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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Selle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

    unserem Antrag begleiten wir den vierten EU-Afrika-
    Gipfel in Brüssel. Dieser Gipfel hat große Bedeutung,
    unser Antrag ebenfalls. Ich begrüße ausdrücklich, dass
    wir darüber zu einer Premiumzeit diskutieren können –
    wie oft haben wir das Thema Afrika in den späten
    Abendstunden diskutieren müssen!


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wer Afrika besucht hat, weiß, dass Afrika ein reicher
    Kontinent ist. Es ist ein Jammer, dass es nicht gelingen
    will, den Reichtum dieses Kontinents für die Menschen
    in Afrika nutzbar zu machen.

    In diesen Tagen fällt es wieder schwer, die positiven
    Aspekte zu sehen – zu erdrückend sind die Berichte von
    Gewalt und Instabilität auf dem afrikanischen Kontinent:
    chaotische Verhältnisse in Libyen, religiös motivierte
    „Säuberungen“ in der Zentralafrikanischen Republik,
    anhaltende Kämpfe und eine wachsende humanitäre Ka-
    tastrophe im Südsudan. Die Folgen sind verheerend und
    verstärken den Eindruck von Chaos statt Chancen.

    Ich möchte an dieser Stelle Bundespräsident Gauck
    zitieren:

    Wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, wir
    könnten verschont bleiben von den … Konflikten,
    wenn wir uns an deren Lösung nicht beteiligen.

    Flüchtlingstragödien wie die, die uns vor kurzem beson-
    ders mitgenommen hat, gibt es nach wie vor. Afrika ist
    der Nachbarkontinent Europas. Wir sollten es mit unse-
    rem geistig-kulturellen Erbe schaffen, den Menschen in
    Afrika zu würdigen Lebensbedingungen zu verhelfen, in
    denen sie auch gerne leben – oder sollten wir dazu An-
    leitung aus entfernteren Regionen benötigen?

    In vielen Gesprächen mit afrikanischen Gesprächs-
    partnern habe ich immer wieder zu hören bekommen,
    dass Deutschland gegenüber Afrika nicht so zurückhal-
    tend sein sollte, dass es sich seinem politischen und wirt-
    schaftlichen Gewicht entsprechend mehr engagieren
    müsse; besonders eindrücklich hat der Außenminister
    von Togo vor kurzem bei uns im Ausschuss darauf hin-
    gewiesen. Das ist ein Appell, der sich gleichermaßen an
    uns wie an die Wirtschaft richtet. Wir müssen den anste-
    henden EU-Afrika-Gipfel nutzen, um ein klares Signal
    auszusenden: das Signal, dass uns an dem Kontinent
    Afrika sehr viel liegt; das Signal, dass Afrika mit Europa
    und, bilateral gesehen, Deutschland einen starken Part-
    ner an seiner Seite hat. Um die Potenziale des Konti-
    nents im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aus-
    schöpfen zu können, müssen sich Afrika und Europa
    gemeinsam einer ganzen Reihe von Herausforderungen
    stellen.

    Mit diesem Antrag drücken wir aus, dass wir unser
    Engagement ausbauen und neue Akzente setzen wollen.
    Es ist klar, dass staatliche Entwicklungspolitik allein
    nicht zu den gewünschten Zielen führen wird. Wichtig
    ist der Ausbau der euro-afrikanischen Wirtschafts- und





    Johannes Selle


    (A) (C)



    (D)(B)

    Handelsbeziehungen. Ohne eine Entwicklung der afrika-
    nischen Wirtschaft gibt es keinen Fortschritt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aber gerecht!)


    Die angestrebten Abkommen für eine Wirtschaftspart-
    nerschaft gehen in die richtige Richtung.


    (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Oh!)


    Es ist eine Stärke dieses Antrages, deutlich zu machen:
    Diese Abkommen müssen so ausgestaltet werden, dass
    sie unseren afrikanischen Partnern zum Vorteil und nicht
    zum Nachteil gereichen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Also Zollsenkungen weg!)


