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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Herlind Gundelach, Dr. Franz Josef Jung und Katharina Landgraf . . . . . 1517 A Wahl der Abgeordneten Christina Kampmann, Michelle Müntefering und Gerold Reichenbach als Mitglieder für den Beirat der Stiftung Datenschutz . . . . . . . . . . 1517 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1517 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 14 a 1518 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Lage in der Ukraine am 6. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1518 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 1518 C Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1522 A Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1525 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527 B Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1528 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 D Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 1531 D Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1533 C Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 1534 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 1536 D Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1537 A Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 1538 D Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1539 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Energiewende europäisch verankern Drucksache 18/777 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 B Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1542 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1543 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1544 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 1545 D Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1546 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1549 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1550 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . 1551 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1552 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 1552 D Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1555 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1556 B Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1558 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 1559 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1561 D Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Hansjörg Durz, Axel Knoerig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Lars Klingbeil, Matthias Ilgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Technologie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland stärken – Potenziale der Digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpfen und digitale Infrastruktur ausbauen Drucksache 18/764 (neu). . . . . . . . . . . . . . 1563 B b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Digitale Gründungen unterstützen – Zukunftsfähige Rah- menbedingungen für die digitale Wirt- schaft schaffen Drucksache 18/771 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 C Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1564 D Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1565 C Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567 A Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1568 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1569 A Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1570 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 C Nadine Schön (St. Wendel)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1572 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 B Thomas Viesehon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1575 C Tagesordnungspunkt 14: b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbän- den verbieten, Parteispenden natürli- cher Personen begrenzen Drucksache 18/301 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für mehr Transpa- renz in der Internationalen Atomenergie- Organisation  Drucksache 18/772 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden Drucksache 18/770 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 C b)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 zu Petitionen Drucksachen 18/594, 18/595, 18/596, 18/597, 18/598, 18/599, 18/600 . . . . . . . . 1577 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit Drucksache 18/272 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1578 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . 1578 C Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1580 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1581 A Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 D Gabriele Schmidt (Ühlingen)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Den Grauen Kapital- markt durchgreifend regulieren Drucksache 18/769 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 III Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 1585 A Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1586 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1588 C Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1589 D Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1591 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1592 C Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Ho- nig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes – Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen Drucksachen 18/578, 18/792 . . . . . . . . . . . . . 1593 C Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1593 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1594 C Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1595 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1597 A Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1598 B Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1599 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 1601 B Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksache 18/768 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüs- tungsgüter im Jahr 2012: (Rüstungs- exportbericht 2012) Drucksache 18/105 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Omid Nouripour, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien Drucksachen 18/576, 18/793 . . . . . . . . . . . . . 1601 D Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1602 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1605 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1606 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1608 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . 1610 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1611 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 1613 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 B/D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1615 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein) und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9). . . . . . 1615 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme ge- genüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absaz 3 des Grundgesetzes: Wahlfrei- heit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesord- nungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1616 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tageordnungspunkt 9) . . . . . . 1616 D Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1617 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1617 B Hans-Georg von der Marwitz  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1617 D Stephan Mayer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1618 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1517 (A) (C) (D)(B) 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 19. Sitzung, Seite 1459 B, letzter Absatz, zweiter Satz ist wie folgt zu lesen: „Das betrifft Käse, andere Milch- produkte und Fleisch.