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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Schiewerling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Kollege Ernst, die Bundesagentur für Arbeit hat

    mit ihren Zahlen völlig recht. Sie müssen aber die wei-
    tere Analyse lesen. Unter den 740 000 befinden sich
    auch Menschen, die nicht alleinstehend sind, sondern in
    einem Familien- oder einem anderen Lebensverbund le-
    ben und deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre vier-
    oder fünfköpfige Familie zu ernähren, weswegen die Fa-
    milie oder der Haushalt natürlich auf Grundsicherung
    angewiesen ist. Selbst mit einem Lohn von 12 Euro kann
    jemand allein eine Familie nicht ernähren.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das verbirgt sich hinter den Zahlen. Das ist ein Teil der
    Nebelbomben, die Sie werfen.

    Das, was wir auf den Weg bringen, ist das Tarifpaket;
    ich will an dem Punkt fortfahren. Im Mittelpunkt steht,
    dass die Tarifverträge Priorität haben.


    (Zuruf der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])


    – Sie können jetzt herumbrüllen, wie Sie wollen; da-
    durch werden Ihre Aussagen nicht wahrer. Sie werden
    lauter, aber damit bekommen Sie nicht mehr recht.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Frage, um die es geht, ist: Haben bei uns in der Bun-
    desrepublik Deutschland die Ordnungsprinzipien, die
    ihre Wurzeln in der Verfassung, in Art. 9 Abs. 3, haben
    – danach sind für die Löhne und Gehälter die Tarifpart-
    ner zuständig –,


    (Beifall der Abg. Jutta Eckenbach [CDU/ CSU])


    Priorität oder nicht? Wir haben das gemeinsam in der
    Koalition vereinbart, und so steht es im Koalitionsver-
    trag. Unter der Überschrift „Gute Arbeit“ geht es gleich
    los mit: Aufwertung der Tarifautonomie, Erweiterung
    des Entsendegesetzes, Erleichterung der Allgemeinver-
    bindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Das ist der
    Weg, den wir zuvörderst gehen.

    Dann haben wir uns dazu entschlossen, dass es ab
    dem 1. Januar 2015 einen Mindestlohn von 8,50 Euro
    geben soll. Dieser Mindestlohn soll insbesondere dort
    gelten, wo keine Tarifverträge vorhanden sind. Die
    Frage, vor der wir jetzt stehen, lautet, wie wir das kon-
    kret ausgestalten. Das wird, glaube ich, relativ zügig be-
    antwortet.

    Es ist übrigens völlig richtig, dass die Regierungs-
    bank bei der Beratung eines Antrags der Linken nicht





    Karl Schiewerling


    (A) (C)



    (D)(B)

    stärker besetzt ist. Die Regierungsbank wird voll besetzt
    sein, wenn wir unser Gesetz verabschieden, weil wir auf
    das stolz sind, was wir auf den Weg bringen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Meine Damen und Herren, der Mindestlohn, so wie er
    in der letzten Zeit von den Linken immer propagiert
    wird, wird sozusagen als Allheilmittel dargestellt. Der
    Mindestlohn ist kein Allheilmittel. In Ihrem Antrag sa-
    gen Sie sogar: Der Mindestlohn muss so hoch sein, dass
    am Ende nach 45 Beitragsjahren eine Rente dabei he-
    rauskommt, die weit oberhalb der Grundsicherung liegt.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, nein! Lesen!)


    Wenn Sie die Lohnpolitik auch noch für die Rente ver-
    antwortlich machen wollen, dann möchte ich gern ein-
    mal wissen, was die Tarifpartner überhaupt noch zu sa-
    gen haben. Sie wollen denen vorschreiben, wie sie es zu
    machen haben.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sie wollen Rentner in Armut schicken! Das ist die Ansage!)


    Meine Damen und Herren, wir sind insgesamt auf ei-
    nem guten Weg, was die Lohnentwicklung angeht; keine
    Frage. In den letzten Jahren haben wir eine deutliche
    Veränderung bei den Tarifverträgen hin zu Löhnen und
    Gehältern, die deutlich über dem Mindestlohn liegen. In
    den Branchen, wo man immer Probleme hatte, nähert
    man sich mehr und mehr der Marke von 8,50 Euro; ich
    könnte zahlreiche Beispiele liefern.

