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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/26 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 26. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Eckhardt Rehberg . . . . . . . . . . . . . . . 2001 A Wahl des Abgeordneten Michael Roth (He- ringen) als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Denkmal für die ermordeten Ju- den Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2001 B Wahl der Abgeordneten Birgit Kömpel als Mitglied des Beirats der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr . . . . 2001 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2001 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 20 . . . 2002 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 2002 A Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzli- chen Rentenversicherung – (RV-Leistungs- verbesserungsgesetz) Drucksache 18/909 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2002 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2002 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 2004 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2005 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2007 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) (§ 30 GO) . . . 2009 B Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2009 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 2011 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2013 A Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2013 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2014 A Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2015 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2016 A Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2017 C Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2018 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 2019 A Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . 2019 C Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2020 D Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2022 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlun- gen-Durchführungsgesetz – DirektZahl- DurchfG) Drucksache 18/908 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2022 D Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2023 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 2025 C Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2026 D Ulrike Höfken, Staatsministerin (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2028 B Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2029 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2030 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2031 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2032 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2034 C Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2035 D Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . 2037 C Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2039 D Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2041 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bil- dung im Grundgesetz verankern Drucksache 18/588 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2042 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 2043 A Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2044 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2046 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 2047 A Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2048 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2049 B Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 2050 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2051 C Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2052 D Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 2053 D Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2055 A Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Drucksache 18/823 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2056 B b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Weltagrarbericht jetzt unterzeichnen Drucksache 18/979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2056 B Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates Drucksachen 18/824, 18/992 . . . . . . . . . . 2056 C b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelüber- sichten 28, 29, 30, 31 und 32 zu Petitio- nen Drucksachen 18/858, 18/859, 18/860, 18/861, 18/862 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2056 D Tagesordnungspunkt 6: – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmis- sion EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union 2010/96/GASP vom 15. Februar 2010 und 2013/44/GASP vom 22. Ja- nuar 2013 in Verbindung mit der Reso- lution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksachen 18/857, 18/994 . . . . . . . . . . 2057 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2057 C Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2057 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2058 C Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2059 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2061 A Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2062 A Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2063 B Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2064 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 2065 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2067 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahl- prüfung, Immunität und Geschäftsordnung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 III zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD: Änderung der Geschäfts- ordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlpe- riode Drucksachen 18/481, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Oppo- sitionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Drucksachen 18/380, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 39, 44, 45a, 93) Drucksachen 18/838, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 B d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahl- prüfung, Immunität und Geschäftsord- nung zu dem Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Änderung der Geschäftsord- nung des Deutschen Bundestages zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag Drucksachen 18/379, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2065 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2069 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2070 D Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2072 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2073 B Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2074 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2075 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2076 C Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2077 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2078 D Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2079 A Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2080 B Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . 2081 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . 2082 C, 2082 D Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2085 C, 2087 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Arbeitnehmer-Ent- sendegesetzes Drucksache 18/910 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2083 A Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2083 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2084 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2090 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 2090 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2092 A Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2093 A Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2093 D Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2094 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2095 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Milliarde Euro Entlastung für Kommunen im Jahr 2014 umsetzen Drucksache 18/975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2096 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2096 C Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . 2097 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2099 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2099 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2100 C Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2102 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2103 C Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2103 D Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2105 C Tagesordnungspunkt 10: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundes- netzagentur – Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommis- sion – Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten Drucksache 18/209 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2107 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2107 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2109 B Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2110 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2112 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2113 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Gregor Gysi, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachtruhe am Flughafen Berlin-Branden- burg sicherstellen – Antrag des Landes Brandenburg unterstützen Drucksache 18/971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2114 D Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2115 A Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2116 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2117 C Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2119 A Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2120 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am Rhein), Clemens Binninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Gabriele Fograscher, Uli Grötsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Herstellung des Einvernehmens des Deutschen Bundes- tages mit der Bestellung des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beim Deutschen Forschungsinstitut für Öf- fentliche Verwaltung, Speyer, als wissen- schaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Evaluierung des Rechtsextremismus- Datei-Gesetzes Drucksache 18/974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2122 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2122 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2124 A Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . 2124 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2126 A Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontoeröff- nungen für Flüchtlinge ermöglichen Drucksache 18/905 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 B Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2128 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2128 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 2129 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2130 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2131 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Atomwaffen ächten Drucksachen 18/287, 18/399 . . . . . . . . . . . . . 2132 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . 2132 C Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 2134 A Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 2134 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2135 D Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2136 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunft der bäuerlichen Milch- viehhaltung sichern Drucksache 18/976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2137 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2138 A Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2138 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 2139 C Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2140 B Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2141 D Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG neu und verantwortungsvoll besetzen Drucksache 18/592 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2142 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2143 A Alexander Funk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2144 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 V Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2145 A Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2145 D Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2146 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2148 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirt- schaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken Drucksache 18/978 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2149 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2149 C Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2150 B Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2152 A Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Anja Hajduk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fördermitteltrans- parenz erhöhen Drucksache 18/980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2153 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2155 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Roland Claus, Kersten Steinke, Kerstin Kassner, Birgit Wöllert (alle DIE LINKE) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Peti- tionsausschusses zu Sammelübersicht 31 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 23 e) . . . . . . 