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    Plenarprotokoll 18/25 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 25. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1947 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1947 A Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1948 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1948 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 D Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1949 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1950 A Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1950 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1950 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1950 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1950 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1951 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1951 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 1951 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1951 C Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1951 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1951 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 D Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1952 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1953 A Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1953 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1953 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1953 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1953 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/947 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1954 A Mündliche Frage 2 Herbert Behrens (DIE LINKE) Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Fluglärm reduzieren – Re- formbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1954 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1954 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 1954 D Mündliche Frage 11 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung von Fracking-Pilotprojekten Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 A Zusatzfragen Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1956 A Mündliche Fragen 14 und 15 Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Geplanter Verkauf der RWE Dea AG an die Investmentgesellschaft Letter One Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1956 B Zusatzfragen Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1956 D Mündliche Frage 16 Inge Höger (DIE LINKE) Rechtsstaatlichkeit Ägyptens angesichts der Verurteilung von 529 Menschen zum Tode am 24. März 2014 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1957 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 1958 A Mündliche Frage 18 Annette Groth (DIE LINKE) Konsularischer Beistand für den in Bahrain per Ausreisesperre festgehaltenen deutschen Staatsbürger J. Z. Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1958 C Zusatzfragen Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1958 D Mündliche Frage 19 Annette Groth (DIE LINKE) Initiativen der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union in Sachen Ausrei- sesperre Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 B Zusatzfragen Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1959 B Mündliche Frage 20 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichteinhaltung des Budapester Memoran- dums durch Russland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 D Zusatzfrage Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 A Mündliche Frage 25 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Auf YouTube online gestellte Audioauf- nahme eines Gesprächs türkischer Regie- rungsmitglieder zu einem Angriffskrieg ge- gen Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 C Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1960 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1961 B Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1961 D Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1962 A Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Abschuss eines syrischen Kampfflugzeu- ges am 23. März 2014 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1962 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1962 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 III Mündliche Frage 27 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einschränkung von YouTube und Twitter in der Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 C Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1963 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1964 D Mündliche Frage 28 Andrej Hunko (DIE LINKE) Umgang mit den unzureichenden Antwor- ten von US-Repräsentanten auf Fragen zur Datenspionage Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1965 B Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1965 C Mündliche Frage 31 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der weiterhin von der Options- pflicht betroffenen Personen und Verhält- nismäßigkeit des Verwaltungsaufwandes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1966 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1966 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1967 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1967 B Mündliche Frage 33 Herbert Behrens (DIE LINKE) Neuregelung der Entschädigungsansprüche in der neuen Fluggastrechteverordnung Antwort Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1967 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1968 A Mündliche Frage 37 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über den Bereich der Umsatzsteuer hi- nausgehende Regelungen zur Besteuerung von einzelnen steuerpflichtigen Personen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1968 D Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 C Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 D Mündliche Frage 38 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuerhinterziehung durch mehrfachen Kindergeldbezug seit 2009 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1970 A Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1970 C Mündliche Frage 39 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzieller Schaden durch von Zuwande- rern aus EU-Staaten zu Unrecht in An- spruch genommenes Kindergeld Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1971 B Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1971 B Mündliche Frage 40 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angabe einer Steueridentifikationsnummer für die Auszahlung des Kindergelds zur Vermeidung von Missbrauch und Betrug Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1971 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1972 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequen- zen der Bundesregierung aus dem IPCC- Weltklimabericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1972 D Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1972 D Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1973 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 1974 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1975 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1977 D Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1979 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1980 B Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1981 A Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1982 B Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1983 A Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1984 B Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 A Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 1986 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1987 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1989 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Berücksichtigung gestiegener Haftpflicht- prämien im Bereich der Geburtshilfe im neuen Patientenrechtegesetz Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1989 C Anlage 3 Mündliche Frage 3 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abberufung eines leitenden Beamten im BMVI aufgrund des Verdachts der sexuel- len Belästigung am Arbeitsplatz Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 A Anlage 4 Mündliche Frage 4 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Speicherung und Auswertung einzelner Verbindungsdaten dienstlicher Telefonan- schlüsse im BMVI Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 A Anlage 5 Mündliche Frage 5 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe des kommunalen Eigenanteils für den Mittelabruf aus dem Programm „So- ziale Stadt“ Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 B Anlage 6 Mündliche Frage 6 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bundesregierung für die Ab- schaltung der belgischen Atomkraftreakto- ren Tihange 2 und Doel 3 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 C Anlage 7 Mündliche Frage 7 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Erst- und Weiterqualifizierung von Erzie- herinnen und Erziehern Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 V Anlage 8 Mündliche Frage 8 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Strategischen Umwelt- prüfung in Namibia für den nachhaltigen Abbau von Uran Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 A Anlage 9 Mündliche Frage 9 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Beteiligung deutscher Unternehmen an Bau- und Investitionsmaßnahmen im Zu- sammenhang mit der Fußball-WM und den Olympischen Spielen in Brasilien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 D Anlage 10 Mündliche Frage 10 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung eines Demonstrationsprojektes für die Fracking-Technologie in Deutsch- land Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1992 A Anlage 11 Mündliche Frage 12 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anfragen für Rüstungsexporte in die Ukraine Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1992 C Anlage 12 Mündliche Frage 13 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Unternehmen im Ener- giewirtschaftsbereich Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1992 D Anlage 13 Mündliche Frage 17 Inge Höger (DIE LINKE) Initiativen zur Freilassung des durch öster- reichische Behörden in Haft genommenen Deutschen J. S. Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1993 A Anlage 14 Mündliche Frage 21 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angriff einer Gruppe von ukrainischen Rechtsextremen unter Führung eines Ab- geordneten der Partei Swoboda auf den Chef des ukrainischen Staatsfernsehens Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1993 B Anlage 15 Mündliche Frage 22 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Resolution des Europäischen Par- laments vom 27. Februar 2014 zu tödlichen amerikanischen Drohnenangriffe Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1993 D Anlage 16 Mündliche Frage 23 Christine Buchholz (DIE LINKE) Schulung afrikanischer Soldaten im Frie- dens- und Stabilitätszentrum auf dem Ge- lände der Afrikanischen Union in Addis Abeba Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1994 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 Anlage 17 Mündliche Frage 24 Christine Buchholz (DIE LINKE) Länder mit afrikanischen Kräften in der Ausbildung des Polizeiprogramms Afrika seit 2008 und bisherige Missionen dieser Teilnehmer Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1994 B Anlage 18 Mündliche Frage 29 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Gesundheitsgefährdende Zustände an den Sportstätten der Fußball-WM und den Olympischen Spielen in Brasilien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1994 D Anlage 19 Mündliche Frage 30 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Vergabe unterschiedlicher Schutzstatus an syrische Asylsuchende Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 A Anlage 20 Mündliche Frage 32 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vollzug und Umsetzung der Empfehlungen des Bundes für den nuklearen Katastro- phenschutz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 B Anlage 21 Mündliche Frage 34 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarungen zwischen dem IWF und der Ukraine zur Kredithilfe Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 C Anlage 22 Mündliche Frage 35 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Wirksamkeit der steuerlichen Förderung für Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A Anlage 23 Mündliche Frage 36 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Umstellung der Dokumentation in den Steuerfahndungsstatistiken Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 B Anlage 24 Mündliche Fragen 41 und 42 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien des Aufenthaltsrechts für Arbeit suchende Unionsbürger in Deutschland Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 C Anlage 25 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der vom Zuzug Arbeit su- chender Unionsbürger besonders betroffe- nen Kommunen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1997 A Anlage 26 Mündliche Frage 45 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Sozialleistungen nach SGB II beziehende selbstständig tätige Rumänen in Deutsch- land Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1997 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 VII Anlage 27 Mündliche Fragen 46 und 47 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Scheingewerbeanmeldungen durch Zu- wanderer aus EU-Ländern auf Anleitung gebietsansässiger Unternehmen sowie Be- ratungs- und Hilfsangebote für betroffene Arbeitnehmer Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1997 D Anlage 28 Mündliche Frage 48 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Großstädte im Ruhrgebiet Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 C Anlage 29 Mündliche Frage 49 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der in diesem Jahr in Altersrente gehenden Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 D Anlage 30 Mündliche Frage 50 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tötungen gesunder Tiere in Zoos, Tier- parks und Zirkussen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1999 A Anlage 31 Mündliche Frage 51 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung und Reinheit der Honigim- porte aus Kanada Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1999 B Anlage 32 Mündliche Frage 52 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungen über das Modernisierungs- programm der US-amerikanischen Atom- bomben Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 A Anlage 33 Mündliche Frage 53 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Militärische Fähigkeiten der Atomwaffe B61-12 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 B Anlage 34 Mündliche Frage 54 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetz zur Frauenquote Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1947 (A) (C) (D)(B) 25. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1989 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 02.04.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 02.04.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Brunner, Karl-Heinz SPD 02.04.2014 Bülow, Marco SPD 02.04.2014 Ernstberger, Petra SPD 02.04.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.04.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 02.04.2014 Golze, Diana DIE LINKE 02.04.2014 Groß, Michael SPD 02.04.2014 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 02.04.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2014 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 02.04.2014 Rüthrich, Susann SPD 02.04.2014 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 02.04.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 02.04.2014 Schiefner, Udo SPD 02.04.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.04.2014 Dr. Sieling, Carsten SPD 02.04.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 02.04.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Uhl, Hans-Peter CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Verlinden, Julia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.04.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2014 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 02.04.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 02.04.2014 Ziegler, Dagmar SPD 02.04.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Veronica Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 18/947, Frage 1): Inwiefern soll beim neuen Patientenrechtegesetz die Pro- blematik der überdurchschnittlich gestiegenen Haftpflichtprä- mien für Kliniken, insbesondere für Belegärzte in der Ge- burtshilfe und für angestellte bzw. freiberuflich tätige Hebammen, Beachtung finden, bzw. welche Auswirkungen wird ein weiterentwickeltes Patientenrechtegesetz auf vorge- nannte Berufsgruppen haben? Die Problematik steigender Haftpflichtprämien fin- det in der Bundesregierung große Beachtung. Der Koali- tionsvertrag betont die Bedeutung der Sicherstellung ei- ner flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe. Die Geburtshilfe umfasst sowohl Leistungen von Kliniken, in der Geburtshilfe tätigen Belegärzten als auch von Hebammen. Derzeit werden bezogen auf die Hebammen verschie- dene Wege geprüft, um eine dauerhafte und nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik zu erreichen. Hierzu finden auch Gespräche mit der Versicherungswirtschaft, dem GKV-Spitzenverband und Interessengruppen statt. Im Kern wird es darum gehen, zum einen kurzfristig freiberuflich tätige Hebammen für die zum Juli 2014 an- gekündigten Erhöhungen der Haftpflichtprämien zu ent- lasten, zum anderen soll eine tragfähige Lösung be- züglich der steigenden Haftpflichtprämien gefunden werden, um auch für die Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe sicherzustellen und den Hebammen Planungssicherheit zu verschaffen. Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung des Patientenrechtegesetzes. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1990 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 3): Trifft es zu, dass ein leitender Beamter im Bundesministe- rium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, im Zuge des Verdachts der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz von seiner Funktion in einem Referat abberufen wurde bzw. wer- den soll – vergleiche General-Anzeiger, Bonn, vom 22. März 2014 –, nicht aber von seiner Funktion in einem anderen Re- ferat und, wenn ja, warum nicht? Zu Personalthemen geben wir grundsätzlich keine Stellungnahme ab. Das Ministerium verfährt nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 4): Trifft es zu, dass im BMVI einzelne Verbindungsdaten von dienstlichen Mobiltelefonen und Festnetzanschlüssen gespei- chert und ausgewertet werden – vergleiche General-Anzeiger, Bonn, vom 22. März 2014? Nein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 5): Wie hoch wird der kommunale Eigenanteil für den Abruf der Mittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ – Zwischenbe- richt des Staatssekretärsausschusses vom 18. März 2014, Seite 9 – sein, und wie soll sichergestellt werden, dass auch besonders finanzschwache Kommunen, beispielsweise solche im Haushaltssicherungsverfahren, diese Mittel abrufen kön- nen, wenn sie nicht ihren Eigenanteil leisten können? Die Koalitionsfraktionen haben sich im Koalitions- vertrag darauf verständigt, sicherzustellen, dass auch Kommunen in Haushaltsnotlage von der Städtebauförde- rung profitieren können. Für die Städtebauförderung und damit auch für das Programm „Soziale Stadt“ gilt grund- sätzlich, dass die Förderung auf der Grundlage einer jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung, VV, Städtebauförderung erfolgt. Die Verhandlungen zur VV Städtebauförderung 2014 sind noch nicht abgeschlossen. Bei der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen in der Regel jeweils mit einem Drittel an den förderfähigen Kosten. Die Bundesregierung prüft derzeit gemeinsam mit den Ländern, ob und gegebenen- falls in welchem Umfang Kommunen in Haushaltsnot- lage einen niedrigeren Eigenanteil erbringen können und welche rechtsaufsichtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern begleitend zu ändern sein könnten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 6): Wird sich die Bundesregierung bei der belgischen Regie- rung für die endgültige Abschaltung der aufgrund von uner- warteten Ergebnissen bei den Sicherheitstests am 25. März 2014 erneut abgeschalteten Atomkraftreaktoren Tihange 2 und Doel 3 einsetzen – bitte begründen, und welche konkreten Schritte wird sie diesbezüglich unternehmen? Gemäß europäischem Primärrecht verbleibt die Ent- scheidung über die Nutzung der Energiequellen und die Sicherstellung der Energieversorgung bei den Mitglied- staaten. Ob Kernkraftwerke in Belgien betrieben oder abgeschaltet werden, ist daher die souveräne Entschei- dung des belgischen Staates. Für die nukleare Sicherheit gibt es innerhalb der Europäischen Union einen gemeinsamen Rechtsrahmen, der die Verantwortung für die Sicherheit von kerntechni- schen Anlagen vollständig bei den einzelnen Mitglied- staaten belässt. Das Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, erfüllt seinen Schutzauftrag in der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit der Bevölkerung unter Achtung der al- leinigen Zuständigkeit der Nachbarstaaten für Anlagen in dortiger Verantwortung. Eine offizielle Stellungnahme zum Beispiel zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraft- werken anderer Staaten oder eine Forderung nach kon- kreten Abhilfemaßnahmen käme nur dann in Betracht, wenn offenkundig ein Verstoß gegen diesen gemeinsa- men Rechtsrahmen der Union vorläge. Nachdem Wasserstoffanlagerungen – Wasserstoff- flocken – im Jahr 2012 in den belgischen Reaktordruck- behältern entdeckt wurden, hat sich die Bundesregierung im Rahmen internationaler Aktivitäten an der Untersu- chung der Hintergründe aktiv beteiligt. Auch die Reak- torsicherheitskommission, RSK, befasste sich mit dem Thema. Die belgische Aufsichtsbehörde, AFNC/FANC, kam letztendlich im Mai 2013 zu dem Ergebnis, dass beide Blöcke sicher weiterbetrieben werden können. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklun- gen aktiv verfolgen und sich im Rahmen der internatio- nalen Zusammenarbeit mit der vorhandenen technischen Expertise einbringen. Eine Übertragbarkeit auf deutsche Anlagen ist nach jetzigem Stand der Kenntnisse nicht gegeben, da die Re- aktordruckbehälter, RDB, der in Deutschland in Betrieb befindlichen Anlagen keine derartigen beim Herstel- lungsprozess des RDB entstandenen Wasserstoffflocken enthalten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/947, Frage 7): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1991 (A) (C) (D)(B) Welche zukünftigen Vorhaben bzw. laufenden Programme der Bundesregierung dienen der Unterstützung der Kinderbe- treuung in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern und anderen Betreuungsformen im Hinblick auf Erst- und Weiterqualifi- zierung der Erzieherinnen und Erzieher, und inwiefern könnte die Einführung einheitlicher Bildungsstandards oder einer einheitlichen Erzieherausbildung gegebenenfalls an staatli- chen Studienakademien im Turnuswechsel zwischen Theorie- und Praxisausbildung eine sinnvolle Perspektive sein? Der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode setzt sich zum Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung vo- ranzutreiben. Ein entscheidender Faktor der Qualität sind dabei gut qualifizierte Fachkräfte. Die Bundesregie- rung leistet mit diversen Programmen und Maßnahmen Beiträge zur Qualifizierung von Fachkräften und zur Qualitätsverbesserung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege: Die Bundesregierung fördert seit 2008 das Programm „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF“. Seit 2011 werden zudem Forschungsprojekte zu Fra- gen der Qualifikationsanforderungen frühpädagogischer Fachkräfte gefördert. Mit den Programmen Offensive „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ sowie „Lern- ort Praxis“ setzt das Bundesministerium für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, auf die Qualifizie- rung von Kitateams zur alltagsintegrierten sprachlichen Bildung von Kindern insbesondere in den ersten drei Le- bensjahren. Basierend auf den Erfahrungen des Bundespro- gramms „MEHR Männer in Kitas“ plant das BMFSFJ ein voraussichtlich 2015 startendes ESF-Programm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“. Das BMFSFJ hat eine Expertenarbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung ini- tiiert, die unter anderem im Sommer 2014 ein Diskus- sionspapier veröffentlichen wird, das sich mit den zen- tralen Faktoren zur Bindung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung befasst. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des BMFSFJ zielt auf die Qualitätsentwicklung und den Ausbau des Betreuungsangebotes sowie auf die Verbes- serung der Attraktivität und Existenzsicherung der Tä- tigkeit in der Kindertagespflege. Das BMFSFJ prüft der- zeit die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Kindertagespflege ab 2015. Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit leis- ten durch verstärkte Förderung beruflicher Nachqualifi- zierungen einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebe- darfs im Erzieherbereich. Mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 hat die Kultus- ministerkonferenz der Länder, KMK, ein „Kompetenz- orientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/Fachaka- demien“ verabschiedet. Die Bildungspläne der Länder basieren auf diesem Profil. Für die Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Wei- terbildung von Erzieherinnen und Erziehern wurde 2010 ein Gemeinsamer Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ entwickelt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 8): In welcher Höhe hat das Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Strategi- sche Umweltprüfung in Namibia für den nachhaltigen Abbau von Uran unterstützt, und wie sieht die Bundesregierung die- ses Projekt im Lichte des beschlossenen Atomausstiegs? Das BMZ unterstützte das namibische Ministerium für Minen und Energie von 2009 bis 2011 dabei, nega- tive Auswirkungen des Uranbergbaus in der Region Erongo durch eine Strategische Umweltprüfung zu ver- ringern. Die Unterstützung erfolgte über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR, und belief sich auf circa 1 Million Euro für gutachterliche Leistungen. In den Kosten enthalten ist die Entwicklung von Um- weltstandards, die über den Uranbergbau hinaus zur An- wendung kommen. Die Strategische Umweltprüfung wurde im Januar 2011 abgeschlossen, vor der Nuklearkatastrophe von Fu- kushima vom 11. März 2011 und vor der Regierungs- erklärung der Bundeskanzlerin zur Energiewende vom 9. Juni 2011. Die Unterstützung der Strategischen Umweltprüfung mit dem Ziel, negative Auswirkungen des Uranbergbaus zu reduzieren, ist auch im Lichte des später beschlosse- nen Atomausstiegs eine sinnvolle Intervention der deut- schen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck- sache 18/947, Frage 9): In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesre- gierung Unternehmen aus Deutschland Aufträge für Bau- und andere Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Fuß- ballweltmeisterschaft im Jahr 2014 sowie mit den Olympi- schen und Paralympischen Sommerspielen im Jahr 2016 in Brasilien erhalten, und in welcher Weise nimmt die Bundesre- gierung Einfluss auf die Sicherung von deutschen Arbeits-, Umwelt- und Sicherheitsstandards bei diesen Unternehmen, sofern die deutschen Standards über den brasilianischen Stan- dards liegen? Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Er- kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Aufträge für Bau- und andere Investitionsvorhaben im Zusam- menhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2014 oder mit den Olympischen und Paralympischen Sommerspie- len 2016 in Brasilien an deutsche Unternehmen verge- ben wurden. 1992 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 (A) (C) (D)(B) Die deutsche Wirtschaft bündelt ihre Akquisitionsak- tivitäten im Vorfeld der FIFA-Fußball-WM 2014 und der Olympischen Spiele 2016 unter dem Begriff WinWin 2014/2016. Diese Initiative wird durch das BrazilBoard des Bundesverbandes der Deutschen Wirtschaft, BDI, koordiniert. Der Bundesregierung liegen über Einzeltä- tigkeiten der Initiative keine Details vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist lediglich in der Planungsphase ein deutsches Architekturbüro, gmp, mit der Planung für Stadionneu- und -umbauten für folgende Städte beauftragt worden: Brasilia – Estádo Nacional –, Belo Horizonte – Mineirão – und Manaus – Arenada Amazonia. Die Bundesregierung wirbt bei Unternehmen für die Beachtung der OECD-Leitsätze für multinationale Un- ternehmen mit ihren Empfehlungen für verantwortliches unternehmerisches Engagement. Bei der Übernahme von Investitionsgarantien werden verantwortliches un- ternehmerisches Handeln einschließlich der Nachhaltig- keitsaspekte von Investitionsvorhaben bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit eines Projekts berücksichtigt. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 10): Stimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Risiken für Umwelt und Gesundheit und der Zweifel an der tatsächlich wirtschaftlich förderbaren Gasmenge aus unkon- ventionellen Erdgaslagerstätten in Deutschland (Sachverstän- digenrat für Umweltfragen, Gutachten vom Mai 2013 zum Fracking) den unter anderem in der Rheinischen Post am 24. März 2014 geäußerten Ansichten des EU-Energiekom- missars Günther Oettinger zu, dass Deutschland ein Demon- strationsprojekt für die Fracking-Technologie zulassen sollte und perspektivisch seine Importabhängigkeit von Gasliefe- rungen durch Fracking „auf Jahrzehnte verringern könnte“, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? Nach den Ergebnissen verschiedener Gutachten und Studien ist die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Quellen – insbesondere aus Schie- fergas- und Kohleflözgaslagerstätten – mithilfe von Ver- fahren zur hydraulischen Stimulierung des Gesteins – Fracking – mit erheblichen Risiken, insbesondere für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwasserge- winnung, verbunden. Wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, sollen zur Verbesserung des Trinkwasser- schutzes sowie zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbe- teiligung und Transparenz das Wasserhaushaltsgesetz sowie die Verordnung über die Umweltverträglichkeits- prüfung, UVP, bergbaulicher Vorhaben geändert werden. Erst wenn diese verbesserten rechtlichen Grundlagen ge- schaffen wurden und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist, kann über mögliche weitere Schritte gemeinsam mit den Ländern entschieden werden. Dies soll – so der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung – in ei- nem transparenten Prozess im Dialog mit allen Beteilig- ten und mit Begleitung von wissenschaftlicher Expertise erfolgen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/947, Frage 12): Liegen der Bundesregierung Anfragen für Rüstungs- exporte in die Ukraine vor, und wie geht die Bundesregierung mit solchen Anfragen momentan und künftig um? Anträge für die Ausfuhr von Kriegswaffen in die Ukraine liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Für den Bereich der sonstigen Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind, liegen der Bundesregierung überwie- gend Anträge für Jagd- und Sportwaffen sowie dazuge- hörige Munition vor. Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit weder Exportgenehmigungen für Kriegswaffen noch für sonstige Rüstungsgüter in die Ukraine erteilt. Generell entscheidet die Bundesregierung über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Kriegswaffenkon- troll- und Außenwirtschaftsrechts sowie der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Standpunkt des Ra- tes der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 be- treffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Aus- fuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 13): Wie oft hat die Bundesregierung in der Vergangenheit auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes Übernahmen deut- scher Unternehmen durch ausländische Unternehmen im Energiewirtschaftsbereich zurückgewiesen, und mit welcher konkreten Begründung hat sie im vergangenen Jahr ihre Ein- willigung zum Asset-Tausch zwischen der BASF-Tochter Wintershall und der russischen Gazprom gegeben? Die Bundesregierung hat bisher keine ausländischen Investitionsvorhaben im Energiewirtschaftsbereich auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes untersagt. Das Außenwirtschaftsgesetz ermöglicht die sektor- übergreifende Prüfung ausländischer Investitionen nur, soweit es sich um Erwerber handelt, die nicht in der EU ansässig sind. Treten als Erwerber unionsansässige Ge- sellschaften auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn dies als ein Umgehungsgeschäft anzusehen ist. Ein sol- ches Umgehungsgeschäft konnte im Fall des Asset- Tausches zwischen Wintershall und Gazprom nicht fest- gestellt werden. Als Erwerberin trat eine deutsche Ge- sellschaft des Gazprom-Konzerns auf, die seit vielen Jahren in der Energiebranche geschäftstätig war. Im Üb- rigen war Gazprom bereits vor dem Asset-Tausch über Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1993 (A) (C) (D)(B) das Joint Venture mit Wintershall zu 50 Prozent an der Speichergesellschaft beteiligt. Die Speicher – in Rehden und Jemgum – unterliegen deutschem Recht, sodass durch die Übernahme die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abge- ordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 17): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Fall des anlässlich des Akademikerballs in Wien von österreichi- schen Behörden in Haft genommenen J. S. aus Jena hinsicht- lich der Tatvorwürfe, der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und der Haftbedingungen, und gedenkt die Bundesregierung, gegenüber der österreichischen Regierung Initiativen zu sei- ner Freilassung zu ergreifen (http://m.taz.de/!134894;m/, www.vice.com/de/read/die-rache-der-wiener-polizei-an-den- deutschen-krawalltouristen)? Nach dem Wiener Übereinkommen über konsulari- sche Beziehungen ist es dem Inhaftierten freigestellt, ob er um die Unterrichtung der konsularischen Vertretung des Heimatlandes bittet. Im vorliegenden Fall hat J. S. keine konsularische Betreuung in Anspruch genommen. Die Bundesregierung verfügt über die in öffentlich zugänglichen Medien enthaltenen Informationen zu den Tatvorwürfen. Demnach ist J. S. anwaltlich vertreten. Die Bundesregierung respektiert die unabhängige ös- terreichische Justiz und hat keinen Anlass, an der Recht- mäßigkeit des Verfahrens oder der Haftbedingungen zu zweifeln. Sollte J. S. eine konsularische Betreuung wün- schen, so steht die Deutsche Botschaft in Wien dazu be- reit. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 21): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fol- gen des Angriffs und der Schläge in Kiew durch eine Gruppe von Rechtsextremen unter Führung des Abgeordneten der Re- gierungspartei Swoboda, Igor Miroschnitschenko, auf den Chef des ukrainischen Staatsfernsehens, Alexander Pantelejmonow, um dessen Unterschrift unter eine Rücktrittserklärung zu er- zwingen, für dessen Verbleiben auf seinem Posten und für die Pressefreiheit in der Ukraine – vergleiche zeit.de vom 19. März 2014, und was unternimmt die Bundesregierung, um Alexander Pantelejmonow zu unterstützen, ihn in seiner Posi- tion zu halten und um zukünftig solche Angriffe von Rechts- extremisten auf die Pressefreiheit in der Ukraine zu unterbin- den? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Leiter des staatlichen ukrainischen Fernsehens am 18. März 2014 zur Unterzeichnung eines Rücktrittsgesuches ge- zwungen. Führend beteiligt an der Aktion war ein Abge- ordneter der Partei Swoboda, Ihor Miroschnitschenko, der bei der Aktion handgreiflich wurde. Journalisten de- monstrierten daraufhin vor der ukrainischen General- staatsanwaltschaft und forderten eine Bestrafung. Der ukrainische Ministerpräsident hat die Tat als „in- akzeptabel“ bezeichnet. Auch andere ukrainische Politi- ker haben die Tat verurteilt. Der Fraktionschef von Swo- boda kündigte an, dass Herr Miroschnitschenko seine parlamentarische Immunität aufgeben und sich einem Gerichtsverfahren stellen werde. Dies ist inzwischen ge- schehen. Der Generalstaatsanwalt hat ein Strafverfahren eröffnet. Das Ministerkabinett der Ukraine hat am 26. März 2014 Surab Alassanija zum neuen Leiter des Staatlichen ukrainischen Fernsehens ernannt. Dies erfolgte nach Kontakten der ukrainischen Regierung mit zivilgesell- schaftlichen Gruppen und Journalistenvertretern. Der Bundesregierung liegen keine Anzeichen dafür vor, dass die Ernennung von Herrn Alassanija in einem Zusam- menhang mit dem Übergriff vom 18. März 2014 steht. Vielmehr hat sich Herr Alassanija in den vergangenen Jahren eine hohe Reputation als unabhängiger Journalist erworben. Die Besetzung des Postens des Leiters des staatlichen ukrainischen Fernsehens ist Sache der ukrainischen Re- gierung. Die Bundesregierung hält die Pressefreiheit für ein hohes Gut. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die Ver- urteilung des Vorgangs über alle Parteigrenzen in der Ukraine hinweg geht. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 22): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Resolution des EU-Parlaments vom 27. Februar 2014, welche mit überwältigender Mehrheit die Tötung von Zivilis- ten mittels geheimer Drohnenangriffe verurteilte – vergleiche www.reprieve.org. uk/press/2014_02_27_PUB_MEPs_vote_ ban_drone_strikes/, für ihre völkerrechtliche und humanitäre Bewertung der berichteten gezielten Tötungen von Menschen durch Drohnen der US-Armee bzw. des US-Geheimdienstes CIA und für die Weitergabe von Daten deutscher Sicherheits- behörden an diese US-Stellen, und war danach die Ankündi- gung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in der gemeinsamen Pressekonferenz vom 27. Fe- bruar 2014 mit dem US-Kollegen John Kerry verantwortbar, die Geheimdienstarbeit zwischen den USA und Deutschland werde zukünftig vertieft, gerade unter Berücksichtigung von Meldungen über die Verstrickung von US-Einrichtungen in Ramstein und von AFRICOM in Deutschland in tödliche US- Drohnenangriffe in Pakistan und im Jemen? Die Bundesregierung hat die Resolution des EU-Par- laments zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Frage der Übereinstimmung militärischer Hand- lungen mit dem Völkerrecht immer nur in Bezug auf den konkreten Einzelfall beantwortet werden kann. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, hat bei der gemeinsamen Pressekon- ferenz mit US-Außenminister John Kerry am 27. Fe- 1994 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 (A) (C) (D)(B) bruar 2014 die Einrichtung eines „Transatlantischen Cyber-Dialogs“ unter Beteiligung von Zivilgesellschaft und Privatsektor angekündigt. Das Ziel dieses Dialogs besteht darin, grundlegende digitale Fragestellungen und deren rechtliche, histori- sche und kulturelle Hintergründe transatlantisch und un- ter Einschluss von Zivilgesellschaft und Privatsektor zu beleuchten. Ziel dieses Dialogs ist insbesondere die Er- örterung einer ausgewogenen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit im digitalen 21. Jahrhundert. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Druck- sache 18/947, Frage 23): Kann das Auswärtige Amt, AA, die Agenturmeldung be- stätigen, wonach in dem vom Bundesminister Dr. Frank- Walter Steinmeier besuchten und aus Mitteln des AA finan- zierten sogenannten Friedens- und Stabilitätszentrum auf dem Gelände der Afrikanischen Union, AU, in Addis Abeba künf- tig auch afrikanische Soldaten geschult werden sollen – dpa vom 24. März 2014, und wenn ja, kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach Fertigstellung des Zentrums dorthin Ausbilder der Bundeswehr entsandt werden? Bei dem in der Pressemeldung vom 24. März 2014 genannten „Friedens- und Stabilitätszentrum“ handelt es sich um das – aus Mitteln des Auswärtigen Amts finan- zierte – neue Gebäude für die Abteilung „Frieden und Sicherheit“ der Kommission der Afrikanischen Union, AU, in Addis Abeba. Dieses Gebäude ist ein Verwal- tungsgebäude zur Unterbringung aller Mitarbeiter der Abteilung „Frieden und Sicherheit“ der AU-Kommis- sion, das unter anderem Büroräume, einen Plenarsaal für die Sitzungen des Friedens- und Sicherheitsrats der AU und ein Lage- und Strategiezentrum umfasst. Mit dem Bau dieses neuen Gebäudes unterstützt die Bundesregierung die AU beim Kapazitätenaufbau im Rahmen der Afrikanischen Friedens- und Sicherheits- architektur, APSA, und stellt der AU Infrastruktur zur Findung von afrikanischen Lösungen für afrikanische Probleme im Bereich Frieden und Sicherheit zur Verfü- gung. Dadurch soll die AU befähigt werden, in Zukunft noch stärker ihre Rolle zur Schaffung und Wahrung von Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent wahrnehmen zu können. Eine Entsendung von Ausbildern der Bundeswehr nach der Fertigstellung des Gebäudes ist derzeit nicht geplant. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Druck- sache 18/947, Frage 24): In welchen Ländern werden seit 2008 afrikanische Kräfte im Rahmen des vom AA in Auftrag gegebenen Polizeipro- gramms Afrika ausgebildet, und im Rahmen welcher AU- Missionen sind Teilnehmer dieses Programms bislang zum Einsatz gekommen? Seit 2008 ist bzw. war eine Reihe von afrikanischen Ländern Teil des Polizeiprogramms Afrika, darunter ak- tuell die Republik Burundi, die Republik Côte d’lvoire, die Demokratische Republik Kongo, die heutige Repu- blik Südsudan, die Islamische Republik Mauretanien, die Republik Tschad und die Republik Niger. Das Poli- zeiprogramm unterstützt zum einen die Stärkung der Funktionsfähigkeit nationaler Polizeistrukturen – unter anderem Aufbau und Ausstattung von Polizeistationen, Anschaffung und Ausbildung an Spurensicherungstech- nik oder Kommunikationstechnik, Ausbildung und Trai- ning von Polizistinnen und Polizisten, Organisationsbe- ratung – und zum anderen Polizeikapazitätenaufbau an regionalen Ausbildungszentren in Afrika. Seit 2008 finanziert das Auswärtige Amt die Ausbil- dung von westafrikanischer Polizisten für ihren Einsatz bei von den Vereinten Nationen und/oder der Afrikani- schen Union geführten Friedensmissionen am Kofi Annan Internationa Peacekeeping Training Center, KAIPTC, in Accra/Republik Ghana. Dabei wurden westafrikani- sche Polizisten unter anderem für ihren Einsatz bei UNAMID, der VN-/AU-geführten Friedensmission in Darfur – Republik Sudan –, und AMISOM, der AU-ge- führten Friedensmission in Somalia, ausgebildet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden von den zwi- schen 2008 und 2013 mit Mitteln des Auswärtigen Amts ausgebildeten 1 819 Polizisten 960 eingesetzt. Darüber hinaus finanziert das Auswärtige Amt Trai- ningskurse für afrikanische Polizisten an der École de Maintien de la Paix, EMP, in Bamako/Republik Mali. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 29): Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte über ge- sundheitsgefährdende Situationen an den künftigen Sportstät- ten der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele in Brasilien im Jahr 2016 – siehe „Rio schwimmt in der Scheiße“ in Zeit Online vom 21. März 2014 sowie „Olympi- scher Alarm in Rio“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 2014 – bestätigen, und welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung daraus für die weitere Vorbereitung der Sommerspiele? Der Bundesregierung liegen über die Berichterstat- tung in den Medien hinaus keine eigenen Erkenntnisse über den Grad der Verschmutzung insbesondere der Küstengewässer vor Rio de Janeiro vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die brasilia- nische Regierung und das Organisationskomitee für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2016 die ver- bleibende Zeit bis zum Start der Olympischen Spiele nutzen werden, um geeignete Maßnahmen zur Beseiti- gung von Gewässerverunreinigungen zu ergreifen und damit sportlich faire Wettkämpfe ohne vermeidbare Be- einträchtigungen und Gesundheitsgefährdungen zu ge- währleisten. Die Bundesregierung sieht es auch als die Aufgabe der zuständigen internationalen Sportorganisa- tionen – zum Beispiel IOC; Internationaler Seglerver- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1995 (A) (C) (D)(B) band – an, vorhandene Mängel immer wieder deutlich gegenüber den brasilianischen Stellen zur Sprache zu bringen und Abhilfe einzufordern. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/947, Frage 30): Welche ermessensleitenden Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder einzelner Außenstellen gibt es dazu, in welchen Fällen bzw. nach welchen Kriterien syrische Asylsuchende einen internationalen Schutzstatus – Flüchtlingsanerkennung – oder aber nur einen subsidiären Schutzstatus – Abschiebungsschutz – erhalten – Dienstvor- schrift, Anweisungen, mündliche Vorgaben, etwa auch im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung der Verwal- tungsgerichte in Deutschland usw., bitte ausführen, und wie wird es vor dem Hintergrund des allgemeinen Flüchtlings- schicksals der syrischen Flüchtlinge und des Gleichbehand- lungsgrundsatzes begründet, dass in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Schutzstatus – mit unterschiedlichen Rechts- folgen etwa in Bezug auf den Familiennachzug, die Aufent- haltsverfestigung usw. – gewährt werden – vergleiche Ant- wort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/705? Ich danke Ihnen für die Frage, da sie mir die Gelegen- heit gibt, auf grundlegende Missverständnisse einzuge- hen. Entscheidungen über Asylanträge ergehen aus- schließlich als rechtlich gebundene Entscheidungen, es kann weder ein Ermessen noch ermessensleitende Vor- gaben im Sinne Ihrer Frage geben. Die Entscheidungen sind ferner gerichtlich voll nachprüfbar. Zudem basieren Entscheidungen über einen Asylantrag stets auf einer Prüfung im Einzelfall. Hierfür sind die in Betracht kom- menden unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für eine Schutzgewährung heranzuziehen. Die von Ihnen angesprochenen unterschiedlichen Einzelfallentscheidungen in Asylverfahren bzw. durch die Verwaltungsgerichte sind Ergebnis dieser Einzelfall- prüfungen. Ihre Annahme, alle Fälle syrischer Asylbe- werber seien vergleichbar, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 32): Welche Bundesländerregionen waren von der Schutzkom- mission beim Bundesminister des Innern in ihrer Stellung- nahme zum atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz vom Februar 2014 konkret gemeint, bei denen der Vollzug und die Umsetzung der (Rahmen-)Empfehlungen des Bundes für den nuklearen Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise und Städte hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbe- dürftig sei – diesmal bitte konkrete Angabe –, und welchen Bundesbehörden liegen die in der Antwort der Bundesregie- rung auf meine mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 18/19 Anlage 34, aufgezählten Berichte/Vermerke von atomkraft- werkebezogenen Katastrophenschutzübungen vor? Die Aussagen in der aktuellen Stellungnahme der Schutzkommission „zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die Planung von Notfallmaßnahmen in Deutschland“ beruhen auf persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen von Mitgliedern der Schutzkommission. Welche Bundesländerregionen zum atomkraftbezoge- nen Katastrophenschutz vom Februar 2014 konkret ge- meint waren, bei denen der Vollzug und die Umsetzung der (Rahmen-)Empfehlungen des Bundes für den nu- klearen Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise und Städte hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbe- dürftig seien, gibt die – unabhängige – Schutzkommis- sion nicht bekannt. Wie bereits mitgeteilt, sind für den Katastrophen- schutz, auch in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, allein die Länder verantwortlich. Mitarbeiter des Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, und des Bundesamtes für Strahlenschutz, BfS, nehmen jedoch sporadisch als Be- obachter an Katastrophenschutzübungen in der Umge- bung von Kernkraftwerken teil. Die genannten Berichte zu Übungen um Kernkraftwerke – Krümmel, Gund- remmingen, Brokdorf – liegen daher im BMUB bzw. im BfS vor. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage34): Was für Bedingungen wurden zwischen dem Internationa- len Währungsfonds und der Ukraine in Verbindung mit den aktuellen Kredithilfen vereinbart, und ist es richtig, dass dabei auch die Privatisierung des Gastransportnetzes zugesagt wurde? Die IWF-Programm-Mission wurde am 25. März 2014 abgeschlossen und konnte ein grundsätzliches Ein- verständnis mit den Behörden über ein künftiges IWF- Programm mit der Ukraine erzielen. Das geplante IWF- Programm sieht nach jetzigen Informationen eine Lauf- zeit von 24 Monaten und ein Volumen von 14 bis 18 Milliarden US-Dollar vor. Der IWF bereitet aktuell ein Stabspapier mit genau festgelegten Programmkonditionen vor, das nach jetzi- ger Planung nach der Frühjahrstagung (11./12. April 2014) dem IWF-Exekutivdirektorium zugeleitet werden soll. Die vereinbarten Reformen beziehen sich auf die Bereiche Geld- und Wechselkurspolitik, den Finanz- sektor, die Fiskalpolitik, den Energiesektor sowie gute Regierungsführung und Rahmenbedingungen für Unter- nehmen. Genauere Informationen zur Programmkondi- tionalität liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Ob eine Privatisierung des Gastransportnetzes vereinbart wird, ist der Bundesregierung zurzeit nicht bekannt. Die Bundesregierung wird ihre Haltung zum Programm auf Basis der Vorschläge des IWF-Stabs festlegen. 1996 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 35): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Er- gebnissen des Forschungsvorhabens fe 14/11 „Evaluierung der Wirksamkeit der steuerlichen Förderung für Handwerker- leistungen nach § 35 a EStG“, und erachtet es die Bundesre- gierung für geboten, infolge der dort festgestellten nur sehr geringen positiven Auswirkung auf die wirtschaftliche Nach- frage von Dienstleistungen die Anspruchsvoraussetzungen für § 35 a des Einkommensteuergesetzes, EStG, einzuschränken? Die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG wurde mit dem zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und sollte einen Anreiz für le- gale Beschäftigungsverhältnisse im Arbeitsmarkt geben und die Schwarzarbeit bekämpfen. Die Befragungsergebnisse der Studie zeigen, dass das Angebot an Schwarzarbeit durch Privathaushalte im Ver- gleich zu den Jahren vor Einführung der steuerlichen Förderung rückläufig ist. Die Evaluierung der Handwerkerleistungen nach § 35 a Einkommensteuergesetz ist ein Auftrag aus dem Gesetzentwurf des Maßnahmenpakets „Beschäftigungs- sicherung durch Wachstumsstärkung“ aus dem Jahr 2008. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen ei- nen entsprechenden Auftrag an Ernst & Young unter Be- teiligung von Professor Lars Feld aus dem Sachverstän- digenrat vergeben. Die Bundesregierung nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis. Vor diesem Hin- tergrund ist derzeit kein dringender Handlungsbedarf er- kennbar. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 36): Inwiefern ist es zutreffend, dass nach meiner Information hinsichtlich der Steuerfahndungsstatistiken nicht mehr wie bisher die bestandskräftigen Mehrsteuern dokumentiert wer- den sollen, sondern lediglich die Mehrergebnisse gemäß dem Steuerfahndungsbericht, und inwieweit sieht die Bundesregie- rung durch eine derartige Umstellung eine Verzerrung in der statistischen Erfassung, da aus reinen Mehrergebnissen nur sehr unzureichend abgeleitet werden kann, in welcher Höhe tatsächlich kassenwirksame Einnahmen entstanden sind? In der Steuerfahndungsstatistik des Bundesministe- riums der Finanzen werden künftig – in Anlehnung an die Betriebsprüfungsstatistik – statt der bestandskräfti- gen Mehrsteuern die – vorläufig – festgestellten Mehr- ergebnisse ausgewiesen. Die Umstellung führt nicht zu einer Verzerrung der Statistik, sondern erhöht vielmehr deren Aussagekraft. Mit der Umstellung wird eine Zu- ordnung der vorläufig festgestellten Mehrsteuer zu den im Statistikjahr abgeschlossenen Fahndungsprüfungen möglich. Zuverlässige Aussagen zur Kassenwirksamkeit lassen sich weder aus den bislang erhobenen bestands- kräftigen noch aus den vorläufig festgestellten Mehr- ergebnissen ableiten. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Fragen 41 und 42): Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung arbeitsu- chende Unionsbürgerinnen und -bürger künftig nachweisen, dass sie sich weiterhin mit Aussicht auf Erfolg um Arbeit be- mühen, um auch über die geplante generelle Befristung hinaus von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen zu kön- nen, wie dies im Zwischenbericht des Staatssekretärsausschus- ses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruch- nahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ vorgeschlagen wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, arbeitsuchenden Unionsbürgerinnen und -bürgern Zugang zu Arbeitsförderungsmaßnahmen zu ge- währen? Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig an- hand welcher Kriterien überprüfen, ob für Unionsbürgerinnen und -bürger die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts zur Arbeitsuche nach Ablauf der geplanten generellen Befristung weiterhin bestehen oder nicht? Die Bundesregierung hat am 26. März 2014 den Zwi- schenbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechts- fragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ beschlossen. Zu der in der Frage angesprochenen Thematik heißt es in diesem Zwischen- bericht unter der Überschrift „Maßnahmen im Bereich des Aufenthaltsrechts durch Änderung des Freizügig- keitsgesetztes/EU“ unter anderem „Präzisierung der Vo- raussetzungen des Aufenthalts zur Arbeitsuche durch grundsätzliche Befristung des Aufenthaltsrechts zur Ar- beitsuche“. Mit der Formulierung im Bericht wird deutlich, dass zur Umsetzung dieser Maßnahme eine Gesetzesänderung erforderlich ist. Konkret muss § 2 Abs. 2 Nummer 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU geändert werden. Zur Ausge- staltung dieser Regelung enthält der Zwischenbericht keine Aussagen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich diesem Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen kann. Ich gehe davon aus, dass der hierfür zuständige Bundes- minister des Innern zügig einen entsprechenden Gesetz- entwurf vorlegen wird. Arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbür- ger können bereits jetzt die Beratungs- und Vermitt- lungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Zugang zu weiteren Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch bestehen bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1997 (A) (C) (D)(B) Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Fragen 43 und 44): Wie und mit welcher Summe auf die einzelnen Jahre ver- teilt will die Bundesregierung die 200 Millionen Euro, wie von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, anlässlich des Zwischenberichts des Staatssekretärs- ausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der In- anspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Ange- hörige der EU-Mitgliedstaaten“ verkündet, zur Unterstützung der besonders vom Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten betroffenen Kommunen zur Verfügung stellen, und mit wel- cher Summe beteiligt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konkret? Wie hoch wird der Eigenanteil der Kommunen und Länder sein, um die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge zu er- halten, und welche Kriterien müssen die Kommunen erfüllen, um zu den „besonders betroffenen Kommunen“ (Zwischenbe- richt des Staatssekretärsausschusses, Seite 8) gezählt zu wer- den, die bei den 200 Millionen Euro Berücksichtigung finden können? Zu Frage 43: Die Aufteilung der Finanzvolumina auf Maßnahmen des Bundes für die besonders betroffenen Kommunen findet sich auf Seite 10 des Zwischenberichts des Staats- sekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderun- gen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungs- systeme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“, dem das Kabinett am 26. März 2014 zugestimmt hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales be- teiligt sich vorbehaltlich der Genehmigung der Operatio- nellen Programme für den Europäischen Sozialfonds, ESF, und für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, EHAP, englisch: FEAD, durch die Europäische Kommission