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    Plenarprotokoll 18/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Herlind Gundelach, Dr. Franz Josef Jung und Katharina Landgraf . . . . . 1517 A Wahl der Abgeordneten Christina Kampmann, Michelle Müntefering und Gerold Reichenbach als Mitglieder für den Beirat der Stiftung Datenschutz . . . . . . . . . . 1517 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1517 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 14 a 1518 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Lage in der Ukraine am 6. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1518 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 1518 C Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1522 A Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1525 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527 B Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1528 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 D Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 1531 D Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1533 C Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 1534 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 1536 D Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1537 A Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 1538 D Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1539 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Energiewende europäisch verankern Drucksache 18/777 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 B Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1542 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1543 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1544 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 1545 D Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1546 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1549 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1550 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . 1551 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1552 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 1552 D Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1555 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1556 B Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1558 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 1559 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1561 D Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Hansjörg Durz, Axel Knoerig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Lars Klingbeil, Matthias Ilgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Technologie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland stärken – Potenziale der Digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpfen und digitale Infrastruktur ausbauen Drucksache 18/764 (neu). . . . . . . . . . . . . . 1563 B b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Digitale Gründungen unterstützen – Zukunftsfähige Rah- menbedingungen für die digitale Wirt- schaft schaffen Drucksache 18/771 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 C Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1564 D Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1565 C Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567 A Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1568 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1569 A Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1570 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 C Nadine Schön (St. Wendel)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1572 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 B Thomas Viesehon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1575 C Tagesordnungspunkt 14: b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbän- den verbieten, Parteispenden natürli- cher Personen begrenzen Drucksache 18/301 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für mehr Transpa- renz in der Internationalen Atomenergie- Organisation  Drucksache 18/772 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden Drucksache 18/770 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 C b)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 zu Petitionen Drucksachen 18/594, 18/595, 18/596, 18/597, 18/598, 18/599, 18/600 . . . . . . . . 1577 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit Drucksache 18/272 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1578 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . 1578 C Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1580 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1581 A Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 D Gabriele Schmidt (Ühlingen)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Den Grauen Kapital- markt durchgreifend regulieren Drucksache 18/769 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 III Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 1585 A Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1586 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1588 C Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1589 D Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1591 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1592 C Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Ho- nig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes – Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen Drucksachen 18/578, 18/792 . . . . . . . . . . . . . 1593 C Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1593 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1594 C Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1595 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1597 A Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1598 B Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1599 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 1601 B Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksache 18/768 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüs- tungsgüter im Jahr 2012: (Rüstungs- exportbericht 2012) Drucksache 18/105 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Omid Nouripour, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien Drucksachen 18/576, 18/793 . . . . . . . . . . . . . 1601 D Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1602 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1605 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1606 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1608 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . 1610 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1611 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 1613 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 B/D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1615 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein) und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9). . . . . . 1615 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme ge- genüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absaz 3 des Grundgesetzes: Wahlfrei- heit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesord- nungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1616 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tageordnungspunkt 9) . . . . . . 1616 D Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1617 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1617 B Hans-Georg von der Marwitz  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1617 D Stephan Mayer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1618 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1517 (A) (C) (D)(B) 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 19. Sitzung, Seite 1459 B, letzter Absatz, zweiter Satz ist wie folgt zu lesen: „Das betrifft Käse, andere Milch- produkte und Fleisch.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1615 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 13.03.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 13.03.2014 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 13.03.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 13.03.2014 Bülow, Marco SPD 13.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 13.03.2014 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 13.03.2014 Freese, Ulrich SPD 13.03.2014 FDr. reudenstein, Astrid CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 13.03.2014 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13.03.2014 Heller, Uda CDU/CSU 13.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 13.03.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 13.03.2014 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 13.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 13.03.2014 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13.03.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 13.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richt- linie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Rats- dok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrau- cherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9) Der heute zur Beratung vorliegenden Beschlussemp- fehlung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen können wir in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Wir haben die Haltung der Bundesregierung im Euro- päischen Rat, nicht gegen die Zulassung der gentech- Mortler, Marlene CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 13.03.2014 Röspel, René SPD 13.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 13.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 13.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 13.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 13.03.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 13.03.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 13.03.2014  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1616 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) nisch veränderten Maissorte 1507 zu stimmen, gestützt, und den anderslautenden Antrag der Grünen im Deut- schen Bundestag abgelehnt. In den Mitgliedsländern der Europäischen Union und in manchen deutschen Bundes- ländern gibt es ein uneinheitliches Meinungsbild zur Anwendung gentechnisch veränderten Saatgutes, viele Mitgliedstaaten wollen den Anbau gestatten. Auch wenn wir dem Anbau dieses Saatguts nicht zustimmen, sind wir prinzipiell gegen eine Bevormundung von oben und für regionale und nationale Wahlmöglichkeiten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Deshalb setzen wir uns ausdrücklich für eine Opt-out-Klausel – Möglichkeit regionaler Anbauverbote in einem Bundesland – und insbesondere für die klare Kennzeichnung von Lebens- mitteln ein. Wir unterstützen nachdrücklich und uneingeschränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregie- rung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne-Gentechnik- Logo eingeführt. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produk- tionsprozess ohne Gentechnik auskommen. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig ver- pflichtend auch die Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechnischer Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln setzen wir uns dafür ein, dass keine Kompromisse gemacht werden. Da über die heute diskutierte Richtlinie – Richtlinie 2001/101/EG, Honigrichtlinie – noch auf EU-Ebene ver- handelt wird, enthalten wir uns. Wir sehen immer noch Chancen, dass sich die Europäische Union zu einer kla- ren Kennzeichnungspflicht entscheidet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/ 110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungs- punkt 9) Der oben genannte Antrag ist nicht sachgerecht und berücksichtigt nicht den Verfahrensstand der EU. Da das beschriebene Problem so nicht gelöst werden kann, lehne ich ihn ab. Mit dem Antrag der Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilog-Verhandlungen – Beratun- gen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommis- sion – für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genver- änderten Pollen einzusetzen oder zumindest zu verhindern, dass Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ defi- niert werden. Anderenfalls soll der Vorschlag zur Ände- rung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden. Die Trilogverhandlungen sind jedoch bereits abge- schlossen. Zudem hat das Europäische Parlament schon im Vorfeld beschlossen, dass Pollen als natürlicher Be- standteil von Honig definiert werden und nicht als Zutat. Durch diesen Beschluss greift die Kennzeichnungs- pflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel hier nicht, selbst wenn Bienen teilweise Pollen von gentech- nisch veränderten Pflanzen in den Honig eintragen. Um diese unerwünschten Auswirkungen des oben ge- nannten Beschlusses zu unterbinden sowie grundsätzli- che Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sa- chen grüner Gentechnik zu erreichen, müssen wir an anderer Stelle ansetzen. Einen entsprechenden Antrag für eine „EU-weite Kennzeichnungspflicht für Erzeug- nisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden“ beraten wir derzeit mit CDU und CSU. Darin fordern wir – entsprechend unserem Koali- tionsvertrag – eine EU-Kennzeichnungspflicht für Er- zeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert würden. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten. Zudem wollen wir bundesweit einheitliche Regelungen für den Schutz der Imkereien vor gentechnischen Verunreinigungen ihres Honigs. Die Bundesländer sollen dabei die Möglichkeit haben, Rege- lungen festzulegen, die über die in der Gentechnik- Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Vorgaben hinaus gehen – wie zum Beispiel größere Mindestab- stände zum Schutz vor gentechnischen Verunreinigun- gen. Damit erzielen wir dann auch die gewünschte Wir- kung. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Ernäh- rung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1617 (A) (C) (D)(B) gesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gen- technisch veränderten Bestandteilen kennzeich- nen (Tageordnungspunkt 9) Josef Göppel (CDU/CSU): Der Europäische Ge- richtshof urteilte in der Rechtssache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kennzeichnungs- und Zulas- sungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom An- teil des gentechnisch veränderten Materials in dem frag- lichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 ange- fügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestandteil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, die Zulassungsbe- freiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen enthalten. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Stellungnahme zum Trilog-Vorschlag nun am 19. März 2014 unter Punkt acht auf der Tagesordnung. Das Verfahren auf EU-Ebene ist also entgegen anders- lautenden Meinungen nicht abgeschlossen. Deswegen stimme ich dem Antrag zur Kennzeich- nung von Honig mit gentechnisch veränderten Bestand- teilen – Drucksache 18/578 – zu. Der Antrag ist ein wichtiger Schritt zu der im Koalitionsvertrag geforderten „Wahrheit und Klarheit“ für Verbraucher. Der Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch bloße Definitionsänderungen zu umgehen, wird weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, die wohl mit dem glei- chen Urteil enden. Das Vertrauen der Bevölkerung kann nur durch volle Transparenz erhalten werden. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Obwohl ich am 30. Ja- nuar 2014 entgegen der Mehrheit der Koalitionsfraktio- nen einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, ge- gen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts – Zes mays L. Linie 1507 – zugestimmt habe, stimme ich im heutigen speziellen Fall dem Antrag zur Ände- rung der Richtlinie 2001/110/EG in der vorliegenden Form nicht zu. Dies ist nicht, weil ich inhaltlich anderer Meinung bin, sondern weil ich glaube, dass sich der Antrag an den falschen Adressaten richtet. Meine Posi- tion in der Sache erkläre ich wie folgt: Der Europäische Gerichtshof urteilte in der Rechts- sache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kenn- zeichnungs- und Zulassungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom Anteil des gentechnisch veränderten Materials in dem fraglichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 an- gefügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestand- teil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, diese Zulassungsbefreiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch ver- änderter Pollen enthalten. Ich sehe den Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch Definitionsänderungen zu umgehen, kritisch, auch wenn dadurch zusätzliche Kennzeich- nungspflichten, hohe Analysekosten und bürokratischer Kontrollaufwand vermieden werden. Dies kann weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, durch die die geplante Änderung der Richtlinie letztendlich für unwirksam er- klärt werden könnte. Außerdem stehe ich klar hinter dem im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verein- barten Ziel der transparenten Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Umsetzung des Anspruchs der Verbraucher nach „Wahrheit und Klarheit“. Allerdings wurde im Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat bereits eine Einigung erzielt; die offiziellen Abstimmungen im Umweltaus- schuss und im Parlament zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EC werden zeitnah erfolgen. Der Antrag der Grünen läuft somit ins Leere und dient eher parteipoliti- schen Zwecken. Am Zuge sind nun die EU-Parlamentarier, nicht die Bundesregierung. Möglich ist eine Verschiebung der Entscheidung zur Änderung der Richtlinie auf nach den Europawahlen im Mai. Dann bleibt mehr Zeit für fachli- che Diskussion und Klärung des komplexen Sachver- halts, beispielsweise ob es überhaupt eine Analyseme- thode gibt, mit der zuverlässig festgestellt werden kann, ob der im Gentechnikrecht festgelegte Kennzeichnungs- schwellenwert von 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen am Gesamtpollen überschritten wird und ob mög- licherweise Regeln der Welthandelsorganisation durch eine Einstufung von Pollen als Zutat zu Honig gebro- chen werden. Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Am 6. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-442/09 entschieden, dass Pollen, im Sinne von Art. 2 Nr. 13 der Verordnung Nr. 1829/2003 und Art. 6 Abs. 4 Buchst, a der Richtlinie 2000/13, als Zutat im Honig einzustufen sind. Die EU-Kommission möchte nun durch eine Änderung der Honigrichtlinie erreichen, dass Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig defi- niert wird. 1618 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Antrag der Grünen verfolgt das Ziel, dass sich die Bundesregierung in den Trilogverhandlungen für eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch verändertem Pollen in Honig einsetzt. Der Umweltausschuss des Eu- ropäischen Parlaments wird am 19. März 2014 über ei- nen Kompromissentwurf abstimmen. In der Folge müs- sen EP und Ministerrat diesem Kompromissentwurf noch zustimmen. Insofern sehe ich nach wie vor die Möglichkeit für die Bundesregierung, Einfluss auf den Entscheidungsprozess in Richtung Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Pollen zu nehmen. Es ist nicht einzusehen, weshalb durch die Änderung der Honigrichtlinie ein Urteil des Europäischen Ge- richtshofs umgangen werden soll. Diese Vorgehensweise schafft weder Klarheit für den Verbraucher, noch dient sie den Imkern. Sie ist nichts anderes als ein Umge- hungstatbestand, der allein dem Ziel dient, gentechnisch veränderte Bestandteile des Honigs nicht deklarieren zu müssen. Deshalb werde ich dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 18/578 zustimmen. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Dem heute zur Beratung vorliegenden Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit für die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut in der Landwirtschaft in Deutschland und insbesondere in der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern. Außerdem erkenne ich den ausdrücklichen Wunsch an, sowohl der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Erzeuger, das heißt der Landwirte, in Deutschland, auf die Verwendung von Gentechnik bei der Nahrungs- mittelherstellung in unserem Land vollständig und un- eingeschränkt zu verzichten. Daher unterstütze ich nachdrücklich und uneinge- schränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne- Gentechnik-Logo eingeführt. Damit können die Ver- braucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produktionsprozess ohne Gentechnik auskom- men. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig verpflichtend auch die Lebensmittel ge- kennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechni- scher Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kriti- sierte Richtlinie 2001/101/EG – Honigrichtlinie – stellt klar, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind. Damit handelt es sich auch weiterhin um ein Mo- noprodukt, das keines Zutatenverzeichnisses und auch keiner Nährwertkennzeichnung bedarf. Dies ist vor al- lem auch im Interesse der Imker. Im Normalfall beträgt der Anteil von Pollen im Honig 0,003 Prozent. Da davon ausgegangen werden kann, dass Bienen nicht nur gentechnisch veränderte Pollen sammeln, liegt der Prozentteil gewöhnlich deutlich unter 0,003 Prozent. Wären Pollen als Lebensmittelzusatz gekennzeichnet, wie in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, würde noch nicht einmal die Nachweisgrenze für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile, die derzeit nach dem strengen deutschen Gentechnikge- setz bei 0,1 Prozent liegt, überschritten. Auch in diesem Fall käme es zu keiner Kennzeichnung der Pollen im Honig. Weiterhin ist festzuhalten, dass die Anwendbarkeit des EU-Gentechnikrechts auf Honig mit gentechnisch veränderten Pollen nicht durch die kritisierte Richtlinie beeinträchtigt wird. Das heißt, würde der Honig gentech- nisch veränderte Pollen enthalten, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, ist der Honig grundsätz- lich nicht verkehrsfähig. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich bei der kritisierten Honigrichtlinie keinesfalls um eine Einführung von gentechnisch veränderten Produkten durch die Hintertür handelt. Transparenz und Wahlfrei- heit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind auch weiterhin gewahrt. 20. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung zur Lage in der Ukraine TOP 4 Energiewende TOP 5 Gründungsbedingungen in der digitalen Wirtschaft TOP 14, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 15 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 8 Abkommen mit Uruguay über Soziale Sicherheit TOP 7 Regulierung des Grauen Kapitalmarktes TOP 9 EU-Honigrichtline (Kennzeichnung von Gen-Honig) TOP 10, ZP 3 Waffenexporte in die Golfregion Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Nina Scheer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-