    Ich bin auch sehr froh darüber, dass Branchen, die bis
    dahin keine Möglichkeit gesehen hatten oder kein Inte-
    resse daran hatten, Tarifverträge auf Bundesebene abzu-
    schließen, mittlerweile solche Verträge abschließen. Ich
    denke an den durchaus schwierigen Bereich der Fri-
    seure, aber auch an den in der Öffentlichkeit als ganz
    schwierig wahrgenommenen Bereich des Fleischerhand-
    werks. Ich glaube, dass das, was noch in der letzten Le-
    gislaturperiode mit Zustimmung vieler auf den Weg ge-
    bracht worden ist, jetzt auch seine Früchte trägt und dass
    wir damit insgesamt auf einem richtigen Weg sind.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, mit dem Beschluss, dass
    die 8,50 Euro am 1. Januar 2015 kommen, wird gleich-
    zeitig – das ergibt sich aus der Tradition der Verantwor-
    tung der Tarifpartner – eine Kommission aus Arbeitge-
    bern und Gewerkschaften kommen, die in Zukunft über
    die Höhe des Mindestlohnes entscheidet. Das muss dann
    natürlich durch eine Verordnung der Bundesregierung
    verbindlich übernommen werden; das ist überhaupt
    keine Frage. Es liegt aber in der Systematik, dass die Ta-
    rifpartner für die Lohnfindung zuständig sind. Wir haben
    in dieser Koalition gemeinsam einen wichtigen Schritt
    getan, indem wir ein Paket schnüren, durch das auch klar
    wird, wie die ordnungspolitischen Linien in Deutschland
    aussehen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Die Punkte, meine Damen und Herren, die noch offen
    sind und zurzeit diskutiert werden, werden wir vernünf-
    tig miteinander beraten. Das ist überhaupt keine Frage.
    Man kann unterschiedlicher Auffassung sein. Aus den
    Reihen des DGB habe ich gestern gehört, dass eine Al-
    tersgrenze von 18 Jahren unanständig sei. Ich frage mich
    da allerdings, was denn Eltern machen, die ihrem 14-jäh-
    rigen Sprössling, der gerne dies oder jenes kaufen oder
    ins Ferienlager fahren möchte, sagen: Pass mal auf, ver-
    dien dir mal was! Wenn dir dann noch Geld fehlt, geben
    wir das dazu. Aber streng dich erst einmal an! – Handelt
    es sich da auch schon um ein Arbeitsverhältnis mit dem
    14-Jährigen? Wie gehen wir eigentlich mit solchen Din-
    gen um? Manchmal frage ich mich wirklich, ob wir in
    der Debatte die Verhältnismäßigkeit der Fragen, die wir
    hier angehen, im Blick behalten.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN)


    Ich glaube jedenfalls, dass wir auch die Frage der Al-
    tersgrenze gemeinsam angehen und vernünftig miteinan-
    der klären werden.


    (Zuruf der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])


    Dasselbe gilt für das Thema, dass junge Menschen, die
    eine Ausbildung beginnen, im Schnitt fast 20 Jahre alt
    sind. Auch das müssen wir miteinander bereden; das
    müssen wir miteinander klären. Ich bin sicher, dass wir
    das tun werden.

    Ich danke Ihnen auf jeden Fall herzlich fürs Zuhören.
    Gemeinsam werden wir alles dafür tun, dass die wirt-
    schaftliche Entwicklung in Deutschland weiterhin posi-
    tiv ist. Wir können über Sozialpolitik und Arbeitsmarkt-
    politik fabulieren, wie wir wollen: Wenn wir keine
    wirtschaftliche Prosperität haben, wenn es uns nicht wei-
    terhin wirtschaftlich so gut geht wie jetzt, werden viele
    Dinge, die wir uns vorgenommen haben, keinen Bestand
    haben. Wir wollen aber, dass sie Bestand haben. Deswe-
    gen arbeiten wir gemeinsam daran.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schiewerling. – Nächste

Rednerin ist die Kollegin Brigitte Pothmer, Bündnis 90/
Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Pothmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So einfach

    ist die Welt wirklich nur noch für die Linken:


    (Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU: Ja!)


