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    Plenarprotokoll 18/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Herlind Gundelach, Dr. Franz Josef Jung und Katharina Landgraf . . . . . 1517 A Wahl der Abgeordneten Christina Kampmann, Michelle Müntefering und Gerold Reichenbach als Mitglieder für den Beirat der Stiftung Datenschutz . . . . . . . . . . 1517 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1517 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 14 a 1518 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Lage in der Ukraine am 6. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1518 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 1518 C Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1522 A Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1525 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527 B Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1528 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 D Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 1531 D Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1533 C Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 1534 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 1536 D Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1537 A Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 1538 D Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1539 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Energiewende europäisch verankern Drucksache 18/777 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 B Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1542 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1543 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1544 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 1545 D Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1546 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1549 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1550 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . 1551 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1552 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 1552 D Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1555 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1556 B Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1558 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 1559 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1561 D Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Hansjörg Durz, Axel Knoerig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Lars Klingbeil, Matthias Ilgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Technologie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland stärken – Potenziale der Digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpfen und digitale Infrastruktur ausbauen Drucksache 18/764 (neu). . . . . . . . . . . . . . 1563 B b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Digitale Gründungen unterstützen – Zukunftsfähige Rah- menbedingungen für die digitale Wirt- schaft schaffen Drucksache 18/771 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 C Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1564 D Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1565 C Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567 A Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1568 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1569 A Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1570 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 C Nadine Schön (St. Wendel)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1572 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 B Thomas Viesehon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1575 C Tagesordnungspunkt 14: b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbän- den verbieten, Parteispenden natürli- cher Personen begrenzen Drucksache 18/301 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für mehr Transpa- renz in der Internationalen Atomenergie- Organisation  Drucksache 18/772 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden Drucksache 18/770 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 C b)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 zu Petitionen Drucksachen 18/594, 18/595, 18/596, 18/597, 18/598, 18/599, 18/600 . . . . . . . . 1577 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit Drucksache 18/272 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1578 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . 1578 C Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1580 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1581 A Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 D Gabriele Schmidt (Ühlingen)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Den Grauen Kapital- markt durchgreifend regulieren Drucksache 18/769 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 III Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 1585 A Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1586 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1588 C Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1589 D Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1591 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1592 C Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Ho- nig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes – Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen Drucksachen 18/578, 18/792 . . . . . . . . . . . . . 