    nen und Kollegen! Die Energiewende ist eine grenzüber-
    schreitende Aufgabe. Insofern ist, wie alle Vorredner be-
    reits verdeutlicht haben, das Thema des Grünen-Antrags
    „Die Energiewende europäisch verankern“ richtig und
    wichtig. Bei der Betrachtung, wie sich dies in und für
    Europa vollzieht, sollte auch einbezogen werden, welche
    Mechanismen in der Vergangenheit wie gewirkt haben.

    Die Thematik verlangt von uns, das Verhältnis zwi-
    schen EU-Vorgaben und nationalen Regelungen grund-
    legend und sinnvoll auszutarieren und die auf europäi-
    scher Ebene zu verankernden Regelungsinhalte
    umfassender und genauer zu benennen. Hierzu zählt
    auch, eine europaweite Koordinierung der Best-Practice-
    Erfahrungen vorzunehmen, statt Europa nur als eine
    Harmonisierung „von oben“ zu begreifen. Der auf
    Grundlage der Zieltrias für Klimaschutz, erneuerbare
    Energien und Energieeffizienz etablierte Systemwettbe-
    werb hat sich mehr als bewährt und sollte nicht grundlos
    aufgegeben werden.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Mit dem EEG und der Vorrangregelung für erneuer-
    bare Energien hat Deutschland bei einigen Erneuerbare-
    Energien-Trägern, insbesondere bei Wind-Onshore,
    Photovoltaik, aber auch bei Biogastechnologie und Was-
    serkraft, entscheidend zur technologischen Weiterent-
    wicklung beigetragen, sodass diese Technologien nun an
    der Schwelle zum wirtschaftlichen Durchbruch stehen.
    Allein hierdurch trägt Deutschland schon zu einer euro-
    päischen und internationalen Energiewende bei. Um ein
    effektives Ineinandergreifen zwischen Europäischer
    Union und nationaler Ebene für die Energiewende zu ge-
    währleisten, hat es sich bewährt, auf der europäischen
    Ebene die gemeinsame Richtung für die Energie- und
    Klimapolitik vorzugeben, aber die jeweilige Ausgestal-
    tung den Mitgliedstaaten zu überlassen, sowohl mit
    Blick auf die sektorale Aufteilung als auch auf die Wahl
    der Mittel. Dies entspricht auch den Erfordernissen des
    Vertrags von Lissabon und dem dort festgeschriebenen
    Subsidiaritätsprinzip. Die Notwendigkeit, das hiermit
    benannte Verhältnis zwischen EU-Vorgaben und mit-
    gliedstaatlichem Handeln sinnvoll auszutarieren, möchte
    ich an folgenden Beispielen kurz benennen.

