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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Herlind Gundelach, Dr. Franz Josef Jung und Katharina Landgraf . . . . . 1517 A Wahl der Abgeordneten Christina Kampmann, Michelle Müntefering und Gerold Reichenbach als Mitglieder für den Beirat der Stiftung Datenschutz . . . . . . . . . . 1517 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1517 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 14 a 1518 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Lage in der Ukraine am 6. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1518 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 1518 C Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1522 A Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1525 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527 B Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1528 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 D Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . 1531 D Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1533 C Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 1534 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 1536 D Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1537 A Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 1538 D Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1539 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Energiewende europäisch verankern Drucksache 18/777 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541 B Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1542 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1543 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1544 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 1545 D Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1546 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1549 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1550 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . 1551 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1552 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 1552 D Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1555 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1556 B Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1558 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 1559 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1561 D Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Hansjörg Durz, Axel Knoerig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Lars Klingbeil, Matthias Ilgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Technologie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland stärken – Potenziale der Digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpfen und digitale Infrastruktur ausbauen Drucksache 18/764 (neu). . . . . . . . . . . . . . 1563 B b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Digitale Gründungen unterstützen – Zukunftsfähige Rah- menbedingungen für die digitale Wirt- schaft schaffen Drucksache 18/771 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 C Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1564 D Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1565 C Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567 A Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1568 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1569 A Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1570 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 C Nadine Schön (St. Wendel)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1572 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 B Thomas Viesehon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1575 C Tagesordnungspunkt 14: b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbän- den verbieten, Parteispenden natürli- cher Personen begrenzen Drucksache 18/301 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für mehr Transpa- renz in der Internationalen Atomenergie- Organisation  Drucksache 18/772 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 B Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden Drucksache 18/770 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577 C b)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 zu Petitionen Drucksachen 18/594, 18/595, 18/596, 18/597, 18/598, 18/599, 18/600 . . . . . . . . 1577 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit Drucksache 18/272 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1578 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . 1578 C Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1580 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1581 A Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1582 D Gabriele Schmidt (Ühlingen)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Den Grauen Kapital- markt durchgreifend regulieren Drucksache 18/769 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 III Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 1585 A Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1586 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 1588 C Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1589 D Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1591 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1592 C Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Ho- nig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes – Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen Drucksachen 18/578, 18/792 . . . . . . . . . . . . . 1593 C Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1593 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1594 C Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1595 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1597 A Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1598 B Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1599 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 1601 B Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksache 18/768 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüs- tungsgüter im Jahr 2012: (Rüstungs- exportbericht 2012) Drucksache 18/105 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1601 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Omid Nouripour, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien Drucksachen 18/576, 18/793 . . . . . . . . . . . . . 1601 D Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1602 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1605 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1606 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1608 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . 1610 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1611 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 1613 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1614 B/D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1615 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein) und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9). . . . . . 1615 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme ge- genüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absaz 3 des Grundgesetzes: Wahlfrei- heit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränder- ten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesord- nungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1616 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrauche- rinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tageordnungspunkt 9) . . . . . . 1616 D Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1617 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1617 B Hans-Georg von der Marwitz  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1617 D Stephan Mayer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1618 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1517 (A) (C) (D)(B) 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 19. Sitzung, Seite 1459 B, letzter Absatz, zweiter Satz ist wie folgt zu lesen: „Das betrifft Käse, andere Milch- produkte und Fleisch.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1615 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 13.03.