(D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1193
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        (D)
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        van Aken, Jan DIE LINKE 19.02.2014
        Alpers, Agnes DIE LINKE 19.02.2014
        Barthle, Norbert CDU/CSU 19.02.2014
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 19.02.2014
        Dr. Brantner, Franziska BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.02.2014
        Dr. Braun,Helge CDU/CSU 19.02.2014
        Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19.02.2014
        Gabriel, Sigmar SPD 19.02.2014
        Heller, Uda CDU/CSU 19.02.2014
        Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.02.2014
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 19.02.2014
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.02.2014
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 19.02.2014
        Dr. Malecha-Nissen,
        Birgit
        SPD 19.02.2014
        Nahles, Andrea SPD 19.02.2014
        Rüthrich, Susann SPD 19.02.2014
        Schlecht, Michael DIE LINKE 19.02.2014
        Dr. Schlegel, Dorothee SPD 19.02.2014
        Schmidt (Fürth),
        Christian
        CDU/CSU 19.02.2014
        Schmidt (Wetzlar),
        Dagmar
        SPD 19.02.2014
        Dr. Steinmeier, Frank-
        Walter
        SPD 19.02.2014
        Stritzl, Thomas CDU/CSU 19.02.2014
        Walter-Rosenheimer,
        Beate
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.02.2014
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/527, Frage 3):
        Welche Gespräche haben in den letzten drei Monaten zwi-
        schen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder anderen
        Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern von Herstel-
        lern gentechnisch veränderter Pflanzen – DuPont Pioneer,
        Bayer, BASF, KWS, Monsanto etc. – sowie Vertretern von
        Verbänden oder Organisationen, welche als Interessenvertre-
        tungen für die Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentech-
        nik fungieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in
        der Europäischen Union inklusive der Frage anstehender An-
        bauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen stattge-
        funden, und inwieweit war auch ein Meinungsaustausch über
        die Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie
        1507 Teil dieser Gespräche?
        Soweit wir aus unseren Unterlagen ermitteln konnten,
        haben in den letzten drei Monaten zwischen der Bundes-
        kanzlerin Dr. Angela Merkel und anderen betroffenen
        Mitgliedern der Bundesregierung keine Gespräche mit
        „Vertretern von Herstellern gentechnisch veränderter
        Pflanzen – DuPont-Pioneer, Bayer, BASF, KWS, Mon-
        santo etc. – sowie Vertretern von Verbänden oder Orga-
        nisationen, welche als Interessenvertretungen für die
        Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentechnik fun-
        gieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in der
        EU inklusive der Frage anstehender Anbauzulassungen
        für gentechnisch veränderte Pflanzen“ stattgefunden.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/527, Frage 4):
        Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Aussagen des kanadischen Agrarministers Gerry Ritz inhalt-
        lich korrekt wiedergegeben, wonach er vom Bundesminister
        für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans-Peter Friedrich,
        sowohl Unterstützung hinsichtlich des Ziels einer Revision
        und Lockerung („to revise and loosen rules“) von EU-Regeln
        für gentechnisch veränderte Lebensmittel erhalten als auch
        Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich zugesagt habe, sich
        für ein „besseres“ System zur Zulassung von GVO, gentech-
        nisch veränderten Organismen, (in der Europäischen Union)
        einzusetzen, die in anderen Ländern mit wissenschaftsbasier-
        ten Risikobewertungsverfahren zugelassen sind (vergleiche
        www.producer.com/2014/01/some-eu-states-steadfast-on-gmos),
        und wenn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich sich in
        dieser oder ähnlicher Weise geäußert hat, wie ist das darin
        zum Ausdruck kommende Ziel einer Lockerung von EU-
        Standards bei Zulassungsverfahren für GVO vereinbar mit der
        Aussage von Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich: „Ein
        Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA darf
        nicht dazu führen, dass die hohen deutschen und europäischen
        Standards für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln
        aufgegeben werden“ (vergleiche Spiegel Online vom 3. Februar
        2014, www.spiegel.de/politik/deutschland/grosse-koalition-
        minister-warnen-vor-freihandelsabkommen-a-950444.html)?
        Anlagen
        1194 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die in dem Artikel wiedergegebenen Äußerungen
        treffen nicht zu. Bundesminister a. D. Dr. Friedrich hat
        gegenüber Minister Ritz auf die Position zu GVO im
        Koalitionsvertrag hingewiesen und verdeutlicht, dass an
        der Nulltoleranz bei Lebensmitteln festgehalten wird.
        Angesprochen wurde darüber hinaus die Entwicklung
        von harmonisierten Testmethoden.
        Die hohen deutschen und europäischen Standards für
        die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln sind für
        Bundesminister a. D. Dr. Friedrich im Rahmen der Ge-
        spräche über ein Freihandelsabkommen EU-USA nicht
        verhandelbar.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 6):
        Fand Ende Januar 2014 eine Sitzung des Rüstungsboards
        im Bundesministerium der Verteidigung statt, und, wenn nein,
        für wann ist diese Sitzung angedacht?
        Ende Januar 2014 fand keine Sitzung des Rüstungs-
        boards statt. Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen
        hat die Sitzung des Rüstungsboards für den 19. Februar
        2014, also für heute, angesetzt.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/527, Frage 10):
        In welchen Gebieten werden die von der Bundeswehr an-
        geschafften drei Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungs-
        systeme, MoGeFA, der Plath GmbH (vergleiche Bundeswehr-
        Journal vom 10. Februar 2014, www.bundeswehr-journal.de/
        2014/mobile-fernmeldeaufklaerung-in-krisengebieten) einge-
        setzt, und unter welchen Voraussetzungen werden die in den
        betroffenen Frequenzbereichen vollständig und auch ver-
        dachtsunabhängig erfassten elektromagnetischen Aussendun-
        gen bzw. Funk- und Telekommunikationsdaten erhoben, aus-
        gewertet und an nichtdeutsches Militär bzw. nichtdeutsche
        Nachrichtendienste weitergegeben?
        Übungsvorhaben mit unbemannten Luftfahrzeugen
        finden grundsätzlich bundesweit auf Truppenübungs-
        plätzen und in den dazugehörigen Flugbeschränkungsge-
        bieten statt.
        Dazu zählen neben dem Truppenübungsplatz Altmark
        in Sachen-Anhalt mit dem Flugbeschränkungsgebiet
        ED-R 74, in dem das in der Fragestellung angesprochene
        unbemannte Luftfahrzeug gestartet ist, in den angrenzen-
        den Bundesländern die Truppenübungsplätze Munster/
        Bergen in Niedersachsen mit den Flugbeschränkungsge-
        bieten, ED-R 31 und ED-R 32, der Truppenübungsplatz
        Oberlausitz in Sachsen mit dem Flugbeschränkungsge-
        biet ED-R 76 und der Standortübungsplatz Ohrdruf in
        Thüringen mit dem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 95.
        Für das Jahr 2014 sind mit heutigem Planungsstand
        bundesweit 128 Übungswochen, von denen 18 bereits
        durchgeführt wurden, geplant. Davon entfallen 47 ge-
        plante Übungswochen auf die Truppenübungsplätze
        Munster/Bergen, 12 Übungswochen auf den Truppen-
        übungsplatz Oberlausitz und 8 Übungswochen auf den
        Standortübungsplatz Ohrdruf. Für den Truppenübungs-
        platz Altmark in Sachen-Anhalt sind 20 Übungswochen
        vorgesehen.
        Inwieweit und in welchem Umfang unbemannte Luft-
        fahrzeuge in den Übungswochen tatsächlich eingesetzt
        werden sollen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
        konkretisiert werden, da die Planung und die Durchfüh-
        rung von Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugen den
        übenden Einheiten obliegt.
        Vorkommnisse mit Luftfahrzeugen werden gemäß
        Zentraler Dienstvorschrift 19/6 „Die Behandlung von
        Unfällen und Zwischenfällen mit militärischen Luftfahr-
        zeugen“ als Unfälle, schwere Zwischenfälle oder Zwi-
        schenfälle eingestuft. Unfälle und schwere Zwischenfälle
        werden nach ihrem Eintrittsort und der Luftfahrzeugart
        unterschieden, Zwischenfälle nach ihrer Bedeutung für
        die Flugsicherheit.
        Im Betrachtungszeitraum von 2011 bis 2014 gab es
        zwei Unfälle innerhalb der Truppenübungsplätze Spat-
        zenhausen und Hammelburg mit dem unbemannten
        Luftfahrzeug LUNA. Schwere Zwischenfälle innerhalb
        Deutschlands gab es im Betrachtungszeitraum nicht.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/527, Frage 11):
        Welche konkreten im Entwicklungsvertrag für das Spio-
        nagemodul ISIS, Integriertes SIGINT-System, geschuldeten
        Leistungen waren vom Leistungserbringer „nachzuerfüllen“
        (Bundestagsdrucksachen 18/340 und 18/389), und inwiefern
        war in den zahlreichen Gesprächen und sonstigen Kontakten
        der Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung
        und Vertretern der Firma EADS, deren Tochter- und Beteili-
        gungsfirmen, in denen nach Angaben der Bundesregierung
        „ergebnisoffen“ über das ISIS diskutiert wurde (Bundestags-
        drucksache 18/389), auch von der Möglichkeit die Rede, dass
        trotz der durch den damaligen Bundesminister der Verteidi-
        gung, Dr. Thomas de Mazière, eigentlich endgültig verfügten
        „Reißleine“ auch die Drohne Euro Hawk als Träger des ISIS
        in Betracht käme, oder wurde diese Möglichkeit sogar nie aus
        den Augen verloren?
        Der Bericht des Bundesamtes für Ausrüstung, Infor-
        mationstechnik und Nutzung zur Auswertung der Nach-
        weisakte ist am 11. Februar 2014 dem Bundesministe-
        rium der Verteidigung übermittelt worden.
        Die Nachweisakte ISIS ist als „Verschlusssache
        GEHEIM“ eingestuft, sodass eine konkrete Benennung
        der aus dem Entwicklungsvertrag geschuldeten Leistun-
        gen an dieser Stelle nicht möglich ist, da insofern Rück-
        schlüsse auf die Leistungsparameter des Aufklärungs-
        systems möglich wären.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1195
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die Leitungsebene des Bundesministeriums der Ver-
        teidigung kommuniziert in unregelmäßigen Abständen
        bei unterschiedlichen Anlässen mit Vertretern der Indus-
        trie. Zu diesen Anlässen werden aktuelle Themen – unter
        anderem auch Optionen zur Weiterverwendung von ISIS –
        ergebnisoffen diskutiert. Über Inhalte und Ergebnisse
        werden in der Regel keine umfänglichen Aufzeichnun-
        gen angefertigt.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527,
        Frage 16):
        Wie viele Zwischenlagergenehmigungsverfahren sind der-
        zeit beim Bundesamt für Strahlenschutz anhängig – bitte nach
        Bundesländern differenzieren –, und wie viele Behälter- bzw.
        Behältertypzulassungsanträge sind dort derzeit anhängig –
        bitte möglichst auch thematisch differenzieren (vergleiche
        hierzu die zusammenfassende Antwort der Bundesregierung
        auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
        zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 nach den derar-
        tigen anhängigen Antragsverfahren, aus der sich diese Zahl
        noch nicht ergibt)?
        Die Anzahl der Genehmigungsverfahren zur Aufbewah-
        rung von bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Ab-
        fällen aus der Wiederaufarbeitung nach § 6 Atomgesetz
        durch das Bundesamt für Strahlenschutz aufgeschlüsselt
        nach dem jeweiligen Bundesland sind wie folgt: Baden-
        Württemberg: 11, Bayern: 7, Hessen: 5, Mecklenburg-
        Vorpommern: 1, Niedersachsen: 8, Nordrhein-Westfa-
        len: 5, Schleswig-Holstein: 8, Summe: 45.
        Laut Antragstellern sind neben den laufenden Geneh-
        migungsverfahren an vielen Standorten auch Verfahren
        zur Inventarerweiterung der Behälter geplant. Für den
        Behältertyp Castor V/19 werden die Verfahren „Sonder-
        brennstäbe in Köchern im Castor V/19“ und „Inventar-
        erweiterung Castor V/19“ an den Standorten Biblis und
        Neckarwestheim zunächst als Pilotverfahren betrieben.
        Je nach Bedarf der Betreiber erfolgt später eine entspre-
        chende Antragstellung für andere Standorte. Auch für
        den Behältertyp V/52 sind entsprechende Verfahren zur
        Inventarerweiterung absehbar. Weiterhin ist anzumerken,
        dass Verfahren zur „Inventarerweiterung“ – zum Beispiel
        Brennstoffzusammensetzung, Brennelementtyp – kom-
        plexe Genehmigungssachverhalte mit jeweils mehreren
        Antragsgegenständen beinhalten.
        Für Behälter, die in deutschen Zwischenlagern einge-
        setzt werden sollen, sind Anträge für zwei Behältertypen
        anhängig, und zwar: D/4372/B(U)F-96, Castor V/19, bis zu
        19 Druckwasserreaktor-Brennelemente, Köcher für Son-
        derbrennstäbe, Teilbeladungen, und D/4373/B(U)F-96,
        Castor V/52, bis zu 52 Siedewasserreaktor-Brennele-
        mente.
        Im Folgenden sind die Verfahren für jedes Bundes-
        land nach Standort und Thema aufgeführt:
        Baden-Württemberg
        Bayern
        Hessen
        Standort An-zahl Thema
        SZL Neckar-
        westheim
        5 Aufrüstung Krananlagen
        Schutz gegen SEWD
        Behälter TN 24 E
        Inventarerweiterung Castor V/19
        Aufbewahrung KWO-Brenn-
        elemente
        SZL Philipps-
        burg
        5 Modifikation Castor V/19
        Modifikation Castor V/52
        Aufrüstung Krananlagen
        Schutz gegen SEWD
        Behälter TN 24 E
        SZL Obrig-
        heim
        1 Aufbewahrung der KWO-
        Brennelemente
        Gesamt 11
        Standort An-zahl Thema
        SZL Grafen-
        rheinfeld
        2 Schutz gegen SEWD
        Behälter TN 24 E
        SZL Isar 3 Schutz gegen SEWD
        Modifikation Castor V/52
        Behälter TN 24 E
        SZL Gund-
        remmingen
        2 Aufrüstung Krananlagen
        Modifikation Castor V/52
        Gesamt 7
        Standort An-zahl Thema
        SZL Biblis 5 Gemischte Lagerung radio-
        aktive Abfälle
        Schutz gegen SEWD
        Modifikation Castor V/19
        Aufrüstung Krananlagen
        Sonderbrennstäbe in Köchern
        Castor V/19
        Gesamt 5
        1196 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Mecklenburg-Vorpommern
        Niedersachsen
        Nordrhein-Westfalen
        Standort An-zahl Thema
        Zwischenla-
        ger Nord
        1 Schutz gegen SEWD
        Gesamt 1
        Standort An-zahl Thema
        SZL Grohnde 2 Schutz gegen SEWD
        Behälter TN 24 E
        SZL Unter-
        weser
        2 Schutz gegen SEWD
        Behälter TN 24 E
        SZL Lingen 2 Modifikation Castor V/19
        Schutz gegen SEWD
        TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radio-
        aktive Abfälle
        Schutz gegen SEWD
        CSDB-Abfälle aus Frankreich
        (es werden nur die standortun-
        abhängigen Prüfungen fortge-
        setzt)
        HAW-Abfälle aus Großbritan-
        nien (es werden nur die stand-
        ortunabhängigen Prüfungen
        fortgesetzt)
        Gesamt 8
        Standort An-zahl Thema
        TBL Ahaus 4 Schutz gegen SEWD
        Aufrüstung Krananlage
        Behälter MTR 3
        Behältertyp TGC 27 für die
        Aufbewahrung von hochdruck-
        kompaktierten Abfällen aus der
        Wiederaufarbeitung in Frank-
        reich
        AVR-Behäl-
        terlager
        1 Weitere Aufbewahrungs-
        genehmigung für drei Jahre
        Gesamt 5
        Schleswig-Holstein
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 18
        und 19):
        Welche Fluggesellschaften aus sogenannten Drittstaaten
        – USA, Russland, China und Indien – sind ihren Abgabever-
        pflichtungen für CO2-Zertifikate im europäischen Emissions-
        handelssystem – bezogen auf die Emissionen ihrer innereuropä-
        ischen Flüge im Jahr 2012 – nicht fristgerecht nachgekommen?
        Hat die Bundesregierung bereits Zahlungsbescheide an die
        Betreiber, die ihren Abgabepflichten nicht nachgekommen
        sind, versandt, bzw. plant die Bundesregierung, dies fristge-
        mäß vor dem 29. April 2014 zu tun?
        Zu Frage 18:
        Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der von
        Deutschland verwalteten gewerblichen Luftfahrzeugbe-
        treiber aus Drittstaaten, die ihrer Abgabeverpflichtung
        für Emissionshandelszertifikate im Jahr 2012 für ihre in-
        nereuropäischen Flüge nicht fristgerecht nachgekommen
        sind: Ägypten: 1, China: 2, Moldawien: 1, Russland: 3,
        Schweiz: 1 und USA: 1.
        Zu Frage 19:
        Bereits im vergangenen Jahr – Juli 2013 – haben
        Luftverkehrsbetreiber, die ihre Berichts- und/oder Abga-
        bepflichten für das Jahr 2012 nicht erfüllt haben, im
        Rahmen des formellen Sanktionsverfahrens nach § 30
        Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG, ein An-
        hörungsschreiben erhalten. Die Zahlungsbescheide wer-
        den zurzeit von der Deutschen Emissionshandelsstelle,
        DEHSt, im Umweltbundesamt, UBA, vorbereitet. Sie
        wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an die säumi-
        gen Luftverkehrsbetreiber verschickt. Die DEHSt ist
        nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz zur
        fristgerechten Versendung der Zahlungsbescheide vor
        dem 29. April 2014 verpflichtet und wird dieser Ver-
        Standort An-zahl Thema
        SZL Bruns-
        büttel
        3 Aufrüstung Krananlage
        Modifikation Castor V/52
        Schutz gegen SEWD
        SZL Krümmel 3 Aufrüstung Krananlage
        Modifikation Castor V/52
        Schutz gegen SEWD
        SZL Brokdorf 2 Schutz gegen SEWD
        Behälter TN 24 E
        Gesamt 8
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1197
        (A) (C)
        (D)(B)
        pflichtung im Rahmen des EU-einheitlich abgestimmten
        Verfahrens nachkommen.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/527, Frage 20):
        Welche politischen Initiativen und entwicklungspoliti-
        schen Vorhaben gedenkt die neue Bundesregierung voranzu-
        bringen, um zum Beispiel die unzureichende Wasserversor-
        gung in der unter israelischer, militärischer Verwaltung
        stehenden C-Zone der palästinensischen Gebiete zu verbes-
        sern (Meldung der Nachrichtenagentur AFP vom 13. Februar
        2014)?
        Die große Bedeutung der sogenannten C-Gebiete in
        den palästinensischen Gebieten ist der Bundesregierung
        bewusst. Diese stellen flächenmäßig den Hauptteil eines
        künftigen palästinensischen Staates dar.
        Das Ziel des deutschen Engagements ist eine umfas-
        sende Entwicklungsperspektive für alle Teile der palästi-
        nensischen Gebiete und die dort lebenden Palästinenser.
        Die Bundesregierung verfolgt die Lage in den C-Gebie-
        ten des Westjordanlands deswegen sehr aufmerksam. Sie
        war maßgeblich am Zustandekommen der Schlussfolge-
        rungen des Rats für Außenbeziehungen vom 14. Mai
        2012 beteiligt, welche die C-Gebiete erstmals detailliert
        in den politischen Fokus stellten.
        Die Bundesregierung fordert gemeinsam mit der EU
        und weiteren internationalen Partnern eine deutliche Be-
        schleunigung der Genehmigungsverfahren für Entwick-
        lungsprojekte in den C-Gebieten des Westjordanlands,
        den Stopp des Abrisses von Infrastruktur sowie eine Ver-
        stetigung, Beschleunigung und Verbesserung der Plan-
        verfahren in den C-Gebieten. Diese Planverfahren müs-
        sen auch die Planung der Wasserversorgung für die in
        den C-Gebieten lebenden Menschen umfassen. Dafür
        setzt sich die Bundesregierung ein.
        Anlage 10
        Antwort
        der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen des
        Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 21
        und 22):
        Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesre-
        gierung eine Neubesetzung bzw. Nichtbesetzung des Wissen-
        schaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf die Vor-
        bereitungen des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019?
        Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem
        geschlossenen Rücktritt des international hochrangig besetz-
        ten Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau
        gezogen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
        als mitfinanzierende Zuwendungsgeberin im Stiftungsrat er-
        griffen, um den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Bau-
        haus Dessau neu zu besetzen?
        Zu Frage 21:
        Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissen-
        schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stif-
        tungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und
        künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungs-
        aufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubilä-
        ums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stiftung
        Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus-Einrich-
        tungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – haben
        sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg, Brandenburg
        und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Verbund 2019 zu-
        sammengeschlossen. Der Bauhaus-Verbund 2019 will
        mit den drei sammlungsführenden Einrichtungen in
        Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum vorbereiten,
        deren museale Infrastruktur stärken und das reichhaltige
        Bauhaus-Erbe national und international noch stärker er-
        forschen und vermitteln. In diesem Bauhaus-Verbund
        wird kontinuierlich die Vorbereitung in verschiedenen
        Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene weitergetrie-
        ben. Außerdem besteht auch auf Landesebene in Sach-
        sen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der Akti-
        vitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und
        Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vor-
        bereitung des Bauhaus-Jubiläums.
        Der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus
        Dessau wird nach der Neuberufung der Mitglieder im
        Laufe des Jahres 2014 die Möglichkeit haben, sich mit
        den Vorbereitungen des 100-jährigen Bauhaus-Jubilä-
        ums zu beschäftigen.
        Zu Frage 22:
        Die Stiftung Bauhaus Dessau ist eine öffentlich-recht-
        liche Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt und untersteht
        der Rechtsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt. Der
        Bund ist im siebenköpfigen Stiftungsrat vertreten. Der
        Bund geht davon aus, dass die Neuberufung des Wissen-
        schaftlichen Beirats in Abstimmung mit dem neu zu be-
        rufenden Direktor bzw. der neu zu berufenden Direkto-
        rin erfolgen sollte. Er hat daher in der Folge des
        Rücktritts des Wissenschaftlichen Beirats aufgrund der
        Neuausschreibung der Stelle des Direktors der Stiftung
        Bauhaus Dessau darauf gedrängt, möglichst zügig zu ei-
        ner Entscheidung hinsichtlich der Wiederbesetzung der
        Stelle des Direktors/der Direktorin der Stiftung Bauhaus
        Dessau zu gelangen. Von einer Berufung ist im März
        dieses Jahres auszugehen, sodass die Arbeiten zur Wie-
        derberufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar
        danach in Angriff genommen werden können.
        Anlage 11
        Antwort
        der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen der
        Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/527, Fragen 23 und 24):
        Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung der ge-
        schlossene Rücktritt des international hochrangig besetzten
        Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf
        die planmäßige Umsetzung der Konzeption des 100-jährigen
        Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019?
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
        Zeitplan und das Verfahren zur Neubesetzung des Wissen-
        schaftlichen Beirats?
        1198 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zu Frage 23:
        Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissen-
        schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stif-
        tungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und
        künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungs-
        aufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubi-
        läums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stif-
        tung Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus-
        Einrichtungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin
        – haben sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg,
        Brandenburg und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Ver-
        bund 2019 zusammengeschlossen. Der Bauhaus-Ver-
        bund 2019 will mit den drei sammlungsführenden Ein-
        richtungen in Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum
        vorbereiten, deren museale Infrastruktur stärken und das
        reichhaltige Bauhaus-Erbe national und international
        noch stärker erforschen und vermitteln. In diesem Bau-
        haus-Verbund wird kontinuierlich die Vorbereitung in
        verschiedenen Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene
        weitergetrieben. Außerdem besteht auf Landesebene in
        Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der
        Aktivitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und
        Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vor-
        bereitung des Bauhaus-Jubiläums.
