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    Plenarprotokoll 18/22 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 22. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 7 des Geset- zes zur Einsetzung eines Nationalen Nor- menkontrollrates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1687 A Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1687 B Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1688 A Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1688 B Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1688 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1688 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/814, 18/835 . . . . . . . . . . . . . 1689 C Dringliche Frage 1 Andrej Hunko (DIE LINKE) Auswirkungen des Ausgangs der Volksab- stimmung über einen Anschluss der Krim an Russland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1689 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1689 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1690 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1690 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1690 C Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1690 D Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 1691 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 1691 C Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1691 C Dringliche Fragen 2 und 3 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Medienberichte über den Einsatz einer Drohne über der Krim Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1692 B Zusatzfragen Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 1692 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1692 C Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1692 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1693 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1693 B Mündliche Frage 1 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Europarechtskonforme Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1693 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1694 A Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1694 D Mündliche Frage 8 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Angriffe auf jüdische Bürger und Einrich- tungen in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1695 A Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1695 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 1696 B Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1696 D Mündliche Frage 9 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Zusammenarbeit zwischen der ukraini- schen Partei Swoboda und der Kampf- gruppe Rechter Sektor mit der NPD Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1697 A Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1697 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1698 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1698 B Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1698 C Mündliche Frage 16 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Situation von Flüchtlingen mit Behinde- rungen in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1699 A Mündliche Fragen 20 und 21 Martina Renner (DIE LINKE) Änderung der polizeilichen Dienstvor- schriften sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1699 C Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1699 D Mündliche Frage 31 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen für Flüchtlinge mit Behin- derungen zu sozialrechtlichen Unterstüt- zungsleistungen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1700 D Zusatzfragen Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1701 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1701 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1702 B Mündliche Frage 34 Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung von Eltern mit Behinderung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1702 D Zusatzfragen Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1703 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1703 B Mündliche Frage 35 Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Studie „Strukturelle und finanzielle Hindernisse bei der Um- setzung der interdisziplinären Frühför- derung“ Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1703 D Mündliche Frage 36 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überarbeitung der Arbeitsstättenverord- nung zur Gewährung barrierefreier Ar- beitsplätze Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1704 A Zusatzfrage Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1704 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 III Mündliche Frage 37 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch die „Initiative Inklusion“ geschaf- fene Arbeits- und Ausbildungsplätze Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1705 A Zusatzfragen Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1705 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1705 D Mündliche Frage 39 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1706 A Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1706 C Mündliche Frage 40 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dauerhafter Lohnkostenzuschuss für Men- schen mit Behinderung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1707 B Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1707 B Mündliche Fragen 41 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1707 D Zusatzfragen Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1708 C Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1709 B Mündliche Frage 42 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reformbedarf bei der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1709 C Zusatzfragen Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1710 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1710 D Mündliche Frage 56 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahme des Rechts auf angemessene Vorkehrungen in das Allgemeine Gleichbe- handlungsgesetz Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1711 B Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1711 C Mündliche Frage 57 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwurf der Fünften Antidiskriminie- rungsrichtlinie der EU Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1712 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1712 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Verlängerung von Laufzeiten für Atomkraftwerke in Deutsch- land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1712 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1712 C Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1713 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1715 B Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1716 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1717 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 Steffen Kanitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1718 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 1720 A Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1721 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1722 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1723 D Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1724 D Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1726 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1727 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1727 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1729 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Novelle des Bundesberggesetzes Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1729 C Anlage 3 Mündliche Frage 3 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelungen zu Klagen im CETA-Invest- mentkapitel Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1729 C Anlage 4 Mündliche Frage 4 Klaus Ernst (DIE LINKE) Abänderung oder Aufkündigung bestehen- der bilateraler Investitionsschutzverträge Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1729 D Anlage 5 Mündliche Frage 5 Klaus Ernst (DIE LINKE) EU-Staaten mit Investitionsschutzabkom- men mit den USA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1730 A Anlage 6 Mündliche Frage 6 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Export deutscher P99-Pistolen nach Kolum- bien ohne Ausfuhrgenehmigung Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1730 B Anlage 7 Mündliche Frage 7 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Strategie im Hinblick auf das Konflikt- geschehen in Somalia Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1730 C Anlage 8 Mündliche Frage 10 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verfassungskonformität der Übergangs- regierung in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1731 A Anlage 9 Mündliche Frage 11 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Anzahl der Feststellungen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1731 B Anlage 10 Mündliche Frage 13 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neonazistischer Hintergrund einer V-Per- son mit Decknamen „Tarif“ des Bundes- amts für Verfassungsschutz Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 V Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1731 C Anlage 11 Mündliche Frage 14 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Aufenthaltserlaubnis für syrische Flücht- linge mit in Deutschland lebenden Ver- wandten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1732 C Anlage 12 Mündliche Frage 15 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Unbegrenzte Aufnahme von syrischen Flüchtlingen bei hier lebenden Verwandten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1733 A Anlage 13 Mündliche Fragen 17 und 18 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausübung des Wahlrechts von Analphabe- ten und betreuten Personen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1733 B Anlage 14 Mündliche Frage 19 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von Gewaltopfern mit Behinderung bei der Umsetzung der EU- Opferschutzrichtlinie Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1734 A Anlage 15 Mündliche Frage 22 Herbert Behrens (DIE LINKE) Entschädigungspflicht bei Verspätungen im Luftverkehr Antwort Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1734 B Anlage 16 Mündliche Frage 23 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschiebung der Kindergelderhöhung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1734 C Anlage 17 Mündliche Frage 24 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Anpassungen beim Kinderfreibetrag und beim Kindergeld Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1734 D Anlage 18 Mündliche Frage 25 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Besteuerung des grenzüberschreitenden Handels mit Kaffee Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1735 A Anlage 19 Mündliche Frage 26 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuerpflichtige Versicherungsleistungen des ADAC Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1735 B Anlage 20 Mündliche Frage 27 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inanspruchnahme von Steuerermäßigun- gen und Pauschbeträgen aufgrund einer Behinderung VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1735 C Anlage 21 Mündliche Fragen 28 und 29 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Reformpaket für Lebensversicherungen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1736 A Anlage 22 Mündliche Frage 30 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überarbeitung des Behinderungsbegriffs im SGB IX Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1736 D Anlage 23 Mündliche Frage 32 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deckung der Aufwendungen des Lebens- unterhalts von Studierenden mit Behinde- rung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1737 A Anlage 24 Mündliche Frage 33 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Situation von Verbänden mit Beratungs- angeboten nach dem Peer-Prinzip für be- hinderte und chronisch erkrankte Men- schen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1737 C Anlage 25 Mündliche Frage 38 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Integration von Menschen mit Behinde- rung in den Arbeitsmarkt Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1738 A Anlage 26 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte und Weiterentwicklung der Werkstätten- mitwirkungsverordnung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1738 C Anlage 27 Mündliche Fragen 45 und 46 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Umsetzung der im Bericht zum Fachkräf- tekonzept formulierten Ziele und Steige- rung der Attraktivität bestimmter Berufs- gruppen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1739 A Anlage 28 Mündliche Frage 47 Azize Tank (DIE LINKE) Prüfungsprozess zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1740 B Anlage 29 Mündliche Frage 48 Azize Tank (DIE LINKE) Gewährleistung der Rechte auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 1740 C Anlage 30 Mündliche Frage 49 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Regelungen zum Im- port von Schweinefleisch im Freihandels- abkommen mit Kanada (CETA) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 VII Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1740 D Anlage 31 Mündliche Fragen 50 und 51 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ausweisung des im Natura-2000-Gebiet befindlichen Dauergrünlands als „umwelt- sensibles Dauergrünland“ Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1741 A Anlage 32 Mündliche Frage 52 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit Interessenvertretern für die Branche der Grünen Gentechnik in der EU Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1741 D Anlage 33 Mündliche Frage 53 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-Saatgutverordnung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1742 B Anlage 34 Mündliche Frage 54 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landeinsätze gegen Piraten im Rahmen des Atalanta-Mandats Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1742 C Anlage 35 Mündliche Frage 55 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenführung von Leistungen zur Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen im SGB VIII Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1742 D Anlage 36 Mündliche Frage 58 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rolle der Krankenversicherungsträger im trägerübergreifenden Rehabilitationspro- zess Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1743 A Anlage 37 Mündliche Frage 59 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1743 C Anlage 38 Mündliche Frage 60 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben der UN-Behindertenrechtskon- vention zur Vermeidung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1743 D Anlage 39 Mündliche Frage 61 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung von medizinischen Zentren für Menschen mit Behinderung Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1744 B Anlage 40 Mündliche Frage 62 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung der gemeindenahen Gesundheits- versorgung für Menschen mit Behinderung VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1744 C Anlage 41 Mündliche Frage 63 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeits- begriffs Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1744 D Anlage 42 Mündliche Frage 64 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung des Rechts auf gleichgeschlecht- liche Pflege Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1744 D Anlage 43 Mündliche Frage 65 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung der Versorgung von Men- schen mit Behinderung mit Heil- und Hilfs- mitteln Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1745 A Anlage 44 Mündliche Frage 66 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Erhöhung des Beitragszuschlags zur Pfle- geversicherung für Kinderlose Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1745 C Anlage 45 Mündliche Frage 67 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Einbindung des ehrenamtlichen Engage- ments in die häusliche Pflege Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1745 C Anlage 46 Mündliche Frage 68 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Unterbindung von Anwendungsbeobach- tungen bei Arzneimitteln zu Marketing- zwecken Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1745 D Anlage 47 Mündliche Frage 69 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pkw-Maut für wegen einer Behinderung von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Pkw- Besitzer Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1746 A Anlage 48 Mündliche Fragen 70 und 71 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Fern- bussen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1746 A Anlage 49 Mündliche Fragen 72 und 73 Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1746 D Anlage 50 Mündliche Fragen 74 und 75 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss des TTIP-Abkommens auf lärm- bedingte Betriebsbeschränkungen für Flug- häfen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 IX Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1748 A Anlage 51 Mündliche Frage 76 Herbert Behrens (DIE LINKE) Verlängerung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1748 B Anlage 52 Mündliche Frage 77 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behinderten- und altersgerechter Wohn- raum Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1748 C Anlage 53 Mündliche Fragen 78 und 79 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forschungsprojekt „Wohnen im Alter“; KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1749 A Anlage 54 Mündliche Frage 80 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme von Betreiber- bzw. Hersteller- vertretern an Sitzungen der Reaktor- Sicherheitskommission und deren Fach- ausschüssen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1749 D Anlage 55 Mündliche Frage 81 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kündigung der Mitgliedschaft bundeseige- ner Unternehmen und Einrichtungen in Vereinigungen der Atomlobby Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1750 A Anlage 56 Mündliche Fragen 82 und 83 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Chancengleichheit für Studierende und Nachwuchswissenschaftler mit Behinde- rung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1750 B Anlage 57 Mündliche Fragen 84 und 85 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklungspolitische Maßnahmen zur Inklusion und Einbringung des Themas Behinderung in die Post-2015-Debatte Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1750 D Anlage 58 Mündliche Fragen 86 und 87 Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Barrierefreiheit und Inklusion bei Maß- nahmen und Projekten der Entwicklungs- zusammenarbeit Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1751 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1687 (A) (C) (D)(B) 22. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Berichtigung 19. Sitzung, Seite 1497 D, Tabelle 1 ist wie folgt zu lesen: Antibiotikaklassen 2011 2012 3. Generation Cephalosporine 2,057 (0,1 Prozent) 2,346 (0,1 Prozent) 4. Generation Cephalosporine 1,427 (0,1 Prozent) 1,399 (0,1 Prozent) Fluorchinolone 8,247 (0,5 Prozent) 10,382 (0,6 Prozent) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1729 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 19.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 19.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 19.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 19.03.2014 Ernstberger, Petra SPD 19.03.2014 Evers-Meyer, Karin SPD 19.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 19.03.2014 Dr. Gebhart, Thomas CDU/CSU 19.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 19.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 19.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 19.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 19.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 19.03.2014 Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 19.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 19.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 19.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 19.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 19.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2014 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 2): Wie ist der Zeitplan für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Novelle des Bundesberg- gesetzes, und welche konkreten inhaltlichen Änderungen sol- len im Gesetz vorgenommen werden (insbesondere im Hin- blick auf Gewässerschutz und unterirdische Raumplanung)? Derzeit bereitet die Bundesregierung eine Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vor, nach der die Genehmigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas oder Erdöl mit der Fracking-Technologie zwingend die Durchfüh- rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung voraussetzt. Bei dieser Prüfung stehen die Aspekte des Gewässer- und Trinkwasserschutzes im Vordergrund. Im Hinblick auf die unterirdische Raumplanung strebt die Bundes- regierung in Bezug auf die Berücksichtigung verschiede- ner Nutzungskonkurrenzen eine Verbesserung der Da- tengrundlagen an. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 3): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Analysten Marc Maes vom Seattle to Brussels Network (http://eu-secret deals.info/upload/2014/03/S2B-Marc-Maes-CETA-Investment_ Response-to-DG-Trade-claims-March-7-2014_v2.pdf; Seite 4 Nr. 2), dass die im CETA-Investmentkapitel enthaltene Most Favoured Nations Clause so angewendet werden kann, dass Investoren sich bei möglichen Klagen künftig auf jeglichen bilateralen Investitionsschutzvertrag beziehen können, also denjenigen „aussuchen“ können, bei dem das Unternehmen die größten Chancen auf Erfolg der Klage sieht, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus? Die Verhandlungen zum Investitionskapitel sind noch nicht abgeschlossen. Eine Aussage zu den Auswirkun- gen der Meistbegünstigungsklauseln ist daher derzeit nicht möglich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/814, Frage 4): Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, eigene bila- terale Investitionsschutzverträge abzuändern oder aufzu- kündigen, angesichts ihrer kritischen Haltung (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Johanna Voß auf Bundestagsdrucksache 17/14439) zu einem Investor-Staat-Schiedsverfahren inner- halb des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP und nachdem bereits einige Staaten wie Südafrika, Ecuador und Anlagen 1730 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) Bolivien entsprechende Entscheidungen getroffen haben (ver- gleiche www.sierraclub.ca/en/main-page/multiple-countries- rejecting-investor-state-dispute-settlement; bitte begründen)? Nein. Die bilateralen Investitionsschutzverträge der Bundesrepublik Deutschland haben sich nach der Auf- fassung der Bundesregierung bewährt. Investor-Staat- Schiedsverfahren haben dazu beigetragen, dass deutsche Investoren die Beachtung der Schutzstandards durch das Anlageland geltend machen konnten. Südafrika und Bo- livien haben zwar die bilateralen Investitionsschutzver- träge mit Deutschland gekündigt. Andere Länder wie China streben dagegen den Abschluss weiterer Investi- tionsabkommen mit Investor-Staat-Schiedsverfahren an. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/814, Frage 5): Haben nach Kenntnis der Bundesregierung nur solche EU- Staaten bereits ein Investitionsschutzabkommen einschließ- lich des Investor-Staat-Schiedsverfahrens mit den USA, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht in der OECD waren (bitte die einzelnen Staaten auflisten), und in- wiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund falsch, von bereits existierenden „Präzedenzfäl- len innerhalb der EU“ zu sprechen, wie es Rupert Schlegel- milch, Direktor der Direktion B der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission, beim Besuch des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2014 getan hat? Der Bundesregierung ist bekannt, dass mehrere EU- Mitgliedstaaten bilaterale Investitionsverträge mit den USA geschlossen haben, unter anderem Bulgarien (un- terzeichnet am 23. September 1992), Estland (unter- zeichnet am 19. April 1994), Kroatien (unterzeichnet am 13. Juli 1996), Lettland (unterzeichnet am 13. April 1995), Litauen (unterzeichnet am 14. Januar 1998), Po- len (unterzeichnet am 21. März 1990), Slowakei (unter- zeichnet am 22. Oktober 1991), Rumänien (unterzeich- net am 28. Mai 1992) und Tschechien (unterzeichnet am 10. Dezember 2003). Über den Inhalt dieser Verträge lie- gen der Bundesregierung aber keine Informationen vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 6): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umstände, unter denen P-99-Pistolen des Ulmer Waffenunter- nehmens Walther ohne Ausfuhrgenehmigung nach Kolum- bien gelangt sind, und was unternimmt sie, um diesen Fall aufzuklären (vergleiche Deutsche Welle vom 27. Februar 2014)? Der Bundesregierung sind die entsprechenden Presse- meldungen bekannt. Sie geht den erhobenen Vorwürfen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nach. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 7): Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf das Konfliktgeschehen in Somalia, und welche diplomatischen, zivilen und entwicklungspolitischen Maßnah- men werden vonseiten der Bundesregierung ergriffen, um die Konfliktursachen zu bearbeiten (bitte einzeln aufschlüsseln)? In dem komplexen Konfliktgeschehen in der Bundes- republik Somalia überschneiden sich Auseinanderset- zungen zwischen Akteuren auf der zentralstaatlichen Ebene mit denen auf regionaler oder lokaler Ebene so- wie Konflikte zwischen Angehörigen verschiedener Clans und Subclans. Hinzu kommen militant-kriminelle Aktivitäten diverser nicht ideologischer Akteure sowie der Kampf zwischen der radikalislamistischen Terror- gruppe al-Shabaab und vergleichsweise „säkularen“ und moderaten Kräften. Es besteht jedoch in Somalia sowie international Ei- nigkeit darüber, dass fehlende Sicherheit und der weit- gehende Zerfall staatlicher Institutionen die wohl wich- tigsten Konfliktursachen darstellen. Diese behindern maßgeblich ein Eindämmen der Konflikte. Entsprechend sind die Bemühungen der internationa- len Gemeinschaft, unter anderem der Vereinten Natio- nen, der Europäischen Union und der Afrikanischen Union, vor allem darauf gerichtet, zur Herstellung grund- legender Sicherheit und funktionierender staatlicher Strukturen in Somalia beizutragen. In diese Bemühun- gen reihen sich die Beiträge der Bundesregierung ein. Die Bundesregierung engagiert sich in erster Linie im Verbund mit ihren EU-Partnern. Leitlinie hierbei ist der „Strategische Rahmen für das Horn von Afrika“, den die EU sich 2011 gegeben hat. Die EU ist in diesem Rahmen nicht nur im Bereich des somalischen Institutionenauf- baus aktiv, unter anderem im Sicherheitsbereich durch die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäi- schen Union für Somalia, EUTM Somalia, die erhebli- chen finanziellen Beiträge zur Mission der Afrikani- schen Union in Somalia, AMISOM, sowie durch Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Die EU ist vielmehr auch wichtigster Geber im Bereich der Ent- wicklungszusammenarbeit mit Somalia. Für entwick- lungspolitische Aktivitäten vor allem in den Bereichen gute Regierungsführung – unter anderem Rechtsstaat- lichkeit, Förderung zivilgesellschaftlicher Organisatio- nen –, wirtschaftliche Entwicklung – unter anderem Dürreresilienzmaßnahmen, Bewässerung – und Bildung wurden im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungs- fonds im Zeitraum 2008 bis 2013 rund 521 Millionen Euro bereitgestellt. Auch Deutschland ist neben seinem Engagement im Sicherheitsbereich auf entwicklungspolitischem und hu- manitärem Gebiet – unter anderem Minenräumung – so- wie im Hinblick auf die Wahlen 2016 im Bereich der Demokratieförderung aktiv. So hat die Bundesregierung bei der Brüsseler Somalia-Konferenz im September Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1731 (A) (C) (D)(B) 2013 EZ-Maßnahmen in Höhe von circa 90 Millionen Euro zugesagt. Darüber hinaus wird mithilfe deutscher Einzahlungen von rund 2,5 Millionen Euro in den AMISOM Trust Fund derzeit unter anderem die Ent- wicklung des somalischen Mediensektors unterstützt. Dabei liegt der Fokus der Maßnahmen besonders auf der Einrichtung und Professionalisierung des VN-Radiosen- ders Bar Kulan sowie der Beratung für den Kapazitäts- aufbau somalischer Medien im Rechts- und Verwal- tungsbereich. 2013 hat die Bundesregierung am Horn von Afrika humanitäre Projekte mit einem Volumen von rund 20 Millionen Euro gefördert, einschließlich ent- wicklungsfördernder und strukturbildender Übergangs- hilfe. Das Engagement Deutschlands und der EU im Si- cherheitsbereich ist somit eingebettet in einen umfassen- den Ansatz zur Stärkung der staatlichen und zivilgesell- schaftlichen Strukturen Somalias, zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur humanitären Hilfe für die soma- lische Bevölkerung. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 10): Ist die derzeitige De-facto-Regierung in der Ukraine nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsgemäß zustande ge- kommen? Am 27. Februar 2014 wählte das Parlament der Ukraine einen neuen Premierminister und bestätigte eine neue Regierung. Beide Beschlüsse wurden mit breiter Mehr- heit gefasst. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, an der Verfassungsmäßigkeit dieser Beschlüsse zu zwei- feln. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 11): Wie viele Feststellungen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit waren zuletzt im Register der Entschei- dungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten eingetragen (bitte so genau wie möglich nach dem Grund bzw. der jeweili- gen Rechtsgrundlage unterscheiden sowie nach den fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Eine Erfassung von Fällen des Verlustes der deut- schen Staatsangehörigkeit ist erst seit Einführung des Registers der staatsangehörigkeitsrechtlichen Entschei- dungen, EStA, nach § 33 des Staatsangehörigkeitsgeset- zes, StAG, vorgesehen, der am 28. August 2007 in Kraft getreten ist. Seither werden alle Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden, § 33 Abs. 1 Nr. 1 StAG, und zum gesetzlichen Verlust der Staatsangehörigkeit, § 33 Abs. 2 Nr. 2 StAG, im Register EStA erfasst. Das Register EStA enthält aber auch Entscheidungen, die nach dem 31. Dezember 1960 getroffen worden sind, § 33 Abs. 1 Nr. 3 StAG. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder zwar gemäß § 33 Abs. 3 StAG verpflichtet sind, die jeweili- gen Entscheidungen unverzüglich an das Register EStA zu melden, eine tagesaktuelle Meldung jedoch nicht in allen Fällen erfolgt. Im Register EStA waren zum Stichtag 16. März 2014 insgesamt 2 849 Entscheidungen zum Verlust der deut- schen Staatsangehörigkeit eingetragen. Diese teilen sich wie folgt auf: 2 237 Verlustfälle nach § 25 StAG – An- nahme einer anderen Staatsangehörigkeit –, 7 Verlust- fälle nach § 26 StAG – Verzicht –, 8 Verlustfälle nach §§ 18 bis 24 StAG – Entlassung auf Antrag –, 14 Ver- lustfälle nach § 27 StAG – Annahme als Kind durch einen Ausländer –, 19 Verlustfälle nach § 28 StAG – Wehrdienst in fremden Streitkräften –, 13 Verlustfälle nach § 17 Nr. 5 RuStAG a. F. i. V. m. Art. 16 des Grund- gesetzes – Legitimation durch einen Ausländer, bis 31. Dezember 1974 –, 17 Verlustfälle nach § 17 Nr. 6 RuStAG a. F. i. V. m. Art. 16 des Grundgesetzes – Ehe- schließung mit einem Ausländer, bis 31. März 1953 –, 268 Verlustfälle nach § 29 StAG – Optionspflicht –, 266 Verlustfälle aus sonstigen Verlustgründen. Eine Differenzierung der Verlustfälle nach ausländi- schen Staatsangehörigkeiten erfolgt nicht. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 13): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des mehrfach vorbestraften Neonazis M. D. v. D., den das Bun- desamt für Verfassungsschutz, BfV, von 1994 bis 2003 als V- Mann, VM, „Tarif“ führte, dessen Akte sein mutmaßlicher VM-Führer „Lingen“ 2011 weisungswidrig schreddern ließ und den das BfV nach dem NSU-Trio in Niedersachsen for- schen ließ (Bundestagsdrucksache 17/14600, Seiten 759, 761, 773, 777), vor allem, dass dessen VM-Führer „Alex“ 1998 an- gebotene Hinweise zum Versteck des NSU-Trios bei D. expli- zit abgelehnt habe (vergleiche den Spiegel vom 24. Februar und 1. März 2014) und der D. dem BfV zwecks Billigung so- wie Finanzierung antisemitische Hetzschriften vor deren Pro- duktion vorlegte, derentwegen der niedersächsische Amts- richter Dr. Wilfried Kraft den D. im Herbst 2000 wegen Volksverhetzung zu Haft verurteilte, und bleibt die Bundes- regierung weiter bei der Aussage, das BfV habe weder V- Leute im direkten Umfeld des NSU-Trios geführt noch die Akten zum VM „Tarif“ deshalb schreddern lassen, um heikle Details über dessen Tun geheim zu halten, etwa wenn das BfV dem D. noch nach dieser Verurteilung bis mindestens 2003 weiteren Lohn sowie Auslagen bezahlte, außer für die oben genannten Hetzschriften auch dafür, dass D. als NPD-Kandi- dat am 20. April 2002 zu „Führers Geburtstag“ Nazis zu ei- nem Drohmarsch vor das Haus jenes Richters aufrief unter der Parole „Weg mit Richter Dr. Kraft“, weshalb jener nebst Fa- milie lange Polizeischutz erhielt (Weser-Kurier vom 3. März 2014, „Richter zweifelt am Rechtsstaat“: „Das macht mich fassungslos“)? Die mündliche Frage knüpft im Wesentlichen an die Berichterstattung des Spiegel vom 23. Februar diesen Jahres (Der Spiegel 9/2014, S. 40 ff.) an. Der ehemalige VM „Tarif“ hat gegenüber dem Spiegel angegeben, von einer Person aus dem Umfeld des Trios gefragt worden 1732 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) zu sein, ob er die drei nach deren Untertauchen verste- cken könnte. Hiervon soll der VM „Tarif“ seinerzeit sei- nen V-Mann-Führer beim Bundesamt für Verfassungs- schutz, BfV, unterrichtet haben, der ihm jedoch eine Absage erteilt hätte. Damit ist die Frage laut geworden, ob das BfV eine Chance verstreichen ließ, das Trio vor Beginn der Mordserie dingfest zu machen. Da die Akte des VM auch zu den am 11. November 2011 im BfV vernichteten VM-Akten gehört, ist daraufhin die Mut- maßung wieder laut geworden, die Vernichtung der Ak- ten sei doch – entgegen der Bewertung der Bundes- regierung – zum Zweck der Vertuschung unliebsamer Wahrheiten erfolgt. Die Bundesregierung ist diesen Vorwürfen selbstver- ständlich umgehend nachgegangen. Die fraglichen ge- schredderten Akten zum VM „Tarif“ konnten schon für den NSU-Untersuchungsausschuss weitestgehend wie- derhergestellt werden und wurden diesem vollumfäng- lich zugänglich gemacht. Aus diesen ergeben sich keine Hinweise, die die Behauptungen des VM „Tarif“ stützen würden. Auch die beteiligten Personen im BfV haben die Behauptungen auf Befragung hin deutlich zurückge- wiesen. Die in der Frage benannten, vom VM „Tarif“ erhobe- nen