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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache.

    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
    Drucksache 18/590 an die in der Tagesordnung aufge-
    führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
    verstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die
    Überweisung so beschlossen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate
    Müller-Gemmeke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang
    Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäf-
    tigen

    Drucksache 18/847





    Vizepräsidentin Ulla Schmidt


    (A) (C)



    (D)(B)

    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
    nen Wiederspruch. Dann ist so beschlossen.

    Die Debatte wird von der Kollegin Beate Müller-
    Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen, eröffnet. Bitte schön.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-
    nen und Kollegen! Zum sechsten Mal gibt es – gerade
    jetzt parallel am Brandenburger Tor – eine Kundgebung
    zum Equal Pay Day. Zum sechsten Mal wird die beste-
    hende Lohnlücke beklagt. Und zum sechsten Mal hören
    wir von einer Bundesregierung blumige Ankündigun-
    gen. Das kann nicht wirklich Ihr Ernst sein. Es ist doch
    keine Bagatelle, dass Frauen noch immer 22 Prozent we-
    niger verdienen als Männer. Betroffene Mienen und
    Symbolpolitik bringen uns kein Stück weiter.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Appelle allein – das haben wir gesehen – sind nicht
    geeignet, um die Welt zu verändern … Das Ziel ist,
    dass der Equal Pay Day nicht irgendwann Mitte
    März, sondern in Zukunft am 1. Januar stattfindet.
    Darum geht es.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, jetzt
    müssten Sie eigentlich heftig klatschen; denn das sind
    nicht meine Worte, sondern die von Frank-Walter
    Steinmeier; er hat es vor einem Jahr an dieser Stelle ge-
    sagt, bei der Debatte zum Equal Pay Day 2013. Und wir
    meinen: Er hat recht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Katja Mast [SPD]: Ja, er hat immer recht!)


    Die Forderungen der Regierungsfraktionen beim
    Thema Entgeltgleichheit sind aber enttäuschend. Hier
    hat die Union ganze Arbeit geleistet. Anders ist der An-
    trag von letzter Woche nicht zu deuten. Die Ankündi-
    gungen sind zwar wortreich, aber die geplanten Maßnah-
    men sind schwammig und wenig ambitioniert. Es ist also
    gut, dass wir diese Debatte zu unserem Antrag auf die
    heutige Tagesordnung setzen konnten. So werden wir
    übrigens dem Equal Pay Day gerecht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Unsere erste Forderung ist eine gerechte Bewertung
    von Arbeit und eine gesellschaftliche Aufwertung von
    Berufen mit hohem Frauenanteil. Nichts anderes meint
    der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-
    Josef Laumann, wenn er dieser Tage eine deutlich bes-
    sere Bezahlung von Pflegekräften fordert: Der Lohn
    müsse dem guter Handwerker entsprechen. Der Unter-
    schied ist aber, dass es uns nicht nur um Pflegekräfte
    geht. Arbeit darf nicht willkürlich und auch nicht inte-
    ressengelenkt bewertet werden.

    Es reicht auch nicht aus, wenn die Regierungsfraktio-
    nen die Bewertung von Arbeit mit den Tarifpartnern vo-
    ranbringen wollen. Wir brauchen endlich allgemeingül-
    tige geschlechtsneutrale Kriterien. Nur so werden wir
    dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleich-
    wertige Arbeit“ gerecht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Im zweiten Punkt fordern wir, dass Entgeltregelungen
    überprüft werden und insbesondere Entgeltdiskriminie-
    rungen verbindlich beseitigt werden. Im Antrag der Re-
    gierungsfraktionen steht das zwar auch, aber die Unter-
    nehmen werden nur aufgefordert. Ansonsten setzen sie
    auf mehr Transparenz bei Unternehmen ab 500 Beschäf-
    tigten. Transparenz, Freiwilligkeit, Selbstverpflichtung –
    das alles haben wir schon hundertmal gehört. Das ist ein-
    fach zu wenig.

    Ohne verbindliche Regelungen ist eines sicher: So
    treffen wir uns in den nächsten Jahren wieder hier zum
    Equal Pay Day, und zwar nicht im Januar, sondern wie-
    der im März. Wir brauchen ein Entgeltgleichheitsgesetz,
    alles andere ist Symbolpolitik.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    In unserem dritten Punkt geht es darum, dass wir die
    betroffenen Frauen stärken wollen. Deshalb fordern wir
    ein Verbandsklagerecht, damit die Frauen zukünftig
    nicht mehr alleine klagen und ihren Job gefährden müs-
    sen. Die Regierungsfraktionen planen dazu gerade ein-
    mal einen individuellen Auskunftsanspruch. Das hilft
    aber nicht wirklich weiter. Außerdem ist Entgeltdiskri-
    minierung kein individuelles Problem, sondern ein ge-
    sellschaftliches Problem. Nehmen Sie das endlich zur
    Kenntnis!


