(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1989
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 02.04.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 02.04.2014
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 02.04.2014
Dr. Brunner, Karl-Heinz SPD 02.04.2014
Bülow, Marco SPD 02.04.2014
Ernstberger, Petra SPD 02.04.2014
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.04.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 02.04.2014
Golze, Diana DIE LINKE 02.04.2014
Groß, Michael SPD 02.04.2014
Dr. Krings, Günter CDU/CSU 02.04.2014
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.04.2014
Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 02.04.2014
Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 02.04.2014
Rüthrich, Susann SPD 02.04.2014
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 02.04.2014
Schieder (Schwandorf),
Marianne
SPD 02.04.2014
Schiefner, Udo SPD 02.04.2014
Schlecht, Michael DIE LINKE 02.04.2014
Dr. Sieling, Carsten SPD 02.04.2014
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 02.04.2014
Stritzl, Thomas CDU/CSU 02.04.2014
Dr. Uhl, Hans-Peter CDU/CSU 02.04.2014
Dr. Verlinden, Julia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.04.2014
Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.04.2014
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.04.2014
Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 02.04.2014
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 02.04.2014
Ziegler, Dagmar SPD 02.04.2014
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Veronica Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 18/947, Frage 1):
Inwiefern soll beim neuen Patientenrechtegesetz die Pro-
blematik der überdurchschnittlich gestiegenen Haftpflichtprä-
mien für Kliniken, insbesondere für Belegärzte in der Ge-
burtshilfe und für angestellte bzw. freiberuflich tätige
Hebammen, Beachtung finden, bzw. welche Auswirkungen
wird ein weiterentwickeltes Patientenrechtegesetz auf vorge-
nannte Berufsgruppen haben?
Die Problematik steigender Haftpflichtprämien fin-
det in der Bundesregierung große Beachtung. Der Koali-
tionsvertrag betont die Bedeutung der Sicherstellung ei-
ner flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe. Die
Geburtshilfe umfasst sowohl Leistungen von Kliniken,
in der Geburtshilfe tätigen Belegärzten als auch von
Hebammen.
Derzeit werden bezogen auf die Hebammen verschie-
dene Wege geprüft, um eine dauerhafte und nachhaltige
Lösung der Haftpflichtproblematik zu erreichen. Hierzu
finden auch Gespräche mit der Versicherungswirtschaft,
dem GKV-Spitzenverband und Interessengruppen statt.
Im Kern wird es darum gehen, zum einen kurzfristig
freiberuflich tätige Hebammen für die zum Juli 2014 an-
gekündigten Erhöhungen der Haftpflichtprämien zu ent-
lasten, zum anderen soll eine tragfähige Lösung be-
züglich der steigenden Haftpflichtprämien gefunden
werden, um auch für die Zukunft eine flächendeckende
Versorgung mit Geburtshilfe sicherzustellen und den
Hebammen Planungssicherheit zu verschaffen.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung
des Patientenrechtegesetzes.
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
1990 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 3):
Trifft es zu, dass ein leitender Beamter im Bundesministe-
rium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, im Zuge
des Verdachts der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz von
seiner Funktion in einem Referat abberufen wurde bzw. wer-
den soll – vergleiche General-Anzeiger, Bonn, vom 22. März
2014 –, nicht aber von seiner Funktion in einem anderen Re-
ferat und, wenn ja, warum nicht?
Zu Personalthemen geben wir grundsätzlich keine
Stellungnahme ab. Das Ministerium verfährt nach den
beamtenrechtlichen Vorschriften.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 4):
Trifft es zu, dass im BMVI einzelne Verbindungsdaten von
dienstlichen Mobiltelefonen und Festnetzanschlüssen gespei-
chert und ausgewertet werden – vergleiche General-Anzeiger,
Bonn, vom 22. März 2014?
Nein.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 5):
Wie hoch wird der kommunale Eigenanteil für den Abruf
der Mittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ – Zwischenbe-
richt des Staatssekretärsausschusses vom 18. März 2014,
Seite 9 – sein, und wie soll sichergestellt werden, dass auch
besonders finanzschwache Kommunen, beispielsweise solche
im Haushaltssicherungsverfahren, diese Mittel abrufen kön-
nen, wenn sie nicht ihren Eigenanteil leisten können?
Die Koalitionsfraktionen haben sich im Koalitions-
vertrag darauf verständigt, sicherzustellen, dass auch
Kommunen in Haushaltsnotlage von der Städtebauförde-
rung profitieren können. Für die Städtebauförderung und
damit auch für das Programm „Soziale Stadt“ gilt grund-
sätzlich, dass die Förderung auf der Grundlage einer
jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung, VV,
Städtebauförderung erfolgt. Die Verhandlungen zur VV
Städtebauförderung 2014 sind noch nicht abgeschlossen.
Bei der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder
und Kommunen in der Regel jeweils mit einem Drittel
an den förderfähigen Kosten. Die Bundesregierung prüft
derzeit gemeinsam mit den Ländern, ob und gegebenen-
falls in welchem Umfang Kommunen in Haushaltsnot-
lage einen niedrigeren Eigenanteil erbringen können und
welche rechtsaufsichtlichen Rahmenbedingungen in den
Ländern begleitend zu ändern sein könnten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 6):
Wird sich die Bundesregierung bei der belgischen Regie-
rung für die endgültige Abschaltung der aufgrund von uner-
warteten Ergebnissen bei den Sicherheitstests am 25. März
2014 erneut abgeschalteten Atomkraftreaktoren Tihange 2
und Doel 3 einsetzen – bitte begründen, und welche konkreten
Schritte wird sie diesbezüglich unternehmen?
Gemäß europäischem Primärrecht verbleibt die Ent-
scheidung über die Nutzung der Energiequellen und die
Sicherstellung der Energieversorgung bei den Mitglied-
staaten. Ob Kernkraftwerke in Belgien betrieben oder
abgeschaltet werden, ist daher die souveräne Entschei-
dung des belgischen Staates.
Für die nukleare Sicherheit gibt es innerhalb der
Europäischen Union einen gemeinsamen Rechtsrahmen,
der die Verantwortung für die Sicherheit von kerntechni-
schen Anlagen vollständig bei den einzelnen Mitglied-
staaten belässt. Das Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, erfüllt
seinen Schutzauftrag in der Bundesrepublik Deutschland
für die Sicherheit der Bevölkerung unter Achtung der al-
leinigen Zuständigkeit der Nachbarstaaten für Anlagen
in dortiger Verantwortung. Eine offizielle Stellungnahme
zum Beispiel zur sicherheitstechnischen Bewertung von
konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraft-
werken anderer Staaten oder eine Forderung nach kon-
kreten Abhilfemaßnahmen käme nur dann in Betracht,
wenn offenkundig ein Verstoß gegen diesen gemeinsa-
men Rechtsrahmen der Union vorläge.
Nachdem Wasserstoffanlagerungen – Wasserstoff-
flocken – im Jahr 2012 in den belgischen Reaktordruck-
behältern entdeckt wurden, hat sich die Bundesregierung
im Rahmen internationaler Aktivitäten an der Untersu-
chung der Hintergründe aktiv beteiligt. Auch die Reak-
torsicherheitskommission, RSK, befasste sich mit dem
Thema. Die belgische Aufsichtsbehörde, AFNC/FANC,
kam letztendlich im Mai 2013 zu dem Ergebnis, dass
beide Blöcke sicher weiterbetrieben werden können.
Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklun-
gen aktiv verfolgen und sich im Rahmen der internatio-
nalen Zusammenarbeit mit der vorhandenen technischen
Expertise einbringen.