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 13.03.2014 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 13.03.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 13.03.2014 Bülow, Marco SPD 13.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 13.03.2014 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 13.03.2014 Freese, Ulrich SPD 13.03.2014 FDr. reudenstein, Astrid CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 13.03.2014 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13.03.2014 Heller, Uda CDU/CSU 13.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 13.03.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 13.03.2014 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 13.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 13.03.2014 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13.03.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 13.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Armin Schuster und Steffen Bilger (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richt- linie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Rats- dok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbrau- cherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungspunkt 9) Der heute zur Beratung vorliegenden Beschlussemp- fehlung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen können wir in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Wir haben die Haltung der Bundesregierung im Euro- päischen Rat, nicht gegen die Zulassung der gentech- Mortler, Marlene CDU/CSU 13.03.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 13.03.2014 Röspel, René SPD 13.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 13.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 13.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 13.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 13.03.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 13.03.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2014 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 13.03.2014  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1616 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) nisch veränderten Maissorte 1507 zu stimmen, gestützt, und den anderslautenden Antrag der Grünen im Deut- schen Bundestag abgelehnt. In den Mitgliedsländern der Europäischen Union und in manchen deutschen Bundes- ländern gibt es ein uneinheitliches Meinungsbild zur Anwendung gentechnisch veränderten Saatgutes, viele Mitgliedstaaten wollen den Anbau gestatten. Auch wenn wir dem Anbau dieses Saatguts nicht zustimmen, sind wir prinzipiell gegen eine Bevormundung von oben und für regionale und nationale Wahlmöglichkeiten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Deshalb setzen wir uns ausdrücklich für eine Opt-out-Klausel – Möglichkeit regionaler Anbauverbote in einem Bundesland – und insbesondere für die klare Kennzeichnung von Lebens- mitteln ein. Wir unterstützen nachdrücklich und uneingeschränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregie- rung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne-Gentechnik- Logo eingeführt. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produk- tionsprozess ohne Gentechnik auskommen. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig ver- pflichtend auch die Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechnischer Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln setzen wir uns dafür ein, dass keine Kompromisse gemacht werden. Da über die heute diskutierte Richtlinie – Richtlinie 2001/101/EG, Honigrichtlinie – noch auf EU-Ebene ver- handelt wird, enthalten wir uns. Wir sehen immer noch Chancen, dass sich die Europäische Union zu einer kla- ren Kennzeichnungspflicht entscheidet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/ 110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Arti- kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher her- stellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen (Tagesordnungs- punkt 9) Der oben genannte Antrag ist nicht sachgerecht und berücksichtigt nicht den Verfahrensstand der EU. Da das beschriebene Problem so nicht gelöst werden kann, lehne ich ihn ab. Mit dem Antrag der Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilog-Verhandlungen – Beratun- gen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommis- sion – für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genver- änderten Pollen einzusetzen oder zumindest zu verhindern, dass Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ defi- niert werden. Anderenfalls soll der Vorschlag zur Ände- rung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden. Die Trilogverhandlungen sind jedoch bereits abge- schlossen. Zudem hat das Europäische Parlament schon im Vorfeld beschlossen, dass Pollen als natürlicher Be- standteil von Honig definiert werden und nicht als Zutat. Durch diesen Beschluss greift die Kennzeichnungs- pflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel hier nicht, selbst wenn Bienen teilweise Pollen von gentech- nisch veränderten Pflanzen in den Honig eintragen. Um diese unerwünschten Auswirkungen des oben ge- nannten Beschlusses zu unterbinden sowie grundsätzli- che Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sa- chen grüner Gentechnik zu erreichen, müssen wir an anderer Stelle ansetzen. Einen entsprechenden Antrag für eine „EU-weite Kennzeichnungspflicht für Erzeug- nisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden“ beraten wir derzeit mit CDU und CSU. Darin fordern wir – entsprechend unserem Koali- tionsvertrag – eine EU-Kennzeichnungspflicht für Er- zeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert würden. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten. Zudem wollen wir bundesweit einheitliche Regelungen für den Schutz der Imkereien vor gentechnischen Verunreinigungen ihres Honigs. Die Bundesländer sollen dabei die Möglichkeit haben, Rege- lungen festzulegen, die über die in der Gentechnik- Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Vorgaben hinaus gehen – wie zum Beispiel größere Mindestab- stände zum Schutz vor gentechnischen Verunreinigun- gen. Damit erzielen wir dann auch die gewünschte Wir- kung. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Ernäh- rung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig – KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 1617 (A) (C) (D)(B) gesetzes: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gen- technisch veränderten Bestandteilen kennzeich- nen (Tageordnungspunkt 9) Josef Göppel (CDU/CSU): Der Europäische Ge- richtshof urteilte in der Rechtssache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kennzeichnungs- und Zulas- sungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom An- teil des gentechnisch veränderten Materials in dem frag- lichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 ange- fügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestandteil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, die Zulassungsbe- freiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen enthalten. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Stellungnahme zum Trilog-Vorschlag nun am 19. März 2014 unter Punkt acht auf der Tagesordnung. Das Verfahren auf EU-Ebene ist also entgegen anders- lautenden Meinungen nicht abgeschlossen. Deswegen stimme ich dem Antrag zur Kennzeich- nung von Honig mit gentechnisch veränderten Bestand- teilen – Drucksache 18/578 – zu. Der Antrag ist ein wichtiger Schritt zu der im Koalitionsvertrag geforderten „Wahrheit und Klarheit“ für Verbraucher. Der Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch bloße Definitionsänderungen zu umgehen, wird weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, die wohl mit dem glei- chen Urteil enden. Das Vertrauen der Bevölkerung kann nur durch volle Transparenz erhalten werden. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Obwohl ich am 30. Ja- nuar 2014 entgegen der Mehrheit der Koalitionsfraktio- nen einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, ge- gen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts – Zes mays L. Linie 1507 – zugestimmt habe, stimme ich im heutigen speziellen Fall dem Antrag zur Ände- rung der Richtlinie 2001/110/EG in der vorliegenden Form nicht zu. Dies ist nicht, weil ich inhaltlich anderer Meinung bin, sondern weil ich glaube, dass sich der Antrag an den falschen Adressaten richtet. Meine Posi- tion in der Sache erkläre ich wie folgt: Der Europäische Gerichtshof urteilte in der Rechts- sache C-442/09 am 6. September 2011, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Kenn- zeichnungs- und Zulassungspflicht unterliegt. Das gelte unabhängig vom Anteil des gentechnisch veränderten Materials in dem fraglichen Erzeugnis. Pollen seien normale Bestandteile des Honigs und deshalb als Zutat einzustufen. Die EU-Kommission arbeitet dagegen seit längerer Zeit an einer Änderung der Honigrichtlinie 2001/110/EC und 2012/0260 COD. In Art. 2 soll eine neue Ziffer 5 an- gefügt werden, wonach Pollen als natürlicher Bestand- teil des Honigs nicht als Zutat betrachtet werden können. Deswegen seien Honigerzeugnisse mit gentechnisch ver- änderten Proteinen oder Spuren gentechnisch veränder- ter Pflanzen auch nicht besonders zu kennzeichnen oder zuzulassen. In einem informellen Trilog am 7. März 2014 wurde allerdings zusätzlich vorgeschlagen, diese Zulassungsbefreiung nur solchen Honigerzeugnissen zu gewähren, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch ver- änderter Pollen enthalten. Ich sehe den Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch Definitionsänderungen zu umgehen, kritisch, auch wenn dadurch zusätzliche Kennzeich- nungspflichten, hohe Analysekosten und bürokratischer Kontrollaufwand vermieden werden. Dies kann weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, durch die die geplante Änderung der Richtlinie letztendlich für unwirksam er- klärt werden könnte. Außerdem stehe ich klar hinter dem im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verein- barten Ziel der transparenten Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Umsetzung des Anspruchs der Verbraucher nach „Wahrheit und Klarheit“. Allerdings wurde im Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat bereits eine Einigung erzielt; die offiziellen Abstimmungen im Umweltaus- schuss und im Parlament zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EC werden zeitnah erfolgen. Der Antrag der Grünen läuft somit ins Leere und dient eher parteipoliti- schen Zwecken. Am Zuge sind nun die EU-Parlamentarier, nicht die Bundesregierung. Möglich ist eine Verschiebung der Entscheidung zur Änderung der Richtlinie auf nach den Europawahlen im Mai. Dann bleibt mehr Zeit für fachli- che Diskussion und Klärung des komplexen Sachver- halts, beispielsweise ob es überhaupt eine Analyseme- thode gibt, mit der zuverlässig festgestellt werden kann, ob der im Gentechnikrecht festgelegte Kennzeichnungs- schwellenwert von 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Pollen am Gesamtpollen überschritten wird und ob mög- licherweise Regeln der Welthandelsorganisation durch eine Einstufung von Pollen als Zutat zu Honig gebro- chen werden. Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Am 6. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-442/09 entschieden, dass Pollen, im Sinne von Art. 2 Nr. 13 der Verordnung Nr. 1829/2003 und Art. 6 Abs. 4 Buchst, a der Richtlinie 2000/13, als Zutat im Honig einzustufen sind. Die EU-Kommission möchte nun durch eine Änderung der Honigrichtlinie erreichen, dass Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig defi- niert wird. 1618 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Antrag der Grünen verfolgt das Ziel, dass sich die Bundesregierung in den Trilogverhandlungen für eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch verändertem Pollen in Honig einsetzt. Der Umweltausschuss des Eu- ropäischen Parlaments wird am 19. März 2014 über ei- nen Kompromissentwurf abstimmen. In der Folge müs- sen EP und Ministerrat diesem Kompromissentwurf noch zustimmen. Insofern sehe ich nach wie vor die Möglichkeit für die Bundesregierung, Einfluss auf den Entscheidungsprozess in Richtung Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Pollen zu nehmen. Es ist nicht einzusehen, weshalb durch die Änderung der Honigrichtlinie ein Urteil des Europäischen Ge- richtshofs umgangen werden soll. Diese Vorgehensweise schafft weder Klarheit für den Verbraucher, noch dient sie den Imkern. Sie ist nichts anderes als ein Umge- hungstatbestand, der allein dem Ziel dient, gentechnisch veränderte Bestandteile des Honigs nicht deklarieren zu müssen. Deshalb werde ich dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 18/578 zustimmen. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Dem heute zur Beratung vorliegenden Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit für die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut in der Landwirtschaft in Deutschland und insbesondere in der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern. Außerdem erkenne ich den ausdrücklichen Wunsch an, sowohl der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Erzeuger, das heißt der Landwirte, in Deutschland, auf die Verwendung von Gentechnik bei der Nahrungs- mittelherstellung in unserem Land vollständig und un- eingeschränkt zu verzichten. Daher unterstütze ich nachdrücklich und uneinge- schränkt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger vor dem ungewollten Kauf oder Verzehr von Produkten mit Gentechnik zu schützen. Darum wurde unter anderem durch die unionsgeführte Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode ein Ohne- Gentechnik-Logo eingeführt. Damit können die Ver- braucherinnen und Verbraucher Lebensmittel erkennen, die im Produktionsprozess ohne Gentechnik auskom- men. Außerdem ist es das Ziel der Großen Koalition, dass künftig verpflichtend auch die Lebensmittel ge- kennzeichnet werden müssen, die mithilfe gentechni- scher Verfahren erzeugt worden sind. Nur so wird eine umfassende Wahlfreiheit sichergestellt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kriti- sierte Richtlinie 2001/101/EG – Honigrichtlinie – stellt klar, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind. Damit handelt es sich auch weiterhin um ein Mo- noprodukt, das keines Zutatenverzeichnisses und auch keiner Nährwertkennzeichnung bedarf. Dies ist vor al- lem auch im Interesse der Imker. Im Normalfall beträgt der Anteil von Pollen im Honig 0,003 Prozent. Da davon ausgegangen werden kann, dass Bienen nicht nur gentechnisch veränderte Pollen sammeln, liegt der Prozentteil gewöhnlich deutlich unter 0,003 Prozent. Wären Pollen als Lebensmittelzusatz gekennzeichnet, wie in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, würde noch nicht einmal die Nachweisgrenze für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile, die derzeit nach dem strengen deutschen Gentechnikge- setz bei 0,1 Prozent liegt, überschritten. Auch in diesem Fall käme es zu keiner Kennzeichnung der Pollen im Honig. Weiterhin ist festzuhalten, dass die Anwendbarkeit des EU-Gentechnikrechts auf Honig mit gentechnisch veränderten Pollen nicht durch die kritisierte Richtlinie beeinträchtigt wird. Das heißt, würde der Honig gentech- nisch veränderte Pollen enthalten, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, ist der Honig grundsätz- lich nicht verkehrsfähig. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich bei der kritisierten Honigrichtlinie keinesfalls um eine Einführung von gentechnisch veränderten Produkten durch die Hintertür handelt. Transparenz und Wahlfrei- heit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind auch weiterhin gewahrt. 20. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung zur Lage in der Ukraine TOP 4 Energiewende TOP 5 Gründungsbedingungen in der digitalen Wirtschaft TOP 14, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 15 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 8 Abkommen mit Uruguay über Soziale Sicherheit TOP 7 Regulierung des Grauen Kapitalmarktes TOP 9 EU-Honigrichtline (Kennzeichnung von Gen-Honig) TOP 10, ZP 3 Waffenexporte in die Golfregion Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christoph Bergner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frau