        Die Gestaltung des Bauhaus-Jubiläums 2019 befindet
        sich derzeit noch in der Erarbeitung des Bauhaus-Ver-
        bundes. Dabei kommt der Stiftung Bauhaus Dessau und
        dessen Wissenschaftlichem Beirat eine zwar wichtige,
        aber nicht allein verantwortliche Bedeutung zu. Die
        Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Wissen-
        schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau, der in
        der Regel einmal im Jahr zusammentritt, nach der Neu-
        berufung der Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 mit
        der Konzeption des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums be-
        schäftigen wird.
        Zu Frage 24:
        Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats wer-
        den gemäß § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung auf Vorschlag
        des Stiftungsrates vom Kultusminister des Landes Sach-
        sen-Anhalt für fünf Jahre berufen. Der Vorstand, also die
        Direktorin/der Direktor, kann dem Stiftungsrat gemäß
        § 8 Abs. 7 der Stiftungssatzung Vorschläge zur Beset-
        zung unterbreiten. Der Stiftungsrat wird erst nach Ab-
        schluss des laufenden Auswahlverfahrens für die Stelle
        der Direktorin bzw. des Direktors Vorschläge für die
        Wiederbesetzung des Wissenschaftlichen Beirates vorle-
        gen, damit die Vorschläge der neuen Direktorin/des
        neuen Direktors Berücksichtigung finden können. Da
        die Entscheidung über die Berufung des Direktors bzw.
        der Direktorin noch im März fallen soll, geht die Bun-
        desregierung davon aus, dass die Arbeiten zur Wiederbe-
        rufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar im
        Anschluss daran begonnen werden können.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 25):
        Geht die Bundesregierung davon aus, dass die sogenannte
        Thüringer Strombrücke bis zur Abschaltung des Atomkraft-
        werks Grafenrheinfeld im Jahr 2015 in Betrieb sein wird, und
        welche alternativen Szenarien – bitte einzeln aufschlüsseln –
        prüft die Bundesregierung für den Fall, dass dies nicht der
        Fall sein wird, vor dem Hintergrund der Aussagen des Vize-
        präsidenten der Bundesnetzagentur, Peter Franke, die Bundes-
        netzagentur habe „schon diverse Möglichkeiten durchge-
        spielt“ (siehe www.energate-messenger.de/news/index.php?
        view=newsItem&id=140610 vom 10. Februar 2014, „Bundes-
        netzagentur hat Plan B bei Thüringer Strombrücke“)?
        Nach dem Monitoring der Leitungsvorhaben aus dem
        Energieleitungsausbaugesetz durch die Bundesnetzagen-
        tur rechnen die Übertragungsnetzbetreiber bei der Thü-
        ringer Strombrücke bei optimalem Verfahrensverlauf mit
        einer Inbetriebnahme 2015. Die Bundesregierung geht
        davon aus, dass auch im Fall einer Verzögerung der Fer-
        tigstellung der Thüringer Strombrücke die Versorgungs-
        sicherheit im Winter 2015/16 gewährleistet ist. Den Be-
        rechnungen der Bundesnetzagentur zur Feststellung des
        Reservekraftwerksbedarfs für den Winter 2015/2016 in
        Höhe von 4 800 Megawatt lagen Szenarien zugrunde, in
        denen die Thüringer Strombrücke als nicht fertiggestellt
        angenommen wurde. Aus heutiger Sicht sind bereits
        3 585 Megawatt der erforderlichen 4 800 Megawatt auf-
        grund bestehender Verträge mit Reservekraftwerken in
        Deutschland und im Ausland als gesichert zu betrachten.
        Die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetrei-
        ber gehen davon aus, dass die fehlenden 1 215 Megawatt
        primär aus gesicherter Kraftwerksleistung aus dem Aus-
        land auszugleichen sind. Für den unwahrscheinlichen
        Fall, dass nicht ausreichend Reservekraftwerksleistung
        auf diesem Wege kontrahiert werden kann, empfiehlt die
        Bundesnetzagentur alternative Maßnahmen – Engpass-
        bewirtschaftung zwischen Deutschland und Österreich,
        Zubau von Gasturbinen in Süddeutschland.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 26):
        Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der
        EU-konformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsre-
        gelung, BesAR, im Erneuerbare-Energien-Gesetz, und welche
        konkreten inhaltlichen Überlegungen gibt es dazu bereits in-
        nerhalb der Bundesregierung?
        Die Bundesregierung plant, die Novelle des EEG in-
        klusive der Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsre-
        gelung noch vor der Sommerpause abzuschließen. Sie
        befindet sich derzeit in sehr konstruktiven Gesprächen
        mit der EU-Kommission. Alle Gesprächspartner streben
        an, die Verhandlungen so rechtzeitig abzuschließen, dass
        die Ergebnisse in die EEG-Novelle einfließen können.
        Wie die Besondere Ausgleichsregelung zukünftig inhalt-
        lich ausgestaltet werden kann, hängt unter anderem auch
        vom Verlauf dieser Gespräche ab.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
        Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 27 und 28):
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1199
        (A) (C)
        (D)(B)
        Wird die Bundesregierung in ihrem jährlichen Monito-
        ringbericht zur Energiewende evaluieren, ob das verpflich-
        tende EU-Ausbauziel Deutschlands für erneuerbare Energien
        eingehalten wird?
        In welchen jährlichen Ausbauschritten will die Bundesre-
        gierung das Kraft-Wärme-Kopplungsziel in Höhe von 25 Pro-
        zent bis zum Jahr 2020 erreichen, und beabsichtigt die Bun-
        desregierung im laufenden Jahr eine Novelle des Kraft-
        Wärme-Kopplungsgesetzes?
        Zu Frage 27:
        Die Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-
        Richtlinie) gibt für das Jahr 2020 einen Anteil erneuer-
        barer Energien von 20 Prozent am Endenergieverbrauch
        der Europäischen Union verbindlich vor. Für Deutsch-
        land ist ein nationales Ziel von 18 Prozent vorgegeben.
        Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor,
        den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendener-
        gieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18 Prozent zu erhö-
        hen.
        Die jährlichen Monitoring-Berichte „Energie der Zu-
        kunft“ dienen der Bundesregierung dazu, die Ziele des
        Energiekonzepts mit Blick auf eine sichere, wirtschaftli-
        che und umweltverträgliche Energieversorgung zu über-
        prüfen. Der Berichtszeitraum ist das jeweils zurücklie-
        gende Kalenderjahr. Die Monitoring-Berichte enthalten
        auch Aussagen über die Entwicklung des Anteils der er-
        neuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch.