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Der vierte Punkt liegt mir besonders am Herzen.
    Frauen brauchen gerechte Löhne, aber sie brauchen auch
    soziale Sicherheit. Sie sind häufig von Befristungen be-
    troffen. Die Folgen sind allseits bekannt: Unsicherheit,
    fehlende Lebensplanung, wenig Weiterbildung und Ar-
    beitslosigkeit. Vor allem erhalten befristet Beschäftigte
    auch noch deutlich weniger Lohn. Deshalb wollen wir
    die sachgrundlose Befristung abschaffen. Im Koalitions-
    vertrag wird das Thema mit keinem einzigen Wort er-
    wähnt. Ich muss das immer und immer wieder sagen;
    denn hier fehlt der Großen Koalition jegliche Empathie,
    und das ist nicht akzeptabel.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Sehr geehrte Regierungsfraktionen, die Zahlen sind
    doch allseits bekannt: Abteilungsleiterinnen mit Hoch-
    schulabschluss erhalten im Schnitt 3 700 Euro, Männer in
    derselben Position 5 200 Euro, das sind satte 1 500 Euro





    Beate Müller-Gemmeke


    (A) (C)



    (D)(B)

    mehr. Entgeltdiskriminierung ist also kein Nischenpro-
    blem der klassischen Frauenberufe. Die Physikerin ver-
    dient weniger als ihr männlicher Kollege. Ebenso wird
    die frauendominierte Pflege schlechter bezahlt als an-
    dere gleichwertige Tätigkeiten. Es ist wirklich an der
    Zeit, dass Frauen für das, was sie leisten, gerecht bezahlt
    werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es liegen vielfältige Vorschläge auf dem Tisch. Geben
    Sie sich einen Ruck! Notwendig sind gesetzliche Rege-
    lungen; denn es muss endlich Schluss damit sein, dass es
    Arbeit von Frauen zum Schnäppchenpreis gibt. Schalten
    Sie nach den heutigen Beileidsbekundungen also nicht
    wieder in den Ruhemodus bis zum siebten Equal Pay
    Day.

    „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – so ist übrigens
    ein Flugblatt der SPD überschrieben. Unten steht groß
    und fett: „Andere reden über Frauenpolitik – die SPD
    handelt“. Wir nehmen Sie beim Wort.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Machen wir auch!)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Sabine Weiss,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sabine Weiss


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Eingangs eine kleine Anmer-
    kung: Ich bin mir relativ sicher, dass eine ganze Menge
    Kolleginnen und Kollegen bei diesem Tagesordnungs-
    punkt gerne hier sitzen und zuhören würden. Ich weiß,
    dass ganz viele jetzt draußen am Brandenburger Tor sind
    und im Rahmen der Kundgebung ihre Unterstützung für
    das Anliegen bekunden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Verehrte Kollegin Müller-Gemmeke, ja, es ist tatsäch-
    lich unfassbar – das sehen auch wir so –, dass wir im
    Jahr 2014 immer noch über eine Lohndifferenz von
    22 Prozent zwischen Männern und Frauen sprechen, und
    das sechs Jahre nach Einführung des Equal Pay Day.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tun Sie doch was!)


    – Ganz ruhig, ganz gelassen. Dazu komme ich gleich.
    Wir werden etwas tun. – Das ist in Zeiten, in denen
    Frauen mindestens so gut ausgebildet sind wie Männer,
    einfach nicht zu glauben.

    Die Gründe für diese Entgeltungleichheit sind vielfäl-
    tig und daher schwierig zu bekämpfen: Berufswahl, län-
    gere Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeitarbeit wegen
    der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen An-
    gehörigen, geringere Entlohnung in frauentypischen Be-
    rufen – die Liste der Gründe ist eben lang, und die
    Gründe können nicht einfach in Schwarz und Weiß dif-
    ferenziert werden.


    (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Macht auch niemand!)


    Ganz wichtig: Weniger Erwerbseinkommen führt zu
    weniger Rente. So einfach diese Gleichung ist, so gra-
    vierend sind die Folgen für die Frauen. Die Rentenlücke
    zwischen Männern und Frauen beträgt fast 60 Prozent.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Skandal!)


    – Richtig.

    Wir haben, Frau Müller-Gemmeke, der Lohndifferenz
    zwischen Männern und Frauen den Kampf angesagt:
    Ausbau der Betreuung, Aufwertung sozialer Berufe,


    (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn?)