2155 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stär- ken (Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . 2156 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2156 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fördermitteltransparenz erhö- hen (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . 2157 B Mark Hauptmann (CDU/CSU). . . . . . . . . . . 2157 B Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2159 A Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2160 B Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2160 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2001 (A) (C) (D)(B) 26. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2155 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 03.04.2014 Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 03.04.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 03.04.2014 Dr. Brunner, Karl-Heinz SPD 03.04.2014 Bülow, Marco SPD 03.04.2014 Dr. Diaby, Karamba SPD 03.04.2014 Eckenbach, Jutta CDU/CSU 03.04.2014 Ernstberger, Petra SPD 03.04.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 03.04.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 03.04.2014 Groß, Michael SPD 03.04.2014 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 03.04.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 03.04.2014 Lotze, Hiltrud SPD 03.04.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Meiwald, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 03.04.2014 Pitterle, Richard DIE LINKE 03.04.2014 Post (Havelland), Achim SPD 03.04.2014 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 03.04.2014 Rüthrich, Susann SPD 03.04.2014 Scheuer, Andreas CDU/CSU 03.04.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 03.04.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 03.04.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 03.04.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 03.04.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 03.04.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 03.04.2014 Ziegler, Dagmar SPD 03.04.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Roland Claus, Kersten Steinke, Kerstin Kassner, Birgit Wöllert (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Petitionsausschusses (2. Aus- schuss) zu Sammelübersicht 31 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 23 e) In der Tat beinhaltet die Petition eine hochkompli- zierte Materie – ersichtlich wird das wohl auch daran, dass die Petition zur Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR erst nach über zehn Jahren abge- schlossen werden soll. Die Ausführungen in der Beschlussempfehlung sind umfangreich; sie versuchen, das Verlangen der Petenten verständnisvoll zu beschreiben und zugleich die rechtli- chen Hürden darzulegen, die vermeintlich eine Lösung verhindern. Dennoch können wir einem Abschluss der Petition ohne Lösung des Problems nicht zustimmen. Bei all den Ausführungen bleibt ein Knackpunkt un- beachtet: Die Art und Weise der Überführung der Alters- sicherungssysteme aus DDR-Zeiten in bundesdeutsches Recht erfolgte so, dass alle Ansprüche und Anwartschaf- ten in die gesetzliche Rentenversicherung nach SGB VI transformiert wurden – gleich, ob die Personen zu DDR- Zeiten wie die Mehrheit in der Sozialversicherung, SV, und Freiwilligen Zusatzversicherung, FZR, waren oder zu den Personen gehörten, die Zugang zu den heute als privilegiert angesehenen Zusatz- und Sondersystemen hatten. Für alle gleich wird das jeweils zu DDR-Zeiten erzielte und verbeitragte Einkommen bis zur Beitragsbe- messungsgrenze für die Ermittlung der SGB-VI-Rente herangezogen. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 2156 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 (A) (C) (D)(B) Für einige hochqualifizierte Personen – in der Petition erwähnt Diplom-Chemiker und -Physiker – die nicht in die FZR einzahlten, weil sie hofften, dass die ungleichen Zugangsmöglichkeiten in der DDR zum Versorgungs- system der technischen Intelligenz eines Tages noch be- seitigt werden und sie auch in dieses System aufgenom- men werden, entstand dadurch ein unvorhersehbares Problem. Das Gleiche passierte denen, die sich zu DDR- Zeiten mit dem Gedanken trugen, einen Ausreiseantrag zu stellen, und deshalb nicht in die FZR einzahlten. Im Prozess der Einheit und der Gesetzgebung zur Rentenüberleitung, einschließlich Anspruchs- und An- wartschaftsüberführungsgesetz, AAÜG, wurde gewisser- maßen aus diesem Protest gegen ungerechte Zugangs- chancen zu besonderen Versorgungssystemen der DDR de facto eine persönliche Benachteiligung für das Alter in der Bundesrepublik bei der Berechnung der Rente nach SGB VI. Als Folge einer Kalkulation, die sich faktisch in Luft auflöste, müssen diese Personen heute zumeist mit Ar- mutsrenten auskommen. Denn konkret bedeutet das, dass sie, trotz hochqualifizierter Tätigkeiten und guter Bezahlung von 1972 bis 1989/90 heute jährlich unter- durchschnittliche Werte auf ihrem Rentenkonto stehen haben, denn monatlich nur verbeitragte 600 Mark erge- ben jährlich immer 0,... Entgeltpunkte. Es geht folglich im Grunde nicht vorrangig um eine nachträgliche Zuordnung zu einem diesen Personen nach DDR-Recht verschlossenen System, sondern darum, eine Regelung zu schaffen, auch über 600 Mark hinaus- gehendes Einkommen bis zur Beitragsbemessungs- grenze anerkannt zu bekommen. Da nach AAÜG bei Zu- gehörigkeit zu einem Zusatzsystem auch die tatsächliche Beitragszahlung außer Acht gelassen wird – obgleich in den meisten Sicherungssystemen eine Beitragszahlung erfolgte –, ist diese Forderung der Petenten naheliegend. Anders sähen die Folgen der Forderung aus, wenn es mit dem AAÜG tatsächlich eine Überführung der An- sprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssyste- men gegeben hätte oder die Überführung in diese Rich- tung korrigiert würde, wie es die Fraktion Die Linke – wie vormals die PDS – mit der Schaffung eines Sys- tems „sui generis“ vorschlägt. Dann wären all die Argu- mente der Bundesregierung, die vom Petitionsausschuss aufgegriffen werden zu den Schwierigkeiten einer nach- träglichen Zuordnung, faktisch einer nachträglichen Korrektur von ungleichen Regelungen der DDR, erwä- genswert. Dazu zählen Qualifikations- und Tätigkeits- profil, Betriebsformen und Stichtagsregelungen. Wir können uns der Ablehnung der Petition nicht an- schließen, weil es unter den gegebenen rechtlichen Re- gelungen der Rentenüberleitung nur eines entgegenkom- menden Schrittes bedürfte, diese – mit dem Beitritt der DDR zum bundesdeutschen Rechtssystem entstandene – doppelte Ungerechtigkeit zu beseitigen. Nicht rechtliche Winkelzüge sind gefragt, sondern an dieser Stelle bedarf es einzig des politischen Willens, im Prozess der deut- schen Einheit entstandene soziale Härten für einige we- nige zu korrigieren. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Nationales Reform- programm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investi- tionen stärken (Tagesordnungspunkt 16) Klaus Ernst (DIE LINKE): 2013 war Deutschland ein weiteres Mal Exportchampion. Die Importe hinge- gen gingen sogar zurück. Schuld daran ist die schwache Binnennachfrage. Denn: Die wirtschaftliche Entwick- lung geht an der Mehrheit der Menschen vorbei. Die Wirtschaft ist von 2000 auf 2013 um fast 14 Prozent ge- wachsen. Die Unternehmens- und Vermögenseinkom- men haben in diesem Zeitraum um rund 31 Prozent zu- gelegt. Die Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigtem hingegen sind um rund 2 Prozent gesunken. Einkom- menszuwächse gab es nur bei den Spitzeneinkommen. Am unteren Ende der Einkommensskala kam es zu wei- teren Rückgängen. Jeder vierte Beschäftigte in Deutsch- land arbeitet für einen Niedriglohn. Auch die Europäische Kommission empfiehlt Maß- nahmen zur Stärkung der Binnennachfrage. Sie hat die makroökonomischen Ungleichgewichte in Deutschland einer vertieften Überprüfung unterzogen, da sich die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse seit 2007 über der Warnschwelle von 6 Prozent befinden. Laut EU- Kommission haben die privaten Haushalte mehr gespart und die Unternehmen zu wenig investiert. Auch die öf- fentlichen Investitionen seien viel zu gering. Folglich müssten öffentliche Investitionen – insbesondere Infra- strukturmaßnahmen – gesteigert und geeignete Bedin- gungen zur Begünstigung des Lohnwachstums – vor allem bei Arbeitnehmern am unteren Ende der Einkom- mensskala – geschaffen werden. Politische Maßnahmen, die Investitionen beeinträchtigen könnten, sollen ver- mieden werden. Doch die Bundesregierung nimmt diese Empfehlun- gen nicht wirklich ernst. Muss sie auch nicht, denn sie hat maßgeblich dafür gesorgt, dass innerhalb der neuen „Economic Governance“ der EU Überschüsse nicht sanktionsfähig sind. Schon im Jahreswirtschaftsbericht stellt sie einseitig die gute Verfassung der deutschen Wirtschaft und die hohe Beschäftigungsquote heraus. Neue Ideen gegen prekäre Beschäftigung und ausblei- bende Investitionen: Fehlanzeige! So will die Bundesregierung die Verkehrsinvestitio- nen um 5 Milliarden Euro erhöhen und die Länder um 6 Milliarden Euro entlasten – gestreckt auf die gesamte Legislaturperiode. Selbst gestecktes Ziel der Bundes- regierung ist laut Koalitionsvertrag jedoch eine Gesamt- investitionsquote oberhalb des OECD-Durchschnitts. Der OECD-Durchschnitt lag 2013 bei 20 Prozent, die deutsche Investitionsquote nur bei 17,2 Prozent. Um den OECD-Durchschnitt zu erreichen, hätten allein im ver- gangenen Jahr 75 Milliarden Euro mehr investiert wer- den müssen. Die wachsende Spaltung auf dem Arbeitsmarkt will die Bundesregierung mit einer Beschränkung der Leih- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2157 (A) (C) (D)(B) arbeit auf 18 Monate und gleichem Lohn nach 9 Mona- ten bekämpfen. Das geht am Problem vorbei. Im „Zwölften Bericht der Bundesregierung zur Arbeitneh- merüberlassung“ ist nachzulesen, dass der Anteil der Ar- beitsverhältnisse, die weniger als 3 Monate dauerten, zwischen 39 und 61 Prozent schwankten. Auch der Min- destlohn ist mit all den Ausnahmen mittlerweile eher ein Schweizer Käse, außerdem kommt er zu spät und ist zu niedrig. Sachgrundlose Befristung und die ausufernde Zahl von Werkverträgen werden von der Großen Koali- tion gar nicht angefasst. Diese Maßnahmen der Bundesregierung werden we- der zu einer ernsthaften Stärkung der Binnennachfrage führen noch die exzessiven Leistungsbilanzüberschüsse abbauen. Dafür ist es vielmehr notwendig, die Verteilung von Einkommen und Vermögen gerechter zu gestalten. Dafür muss der Anteil der Löhne am Volkseinkommen deutlich steigen. Deutliche Lohnsteigerungen sind nötig, die durch eine Stärkung der gewerkschaftlichen Durchset- zungsmacht erreicht werden können. Dies erfordert ein konsequentes Verbot von Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen, die Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen sowie die Abschaffung des Zwangssys- tems Hartz IV. Auch die sofortige Einführung eines flä- chendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde ohne Ausnahmen ist wichtig für die Stärkung der Binnennachfrage. Ebenso muss die Steuerpolitik ge- rechter gestaltet werden durch eine höhere Besteuerung von großen Erbschaften und Finanzgeschäften sowie die Einführung einer Millionärsteuer. Notwendig ist auch eine deutliche Steigerung öffentlicher Investitionen zu- gunsten von Bildung, Gesundheit, Klimaschutz, Infra- struktur und Verkehr. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fördermitteltrans- parenz erhöhen (Tagesordnungspunkt 17) Mark Hauptmann (CDU/CSU): Mit dem Antrag „Fördermitteltransparenz erhöhen“ der Fraktion der Grü- nen soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, auf deren Basis För- derprogramme offenzulegen sind. Ziel ist es, eine „gute und transparente Datenlage“ von verwendeten Förder- mitteln zu schaffen. Ich stimme Ihnen zu, dass die Ver- wendung von Förderungen stets einer besonderen Recht- fertigung und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle bedarf. Denn Begünstigungen Einzelner zulasten der Allgemeinheit sind auf langfristige Sicht schädlich und missbrauchen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bür- ger. Regelmäßige Überprüfungen des Nutzens für das allgemeine Wohl sowie die gesamtwirtschaftliche Ent- wicklung sind erforderlich. Nur so können Transparenz und Legitimität der Entscheidungen gewährleistet wer- den. Ihre Vorstellung von Transparenz lehne ich jedoch entschieden ab. In Ihrem Antrag fordern Sie die Veröf- fentlichung von Daten über juristische Personen, Perso- nengesellschaften und Einzelunternehmen, die Förder- mittel beziehen. Dies soll über die Förderdatenbank des Bundes erfolgen. Laut Ihrem Antrag sollen, ich zitiere, „grundsätzlich folgende Daten veröffentlicht werden: das genaue Förderprogramm, der Name bzw. die Firma sowie Postleitzahl und Gemeinde des Unternehmenssit- zes der Empfängerin/des Empfängers und die jährlichen Beträge der Fördermittelzahlungen“. Zusätzlich sollen in einer frei zugänglichen Datenbank die Zuwendung öf- fentlicher Mittel für Forschungsprojekte aufgeschlüsselt werden. Ich möchte kurz zusammenfassen, was die Kollegen der Grünen in ihrem Antrag unter einer „guten Daten- lage“ verstehen: nämlich die Ansammlung aller Daten, derer sie habhaft werden können. Das ist keine Transpa- renz, sondern politischer Kontrollwahn und erinnert mich eher an das Horrorszenario aus George Orwells 1984. Ich halte Ihre Vorschläge aus folgenden Erwägungen heraus für grundsätzlich verfehlt: Erstens: Ihr Ansinnen kreiert ein Bürokratiemonster, dessen bloßer Sinnzweck darin besteht, Daten zu sammeln. Zweitens: Sie bürden den Firmen zusätzliche Belastungen auf, die gerade die kleineren und mittelständischen Unternehmen treffen würden. Die umfassende Freilegung der Fördermittel, die Bestandteil der Unternehmenseinkünfte sind, schwächt die Schlagkraft und Wettbewerbsfähigkeit die- ser Firmen erheblich. Drittens ist Transparenz kein Selbstzweck und muss gerade bei der Veröffentlichung sensibler Daten einer genauen Abwägung unterzogen werden. Im Folgenden möchte ich auf diese Punkte nä- her eingehen. Staatliche Förderungen müssen immer wieder Er- folgskontrollen unterzogen werden und der Mehrung von sozialem und wirtschaftlichem Nutzen dienen. Sie, liebe Grüne, verweisen in Ihrem Antrag darauf, dass Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, über die Verwendung der finanziellen Mittel des Staates in- formiert zu werden. Sie stellen es so dar, als wäre die Verteilung von För- dermitteln bislang vollkommen intransparent. Es exis- tiert jedoch bereits die Förderdatenbank des Bundes, die einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft gibt. Zudem informiert der Förderkatalog des Bundes über aktuelle und abgeschlossene Fördervorha- ben der beteiligten Bundesministerien Bildung und For- schung, Umwelt, Wirtschaft und Energie, Ernährung und Landwirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infra- struktur. In dieser Datenbank können interessierte Bür- gerinnen und Bürger aus mehr als 110 000 abgeschlosse- nen und laufenden Vorhaben der Projektförderung des Bundes recherchieren. Neben diesen Datenbanken wird die Vergabe von Fördermitteln auch regelmäßig durch den Subventionsbericht der Bundesregierung geprüft. Darin wird aufgelistet, welche Branchen in den letzten drei Jahren Fördermittel erhalten haben und ob die Pro- 2158 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 (A) (C) (D)(B) gramme dazu beitragen, Arbeitsplätze und Wachstum zu fördern. Regelmäßig wird damit geprüft, ob die Förder- mittel tatsächlich Investitionen in die Zukunft sind. Bei Fehlentwicklungen kann gezielt gegengesteuert werden, um Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten bei der Verteilung von Fördermitteln zu gewährleisten. Schluss- endlich bietet auch das Informationsfreiheitsgesetz allen Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsanspruch, sich über einzelne Projektförderungen des Bundes zu erkundigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine funktionie- rende Förderkultur auf demokratisch legitimierten und transparenten Entscheidungen beruhen muss. Der Sinn- zweck Ihres Antrages besteht jedoch einzig und alleine darin, weitere Daten der Fördermittelempfänger zu sam- meln und zu veröffentlichen. Dieses Bürokratiemonster nennen Sie dann Transparenz. Sie werben damit, dass Ihre Partei sich für den Abbau von sinnloser Bürokratie einsetzt. Laut Ihrem Wahlprogramm für die letzte Bun- destagswahl ist es Ihr erklärtes Ziel, „auf allen staatli- chen Ebenen Bürokratie abzubauen und Entscheidungs- wege zu straffen“. Weiter heißt es darin: „Programme mit einem hohen Verwaltungsaufwand werden wir grundsätzlich überprüfen“. Wie passt das zu Ihrer Forde- rung? Sie haben in Ihrem Antrag nur unzureichend darauf hingewiesen, welche Folgekosten daraus entstehen wer- den. Die erhöhten Dokumentations- und Informations- pflichten führen zu mehr Bürokratie und bewirken einen administrativen Ausbau anstelle des von Ihnen geforder- ten Abbaus. Die zusätzlichen Belastungen werden Un- ternehmen und Verwaltung aufgebürdet. Die realen Folgekosten eines solchen Verständnisses von Transparenz müssen die Unternehmen tragen, deren Daten gesammelt und veröffentlicht werden. Nehmen Sie als Beispiel das Zentrale Innovationsprogramm Mit- telstand, ZIM. Seit Juli 2008 wurden alleine in diesem Programm 24 000 Anträge bewilligt. Davon sind 360 der Antragsteller Forschungseinrichtungen, aber 11 500 der Antragsteller sind kleine und mittlere Unternehmen. Den gläsernen Bürger wollen Sie verhindern, das gläserne Unternehmen dagegen schaffen. Was bedeutet denn eine Veröffentlichung mit Name, Anschrift und Höhe der Fördermittel unter den Gesichtspunkten des Datenschut- zes für diese Betriebe in der Realität? Ich habe daher einfach Unternehmer aus meinem Wahlkreis angerufen, die mit ihren Firmen Fördermittel des ZIM beziehen. Als ich denen Ihren Vorschlag unter- breitet habe, sind sie fast in Ohnmacht gefallen oder standen wahlweise kurz vor einem Herzinfarkt. Dass eine Fraktion im Bundestag tatsächlich die Forderung nach einem solchen Register stellt, konnten sie sich gar nicht vorstellen. Anders als bei Forschungseinrichtungen werden die Projekte der Unternehmen oft nur zu 50 Pro- zent gefördert und gehören zur wirtschaftlichen Grund- lage der Betriebe. Die Offenlegung der Höhe der bezo- genen Fördermittel zwingt sie, Teile ihrer Einkünfte für alle sichtbar zu machen. Die Teilnahme an bestimmten Förderprogrammen wirkt sich somit auch auf die Außenwahrnehmung des Unternehmens aus. Zum einen kann dies die Entschei- dung potenzieller Investoren maßgeblich beeinflussen. Zum anderen werden Mitbewerber über die finanzielle Situation informiert. Aus Gründen des Schutzes vor Konkurrenten haben Betriebe aber regelmäßig ein Inte- resse daran, dass die wirtschaftlichen Kalkulations- grundlagen ihren Konkurrenten nicht bekannt werden. Sie bürden damit Unternehmen zusätzliche Belastungen auf, die gerade die kleineren und mittelständischen Un- ternehmen treffen werden. Gleichzeitig werden mit der Veröffentlichung des Projekttitels die Forschungsvorha- ben der Unternehmen offengelegt. Innovative Ideen, die das Kapital vieler Mittelständler sind, werden der Kon- kurrenz auf dem Silberteller präsentiert. Mit der zunehmenden Globalisierung stehen diese Daten auch Mitbewerbern aus dem Ausland zur Verfü- gung. Die umfassende Offenlegung der Daten schwächt die Schlagkraft der Firmen erheblich, und Wettbewerbs- vorteile gehen verloren. Der Schutz firmeneigener Daten gehört zum Fundament der freien Marktwirtschaft. Ihre Vorstellung von Transparenz verletzt jedoch diese Grundprinzipien. Mit einer solchen Veröffentlichung werden weitreichende Eingriffe in die Rechte der Unter- nehmer vorgenommen. In begründeten Fällen sollen Ausnahmen von der Einzelveröffentlichungspflicht möglich sein, wenn es bei der Veröffentlichung der Da- ten zu Rückschlüssen auf Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse kommen kann. In der Realität wird das doch bei fast allen Unternehmen der Fall sein. Die Bewilligung neuer Fördermittel an die Veröffent- lichung von Daten zu knüpfen, deren Veröffentlichung geschäftsschädigende Folgen haben kann, gleicht dabei einer Erpressung der Fördermittelempfänger. Ihnen wer- den keine Widerspruchsrechte gegen die Veröffentli- chung eingeräumt. Unklar bleibt auch, was mit bereits laufenden Förderprogrammen geschehen soll. Es werden aufwendige Anhörungsverfahren notwendig sein, bei de- nen alle bisherigen Geldempfänger zunächst gefragt werden müssen, ob sie mit einer Veröffentlichung ein- verstanden sind. Transparenz ist kein Selbstzweck und muss daher ge- rade bei der Veröffentlichung sensibler Daten einer ge- nauen Abwägung unterzogen werden. Das gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern eben auch für Unter- nehmen. Man muss sich daher die Frage stellen, welche Konsequenzen ein derartiges Verständnis von Transpa- renz nach sich ziehen würde. Ein notwendiges Maß an Transparenz stärkt den Wettbewerb und ist das Funda- ment einer freien Wirtschaft. Im schlimmsten Falle be- deutet ein Übermaß an Transparenz aber eine Verletzung der Betriebsgeheimnisse von Unternehmen. Besonders mittelständische Unternehmen, die mit der Unterstüt- zung von Fördermitteln durch innovative Projekte Ar- beitsplätze und Wachstum in ländlichen Regionen schaf- fen, würden dadurch geschädigt. Die Begründung, dass Sie damit die demokratische Legitimität der Entscheidungen über Förderprogramme erhöhen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Sie, liebe Kollegen von den Grünen, sich gerne vollständige politische Kontrolle wünschen, haben Sie mit der ge- planten Einführung des Veggie-Days hinreichend bewie- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2159 (A) (C) (D)(B) sen. Wir sind auch für Transparenz, aber gegen politi- schen Kontrollwahn und sinnlose Bürokratie. Aus den dargelegten grundsätzlichen Überlegungen lehnen wir Ihren Antrag daher entschieden ab. Andrea Wicklein (SPD):Mit Ihrem Antrag „Förder- mitteltransparenz erhöhen“ sprechen Sie von der Frak- tion Bündnis90/Die Grünen ein sehr wichtiges Thema an. Ich finde es deshalb gut, dass wir heute darüber – wenn auch zu später Stunde – die Debatte führen. Ich sage klar: Es ist richtig und auch notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger weitgehende Transparenz über die Mittelverwendung aus den vielfältigen Förder- programmen des Bundes haben. Die SPD-Bundestagsfraktion ist dafür, dass die Bür- gerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, einfach, verständlich und eindeutig zu erfahren, für welche Zwe- cke und in welcher Höhe die Bundesregierung den Mit- telstand, Forschungseinrichtungen oder Institutionen fördert. Selbstverständlich ist es auch richtig, dass der Deut- sche Bundestag, dass wir Abgeordnete selbst diese Transparenz haben. Schließlich sind wir es, die im Rah- men des Bundeshaushaltes die Förderprogramme bera- ten und beschließen. Natürlich reicht es nicht aus, dass wir die Förderpro- gramme beschließen. Wir müssen auch wissen, ob diese Programme die von uns gesteckten Ziele erreicht haben, ob sich unsere Erwartungen erfüllt haben oder ob Programme beendet bzw. verändert werden müssen. Transparenz über die Förderprogramme ist aber auch notwendig, damit die Klein- und Mittelständischen Un- ternehmen, die Forschungseinrichtungen und viele an- dere Adressaten erfahren, wer was und wie fördert und wo Anträge zu stellen sind. Für die SPD-Fraktion gilt deshalb, dass wir Transpa- renz nicht nur bei der Mittelverwendung haben wollen, sondern insgesamt von Anfang an. Dafür haben wir uns seit langem eingesetzt und zu- mindest national auch schon viel erreicht. Mit dem Förderkatalog des Bundes, den jede Bürgerin und jeder Bürger auf der Internetseite www. foerderportal.bund.de erreichen kann, sind be- reits – mit wenigen Ausnahmen – die Fördermaßnah- men von fünf für die Fördermittel maßgeblichen Bun- desministerien übersichtlich dargestellt. Einbezogen sind in das Portal das Bundesforschungsministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundes- umweltministerium, das Bundesverkehrsministerium so- wie das Bundeswirtschaftsministerium. Das Förderportal des Bundes enthält eine Förderbera- tung als Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Es liefert mit der Förderdatenbank einen vollständi- gen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und auch der Europäischen Union. Das Förderportal des Bundes