    Bundeskanzlerin hat uns in ihrer Regierungserklärung
    aufgefordert, die Herausforderung dieser schwierigen,
    krisenhaften Situation entschlossen anzunehmen.

    Aus meiner Sicht müssen wir die Entschlossenheit
    auf drei Feldern zeigen. Zum einen besteht die Notwen-
    digkeit, zu einer entschlossenen Reaktion gegenüber der
    russischen Regierung bereit zu sein, um ihrer völker-
    rechtswidrigen Einverleibung der Krim in die Russische
    Föderation entgegenzutreten. Die gleiche Entschlossen-
    heit wünsche ich mir zum anderen aber auch bei der
    selbstkritischen Analyse der bisherigen EU-Politik der
    Östlichen Partnerschaft und schließlich, drittens, bei der
    Frage – das ist sicher besonders wichtig –: Was können
    wir tun, um der Ukraine, das heißt dem Land und den
    Menschen, dabei zu helfen, zu Stabilität, Demokratie
    und Rechtsstaatlichkeit zu finden?

    Wenn wir uns dieser letzten Frage zuwenden, so soll-
    ten wir die kritische Lage der Ukraine nicht unterschät-
    zen. Medizinisch gesprochen befindet sich das Land
    momentan in der Gefahr, ins Koma zu fallen. Gleichzei-
    tig soll eine so ernste Diagnose nicht ausgesprochen
    werden, ohne auf die Potenziale des Landes hinzuwei-
    sen: Die Ukraine ist reich an Kulturen, Sprachen und
    Landschaften, sie besitzt fruchtbare Böden. Bergbau,
    Schwerindustrie und Maschinenbau haben in der
    Ukraine eine lange Tradition, und – das ist wohl das
    Wichtigste – das Land hat begabte und weltoffene Men-
    schen, die das Glück haben, aus verschiedenen Kulturen
    gleichzeitig zu schöpfen.