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1615 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 13.03.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 13.03.2014 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 13.03.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 13.03.2014 Bülow, Marco SPD 13.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 13.03.2014 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 13.03.2014 Freese, Ulrich SPD 13.03.2014 FDr. reudenstein, Astrid CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 13.03.2014 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13.03.2014 Heller, Uda CDU/CSU 13.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 13.03.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 13.03.2014 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 13.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 13.03.2014 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13.03.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 13.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richt- linie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Rats- dok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrau- cherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9) Der heute zur Beratung vorliegenden Beschlussemp- fehlung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen können wir in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Wir haben die Haltung der Bundesregierung im Euro- päischen Rat, nicht gegen die Zulassung der gentech- Mortler, Marlene CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 13.03.2014 Röspel, René SPD 13.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 13.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 13.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 13.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 13.03.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 13.03.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 13.03.2014  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1616 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) nisch veränderten Maissorte 1507 zu stimmen, gestützt, und den anderslautenden Antrag der Grünen im Deut- schen Bundestag abgelehnt. In den Mitgliedsländern der Europäischen Union und in manchen deutschen Bundes- ländern gibt es ein uneinheitliches Meinungsbild zur Anwendung gentechnisch veränderten Saatgutes, viele Mitgliedstaaten wollen den Anbau gestatten. Auch wenn wir dem Anbau dieses Saatguts nicht zustimmen, sind wir prinzipiell gegen eine Bevormundung von oben und für regionale und nationale Wahlmöglichkeiten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Deshalb setzen wir uns ausdrücklich für eine Opt-out-Klausel – Möglichkeit regionaler Anbauverbote in einem Bundesland – und insbesondere für die klare Kennzeichnung von Lebens- mitteln ein. Wir unterstützen nachdrücklich und uneingeschränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregie- rung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne-Gentechnik- Logo eingeführt. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produk- tionsprozess ohne Gentechnik auskommen. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig ver- pflichtend auch die Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechnischer Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln setzen wir uns dafür ein, dass keine Kompromisse gemacht werden. Da über die heute diskutierte Richtlinie – Richtlinie 2001/101/EG, Honigrichtlinie – noch auf EU-Ebene ver- handelt wird, enthalten wir uns. Wir sehen immer noch Chancen, dass sich die Europäische Union zu einer kla- ren Kennzeichnungspflicht entscheidet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/ 110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungs- punkt 9) Der oben genannte Antrag ist nicht sachgerecht und berücksichtigt nicht den Verfahrensstand der EU. Da das beschriebene Problem so nicht gelöst werden kann, lehne ich ihn ab. Mit dem Antrag der Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilog-Verhandlungen – Beratun- gen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommis- sion – für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genver- änderten Pollen einzusetzen oder zumindest zu verhindern, dass Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ defi- niert werden. Anderenfalls soll der Vorschlag zur Ände- rung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden. Die Trilogverhandlungen sind jedoch bereits abge- schlossen. Zudem hat das Europäische Parlament schon im Vorfeld beschlossen, dass Pollen als natürlicher Be- standteil von Honig definiert werden und nicht als Zutat. Durch diesen Beschluss greift die Kennzeichnungs- pflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel hier nicht, selbst wenn Bienen teilweise Pollen von gentech- nisch veränderten Pflanzen in den Honig eintragen. Um diese unerwünschten Auswirkungen des oben ge- nannten Beschlusses zu unterbinden sowie grundsätzli- che Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sa- chen grüner Gentechnik zu erreichen, müssen wir an anderer Stelle ansetzen. Einen entsprechenden Antrag für eine „EU-weite Kennzeichnungspflicht für Erzeug- nisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden“ beraten wir derzeit mit CDU und CSU. Darin fordern wir – entsprechend unserem Koali- tionsvertrag – eine EU-Kennzeichnungspflicht für Er- zeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert würden. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten. Zudem wollen wir bundesweit einheitliche Regelungen für den Schutz der Imkereien vor gentechnischen Verunreinigungen ihres Honigs. Die Bundesländer sollen dabei die Möglichkeit haben, Rege- lungen festzulegen, die über die in der Gentechnik- Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Vorgaben hinaus gehen – wie zum Beispiel größere Mindestab- stände zum Schutz vor gentechnischen Verunreinigun- gen. Damit erzielen wir dann auch die gewünschte Wir- kung. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Ernäh- rung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1617 (A) (C) (D)(B) gesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gen- technisch veränderten Bestandteilen kennzeich- nen (Tageordnungspunkt 9) Josef Göppel (CDU/CSU): Der Europäische Ge- richtshof urteilte in der Rechtssache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kennzeichnungs- und Zulas- sungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom An- teil des gentechnisch veränderten Materials in dem frag- lichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 ange- fügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestandteil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, die Zulassungsbe- freiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen enthalten. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Stellungnahme zum Trilog-Vorschlag nun am 19. März 2014 unter Punkt acht auf der Tagesordnung. Das Verfahren auf EU-Ebene ist also entgegen anders- lautenden Meinungen nicht abgeschlossen. Deswegen stimme ich dem Antrag zur Kennzeich- nung von Honig mit gentechnisch veränderten Bestand- teilen – Drucksache 18/578 – zu. Der Antrag ist ein wichtiger Schritt zu der im Koalitionsvertrag geforderten „Wahrheit und Klarheit“ für Verbraucher. Der Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch bloße Definitionsänderungen zu umgehen, wird weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, die wohl mit dem glei- chen Urteil enden. Das Vertrauen der Bevölkerung kann nur durch volle Transparenz erhalten werden. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Obwohl ich am 30. Ja- nuar 2014 entgegen der Mehrheit der Koalitionsfraktio- nen einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, ge- gen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts – Zes mays L. Linie 1507 – zugestimmt habe, stimme ich im heutigen speziellen Fall dem Antrag zur Ände- rung der Richtlinie 2001/110/EG in der vorliegenden Form nicht zu. Dies ist nicht, weil ich inhaltlich anderer Meinung bin, sondern weil ich glaube, dass sich der Antrag an den falschen Adressaten richtet. Meine Posi- tion in der Sache erkläre ich wie folgt: Der Europäische Gerichtshof urteilte in der Rechts- sache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kenn- zeichnungs- und Zulassungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom Anteil des gentechnisch veränderten Materials in dem fraglichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 an- gefügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestand- teil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, diese Zulassungsbefreiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch ver- änderter Pollen enthalten. Ich sehe den Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch Definitionsänderungen zu umgehen, kritisch, auch wenn dadurch zusätzliche Kennzeich- nungspflichten, hohe Analysekosten und bürokratischer Kontrollaufwand vermieden werden. Dies kann weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, durch die die geplante Änderung der Richtlinie letztendlich für unwirksam er- klärt werden könnte. Außerdem stehe ich klar hinter dem im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verein- barten Ziel der transparenten Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Umsetzung des Anspruchs der Verbraucher nach „Wahrheit und Klarheit“. Allerdings wurde im Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat bereits eine Einigung erzielt; die offiziellen Abstimmungen im Umweltaus- schuss und im Parlament zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EC werden zeitnah erfolgen. Der Antrag der Grünen läuft somit ins Leere und dient eher parteipoliti- schen Zwecken. Am Zuge sind nun die EU-Parlamentarier, nicht die Bundesregierung. Möglich ist eine Verschiebung der Entscheidung zur Änderung der Richtlinie auf nach den Europawahlen im Mai. Dann bleibt mehr Zeit für fachli- che Diskussion und Klärung des komplexen Sachver- halts, beispielsweise ob es überhaupt eine Analyseme- thode gibt, mit der zuverlässig festgestellt werden kann, ob der im Gentechnikrecht festgelegte Kennzeichnungs- schwellenwert von 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen am Gesamtpollen überschritten wird und ob mög- licherweise Regeln der Welthandelsorganisation durch eine Einstufung von Pollen als Zutat zu Honig gebro- chen werden. Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Am 6. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-442/09 entschieden, dass Pollen, im Sinne von Art. 2 Nr. 13 der Verordnung Nr. 1829/2003 und Art. 6 Abs. 4 Buchst, a der Richtlinie 2000/13, als Zutat im Honig einzustufen sind. Die EU-Kommission möchte nun durch eine Änderung der Honigrichtlinie erreichen, dass Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig defi- niert wird. 1618 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Antrag der Grünen verfolgt das Ziel, dass sich die Bundesregierung in den Trilogverhandlungen für eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch verändertem Pollen in Honig einsetzt. Der Umweltausschuss des Eu- ropäischen Parlaments wird am 19. März 2014 über ei- nen Kompromissentwurf abstimmen. In der Folge müs- sen EP und Ministerrat diesem Kompromissentwurf noch zustimmen. Insofern sehe ich nach wie vor die Möglichkeit für die Bundesregierung, Einfluss auf den Entscheidungsprozess in Richtung Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Pollen zu nehmen. Es ist nicht einzusehen, weshalb durch die Änderung der Honigrichtlinie ein Urteil des Europäischen Ge- richtshofs umgangen werden soll. Diese Vorgehensweise schafft weder Klarheit für den Verbraucher, noch dient sie den Imkern. Sie ist nichts anderes als ein Umge- hungstatbestand, der allein dem Ziel dient, gentechnisch veränderte Bestandteile des Honigs nicht deklarieren zu müssen. Deshalb werde ich dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 18/578 zustimmen. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Dem heute zur Beratung vorliegenden Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit für die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut in der Landwirtschaft in Deutschland und insbesondere in der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern. Außerdem erkenne ich den ausdrücklichen Wunsch an, sowohl der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Erzeuger, das heißt der Landwirte, in Deutschland, auf die Verwendung von Gentechnik bei der Nahrungs- mittelherstellung in unserem Land vollständig und un- eingeschränkt zu verzichten. Daher unterstütze ich nachdrücklich und uneinge- schränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne- Gentechnik-Logo eingeführt. Damit können die Ver- braucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produktionsprozess ohne Gentechnik auskom- men. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig verpflichtend auch die Lebensmittel ge- kennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechni- scher Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kriti- sierte Richtlinie 2001/101/EG – Honigrichtlinie – stellt klar, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind. Damit handelt es sich auch weiterhin um ein Mo- noprodukt, das keines Zutatenverzeichnisses und auch keiner Nährwertkennzeichnung bedarf. Dies ist vor al- lem auch im Interesse der Imker. Im Normalfall beträgt der Anteil von Pollen im Honig 0,003 Prozent. Da davon ausgegangen werden kann, dass Bienen nicht nur gentechnisch veränderte Pollen sammeln, liegt der Prozentteil gewöhnlich deutlich unter 0,003 Prozent. Wären Pollen als Lebensmittelzusatz gekennzeichnet, wie in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, würde noch nicht einmal die Nachweisgrenze für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile, die derzeit nach dem strengen deutschen Gentechnikge- setz bei 0,1 Prozent liegt, überschritten. Auch in diesem Fall käme es zu keiner Kennzeichnung der Pollen im Honig. Weiterhin ist festzuhalten, dass die Anwendbarkeit des EU-Gentechnikrechts auf Honig mit gentechnisch veränderten Pollen nicht durch die kritisierte Richtlinie beeinträchtigt wird. Das heißt, würde der Honig gentech- nisch veränderte Pollen enthalten, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, ist der Honig grundsätz- lich nicht verkehrsfähig. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich bei der kritisierten Honigrichtlinie keinesfalls um eine Einführung von gentechnisch veränderten Produkten durch die Hintertür handelt. Transparenz und Wahlfrei- heit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind auch weiterhin gewahrt. 20. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung zur Lage in der Ukraine TOP 4 Energiewende TOP 5 Gründungsbedingungen in der digitalen Wirtschaft TOP 14, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 15 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 8 Abkommen mit Uruguay über Soziale Sicherheit TOP 7 Regulierung des Grauen Kapitalmarktes TOP 9 EU-Honigrichtline (Kennzeichnung von Gen-Honig) TOP 10, ZP 3 Waffenexporte in die Golfregion Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Harald Ebner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