    Mithilfe des Entwurfs der Beihilfeleitlinien, der unter
    anderem Ausschreibungen für erneuerbare Energien vor-
    sieht, versucht die Wettbewerbsdirektion derzeit, über
    einen Beihilferahmen eine Art EU-Förderpolitik für er-
    neuerbare Energien zu etablieren. Dies ist weder syste-
    matisch noch politisch akzeptabel und kann mit Blick
    auf das Subsidiaritätsprinzip auch rechtlich nicht zuläs-
    sig sein. Insofern, Herr Pfeiffer, möchte ich an dieser
    Stelle kurz noch einmal klarstellen: Wenn unser Bundes-
    wirtschafts- und -energieminister sich derzeit dafür ein-
    setzt, im Kontext der Besonderen Ausgleichsregelung
    mit der EU-Kommission zu einer Einigung zu gelangen,
    dann bedeutet das keineswegs, dass an dieser Stelle Sou-
    veränitäts- und Gestaltungshoheiten abgegeben werden
    sollen und hiermit eine Harmonisierung vorgenommen
    wird. Diese ist eben nicht Kern des Auftrages, den er
    dort wahrnimmt.

    Am Beispiel des Energiebinnenmarktes möchte ich
    auch noch auf etwas anderes hinweisen: In einem EU-
    Energiebinnenmarkt können mittels einer verstärkten
    Vernetzung der Energie- und Strommärkte und durch ei-
    nen stärkeren Austausch mit den Nachbarstaaten die
    Kosten für den Umbau unseres Stromsystems deutlich
    gesenkt werden. Mit einer größeren Verteilung gerade
    der fluktuierenden erneuerbaren Energien wird die Netz-
    und Systemintegration erleichtert, da es sowohl bei der
    Prognose als auch bei der Bereitstellung von Ergänzungs-
    kraftwerken zu Ausgleichseffekten kommt. Dieser zutref-
    fende Umstand wird aber leider häufig – fehlgeleitet – als
    Argument für zentrale Versorgungsszenarien angeführt.

