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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Astrid Freudenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

    Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Equal Pay Day
    schwebt die Zahl 22 als Symbol der Ungerechtigkeit
    über allen Debatten und Forderungen. Diese Zahl löst
    bei vielen Wut und bei fast allen zumindest Unverständ-
    nis aus.

    (B)






    Dr. Astrid Freudenstein


    (A) (C)



    (D)(B)

    Frauen verdienen im Schnitt etwa 22 Prozent weniger
    als Männer. Wir alle hier finden das vermutlich unge-
    recht, und doch können wir Gerechtigkeit – so viel Ehr-
    lichkeit muss in der Debatte sein – mit den uns zur Ver-
    fügung stehenden Mitteln so einfach nicht herstellen.


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)


    Man tut in Debatten, gerade wenn sie durch Wut auf-
    geladen sind, immer gut daran, sich zunächst die Ur-
    sachen für einen solchen Unterschied anzusehen. In
    diesem Fall sind das die häufigen und oft langen fami-
    lienbedingten Erwerbsunterbrechungen von Frauen,
    Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und
    Beruf, die hohe Teilzeitquote von Frauen, der nach wie
    vor geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen
    und die Wahl des Berufs oder der Branche. Die FAZ
    fasste das vor wenigen Tagen in dem prägnanten Titel
    zusammen: „Zu lange raus, zu viel Teilzeit, der falsche
    Beruf“.

    Dort, wo gesellschaftliche Rahmenbedingungen für
    die Lohnunterschiede ursächlich sind, haben wir bereits
    einiges auf den Weg gebracht und viele Verbesserungen
    erreicht. Wir haben die Betreuungsangebote ausgebaut,
    das Elterngeld mit Partnermonaten kombiniert und Pro-
    gramme zum beruflichen Wiedereinstieg nach der Fami-
    lienpause aufgelegt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das Betreuungsgeld macht es Frauen leichter, bei sich
    zu Hause eine sehr flexible Kinderbetreuung zu organi-
    sieren, und hilft damit beim Wiedereinstieg in den Beruf.
    Wir sind also auf einem guten Weg, haben aber noch ei-
    niges vor. So haben wir in der Großen Koalition verein-
    bart, das Teilzeitrecht zu reformieren und damit die
    Rückkehr zur Vollzeitstelle nach der Familienphase zu
    erleichtern; das wird Frauen helfen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es ist völlig klar: Elternschaft darf natürlich kein Kar-
    rierehindernis sein. Ganz im Gegenteil: Wir müssen viel
    mehr dahin kommen, dass Arbeitgeber noch mehr als
    bisher erkennen, dass gerade Frauen, die Familie und
    Beruf unter einen Hut bringen, oft hochmotiviert, un-
    wahrscheinlich schnell und bestens organisiert sind.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Einer der wesentlichen Faktoren für geschlechtsbe-
    dingte Lohnunterschiede ist nach wie vor die Berufswahl
    von Frauen. 70 Prozent der Beschäftigten im Niedrig-
    lohnsektor sind Frauen. Sie sind besonders häufig von
    Niedrigstlöhnen betroffen. 90 Prozent der Friseure sind
    Friseurinnen. In der Erziehung und in der Pflege arbeiten
    sogar zu mehr als 93 Prozent Frauen zu oft niedrigen
    Löhnen. Das sind nur einige Beispiele.


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was machen Sie dagegen?)


    Dass Frauen aber trotz Girls’ Days und Infotagen nach
    wie vor scharenweise in typische sogenannte Frauenbe-
    rufe gehen, müssen wir hier alle zur Kenntnis nehmen,
    auch wenn es uns nicht unbedingt gefällt.

    (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber was können wir tun?)


