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    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ralf Kapschack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ei-

    nen herzlichen Gruß auch an die Besucher auf der Zu-
    schauertribüne.

    Wer hätte das gedacht? Wer hätte vor einem Jahr ge-
    dacht, dass wir uns heute über die Höhe des Mindest-
    lohns streiten, aber nicht mehr über seine Notwendig-
    keit?


    (Beifall bei der SPD)


    Wir reden heute über das Wie, aber nicht mehr über das
    Ob. Dass die Bundesregierung jetzt einen gesetzlichen
    Mindestlohn auf den Weg bringt, ist das Verdienst der
    SPD.


    (Beifall bei der SPD)


    Ohne diese Verabredung hätte es keine Koalition mit der
    CDU/CSU gegeben; das ist völlig klar. Ich sage auch
    ganz persönlich: Für mich war das ein zentrales Ar-
    gument, um in meiner Partei für die Zustimmung zum
    Koalitionsvertrag zu werben. Also, es ist mittlerweile
    weitgehender Konsens in diesem Haus, dass wir einen
    gesetzlichen Mindestlohn brauchen. Ich gestehe: Ich
    finde das großartig.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Albert Weiler [CDU/CSU])


    Ich weiß allerdings, dass bei dem einen oder anderen
    Mitglied unseres Lebensabschnittspartners die Begeiste-
    rung noch, sagen wir einmal, steigerungsfähig ist. Aber
    da leisten wir gerne Motivationshilfe, und wir geben
    auch gerne Tipps für Entspannungsübungen.


    (Heiterkeit bei der SPD)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, jetzt
    zu Ihnen. Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass
    Sie diesen Antrag eingebracht haben, weil Sie Angst ha-
    ben, dass Ihnen das Thema abhanden kommt, weil wir
    jetzt konkret handeln.





    Ralf Kapschack


    (A) (C)



    (D)(B)


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Wir haben es seit 18 Jahren!)


    Ich will Ihren Beitrag zu der Debatte überhaupt nicht
    kleinreden, aber wir müssen doch sagen, wie es ist. Sie
    haben im Oktober die Einführung eines gesetzlichen
    Mindestlohns von 8,50 Euro gefordert.


    (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das war der Bundesratsantrag!)


    – Moment! – Sie haben – das ist richtig – gesagt, das sei
    eigentlich zu niedrig, aber Sie haben auch gesagt, als
    Einstieg, als erster Schritt sei es richtig. Diesen ersten
    Schritt machen wir jetzt, nicht mehr und nicht weniger.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie können uns doch nicht ernsthaft erzählen, Herr
    Ernst, dass sich die Datenlage seit Oktober grundlegend
    geändert habe – Sie sollten in Ihrer eigenen Argumenta-
    tion schon stringent bleiben –, es sei denn, es handelte
    sich im Oktober und auch jetzt um reine Showveranstal-
    tungen. Aber gerade Ihnen, Herr Ernst, will ich das nun
    überhaupt nicht unterstellen.


    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Beifall des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])


    Wir machen jetzt den ersten Schritt. Dass es in den
    nächsten Jahren eine deutliche Anpassung geben muss,
    ist doch völlig unbestritten. Wir sagen: Wer Vollzeit ar-
    beitet, muss von dem, was er am Monatsende auf dem
    Konto hat, auch leben können. Ich komme aus dem
    Ruhrgebiet. Von dort stammt ja die Lebensweisheit:
    „Grau ist alle Theorie – entscheidend ist auf’m Platz.“


    (Mark Helfrich [CDU/CSU]: Richtig!)


    Der Platz, das ist die Lebenswirklichkeit der Menschen.
    Mehr als 4 Millionen werden vom Mindestlohn, so wie
    ihn die Bundesarbeitsministerin auf den Weg gebracht
    hat, profitieren. Das ist eine ganz konkrete Verbesserung
    der Lebenswirklichkeit vieler Menschen.

    Das hat auch etwas mit Würde und Gerechtigkeit zu
    tun. Mit dem Mindestlohn stellen wir sicher, dass Ar-
    beitnehmerinnen und Arbeitnehmer die nötige Anerken-
    nung für ihre Arbeit bekommen. 8,50 Euro sind nicht
    das Paradies, das behauptet niemand. Der nordrhein-
    westfälische Arbeits- und Sozialminister Guntram
    Schneider hat einmal gesagt: 8,50 Euro, das ist so etwas
    wie Hartz IV de luxe. – Ich glaube, das trifft es ganz gut.