    An dieser Stelle an meinen Koalitionspartner doch
    auch die leise Kritik an den von Ihnen, Herr Bareiß, an-
    geführten Szenarien. Dass es effizienter ist, Photovoltaik
    insbesondere in Spanien auszubauen mit einem Minus
    hierzulande – so habe ich Sie jedenfalls verstanden –,
    wage ich doch zu bezweifeln.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Richtigerweise funktionieren die genannten Aus-
    gleichseffekte einer verstärkten Vernetzung aber nur bei
    einer dezentralen Strom- und Energieversorgung. Das
    habe ich mit meiner Kritik gerade schon angemerkt. Der
    Großteil der Strom- und Energiebereitstellung erfolgt





    Dr. Nina Scheer


    (A) (C)



    (D)(B)

    nämlich in Regionen, die damit jeweilig die Potenziale
    für einen gegenseitigen Austausch vorhalten können.
    Dieser erfolgt zwischen den Regionen. Folglich muss
    die Möglichkeit zur dezentralen Steuerung für den Aus-
    bau erneuerbarer Energien in den Händen der Mitglied-
    staaten liegen. Weil es bei zeitweiligen Stromüberschüs-
    sen zu nicht geplanten Übertragungen in benachbarte
    Stromsysteme kommt – das sind die sogenannten Ring-
    flüsse über Polen und Tschechien bis nach Süddeutsch-
    land –, gibt es vonseiten der EU-Kommission derzeit Er-
    wägungen, diesem Umstand in Form einer Abschaffung
    der einheitlichen Preiszone Deutschland/Österreich
    Rechnung zu tragen. Damit gäbe es innerhalb Deutsch-
    lands unterschiedliche Preiszonen und damit unter-
    schiedliche Großhandelspreise.

    Eine effektivere Antwort auf die genannte Problema-
    tik, die gleichzeitig einen kosteneffizienten Ausbau der
    erneuerbaren Energien und damit auch eine entspre-
    chende Auslegung der Erneuerbare-Energien-Anlagen
    gewährleisten würde, wäre die Einführung einer soge-
    nannten Generator- oder G-Komponente, so wie sie auch
    der Koalitionsvertrag vorsieht. Danach würden sich alle
    zukünftigen Erzeuger, auch die von erneuerbaren Ener-
    gien, an den von ihnen mit verursachten Netzausbaukos-
    ten beteiligen. Dies vermittelt ein Allokationssignal für
    die optimale Standortwahl mit den geringsten Gesamt-
    systemkosten. Die Wahl solcher Instrumente setzt aber
    voraus, dass die Handlungsoption zur Wahl der besten
    Mittel für Mitgliedstaaten oder Regionen erhalten bleibt
    und nicht einzelne Instrumente EU-weit vorgegeben
    werden; denn das würde der Möglichkeit zur Wahl ent-
    gegenstehen.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass aufgrund des
    zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien die Regeln
    für die Ausgestaltung von Ausgleichsenergiesystemen
    und der Netzentgeltstruktur angeglichen werden müssen.
    Bei der Ausgestaltung dieser Netzkodizes im Rahmen
    der europäischen Verankerung der Energiewende muss
    darauf geachtet werden, dass der Umstieg auf erneuer-
    bare Energien nicht erschwert bzw. verteuert wird.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig!)


    Dem muss man sich insbesondere bei der Bundesnetz-
    agentur – damit möchte ich auch meine Kollegen im
    Beirat der Bundesnetzagentur ansprechen – widmen.

    Die Energiewende europäisch verankern heißt also
    – das sage ich abschließend und zusammenfassend –,
    das Augenmerk stärker auf die Aufteilung der Verant-
    wortlichkeiten auf den verschiedenen Ebenen zu lenken,
    auf der europäischen und der nationalstaatlichen Ebene,
    und den mit der Energiewende veranlassten Systemwan-
    del vorzunehmen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Einen schönen guten

Tag von mir! – Die nächste Rednerin in der Debatte ist
Dr. Herlind Gundelach für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herlind Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Die zuverlässige Versorgung mit bezahlbarer Energie ist
    für Europa von ganz entscheidender Bedeutung. Die He-
    rausforderungen – Klimawandel, zunehmende Ein-
    fuhrabhängigkeit und höhere Energiepreise – betreffen
    sämtliche EU-Staaten. Es reicht heutzutage eben nicht
    mehr aus, energiepolitische Entscheidungen auf nationa-
    ler Ebene zu treffen. Das reicht nicht nur nicht aus, son-
    dern wir müssen uns in Europa auf eine gemeinsame
    Energiepolitik verständigen. Nur eine wirklich europäi-
    sche Energiepolitik kann dauerhaft für Wettbewerbsfä-
    higkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energiever-
    sorgung in ganz Europa sorgen. Deshalb muss Europa
    gemeinsam handeln, um die Versorgung mit wettbe-
    werbsfähiger Energie nachhaltig sicherzustellen.