    Kollegen! Kürzlich hat die Große Koalition gegen die
    hier schon zitierten Regelungen im Koalitionsvertrag,
    haben vor allem SPD und CSU gegen ihre eigenen
    Programme gestimmt und einem weiteren Anbau von
    gentechnisch veränderten Pflanzen Tür und Tor geöffnet.


    (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Wo? – FranzJosef Holzenkamp [CDU/CSU]: Dummes Zeug!)


    Viele von Ihnen haben dann in den Wahlkreisen beteuert,
    sie seien selbstverständlich weiterhin gegen Gentechnik,
    obwohl sie gerade dafür gestimmt hatten. Jetzt wollen
    Sie die gleiche Nummer ein zweites Mal durchziehen?


    (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Eigentlich weißt du das besser!)


    Eigentlich – jetzt komme ich auf das zurück, was
    Renate Künast erreicht hat – könnten wir dieser Tage ein
    schönes zehnjähriges Jubiläum feiern. Im April 2004 trat
    die Kennzeichnungsverordnung der EU für gentechnisch
    veränderte Lebensmittel in Kraft. Erst seitdem haben wir
    die Möglichkeit, Lebensmittel mit Zutaten aus gentech-
    nisch veränderten Organismen überhaupt zu erkennen.


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer war denn dagegen?)


    Diese Kennzeichnungspflicht für Gentechprodukte ist
    die Grundlage jeder Wahlfreiheit beim Essen. Seither
    stehen sie auch nicht mehr in unseren Regalen, und das
    ist gut so.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gitta Connemann [CDU/CSU]: 80 Prozent der Lebensmittel sind mit GVO in Berührung gekommen!)


