrecht durch § 20 b Abs. 2 des Urheberrechtsgeset- zes eine Vergütung gewährt. Aus diesen Gründen hat zum Beispiel auch eine Antennengemeinschaft, die eine Kabelweitersendung vornimmt, für die Nutzung die ent- sprechenden Rechte zu erwerben und Vergütungen an die Rechteinhaber zu zahlen. Das geltende deutsche UrhG gewährt im Übrigen dann keinen Vergütungsan- spruch, wenn die Kabelweitersendung im Rahmen eines nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses erfolgt. Vor diesem Hintergrund stellt § 20 b UrhG nach Auffas- sung der Bundesregierung ausgewogene gesetzliche Re- gelung dar. Es besteht bereits nach geltendem Recht kein Vergü- tungsanspruch bei Gemeinschaftsantennenanlagen, bei denen ein nachbarschaftliches Näheverhältnis besteht, weil hier schon keine „öffentliche“ Wiedergabe im Sinne des UrhG stattfindet. Hier können Verwertungsgesell- schaften schon jetzt überhaupt keine Vergütungen für die Kabelweitersendung fordern. Umgekehrt müssen Ver- wertungsgesellschaften aber im Interesse der Rechte- inhaber, deren Treuhänder sie sind, Vergütungsansprü- che dort geltend machen, wo ein solches Näheverhältnis nicht besteht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Fragen 39 und 40): Welche kriminalistischen und forensischen Effekte erhofft sich die Bundesregierung von den unterschiedlichen „Grün- den“ im Sinne des § 1 AGG, § 130 Abs. 1 Satz 1 des Strafge- setzbuchs, StGB, und § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB (Entwurf), und wie will die Bundesregierung dennoch bei bestimmten For- men der Hasskriminalität – zum Beispiel antisemitische, is- lamfeindliche, homosexuellenfeindliche etc. – zu einer ver- stärkten Sensibilisierung bei Polizei und Justiz beitragen? Welche rechtlichen und tatsächlichen Umstände begrün- den eine Abweichung bei § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB (BMJ-Ent- wurfsfassung; BMJ: Bundesministerium der Justiz), § 130 Abs. 1 Nummer 1 StGB von den Gründen des § 1 des Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetzes, AGG, und warum schlägt die Bundesregierung hier keine Angleichung vor? Die unterschiedlichen Formulierungen hängen mit der unterschiedlichen systematischen Bedeutung der Re- gelungen zusammen. Bei § 130 StGB handelt es sich um strafbarkeitsbegründende objektive Tatbestandsmerk- male einer Strafvorschrift, die aufgrund des Bestimmt- heitsgrundsatzes konkret und abschließend aufgelistet werden müssen. Im Rahmen der allgemeinen Strafzu- messungsnorm des § 46 StGB sind hingegen im dortigen Abs. 2 Satz 2 die bei der Strafzumessung zu berücksich- tigenden Umstände nur „namentlich“ und damit bei- spielhaft aufgezählt. Das AGG, mit dem verschiedene europäische Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt wurden, beansprucht entsprechend diesen europäischen Vorgaben wiederum für verschiedene andere Rechtsbe- reiche Gültigkeit. Durch das im Referentenentwurf der Bundesregie- rung vorgeschlagene Merkmal „oder sonstige menschen- verachtende“ Beweggründe und Ziele des Täters werden darüber hinaus auch weitere, bereits anerkannte Diskri- minierungsverbote erfasst, so zum Beispiel hinsichtlich der sexuellen Identität oder einer Behinderung. Dies geht aus der Begründung des Referentenentwurfs aus- drücklich hervor. Nichts anderes gilt für antisemitische und islamfeindliche Motive. Daher erstrecken sich die Wirkungen der geplanten Neuregelung auch auf diese Bereiche. Im Übrigen entspricht die vorgeschlagene Regelung zu § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches nicht nur den Ent- würfen, wie sie bereits vom Bundesrat und aus der Mitte des Bundestages in der letzten Legislaturperiode vorge- legt wurden, sondern auch den internationalen Vorgaben, die Deutschland eine diesbezügliche Regelung nahele- gen. Auch dort geht es überwiegend um eine beispiel- hafte Aufzählung, wobei im Schwerpunkt namentlich rassistische Motive genannt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 41): Welchen weitergehenden Änderungsbedarf sieht die Bun- desregierung hierzulande, damit in der Bundesrepublik