    10 Euro Mindestlohn sofort, und alle Probleme sind
    gelöst: das Mietpreisproblem, das Rentenproblem, das
    Niedriglohnproblem.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wer behauptet denn so etwas?)






    Brigitte Pothmer


    (A) (C)



    (D)(B)

    Ich sage Ihnen einmal, was sofort passieren würde, wenn
    es Ihren Mindestlohn in Höhe von 10 Euro geben würde:
    Der Mindestlöhner in München wird weiterhin Wohn-
    kostenzuschüsse beantragen müssen,


    (Zurufe von der LINKEN)


    und der Mindestlöhner in Ostdeutschland wird arbeits-
    los.

    Herr Ernst, Sie müssen einfach einmal verstehen, dass
    der Mindestlohn kein sozialpolitischer Tausendsassa ist.
    Er ist ein Instrument, um Lohndumping zu bekämpfen,
    und er ist ein Instrument, um faire Wettbewerbsbedin-
    gungen zu schaffen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)


    Dabei dürfen Sie natürlich den Zusammenhang von
    Lohnhöhe auf der einen Seite und Arbeitskräftenach-
    frage auf der anderen Seite nicht völlig außer Kraft set-
    zen. Aber wirtschaftspolitischer Sachverstand gehörte ja
    noch nie zu den Kernkompetenzen der Grünen.


    (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Eine richtige Erkenntnis zum falschen Zeitpunkt! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genauso ist es!)


    – Mist, ich meinte: gehörte noch nie zu den Kernkompe-
    tenzen der Linken. Also, ich gebe zu: Das war jetzt wirk-
    lich ganz doof für mich. Aber geben Sie mir noch einmal
    eine zweite Chance.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das gehört in die heute-show! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie werden es in die heute-show schaffen!)


    Lassen Sie mich noch etwas wirklich Wichtiges an-
    sprechen, nämlich den Gesetzentwurf des Ministeriums.
    Es ist ohne Zweifel ein Etappensieg für die SPD und für
    Frau Nahles, dass es ihnen gelungen ist, die überborden-
    den Ausnahmeregelungen, die gefordert worden sind,
    zumindest im Referentenentwurf außen vor zu halten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Aber man sollte bekanntermaßen, liebe Kollegen von
    der SPD, den Tag nicht vor dem Abend loben. Das Ge-
    setzgebungsverfahren ist noch lang. Wenn Sie die Zei-
    tungen aufschlagen, können Sie nachlesen, dass die For-
    derungen nach Ausnahmen nicht vom Tisch sind. Ob wir
    am Ende einen Mindestlohn haben werden, der tatsäch-
    lich alle Beschäftigten vor Lohndumping schützt, oder
    ob dieses Gesetz durchlöchert wird und damit eine Nie-
    driglohngrenze unterhalb des Mindestlohns geschaffen
    wird, werden wir erst bei der Verabschiedung des Geset-
    zes sehen.

    Was die Ausnahmen im Referentenentwurf angeht, so
    will ich Ihnen sagen, dass es für die Ausnahmen für Ju-
    gendliche Argumente gibt, die sehr sorgfältig abgewo-
    gen werden müssen. Wir Grüne werden dazu ein Fach-
    gespräch führen und das Für und Wider sehr sorgfältig
    abwägen. Einig sind wir uns allerdings bei dem Ziel: Wir
    wollen natürlich alle nicht, dass durch den Mindestlohn
    Anreize geschaffen werden, dass Jugendliche auf Aus-
    bildung verzichten und jobben gehen.

    Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose ist an
    Absurdität kaum noch zu übertreffen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich prognostiziere Ihnen, dass kein Unternehmen mehr
    einen Langzeitarbeitslosen ohne Lohnkostenzuschuss
    einstellen wird, und zwar deswegen nicht, weil Sie einen
    doppelten Anreiz schaffen: Auf der einen Seite bekommt
    dieser Arbeitslose Lohnkostenzuschüsse, und auf der an-
    deren Seite muss der Arbeitgeber noch nicht einmal den
    Mindestlohn zahlen. Das ist ein eklatanter Fehlanreiz,
    der sofort wieder vom Tisch muss.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Aber der Gesetzentwurf zum Mindestlohn enthält
    auch noch weitere äußerst kritische Punkte, die jetzt
    durch die Debatte über die Ausnahmen weniger Beach-
    tung gefunden haben: Es ist ein riesiger Fehler, dass Sie
    die Höhe des Mindestlohns bis 2018 einfrieren wollen.
    2018 ist der Mindestlohn von 8,50 Euro ungefähr noch
    7,50 Euro wert. Wozu setzen Sie eine Mindestlohnkom-
    mission ein, wenn Sie sie drei Jahre lang in den Schlaf-
    modus versetzen wollen?

    Es wäre die Aufgabe dieser Mindestlohnkommission,
    die Höhe des Mindestlohnes unter Berücksichtigung der
    gesamtwirtschaftlichen Lage und der Lohn- und Preis-
    entwicklung verantwortlich festzusetzen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Was Sie hier machen, ist: Sie treffen eine politische Ent-
    scheidung. Gerade die Kolleginnen und Kollegen von
    der CDU haben immer gesagt: Der Mindestlohn darf
    nicht politisch festgelegt werden. – Mit dieser Entschei-
    dung legen Sie den Mindestlohn bis 2018 politisch fest.
    Ferner koppeln Sie die Mindestlöhne von der allgemei-
    nen Lohnentwicklung ab. Damit torpedieren Sie Ihr ei-
    genes Ziel, nämlich dass der Mindestlohn dazu führen
    soll, dass so wenig Menschen wie möglich zusätzlich auf
    Hartz IV angewiesen sind. Das ist mit den von mir ange-
    sprochenen 7,50 Euro natürlich nicht mehr möglich.

    Die Kommission, so wie Sie sie konstruieren, hat mit
    dem britischen Vorbild so gut wie gar nichts mehr zu
    tun. Sie setzen die Wissenschaftler an den Katzentisch,
    Sie entziehen ihnen das Stimmrecht. Das Ergebnis ist,
    dass Sie damit den Mindestlohn eben nicht aus der
    Kampfarena der Tarifparteien herausholen. Es ist doch
    die Aufgabe der Mindestlohnkommission, die Wirkung
    des Mindestlohnes zu evaluieren und wissenschaftsba-
    siert einen Vorschlag zu erarbeiten. Genau dieses Kon-
    zept hat in England zu einer großen Akzeptanz geführt:
    bei den Arbeitgebern, bei den Gewerkschaften und in
    der Bevölkerung. Eines kann ich Ihnen sagen: Nur eine
    derart breite Akzeptanz bietet die Voraussetzung dafür,
    dass der Mindestlohn auch wirklich durchgesetzt werden
    kann.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)






    Brigitte Pothmer


    (A) (C)



    (D)(B)

    Schade, dass Sie sich diesem Erfolgsmodell nicht an-
    schließen wollen. Wir machen aber noch eine Aus-
    schussreise, um noch einmal mit der Mindestlohnkom-
    mission in England zu reden. Ich hoffe, dass Sie auf
    diese Reise nicht mit einer interessengeleiteten Ein-
    sichtsbarriere gehen. Denn dann hätten wir vielleicht
    noch Chancen, dass sich etwas ändert.

    Ich komme zum Abschluss. Sehr problematisch finde
    ich die Ungleichbehandlung zwischen denen, die Tarif-
    löhne bekommen, und denen, die keine Tariflöhne be-
    kommen. Die einen kriegen den Mindestlohn 2015, die
    anderen kriegen ihn 2017. Ich frage Sie: Was wollen Sie
    den Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes,
    den Wäschereibeschäftigten, den Floristinnen und Flo-
    risten, den Gärtnerinnen und Gärtnern und den Tankwar-
    ten, die 7,50 Euro in der Stunde bekommen, sagen? Nur
    weil ihr Lohn in einem Tarifvertrag festgelegt ist, wer-
    den sie benachteiligt. Es handelt sich dabei doch aber um
    genau diejenigen, die sich gewerkschaftlich organisiert
    und für Tarifverträge gekämpft haben – das wollen Sie
    doch. Genau die werden jetzt benachteiligt.