    Was passiert denn heute? Zehn Jahre später wirkt die
    Bundesregierung in Brüssel aktiv daran mit, diese Trans-
    parenzregelung auszuhebeln. Auf solche Festreden kann
    die Jubilarin ganz gut verzichten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wie auch beim Genmais 1507 liegt leider auch hier der
    Verdacht nahe – der Kollege de Vries hat es schon bestä-
    tigt –, dass hier ein weiteres Stück Verbraucherschutz als
    Handelshemmnis für die Verhandlungen über das Frei-
    handelsabkommen mit den USA aus dem Weg geräumt
    werden soll. Ich sage Ihnen: Verbraucherinnen und Ver-
    braucher und ihr Recht auf Information sind eben keine
    Handelshemmnisse.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Hinter der laufenden Änderung dieser EU-Honig-
    richtlinie steckt nichts anderes als das Ziel, die Kenn-
    zeichnung von Honig mit Pollen gentechnisch veränder-
    ter Pflanzen grundsätzlich zu verhindern und damit
    – auch Kollege de Vries hat es schon bestätigt – das
    sogenannte Honigurteil des EuGH zu unterlaufen oder
    zu korrigieren. Sie unterstützen das. Damit beschneiden
    Sie die Freiheit der Menschen beim Einkauf, Honig ohne
    Gentechnik auswählen zu können.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Damit schränken Kanzlerin Merkel und ihre Koalition
    die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher
    und die Lebensmittelkennzeichnungspflicht deutlich ein.
    Gegen Ihre Transparenz ist die Stahltür von Fort Knox
    eine Milchglasscheibe.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber einen
    Anspruch auf Transparenz. Wir teilen deshalb das in Ih-
    rem Koalitionsvertrag, Herr Miersch, verankerte Ziel,
    auch eine Kennzeichnung tierischer Produkte zu errei-
    chen, die mit Genfuttermitteln erzeugt wurden. Doch Sie
    machen jetzt das genaue Gegenteil dessen. Sie sorgen
    nicht für mehr, sondern für weniger Kennzeichnung bei
    tierischen Produkten; denn Pollen gentechnisch verän-
    derter Pflanzen gelangt eben in unveränderter Form in
    den Bienenstock und in den Honig mit dem kompletten
    Erbgut, inklusive aller Veränderungen, die man vorge-
    nommen hat. Damit ist dieser Honig Genfood.

    Da kommen Sie und wollen den Menschen im Land
    weismachen, Gentechpollen sei, Herr Kollege, „ein
    natürlicher Bestandteil“ von Honig. Solches Gen-
    techerbgut ist ausnahmslos patentiert. Wir sagen: Eine
    patentierte Erfindung kann nie und nimmer ein natürli-
    cher Bestandteil eines Lebensmittels sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Da wird gern abgewiegelt und erklärt, der Pollenan-
    teil im Honig sei sehr gering. Wenn aber die Menschen
    keine Gentechnik in ihrem Essen haben wollen, dann ist
    das ihr gutes Recht. Und Ihre Pflicht als Bundesregie-
    rung ist es, durch eine klare Kennzeichnungsregelung
    echte Wahlfreiheit zu ermöglichen.


    (Dieter Stier [CDU/CSU]: Nicht alle Menschen sehen das so wie Sie!)






    Harald Ebner


    (A) (C)



    (D)(B)

    Aber was tun Sie? Sie befürworten deren Einschrän-
    kung, Frau Connemann. Wir wollen jedenfalls nicht,
    dass Rapshonig, der vollständig von Gentechpflanzen
    stammt, ohne jede Kennzeichnung im Regal steht. Das
    geht nicht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Aber das wird die Folge sein.

    Es wird gesagt, die Messe sei gesungen. Denen, die
    das erzählen, sage ich: Das stimmt doch gar nicht. Wo
    waren Sie denn bisher? Wo war die Stimme der CSU,


    (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Gentechnikgesetz!)


    wo war die Stimme der SPD gegen die Gentechnik und
    für die Wahlfreiheit der Menschen?

    Sie handeln zum wiederholten Mal in Brüssel glasklar
    gegen die Interessen der Menschen, gegen die Wahlfrei-
    heit beim Essen


    (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: In welcher Welt leben Sie denn eigentlich?)


    und auch gegen Ihren eigenen Koalitionsvertrag,


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    und dann haben Sie die Stirn, uns vorzuhalten, es sei zu
    spät. Das finde ich unerträglich.

