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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Daniela Kolbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Mit dem vorliegenden Referentenentwurf bin ich per-

    sönlich sehr zufrieden, weil wir keinerlei Ausnahmen
    bei Branchen haben.


    (Beifall bei der SPD)


    Die Ausnahmen sind darin aufgeführt. Das ist ein Rie-
    senpunkt. Wir haben bis auf die Gruppe der U 18, die
    Minderjährigen – worüber man diskutieren kann und
    wozu ich persönlich auch eine andere Auffassung
    habe –, keine Ausnahmen für Personengruppen vorgese-
    hen.
    Ich denke, dass wir damit einen sehr guten Kompro-
    miss gefunden haben, der dem überwiegenden Teil der
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen und auch
    keine Ausweichbewegungen zulassen wird.


    (Beifall bei der SPD)


    Es war uns ganz besonders wichtig, dass wir das flä-
    chendeckend regeln und keinen Flickenteppich schaffen
    und dass der überwiegende Teil der Menschen davon
    profitieren kann. Dafür kann ich Andrea Nahles – Sie
    kennen ja unsere Konstellation hier – ein Riesenkompli-
    ment aussprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist
    super.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich war gerade bei den neuen Bundesländern stehen
    geblieben. Jeder Dritte im Osten wird von der neuen Re-
    gelung profitieren. Deshalb werden wir damit auch einen
    großen Schritt dazu leisten, dass sich die Löhne in Ost
    und West und dadurch auch die Rentenwerte angleichen.

    Nach den gestern vorgelegten Zahlen gibt es immer
    noch einen Unterschied von etwa 8 Prozent zwischen
    den Renten in Ost und West. Wenn wir den Mindestlohn
    einführen, wird sich das weiter angleichen und auch ei-
    nen weiteren Politikansatz, den wir uns vorgenommen
    haben, wesentlich leichter machen. Wir wollen nämlich
    auch die Rentensysteme in Ost und West angleichen, und
    wir machen das jetzt ein ganzes Stück leichter.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Bis 2020! Das ist überfällig!)


    Der gesetzliche Mindestlohn wird klug eingeführt.
    Ich habe das eben schon erwähnt. Wir machen keine
    Branchenausnahmen. Im Gegenteil, mit den Branchen,
    bei denen es Probleme geben könnte, hat Frau Bundes-
    ministerin gesprochen und kluge Lösungen vereinbart,
    ohne jedoch Ausnahmen für Branchen hinzunehmen. Es
    gibt Branchen, in denen es Probleme geben kann, zum
    Beispiel im Taxigewerbe, weil sie die Preise nicht selber
    bestimmen können. Deswegen ist es klug, dass man ge-
    meinsam nach vernünftigen Lösungen sucht und sie
    dann auch findet.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Denn es ist auch für die Unternehmen richtig und
    wichtig, den Mindestlohn einzuführen, und zwar ohne
    Schlupflöcher. Gerade in Ostdeutschland leiden viele
    ehrliche Unternehmer darunter, dass es eine Schmutz-
    konkurrenz gibt, bei der nur mit Billiglöhnen konkurriert
    wird. Dem schieben wir jetzt endlich einen Riegel vor.

    Auch dass der Mindestlohn für alle Volljährigen gel-
    ten wird, ist sehr richtig. Denn wir wollen keine Aus-
    weichbewegungen. Wir wollen nicht, dass die jungen
    Menschen die Billigheimer der Nation werden und Un-
    ternehmen ihre Geschäftsmodelle entsprechend stricken
    und auf junge Erwachsene ausrichten. Wir wollen, dass
    junge Menschen eine Berufsausbildung machen bzw. ein
    Studium aufnehmen. Genau das ist auch der Fall: Die
    jungen Menschen gehen nach der Schule an die Uni-





    Daniela Kolbe


    (A) (C)



    (D)(B)

    versität oder in die berufliche Ausbildung, obwohl sie in
    vielen Bereichen schon jetzt beim Jobben mehr als
    8,50 Euro bekommen können. Trotzdem machen sie die
    Ausbildung oder studieren, obwohl sie auch als Unge-
    lernte jobben könnten.

