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ID1802405700

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    506. Dank.\n: 1
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    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Vielen Dank. – Als nächstes spricht für die SPD die

    Kollegin Kerstin Griese.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Kerstin Griese
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Kollegin Pothmer, ich weiß zwar nicht, wie ich
das jetzt toppen kann, aber ich werde es versuchen.


(Heiterkeit – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wird es gefährlich! – Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])

– Lieber nicht? – Gut.

Ich möchte ein herzliches Dankeschön an die Frak-
tion Die Linke richten, da sie uns mit ihrem Antrag die
Gelegenheit gibt, dieses wichtige Thema schon so früh
zu diskutieren, und zwar in der Woche, in der von der
Regierungskoalition ein Gesetzentwurf auf den Weg ge-
bracht wird. Deshalb ist das ein guter Anlass.

Es ist ein wichtiges Thema und eine Herzensangele-
genheit für die SPD, einen gesetzlichen flächendecken-
den Mindestlohn durchzusetzen. Dafür haben wir im
Wahlkampf gekämpft. Das haben wir versprochen, und
das haben wir gehalten.


(Beifall bei der SPD)


Wir sind froh, dass wir diesen Mindestlohn gemein-
sam mit unserem Koalitionspartner, der CDU/CSU, und
– ich will das ausdrücklich erwähnen; denn das ist ein
großer Erfolg – auch gemeinsam mit den Gewerkschaf-
ten umsetzen und so unser Versprechen halten können.
Der Mindestlohn ist ein guter Schritt für viele Menschen
in unserem Land und auch ein Erfolg für unsere Ministe-
rin, die das so konsequent und so zielstrebig durchge-
setzt hat. Ein herzliches Dankeschön auch dorthin.


(Beifall bei der SPD)


Wir haben den Mindestlohn versprochen und halten
dieses Versprechen. Wir werden die Details in den
nächsten Wochen natürlich noch ausführlich beraten. Ich
will darauf hinweisen, dass der Mindestlohn ein großer
Fortschritt für die Menschen in unserem Land ist. Ich
habe nachgeschaut: Allein im Kreis Mettmann in Nord-
rhein-Westfalen, aus dem ich komme – das ist ein im
Durchschnitt wirtschaftsstarker Kreis –, werden etwa
50 000 Menschen positiv von der Entscheidung für ei-
nen Mindestlohn betroffen sein. In Nordrhein-Westfalen
werden es 1,3 Millionen Menschen und bundesweit 4 bis
6 Millionen Menschen sein, die jetzt endlich einen an-
ständigen Lohn für ihre Arbeit bekommen, auch wenn
das nur eine Untergrenze ist und gute Tarife, die darüber
liegen, natürlich noch besser sind.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU])


In erster Linie ist das ein Erfolg für die Menschen und
die Branchen, in denen sie arbeiten. Das gilt auch für
die, die in Minijobs arbeiten; denn dort wird viel Miss-
brauch betrieben. Gerade heute am Equal Pay Day will
ich sagen: Es ist auch ein Erfolg für die Frauen, die im-
mer noch in schlechter bezahlten Jobs arbeiten. Auch auf
sie wird sich der Mindestlohn positiv auswirken.


(Beifall bei der SPD)


Der Mindestlohn ist auch ein großer Fortschritt für
die Unternehmen, und zwar für die Unternehmen in un-
serem Land, die anständig zahlen. Denn er bringt mehr
Ordnung und mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Der
Mindestlohn bedeutet für die Unternehmen: Endlich gibt
es einen gerechten und fairen Wettbewerb und kein
Lohndumping mehr.

Die Koalition schlägt einen Mindestlohn von 8,50 Euro
vor. Ich wette: Wenn Sie nächstes Jahr mit einem ent-





Kerstin Griese


(A) (C)