Eine Übertragbarkeit auf deutsche Anlagen ist nach
jetzigem Stand der Kenntnisse nicht gegeben, da die Re-
aktordruckbehälter, RDB, der in Deutschland in Betrieb
befindlichen Anlagen keine derartigen beim Herstel-
lungsprozess des RDB entstandenen Wasserstoffflocken
enthalten.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/947, Frage 7):
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1991
(A) (C)
(D)(B)
Welche zukünftigen Vorhaben bzw. laufenden Programme
der Bundesregierung dienen der Unterstützung der Kinderbe-
treuung in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern und anderen
Betreuungsformen im Hinblick auf Erst- und Weiterqualifi-
zierung der Erzieherinnen und Erzieher, und inwiefern könnte
die Einführung einheitlicher Bildungsstandards oder einer
einheitlichen Erzieherausbildung gegebenenfalls an staatli-
chen Studienakademien im Turnuswechsel zwischen Theorie-
und Praxisausbildung eine sinnvolle Perspektive sein?
Der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode setzt
sich zum Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung vo-
ranzutreiben. Ein entscheidender Faktor der Qualität
sind dabei gut qualifizierte Fachkräfte. Die Bundesregie-
rung leistet mit diversen Programmen und Maßnahmen
Beiträge zur Qualifizierung von Fachkräften und zur
Qualitätsverbesserung in Kindertageseinrichtungen und
in der Kindertagespflege:
Die Bundesregierung fördert seit 2008 das Programm
„Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte,
WiFF“.
Seit 2011 werden zudem Forschungsprojekte zu Fra-
gen der Qualifikationsanforderungen frühpädagogischer
Fachkräfte gefördert.
Mit den Programmen Offensive „Frühe Chancen:
Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ sowie „Lern-
ort Praxis“ setzt das Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, auf die Qualifizie-
rung von Kitateams zur alltagsintegrierten sprachlichen
Bildung von Kindern insbesondere in den ersten drei Le-
bensjahren.
Basierend auf den Erfahrungen des Bundespro-
gramms „MEHR Männer in Kitas“ plant das BMFSFJ
ein voraussichtlich 2015 startendes ESF-Programm
„Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“.
Das BMFSFJ hat eine Expertenarbeitsgruppe zur
Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung ini-
tiiert, die unter anderem im Sommer 2014 ein Diskus-
sionspapier veröffentlichen wird, das sich mit den zen-
tralen Faktoren zur Bindung von Fachkräften in der
Kindertagesbetreuung befasst.
Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des
BMFSFJ zielt auf die Qualitätsentwicklung und den
Ausbau des Betreuungsangebotes sowie auf die Verbes-
serung der Attraktivität und Existenzsicherung der Tä-
tigkeit in der Kindertagespflege. Das BMFSFJ prüft der-
zeit die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms
Kindertagespflege ab 2015.
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit leis-
ten durch verstärkte Förderung beruflicher Nachqualifi-
zierungen einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebe-
darfs im Erzieherbereich.
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 hat die Kultus-
ministerkonferenz der Länder, KMK, ein „Kompetenz-
orientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von
Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/Fachaka-
demien“ verabschiedet. Die Bildungspläne der Länder
basieren auf diesem Profil.
Für die Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Wei-
terbildung von Erzieherinnen und Erziehern wurde 2010
ein Gemeinsamer Orientierungsrahmen „Bildung und
Erziehung in der Kindheit“ entwickelt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 8):
In welcher Höhe hat das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Strategi-
sche Umweltprüfung in Namibia für den nachhaltigen Abbau
von Uran unterstützt, und wie sieht die Bundesregierung die-
ses Projekt im Lichte des beschlossenen Atomausstiegs?
Das BMZ unterstützte das namibische Ministerium
für Minen und Energie von 2009 bis 2011 dabei, nega-
tive Auswirkungen des Uranbergbaus in der Region
Erongo durch eine Strategische Umweltprüfung zu ver-
ringern.
Die Unterstützung erfolgte über die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR, und belief sich
auf circa 1 Million Euro für gutachterliche Leistungen.
In den Kosten enthalten ist die Entwicklung von Um-
weltstandards, die über den Uranbergbau hinaus zur An-
wendung kommen.
Die Strategische Umweltprüfung wurde im Januar
2011 abgeschlossen, vor der Nuklearkatastrophe von Fu-
kushima vom 11. März 2011 und vor der Regierungs-
erklärung der Bundeskanzlerin zur Energiewende vom
9. Juni 2011.
Die Unterstützung der Strategischen Umweltprüfung
mit dem Ziel, negative Auswirkungen des Uranbergbaus
zu reduzieren, ist auch im Lichte des später beschlosse-
nen Atomausstiegs eine sinnvolle Intervention der deut-
schen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/947, Frage 9):
In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung Unternehmen aus Deutschland Aufträge für Bau- und
andere Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Fuß-
ballweltmeisterschaft im Jahr 2014 sowie mit den Olympi-
schen und Paralympischen Sommerspielen im Jahr 2016 in
Brasilien erhalten, und in welcher Weise nimmt die Bundesre-
gierung Einfluss auf die Sicherung von deutschen Arbeits-,
Umwelt- und Sicherheitsstandards bei diesen Unternehmen,
sofern die deutschen Standards über den brasilianischen Stan-
dards liegen?
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Er-
kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Aufträge
für Bau- und andere Investitionsvorhaben im Zusam-
menhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2014 oder
mit den Olympischen und Paralympischen Sommerspie-
len 2016 in Brasilien an deutsche Unternehmen verge-
ben wurden.
1992 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014
(A) (C)
(D)(B)
Die deutsche Wirtschaft bündelt ihre Akquisitionsak-
tivitäten im Vorfeld der FIFA-Fußball-WM 2014 und der
Olympischen Spiele 2016 unter dem Begriff WinWin
2014/2016. Diese Initiative wird durch das BrazilBoard
des Bundesverbandes der Deutschen Wirtschaft, BDI,
koordiniert. Der Bundesregierung liegen über Einzeltä-
tigkeiten der Initiative keine Details vor.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist lediglich in
der Planungsphase ein deutsches Architekturbüro, gmp,
mit der Planung für Stadionneu- und -umbauten für
folgende Städte beauftragt worden: Brasilia – Estádo
Nacional –, Belo Horizonte – Mineirão – und Manaus –
Arenada Amazonia.
Die Bundesregierung wirbt bei Unternehmen für die
Beachtung der OECD-Leitsätze für multinationale Un-
ternehmen mit ihren Empfehlungen für verantwortliches
unternehmerisches Engagement. Bei der Übernahme
von Investitionsgarantien werden verantwortliches un-
ternehmerisches Handeln einschließlich der Nachhaltig-
keitsaspekte von Investitionsvorhaben bei der Prüfung
der Förderungswürdigkeit eines Projekts berücksichtigt.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 10):
Stimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Risiken für Umwelt und Gesundheit und der Zweifel an der
tatsächlich wirtschaftlich förderbaren Gasmenge aus unkon-
ventionellen Erdgaslagerstätten in Deutschland (Sachverstän-
digenrat für Umweltfragen, Gutachten vom Mai 2013 zum
Fracking) den unter anderem in der Rheinischen Post am
24. März 2014 geäußerten Ansichten des EU-Energiekom-
missars Günther Oettinger zu, dass Deutschland ein Demon-
strationsprojekt für die Fracking-Technologie zulassen sollte
und perspektivisch seine Importabhängigkeit von Gasliefe-
rungen durch Fracking „auf Jahrzehnte verringern könnte“,
und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Nach den Ergebnissen verschiedener Gutachten und
Studien ist die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas
aus unkonventionellen Quellen – insbesondere aus Schie-
fergas- und Kohleflözgaslagerstätten – mithilfe von Ver-
fahren zur hydraulischen Stimulierung des Gesteins
– Fracking – mit erheblichen Risiken, insbesondere für
das Grundwasser und damit auch für die Trinkwasserge-
winnung, verbunden. Wie in der Koalitionsvereinbarung
festgehalten, sollen zur Verbesserung des Trinkwasser-
schutzes sowie zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbe-
teiligung und Transparenz das Wasserhaushaltsgesetz
sowie die Verordnung über die Umweltverträglichkeits-
prüfung, UVP, bergbaulicher Vorhaben geändert werden.