    Warum machen sie das? Ungelernt will doch in die-
    sem Land nun wirklich niemand sein. Das ist auch gut
    so. Das sollten wir unterstützen. Wir wollen das mit Ju-
    gendarbeitsagenturen tun, die jungen Menschen dabei
    helfen, einen Ausbildungsplatz zu finden und Betreuung
    aus einer Hand zu bekommen. Auch da hat die Große
    Koalition genau den richtigen Ansatz.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Zum Schluss. Herzlichen Dank an die Linke, dass wir
    heute über dieses wichtige Thema reden können. Ich
    freue mich schon auf den Gesetzgebungsprozess. Ich
    freue mich, ehrlich gesagt, auch riesig auf Silvester;
    denn ab dann wird es für sehr viele Menschen eine Ver-
    besserung geben. Sogar bis dorthin wird es Verbesserun-
    gen geben. Wenn man sich die Tarifentwicklung an-
    schaut, dann stellt man fest, dass es schon in vielen
    Branchen in die richtige Richtung geht, nämlich nach
    oben, in Richtung 8,50 Euro, und das ist auch gut so.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Nächster Redner für die CDU/CSU ist der Kollege

Kai Whittaker.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai Whittaker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem

    heute schon so viele Gedichte hier vorgetragen wurden,
    möchte ich dem nicht nachstehen:

    Wir wandern in der Frühlingszeit
    Und tanzen Ringelreihen.
    Es blüht die ganze Welt
    Und keiner ist alleine.

    Das war extra für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen
    von der Linksfraktion.


    (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Das ist aber nett!)


    Zum heutigen UNESCO-Welttag der Poesie schien mir
    ein Frühlingsgedicht die passende Antwort auf Ihren ly-
    rischen Antrag zum Mindestlohn zu sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Dieser Antrag reiht sich in Ihre märchenhaften Forde-
    rungen zur Mütterrente und zur Rente mit 60 ein. Erst
    wollten Sie die Mütterrente gar nicht.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das stimmt nicht!)

    Dann, nachdem wir sie beschlossen haben, geht sie Ih-
    nen natürlich nicht weit genug. Die Rente mit 63 über-
    bieten Sie durch die Rente mit 60, verschweigen aber die
    höheren Kosten. Nun also ein Mindestlohn von 10 Euro.


    (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Wir hatten einmal die Rente mit 60!)


    Schauen wir uns Ihren Antrag einmal ernsthaft an. Sie
    fordern drei Dinge: Erstens wollen Sie einen Mindest-
    lohn von 10 Euro. Zweitens soll dieser Mindestlohn der
    Lohnentwicklung angepasst werden. Drittens soll der
    Mindestlohn für jedes Arbeitsverhältnis gelten. Die ei-
    gentliche Frage heute ist doch: Sind 8,50 Euro genug
    oder nicht? Sie sagen immer wieder, dass es außer bei
    uns in Deutschland in ganz Europa Mindestlöhne gibt.
    Das ist aber nicht die ganze Wahrheit; denn was zählt
    – das ist eine kleine VWL-Nachhilfe für die Kollegen
    Ernst und Krellmann –,


    (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Für Ihre erste Rede ist das eine Frechheit!)


    ist der effektive Mindestlohn, also das Verhältnis von
    Mindestlohn zu den mittleren Einkommen. Dieser liegt
    in Luxemburg, wo man den höchsten Mindestlohn zahlt,
    bei lediglich 42 Prozent. Mit einem Mindestlohn von
    10 Euro läge aber dieser Wert bei uns in Deutschland bei
    über 70 Prozent, der höchste weltweit. Damit schaden
    Sie der deutschen Wirtschaft.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die Unternehmer in Ihren eigenen Reihen können da-
    von schon ein Lied singen. Ihre Bundestagskollegin
    Kerstin Kassner betreibt eine kleine Pension auf der In-
    sel Rügen. Bedauerlicherweise musste sie im Wahl-
    kampf einräumen, dass sie einen Mindestlohn von
    10 Euro nicht zahlen kann. Gerne würde sie mehr geben.
    Aber leider, leider sind die Einnahmen zu gering. So
    stand es zumindest im Focus. Wenn Ihnen schon Ihre
    Unternehmer suspekt sind, dann hören Sie doch wenigs-
    tens auf die Gewerkschaften. In Ihrem Antrag verweisen
    Sie aber lediglich auf die NGG, die Saar-Arbeitskammer
    und Verdi, die mehr als 8,50 Euro fordern. Schön wäre
    es aber, wenn Sie auch darauf hinweisen würden, dass
    der DGB, die IG Bergbau und die IG Metall mit
    8,50 Euro einverstanden sind.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Aber offensichtlich sind Ihnen selbst diese Gewerk-
    schaften zu neoliberal. Deshalb wollen Sie diese auch
    gleich an die Kandare nehmen. Ich zitiere aus der Märki-
    schen Allgemeinen von letzter Woche: „Die Gewerk-
    schaften sind für höhere Löhne da und basta.“ Es gehe
    überhaupt nicht, dass „Gewerkschafter als politische
    Lohndrücker unterwegs sind“. Das klingt ja richtig trot-
    zig. Ihr Parteichef Bernd Riexinger macht anscheindend
    keinen Hehl daraus, was er von unabhängigen Gewerk-
    schaften hält.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)