    Diesbezüglich stimme ich auch den werten Kollegen
    von der Fraktion der Grünen uneingeschränkt zu.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut!)


    Was mich allerdings schockiert, ist Ihr Wie. Ihr gesamter
    Antrag wird durchzogen von dem Leitmotiv „am deut-
    schen Wesen soll die Welt genesen“.


    (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir können unsere nationale Energiewendestrategie Eu-
    ropa nicht aufdrängen, selbst wenn wir noch so sehr von
    ihr überzeugt sind. Sie jedoch fordern das in Ihrem An-
    trag ausdrücklich.

    Ich möchte zunächst auf die europäische Rechtslage
    eingehen. Über Jahrzehnte galt Energiepolitik in der EU
    vornehmlich als Sache der Mitgliedstaaten, und Verein-
    barungen wurden meist bilateral getroffen. Bis zum
    Grünbuch 2006 gab es gar keine formale Grundlage für
    gemeinsame Ziele. Erst mit dem Vertrag von Lissabon,
    also 2009, wurde in den europäischen Verträgen eine ex-
    plizite Zuständigkeit für Energie normiert. Vorher gab es
    lediglich Regularien zu Kohle und Atomkraft. Mit dem
    Art. 194 des Vertrages über die Arbeitsweise der Euro-
    päischen Union wurde 2009 im Rahmen des Lissabonner
    Vertrags schließlich eine klare Kompetenz der EU für
    Energie verankert, die ihr erstmals die Möglichkeit gab,
    gesetzgeberisch tätig zu werden. Bis zu diesem Zeit-
    punkt beschäftigte sich die EU vornehmlich mit der Ver-
    wirklichung des Energiebinnenmarkts. Dies erklärt auch
    die bis heute sehr unterschiedlichen nationalen energie-
    politischen Strategien, beispielsweise bei der Nutzung
    von Atomkraft, aber auch bei der Nutzung fossiler Ener-
    gien und erneuerbarer Energien.

    Als Ziele und Kompetenzbereiche wurden in Art. 194
    folgende Punkte definiert: Vollendung des liberalisierten
    Energiebinnenmarkts, Versorgungssicherheit, transeuro-





    Dr. Herlind Gundelach


    (A) (C)



    (D)(B)

    päischer Netzausbau, weitere Förderung und Ausbau des
    Bereichs der erneuerbaren Energien sowie die Steige-
    rung der Energieeffizienz. Daraus folgt, dass die Ent-
    scheidungshoheit über den nationalen Energiemix und
    die Wertigkeit der einzelnen Energiearten ausschließlich
    Sache der Mitgliedstaaten ist und bleibt.

    Hier kommen wir zu einem wichtigen Punkt. Sie for-
    dern in Ihrem Antrag, dass die Bundesregierung in Brüs-
    sel darauf hinwirkt, dass die neuen Beihilferegelungen
    Großbritannien daran hindern, eine Einspeisevergütung
    für Strom aus Kernenergie einzuführen, weil sie der
    Energiewende in Deutschland entgegenstehe.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Europa!)


    – Die Energiewende ist in dieser Form, glaube ich, mo-
    mentan ausschließlich in Deutschland ein Projekt.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Europäische Ziele!)


    Kurz: Sie erwarten, dass die Mitgliedstaaten in der Euro-
    päischen Gemeinschaft sich an unserer Energiepolitik
    und unserer Energiewende orientieren, obwohl wir diese
    ohne die Konsultation unserer europäischen Nachbarn
    beschlossen haben. Das war rechtlich möglich, eine
    Konsultation war nicht erforderlich; das möchte ich aus-
    drücklich betonen.

    Wir müssen in Deutschland zur Kenntnis nehmen –
    ob uns das freut oder nicht freut, steht in diesem Zusam-
    menhang nicht zur Debatte –, dass in zahlreichen Län-
    dern Europas und der Welt Kernenergie als nachhaltige
    Energie betrachtet wird. Auf der ganzen Welt gibt es
    Lehrstühle, die Sustainable Energy, also nachhaltige
    Energie, erforschen und dabei zu dem Schluss kommen,
    dass auch Kernenergie sustainable, also nachhaltig, ist.
    Diese Sichtweise müssen wir zur Kenntnis nehmen, und
    wir müssen akzeptieren, dass andere Länder deswegen
    andere Wege einschlagen. So weit möchte ich dem Kol-
    legen Becker von der SPD durchaus zustimmen.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb müssen wir aber keine Beihilfe für Atomkraft akzeptieren!)


    – Das obliegt dann der nationalen Gestaltung und nicht
    der europaweiten Gestaltung. Wenn diese Länder das als
    sustainable einschätzen, dann ist das ihre Sicht der
    Dinge, genauso wie wir unsere Sicht der Dinge haben.