    Dieser Honig ist noch lange nicht gelöffelt. Denn Tri-
    log hin oder her: Der Rat muss erst noch darüber abstim-
    men. Dass es unüblich ist, dass man dann gegen das bis-
    herige Abstimmungsverhalten handelt, mag sein. Aber
    der Rat muss abstimmen. Deshalb kommt unser Antrag
    zur richtigen Zeit.


    (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Wer hat denn zugestimmt?)


    Ich appelliere an Sie: Denken Sie jetzt gleich bei der
    Abstimmung an die Menschen in diesem Land! Denken
    Sie an ihre Wahlfreiheit! Tauschen Sie Ihr Stimmkärt-
    chen noch einmal um! Stimmen Sie mit unserem Antrag
    für die Wahlfreiheit auch beim Honig!


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Als Nächstem erteile ich das Wort dem Kollegen

Alois Rainer, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alois Rainer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter
    Herr Kollege Ebner, ich verkneife es mir, auf Ihre Aus-
    führungen näher einzugehen. Dann würde meine Rede-
    zeit nicht reichen; denn ich könnte einiges zum Thema
    Lebensmittel und Gentechnik sagen und sofort widerle-
    gen, was Sie gesagt haben. Davon stimmt fast gar nichts.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bei der Abstimmung vor einigen Wochen ging es um
    einen Schaufensterantrag wie heute auch.


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Es geht um Wahlfreiheit!)


    Aber heute bleibe ich bei der Sache.


    (Max Straubinger [CDU/CSU]: Du bist immer bei der Sache!)


    – Ja, ich bleibe bei der Sache.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es
    klar an den Anfang stellen: Das Wohl der Menschen in
    unserem Land liegt uns in jeder Hinsicht ganz besonders
    am Herzen. Wir nehmen die Sorgen und Ängste der
    Menschen sehr ernst. Das gilt auch für die Bewertung al-
    ler modernen Technologien.

    Oberstes Prinzip bei der Anwendung ist und bleibt die
    Sicherheit von Mensch, Tier und natürlich auch der Um-
    welt.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)


    Damit es genau in diesem Verhältnis bestehen bleibt,
    setze ich mich nach wie vor für eine vernünftige und,
    meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Opposi-
    tionsfraktionen, realistische Kennzeichnung ein.

    Das Europäische Parlament – das wurde schon gesagt –
    hat am 15. Januar 2014 klargestellt, dass Pollen ein na-
    türlicher Bestandteil und keine Zutat von Honig ist. Das
    war eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Ge-
    richtshofs, wonach Pollen als Zutat von Honig hätte ge-
    kennzeichnet werden müssen. Aus eigener Erfahrung
    habe ich die Transparenz in der Kennzeichnung von Le-
    bensmitteln und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen
    und Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln schät-
    zen gelernt.

    Es ist gut und richtig, dass Lebensmittel, die gentech-
    nisch veränderte Zutaten enthalten, entsprechend ge-
    kennzeichnet werden müssen. Aber schon jetzt gilt: Ent-
    hält importierter Honig gentechnisch veränderten Pollen,
    der in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist, ist
    der Honig gar nicht erst verkehrsfähig. Eines muss man
    klar sagen: Unser regional produzierter Honig ist ein rei-
    nes Naturprodukt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Bis jetzt schon noch! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann kann man auch kennzeichnen!)


    – Jetzt schon noch. Wenn wir die Opt-out-Regelung zie-
    hen, wird es auch in Zukunft so sein.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verhindern Sie das mal in Brüssel!)


    Das werden wir sehen. Warten wir es ab!


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hält nicht dauerhaft!)


    Es ist festgelegt, dass eine Zutat ein Stoff ist, der ei-
    nem Lebensmittel absichtlich hinzugefügt wird. Darüber





    Alois Rainer


    (A) (C)



    (D)(B)

    hinaus sind Pollen ein unvermeidbarer natürlicher Be-
    standteil des Honigs. Das Vorhandensein des Pollens im
    Honig ist zufällig und technisch nicht vermeidbar, weil
    die Bienen von Natur aus Nektar, Honigtau und Pollen
    sammeln und dieser Vorgang vom Imker nicht wie bei
    einer Zutat beeinflusst werden kann. Der Anteil der Pol-
    len im Honig liegt im Normalfall bei 0,003 Prozent.