    Kai Whittaker


    (A) (C)



    (D)(B)

    Im alten Griechenland wusste aber schon Sophokles:
    Im Unglück ist der Trotz nicht förderlich. Gleich zwei-
    mal befolgen Sie dieses Sprichwort nicht. In Ihrem
    Antrag fordern Sie, dass sich der Mindestlohn der Lohn-
    entwicklung anpassen muss. Wenn ich mir aber Ihre Par-
    teitagsbeschlüsse anschaue, komme ich zu einem ganz
    anderen Ergebnis.

    Mit immer höheren Mindestlohnforderungen kom-
    pensieren Sie Ihre schrumpfenden Wahlergebnisse.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    2006 haben Sie 8 Euro gefordert, 2010 haben Sie bereits
    10 Euro gefordert, und für 2017 stellen Sie 12 Euro in
    Aussicht. Das ist eine Steigerung von 50 Prozent in elf
    Jahren. Nennen Sie mir einen einzigen Arbeitnehmer in
    diesem Land, der auch nur ansatzweise eine solche
    Lohnsteigerung zu verzeichnen hatte.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN)


    In Wahrheit wollen Sie doch einen politischen Min-
    destlohn. Das ist mit uns nicht zu machen. Der Mindest-
    lohn muss von der wirtschaftlichen Lage abhängig sein.
    Da sind wir uns in der Großen Koalition absolut einig.
    Deshalb definieren wir Leitplanken für die Entwicklung
    des Mindestlohns.

    In Ihrer dritten Forderung wollen Sie den Mindest-
    lohn für alle Beschäftigten gelten lassen. Genau da zeigt
    sich der fundamentale Unterschied zwischen Ihnen und
    uns. Der Mindestlohn ist kein verteilungspolitisches All-
    heilmittel. Er soll für fairen Wettbewerb und faire Löhne
    sorgen. Fair heißt aber nicht gleich. Sie wollen alle Men-
    schen gleichmachen. Für uns aber ist jeder Mensch ein-
    zigartig. Daher ist es unsere Pflicht, allen Menschen den
    Weg in den Arbeitsmarkt offenzuhalten, auch jungen Er-
    wachsenen und Langzeitarbeitslosen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Deshalb halten wir die geplanten Ausnahmen für sinn-
    voll. Die Bürger verlassen sich darauf, dass wir nicht
    stupide Parteiprogramme umsetzen, sondern dass wir für
    sie arbeiten und nachdenken. Darum haben sie uns als
    Große Koalition in die Regierung gewählt und nicht Sie.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Sie haben Sie doch nicht als Große Koalition gewählt!)


    Zum Schluss, Herr Präsident, möchte ich meinen Kol-
    legen aus der Linksfraktion aber doch noch etwas Hoff-
    nung machen.


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Jetzt bin ich aber gespannt!)


    Sie sollen nicht den Eindruck haben, dass wir nicht auch
    von Ihnen lernen können.


    (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Mir kommen die Tränen!)


    Ihr großer Vorsitzender Gregor Gysi


    (Albert Weiler [CDU/CSU]: Der nicht da ist!)

    hat einmal gesagt: Ich bin eh kein Freund des Tolerie-
    rens. Entweder man sagt richtig Ja, oder man sagt richtig
    Nein. – Wir in der Großen Koalition sagen zu Ihrem An-
    trag richtig Nein.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)