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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Kekeritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es

    wurde schon gesagt: Der kommende 4. EU-Afrika-Gip-
    fel bietet eine große Chance, deutlich zu machen, dass
    Afrika ein Kontinent mit großem Potenzial ist, und auch,
    dass Afrika dieses Potenzial bereits sehr aktiv nutzt.
    Afrika hat Zukunft. Zur Wahrheit gehört allerdings auch,
    dass die Probleme in Afrika noch immens sind. Deshalb
    müssen die Themen „gute Regierungsführung“, „soziale
    und ökologische Gerechtigkeit“ und das unendlich große
    Thema der Menschenrechte auf die Gipfelagenda gesetzt
    werden.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Die EU muss sich eindeutig gegen die Kriminalisie-
    rung von Homosexuellen stellen, die in vielen Ländern
    Afrikas pogromartige Ausmaße angenommen hat. Der
    Hass auf Homosexuelle wird inzwischen staatlicherseits
    gefördert und auch instrumentalisiert. Die EU muss sich
    hierzu klar positionieren und ihre Politik entsprechend
    anpassen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Auf dem Gipfel muss die EU auch erklären, welchen
    Beitrag sie denn in Bezug auf jene Menschen leistet, die
    aus Verzweiflung und Perspektivlosigkeit die Risiken ei-
    ner Flucht auf sich nehmen. Anstatt die Festung Europa
    weiter auszubauen, brauchen wir endlich einen humani-
    tären Umgang mit Flüchtlingen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Statt Frontex, Eurosur und Abschiebehaft müssen Ar-
    mutsbekämpfung in den Herkunftsländern und men-
    schenwürdige Aufnahmeverfahren hier in Europa die
    Richtschnur unserer Politik sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Ein weiterer wesentlicher Punkt der Verhandlungen
    muss natürlich auch die internationale Unternehmens-
    verantwortung sein. Werte Kolleginnen und Kollegen
    von der CDU/CSU, sicherlich erinnern Sie sich noch
    daran, wie wir in der letzten Legislaturperiode mit sau-
    guten Argumenten, von der SPD und den Grünen zu-
    sammengestellt, die Politik der Bundesregierung diesbe-
    züglich kritisiert haben.


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: An die Kritik kann ich mich erinnern, an die guten Argumente nicht!)


    Die Bundesregierung setzt auf Freiwilligkeit und nicht
    auf verbindliche Regelungen. Da ist es doch sehr ver-
    wunderlich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von
    der SPD, dass ausgerechnet SPD-geführte Ministerien
    die Minimierung von Verantwortung von Unternehmen
    unterstützen, die in Krisengebieten tätig sind. Ich spre-
    che von den Ministern Gabriel, Nahles und Maas. Sie
    unterstützen nach wie vor die EU-Kommission darin,
    dass dort tätige Unternehmen, also Unternehmen, die in
    Krisengebieten tätig sind, weniges veröffentlichen und
    weniges transparent machen müssen. Alles soll nur frei-
    willig geschehen.


    (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir sind Entwicklungspolitiker!)






    Uwe Kekeritz


    (A) (C)



    (D)(B)

    – Ja, ja. Die Unternehmen sollen das freiwillig machen,
    Frau Kollegin Pfeiffer. – Das halte ich für absurd. Das
    kann noch nicht einmal Welke toppen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Leitmotiv des Gipfels lautet: Investitionen in
    Menschen, Wohlstand und Frieden. Ich bin überhaupt
    kein Freund dieses Titels. Menschlichkeit, Wohlstand
    und Frieden sind nicht nur eine Frage von Investments.
    Allerdings ist es schon merkwürdig, dass trotz dieser
    Überschrift das Wirtschaftsabkommen EPA nicht auf die
    Tagesordnung des Gipfels kommen soll. Worum geht es
    bei diesem EPA? Es geht um den afrikanischen Markt,
    der für die europäische Industrie inzwischen hochinte-
    ressant geworden ist. Ein weitgehender zollfreier Zu-
    gang wäre natürlich auch für die europäische Industrie
    sehr profitabel. Aber genau diese Zolleinnahmen brau-
    chen die Entwicklungsländer für ihre Entwicklung.

    Das weiß auch die EU. Die Steuereinnahmen für die
    ECOWAS werden sich jährlich um circa 1,5 Milliarden
    Euro reduzieren. Die EU bietet deshalb eine Gegenleis-
    tung an. Sie sagt: Ihr bekommt als Ausgleich dafür
    6,5 Milliarden Euro, zahlbar innerhalb von fünf Jahren. –
    Es geht aber nicht nur um Zolleinnahmen; es geht um
    Arbeitsplätze, die ganze Familien ernähren, die Nach-
    frage auf dem lokalen Markt schaffen; es geht um kleine
    Industrien, die den Zellkern weiterer Entwicklung in
    Afrika in sich tragen.