stellt darüber hi- naus mit dem elektronischen Online-Antragssystem ein barrierefreies Internetportal zum Ausfüllen und Ausdru- cken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes zur Verfügung. Ergänzt wird das Portal unter anderem durch den Formularschrank mit allen wichtigen Formularen, Richtlinien und Merkblättern sowie durch eine Such- maschine des Bundesforschungsministeriums, mit der aktuell 12 Millionen Internetseiten von 27 000 Web- servern öffentlich geförderter deutscher Forschungs- einrichtungen und Institutionen durchsucht werden können. Vor allem aber – und das ist bei der Beratung Ihres Antrages wichtig zu wissen – stellt das Förderportal des Bundes auch den Förderkatalog zur Verfügung. Wenn Sie diesen Katalog aufrufen, können Sie in ei- ner öffentlichen Datenbank aus mehr als 110 000 abge- schlossenen und laufenden Vorhaben der Projektförde- rung der fünf von mir genannten Bundesministerien recherchieren. Leider haben Sie diesen Förderkatalog in Ihrem An- trag nicht erwähnt. Ich denke aber, dass es sehr wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger auch über den ak- tuellen Stand informiert sind. Denn Sie erwecken mit Ih- rem Antrag – ich bin sicher: ungewollt – den Eindruck, als ob es bisher keine Transparenz gäbe. Das stimmt nicht. Bei Ihnen, liebe Kollegin Kerstin Andrae von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, habe ich heute aktuell im Förderkatalog des Bundes für Ihren Wahlkreis Frei- burg Folgendes recherchieren können: Allein 256 laufende Fördervorhaben zählt Freiburg aktuell. Das Fördervolumen umfasst nahezu 166 Millio- nen Euro. Darunter befinden sich sowohl kleine Maß- nahmen wie die Förderung der „Städtischen Museen Freiburg – Augustinermuseum“ mit rund 10 000 Euro durch das Bundesumweltministerium als auch eine grö- ßere Maßnahme der Caritas im Rahmen der Förderung von Klimaschutzprojekten des Bundesumweltministeri- ums in Höhe von rund 18 Millionen Euro. Sie sehen, liebe Kollegin Andrae, hier ist bereits eine Menge Transparenz hergestellt. Allerdings – da stimme ich Ihnen zu – sollten wir Bundestagsabgeordnete bei der erreichten Transparenz nicht stehen bleiben, sondern sie weiter ausbauen. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass, sofern nationale Interessen tangiert sind, wie zum Beispiel bei der Luftfahrtforschung, oder wenn eine Veröffentlichung den Förderinteressen widerspricht, wie zum Beispiel beim Patentschutz, auch weiterhin Informationen ge- sperrt bleiben. Handlungsbedarf sehen wir Sozialdemokraten insbe- sondere noch bei den EU-Förderprogrammen. Hier ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung weiter dafür einsetzt, dass EU-Programme wesentlich 2160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 (A) (C) (D)(B) transparenter, verständlicher und nutzerfreundlicher ge- staltet werden, dass die Vielzahl der Förderinitiativen verringert wird und dass Antrags-, Genehmigungs- und Abrechnungsprozeduren vereinfacht werden. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Bundesregierung von sich aus mehr Transparenz herstellen will und bei- spielsweise das Bundeswirtschaftsministerium entschie- den hat, mittelfristig alle Fördermaßnahmen in das För- derportal des Bundes in aktueller Fassung einzustellen. Damit setzt das Bundeswirtschaftsministerium übri- gens auch Anregungen aus den parlamentarischen Dis- kussionen um, in denen gefordert wurde, die Förderan- gebote zu straffen, zu bündeln und noch genauer auf die Zielgruppen des Bundeswirtschaftsministeriums auszu- richten. So hat das Bundeswirtschaftsministerium alle Maß- nahmen unter die vier großen Themen gruppiert: – Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren – Energie und Nachhaltigkeit – Chancen der Globalisierung – Innovation, Technologie und neue Mobilität Das ist ein wichtiger Beitrag, die von uns allen ge- wünschte Transparenz weiter zu verbessern. Es stimmt: Wir sind noch nicht am Ziel. Aus heutiger Sicht sehe ich jedoch keine Notwendig- keit, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb leh- nen wir den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab. Wir werden das im Auge behalten, gemeinsam darauf achten, dass die Transparenz über die Förderprogramme weiter verbessert wird. Thomas Nord (DIE LINKE): Die Linksfraktion wird dem heute vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Erhöhung der Transparenz der Vergabe von Fördermitteln durch den Bund zustimmen. Wir ha- ben eine ganze Weile gesucht, ob wir nicht doch ein Haar in der Suppe finden, aber außer der letztlich klärba- ren Frage, ob die angewandte Fördermitteldefinition wirklich hinreichend ist, haben wir keinen Ablehnungs- grund finden können. Dieser Antrag greift völlig zu Recht die Europäische Transparenzinitiative von 2007 auf. Er knüpft an die positiven Erfahrungen der Veröffentlichung von Infor- mationen über die Empfängerinnen und Empfänger von Gemeinschaftsmitteln aus dem EU-Agrarfonds an, die seit April 2009 erfolgt. Die seitdem damit gemachten Er- fahrungen zeigen, dass eine solche Veröffentlichung so- wohl machbar als auch sinnvoll ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben nach unserer Auf- fassung nicht nur auf EU-Ebene ein Recht zu erfahren, welchen Unternehmen und Institutionen die von ihnen als Steuerzahlern finanzierten Fördermittel zur Verfü- gung gestellt werden. Das Gleiche gilt eben auch für die durch den Bund ausgereichten Mittel. Dies ist gegenwär- tig nur unzureichend geregelt. Die derzeitige Praxis des Bundes ist daher, wie es im Antrag formuliert ist, in- transparent und kaum kontrollierbar. Transparenz und Kontrolle sind aber unverzichtbare Bestandteile für effiziente Willensbildungs- sowie legi- time und nachvollziehbare demokratische Entscheidungs- prozesse. Daher ist die Forderung nach einer gesetzli- chen Regelung durchaus zeitgemäß und zu unterstützen. Wir befürworten insbesondere, dass die öffentliche Hand verpflichtet wird, ihre Förderleitlinien und „Infor- mationen über die Vergabe von Fördermitteln, die an ju- ristische Personen, Personengesellschaften und Einzel- unternehmen geflossen sind, zu veröffentlichen“. Die im Antrag geforderte „Abwägung zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten der Fördermittelempfängerin- nen und -empfänger, indem die Erforderlichkeit der Ver- öffentlichung nach Bezugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zuwendungen geprüft wird“, zeigt die datenschutzrechtlichen Grenzen und Bedenken auf, die in einem entsprechenden Gesetz zu bedenken wären. Dass diese vor allem natürliche Personen, aber auch kleinere Kapitalgesellschaften, die mit einer oder mehre- ren natürlichen Personen identisch seien, im vollen Um- fang berücksichtigen und es nur in begründeten Fällen Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht geben soll, halten wir für richtig. Das Gleiche trifft auf die Sortierkriterien und den vor- geschlagenen Veröffentlichungsort zu. Abschließend befürworten wir auch den Vorschlag, zur Steigerung der Transparenz die Zuwendungen öf- fentlicher Mittel für Forschungsprojekte generell an ver- pflichtende Bedingungen zu knüpfen. Werte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, unsere Zustimmung zu Ihrem Antrag haben sie schon jetzt. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Politische Entscheidungen und Verwaltungshandeln müssen transparent und nachvollziehbar sein; das ist eine der Grundlagen unserer demokratischen Gesell- schaft. Sicherlich ist Transparenz kein Allheilmittel, aber sie ist notwendig, damit für die Öffentlichkeit ver- ständlicher wird, warum politische Entscheidungen so und nicht anders getroffen worden sind. Sie ist aber auch notwendig, damit diese Entscheidungen bewertet und kritisch hinterfragt werden können. Das ist nicht immer angenehm für uns Politikerinnen und Politiker oder auch für die Verwaltung. Trotzdem liegt darin eine große Chance für eine lebendige Demokratie, an der sich die Bürger rege beteiligen und in die Vertrauen gesetzt wird. Deshalb ist uns Grünen mehr Transparenz ein Kernanlie- gen. Das gilt ganz besonders beim Umgang mit öffentli- chen Geldern. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein wachsendes und berechtigtes Interesse, zu erfahren, wie das Geld der Steuerzahlenden verwendet wird. In der nächsten Woche werden wir bei den Haushalts- beratungen im Bundestag über Fördermittel in Milliar- denhöhe sprechen, die in eine Vielzahl von Programmen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2161 (A) (C) (B) fließen. Derzeit ist nicht ausreichend nachvollziehbar, welche Unternehmen und Institutionen aufgrund wel- cher Kriterien Förderung bekommen bzw. für welche konkreten Projekte diese Mittel vergeben werden. Wir schlagen deshalb mit unserem Antrag vor, die Förderleit- linien und auch die Empfänger zu veröffentlichen. Es versteht sich von selbst, dass dabei private wie öffentli- che Interessen bei Daten- und Persönlichkeitsschutz oder auch Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt wer- den müssen. So ist beispielsweise eine Bagatellgrenze von 25 000 Euro für die Einzelveröffentlichung vorgese- hen. Ausnahmen soll es auch für solche Fälle geben, bei denen die Veröffentlichung Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulassen würde. Selbstver- ständlich wird jeder Fördermittelempfänger vorab über diese Veröffentlichung informiert werden. Wer Förder- mittel bekommt, muss aber akzeptieren, dass dies grund- sätzlich transparent gemacht wird, weil das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Es braucht diese gute Daten- lage auch für uns Parlamentarier, um besser entscheiden zu können, ob Förderprogramme fortgeführt, aufge- stockt oder lieber beendet werden sollten. Zudem er- gänzt mehr Transparenz im Fördermittelbereich die Möglichkeiten der Haushaltskontrolle durch das Parla- ment und erleichtert zudem die wissenschaftliche Evalu- ierung von Förderprogrammen. Das von uns vorgeschlagene Verfahren orientiert sich an der Europäischen Transparenzinitiative. Nach dieser sind die EU-Länder verpflichtet, Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger der Gemeinschaftsmit- tel aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen. So sollen neben dem Förderprogramm auch der Name bzw. die Firma, die Postleitzahl und Gemeinde des Unterneh- menssitzes sowie der Förderbetrag veröffentlicht wer- den. Bezogen auf Mittel für Forschungsprojekte greifen wir zudem eine Idee aus der Enquete-Kommission „Inter- net und Digitale Gesellschaft“ auf. Danach sollen Infor- mationen zum jeweiligen Forschungsprojekt, die Ziele und die wesentlichen Resultate in öffentlich zugängli- chen Datenbanken verfügbar gemacht werden. Unser Vorschlag beschränkt sich auf die Veröffentlichung im Falle von Zuschüssen, Gewährleistungen, Beteiligungen und ähnlichen direkten finanziellen Zuwendungen, die in Form von Projektförderungen an Empfängerinnen oder Empfänger ausgereicht werden. Nicht erfasst sind beispielsweise steuerliche Förderungen. Hier sollte im Subventionsbericht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass diese bewertet und auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden können. Transparenz ist kein Selbstzweck, es muss immer sorgsam zwischen dem Transparenzinteresse der Öffent- lichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten von Fördermittelempfängerinnen und -empfängern abgewo- gen werden. So hat es auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. November 2010 gesehen und eingefordert, dass bei der Veröffentlichungspflicht Be- zugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zu- wendungen berücksichtigt werden. Der grüne Vorschlag für eine Veröffentlichungspflicht von Fördermitteln des Bundes ist an diesen Vorgaben orientiert. (D) 26. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung TOP 4 Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe TOP 5 Kooperationsverbot im Bildungswesen TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia TOP 7 Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode TOP 8 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Fleischwirtschaft) TOP 9 Entlastung der Kommunen TOP 10 Bundesnetzagentur Telekommunikationsbericht 2012/13 TOP 11 Nachtruhe am Flughafen BER ZP 2 Sachverständigenbestellung Rechtsextremismus-Datei-G TOP 12 Kontoeröffnungen für Flüchtlinge TOP 13 Atomwaffen TOP 14 Zukunft der bäuerlichen Milchviehhaltung TOP 15 Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG TOP 16 Makroökonomische Ungleichgewichte TOP 17 Fördermitteltransparenz Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Dieter Gröhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nein, Frau Präsidentin. Ich würde gerne im Zusam-