1593 C Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1593 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1594 C Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1595 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1597 A Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1598 B Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1599 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 1601 B Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksache 18/768 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüs- tungsgüter im Jahr 2012: (Rüstungs- exportbericht 2012) Drucksache 18/105 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Omid Nouripour, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien Drucksachen 18/576, 18/793 . . . . . . . . . . . . . 1601 D Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1602 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1605 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1606 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1608 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . 1610 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1611 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 1613 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 B/D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1615 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein) und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9). . . . . . 1615 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme ge- genüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absaz 3 des Grundgesetzes: Wahlfrei- heit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesord- nungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1616 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tageordnungspunkt 9) . . . . . . 1616 D Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1617 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1617 B Hans-Georg von der Marwitz  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1617 D Stephan Mayer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1618 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1517 (A) (C) (D)(B) 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 19. Sitzung, Seite 1459 B, letzter Absatz, zweiter Satz ist wie folgt zu lesen: „Das betrifft Käse, andere Milch- produkte und Fleisch.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1615 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 13.03.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 13.03.2014 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 13.03.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 13.03.2014 Bülow, Marco SPD 13.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 13.03.2014 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 13.03.2014 Freese, Ulrich SPD 13.03.2014 FDr. reudenstein, Astrid CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 13.03.2014 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13.03.2014 Heller, Uda CDU/CSU 13.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 13.03.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 13.03.2014 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 13.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 13.03.2014 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13.03.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 13.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richt- linie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Rats- dok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrau- cherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9) Der heute zur Beratung vorliegenden Beschlussemp- fehlung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen können wir in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Wir haben die Haltung der Bundesregierung im Euro- päischen Rat, nicht gegen die Zulassung der gentech- Mortler, Marlene CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 13.03.2014 Röspel, René SPD 13.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 13.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 13.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 13.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 13.03.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 13.03.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 13.03.2014  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1616 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) nisch veränderten Maissorte 1507 zu stimmen, gestützt, und den anderslautenden Antrag der Grünen im Deut- schen Bundestag abgelehnt. In den Mitgliedsländern der Europäischen Union und in manchen deutschen Bundes- ländern gibt es ein uneinheitliches Meinungsbild zur Anwendung gentechnisch veränderten Saatgutes, viele Mitgliedstaaten wollen den Anbau gestatten. Auch wenn wir dem Anbau dieses Saatguts nicht zustimmen, sind wir prinzipiell gegen eine Bevormundung von oben und für regionale und nationale Wahlmöglichkeiten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Deshalb setzen wir uns ausdrücklich für eine Opt-out-Klausel – Möglichkeit regionaler Anbauverbote in einem Bundesland – und insbesondere für die klare Kennzeichnung von Lebens- mitteln ein. Wir unterstützen nachdrücklich und uneingeschränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregie- rung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne-Gentechnik- Logo eingeführt. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produk- tionsprozess ohne Gentechnik auskommen. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig ver- pflichtend auch die Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechnischer Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln setzen wir uns dafür ein, dass keine Kompromisse gemacht werden. Da über die heute diskutierte Richtlinie – Richtlinie 2001/101/EG, Honigrichtlinie – noch auf EU-Ebene ver- handelt wird, enthalten wir uns. Wir sehen immer noch Chancen, dass sich die Europäische Union zu einer kla- ren Kennzeichnungspflicht entscheidet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/ 110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungs- punkt 9) Der oben genannte Antrag ist nicht sachgerecht und berücksichtigt nicht den Verfahrensstand der EU. Da das beschriebene Problem so nicht gelöst werden kann, lehne ich ihn ab. Mit dem Antrag der Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilog-Verhandlungen – Beratun- gen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommis- sion – für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genver- änderten Pollen einzusetzen oder zumindest zu verhindern, dass Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ defi- niert werden. Anderenfalls soll der Vorschlag zur Ände- rung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden. Die Trilogverhandlungen sind jedoch bereits abge- schlossen. Zudem hat das Europäische Parlament schon im Vorfeld beschlossen, dass Pollen als natürlicher Be- standteil von Honig definiert werden und nicht als Zutat. Durch diesen Beschluss greift die Kennzeichnungs- pflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel hier nicht, selbst wenn Bienen teilweise Pollen von gentech- nisch veränderten Pflanzen in den Honig eintragen. Um diese unerwünschten Auswirkungen des oben ge- nannten Beschlusses zu unterbinden sowie grundsätzli- che Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sa- chen grüner Gentechnik zu erreichen, müssen wir an anderer Stelle ansetzen. Einen entsprechenden Antrag für eine „EU-weite Kennzeichnungspflicht für Erzeug- nisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden“ beraten wir derzeit mit CDU und CSU. Darin fordern wir – entsprechend unserem Koali- tionsvertrag – eine EU-Kennzeichnungspflicht für Er- zeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert würden. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten. Zudem wollen wir bundesweit einheitliche Regelungen für den Schutz der Imkereien vor gentechnischen Verunreinigungen ihres Honigs. Die Bundesländer sollen dabei die Möglichkeit haben, Rege- lungen festzulegen, die über die in der Gentechnik- Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Vorgaben hinaus gehen – wie zum Beispiel größere Mindestab- stände zum Schutz vor gentechnischen Verunreinigun- gen. Damit erzielen wir dann auch die gewünschte Wir- kung. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Ernäh- rung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1617 (A) (C) (D)(B) gesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gen- technisch veränderten Bestandteilen kennzeich- nen (Tageordnungspunkt 9) Josef Göppel (CDU/CSU): Der Europäische Ge- richtshof urteilte in der Rechtssache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kennzeichnungs- und Zulas- sungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom An- teil des gentechnisch veränderten Materials in dem frag- lichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 ange- fügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestandteil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, die Zulassungsbe- freiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen enthalten. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Stellungnahme zum Trilog-Vorschlag nun am 19. März 2014 unter Punkt acht auf der Tagesordnung. Das Verfahren auf EU-Ebene ist also entgegen anders- lautenden Meinungen nicht abgeschlossen. Deswegen stimme ich dem Antrag zur Kennzeich- nung von Honig mit gentechnisch veränderten Bestand- teilen – Drucksache 18/578 – zu. Der Antrag ist ein wichtiger Schritt zu der im Koalitionsvertrag geforderten „Wahrheit und Klarheit“ für Verbraucher. Der Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch bloße Definitionsänderungen zu umgehen, wird weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, die wohl mit dem glei- chen Urteil enden. Das Vertrauen der Bevölkerung kann nur durch volle Transparenz erhalten werden. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Obwohl ich am 30. Ja- nuar 2014 entgegen der Mehrheit der Koalitionsfraktio- nen einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, ge- gen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts – Zes mays L. Linie 1507 – zugestimmt habe, stimme ich im heutigen speziellen Fall dem Antrag zur Ände- rung der Richtlinie 2001/110/EG in der vorliegenden Form nicht zu. Dies ist nicht, weil ich inhaltlich anderer Meinung bin, sondern weil ich glaube, dass sich der Antrag an den falschen Adressaten richtet. Meine Posi- tion in der Sache erkläre ich wie folgt: Der Europäische Gerichtshof urteilte in der Rechts- sache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kenn- zeichnungs- und Zulassungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom Anteil des gentechnisch veränderten Materials in dem fraglichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 an- gefügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestand- teil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, diese Zulassungsbefreiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch ver- änderter Pollen enthalten. Ich sehe den Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch Definitionsänderungen zu umgehen, kritisch, auch wenn dadurch zusätzliche Kennzeich- nungspflichten, hohe Analysekosten und bürokratischer Kontrollaufwand vermieden werden. Dies kann weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, durch die die geplante Änderung der Richtlinie letztendlich für unwirksam er- klärt werden könnte. Außerdem stehe ich klar hinter dem im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verein- barten Ziel der transparenten Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Umsetzung des Anspruchs der Verbraucher nach „Wahrheit und Klarheit“. Allerdings wurde im Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat bereits eine Einigung erzielt; die offiziellen Abstimmungen im Umweltaus- schuss und im Parlament zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EC werden zeitnah erfolgen. Der Antrag der Grünen läuft somit ins Leere und dient eher parteipoliti- schen Zwecken. Am Zuge sind nun die EU-Parlamentarier, nicht die Bundesregierung. Möglich ist eine Verschiebung der Entscheidung zur Änderung der Richtlinie auf nach den Europawahlen im Mai. Dann bleibt mehr Zeit für fachli- che Diskussion und Klärung des komplexen Sachver- halts, beispielsweise ob es überhaupt eine Analyseme- thode gibt, mit der zuverlässig festgestellt werden kann, ob der im Gentechnikrecht festgelegte Kennzeichnungs- schwellenwert von 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen am Gesamtpollen überschritten wird und ob mög- licherweise Regeln der Welthandelsorganisation durch eine Einstufung von Pollen als Zutat zu Honig gebro- chen werden. Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Am 6. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-442/09 entschieden, dass Pollen, im Sinne von Art. 2 Nr. 13 der Verordnung Nr. 1829/2003 und Art. 6 Abs. 4 Buchst, a der Richtlinie 2000/13, als Zutat im Honig einzustufen sind. Die EU-Kommission möchte nun durch eine Änderung der Honigrichtlinie erreichen, dass Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig defi- niert wird. 1618 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Antrag der Grünen verfolgt das Ziel, dass sich die Bundesregierung in den Trilogverhandlungen für eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch verändertem Pollen in Honig einsetzt. Der Umweltausschuss des Eu- ropäischen Parlaments wird am 19. März 2014 über ei- nen Kompromissentwurf abstimmen. In der Folge müs- sen EP und Ministerrat diesem Kompromissentwurf noch zustimmen. Insofern sehe ich nach wie vor die Möglichkeit für die Bundesregierung, Einfluss auf den Entscheidungsprozess in Richtung Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Pollen zu nehmen. Es ist nicht einzusehen, weshalb durch die Änderung der Honigrichtlinie ein Urteil des Europäischen Ge- richtshofs umgangen werden soll. Diese Vorgehensweise schafft weder Klarheit für den Verbraucher, noch dient sie den Imkern. Sie ist nichts anderes als ein Umge- hungstatbestand, der allein dem Ziel dient, gentechnisch veränderte Bestandteile des Honigs nicht deklarieren zu müssen. Deshalb werde ich dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 18/578 zustimmen. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Dem heute zur Beratung vorliegenden Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit für die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut in der Landwirtschaft in Deutschland und insbesondere in der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern. Außerdem erkenne ich den ausdrücklichen Wunsch an, sowohl der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Erzeuger, das heißt der Landwirte, in Deutschland, auf die Verwendung von Gentechnik bei der Nahrungs- mittelherstellung in unserem Land vollständig und un- eingeschränkt zu verzichten. Daher unterstütze ich nachdrücklich und uneinge- schränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne- Gentechnik-Logo eingeführt. Damit können die Ver- braucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produktionsprozess ohne Gentechnik auskom- men. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig verpflichtend auch die Lebensmittel ge- kennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechni- scher Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kriti- sierte Richtlinie 2001/101/EG – Honigrichtlinie – stellt klar, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind. Damit handelt es sich auch weiterhin um ein Mo- noprodukt, das keines Zutatenverzeichnisses und auch keiner Nährwertkennzeichnung bedarf. Dies ist vor al- lem auch im Interesse der Imker. Im Normalfall beträgt der Anteil von Pollen im Honig 0,003 Prozent. Da davon ausgegangen werden kann, dass Bienen nicht nur gentechnisch veränderte Pollen sammeln, liegt der Prozentteil gewöhnlich deutlich unter 0,003 Prozent. Wären Pollen als Lebensmittelzusatz gekennzeichnet, wie in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, würde noch nicht einmal die Nachweisgrenze für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile, die derzeit nach dem strengen deutschen Gentechnikge- setz bei 0,1 Prozent liegt, überschritten. Auch in diesem Fall käme es zu keiner Kennzeichnung der Pollen im Honig. Weiterhin ist festzuhalten, dass die Anwendbarkeit des EU-Gentechnikrechts auf Honig mit gentechnisch veränderten Pollen nicht durch die kritisierte Richtlinie beeinträchtigt wird. Das heißt, würde der Honig gentech- nisch veränderte Pollen enthalten, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, ist der Honig grundsätz- lich nicht verkehrsfähig. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich bei der kritisierten Honigrichtlinie keinesfalls um eine Einführung von gentechnisch veränderten Produkten durch die Hintertür handelt. Transparenz und Wahlfrei- heit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind auch weiterhin gewahrt. 20. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung zur Lage in der Ukraine TOP 4 Energiewende TOP 5 Gründungsbedingungen in der digitalen Wirtschaft TOP 14, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 15 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 8 Abkommen mit Uruguay über Soziale Sicherheit TOP 7 Regulierung des Grauen Kapitalmarktes TOP 9 EU-Honigrichtline (Kennzeichnung von Gen-Honig) TOP 10, ZP 3 Waffenexporte in die Golfregion Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Mechthild Heil