    Nun wäre es einfach, wenn man hier allein mit Auf-
    klärung viel erreichen könnte. Ich weiß aber aus eigener
    beruflicher Erfahrung an der Uni gut, dass gerade die
    jungen Abiturientinnen sehr gut wissen, was sie tun. Sie
    wissen sehr gut, dass sie als Grundschullehrerin nicht
    reich werden. Aber sie wissen eben auch sehr gut, dass
    dieser Beruf mit nahezu jeder familiären und örtlichen
    Lebenslage ausgezeichnet zu vereinbaren ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die jungen Frauen wissen sehr gut, dass sie ein Ger-
    manistikstudium selten in die höchsten Führungsetagen
    der deutschen Wirtschaft führt. Sie studieren es trotz-
    dem, weil es ihnen Spaß macht


    (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll uns das denn jetzt sagen?)


    und weil sie bekanntlich besser und mehr lesen als die
    männlichen Kollegen. Junge Frauen wissen durchaus,
    dass soziale Berufe längst nicht so gut bezahlt sind, wie
    wir uns das wünschen würden und wie es angemessen
    wäre. Sie werden trotzdem Sozialarbeiterin, Erzieherin,
    Altenpflegerin. Ich begrüße das.

    Der Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Frauen
    und Männern, über die wir heute diskutieren, ist für
    junge Frauen, die einen Beruf wählen, kein sehr großes
    Thema, zumindest keines, das sie in ihrer Entscheidung
    ganz wesentlich beeinflussen würde. Das ist vielleicht
    einer der wesentlichen Gründe für diese 22 Prozent Lohn-
    unterschied.

    Wir müssen auch anerkennen, dass die Arbeitgeber,
    die in dieser Diskussion gelegentlich als vermeintlich
    Schuldige dargestellt werden, mit der jetzigen Situation
    häufig selbst nicht sehr glücklich sind. Ich möchte Ihnen
    ein Beispiel nennen: Die Maschinenfabrik Reinhausen,
    einer der größten Arbeitgeber in meiner Stadt Regens-
    burg, bemüht sich seit Jahren ganz gezielt darum, junge
    weibliche Auszubildende und junge Ingenieurinnen zu
    bekommen, weil man dort sehr genau weiß, wie gut ge-
    mischtgeschlechtliche Teams arbeiten und welche zu-
    sätzlichen Kompetenzen durch Frauen in den Betrieb
    kommen. Der Erfolg ist mäßig. Das Interesse junger
    Frauen an Berufen in der ausgesprochen gut bezahlten
    Metall- und Elektroindustrie ist überschaubar, obwohl es
    dort sehr flexible Arbeitszeitmodelle und ausgesprochen
    sichere Arbeitsplätze gibt.


    (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie damit sagen? Ist das die Schuld der Frauen? – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Außerdem ist das nicht das Thema!)


    Symbolpolitik wird uns also nicht weiterbringen.
    Wichtiger ist es, die Folgen pragmatisch und lebensnah
    abzufedern. Der Mindestlohn wird, so hoffe ich, gerade
    den Frauen nützen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)






    Dr. Astrid Freudenstein


    (A) (C)



    (D)(B)

    Mit der Mütterrente verbessern wir die Lage vieler
    Frauen, die Kinder großgezogen und auf Erwerbsarbeit
    verzichtet haben und heute mit niedrigen Renten leben
    müssen. Die Erziehung von Kindern ist übrigens eine
    Lebensleistung, die unsere Mütter ganz und gar unent-
    geltlich erbracht haben. Mit der Mütterrente würdigen
    wir die Erziehungsleistung von Frauen und verkleinern
    damit zugleich die größte finanzielle Gerechtigkeits-
    lücke, die es zwischen Frauen und Männern im Ren-
    tenalter gibt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Hat man alle äußeren Faktoren, die Lohnunterschiede
    erklären können, berücksichtigt, so wird aus der verstö-
    renden Zahl von 22 Prozent die Zahl 7. Es bleibt immer
    noch eine Lohnlücke von etwa 7 Prozent zwischen
    Frauen und Männern, die wir uns nicht wirklich erklären
    können.


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie haben Sie das denn ausgerechnet?)


    Bei gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung
    werden Männer auf gleichen Positionen oft besser be-
    zahlt. Das wollen wir nicht hinnehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Daher müssen wir auch weiter an den Ursachen arbeiten.
    Denn für gleiche Arbeit muss es selbstverständlich glei-
    ches Geld geben. Niemand von uns wird bestreiten wol-
    len, dass wir nach der Gleichberechtigung die Gleichbe-
    zahlung brauchen.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank. – Das Wort zu ihrer ersten Rede im

Deutschen Bundestag hat jetzt die Kollegin Ursula
Schulte von der SPD.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle
    kennen sicher das Buch „Die unendliche Geschichte“
    von Michael Ende. Manchmal denke ich, dass die Be-
    schäftigung mit der rechtlichen Gleichstellung von
    Frauen und Männern genau in diese Kategorie passt.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Denn das Thema steht schon sehr, sehr lange auf der
    politischen Agenda.

