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    Plenarprotokoll 18/16 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 16. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde Drucksache 18/527 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1161 B Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Steuerung des Milchmarktes für den Aus- stieg aus dem Milchquotensystem 2015 Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1161 B Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1161 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1162 B Mündliche Frage 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ergebnis des Abschlussberichts zum soge- nannten Blutschwitzen bei Kälbern Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1162 D Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1163 A Mündliche Frage 5 Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der „Lotsen für Einsatzgeschä- digte“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1163 D Zusatzfrage Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164 A Mündliche Frage 7 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der von der Bundeswehr ange- schafften Mobilen Geschützten Fernmel- deaufklärungssysteme der Plath GmbH Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1165 B Mündliche Frage 8 Andrej Hunko (DIE LINKE) Aufbau eines Kommandos „Computer Netz- werk Operation“ der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1165 C Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1166 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 Mündliche Frage 9 Andrej Hunko (DIE LINKE) Übungsflüge und Abstürze von Drohnen des Typs LUNA Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1166 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1167 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1167 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1168 A Mündliche Frage 12 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung für die Haltung der franzö- sischen Regierung als Verfechterin der EU- Richtlinie zur Frauenquote Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1168 C Zusatzfrage Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1168 C Mündliche Frage 13 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Frauenquote beim Treffen der Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union am 10. März 2014 Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1169 A Mündliche Frage 14 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Beteiligung der Firma Booz & Company an der Entwicklung von Sicherheitsverfah- ren für die elektronische Gesundheitskarte Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1169 B Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1169 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1170 C Mündliche Frage 15 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Handypfandes zur Ver- besserung der Rücklaufquoten von Handys und Smartphones Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1170 D Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1171 B Mündliche Frage 17 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslegung der Nachkühlsysteme für das Atomkraftwerk Gundremmingen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. 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Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 III Mündliche Frage 33 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Studierendenproteste im Kosovo Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1175 C Zusatzfrage Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1175 D Mündliche Frage 34 Christine Buchholz (DIE LINKE) Beziehungen zwischen der Europäischen Mission EUFOR RCA und den zentralafri- kanischen Regierungstruppen FACA Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1176 A Zusatzfragen Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1176 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1176 C Mündliche Frage 35 Christine Buchholz (DIE LINKE) Begleitschutz durch die deutsche Marine beim Transport syrischer Giftgasbestände über das Mittelmeer Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1177 A Zusatzfragen Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1177 A Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 1177 C Mündliche Frage 37 Martina Renner (DIE LINKE) Erhebung und Austausch von Daten be- treffend Journalistinnen und Journalisten durch das Landesamt für Verfassungs- schutz Niedersachsen und das Bundesamt für Verfassungsschutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1178 A Zusatzfrage Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1178 B Mündliche Frage 38 Martina Renner (DIE LINKE) Datenspeicherung im Nachrichtendienstli- chen Informationssystem NADIS Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1178 C Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1178 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Umgang in der Bundesregierung und im Deutschen Bun- destag mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1179 B Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 1179 B Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 1180 C Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1181 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1182 D Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1183 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1185 C Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1186 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1187 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1188 C Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1189 C Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1190 B Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1191 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1192 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1193 A Anlage 2 Mündliche Frage 3 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit Herstellern genetisch ver- änderter Pflanzen und anderen Interessen- vertretern zur Situation der Grünen Gen- technik in der EU Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1193 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 Anlage 3 Mündliche Frage 4 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit dem kanadischen Agrarmi- nister Gerry Ritz über eine mögliche Lo- ckerung der EU-Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1193 D Anlage 4 Mündliche Frage 6 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sitzung des Rüstungsboards im BMVg im Januar 2014 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1194 A Anlage 5 Mündliche Frage 10 Inge Höger (DIE LINKE) Übungen mit unbemannten Luftfahrzeu- gen in Sachsen-Anhalt und angrenzenden Bundesländern Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. 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Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 V Anlage 12 Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inbetriebnahme der sogenannten Thürin- ger Strombrücke Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1198 B Anlage 13 Mündliche Frage 26 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-konforme Ausgestaltung der Besonde- ren Ausgleichsregelung des EEG Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1198 D Anlage 14 Mündliche Fragen 27 und 28 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbauziele für die Kraft-Wärme-Kopp- lung und für erneuerbare Energien Antwort Iris Gleicke, Parl. 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Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1200 B Anlage 19 Mündliche Frage 40 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse von Mitgliedern der Bundesre- gierung über die Vorwürfe gegen den ehe- maligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1200 B Anlage 20 Mündliche Frage 41 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Nationalen Aktionsplans zu dem Beitritt der Bundesrepublik Deutsch- land zur Open Government Initiative Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1200 C Anlage 21 Mündliche Frage 42 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Unterschiedliche Prämierung für Erfolge bei den Olympischen und Paralympischen Spielen VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1200 D Anlage 22 Mündliche Frage 43 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Sanierungsbedarf bei Sportstätten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201 A Anlage 23 Mündliche Frage 44 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermittlungen wegen Steuervergehen gegen Mitglieder früherer Bundesregierungen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201 B Anlage 24 Mündliche Frage 45 Klaus Ernst (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung über Steuervergehen von Staatsekretärinnen und Staatssekretären seit dem Jahr 1991 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201 C Anlage 25 Mündliche Frage 46 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslo- sigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201 D Anlage 26 Mündliche Frage 47 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Be- hinderungen an Regelschulen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1202 A Anlage 27 Mündliche Frage 48 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Umsetzung des Urteils des Bundessozialge- richtes zum Thema Mütterrente und Auf- füllbetrag vom 20. Juli 2005 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1202 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1161 (A) (C) (D)(B) 16. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1193 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 19.02.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 19.02.2014 Barthle, Norbert CDU/CSU 19.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 19.02.2014 Dr. Brantner, Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.02.2014 Dr. Braun,Helge CDU/CSU 19.02.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19.02.2014 Gabriel, Sigmar SPD 19.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 19.02.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.02.2014 Dr. Lauterbach, Karl SPD 19.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.02.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 19.02.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 19.02.2014 Nahles, Andrea SPD 19.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 19.02.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 19.02.2014 Dr. Schlegel, Dorothee SPD 19.02.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 19.02.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 19.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 19.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.02.2014 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/527, Frage 3): Welche Gespräche haben in den letzten drei Monaten zwi- schen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder anderen Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern von Herstel- lern gentechnisch veränderter Pflanzen – DuPont Pioneer, Bayer, BASF, KWS, Monsanto etc. – sowie Vertretern von Verbänden oder Organisationen, welche als Interessenvertre- tungen für die Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentech- nik fungieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in der Europäischen Union inklusive der Frage anstehender An- bauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen stattge- funden, und inwieweit war auch ein Meinungsaustausch über die Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 Teil dieser Gespräche? Soweit wir aus unseren Unterlagen ermitteln konnten, haben in den letzten drei Monaten zwischen der Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel und anderen betroffenen Mitgliedern der Bundesregierung keine Gespräche mit „Vertretern von Herstellern gentechnisch veränderter Pflanzen – DuPont-Pioneer, Bayer, BASF, KWS, Mon- santo etc. – sowie Vertretern von Verbänden oder Orga- nisationen, welche als Interessenvertretungen für die Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentechnik fun- gieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in der EU inklusive der Frage anstehender Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen“ stattgefunden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/527, Frage 4): Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussagen des kanadischen Agrarministers Gerry Ritz inhalt- lich korrekt wiedergegeben, wonach er vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans-Peter Friedrich, sowohl Unterstützung hinsichtlich des Ziels einer Revision und Lockerung („to revise and loosen rules“) von EU-Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel erhalten als auch Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich zugesagt habe, sich für ein „besseres“ System zur Zulassung von GVO, gentech- nisch veränderten Organismen, (in der Europäischen Union) einzusetzen, die in anderen Ländern mit wissenschaftsbasier- ten Risikobewertungsverfahren zugelassen sind (vergleiche www.producer.com/2014/01/some-eu-states-steadfast-on-gmos), und wenn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich sich in dieser oder ähnlicher Weise geäußert hat, wie ist das darin zum Ausdruck kommende Ziel einer Lockerung von EU- Standards bei Zulassungsverfahren für GVO vereinbar mit der Aussage von Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich: „Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA darf nicht dazu führen, dass die hohen deutschen und europäischen Standards für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln aufgegeben werden“ (vergleiche Spiegel Online vom 3. Februar 2014, www.spiegel.de/politik/deutschland/grosse-koalition- minister-warnen-vor-freihandelsabkommen-a-950444.html)? Anlagen 1194 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Die in dem Artikel wiedergegebenen Äußerungen treffen nicht zu. Bundesminister a. D. Dr. Friedrich hat gegenüber Minister Ritz auf die Position zu GVO im Koalitionsvertrag hingewiesen und verdeutlicht, dass an der Nulltoleranz bei Lebensmitteln festgehalten wird. Angesprochen wurde darüber hinaus die Entwicklung von harmonisierten Testmethoden. Die hohen deutschen und europäischen Standards für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln sind für Bundesminister a. D. Dr. Friedrich im Rahmen der Ge- spräche über ein Freihandelsabkommen EU-USA nicht verhandelbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 6): Fand Ende Januar 2014 eine Sitzung des Rüstungsboards im Bundesministerium der Verteidigung statt, und, wenn nein, für wann ist diese Sitzung angedacht? Ende Januar 2014 fand keine Sitzung des Rüstungs- boards statt. Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen hat die Sitzung des Rüstungsboards für den 19. Februar 2014, also für heute, angesetzt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 10): In welchen Gebieten werden die von der Bundeswehr an- geschafften drei Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungs- systeme, MoGeFA, der Plath GmbH (vergleiche Bundeswehr- Journal vom 10. Februar 2014, www.bundeswehr-journal.de/ 2014/mobile-fernmeldeaufklaerung-in-krisengebieten) einge- setzt, und unter welchen Voraussetzungen werden die in den betroffenen Frequenzbereichen vollständig und auch ver- dachtsunabhängig erfassten elektromagnetischen Aussendun- gen bzw. Funk- und Telekommunikationsdaten erhoben, aus- gewertet und an nichtdeutsches Militär bzw. nichtdeutsche Nachrichtendienste weitergegeben? Übungsvorhaben mit unbemannten Luftfahrzeugen finden grundsätzlich bundesweit auf Truppenübungs- plätzen und in den dazugehörigen Flugbeschränkungsge- bieten statt. Dazu zählen neben dem Truppenübungsplatz Altmark in Sachen-Anhalt mit dem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 74, in dem das in der Fragestellung angesprochene unbemannte Luftfahrzeug gestartet ist, in den angrenzen- den Bundesländern die Truppenübungsplätze Munster/ Bergen in Niedersachsen mit den Flugbeschränkungsge- bieten, ED-R 31 und ED-R 32, der Truppenübungsplatz Oberlausitz in Sachsen mit dem Flugbeschränkungsge- biet ED-R 76 und der Standortübungsplatz Ohrdruf in Thüringen mit dem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 95. Für das Jahr 2014 sind mit heutigem Planungsstand bundesweit 128 Übungswochen, von denen 18 bereits durchgeführt wurden, geplant. Davon entfallen 47 ge- plante Übungswochen auf die Truppenübungsplätze Munster/Bergen, 12 Übungswochen auf den Truppen- übungsplatz Oberlausitz und 8 Übungswochen auf den Standortübungsplatz Ohrdruf. Für den Truppenübungs- platz Altmark in Sachen-Anhalt sind 20 Übungswochen vorgesehen. Inwieweit und in welchem Umfang unbemannte Luft- fahrzeuge in den Übungswochen tatsächlich eingesetzt werden sollen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkretisiert werden, da die Planung und die Durchfüh- rung von Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugen den übenden Einheiten obliegt. Vorkommnisse mit Luftfahrzeugen werden gemäß Zentraler Dienstvorschrift 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit militärischen Luftfahr- zeugen“ als Unfälle, schwere Zwischenfälle oder Zwi- schenfälle eingestuft. Unfälle und schwere Zwischenfälle werden nach ihrem Eintrittsort und der Luftfahrzeugart unterschieden, Zwischenfälle nach ihrer Bedeutung für die Flugsicherheit. Im Betrachtungszeitraum von 2011 bis 2014 gab es zwei Unfälle innerhalb der Truppenübungsplätze Spat- zenhausen und Hammelburg mit dem unbemannten Luftfahrzeug LUNA. Schwere Zwischenfälle innerhalb Deutschlands gab es im Betrachtungszeitraum nicht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 11): Welche konkreten im Entwicklungsvertrag für das Spio- nagemodul ISIS, Integriertes SIGINT-System, geschuldeten Leistungen waren vom Leistungserbringer „nachzuerfüllen“ (Bundestagsdrucksachen 18/340 und 18/389), und inwiefern war in den zahlreichen Gesprächen und sonstigen Kontakten der Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung und Vertretern der Firma EADS, deren Tochter- und Beteili- gungsfirmen, in denen nach Angaben der Bundesregierung „ergebnisoffen“ über das ISIS diskutiert wurde (Bundestags- drucksache 18/389), auch von der Möglichkeit die Rede, dass trotz der durch den damaligen Bundesminister der Verteidi- gung, Dr. Thomas de Mazière, eigentlich endgültig verfügten „Reißleine“ auch die Drohne Euro Hawk als Träger des ISIS in Betracht käme, oder wurde diese Möglichkeit sogar nie aus den Augen verloren? Der Bericht des Bundesamtes für Ausrüstung, Infor- mationstechnik und Nutzung zur Auswertung der Nach- weisakte ist am 11. Februar 2014 dem Bundesministe- rium der Verteidigung übermittelt worden. Die Nachweisakte ISIS ist als „Verschlusssache GEHEIM“ eingestuft, sodass eine konkrete Benennung der aus dem Entwicklungsvertrag geschuldeten Leistun- gen an dieser Stelle nicht möglich ist, da insofern Rück- schlüsse auf die Leistungsparameter des Aufklärungs- systems möglich wären. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1195 (A) (C) (D)(B) Die Leitungsebene des Bundesministeriums der Ver- teidigung kommuniziert in unregelmäßigen Abständen bei unterschiedlichen Anlässen mit Vertretern der Indus- trie. Zu diesen Anlässen werden aktuelle Themen – unter anderem auch Optionen zur Weiterverwendung von ISIS – ergebnisoffen diskutiert. Über Inhalte und Ergebnisse werden in der Regel keine umfänglichen Aufzeichnun- gen angefertigt. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 16): Wie viele Zwischenlagergenehmigungsverfahren sind der- zeit beim Bundesamt für Strahlenschutz anhängig – bitte nach Bundesländern differenzieren –, und wie viele Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge sind dort derzeit anhängig – bitte möglichst auch thematisch differenzieren (vergleiche hierzu die zusammenfassende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 nach den derar- tigen anhängigen Antragsverfahren, aus der sich diese Zahl noch nicht ergibt)? Die Anzahl der Genehmigungsverfahren zur Aufbewah- rung von bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Ab- fällen aus der Wiederaufarbeitung nach § 6 Atomgesetz durch das Bundesamt für Strahlenschutz aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Bundesland sind wie folgt: Baden- Württemberg: 11, Bayern: 7, Hessen: 5, Mecklenburg- Vorpommern: 1, Niedersachsen: 8, Nordrhein-Westfa- len: 5, Schleswig-Holstein: 8, Summe: 45. Laut Antragstellern sind neben den laufenden Geneh- migungsverfahren an vielen Standorten auch Verfahren zur Inventarerweiterung der Behälter geplant. Für den Behältertyp Castor V/19 werden die Verfahren „Sonder- brennstäbe in Köchern im Castor V/19“ und „Inventar- erweiterung Castor V/19“ an den Standorten Biblis und Neckarwestheim zunächst als Pilotverfahren betrieben. Je nach Bedarf der Betreiber erfolgt später eine entspre- chende Antragstellung für andere Standorte. Auch für den Behältertyp V/52 sind entsprechende Verfahren zur Inventarerweiterung absehbar. Weiterhin ist anzumerken, dass Verfahren zur „Inventarerweiterung“ – zum Beispiel Brennstoffzusammensetzung, Brennelementtyp – kom- plexe Genehmigungssachverhalte mit jeweils mehreren Antragsgegenständen beinhalten. Für Behälter, die in deutschen Zwischenlagern einge- setzt werden sollen, sind Anträge für zwei Behältertypen anhängig, und zwar: D/4372/B(U)F-96, Castor V/19, bis zu 19 Druckwasserreaktor-Brennelemente, Köcher für Son- derbrennstäbe, Teilbeladungen, und D/4373/B(U)F-96, Castor V/52, bis zu 52 Siedewasserreaktor-Brennele- mente. Im Folgenden sind die Verfahren für jedes Bundes- land nach Standort und Thema aufgeführt: Baden-Württemberg Bayern Hessen Standort An-zahl Thema SZL Neckar- westheim 5 Aufrüstung Krananlagen Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E Inventarerweiterung Castor V/19 Aufbewahrung KWO-Brenn- elemente SZL Philipps- burg 5 Modifikation Castor V/19 Modifikation Castor V/52 Aufrüstung Krananlagen Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Obrig- heim 1 Aufbewahrung der KWO- Brennelemente Gesamt 11 Standort An-zahl Thema SZL Grafen- rheinfeld 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Isar 3 Schutz gegen SEWD Modifikation Castor V/52 Behälter TN 24 E SZL Gund- remmingen 2 Aufrüstung Krananlagen Modifikation Castor V/52 Gesamt 7 Standort An-zahl Thema SZL Biblis 5 Gemischte Lagerung radio- aktive Abfälle Schutz gegen SEWD Modifikation Castor V/19 Aufrüstung Krananlagen Sonderbrennstäbe in Köchern Castor V/19 Gesamt 5 1196 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Standort An-zahl Thema Zwischenla- ger Nord 1 Schutz gegen SEWD Gesamt 1 Standort An-zahl Thema SZL Grohnde 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Unter- weser 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Lingen 2 Modifikation Castor V/19 Schutz gegen SEWD TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radio- aktive Abfälle Schutz gegen SEWD CSDB-Abfälle aus Frankreich (es werden nur die standortun- abhängigen Prüfungen fortge- setzt) HAW-Abfälle aus Großbritan- nien (es werden nur die stand- ortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt) Gesamt 8 Standort An-zahl Thema TBL Ahaus 4 Schutz gegen SEWD Aufrüstung Krananlage Behälter MTR 3 Behältertyp TGC 27 für die Aufbewahrung von hochdruck- kompaktierten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frank- reich AVR-Behäl- terlager 1 Weitere Aufbewahrungs- genehmigung für drei Jahre Gesamt 5 Schleswig-Holstein Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 18 und 19): Welche Fluggesellschaften aus sogenannten Drittstaaten – USA, Russland, China und Indien – sind ihren Abgabever- pflichtungen für CO2-Zertifikate im europäischen Emissions- handelssystem – bezogen auf die Emissionen ihrer innereuropä- ischen Flüge im Jahr 2012 – nicht fristgerecht nachgekommen? Hat die Bundesregierung bereits Zahlungsbescheide an die Betreiber, die ihren Abgabepflichten nicht nachgekommen sind, versandt, bzw. plant die Bundesregierung, dies fristge- mäß vor dem 29. April 2014 zu tun? Zu Frage 18: Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der von Deutschland verwalteten gewerblichen Luftfahrzeugbe- treiber aus Drittstaaten, die ihrer Abgabeverpflichtung für Emissionshandelszertifikate im Jahr 2012 für ihre in- nereuropäischen Flüge nicht fristgerecht nachgekommen sind: Ägypten: 1, China: 2, Moldawien: 1, Russland: 3, Schweiz: 1 und USA: 1. Zu Frage 19: Bereits im vergangenen Jahr – Juli 2013 – haben Luftverkehrsbetreiber, die ihre Berichts- und/oder Abga- bepflichten für das Jahr 2012 nicht erfüllt haben, im Rahmen des formellen Sanktionsverfahrens nach § 30 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG, ein An- hörungsschreiben erhalten. Die Zahlungsbescheide wer- den zurzeit von der Deutschen Emissionshandelsstelle, DEHSt, im Umweltbundesamt, UBA, vorbereitet. Sie wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an die säumi- gen Luftverkehrsbetreiber verschickt. Die DEHSt ist nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz zur fristgerechten Versendung der Zahlungsbescheide vor dem 29. April 2014 verpflichtet und wird dieser Ver- Standort An-zahl Thema SZL Bruns- büttel 3 Aufrüstung Krananlage Modifikation Castor V/52 Schutz gegen SEWD SZL Krümmel 3 Aufrüstung Krananlage Modifikation Castor V/52 Schutz gegen SEWD SZL Brokdorf 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E Gesamt 8 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1197 (A) (C) (D)(B) pflichtung im Rahmen des EU-einheitlich abgestimmten Verfahrens nachkommen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 20): Welche politischen Initiativen und entwicklungspoliti- schen Vorhaben gedenkt die neue Bundesregierung voranzu- bringen, um zum Beispiel die unzureichende Wasserversor- gung in der unter israelischer, militärischer Verwaltung stehenden C-Zone der palästinensischen Gebiete zu verbes- sern (Meldung der Nachrichtenagentur AFP vom 13. Februar 2014)? Die große Bedeutung der sogenannten C-Gebiete in den palästinensischen Gebieten ist der Bundesregierung bewusst. Diese stellen flächenmäßig den Hauptteil eines künftigen palästinensischen Staates dar. Das Ziel des deutschen Engagements ist eine umfas- sende Entwicklungsperspektive für alle Teile der palästi- nensischen Gebiete und die dort lebenden Palästinenser. Die Bundesregierung verfolgt die Lage in den C-Gebie- ten des Westjordanlands deswegen sehr aufmerksam. Sie war maßgeblich am Zustandekommen der Schlussfolge- rungen des Rats für Außenbeziehungen vom 14. Mai 2012 beteiligt, welche die C-Gebiete erstmals detailliert in den politischen Fokus stellten. Die Bundesregierung fordert gemeinsam mit der EU und weiteren internationalen Partnern eine deutliche Be- schleunigung der Genehmigungsverfahren für Entwick- lungsprojekte in den C-Gebieten des Westjordanlands, den Stopp des Abrisses von Infrastruktur sowie eine Ver- stetigung, Beschleunigung und Verbesserung der Plan- verfahren in den C-Gebieten. Diese Planverfahren müs- sen auch die Planung der Wasserversorgung für die in den C-Gebieten lebenden Menschen umfassen. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 21 und 22): Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesre- gierung eine Neubesetzung bzw. Nichtbesetzung des Wissen- schaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf die Vor- bereitungen des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019? Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem geschlossenen Rücktritt des international hochrangig besetz- ten Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau gezogen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung als mitfinanzierende Zuwendungsgeberin im Stiftungsrat er- griffen, um den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Bau- haus Dessau neu zu besetzen? Zu Frage 21: Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissen- schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stif- tungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungs- aufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubilä- ums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stiftung Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus-Einrich- tungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – haben sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Verbund 2019 zu- sammengeschlossen. Der Bauhaus-Verbund 2019 will mit den drei sammlungsführenden Einrichtungen in Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum vorbereiten, deren museale Infrastruktur stärken und das reichhaltige Bauhaus-Erbe national und international noch stärker er- forschen und vermitteln. In diesem Bauhaus-Verbund wird kontinuierlich die Vorbereitung in verschiedenen Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene weitergetrie- ben. Außerdem besteht auch auf Landesebene in Sach- sen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der Akti- vitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vor- bereitung des Bauhaus-Jubiläums. Der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau wird nach der Neuberufung der Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 die Möglichkeit haben, sich mit den Vorbereitungen des 100-jährigen Bauhaus-Jubilä- ums zu beschäftigen. Zu Frage 22: Die Stiftung Bauhaus Dessau ist eine öffentlich-recht- liche Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt und untersteht der Rechtsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt. Der Bund ist im siebenköpfigen Stiftungsrat vertreten. Der Bund geht davon aus, dass die Neuberufung des Wissen- schaftlichen Beirats in Abstimmung mit dem neu zu be- rufenden Direktor bzw. der neu zu berufenden Direkto- rin erfolgen sollte. Er hat daher in der Folge des Rücktritts des Wissenschaftlichen Beirats aufgrund der Neuausschreibung der Stelle des Direktors der Stiftung Bauhaus Dessau darauf gedrängt, möglichst zügig zu ei- ner Entscheidung hinsichtlich der Wiederbesetzung der Stelle des Direktors/der Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau zu gelangen. Von einer Berufung ist im März dieses Jahres auszugehen, sodass die Arbeiten zur Wie- derberufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar danach in Angriff genommen werden können. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/527, Fragen 23 und 24): Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung der ge- schlossene Rücktritt des international hochrangig besetzten Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf die planmäßige Umsetzung der Konzeption des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zeitplan und das Verfahren zur Neubesetzung des Wissen- schaftlichen Beirats? 1198 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 23: Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissen- schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stif- tungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungs- aufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubi- läums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stif- tung Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus- Einrichtungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – haben sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Ver- bund 2019 zusammengeschlossen. Der Bauhaus-Ver- bund 2019 will mit den drei sammlungsführenden Ein- richtungen in Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum vorbereiten, deren museale Infrastruktur stärken und das reichhaltige Bauhaus-Erbe national und international noch stärker erforschen und vermitteln. In diesem Bau- haus-Verbund wird kontinuierlich die Vorbereitung in verschiedenen Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene weitergetrieben. Außerdem besteht auf Landesebene in Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der Aktivitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vor- bereitung des Bauhaus-Jubiläums. Die Gestaltung des Bauhaus-Jubiläums 2019 befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung des Bauhaus-Ver- bundes. Dabei kommt der Stiftung Bauhaus Dessau und dessen Wissenschaftlichem Beirat eine zwar wichtige, aber nicht allein verantwortliche Bedeutung zu. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Wissen- schaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau, der in der Regel einmal im Jahr zusammentritt, nach der Neu- berufung der Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 mit der Konzeption des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums be- schäftigen wird. Zu Frage 24: Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats wer- den gemäß § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung auf Vorschlag des Stiftungsrates vom Kultusminister des Landes Sach- sen-Anhalt für fünf Jahre berufen. Der Vorstand, also die Direktorin/der Direktor, kann dem Stiftungsrat gemäß § 8 Abs. 7 der Stiftungssatzung Vorschläge zur Beset- zung unterbreiten. Der Stiftungsrat wird erst nach Ab- schluss des laufenden Auswahlverfahrens für die Stelle der Direktorin bzw. des Direktors Vorschläge für die Wiederbesetzung des Wissenschaftlichen Beirates vorle- gen, damit die Vorschläge der neuen Direktorin/des neuen Direktors Berücksichtigung finden können. Da die Entscheidung über die Berufung des Direktors bzw. der Direktorin noch im März fallen soll, geht die Bun- desregierung davon aus, dass die Arbeiten zur Wiederbe- rufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar im Anschluss daran begonnen werden können. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 25): Geht die Bundesregierung davon aus, dass die sogenannte Thüringer Strombrücke bis zur Abschaltung des Atomkraft- werks Grafenrheinfeld im Jahr 2015 in Betrieb sein wird, und welche alternativen Szenarien – bitte einzeln aufschlüsseln – prüft die Bundesregierung für den Fall, dass dies nicht der Fall sein wird, vor dem Hintergrund der Aussagen des Vize- präsidenten der Bundesnetzagentur, Peter Franke, die Bundes- netzagentur habe „schon diverse Möglichkeiten durchge- spielt“ (siehe www.energate-messenger.de/news/index.php? view=newsItem&id=140610 vom 10. Februar 2014, „Bundes- netzagentur hat Plan B bei Thüringer Strombrücke“)? Nach dem Monitoring der Leitungsvorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz durch die Bundesnetzagen- tur rechnen die Übertragungsnetzbetreiber bei der Thü- ringer Strombrücke bei optimalem Verfahrensverlauf mit einer Inbetriebnahme 2015. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch im Fall einer Verzögerung der Fer- tigstellung der Thüringer Strombrücke die Versorgungs- sicherheit im Winter 2015/16 gewährleistet ist. Den Be- rechnungen der Bundesnetzagentur zur Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für den Winter 2015/2016 in Höhe von 4 800 Megawatt lagen Szenarien zugrunde, in denen die Thüringer Strombrücke als nicht fertiggestellt angenommen wurde. Aus heutiger Sicht sind bereits 3 585 Megawatt der erforderlichen 4 800 Megawatt auf- grund bestehender Verträge mit Reservekraftwerken in Deutschland und im Ausland als gesichert zu betrachten. Die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetrei- ber gehen davon aus, dass die fehlenden 1 215 Megawatt primär aus gesicherter Kraftwerksleistung aus dem Aus- land auszugleichen sind. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass nicht ausreichend Reservekraftwerksleistung auf diesem Wege kontrahiert werden kann, empfiehlt die Bundesnetzagentur alternative Maßnahmen – Engpass- bewirtschaftung zwischen Deutschland und Österreich, Zubau von Gasturbinen in Süddeutschland. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 26): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der EU-konformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsre- gelung, BesAR, im Erneuerbare-Energien-Gesetz, und welche konkreten inhaltlichen Überlegungen gibt es dazu bereits in- nerhalb der Bundesregierung? Die Bundesregierung plant, die Novelle des EEG in- klusive der Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsre- gelung noch vor der Sommerpause abzuschließen. Sie befindet sich derzeit in sehr konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission. Alle Gesprächspartner streben an, die Verhandlungen so rechtzeitig abzuschließen, dass die Ergebnisse in die EEG-Novelle einfließen können. Wie die Besondere Ausgleichsregelung zukünftig inhalt- lich ausgestaltet werden kann, hängt unter anderem auch vom Verlauf dieser Gespräche ab. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 27 und 28): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1199 (A) (C) (D)(B) Wird die Bundesregierung in ihrem jährlichen Monito- ringbericht zur Energiewende evaluieren, ob das verpflich- tende EU-Ausbauziel Deutschlands für erneuerbare Energien eingehalten wird? In welchen jährlichen Ausbauschritten will die Bundesre- gierung das Kraft-Wärme-Kopplungsziel in Höhe von 25 Pro- zent bis zum Jahr 2020 erreichen, und beabsichtigt die Bun- desregierung im laufenden Jahr eine Novelle des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes? Zu Frage 27: Die Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien- Richtlinie) gibt für das Jahr 2020 einen Anteil erneuer- barer Energien von 20 Prozent am Endenergieverbrauch der Europäischen Union verbindlich vor. Für Deutsch- land ist ein nationales Ziel von 18 Prozent vorgegeben. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendener- gieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18 Prozent zu erhö- hen. Die jährlichen Monitoring-Berichte „Energie der Zu- kunft“ dienen der Bundesregierung dazu, die Ziele des Energiekonzepts mit Blick auf eine sichere, wirtschaftli- che und umweltverträgliche Energieversorgung zu über- prüfen. Der Berichtszeitraum ist das jeweils zurücklie- gende Kalenderjahr. Die Monitoring-Berichte enthalten auch Aussagen über die Entwicklung des Anteils der er- neuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch. Im Jahr 2012 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 12,4 Prozent. Zu Frage 28: Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien zum Ziel der Steigerung des KWK-Stromanteils von derzeit rund 16 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2020 bekannt. Weitere Zwischenschritte auf dem Weg zu diesem Ziel sind nicht vorgesehen. Aktuell wird im Auftrag des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Energie eine umfassende KWK-Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse durchge- führt. Diese Analyse wird mit einer Evaluierung des KWK-Gesetzes verbunden. Ergebnisse dieser Studie werden im Herbst 2014 vorliegen. Ob und wieweit eine Novellierung des KWK-Gesetzes erfolgen soll, ist mit Blick auf das bekräftigte 25-Prozent-Ziel dann insbeson- dere im Lichte der Ergebnisse dieser Studie zu entschei- den. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/527, Frage 29): Welche internationalen Partnerschaften plant die Bundes- regierung wie konkret auszugestalten, damit sie zu einem Ge- lingen der Energiewende in unserem eigenen Land beitragen, wie vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz ange- kündigt – Inhalte, Partnerländer, Energieträger, Zeitrahmen? Ihre Frage nach neuen internationalen Partnerschaften als Beitrag zum Gelingen der Energiewende bezieht sich auf eine Rede des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, die er bei der Veranstaltung der Mercator-Stiftung zum „Klimawandel als Herausfor- derung internationaler Politik“ am 31. Januar 2014 in München gehalten hat. Mit neuen Partnerschaften sind dabei nicht neue For- mate im institutionellen Sinn gemeint. Vielmehr geht es darum, bestehende Instrumente unter dem Markenzei- chen Energiewende noch stärker auf einen energie- und umweltpolitischen Erfahrungsaustausch hin auszurich- ten. Dies soll einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im In- land – Stichwort Umsetzung der Energiewende – und in- ternational – etwa mit Blick auf die Verhandlungen über ein internationales Klimaabkommen – leisten. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 30): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ab- brecherquote unter den auszubildenden somalischen Streit- kräften, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über deren Verbleib und die Gründe für einen frühzeitigen Abbruch der Ausbildung? Bis Ende 2013 hat die Ausbildungs- und Beratungs- mission der Europäischen Union für Somalia, EUTM Somalia, circa 3 600 somalische Soldaten in Bihanga in der Republik Uganda ausgebildet. Diese Kräfte gelten als überdurchschnittlich zuverlässig und schlagkräftig und haben sich an der Seite der Mission der Afrikani- schen Union in Somalia, AMISOM, bereits im Kampf gegen die radikalislamistischen al-Shabaab bewährt. Sie bilden das Rückgrat der neuen somalischen Streitkräfte. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Abbrecherquote über den Ausbildungszeitraum bis zur Schließung des Lagers in der Republik Uganda vor. Der letzte Halbjahresbericht der Mission vom 27. September 2013 erwähnt Abbrecher nicht und spricht im Gegenteil von einer allgemein hohen Motivation der somalischen Soldaten. Hiervon unabhängig ist jedoch bekannt, dass die somalische Seite in wenigen Einzelfällen aus diszi- plinarischen Gründen Rückführungen durchgeführt hat. Über den Verbleib ehemaliger somalischer Soldaten nach einem Abbruch der Ausbildung liegen der Bundes- regierung keine Informationen vor. Der Verbleib somali- scher Soldaten nach abgeschlossener Ausbildung durch EUTM liegt in der Verantwortung der somalischen Re- gierung. 1200 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/527, Frage 36): Sieht die Bundesregierung nach dem Abtransport der syri- schen Chemiewaffen die Gefahr einer US-militärischen Inter- vention in Syrien für gebannt oder für erhöht? Die Bundesregierung setzt sich weiter intensiv für eine politische Lösung des Konflikts in Syrien durch Ge- spräche zwischen den Parteien ein. Sie hat daher von Anfang an die von den Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation initiierten Gespräche zwischen syrischer Regierung und Opposition unter- stützt. Die Gespräche im Rahmen des Genf-II-Prozesses haben bisher bedauerlicherweise nicht zu einem greifba- ren Ergebnis geführt. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Umsetzung des Genfer Kommuniqués vom 20. Juni 2012, das vom Sicherheitsrat der Vereinten Na- tionen indossiert wurde und den Weg zu einer friedli- chen Lösung des Konflikts aufzeigt, weiterhin das Ziel unserer politischen Bemühungen bleibt. Die Bundesregierung unterstützt ebenso dezidiert die vollständige Umsetzung der Verpflichtungen der syri- schen Regierung für den Abtransport der Chemiewaffen und der Hilfsstoffe aus Syrien. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu Abrüstung und – dem vermutlich noch langen Weg zu einer – Stabilisierung in der Region. Syrien hat jedoch die Frist für den Abtransport weder seiner Che- miewaffen (31. Dezember 2013) noch der Hilfsstoffe (5. Februar 2014) eingehalten und bisher nur einen klei- nen Teil abtransportiert. Die vom VN-Sicherheitsrat ge- setzte Vernichtungsfrist (30. Juni 2014) ist nur haltbar, wenn ab jetzt regelmäßig Transporte der Chemiewaffen stattfinden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 39): Auf welcher Rechtsgrundlage hat der damalige Bundes- minister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Oktober 2013 dem Parteivorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, Informatio- nen aus laufenden Ermittlungen weitergegeben, statt den dafür zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages zu informieren? Ob in dem der Frage zugrunde liegenden Fall durch eine Informationsweitergabe gegen geltendes Recht ver- stoßen wurde, ist Gegenstand laufender staatsanwaltli- cher Prüfungen. Zu solchen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 40): Welches Mitglied der Bundesregierung wusste von den Vorwürfen gegen den ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy – bitte unter Angabe des Datums –, und an wen wur- den diesbezügliche Informationen – ebenfalls unter Angabe des Datums – weitergegeben? Erwägungsvorbemerkung: Die Beantwortung der Frage würde eine förmliche Abfrage bei allen Mitgliedern der Bundesregierung er- fordern. Dies ist in der knappen zur Verfügung stehen- den Frist nicht möglich. Zur Frage der Erlangung und Weitergabe diesbezüglicher Informationen haben sich mehrere Mitglieder der Bundesregierung bereits öffent- lich erklärt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 41): Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Vorlage eines Nationalen Aktionsplans zu dem von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Open Government Initiative, und für wann plant die Bun- desregierung konkret den Beitritt zur Initiative? Der Open-Data-Aktionsplan wird veröffentlicht, so- bald er mit den Ressorts abgestimmt ist. Um die neue Bundesregierung nicht zu präjudizieren, wurde er zu- nächst zurückgestellt. Über die Frage des Beitritts zur in- ternationalen Open Government Partnership, OGP, ist noch nicht entschieden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 42): Inwieweit gilt die „Leitlinie für die Zahlung von Prämien an Trainerinnen und Trainer sowie Servicepersonal erfolgrei- cher Sportlerinnen und Sportler bei Olympischen und Para- lympischen Spielen vom 1. Juli 2010“ des Bundesministe- riums des Innern noch, und welche Gründe gibt es für deren unterschiedliche Prämierung für Erfolge bei den Olympischen und den Paralympischen Spielen durch den Bund? Die Leitlinie für die Zahlung von Prämien an Trainer sowie Servicepersonal erfolgreicher Sportler bei Olym- pischen und Paralympischen Spielen vom 1. Juli 2010 des Bundesministeriums des Innern ist anlässlich der Olympischen Spiele 2012 nur durch die Streichung einer Fußnote, die sich auf den Wintersport bezog, modifiziert worden (Leitlinie vom 1. Juli 2012). Die Gründe für die unterschiedliche Prämierung der Trainer und Betreuer für Erfolge ihrer Sportler bei den Olympischen und den Paralympischen Spielen durch den Bund beruhen auf der Bildung von drei Startklassen pro Disziplin im paralympischen Wintersport. Beispiels- weise starten im Wettbewerb Ski alpin, Abfahrt Herren, die Sehgeschädigten, die Rollstuhlfahrer und die ampu- tierten Sportler getrennt in einzelnen Klassen. Dadurch werden in einem Wettbewerb drei Medaillensätze ausge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1201 (A) (C) (D)(B) geben statt eines bei den Olympischen Winterspielen. Die Prämie, die für den olympischen Wettbewerb ge- zahlt wird, wurde im paralympischen Wettbewerb ent- sprechend durch drei geteilt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 43): Inwieweit kann die Bundesregierung den vom Deutschen Olympischen Sportbund, DOSB, auf der Grundlage einer Stu- die des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie be- rechneten Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von 42 Milliarden Euro bestätigen (siehe „42 Milliarden Euro Sa- nierungsbedarf“, Offenbach-Post vom 22. Januar 2014), und was plant die Bundesregierung als ihren Beitrag, um diesen Sanierungsstau innerhalb der 18. Wahlperiode zu reduzieren? Zunächst ist unzutreffend, dass im Gutachten „Die wirtschaftliche Bedeutung des Sportstättenbaus und ihr Anteil an einem zukünftigen Sportsatellitenkonto“ für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von 42 Mil- liarden Euro ausgewiesen wurde. Der vom Deutschen Olympischen Sportbund, DOSB, bezifferte Sanierungsbedarf von 42 Milliarden Euro ist bekannt. Der dort genannte Sanierungsbedarf betrifft im Wesentlichen den Breitensport und ist damit den Län- dern und Kommunen zuzuordnen. Eine Bundeszustän- digkeit besteht nur für den Spitzensport. Der Sportstättenbau für den Spitzensport ist Teilbe- reich des Sportförderprogramms der Bundesregierung. Im Vordergrund der Förderung steht die Deckung des Sportstättenbedarfs für die olympischen Verbände. Ein besonderer Sanierungsbedarf für Sportstätten für den Spitzensport ist nicht erkennbar. Die derzeit in Deutsch- land vorhandenen Sportstätten für den Spitzensport be- finden sich vielmehr in einem guten Zustand und werden den Erwartungen und Anforderungen im Hinblick auf die Trainings- und Wettkampfbedingungen der einzelnen Sportarten gerecht. Weder der DOSB noch die Sport- fachverbände haben in der Vergangenheit dargelegt, dass Trainingsmaßnahmen aufgrund fehlender oder mangel- hafter Sportstätten für den Spitzensport nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden konnten. Demzu- folge spricht auch der Koalitionsvertrag für die 18. Wahl- periode vom Erhalt einer attraktiven, ausgewogenen und bedarfsorientierten Infrastruktur für den Spitzensport. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/527, Frage 44): Gegen wie viele Mitglieder früherer Bundesregierungen wurde bislang wegen Steuervergehen ermittelt, und welche disziplinarischen Maßnahmen wurden in diesen Fällen seitens der jeweiligen Bundesregierung getroffen? Zum ersten Teil Ihrer Frage: Erkenntnisse über Ermitt- lungen wegen Steuervergehen gegen Mitglieder früherer Bundesregierungen liegen nicht vor. Eine entsprechende Kenntnis würde voraussetzen, dass die Ermittlungs- behörden der Länder dem Bund über die Einleitung ent- sprechender Verfahren berichten müssten. Dies ist so aber generell nicht vorgesehen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Gegen Mitglieder der Bundesregierung finden keine Disziplinarverfahren statt, selbst wenn gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungs- verfahren geführt wird. Dies legt § 8 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregie- rung, Bundesministergesetz, ausdrücklich fest. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 45): In wie vielen Fällen haben der Bundeskanzler/die Bundes- kanzlerin seit dem Jahr 1991 von Fällen Kenntnis erhalten, in denen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre wegen Steuer- vergehen belangt wurden, und welche Konsequenzen wurden jeweils eingeleitet – bitte nach Jahren aufschlüsseln? Für die Einleitung von Konsequenzen bei etwaigen strafrechtlichen Vorwürfen wäre nicht der Bundeskanz- ler bzw. die Bundeskanzlerin zuständig, sondern der je- weilige Dienstvorgesetzte. In einem solchen Fall könnte über Einzelheiten der eingeleiteten Konsequenzen schon aufgrund des Personalaktengeheimnisses keine Auskunft erteilt werden. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 46): Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung der Vor- schlag, bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren die Anerkennung von Arbeitslosigkeit dergestalt zu begrenzen, nur Zeiten vor dem Stichtag 1. Januar 2014 zu berücksichti- gen, so ausgestaltet werden, dass er mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes im Ein- klang steht? Die abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren soll die Leistungen derjenigen anerkennen, die die gesetzliche Rentenversicherung durch ihre Leistungen und jahrzehn- telange Beitragszahlung gestützt haben. Die Anerken- nung vorübergehender Zeiten der Arbeitslosigkeit für die Wartezeit auf die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren soll keine Fehlanreize zur Frühverrentung setzen. Des- halb prüft die Bundesregierung Regelungen, die derar- tige Nebenwirkungen verhindern können. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu gehört auch deren Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht. 1202 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 (A) (C) (B) Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 47): Wann wird die Bundesregierung für Kinder mit Behinde- rungen, die an Regelschulen unterrichtet werden, die notwen- dige Betreuung am Nachmittag finanzieren und die Aufnahme der Hortassistenz in den Katalog der privilegierten Leistungen des § 92 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vor dem Hintergrund veranlassen, dass sie die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen hat? Die Bundesregierung wird das Anliegen, weitere Leistungen der Eingliederungshilfe bedürftigkeitsunab- hängig – unabhängig von Einkommen und Vermögen – auszugestalten, im Zusammenhang mit der Schaffung ei- nes Bundesteilhabegesetzes – Reform der Eingliederungs- hilfe für Menschen mit Behinderungen – prüfen. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 48): Welche Umstände oder Fakten bringen die Bundesregierung zu der Aussage in ihrer Antwort vom 11. Februar 2014 auf meine schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/528 zum Thema Mütterrente und Auffüllbetrag unter Beachtung Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005, Az.: 13 RJ 17/04 R, dass „die Rentenversicherungsträger die- sem Urteil von Amts wegen folgen“ und dass sich deshalb „die Frage der Notwendigkeit besonderer Anträge nicht stelle“, während in der Antwort der Bundesregierung vom 5. September 2008 auf die schriftliche Frage 42 von Dr. Martina Bunge (Bundestagsdrucksache 16/10199) der Weg zur Umsetzung des Urteils darin gesehen wurde, „dass die Betroffenen einen Antrag auf Neufeststellung der Rente stellen können“ – eine Aussage, auf die auch in den späteren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksachen 16/11317 und 17/9118 immer Be- zug genommen wurde? Die in der Fragestellung zitierten Antworten der Bun- desregierung beziehen sich auf unterschiedliche Fall- gestaltungen. In der Antwort aus dem Jahr 2008 ging es darum, ob eine aus Sicht des BSG fehlerhafte Rechtsan- wendung von Amts wegen in jedem Einzelfall, also auch bei denjenigen, die nicht den Rechtsweg beschritten ha- ben, korrigiert wird oder nur auf Antrag. Die Antwort der Bundesregierung vom 11. Februar 2014 auf die Frage zur Mütterrente und zur Behandlung des Auffüll- betrages unter Beachtung des Urteils des Bundessozial- gerichts vom 20. Juli 2005 bezieht sich hingegen auf die Frage, ob in Zukunft diese beschriebene BSG-Recht- sprechung von den Rentenversicherungsträgern beachtet wird. Da dies der Fall ist, stellt sich bei der künftigen Umsetzung der mit dem RV-Leistungsverbesserungs- gesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten das Problem der Antragstellung nicht. Diese Verfahrensweise ist im Übrigen auch von der DRV Bund bestätigt worden. ö (D) kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 ln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 16. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Umgang mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy Anlagen
Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Die Sitzung ist eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich ein Wort
zur aktuellen Entwicklung in der Ukraine sagen: Mit
großer Sorge verfolgen wir die Eskalation der Gewalt.
Die Nachricht von den vielen Toten und Verletzten
macht uns tief betroffen. Unsere Gedanken sind bei den
Familien und Angehörigen. Gemeinsam mit unseren
Partnern in Europa wollen wir dazu beitragen, dass der
Konflikt so schnell wie möglich beendet wird und die
Menschen in der Ukraine ein Leben in Freiheit und
Selbstbestimmung führen können. Wir werden uns als
Parlament mit der Entwicklung schon morgen in einer
vereinbarten Debatte weiter beschäftigen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde

Drucksache 18/527

Als Erstes ist der Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums für Ernährung und Landwirtschaft gefordert. Zur
Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär
Peter Bleser bereit.

Frage 1 ist von der Kollegin Abgeordneten
Dr. Kirsten Tackmann, Fraktion Die Linke:

Welche nichtintensive Steuerung des Milchmarktes hält
die Bundesregierung für das sogenannte Soft Landing für den
im Jahr 2015 geplanten Ausstieg aus dem Milchquotensystem
für geeignet, wenn sie eine „intensive Steuerung des Milch-
marktes“ ablehnt – siehe Vorbericht zum Agrar- und Fische-
reirat, Ausschussdrucksache 18(10)025 des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages?

Herr Staatssekretär, bitte.

P
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Bleser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Frau Kollegin
    Tackmann, die Bundesregierung setzt den Kurs der
    Marktausrichtung der Milchwirtschaft fort. Die staatli-
    chen Rahmenbedingungen sollten der Nutzung der sich
    bietenden Marktchancen nicht entgegenstehen.
    Für den Fall außergewöhnlicher Marktkrisen setzt die
    Bundesregierung weiterhin auf das wirksame und ver-
    lässliche Sicherheitsnetz der Europäischen Union. Das
    Sicherheitsnetz hat sich in der Milchkrise bewährt und
    hat funktioniert. Die Bundesregierung wird darauf ach-
    ten, dass die Europäische Kommission ihre Aufgaben im
    Rahmen des Sicherheitsnetzes gegebenenfalls rechtzei-
    tig und verantwortungsvoll wahrnimmt und erforderli-
    che Krisenmaßnahmen ergreift. Die Direktzahlungen
    stabilisieren zusätzlich das Einkommen der Milcherzeu-
    ger.