    menhang ausführen, weil ich finde, dass gerade die An-
    merkungen des Regierenden Bürgermeisters in diesem
    Punkt sehr wichtig sind. – Er hat sich klar gegen eine
    Ausdehnung des Nachtflugverbots ausgesprochen und
    gesagt, er werde nicht zulassen, dass der BER zum Pro-
    vinzflughafen wird. Ich sage einmal: Das ist auch gut so.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Vielleicht sollten die Linken einmal zur Kenntnis
    nehmen, dass eine Übereinstimmung zwischen dem, was
    Sie hier fordern, und dem, was Ihre Fraktion im Abge-
    ordnetenhaus von Berlin fordert, nicht besteht.


    (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das gilt aber für Ihre Fraktion in Brandenburg auch!)


    Während Sie hier sagen, dass die im Planfeststellungs-
    verfahren fixierten Nachtruhezeiten, die vom Bundes-
    verwaltungsgericht bestätigt worden sind, korrigiert
    werden sollen, fordern Sie im Abgeordnetenhaus von
    Berlin lediglich, dass die Flugzeuge nicht mehr zwi-
    schen 22 Uhr und 6 Uhr starten sollen. Von Landungen
    spricht Ihre Fraktion in dem Antrag, den sie am 2. April
    2014, also ganz aktuell, gestellt hat, überhaupt nicht.
    Vielleicht können Sie einmal versuchen, zwischen den
    Genossen hier und den Genossen da eine Harmonie her-
    beizuführen.