Deutschland ausreichende einklagbare Regelungen zum Schutz vor Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen, Geschlecht, Herkunft vorhanden sind und Gleichbehandlung in der öffentlichen Debatte zur nachhaltigen Orientierung in Beruf und Gesellschaft werden kann? 2692 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 (A) (C) (D)(B) Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, regelt den Schutz vor Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das AGG dient der Umset- zung der vier bestehenden europäischen Gleichbehand- lungsrichtlinien. Die sich aus dem AGG ergebenden Ansprüche, insbesondere Entschädigungs- und Scha- densersatzansprüche im Falle unzulässiger Diskriminie- rungen, können vor den jeweils zuständigen Gerichten eingeklagt werden. Personen, die von Benachteiligung betroffen sind, erfahren außerdem Unterstützung und in- dividuelle Beratungsangebote durch die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ADS. Ungeachtet dessen handelt es sich bei der Bekämpfung von Diskriminierungen um eine Querschnittsaufgabe, für die innerhalb der Bundesregierung eine Vielzahl un- terschiedlicher Ressorts zuständig ist. Die entschiedene Bekämpfung von Diskriminierungen in allen Bereichen der Gesellschaft wird in jedem Fall auch weiterhin ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung bleiben. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 42): Welche Maßnahmen will die Bundesregierung für die Um- setzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene ergreifen, und welche Schritte sind dazu im laufenden Jahr ge- plant? Da die Europäische Union mit Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 23. Dezember 2010 zum ersten Mal in ihrer Geschichte selbst Vertragspartner eines interna- tionalen Menschenrechtsübereinkommens geworden ist, sind auch die europäischen Institutionen und hier in ers- ter Linie die Europäische Kommission als Focal Point nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention für die Umsetzung verantwortlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beteiligt sich aktiv beispielsweise im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zu Menschen mit Behinderungen, High Level Group on Disability, an der Umsetzung der Konvention auf EU-Ebene. Des Weiteren hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention im Handlungsfeld „Internationale Zusammen- arbeit“ eigene Maßnahmen zur Umsetzung der Konven- tion auf EU-Ebene ergriffen. Dazu gehört beispielsweise der bilaterale Austausch mit verschiedenen europäischen Staaten zur Umsetzung des Übereinkommens. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Fragen 43 und 44): Mit welchen Aktivitäten unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialaus- schusses, EWSA, einen europäischen „Lenkungsausschuss einzusetzen, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention zu überwachen“? Wie unterstützt die Bundesregierung die Position des Ra- tes der Europäischen Union vom 29. Oktober 2012 über die „Einsetzung eines unabhängigen Rahmens zum Schutz, zur Förderung und zur Überwachung der Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention, bestehend aus dem Europäischen Ombudsmann, dem Petitionsausschuss des Europäischen Par- laments, der EU-Grundrechteagentur, dem Europäischen Be- hindertenforum und der Europäischen Kommission“? Zu Frage 43: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, EWSA, hat bereits mehrfach, zuletzt am 21. Ja- nuar 2014, die Einrichtung eines EU-internen Lenkungs- ausschusses zur Überwachung der Umsetzung der VN- Behindertenrechtskonvention in den EU-Institutionen gefordert. Die Europäische Union ist mit Unterzeich- nung des Übereinkommens über die Rechte von Men- schen mit Behinderungen am 23. Dezember 2010 zum ersten Mal in ihrer Geschichte selbst Vertragspartner ei- nes internationalen Menschenrechtsübereinkommens ge- worden. Da die Forderung des EWSA damit die interne Umsetzung auf europäischer Ebene betrifft, ist die Um- setzung der Konvention insoweit originäre Aufgabe der