Erst wenn diese verbesserten rechtlichen Grundlagen ge-
schaffen wurden und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine
nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht
zu befürchten ist, kann über mögliche weitere Schritte
gemeinsam mit den Ländern entschieden werden. Dies
soll – so der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung – in ei-
nem transparenten Prozess im Dialog mit allen Beteilig-
ten und mit Begleitung von wissenschaftlicher Expertise
erfolgen.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/947, Frage 12):
Liegen der Bundesregierung Anfragen für Rüstungs-
exporte in die Ukraine vor, und wie geht die Bundesregierung
mit solchen Anfragen momentan und künftig um?
Anträge für die Ausfuhr von Kriegswaffen in die
Ukraine liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor.
Für den Bereich der sonstigen Rüstungsgüter, die keine
Kriegswaffen sind, liegen der Bundesregierung überwie-
gend Anträge für Jagd- und Sportwaffen sowie dazuge-
hörige Munition vor. Aufgrund der aktuellen politischen
Lage werden derzeit weder Exportgenehmigungen für
Kriegswaffen noch für sonstige Rüstungsgüter in die
Ukraine erteilt.
Generell entscheidet die Bundesregierung über die
Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im
Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen auf Grundlage der
einschlägigen Bestimmungen des Kriegswaffenkon-
troll- und Außenwirtschaftsrechts sowie der „Politischen
Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem
Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Standpunkt des Ra-
tes der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 be-
treffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Aus-
fuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 13):
Wie oft hat die Bundesregierung in der Vergangenheit auf
Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes Übernahmen deut-
scher Unternehmen durch ausländische Unternehmen im
Energiewirtschaftsbereich zurückgewiesen, und mit welcher
konkreten Begründung hat sie im vergangenen Jahr ihre Ein-
willigung zum Asset-Tausch zwischen der BASF-Tochter
Wintershall und der russischen Gazprom gegeben?
Die Bundesregierung hat bisher keine ausländischen
Investitionsvorhaben im Energiewirtschaftsbereich auf
Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes untersagt.
Das Außenwirtschaftsgesetz ermöglicht die sektor-
übergreifende Prüfung ausländischer Investitionen nur,
soweit es sich um Erwerber handelt, die nicht in der EU
ansässig sind. Treten als Erwerber unionsansässige Ge-
sellschaften auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn
dies als ein Umgehungsgeschäft anzusehen ist. Ein sol-
ches Umgehungsgeschäft konnte im Fall des Asset-
Tausches zwischen Wintershall und Gazprom nicht fest-
gestellt werden. Als Erwerberin trat eine deutsche Ge-
sellschaft des Gazprom-Konzerns auf, die seit vielen
Jahren in der Energiebranche geschäftstätig war. Im Üb-
rigen war Gazprom bereits vor dem Asset-Tausch über
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1993
(A) (C)
(D)(B)
das Joint Venture mit Wintershall zu 50 Prozent an der
Speichergesellschaft beteiligt. Die Speicher – in Rehden
und Jemgum – unterliegen deutschem Recht, sodass
durch die Übernahme die Versorgungssicherheit nicht
beeinträchtigt wird.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abge-
ordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/947,
Frage 17):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Fall
des anlässlich des Akademikerballs in Wien von österreichi-
schen Behörden in Haft genommenen J. S. aus Jena hinsicht-
lich der Tatvorwürfe, der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und
der Haftbedingungen, und gedenkt die Bundesregierung,
gegenüber der österreichischen Regierung Initiativen zu sei-
ner Freilassung zu ergreifen (http://m.taz.de/!134894;m/,
www.vice.com/de/read/die-rache-der-wiener-polizei-an-den-
deutschen-krawalltouristen)?
Nach dem Wiener Übereinkommen über konsulari-
sche Beziehungen ist es dem Inhaftierten freigestellt, ob
er um die Unterrichtung der konsularischen Vertretung
des Heimatlandes bittet. Im vorliegenden Fall hat J. S.
keine konsularische Betreuung in Anspruch genommen.
Die Bundesregierung verfügt über die in öffentlich
zugänglichen Medien enthaltenen Informationen zu den
Tatvorwürfen. Demnach ist J. S. anwaltlich vertreten.
Die Bundesregierung respektiert die unabhängige ös-
terreichische Justiz und hat keinen Anlass, an der Recht-
mäßigkeit des Verfahrens oder der Haftbedingungen zu
zweifeln. Sollte J. S. eine konsularische Betreuung wün-
schen, so steht die Deutsche Botschaft in Wien dazu be-
reit.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 21):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fol-
gen des Angriffs und der Schläge in Kiew durch eine Gruppe
von Rechtsextremen unter Führung des Abgeordneten der Re-
gierungspartei Swoboda, Igor Miroschnitschenko, auf den Chef
des ukrainischen Staatsfernsehens, Alexander Pantelejmonow,
um dessen Unterschrift unter eine Rücktrittserklärung zu er-
zwingen, für dessen Verbleiben auf seinem Posten und für
die Pressefreiheit in der Ukraine – vergleiche zeit.de vom
19. März 2014, und was unternimmt die Bundesregierung, um
Alexander Pantelejmonow zu unterstützen, ihn in seiner Posi-
tion zu halten und um zukünftig solche Angriffe von Rechts-
extremisten auf die Pressefreiheit in der Ukraine zu unterbin-
den?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Leiter
des staatlichen ukrainischen Fernsehens am 18. März
2014 zur Unterzeichnung eines Rücktrittsgesuches ge-
zwungen. Führend beteiligt an der Aktion war ein Abge-
ordneter der Partei Swoboda, Ihor Miroschnitschenko,
der bei der Aktion handgreiflich wurde. Journalisten de-
monstrierten daraufhin vor der ukrainischen General-
staatsanwaltschaft und forderten eine Bestrafung.
Der ukrainische Ministerpräsident hat die Tat als „in-
akzeptabel“ bezeichnet. Auch andere ukrainische Politi-
ker haben die Tat verurteilt. Der Fraktionschef von Swo-
boda kündigte an, dass Herr Miroschnitschenko seine
parlamentarische Immunität aufgeben und sich einem
Gerichtsverfahren stellen werde. Dies ist inzwischen ge-
schehen. Der Generalstaatsanwalt hat ein Strafverfahren
eröffnet.
Das Ministerkabinett der Ukraine hat am 26. März
2014 Surab Alassanija zum neuen Leiter des Staatlichen
ukrainischen Fernsehens ernannt. Dies erfolgte nach
Kontakten der ukrainischen Regierung mit zivilgesell-
schaftlichen Gruppen und Journalistenvertretern. Der
Bundesregierung liegen keine Anzeichen dafür vor, dass
die Ernennung von Herrn Alassanija in einem Zusam-
menhang mit dem Übergriff vom 18. März 2014 steht.
Vielmehr hat sich Herr Alassanija in den vergangenen
Jahren eine hohe Reputation als unabhängiger Journalist
erworben.
Die Besetzung des Postens des Leiters des staatlichen
ukrainischen Fernsehens ist Sache der ukrainischen Re-
gierung.
Die Bundesregierung hält die Pressefreiheit für ein
hohes Gut. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die Ver-
urteilung des Vorgangs über alle Parteigrenzen in der
Ukraine hinweg geht.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 22):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Resolution des EU-Parlaments vom 27. Februar 2014,
welche mit überwältigender Mehrheit die Tötung von Zivilis-
ten mittels geheimer Drohnenangriffe verurteilte – vergleiche
www.reprieve.org. uk/press/2014_02_27_PUB_MEPs_vote_
ban_drone_strikes/, für ihre völkerrechtliche und humanitäre
Bewertung der berichteten gezielten Tötungen von Menschen
durch Drohnen der US-Armee bzw. des US-Geheimdienstes
CIA und für die Weitergabe von Daten deutscher Sicherheits-
behörden an diese US-Stellen, und war danach die Ankündi-
gung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, in der gemeinsamen Pressekonferenz vom 27. Fe-
bruar 2014 mit dem US-Kollegen John Kerry verantwortbar,
die Geheimdienstarbeit zwischen den USA und Deutschland
werde zukünftig vertieft, gerade unter Berücksichtigung von
Meldungen über die Verstrickung von US-Einrichtungen in
Ramstein und von AFRICOM in Deutschland in tödliche US-
Drohnenangriffe in Pakistan und im Jemen?