    (Thomas Nord [DIE LINKE]: Sie lassen mich ja nicht fragen!)


    Ich darf noch einmal den Regierenden Bürgermeister
    zitieren. Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung vom
    19. Februar 2013 hat Klaus Wowereit gesagt: Jede Kor-
    rektur beim Nachtflugverbot ist ein Schaden für die Re-
    gion. – Diesen Schaden kann auch die Linke nicht wol-
    len; denn sonst hätte sie im November 2009 nicht einen
    Koalitionsvertrag mit der SPD in Brandenburg mit fol-
    gendem Inhalt beschlossen – ich darf kurz zitieren –:

    Die wirtschaftlichen Effekte des BBI sind bereits
    heute spürbar, sie werden wichtiger Wachstumsim-
    puls bleiben. Der BBI schafft bis zu 40.000 Arbeits-
    plätze in der Region – vor allem durch steigende
    Passagierzahlen, eine signifikante Verbesserung der
    Standortgüte sowie zusätzliche Kaufkrafteffekte.


    (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er muss aber erst einmal funktionieren!)


    Damals haben Sie erkannt, dass ein Flughafen we-
    sentliche Wachstumsimpulse für die Region Berlin/
    Brandenburg initiieren kann, aber eben nur ein Flugha-
    fen, der konkurrenzfähig ist und sich gegen die Ange-
    bote seiner Mitbewerber behaupten kann. Von einem
    Nachtflugverbot ist im damaligen Koalitionsvertrag
    überhaupt gar keine Rede gewesen. Damals hätten Sie
    diese Forderung mit unterbringen können, aber das ha-
    ben Sie nicht.