    Damit will ich zum Ausdruck bringen, dass dieses
    Land eine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche
    Entwicklung hat. Aber zu dieser Feststellung gehört wie-
    derum die Analyse, weshalb das Wirtschaftswachstum
    dieses Landes im Unterschied zu den meisten anderen
    Staaten der ehemaligen Sowjetunion unter seiner Pro-
    duktivität zu Sowjetzeiten liegt. Die Ursachen dafür sind
    vielfältiger Natur.

    Die größten Probleme in der Ukraine haben die Men-
    schen zum Protest auf den Maidan gebracht. Es waren
    Korruption, Selbstbedienungsmentalität der Politiker,
    Schattenwirtschaft, Oligarchie, und das – meine Damen
    und Herren, das sollten wir aussprechen – nicht nur in
    den Zeiten Janukowitschs.

    Leider hat auch die Orangene Revolution, die gerade
    in Europa groß gefeiert wurde, nicht die vom Volk er-
    wünschten Erfolge und Fortschritte gebracht. Das be-
    gründet Skepsis gegenüber manchen der Protagonisten
    von damals. Aber diese berechtigte Skepsis darf uns
    nicht davon abhalten, in der Regierung Jazenjuk gegen-
    wärtig den legitimen Vertreter des Landes zu sehen. Nie-
    mand sonst verfügt momentan über eine vergleichbare
    Legitimität.

    Meine Damen und Herren, als jemand, der sich über
    acht Jahre mit europäischer Minderheitenpolitik be-
    schäftigt hat, möchte ich nun eine Sorge noch einmal
    besonders aussprechen und vertiefen – das ist eine
    Sorge, die die Zukunft der Ukraine, aber auch andere
    Regionen in der ehemaligen Sowjetunion betrifft –: Wir
    müssen uns in der Debatte über die Krise in der Ukraine
    kategorisch gegen jeden Versuch der Ethnisierung des
    Konfliktes wenden. Es ist eine große Gefahr, dass dieser
    Konflikt in einen Konflikt zwischen Nationen und
    Ethnokulturen umgedeutet wird. Die größte Gefahr die-
    ser Umdeutung geht von einer Propaganda Russlands
    aus, die die russische Bevölkerung der Ukraine, genauer
    gesagt: die ukrainischen Russen auf der Krim, über ihre
    Volkszugehörigkeit für hegemoniale Ziele instrumentali-
    sieren möchte.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, Kampf gegen Ethnisie-
    rung des Konfliktes bedeutet aber auch, dass wir an die
    Regierung Jazenjuk appellieren, sich von nationalisti-
    schen Radikalen, teilweise auch in den eigenen Reihen,
    zu distanzieren. Denn es ist kein Konflikt zwischen
    Nationalitäten, den wir erleben. Die Ukraine hat trotz
    schwieriger wirtschaftlicher Situationen – ich habe es
    über Jahre beobachtet – eine gute Minderheitenpolitik
    betrieben. Es gibt keine nachweisbare Diskriminierung
    ethnischer Russen auf der Krim, die Hilferufe nach mili-
    tärischem Schutz durch den großen Nachbarn rechtferti-





    Dr. Christoph Bergner


    (A) (C)



    (D)(B)

    gen würde. Der Konflikt ist kein Konflikt zwischen
    Ethnien. Es ist ein Konflikt zwischen denen, die auf
    europäische Werte setzen, und denen, die sich vom
    Kreml Schutz versprechen. Es ist höchst bedauerlich,
    dass dieser Konflikt sich so zugespitzt hat.