Vorwürfe sind derzeit aber auch Gegenstand laufen- der Ermittlungen des Generalbundesanwaltes, GBA. So hat insbesondere zu dem in der Frage geschilderten Sachverhalt am 10. März 2014 eine Vernehmung des ehemaligen VM durch die Bundesanwaltschaft stattge- funden. Wir sind uns sicherlich einig darin, dass man die Vorwürfe jetzt gründlich ausermitteln und den Erfolg dieser Ermittlungen auch nicht gefährden sollte. Deshalb möchte die Bundesregierung von weiteren Stellungnah- men zum Sachverhalt an dieser Stelle absehen. Dies muss auch trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtli- chen Pflicht der Bundesregierung geschehen, Informa- tionsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen. In diesem Fall tritt nach konkreter Abwägung der betrof- fenen Belange das Informationsinteresse des Parlamen- tes hinter das verfassungsrechtliche Gebot zurück, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden. Eine weitergehende Auskunft könnte gegebenenfalls Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemein- heit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung, vergleiche dazu BVerfGE 51, 324 (343 f.), Vorrang vor dem parlamenta- rischen Informationsinteresse hat. Zudem wird dem BfV in der genannten Medienbe- richterstattung vorgeworfen, „Tarif“ bei der Herausgabe einer neonazistischen Zeitschrift, dem „Sonnenbanner“, unterstützt und finanziert zu haben. Was nähere Details der Zusammenarbeit mit dem BfV betrifft – hierzu ge- hört auch der Umgang mit Publikationen des VM „Ta- rif“–, kann in einer öffentlichen Fragestunde des Bun- destages keine Auskunft gegeben werden. Die Antwort auf die Frage ließe Rückschlüsse auf den operativen Kernbereich der Nachrichtendienste zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesregierung sich zu sol- chen Fragen ausschließlich im dafür zuständigen Parla- mentarischen Kontrollgremium äußert. Im Übrigen bleibt die Bundesregierung weiterhin bei ihren in der Frage wiedergegebenen Aussagen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/814, Frage 14): Für wie viele syrische Flüchtlinge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder die Aufnahme bei Verwandten angemeldet – bitte nach Bundesländern und Aufnahme über Länderanordnun- gen/Regelung nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes differenzie- ren –, und in wie vielen Fällen wurde eine Aufenthaltserlaub- nis erteilt? Eine Abfrage bei den Ländern hat folgendes Ergebnis erbracht: Im Rahmen der Bundesländeraufnahmeprogramme sind zum 28. Februar 2014 2 272 Visa erteilt worden. Landesaufnahmeprogramme Anträge (Anzahl der Personen) Vorab- zustimmung der Auslän- derbehörde Aufenthalts- erlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG BW k. A. 600 k. A. BY - - - BE k. A. 215 k. A. BB k. A. 13 k. A. HB k. A. 30 k. A. HH 266 134 k. A. HE 229 147 19 MV 9 5 k. A. NI k. A. 951 204 NW 27.800 „Inte- ressenbe- kundungen“ über eine Te- lefonhotline k. A. k. A. RP 250 k.A. k. A. SL 162 k. A. k. A. ST 77 k. A. k. A. SH k. A. 131 k. A. SN k. A. 141 k. A. TH k. A. 88 9 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1733 (A) (C) (D)(B) Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/814, Frage 15): Inwieweit wird sich die Bundesregierung für eine unbe- grenzte Aufnahme von syrischen Flüchtlingen bei ihren hier lebenden Verwandten einsetzen, und welche konkreten Schritte für eine weitere Aufnahme syrischer Flüchtlinge bei hier lebenden Verwandten oder aus humanitären Gründen sind derzeit geplant? Der Schwerpunkt der Hilfe Deutschlands für syrische Flüchtlinge wird in der Krisenregion geleistet. Die Un- terstützung Deutschlands seit dem Jahr 2012 beträgt rund 483 Millionen Euro, davon 252,7 Millionen Euro humanitäre Hilfe, 163,9 Millionen Euro strukturbildende Übergangshilfe/bilaterale Unterstützung – Bundesminis- terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung – und 66,4 Millionen Euro Krisenbewältigung. Das Technische Hilfswerk leistet vor Ort, insbeson- dere in Flüchtlingslagern in Jordanien und Nordirak/Er- bil, Hilfe durch die Bereitstellung der Wasserversor- gung. Durch die Hilfe vor Ort erreicht man weitaus mehr Menschen, als dies durch Flüchtlingsaufnahme möglich ist. Deutschland nimmt bereits jetzt allein im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes circa zwei Drittel aller syrischen Flüchtlinge weltweit außer- halb der Krisenregion auf, die im Zuge von humanitären Aufnahmeprogrammen Schutz finden. Der Bund hat im Rahmen seiner humanitären Aufnahmeprogramme be- wusst auf die Voraussetzung der Lebensunterhaltssiche- rung verzichtet, um auch besonders schutzbedürftigen Syrern, die keine – wohlhabenden – Verwandten in Deutschland haben, die Teilnahme am Programm zu er- möglichen. Ergänzend haben 15 Bundesländer Landesaufnahme- programme für Syrer mit Verwandten in Deutschland aufgelegt. Bayern hat kein Landesaufnahmeprogramm. Unter der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung durch einen Verpflichtungsgeber in Deutschland erhalten so weitere Tausende von Syrern die Möglichkeit, in Deutschland Schutz zu finden. Diese Landesanordnungen wurden bereits verlängert. Kontingente sind derzeit nur von Baden-Württemberg und dem Saarland festgelegt worden. Der Bund hat die Verwandtenaufnahme durch die Länder begrüßt und sein Einvernehmen dazu erteilt. Bund und Länder erörtern derzeit, unter welchen Voraussetzungen weitere syrische Flüchtlinge aufgenommen werden können, wenn die bis- herigen Kontingente der Bundesaufnahmeprogramme erfüllt sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 17 und 18): Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wird die Bun- desregierung wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart „rechtliche Hemmnisse bei der Aus- übung des Wahlrechts für Analphabeten und Betreute ab- bauen“? Welche Alternativen zu einer ersatzlosen Streichung des in § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Ausschlusstat- bestandes sieht die Bundesregierung, um den automatischen Wahlrechtsausschluss von Personen zu beenden, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, und wann wird sie die entsprechende Streichung vorschlagen, falls sie keine Alternativen sieht? Fragen des Wahlrechts sind nach langjähriger Staats- praxis Sache des Deutschen Bundestages; die Bundesre- gierung bringt hierzu üblicherweise keine Initiativen ein. Ihre Fragen betreffen die Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Bundeswahlgesetz. Nach dieser Vorschrift sind un- ter anderem Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen, für die durch richterliche Entscheidung im Einzelfall zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft ein Betreuer bestellt werden musste, sowie Personen, die sich auf- grund richterlicher Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zustand der Schuld- unfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben und von ihnen infolge ihres Zustands erhebliche rechtswi- drige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die All- gemeinheit gefährlich sind. Betroffen sind von diesen Regelungen also nicht etwa alle Menschen, für die eine Betreuung besteht, und schon gar nicht alle Menschen mit Behinderungen oder Analphabeten, die selbstverständlich wählen können und für die in der Bundeswahlordnung bereits Hilfestellun- gen bei der Stimmabgabe vorgesehen sind. Der Bundesregierung ist die Diskussion über die Wahlrechtsausschlüsse bekannt. Diese Diskussion hat al- lerdings aufgezeigt, dass es über den betroffenen Perso- nenkreis viele Vermutungen und kaum belastbare Fakten gibt. Es ist zum Beispiel unbekannt, wie viele Personen überhaupt von den Wahlrechtsausschlüssen betroffen sind. Deshalb hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention beschlossen, eine Studie in Auftrag zu ge- ben, in der die tatsächliche Situation behinderter Men- schen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts untersucht und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Partizipation von Menschen mit Behin- derungen entwickelt werden. Nach einem europaweiten Vergabeverfahren hat die Bundesregierung diese Studie im Dezember 2013 an ein interdisziplinär besetztes Team von Wissenschaftlern vergeben. Die Studie soll der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag als wissenschaftliche Grundlage für die Beantwortung der Frage dienen, ob es vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention mit Blick auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahl- rechts bei bestimmten Gruppen von Menschen mit Be- hinderungen Handlungsbedarf gibt. Daher wird die Stu- die auch ihren Blick auf Unterstützungsmaßnahmen richten, die Menschen mit Behinderungen bei der Aus- übung ihres Wahlrechts helfen können. Gegebenenfalls können sich hieraus auch Hinweise auf geeignete Unter- stützungsmaßnahmen für die Gruppe der Analphabeten 1734 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) ableiten lassen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie, mit denen Ende 2015 zu rechnen ist, kann eine fundierte Entscheidung über gesetzliche Änderungen er- folgen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 19): Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um bei der Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie (Richtlinie 2004/81/EG) die spezifischen Bedürfnisse von Gewaltopfern mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen? Für die Bundesregierung ist der Opferschutz im Straf- verfahren ein wichtiges Anliegen. Dabei muss auf Opfer von Gewalt und auf verletzte Personen mit Behinderun- gen besondere Rücksicht genommen werden. Daher begrüßt die Bundesregierung es ausdrücklich, dass die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU gerade auch die besondere Schutzbedürftigkeit von Gewaltopfern und Menschen mit Behinderungen im Blick hat. Bereits die Erwägungsgründe der Richtlinie mahnen die Rück- sichtnahme auf die besonderen Belange dieser Opfer- gruppe an. Zudem hält die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu an, Maßnahmen zur frühzeitigen Ermittlung und Berücksichtigung besonderer Schutzbedürfnisse von Op- fern zur Verfügung zu stellen. Hier wird besondere Auf- merksamkeit für die Belange von Opfern geschlechtsbe- zogener Gewalt, Gewalt in engen Beziehungen oder sexueller Gewalt sowie von Opfern mit Behinderungen gefordert. Die Bundesregierung wird diese Vorgaben bei der Umsetzung der Opferschutzrichtlinie umfassend berück- sichtigen. Ihr ist an einer zeitnahen und vollständigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht gelegen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kelber auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/814, Frage 22): Wie bewertet die Bundesregierung den vom EU-Minister- rat vorgelegten Gegenvorschlag zu dem vom Europaparla- ment verabschiedeten Kompromisspapier bezüglich des Verordnungsvorschlages KOM(2013) 130 hinsichtlich der dort vorgeschlagenen Regelung, Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht zu entbinden, sofern Verspätungen im Luftverkehr auf Herstellerfehler zurückzuführen sind, und wie wird sich die Bundesregierung in gegebenenfalls stattfinden- den Trilogverhandlungen hinsichtlich dieser Frage positionie- ren? Die EU-Kommission hat am 13. März 2013 einen Vorschlag zur Änderung der Fluggastrechteverordnun- gen (EG) Nr. 261/2004 und 2027/97 vorgelegt. Das Europäische Parlament hat am 5. Februar 2014 seine Stellungnahme zu diesem Vorschlag beschlossen. Die Beratungen des Rates der Europäischen Union zu dem Vorschlag der EU-Kommission dauern noch an. Sie wer- den mit der allgemeinen Ausrichtung abgeschlossen. Die griechische Ratspräsidentschaft strebt die allgemeine Ausrichtung für Juni 2014 an. In den Beratungen des Rates der Europäischen Union wird auch die Haftungsbefreiung der Luftfahrtunterneh- men im Fall außergewöhnlicher Umstände thematisiert, die bereits nach geltendem Recht gegenüber dem Aus- gleichsanspruch bei Annullierung und Verspätung von Flügen haftungsbefreiend wirken können. Zu diesen au- ßergewöhnlichen Umständen können bereits nach gel- tendem Recht in der Konkretisierung durch die Recht- sprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestimmte technische Probleme an dem Flugzeug zäh- len, wenn sie Grund für die Annullierung oder Verspä- tung waren. Auch die Beratungen zu dieser Thematik dauern im Rat der Europäischen Union noch an. Trilogverhandlungen werden nicht von den Mitglied- staaten, sondern von der EU-Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament ge- führt. Ein Trilog kann erst nach der allgemeinen Aus- richtung des Rates der Europäischen Union erfolgen. Wie sich die Bundesregierung bei der Abstimmung der Ratsposition im Trilog positionieren wird, kann erst nach Vorliegen der allgemeinen Ausrichtung festgelegt wer- den. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 23): Wie begründet die Bundesregierung die von ihr beabsich- tigte Verschiebung der Kindergelderhöhung (Süddeutsche Zeitung vom 11. März 2013) auf das Jahr 2016, und wie lässt sich diese Maßnahme mit dem Ziel vereinbaren, die Kinder- armut in Deutschland zu bekämpfen? Das Meinungsbild über mögliche und denkbare zu- künftige Gestaltungen hinsichtlich des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Derzeit sind das Bundesfami- lienministerium und das Bundesfinanzministerium über Veränderungen der Familienleistungen im konstruktiven Gespräch. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 24): Hält es die Bundesregierung für verfassungsrechtlich zu- lässig, den im zuletzt vorgelegten Neunten Existenzmininum- bericht festgestellten Anpassungsbedarf beim Kinderfreibe- trag ab dem Veranlagungsjahr 2014 nicht im Jahr 2014, sondern in einem späteren Jahr umzusetzen (vergleiche dpa- Meldung vom 12. März 2014, „Schäuble: Prüfen spätere An- hebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag“), und ist es zu- treffend, dass die Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 keine Erhöhung des Kindergeldes vornehmen wird? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1735 (A) (C) (D)(B) Das Meinungsbild über mögliche und denkbare zu- künftige Gestaltungen hinsichtlich des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Derzeit sind das Bundesfami- lienministerium und das Bundesfinanzministerium über Veränderungen der Familienleistungen im konstruktiven Gespräch. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 24): Aus welchem Grund erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 des Kaffee- steuergesetzes lediglich eine Besteuerung von Röstkaffee und löslichem Kaffee, jedoch keine Besteuerung von rohen Kaf- feebohnen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Besteuerung des grenzüberschreitenden Handels mit Kaffee insbesondere in Form von Tabs im On- linegeschäft sicherzustellen? Die Kaffeesteuer knüpft als besondere Verbrauch- steuer an den Verbrauch von Kaffee an. Sie ist in ihrem Wesen auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuer- schuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt. Rohkaffee wird in der Regel nicht an diesen Personen- kreis abgegeben. Er dient vielmehr als Vorprodukt für die Herstellung von Röstkaffee, löslichem Kaffee oder kaffeehaltigen Waren, die wiederum nach den Bestim- mungen des Kaffeesteuergesetzes der Kaffeesteuer un- terliegen. Diese Waren stehen – im Gegensatz zu Roh- kaffee – dem End- oder Letztverbraucher grundsätzlich zur Verfügung. Die gewerbsmäßige Beförderung von gemahlenem Röstkaffee in Form von Kaffeetabs, -pads bzw. -kapseln in das Steuergebiet unterliegt der Kaffeesteuer. Wer Kaf- fee aus einem anderen Mitgliedstaat an Privatpersonen im Steuergebiet liefert, hat dies vorher dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen und eine im Steuergebiet an- sässige Person als Beauftragten zu benennen. Darüber hinaus sind im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens Si- cherheit für die im Steuergebiet entstehende Steuer zu leisten sowie über die Warenbewegungen Aufzeichnun- gen zu führen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 26): Wie viele Millionen Euro Versicherungsteuer hätte die Bundesregierung geschätzt zugunsten des Bundeshaushalts vom ADAC e. V. erhalten müssen, seit dieser entsprechend steuerpflichtige Versicherungsleistungen – wie Unfall/Pan- nenhilfe, Rechtsschutz/Krankenversicherung, Luftrettung etc. – vor Jahrzehnten anzubieten begann, und was unternahm die Bundesregierung seither sowie vor allem seit bayerische Betriebsprüfer sie explizit auf diesbezügliche „Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung“ der ADAC-Verantwortlichen hinge- wiesen hatten (vergleiche den Spiegel vom 9. März 2014), um eine Strafverfolgung Letzterer sowie die vollständige rasche Beitreibung der offenen Versicherungsteuer zugunsten des Bundeshaushalts sicherzustellen? Antwort zum ersten Teil der Frage: Ob eine Versiche- rungsteuerpflicht überhaupt besteht, lässt sich nur an- hand konkreter Sachverhalte bestimmen. Das Eingehen auf Einzelfälle verbietet allerdings das Steuergeheimnis. Antwort zum zweiten Teil der Frage: Das Bundeszen- tralamt für Steuern – BZSt – ist die für die Verwaltung der Versicherungsteuer zuständige Finanzbehörde. Dies beinhaltet unter anderem die Durchführung von Außen- prüfungen einschließlich der Auswahl der zu Prüfenden. Das BZSt ist auch die sachlich zuständige Behörde für die Ermittlung von Steuerstraftaten, soweit die Versiche- rungsteuer betroffen ist. Das BMF übt insoweit nur die Rechts- und Fachaufsicht aus. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/814, Frage 27): Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren je- weils Behindertenpauschbeträge nach § 33 b des Einkommen- steuergesetzes (EStG) und Außergewöhnliche Belastungen durch behinderungsbedingte Ausgaben nach § 33 EStG gel- tend gemacht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bun- desregierung daraus hinsichtlich der Angemessenheit der Pauschbeträge? Nach den jährlichen Einkommensteuerstatistiken 2004 bis 2009 haben in diesen Jahren jeweils zwischen 3,5 bis 3,8 Millionen Steuerpflichtige einen Behinder- tenpauschbetrag nach § 33 b Abs. 3 EStG in Anspruch genommen. Neuere statistische Daten liegen noch nicht vor. In wie vielen Fällen über den Behindertenpauschbe- trag hinaus bzw. an dessen Stelle eine behinderungsbe- dingte außergewöhnliche Belastung gegen Einzelnach- weis gemäß § 33 EStG geltend gemacht wurde, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. Richtig ist, dass die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen seit 1975 der Höhe nach zwar unverän- dert geblieben sind. Parallel sind seither aber viele an- dere Verbesserungen und Erleichterungen eingetreten, die die Pauschbeträge im genannten Kontext nicht als unangemessen erscheinen lassen. Während bis ein- schließlich 2007 der Steuerpflichtige bei allen behinde- rungsbedingten Krankheitskosten wählen musste, ob er seine Aufwendungen durch Einzelnachweise und unter Berücksichtigung einer zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 EStG geltend macht oder aber den Pauschbe- trag nach § 33 b EStG in Anspruch nimmt, werden ab 2008 durch die Pauschbeträge nur noch die behinde- rungsbedingten Mehraufwendungen abgegolten. Dies sind Aufwendungen, die für die Hilfe bei den gewöhnli- chen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen er- höhten Wäschebedarf anfallen. Alle übrigen Krankheits- kosten können neben dem Behindertenpauschbetrag zu- 1736 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) sätzlich nach § 33 EStG geltend gemacht werden, auch wenn sie behinderungsbedingt entstanden sind. Bei den Pauschbeträgen für behinderte Menschen handelt es sich also nur um eine Vereinfachungsregel, die den Einzelnachweis bestimmter Aufwendungen ent- behrlich werden lässt; der Nachweis höherer tatsächli- cher Kosten ist aber jedem Steuerpflichtigen möglich. Damit berücksichtigt die Regelung auch Kostensteige- rungen ausreichend flexibel. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Fragen 28 und 29): Inwieweit ist die in Medien (vergleiche Süddeutsche Zei- tung vom 10. März 2014, „Bundesregierung will Lebensversi- cherer unterstützen“) zu vernehmende Meldung zutreffend, dass bei dem Reformpaket für Lebensversicherungen der Tag der Verabschiedung im Kabinett als Stichtag genommen wer- den soll, wodurch die Versicherten dann keine Chance mehr hätten, ihre Verträge vorzeitig zu kündigen, um die bislang geltende hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven zu retten, und nach welchen Kriterien könnte im Detail eine potenzielle Regelung ausgestaltet sein, nach der in einer soge- nannten Niedrigzinsphase die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren gekürzt oder ausgeschlossen wird und bei steigenden Zinsen „automatisch wieder die aktuelle Regelung“ mit der 50-pro- zentigen Beteiligung an den Bewertungsreserven greifen soll (vergleiche A. Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, in: boerse-online.de vom 10. März 2014, „Bundesregierung plant Reformpaket für Le- bensversicherung“)? Vorausgesetzt, die Beteiligung der Versicherungsgemein- schaft an den Bewertungsreserven wird gekürzt oder ganz ab- geschafft, wie bewertet die Bundesregierung zum derzeitigen Stand die in der Debatte befindlichen potenziellen Gegenleis- tungen der Versicherungsbranche im Einzelnen (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 10. März 2014, „Bundesregierung will Lebensversicherer unterstützen“, speziell im Abschnitt „Politik fordert Gegenleistungen der Versicherer“), und wie positioniert sich die Bundesregierung zur Kritik an der poten- ziellen Regelung, wonach es zu einer Ausschüttungssperre an Aktionärinnen und Aktionäre kommen soll, sobald ein Versi- cherungsunternehmen seine Garantiezusagen an die Kundin- nen und Kunden nicht einhalten kann, was aber insofern pro- blematisch sei, weil ein Unternehmen, das sich in einer solch dramatischen Schieflage befindet, in der es keine Garantiezu- sagen mehr erfüllen kann, ohnehin vom Markt gehen muss, wodurch es sowieso keine Dividenden mehr an Aktionärinnen und Aktionäre auszahlen darf (vergleiche Deutschlandfunk vom 12. März 2014, „Geschenk an die Lobby“)? Zu Frage 28: Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzent- wurf vorzulegen, der Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen des langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes für die Lebensversicherung enthält und generationenge- recht im Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähig- keit und Stabilität der Lebensversicherungen vorsieht. Ein entsprechender Auftrag ist bereits im Koalitionsver- trag enthalten. Welche Maßnahmen im Einzelnen konkret geeignet und notwendig sind, wird augenblicklich von der Bun- desregierung geprüft. Bis dahin steht sein Inhalt noch nicht fest. Das gilt auch für die Frage, ob der Entwurf eine Stich- tagsregelung vorsehen wird. Ich verweise in diesem Zu- sammenhang auf die bekannte Tatsache, dass bei einer vorzeitigen Kündigung einer Versicherung in der Regel Abzüge erfolgen. Zu Frage 29: Im augenblicklichen Zinsumfeld muss darauf geachtet werden, dass ökonomisch ungerechtfertigte Mittelab- flüsse bei Versicherern im erforderlichen Umfang verhin- dert werden. Das betrifft insbesondere Ausschüttungen an Investoren, die Überschussbeteiligung der Versicherten und die Abschluss- und Verwaltungskosten der Versiche- rer. Notwendig ist daher ein ausgewogenes Maßnahmen- paket, das Beiträge der Versicherer, des Versicherungs- vertriebs und der Versichertengenerationen einfordert. Welcher Art die jeweiligen Beiträge konkret sein wer- den, steht, wie bereits in meiner Antwort zu Ihrer vorhe- rigen Frage ausgeführt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Betonen muss ich aber, dass von einer „dramatischen Schieflage“ der Lebensversicherung nicht die Rede sein kann. Zum einen besitzen die Versicherer aus der Ver- gangenheit noch genügend höher verzinste Kapitalanla- gen und zum anderen nimmt der Anteil der Verträge mit hohen garantierten Leistungen kontinuierlich ab. Es ist aber auch offensichtlich, dass eine Situation, in der ein Lebensversicherungsunternehmen eine höhere Mindest- verzinsung garantiert hat, als es selbst durch neue Kapi- talanlagen erzielen kann, auf Dauer nicht tragbar ist. Es besteht aus meiner Sicht kein Zweifel, dass die Versiche- rer diese Lage bewältigen können, wenn sie sich verant- wortungsbewusst verhalten. Der Gesetzgeber ist zum Handeln aufgerufen, um die Unternehmen hierzu anzu- halten und um zu gewährleisten, dass die berechtigten Erwartungen der Versichertengemeinschaft nicht ent- täuscht werden. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 30): Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Landesregierun- gen, dass der Behinderungsbegriff im Neunten Buch Sozial- gesetzbuch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechts- konvention überarbeitet werden muss (vergleiche 90. ASMK- Protokoll), und zu welchem Zeitpunkt wird sie in diesem Fall einen Überarbeitungsvorschlag vorlegen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Be- hinderungsbegriff in § 2 des Neunten Buches Sozialge- setzbuch, SGB IX, der wortgleich mit § 3 Behinderten- gleichstellungsgesetz, BGG, ist, den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1737 (A) (C) (D)(B) Er lautet wie folgt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesund- heit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zu- stand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Derzeit überprüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen einer wissenschaftlichen Eva- luation des Behindertengleichstellungsgesetzes, ob der Behinderungsbegriff gleichwohl einer Anpassung be- darf. Sollte sich Änderungsbedarf ergeben, wird dieser in Gesetzgebungsverfahren der laufenden Legislatur- periode einfließen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 32): Über welche existenzsichernden Leistungen können Stu- dierende mit Behinderungen behinderungsbedingt höhere Aufwendungen des Lebensunterhalts decken, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Auch Menschen mit Behinderungen haben grundsätz- lich ein uneingeschränktes Anrecht darauf, bei entspre- chender Befähigung ein Studium ihrer Wahl, auch zur beruflichen Weiterbildung, aufnehmen und absolvieren zu können und im Bedarfsfall die hierzu notwendigen behinderungsspezifischen Unterstützungsleistungen wie persönliche Assistenz oder technische Hilfsmittel zu er- halten. Hierfür sind die für die Hochschulbildung verant- wortlichen Kultusverwaltungen der Länder und Hoch- schulen in der vorrangigen Pflicht. Sie haben in Bedarfs- fällen die individuell erforderlichen studienbegleitenden Hilfen an Studierende mit Behinderungen zu leisten und sind die richtigen Adressaten für eine Verbesserung der Situation behinderter Studierender. Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, wird der typische ausbildungsbedingte Lebens- unterhalt finanziert. Behinderungsbedingte Mehrkosten werden jedoch nicht durch das Bundesausbildungsförde- rungsgesetz abgedeckt. Kosten für studienbezogene Hilfsmittel, Kommunikations- und Studienassistenzen sowie Unterstützungen der Mobilität werden gegebenen- falls über die Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch übernommen. Die Eingliederungshilfe übernimmt jedoch nicht die Finanzierung behinderungsbedingt anfallender Mehrbe- darfe zum Lebensunterhalt, weshalb Studierende mit Be- hinderungen auf anderweitige Sozialleistungen angewie- sen sind, wie zum Beispiel auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch oder auf Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch So- zialgesetzbuch. Auch vor dem Hintergrund dieses komplexen Zusam- menwirkens verschiedener Sozialleistungen wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Schnittstellen der ver- schiedenen Sozialgesetzbücher zueinander sowie dieje- nigen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz syste- matisch aufzuarbeiten und besser miteinander zu verzahnen. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 33): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Verbände behinderter Menschen, die Beratung zu Rechtsansprüchen behinderter und chronisch erkrankter Menschen nach dem Peer-Prinzip anbieten und damit sowohl eine Beratung gewährleisten, die unabhängig von Interessen der Leistungsträger und -anbieter ist, als auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Selbst- bewusstseins und Selbstbestimmungsrechts behinderter Men- schen leisten, vor teilweise existenziellen Finanzierungspro- blemen stehen und daher beständig mit der Situation konfrontiert sind, ihre Arbeit nicht aufrechterhalten zu kön- nen, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesre- gierung, hier Verbesserungen herbeizuführen? Die Bundesregierung ist sich der Situation von Ver- bänden der Selbsthilfe behinderter und chronisch kran- ker Menschen durchaus bewusst. Es liegt nahe, dass es bei der Verbandsarbeit vielfach auf das persönliche – und in der Regel ehrenamtliche – Engagement der Ver- bandsvertreterinnen und Verbandsvertreter sowohl bei der politischen Teilhabe als auch bei den Leistungen und Angeboten bei Beratung, Aufklärung und Information ihrer Mitglieder ankommt. Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und anderen Zuwendungen sind in der Regel sehr knapp be- messen. Zur Stärkung der finanziellen Situation der Verbände stehen der Bundesregierung jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Verfügung. So werden beispielsweise mit den Mitteln aus der Ausgleichsabgabe, die im Aus- gleichsfonds nach § 78 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX, vom Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les verwaltet werden, überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe schwer- behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert. Die Verbände können sich hier als Projektnehmer engagieren oder sich an Projekten von Forschungsinstituten, Uni- versitäten und anderen Institutionen beteiligen. Weitere Ressorts, wie das Bundesministerium für Ge- sundheit, BMG, oder das Bundesministerium für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, können im Rahmen ihrer Zuständigkeit ebenfalls Projekte der Ver- bände fördern. 1738 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 38): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Men- schen mit Behinderung besser in den Arbeitsmarkt zu inte- grieren, und wie sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, für Men- schen mit Behinderungen mehr Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dazu wurden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention insbe- sondere folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht: Zentrales beschäftigungspolitisches Element des Na- tionalen Aktionsplans ist die „Initiative Inklusion“, mit der mit insgesamt 140 Millionen Euro aus dem Aus- gleichsfonds die berufliche Orientierung von schwerbe- hinderten Jugendlichen, die Ausbildung junger und die Beschäftigung älterer schwerbehinderter Menschen so- wie die Inklusionskompetenz der Kammern der Wirt- schaft gefördert werden. In Ergänzung dazu wurde im Oktober 2013 mit den maßgeblichen Arbeitsmarktakteuren die Inklusionsiniti- ative für Ausbildung und Beschäftigung vereinbart. Sie umfasst ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen und Kampagnen, die eigenverantwortlich, aber auch in Ko- operation durchgeführt werden. Neben den Spitzenver- bänden der Wirtschaft BDA, DIHK und ZDH, dem DGB, der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen sind auch die Integrationsämter der Länder und die Ver- bände behinderter Menschen daran beteiligt. Im Mittelpunkt dieser Initiative steht die verstärkte Sensibilisierung von Betrieben und Unternehmen für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung. Mit vielen Aktivitäten sol- len Arbeitgeber verstärkt davon überzeugt werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein Gewinn für das Unternehmen ist. Einen weiteren Schwerpunkt der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung bildet das Programm zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen mit einem finanziellen Volumen von 50 Millionen Euro, das sich an die Agentu- ren für Arbeit, die gemeinsamen Einrichtungen und die zugelassenen kommunalen Träger richtet. Damit werden Konzepte mit fortschrittlichen und strategisch sinnvollen Ansätzen für eine existenzsichernde und nachhaltige be- rufliche Integration von schwerbehinderten Menschen gefördert. Das Programm ergänzt das bestehende umfangreiche Instrumentarium, das der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Integration von Menschen mit Behin- derungen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Arbeitgeber können zum Beispiel Ausbildungs-, Ein- gliederungszuschüsse oder Zuschüsse zur behinderten- gerechten Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeits- plätzen erhalten. Menschen mit Behinderung können unter anderem mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, Aus- und Weiterbildungen gefördert und mit dem Gründungs- zuschuss bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätig- keit oder durch eine Kraftfahrzeughilfe unterstützt wer- den. Die Förderung orientiert sich dabei an dem Grundsatz: So viel Allgemeines wie möglich, so viel Spezielles wie nötig. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 43 und 44): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen der Bundesvereinigung der Landesarbeitsge- meinschaften der Werkstatträte e. V., BVWR, zur Weiterent- wicklung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (verglei- che Positionspapier vom Juni 2012), und wann wird sie die Verordnung in Zusammenarbeit mit der BVWR im Sinne der Stärkung der Mitwirkungsrechte der Werkstatträte und einer rechtlichen und finanziellen Sicherung der überregionalen Werkstattratsvertretungen weiterentwickeln? Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Tatsache, dass Werkstätten für behinderte Men- schen nur denjenigen behinderten Menschen offen stehen, von denen erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teil- nahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden (§ 136 Abs. 2 SGB IX), insbesondere vor dem Hintergrund der in diesem Zusammenhang auftretenden sozialversicherungsrechtlichen Schlechterstellung des ausge- schlossenen Personenkreises, und wann wird sie diesbezüg- lich tätig werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigt, mit den Werkstatträten in einen Dialog über die Erfahrungen mit der am 1. Juli 2001 in Kraft ge- tretenen Werkstätten-Mitwirkungsverordnung zu treten. Vor diesem Hintergrund haben in 2012 und 2013 insge- samt drei Veranstaltungen mit der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte als der überregionalen Interessenvertretung der Werkstatt- räte und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen stattgefunden. Bei den Diskussionen haben sich Themenschwer- punkte für eine mögliche Weiterentwicklung der Werk- stätten-Mitwirkungsverordnung herausgestellt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird diese Punkte in naher Zukunft mit den Ländern und mit den Verbänden besprechen. Auf der Grundlage der Er- gebnisse dieser Gespräche wird dann über die notwendi- gen Änderungen in der Werkstätten-Mitwirkungsverord- nung zu entscheiden sein. Zu Frage 44: Die Bundesregierung wird dieses Anliegen im Zu- sammenhang mit der Erarbeitung eines Bundesteilhabe- gesetzes für Menschen mit Behinderungen in der laufen- den Legislaturperiode des Deutschen Bundestages prüfen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1739 (A) (C) (D)(B) Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksa- che 18/814, Fragen 45 und 46): Welche konkreten zentralen Schritte, Maßnahmen, Gipfel etc. plant die Bundesregierung in den kommenden zwei Jah- ren, um die im Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung angekündigten Ziele bzw. Pfade umzu- setzen – bitte entsprechende Terminierung benennen –, und inwieweit sollen daraus gesetzgeberische Initiativen folgen (diese bitte konkret benennen)? Inwiefern sieht die Bundesregierung die Wirtschaft in der Pflicht, durch bessere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen die Attraktivität bestimmter Berufsgruppen zu erhöhen, und welches sind die 20 Berufsgruppen, bei denen nach Ansicht der Bundesregierung am stärksten Handlungsbedarf besteht? Zu Frage 45: Die Bundesregierung hat 2011 das Fachkräftekonzept beschlossen, das mit seinen fünf Sicherungspfaden die Fachkräftebasis langfristig sichern soll. Es enthält Indi- katoren und Zielmarken, deren Erreichung durch einen jährlichen Fortschrittsbericht überprüft wird. Der Fort- schrittsbericht 2013 weist auf respektable Fortschritte hin und identifiziert weiteren Handlungsbedarf. Die er- griffenen Maßnahmen der Bundesregierung, um die Fachkräftesicherung weiter voranzutreiben, werden ebenfalls im Fortschrittsbericht für jeden einzelnen Si- cherungspfad aufgezeigt. Hierzu gehören neben dem zielgerichteten Einsatz ge- setzlicher Instrumentarien unter anderem die folgenden Maßnahmen: der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, für den der Bund bis 2014 insgesamt 5,4 Milliarden Euro und anschließend jährlich 845 Mil- lionen Euro Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung stellt; der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräf- tenachwuchs; der Hochschulpakt, für den zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger insgesamt über 10 Milliar- den Euro Bundesmittel zur Finanzierung der ersten bei- den Programmphasen bereitstehen; die im Februar 2013 gestartete Initiative „AusBILDUNG wird was – Spät- starter gesucht“, die für drei Jahre angesetzt ist; das BA- Programm WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifi- zierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unter- nehmen –, für das im Jahr 2014 rund 280 Millionen Euro bereitstehen; die BA-Initiative IFlaS – Initiative zur Flankierung des Strukturwandels –, für die im Jahr 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen; die Ini- tiative „Inklusion“, die bis zum Jahr 2018 umgesetzt wird und für die rund 140 Millionen Euro aus dem Aus- gleichsfonds zur Verfügung stehen; die im Juni 2012 ge- startete Fachkräfteoffensive mit dem Inlandsportal www.fachkräfte-offensive.de und dem Willkommen- sportal www.Make-it-in-Germany.com, die für das Thema Fachkräftesicherung sensibilisiert und für unter- schiedliche Zielgruppen – Arbeitgeber und Beschäftigte – spezifische Informationen bündelt und auch 2014 fortge- setzt wird; das Innovationsbüro „Fachkräfte für die Re- gion“, das die regionalen Netzwerke zur Fachkräftesi- cherung identifiziert, berät und unterstützt und in 2014 fortgeführt wird; die Initiative „Neue Qualität der Ar- beit“, die sich zusammen mit Sozialpartnern, Kammern, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft für eine höhere Qualität der Arbeit und Verbesserung der Arbeitsbedingungen engagiert und auch in 2014 weiterläuft; das Kompetenzzentrum Fach- kräftesicherung; die auf das Ausbildungs-, Berufs- und Beschäftigungsfeld der Altenpflege fokussierte „Ausbil- dungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, Lauf- zeit 2012 bis 2015; das ESF-Programm „unternehmens- Wert: Mensch“, das auch in der neuen ESF- Förderperiode ab 2015 im gesamten Bundesgebiet fort- gesetzt werden soll; die Berufseinstiegsbegleitung, für die ab der ESF-Förderperiode 2014 die Kofinanzierung im Rahmen verfügbarer ESF-Mittel des Bundes geplant ist und bei der neben den bisherigen Modellschulen ab 2015 auch die Modellschulen der BMBF-Bildungsket- teninitiative einbezogen werden; die „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, mit der in sprachpädagogischer Bildungsarbeit qualifi- zierte Fachkräfte gefördert werden und die bis 2014 läuft; das Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1.000 Chan- cen“, das in 2014 und 2015 fortgeführt wird; das Förder- programm „Integration durch Qualifizierung“, das 2014 fortgesetzt und um ein mit ESF-Mitteln kofinanziertes Qualifizierungsprogramm im Kontext des Anerken- nungsgesetzes ab 2015 ausgebaut werden soll; das Son- derprogramm MobiPro-EU – Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa –, für das – vorbehaltlich des parlamentarischen Verfahrens – der Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2018 auf insge- samt 359 Millionen Euro ausgeweitet werden soll; die Fortsetzung der Förderung des Berufsqualifizierungs- portals bis Ende 2015; das Unternehmensprogramm „Er- folgsfaktor Familie“, das auch in 2014 weiterläuft; die Initiative „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Er- werbsperspektiven für Mütter mit Migrationshinter- grund“, die 2014 als ESF-Programm weiterentwickelt werden soll; das ESF-Modellprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“, das auch in 2014 mit neuen Schwer- punkten fortgeführt wird; das Programm „Haus der klei- nen Forscher“, das auch 2014 fortgesetzt wird, das Pro- gramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ für außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, für das ab 2013 insgesamt rund 230 Millionen Euro zur Verfügung stehen; das Programm „Passgenaue Vermitt- lung Auszubildender an ausbildungswillige Unterneh- men“, das auch 2014 fortgesetzt wird. CDU, CSU und SPD haben sich zudem im Koali- tionsvertrag auf eine Weiterentwicklung des Teilzeit- rechts verständigt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer, die sich zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befriste- ten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, soll sicher- gestellt werden, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu wird ein Anspruch auf be- fristete Teilzeitarbeit geschaffen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können damit Erwerbsarbeit und Pri- vatleben besser vereinbaren. Unternehmen bleiben qua- lifizierte Fachkräfte erhalten. 1740 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 46: Bei folgenden 20 Berufsgruppen zeigt sich nach der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2013 ein Fachkräftemangel: Ingenieure Metallbau und Schweißtechnik, Ingenieure Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe, Fachkräfte und Spezialisten Mechatronik und Automatisierungstechnik, Ingenieure Mechatronik und Automatisierungstechnik, Fachkräfte Energietechnik, Ingenieure Elektrotechnik, Ingenieure technische Forschung und Entwicklung, In- genieure Konstruktion und Gerätebau, Fachkräfte und Spezialisten Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klima- technik, Ingenieure Ver- und Entsorgung, hochqualifi- zierte Experten im Bereich Informatik, hochqualifizierte Experten Softwareentwicklung, Spezialisten im techni- schen Eisenbahnbetrieb, Fachkräfte zur Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur, Fachkräfte zur Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbe- triebs, Fahrzeugführer Eisenbahnverkehr, examinierte Fachkräfte und Spezialisten in der Gesundheits- und Krankenpflege, Humanmediziner, examinierte Fach- kräfte Altenpflege und Meister Orthopädie-, Rehatech- nik und Hörgeräteakustik Die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sind eine wichtige Stellschraube, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Beides sind wichtige Aufgaben der Tarifpart- ner. Es liegt daher im Interesse der von Engpässen be- troffenen Branchen und Betriebe, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 47): Welche konkreten rechtlichen und politischen Sachver- halte sind die Ursache für den seit mehreren Jahren andauern- den und bis heute nicht abgeschlossenen Prüfungsprozess der Bundesregierung (vergleiche zuletzt auch die Antworten der Bundesregierung auf meine mündlichen Fragen 77 und 78, Plenarprotokoll 18/19, Anlagen 45 und 46), die ein Hindernis bei der Umsetzung sozialer Menschenrechte durch eine sofor- tige Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozial- pakt darstellen, und wann gedenkt die Bundesregierung, ihren Prüfungsprozess abzuschließen? Die zukünftige Spruchpraxis des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist nach wie vor nur eingeschränkt einzuschätzen. Darüber hi- naus fehlen immer noch allgemeine Bemerkungen zu ei- nigen Artikeln des UN-Sozialpakts. Diese sind jedoch grundlegend für die rechtliche Prüfung der Wirkung möglicher Individualbeschwerden, die im Fakultativpro- tokoll vorgesehen sind. Jene allgemeinen Bemerkungen werden voraussichtlich in diesem Jahr vom UN-Aus- schuss verabschiedet und sind dann von der Bundes- regierung zunächst zu bewerten. Eine konkrete Aussage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Prüfungsprozesses ist daher derzeit nicht möglich. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 48): Welche konkreten rechtlichen und politischen Maßnah- men will die Bundesregierung ergreifen, um die durch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte in seinen im Ja- nuar 2014 veröffentlichten Schlussfolgerungen – Conclusions XX-2 (2013) – festgestellte Unvereinbarkeit der deutschen Staatenpraxis bezüglich der Gewährleistung der darin enthal- tenen Rechte auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen aus Art. 3 § 1 – Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften be- treffend selbstständig Beschäftigte – sowie des Rechts auf so- ziale Sicherheit aus Art. 12 § 4 b – Gleichbehandlung ver- schiedener Staatsbürger hinsichtlich der Ansprüche aus der sozialen Sicherheit – zügig zu beheben? Die Bundesregierung kann aus einem laufenden und noch nicht abgeschlossenen Berichtsverfahren derzeit keine Folgerungen über zu ergreifende Maßnahmen zie- hen. Die Bundesregierung hat im Dezember 2012 ihren 30. Bericht zur Anwendung der Europäischen Sozial- charta an den Sachverständigenausschuss des Europarats übersandt. Dieser hat seine aus dem 30. Bericht gezoge- nen Schlussfolgerungen am 29. Januar 2013 veröffent- licht und den Vertragsstaaten erstmals bekanntgegeben. Damit wird das weitere Verfahren zu den Staatenberich- ten eröffnet, bei dem den Vertragsstaaten wiederum die Gelegenheit eingeräumt wird, zu den Schlussfolgerun- gen mündlich und schriftlich Stellung zu nehmen und möglicherweise durch den Sachverständigenausschuss erhobenen Vorwürfen zu begegnen. Die nächste Sitzung des Sachverständigenausschus- ses wird voraussichtlich vom 19. bis 23. Mai 2014 statt- finden. Allerdings liegt für diese Sitzung noch keine Ta- gesordnung vor, sodass die Erörterungen zu Deutschland eventuell auch erst im Herbst 2014 stattfinden können. Damit hat sich für Deutschland bisher keine Gelegenheit ergeben, zu den Schlussfolgerungen des Sachverständi- genausschusses Stellung zu nehmen. Das weitere Ver- fahren bleibt abzuwarten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/814, Frage 49): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des erheb- lich niedrigeren Erzeugerpreisniveaus (www.misereor.de/ file admin/redaktion/Studie_System_billiges_Schweinefleisch.pdf; Tabelle Seite 15 unten) die Einräumung von 81 000 Tonnen zollfreier Quote für den Import von kanadischem Schweine- fleisch im CETA (www.actionplan.gc.ca/en/page/ceta-aecq/ technical-summary), und in welchem Ausmaß wird der da- durch steigende Preis- und Wettbewerbsdruck aus Sicht der Bundesregierung zu einer weiteren Beschleunigung des Höfe- sterbens von bäuerlichen Familienbetrieben in Deutschland führen? Bezüglich der Auswirkungen eines Handelsabkom- mens im Agrarbereich liegen Berechnungen des Thünen- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1741 (A) (C) (D)(B) Instituts vor, die allerdings eine vollständige Liberalisie- rung des Handels zwischen der EU und Kanada, auch für Schweinefleisch, unterstellen. Auf dieser Basis werden für die Land- und Ernährungswirtschaft in der EU-27 aufgrund sehr geringer Produktionswertänderungen für primäre Agrarprodukte (-0,3 Prozent) und verarbeitete Nahrungsmittel (+0,5 Prozent) keine nennenswerten wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet. Für den Be- reich Schweine- und Geflügelfleisch ist nach der Be- rechnung auch bei voller Liberalisierung in der EU nur mit einer marginalen Produktionsreduzierung in Höhe von 0,1 Prozent zu rechnen. Da Geflügelfleisch in dem vorliegenden Vertragsent- wurf vollständig von der gegenseitigen Marktöffnung ausgenommen ist und für Schweinefleisch nur ein quo- tierter Zugang eröffnet ist, dürften die tatsächlichen Ef- fekte jedoch noch niedriger ausfallen. Auf dieser Basis rechnet die Bundesregierung durch CETA nicht mit einem steigenden Preis- und Wettbe- werbsdruck im Bereich Schweinefleisch und auch nicht mit messbaren Auswirkungen auf die bäuerliche Be- triebsstruktur. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Fragen 50 und 51): Warum hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz in Art. 15, Dauergrün- land in bestimmten Gebieten, das in Natura-2000-Gebieten befindliche Dauergrünland zu 100 Prozent als „umweltsen- sibles Dauergrünland“ ausgewiesen, und wie begründet sie diese vollumfassende Ausschöpfung der von der Europäi- schen Kommission (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) vorge- schlagenen Gebietskulisse? Welche ökonomischen Folgen für die in diesen Gebieten wirtschaftenden Agrarbetriebe hätte diese 100-prozentige Ausweisung als „umweltsensibles Dauergrünland“, und wel- che ökologischen Folgen würden damit einhergehen? Zu Frage 50: In der Direktzahlungsverordnung wird erläutert, dass eines der Ziele der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, in der Verbesserung ihrer Umweltleistung besteht, indem die Direktzahlungen eine obligatorische „Ökolo- gisierungskomponente“ erhalten, durch die dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungs- methoden unionsweit unterstützt werden. Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten 30 Prozent der Mittel im Rahmen ihrer nationalen Obergrenzen für Direktzah- lungen dazu verwenden, dass den Betriebsinhabern zu- sätzlich zur Basisprämie eine jährliche Zahlung für verbindlich zu beachtende Bewirtschaftungsmethoden gewährt wird, die vorrangig sowohl klima- als auch um- weltpolitische Ziele verfolgen. Bei diesen Bewirtschaf- tungsmethoden sollte es sich um einfache, allgemeine, nicht vertragliche, jährliche Maßnahmen handeln, die über die Cross Compliance hinausgehen und die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehen, wie Anbau- diversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und der Errichtung von Flächen im Umweltinteresse. Im Inte- resse des Umweltnutzens von Dauergrünland und insbe- sondere der Bindung von Kohlenstoff sollten Vorkehrun- gen zum Erhalt von Dauergrünland getroffen werden. In diesem Zusammenhang sehen die EU-Vorschriften zum Dauergrünlanderhalt vor, dass die Mitgliedstaaten in Ge- bieten, die unter die Richtlinie 92/43/EWG, FFH-Richtli- nie, oder die Richtlinie 2009/147/EG, Vogelschutzrichtli- nie, fallen, also in den Natura-2000-Gebieten, umweltsensible Gebiete festlegen müssen, die auch Moore und Feuchtgebiete zu umfassen haben. In diesen Gebieten sind die Umwandlung sowie das Pflügen von Dauergrünland verboten. Insgesamt hat Dauergrünland im Vergleich zu Acker- land grundsätzlich erhebliche Vorteile für den Natur-, Wasser-, Klima-, Boden- und Landschaftsschutz. Ein ge- nereller Schutz des Dauergrünlandes in ökologisch wert- vollen Gebieten, wie dies Natura-2000-Gebiete darstel- len, ist daher sowohl aus naturschutzfachlicher Sicht als auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sinn- voll. Auch der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung spricht für diese Vorgehensweise. Denn die Einführung einer enger abgegrenzten Kulisse wäre mit einem zusätz- lichen Verwaltungsaufwand verbunden, der von den Bundesländern abgelehnt wird. Zudem hat sich bei der Anhörung zum Gesetzentwurf kein Bundesland für eine alternative Lösung ausgesprochen. Zu Frage 51: Das „umweltsensible Dauergrünland“ in Natura-2000- Gebieten unterliegt einem Umwandlungs- und einem Pflugverbot. Dies bedeutet für die hiervon betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe eine Einschränkung ihrer betrieblichen Flexibilität. So hat das Umwandlungsver- bot zur Folge, dass ein innerbetrieblicher Nutzungs- wechsel von Dauergrünland zu Ackerland auch dann nicht möglich ist, wenn in demselben Umfang Dauer- grünland neu angelegt würde. Ferner werden die Mög- lichkeiten zur Grünlanderneuerung eingeschränkt. Ein Pflügen von Dauergrünland mit anschließender Wieder- ansaat wird auf den betroffenen Flächen nicht mehr zu- lässig sein. Eine Grünlanderneuerung ist aber dennoch möglich (zum Beispiel bei einer flachen Bodenbearbei- tung mit anschließender Direktsaat). Wie bereits in der Antwort zu Ihrer ersten Frage erläutert, sind die positi- ven ökologischen Folgen erheblich. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/814, Frage 52): Welche Gespräche haben in den vergangenen zwölf Mo- naten zwischen der Ebene der Staatssekretäre sowie Leitun- gen von Bundesministeriumsabteilungen bzw. -referaten einerseits und Vertretern von Herstellern gentechnisch verän- derter Pflanzen (DuPont-Pioneer, Bayer, BASF, KWS, Mon- santo etc.) sowie Vertretern von Verbänden oder Organisatio- 1742 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) nen, welche als Interessenvertretungen für die Branche der Grünen Gentechnik fungieren, andererseits über die Situation der Grünen Gentechnik in der EU inklusive der Frage anste- hender Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflan- zen stattgefunden, und welche Fragen bzw. Themen wurden in diesen Gesprächen behandelt? Mit der vorliegenden Frage knüpfen Sie an Ihre Frage aus der Fragestunde am 19. Februar 2014 an, in der Sie sich nach den Gesprächen der Bundeskanzlerin und der Bundesminister mit Herstellern von gentechnisch verän- derten Pflanzen und deren Interessenvertretern erkundig- ten. Sie bitten nunmehr um dezidierte Angaben zu weite- ren Gesprächen von Vertretern der Bundesregierung. Eine Liste der Gespräche, die auf Ebene der Staats- sekretärinnen und Staatsekretäre mit Vertreterinnen und Vertretern der angesprochenen Kreise geführt wurde, war wegen der notwendigen Ressortbefragung und des Regierungswechsels in der Kürze der vorgegebenen Zeit nicht rechtzeitig zu erstellen und wird daher nachgelie- fert. Darüber hinaus pflegt die Ebene der Leiter und Leite- rinnen der Abteilungen und der Referate der Bundes- ministerien aufgabenbedingt mit einer Vielzahl von Ak- teuren grundsätzlich in allen Politikbereichen Kontakt. Eine lückenlose Aufstellung aller in dem angefragten Zeitraum stattgefundenen Gespräche im Zusammenhang mit der Grünen Gentechnik ist insofern nicht möglich. Der angesprochene Personenkreis steht grundsätzlich mit allen Vertretern mit berechtigtem Interesse im Aus- tausch. Darunter fallen persönliche Gespräche sowie Te- lefonate mit Vertretern unter anderem von Verbänden, Unternehmen, Forschungsinstitutionen und Bürgerinitia- tiven. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten – zum Beispiel Erfassung sämtlicher Veranstal- tungen, Sitzungen und Gesprächstermine – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/814, Frage 53): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern des bisherigen Entwurfs der EU-Saatgutverordnung für ihre zukünftige Politik in diesem Bereich, und welche Initiativen wird die Bundesregie- rung bei der Neugestaltung eines Verordnungsentwurfs ergrei- fen, um die Vermarktungsmöglichkeiten alter oder nicht- homogener Sorten bzw. von Erhaltungssorten zu verbessern sowie Einschränkungen von Landwirte- und Züchterprivile- gien zu verhindern? Für die Bundesregierung ist das Scheitern des ur- sprünglichen Entwurfs nachvollziehbar. Dieser Entwurf wurde aber zwischenzeitlich von den Fachexperten der Mitgliedstaaten in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates der EU intensiv diskutiert. Die dabei bislang un- terbreiteten Änderungsvorschläge berücksichtigen nach Auffassung der Bundesregierung viele der vom Europäi- schen Parlament, EP, kritisch angemerkten Punkte. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es deshalb gut, wenn sich EP und Rat noch auf einen gemeinsamen Text eini- gen könnten. Eine Neugestaltung des ursprünglichen Entwurfs im Hinblick auf die Verbesserung der Ver- marktungsmöglichkeiten alter und nicht homogener Sor- ten bzw. Erhaltungssorten scheint anhand der in der Rats-AG eingebrachten Änderungen erreichbar. Vom vorliegenden, zum Bereich des Saatgutrechts ge- hörenden Vorschlag sind übrigens Einschränkungen von Landwirte- und Züchterprivilegien nicht zu befürchten. Landwirte- und Züchterprivilegien sind Gegenstand des gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts. Die EU-Kom- mission plant, dazu frühestens Ende 2015 einen Ände- rungsvorschlag zu unterbreiten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 54): Wie häufig sind seit der Erweiterung des Atalanta-Man- dats, das seit dem Jahr 2012 auch Einsätze an Land umfasst, Kräfte der Mission an Land gegen Piraten vorgegangen, und mit welchem Ziel geschah das jeweils? Die Erweiterung des Atalanta-Mandats im Jahr 2012 beinhaltete in Ergänzung zu den bereits bestehenden Op- tionen das „Wirken gegen Piraterielogistik am Strand (Disruption of Pirate Logistic Dumps)“. Diese Operationsart zielt darauf ab, den Piraten durch Zerstörung ihrer Ausrüstung das Gefühl des „sicheren Rückzugsraums“ am Strand zu nehmen und ihnen die Vorbereitungen für Piraterieüberfälle zu erschweren. Diese Einsatzform unterliegt allerdings sehr hohen Auf- lagen, um den Schutz Unbeteiligter zu gewährleisten. Bislang wurde dieses Vorgehen durch Kräfte der Opera- tion Atalanta einmalig angewandt und führte im Mai 2012 zur Zerstörung mehrerer Piratenboote und Außen- bordmotoren. Als bedeutsam ist hierbei vor allem die abschreckende Wirkung dieser Maßnahme durch den Verlust des Sicherheitsgefühls der Piraten am Strand he- rauszustellen. Anlage 35 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/814, Frage 55): Welche Bedingungen müssen aus Sicht der Bundesregie- rung erfüllt sein, damit die Zusammenführung von Leistungen zur Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des Achten Buches Sozialgesetzbuch – sogenannte große Lö- sung SGB VIII – zu einer Verbesserung der Situation behin- derter Kinder und Jugendlicher und ihrer Eltern führt, und in welcher Form wird die Bundesregierung die „große Lösung“ weiter vorantreiben? Für die Bundesregierung ist wesentliche Bedingung, dass sich die Leistungen für Kinder und Jugendliche pri- mär an der Lebenslage „Kindheit und Jugend“ und den Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1743 (A) (C) (D)(B) individuellen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Zudem müssen alle mit der Umsetzung der „großen Lösung im SGB VIII“ verbundenen Fragen ge- klärt sein. Die Bundesregierung prüft die im Abschlussbericht der von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Jugend- und Familienministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe „Inklusion von jungen Menschen mit Be- hinderungen“ offengebliebenen Fragen, um auf einer verlässlichen und qualifizierten Grundlage mit allen Be- teiligten über die Umsetzung der „großen Lösung im SGB VIII“ entscheiden zu können. Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 58): Welche Verantwortung tragen die Krankenversicherungs- träger im trägerübergreifenden Rehabilitationsprozess, und in welchem Umfang werden sie dieser nach Ansicht der Bundes- regierung gerecht? Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen Leistun- gen zur medizinischen Rehabilitation, wenn die Leistun- gen medizinisch erforderlich sind und keine anderen Rehabilitationsträger wie etwa Träger der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung vorrangig zuständig sind. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlim- merung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, ist es wichtig, dass die erforderlichen Leistungen möglichst nahtlos ineinander greifen. Nach Durchführung einer medizinischen Rehabilitation können zum Beispiel wei- terführende Maßnahmen zur Sicherung des Rehabilita- tionserfolges wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle- ben oder am Leben in der Gemeinschaft angezeigt sein, für die die Krankenkassen als Rehabilitationsträger nicht zuständig sind. Um ein nahtloses Ineinandergreifen zu ermöglichen, sieht das für die Rehabilitationsträger übergreifend geltende Recht, das Neunte Buch Sozialge- setzbuch, den Abschluss gemeinsamer Empfehlungen der Rehabilitationsträger der verschiedenen Sozialleis- tungsbereiche vor. Es soll eine Koordinierung und ein Zusammenwirken der Leistungen erreicht werden. Derzeit wird auf der Ebene der Bundesarbeitsgemein- schaft für Rehabilitation eine Gemeinsame Empfehlung zur Erkennung und Feststellung des Teilhabebedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durch- führung von Leistungen zur Teilhabe überarbeitet. Die Ge- meinsame Empfehlung fasst die bisherigen Gemeinsamen Empfehlungen „Einheitlichkeit/Nahtlosigkeit“, „Frühzei- tige Bedarfserkennung“, „Teilhabeplan“ und „Verbesse- rung der gegenseitigen Information und Kooperation“ zu- sammen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind an dieser Über- arbeitung beteiligt und nehmen damit und durch die Anwendung der Empfehlungen wie auch die übrigen Re- habilitationsträger ihre Verantwortung im trägerüber- greifenden Rehabilitationsprozess wahr. Anlage 37 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 59): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Pro- bleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung, insbesondere hinsichtlich der Barrierefrei- heit und der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten, zu behe- ben, und welche Maßnahmen wird sie dazu ergreifen? Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung bereits in der letzten Legislatur- periode einen Nationalen Aktionsplan beschlossen. Die- ser sieht unter anderem vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Bundes- ministerium für Gesundheit, der Bundesärztekammer und den Verbänden behinderter Menschen ein Konzept zur Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Frauen und Männer erarbeitet und umsetzt. Außerdem sieht der Aktionsplan vor, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der Ärzteschaft ein Ge- samtkonzept vorlegt, das dafür Sorge trägt, dass in den nächsten zehn Jahren weitere Artpraxen barrierefrei zu- gänglich werden. Derzeit prüft die Bundesregierung, welche Anreize gesetzt werden können, um die Anzahl barrierefreier Einrichtungen zu erhöhen. Infrage kommen günstige Kreditbedingungen oder andere Formen der Förderung. Die im Einzelnen zuständigen Fachressorts befinden sich hierzu im Dialog und werden zeitnah Ergebnisse vorlegen. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 60): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonven- tion zur Vermeidung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen? Die UN-Behindertenkonvention enthält keine aus- drücklichen Vorgaben zur Vermeidung ärztlicher Zwangsmaßnahmen. In Art. 25 der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Verpflichtung vorgesehen, dass auch Menschen mit Behinderungen in eine Behandlung nach vorheriger Auf- klärung frei einwilligen sollen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts zu Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug darf auch ein Einwilligungsunfähiger über das Ob und Wie einer Behandlung, der er unterzogen wird, grundsätzlich 1744 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) nicht im Unklaren gelassen werden. Vor diesem Hinter- grund sieht § 630 e Abs. 5 BGB vor, dass auch der ein- willigungsunfähige Patient in das Behandlungsgesche- hen einzubeziehen ist. Ihm sind entsprechend seinem Verständnis die wesentlichen Umstände der vorgesehe- nen Maßnahme zu erläutern, soweit er aufgrund seines Entwicklungszustandes und seiner Verständnismöglich- keiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Darüber hinaus enthält Art. 14 „Freiheit und Sicher- heit der Person“ der UN-Behindertenkonvention Vorga- ben zum Freiheitsentzug von Menschen mit Behinderun- gen. Diese Vorgaben sind bundesrechtlich umgesetzt. Die zwangsweise Unterbringung in einer geschlosse- nen Anstalt gegen den Willen des Betroffenen greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ein. Sie stellt eine Freiheitsentziehung dar, über die grundsätz- lich ein Richter zu entscheiden hat. Erfolgt eine Unter- bringung im Eilfall ohne richterliche Anordnung, ist un- verzüglich eine richterliche Entscheidung über die weitere Freiheitsentziehung herbeizuführen (Art. 104 Abs. 2 Satz 1, 2 GG). Als Möglichkeiten freiheitsentziehender Unterbrin- gung kommen insbesondere die zivilrechtliche und die öffentlich-rechtliche Unterbringung in Betracht. Die zivilrechtliche Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist, ist gemäß § 1906 Abs. 1 BGB nur unter engen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise bei Ei- gengefährdung. Sie bedarf darüber hinaus grundsätzlich der Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1906 Abs. 2 BGB). Im Übrigen gilt, dass für die Durchführung der öffent- lich-rechtlichen Unterbringung ebenso wie für das Recht der ärztlichen Berufsübung die Länder zuständig sind. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 61): Wann und wie wird die Bundesregierung die im Koali- tionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten medizinischen Zentren für erwachsene Menschen mit Behin- derung einführen? Es ist beabsichtigt, eine Gesetzesänderung für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung zu Behand- lungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen noch in diesem Jahr einzuleiten. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird sich die geplante Regelung an der für sozialpädia- trische Zentren geltenden Vorschrift des § 119 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch orientieren. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 62): Was wird die Bundesregierung zur Stärkung der gemein- denahen Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinde- rungen unternehmen, oder aus welchen Gründen hält sie die bestehenden Vorschriften für ausreichend? Die medizinische Versorgung von Menschen mit Be- hinderungen ist ein wichtiges gesundheitspolitisches An- liegen. Zur weiteren Verbesserung der Versorgungslage werden die Vorschriften stetig weiterentwickelt. Daher sieht der Koalitionsvertrag für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen vor, medizinische Behandlungszentren analog zu den so- zialpädiatrischen Zentren zur (zahn-)medizinischen Be- handlung (neuer § 119 c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) zu schaffen. Dies wird das Versorgungsangebot für Menschen mit Behinderung weiter verbessern. Die kassenärztlichen Vereinigungen haben den Auf- trag zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Ver- sorgung. Hierzu gehört insbesondere auch die angemes- sene und zeitnahe Zurverfügungstellung fachärztlicher Versorgung, die auch den Belangen von Menschen mit Behinderung ausreichend Rechnung tragen muss. In die- sem Sinne schreibt auch die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, dass zur Si- cherstellung der vertragsärztlichen Versorgung behinder- ter Menschen bei der Bedarfsplanung vor allem im Hin- blick auf Neuzulassungen die Barrierefreiheit besonders zu beachten ist (vergleiche § 4 Abs. 1 Satz 3 BPL-RL). Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 63): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Zuge der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes und der gleichzeiti- gen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs keine neuen Verwerfungen zulasten der Leistungsbezieher entste- hen? Die Bundesregierung wird im Rahmen der regie- rungsinternen Abstimmung der angeführten Reformvor- haben dafür Sorge tragen, dass keine Verwerfungen zu- lasten der Leistungsbezieher entstehen. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 64): Plant die Bundesregierung – wie von der Allianz der deut- schen Nichtregierungsorganisationen in ihrem Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutsch- land gefordert – eine Stärkung des Rechts auf gleichge- schlechtliche Pflege, oder aus welchen Gründen hält sie die bestehenden Vorschriften für ausreichend? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1745 (A) (C) (D)(B) Die Belange geschlechtsspezifischer Unterschiede sind durch den Wortlaut des Elften Buches Sozialgesetz- buch, SGB XI, Soziale Pflegeversicherung, insbeson- dere durch die Regelungen in §§ 2 und 11 bereits ausrei- chend berücksichtigt. Danach haben die Wünsche der Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege, ob in der ambulanten oder stationären Pflege, nach Mög- lichkeit Berücksichtigung zu finden. Dort ist auch aus- drücklich verankert, dass den Pflegebedürftigen so zu helfen ist, dass sie trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges Leben führen können, das der Würde des Menschen entspricht. Die Pflegeeinrichtungen haben si- cherzustellen, dass Inhalt und Organisation eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschen- würde gewährleisten. Die gesetzlichen Regelungen im SGB XI sind insgesamt geeignet, geschlechtsspezifi- schen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 65): Was plant die Bundesregierung zur Verbesserung der teil- habeorientierten Versorgung von Menschen mit Behinderung mit Heil- und Hilfsmitteln, oder aus welchen Gründen hält sie die bestehenden Vorschriften für ausreichend? Aufgrund der im Recht der gesetzlichen Krankenver- sicherung bestehenden Vorschriften haben Versicherte einen umfassenden Anspruch auf die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Umfasst ist die Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohen- den Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allge- meine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens an- zusehen oder durch Rechtsverordnung ausgeschlossen sind. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Ände- rung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfs- mitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch sowie die zur Vermeidung unvertretbarer gesundheitlicher Risiken er- forderlichen Wartungen und technischen Kontrollen. Auch die Versorgung mit Heilmitteln ist umfassend. Sie werden von der Krankenkasse geleistet, wenn Heil- mittel notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwer- den zu lindern, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit füh- ren würde, zu beseitigen, einer Gefährdung der gesund- heitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Zu den Heilmit- teln gehören Maßnahmen der physikalischen Therapie – zum Beispiel Krankengymnastik –, der Ergotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der podo- logischen Therapie. Die Versorgung mit Heilmitteln muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Im Koalitionsvertrag ist für Arznei- und Heilmittel vorgesehen, dass die heutigen Wirtschaftlichkeitsprüfun- gen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Krankenkassen und kassenärztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden. Unberechtigte Regressforderungen bei Retaxationen gegenüber Heilmittelerbringern sollen un- terbunden werden. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 66): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie den Bei- tragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose erhöhen wird, um damit den geplanten Pflegevorsorgefonds aufzusto- cken bzw. um damit Finanzierungslücken der Pflegeversiche- rung zu füllen? Die Bundesregierung orientiert sich bei der anstehen- den Reform der Pflegeversicherung an den Vorgaben des Koalitionsvertrages, die eine Erhöhung des Beitragszu- schlags Kinderloser nicht vorsehen. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 67): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß des Beauf- tragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege, Karl-Josef Laumann, im Bereich der häuslichen Pflege das ehrenamtli- che Engagement stärker als bisher einzubinden, wie er es am 26. Februar 2014 in einem Interview mit der Zeitung Die Welt vorgeschlagen hat – insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt viele Angehörige kaum Anerkennung und finan- zielle staatliche Unterstützung bei der Pflege ihrer Angehöri- gen im häuslichen Bereich erhalten, und welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang? Die Bundesregierung plant, auf der Grundlage des Koalitionsvertrages auch die häusliche Pflege und das ehrenamtliche Engagement zu stärken und in diesem Zu- sammenhang unter anderem niedrigschwellige Entlas- tungsangebote für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige auszubauen. Das Ehrenamt in der Pflege wird dadurch weiter gestärkt und in seiner Bedeutung weiter aufgewertet. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Druck- sache 18/814, Frage 68): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf der euro- päischen Ebene Bestrebungen, Anwendungsbeobachtungen zu Arzneimitteln, die vorwiegend Marketingzwecken dienen, effektiver zu unterbinden, als dies derzeit in Deutschland durch die Vorgaben in § 67 Abs. 6 des Arzneimittelgesetzes geregelt ist? 1746 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) Nein, der Bundesregierung sind keine Initiativen be- kannt, mit denen im europäischen Recht die Anforderun- gen für Anwendungsbeobachtungen verschärft werden sollen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/814, Frage 69): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Pkw-Be- sitzerinnen und -Besitzer, die aufgrund einer Behinderung keine oder nur 50 Prozent Kraftfahrzeugsteuer bezahlen, durch die geplante Pkw-Maut nicht zusätzlich belastet wer- den? Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Kon- zept zur Einführung einer mit EU-Recht in Einklang stehenden Pkw-Maut nach der im Koalitionsvertrag fest- gelegten Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutsch- land stärker belastet wird als heute. Diese Aussage gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung. Über spezifische Ausgestaltungsmerkmale können der- zeit allerdings noch keine Aussagen gemacht werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 70 und 71): Wie wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Ziel, die Zahl der barrierefreien Bahnhöfe zu erhöhen, umsetzen, und wie lange wird es nach Einschätzung der Bundesregierung dauern, bis alle Bahnhöfe in Deutschland barrierefrei sind? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einheitliche Standards bei der Barrierefreiheit von Fern- bussen sicherzustellen, und wen sieht sie in der Pflicht, die Barrierefreiheit an Haltestellen herzustellen? Zu Frage 70: Eigentümerin und Bauherrin der Personenbahnhöfe und damit auch bei der Herstellung der Barrierefreiheit der Personenbahnhöfe ist die DB Station&Service AG, ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG, DB AG. Die DB AG hat gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung, EBO, in enger Zusammenar- beit mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe zwi- schenzeitlich das zweite Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt. Das Programm wurde am 27. April 2012 vorgestellt. Es soll im Sinne eines umfassenden Ansatzes eine Viel- zahl von Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte oder kleine Personen, Blinde oder sehbehinderte Personen so- wie hörbehinderte Personen umfassen. Einzelheiten dazu finden sich auf der Homepage der DB AG. Der Bund stellt den Eisenbahninfrastrukturunterneh- men, und so auch der DB Station&Service AG, im Rah- men der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, LuFV, Mittel für Investitionen in das Bestandsnetz zur Verfügung. Auf dieser Basis ist die DB Station&Service AG ermächtigt, Bundesmittel auch zur Finanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit der In- frastruktur einzusetzen. Zu Frage 71: Die technischen Anforderungen an Omnibusse sind europaweit in der Richtlinie 2001/85/EG festgelegt. Dies gilt auch für die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Ein darüber hinausgehender Bedarf für einheitliche Standards ist derzeit nicht zu erkennen. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leis- tungsfähigkeit die öffentlichen Straßen einschließlich der Haltestellen – unabhängig davon, ob sie von Fern- buslinien bedient werden – in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu un- terhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dabei haben sie die Belange behinderter und anderer Men- schen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung ergibt sich für den jeweiligen Straßenbaulastträger aus dem Bundes- fernstraßengesetz oder den Straßen- und Wegegesetzen der Länder. Für das Unternehmen, das Fernbuslinienverkehr be- treibt, ist derzeit eine solche Pflicht nicht ersichtlich. Es liegt allerdings im Interesse des Unternehmens, mit sei- nem eigenwirtschaftlichen Verkehrsangebot einen mög- lichst großen Kundenkreis anzusprechen. Dafür ist eine verkehrssichere und kundenfreundliche Gestaltung wichtig. Gerade angesichts der demografischen Ent- wicklung und der damit einhergehenden Zunahme mobi- litätseingeschränkter Personen sollte dabei auch eine weitreichende Barrierefreiheit angestrebt werden. Die Betreiber von Fernbuslinien sollten sich daher mit den zuständigen Baulastträgern in Verbindung setzen und hier gemeinsam Verbesserungen anstreben. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 72 und 73): Inwiefern hält es die Bundesregierung für mit der Fahr- gastrechteverordnung der Europäischen Union vereinbar, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nach meiner Kenntnis an vielen Bahnhöfen in Deutschland auch nach vor- heriger Anmeldung in den (frühen) Morgen- und (späten) Abendstunden sowie an einigen Bahnhöfen auch an Wochen- enden keine Unterstützung beim Ein-, Um- oder Ausstieg er- halten, und was wird sie tun, damit diese Personengruppe mit jedem Zug reisen kann, der am entsprechenden Bahnhof hält? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Barrierefreiheit im Flug- und Schiffsverkehr zu erhö- hen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1747 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 72: Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr ver- langt, dass der Bahnhofsbetreiber einer Person mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität in einem mit Personal besetzten Bahnhof für kostenlose Hilfeleis- tung in einer Weise zu sorgen hat, dass die Person in den abfahrenden Verkehrsdienst einsteigen, zum Anschluss- verkehrsdienst umsteigen und aus dem ankommenden Verkehrsdienst aussteigen kann, für den sie eine Fahr- karte erworben hat. In einem nicht mit Personal ausgestatteten Bahnhof haben das Eisenbahnunternehmen und der Bahnhofs- betreiber sicherzustellen, dass leicht zugängliche Infor- mationen über die nächstgelegenen mit Personal aus- gestatteten Bahnhöfe und über direkt verfügbare Hilfeleistungen für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität angezeigt werden. Eisenbahnunternehmen, Bahnhofsbetreiber, Fahrkar- tenverkäufer oder Reiseveranstalter haben alle erforder- lichen Maßnahmen zu ergreifen, um Meldungen des Hilfsbedarfs entgegennehmen zu können. Der Hilfsbe- darf ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazi- täten zu gewähren. Darüber hinaus sind Eisenbahnen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, EBO, verpflichtet, Programme zur Gestaltung von Bahnanla- gen und Fahrzeugen zu erstellen mit dem Ziel, eine mög- lichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Sie sind weiterhin verpflichtet, diese Pro- gramme dem Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les, BMAS, mitzuteilen. Zu Frage 73: Barrierefreie Mobilität für ältere sowie für behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen hat für die Bundesregierung eine hohe Bedeutung, die vor dem Hintergrund des demografischen Wandels künftig noch wachsen wird. Seit dem 26. Juli 2008 haben in Deutschland mobili- tätseingeschränkte und behinderte Flugreisende durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugrei- senden mit eingeschränkter Mobilität umfangreiche und deutlich verbesserte Rechte. Flughäfen und Fluggesell- schaften sind zu weitreichenden Unterstützungs- und In- formationsleistungen verpflichtet, die die Vorbereitung und Durchführung einer Flugreise erleichtern. Zugleich wird in dieser Verordnung festgelegt, dass die Bedürf- nisse bei der Gestaltung von neuen Flughäfen und bei neuen und neu einzurichtenden Flugzeugen soweit wie möglich zu berücksichtigen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit ein dynamischer Prozess ist, der nur schrittweise und unter Berücksichtigung des Verhältnis- mäßigkeitsgrundsatzes vollzogen werden kann. Auf- grund der langen Lebensdauer vorhandener und noch nicht barrierefrei konzipierter Infrastruktureinrichtungen und Flugzeugkabinen kann der Nachhohlbedarf nur schrittweise erfüllt werden. Bauliche und sonstige Anla- gen, Verkehrsmittel und Kommunikationseinrichtungen können nur sukzessive so gestaltet werden, dass sie für behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Flug- reisende ohne besondere Erschwernis nutzbar sind. Eine Ausstattung beispielsweise mit rollstuhlgerechten Toilet- ten ist bereits durch diverse Bauordnungen gewährleis- tet. Allerdings betreffen Fragen des Innendesigns von Flugzeugkabinen, wie zum Beispiel die Breite von Tü- ren und Gängen, Sitzabstände und die Zugänglichkeit von Bordtoiletten den Bereich der Erstellung und des Er- lasses von technischen Vorschriften für die Musterzulas- sung. Hier haben Deutschland und die übrigen europäi- schen Mitgliedstaaten seit April 2008 keine originäre Zuständigkeit mehr. Mit der Verordnung (EG) Nr. 216/ 2008 wurde der europäischen Kommission die Zustän- digkeit übertragen, Durchführungsvorschriften für die Bereiche Lufttüchtigkeit, Flugbetrieb, Lizenzierung und Sicherheit von Drittlandfluggerät zu erlassen. Für Binnenfahrgastschiffe auf dem Rhein gibt es seit 2004 neue technische Anforderungen. Bei der Ausarbei- tung der Vorschriften bildete die Frage der Gestaltung von Bereichen für Personen mit eingeschränkter Mobi- lität einen wesentlichen Bestandteil. Alle seit dem 1. Ja- nuar 2006 neu gebauten Fahrgastschiffe müssen be- stimmte Voraussetzungen bei der Gestaltung ihrer Fahrgasträume erfüllen (zum Beispiel bei den Ausgän- gen, Türen, Treppen und Aufzügen, Decks, Toiletten). Bereits in Betrieb befindliche Schiffe müssen innerhalb bestimmter Zeiträume nachgerüstet werden. Mit Inkraft- treten der Neufassung der Binnenschiffsuntersuchungs- ordnung vom 6. Dezember 2008 am 1. Januar 2009 wur- den in Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/87/EG die Vorschriften für Schiffsneubauten auf allen Bundeswasserstraßen ausgedehnt. Mit der Sechsten Schiffssicherheitsanpassungsverord- nung gibt es schon seit 2003 auch im Seeschiffverkehr Bestimmungen zum barrierefreien Zugang zu Diensten, zur Nichtdiskriminierung und zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Entsprechend der Richt- linie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -nor- men für Fahrgastschiffe sind demnach geeignete Maß- nahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass für Personen mit eingeschränkter Mobilität ein sicherer Zu- gang zu Fahrgastschiffen und Fahrgasthochgeschwindig- keitsfahrzeugen gewährleistet ist. In Anlehnung an vergleichbare Regelungen im Luft- und Eisenbahnverkehr werden auch im Schiffsverkehr die Rechte von mobilitätseingeschränkten und behinder- ten Schiffsreisenden europaweit gestärkt. Die EU-Ver- ordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnen- schiffsverkehr zur Schifffahrt sieht unter anderem spezifische Rechte und Hilfeleistungen für diese Perso- nen vor. Zur Umsetzung wurden in Deutschland im Dezember 2012 insbesondere das EU-Fahrgastrechte- Schifffahrt-Gesetz, EU-FahrgRSchG, und die EU-Fahr- gastrechte-Schifffahrt-Verordnung, EU-FahrgRSchV, geschaffen. Zudem wurde als Anlaufstelle für eine frei- willige Schlichtung bei Beschwerden von Fahrgästen ge- genüber ihrem Vertragspartner die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, söp, mit Sitz in Berlin 1748 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) zertifiziert. Das Eisenbahnbundesamt, EBA, wurde als Durchsetzungsstelle für Fälle von Verstößen gegen die Vorgaben der EU-Verordnung und der gesetzlichen Re- gelungen benannt, um die Einhaltung der Fahrgastrechte im Schiffsverkehr zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention weiterhin den Dialog mit Unternehmen der Wirtschaft suchen, um das Quali- tätsmerkmal des universellen Designs weiter zu verbrei- ten und, wo erforderlich, die stärkere Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen ansprechen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 74 und 75): Ist die Frage von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Festle- gung von Nachtflugverboten und anderen Betriebsbeschrän- kungen durch den Abschluss der TTIP beeinflusst wird? Zu Frage 74: Die Frage von lärmbedingten Betriebsbeschränkun- gen auf Flughäfen ist nicht Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Zu Frage 75: Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die Fest- legung von Nachtflugverboten und anderen Betriebsbe- schränkungen durch den Abschluss der TTIP beeinflusst wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 76): Wird die Bundesregierung, als Vertreterin des Gesellschaf- ters Bund in der Gesellschafterversammlung der Flughafenge- sellschaft Berlin-Brandenburg, einen vom Gesellschafter Brandenburg eingebrachten Antrag auf Verlängerung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER für den Zeitraum 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr mittragen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine möglicher- weise ablehnende Haltung gegenüber der Ausweitung des Nachtflugverbots durch eine entsprechende Änderung der Be- triebsgenehmigung? Der Gesellschafter Bund übt sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH, FBB, aus. Beschlüsse der Gesellschafter- versammlung im Zusammenhang mit dem BER-Projekt bedürfen nach dem Gesellschaftsvertrag einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Zum Be- schlussantrag des Gesellschafters Land Brandenburg über eine Anweisung der Geschäftsführung der FBB zur Beantragung einer Änderung der Betriebsgenehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde über die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Nachtflugregelung des bestandskräftigen Planergänzungsbeschlusses „Lärm- schutzkonzept BB“ vom 20. Oktober 2009 hinaus ist noch keine Gesellschafterversammlung berufen worden. Anlage 52 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 77): Wie fördert die Bundesregierung bezahlbaren barriere- freien Wohnraum insbesondere in studentischen Großstädten, und welche Maßnahmen plant sie angesichts des immer grö- ßer werdenden Bedarfs an behinderten- und altersgerechtem Wohnraum? Infolge der Föderalismusreform I haben seit 2007 die Länder die ausschließliche Zuständigkeit für die Wohn- raumförderung. Der Bund zahlt den Ländern bis Ende 2019 jährlich 518,2 Millionen Euro Kompensationsmit- tel. Die Verwendung der Kompensationsmittel ist nach dem Grundgesetz seit 2014 auf „investive Zwecke“ be- schränkt. Bis 2013 wurden die Mittel je nach politischer Schwerpunktsetzung von den Ländern auch für den bar- rierefreien Neubau preisgünstiger Wohnungen, die Mo- dernisierung des Bestands und den Bau von Altenhei- men eingesetzt. Diese Möglichkeit steht den Ländern aufgrund der Weitergewährung der Kompensationsmittel weiterhin offen. Dazu gehört auch der Bau von Studen- tenwohnraum. Die Schaffung von mehr bezahlbarem und generatio- nengerechtem Wohnraum wird von der Bundesregierung weiterhin unterstützt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass zur Förderung des generationengerechten Umbaus ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufge- legt wird. Es soll mit Investitionszuschüssen ausgestattet werden und das bestehende KfW-Darlehensprogramm ergänzen. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum Barriereabbau ein Förder- bonus verankert werden. Nach Auslaufen des im Rahmen des Konjunkturpa- kets I von vornherein bis zum 31. Dezember 2011 befris- teten Bundesprogramms „Altersgerecht Umbauen“ hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, seit dem 1. Ja- nuar 2012 in der Darlehensvariante ein zinsverbilligtes Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufge- legt. Das Zuschussprogramm ist entfallen. Bis Ende 2013 haben Bund und KfW zusammen den Umbau von insgesamt rund 121 000 altersgerechten Wohnungen ge- fördert. Davon entfallen auf die Laufzeit des Bundespro- gramms 82 500 Wohnungen. Auch für die Schaffung von bezahlbarem und ener- gieeffizientem Wohnraum für Studierende stehen die Programme der KfW zur Verfügung. Neben der demo- grafischen Entwicklung und dem Wohnen im Alter ist Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1749 (A) (C) (D)(B) auch die Initiative zur Schaffung von studentischem Wohnraum in dieser Legislaturperiode ein wichtiges Handlungsfeld in dem geplanten „Bündnis für bezahlba- res Wohnen und Bauen“. Anlage 53 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübin- gen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 78 und 79): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Forschungsprojekts „Wohnen im Alter“ des ehemaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, die für Deutschland bis zum Jahr 2020 einen Be- darf an 3 Millionen barrierefreien bzw. barrierereduzierten Wohnungen prognostizieren, und in welcher Form koordiniert sich die Bundesregierung mit den Bundesländern, um den Be- stand solcher Wohnungen zu steigern? Wie viele Bundesmittel wurden in den letzten drei Jahren für das Programm der KfW Bankengruppe „Altersgerecht Umbauen“ bereitgestellt – bitte nach Kredit- und Zuschuss- linie und Jahren aufschlüsseln –, und wie hoch waren die ab- gerufenen Mittel – bitte nach Kredit- und Zuschusslinie und Jahren aufschlüsseln? Zu Frage 78: Nach Auslaufen des im Rahmen des Konjunkturpa- kets I von vornherein bis zum 31. Dezember 2011 befris- teten Bundesprogramms „Altersgerecht Umbauen“ hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, seit dem 1. Ja- nuar 2012 in der Darlehensvariante ein zinsverbilligtes Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufge- legt. Das Zuschussprogramm ist entfallen. Bis Ende 2013 haben Bund und KfW zusammen den Umbau von insge- samt rund 121 000 altersgerechten Wohnungen ge- fördert. Davon entfallen auf das Bundesprogramm 82 500 Wohnungen. Auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des For- schungsprojekts „Wohnen im Alter“ wird die Bundes- regierung die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum weiterhin unterstützen. Der Koalitionsver- trag sieht vor, dass zur Förderung des generationenge- rechten Umbaus ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt wird, das mit Investitionszuschüs- sen ausgestattet wird und das bestehende KfW-Darle- hensprogramm ergänzen soll. Im CO2-Gebäudesanie- rungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum Barriereabbau ein Förderbonus verankert werden. Ge- meinschaftliche Wohnformen älterer Menschen sollen modellhaft gefördert werden. Die Förderung des altersgerechten Umbaus ist auch in das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Altersvorsorge- Verbesserungsgesetz – sogenannter „Wohn-Riester“ – aufgenommen worden. Damit erhalten förderberech- tigte selbstnutzende Eigentümer die Möglichkeit, die Förderung für die bauliche Vorsorge im Alter einzuset- zen. Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum wird auch in der sozialen Wohnraumförderung der Länder un- terstützt. Infolge der Föderalismusreform I haben diese seit 2007 die ausschließliche Zuständigkeit für die so- ziale Wohnraumförderung. Der Bund stellt ihnen jedoch bis Ende 2019 hierfür Kompensationsmittel in Höhe von 518,2 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Ver- wendung der Kompensationsmittel ist nach dem Grund- gesetz allerdings seit 2014 nur noch auf „investive Zwe- cke“ beschränkt; sie müssen seitdem nicht mehr für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden. Im Ko- alitionsvertrag wird allerdings die Erwartung geäußert, dass die Länder diese Mittel weiterhin zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbin- dungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen. Die Mittel wurden bis 2013 je nach politischer Schwerpunktsetzung von den Ländern auch für den bar- rierefreien Neubau preisgünstiger Wohnungen, die Mo- dernisierung des Bestands und den Bau von Altenhei- men eingesetzt. Diese Möglichkeit steht den Ländern aufgrund der Weitergewährung der Kompensationsmittel weiterhin offen. Die demografische Entwicklung und Wohnen im Al- ter sind auch ein wichtiges Handlungsfeld für das ge- plante Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. Zu Frage 79: Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 bei Titel 661 08, Darlehensprogramm, Programmmittel in Höhe von 80 Millionen Euro bereitgestellt; davon wurden 64 Mil- lionen Euro in Anspruch genommen. Bei Titel 891 02, Zuschuss, wurden 2011 Programmmittel in Höhe von 20 Millionen Euro bereitgestellt; davon wurden 13,635 Millionen Euro in Anspruch genommen. In den Jahren 2012 und 2013 wurden keine Pro- grammmittel bereitgestellt. Auf die Antwort zu Frage 78 wird verwiesen. Anlage 54 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 80): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der 104. und 112. Sitzung des Fachausschusses Druckführende Komponenten und Werkstoffe der Reaktor-Sicherheitskom- mission, RSK, sowie bei der 75. Sitzung des RSK-Fachaus- schusses Anlagen- und Systemtechnik jeweils zwei bzw. bei Letzterer sechs Betreiber-/Herstellervertreter zugegen waren, und jeweils wie viele Betreiber-/Herstellervertreter waren ähnlich wie bei den oben genannten drei RSK-Fachausschuss- sitzungen in der letzten Wahlperiode bei weiteren Sitzungen der RSK oder ihrer Fachausschüsse zugegen, die in der Ant- wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/815 noch nicht genannt wurden? Die RSK-Geschäftsstelle bestätigt, dass die in der Frage genannte Anzahl von Betreiber-/Herstellervertre- tern in den genannten Sitzungen der Ausschüsse der Re- aktorsicherheitskommission, RSK, teilgenommen hat. Die Teilnahme fand im Rahmen einer Anhörung statt. 1750 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 (A) (C) (D)(B) Daher wurden diese Sitzungen in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/815 nicht aufgeführt, die sich ausdrücklich auf die Anwesen- heit bei Sitzungen „abgesehen von Anhörungen“ bezog. In der letzten Wahlperiode haben nach Angabe der RSK-Geschäftsstelle insgesamt 74 Sitzungen der RSK und ihrer Ausschüsse stattgefunden, in denen 225 Be- treiber-/Herstellervertreter zwecks Anhörung zugegen waren. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Frage 81): Was waren jeweils die genauen Beweggründe für die drei in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestags- drucksache 18/668 genannten Kündigungen der bundeseige- nen Deutschen Bahn AG, des vom Bund getragenen Helmholtz-Zentrums München – Deutsches Forschungszen- trum für Gesundheit und Umwelt GmbH und der bundeseige- nen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Ent- sorgungs-GmbH bei den in der genannten Drucksache jeweils genannten Vereinigungen, und wie hoch waren die in der ge- nannten Drucksache nicht aufgelisteten Mitgliedsbeiträge der bundeseigenen AVR GmbH Jülich im VGB PowerTech e. V. jeweils in den letzten zehn Jahren (zur Tatsache der Mitglied- schaft vergleiche Tätigkeitsberichte des VGB PowerTech e. V.)? Über die genauen Beweggründe für die auf Bundes- tagsdrucksache 18/668 genannten Kündigungen bei den dort genannten Vereinigungen durch die Deutsche Bahn AG, das Helmholtz-Zentrum München für Umwelt und Gesundheit und die Wiederaufarbeitungsanlage Karls- ruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH sowie über die nicht aufgeführten Mitgliedsbeiträge der AVR Jülich GmbH im VGB Powertech e. V. liegen der Bundesregie- rung keine Informationen vor. Innerhalb der zur Beant- wortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehen- den Frist war es nicht möglich, die Vereinigungen einzeln abzufragen. Die gewünschten Informationen werden nach erfolgter Befassung der Vereinigungen nachgereicht. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 82 und 83): Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, auch im Zu- sammenwirken mit den Ländern, die Erkenntnisse des Pro- jekts „Diskriminierungsfreie Hochschule. Mit Vielfalt Wissen schaffen“ in den Hochschulen zu verankern, und wie wird die Bundesregierung künftig die Hochschulrektorenkonferenz un- terstützen, um die Chancengleichheit für Studierende mit Be- hinderung zu sichern? Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auf- grund der Ausführungen im zweiten Bundesbericht zur Förde- rung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Situation von Nachwuchswissenschaftlern mit Behinderungen, und wie be- absichtigt sie die darin aufgezeigten Erkenntnislücken zu schließen? Zu Frage 82: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, unterstützt seit vielen Jahren insbesondere im Bereich Studium und Behinderung den bundesweiten Monitoring-Prozess aller Akteure im Hochschulbereich. Darüber hinaus trägt das BMBF im Rahmen der Ressort- forschung durch Studierendenbefragungen wie der So- zialerhebung, dem Studierendensurvey und der bundes- weiten Studie „beeinträchtigt studieren“ dazu bei, die Daten als Grundlage für künftig erforderliche Maßnah- men im Themenfeld „Diskriminierungsfreie Hochschu- len“ den zuständigen Akteuren zur Verfügung zu stellen. Für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen, die dazu dienen, die teilweise noch vorhandenen strukturel- len und direkten Diskriminierungen an Hochschulen weiter abzubauen, sind entsprechend der verfassungs- rechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder sowie der Eigenständigkeit der Hochschulen die Hochschulen vor Ort zuständig. Zu Frage 83: Die Bundesregierung ist sich der lückenhaften Daten- lage zur Situation von Nachwuchswissenschaftlern mit Behinderung bewusst. Bei Verfügbarkeit der dafür erfor- derlichen Haushaltsmittel plant die Bundesregierung die Datengewinnung zum wissenschaftlichen Nachwuchs deutlich zu verstärken. Dabei ist unter anderem vorgese- hen, die Situation von Nachwuchswissenschaftlern mit Behinderung zu untersuchen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- gen des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fragen 84 und 85): Wie ermittelt die Bundesregierung mittlerweile angesichts der Ankündigung im Aktionsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, einen ent- sprechenden Ansatz zu entwickeln, inwiefern Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestaltet sind, und wie hoch ist der Anteil der entwicklungspolitischen Maßnahmen, die inklusiv sind (bitte in Prozent und absolut angeben)? Inwiefern wird das Thema „Behinderung“ vonseiten der Bundesregierung in die Post-2015-Debatte eingebracht, und inwieweit werden Menschen mit Behinderung in den Ent- wicklungsländern als Akteure, zum Beispiel durch Selbstver- tretungsorganisationen, im Prozess berücksichtigt? Zu Frage 84: Die Bundesregierung hat durch die Verabschiedung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen verschiedene Prozesse in Gang gesetzt, um Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit inklusi- ver zu gestalten. Dies betrifft viele Sektoren und Länder, in denen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit tä- tig ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. März 2014 1751 (A) (C) (D)(B) Als Grundlage der Prüfung von Vorhaben dient das übersektorale Konzept „Menschenrechte in der deut- schen Entwicklungspolitik“, das auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen umfasst. In Bezug auf die Erfassung und Evaluierung von inklusiven Vorhaben werden Evaluierungsinstrumente entwickelt. Das BMZ verfolgt einen zweigleisigen Ansatz zur In- klusion von Menschen mit Behinderungen in der Ent- wicklungszusammenarbeit – spezifische und Quer- schnittsvorhaben – und förderte in den Jahren 2009 bis 2013 spezifische Projekte mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungslän- dern. Aktuelle Daten zu Vorhaben mit inklusiven Bestand- teilen können bei Bedarf ermittelt werden. Zu Frage 85: Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene aktiv für die Inklusion von Menschen mit Behin- derungen ein, dies sowohl durch Vorhaben der Entwick- lungszusammenarbeit als auch in VN-Debatten und Pro- zessen. Dazu gehört unter anderem die konstruktive Mitarbeit bei den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen der Kon- vention über die Rechte von Menschen mit Behinderun- gen oder Sitzungen der Sozialentwicklungskommission. Die Bundesregierung hat eine auf Menschenrechten basierte und inklusive Zusammenarbeit beim Gipfeltref- fen der Vereinten Nationen zum Thema „Behinderung und Entwicklung“ 2013 unterstrichen. Sie setzt sich glei- chermaßen hierfür ein bei der laufenden Open Working Group on Sustainable Development Goals. Die deutsche Position zur Post-2015-Debatte verweist explizit auf die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen und finanziert bereits Forschungsaktivi- täten zur Inklusion – ein bislang unerforschtes Gebiet. Zudem fördert die Bundesregierung den Austausch mit und die Stärkung von Selbstvertretungsorganisationen und ihrer Netzwerke, zum Beispiel durch Dialogforen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- gen der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/814, Fra- gen 86 und 87): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Baumaßnah- men, die durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden, in den Partnerländern barrierefrei und in- klusiv ausgeführt werden? Inwiefern werden zivilgesellschaftliche Antragsteller bei durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung geförderten Projekten, etwa durch den Titel „Förderung der entwicklungspolitischen Bildung“, dazu aufgefordert, ihre Projekte inklusiv zu planen und umzuset- zen? Zu Frage 86: Das BMZ-Konzept „Menschenrechte in der deut- schen Entwicklungspolitik“ (2011) – verbindlich für alle Institutionen der deutschen staatlichen Entwicklungszu- sammenarbeit – umfasst den in den Menschenrechtskon- ventionen verankerten besonderen Schutz und die ge- zielte Förderung der Rechte benachteiligter bzw. diskriminierter Gruppen. Hierunter fallen Menschen mit Behinderungen. Einzelne Maßnahmen: Für die Erarbeitung der Länderstrategien des BMZ besteht eine entsprechende Arbeitshilfe zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes. Für die Erstellung von Programmvorschlägen durch die Durchführungsorganisationen – KfW, GiZ, PTB, BGR – ist die Prüfung der jeweils relevanten menschen- rechtlichen Risiken und Wirkungen im Vorfeld aller Vor- haben und für alle Module der deutschen staatlichen EZ verpflichtende Aufgabe. Hierzu erstellter BMZ-Leitfaden zur Berücksichti- gung von menschenrechtlichen Standards und Prinzi- pien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Pro- grammvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit berück- sichtigt Barrierefreiheit. Speziell GIZ und KfW: Inklusion und Barrierefreiheit werden bei Neubau, Erweiterung, Renovierung und Son- derbauten systematisch geprüft. Die Freigabe erfolgt nur nach vorheriger Prüfung von Konzept, Planung, Aus- schreibung und Bau der zuständigen Abteilungen. Die KfW berücksichtigt dies in den Finanzierungsvereinba- rungen, unter anderem durch Vorgaben für Gutachter und Guchtachterinnen. Zu Frage 87: Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft unter Nutzung aller Kooperationsmöglichkeiten ist ein wichti- ges Handlungsfeld im Rahmen des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die für die Kooperation mit der Zivilgesellschaft ver- antwortliche Vorfeldinstitution Engagement Global setzt sich in verschiedenen Programmen in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren für die Inklusion von Jugendlichen und Erwachsenen ein. Die Organisation strebt die Verbesserung von Barrierefreiheit und Inklu- sion in den Programmabläufen an. 22. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Laufzeiten für Atomkraftwerke Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Kollegin Amtsberg.



Rede von Luise Amtsberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch einmal nachfragen. Es ist ja so, dass

Flüchtlinge, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz
fallen, in den ersten 48 Monaten nur bei akuten Schmer-
zen eine medizinische Versorgung bekommen. Das gilt
auch für Rehamaßnahmen. Die Frage ist, ob es mit der
Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, wenn in vie-
len Fällen Anträgen auf eine Brille, einen Rollator oder
einen Rollstuhl nicht stattgegeben wird. Deshalb noch
einmal die Frage: Gibt es möglicherweise Maßnahmen,
die ergriffen werden müssen, um diese Menschen zu un-
terstützen?

G
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gabriele Lösekrug-Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich antworte gerne darauf. Ich beziehe mich auf die
    Antwort, die ich Ihnen gerade gegeben habe. In meiner
    Antwort habe ich den Unterschied herausgearbeitet: Be-
    hinderte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in
    den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsge-
    setzes fallen, fallen hinsichtlich Versorgung und Unter-
    bringung in die Zuständigkeit der Länder. Das ist der
    Punkt, den ich hier herausarbeiten möchte. Deshalb be-
    zieht sich Ihre Frage in erster Linie auf die Regelungen
    der Länder. Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft ge-
    ben.