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ID1802400400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Bärbel Kofler ist die nächste Rednerin für die SPD-

    Fraktion.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Dr. Bärbel Kofler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst einmal möchte auch ich betonen, dass ich froh
bin, dass wir das Thema der Beziehungen zwischen
Europa und Afrika hier einmal zu einer prominenten De-
battenzeit miteinander besprechen. Ich halte das für drin-
gend nötig und geboten.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es ist im Übrigen genauso nötig und geboten, dass
wir auf allen Gipfeln und bei allen Kontakten mit Afrika
damit anfangen, auf höchster politischer Ebene mit-
einander zu sprechen. Das wünsche ich mir für den EU-
Afrika-Gipfel; das wünsche ich mir aber auch für zu-
künftige Treffen und Kontakte mit afrikanischen Staaten
und ihren Staatschefs.

Einen Satz, Herr Movassat, kann ich mir nicht ver-
kneifen. Ich habe den Eindruck, Sie haben unseren An-
trag einfach nicht gelesen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Natürlich habe ich ihn gelesen! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Oder nicht verstanden!)


Es tut mir leid, aber unser Antrag enthält eine ganze
Menge Themen. Ich werde sie noch ausführen, zum Bei-
spiel das Thema Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
und wie wir das ausgestalten wollen. Auch zum Thema
Klimawandel findet sich in unserem Antrag eine Menge,
gerade auch dazu, wie wir dieses Thema angehen wol-
len.

Sie haben von „Augenhöhe“ gesprochen. Dazu
möchte ich einen schönen Satz aus Ihrem eigenen An-
trag zitieren, wonach Sie Afrika als „Opfer der kapitalis-
tischen Industrialisierung des Nordens“ bezeichnen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich glaube nicht, dass das etwas mit Augenhöhe zwi-
schen Europa und Afrika zu tun hat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Genau das ist ja das Problem!)


Ich bin froh, dass wir den vierten EU-Afrika-Gipfel
auf der Tagesordnung haben und über dieses Thema re-
den. Ich glaube, dass es wichtig ist, ehrlich Bilanz zu
ziehen: Was ist in den letzten Jahren passiert? Haben wir
wirklich Fortschritte erreicht? Sind wir zwischen Europa
und Afrika zu konkreten Vereinbarungen gekommen?
Da haben wir großen Nachholbedarf, gerade auch auf
den drei Feldern, die auf dem Gipfel angesprochen wer-
den und die wir auch in unserem Antrag thematisieren:
Frieden und Entwicklung, Klima und Energie sowie
nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltiger
Handel; ich unterstreiche das Wort „nachhaltig“. In die-
sem Bereich haben wir noch sehr viel Konkretisierungs-
arbeit zu leisten. Einen Beitrag dazu soll unser Antrag
leisten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Frieden ist selbstverständlich eine Voraussetzung für
Entwicklung. Der Weltentwicklungsbericht der Welt-
bank stellt ganz klar fest, dass all die Länder, in denen
Staatlichkeit zusammengebrochen ist, in denen Krieg
und Krisen herrschen und innere Willkür und Korruption
staatliches Leben nicht möglich machen, die Millen-
niumsentwicklungsziele nicht erreicht haben. Frieden
und Sicherheit sind zwingende Voraussetzungen für Ent-
wicklung, und in diesem Sinne müssen wir Entwick-
lungspolitik als vorausschauende Friedenspolitik begrei-
fen; genau an dieser Stelle müssen wir ansetzen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich bin überzeugt, dass wir gerade auch mit Instru-
menten, die wir in Deutschland entwickelt haben, ein
breites Angebot machen können. Ich nenne in diesem
Zusammenhang explizit den Zivilen Friedensdienst, weil
er eine hervorragende Möglichkeit ist, um in Postkon-
flikten, aber manchmal auch schon, bevor Konflikte
ausbrechen, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu-
sammenzubringen und Ausgleichsstrukturen und Aus-
gleichsmöglichkeiten zu schaffen.