    Wenn wir von Entwicklung in Afrika sprechen, dann
    kommen wir an dem Thema „Frieden und Sicherheit“
    nicht vorbei. Frieden herzustellen, ist keine einfache
    Aufgabe. Erst gestern haben wir wieder über eine neue
    Mission in Somalia gesprochen. Frieden zu erhalten und
    zu festigen, ist ebenfalls keine einfache Aufgabe.

    Bei der Mehrzahl der Konflikte, die wir heute in
    Afrika erleben, handelt es sich um innerstaatliche Aus-
    einandersetzungen, in denen nicht selten ehemalige
    Nachbarn aus religiösen oder ethnischen Gründen oder
    vielleicht auch nur aufgrund des Ressourcenmangels
    aufeinander losgegangen sind. In derartigen Post-Kon-
    fliktsituationen werden der beste Friedensvertrag und die
    schönsten Entwicklungsprojekte nur wenig Bestand ha-
    ben, wenn die tiefen Gräben nicht überbrückt werden
    können.

    Genau dieses erleben wir gerade im Südsudan. In der
    Euphorie über die 2011 erzielte Unabhängigkeit wurden
    40 Jahre Bürgerkrieg nie aufgearbeitet und Verantwortli-
    che nie zur Rechenschaft gezogen. So war es der politi-
    schen Elite im vergangenen Jahr möglich, alte Wunden
    in der Bevölkerung für ihren Machtkampf zu instrumen-
    talisieren und eine noch immer andauernde Welle ethni-
    scher Gewalt loszutreten. Vor dieser grundsätzlichen
    Problematik stehen wir auch in Mali, in Libyen und in
    der Zentralafrikanischen Republik.

    Wenn Entwicklungen in diesen Regionen eine Chance
    haben sollen, dann müssen umfassende Aussöhnungs-
    prozesse und eine intensive Aufarbeitung der Geschichte
    den Boden dafür bereiten. Darauf sollten wir auch in un-
    serer Zusammenarbeit achten.

    Aus diesem Grund bin ich dankbar, dass in unserem
    Antrag auch die Bereiche Kultur und Medien vorkom-
    men. Kultur und Medien gehören dazu, wenn Gesell-
    schaften auf Augenhöhe miteinander umgehen wollen.
    Als leuchtendes Beispiel möchte ich das Rwanda Media
    Project nennen, ein Projekt, das die Unterstützung des
    BMZ, der GIZ und der Deutschen Welle hat. Ruanda ist
    es wichtig, die Bereiche Kultur und Medien für die Ent-
    wicklung zu nutzen.
    Aussöhnung ist die große Leistung Europas in den
    vergangenen Jahrzehnten, eine Leistung, die heute vie-
    len unserer afrikanischen Partner als Vorbild dient.


    (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Jawohl!)


    Wir können die gewachsene Bedeutung Afrikas für
    uns und für die EU am besten dadurch deutlich machen,
    dass die Aktivitäten, die sich aus dem Gipfel und aus un-
    serem Antrag ergeben, eine politisch hochrangige Unter-
    stützung in der Arbeitsphase erhalten. Die permanente
    hochrangige politische Begleitung ist eine Vorausset-
    zung für das Gelingen und für signifikante Fortschritte.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das Wort erhält nun der Kollege Frank Heinrich für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Frank Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dis-
    kutieren die Vorbereitung und die erwünschten Inhalte
    des EU-Afrika-Gipfels in wenigen Tagen. Es ist hier ei-
    niges zu dem Antrag der Linken gesagt worden. Wir sind
    nicht nur nicht sehr fröhlich darüber, sondern auch hier
    fiel mir das Wort „Augenhöhe“ ein; denn ich glaube, wir
    müssen hier ordentlich miteinander arbeiten. Das Bild,
    das Sie von Afrika haben, haben wir – auch ich persön-
    lich – nämlich ganz sicher nicht.