    Deshalb lassen Sie uns bitte nicht auf den Leim der
    russischen Propaganda gehen. Das bedeutet auch: Sim-
    plifizieren wir den Konflikt nicht dahin gehend, dass wir
    in der einen Region von einer prorussischen Haltung und
    in der anderen Region von einer prowestlichen Haltung
    ausgehen und diese unterstellen. Spaltungsszenarien
    dürften weiteres Öl in das Feuer der Ethnisierung
    gießen.

    Noch ein Wort zu dem Sezessionsreferendum. Sezes-
    sionsreferenden waren nach dem Ersten Weltkrieg eine
    Methode des Völkerbundes, die neue Grenzziehungen,
    aber auch neue Minderheiten schufen, die Nachfolge-
    konflikte und ethnische Säuberungen zum Resultat
    hatten. Der Europarat hat mit gutem Grund – sowohl
    Russland wie die Ukraine sind Unterzeichner des ent-
    sprechenden Rahmenübereinkommens – die Sicherung
    nationaler Minderheitenrechte als eine innenpolitische
    Aufgabe der Nationen angesehen und nicht als eine Auf-
    gabe, die durch Grenzkorrekturen erfüllt werden sollte.
    Dies ist ein ausgesprochen wichtiger Punkt, auf den hier
    hingewiesen werden muss.

    Wir sollten, wenn wir der Ukraine helfen wollen, der
    Regierung Jazenjuk die Bereitschaft zur Partnerschaft
    immer wieder deutlich machen. Aber wir sollten dabei
    die bisherige Anwendung der Instrumente der Östlichen
    Partnerschaft der EU selbstkritisch überprüfen. Dazu
    gehört die Aufarbeitung der Zuspitzung vor der Ratssit-
    zung in Vilnius. Aber dazu gehört auch die Frage, ob die
    EU mit dem Assoziierungsabkommen überhaupt die
    Erwartungen der leidgeprüften Ukrainer hätte erfüllen
    können. In der Neigung, komplexe Verhältnisse und
    mehrschichtige Sachverhalte zu vereinfachen, wurde das
    Assoziierungs- und Freihandelsabkommen in der öffent-
    lichen Meinung der Ukraine oft genug als goldener Weg
    zur Mitgliedschaft im europäischen Klub dargestellt,
    was es so natürlich nicht ist. Das Assoziierungs- und
    Freihandelsabkommen im Rahmen der Östlichen Part-
    nerschaft sollte zwar weitreichende Beteiligungsmög-
    lichkeiten eröffnen, aber keine definitive Beitrittsper-
    spektive. Auch da müssen wir uns nicht wundern, dass
    falsche Erwartungen zu eigentlich vermeidbaren Kon-
    flikten geführt haben.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Umgekehrt ist zu fragen, ob denn durchaus problema-
    tische Spezifika – ich denke beispielsweise an das Phä-
    nomen der Oligarchenwirtschaft, das eine Bürde nicht
    nur für die wirtschaftliche, sondern auch für die zivil-
    gesellschaftliche Entwicklung ist – in den Instrumenten
    unserer Partnerschaftspolitik hinreichend berücksichtigt
    wurden.

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bei mei-
    nem Überdenken der Partnerschaftspolitik mit folgen-
    dem Punkt schließen: Die Bemühungen der russischen
    Regierung um Einverleibung der Krim verfolgen zwei-
    fellos ein völkerrechtswidriges Ziel, das wir konsequent
    zurückweisen müssen. Diese Feststellung und die konse-
    quente Ablehnung des Vorgehens Russlands entheben
    uns nicht der Frage, wie die EU bei ihrer östlichen Nach-
    barschaftspolitik mit Inkompatibilitäten mit den Plänen
    der russischen Regierung umgehen wird. Frau Bundes-
    kanzlerin hat darauf hingewiesen, dass die europäische
    Einigung der Versuch war, Lehren aus den Katastrophen
    der Geschichte zu ziehen.