Die Bundesregierung hat die Resolution des EU-Par-
laments zur Kenntnis genommen.
Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung,
dass die Frage der Übereinstimmung militärischer Hand-
lungen mit dem Völkerrecht immer nur in Bezug auf den
konkreten Einzelfall beantwortet werden kann.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-
Walter Steinmeier, hat bei der gemeinsamen Pressekon-
ferenz mit US-Außenminister John Kerry am 27. Fe-
1994 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014
(A) (C)
(D)(B)
bruar 2014 die Einrichtung eines „Transatlantischen
Cyber-Dialogs“ unter Beteiligung von Zivilgesellschaft
und Privatsektor angekündigt.
Das Ziel dieses Dialogs besteht darin, grundlegende
digitale Fragestellungen und deren rechtliche, histori-
sche und kulturelle Hintergründe transatlantisch und un-
ter Einschluss von Zivilgesellschaft und Privatsektor zu
beleuchten. Ziel dieses Dialogs ist insbesondere die Er-
örterung einer ausgewogenen Balance zwischen Freiheit
und Sicherheit im digitalen 21. Jahrhundert.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/947, Frage 23):
Kann das Auswärtige Amt, AA, die Agenturmeldung be-
stätigen, wonach in dem vom Bundesminister Dr. Frank-
Walter Steinmeier besuchten und aus Mitteln des AA finan-
zierten sogenannten Friedens- und Stabilitätszentrum auf dem
Gelände der Afrikanischen Union, AU, in Addis Abeba künf-
tig auch afrikanische Soldaten geschult werden sollen – dpa
vom 24. März 2014, und wenn ja, kann die Bundesregierung
ausschließen, dass nach Fertigstellung des Zentrums dorthin
Ausbilder der Bundeswehr entsandt werden?
Bei dem in der Pressemeldung vom 24. März 2014
genannten „Friedens- und Stabilitätszentrum“ handelt es
sich um das – aus Mitteln des Auswärtigen Amts finan-
zierte – neue Gebäude für die Abteilung „Frieden und
Sicherheit“ der Kommission der Afrikanischen Union,
AU, in Addis Abeba. Dieses Gebäude ist ein Verwal-
tungsgebäude zur Unterbringung aller Mitarbeiter der
Abteilung „Frieden und Sicherheit“ der AU-Kommis-
sion, das unter anderem Büroräume, einen Plenarsaal für
die Sitzungen des Friedens- und Sicherheitsrats der AU
und ein Lage- und Strategiezentrum umfasst.
Mit dem Bau dieses neuen Gebäudes unterstützt die
Bundesregierung die AU beim Kapazitätenaufbau im
Rahmen der Afrikanischen Friedens- und Sicherheits-
architektur, APSA, und stellt der AU Infrastruktur zur
Findung von afrikanischen Lösungen für afrikanische
Probleme im Bereich Frieden und Sicherheit zur Verfü-
gung. Dadurch soll die AU befähigt werden, in Zukunft
noch stärker ihre Rolle zur Schaffung und Wahrung von
Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent
wahrnehmen zu können.
Eine Entsendung von Ausbildern der Bundeswehr
nach der Fertigstellung des Gebäudes ist derzeit nicht
geplant.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/947, Frage 24):
In welchen Ländern werden seit 2008 afrikanische Kräfte
im Rahmen des vom AA in Auftrag gegebenen Polizeipro-
gramms Afrika ausgebildet, und im Rahmen welcher AU-
Missionen sind Teilnehmer dieses Programms bislang zum
Einsatz gekommen?
Seit 2008 ist bzw. war eine Reihe von afrikanischen
Ländern Teil des Polizeiprogramms Afrika, darunter ak-
tuell die Republik Burundi, die Republik Côte d’lvoire,
die Demokratische Republik Kongo, die heutige Repu-
blik Südsudan, die Islamische Republik Mauretanien,
die Republik Tschad und die Republik Niger. Das Poli-
zeiprogramm unterstützt zum einen die Stärkung der
Funktionsfähigkeit nationaler Polizeistrukturen – unter
anderem Aufbau und Ausstattung von Polizeistationen,
Anschaffung und Ausbildung an Spurensicherungstech-
nik oder Kommunikationstechnik, Ausbildung und Trai-
ning von Polizistinnen und Polizisten, Organisationsbe-
ratung – und zum anderen Polizeikapazitätenaufbau an
regionalen Ausbildungszentren in Afrika.
Seit 2008 finanziert das Auswärtige Amt die Ausbil-
dung von westafrikanischer Polizisten für ihren Einsatz
bei von den Vereinten Nationen und/oder der Afrikani-
schen Union geführten Friedensmissionen am Kofi
Annan Internationa Peacekeeping Training Center, KAIPTC,
in Accra/Republik Ghana. Dabei wurden westafrikani-
sche Polizisten unter anderem für ihren Einsatz bei
UNAMID, der VN-/AU-geführten Friedensmission in
Darfur – Republik Sudan –, und AMISOM, der AU-ge-
führten Friedensmission in Somalia, ausgebildet. Nach
Kenntnis der Bundesregierung wurden von den zwi-
schen 2008 und 2013 mit Mitteln des Auswärtigen Amts
ausgebildeten 1 819 Polizisten 960 eingesetzt.
Darüber hinaus finanziert das Auswärtige Amt Trai-
ningskurse für afrikanische Polizisten an der École de
Maintien de la Paix, EMP, in Bamako/Republik Mali.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/947, Frage 29):
Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte über ge-
sundheitsgefährdende Situationen an den künftigen Sportstät-
ten der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele in
Brasilien im Jahr 2016 – siehe „Rio schwimmt in der
Scheiße“ in Zeit Online vom 21. März 2014 sowie „Olympi-
scher Alarm in Rio“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
vom 24. März 2014 – bestätigen, und welche Konsequenzen
ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung daraus für die
weitere Vorbereitung der Sommerspiele?
Der Bundesregierung liegen über die Berichterstat-
tung in den Medien hinaus keine eigenen Erkenntnisse
über den Grad der Verschmutzung insbesondere der
Küstengewässer vor Rio de Janeiro vor.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die brasilia-
nische Regierung und das Organisationskomitee für die
Olympischen und Paralympischen Spiele 2016 die ver-
bleibende Zeit bis zum Start der Olympischen Spiele
nutzen werden, um geeignete Maßnahmen zur Beseiti-
gung von Gewässerverunreinigungen zu ergreifen und
damit sportlich faire Wettkämpfe ohne vermeidbare Be-
einträchtigungen und Gesundheitsgefährdungen zu ge-
währleisten. Die Bundesregierung sieht es auch als die
Aufgabe der zuständigen internationalen Sportorganisa-
tionen – zum Beispiel IOC; Internationaler Seglerver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1995
(A) (C)
(D)(B)
band – an, vorhandene Mängel immer wieder deutlich
gegenüber den brasilianischen Stellen zur Sprache zu
bringen und Abhilfe einzufordern.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/947, Frage 30):
Welche ermessensleitenden Vorgaben des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge oder einzelner Außenstellen
gibt es dazu, in welchen Fällen bzw. nach welchen Kriterien
syrische Asylsuchende einen internationalen Schutzstatus
– Flüchtlingsanerkennung – oder aber nur einen subsidiären
Schutzstatus – Abschiebungsschutz – erhalten – Dienstvor-
schrift, Anweisungen, mündliche Vorgaben, etwa auch im
Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung der Verwal-
tungsgerichte in Deutschland usw., bitte ausführen, und wie
wird es vor dem Hintergrund des allgemeinen Flüchtlings-
schicksals der syrischen Flüchtlinge und des Gleichbehand-
lungsgrundsatzes begründet, dass in vergleichbaren Fällen
unterschiedliche Schutzstatus – mit unterschiedlichen Rechts-
folgen etwa in Bezug auf den Familiennachzug, die Aufent-
haltsverfestigung usw. – gewährt werden – vergleiche Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/705?