    (Beifall des Abg. Charles M. Huber [CDU/ CSU])


    Wir haben in den Reden immer wieder gehört: Part-
    nerschaft und Augenhöhe. Das steht in unserem Antrag.
    Sie haben das offensichtlich nicht gelesen. Es geht uns
    darum, dass wir gemeinsam etwas entwickeln. Gerade
    dieser immer wieder so genannte „Chancenkontinent
    Afrika“ bietet hier sehr viele Möglichkeiten.

    Erst gestern Nachmittag sprach ich mit einigen Vertre-
    tern der Stiftung Partnerschaft mit Afrika, die das von Bun-
    despräsident Köhler geförderte Programm COMENGA
    durchführt. Hier treffen sich Deutsche und Afrikaner. Sie
    reden und arbeiten miteinander, und das Wesentliche ist:
    Sie entwickeln gemeinsam ein Konzept.

    Dieser Ansatz, Partner beider Seiten ernst zu nehmen
    und mit einzubeziehen, ist meiner Meinung nach kon-
    struktiv und ein ausgezeichneter Ausdruck von Partner-
    schaft. Das ist ein wunderschönes Beispiel dafür, wie
    wir diesen Gipfel angehen.

    Dr. Katja Böhler von der Stiftung Partnerschaft mit
    Afrika sagte: Augenhöhe zu leben, bedeutet, dass deut-
    sche, europäische und afrikanische Partner von der Kon-
    zeption bis zur Umsetzung zusammenarbeiten. – Genau
    das passiert unter anderem – wenn auch am anderen
    Ende der Skala – für und in Vorbereitung auf diesen EU-
    Afrika-Gipfel. Dieser Gipfel ist einmal mehr die Chance
    für einen Austausch und das Finden gemeinsamer Posi-





    Frank Heinrich (Chemnitz)



    (A) (C)



    (D)(B)

    tionen – nicht nur in der übernächsten Woche, sondern
    auch jetzt in der Vorbereitung – sowie die Stärkung und
    den Ausbau partnerschaftlicher Beziehungen.

    Welche Themen im Zusammenhang mit diesem Gip-
    fel – wir haben von dem einen oder anderen gehört, wo
    er die Prioritäten setzt und was sich in unserem gemein-
    samen Antrag wiederfindet – sind besonders wichtig?
    Ein wichtiges Thema – das ist der erste Punkt – ist hier
    Bildung; dazu ist schon eine ganze Menge gesagt wor-
    den. Die afrikanischen Länder haben das Wort „people“
    in den Vordergrund gestellt; wie gesagt: die afrikani-
    schen Partner. Nach Aussage des Europäischen Auswär-
    tigen Dienstes, EAD, könne von afrikanischer Seite im
    Rahmen des Gipfels mit einer konkreten Initiative im
    Bereich Bildung gerechnet werden. Gemeinsame Im-
    pulse werden auch durch das begleitend stattfindende Ju-
    gendforum erwartet.

    Der zweite Punkt, der mir persönlich sehr wichtig ist,
    ist das Thema Migration. Wir können nicht nur unsere
    Mittel, sondern auch die Entwicklungszusammenarbeit
    insgesamt nutzen, um die Sicherheit und den Lebens-
    standard breiter Bevölkerungsschichten durch entspre-
    chende Maßnahmen zu verbessern. Ich bin auf die ange-
    kündigte separate Gipfelerklärung zu diesem Thema
    gespannt. Ich fordere die Bundesregierung zu mutigen
    Schritten und Entscheidungen in dieser Hinsicht auf.

    Der dritte Punkt, der mir persönlich wichtig ist – da-
    mit meine ich beide Kontinente, aber auch und gerade
    unsere Seite –, ist, die Rolle des Privatsektors in der Ent-
    wicklungszusammenarbeit zu stärken. Wir brauchen
    nicht nur kluge Entscheidungen hier in diesem Parla-
    ment und von Ihrem Ministerium. Wir brauchen auch
    unsere Bevölkerung und die Wirtschaft unseres Landes,
    die wir mitnehmen müssen. Das begleitende Wirt-
    schaftsforum zu diesem Gipfel wird dazu hoffentlich ei-
    nen guten Beitrag leisten.