    (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie einfach: Herr Krischer hat recht!)


    Der Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland war
    und ist parteiübergreifender Konsens und Wunsch der
    Bevölkerung. Diese Entscheidung wird heute bei uns
    von niemandem mehr infrage gestellt. Aber bisher be-
    schreiten wir diesen Weg durchaus als Vorreiter in Eu-
    ropa mit allen Chancen, aber auch mit allen Risiken. Aus
    meiner Sicht ist für eine erfolgreiche Energiewende im-
    mer noch die beste Strategie, andere Länder für unseren
    Weg zu begeistern, woran wir in diesem Haus gemein-
    sam arbeiten sollten.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir müssen uns auch weiterhin darüber im Klaren
    sein, dass unsere ambitionierten Klima- und Energieziele
    nicht so einfach auf ganz Europa zu übertragen sind, ins-
    besondere auch in Anbetracht der finanziellen Lage in
    vielen Ländern nach der Wirtschafts- und Finanzkrise.
    Wie wollen Sie zum Beispiel Spanien, Portugal und
    Griechenland erklären, dass sie noch erheblich höhere
    Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien
    und der Steigerung der Energieeffizienz tätigen sollen?
    Selbstverständlich bedeutet das auch neue Beschäfti-
    gung im Land. Aber was soll man tun, wenn sich ein
    Land bereits jetzt die zu erbringenden Maßnahmen kaum
    leisten kann? Was machen wir, wenn aufgrund unserer
    strengen Ziele Teile der Industrie abwandern oder Be-
    triebe schließen müssen? Dann haben wir in diesen Län-
    dern letztlich mehr Arbeitslose, weniger Einnahmen und
    damit auch weniger Geld für den Klimaschutz.

    Einige Staaten liegen schon heute hinter den Zielen des
    Klimaschutzabkommens. Schauen wir uns beispielsweise
    die Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich
    an. Mit der EU-Gebäuderichtlinie von 2002 wurden in ei-
    nigen Ländern erstmals energetische Grundanforderun-
    gen im nationalen Baurecht festgeschrieben. Nationale
    Richtlinien existierten zuvor nur in Österreich, Belgien,
    Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, den Nie-
    derlanden und Großbritannien.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind ja schon ein paar!)


    Trotz dieser inzwischen einheitlichen Anforderungen
    herrscht innerhalb der EU noch immer eine riesige Kluft
    in Bezug auf die Einsparung von Energie.


    (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Das ist ein Problem!)


    So weist Bulgarien im Vergleich zu Dänemark beispiels-
    weise eine zehnfach so hohe Energieintensität auf. So
    weit zu der höchst unterschiedlichen Gemengelage, die
    wir in Europa haben.

    Kehren wir noch einmal zur Rechtslage in Europa
    und zur europäischen Energiepolitik zurück. Die EU
    setzt den Rahmen, und die Länder füllen ihn aus.


    (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder auch nicht!)


    – Das ist ihre Aufgabe. – Folglich brauchen wir eine na-
    tionale Politik, die eine integrierte und nachhaltige euro-
    päische Strategie befördert und den Energiemarkt und
    das Netz harmonisiert. Wir müssen unsere Politik in die
    europäische Energiepolitik einbetten und nicht Europa
    unsere Politik aufzwingen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir müssen uns auf einen gemeinsamen Weg einlas-
    sen; denn sonst droht uns die Gefahr, irgendwann alleine
    dazustehen. Diese Gefahr ist durchaus realistisch. Der-
    zeit prüfen unsere Nachbarn in Polen und den Niederlan-
    den den Bau von Stromsperren, sogenannten Phasen-
    schiebern, da sie befürchten, dass unser schneller
    Ausbau der erneuerbaren Energien ihre Netze überlasten





    Dr. Herlind Gundelach


    (A) (C)



    (D)(B)

    und damit zu einem Zusammenbruch ihrer Stromversor-
    gung führen könnte. Wenn ich die Zeitungen heute rich-
    tig verstanden habe, dann haben sich die Bundeskanzle-
    rin und ihr polnischer Kollege zu genau dieser Frage auf
    einen Weg verständigt.

    Wenn es also unser gemeinsames Ziel ist, unsere
    Energiewende auf europäischer Ebene dauerhaft und
    nachhaltig zu verankern, dann müssen wir unsere Instru-
    mente auf den Prüfstand stellen. Dazu gehört auch das
    EEG. Wir können nicht sagen, dass das EEG sakrosankt
    ist und sich alle Rahmenbedingungen diesem Gesetz an-
    passen müssen. Wenn wir davon überzeugt sind, dass der
    Markt noch immer die erfolgreichsten Lösungen hervor-
    bringt, kann die Devise nicht lauten: „Wir passen den
    Markt dem EEG an“, sondern sie muss lauten: „Wir ma-
    chen das EEG marktkompatibel“.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Man muss die Frage stellen: Wie ist der Markt?)