Es geht aber manchmal auch um den Aufbau von
Staatlichkeit und den Aufbau von staatlichen Sicher-
heitsstrukturen. Natürlich braucht man zum Beispiel
eine korruptionsfreie Polizei und Justiz, um die für die
weitere Entwicklung notwendigen Strukturen aufbauen
zu können. Auch dazu kann Deutschland Beiträge leis-
ten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)






Dr. Bärbel Kofler


(A) (C)



(D)(B)

Natürlich müssen wir die Zivilgesellschaft einbezie-
hen, wenn es um Frieden und Entwicklung geht. Wir ha-
ben in unserem Antrag – ich bin sehr dankbar, dass wir
das gemeinsam beschlossen haben – explizit auf die UN-
Resolution 1325 Bezug genommen. Darin geht es da-
rum, Frauen bei der Beilegung von Konflikten und Aus-
einandersetzungen mit Waffengewalt gleichberechtigt
mit einzubeziehen und das Potenzial von Frauen für eine
friedliche Entwicklung zu nutzen und zu stärken. Das
darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern das muss
unsere Aufgabe im Regierungshandeln, aber auch inner-
halb der Parlamente sein.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Was das Thema Klima und Energie angeht, ist es,
glaube ich, selbstverständlich und seit der Rio-Deklara-
tion vor über 20 Jahren unumstößlich anerkannt: Frie-
den, Entwicklung und Umweltschutz bedingen einander
und gehören zusammen. Selbstverständlich – das betone
ich ausdrücklich – stehen meine Fraktion und ich wie
auch, glaube ich, wir alle gemeinsam für das Prinzip der
gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung,
wenn es um das Thema Klimawandel und Klimaschutz
geht.

Wir haben historische Verantwortung. Afrika ist nicht
der Kontinent, der den CO2-Ausstoß und den Klimawan-
del vorangetrieben hat, leidet aber wie kein anderer Kon-
tinent unter den Folgen des Klimawandels. Wüstenbil-
dung, Wassermangel und künftige Konflikte um Wasser,
Konflikte um fruchtbare Böden und Nahrungsgrundla-
gen sind Folgen des Klimawandels, für den wir Verant-
wortung tragen. Deshalb haben wir auch eine finanzielle
Verantwortung, und wir müssen unserer Verantwortung
gerecht werden, was den Know-how-Transfer und die
Möglichkeiten zur Vermeidung von CO2-Ausstoß bei
uns selbst angeht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal anfangen damit!)


Das gilt im Übrigen auch für alle Verhandlungen über
Klimaabkommen, die wir voranbringen müssen. Wir
müssen das ambitionierte Klimaschutzziel, die Erd-
erwärmung auf weniger als 2 Grad zu begrenzen, errei-
chen. Ich weiß, wie schwierig das ist. Aber es muss ge-
lingen. Und wir müssen als Entwicklungspolitiker das
Thema Anpassungsmaßnahmen wesentlich stärker in
den Fokus rücken und finanziell entsprechend ausgestal-
ten, um den Menschen in anderen Ländern eine Chance
zu geben.

Dazu gehört aber auch – wenn man den Antrag genau
liest, dann wird das auch deutlich, Herr Kollege
Movassat –, dass wir mit Afrika gemeinsam Verantwor-
tung haben, was Afrikas Energiebedarf angeht, um seine
eigene Entwicklung vorantreiben zu können und seiner
eigenen Bevölkerung die Chance auf Energiezugang zu
geben. Wir müssen das gemeinsam vorantreiben. Dazu
haben wir zwei Punkte in unseren Antrag aufgenommen.
Erstens sind die Zusagen der Europäischen Union einzu-
halten, die in der afrikanisch-europäischen Energiepart-
nerschaft vereinbart wurden. Dabei geht es darum, dass
100 Millionen Afrikaner in den nächsten sieben Jahren
Zugang zu Energie erhalten. Dazu müssen wir stehen.
Das hat auch finanzielle Auswirkungen, und dazu muss
man stehen. Ich freue mich darüber, dass in unserem An-
trag steht, dass wir uns bei den eigenen Exportkrediten
an Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Ener-
gien orientieren müssen, wenn es insbesondere um
Afrika geht.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Damit haben wir eine gemeinsame Verantwortung mit
den Partnerländern; denn eine solche Ausrichtung kön-
nen wir den Ländern nicht vorschreiben, sondern das
müssen wir im Dialog mit ihnen gemeinsam entwickeln.
Das muss der Wunsch der Länder auf beiden Kontinen-
ten sein.