    Insbesondere mit diesen drei Punkten – in unserem
    Antrag stehen noch viele weitere Punkte – wollen wir
    der Bundesregierung für ihren Auftritt auf diesem Gipfel
    Mut machen. Es ist schön, zu sehen, was da an verschie-
    denen Themen zusammengekommen ist.

    Ich möchte noch ein Thema, das mich persönlich
    ganz besonders beschäftigt, ansprechen. Wir wissen,
    dass das Thema Klima in den nächsten Jahren und in
    dieser Legislatur eine große Rolle spielt. Ich selber bin
    Sprecher für das Thema Wasser und habe erlebt, wie an
    Runden Tischen zum Thema Wasser hier in Berlin die
    unterschiedlichsten afrikanischen Botschafter zusam-
    menkamen – es waren bis zu 30 Personen – und disku-
    tiert haben, und zwar erlebbar auf Augenhöhe. Dabei ha-
    ben alle – vielleicht ein Viertel der Anwesenden kam aus
    Deutschland oder anderen Ländern Europas – miteinan-
    der diskutiert: Was könnt ihr einbringen? Was könnt ihr
    besser machen? In diesen Tagen war das Thema der Ne-
    xus, das Zusammenwirken von Ernährung, Wasser und
    Energie. Ihre ehemalige Staatssekretärin Frau Eid hat
    dort referiert. Das war ein wirklicher Austausch auf Au-
    genhöhe.
    Für uns als CDU/CSU und für mich persönlich – das
    wurde schon von vielen Rednern angesprochen – gilt:
    Bei aller Gleichberechtigung und Partnerschaft ist uns
    Deutschen und Europäern die Verknüpfung der Entwick-
    lungszusammenarbeit mit Menschenrechten ganz beson-
    ders wichtig. Frau Kofler, Sie haben es erwähnt, und
    Herr Strässer, auch Sie haben es gesagt: Wir fühlen uns
    der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Sie
    nannten – das geht auch mir sehr nahe – in diesem Zu-
    sammenhang die Länder Nigeria, Uganda oder, wie
    diese Woche mehrfach erwähnt, Kamerun.

    Ich möchte noch ein anderes Thema nennen – das
    klang vorhin kurz an –: Religionsfreiheit, und zwar in
    alle Richtungen. Wir dürfen nicht weiter zuschauen und
    unkommentiert lassen, dass in der Zentralafrikanischen
    Republik christliche Milizen mordend durchs Land zie-
    hen; das muss diskutiert werden, da müssen wir etwas
    tun. Umgekehrt haben wir vom Norden Nigerias erfah-
    ren, wie die Boko Haram nicht nur ihre eigenen Reli-
    gionsgenossen massakriert haben, sondern auch Christen
    getötet und Kirchen und Moscheen zerstört haben.

    Ich habe aber auch erlebt, wie Mittel aus der Entwick-
    lungszusammenarbeit an Christen weitergegeben wur-
    den, die diese wiederum mit anderen geteilt haben, um
    damit Kirchen und Moscheen wieder aufzubauen. Man
    berichtete mir vor wenigen Wochen, dass ein Pastor ei-
    ner christlichen Kirche im Norden Nigerias tatsächlich
    an einem Freitagabend in einer Moschee eine Rede hal-
    ten durfte. Das ist für mich ein wunderschönes Zeichen,
    dass Entwicklungszusammenarbeit Menschen trotz aller
    Unterschiede der Religionen zusammenführen kann.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Ich bin für die Priorisierung unseres Themas dankbar,
    sodass wir, wie Kollege Selle gesagt hat, zur Hauptde-
    battenzeit unseres Parlaments sprechen können. Ich
    wünsche mir, dass wir irgendwann nicht mehr nur auf
    Augenhöhe miteinander reden und Afrika als hilfebe-
    dürftigen Nachbarkontinent betrachten, sondern dass wir
    irgendwann vom großen Bruder Afrika reden.

    Ich danke für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)