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat der Kollege schon gesagt!)


    – Stimmt, aber ich wiederhole das gerne, damit Sie sich
    das merken, Herr Kollege.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, wir machen hier Politik!)


    – Sie waren vorhin genauso sarkastisch.

    Der Anteil gentechnisch veränderter Pollen liegt ge-
    wöhnlich deutlich unter diesem Prozentwert, wie Sie alle
    wissen. Deshalb kann man nicht davon ausgehen, dass
    die Bienen nur gentechnisch veränderte Pollen sammeln.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für eine Argumentation!)


    Der gültige, für die Kennzeichnung maßgebliche
    Schwellenwert für gentechnisch veränderte Organismen
    in Lebensmitteln liegt – das haben wir bereits gehört –
    bei 0,9 Prozent. Ich wiederhole gerne, was vorhin gesagt
    wurde: Die Nachweisgrenze für zugelassene gentech-
    nisch veränderte Bestandteile von Lebensmitteln liegt
    bei 0,1 Prozent. Das gilt auch für das Siegel „Ohne Gen-
    technik“ oder für das Fair-Trade-Siegel. Eine Pflicht zur
    Kennzeichnung des Honigs ist in der Praxis auch nicht
    umsetzbar, da es wegen der extrem geringen Mengen an
    möglichen gentechnisch veränderten Pollen im Honig
    derzeit keine zuverlässigen Analysemethoden für die
    Quantifizierung gibt. Ähnlich schwierig wäre es, ein Zu-
    ckerstück im Bodensee zu finden.


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das geht sehr gut!)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, viel-
    leicht erinnern Sie sich: Im November 2002 war es die
    damalige Ministerin Renate Künast, die dem Schwellen-
    wert von 0,9 Prozent zugestimmt hat.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Honig etwas anderes ist!)


    – Sie sind vorhin auch ausgewichen.

    Der Anteil des Importhonigs liegt in Deutschland bei
    70 bis 75 Prozent. Das heißt, 25 bis 30 Prozent werden
    national hergestellt. Durch eine zusätzliche Kennzeich-
    nungspflicht würden neue und hohe Analysekosten so-
    wie bürokratische Kontrollaufwendungen auf unsere Im-
    ker zukommen. Gerade deshalb bin ich mir sicher, dass
    eine Ausweitung der Kennzeichnung viele kleine und
    mittlere Imkereien belasten wird. Zumindest da könnten
    wir uns einig sein. Wir alle wollen doch, dass die Imker
    nicht zusätzlich belastet werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Denn gerade das sollte bei einem Anteil des nationalen
    Honigs von 25 bis 30 Prozent in Deutschland dringend
    vermieden werden.

    Bei allem Verständnis für größtmögliche Transparenz
    ist es in diesem Fall aus den vorgenannten Gründen zur-
    zeit nicht sinnvoll und auch nicht notwendig, eine Ände-
    rung der EU-Honigrichtlinie durchzuführen. Dies würde
    vor allem dem Verbraucher keinen weiteren Nutzen brin-
    gen, sondern lediglich unnötige Zusatzkosten und büro-
    kratische Mehraufwendungen für die Imker bedeuten.

    Im Hinblick auf die besondere Situation sollten wir
    dringend über eine Zutatenliste diskutieren. Wir müssen
    uns in Zukunft diesem Thema widmen. Nehmen wir die
    Emotionen heraus, und treffen wir uns mit Interessen-
    vertretern der Imker und den Verbraucherschützern!


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jawohl! Die werden Ihnen was erzählen!)


    Machen wir ein tragfähiges Konzept für alle!


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Mir persönlich ist es sehr wichtig, dass wir über diese
    Themen sachlich und fachlich diskutieren und nicht den
    Konsumenten im Zuge von Informationsdefiziten oder
    Irritationen verunsichern und unnötige Ängste schü-
    ren.Wir müssen den Verbrauchern sagen: Kauft deut-
    schen Honig! – Dann haben sie mit Sicherheit jetzt noch
    gentechnikfreien Honig.


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch bekommen! Ich betone: noch! – Gegenruf des Abg. Max Straubinger [CDU/ CSU]: Noch und weiterhin!)


    – Noch und weiterhin.

    Danke schön.


    (Beifall bei der CDU/CSU)