Ich danke Ihnen für die Frage, da sie mir die Gelegen-
heit gibt, auf grundlegende Missverständnisse einzuge-
hen. Entscheidungen über Asylanträge ergehen aus-
schließlich als rechtlich gebundene Entscheidungen, es
kann weder ein Ermessen noch ermessensleitende Vor-
gaben im Sinne Ihrer Frage geben. Die Entscheidungen
sind ferner gerichtlich voll nachprüfbar. Zudem basieren
Entscheidungen über einen Asylantrag stets auf einer
Prüfung im Einzelfall. Hierfür sind die in Betracht kom-
menden unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für eine
Schutzgewährung heranzuziehen.
Die von Ihnen angesprochenen unterschiedlichen
Einzelfallentscheidungen in Asylverfahren bzw. durch
die Verwaltungsgerichte sind Ergebnis dieser Einzelfall-
prüfungen. Ihre Annahme, alle Fälle syrischer Asylbe-
werber seien vergleichbar, ist vor diesem Hintergrund
nicht haltbar.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 32):
Welche Bundesländerregionen waren von der Schutzkom-
mission beim Bundesminister des Innern in ihrer Stellung-
nahme zum atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz
vom Februar 2014 konkret gemeint, bei denen der Vollzug
und die Umsetzung der (Rahmen-)Empfehlungen des Bundes
für den nuklearen Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise
und Städte hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbe-
dürftig sei – diesmal bitte konkrete Angabe –, und welchen
Bundesbehörden liegen die in der Antwort der Bundesregie-
rung auf meine mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 18/19
Anlage 34, aufgezählten Berichte/Vermerke von atomkraft-
werkebezogenen Katastrophenschutzübungen vor?
Die Aussagen in der aktuellen Stellungnahme der
Schutzkommission „zur Umsetzung der Erfahrungen aus
Fukushima für die Planung von Notfallmaßnahmen in
Deutschland“ beruhen auf persönlichen Kenntnissen und
Erfahrungen von Mitgliedern der Schutzkommission.
Welche Bundesländerregionen zum atomkraftbezoge-
nen Katastrophenschutz vom Februar 2014 konkret ge-
meint waren, bei denen der Vollzug und die Umsetzung
der (Rahmen-)Empfehlungen des Bundes für den nu-
klearen Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise und
Städte hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbe-
dürftig seien, gibt die – unabhängige – Schutzkommis-
sion nicht bekannt.
Wie bereits mitgeteilt, sind für den Katastrophen-
schutz, auch in der Umgebung kerntechnischer Anlagen,
allein die Länder verantwortlich. Mitarbeiter des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, BMUB, und des Bundesamtes für
Strahlenschutz, BfS, nehmen jedoch sporadisch als Be-
obachter an Katastrophenschutzübungen in der Umge-
bung von Kernkraftwerken teil. Die genannten Berichte
zu Übungen um Kernkraftwerke – Krümmel, Gund-
remmingen, Brokdorf – liegen daher im BMUB bzw. im
BfS vor.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage34):
Was für Bedingungen wurden zwischen dem Internationa-
len Währungsfonds und der Ukraine in Verbindung mit den
aktuellen Kredithilfen vereinbart, und ist es richtig, dass dabei
auch die Privatisierung des Gastransportnetzes zugesagt
wurde?
Die IWF-Programm-Mission wurde am 25. März
2014 abgeschlossen und konnte ein grundsätzliches Ein-
verständnis mit den Behörden über ein künftiges IWF-
Programm mit der Ukraine erzielen. Das geplante IWF-
Programm sieht nach jetzigen Informationen eine Lauf-
zeit von 24 Monaten und ein Volumen von 14 bis
18 Milliarden US-Dollar vor.
Der IWF bereitet aktuell ein Stabspapier mit genau
festgelegten Programmkonditionen vor, das nach jetzi-
ger Planung nach der Frühjahrstagung (11./12. April
2014) dem IWF-Exekutivdirektorium zugeleitet werden
soll. Die vereinbarten Reformen beziehen sich auf die
Bereiche Geld- und Wechselkurspolitik, den Finanz-
sektor, die Fiskalpolitik, den Energiesektor sowie gute
Regierungsführung und Rahmenbedingungen für Unter-
nehmen. Genauere Informationen zur Programmkondi-
tionalität liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor.
Ob eine Privatisierung des Gastransportnetzes vereinbart
wird, ist der Bundesregierung zurzeit nicht bekannt. Die
Bundesregierung wird ihre Haltung zum Programm auf
Basis der Vorschläge des IWF-Stabs festlegen.
1996 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/947, Frage 35):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Er-
gebnissen des Forschungsvorhabens fe 14/11 „Evaluierung
der Wirksamkeit der steuerlichen Förderung für Handwerker-
leistungen nach § 35 a EStG“, und erachtet es die Bundesre-
gierung für geboten, infolge der dort festgestellten nur sehr
geringen positiven Auswirkung auf die wirtschaftliche Nach-
frage von Dienstleistungen die Anspruchsvoraussetzungen für
§ 35 a des Einkommensteuergesetzes, EStG, einzuschränken?
Die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG wurde mit
dem zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt eingeführt und sollte einen Anreiz für le-
gale Beschäftigungsverhältnisse im Arbeitsmarkt geben
und die Schwarzarbeit bekämpfen.
Die Befragungsergebnisse der Studie zeigen, dass das
Angebot an Schwarzarbeit durch Privathaushalte im Ver-
gleich zu den Jahren vor Einführung der steuerlichen
Förderung rückläufig ist.
Die Evaluierung der Handwerkerleistungen nach
§ 35 a Einkommensteuergesetz ist ein Auftrag aus dem
Gesetzentwurf des Maßnahmenpakets „Beschäftigungs-
sicherung durch Wachstumsstärkung“ aus dem Jahr
2008. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen ei-
nen entsprechenden Auftrag an Ernst & Young unter Be-
teiligung von Professor Lars Feld aus dem Sachverstän-
digenrat vergeben. Die Bundesregierung nimmt das
Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis. Vor diesem Hin-
tergrund ist derzeit kein dringender Handlungsbedarf er-
kennbar.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/947, Frage 36):
Inwiefern ist es zutreffend, dass nach meiner Information
hinsichtlich der Steuerfahndungsstatistiken nicht mehr wie
bisher die bestandskräftigen Mehrsteuern dokumentiert wer-
den sollen, sondern lediglich die Mehrergebnisse gemäß dem
Steuerfahndungsbericht, und inwieweit sieht die Bundesregie-
rung durch eine derartige Umstellung eine Verzerrung in der
statistischen Erfassung, da aus reinen Mehrergebnissen nur
sehr unzureichend abgeleitet werden kann, in welcher Höhe
tatsächlich kassenwirksame Einnahmen entstanden sind?