    Unterstützung von Unternehmen bei der Betreuung, He-
    ranführen von Mädchen an typische Männerberufe, ver-
    besserte Mütterrente und, und, und; ein ganzes Maßnah-
    menbündel nehmen wir in die Hand, um die vielfältigen
    Gründe zu beseitigen. Das sind eben keine blumigen An-
    kündigungen, Frau Kollegin Müller-Gemmeke. Wir ha-
    ben in den Koalitionsverhandlungen stundenlang mit
    viel Empathie – auch die wollten Sie uns absprechen –
    darüber diskutiert und sind zu diesen Ergebnissen ge-
    kommen. Wir wollen zeitnah einen Anspruch auf Rück-
    kehr von Teilzeit in Vollzeit schaffen, damit diejenigen,
    die familienbedingt zeitweilig weniger arbeiten möchten
    oder müssen, nicht in der Teilzeitfalle landen.

    Auch einen individuellen Auskunftsanspruch werden
    wir festlegen, um mehr Transparenz bei der Entlohnung
    zu erreichen.


    (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Transparenz reicht aber nicht aus!)


    Das alles sind nach unserer festen Überzeugung zielfüh-
    rende Maßnahmen, die wir im Kampf um mehr Entgelt-
    gleichheit brauchen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Neben den politischen und gesetzlichen Möglichkeiten
    ist jedoch auch ein Umdenken in unseren Unternehmen
    nötig, um diese Ungerechtigkeit endlich zu beenden.

    Das wahre Leben ist aber dies: Jedes Paar trifft indivi-
    duelle Lebensentscheidungen. „Tritt ein Partner für die
    Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen be-
    ruflich kürzer oder nicht?“, das ist eine Frage, die in den
    meisten Beziehungen irgendwann diskutiert wird. In
    diese persönlichen Entscheidungen hat sich der Staat
    nicht einzumischen; denn das geht ihn nichts an.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich akzeptiere und befürworte es, wenn Familien zu dem
    Schluss kommen, dass ein Partner familienbedingt kurz-
    fristig oder dauerhaft auf ein Erwerbseinkommen ver-





    Sabine Weiss (Wesel I)



    (A) (C)



    (D)(B)

    zichtet. Das ist ihr gutes Recht und ihre ureigenste Ent-
    scheidung. Ich akzeptiere aber nicht, dass Familien zu
    dem Schluss kommen müssen, dass sie keine andere
    Wahl haben, weil sie ihre Kinder oder andere Angehö-
    rige versorgen müssen.


    (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt aber nicht wirklich das Thema der heutigen Debatte!)


    Frauen bekommen aber nun einmal die Kinder, und da-
    ran wird auch der medizinische und technische Fort-
    schritt in den nächsten Jahrzehnten nichts ändern.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Mal sehen!)


    Frauen werden leider häufig für das Kinderkriegen oder
    die Pflege ihrer Angehörigen und die damit in der Regel
    verbundene berufliche Auszeit bestraft, und das ist nicht
    richtig.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Sie haben es gerade gesagt, Frau Müller-Gemmeke:
    Bei Berufen mit einem deutlich niedrigeren Erwerbsein-
    kommen handelt es sich vielfach, wenn auch nicht nur,
    um typische Frauenberufe. Heute stand im Übrigen in
    der Zeitung, dass der Unterschied bei Steuerberatern am
    größten ist: Die Frauen erzielen im Schnitt nur 56 Pro-
    zent des Bruttogehalts der Männer.

    Es gibt allerdings eine Ausnahme, die wir heute auch
    einmal erwähnen sollten: Bei den Postboten liegen die
    Frauen tatsächlich mit rund 100 Euro vorne.


    (Cornelia Möhring [DIE LINKE]: Na super!)


    Es wäre toll, wenn wir das demnächst auch in vielen an-
    deren Bereichen vorweisen könnten.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Eine Lohndifferenz von 22 Prozent ist nicht hinnehm-
    bar; aber noch weniger ist für mich die Lohndifferenz
    von 7 Prozent hinnehmbar, die auch dann bleibt, wenn
    man Kriterien wie Arbeitszeit, Berufswahl oder Er-
    werbsunterbrechungen berücksichtigt. An diese Proble-
    matik müssen und werden wir schnell und konsequent
    herangehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich stimme nicht mit allen Forderungen im Antrag der
    Grünen überein. Wir lehnen zum Beispiel, weil Sie, Frau
    Müller-Gemmeke, es erwähnt haben, ein Verbandsklage-
    recht und die Abschaffung der sachgrundlosen Befris-
    tung ab.


    (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre aber richtig!)


    Dennoch sollten wir den heutigen Tag zum Anlass neh-
    men, gemeinsam Lösungen zu finden, um diese Unge-
    rechtigkeit endlich zu beenden. Dann können wir den
    Equal Pay Day entweder am 1. Januar begehen, oder wir
    verzichten darauf, weil wir ihn dann überhaupt nicht
    mehr brauchen.
    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)