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen

    und Kollegen! Sehr verehrter Herr Präsident! Anders als
    die Linken in ihrem Antrag behaupten, ist der Graue Ka-
    pitalmarkt nicht unreguliert. Denn auch geschlossene
    Fonds zum Beispiel sind ab Juli 2014 der Aufsicht unter-
    worfen; dafür haben wir mit dem Kapitalanlagegesetzbuch
    gesorgt. Aber Regulierung allein hilft den Verbrauchern
    nicht. Eigenverantwortung ist auch hier – wie in jedem Be-
    reich des Lebens – gefragt. Wir reden von erwachsenen,
    selbstbestimmten Menschen. Sie behandeln alle Bürger in
    Deutschland ohne Ausnahme wie kleine Kinder, denen
    man das Leben in kleinen Häppchen servieren muss, da-
    mit sie sich nicht verschlucken.

    Natürlich kennt sich nicht jeder mit hochriskanten Fi-
    nanzprodukten aus. Nicht jeder weiß, was ein Genuss-
    schein ist und wie diese Anlage funktioniert. Das muss
    er auch nicht. Aber das ist noch lange kein Grund, solche
    Anlagen zu verbieten. Wenn allerdings jemand sein er-
    spartes Geld in risikoreichen Produkten anlegt, zum Bei-
    spiel in Genussscheinen, dann sollte er sich vorher natür-
    lich informieren.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Da kann man keinen Verbraucher aus der Verantwortung
    entlassen.

    Alleingelassen wird der Verbraucher aber nicht, wie
    Sie das in Ihrem Antrag an einer Stelle behaupten. Im-
    merhin revidieren Sie diese von Ihnen getroffene Aus-
    sage eine Zeile später schon wieder, indem Sie auf die
    Verbraucherorganisationen hinweisen, die zum Beispiel
    vor Prokon gewarnt haben. Ja, Verbraucherorganisatio-
    nen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Ge-
    nussscheine im Falle einer Insolvenz ungeschützt sind,
    dass der Totalverlust des Geldes drohen kann. Die Stif-
    tung Warentest – immerhin die Stiftung Warentest! – hat
    Prokon deshalb schon im Jahr 2011 auf ihre Warnliste
    „Geldanlageangebote“ gesetzt.

    Zur Erinnerung, vielleicht auch für die SPD zur Erin-
    nerung: Wir haben die Stiftung Warentest mit 2 Millio-
    nen Euro zusätzlich ausgestattet. Wir haben im Koali-
    tionsvertrag festgelegt, dass die Stiftung Warentest
    weiterhin Geld bekommt. Wir haben also dafür gesorgt,
    dass die Verbraucher besser unterstützt und vor unseriö-
    sen Produkten gewarnt werden.

    Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der
    Linken, fordern nun einen Finanz-TÜV. Wer soll denn
    all die Finanzprodukte, die es auf dem Markt gibt, prü-
    fen? Wer soll Hunderte, Tausende Finanzprodukte prü-
    fen? Wie soll das seriös funktionieren? Wie sieht es am
    Ende dann mit der Haftung aus? Ihre Antwort – klar –:
    Die Verbraucherzentralen sollen prüfen. Die Verbrau-





    Mechthild Heil


    (A) (C)



    (D)(B)

    cherzentralen sind für Sie immer die Allzweckwaffe. Sie
    sollen nicht nur prüfen; nein, sie sollen dann auch noch
    die Seite wechseln und gleichzeitig beraten. Konflikte
    sind damit vorprogrammiert.

    Ihr Antrag zeigt, dass Sie die Struktur und die Kom-
    plexität des Finanzmarktes vollkommen verkennen. Wie
    immer denken Sie auch hier nur schwarz und weiß. Aber
    Finanzprodukte kann man nicht einfach in gute und
    schlechte einteilen.


    (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist das!)


    Es kommt immer auf den jeweiligen Anleger an. Es
    kommt immer auf seine Risikofreudigkeit an. Es kommt
    immer auf seine Kapitaldecke an. Es kommt immer auch
    auf seine Lebenssituation an.

    Als Verbraucherpolitikerin ist für mich nicht nur der
    Geldbeutel der Menschen schützenswert, sondern für
    mich sind die Entscheidungsfreiheit und die Selbstbe-
    stimmung der Menschen genauso schützenswert. Dazu
    gehört eben auch die Freiheit, in riskante Geldanlagen
    investieren zu können. Wer hohe Renditen erwartet, geht
    auch ein hohes Risiko ein. Auch das hat am ganz langen
    Ende der Fall Prokon wohl gezeigt.