In der Steuerfahndungsstatistik des Bundesministe-
riums der Finanzen werden künftig – in Anlehnung an
die Betriebsprüfungsstatistik – statt der bestandskräfti-
gen Mehrsteuern die – vorläufig – festgestellten Mehr-
ergebnisse ausgewiesen. Die Umstellung führt nicht zu
einer Verzerrung der Statistik, sondern erhöht vielmehr
deren Aussagekraft. Mit der Umstellung wird eine Zu-
ordnung der vorläufig festgestellten Mehrsteuer zu den
im Statistikjahr abgeschlossenen Fahndungsprüfungen
möglich. Zuverlässige Aussagen zur Kassenwirksamkeit
lassen sich weder aus den bislang erhobenen bestands-
kräftigen noch aus den vorläufig festgestellten Mehr-
ergebnissen ableiten.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Fragen 41 und 42):
Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung arbeitsu-
chende Unionsbürgerinnen und -bürger künftig nachweisen,
dass sie sich weiterhin mit Aussicht auf Erfolg um Arbeit be-
mühen, um auch über die geplante generelle Befristung hinaus
von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen zu kön-
nen, wie dies im Zwischenbericht des Staatssekretärsausschus-
ses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruch-
nahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der
EU-Mitgliedstaaten“ vorgeschlagen wird, und beabsichtigt
die Bundesregierung, arbeitsuchenden Unionsbürgerinnen
und -bürgern Zugang zu Arbeitsförderungsmaßnahmen zu ge-
währen?
Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig an-
hand welcher Kriterien überprüfen, ob für Unionsbürgerinnen
und -bürger die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts zur
Arbeitsuche nach Ablauf der geplanten generellen Befristung
weiterhin bestehen oder nicht?
Die Bundesregierung hat am 26. März 2014 den Zwi-
schenbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechts-
fragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme
der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der
EU-Mitgliedstaaten“ beschlossen. Zu der in der Frage
angesprochenen Thematik heißt es in diesem Zwischen-
bericht unter der Überschrift „Maßnahmen im Bereich
des Aufenthaltsrechts durch Änderung des Freizügig-
keitsgesetztes/EU“ unter anderem „Präzisierung der Vo-
raussetzungen des Aufenthalts zur Arbeitsuche durch
grundsätzliche Befristung des Aufenthaltsrechts zur Ar-
beitsuche“.
Mit der Formulierung im Bericht wird deutlich, dass
zur Umsetzung dieser Maßnahme eine Gesetzesänderung
erforderlich ist. Konkret muss § 2 Abs. 2 Nummer 1 des
Freizügigkeitsgesetzes/EU geändert werden. Zur Ausge-
staltung dieser Regelung enthält der Zwischenbericht
keine Aussagen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich
diesem Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen kann.
Ich gehe davon aus, dass der hierfür zuständige Bundes-
minister des Innern zügig einen entsprechenden Gesetz-
entwurf vorlegen wird.
Arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbür-
ger können bereits jetzt die Beratungs- und Vermitt-
lungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in
Anspruch nehmen. Zugang zu weiteren Maßnahmen der
Arbeitsförderung nach dem Zweiten und Dritten Buch
Sozialgesetzbuch bestehen bei Vorliegen der jeweiligen
gesetzlichen Voraussetzungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1997
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947,
Fragen 43 und 44):
Wie und mit welcher Summe auf die einzelnen Jahre ver-
teilt will die Bundesregierung die 200 Millionen Euro, wie
von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea
Nahles, anlässlich des Zwischenberichts des Staatssekretärs-
ausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der In-
anspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Ange-
hörige der EU-Mitgliedstaaten“ verkündet, zur Unterstützung
der besonders vom Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten
betroffenen Kommunen zur Verfügung stellen, und mit wel-
cher Summe beteiligt sich das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales konkret?
Wie hoch wird der Eigenanteil der Kommunen und Länder
sein, um die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung
zur Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge zu er-
halten, und welche Kriterien müssen die Kommunen erfüllen,
um zu den „besonders betroffenen Kommunen“ (Zwischenbe-
richt des Staatssekretärsausschusses, Seite 8) gezählt zu wer-
den, die bei den 200 Millionen Euro Berücksichtigung finden
können?
Zu Frage 43:
Die Aufteilung der Finanzvolumina auf Maßnahmen
des Bundes für die besonders betroffenen Kommunen
findet sich auf Seite 10 des Zwischenberichts des Staats-
sekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderun-
gen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungs-
systeme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“,
dem das Kabinett am 26. März 2014 zugestimmt hat.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales be-
teiligt sich vorbehaltlich der Genehmigung der Operatio-
nellen Programme für den Europäischen Sozialfonds, ESF,
und für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen, EHAP, englisch: FEAD, durch
die Europäische Kommission sowie vorbehaltlich der
Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers mit einer Summe
von insgesamt rund 108 Millionen Euro.
Zu Frage 44:
Die Festlegung des Eigenanteils potenzieller Antrag-
steller an den vorgesehenen Maßnahmen liegt in der Ver-
antwortung der jeweils zuständigen Ressorts.
Im Rahmen der Förderprogramme des Europäischen
Sozialfonds, ESF, und des Europäischen Hilfsfonds für
die am stärksten benachteiligten Personen, EHAP, ist
keine Vorabfestlegung von Kriterien für besonders
betroffene Kommunen vorgesehen. Mögliche Zuwen-
dungsempfänger werden im Wege von Förderrichtlinien
der zuständigen Ressorts über Ziele, Gegenstand und Fi-
nanzierungsmodalitäten der Förderung informiert. Das
Ausmaß der Betroffenheit von Problemen infolge der
Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten sowie entspre-
chende Lösungsansätze sind im Rahmen der Förder-
anträge möglicher Zuwendungsempfänger schlüssig dar-
zulegen.
Für die Städtebauförderung und damit auch für das
Programm „Soziale Stadt“ gilt, dass die Förderung auf
der Grundlage einer jährlich abzuschließenden Verwal-
tungsvereinbarung, VV, Städtebauförderung erfolgt. Die
Verhandlungen zur VV Städtebauförderung 2014 sind
noch nicht abgeschlossen.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/947, Frage 45):
Wie viele der rumänischen Selbstständigen in Deutschland
bezogen zuletzt ergänzende Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch – bitte in absoluten und relativen Zah-
len angeben –, und inwieweit lässt sich hieraus nach Ansicht
der Bundesregierung der Verdacht eines missbräuchlichen So-
zialhilfebezugs oder einer sogenannten Scheinselbstständig-
keit in relevanter Größenordnung begründen – bitte darlegen?
Im November 2013 bezogen 869 Selbstständige mit
rumänischer Staatsangehörigkeit aufstockende Leistun-
gen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Job-
center prüfen bereits jetzt in jedem Einzelfall, ob die An-
spruchsvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehört auch, ob
die betreffende Person tatsächlich eine Erwerbstätigkeit
ausübt. Die bloße Anmeldung eines Gewerbes und die
Vorlage des Gewerbescheines begründen noch keine Ei-
genschaft als Selbstständiger. Um mögliche Missbrauchs-
fälle auszuschließen, wird im Rahmen der Einzelfallprü-
fung durch die Jobcenter noch stärkeres Augenmerk auf
die Glaubhaftigkeit der Antragstellung gelegt.
Dieser Sachverhalt ist grundlegend zu unterscheiden
von der allgemeinen Problematik „Scheinselbstständig-
keit“ im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. In letz-
terem Fall werden Arbeitnehmer als Selbstständige aus-
gegeben, um Arbeitnehmerrechte und Sozialabgaben zu
umgehen.