    (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Steht alles in unserem Antrag!)


    Endlich wächst eine kleine Industrie in Afrika. Diese
    Entwicklung darf nicht grob fahrlässig durch Freihan-
    delsabkommen gefährdet werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Es muss uns doch allen klar sein, dass die afrikani-
    schen Staaten jeden Konkurrenzkampf mit der europäi-
    schen Industrie auf dem afrikanischen Markt verlieren
    müssen. Die EU hat offensichtlich immer noch nicht be-
    griffen, dass soziale Stabilität in allen Ländern der Erde
    auch in unserem Interesse liegt.

    Herr Minister Müller, Ihre Forderung, Wertschöp-
    fungsketten in den Ländern zu belassen, ist richtig, wich-
    tig und zentral für die Entwicklung. Die Durchsetzung
    der EPAs wird aber genau das Gegenteil bewirken und
    bereits entwickelte Wertschöpfungsketten bedrohen und
    vernichten. Herr Müller, hier erwarten wir von Ihnen ein
    klares Veto gegen diese EPA-Verhandlungen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Die 6,5 Milliarden Euro sind trügerische Silberlinge, die
    der europäischen Industrie noch nicht einmal wehtun;
    denn dieses Geld wird von den Steuerzahlerinnen und
    Steuerzahlern gezahlt.

    Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, sich in
    Brüssel umgehend für ein Moratorium der EPAs einzu-
    setzen. Sie sind nicht notwendig. Sie zerstören die lang-
    sam wachsende industrielle Produktion, und sie stehen
    unseren entwicklungspolitischen Zielen diametral entge-
    gen. Wir warten hier auf einen allgäuerischen Donner-
    schlag, Herr Minister.

    Danke schön.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Der Kollege Jürgen Klimke hat nun für die CDU/

CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Klimke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Im Jahre 2000 hieß es in ei-
    ner langen Geschichte der Wochenzeitung Die Zeit zum
    Thema Afrika:

    Seit vier Jahrzehnten flackert Afrika als Kontinent
    der Apokalypse über die Bildschirme: eine unendli-
    che Geschichte von Dürre und Hungersnot, Krank-
    heit und Korruption, Terror und Tyrannei, Schulden
    und Schuld.

    Meine Damen und Herren, 14 Jahre später gibt es an-
    dere, konstruktivere Sichtweisen mit viel Perspektive,
    was Afrika betrifft. Die GIZ bezeichnet Afrika heute als
    Kontinent der Zukunft. Die Redewendung vom „Konti-
    nent der Chancen“ ist fast sprichwörtlich geworden. Wa-
    rum nun dieser Wandel? Hat man nur beschlossen, das
    vorher halbleere Glas einfach als halbvoll anzusehen?

    Folgende Punkte scheinen mir wesentlich zu sein:
    Afrika hat sich selbst auf den Weg gemacht, sich zu ent-
    wickeln, und es entwickelt sich. Deutliche Fortschritte
    sind erkennbar: bei der Armutsbekämpfung, bei der Bil-
    dung, bei der Wirtschaftsentwicklung, bei der Stärkung
    der Staatlichkeit und bei der Kooperation innerhalb Afri-
    kas. Auf die darauf beruhenden Chancen geht unser An-
    trag ein.

    Zum Antrag der Linken mit dem schönen Titel „EU-
    Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frie-
    den ausrichten“. Befremdlich an diesem Antrag ist, dass
    man so tut, als würde die auf Frieden und Gerechtigkeit
    ausgerichtete EU-Politik heute nicht verfolgt, als müsste
    man die EU daran erinnern, dies in den Fokus zu stellen.

    Meine Damen und Herren, die Stärkung der Entwick-
    lungszusammenarbeit mit Afrika, die verstärkten Inves-
    titionen in Bildung, die Leuchtturmprojekte im Bereich
    der Berufsbildung – ja, dient das alles etwa nicht der Ge-
    rechtigkeit? Die Initiativen in der Entwicklungszusam-
    menarbeit für die Herstellung von Transparenz, zum
    Beispiel bei Rohstoffeinnahmen, sind ebenso gerecht
    wie unser Einsatz, Kollege Kekeritz, für die Stärkung
    der Unternehmensverantwortung, CSR; um hier nur ei-
    nige Beispiele zu nennen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)






    Jürgen Klimke


    (A) (C)



    (D)(B)

    Ich will damit zeigen: Wir müssen uns mit unserer Poli-
    tik nicht verstecken. Wir sind auf einem guten und richti-
    gen Weg, gerade in der Entwicklungszusammenarbeit.