    Wir haben im Koalitionsvertrag auch darauf hinge-
    wiesen und uns darauf verständigt, dass der Verbrau-
    cherschutz ein vorrangiges Ziel der Aufsichtstätigkeit
    der BaFin werden soll. Auch für die Große Koalition ist
    es ein vorrangiges Ziel, die Rechte der Verbraucher zu
    stärken – aber eben nicht auf Kosten der Eigenverant-
    wortung und nicht auf Kosten ihrer Wahlfreiheit. Wir
    sind eben Christdemokraten. Wir sind keine Sozialisten,
    die es weder mit der Wahlfreiheit noch mit der Eigenver-
    antwortung jemals besonders ernst genommen haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Gut, dass Sie es noch mal gesagt haben!)


    Unser Ziel ist es, für eine bessere Finanzkompetenz
    bei den Verbrauchern zu sorgen. Wir können nicht alle
    Gefahren der Welt wegregulieren. Aber wir können da-
    für sorgen, dass die Verbraucher besser einschätzen kön-
    nen, welche Produkte für sie infrage kommen und wel-
    che nicht. Als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/
    CSU-Bundestagsfraktion setze ich die Verbesserung der
    Finanzkompetenz als vorrangiges Ziel auf meine Agenda
    für diese Legislaturperiode.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])




Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 18/769 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung und Land-
wirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der
Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates zur Än-
derung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates
über Honig
KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes
Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Ver-
braucher herstellen – Honig mit gentechnisch
veränderten Bestandteilen kennzeichnen
Drucksachen 18/578, 18/792

Über die Beschlussempfehlung werden wir später na-
mentlich abstimmen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Als erstem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen
Kees de Vries, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kees de Vries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-

    nen und Kollegen! Auf Antrag der Fraktion der Grünen
    steht heute das Thema Honig auf der Tagesordnung, das
    Naturprodukt Honig, wichtig für unsere Kulturland-
    schaft und für unsere Landwirtschaft. Die Biene ist näm-
    lich nach Rind und Schwein das drittwichtigste Nutztier
    in unserer Volkswirtschaft. Durch ihre Bestäubungsar-
    beit wird in der Landwirtschaft ein Wert geschaffen, der
    den Erlös aus Wachs und Honig um das 10- bis 15-Fache
    übersteigt. Landwirtschaft und Imkerei sind dadurch
    aufs Engste miteinander verbunden.

    Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit
    ihrem Antrag deuten die Grünen an, Pollen nicht als na-
    türlichen Bestandteil des Honigs zu sehen. Es gibt aber
    mittlerweile eine Klarstellung durch das Europäische
    Parlament, dass Pollen in der Tat ein natürlicher Be-
    standteil des Honigs und nicht eine Zutat sind. In zwei
    informellen Trilogen wurde über die offenen Fragen ver-
    handelt, und es wurde eine Einigung erzielt. Sogar der
    für den internationalen Handel bedeutsame Honig-Stan-
    dard des Codex Alimentarius stuft Pollen als natürlichen
    Bestandteil des Honigs ein. Damit ist, hoffe ich, diese
    nur schwer nachvollziehbare Diskussion wohl beendet.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die
    Transparenz durch Kennzeichnung von Lebensmitteln
    und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbrau-
    cher beim Einkauf von Lebensmitteln haben für uns als





    Kees de Vries


    (A) (C)



    (D)(B)

    CDU/CSU-Fraktion einen hohen Stellenwert. Daher be-
    grüßen wir die europäische Vorgabe, alle GVO-verän-
    derten Lebensmittel zu kennzeichnen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Alle Lebensmittel, die einen GVO-Gehalt von mehr als
    0,9 Prozent aufweisen, werden somit gekennzeichnet.
    Da der Pollengehalt von Honig maximal 0,01 bis
    0,5 Gramm – im Normalfall ungefähr 0,03 Gramm – je
    Kilogramm Honig beträgt, ist eine GVO-Kennzeichnung
    ohnehin nicht erforderlich. Hinzu kommt: Bei Lebensmit-
    teln, die mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel gekennzeich-
    net werden, liegt die Nachweisschwelle für zugelassene
    gentechnisch veränderte Bestandteile bei 0,1 Prozent;
    sogar diese Grenze wird von gentechnisch verändertem
    Pollen im Honig nicht überschritten.