    Für meinen Wahlkreis – ich komme aus dem Ruhrge-
    biet; ich habe es schon gesagt – hat Verdi ermittelt, dass
    mehr als 30 000 Beschäftigte einen Stundenverdienst
    von unter 8,50 Euro haben. Mehr als 11 000 Beschäf-
    tigte haben einen Stundenverdienst, der unter 6,50 Euro
    liegt. Sie alle werden von unserem Gesetz profitieren.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    6,50 Euro, das verdienen zum Beispiel die Taxifahrer in
    meiner Heimatstadt; um es einmal ganz konkret zu ma-
    chen.

    Ein gesetzlicher Mindestlohn hilft aber nicht nur Ar-
    beitnehmerinnen und Arbeitnehmern – das ist schon an-
    gesprochen worden –, er hilft auch, um Unternehmen
    vor Wettbewerb mit Lohndumping zu schützen. Ein
    Mindestlohn in Deutschland, allgemeinverbindlich und
    flächendeckend, stärkt die Tarifverträge; das erleben wir
    gerade.

    Bei allem Respekt vor der Tarifautonomie: Wenn Ta-
    rifpartner dauerhaft nicht in der Lage sind, eine Entloh-
    nung zustande zu bringen, die deutlich über dem Exis-
    tenzminimum liegt, dann ist der Gesetzgeber gefordert,
    das sicherzustellen, und das machen wir jetzt.


    (Beifall bei der SPD)


    Jede lange Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Der
    erste Schritt, den wir mit 8,50 Euro Mindestlohn jetzt
    gehen, reicht Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von
    der Linken, nicht; das verstehe ich sogar. Aber er ist ein
    Riesenschritt. Das zeigt sich, wenn ich mir die Diskus-
    sion der letzten Jahre anschaue und wenn ich mir an-
    schaue, wo jetzt an allen Ecken und Enden noch gebohrt
    und gedrückt wird, um das Konzept des flächendecken-
    den gesetzlichen Mindestlohns zu durchlöchern.

    Der renommierte Arbeitsmarktforscher Gerhard
    Bosch hat den vorgesehenen Mindestlohn „eine der
    größten Sozialreformen der Nachkriegszeit“ genannt.
    Ich will ihm da nicht widersprechen.

    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kapschack. – Das war

auch Ihre erste Rede. Auch Ihnen ganz herzlichen
Glückwunsch von allen hier im Hause.


(Beifall)


Nächster Redner in der Debatte ist Kollege Mark
Helfrich, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Mark Helfrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin!

    Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kol-
    legen! Im November letzten Jahres bin ich als neu-
    gewählter Abgeordneter hier schon einmal Ohren- und
    Augenzeuge einer taktisch motivierten Debatte zum
    Mindestlohn geworden. Damals ging es um den Gesetz-
    entwurf der Linken zur sofortigen Einführung eines
    Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Damals reich-
    ten Ihnen 8,50 Euro, um die SPD als GroKo-Partner hier
    in diesem Plenum vorzuführen.

    Heute brauchen Sie hingegen 10 Euro, um sich hier
    im Haus als die sozialere Alternative profilieren zu kön-
    nen. Ein solches Verhalten zeigt, dass wir als CDU/CSU





    Mark Helfrich


    (A) (C)



    (D)(B)

    zu Recht immer darauf bestanden haben, dass die Lohn-
    festsetzung nicht durch die Politik zu erfolgen hat. Die
    Entlohnung von Menschen taugt schlicht und ergreifend
    nicht für polittaktische Spielchen. Genau das ist es, was
    Sie uns hier heute liefern und den Menschen in diesem
    Land antun.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Was Sie uns liefern!)


    Es geht um viel zu viel. Es geht mit Sicherheit nicht
    um – wenn ich die Worte der Kritiker des Mindestlohns
    zitiere – den Untergang des Abendlandes, aber es geht
    um die berechtigten Hoffnungen und Anliegen von Mil-
    lionen von Menschen und darum, dass wir diese Hoff-
    nungen am Ende des Tages auch erfüllen können.

    Wer hart arbeitet, der muss auch ordentlich bezahlt
    werden. – Für eine solche Aussage werden Sie auf jeder
    CDU- oder CSU-Versammlung in dieser Republik eine
    Mehrheit finden; Sie werden ehrlichen Applaus dafür er-
    halten. Da sind wir alle beieinander. Wir sind aber nicht
    beieinander, wenn es darum geht, die Augen vor der
    Realität zu verschließen. Ihr Antrag zeugt meines Erach-
    tens von Realitätsverlust.

    Fakt ist, dass bereits ein Mindeststundenlohn von
    8,50 Euro in bestimmten Branchen und Regionen dieser
    Republik zu Verwerfungen am Arbeitsmarkt führen
    kann. Die derzeitige konjunkturelle Hochphase und die
    günstige Situation am Arbeitsmarkt erlauben es uns
    – zusammen mit der Übergangsphase 2015/2016 –, diese
    Verwerfungen in den Griff zu bekommen und den Min-
    destlohn zu einem Erfolg zu machen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Was ist jetzt Ihre Antwort auf eine wirklich ge-
    schichtsträchtige Sozialreform, den flächendeckenden
    gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde? Sie
    satteln obendrauf und kommen mit einer Forderung nach
    einem Mindeststundenlohn von 10 Euro um die Ecke. Es
    ist keine Kunst, sozial zu sein, wenn ein anderer zahlt,
    meine sehr geehrten Damen und Herren von der Links-
    fraktion. Sie verkennen, dass es bei dem Mindestlohn
    auch immer eine Finanzierungsseite gibt. Sie brauchen
    keine Angst zu haben: Ich werde hier heute nicht singen
    – die Karnevalszeit ist vorbei –, aber trotzdem die Frage
    stellen: Wer soll das bezahlen?


    (Lachen des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])


    Die Menschen in diesem Land haben große Sympa-
    thien für gerechte Löhne und auch für den Mindestlohn
    – das zeigen alle Umfragen –, aber sie haben am Ende
    des Tages auch Verantwortung für ihr persönliches
    Haushaltsbudget. Wenn wir bei der Höhe des Mindest-
    lohns übertreiben, dann werden wir massive Ausweich-
    bewegungen erleben: Es werden weniger Blumensträuße
    gekauft. Die Haare werden häufiger auf Basis der Nach-
    barschaftshilfe geschnitten. Zeitungsabos werden schlicht
    und ergreifend gekündigt. Unternehmen, die Löhne ober-
    halb des Mindestlohns zahlen, werden im Lohngefüge
    entsprechend stärker unter Druck geraten. Es werden
    stärkere Rationalisierungsbemühungen in den Unterneh-
    men entstehen. Auch die Missbrauchsanfälligkeit wird
    steigen. Es wird mehr unbezahlte Überstunden geben.
    Da muss man dann nachkontrollieren; Sie haben vorhin
    skizziert, wie Ihre Vorstellung dazu ist. Ich glaube, wir
    hätten dann am Ende des Tages den Beschäftigten in die-
    sen Branchen einen sozialen Bärendienst erwiesen, und
    das kann keiner wollen.

    Wenn wir den Mindestlohn hingegen richtig – das soll
    heißen: moderat – justieren – das kann in diesem Zusam-
    menhang genau übersetzt werden mit: 8,50 Euro –, dann
    werden viele profitieren: die Beschäftigten von höheren
    Löhnen, die Unternehmen von fairem Wettbewerb – der
    Wettbewerb wird dann nicht mehr über Lohndumping
    geführt – und nicht zuletzt die öffentlichen Haushalte da-
    durch, dass es weniger ergänzende Hartz-IV-Leistungen
    geben wird.

    Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass auch ich das
    Phänomen des Aufstockens in der Masse bedrückend
    finde, dass das aber nicht per se Ausdruck einer sozial
    kalten Gesellschaft ist, sondern im Gegenteil eine Errun-
    genschaft dieser Gesellschaft. Das ist etwas, was Sie völ-
    lig verkennen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Unsere Aufgabe ist jetzt, gemeinsam dafür Sorge zu
    tragen, dass es den Menschen in unserem Land konkret
    besser geht. Es wird nur besser gehen, wenn Wachstum
    und Beschäftigung nicht unter dem leiden, was wir be-
    schließen. Es darf nicht sein, dass durch die Einführung
    eines allgemeinen Mindestlohns Menschen ihre Arbeit
    verlieren bzw. andere nicht die Gelegenheit haben, aus
    der Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt zurückzukeh-
    ren.

    Sie sehen hier heute eine CDU, die in der Tradition
    Ludwig Erhards steht, die für soziale Marktwirtschaft
    einsteht, die sich auch ordnungspolitisch sehr weit be-
    wegt hat. Es sollte Ihnen in dieser Stunde etwas wert
    sein, dass Sie das hier so erleben. Wir sind als CDU/
    CSU nicht bereit, die arbeitsmarktpolitischen Erfolge
    der letzten Jahre leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Für so-
    zialpolitische Blütenträume stehen wir nicht zur Verfü-
    gung.

    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)