    Sicherlich, wir haben schon viel erreicht. Aber als ich
    vor genau 30 Jahren mit meiner kommunalpolitischen
    Arbeit anfing, habe ich nicht im Traum daran gedacht,
    dass wir im Jahr 2014 von einer wirklichen Gleichstel-
    lung von Männern und Frauen noch so weit entfernt sein
    würden.
    Ein wichtiges Thema für meine Fraktion und mich
    sind vor allem die erheblichen Lohnunterschiede zwi-
    schen Männern und Frauen. Auch im 21. Jahrhundert
    gibt es da bei uns in Deutschland nach wie vor ein deut-
    liches Gefälle. Von einer Entgeltgleichheit kann nicht
    die Rede sein. Die Gründe sind sicher vielschichtig.
    Aber Frauen verdienen immer noch bis zu 22 Prozent
    weniger, einfach deshalb, weil sie Frauen sind. Das ist
    beschämend, nicht akzeptabel und muss geändert wer-
    den.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Aber es kommt noch schlimmer. Im Laufe ihrer Er-
    werbsbiografie und vor allem mit steigendem Alter ver-
    ändert sich dieser Einkommensunterschied weiter zulas-
    ten der Frauen. Für diese Gerechtigkeitslücke gibt es
    verschiedene Ursachen. Der Erste Gleichstellungsbe-
    richt nennt insbesondere die familienbedingte Erwerbs-
    unterbrechung und vor allem die geringen Verdienst-
    möglichkeiten in frauentypischen Berufen sowie das
    Fehlen von Frauen in bestimmten Berufen und auf höhe-
    ren Führungsebenen. Deshalb kann ich Ihnen, liebe Kol-
    leginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, nur
    beipflichten, wenn Sie in Ihrem Antrag fordern – ich zi-
    tiere –:

    Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und
    gleichwertige Arbeit“ muss endlich durchgesetzt
    werden, damit Frauen gerecht entlohnt werden.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Es geht also darum, typische Frauenberufe aufzuwer-
    ten, die Teilzeitfalle zu durchbrechen, die prekären Be-
    schäftigungsverhältnisse abzuschaffen sowie ein Verfah-
    ren in Gang zu setzen, das Transparenz über die
    Entgeltstrukturen in Betrieben und bei den Tarifvertrags-
    parteien sicherstellt. Genau das sieht der Koalitionsver-
    trag vor.

    Die Regierungskoalition hat sich unter anderem da-
    rauf verständigt, die direkte Lohndiskriminierung zwi-
    schen Männern und Frauen zu beseitigen, indem Unter-
    nehmen gesetzlich verpflichtet werden, einen Bericht
    zur Entgeltgleichheit vorzulegen, ein individuelles Aus-
    kunftsrecht einzuführen und sich verbindlichen Prüfver-
    fahren zu unterziehen. Unsere zuständige Ministerin ist
    – da bin ich vollkommen sicher – ein Garant dafür, dass
    dies auch umgesetzt wird.


    (Beifall bei der SPD)


    Was wir in der Tat benötigen – darauf möchte ich
    ganz besonders hinweisen –, ist ein aussagekräftiges
    Prüf- und Bewertungsverfahren zur Messung von Lohn-
    ungleichheit. Wir brauchen effektive Prüfsteine, die
    möglichst viele Diskriminierungstatbestände erfassen.
    Es soll aber nicht nur bei Transparenz und Prüfung blei-
    ben. Wenn es tatsächlich einen Hinweis auf Entgeltdis-
    kriminierung gibt, benötigen wir auch Mittel und Wege,
    damit Betriebe und Tarifvertragsparteien aktiv werden





    Ursula Schulte


    (A) (C)



    (D)(B)

    müssen. Und wir benötigen Maßnahmen zur Durchset-
    zung sowie entsprechende Sanktionsmöglichkeiten, um
    diese Diskriminierung abzubauen. Wir brauchen also
    klare gesetzliche Regelungen.