    Aber nehmen wir einmal an, Pollen wäre eine Zutat;
    dann müsste er ab einer Menge von circa 0,00027 Gramm
    je Kilogramm Honig gekennzeichnet werden. Bei „Fair
    Trade“- und Ökoprodukten liegt der Schwellenwert für
    die Kennzeichnung bei 9 Gramm je Kilogramm. Der
    Schwellenwert für Tofu aus Soja läge also 30 000-mal
    höher. Außerdem würde ein technisch schwieriger und
    finanziell aufwendiger Nachweis von Zutaten im Honig
    erforderlich. Das würde zu einem einfach nicht mehr
    vertretbar hohen bürokratischen Aufwand führen.

    Mögliche Kennzeichnungspflichten wurden von den
    betroffenen Handelspartnern bereits in den zuständigen
    Ausschüssen der WTO als Handelshemmnis gerügt. Vor
    diesem Hintergrund wäre bei Einführung einer Kenn-
    zeichnung von gentechnisch verändertem Pollen im Ho-
    nig mit einem WTO-Streitbeilegungsverfahren zu rech-
    nen. Dies wäre – auch wegen der schon erwähnten
    Regelung im Codex Alimentarius – für die EU und ihre
    Mitgliedstaaten mit erheblichen Risiken behaftet.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)


    Es ist gut, dass das Honig-Urteil des Europäischen
    Gerichtshofs, das zu großer Verwirrung und Unsicher-
    heit geführt hat, vom EU-Parlament korrigiert wurde
    und damit zumindest in diesem Punkt Sachlichkeit in
    diese Diskussion gekommen ist. Mit der Entscheidung
    von Parlament und Kommission haben wir endlich Klar-
    heit über den rechtlichen Status von Pollen. Das ist
    wichtig für die Imker, die durch die Diskussion einen
    nicht unerheblichen Imageschaden haben, aber auch für
    die Verbraucher, auf deren Rücken hier eine unnötige,
    ideologische Debatte ausgetragen wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich kritisiere ausdrücklich den Versuch der Grünen,
    mit dem von ihnen ins Spiel gebrachten Vorschlag die le-
    bensmittelrechtliche Behandlung des Honigs zu ändern.
    Das führt nicht zur notwendigen Versachlichung der Dis-
    kussion, sondern wird nur zu weiterer Verunsicherung
    und Ängsten bei den Bürgerinnen und Bürgern beitra-
    gen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich frage mich: Ist das unseren Kolleginnen und Kolle-
    gen von den Grünen nicht bewusst, oder ist es sogar ge-
    wollt?

    Vergessen wir nicht: Pollen aus GVO ohne EU-Zulas-
    sung sind in Honig wie in allen anderen Lebensmitteln
    weiterhin nicht zugelassen. Hier gilt weiterhin die Null-
    toleranz. Damit ändert der Kommissionsvorschlag nicht
    die Vorgabe der EU, dass in Honig nur gentechnisch ver-
    änderte Pollen enthalten sein dürfen, die in der EU als
    Lebensmittel zugelassen sind. Deren gesundheitliche
    Unbedenklichkeit ist im Rahmen des EU-Zulassungsver-
    fahrens seitens der Europäischen Behörde für Lebens-
    mittelsicherheit, EFSA, auch für den Pollen in importier-
    tem Honig bereits mehrfach nachgewiesen worden.

    Aus den genannten Gründen ist der Antrag der Grü-
    nen nicht zielführend und deshalb einfach abzulehnen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU)