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    Plenarprotokoll 18/26 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 26. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Eckhardt Rehberg . . . . . . . . . . . . . . . 2001 A Wahl des Abgeordneten Michael Roth (He- ringen) als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Denkmal für die ermordeten Ju- den Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2001 B Wahl der Abgeordneten Birgit Kömpel als Mitglied des Beirats der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr . . . . 2001 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2001 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 20 . . . 2002 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 2002 A Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzli- chen Rentenversicherung – (RV-Leistungs- verbesserungsgesetz) Drucksache 18/909 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2002 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2002 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 2004 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2005 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2007 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) (§ 30 GO) . . . 2009 B Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2009 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 2011 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2013 A Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2013 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2014 A Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2015 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2016 A Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2017 C Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2018 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 2019 A Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . 2019 C Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2020 D Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 2022 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlun- gen-Durchführungsgesetz – DirektZahl- DurchfG) Drucksache 18/908 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2022 D Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2023 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 2025 C Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2026 D Ulrike Höfken, Staatsministerin (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2028 B Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2029 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2030 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2031 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2032 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2034 C Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2035 D Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . 2037 C Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2039 D Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2041 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bil- dung im Grundgesetz verankern Drucksache 18/588 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2042 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 2043 A Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2044 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2046 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 2047 A Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2048 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2049 B Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 2050 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2051 C Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2052 D Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 2053 D Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2055 A Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Drucksache 18/823 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2056 B b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Weltagrarbericht jetzt unterzeichnen Drucksache 18/979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2056 B Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates Drucksachen 18/824, 18/992 . . . . . . . . . . 2056 C b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelüber- sichten 28, 29, 30, 31 und 32 zu Petitio- nen Drucksachen 18/858, 18/859, 18/860, 18/861, 18/862 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2056 D Tagesordnungspunkt 6: – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmis- sion EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union 2010/96/GASP vom 15. Februar 2010 und 2013/44/GASP vom 22. Ja- nuar 2013 in Verbindung mit der Reso- lution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksachen 18/857, 18/994 . . . . . . . . . . 2057 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2057 C Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2057 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2058 C Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2059 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2061 A Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2062 A Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2063 B Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2064 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 2065 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2067 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahl- prüfung, Immunität und Geschäftsordnung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 III zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD: Änderung der Geschäfts- ordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlpe- riode Drucksachen 18/481, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Oppo- sitionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Drucksachen 18/380, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 39, 44, 45a, 93) Drucksachen 18/838, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 B d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahl- prüfung, Immunität und Geschäftsord- nung zu dem Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Änderung der Geschäftsord- nung des Deutschen Bundestages zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag Drucksachen 18/379, 18/997 . . . . . . . . . . 2065 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2065 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2069 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2070 D Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 2072 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2073 B Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 2074 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2075 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2076 C Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2077 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 2078 D Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2079 A Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 2080 B Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . 2081 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . 2082 C, 2082 D Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2085 C, 2087 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Arbeitnehmer-Ent- sendegesetzes Drucksache 18/910 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2083 A Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2083 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2084 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2090 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 2090 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2092 A Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2093 A Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2093 D Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2094 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2095 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Milliarde Euro Entlastung für Kommunen im Jahr 2014 umsetzen Drucksache 18/975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2096 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2096 C Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . 2097 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2099 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2099 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2100 C Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2102 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2103 C Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2103 D Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2105 C Tagesordnungspunkt 10: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundes- netzagentur – Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommis- sion – Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten Drucksache 18/209 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2107 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2107 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2109 B Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2110 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2112 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2113 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Gregor Gysi, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachtruhe am Flughafen Berlin-Branden- burg sicherstellen – Antrag des Landes Brandenburg unterstützen Drucksache 18/971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2114 D Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2115 A Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2116 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2117 C Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2119 A Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2120 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am Rhein), Clemens Binninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Gabriele Fograscher, Uli Grötsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Herstellung des Einvernehmens des Deutschen Bundes- tages mit der Bestellung des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beim Deutschen Forschungsinstitut für Öf- fentliche Verwaltung, Speyer, als wissen- schaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Evaluierung des Rechtsextremismus- Datei-Gesetzes Drucksache 18/974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2122 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2122 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 2124 A Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . 2124 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2126 A Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontoeröff- nungen für Flüchtlinge ermöglichen Drucksache 18/905 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 B Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2128 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2128 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 2129 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2130 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 2131 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Atomwaffen ächten Drucksachen 18/287, 18/399 . . . . . . . . . . . . . 2132 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . 2132 C Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 2134 A Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 2134 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2135 D Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2136 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunft der bäuerlichen Milch- viehhaltung sichern Drucksache 18/976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2137 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2138 A Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2138 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 2139 C Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2140 B Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2141 D Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG neu und verantwortungsvoll besetzen Drucksache 18/592 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2142 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2143 A Alexander Funk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 2144 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 V Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 2145 A Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2145 D Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2146 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2148 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirt- schaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken Drucksache 18/978 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2149 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2149 C Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 2150 B Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 2152 A Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Anja Hajduk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fördermitteltrans- parenz erhöhen Drucksache 18/980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2153 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2155 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Roland Claus, Kersten Steinke, Kerstin Kassner, Birgit Wöllert (alle DIE LINKE) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Peti- tionsausschusses zu Sammelübersicht 31 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 23 e) . . . . . . 2155 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stär- ken (Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . 2156 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 2156 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fördermitteltransparenz erhö- hen (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . 2157 B Mark Hauptmann (CDU/CSU). . . . . . . . . . . 2157 B Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2159 A Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2160 B Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2160 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2001 (A) (C) (D)(B) 26. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2155 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 03.04.2014 Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 03.04.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 03.04.2014 Dr. Brunner, Karl-Heinz SPD 03.04.2014 Bülow, Marco SPD 03.04.2014 Dr. Diaby, Karamba SPD 03.04.2014 Eckenbach, Jutta CDU/CSU 03.04.2014 Ernstberger, Petra SPD 03.04.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 03.04.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 03.04.2014 Groß, Michael SPD 03.04.2014 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 03.04.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 03.04.2014 Lotze, Hiltrud SPD 03.04.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Meiwald, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 03.04.2014 Pitterle, Richard DIE LINKE 03.04.2014 Post (Havelland), Achim SPD 03.04.2014 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 03.04.2014 Rüthrich, Susann SPD 03.04.2014 Scheuer, Andreas CDU/CSU 03.04.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 03.04.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 03.04.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 03.04.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 03.04.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 03.04.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 03.04.2014 Ziegler, Dagmar SPD 03.04.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Roland Claus, Kersten Steinke, Kerstin Kassner, Birgit Wöllert (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Petitionsausschusses (2. Aus- schuss) zu Sammelübersicht 31 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 23 e) In der Tat beinhaltet die Petition eine hochkompli- zierte Materie – ersichtlich wird das wohl auch daran, dass die Petition zur Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR erst nach über zehn Jahren abge- schlossen werden soll. Die Ausführungen in der Beschlussempfehlung sind umfangreich; sie versuchen, das Verlangen der Petenten verständnisvoll zu beschreiben und zugleich die rechtli- chen Hürden darzulegen, die vermeintlich eine Lösung verhindern. Dennoch können wir einem Abschluss der Petition ohne Lösung des Problems nicht zustimmen. Bei all den Ausführungen bleibt ein Knackpunkt un- beachtet: Die Art und Weise der Überführung der Alters- sicherungssysteme aus DDR-Zeiten in bundesdeutsches Recht erfolgte so, dass alle Ansprüche und Anwartschaf- ten in die gesetzliche Rentenversicherung nach SGB VI transformiert wurden – gleich, ob die Personen zu DDR- Zeiten wie die Mehrheit in der Sozialversicherung, SV, und Freiwilligen Zusatzversicherung, FZR, waren oder zu den Personen gehörten, die Zugang zu den heute als privilegiert angesehenen Zusatz- und Sondersystemen hatten. Für alle gleich wird das jeweils zu DDR-Zeiten erzielte und verbeitragte Einkommen bis zur Beitragsbe- messungsgrenze für die Ermittlung der SGB-VI-Rente herangezogen. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 2156 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 (A) (C) (D)(B) Für einige hochqualifizierte Personen – in der Petition erwähnt Diplom-Chemiker und -Physiker – die nicht in die FZR einzahlten, weil sie hofften, dass die ungleichen Zugangsmöglichkeiten in der DDR zum Versorgungs- system der technischen Intelligenz eines Tages noch be- seitigt werden und sie auch in dieses System aufgenom- men werden, entstand dadurch ein unvorhersehbares Problem. Das Gleiche passierte denen, die sich zu DDR- Zeiten mit dem Gedanken trugen, einen Ausreiseantrag zu stellen, und deshalb nicht in die FZR einzahlten. Im Prozess der Einheit und der Gesetzgebung zur Rentenüberleitung, einschließlich Anspruchs- und An- wartschaftsüberführungsgesetz, AAÜG, wurde gewisser- maßen aus diesem Protest gegen ungerechte Zugangs- chancen zu besonderen Versorgungssystemen der DDR de facto eine persönliche Benachteiligung für das Alter in der Bundesrepublik bei der Berechnung der Rente nach SGB VI. Als Folge einer Kalkulation, die sich faktisch in Luft auflöste, müssen diese Personen heute zumeist mit Ar- mutsrenten auskommen. Denn konkret bedeutet das, dass sie, trotz hochqualifizierter Tätigkeiten und guter Bezahlung von 1972 bis 1989/90 heute jährlich unter- durchschnittliche Werte auf ihrem Rentenkonto stehen haben, denn monatlich nur verbeitragte 600 Mark erge- ben jährlich immer 0,... Entgeltpunkte. Es geht folglich im Grunde nicht vorrangig um eine nachträgliche Zuordnung zu einem diesen Personen nach DDR-Recht verschlossenen System, sondern darum, eine Regelung zu schaffen, auch über 600 Mark hinaus- gehendes Einkommen bis zur Beitragsbemessungs- grenze anerkannt zu bekommen. Da nach AAÜG bei Zu- gehörigkeit zu einem Zusatzsystem auch die tatsächliche Beitragszahlung außer Acht gelassen wird – obgleich in den meisten Sicherungssystemen eine Beitragszahlung erfolgte –, ist diese Forderung der Petenten naheliegend. Anders sähen die Folgen der Forderung aus, wenn es mit dem AAÜG tatsächlich eine Überführung der An- sprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssyste- men gegeben hätte oder die Überführung in diese Rich- tung korrigiert würde, wie es die Fraktion Die Linke – wie vormals die PDS – mit der Schaffung eines Sys- tems „sui generis“ vorschlägt. Dann wären all die Argu- mente der Bundesregierung, die vom Petitionsausschuss aufgegriffen werden zu den Schwierigkeiten einer nach- träglichen Zuordnung, faktisch einer nachträglichen Korrektur von ungleichen Regelungen der DDR, erwä- genswert. Dazu zählen Qualifikations- und Tätigkeits- profil, Betriebsformen und Stichtagsregelungen. Wir können uns der Ablehnung der Petition nicht an- schließen, weil es unter den gegebenen rechtlichen Re- gelungen der Rentenüberleitung nur eines entgegenkom- menden Schrittes bedürfte, diese – mit dem Beitritt der DDR zum bundesdeutschen Rechtssystem entstandene – doppelte Ungerechtigkeit zu beseitigen. Nicht rechtliche Winkelzüge sind gefragt, sondern an dieser Stelle bedarf es einzig des politischen Willens, im Prozess der deut- schen Einheit entstandene soziale Härten für einige we- nige zu korrigieren. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Nationales Reform- programm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investi- tionen stärken (Tagesordnungspunkt 16) Klaus Ernst (DIE LINKE): 2013 war Deutschland ein weiteres Mal Exportchampion. Die Importe hinge- gen gingen sogar zurück. Schuld daran ist die schwache Binnennachfrage. Denn: Die wirtschaftliche Entwick- lung geht an der Mehrheit der Menschen vorbei. Die Wirtschaft ist von 2000 auf 2013 um fast 14 Prozent ge- wachsen. Die Unternehmens- und Vermögenseinkom- men haben in diesem Zeitraum um rund 31 Prozent zu- gelegt. Die Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigtem hingegen sind um rund 2 Prozent gesunken. Einkom- menszuwächse gab es nur bei den Spitzeneinkommen. Am unteren Ende der Einkommensskala kam es zu wei- teren Rückgängen. Jeder vierte Beschäftigte in Deutsch- land arbeitet für einen Niedriglohn. Auch die Europäische Kommission empfiehlt Maß- nahmen zur Stärkung der Binnennachfrage. Sie hat die makroökonomischen Ungleichgewichte in Deutschland einer vertieften Überprüfung unterzogen, da sich die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse seit 2007 über der Warnschwelle von 6 Prozent befinden. Laut EU- Kommission haben die privaten Haushalte mehr gespart und die Unternehmen zu wenig investiert. Auch die öf- fentlichen Investitionen seien viel zu gering. Folglich müssten öffentliche Investitionen – insbesondere Infra- strukturmaßnahmen – gesteigert und geeignete Bedin- gungen zur Begünstigung des Lohnwachstums – vor allem bei Arbeitnehmern am unteren Ende der Einkom- mensskala – geschaffen werden. Politische Maßnahmen, die Investitionen beeinträchtigen könnten, sollen ver- mieden werden. Doch die Bundesregierung nimmt diese Empfehlun- gen nicht wirklich ernst. Muss sie auch nicht, denn sie hat maßgeblich dafür gesorgt, dass innerhalb der neuen „Economic Governance“ der EU Überschüsse nicht sanktionsfähig sind. Schon im Jahreswirtschaftsbericht stellt sie einseitig die gute Verfassung der deutschen Wirtschaft und die hohe Beschäftigungsquote heraus. Neue Ideen gegen prekäre Beschäftigung und ausblei- bende Investitionen: Fehlanzeige! So will die Bundesregierung die Verkehrsinvestitio- nen um 5 Milliarden Euro erhöhen und die Länder um 6 Milliarden Euro entlasten – gestreckt auf die gesamte Legislaturperiode. Selbst gestecktes Ziel der Bundes- regierung ist laut Koalitionsvertrag jedoch eine Gesamt- investitionsquote oberhalb des OECD-Durchschnitts. Der OECD-Durchschnitt lag 2013 bei 20 Prozent, die deutsche Investitionsquote nur bei 17,2 Prozent. Um den OECD-Durchschnitt zu erreichen, hätten allein im ver- gangenen Jahr 75 Milliarden Euro mehr investiert wer- den müssen. Die wachsende Spaltung auf dem Arbeitsmarkt will die Bundesregierung mit einer Beschränkung der Leih- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2157 (A) (C) (D)(B) arbeit auf 18 Monate und gleichem Lohn nach 9 Mona- ten bekämpfen. Das geht am Problem vorbei. Im „Zwölften Bericht der Bundesregierung zur Arbeitneh- merüberlassung“ ist nachzulesen, dass der Anteil der Ar- beitsverhältnisse, die weniger als 3 Monate dauerten, zwischen 39 und 61 Prozent schwankten. Auch der Min- destlohn ist mit all den Ausnahmen mittlerweile eher ein Schweizer Käse, außerdem kommt er zu spät und ist zu niedrig. Sachgrundlose Befristung und die ausufernde Zahl von Werkverträgen werden von der Großen Koali- tion gar nicht angefasst. Diese Maßnahmen der Bundesregierung werden we- der zu einer ernsthaften Stärkung der Binnennachfrage führen noch die exzessiven Leistungsbilanzüberschüsse abbauen. Dafür ist es vielmehr notwendig, die Verteilung von Einkommen und Vermögen gerechter zu gestalten. Dafür muss der Anteil der Löhne am Volkseinkommen deutlich steigen. Deutliche Lohnsteigerungen sind nötig, die durch eine Stärkung der gewerkschaftlichen Durchset- zungsmacht erreicht werden können. Dies erfordert ein konsequentes Verbot von Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen, die Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen sowie die Abschaffung des Zwangssys- tems Hartz IV. Auch die sofortige Einführung eines flä- chendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde ohne Ausnahmen ist wichtig für die Stärkung der Binnennachfrage. Ebenso muss die Steuerpolitik ge- rechter gestaltet werden durch eine höhere Besteuerung von großen Erbschaften und Finanzgeschäften sowie die Einführung einer Millionärsteuer. Notwendig ist auch eine deutliche Steigerung öffentlicher Investitionen zu- gunsten von Bildung, Gesundheit, Klimaschutz, Infra- struktur und Verkehr. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fördermitteltrans- parenz erhöhen (Tagesordnungspunkt 17) Mark Hauptmann (CDU/CSU): Mit dem Antrag „Fördermitteltransparenz erhöhen“ der Fraktion der Grü- nen soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, auf deren Basis För- derprogramme offenzulegen sind. Ziel ist es, eine „gute und transparente Datenlage“ von verwendeten Förder- mitteln zu schaffen. Ich stimme Ihnen zu, dass die Ver- wendung von Förderungen stets einer besonderen Recht- fertigung und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle bedarf. Denn Begünstigungen Einzelner zulasten der Allgemeinheit sind auf langfristige Sicht schädlich und missbrauchen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bür- ger. Regelmäßige Überprüfungen des Nutzens für das allgemeine Wohl sowie die gesamtwirtschaftliche Ent- wicklung sind erforderlich. Nur so können Transparenz und Legitimität der Entscheidungen gewährleistet wer- den. Ihre Vorstellung von Transparenz lehne ich jedoch entschieden ab. In Ihrem Antrag fordern Sie die Veröf- fentlichung von Daten über juristische Personen, Perso- nengesellschaften und Einzelunternehmen, die Förder- mittel beziehen. Dies soll über die Förderdatenbank des Bundes erfolgen. Laut Ihrem Antrag sollen, ich zitiere, „grundsätzlich folgende Daten veröffentlicht werden: das genaue Förderprogramm, der Name bzw. die Firma sowie Postleitzahl und Gemeinde des Unternehmenssit- zes der Empfängerin/des Empfängers und die jährlichen Beträge der Fördermittelzahlungen“. Zusätzlich sollen in einer frei zugänglichen Datenbank die Zuwendung öf- fentlicher Mittel für Forschungsprojekte aufgeschlüsselt werden. Ich möchte kurz zusammenfassen, was die Kollegen der Grünen in ihrem Antrag unter einer „guten Daten- lage“ verstehen: nämlich die Ansammlung aller Daten, derer sie habhaft werden können. Das ist keine Transpa- renz, sondern politischer Kontrollwahn und erinnert mich eher an das Horrorszenario aus George Orwells 1984. Ich halte Ihre Vorschläge aus folgenden Erwägungen heraus für grundsätzlich verfehlt: Erstens: Ihr Ansinnen kreiert ein Bürokratiemonster, dessen bloßer Sinnzweck darin besteht, Daten zu sammeln. Zweitens: Sie bürden den Firmen zusätzliche Belastungen auf, die gerade die kleineren und mittelständischen Unternehmen treffen würden. Die umfassende Freilegung der Fördermittel, die Bestandteil der Unternehmenseinkünfte sind, schwächt die Schlagkraft und Wettbewerbsfähigkeit die- ser Firmen erheblich. Drittens ist Transparenz kein Selbstzweck und muss gerade bei der Veröffentlichung sensibler Daten einer genauen Abwägung unterzogen werden. Im Folgenden möchte ich auf diese Punkte nä- her eingehen. Staatliche Förderungen müssen immer wieder Er- folgskontrollen unterzogen werden und der Mehrung von sozialem und wirtschaftlichem Nutzen dienen. Sie, liebe Grüne, verweisen in Ihrem Antrag darauf, dass Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, über die Verwendung der finanziellen Mittel des Staates in- formiert zu werden. Sie stellen es so dar, als wäre die Verteilung von För- dermitteln bislang vollkommen intransparent. Es exis- tiert jedoch bereits die Förderdatenbank des Bundes, die einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft gibt. Zudem informiert der Förderkatalog des Bundes über aktuelle und abgeschlossene Fördervorha- ben der beteiligten Bundesministerien Bildung und For- schung, Umwelt, Wirtschaft und Energie, Ernährung und Landwirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infra- struktur. In dieser Datenbank können interessierte Bür- gerinnen und Bürger aus mehr als 110 000 abgeschlosse- nen und laufenden Vorhaben der Projektförderung des Bundes recherchieren. Neben diesen Datenbanken wird die Vergabe von Fördermitteln auch regelmäßig durch den Subventionsbericht der Bundesregierung geprüft. Darin wird aufgelistet, welche Branchen in den letzten drei Jahren Fördermittel erhalten haben und ob die Pro- 2158 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 (A) (C) (D)(B) gramme dazu beitragen, Arbeitsplätze und Wachstum zu fördern. Regelmäßig wird damit geprüft, ob die Förder- mittel tatsächlich Investitionen in die Zukunft sind. Bei Fehlentwicklungen kann gezielt gegengesteuert werden, um Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten bei der Verteilung von Fördermitteln zu gewährleisten. Schluss- endlich bietet auch das Informationsfreiheitsgesetz allen Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsanspruch, sich über einzelne Projektförderungen des Bundes zu erkundigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine funktionie- rende Förderkultur auf demokratisch legitimierten und transparenten Entscheidungen beruhen muss. Der Sinn- zweck Ihres Antrages besteht jedoch einzig und alleine darin, weitere Daten der Fördermittelempfänger zu sam- meln und zu veröffentlichen. Dieses Bürokratiemonster nennen Sie dann Transparenz. Sie werben damit, dass Ihre Partei sich für den Abbau von sinnloser Bürokratie einsetzt. Laut Ihrem Wahlprogramm für die letzte Bun- destagswahl ist es Ihr erklärtes Ziel, „auf allen staatli- chen Ebenen Bürokratie abzubauen und Entscheidungs- wege zu straffen“. Weiter heißt es darin: „Programme mit einem hohen Verwaltungsaufwand werden wir grundsätzlich überprüfen“. Wie passt das zu Ihrer Forde- rung? Sie haben in Ihrem Antrag nur unzureichend darauf hingewiesen, welche Folgekosten daraus