sowie vorbehaltlich der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers mit einer Summe von insgesamt rund 108 Millionen Euro. Zu Frage 44: Die Festlegung des Eigenanteils potenzieller Antrag- steller an den vorgesehenen Maßnahmen liegt in der Ver- antwortung der jeweils zuständigen Ressorts. Im Rahmen der Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds, ESF, und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, EHAP, ist keine Vorabfestlegung von Kriterien für besonders betroffene Kommunen vorgesehen. Mögliche Zuwen- dungsempfänger werden im Wege von Förderrichtlinien der zuständigen Ressorts über Ziele, Gegenstand und Fi- nanzierungsmodalitäten der Förderung informiert. Das Ausmaß der Betroffenheit von Problemen infolge der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten sowie entspre- chende Lösungsansätze sind im Rahmen der Förder- anträge möglicher Zuwendungsempfänger schlüssig dar- zulegen. Für die Städtebauförderung und damit auch für das Programm „Soziale Stadt“ gilt, dass die Förderung auf der Grundlage einer jährlich abzuschließenden Verwal- tungsvereinbarung, VV, Städtebauförderung erfolgt. Die Verhandlungen zur VV Städtebauförderung 2014 sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/947, Frage 45): Wie viele der rumänischen Selbstständigen in Deutschland bezogen zuletzt ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – bitte in absoluten und relativen Zah- len angeben –, und inwieweit lässt sich hieraus nach Ansicht der Bundesregierung der Verdacht eines missbräuchlichen So- zialhilfebezugs oder einer sogenannten Scheinselbstständig- keit in relevanter Größenordnung begründen – bitte darlegen? Im November 2013 bezogen 869 Selbstständige mit rumänischer Staatsangehörigkeit aufstockende Leistun- gen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Job- center prüfen bereits jetzt in jedem Einzelfall, ob die An- spruchsvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehört auch, ob die betreffende Person tatsächlich eine Erwerbstätigkeit ausübt. Die bloße Anmeldung eines Gewerbes und die Vorlage des Gewerbescheines begründen noch keine Ei- genschaft als Selbstständiger. Um mögliche Missbrauchs- fälle auszuschließen, wird im Rahmen der Einzelfallprü- fung durch die Jobcenter noch stärkeres Augenmerk auf die Glaubhaftigkeit der Antragstellung gelegt. Dieser Sachverhalt ist grundlegend zu unterscheiden von der allgemeinen Problematik „Scheinselbstständig- keit“ im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. In letz- terem Fall werden Arbeitnehmer als Selbstständige aus- gegeben, um Arbeitnehmerrechte und Sozialabgaben zu umgehen. Die Bundesregierung wird, dem Vorschlag des Staats- sekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Heraus- forderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitglied- staaten“ entsprechend, zur Verbesserung der Bekämp- fung auch dieser Form der Scheinselbstständigkeit eine Änderung des Gewerberechts vorschlagen, die eine Ver- pflichtung der Gewerbeämter, Gewerbeanzeigen auf An- haltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen und diese Verdachtsfälle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in geeigneter Form zu übermitteln, vorsieht. Dies soll in Abstimmung mit den Ländern im Rahmen eines zustim- mungspflichtigen Rechtsetzungsvorhabens geregelt wer- den. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Fragen 46 und 47 ): Wie gestalten sich genau die Berichte aus betroffenen Kommunen, die die Bundesregierung in ihrem Zwischenbe- richt des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und He- 1998 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 (A) (C) (D)(B) rausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Siche- rungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zur Annahme kommen lässt, dass der Trend zur Scheingewerbe- anmeldung „insbesondere im Transport-, Reinigungs- oder Baubereich häufig auf Anleitung von gebietsansässigen Un- ternehmen zurück[geht], die durch Beauftragung von formal selbständigen Subunternehmen im Vergleich zu regulären Be- schäftigungsverhältnissen Arbeitskosten einsparten“ (Seite 37 Nummer 8.3; bitte entsprechende exemplarische Fälle an- schaulicher beschreiben und wenn möglich auch Zahlen, Schätzungen zu den Betroffenen nennen), und was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass dies in Deutschland möglich ist? Welche Beratungs- und Hilfsangebote stehen derzeit be- troffenen Arbeitnehmern zur Verfügung, um sich gegen eine solche Praxis zu wehren, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, entsprechende Strukturen zu schaffen bzw. auszubauen und auch schon vorausschauend in den Her- kunftsländern potenzielle Zuwanderer aufzuklären? Zu Frage 46: Der Staatssekretärsausschuss hat sich intensiv mit der Situation in den Kommunen befasst, die in besonderer Weise durch einen verstärkten Zuzug aus anderen EU- Mitgliedstaaten betroffen sind. Um ein umfassendes Bild von den konkreten Herausforderungen und Proble- men vor Ort zu gewinnen, haben der Ausschuss sowie die von ihm eingesetzten Unterarbeitsgruppen Vertreter der besonders betroffenen Kommunen und der Kommu- nalen Spitzenverbände in ihre Arbeit einbezogen. Erste Berichte aus betroffenen Kommunen – Berlin- Neukölln, Hamburg – im Rahmen dieser Anhörungen deuten darauf hin, dass sich zumindest derzeit keine Än- derung des Trends zu Gewerbeanmeldungen in be- stimmten Branchen abzeichnet. Ob ein solcher Trend auch überregional besteht und sich im Zeitverlauf ver- festigt, ist derzeit nicht absehbar. Der Ausschuss hat hierzu, ebenso wie zu dem in der Frage genannten Sach- verhalt, keine eigenen Annahmen getroffen. Zu Frage 47: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Jahr 2011 das Projekt „Faire Mobilität – Arbeitneh- merfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ im Rahmen einer deutsch-polnischen Regierungsinitiative initiiert. Hierbei handelt es sich um ein Beratungs- und Betreu- ungsprojekt, das die Beschäftigten aus den mittelost- europäischen Staaten bei der Ausübung der Arbeitneh- merfreizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt unterstützen soll. Mit dem Wegfall der letzten Beschrän- kungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleis- tungsfreiheit für die EU-8 zum 1. Mai 2011 und für Bul- garien und Rumänien zum 1. Januar 2014 ist der Bedarf nach einem flächendeckenden Informationsangebot zu den Arbeitsbedingungen und sozialen Fragestellungen in Deutschland gestiegen. Das Projekt verfügt bundesweit über sechs Bera- tungsstandorte: Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart und Dortmund. Neben der Bereit- stellung dieser Erstberatungsstrukturen strebt das Projekt eine Verzahnung des Informationsangebotes mit den in Deutschland bereits vorhandenen Dienstleistungen aus den Herkunftsländern der zuwandernden Beschäftigten an. Damit soll nicht nur eine adressatengerechte Bera- tung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutsch- land, sondern auch bereits in ihren Herkunftsländern selbst ermöglicht werden. Neben der auf Wunsch in der jeweiligen Landessprache in Deutschland angebotenen Erstberatung werden Informationsbroschüren in diesen Ländern bereitgestellt. Das Projekt soll einen Beitrag zu einer weiterentwickelten Willkommenskultur in Deutsch- land leisten. Ergänzend zum Projekt „Faire Mobilität“ wird darauf hingewiesen, dass nach der „EU-Richtlinie über Maß- nahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen“, die voraussichtlich in Kürze beschlossen wird, in allen Mitgliedstaaten Beratungsstellen für Wanderarbeitneh- mer und ihre Familien geschaffen werden, die grenz- überschreitend zusammenarbeiten sollen. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 48): Wie viele der bei der Vorstellung des Zwischenberichts des Staatssekretärsausschusses zur Armutswanderung am 25. März 2014 angekündigten für die nächsten sieben Jahre zusätzlichen rund 60 Millionen Euro der Bundesregierung für die besonders betroffenen Kommunen erhalten voraussicht- lich die Großstädte im Ruhrgebiet, und über welche konkreten Maßnahmen wird die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Großstädte im Ruhrgebiet ausgestaltet? Der Höhe der Mittel für einzelne Städte kann derzeit nicht beziffert werden. Wie viele Mittel eine Kommune direkt als Zuwendungsempfängerin oder indirekt über die Förderung von Projektträgern in ihrem örtlichen Zu- ständigkeitsbereich erhält, hängt von der Antragstellung im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Förder- programme ab. Die finanzielle Beteiligung des Bundes und die Maßnahmebereiche sind in der Tabelle auf Seite 10 des Zwischenberichts des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch An- gehörige der EU-Mitgliedstaaten“ dargestellt. Eine de- taillierte Beschreibung der Maßnahmen findet sich auf den Seiten 80 bis 85. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 49): Wie viele Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern werden nach Berechnungen der Bundesregierung ab dem 1. Juli 2014 noch in diesem Jahr in Altersrente gehen, und wie viele dieser Frauen profitieren aufgrund der Verrechnung mit eigenem Ar- beitseinkommen nicht bzw. nur wenig von der geplanten Ver- besserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten – bitte jeweils nach Ost- und Westdeutschland getrennt auswei- sen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1999 (A) (C) (D)(B) Die Anzahl der Frauen mit vor 1992 geborenen Kin- dern, die im Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 in eine Altersrente zugehen werden, beträgt schät- zungsweise etwa 150 000 Personen, von denen etwa 15 Prozent aus den neuen Ländern kommen dürften. An- gaben darüber, wie viele dieser Frauen aufgrund der Ver- rechnung mit eigenem Arbeitseinkommen nicht bezie- hungsweise nur wenig von der geplanten Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten profitie- ren werden, liegen nicht vor. Dieser Effekt tritt im Übri- gen auch schon nach geltendem Recht auf. Da eine An- rechnung aber erst oberhalb einer Rentenanwartschaft in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt, dürften Anrechnungen in größerem Umfang eher die Ausnahme sein. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 50): Wie viele gesunde Tiere sind nach Kenntnis der Bundes- regierung in den vergangenen drei Jahren aus Platzmangel oder wegen der Gefahr der Inzucht in deutschen Zoos, Tier- parks oder Zirkussen getötet worden, und in wie vielen Fällen haben Einrichtungen des Bundes hiervon für Forschungszwe- cke profitiert? Über die Anzahl der Tiere, die aus Platzmangel oder wegen der Gefahr von Inzucht in deutschen Zoos getötet wurden, liegen keine Informationen vor und können auch nicht kurzfristig ermittelt werden. Eine kurzfristige Anfrage in den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, der Verteidi- gung und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit sowie bei den Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft führte zu keinen Erkenntnissen, dass in Zoos, Tierparks oder Zirkussen getötete Tiere in Einrichtungen des Bundes zu Forschungszwecken ver- wendet wurden. Auf Basis der vorliegenden Rückmeldungen der For- schungseinrichtungen kann davon ausgegangen werden, dass solche Tiere dort nicht verwendet werden. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 51): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Honigimporte aus Kanada in die Europäische Union bzw. nach Deutschland seit dem Jahr 2006 entwickelt – bitte auflis- ten nach Jahren sowie Menge in Tonnen bzw. Warenwert, und bei wie viel Prozent der kontrollierten Waren wurden Verun- reinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen festge- stellt? Die Entwicklung der Honigimporte aus Kanada nach Deutschland seit dem Jahr 2006 zeigt die folgende Ta- belle: Importe von Honig aus Kanada nach Deutschland KN Nomen- klatur Jahr Einfuhr Tonnen Einfuhr 1 000 Euro 04090000 Honig, natürlich 2006 314,3 480 2007 401,9 711 2008 825,7 1 451 2009 561,8 1 283 2010 504,4 1 480 2011 225,4 700 2012 0,8 1 2013 vorl. 0,5 1 Quelle: Statistisches Bundesamt Die Entwicklung der Honigimporte aus Kanada in die EU zeigt die folgende Tabelle: Importe von Honig aus Kanada in die EU-27 KN Nomenklatur Jahr Einfuhr Tonnen Einfuhr 1 000 Euro 04090000 Honig, natürlich 2006 587 1 019 2007 551 1 014 2008 1 292 2 360 2009 775 1 848 2010 706 2 072 2011 433 1 459 2012 97 411 Quelle: Eurostat Für den EU-Handel liegen derzeit noch keine Daten für das Kalenderjahr 2013 vor. Zum Aspekt „Verunreinigung von Honig-Importen aus Kanada mit gentechnisch veränderten Organismen“ liegen folgende Angaben vor: In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, liegen für den Zeitraum vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2011 einschließ- lich Daten zu 34 Honigproben mit Herkunft Kanada vor, die in 146 Untersuchungen auf den Nachweis von gen- technisch veränderten DNA-Sequenzen in Honig unter- sucht wurden. 82 Untersuchungen davon waren mit 2000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 (A) (C) (D)(B) positivem Messergebnis (Messergebnis alpha = „posi- tiv“) bezogen auf den jeweiligen Parameter übermittelt worden. Sechs Proben (drei Planproben, drei Verdachts- proben) wurden mit der Bewertung „gentechnisch verän- derte Organismen, unzulässige Verwendung“ übermit- telt. In allen diesen Proben konnte – neben anderen Parametern – „Raps (GT73) gentechnisch veränderter“ identifiziert werden. Sechs Untersuchungsergebnisse der drei Verdachts- proben wurden zudem mit „> Höchstmenge (führt zur Beanstandung)“ bewertet. Meldungen zum Vorkommen von gentechnisch ver- änderten Organismen in Honig liegen im EU-Schnell- warnsystem für Lebensmittel und Futtermittel, RASFF- System, nicht vor. Die Kommission hat es abgelehnt, entsprechende Meldungen aus Deutschland an die ande- ren Mitgliedstaaten weiterzuleiten, weil kein Gesund- heitsrisiko bestand. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 52): Welche Verhandlungen hat es mit den USA über das Mo- dernisierungsprogramm der US-amerikanischen Atombom- ben gegeben – bitte mit Datum, Ort, Verhandlungsteilnehmern und -teilnehmerinnen angeben –, und wie sahen die dort ge- troffenen Vereinbarungen konkret aus? Das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US- amerikanischen Atombomben ist ein nationales Pro- gramm der USA. Es beruht auf einer nationalen Ent- scheidung der US-Administration und folgt deren Vorga- ben. Daher hat es keine Verhandlungen mit den USA über das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US- amerikanischen Atomwaffen gegeben. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 53): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei der B61-12 um eine Atomwaffe mit neuen militärischen Fähigkeiten handelt – bitte begründen? Das von den USA beabsichtigte Lebensdauerver- längerungsprogramm dient dazu, die Sicherheit und Zu- verlässigkeit aller von diesem Programm erfassten Nu- klearwaffen auch weiterhin auf höchstem Niveau sicherzustellen und damit die Glaubwürdigkeit der nu- klearen Abschreckung zu gewährleisten. Das Programm folgt den Vorgaben der US-Adminis- tration, keine neuen Waffen oder neue militärische Fä- higkeiten zu schaffen, das bestehende Dispositiv aber glaubwürdig und sicher zu halten, solange es benötigt wird. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 54): Warum hat die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündi- gung, in den ersten 100 Tagen ein Gesetz zur Frauenquote „auf den Weg zu bringen“ – vergleiche Interviews mit dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Spiegel vom 6. Januar 2014, Bild am Sonntag vom 19. Januar 2014, Tagesspiegel vom 16. März 2014 –, keinen Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf vorgelegt, sondern nur Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren, die wiederum nur ankündigen, dass „das Gesetzgebungsvorhaben noch in die- sem Jahr auf den parlamentarischen Weg gebracht werden“ solle – Seite 14 der Leitlinien –, und warum will die Bundes- regierung die Geschlechterquote in Aufsichtsräten nur für Un- ternehmen gelten lassen, „welche börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen“ – Seite 3 der Leit- linien –, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde: „Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflich- ten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten“ – Seite 72 des Koalitions- vertrages zwischen CDU, CSU und SPD? Die Bundesregierung hat bereits kurz nach Amtsüber- nahme angekündigt, zügig ein Gesetz zur gleichberech- tigten Teilhalbe von Frauen und Männern in Führungs- positionen auf den Weg zu bringen und in einem ersten Schritt Leitlinien für die weitere Diskussion vorzustel- len. Es ist wichtig, bei diesem Vorhaben zuerst mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen in einen breiten Dialog zu treten. Die am 25. März 2014 von Bundes- ministerin Schwesig und Bundesminister Maas vorge- stellten Leitlinien bilden dazu den Auftakt. In einem zweiten Schritt ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zügig zu erarbeiten und in das parlamentarische Verfahren ein- zubringen, damit das Gesetz 2015 in Kraft treten kann. Das entspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrages. Dem Koalitionsvertrag wird ebenfalls in Bezug auf die zu beinhaltenden Regelungstatbestände entsprochen. Bei Aufsichtsräten wird unterschieden zwischen börsen- notierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unterneh- men einerseits und börsennotierten oder mitbestim- mungspflichtigen Unternehmen andererseits. Für börsennotierte und voll mitbestimmungspflich- tige Unternehmen ist ab 2016 für dann zu besetzende Aufsichtsräte eine gesetzliche Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent vorgesehen. Für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen ist ab 2015 vorgesehen, dass diese Unter- nehmen gesetzlich verpflichtet werden, sich verbindli- che Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat zu geben, die nicht nachträglich nach unten korrigiert werden dürfen. Diese Pflicht zur Festlegung von Ziel- vorgaben gilt auch für Vorstände und die obersten Managementebenen für börsennotierte oder mitbe- stimmte Unternehmen, also für alle vorgenannten Unter- nehmen. 25. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum IPCC-Weltklimabericht Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Enak Ferlemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Herr Kollege, ob wir das in das Luftverkehrskonzept
    so aufnehmen werden, kann ich derzeit noch nicht beur-
    teilen. Auf jeden Fall werden wir die Anregung mitbe-
    denken.



Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Schönen Dank. – Als Nächstes eine Frage des Kolle-

gen Petzold, Fraktion Die Linke. Bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harald Petzold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich würde gerne wis-

    sen, in welchem Zeitrahmen Sie die entsprechenden
    konzeptionellen Überlegungen vorlegen werden.

    E