    Im Jahre 2012 erhielt die Europäische Union den
    Friedensnobelpreis. Sie erhielt diese Auszeichnung in
    Würdigung ihrer friedensstiftenden Wirkung bei der
    Überwindung der Folgen zweier Weltkriege, die unseren
    Kontinent in Katastrophen stürzten. Wenn die Europäi-
    sche Union auch einen Beitrag zur Überwindung der
    Folgen des Kalten Krieges leisten will, dann muss es
    gelingen, den Dialog mit Russland fruchtbarer zu gestal-
    ten, als es in der jüngeren Zeit der Fall war. Deshalb be-
    grüße ich ausdrücklich, dass die Bundesregierung neben
    der notwendigen klaren, unzweideutigen Reaktion auf
    russisches Fehlverhalten die ständige Bereitschaft zu
    Gespräch und Dialog mit Russland wachhält.

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Abschließender Redner in dieser Debatte ist der

Kollege Nobert Spinrath, SPD, dem ich damit das Wort
erteile.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Spinrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Russland und die EU müssen ab sofort an einem
    Strang ziehen: zur Verhinderung eines Bürgerkriegs
    in der Ukraine – im Interesse der demokratischen
    Kräfte, im Interesse der Menschen in der Ukraine.

    Das war der Schlussappell meiner letzten Rede zum
    Thema Ukraine am 20. Februar, am blutigen Donnerstag
    in Kiew. Die Außenminister des Weimarer Dreiecks aus
    Frankreich, Polen und Deutschland haben es durch harte
    Verhandlungen einen Tag später geschafft, das Blutver-
    gießen in Kiew zu beenden. Ihnen ist berechtigterweise
    dafür heute viel Anerkennung ausgesprochen worden.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das von ihnen vermittelte Abkommen vom 21. Fe-
    bruar hingegen wurde in der Ukraine nicht so in die Tat
    umgesetzt wie vereinbart. Schon am nächsten Tag über-
    schlugen sich durch eine Lawine von Entscheidungen
    des Parlaments der Ukraine die Ereignisse. An jenem
    Wochenende war nicht abzusehen, was sich daraus ent-
    wickeln würde, und nur drei Wochen später scheint sich
    dort die Welt vollkommen verändert zu haben. Alle Di-





    Norbert Spinrath


    (A) (C)



    (D)(B)

    plomatie der letzten Wochen konnte nicht bewirken, die
    Eskalation der Situation insbesondere auf der Krim zu
    verhindern.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem düsteren
    Hintergrund zweier Weltkriege wurde die Europäische
    Union geschaffen. Deren wesentliches Fundament und
    auch deren wesentliches Erfolgsergebnis ist der uner-
    schütterliche Wille der beteiligten Mitgliedstaaten, Kon-
    flikte ohne militärische Gewalt zu lösen. Nie wieder soll
    Krieg in Europa herrschen – diesen Satz haben wir auch
    in diesem Hause häufig gehört.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Heiko Schmelzle [CDU/CSU])


    Und dies gelingt – in der EU durch Beachtung der natio-
    nalen Eigenheiten und der nationalstaatlichen Souverä-
    nität, durch engmaschige Verknüpfungen der gesell-
    schaftlichen Rahmenbedingungen, durch den Willen zur
    Angleichung der Lebensstandards, durch das Schaffen
    selbstgewählter Abhängigkeiten und durch das Monito-
    ring der gemeinsamen Politik.

    Der Europäischen Union wird nun von interessierter
    Seite vorgeworfen, dass sie die Lage in der Ukraine
    falsch eingeschätzt habe, dass sie mit ihrem Drängen auf
    ein einseitiges Assoziierungsabkommen zur Entwick-
    lung der Situation beigetragen und im Vorgarten Russ-
    lands gegrast habe. Jedoch, liebe Kolleginnen und Kolle-
    gen: Die Welt hat sich in den letzten 25 Jahren, nach
    dem Zerreißen des Eisernen Vorhangs und dem Ende des
    Kalten Krieges, verändert. Auch die Europäische Union
    hat sich entwickelt. Sie hat es verstanden, dem Frieden
    einen eigenständigen Wert zu geben. Sie hat es verstan-
    den, über einen gemeinsamen Binnenmarkt, durch Frei-
    zügigkeit, durch gemeinsame Regelwerke, durch einen
    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und
    durch Regulierungen ein Geflecht von gemeinsamen In-
    teressen zu knüpfen. Dieses Geflecht macht es nahezu
    unmöglich, mit den früher üblichen kriegerischen Mit-
    teln Tatsachen zu schaffen.

    Russland dagegen ist nach Ende des Kalten Krieges
    noch auf der Suche; es muss seine neue Rolle im Weltge-
    füge noch definieren und sieht nun sein Projekt der Eura-
    sischen Union durch die Hinwendung der Ukraine zu ei-
    ner Assoziierung mit der Europäischen Union in Gefahr.
    Jedoch sage ich mit allem Nachdruck: Wenn sich die
    Welt verändert hat, dann darf man nicht einfach zu altem
    Blockdenken zurückkehren. Vielmehr muss man zum
    Wohle aller Beteiligten bei gemeinsamen Interessen,
    aber auch zum Wohle der unterschiedlichen nationalen
    Interessen zusammenarbeiten.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Vor dem Hintergrund dieses Gebots ist es nicht hin-
    nehmbar, dass Russland mit falschen Behauptungen
    Schutzinteressen für einen Teil der Krim-Bevölkerung
    vorgibt. Es ist nicht hinnehmbar, dass Russland die Krim
    faktisch besetzt hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass Russ-
    land als Folge des für Sonntag geplanten Referendums
    die Annexion der Krim plant. Und es ist nicht hinnehm-
    bar, dass Russland trotz aller Warnungen aus dem Rest
    der Welt dieses Szenario unverändert umsetzt.

    Europa hat die erste Stufe von Sanktionen in Kraft ge-
    setzt. Weitere werden folgen, wenn Russland nicht auf
    Absetzung des Referendums hinwirkt. Europa hat diese
    Konfrontation nicht gewollt. Aber Verletzungen des
    Völkerrechts sind nie hinnehmbar, gleich, auf welcher
    Seite sie geschehen. Deshalb müssen wir ihnen Einhalt
    gebieten, aber ausschließlich mit den Mitteln, die seit
    fast 70 Jahren Garant für den Frieden in Europa sind,
    nämlich mit den Mitteln der Demokratie. Es stimmt, was
    Frau Merkel heute Morgen sagte: Militärisches Vorge-
    hen darf keine Option sein.

    Russland muss seine eigene Isolation verhindern,
    muss auf die Gesprächsebene zurückkehren, muss sich
    einer realpolitischen Diskussion stellen und auf das An-
    gebot der EU zur Zusammenarbeit eingehen. Ziel muss
    es sein, eine politische Kultur der Kompromisse zu ent-
    wickeln, die dann auch in der Ukraine die Grundlage für
    einen Dialog schafft, der es ermöglicht, das Abkommen
    vom 21. Februar umzusetzen, das unter anderem rasche
    Neuwahlen vorsieht, damit es zu einer Übergangsregie-
    rung der nationalen Einheit kommen kann.

    Lieber, werter Kollege Gysi, ich will Ihnen in Bezug
    auf die Vertreter der Swoboda-Partei durchaus recht ge-
    ben; sie haben auch nach meinem Empfinden in der Re-
    gierung nichts zu suchen. Aber auch deshalb will ich
    schnelle Parlamentsneuwahlen in der Ukraine: damit die
    Menschen, die den Protest auf dem Maidan so vorbild-
    lich friedlich begonnen haben, die Chance der Korrektur
    nutzen können. Ich frage Sie und Ihre Fraktion dann aber
    auch, wie man mit dieser Situation die völkerrechtswid-
    rige Annexion der Krim durch Russland rechtfertigen
    kann. Ihre oft kruden Diskussionen der letzten Wochen,
    Ihre Reminiszenzen an altes Blockdenken und Ihre Ni-
    belungentreue zu alten Freunden machen es mir und vie-
    len in diesem Haus oftmals hinreichend schwer, Sie ernst
    zu nehmen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist nicht wahr! Wir haben uns davon ausdrücklich distanziert!)


    In den Dialog in der Ukraine müssen alle Bevölke-
    rungsgruppen einbezogen werden, auch die russisch-
    stämmigen. Es bedarf dringend der Bildung einer inter-
    nationalen Kontaktgruppe. Dabei kann und muss
    Deutschland eine wichtige Rolle als aktiver Vermittler
    spielen.