EU-Institutionen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beteiligt sich aber aktiv, beispielsweise im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zu Menschen mit Be- hinderungen, High Level Group on Disability, an der Umsetzung der Konvention auf EU-Ebene. Zu Frage 44: Die Bundesregierung hat sich bereits im Vorfeld des Beschlusses des Rates der EU vom 29. Oktober 2012 ak- tiv im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zu Menschen mit Behinderungen, High Level Group on Disability, und der Arbeitsgruppe Menschenrechte, COHOM, an der Erarbeitung des unabhängigen Rahmens der EU zur Umsetzung von Art. 33 Abs. 2 der VN-Behinderten- rechtskonvention zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung des Übereinkommens beteiligt. Der Bundesregierung war es insbesondere wichtig, dass auch die europäische Vertretung der Menschen mit Behinderungen, EDF, in den Prozess zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung des Übereinkommens ein- bezogen ist und dass die Rolle der EU-Agentur für Grundrechte, FRAU, beim Monitoringprozess gestärkt wird, damit die von den Vereinten Nationen im Jahre 1993 entwickelten internationalen Standards, „Pariser Prinzipien“, erfüllt sind. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/1293, Frage 45): Welche verbindlichen Zusagen bzw. Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung – während ihrer Ende April 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2014 2693 (A) (C) (D)(B) durchgeführten Gespräche – der polnischen Regierung unter- breitet, „um von der geltenden Rechtslage abweichende Lö- sungsmöglichkeiten“ (vergleiche Antwort der Bundesregie- rung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1183) zu finden, damit jüdische Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter mit Wohnsitz in Polen, die bislang von der Zahlbarmachung von Ghettorenten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto ausgenommen waren, mit anderen jüdischen Ghettoarbeiterinnen und -arbeitern gleichgestellt werden kön- nen und so von der Zahlbarmachung von Ghettorenten gleich- berechtigt mitumfasst sind? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 30. April 2014 mit dem polnischen Arbeits- und So- zialministerium in Warschau erste Gespräche geführt, um auszuloten, ob und gegebenenfalls welche Mög- lichkeiten bestehen, Renten mit Zeiten nach dem ZRBG abweichend von den gegenwärtigen Regelungen des Abkommensrechts an in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte zu zahlen. Es wurde vereinbart, die Gespräche fortzusetzen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 48): Welche Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund der Kri- tik des Bundesrechnungshofes ergriffen werden, um eine rea- listische und im Haushalt nachvollziehbare Abbildung der Kosten für den Eurofighter – insbesondere bei den Lebens- wegkosten – vorzunehmen? Das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, teilt die Ausführungen des Bundesrechnungshofes be- züglich der Kosten für den Eurofighter nicht. Die bishe- rigen Ausgaben sind bekannt. Aussagen für die Zukunft sind bei einem derart komplexen Waffensystem wie dem Eurofighter mit einer Vielzahl von Unsicherheiten be- haftet. Gleichwohl überwacht das BMVg jederzeit die betreffenden Ausgaben und Ausgabenentwicklungen. Der Vergleich des Bundesrechnungshofes zwischen ursprünglich erwarteten und aktuellen Ausgaben ist im Übrigen so nicht zutreffend. Der Bundesrechnungshof beanstandet unter anderem, dass sich im Kern die vom BMVg im Jahre 1997 berech- neten Lebenswegkosten für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von 180 Eurofightern nach seinen Berech- nungen mehr als verdoppelt haben, und führt dies im Wesentlichen auf besonders stark gestiegene Betriebs- ausgaben zurück. In vielen Bereichen wurde bei der Entwicklung und Konzipierung des Waffensystems Eu- rofighter technologisches, operationelles, organisatori- sches und prozessuales Neuland betreten. Aus diesem Grund kann eine Abschätzung der Le- benswegkosten aus dem Jahr 1997 lediglich die damals