entstehen wer- den. Die erhöhten Dokumentations- und Informations- pflichten führen zu mehr Bürokratie und bewirken einen administrativen Ausbau anstelle des von Ihnen geforder- ten Abbaus. Die zusätzlichen Belastungen werden Un- ternehmen und Verwaltung aufgebürdet. Die realen Folgekosten eines solchen Verständnisses von Transparenz müssen die Unternehmen tragen, deren Daten gesammelt und veröffentlicht werden. Nehmen Sie als Beispiel das Zentrale Innovationsprogramm Mit- telstand, ZIM. Seit Juli 2008 wurden alleine in diesem Programm 24 000 Anträge bewilligt. Davon sind 360 der Antragsteller Forschungseinrichtungen, aber 11 500 der Antragsteller sind kleine und mittlere Unternehmen. Den gläsernen Bürger wollen Sie verhindern, das gläserne Unternehmen dagegen schaffen. Was bedeutet denn eine Veröffentlichung mit Name, Anschrift und Höhe der Fördermittel unter den Gesichtspunkten des Datenschut- zes für diese Betriebe in der Realität? Ich habe daher einfach Unternehmer aus meinem Wahlkreis angerufen, die mit ihren Firmen Fördermittel des ZIM beziehen. Als ich denen Ihren Vorschlag unter- breitet habe, sind sie fast in Ohnmacht gefallen oder standen wahlweise kurz vor einem Herzinfarkt. Dass eine Fraktion im Bundestag tatsächlich die Forderung nach einem solchen Register stellt, konnten sie sich gar nicht vorstellen. Anders als bei Forschungseinrichtungen werden die Projekte der Unternehmen oft nur zu 50 Pro- zent gefördert und gehören zur wirtschaftlichen Grund- lage der Betriebe. Die Offenlegung der Höhe der bezo- genen Fördermittel zwingt sie, Teile ihrer Einkünfte für alle sichtbar zu machen. Die Teilnahme an bestimmten Förderprogrammen wirkt sich somit auch auf die Außenwahrnehmung des Unternehmens aus. Zum einen kann dies die Entschei- dung potenzieller Investoren maßgeblich beeinflussen. Zum anderen werden Mitbewerber über die finanzielle Situation informiert. Aus Gründen des Schutzes vor Konkurrenten haben Betriebe aber regelmäßig ein Inte- resse daran, dass die wirtschaftlichen Kalkulations- grundlagen ihren Konkurrenten nicht bekannt werden. Sie bürden damit Unternehmen zusätzliche Belastungen auf, die gerade die kleineren und mittelständischen Un- ternehmen treffen werden. Gleichzeitig werden mit der Veröffentlichung des Projekttitels die Forschungsvorha- ben der Unternehmen offengelegt. Innovative Ideen, die das Kapital vieler Mittelständler sind, werden der Kon- kurrenz auf dem Silberteller präsentiert. Mit der zunehmenden Globalisierung stehen diese Daten auch Mitbewerbern aus dem Ausland zur Verfü- gung. Die umfassende Offenlegung der Daten schwächt die Schlagkraft der Firmen erheblich, und Wettbewerbs- vorteile gehen verloren. Der Schutz firmeneigener Daten gehört zum Fundament der freien Marktwirtschaft. Ihre Vorstellung von Transparenz verletzt jedoch diese Grundprinzipien. Mit einer solchen Veröffentlichung werden weitreichende Eingriffe in die Rechte der Unter- nehmer vorgenommen. In begründeten Fällen sollen Ausnahmen von der Einzelveröffentlichungspflicht möglich sein, wenn es bei der Veröffentlichung der Da- ten zu Rückschlüssen auf Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse kommen kann. In der Realität wird das doch bei fast allen Unternehmen der Fall sein. Die Bewilligung neuer Fördermittel an die Veröffent- lichung von Daten zu knüpfen, deren Veröffentlichung geschäftsschädigende Folgen haben kann, gleicht dabei einer Erpressung der Fördermittelempfänger. Ihnen wer- den keine Widerspruchsrechte gegen die Veröffentli- chung eingeräumt. Unklar bleibt auch, was mit bereits laufenden Förderprogrammen geschehen soll. Es werden aufwendige Anhörungsverfahren notwendig sein, bei de- nen alle bisherigen Geldempfänger zunächst gefragt werden müssen, ob sie mit einer Veröffentlichung ein- verstanden sind. Transparenz ist kein Selbstzweck und muss daher ge- rade bei der Veröffentlichung sensibler Daten einer ge- nauen Abwägung unterzogen werden. Das gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern eben auch für Unter- nehmen. Man muss sich daher die Frage stellen, welche Konsequenzen ein derartiges Verständnis von Transpa- renz nach sich ziehen würde. Ein notwendiges Maß an Transparenz stärkt den Wettbewerb und ist das Funda- ment einer freien Wirtschaft. Im schlimmsten Falle be- deutet ein Übermaß an Transparenz aber eine Verletzung der Betriebsgeheimnisse von Unternehmen. Besonders mittelständische Unternehmen, die mit der Unterstüt- zung von Fördermitteln durch innovative Projekte Ar- beitsplätze und Wachstum in ländlichen Regionen schaf- fen, würden dadurch geschädigt. Die Begründung, dass Sie damit die demokratische Legitimität der Entscheidungen über Förderprogramme erhöhen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Sie, liebe Kollegen von den Grünen, sich gerne vollständige politische Kontrolle wünschen, haben Sie mit der ge- planten Einführung des Veggie-Days hinreichend bewie- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2159 (A) (C) (D)(B) sen. Wir sind auch für Transparenz, aber gegen politi- schen Kontrollwahn und sinnlose Bürokratie. Aus den dargelegten grundsätzlichen Überlegungen lehnen wir Ihren Antrag daher entschieden ab. Andrea Wicklein (SPD):Mit Ihrem Antrag „Förder- mitteltransparenz erhöhen“ sprechen Sie von der Frak- tion Bündnis90/Die Grünen ein sehr wichtiges Thema an. Ich finde es deshalb gut, dass wir heute darüber – wenn auch zu später Stunde – die Debatte führen. Ich sage klar: Es ist richtig und auch notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger weitgehende Transparenz über die Mittelverwendung aus den vielfältigen Förder- programmen des Bundes haben. Die SPD-Bundestagsfraktion ist dafür, dass die Bür- gerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, einfach, verständlich und eindeutig zu erfahren, für welche Zwe- cke und in welcher Höhe die Bundesregierung den Mit- telstand, Forschungseinrichtungen oder Institutionen fördert. Selbstverständlich ist es auch richtig, dass der Deut- sche Bundestag, dass wir Abgeordnete selbst diese Transparenz haben. Schließlich sind wir es, die im Rah- men des Bundeshaushaltes die Förderprogramme bera- ten und beschließen. Natürlich reicht es nicht aus, dass wir die Förderpro- gramme beschließen. Wir müssen auch wissen, ob diese Programme die von uns gesteckten Ziele erreicht haben, ob sich unsere Erwartungen erfüllt haben oder ob Programme beendet bzw. verändert werden müssen. Transparenz über die Förderprogramme ist aber auch notwendig, damit die Klein- und Mittelständischen Un- ternehmen, die Forschungseinrichtungen und viele an- dere Adressaten erfahren, wer was und wie fördert und wo Anträge zu stellen sind. Für die SPD-Fraktion gilt deshalb, dass wir Transpa- renz nicht nur bei der Mittelverwendung haben wollen, sondern insgesamt von Anfang an. Dafür haben wir uns seit langem eingesetzt und zu- mindest national auch schon viel erreicht. Mit dem Förderkatalog des Bundes, den jede Bürgerin und jeder Bürger auf der Internetseite www. foerderportal.bund.de erreichen kann, sind be- reits – mit wenigen Ausnahmen – die Fördermaßnah- men von fünf für die Fördermittel maßgeblichen Bun- desministerien übersichtlich dargestellt. Einbezogen sind in das Portal das Bundesforschungsministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundes- umweltministerium, das Bundesverkehrsministerium so- wie das Bundeswirtschaftsministerium. Das Förderportal des Bundes enthält eine Förderbera- tung als Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Es liefert mit der Förderdatenbank einen vollständi- gen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und auch der Europäischen Union. Das Förderportal des Bundes stellt darüber hi- naus mit dem elektronischen Online-Antragssystem ein barrierefreies Internetportal zum Ausfüllen und Ausdru- cken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes zur Verfügung. Ergänzt wird das Portal unter anderem durch den Formularschrank mit allen wichtigen Formularen, Richtlinien und Merkblättern sowie durch eine Such- maschine des Bundesforschungsministeriums, mit der aktuell 12 Millionen Internetseiten von 27 000 Web- servern öffentlich geförderter deutscher Forschungs- einrichtungen und Institutionen durchsucht werden können. Vor allem aber – und das ist bei der Beratung Ihres Antrages wichtig zu wissen – stellt das Förderportal des Bundes auch den Förderkatalog zur Verfügung. Wenn Sie diesen Katalog aufrufen, können Sie in ei- ner öffentlichen Datenbank aus mehr als 110 000 abge- schlossenen und laufenden Vorhaben der Projektförde- rung der fünf von mir genannten Bundesministerien recherchieren. Leider haben Sie diesen Förderkatalog in Ihrem An- trag nicht erwähnt. Ich denke aber, dass es sehr wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger auch über den ak- tuellen Stand informiert sind. Denn Sie erwecken mit Ih- rem Antrag – ich bin sicher: ungewollt – den Eindruck, als ob es bisher keine Transparenz gäbe. Das stimmt nicht. Bei Ihnen, liebe Kollegin Kerstin Andrae von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, habe ich heute aktuell im Förderkatalog des Bundes für Ihren Wahlkreis Frei- burg Folgendes recherchieren können: Allein 256 laufende Fördervorhaben zählt Freiburg aktuell. Das Fördervolumen umfasst nahezu 166 Millio- nen Euro. Darunter befinden sich sowohl kleine Maß- nahmen wie die Förderung der „Städtischen Museen Freiburg – Augustinermuseum“ mit rund 10 000 Euro durch das Bundesumweltministerium als auch eine grö- ßere Maßnahme der Caritas im Rahmen der Förderung von Klimaschutzprojekten des Bundesumweltministeri- ums in Höhe von rund 18 Millionen Euro. Sie sehen, liebe Kollegin Andrae, hier ist bereits eine Menge Transparenz hergestellt. Allerdings – da stimme ich Ihnen zu – sollten wir Bundestagsabgeordnete bei der erreichten Transparenz nicht stehen bleiben, sondern sie weiter ausbauen. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass, sofern nationale Interessen tangiert sind, wie zum Beispiel bei der Luftfahrtforschung, oder wenn eine Veröffentlichung den Förderinteressen widerspricht, wie zum Beispiel beim Patentschutz, auch weiterhin Informationen ge- sperrt bleiben. Handlungsbedarf sehen wir Sozialdemokraten insbe- sondere noch bei den EU-Förderprogrammen. Hier ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung weiter dafür einsetzt, dass EU-Programme wesentlich 2160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 (A) (C) (D)(B) transparenter, verständlicher und nutzerfreundlicher ge- staltet werden, dass die Vielzahl der Förderinitiativen verringert wird und dass Antrags-, Genehmigungs- und Abrechnungsprozeduren vereinfacht werden. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Bundesregierung von sich aus mehr Transparenz herstellen will und bei- spielsweise das Bundeswirtschaftsministerium entschie- den hat, mittelfristig alle Fördermaßnahmen in das För- derportal des Bundes in aktueller Fassung einzustellen. Damit setzt das Bundeswirtschaftsministerium übri- gens auch Anregungen aus den parlamentarischen Dis- kussionen um, in denen gefordert wurde, die Förderan- gebote zu straffen, zu bündeln und noch genauer auf die Zielgruppen des Bundeswirtschaftsministeriums auszu- richten. So hat das Bundeswirtschaftsministerium alle Maß- nahmen unter die vier großen Themen gruppiert: – Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren – Energie und Nachhaltigkeit – Chancen der Globalisierung – Innovation, Technologie und neue Mobilität Das ist ein wichtiger Beitrag, die von uns allen ge- wünschte Transparenz weiter zu verbessern. Es stimmt: Wir sind noch nicht am Ziel. Aus heutiger Sicht sehe ich jedoch keine Notwendig- keit, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb leh- nen wir den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab. Wir werden das im Auge behalten, gemeinsam darauf achten, dass die Transparenz über die Förderprogramme weiter verbessert wird. Thomas Nord (DIE LINKE): Die Linksfraktion wird dem heute vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Erhöhung der Transparenz der Vergabe von Fördermitteln durch den Bund zustimmen. Wir ha- ben eine ganze Weile gesucht, ob wir nicht doch ein Haar in der Suppe finden, aber außer der letztlich klärba- ren Frage, ob die angewandte Fördermitteldefinition wirklich hinreichend ist, haben wir keinen Ablehnungs- grund finden können. Dieser Antrag greift völlig zu Recht die Europäische Transparenzinitiative von 2007 auf. Er knüpft an die positiven Erfahrungen der Veröffentlichung von Infor- mationen über die Empfängerinnen und Empfänger von Gemeinschaftsmitteln aus dem EU-Agrarfonds an, die seit April 2009 erfolgt. Die seitdem damit gemachten Er- fahrungen zeigen, dass eine solche Veröffentlichung so- wohl machbar als auch sinnvoll ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben nach unserer Auf- fassung nicht nur auf EU-Ebene ein Recht zu erfahren, welchen Unternehmen und Institutionen die von ihnen als Steuerzahlern finanzierten Fördermittel zur Verfü- gung gestellt werden. Das Gleiche gilt eben auch für die durch den Bund ausgereichten Mittel. Dies ist gegenwär- tig nur unzureichend geregelt. Die derzeitige Praxis des Bundes ist daher, wie es im Antrag formuliert ist, in- transparent und kaum kontrollierbar. Transparenz und Kontrolle sind aber unverzichtbare Bestandteile für effiziente Willensbildungs- sowie legi- time und nachvollziehbare demokratische Entscheidungs- prozesse. Daher ist die Forderung nach einer gesetzli- chen Regelung durchaus zeitgemäß und zu unterstützen. Wir befürworten insbesondere, dass die öffentliche Hand verpflichtet wird, ihre Förderleitlinien und „Infor- mationen über die Vergabe von Fördermitteln, die an ju- ristische Personen, Personengesellschaften und Einzel- unternehmen geflossen sind, zu veröffentlichen“. Die im Antrag geforderte „Abwägung zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten der Fördermittelempfängerin- nen und -empfänger, indem die Erforderlichkeit der Ver- öffentlichung nach Bezugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zuwendungen geprüft wird“, zeigt die datenschutzrechtlichen Grenzen und Bedenken auf, die in einem entsprechenden Gesetz zu bedenken wären. Dass diese vor allem natürliche Personen, aber auch kleinere Kapitalgesellschaften, die mit einer oder mehre- ren natürlichen Personen identisch seien, im vollen Um- fang berücksichtigen und es nur in begründeten Fällen Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht geben soll, halten wir für richtig. Das Gleiche trifft auf die Sortierkriterien und den vor- geschlagenen Veröffentlichungsort zu. Abschließend befürworten wir auch den Vorschlag, zur Steigerung der Transparenz die Zuwendungen öf- fentlicher Mittel für Forschungsprojekte generell an ver- pflichtende Bedingungen zu knüpfen. Werte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, unsere Zustimmung zu Ihrem Antrag haben sie schon jetzt. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Politische Entscheidungen und Verwaltungshandeln müssen transparent und nachvollziehbar sein; das ist eine der Grundlagen unserer demokratischen Gesell- schaft. Sicherlich ist Transparenz kein Allheilmittel, aber sie ist notwendig, damit für die Öffentlichkeit ver- ständlicher wird, warum politische Entscheidungen so und nicht anders getroffen worden sind. Sie ist aber auch notwendig, damit diese Entscheidungen bewertet und kritisch hinterfragt werden können. Das ist nicht immer angenehm für uns Politikerinnen und Politiker oder auch für die Verwaltung. Trotzdem liegt darin eine große Chance für eine lebendige Demokratie, an der sich die Bürger rege beteiligen und in die Vertrauen gesetzt wird. Deshalb ist uns Grünen mehr Transparenz ein Kernanlie- gen. Das gilt ganz besonders beim Umgang mit öffentli- chen Geldern. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein wachsendes und berechtigtes Interesse, zu erfahren, wie das Geld der Steuerzahlenden verwendet wird. In der nächsten Woche werden wir bei den Haushalts- beratungen im Bundestag über Fördermittel in Milliar- denhöhe sprechen, die in eine Vielzahl von Programmen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2014 2161 (A) (C) (B) fließen. Derzeit ist nicht ausreichend nachvollziehbar, welche Unternehmen und Institutionen aufgrund wel- cher Kriterien Förderung bekommen bzw. für welche konkreten Projekte diese Mittel vergeben werden. Wir schlagen deshalb mit unserem Antrag vor, die Förderleit- linien und auch die Empfänger zu veröffentlichen. Es versteht sich von selbst, dass dabei private wie öffentli- che Interessen bei Daten- und Persönlichkeitsschutz oder auch Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt wer- den müssen. So ist beispielsweise eine Bagatellgrenze von 25 000 Euro für die Einzelveröffentlichung vorgese- hen. Ausnahmen soll es auch für solche Fälle geben, bei denen die Veröffentlichung Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulassen würde. Selbstver- ständlich wird jeder Fördermittelempfänger vorab über diese Veröffentlichung informiert werden. Wer Förder- mittel bekommt, muss aber akzeptieren, dass dies grund- sätzlich transparent gemacht wird, weil das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Es braucht diese gute Daten- lage auch für uns Parlamentarier, um besser entscheiden zu können, ob Förderprogramme fortgeführt, aufge- stockt oder lieber beendet werden sollten. Zudem er- gänzt mehr Transparenz im Fördermittelbereich die Möglichkeiten der Haushaltskontrolle durch das Parla- ment und erleichtert zudem die wissenschaftliche Evalu- ierung von Förderprogrammen. Das von uns vorgeschlagene Verfahren orientiert sich an der Europäischen Transparenzinitiative. Nach dieser sind die EU-Länder verpflichtet, Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger der Gemeinschaftsmit- tel aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen. So sollen neben dem Förderprogramm auch der Name bzw. die Firma, die Postleitzahl und Gemeinde des Unterneh- menssitzes sowie der Förderbetrag veröffentlicht wer- den. Bezogen auf Mittel für Forschungsprojekte greifen wir zudem eine Idee aus der Enquete-Kommission „Inter- net und Digitale Gesellschaft“ auf. Danach sollen Infor- mationen zum jeweiligen Forschungsprojekt, die Ziele und die wesentlichen Resultate in öffentlich zugängli- chen Datenbanken verfügbar gemacht werden. Unser Vorschlag beschränkt sich auf die Veröffentlichung im Falle von Zuschüssen, Gewährleistungen, Beteiligungen und ähnlichen direkten finanziellen Zuwendungen, die in Form von Projektförderungen an Empfängerinnen oder Empfänger ausgereicht werden. Nicht erfasst sind beispielsweise steuerliche Förderungen. Hier sollte im Subventionsbericht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass diese bewertet und auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden können. Transparenz ist kein Selbstzweck, es muss immer sorgsam zwischen dem Transparenzinteresse der Öffent- lichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten von Fördermittelempfängerinnen und -empfängern abgewo- gen werden. So hat es auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. November 2010 gesehen und eingefordert, dass bei der Veröffentlichungspflicht Be- zugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zu- wendungen berücksichtigt werden. Der grüne Vorschlag für eine Veröffentlichungspflicht von Fördermitteln des Bundes ist an diesen Vorgaben orientiert. (D) 26. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung TOP 4 Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe TOP 5 Kooperationsverbot im Bildungswesen TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia TOP 7 Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode TOP 8 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Fleischwirtschaft) TOP 9 Entlastung der Kommunen TOP 10 Bundesnetzagentur Telekommunikationsbericht 2012/13 TOP 11 Nachtruhe am Flughafen BER ZP 2 Sachverständigenbestellung Rechtsextremismus-Datei-G TOP 12 Kontoeröffnungen für Flüchtlinge TOP 13 Atomwaffen TOP 14 Zukunft der bäuerlichen Milchviehhaltung TOP 15 Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG TOP 16 Makroökonomische Ungleichgewichte TOP 17 Fördermitteltransparenz Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Tobias Zech


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der erste

    Entwurf des Leistungsverbesserungsgesetzes in der ge-
    setzlichen Rentenversicherung steht. Der Entwurf ist der
    Bauplan für das Gebäude, das wir noch errichten müs-
    sen; wir treten ja erst heute – das wurde mehrfach ange-
    sprochen – in das parlamentarische Verfahren ein.

    Die Grundlage ist gelegt. Jetzt geht es darum, an den
    Details zu arbeiten. Ein Haus soll entstehen – um bei
    diesem Bild zu bleiben –, in dem möglichst viele woh-
    nen können: Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Alte und
    Junge, Starke und Schwache. Es sollte auch nicht nach
    einer Generation wieder einstürzen.

    Zum Thema Generationenpolitik. Herr Kurth, ich
    fand es gut, wie leidenschaftlich Sie vorhin Ihre Position
    vertreten haben. Aber man muss eines sagen: Wir wer-
    den zum ersten Mal seit 25 Jahren wieder Leistungsver-
    besserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung er-
    möglichen – und das, ohne die zentralen Aussagen
    unseres Wahlprogramms zu verlassen, nämlich: keine
    Steuererhöhungen und keine neuen Schulden. Das ist ge-
    nerationengerechte Politik. Das ist Politik für die junge
    Generation, für die ich hier sprechen darf.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Was sind also die Bausteine des Rentenpaketes? Die
    Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente – Kol-
    lege Schiewerling hat dies sehr deutlich ausgeführt –
    sind aus meiner Sicht der wichtigste Bestandteil; denn
    damit helfen wir denen, die von Altersarmut bedroht
    sind, die keinerlei Aussicht darauf haben, im Rentenalter
    ein entsprechendes Auskommen zu haben. Hier hätte
    man durchaus mehr tun können, aber wir sind auf einem
    richtigen Weg.

    Das Thema Rente mit 63 ist nicht unbedingt mein
    Wunschthema. Hinsichtlich der abschlagsfreien Rente
    nach 45 Beitragsjahren sind wir uns, glaube ich, einig.
    Die Frage ist, wie wir die Ausnahmen definieren. Wir
    sind uns einig – das ist der erste Schritt –, dass wir keine
    Frühverrentung wollen, weil wir die Fachkräfte, die gut
    ausgebildeten älteren Mitarbeiter im Unternehmen be-
    lassen wollen. Hier sollten wir ins Detail gehen und
    schauen, wie wir damit umgehen können.

    Es gibt einen Vorschlag: Erstattung von Beiträgen.
    Das hatten wir schon einmal in Deutschland. Wir haben
    gelernt, dass das nicht richtig funktioniert. Aus meiner
    Sicht sollte man versuchen, die unbilligen Härten, die
    Sie, Frau Ministerin, in Ihrem Begleitschreiben zum Ge-
    setzentwurf gut beschrieben haben, abzufedern. Die
    Grundlage des Gesetzentwurfs ist aber, dass man
    45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, dass man 45 Jahre
    lang eine Leistung erbracht hat. Insofern bin ich dafür,
    dass wir für die Vergangenheit eine Arbeitslosenzeit von
    bis zu fünf Jahren berücksichtigen, aber ab dem 1. Juli
    2014 eine lückenlose Erwerbsbiografie fordern. Dann
    haben wir ein zukunftsfähiges Konzept.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist ungerecht!)


    – Das ist nicht ungerecht.
    Unverständlich in diesem Zusammenhang ist, wes-
    halb die freiwilligen Beitragszahler nicht in den Genuss
    der abschlagsfreien Rente kommen sollen. Diverse Aus-
    nahmen wurden vom Ministerium aufgezählt, die bei
    den 45 Jahren richtigerweise berücksichtigt werden: Zei-
    ten der Pflege und Kindererziehung, Wehrdienst, Weiter-
    bildungen und sogar – für die Vergangenheit – Arbeitslo-
    senzeiten. Was ist aber mit dem selbstständigen
    Handwerker, der 45 Jahre freiwillig durchgehend einge-
    zahlt hat? Für den soll das nicht gelten? Wille und Ziel
    ist es doch, besonders langjährige Beitragszahler zu be-
    lohnen und zu entlasten. Freiwillig Versicherte haben ge-
    nauso lange gearbeitet, genauso hart geschuftet, genauso
    eingezahlt und damit das Sozialversicherungssystem so-
    gar freiwillig unterstützt. Hier sehe ich einen massiven
    Nachbesserungsbedarf.

    Die Rente nach 45 Beitragsjahren bedeutet eine Flexi-
    bilisierung nach unten. In der jetzigen Zeit – das gilt ins-
    besondere, wenn man den demografischen Wandel und
    die Zukunftsfähigkeit unseres Landes betrachtet – soll-
    ten wir auch in die andere Richtung flexibilisieren. Es
    gibt ja schon Diskussionen über einen flexibleren Ren-
    teneintritt. Ich denke, wir müssen über die Möglichkei-
    ten diskutieren. Das fängt bei den Arbeitgeber- und
    Arbeitnehmerbeiträgen zur Arbeitslosen- und Renten-
    versicherung an. Wir müssen aber auch überlegen, wie
    wir das Teilzeit- und Befristungsgesetz neu gestalten
    können.

    Ich freue mich auf die Diskussion. Es gibt genügend
    Möglichkeiten. Packen wir es gemeinsam an! Frau
    Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie schon
    mehrmals gefragt wurden, ob Sie das schaffen. Ich
    denke, Sie schaffen das, aber nur gemeinsam mit uns.


    (Katja Mast [SPD]: Auf Grundlage unseres Koalitionsvertrages, Herr Kollege!)


    Dann haben wir ein gutes Paket und eine gute Lösung
    für die Rentner in Deutschland.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/909 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 4:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durch-
führung der Direktzahlungen an Inhaber
landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von
Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrar-

(Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG)


Drucksache 18/908





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f)

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind auch
für diese Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Das ist
offenkundig einvernehmlich. Dann können wir so ver-
fahren.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst
der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich entnehme der Rednerliste, dass Kollege
Wiese heute seine erste Rede im Parlament hält.


(Dirk Wiese [SPD]: Das ist falsch!)


– Nicht. Dann haben wir heute vielleicht einen anderen
Neuling. Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass ich
zwar schon die eine oder andere Rede in diesem Hause
gehalten habe, aber meine heutige Rede zur Landwirt-
schaft meine erste in dieser Zuständigkeit ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/ CSU]: Die Spannung ist entsprechend hoch!)


Insofern fühle ich mich mit den Erstrednern sehr verbun-
den.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Minister, das Präsidium verfolgt das natürlich

    auch mit besonderer Aufmerksamkeit. Ich kann Ihnen
    den Bonus für Erstredner, den das Präsidium im Übrigen
    gelegentlich gewährt, trotzdem nicht in Aussicht stellen.


    (Heiterkeit und Beifall)


    Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung
    und Landwirtschaft:

    Herr Präsident, herzlichen Dank. Aber man versucht
    es doch immer wieder.


    (Heiterkeit)


    Ich will allerdings darauf hinweisen – wenn Sie noch
    eine persönliche Bemerkung gestatten –, dass ich bisher
    insbesondere in Ministerien tätig war, die nicht unmittel-
    bar Erfahrungen mit dem Föderalismus in voller Intensi-
    tät haben. Das Bundesministerium der Verteidigung und
    das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
    arbeit und Entwicklung ziehen Bundeskreise, aber keine
    stark föderalen Kreise. Das ändert sich jetzt natürlich für
    mich sehr. Frau Kollegin Höfken, wir beide, Sie und ich,
    und 15 andere Landesminister und Senatoren werden
    sich ab heute Mittag in Cottbus zur Agrarministerkonfe-
    renz treffen. Ich darf schon jetzt darauf hinweisen – ich
    bedanke mich für das Verständnis bei allen Fraktionen –,
    dass das für mich bedeutet, dass ich leider nicht die ge-
    samte Debatte verfolgen kann,


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Schade!)

    sondern mich nach der ersten Runde hier verabschieden
    muss; denn dann darf ich mich den geschätzten Kolle-
    ginnen und Kollegen der Länder stellen.


    (Ute Vogt [SPD]: Zuwenden!)


    Landwirtschaft gehört in die Mitte der Gesellschaft.
    Sie sichert unsere Lebensgrundlagen. Sie sichert auch
    weite Teile unserer so geschätzten Lebensqualität. Des-
    halb halte ich es für sehr angemessen und freue mich da-
    rüber, dass die Landwirtschaft heute in der Kernzeit in
    diesem Haus debattiert wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das ist Ausdruck von Wertschätzung für Wertschöpfung.
    Darum wird sich mein Ministerium als Lebensministe-
    rium in dieser Legislaturperiode kümmern, auch in der
    Hoffnung, dass wir weitere Debatten zu guter Zeit füh-
    ren können.

    Die fast 300 000 Bauernfamilien, die wir in Deutsch-
    land haben, stehen am Anfang der Wertschöpfungskette.
    Im christlichen Sinne ziehen sie die Früchte aus dem Bo-
    den und arbeiten als Gärtner mit der Schöpfung. Sie ha-
    ben den Auftrag, Menschen zu ernähren und mit den
    natürlichen Ressourcen schonend umzugehen. Dabei er-
    füllen sie Aufgaben und Auflagen im Interesse der Ge-
    sellschaft, die über den Preis nicht abgegolten werden
    können. Zudem haben sie mit natürlichen Widrigkeiten
    zu kämpfen. Mehr als alle anderen sind sie von der Wit-
    terung und von klimatischen Entwicklungen betroffen.

    Im Gegenzug, so meine ich, haben sie Unterstützung
    verdient: Direktzahlungen, und zwar unabhängig davon,
    wie viel und was sie produzieren – ich glaube, es ist der
    richtige Weg, dies zu entkoppeln –, gebunden an die Flä-
    che, die sie pflegen, und bald deutschlandweit in glei-
    cher Höhe; bis heute fallen die Direktzahlungen in den
    verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch aus.
    Verweigern wir unseren Bauern diese Unterstützung, ge-
    fährden wir die vielfältigen Agrarstrukturen und beein-
    druckenden Landschaften in Deutschland. Darum geht
    es heute in dieser Debatte.

    Wie gestalten wir ab 2015 ein System der Anerken-
    nung für Leistungen, von denen wir alle als Verbrauche-
    rinnen und Verbraucher profitieren? Ja, die Zahlungen
    sollen der Natur und unseren Lebensgrundlagen und na-
    türlich insbesondere der Landwirtschaft zugutekommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich habe damit den Spannungsbogen dargestellt, in-
    nerhalb dessen wir uns, wie ich meine, am besten in ei-
    ner pragmatischen, vernünftigen Weise auseinanderset-
    zen. Es geht um fundamentale Gerechtigkeitsfragen. Die
    politischen Entscheidungen, ob in Brüssel, hier im Deut-
    schen Bundestag oder im Bundesrat, wirken sich unmit-
    telbar auf wirtschaftliche Existenzen und das Schicksal
    von Menschen aus, die an erster Stelle in der Wertschöp-
    fungskette Verantwortung übernehmen. Ich meine, dass
    es richtig und gut ist, dass wir dem Anspruch auf Ver-
    lässlichkeit und Planungssicherheit gerecht werden.





    Bundesminister Christian Schmidt


    (C)



    (D)(B)

    Die Direktzahlungen haben für viele Bauern im Land
    eine Schlüsselbedeutung. Der durchschnittliche Anteil
    der Direktzahlungen am Einkommen der Betriebe lag im
    Wirtschaftsjahr 2012/2013 bei einem Drittel, bei 34 Pro-
    zent. Mit anderen Worten: Die Direktzahlungen sind
    eine ihrer Existenzgrundlagen. Unabhängig davon, wie
    man sich dazu stellt, muss jedem klar sein: Wir müssen
    unseren Landwirten diesen Ausgleich für besonders
    hohe Anforderungen zubilligen.

    Lassen Sie mich nebenbei bemerken, dass ich auf-
    grund meiner langjährigen parlamentarischen Erfahrung
    mit Regelwerken und Gesetzen glaube, ein wenig Ah-
    nung zu haben. Aber angesichts der Volumina und De-
    tails der Regelungen im landwirtschaftlichen Bereich
    kommt es zu Überraschungseffekten,


    (Ute Vogt [SPD]: Das kenne ich, ja!)


    die auch alte Fahrensleute noch in tiefes Erstaunen ver-
    setzen und manche Frage auslösen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])


    Kollege Ostendorff, mir hat ein erfahrener grüner
    Politiker – nicht mehr aktiv – vor ein paar Tagen gesagt:
    Passt bitte auf, dass ihr bei der Ökoverordnung, die die
    Europäer auf den Weg bringen wollen, keine Handbü-
    cher schreibt,


    (Heiterkeit des Abg. Willi Brase [SPD])


    sodass sie niemand mehr wirklich umsetzen kann, vor
    allem die kleineren Betriebe nicht. – Wir müssen den
    deutschen Bauern, was die finanzielle Seite angeht, im
    Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Stabilität ver-
    sprechen.

    4,8 Milliarden Euro stehen pro Jahr für die Direktzah-
    lungen zur Verfügung, und das bis zum Jahr 2020. Sie
    wissen, dass wir vor einigen Jahren ganz andere Be-
    fürchtungen hatten. Es gab allerhand Begehrlichkeiten,
    ob sie nun von anderen europäischen Ländern – ich erin-
    nere an die Diskussion mit den osteuropäischen Nach-
    barn – oder von anderen Politikbereichen vorgetragen
    wurden; es wurde gesagt, Landwirtschaft sei doch keine
    Zukunftsbranche. Nein, die Landwirtschaft ist eine Zu-
    kunftsbranche, und es ist ein großer politischer Erfolg,
    dass es keine dramatischen Kürzungen geben wird. Ich
    bedanke mich bei allen dafür.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Neben der Einkommenssicherung und der Risikovor-
    sorge für unsere Landwirte haben wir ein weiteres Ziel
    fest im Blick: Wir wollen die Bedingungen für eine
    nachhaltige Landwirtschaft verbessern. Deshalb haben
    wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch basierend
    auf den Beratungen der Sonder-Agrarministerkonferenz
    vom November letzten Jahres die Umschichtung der
    Mittel fest verankert hat.

    Wir wollen 4,5 Prozent der jährlichen Obergrenze für
    die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die För-
    derung der ländlichen Entwicklung umschichten. Das
    macht rund 229 Millionen Euro aus, Jahr für Jahr. Damit
    stehen den Ländern 1,1 Milliarden Euro zusätzlich für
    eine nachhaltige Landwirtschaft zur Verfügung. Dieses
    Geld kann gut investiert werden: für Grünlandstandorte,
    für eine besonders tiergerechte Haltung, für die Haltung
    von Raufutterfressern, für Agrar-, Umwelt- und Klima-
    schutzmaßnahmen, für den Ausbau des ökologischen
    Landbaus. Ich bin froh, dass wir in eine Zeit kommen, in
    der keine ideologischen Gegnerschaften mehr kultiviert
    werden, sondern eher das Miteinander die Perspektive
    ist.

    Die Bundesländer haben sich verpflichtet, die zusätz-
    lichen Mittel für diese Zwecke und damit landwirt-
    schaftsnah zu verwenden. Ich nenne das politisch sinn-
    voll und eine Umschichtung mit Augenmaß. Ja, wir
    nehmen von dem Geld, das den Bauern bislang unmittel-
    bar zugutegekommen ist; aber im Vorfeld waren hier
    noch ganz andere Beträge in der Diskussion. Zugleich
    hilft diese Umschichtung dabei, die Mittel im ländlichen
    Raum zu halten. Es sind die EU-Fördermittel ja um ins-
    gesamt fast 9 Prozent gekürzt worden.

    Die Fördermittel sollen im Ergebnis um 4 Prozent an-
    wachsen. Kein Zweifel: Beides, starke Landwirtschaft
    und starke ländliche Entwicklung, geht bei uns, bei die-
    ser Bundesregierung, Hand in Hand. Die Förderung der
    Landwirtschaft wird umweltgerechter; denn 30 Prozent
    der Direktzahlungen kommen künftig dem Umwelt- und
    Klimaschutz zugute. Unsere Landwirte müssen zusätzli-
    che Leistungen erbringen. Sie dienen dem Erhalt von
    Dauergrünland, sie garantieren eine größere Vielfalt
    beim Anbau der Feldfrüchte, und sie führen zu ökologi-
    schen Vorrangflächen. Ab 2015 müssen unsere Land-
    wirte 5 Prozent der Ackerflächen als ökologische Vor-
    rangflächen bereitstellen. Das EU-Recht eröffnet ihnen
    dabei einen Katalog von Möglichkeiten, den wir nutzen
    sollten. Der reicht von Landschaftselementen wie
    Hecken und Baumreihen über Pufferstreifen an Gewäs-
    sern bis hin zu Feldrandstreifen und Brachflächen. Zum
    Stichwort „Baumreihen“ sei nur ganz kurz gesagt: Ich
    höre, dass in den Ausführungsbestimmungen der Euro-
    päischen Kommission die Baumkronenbreite schon auf
    genau 4 Meter festgelegt ist. Ein Wunsch an unsere
    Techniker wäre dann, dass wir solche Messungen mögli-
    cherweise satellitengestützt vornehmen könnten. Ich will
    damit nur sagen: Liebe Leute, die ihr in Europa tätig
    seid, lasst bitte mal die Kirche im Dorf und den Baum
    dort, wo er steht!


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Weiter zu nennen sind Flächen mit Zwischenfrüchten
    und Eiweißpflanzen.

    Mit all diesen Möglichkeiten werden wir unsere
    Landwirte zukünftig zu mehr Umweltschutz und Bio-
    diversität ermutigen, und das ist gut und richtig so.

    Wenn wir es anders machen würden, müssten wir
    stilllegen. Stilllegung ist aber keine Antwort; Stilllegung
    ist eigentlich ein Stück Kapitulation vor dem, was an-
    steht.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    (A)






    Bundesminister Christian Schmidt


    (A) (C)



    (D)(B)

    Das heißt allerdings auch, dass wir auf ökologischen
    Vorrangflächen eine Bewirtschaftung nach guter fachli-
    cher Praxis zulassen wollen. Es findet sich ein hohes
    Maß an Flexibilität in diesem Gesetzentwurf. Aber das
    heißt auch, dass die gute fachliche Praxis bei Zwischen-
    früchten und Eiweißpflanzen möglich sein muss. Wir
    wollen den Landwirten mit unserem Gesetzentwurf
    diese Flexibilität geben.

    Ein Wort zur nationalen Umsetzung; das wird auch
    Thema der Beratungen sein. Ich will das Struck’sche Ge-
    setz jetzt nicht zitieren, zumal es sich um eine Vorlage
    handelt, die ich eingebracht habe; aber dass das Europäi-
    sche Parlament sich bei der Zustimmung zu den soge-
    nannten delegierten Rechtsakten nach Art. 290 des Ver-
    trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
    nach dem Lissabonner Vertrag – das ist ein neues Instru-
    ment, das die Kommission hat – gegenwärtig schwertut,
    zeigt, dass hier noch Gesprächs- und Erörterungsbedarf
    ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir werden heute Abend mit der EU-Kommission das
    eine oder andere besprechen können. An praktikablen
    Lösungen für Themen wie „der aktive Landwirt“ müssen
    wir noch weiter arbeiten.

    Wir haben keine Kürzung oder Kappung der Direkt-
    zahlungen für sehr große Betriebe vorgesehen. Wir sa-
    gen nicht nur im Jahr der familienbetriebenen Landwirt-
    schaft: Die kleineren und mittleren Betriebe sollten
    schon gefördert werden, weil sie besondere Bedingun-
    gen haben. – Es ist also keine Kappung, sondern eine ge-
    wisse Unterstützung der kleineren Betriebe. Wir haben
    uns, wie Sie wissen, auf zusätzlich rund 50 Euro pro
    Hektar für die ersten 30 Hektar und etwa 30 Euro für die
    nächsten 16 Hektar geeinigt.

    „Der aktive Landwirt“ ist ein Begriff, der noch in eine
    Auslegungsliste der EU-Kommission kommen muss.
    Dazu sage ich: Wir dürfen nicht in zu starkem Maße mit
    Negativlisten arbeiten.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Alles okay!)


    – Herr Präsident, ich entnehme der Gestik des Herrn
    Fraktionsvorsitzenden, dass er mir vielleicht noch etwas
    schenkt.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir kämpfen für die Redezeit! – Heiterkeit)