Plenarprotokoll 18/24
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            24. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 21. März 2014
            I n h a l t :
            Tagesordnungspunkt 16:
            a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer,
            Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
            Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo-
            chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der SPD: EU-
            Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die
            entwicklungspolitische Partnerschaft
            Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Abgeordneten Niema Movassat, Heike
            Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an
            Gerechtigkeit und Frieden ausrichten
            Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B
            Dr. Gerd Müller, Bundesminister
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C
            Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B
            Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A
            Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A
            Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D
            Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C
            Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C
            Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D
            Tagesordnungspunkt 17:
            Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann,
            Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro
            Stunde einführen
            Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D
            Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D
            Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B
            Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D
            Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C
            Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C
            Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D
            Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D
            Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B
            Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B
            Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C
            Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D
            Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014
            Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A
            Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C
            Tagesordnungspunkt 18:
            Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem-
            meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang
            Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher
            beschäftigen
            Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A
            Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B
            Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C
            Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C
            Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D
            Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B
            Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A
            Anlage 2
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891
            (A) (C)
            (D)(B)
            24. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 21. März 2014
            Beginn: 9.01 Uhr
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (D)
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014
        Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 21.03.2014
        Becker, Dirk SPD 21.03.2014
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014
        Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014
        Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014
        Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014
        Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014
        Groß, Michael SPD 21.03.2014
        Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014
        Held, Marcus SPD 21.03.2014
        Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014
        Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014
        Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014
        Dr. Middelberg,
        Mathias
        CDU/CSU 21.03.2014
        Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014
        Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Poß, Joachim SPD 21.03.2014
        Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014
        Anlage 2
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März
        2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
        stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge-
        setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014
        (Beitragssatzgesetz 2014)
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes
        – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu-
        ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge-
        setz – 14. SGB V-ÄndG)
        Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014
        Schieder (Schwandorf),
        Marianne
        SPD 21.03.2014
        Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014
        Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014
        Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014
        Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014
        Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014
        Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014
        Widmann-Mauz,
        Annette
        CDU/CSU 21.03.2014
        Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.03.2014
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent-
        schließung gefasst:
        1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge-
        setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz-
        buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen
        arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um-
        gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der
        Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar-
        mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben.
        2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung
        der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be-
        standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei-
        mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu
        hohen methodischen und administrativen Aufwand
        sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als
        auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das
        Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge-
        sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für
        die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla-
        nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre
        Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen-
        bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass
        die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in
        wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann
        einem preissenkenden Generika- beziehungsweise
        Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden.
        3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge-
        sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei-
        mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah-
        ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines
        Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V
        bereits im Stadium der Preisverhandlung nach
        § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun-
        desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte
        Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma-
        zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro-
        dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf
        weiter fortwirken würde.
        4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere
        gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um-
        stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis-
        moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma-
        zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009
        eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge-
        jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des
        Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach
        Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re-
        ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge-
        werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens-
        haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von
        2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben.
        Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs-
        kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson-
        dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun-
        gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende
        Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver-
        änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach-
        gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam-
        menhang an den so genannten „Generationenvertrag“,
        nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be-
        standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der
        nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden
        müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis-
        moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un-
        ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität
        des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen
        beeinträchtigen.
        5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag
        vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung
        der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe-
        ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher
        Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand-
        lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des
        Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände-
        rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni-
        sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus.
        6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat-
        tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma-
        zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene
        Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe-
        renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn-
        ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich
        nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische
        Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits-
        system finanziell zu entlasten, und andererseits eine
        unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien-
        tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen
        Arzneimitteln.
        7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter-
        grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab-
        satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG
        erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der
        Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei-
        mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel-
        preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat
        wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich-
        tige Regelung kritisch begleiten.
        8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene
        jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab-
        schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab-
        schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen
        Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies
        lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz-
        lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob
        sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig
        aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei-
        mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma-
        zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche
        Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge-
        recht.
        9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die
        durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten
        Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom
        22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege-
        lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302
        Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän-
        gern.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945
        (A) (C)
        (D)(B)
        Begründung:
        Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten
        Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom
        22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus
        Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge-
        schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom-
        munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna-
        len Vertretungskörperschaften Tätige und für
        Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher-
        tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi-
        cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht
        als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter
        Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313
        Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt
        sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten-
        fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die
        Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier-
        ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung
        Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren-
        amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge-
        setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu-
        federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden.
        Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen
        Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti-
        gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent-
        schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä-
        tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese
        Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche-
        rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be-
        rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver-
        dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht
        den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an
        den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen
        Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti-
        gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu-
        verdienst dazu führen können, dass neben einer ge-
        gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der
        vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder
        eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer
        Betriebsrente verschoben werden muss.
        In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche
        BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des
        Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf-
        wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin-
        zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa-
        che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige
        Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates
        nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum
        Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung
        führte die damalige Bundesregierung unter anderem
        aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver-
        dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge-
        planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der-
        zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die
        Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die
        entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten
        hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen
        nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten
        dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen
        Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des
        Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein
        Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der
        Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge-
        zogene Rente künftig besser kombinierbar.
        Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs
        vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der
        17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom-
        men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
        SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie-
        rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo-
        genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen
        Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben
        in den Ruhestand zu verbessern.
        Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht
        zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine
        Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof-
        fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun-
        gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei
        den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi-
        cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über-
        gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung
        kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie-
        rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe-
        stand getroffen werden.
        – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset-
        zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge-
        ordnetengesetzes
        – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des
        Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
        – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
        des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014
        (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014)
        Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
        gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
        einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
        absehen:
        Finanzausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir-
        kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be-
        schäftigung
        Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir-
        kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be-
        schäftigung
        Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung –
        Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
        Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun-
        gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht)
        Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26
        1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014
        (A) (C)
        (B)
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
        Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
        ner Beratung abgesehen hat.
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 18/419 Nr. A.72
        Ratsdokument 11641/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.73
        Ratsdokument 11672/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.76
        Ratsdokument 14048/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.77
        Ratsdokument 15457/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.78
        Ratsdokument 16089/13
        Drucksache 18/544 Nr. A.28
        Ratsdokument 17869/13
        Drucksache 18/544 Nr. A.29
        Ratsdokument 17872/13
        Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
        Drucksache 18/642 Nr. A.8
        EP P7_TA-PROV(2014)0042
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 18/419 Nr. A.160
        Ratsdokument 11275/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.161
        Ratsdokument 12336/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.163
        Ratsdokument 12347/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.164
        Ratsdokument 12355/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.165
        Ratsdokument 12369/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.166
        Ratsdokument 12370/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.167
        Ratsdokument 12372/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.168
        Ratsdokument 12375/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.169
        Ratsdokument 12378/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.171
        Ratsdokument 13253/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.172
        Ratsdokument 13812/13
        (D)
        24. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 16 EU-Afrika-Gipfel
        TOP 17 Mindestlohn
        TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen
        Anlagen