(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1193
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
van Aken, Jan DIE LINKE 19.02.2014
Alpers, Agnes DIE LINKE 19.02.2014
Barthle, Norbert CDU/CSU 19.02.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 19.02.2014
Dr. Brantner, Franziska BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.02.2014
Dr. Braun,Helge CDU/CSU 19.02.2014
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19.02.2014
Gabriel, Sigmar SPD 19.02.2014
Heller, Uda CDU/CSU 19.02.2014
Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.02.2014
Dr. Lauterbach, Karl SPD 19.02.2014
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.02.2014
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 19.02.2014
Dr. Malecha-Nissen,
Birgit
SPD 19.02.2014
Nahles, Andrea SPD 19.02.2014
Rüthrich, Susann SPD 19.02.2014
Schlecht, Michael DIE LINKE 19.02.2014
Dr. Schlegel, Dorothee SPD 19.02.2014
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 19.02.2014
Schmidt (Wetzlar),
Dagmar
SPD 19.02.2014
Dr. Steinmeier, Frank-
Walter
SPD 19.02.2014
Stritzl, Thomas CDU/CSU 19.02.2014
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.02.2014
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/527, Frage 3):
Welche Gespräche haben in den letzten drei Monaten zwi-
schen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder anderen
Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern von Herstel-
lern gentechnisch veränderter Pflanzen – DuPont Pioneer,
Bayer, BASF, KWS, Monsanto etc. – sowie Vertretern von
Verbänden oder Organisationen, welche als Interessenvertre-
tungen für die Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentech-
nik fungieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in
der Europäischen Union inklusive der Frage anstehender An-
bauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen stattge-
funden, und inwieweit war auch ein Meinungsaustausch über
die Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie
1507 Teil dieser Gespräche?
Soweit wir aus unseren Unterlagen ermitteln konnten,
haben in den letzten drei Monaten zwischen der Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel und anderen betroffenen
Mitgliedern der Bundesregierung keine Gespräche mit
„Vertretern von Herstellern gentechnisch veränderter
Pflanzen – DuPont-Pioneer, Bayer, BASF, KWS, Mon-
santo etc. – sowie Vertretern von Verbänden oder Orga-
nisationen, welche als Interessenvertretungen für die
Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentechnik fun-
gieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in der
EU inklusive der Frage anstehender Anbauzulassungen
für gentechnisch veränderte Pflanzen“ stattgefunden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/527, Frage 4):
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Aussagen des kanadischen Agrarministers Gerry Ritz inhalt-
lich korrekt wiedergegeben, wonach er vom Bundesminister
für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans-Peter Friedrich,
sowohl Unterstützung hinsichtlich des Ziels einer Revision
und Lockerung („to revise and loosen rules“) von EU-Regeln
für gentechnisch veränderte Lebensmittel erhalten als auch
Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich zugesagt habe, sich
für ein „besseres“ System zur Zulassung von GVO, gentech-
nisch veränderten Organismen, (in der Europäischen Union)
einzusetzen, die in anderen Ländern mit wissenschaftsbasier-
ten Risikobewertungsverfahren zugelassen sind (vergleiche
www.producer.com/2014/01/some-eu-states-steadfast-on-gmos),
und wenn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich sich in
dieser oder ähnlicher Weise geäußert hat, wie ist das darin
zum Ausdruck kommende Ziel einer Lockerung von EU-
Standards bei Zulassungsverfahren für GVO vereinbar mit der
Aussage von Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich: „Ein
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA darf
nicht dazu führen, dass die hohen deutschen und europäischen
Standards für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln
aufgegeben werden“ (vergleiche Spiegel Online vom 3. Februar
2014, www.spiegel.de/politik/deutschland/grosse-koalition-
minister-warnen-vor-freihandelsabkommen-a-950444.html)?
Anlagen
1194 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
(A) (C)
(D)(B)
Die in dem Artikel wiedergegebenen Äußerungen
treffen nicht zu. Bundesminister a. D. Dr. Friedrich hat
gegenüber Minister Ritz auf die Position zu GVO im
Koalitionsvertrag hingewiesen und verdeutlicht, dass an
der Nulltoleranz bei Lebensmitteln festgehalten wird.
Angesprochen wurde darüber hinaus die Entwicklung
von harmonisierten Testmethoden.
Die hohen deutschen und europäischen Standards für
die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln sind für
Bundesminister a. D. Dr. Friedrich im Rahmen der Ge-
spräche über ein Freihandelsabkommen EU-USA nicht
verhandelbar.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 6):
Fand Ende Januar 2014 eine Sitzung des Rüstungsboards
im Bundesministerium der Verteidigung statt, und, wenn nein,
für wann ist diese Sitzung angedacht?
Ende Januar 2014 fand keine Sitzung des Rüstungs-
boards statt. Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen
hat die Sitzung des Rüstungsboards für den 19. Februar
2014, also für heute, angesetzt.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
(Drucksache 18/527, Frage 10):
In welchen Gebieten werden die von der Bundeswehr an-
geschafften drei Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungs-
systeme, MoGeFA, der Plath GmbH (vergleiche Bundeswehr-
Journal vom 10. Februar 2014, www.bundeswehr-journal.de/
2014/mobile-fernmeldeaufklaerung-in-krisengebieten) einge-
setzt, und unter welchen Voraussetzungen werden die in den
betroffenen Frequenzbereichen vollständig und auch ver-
dachtsunabhängig erfassten elektromagnetischen Aussendun-
gen bzw. Funk- und Telekommunikationsdaten erhoben, aus-
gewertet und an nichtdeutsches Militär bzw. nichtdeutsche
Nachrichtendienste weitergegeben?
Übungsvorhaben mit unbemannten Luftfahrzeugen
finden grundsätzlich bundesweit auf Truppenübungs-
plätzen und in den dazugehörigen Flugbeschränkungsge-
bieten statt.
Dazu zählen neben dem Truppenübungsplatz Altmark
in Sachen-Anhalt mit dem Flugbeschränkungsgebiet
ED-R 74, in dem das in der Fragestellung angesprochene
unbemannte Luftfahrzeug gestartet ist, in den angrenzen-
den Bundesländern die Truppenübungsplätze Munster/
Bergen in Niedersachsen mit den Flugbeschränkungsge-
bieten, ED-R 31 und ED-R 32, der Truppenübungsplatz
Oberlausitz in Sachsen mit dem Flugbeschränkungsge-
biet ED-R 76 und der Standortübungsplatz Ohrdruf in
Thüringen mit dem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 95.
Für das Jahr 2014 sind mit heutigem Planungsstand
bundesweit 128 Übungswochen, von denen 18 bereits
durchgeführt wurden, geplant. Davon entfallen 47 ge-
plante Übungswochen auf die Truppenübungsplätze
Munster/Bergen, 12 Übungswochen auf den Truppen-
übungsplatz Oberlausitz und 8 Übungswochen auf den
Standortübungsplatz Ohrdruf. Für den Truppenübungs-
platz Altmark in Sachen-Anhalt sind 20 Übungswochen
vorgesehen.
Inwieweit und in welchem Umfang unbemannte Luft-
fahrzeuge in den Übungswochen tatsächlich eingesetzt
werden sollen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
konkretisiert werden, da die Planung und die Durchfüh-
rung von Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugen den
übenden Einheiten obliegt.
Vorkommnisse mit Luftfahrzeugen werden gemäß
Zentraler Dienstvorschrift 19/6 „Die Behandlung von
Unfällen und Zwischenfällen mit militärischen Luftfahr-
zeugen“ als Unfälle, schwere Zwischenfälle oder Zwi-
schenfälle eingestuft. Unfälle und schwere Zwischenfälle
werden nach ihrem Eintrittsort und der Luftfahrzeugart
unterschieden, Zwischenfälle nach ihrer Bedeutung für
die Flugsicherheit.
Im Betrachtungszeitraum von 2011 bis 2014 gab es
zwei Unfälle innerhalb der Truppenübungsplätze Spat-
zenhausen und Hammelburg mit dem unbemannten
Luftfahrzeug LUNA. Schwere Zwischenfälle innerhalb
Deutschlands gab es im Betrachtungszeitraum nicht.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
(Drucksache 18/527, Frage 11):
Welche konkreten im Entwicklungsvertrag für das Spio-
nagemodul ISIS, Integriertes SIGINT-System, geschuldeten
Leistungen waren vom Leistungserbringer „nachzuerfüllen“
(Bundestagsdrucksachen 18/340 und 18/389), und inwiefern
war in den zahlreichen Gesprächen und sonstigen Kontakten
der Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung
und Vertretern der Firma EADS, deren Tochter- und Beteili-
gungsfirmen, in denen nach Angaben der Bundesregierung
„ergebnisoffen“ über das ISIS diskutiert wurde (Bundestags-
drucksache 18/389), auch von der Möglichkeit die Rede, dass
trotz der durch den damaligen Bundesminister der Verteidi-
gung, Dr. Thomas de Mazière, eigentlich endgültig verfügten
„Reißleine“ auch die Drohne Euro Hawk als Träger des ISIS
in Betracht käme, oder wurde diese Möglichkeit sogar nie aus
den Augen verloren?
Der Bericht des Bundesamtes für Ausrüstung, Infor-
mationstechnik und Nutzung zur Auswertung der Nach-
weisakte ist am 11. Februar 2014 dem Bundesministe-
rium der Verteidigung übermittelt worden.
Die Nachweisakte ISIS ist als „Verschlusssache
GEHEIM“ eingestuft, sodass eine konkrete Benennung
der aus dem Entwicklungsvertrag geschuldeten Leistun-
gen an dieser Stelle nicht möglich ist, da insofern Rück-
schlüsse auf die Leistungsparameter des Aufklärungs-
systems möglich wären.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1195
(A) (C)
(D)(B)
Die Leitungsebene des Bundesministeriums der Ver-
teidigung kommuniziert in unregelmäßigen Abständen
bei unterschiedlichen Anlässen mit Vertretern der Indus-
trie. Zu diesen Anlässen werden aktuelle Themen – unter
anderem auch Optionen zur Weiterverwendung von ISIS –
ergebnisoffen diskutiert. Über Inhalte und Ergebnisse
werden in der Regel keine umfänglichen Aufzeichnun-
gen angefertigt.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527,
Frage 16):
Wie viele Zwischenlagergenehmigungsverfahren sind der-
zeit beim Bundesamt für Strahlenschutz anhängig – bitte nach
Bundesländern differenzieren –, und wie viele Behälter- bzw.
Behältertypzulassungsanträge sind dort derzeit anhängig –
bitte möglichst auch thematisch differenzieren (vergleiche
hierzu die zusammenfassende Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 nach den derar-
tigen anhängigen Antragsverfahren, aus der sich diese Zahl
noch nicht ergibt)?
Die Anzahl der Genehmigungsverfahren zur Aufbewah-
rung von bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Ab-
fällen aus der Wiederaufarbeitung nach § 6 Atomgesetz
durch das Bundesamt für Strahlenschutz aufgeschlüsselt
nach dem jeweiligen Bundesland sind wie folgt: Baden-
Württemberg: 11, Bayern: 7, Hessen: 5, Mecklenburg-
Vorpommern: 1, Niedersachsen: 8, Nordrhein-Westfa-
len: 5, Schleswig-Holstein: 8, Summe: 45.
Laut Antragstellern sind neben den laufenden Geneh-
migungsverfahren an vielen Standorten auch Verfahren
zur Inventarerweiterung der Behälter geplant. Für den
Behältertyp Castor V/19 werden die Verfahren „Sonder-
brennstäbe in Köchern im Castor V/19“ und „Inventar-
erweiterung Castor V/19“ an den Standorten Biblis und
Neckarwestheim zunächst als Pilotverfahren betrieben.
Je nach Bedarf der Betreiber erfolgt später eine entspre-
chende Antragstellung für andere Standorte. Auch für
den Behältertyp V/52 sind entsprechende Verfahren zur
Inventarerweiterung absehbar. Weiterhin ist anzumerken,
dass Verfahren zur „Inventarerweiterung“ – zum Beispiel
Brennstoffzusammensetzung, Brennelementtyp – kom-
plexe Genehmigungssachverhalte mit jeweils mehreren
Antragsgegenständen beinhalten.
Für Behälter, die in deutschen Zwischenlagern einge-
setzt werden sollen, sind Anträge für zwei Behältertypen
anhängig, und zwar: D/4372/B(U)F-96, Castor V/19, bis zu
19 Druckwasserreaktor-Brennelemente, Köcher für Son-
derbrennstäbe, Teilbeladungen, und D/4373/B(U)F-96,
Castor V/52, bis zu 52 Siedewasserreaktor-Brennele-
mente.
Im Folgenden sind die Verfahren für jedes Bundes-
land nach Standort und Thema aufgeführt:
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Standort An-zahl Thema
SZL Neckar-
westheim
5 Aufrüstung Krananlagen
Schutz gegen SEWD
Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung Castor V/19
Aufbewahrung KWO-Brenn-
elemente
SZL Philipps-
burg
5 Modifikation Castor V/19
Modifikation Castor V/52
Aufrüstung Krananlagen
Schutz gegen SEWD
Behälter TN 24 E
SZL Obrig-
heim
1 Aufbewahrung der KWO-
Brennelemente
Gesamt 11
Standort An-zahl Thema
SZL Grafen-
rheinfeld
2 Schutz gegen SEWD
Behälter TN 24 E
SZL Isar 3 Schutz gegen SEWD
Modifikation Castor V/52
Behälter TN 24 E
SZL Gund-
remmingen
2 Aufrüstung Krananlagen
Modifikation Castor V/52
Gesamt 7
Standort An-zahl Thema
SZL Biblis 5 Gemischte Lagerung radio-
aktive Abfälle
Schutz gegen SEWD
Modifikation Castor V/19
Aufrüstung Krananlagen
Sonderbrennstäbe in Köchern
Castor V/19
Gesamt 5
1196 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
(A) (C)
(D)(B)
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Standort An-zahl Thema
Zwischenla-
ger Nord
1 Schutz gegen SEWD
Gesamt 1
Standort An-zahl Thema
SZL Grohnde 2 Schutz gegen SEWD
Behälter TN 24 E
SZL Unter-
weser
2 Schutz gegen SEWD
Behälter TN 24 E
SZL Lingen 2 Modifikation Castor V/19
Schutz gegen SEWD
TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radio-
aktive Abfälle
Schutz gegen SEWD
CSDB-Abfälle aus Frankreich
(es werden nur die standortun-
abhängigen Prüfungen fortge-
setzt)
HAW-Abfälle aus Großbritan-
nien (es werden nur die stand-
ortunabhängigen Prüfungen
fortgesetzt)
Gesamt 8
Standort An-zahl Thema
TBL Ahaus 4 Schutz gegen SEWD
Aufrüstung Krananlage
Behälter MTR 3
Behältertyp TGC 27 für die
Aufbewahrung von hochdruck-
kompaktierten Abfällen aus der
Wiederaufarbeitung in Frank-
reich
AVR-Behäl-
terlager
1 Weitere Aufbewahrungs-
genehmigung für drei Jahre
Gesamt 5
Schleswig-Holstein
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 18
und 19):
Welche Fluggesellschaften aus sogenannten Drittstaaten
– USA, Russland, China und Indien – sind ihren Abgabever-
pflichtungen für CO2-Zertifikate im europäischen Emissions-
handelssystem – bezogen auf die Emissionen ihrer innereuropä-
ischen Flüge im Jahr 2012 – nicht fristgerecht nachgekommen?
Hat die Bundesregierung bereits Zahlungsbescheide an die
Betreiber, die ihren Abgabepflichten nicht nachgekommen
sind, versandt, bzw. plant die Bundesregierung, dies fristge-
mäß vor dem 29. April 2014 zu tun?
Zu Frage 18:
Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der von
Deutschland verwalteten gewerblichen Luftfahrzeugbe-
treiber aus Drittstaaten, die ihrer Abgabeverpflichtung
für Emissionshandelszertifikate im Jahr 2012 für ihre in-
nereuropäischen Flüge nicht fristgerecht nachgekommen
sind: Ägypten: 1, China: 2, Moldawien: 1, Russland: 3,
Schweiz: 1 und USA: 1.
Zu Frage 19:
Bereits im vergangenen Jahr – Juli 2013 – haben
Luftverkehrsbetreiber, die ihre Berichts- und/oder Abga-
bepflichten für das Jahr 2012 nicht erfüllt haben, im
Rahmen des formellen Sanktionsverfahrens nach § 30
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG, ein An-
hörungsschreiben erhalten. Die Zahlungsbescheide wer-
den zurzeit von der Deutschen Emissionshandelsstelle,
DEHSt, im Umweltbundesamt, UBA, vorbereitet. Sie
wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an die säumi-
gen Luftverkehrsbetreiber verschickt. Die DEHSt ist
nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz zur
fristgerechten Versendung der Zahlungsbescheide vor
dem 29. April 2014 verpflichtet und wird dieser Ver-
Standort An-zahl Thema
SZL Bruns-
büttel
3 Aufrüstung Krananlage
Modifikation Castor V/52
Schutz gegen SEWD
SZL Krümmel 3 Aufrüstung Krananlage
Modifikation Castor V/52
Schutz gegen SEWD
SZL Brokdorf 2 Schutz gegen SEWD
Behälter TN 24 E
Gesamt 8
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1197
(A) (C)
(D)(B)
pflichtung im Rahmen des EU-einheitlich abgestimmten
Verfahrens nachkommen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/527, Frage 20):
Welche politischen Initiativen und entwicklungspoliti-
schen Vorhaben gedenkt die neue Bundesregierung voranzu-
bringen, um zum Beispiel die unzureichende Wasserversor-
gung in der unter israelischer, militärischer Verwaltung
stehenden C-Zone der palästinensischen Gebiete zu verbes-
sern (Meldung der Nachrichtenagentur AFP vom 13. Februar
2014)?
Die große Bedeutung der sogenannten C-Gebiete in
den palästinensischen Gebieten ist der Bundesregierung
bewusst. Diese stellen flächenmäßig den Hauptteil eines
künftigen palästinensischen Staates dar.
Das Ziel des deutschen Engagements ist eine umfas-
sende Entwicklungsperspektive für alle Teile der palästi-
nensischen Gebiete und die dort lebenden Palästinenser.
Die Bundesregierung verfolgt die Lage in den C-Gebie-
ten des Westjordanlands deswegen sehr aufmerksam. Sie
war maßgeblich am Zustandekommen der Schlussfolge-
rungen des Rats für Außenbeziehungen vom 14. Mai
2012 beteiligt, welche die C-Gebiete erstmals detailliert
in den politischen Fokus stellten.
Die Bundesregierung fordert gemeinsam mit der EU
und weiteren internationalen Partnern eine deutliche Be-
schleunigung der Genehmigungsverfahren für Entwick-
lungsprojekte in den C-Gebieten des Westjordanlands,
den Stopp des Abrisses von Infrastruktur sowie eine Ver-
stetigung, Beschleunigung und Verbesserung der Plan-
verfahren in den C-Gebieten. Diese Planverfahren müs-
sen auch die Planung der Wasserversorgung für die in
den C-Gebieten lebenden Menschen umfassen. Dafür
setzt sich die Bundesregierung ein.
Anlage 10
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen des
Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 21
und 22):
Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesre-
gierung eine Neubesetzung bzw. Nichtbesetzung des Wissen-
schaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf die Vor-
bereitungen des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem
geschlossenen Rücktritt des international hochrangig besetz-
ten Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau
gezogen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
als mitfinanzierende Zuwendungsgeberin im Stiftungsrat er-
griffen, um den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Bau-
haus Dessau neu zu besetzen?
Zu Frage 21:
Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissen-
schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stif-
tungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und
künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungs-
aufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubilä-
ums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stiftung
Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus-Einrich-
tungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – haben
sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg, Brandenburg
und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Verbund 2019 zu-
sammengeschlossen. Der Bauhaus-Verbund 2019 will
mit den drei sammlungsführenden Einrichtungen in
Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum vorbereiten,
deren museale Infrastruktur stärken und das reichhaltige
Bauhaus-Erbe national und international noch stärker er-
forschen und vermitteln. In diesem Bauhaus-Verbund
wird kontinuierlich die Vorbereitung in verschiedenen
Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene weitergetrie-
ben. Außerdem besteht auch auf Landesebene in Sach-
sen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der Akti-
vitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und
Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vor-
bereitung des Bauhaus-Jubiläums.
Der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus
Dessau wird nach der Neuberufung der Mitglieder im
Laufe des Jahres 2014 die Möglichkeit haben, sich mit
den Vorbereitungen des 100-jährigen Bauhaus-Jubilä-
ums zu beschäftigen.
Zu Frage 22:
Die Stiftung Bauhaus Dessau ist eine öffentlich-recht-
liche Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt und untersteht
der Rechtsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt. Der
Bund ist im siebenköpfigen Stiftungsrat vertreten. Der
Bund geht davon aus, dass die Neuberufung des Wissen-
schaftlichen Beirats in Abstimmung mit dem neu zu be-
rufenden Direktor bzw. der neu zu berufenden Direkto-
rin erfolgen sollte. Er hat daher in der Folge des
Rücktritts des Wissenschaftlichen Beirats aufgrund der
Neuausschreibung der Stelle des Direktors der Stiftung
Bauhaus Dessau darauf gedrängt, möglichst zügig zu ei-
ner Entscheidung hinsichtlich der Wiederbesetzung der
Stelle des Direktors/der Direktorin der Stiftung Bauhaus
Dessau zu gelangen. Von einer Berufung ist im März
dieses Jahres auszugehen, sodass die Arbeiten zur Wie-
derberufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar
danach in Angriff genommen werden können.
Anlage 11
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen der
Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/527, Fragen 23 und 24):
Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung der ge-
schlossene Rücktritt des international hochrangig besetzten
Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf
die planmäßige Umsetzung der Konzeption des 100-jährigen
Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
Zeitplan und das Verfahren zur Neubesetzung des Wissen-
schaftlichen Beirats?
1198 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 23:
Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissen-
schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stif-
tungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und
künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungs-
aufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubi-
läums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stif-
tung Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus-
Einrichtungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin
– haben sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg,
Brandenburg und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Ver-
bund 2019 zusammengeschlossen. Der Bauhaus-Ver-
bund 2019 will mit den drei sammlungsführenden Ein-
richtungen in Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum
vorbereiten, deren museale Infrastruktur stärken und das
reichhaltige Bauhaus-Erbe national und international
noch stärker erforschen und vermitteln. In diesem Bau-
haus-Verbund wird kontinuierlich die Vorbereitung in
verschiedenen Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene
weitergetrieben. Außerdem besteht auf Landesebene in
Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der
Aktivitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und
Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vor-
bereitung des Bauhaus-Jubiläums.
Die Gestaltung des Bauhaus-Jubiläums 2019 befindet
sich derzeit noch in der Erarbeitung des Bauhaus-Ver-
bundes. Dabei kommt der Stiftung Bauhaus Dessau und
dessen Wissenschaftlichem Beirat eine zwar wichtige,
aber nicht allein verantwortliche Bedeutung zu. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Wissen-
schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau, der in
der Regel einmal im Jahr zusammentritt, nach der Neu-
berufung der Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 mit
der Konzeption des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums be-
schäftigen wird.
Zu Frage 24:
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats wer-
den gemäß § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung auf Vorschlag
des Stiftungsrates vom Kultusminister des Landes Sach-
sen-Anhalt für fünf Jahre berufen. Der Vorstand, also die
Direktorin/der Direktor, kann dem Stiftungsrat gemäß
§ 8 Abs. 7 der Stiftungssatzung Vorschläge zur Beset-
zung unterbreiten. Der Stiftungsrat wird erst nach Ab-
schluss des laufenden Auswahlverfahrens für die Stelle
der Direktorin bzw. des Direktors Vorschläge für die
Wiederbesetzung des Wissenschaftlichen Beirates vorle-
gen, damit die Vorschläge der neuen Direktorin/des
neuen Direktors Berücksichtigung finden können. Da
die Entscheidung über die Berufung des Direktors bzw.
der Direktorin noch im März fallen soll, geht die Bun-
desregierung davon aus, dass die Arbeiten zur Wiederbe-
rufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar im
Anschluss daran begonnen werden können.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 25):
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die sogenannte
Thüringer Strombrücke bis zur Abschaltung des Atomkraft-
werks Grafenrheinfeld im Jahr 2015 in Betrieb sein wird, und
welche alternativen Szenarien – bitte einzeln aufschlüsseln –
prüft die Bundesregierung für den Fall, dass dies nicht der
Fall sein wird, vor dem Hintergrund der Aussagen des Vize-
präsidenten der Bundesnetzagentur, Peter Franke, die Bundes-
netzagentur habe „schon diverse Möglichkeiten durchge-
spielt“ (siehe www.energate-messenger.de/news/index.php?
view=newsItem&id=140610 vom 10. Februar 2014, „Bundes-
netzagentur hat Plan B bei Thüringer Strombrücke“)?
Nach dem Monitoring der Leitungsvorhaben aus dem
Energieleitungsausbaugesetz durch die Bundesnetzagen-
tur rechnen die Übertragungsnetzbetreiber bei der Thü-
ringer Strombrücke bei optimalem Verfahrensverlauf mit
einer Inbetriebnahme 2015. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass auch im Fall einer Verzögerung der Fer-
tigstellung der Thüringer Strombrücke die Versorgungs-
sicherheit im Winter 2015/16 gewährleistet ist. Den Be-
rechnungen der Bundesnetzagentur zur Feststellung des
Reservekraftwerksbedarfs für den Winter 2015/2016 in
Höhe von 4 800 Megawatt lagen Szenarien zugrunde, in
denen die Thüringer Strombrücke als nicht fertiggestellt
angenommen wurde. Aus heutiger Sicht sind bereits
3 585 Megawatt der erforderlichen 4 800 Megawatt auf-
grund bestehender Verträge mit Reservekraftwerken in
Deutschland und im Ausland als gesichert zu betrachten.
Die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetrei-
ber gehen davon aus, dass die fehlenden 1 215 Megawatt
primär aus gesicherter Kraftwerksleistung aus dem Aus-
land auszugleichen sind. Für den unwahrscheinlichen
Fall, dass nicht ausreichend Reservekraftwerksleistung
auf diesem Wege kontrahiert werden kann, empfiehlt die
Bundesnetzagentur alternative Maßnahmen – Engpass-
bewirtschaftung zwischen Deutschland und Österreich,
Zubau von Gasturbinen in Süddeutschland.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 26):
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der
EU-konformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsre-
gelung, BesAR, im Erneuerbare-Energien-Gesetz, und welche
konkreten inhaltlichen Überlegungen gibt es dazu bereits in-
nerhalb der Bundesregierung?
Die Bundesregierung plant, die Novelle des EEG in-
klusive der Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsre-
gelung noch vor der Sommerpause abzuschließen. Sie
befindet sich derzeit in sehr konstruktiven Gesprächen
mit der EU-Kommission. Alle Gesprächspartner streben
an, die Verhandlungen so rechtzeitig abzuschließen, dass
die Ergebnisse in die EEG-Novelle einfließen können.
Wie die Besondere Ausgleichsregelung zukünftig inhalt-
lich ausgestaltet werden kann, hängt unter anderem auch
vom Verlauf dieser Gespräche ab.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 27 und 28):
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1199
(A) (C)
(D)(B)
Wird die Bundesregierung in ihrem jährlichen Monito-
ringbericht zur Energiewende evaluieren, ob das verpflich-
tende EU-Ausbauziel Deutschlands für erneuerbare Energien
eingehalten wird?
In welchen jährlichen Ausbauschritten will die Bundesre-
gierung das Kraft-Wärme-Kopplungsziel in Höhe von 25 Pro-
zent bis zum Jahr 2020 erreichen, und beabsichtigt die Bun-
desregierung im laufenden Jahr eine Novelle des Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetzes?
Zu Frage 27:
Die Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-
Richtlinie) gibt für das Jahr 2020 einen Anteil erneuer-
barer Energien von 20 Prozent am Endenergieverbrauch
der Europäischen Union verbindlich vor. Für Deutsch-
land ist ein nationales Ziel von 18 Prozent vorgegeben.
Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor,
den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendener-
gieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18 Prozent zu erhö-
hen.
Die jährlichen Monitoring-Berichte „Energie der Zu-
kunft“ dienen der Bundesregierung dazu, die Ziele des
Energiekonzepts mit Blick auf eine sichere, wirtschaftli-
che und umweltverträgliche Energieversorgung zu über-
prüfen. Der Berichtszeitraum ist das jeweils zurücklie-
gende Kalenderjahr. Die Monitoring-Berichte enthalten
auch Aussagen über die Entwicklung des Anteils der er-
neuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch.
Im Jahr 2012 betrug der Anteil erneuerbarer Energien
am Bruttoendenergieverbrauch 12,4 Prozent.
Zu Frage 28:
Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung haben sich
die die Bundesregierung tragenden Parteien zum Ziel der
Steigerung des KWK-Stromanteils von derzeit rund
16 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2020 bekannt. Weitere
Zwischenschritte auf dem Weg zu diesem Ziel sind nicht
vorgesehen. Aktuell wird im Auftrag des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Energie eine umfassende
KWK-Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse durchge-
führt. Diese Analyse wird mit einer Evaluierung des
KWK-Gesetzes verbunden. Ergebnisse dieser Studie
werden im Herbst 2014 vorliegen. Ob und wieweit eine
Novellierung des KWK-Gesetzes erfolgen soll, ist mit
Blick auf das bekräftigte 25-Prozent-Ziel dann insbeson-
dere im Lichte der Ergebnisse dieser Studie zu entschei-
den.
Anlage 15
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/527, Frage 29):
Welche internationalen Partnerschaften plant die Bundes-
regierung wie konkret auszugestalten, damit sie zu einem Ge-
lingen der Energiewende in unserem eigenen Land beitragen,
wie vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz ange-
kündigt – Inhalte, Partnerländer, Energieträger, Zeitrahmen?
Ihre Frage nach neuen internationalen Partnerschaften
als Beitrag zum Gelingen der Energiewende bezieht sich
auf eine Rede des Bundesministers des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, die er bei der Veranstaltung
der Mercator-Stiftung zum „Klimawandel als Herausfor-
derung internationaler Politik“ am 31. Januar 2014 in
München gehalten hat.
Mit neuen Partnerschaften sind dabei nicht neue For-
mate im institutionellen Sinn gemeint. Vielmehr geht es
darum, bestehende Instrumente unter dem Markenzei-
chen Energiewende noch stärker auf einen energie- und
umweltpolitischen Erfahrungsaustausch hin auszurich-
ten. Dies soll einen Beitrag zur Erreichung der energie-
und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im In-
land – Stichwort Umsetzung der Energiewende – und in-
ternational – etwa mit Blick auf die Verhandlungen über
ein internationales Klimaabkommen – leisten.
Anlage 16
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 30):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ab-
brecherquote unter den auszubildenden somalischen Streit-
kräften, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über deren Verbleib und die Gründe für einen frühzeitigen
Abbruch der Ausbildung?
Bis Ende 2013 hat die Ausbildungs- und Beratungs-
mission der Europäischen Union für Somalia, EUTM
Somalia, circa 3 600 somalische Soldaten in Bihanga in
der Republik Uganda ausgebildet. Diese Kräfte gelten
als überdurchschnittlich zuverlässig und schlagkräftig
und haben sich an der Seite der Mission der Afrikani-
schen Union in Somalia, AMISOM, bereits im Kampf
gegen die radikalislamistischen al-Shabaab bewährt. Sie
bilden das Rückgrat der neuen somalischen Streitkräfte.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur
Abbrecherquote über den Ausbildungszeitraum bis zur
Schließung des Lagers in der Republik Uganda vor. Der
letzte Halbjahresbericht der Mission vom 27. September
2013 erwähnt Abbrecher nicht und spricht im Gegenteil
von einer allgemein hohen Motivation der somalischen
Soldaten. Hiervon unabhängig ist jedoch bekannt, dass
die somalische Seite in wenigen Einzelfällen aus diszi-
plinarischen Gründen Rückführungen durchgeführt hat.
Über den Verbleib ehemaliger somalischer Soldaten
nach einem Abbruch der Ausbildung liegen der Bundes-
regierung keine Informationen vor. Der Verbleib somali-
scher Soldaten nach abgeschlossener Ausbildung durch
EUTM liegt in der Verantwortung der somalischen Re-
gierung.
1200 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/527, Frage 36):
Sieht die Bundesregierung nach dem Abtransport der syri-
schen Chemiewaffen die Gefahr einer US-militärischen Inter-
vention in Syrien für gebannt oder für erhöht?
Die Bundesregierung setzt sich weiter intensiv für
eine politische Lösung des Konflikts in Syrien durch Ge-
spräche zwischen den Parteien ein. Sie hat daher von
Anfang an die von den Vereinigten Staaten von Amerika
und der Russischen Föderation initiierten Gespräche
zwischen syrischer Regierung und Opposition unter-
stützt. Die Gespräche im Rahmen des Genf-II-Prozesses
haben bisher bedauerlicherweise nicht zu einem greifba-
ren Ergebnis geführt. Dies ändert jedoch nichts daran,
dass die Umsetzung des Genfer Kommuniqués vom
20. Juni 2012, das vom Sicherheitsrat der Vereinten Na-
tionen indossiert wurde und den Weg zu einer friedli-
chen Lösung des Konflikts aufzeigt, weiterhin das Ziel
unserer politischen Bemühungen bleibt.
Die Bundesregierung unterstützt ebenso dezidiert die
vollständige Umsetzung der Verpflichtungen der syri-
schen Regierung für den Abtransport der Chemiewaffen
und der Hilfsstoffe aus Syrien. Dies ist ein wichtiger
Beitrag zu Abrüstung und – dem vermutlich noch langen
Weg zu einer – Stabilisierung in der Region. Syrien hat
jedoch die Frist für den Abtransport weder seiner Che-
miewaffen (31. Dezember 2013) noch der Hilfsstoffe
(5. Februar 2014) eingehalten und bisher nur einen klei-
nen Teil abtransportiert. Die vom VN-Sicherheitsrat ge-
setzte Vernichtungsfrist (30. Juni 2014) ist nur haltbar,
wenn ab jetzt regelmäßig Transporte der Chemiewaffen
stattfinden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 39):
Auf welcher Rechtsgrundlage hat der damalige Bundes-
minister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Oktober 2013
dem Parteivorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, Informatio-
nen aus laufenden Ermittlungen weitergegeben, statt den dafür
zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages zu informieren?
Ob in dem der Frage zugrunde liegenden Fall durch
eine Informationsweitergabe gegen geltendes Recht ver-
stoßen wurde, ist Gegenstand laufender staatsanwaltli-
cher Prüfungen. Zu solchen nimmt die Bundesregierung
grundsätzlich keine Stellung.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 40):
Welches Mitglied der Bundesregierung wusste von den
Vorwürfen gegen den ehemaligen Abgeordneten Sebastian
Edathy – bitte unter Angabe des Datums –, und an wen wur-
den diesbezügliche Informationen – ebenfalls unter Angabe
des Datums – weitergegeben?
Erwägungsvorbemerkung:
Die Beantwortung der Frage würde eine förmliche
Abfrage bei allen Mitgliedern der Bundesregierung er-
fordern. Dies ist in der knappen zur Verfügung stehen-
den Frist nicht möglich. Zur Frage der Erlangung und
Weitergabe diesbezüglicher Informationen haben sich
mehrere Mitglieder der Bundesregierung bereits öffent-
lich erklärt.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 41):
Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Vorlage eines
Nationalen Aktionsplans zu dem von der Bundesregierung in
Aussicht gestellten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland
zur Open Government Initiative, und für wann plant die Bun-
desregierung konkret den Beitritt zur Initiative?
Der Open-Data-Aktionsplan wird veröffentlicht, so-
bald er mit den Ressorts abgestimmt ist. Um die neue
Bundesregierung nicht zu präjudizieren, wurde er zu-
nächst zurückgestellt. Über die Frage des Beitritts zur in-
ternationalen Open Government Partnership, OGP, ist
noch nicht entschieden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/527, Frage 42):
Inwieweit gilt die „Leitlinie für die Zahlung von Prämien
an Trainerinnen und Trainer sowie Servicepersonal erfolgrei-
cher Sportlerinnen und Sportler bei Olympischen und Para-
lympischen Spielen vom 1. Juli 2010“ des Bundesministe-
riums des Innern noch, und welche Gründe gibt es für deren
unterschiedliche Prämierung für Erfolge bei den Olympischen
und den Paralympischen Spielen durch den Bund?
Die Leitlinie für die Zahlung von Prämien an Trainer
sowie Servicepersonal erfolgreicher Sportler bei Olym-
pischen und Paralympischen Spielen vom 1. Juli 2010
des Bundesministeriums des Innern ist anlässlich der
Olympischen Spiele 2012 nur durch die Streichung einer
Fußnote, die sich auf den Wintersport bezog, modifiziert
worden (Leitlinie vom 1. Juli 2012).
Die Gründe für die unterschiedliche Prämierung der
Trainer und Betreuer für Erfolge ihrer Sportler bei den
Olympischen und den Paralympischen Spielen durch
den Bund beruhen auf der Bildung von drei Startklassen
pro Disziplin im paralympischen Wintersport. Beispiels-
weise starten im Wettbewerb Ski alpin, Abfahrt Herren,
die Sehgeschädigten, die Rollstuhlfahrer und die ampu-
tierten Sportler getrennt in einzelnen Klassen. Dadurch
werden in einem Wettbewerb drei Medaillensätze ausge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1201
(A) (C)
(D)(B)
geben statt eines bei den Olympischen Winterspielen.
Die Prämie, die für den olympischen Wettbewerb ge-
zahlt wird, wurde im paralympischen Wettbewerb ent-
sprechend durch drei geteilt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/527, Frage 43):
Inwieweit kann die Bundesregierung den vom Deutschen
Olympischen Sportbund, DOSB, auf der Grundlage einer Stu-
die des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie be-
rechneten Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von
42 Milliarden Euro bestätigen (siehe „42 Milliarden Euro Sa-
nierungsbedarf“, Offenbach-Post vom 22. Januar 2014), und
was plant die Bundesregierung als ihren Beitrag, um diesen
Sanierungsstau innerhalb der 18. Wahlperiode zu reduzieren?
Zunächst ist unzutreffend, dass im Gutachten „Die
wirtschaftliche Bedeutung des Sportstättenbaus und ihr
Anteil an einem zukünftigen Sportsatellitenkonto“ für
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein
Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von 42 Mil-
liarden Euro ausgewiesen wurde.
Der vom Deutschen Olympischen Sportbund, DOSB,
bezifferte Sanierungsbedarf von 42 Milliarden Euro ist
bekannt. Der dort genannte Sanierungsbedarf betrifft im
Wesentlichen den Breitensport und ist damit den Län-
dern und Kommunen zuzuordnen. Eine Bundeszustän-
digkeit besteht nur für den Spitzensport.
Der Sportstättenbau für den Spitzensport ist Teilbe-
reich des Sportförderprogramms der Bundesregierung.
Im Vordergrund der Förderung steht die Deckung des
Sportstättenbedarfs für die olympischen Verbände. Ein
besonderer Sanierungsbedarf für Sportstätten für den
Spitzensport ist nicht erkennbar. Die derzeit in Deutsch-
land vorhandenen Sportstätten für den Spitzensport be-
finden sich vielmehr in einem guten Zustand und werden
den Erwartungen und Anforderungen im Hinblick auf
die Trainings- und Wettkampfbedingungen der einzelnen
Sportarten gerecht. Weder der DOSB noch die Sport-
fachverbände haben in der Vergangenheit dargelegt, dass
Trainingsmaßnahmen aufgrund fehlender oder mangel-
hafter Sportstätten für den Spitzensport nicht oder nur
eingeschränkt durchgeführt werden konnten. Demzu-
folge spricht auch der Koalitionsvertrag für die 18. Wahl-
periode vom Erhalt einer attraktiven, ausgewogenen und
bedarfsorientierten Infrastruktur für den Spitzensport.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/527, Frage 44):
Gegen wie viele Mitglieder früherer Bundesregierungen
wurde bislang wegen Steuervergehen ermittelt, und welche
disziplinarischen Maßnahmen wurden in diesen Fällen seitens
der jeweiligen Bundesregierung getroffen?
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Erkenntnisse über Ermitt-
lungen wegen Steuervergehen gegen Mitglieder früherer
Bundesregierungen liegen nicht vor. Eine entsprechende
Kenntnis würde voraussetzen, dass die Ermittlungs-
behörden der Länder dem Bund über die Einleitung ent-
sprechender Verfahren berichten müssten. Dies ist so
aber generell nicht vorgesehen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Gegen Mitglieder der
Bundesregierung finden keine Disziplinarverfahren statt,
selbst wenn gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungs-
verfahren geführt wird. Dies legt § 8 des Gesetzes über
die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregie-
rung, Bundesministergesetz, ausdrücklich fest.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 18/527, Frage 45):
In wie vielen Fällen haben der Bundeskanzler/die Bundes-
kanzlerin seit dem Jahr 1991 von Fällen Kenntnis erhalten, in
denen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre wegen Steuer-
vergehen belangt wurden, und welche Konsequenzen wurden
jeweils eingeleitet – bitte nach Jahren aufschlüsseln?
Für die Einleitung von Konsequenzen bei etwaigen
strafrechtlichen Vorwürfen wäre nicht der Bundeskanz-
ler bzw. die Bundeskanzlerin zuständig, sondern der je-
weilige Dienstvorgesetzte. In einem solchen Fall könnte
über Einzelheiten der eingeleiteten Konsequenzen schon
aufgrund des Personalaktengeheimnisses keine Auskunft
erteilt werden.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 46):
Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung der Vor-
schlag, bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren die
Anerkennung von Arbeitslosigkeit dergestalt zu begrenzen,
nur Zeiten vor dem Stichtag 1. Januar 2014 zu berücksichti-
gen, so ausgestaltet werden, dass er mit dem allgemeinen
Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes im Ein-
klang steht?
Die abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren soll die
Leistungen derjenigen anerkennen, die die gesetzliche
Rentenversicherung durch ihre Leistungen und jahrzehn-
telange Beitragszahlung gestützt haben. Die Anerken-
nung vorübergehender Zeiten der Arbeitslosigkeit für
die Wartezeit auf die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren
soll keine Fehlanreize zur Frühverrentung setzen. Des-
halb prüft die Bundesregierung Regelungen, die derar-
tige Nebenwirkungen verhindern können. Diese Prüfung
ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu gehört auch deren
Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht.
1202 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
(A) (C)
(B)
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 47):
Wann wird die Bundesregierung für Kinder mit Behinde-
rungen, die an Regelschulen unterrichtet werden, die notwen-
dige Betreuung am Nachmittag finanzieren und die Aufnahme
der Hortassistenz in den Katalog der privilegierten Leistungen
des § 92 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vor
dem Hintergrund veranlassen, dass sie die UN-Konvention für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen
hat?
Die Bundesregierung wird das Anliegen, weitere
Leistungen der Eingliederungshilfe bedürftigkeitsunab-
hängig – unabhängig von Einkommen und Vermögen –
auszugestalten, im Zusammenhang mit der Schaffung ei-
nes Bundesteilhabegesetzes – Reform der Eingliederungs-
hilfe für Menschen mit Behinderungen – prüfen.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
(Drucksache 18/527, Frage 48):
Welche Umstände oder Fakten bringen die Bundesregierung
zu der Aussage in ihrer Antwort vom 11. Februar 2014 auf
meine schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/528
zum Thema Mütterrente und Auffüllbetrag unter Beachtung
Offsetdruc
sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K
des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005,
Az.: 13 RJ 17/04 R, dass „die Rentenversicherungsträger die-
sem Urteil von Amts wegen folgen“ und dass sich deshalb
„die Frage der Notwendigkeit besonderer Anträge nicht
stelle“, während in der Antwort der Bundesregierung vom
5. September 2008 auf die schriftliche Frage 42 von
Dr. Martina Bunge (Bundestagsdrucksache 16/10199) der
Weg zur Umsetzung des Urteils darin gesehen wurde, „dass
die Betroffenen einen Antrag auf Neufeststellung der Rente
stellen können“ – eine Aussage, auf die auch in den späteren
Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke
auf Bundestagsdrucksachen 16/11317 und 17/9118 immer Be-
zug genommen wurde?
Die in der Fragestellung zitierten Antworten der Bun-
desregierung beziehen sich auf unterschiedliche Fall-
gestaltungen. In der Antwort aus dem Jahr 2008 ging es
darum, ob eine aus Sicht des BSG fehlerhafte Rechtsan-
wendung von Amts wegen in jedem Einzelfall, also auch
bei denjenigen, die nicht den Rechtsweg beschritten ha-
ben, korrigiert wird oder nur auf Antrag. Die Antwort
der Bundesregierung vom 11. Februar 2014 auf die
Frage zur Mütterrente und zur Behandlung des Auffüll-
betrages unter Beachtung des Urteils des Bundessozial-
gerichts vom 20. Juli 2005 bezieht sich hingegen auf die
Frage, ob in Zukunft diese beschriebene BSG-Recht-
sprechung von den Rentenversicherungsträgern beachtet
wird. Da dies der Fall ist, stellt sich bei der künftigen
Umsetzung der mit dem RV-Leistungsverbesserungs-
gesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen bei der
Anrechnung von Kindererziehungszeiten das Problem
der Antragstellung nicht. Diese Verfahrensweise ist im
Übrigen auch von der DRV Bund bestätigt worden.
ö
(D)
kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
ln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
22
16. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum Umgang mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy
Anlagen