Zweitens, zum Thema nachhaltige Wirtschaftsent-
wicklung und nachhaltiges Handeln. Die EPAs stellen
zwar nicht das einzige Instrument dar, spielen aber eine
wichtige Rolle. Der Antrag der Linken nimmt nicht den
durchaus vorhandenen Wunsch Afrikas auf, Handel mit
Europa zu treiben und seriöse, gute Investitionen in ih-
ren Ländern zu erhalten.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Es wäre schön, wenn Sie nicht nur über die eigene Ideo-
logie, sondern über das redeten, was die Menschen auf
anderen Kontinenten wirklich wünschen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])


In einem Punkt haben Sie recht: Die europäischen
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen müssen entwick-
lungsfördernd sein und dürfen nicht das Gegenteil von
dem bewirken, was wir alle mit Entwicklungszusam-
menarbeit erreichen wollen. Genau das steht in unserem
Antrag:

Die Verhandlungen der Europäischen Union mit
den afrikanischen Staaten über den Abschluss von
Wirtschaftspartnerschafts- und Handelsabkommen
müssen dem Ziel der ökonomisch, ökologisch und
sozial nachhaltigen Entwicklung sowie der Men-
schenrechte verpflichtet sein.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Nur dann erachte ich solche Abkommen für entwick-
lungsfördernd. Nur dann macht es auch Sinn und ist es
im Interesse der afrikanischen Partnerländer. Natürlich
entspricht es meinem Selbstverständnis als Parlamenta-
rierin, die Regierung aufzufordern, alles zu tun, dass die
EU-Kommission, die diese Verhandlungen führt, mehr
Flexibilität zeigt und auf die Wünsche der afrikanischen
Länder stärker eingeht. Die Regierung ist hier also ge-
fordert.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Selbstverständlich finde ich es richtig, dem Wunsch der
afrikanischen Länder zu entsprechen, dieses wichtige
Thema auch auf dem 4. EU-Afrika-Gipfel zu behandeln.





Dr. Bärbel Kofler


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Warum das Ganze? Weil klar ist, dass Wachstum al-
lein Armut nicht beseitigen kann. Das besagt der letzte
Bericht der United Nations Conference on Trade and
Development. Er macht ganz deutlich: In den am we-
nigsten entwickelten Ländern – darunter sind 34 afrika-
nische – sind 80 Prozent der Menschen in schlecht
bezahlten, prekären und unsicheren Jobs in der Land-
wirtschaft oder im Kleinhandel beschäftigt. Es muss uns
darum gehen, Perspektiven für menschenwürdige Arbeit
und ein menschenwürdiges Leben auch in Afrika zu er-
öffnen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dazu gehören gerechte Handelsregeln, die Wert-
schöpfungsketten in afrikanischen Ländern ermöglichen;
ich sage das ausdrücklich. Dazu gehört des Weiteren,
Exportdumping zu verhindern und afrikanischen Län-
dern faire Absatzchancen in Europa zu eröffnen; auch
das steht in unserem Antrag. Wir brauchen Transparenz-
regeln, die klarmachen, welche Auswirkungen Finanz-
ströme und Rohstoffeinnahmen auf Finanzen und wirt-
schaftliches Handeln haben, welche Staaten Einnahmen
generieren und welche nicht und wohin die Mittel flie-
ßen. Die afrikanischen Länder müssen mit einer Finanz-
basis ausgestattet werden. Sie müssen Steuern erheben
können, um mit den Einnahmen ein Sozialwesen zu
finanzieren.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Kollegin, Sie denken bitte an die Zeit.