    In den Eckpunkten von Minister Gabriel, die auch
    dem in Abstimmung befindlichen Referentenentwurf zur
    Änderung des EEG zugrunde liegen, ist für neue Anla-
    gen ab einer gewissen Größenordnung und in einem ge-
    stuften Verfahren die Direktvermarktung vorgesehen
    und damit das Verlassen der Schutzglocke. Sollten wir
    nicht auch darüber nachdenken, wie Bestandsanlagen
    schneller an den Markt herangeführt werden können?

    Eine sichere Stromversorgung zu wettbewerbsfähi-
    gen und sozial verträglichen Preisen ist mit einer
    Dauersubvention von Erzeugungskapazitäten nicht
    zu erreichen.

    Wer langfristig eine nicht marktfähige Stromerzeu-
    gung aufbaut, zementiert Unwirtschaftlichkeit als
    Prinzip der Energieversorgung.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Kollegin, Sie haben es nicht verstanden!)


    Die letzten beiden Sätze sind nicht meine Worte, son-
    dern das sind die Worte des Vorsitzenden der IG Berg-
    bau, Chemie, Energie, Michael Vassiliadis, denen ich al-
    lerdings voll zustimme.


    (Frank Schwabe [SPD]: Guter Mann!)


    Denn ich bin davon überzeugt: Je marktwirtschaftlicher
    wir das EEG ausgestalten, desto besser werden wir ver-
    mutlich auch mit dem EU-Beihilfeverfahren zurecht-
    kommen, das die Kommission gegen die Bundesrepu-
    blik wegen des EEG und der damit im Zusammenhang
    stehenden Besonderen Ausgleichsregelung eingeleitet
    hat.

    Sie gehen in Ihrem Antrag auch auf dieses Verfahren
    ein und weisen es als unberechtigt zurück; denn die Sa-
    che sei ja schon entschieden, und das deutsche EEG-För-
    dersystem sei europarechtskonform. Damit sprechen Sie
    vermutlich das PreussenElektra-Urteil des EuGH vom
    März 2001 an. Der EuGH hatte damals festgestellt, dass
    die gesetzliche Abnahmepflicht der Elektrizitätsversor-
    ger zu Mindestpreisen keine unerlaubte staatliche Bei-
    hilfe im Sinne des EU-Vertrages darstelle. Wie wir alle
    wissen, stellt die EU-Kommission aber genau diese Ent-
    scheidung heute infrage.

    Nun möchte ich mir nicht anmaßen, hier festzustellen,
    ob diese Zweifel berechtigt sind. Fest steht allerdings,
    dass 2001 der Anteil der Erneuerbaren an der Strom-
    erzeugung bei nur wenigen Prozent lag; heute liegt er bei
    knapp 25 Prozent. Von einer Nische – das war damals
    ein Teil der Argumentation – kann also heute nicht mehr
    die Rede sein. Insofern kann man sich durchaus die
    Frage stellen, ob der EuGH heute noch zu dem gleichen
    Urteil käme.

    Ich möchte das auch noch durch ein paar Zahlen un-
    termauern, die heute zwar schon gefallen sind, die die
    Kostendimension aber noch einmal nachdrücklich ver-
    deutlichen: 2001 betrugen die Umlagen nach dem EEG
    noch 1,6 Milliarden Euro. In 2013 lagen wir bei
    22,9 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2030 bedeuten das
    knapp 400 Milliarden Euro an EEG-Ausgleichszahlun-
    gen, und dabei sind die Netzausbaukosten noch gar nicht
    eingerechnet.

    Bei meinen Überlegungen, das EEG durch eine Re-
    form marktkonformer zu machen, möchte ich nicht so
    weit gehen – das sage ich ganz bewusst – wie die Exper-
    tenkommission Forschung und Innovation der Bundesre-
    gierung, die die Abschaffung des EEG empfohlen hat.
    Aber gerade in Anbetracht der gesamteuropäischen Si-
    tuation müssen wir Anpassungen vornehmen, und diese
    Anpassungen müssen mit dem EU-Rechtsrahmen über-
    einstimmen.

    Ich denke, wir alle hier im Hause sind der Auffas-
    sung, dass wir auch weiterhin Besondere Ausgleichsre-
    gelungen für unsere energieintensiven und im internatio-
    nalen Wettbewerb stehenden Unternehmen brauchen.
    Wir brauchen sie gewiss nicht für alle Unternehmen, die
    heute davon profitieren – da stimme ich mit Ihnen über-
    ein –, aber wir brauchen sie auch weiterhin für eine statt-
    liche Zahl, und das erreichen wir nur mit der Kommis-
    sion gemeinsam und nicht dann, wenn wir mit dem Kopf
    durch die Wand gehen.

    Insofern stimme ich der Überschrift Ihres Antrags
    durchaus gerne zu, nicht aber dem Tenor Ihres Antrags,
    der aus meiner Sicht wenig europäischen Geist aufweist.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)