Die Bundesregierung wird, dem Vorschlag des Staats-
sekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Heraus-
forderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen
Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitglied-
staaten“ entsprechend, zur Verbesserung der Bekämp-
fung auch dieser Form der Scheinselbstständigkeit eine
Änderung des Gewerberechts vorschlagen, die eine Ver-
pflichtung der Gewerbeämter, Gewerbeanzeigen auf An-
haltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen und
diese Verdachtsfälle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
in geeigneter Form zu übermitteln, vorsieht. Dies soll in
Abstimmung mit den Ländern im Rahmen eines zustim-
mungspflichtigen Rechtsetzungsvorhabens geregelt wer-
den.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Fragen 46 und 47 ):
Wie gestalten sich genau die Berichte aus betroffenen
Kommunen, die die Bundesregierung in ihrem Zwischenbe-
richt des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und He-
1998 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014
(A) (C)
(D)(B)
rausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Siche-
rungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zur
Annahme kommen lässt, dass der Trend zur Scheingewerbe-
anmeldung „insbesondere im Transport-, Reinigungs- oder
Baubereich häufig auf Anleitung von gebietsansässigen Un-
ternehmen zurück[geht], die durch Beauftragung von formal
selbständigen Subunternehmen im Vergleich zu regulären Be-
schäftigungsverhältnissen Arbeitskosten einsparten“ (Seite 37
Nummer 8.3; bitte entsprechende exemplarische Fälle an-
schaulicher beschreiben und wenn möglich auch Zahlen,
Schätzungen zu den Betroffenen nennen), und was sind nach
Ansicht der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass dies in
Deutschland möglich ist?
Welche Beratungs- und Hilfsangebote stehen derzeit be-
troffenen Arbeitnehmern zur Verfügung, um sich gegen eine
solche Praxis zu wehren, und welchen Handlungsbedarf sieht
die Bundesregierung, entsprechende Strukturen zu schaffen
bzw. auszubauen und auch schon vorausschauend in den Her-
kunftsländern potenzielle Zuwanderer aufzuklären?
Zu Frage 46:
Der Staatssekretärsausschuss hat sich intensiv mit der
Situation in den Kommunen befasst, die in besonderer
Weise durch einen verstärkten Zuzug aus anderen EU-
Mitgliedstaaten betroffen sind. Um ein umfassendes
Bild von den konkreten Herausforderungen und Proble-
men vor Ort zu gewinnen, haben der Ausschuss sowie
die von ihm eingesetzten Unterarbeitsgruppen Vertreter
der besonders betroffenen Kommunen und der Kommu-
nalen Spitzenverbände in ihre Arbeit einbezogen.
Erste Berichte aus betroffenen Kommunen – Berlin-
Neukölln, Hamburg – im Rahmen dieser Anhörungen
deuten darauf hin, dass sich zumindest derzeit keine Än-
derung des Trends zu Gewerbeanmeldungen in be-
stimmten Branchen abzeichnet. Ob ein solcher Trend
auch überregional besteht und sich im Zeitverlauf ver-
festigt, ist derzeit nicht absehbar. Der Ausschuss hat
hierzu, ebenso wie zu dem in der Frage genannten Sach-
verhalt, keine eigenen Annahmen getroffen.
Zu Frage 47:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
im Jahr 2011 das Projekt „Faire Mobilität – Arbeitneh-
merfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ im Rahmen
einer deutsch-polnischen Regierungsinitiative initiiert.
Hierbei handelt es sich um ein Beratungs- und Betreu-
ungsprojekt, das die Beschäftigten aus den mittelost-
europäischen Staaten bei der Ausübung der Arbeitneh-
merfreizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt
unterstützen soll. Mit dem Wegfall der letzten Beschrän-
kungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleis-
tungsfreiheit für die EU-8 zum 1. Mai 2011 und für Bul-
garien und Rumänien zum 1. Januar 2014 ist der Bedarf
nach einem flächendeckenden Informationsangebot zu
den Arbeitsbedingungen und sozialen Fragestellungen in
Deutschland gestiegen.
Das Projekt verfügt bundesweit über sechs Bera-
tungsstandorte: Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg,
München, Stuttgart und Dortmund. Neben der Bereit-
stellung dieser Erstberatungsstrukturen strebt das Projekt
eine Verzahnung des Informationsangebotes mit den in
Deutschland bereits vorhandenen Dienstleistungen aus
den Herkunftsländern der zuwandernden Beschäftigten
an. Damit soll nicht nur eine adressatengerechte Bera-
tung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutsch-
land, sondern auch bereits in ihren Herkunftsländern
selbst ermöglicht werden. Neben der auf Wunsch in der
jeweiligen Landessprache in Deutschland angebotenen
Erstberatung werden Informationsbroschüren in diesen
Ländern bereitgestellt. Das Projekt soll einen Beitrag zu
einer weiterentwickelten Willkommenskultur in Deutsch-
land leisten.
Ergänzend zum Projekt „Faire Mobilität“ wird darauf
hingewiesen, dass nach der „EU-Richtlinie über Maß-
nahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die
Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen“,
die voraussichtlich in Kürze beschlossen wird, in allen
Mitgliedstaaten Beratungsstellen für Wanderarbeitneh-
mer und ihre Familien geschaffen werden, die grenz-
überschreitend zusammenarbeiten sollen.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 48):
Wie viele der bei der Vorstellung des Zwischenberichts
des Staatssekretärsausschusses zur Armutswanderung am
25. März 2014 angekündigten für die nächsten sieben Jahre
zusätzlichen rund 60 Millionen Euro der Bundesregierung für
die besonders betroffenen Kommunen erhalten voraussicht-
lich die Großstädte im Ruhrgebiet, und über welche konkreten
Maßnahmen wird die finanzielle Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Großstädte im Ruhrgebiet ausgestaltet?
Der Höhe der Mittel für einzelne Städte kann derzeit
nicht beziffert werden. Wie viele Mittel eine Kommune
direkt als Zuwendungsempfängerin oder indirekt über
die Förderung von Projektträgern in ihrem örtlichen Zu-
ständigkeitsbereich erhält, hängt von der Antragstellung
im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Förder-
programme ab. Die finanzielle Beteiligung des Bundes
und die Maßnahmebereiche sind in der Tabelle auf Seite
10 des Zwischenberichts des Staatssekretärsausschusses
zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan-
spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch An-
gehörige der EU-Mitgliedstaaten“ dargestellt. Eine de-
taillierte Beschreibung der Maßnahmen findet sich auf
den Seiten 80 bis 85.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 49):
Wie viele Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern werden
nach Berechnungen der Bundesregierung ab dem 1. Juli 2014
noch in diesem Jahr in Altersrente gehen, und wie viele dieser
Frauen profitieren aufgrund der Verrechnung mit eigenem Ar-
beitseinkommen nicht bzw. nur wenig von der geplanten Ver-
besserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten –
bitte jeweils nach Ost- und Westdeutschland getrennt auswei-
sen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1999
(A) (C)
(D)(B)
Die Anzahl der Frauen mit vor 1992 geborenen Kin-
dern, die im Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember
2014 in eine Altersrente zugehen werden, beträgt schät-
zungsweise etwa 150 000 Personen, von denen etwa
15 Prozent aus den neuen Ländern kommen dürften. An-
gaben darüber, wie viele dieser Frauen aufgrund der Ver-
rechnung mit eigenem Arbeitseinkommen nicht bezie-
hungsweise nur wenig von der geplanten Verbesserung
der Anerkennung von Kindererziehungszeiten profitie-
ren werden, liegen nicht vor. Dieser Effekt tritt im Übri-
gen auch schon nach geltendem Recht auf. Da eine An-
rechnung aber erst oberhalb einer Rentenanwartschaft in
Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt, dürften
Anrechnungen in größerem Umfang eher die Ausnahme
sein.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 50):
Wie viele gesunde Tiere sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den vergangenen drei Jahren aus Platzmangel
oder wegen der Gefahr der Inzucht in deutschen Zoos, Tier-
parks oder Zirkussen getötet worden, und in wie vielen Fällen
haben Einrichtungen des Bundes hiervon für Forschungszwe-
cke profitiert?
Über die Anzahl der Tiere, die aus Platzmangel oder
wegen der Gefahr von Inzucht in deutschen Zoos getötet
wurden, liegen keine Informationen vor und können
auch nicht kurzfristig ermittelt werden.
Eine kurzfristige Anfrage in den Bundesministerien
für Bildung und Forschung, für Gesundheit, der Verteidi-
gung und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit sowie bei den Forschungseinrichtungen im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernäh-
rung und Landwirtschaft führte zu keinen Erkenntnissen,
dass in Zoos, Tierparks oder Zirkussen getötete Tiere in
Einrichtungen des Bundes zu Forschungszwecken ver-
wendet wurden.