    Auch in Ihrer zehnjährigen Beteiligung an der Berli-
    ner Landesregierung haben Sie sich übrigens nicht für
    ein ausgedehntes Nachtflugverbot eingesetzt, und Ver-
    treter der Linken hätten schon jahrelang in den Gremien
    des Flughafens entsprechende Forderungen durchsetzen
    können. Ich frage Sie: Wozu sitzen denn zwei linke Lan-
    desminister im Aufsichtsrat, wenn die Bundestagsfrak-
    tion hier kurz vor dem Brandenburger Landtagswahl-
    kampf einen entsprechenden Schaufensterantrag stellen
    muss?


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Verstehen Sie mich nicht falsch: Schallschutz ist ein
    wichtiges


    (Thomas Nord [DIE LINKE]: Es ist schwer, Sie falsch zu verstehen!)


    und grundgesetzlich geschütztes Gut für die Menschen.
    Auch über meinem Berliner Wahlkreis Charlottenburg-
    Wilmersdorf verlaufen Flugrouten.


    (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht so niedrig!)


    Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Flugrouten
    nach der Inbetriebnahme des BER – ich lege mich hier
    jetzt nicht auf ein Jahr fest; das wissen wir alle nicht ge-





    Klaus-Dieter Gröhler


    (A) (C)



    (D)(B)

    nau – von den zuständigen Behörden evaluiert, das heißt
    überprüft und bewertet werden und dass dann unter Be-
    rücksichtigung des aktuellen Standes der Technik der
    Fluggeräte entsprechende, möglicherweise neue Ent-
    scheidungen hinsichtlich der Flugrouten getroffen wer-
    den.

    Dabei ist aber auch wichtig, dass es hier nicht zu einer
    Ausdehnung von Strecken kommt, weil Umweltschutz
    – es geht hier auch um die Vermeidung von Wegen – und
    Lärmschutz schon Hand in Hand gehen müssen. Das
    Ganze wird man im Rahmen einer Untersuchung, eines
    Umweltmonitorings, unter anderem für die Region am
    Müggelsee, bewerten müssen. Dabei sind auch die Wirt-
    schaftlichkeit des Flughafens und die Anbindung der Re-
    gion wichtig und mit zu betrachten.

    Schon heute zu fordern, dass ein Flughafen von 22 bis
    6 Uhr geschlossen sein muss, obwohl wir noch nicht ein-
    mal wissen, wann er seine Tore tatsächlich öffnen wird,
    ist purer Populismus und hat mit einer ausgewogenen
    und sachorientierten Politik nichts mehr zu tun.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Lassen Sie mich zusammenfassen: Ja zu einem erfor-
    derlichen und effektiven Lärmschutz für die Menschen
    in den betroffenen Bereichen, Ja zum Umweltschutz in
    der Flughafenregion, Ja zur Leistungsfähigkeit und Wirt-
    schaftlichkeit des Flughafens, Nein zur Änderung des
    bestehenden Nachtflugverbots und Nein zu Ihrem An-
    trag.

    Abschließend möchte ich noch einmal den Regieren-
    den Bürgermeister zitieren, der in dieser Frage viel Rich-
    tiges gesagt hat.


    (Sören Bartol [SPD]: Jetzt wird es aber unheimlich! – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das fällt Ihnen aber schwer, oder?)


    Laut Tagesspiegel vom 21. März 2012 richtete er an alle
    Flughafengegner eine interessante Warnung – Zitat –:

    Und ich sage all denen, die jetzt protestieren: Wehe,
    ich erwische einen davon, der am neuen Flughafen
    eincheckt.

    Lassen Sie mich hinzufügen: Ich bin gespannt, wie oft
    ich Kollegen der Linksfraktion, falls der Flughafen ir-
    gendwann einmal in Betrieb ist, morgens um 5.30 Uhr
    treffe, wenn sie in ihren Flieger steigen.

    Schönen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/971 mit dem Titel
„Nachtruhe am Flughafen Berlin Brandenburg sicher-
stellen – Antrag des Landes Brandenburg unterstützen“.
Wer stimmt für diesen Antrag? – Das sind die Fraktion
Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer
stimmt gegen diesen Antrag? – Das ist die Koalition.
Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Damit ist der
Antrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stim-
men von Bündnis 90/Die Grünen und die Linke abge-
lehnt worden.

Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Stephan
Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am
Rhein), Clemens Binninger, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Gabriele
Fograscher, Uli Grötsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Herstellung des Einvernehmens des Deut-
schen Bundestages mit der Bestellung des
Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und
Evaluation beim Deutschen Forschungsinsti-
tut für Öffentliche Verwaltung, Speyer, als
wissenschaftlicher Sachverständiger im Rah-
men der Evaluierung des Rechtsextremismus-
Datei-Gesetzes

Drucksache 18/974

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat der Kollege
Clemens Binninger das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Clemens Binninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

    gen! Dass wir heute über die Evaluierung eines Gesetzes
    reden, hat vor allem mit der Zahl 36 zu tun. Sie be-
    schreibt nämlich, warum wir solche Gesetze überhaupt
    brauchen. 36 ist die Zahl der Sicherheitsbehörden, die in
    Deutschland für die Bekämpfung des gewaltbereiten
    Rechtsextremismus zuständig sind: 36 verschiedene Be-
    hörden bei Polizei und Verfassungsschutz, beim Bund
    und bei den Ländern.

    Es war schon immer ein großes Anliegen, zu garantie-
    ren, dass Informationen, die die Polizei bei der Verfol-
    gung schwerer Straftaten oder zur Verhinderung von
    Anschlägen braucht, möglichst ausgetauscht werden
    können. Wie sah die Realität vor Inkrafttreten dieses Ge-
    setzes und vor Einführung der Rechtsextremismusdatei
    aus? Eines der bedrückendsten Beispiele dafür konnten
    wir im vergangenen Jahr im Untersuchungsausschuss er-
    leben. Es ging um die Aufklärung und Ermittlungen in
    einer Serie von damals schon mehreren Morden. Die
    Polizei eines Bundeslandes bat die Verfassungsschutzbe-
    hörde desselben Bundeslandes um Informationen zu ge-
    waltbereiten Rechtsextremisten, um die Ermittlungen
    vorantreiben zu können. Wer jetzt glaubt, dass eine sol-
    che Anfrage vielleicht in ein oder zwei Wochen – eine
    gewisse Sorgfalt muss sicherlich sein – beantwortet ist,
    der sah sich damals bitter getäuscht. Es hat neun Monate
    gedauert, bevor zwischen zwei Landesbehörden Daten





    Clemens Binninger


    (A) (C)



    (D)(B)

    über gewaltbereite Rechtsextremisten ausgetauscht wur-
    den.

    Bei diesem Zustand konnten wir es nicht belassen.
    Deshalb haben wir die Rechtsextremismusdatei auf den
    Weg gebracht, übrigens damals schon mit mehr als nur
    den Stimmen der Regierungskoalition. Die Kollegen der
    SPD waren auch mit dabei. Die Datei ist ein wichtiges
    Instrument, das wir im Kampf gegen den Rechtsextre-
    mismus brauchen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Über die Datei gab es lange politischen Streit – heute
    wird er vielleicht nicht unbedingt geführt werden, weil
    wir mehr über die Evaluierung reden – in der Frage:
    Geht das überhaupt in Deutschland? Ist eine gemein-
    same Datei von Verfassungsschutz und Polizei möglich,
    oder verstößt das gegen das Trennungsgebot? Beim
    Trennungsgebot geht es darum, dass Verfassungsschutz
    und Polizei unterschiedliche Aufgaben haben. Der Ver-
    fassungsschutz hat keinen Strafverfolgungszwang, aber
    auch keine Zwangsmittel. Die Polizei hat Strafverfol-
    gungszwang, und sie kann ihn mit Zwangsmitteln durch-
    setzen.