(D)(B)

sprechenden Antrag kommen, Herr Ernst, dann schlagen
Sie 12 Euro vor. Das ist ja immer ein Überbietungswett-
bewerb.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir liegen mit den 8,50 Euro ganz richtig; das ist der
Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Wir lie-
gen im europäischen Vergleich genau zwischen Großbri-
tannien mit 7,63 Euro, Irland mit 8,65 Euro und den Nie-
derlanden mit 9,10 Euro. Ich glaube, das ist ein guter
und vernünftiger Vorschlag. Ein reiner Überbietungs-
wettbewerb hilft weder den Menschen noch dem Ar-
beitsmarkt.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Wir schlagen vor, dass künftig – der Kollege
Schiewerling hat es schon gesagt – eine Kommission der
Tarifpartner, die paritätisch besetzt ist, also mit Vertre-
tern des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bun-
desvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
über die weitere Entwicklung des Mindestlohns be-
schließt. Das machen wir deshalb, weil wir die Tarif-
autonomie und die Tarifpartner stärken wollen. Wir wol-
len nicht weiter im Parlament über den Mindestlohn
entscheiden, sondern wir wollen, dass die Tarifpartner
dies tun.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Wissenschaft?)


Es ist eine gute und kluge Lösung, die wir vorschlagen.
Wir wollen, dass es keine politische Festsetzung gibt,
sondern eine Festsetzung vonseiten der Tarifpartner.

Wie überhaupt das Ziel unseres Gesetzentwurfs ja die
Stärkung der Tarifautonomie ist. Deshalb haben wir eine
Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Ich muss
sagen: Ich kann nicht verstehen, warum Sie sich darüber
so aufregen;


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil es ungerecht ist!)


denn die Übergangsfrist bedeutet doch, dass es endlich
in mehr Branchen eine Tarifgebundenheit geben wird.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


In der Fleischbranche haben wir das doch gesehen.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht darum, was die Menschen im Portemonnaie haben!)


Wenn es nicht aufgrund der Mindestlohndebatte Druck
gegeben hätte, hätte die Fleischbranche sich doch gar
nicht bewegt. Jetzt gilt für sie ein Tarifvertrag, und sie
wurde in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenom-
men. Der Mindestlohn soll schrittweise auf 8,75 Euro
pro Stunde steigen – immerhin. Mit dieser Übergangs-
frist wollen wir auch und gerade die Branchen, in denen
es noch keine Tarifgebundenheit gibt, auffordern und un-
terstützen, einen Tarifvertrag abzuschließen; denn darin
wird natürlich noch viel mehr geregelt als nur die Lohn-
höhe. Deshalb ist das eine gute Sache.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will ausdrücklich sagen: Wichtig ist, dass wir im
Vorfeld der Erarbeitung unseres Gesetzentwurfes einen
Branchendialog geführt haben. Wir haben im Koalitions-
vertrag festgehalten, dass es mit den Branchen, die vom
Mindestlohn betroffen sein werden, einen Dialog geben
wird. Wir alle haben in diesen Gesprächen viel gelernt.
Ich finde, es ist vorbildlich, dass man vorher so intensiv
mit den Branchen berät.

Die Gespräche haben eines gezeigt: Es gibt ganz
unterschiedlich gelagerte Probleme. Manchmal ist die
unterschiedliche Bezahlung ein Ost-West-Problem.
Manchmal gibt es Probleme – etwa im Taxigewerbe –,
die man gar nicht über den Mindestlohn, sondern nur
über Entscheidungen in den Kommunen lösen kann. Oft
geht es auch um ganz konkrete Probleme, die man durch
begleitende Maßnahmen lösen kann. Das Ergebnis ist
– das ist ein großer Erfolg unseres Vorschlags für einen
gesetzlichen Mindestlohn –, dass wir keine einzige
Branche ausnehmen werden.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU])


Das ist auch deshalb wichtig, weil so kein Missbrauch
betrieben werden kann. Wir werden den Branchen, die
Probleme haben, beim Übergang helfen. Dann wird es
diesen Mindestlohn geben.

Ich bin froh, dass der Mindestlohn zum 1. Januar
2015 kommt, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar
2017. Dann wird es den Mindestlohn für alle geben: flä-
chendeckend und gesetzlich, beginnend bei 8,50 Euro
pro Stunde. Danach werden die Tarifpartner über die
weitere Entwicklung entscheiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten, was wir
versprechen. Das ist gut für die Menschen, gut für die
Arbeitsplätze und gut für die Wirtschaft in unserem
Land. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und
ganz besonders auf die Umsetzung dieses Mindestlohns.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Vielen Dank, Frau Kollegin Griese, auch für die prä-

    zise Einhaltung der Redezeit.


    (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD])


    Ich erteile jetzt der Kollegin Jutta Krellmann, Die
    Linke, das Wort.


    (Beifall bei der LINKEN)