    (Beifall bei der SPD)


    Wenn wir Entgeltdiskriminierung aufdecken und an-
    gehen wollen, müssen wir alle handelnden Akteure ins
    Boot holen. Es geht nicht gegeneinander, sondern nur
    miteinander. Wenn wir hier und heute klare Signale an
    die Unternehmen senden, müssen wir ebenso dafür sor-
    gen, dass das Prinzip der Entgeltgleichheit auch in an-
    dere Politikbereiche einbezogen wird. Dazu zähle ich die
    Reform der Minijobs, die Einführung des flächende-
    ckenden Mindestlohns, die Diskussion über das Betreu-
    ungsgeld und insbesondere ein geschlechtergerechtes
    Steuersystem, Stichwort Ehegattensplitting.


    (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    In all diesen Bereichen besteht weiterhin sehr großer
    Handlungsbedarf, wenn wir die Entgeltgleichheit und
    die Gleichstellung von Männern und Frauen wirklich re-
    alisieren wollen.

    Lassen Sie mich hier und heute das Thema Entgelt-
    gleichheit noch aus einer ganz anderen Perspektive be-
    leuchten, die mir persönlich sehr am Herzen liegt. Als
    Abgeordnete für den Kreis Borken vertrete ich – wie es
    so schön heißt – den ländlichen Raum. Hier stellen sich
    manchmal Probleme bzw. Fragen doch ein wenig anders
    dar. Ein Kernthema im ländlichen Raum, mit dem ich als
    langjährige Kommunalpolitikerin häufig zu tun hatte,
    sind die Leistungen pflegender Angehöriger. Wenn ich
    von pflegenden Familienangehörigen spreche, meine ich
    in erster Linie Frauen. Ich nenne sie inzwischen die ver-
    gessenen Frauen. Sie pflegen nach der Kindererziehung
    in der Mehrheit oft die eigenen Eltern oder Schwiegerel-
    tern, gar nicht so selten beide Elternpaare, ohne dass
    diese Leistung gesellschaftlich anerkannt wird. Diese
    Frauen und auch die wenigen pflegenden Männer sind
    für unsere Gesellschaft eine wesentliche Stütze.


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ohne sie würde das System der Pflege zusammenbre-
    chen, allein weil uns die finanziellen und personellen
    Ressourcen fehlen.

    Fakt ist, dass mir die Entscheidung, ob ich als pfle-
    gender Angehöriger noch berufstätig sein kann oder
    nicht, vielfach durch den Grad der Pflegebedürftigkeit
    abgenommen wird. Bei schwer demenzerkrankten Men-
    schen mit Weglauftendenz oder bei Menschen mit
    schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen ist
    eine Berufstätigkeit für die Pflegenden kaum denkbar.
    Deshalb benötigen wir neben einer neuen Wertschät-
    zungskultur – diese bitte nicht nur in Sonntagsreden –
    eine stärkere Berücksichtigung dieser Leistung bei den
    Rentenansprüchen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Es kann nicht sein, dass wir diese Frauen am Ende in die
    Grundsicherung schicken. Hier tragen wir alle unmittel-
    bar Verantwortung. Auch das gehört für mich zu einer
    gerechten Entlohnung von Frauen.

    Ich könnte noch viele andere Themen ansprechen.
    Aber ich habe meine Redezeit schon überzogen, wie ich
    gerade sehe.


    (Heiterkeit bei der SPD)


    Zum Schluss möchte ich doch noch einen Wunsch äu-
    ßern. Ich wünsche mir, dass spätestens die Generation
    meiner Enkelin Charlotte, die jetzt neun Jahre alt ist,
    nach Leistung und Qualifikation bezahlt wird. Sie soll
    sich keine Gedanken mehr darüber machen müssen, wie
    sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren kann.
    Kurz: Sie soll ein gleichberechtigtes, vielfältiges Frauen-
    leben führen. Dafür lohnt es sich doch zu kämpfen.

    Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)