        Im Jahr 2012 betrug der Anteil erneuerbarer Energien
        am Bruttoendenergieverbrauch 12,4 Prozent.
        Zu Frage 28:
        Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung haben sich
        die die Bundesregierung tragenden Parteien zum Ziel der
        Steigerung des KWK-Stromanteils von derzeit rund
        16 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2020 bekannt. Weitere
        Zwischenschritte auf dem Weg zu diesem Ziel sind nicht
        vorgesehen. Aktuell wird im Auftrag des Bundesminis-
        teriums für Wirtschaft und Energie eine umfassende
        KWK-Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse durchge-
        führt. Diese Analyse wird mit einer Evaluierung des
        KWK-Gesetzes verbunden. Ergebnisse dieser Studie
        werden im Herbst 2014 vorliegen. Ob und wieweit eine
        Novellierung des KWK-Gesetzes erfolgen soll, ist mit
        Blick auf das bekräftigte 25-Prozent-Ziel dann insbeson-
        dere im Lichte der Ergebnisse dieser Studie zu entschei-
        den.
        Anlage 15
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/527, Frage 29):
        Welche internationalen Partnerschaften plant die Bundes-
        regierung wie konkret auszugestalten, damit sie zu einem Ge-
        lingen der Energiewende in unserem eigenen Land beitragen,
        wie vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
        Steinmeier, auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz ange-
        kündigt – Inhalte, Partnerländer, Energieträger, Zeitrahmen?
        Ihre Frage nach neuen internationalen Partnerschaften
        als Beitrag zum Gelingen der Energiewende bezieht sich
        auf eine Rede des Bundesministers des Auswärtigen,
        Dr. Frank-Walter Steinmeier, die er bei der Veranstaltung
        der Mercator-Stiftung zum „Klimawandel als Herausfor-
        derung internationaler Politik“ am 31. Januar 2014 in
        München gehalten hat.
        Mit neuen Partnerschaften sind dabei nicht neue For-
        mate im institutionellen Sinn gemeint. Vielmehr geht es
        darum, bestehende Instrumente unter dem Markenzei-
        chen Energiewende noch stärker auf einen energie- und
        umweltpolitischen Erfahrungsaustausch hin auszurich-
        ten. Dies soll einen Beitrag zur Erreichung der energie-
        und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im In-
        land – Stichwort Umsetzung der Energiewende – und in-
        ternational – etwa mit Blick auf die Verhandlungen über
        ein internationales Klimaabkommen – leisten.
        Anlage 16
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 30):
        Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ab-
        brecherquote unter den auszubildenden somalischen Streit-
        kräften, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
        über deren Verbleib und die Gründe für einen frühzeitigen
        Abbruch der Ausbildung?
        Bis Ende 2013 hat die Ausbildungs- und Beratungs-
        mission der Europäischen Union für Somalia, EUTM
        Somalia, circa 3 600 somalische Soldaten in Bihanga in
        der Republik Uganda ausgebildet. Diese Kräfte gelten
        als überdurchschnittlich zuverlässig und schlagkräftig
        und haben sich an der Seite der Mission der Afrikani-
        schen Union in Somalia, AMISOM, bereits im Kampf
        gegen die radikalislamistischen al-Shabaab bewährt. Sie
        bilden das Rückgrat der neuen somalischen Streitkräfte.
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur
        Abbrecherquote über den Ausbildungszeitraum bis zur
        Schließung des Lagers in der Republik Uganda vor. Der
        letzte Halbjahresbericht der Mission vom 27. September
        2013 erwähnt Abbrecher nicht und spricht im Gegenteil
        von einer allgemein hohen Motivation der somalischen
        Soldaten. Hiervon unabhängig ist jedoch bekannt, dass
        die somalische Seite in wenigen Einzelfällen aus diszi-
        plinarischen Gründen Rückführungen durchgeführt hat.
        Über den Verbleib ehemaliger somalischer Soldaten
        nach einem Abbruch der Ausbildung liegen der Bundes-
        regierung keine Informationen vor. Der Verbleib somali-
        scher Soldaten nach abgeschlossener Ausbildung durch
        EUTM liegt in der Verantwortung der somalischen Re-
        gierung.
        1200 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 17
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/527, Frage 36):
        Sieht die Bundesregierung nach dem Abtransport der syri-
        schen Chemiewaffen die Gefahr einer US-militärischen Inter-
        vention in Syrien für gebannt oder für erhöht?
        Die Bundesregierung setzt sich weiter intensiv für
        eine politische Lösung des Konflikts in Syrien durch Ge-
        spräche zwischen den Parteien ein. Sie hat daher von
        Anfang an die von den Vereinigten Staaten von Amerika
        und der Russischen Föderation initiierten Gespräche
        zwischen syrischer Regierung und Opposition unter-
        stützt. Die Gespräche im Rahmen des Genf-II-Prozesses
        haben bisher bedauerlicherweise nicht zu einem greifba-
        ren Ergebnis geführt. Dies ändert jedoch nichts daran,
        dass die Umsetzung des Genfer Kommuniqués vom
        20. Juni 2012, das vom Sicherheitsrat der Vereinten Na-
        tionen indossiert wurde und den Weg zu einer friedli-
        chen Lösung des Konflikts aufzeigt, weiterhin das Ziel
        unserer politischen Bemühungen bleibt.
        Die Bundesregierung unterstützt ebenso dezidiert die
        vollständige Umsetzung der Verpflichtungen der syri-
        schen Regierung für den Abtransport der Chemiewaffen
        und der Hilfsstoffe aus Syrien. Dies ist ein wichtiger
        Beitrag zu Abrüstung und – dem vermutlich noch langen
        Weg zu einer – Stabilisierung in der Region. Syrien hat
        jedoch die Frist für den Abtransport weder seiner Che-
        miewaffen (31. Dezember 2013) noch der Hilfsstoffe
        (5. Februar 2014) eingehalten und bisher nur einen klei-
        nen Teil abtransportiert. Die vom VN-Sicherheitsrat ge-
        setzte Vernichtungsfrist (30. Juni 2014) ist nur haltbar,
        wenn ab jetzt regelmäßig Transporte der Chemiewaffen
        stattfinden.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 39):
        Auf welcher Rechtsgrundlage hat der damalige Bundes-
        minister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Oktober 2013
        dem Parteivorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, Informatio-
        nen aus laufenden Ermittlungen weitergegeben, statt den dafür
        zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
        schäftsordnung des Deutschen Bundestages zu informieren?
        Ob in dem der Frage zugrunde liegenden Fall durch
        eine Informationsweitergabe gegen geltendes Recht ver-
        stoßen wurde, ist Gegenstand laufender staatsanwaltli-
        cher Prüfungen. Zu solchen nimmt die Bundesregierung
        grundsätzlich keine Stellung.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 40):
        Welches Mitglied der Bundesregierung wusste von den
        Vorwürfen gegen den ehemaligen Abgeordneten Sebastian
        Edathy – bitte unter Angabe des Datums –, und an wen wur-
        den diesbezügliche Informationen – ebenfalls unter Angabe
        des Datums – weitergegeben?
        Erwägungsvorbemerkung:
        Die Beantwortung der Frage würde eine förmliche
        Abfrage bei allen Mitgliedern der Bundesregierung er-
        fordern. Dies ist in der knappen zur Verfügung stehen-
        den Frist nicht möglich. Zur Frage der Erlangung und
        Weitergabe diesbezüglicher Informationen haben sich
        mehrere Mitglieder der Bundesregierung bereits öffent-
        lich erklärt.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 41):
        Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Vorlage eines
        Nationalen Aktionsplans zu dem von der Bundesregierung in
        Aussicht gestellten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland
        zur Open Government Initiative, und für wann plant die Bun-
        desregierung konkret den Beitritt zur Initiative?
        Der Open-Data-Aktionsplan wird veröffentlicht, so-
        bald er mit den Ressorts abgestimmt ist. Um die neue
        Bundesregierung nicht zu präjudizieren, wurde er zu-
        nächst zurückgestellt. Über die Frage des Beitritts zur in-
        ternationalen Open Government Partnership, OGP, ist
        noch nicht entschieden.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/527, Frage 42):
        Inwieweit gilt die „Leitlinie für die Zahlung von Prämien
        an Trainerinnen und Trainer sowie Servicepersonal erfolgrei-
        cher Sportlerinnen und Sportler bei Olympischen und Para-
        lympischen Spielen vom 1. Juli 2010“ des Bundesministe-
        riums des Innern noch, und welche Gründe gibt es für deren
        unterschiedliche Prämierung für Erfolge bei den Olympischen
        und den Paralympischen Spielen durch den Bund?
        Die Leitlinie für die Zahlung von Prämien an Trainer
        sowie Servicepersonal erfolgreicher Sportler bei Olym-
        pischen und Paralympischen Spielen vom 1. Juli 2010
        des Bundesministeriums des Innern ist anlässlich der
        Olympischen Spiele 2012 nur durch die Streichung einer
        Fußnote, die sich auf den Wintersport bezog, modifiziert
        worden (Leitlinie vom 1. Juli 2012).
        Die Gründe für die unterschiedliche Prämierung der
        Trainer und Betreuer für Erfolge ihrer Sportler bei den
        Olympischen und den Paralympischen Spielen durch
        den Bund beruhen auf der Bildung von drei Startklassen
        pro Disziplin im paralympischen Wintersport. Beispiels-
        weise starten im Wettbewerb Ski alpin, Abfahrt Herren,
        die Sehgeschädigten, die Rollstuhlfahrer und die ampu-
        tierten Sportler getrennt in einzelnen Klassen. Dadurch
        werden in einem Wettbewerb drei Medaillensätze ausge-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1201
        (A) (C)
        (D)(B)
        geben statt eines bei den Olympischen Winterspielen.
        Die Prämie, die für den olympischen Wettbewerb ge-
        zahlt wird, wurde im paralympischen Wettbewerb ent-
        sprechend durch drei geteilt.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/527, Frage 43):
        Inwieweit kann die Bundesregierung den vom Deutschen
        Olympischen Sportbund, DOSB, auf der Grundlage einer Stu-
        die des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie be-
        rechneten Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von
        42 Milliarden Euro bestätigen (siehe „42 Milliarden Euro Sa-
        nierungsbedarf“, Offenbach-Post vom 22. Januar 2014), und
        was plant die Bundesregierung als ihren Beitrag, um diesen
        Sanierungsstau innerhalb der 18. Wahlperiode zu reduzieren?
        Zunächst ist unzutreffend, dass im Gutachten „Die
        wirtschaftliche Bedeutung des Sportstättenbaus und ihr
        Anteil an einem zukünftigen Sportsatellitenkonto“ für
        das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein
        Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von 42 Mil-
        liarden Euro ausgewiesen wurde.
        Der vom Deutschen Olympischen Sportbund, DOSB,
        bezifferte Sanierungsbedarf von 42 Milliarden Euro ist
        bekannt. Der dort genannte Sanierungsbedarf betrifft im
        Wesentlichen den Breitensport und ist damit den Län-
        dern und Kommunen zuzuordnen. Eine Bundeszustän-
        digkeit besteht nur für den Spitzensport.
        Der Sportstättenbau für den Spitzensport ist Teilbe-
        reich des Sportförderprogramms der Bundesregierung.
        Im Vordergrund der Förderung steht die Deckung des
        Sportstättenbedarfs für die olympischen Verbände. Ein
        besonderer Sanierungsbedarf für Sportstätten für den
        Spitzensport ist nicht erkennbar. Die derzeit in Deutsch-
        land vorhandenen Sportstätten für den Spitzensport be-
        finden sich vielmehr in einem guten Zustand und werden
        den Erwartungen und Anforderungen im Hinblick auf
        die Trainings- und Wettkampfbedingungen der einzelnen
        Sportarten gerecht. Weder der DOSB noch die Sport-
        fachverbände haben in der Vergangenheit dargelegt, dass
        Trainingsmaßnahmen aufgrund fehlender oder mangel-
        hafter Sportstätten für den Spitzensport nicht oder nur
        eingeschränkt durchgeführt werden konnten. Demzu-
        folge spricht auch der Koalitionsvertrag für die 18. Wahl-
        periode vom Erhalt einer attraktiven, ausgewogenen und
        bedarfsorientierten Infrastruktur für den Spitzensport.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
        der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/527, Frage 44):
        Gegen wie viele Mitglieder früherer Bundesregierungen
        wurde bislang wegen Steuervergehen ermittelt, und welche
        disziplinarischen Maßnahmen wurden in diesen Fällen seitens
        der jeweiligen Bundesregierung getroffen?
        Zum ersten Teil Ihrer Frage: Erkenntnisse über Ermitt-
        lungen wegen Steuervergehen gegen Mitglieder früherer
        Bundesregierungen liegen nicht vor. Eine entsprechende
        Kenntnis würde voraussetzen, dass die Ermittlungs-
        behörden der Länder dem Bund über die Einleitung ent-
        sprechender Verfahren berichten müssten. Dies ist so
        aber generell nicht vorgesehen.
        Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Gegen Mitglieder der
        Bundesregierung finden keine Disziplinarverfahren statt,
        selbst wenn gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungs-
        verfahren geführt wird. Dies legt § 8 des Gesetzes über
        die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregie-
        rung, Bundesministergesetz, ausdrücklich fest.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/527, Frage 45):
        In wie vielen Fällen haben der Bundeskanzler/die Bundes-
        kanzlerin seit dem Jahr 1991 von Fällen Kenntnis erhalten, in
        denen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre wegen Steuer-
        vergehen belangt wurden, und welche Konsequenzen wurden
        jeweils eingeleitet – bitte nach Jahren aufschlüsseln?
        Für die Einleitung von Konsequenzen bei etwaigen
        strafrechtlichen Vorwürfen wäre nicht der Bundeskanz-
        ler bzw. die Bundeskanzlerin zuständig, sondern der je-
        weilige Dienstvorgesetzte. In einem solchen Fall könnte
        über Einzelheiten der eingeleiteten Konsequenzen schon
        aufgrund des Personalaktengeheimnisses keine Auskunft
        erteilt werden.
        Anlage 25
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 46):
        Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung der Vor-
        schlag, bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren die
        Anerkennung von Arbeitslosigkeit dergestalt zu begrenzen,
        nur Zeiten vor dem Stichtag 1. Januar 2014 zu berücksichti-
        gen, so ausgestaltet werden, dass er mit dem allgemeinen
        Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes im Ein-
        klang steht?
        Die abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren soll die
        Leistungen derjenigen anerkennen, die die gesetzliche
        Rentenversicherung durch ihre Leistungen und jahrzehn-
        telange Beitragszahlung gestützt haben. Die Anerken-
        nung vorübergehender Zeiten der Arbeitslosigkeit für
        die Wartezeit auf die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren
        soll keine Fehlanreize zur Frühverrentung setzen. Des-
        halb prüft die Bundesregierung Regelungen, die derar-
        tige Nebenwirkungen verhindern können. Diese Prüfung
        ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu gehört auch deren
        Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht.
        1202 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014
        (A) (C)
        (B)
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 47):
        Wann wird die Bundesregierung für Kinder mit Behinde-
        rungen, die an Regelschulen unterrichtet werden, die notwen-
        dige Betreuung am Nachmittag finanzieren und die Aufnahme
        der Hortassistenz in den Katalog der privilegierten Leistungen
        des § 92 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vor
        dem Hintergrund veranlassen, dass sie die UN-Konvention für
        die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen
        hat?
        Die Bundesregierung wird das Anliegen, weitere
        Leistungen der Eingliederungshilfe bedürftigkeitsunab-
        hängig – unabhängig von Einkommen und Vermögen –
        auszugestalten, im Zusammenhang mit der Schaffung ei-
        nes Bundesteilhabegesetzes – Reform der Eingliederungs-
        hilfe für Menschen mit Behinderungen – prüfen.
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/527, Frage 48):
        Welche Umstände oder Fakten bringen die Bundesregierung
        zu der Aussage in ihrer Antwort vom 11. Februar 2014 auf
        meine schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/528
        zum Thema Mütterrente und Auffüllbetrag unter Beachtung
        Offsetdruc
        sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K
        des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005,
        Az.: 13 RJ 17/04 R, dass „die Rentenversicherungsträger die-
        sem Urteil von Amts wegen folgen“ und dass sich deshalb
        „die Frage der Notwendigkeit besonderer Anträge nicht
        stelle“, während in der Antwort der Bundesregierung vom
        5. September 2008 auf die schriftliche Frage 42 von
        Dr. Martina Bunge (Bundestagsdrucksache 16/10199) der
        Weg zur Umsetzung des Urteils darin gesehen wurde, „dass
        die Betroffenen einen Antrag auf Neufeststellung der Rente
        stellen können“ – eine Aussage, auf die auch in den späteren
        Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke
        auf Bundestagsdrucksachen 16/11317 und 17/9118 immer Be-
        zug genommen wurde?
        Die in der Fragestellung zitierten Antworten der Bun-
        desregierung beziehen sich auf unterschiedliche Fall-
        gestaltungen. In der Antwort aus dem Jahr 2008 ging es
        darum, ob eine aus Sicht des BSG fehlerhafte Rechtsan-
        wendung von Amts wegen in jedem Einzelfall, also auch
        bei denjenigen, die nicht den Rechtsweg beschritten ha-
        ben, korrigiert wird oder nur auf Antrag. Die Antwort
        der Bundesregierung vom 11. Februar 2014 auf die
        Frage zur Mütterrente und zur Behandlung des Auffüll-
        betrages unter Beachtung des Urteils des Bundessozial-
        gerichts vom 20. Juli 2005 bezieht sich hingegen auf die
        Frage, ob in Zukunft diese beschriebene BSG-Recht-
        sprechung von den Rentenversicherungsträgern beachtet
        wird. Da dies der Fall ist, stellt sich bei der künftigen
        Umsetzung der mit dem RV-Leistungsverbesserungs-
        gesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen bei der
        Anrechnung von Kindererziehungszeiten das Problem
        der Antragstellung nicht. Diese Verfahrensweise ist im
        Übrigen auch von der DRV Bund bestätigt worden.
        ö
        (D)
        kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
        ln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        22
        16. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zum Umgang mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy
        Anlagen