bekannten Randbedingungen – zum Beispiel Preisstand, Konstruktionsstand, Nutzungskonzept, Ausstattung – berücksichtigen. Später hinzugekommene Parameter wie zum Beispiel Weiterentwicklungsmaßnahmen – hier sind vor allem die Rollenanpassung hin zur Mehrrollen- fähigkeit, die Entwicklung, Integration und Beschaffung des Luft-Luft-Lenkflugkörpers Meteor sowie die vorge- sehene Entwicklung und Integration des AESA-Radars zu nennen – oder äußere Einflüsse – zum Beispiel im Jahr 2007 die Umsatzsteuererhöhung – können in diese Berechnung nicht einfließen. Vor diesem Hintergrund wäre eine langfristig angelegte Lebensdauerbetrachtung, wie vom Bundesrechnungshof gefordert, zwar grundsätzlich möglich; aufgrund heute noch nicht bekannter, zukünftig notwendiger Maßnah- men und zudem der Kostenentwicklung bei Anteilen wie Treibstoff oder Personal und gegebenenfalls Einsatzkos- ten hätte diese aber eine sehr begrenzte Aussagekraft. Gegenüber dem Parlament werden Lage und Ent- wicklung im Projekt Eurofighter transparent dargestellt. Das BMVg berichtet dem Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages seit dem Jahr 2005 regelmäßig zum Sachstand Eurofighter. Darüber hinaus wird der Haus- haltsausschuss im Rahmen neuer, vorlagerelevanter Pro- gramme umfassend über die Ausgabenentwicklung in- formiert. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/1293, Frage 49): Wurde bei den Gesprächen zwischen dem Bundesministe- rium der Verteidigung und dem US-Afrikakommando in Stuttgart am 29. April 2014 jenseits einer besseren Zusam- menarbeit zwischen Bundeswehr und US-Afrikakommando, AFRICOM, auch über das US-amerikanische Drohnenpro- gramm in Afrika gesprochen, und wenn ja, welche Position hat die Bundesregierung hierzu vertreten? Über mögliche Drohneneinsätze in Afrika wurde bei den Gesprächen am 29. April 2014 in Stuttgart nicht ge- sprochen. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Druck- sache 18/1293, Frage 50): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Vor- schlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Welt- anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (Ratsdok. 11531/08 – KOM(2008)426 endg.)? Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinungsbil- dung zur Fünften Antidiskriminierungsrichtlinie noch nicht abgeschlossen. 32. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Lage in der Ukraine TOP 3 Friedliche Revolution in der DDR Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Kekeritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herzlichen Dank. – Sie haben gerade angesprochen,

    dass es auch um die Produktionsstätten in den Entwick-
    lungsländern selbst geht. Haben Sie vor, auch mit den
    Gewerkschaftsvertretern vor Ort Kontakt aufzunehmen?
    Inzwischen gibt es immer mehr soziale Gruppen und an
    Ökologie interessierte Gruppen, die sich mit dieser The-
    matik auseinandersetzen. Gibt es Initiativen, auch mit
    diesen Gruppen in Kontakt zu treten?

    Th

Rede von Thomas Silberhorn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


Ja, Herr Abgeordneter, das ist der Fall. Das Entwick-
lungsministerium ist bereits seit einigen Jahren unter-
wegs, um mit den Arbeitnehmervertretern darauf hinzu-
wirken, dass die Arbeitsrechte und Mindeststandards bei
den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wir bilden
beispielsweise auch Inspektoren aus, die darauf achten,
dass solche Standards umgesetzt werden. Insofern sind
wir breit aufgestellt und schließen nichts aus.

Ich will auch darauf hinweisen, dass wir beispiels-
weise in engem Kontakt mit der Internationalen Arbeits-
organisation, aber auch mit der Europäischen Kommis-
sion stehen. Wir wollen in enger Kooperation mit allen
interessierten Kräften vorankommen, sowohl was die so-
zialen und ökologischen Standards angeht als auch was
ein Textilsiegel angeht, das Transparenz für die Verbrau-
cher in Deutschland schafft.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Danke, Herr Staatssekretär. – Die Kollegin Pfeiffer

    hat das Wort zu einer Zusatzfrage.