    Deutschland hat viel geleistet; auch das muss man
    einmal sagen. Ich verweise zum Beispiel auf den ehema-
    ligen Bundespräsidenten Horst Köhler, der Afrika ganz
    oben in Deutschland eine Stimme verliehen hat und sich
    auch heute noch in Afrika engagiert.

    Herr Minister Müller, ich möchte Ihnen besonders
    ausdrücklich danken und Sie dafür loben, dass Sie
    Afrika zum Schwerpunkt Ihrer Politik gemacht haben,
    aber auch solche Fragen aufgreifen wie Corporate Social
    Responsibility, soziale Unternehmensverantwortung, die
    Afrika interessieren. Das ist etwas, was für Afrika wich-
    tig ist.

    Aber lassen Sie mich noch einige Worte als Außenpo-
    litiker sagen, meine Damen und Herren. Wir bekennen
    uns ganz klar zu einer interessengeleiteten deutschen
    Außenpolitik. Ich möchte das im Folgenden kurz darle-
    gen. Welche Interessen hat Deutschland, welche Interes-
    sen haben die EU-Staaten in Afrika? Ich sehe vor allen
    Dingen vier Bereiche: geostrategische, wirtschaftspoliti-
    sche, sicherheitspolitische und innenpolitische Interes-
    sen.


    (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Genau das haben wir gesagt!)


    Lassen Sie mich mit dem Letzten, den innenpoliti-
    schen Interessen, anfangen. Da geht es darum, unregu-
    lierte Zuwanderung nach Europa zu verhindern, weil un-
    sere Gesellschaft nicht in unbegrenztem Maße
    aufnahmefähig ist. Das ist eine Tatsache. Das ist auch
    der Grund dafür, dass es Frontex gibt. Wir werden Fron-
    tex auch nicht abschaffen, wie es die Linke fordert; ganz
    abgesehen davon, dass Frontex zum Beispiel Tausende
    von Menschen aus Seenot rettet.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir wollen aber verstärkt daran arbeiten, dass die Men-
    schen in ihren Herkunftsländern bleiben können, bleiben
    wollen,


    (Dagmar G. Wöhrl [CDU/CSU]: Jawohl!)


    aber nicht müssen und dort Perspektiven haben.

    Sicherheitspolitisch ist Afrika früher nicht hinrei-
    chend ernst genommen worden. Die afrikanischen Ver-
    hältnisse waren für uns verwirrend, und die Probleme
    waren weit weg. Das hat sich nun geändert. Ein Grund
    dafür ist der globale Terrorismus, der Rückzugsräume
    auch in Libyen, in Mali und in Mauretanien hat. Gründe
    dafür sind aber auch die Piratenangriffe am Horn von
    Afrika und die Bedrohung des Seehandels. Ich komme
    aus Hamburg und weiß sehr viel darüber, zumal wir auch
    den Internationalen Seegerichtshof bei uns in der Stadt
    haben.

    Wenn wir heute ein Konzept dafür entwickeln, wie
    fragile Staaten stabilisiert werden können, dann ge-
    schieht das auch deshalb, weil die Globalisierung und
    Vernetzung der Welt voranschreitet. In diesem Zusam-
    menhang begrüße ich es sehr, dass Europa und Deutsch-
    land zunehmend bereit sind, sich auch sicherheitspoli-
    tisch in Afrika zu engagieren. Wir wissen, dass
    Sicherheit eine Grundvoraussetzung für Entwicklung ist.

    Meine Damen und Herren, natürlich hat Deutschland
    auch wirtschaftliche Interessen in Afrika; ganz klar. Wie
    kann ein Kontinent mit 1 Milliarde Menschen, dessen
    Fläche zu 80 Prozent noch nicht intensiv nach Boden-
    schätzen untersucht worden ist, uninteressant für unsere
    Wirtschaft sein? Unsere Wirtschaft ist im Zusammen-
    hang mit Afrika auf zweierlei angewiesen: auf den Zu-
    gang zu diesen Rohstoffen und auf den Export dieser
    Rohstoffe in andere Märkte – zusammen mit den afrika-
    nischen Partnern. Afrika ist für deutsche Unternehmen
    als Handelspartner wichtig und als Investitionsstandort
    interessant. Es bietet große Chancen. Wenn eine Region
    den Sprung aus der Armut geschafft hat, dann war es fast
    immer die freie Wirtschaft, die dazu den Löwenanteil
    beigetragen hat. Das Beispiel Ost- und Südostasien zeigt
    das.

    Wir müssen erreichen, dass sich Unternehmen aus
    Europa sicher fühlen, damit sie in Afrika investieren.
    Wenn bei diesen Investitionen auch soziale und ökologi-
    sche Mindeststandards eingehalten werden, dann spricht
    nichts dagegen. Beiderseitige Marktöffnung gehört je-
    doch dazu.