    Ich bin froh, dass diese Debatte zwischenzeitlich
    höchstrichterlich entschieden wurde; denn wir haben ne-
    ben der Rechtsextremismusdatei im Bereich des interna-
    tionalen Terrorismus schon länger die Antiterrordatei,
    die nach dem gleichen Prinzip arbeitet. Das Bundesver-
    fassungsgericht in Karlsruhe hat am 24. April 2013 ent-
    schieden, dass die Antiterrordatei grundsätzlich mit der
    Verfassung vereinbar ist und dass das Trennungsgebot
    beachtet wurde, dass aber Korrekturbedarf besteht. Ich
    erwähne das, weil wir das Gesetz zur Rechtsextremis-
    musdatei dem Antiterrordateigesetz nachempfunden ha-
    ben. Es enthält in etwa die gleichen Befugnisse und die
    gleichen Bestimmungen. Auch dort werden wir Korrek-
    turen vornehmen müssen. Ich wage die Prognose, dass
    sich das auch auf die Evaluierung auswirken wird.

    Wir haben damals mit dem Gesetz beschlossen, dass
    noch vor 2016 eine Evaluierung erfolgen soll. Sie soll
    deutlich machen, ob das Gesetz die Anforderungen, die
    wir stellen, überhaupt erfüllt hat, wie viele Daten erfasst
    sind, ob es funktioniert, wie viele Abfragen gemacht
    wurden oder ob am Ende keine Verbesserung erzielt
    werden konnte – was ich nicht glaube. Die Erfahrungen
    mit diesen Dateien werden, glaube ich, von den Prakti-
    kern bislang durchaus positiv bewertet. Aber es war uns
    wichtig, dass wir uns solchen Evaluierungen nicht ver-
    schließen. Sie helfen uns, mit Sachverstand von außen
    einen genaueren Blick darauf zu werfen, welche Wir-
    kung Gesetzgebung hat und was wir vielleicht korrigie-
    ren müssen.

    Das Gesetz sieht auch vor, dass die Evaluierung unter
    Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständiger, die
    im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt
    werden, erfolgen muss. Um genau dieses Einvernehmen
    geht es heute. Mit dem vorliegenden Antrag soll das Ein-
    vernehmen hergestellt werden, damit der Bundesinnen-
    minister einen Sachverständigen beauftragen kann.
    Vorausgegangen ist ein Vergabeverfahren, bei dem
    nach klaren Kriterien ausgewählt wurde. Diese Kriterien
    sind zum Teil kritisiert worden wegen etwas unklarer
    Oberbegriffe. Aber am Ende wurde ein Vorschlag präfe-
    riert, nämlich das Institut in Speyer, das Erfahrungen mit
    solchen Gesetzesfolgenabschätzungen hat. Es hat auch
    schon das Informationsfreiheitsgesetz bewertet und sehr
    gute und konstruktive Vorschläge gemacht.

    Es geht darum, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
    solche Instrumente zu nutzen, um wertvolle neue Hin-
    weise zu bekommen. Es geht nicht darum, irgendwelche
    Alibiveranstaltungen durchzuführen nach dem Motto
    „Hauptsache, man hat das gemacht“, sondern darum, zu
    erkennen: Lagen wir mit unserem Gesetzentwurf rich-
    tig? Hat er die Wirkungen erbracht, die wir uns von ihm
    erhofft haben? Ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei
    und Verfassungsschutz besser geworden? Hat es dazu
    beigetragen, schwere Straftaten aufzuklären oder Gefah-
    ren abzuwehren? Speisen die Behörden die notwendigen
    Daten ein? Auch das ist ein Punkt, den man beachten
    muss: Wie viele Daten sind erfasst? Wie tief ist der
    Grundrechtseingriff? Wobei ich an dieser Stelle immer
    dazusage: In dieser Datei sind gewaltbereite Rechts-
    extremisten gespeichert. Dessen muss man sich immer
    bewusst sein. Es geht darum, die Informationen darüber
    unter den Behörden auszutauschen. – All das sind Fra-
    gen, die sich mit dieser Evaluation verbinden und auf die
    wir, wenn wir das Einvernehmen herstellen, kluge Ant-
    worten erhalten werden.

    Ich weiß nicht, ob der Zeitpunkt – das wird das Bun-
    desinnenministerium im Detail abstimmen – vielleicht
    etwas früh ist – wir hatten eine Frist bis Ende 2016 ge-
    setzt – oder ob man noch etwas zuwarten sollte, um ein-
    fach einen größeren praktischen Erfahrungsschatz und
    mehr Anwendungsfälle zu haben. Aber ich glaube, wir
    können darauf vertrauen, dass ein Zeitpunkt gewählt
    wird, der zu dem bestmöglichen Ergebnis führt. Wenn
    das der Fall ist, sollten wir uns hinterher mit diesen Er-
    gebnissen auch befassen. Wir sollten sie nicht auf die
    Seite legen und sagen: „Jetzt haben wir unsere Pflicht er-
    füllt, wie es im Gesetz steht“, uns aber ansonsten nicht
    weiter darum kümmern, sondern wir sollten sie natür-
    lich, wenn notwendig, in Gesetzesänderungen einfließen
    lassen.

    Aber entscheidend ist – das muss man, glaube ich,
    immer wieder betonen –: Unsere föderale Sicherheitsar-
    chitektur ist in manchen Deliktsbereichen kompliziert.
    Wir wollen sie aber so beibehalten. Sie muss aber dann
    im Zusammenspiel funktionieren. Wenn es funktionieren
    soll, dass 36 unterschiedliche Behörden Informationen
    auf Deliktsfeldern austauschen, deren Bekämpfung uns
    allen am Herzen liegt, und wenn die Polizei beispiels-
    weise wissen möchte, ob der Verfassungsschutz in einem
    anderen Bundesland über eine bestimmte gewaltbereite,
    rechtsextreme Person schon Erkenntnisse hat, dann darf
    eine solche Abfrage nicht mehr neun Monate dauern.
    Das ist niemandem zu erklären. Dann ist mit dieser Datei
    eine Abfrage innerhalb weniger Sekunden möglich. Da-
    mit heben wir die Qualität der Zusammenarbeit der
    36 Behörden auf eine neue Ebene.





    Clemens Binninger


    (A) (C)



    (D)(B)

    Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir nicht nur
    über die Evaluierung reden sollten, sondern auch die Er-
    kenntnisse dazu nutzen sollten, eine grundsätzliche De-
    batte darüber zu führen, wie wichtig diese Dateien sind.
    Ohne wird es nicht gehen. Wir brauchen die Zusammen-
    arbeit, und wir können nicht monatelang warten. Des-
    halb sollten wir nicht von vornherein sagen, egal wie die
    Evaluierung ausgeht: Unsere Position steht schon fest.
    Wir lehnen das ab. – Wer das ablehnt, müsste eine Alter-
    native bieten. Die sehe ich nirgends. Die Alternative zu
    einer solchen gemeinsamen Datei von Polizei und Verfas-
    sungsschutz, die evaluiert werden kann – dazu beschlie-
    ßen wir heute den Antrag –, wäre die Zusammenarbeit in
    alter Form: neun Monate warten auf Ergebnisse. Das
    kann ernsthaft niemand wollen. Deshalb bitte ich heute
    um Zustimmung zu diesem Antrag.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)