Auf Basis der vorliegenden Rückmeldungen der For-
schungseinrichtungen kann davon ausgegangen werden,
dass solche Tiere dort nicht verwendet werden.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 51):
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Honigimporte aus Kanada in die Europäische Union bzw.
nach Deutschland seit dem Jahr 2006 entwickelt – bitte auflis-
ten nach Jahren sowie Menge in Tonnen bzw. Warenwert, und
bei wie viel Prozent der kontrollierten Waren wurden Verun-
reinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen festge-
stellt?
Die Entwicklung der Honigimporte aus Kanada nach
Deutschland seit dem Jahr 2006 zeigt die folgende Ta-
belle:
Importe von Honig aus Kanada nach Deutschland
KN Nomen-
klatur Jahr
Einfuhr
Tonnen
Einfuhr
1 000 Euro
04090000 Honig, natürlich
2006 314,3 480
2007 401,9 711
2008 825,7 1 451
2009 561,8 1 283
2010 504,4 1 480
2011 225,4 700
2012 0,8 1
2013 vorl. 0,5 1
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Entwicklung der Honigimporte aus Kanada in die
EU zeigt die folgende Tabelle:
Importe von Honig aus Kanada in die EU-27
KN
Nomenklatur Jahr
Einfuhr
Tonnen
Einfuhr
1 000 Euro
04090000 Honig, natürlich
2006 587 1 019
2007 551 1 014
2008 1 292 2 360
2009 775 1 848
2010 706 2 072
2011 433 1 459
2012 97 411
Quelle: Eurostat
Für den EU-Handel liegen derzeit noch keine Daten
für das Kalenderjahr 2013 vor.
Zum Aspekt „Verunreinigung von Honig-Importen
aus Kanada mit gentechnisch veränderten Organismen“
liegen folgende Angaben vor:
In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucher-
schutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, liegen für den
Zeitraum vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2011 einschließ-
lich Daten zu 34 Honigproben mit Herkunft Kanada vor,
die in 146 Untersuchungen auf den Nachweis von gen-
technisch veränderten DNA-Sequenzen in Honig unter-
sucht wurden. 82 Untersuchungen davon waren mit
2000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014
(A) (C)
(D)(B)
positivem Messergebnis (Messergebnis alpha = „posi-
tiv“) bezogen auf den jeweiligen Parameter übermittelt
worden. Sechs Proben (drei Planproben, drei Verdachts-
proben) wurden mit der Bewertung „gentechnisch verän-
derte Organismen, unzulässige Verwendung“ übermit-
telt. In allen diesen Proben konnte – neben anderen
Parametern – „Raps (GT73) gentechnisch veränderter“
identifiziert werden.
Sechs Untersuchungsergebnisse der drei Verdachts-
proben wurden zudem mit „> Höchstmenge (führt zur
Beanstandung)“ bewertet.
Meldungen zum Vorkommen von gentechnisch ver-
änderten Organismen in Honig liegen im EU-Schnell-
warnsystem für Lebensmittel und Futtermittel, RASFF-
System, nicht vor. Die Kommission hat es abgelehnt,
entsprechende Meldungen aus Deutschland an die ande-
ren Mitgliedstaaten weiterzuleiten, weil kein Gesund-
heitsrisiko bestand.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 52):
Welche Verhandlungen hat es mit den USA über das Mo-
dernisierungsprogramm der US-amerikanischen Atombom-
ben gegeben – bitte mit Datum, Ort, Verhandlungsteilnehmern
und -teilnehmerinnen angeben –, und wie sahen die dort ge-
troffenen Vereinbarungen konkret aus?
Das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US-
amerikanischen Atombomben ist ein nationales Pro-
gramm der USA. Es beruht auf einer nationalen Ent-
scheidung der US-Administration und folgt deren Vorga-
ben. Daher hat es keine Verhandlungen mit den USA
über das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US-
amerikanischen Atomwaffen gegeben.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 53):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich
bei der B61-12 um eine Atomwaffe mit neuen militärischen
Fähigkeiten handelt – bitte begründen?
Das von den USA beabsichtigte Lebensdauerver-
längerungsprogramm dient dazu, die Sicherheit und Zu-
verlässigkeit aller von diesem Programm erfassten Nu-
klearwaffen auch weiterhin auf höchstem Niveau
sicherzustellen und damit die Glaubwürdigkeit der nu-
klearen Abschreckung zu gewährleisten.
Das Programm folgt den Vorgaben der US-Adminis-
tration, keine neuen Waffen oder neue militärische Fä-
higkeiten zu schaffen, das bestehende Dispositiv aber
glaubwürdig und sicher zu halten, solange es benötigt
wird.
Anlage 34
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 54):
Warum hat die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündi-
gung, in den ersten 100 Tagen ein Gesetz zur Frauenquote
„auf den Weg zu bringen“ – vergleiche Interviews mit dem
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko
Maas, im Spiegel vom 6. Januar 2014, Bild am Sonntag vom
19. Januar 2014, Tagesspiegel vom 16. März 2014 –, keinen
Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf vorgelegt, sondern nur
Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren, die wiederum nur
ankündigen, dass „das Gesetzgebungsvorhaben noch in die-
sem Jahr auf den parlamentarischen Weg gebracht werden“
solle – Seite 14 der Leitlinien –, und warum will die Bundes-
regierung die Geschlechterquote in Aufsichtsräten nur für Un-
ternehmen gelten lassen, „welche börsennotiert sind und der
paritätischen Mitbestimmung unterliegen“ – Seite 3 der Leit-
linien –, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbart wurde: „Wir werden börsennotierte oder
mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflich-
ten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des
Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten
Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und
hierüber transparent zu berichten“ – Seite 72 des Koalitions-
vertrages zwischen CDU, CSU und SPD?
Die Bundesregierung hat bereits kurz nach Amtsüber-
nahme angekündigt, zügig ein Gesetz zur gleichberech-
tigten Teilhalbe von Frauen und Männern in Führungs-
positionen auf den Weg zu bringen und in einem ersten
Schritt Leitlinien für die weitere Diskussion vorzustel-
len. Es ist wichtig, bei diesem Vorhaben zuerst mit den
betroffenen gesellschaftlichen Gruppen in einen breiten
Dialog zu treten. Die am 25. März 2014 von Bundes-
ministerin Schwesig und Bundesminister Maas vorge-
stellten Leitlinien bilden dazu den Auftakt. In einem
zweiten Schritt ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zügig
zu erarbeiten und in das parlamentarische Verfahren ein-
zubringen, damit das Gesetz 2015 in Kraft treten kann.
Das entspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrages.
Dem Koalitionsvertrag wird ebenfalls in Bezug auf
die zu beinhaltenden Regelungstatbestände entsprochen.
Bei Aufsichtsräten wird unterschieden zwischen börsen-
notierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unterneh-
men einerseits und börsennotierten oder mitbestim-
mungspflichtigen Unternehmen andererseits.
Für börsennotierte und voll mitbestimmungspflich-
tige Unternehmen ist ab 2016 für dann zu besetzende
Aufsichtsräte eine gesetzliche Geschlechterquote von
mindestens 30 Prozent vorgesehen.
Für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige
Unternehmen ist ab 2015 vorgesehen, dass diese Unter-
nehmen gesetzlich verpflichtet werden, sich verbindli-
che Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat
zu geben, die nicht nachträglich nach unten korrigiert
werden dürfen. Diese Pflicht zur Festlegung von Ziel-
vorgaben gilt auch für Vorstände und die obersten
Managementebenen für börsennotierte oder mitbe-
stimmte Unternehmen, also für alle vorgenannten Unter-
nehmen.
25. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum IPCC-Weltklimabericht
Anlagen