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ID1801507400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/15 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 I n h a l t : Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Abge- ordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Drucksache 18/477 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Ab- geordnetenbestechung Drucksache 18/476 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Drucksache 18/478 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . 1107 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1109 B Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1110 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 1112 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1114 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1115 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1116 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1117 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 1118 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Demokratie verteidigen im digi- talen Zeitalter Drucksache 18/182 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1121 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1122 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1124 C Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 1126 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1128 A Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . 1129 A Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1130 A Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1131 B Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1132 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1133 C Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1135 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 1136 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1137 B Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1137 C Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1137 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1139 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1139 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Kon- zerninsolvenzen Drucksache 18/407 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 C Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1142 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1143 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145 C Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 1146 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1147 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: BAföG-Reform zügig umsetzen Drucksache 18/479 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1148 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1150 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1152 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1153 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1154 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1154 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 A Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1156 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1158 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1159 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1107 (A) (C) (D)(B) 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1159 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 14.02.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 14.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 14.02.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 14.02.2014 Brantner, Dr. Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Brase, Willi SPD 14.02.2014 Durz, Hansjörg CDU/CSU 14.02.2014 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 14.02.2014 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 14.02.2014 Golze, Diana DIE LINKE 14.02.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 14.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 14.02.2014 Höger, Inge DIE LINKE 14.02.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 14.02.2014 Ilgen, Matthias SPD 14.02.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 14.02.2014 Jelpke, Ulla DIE LINKE 14.02.2014 Juratovic, Josip SPD 14.02.2014 Korte, Jan DIE LINKE 14.02.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 14.02.2014 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Lischka, Burkhard SPD 14.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 14.02.2014 Movassat, Niema DIE LINKE 14.02.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Rabanus, Martin SPD 14.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 14.02.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 14.02.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.02.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 14.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 14.02.2014 Schulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 14.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 14.02.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Thönnes, Franz SPD 14.02.2014 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 14.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Weber, Gabi SPD 14.02.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 14.02.2014 Zimmermann, Pia DIE LINKE 14.02.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Änderung der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages zwecks Siche- rung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag auf Drucksache 18/183 zu- rückzieht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Entwurf eines Gesetzes zur Siche- rung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages auf Drucksache 18/184 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 128. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 22. bis 27. März 2013 in Quito, Ecuador Drucksachen 18/81, 18/305 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes- tages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 22. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 25. bis 27. August 2013 in Pärnu, Estland Drucksachen 18/158, 18/305 Nr. 10 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K Haushaltsführung 2013 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 02 Titel 632 50 – BAföG – Schü- lerinnen und Schüler – bis zur Höhe von 83 Mio. Euro Drucksachen 18/327, 18/413 Nr. 1.2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.4 EP P7_TA-PROV(2013)0333 Drucksache 18/419 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2013)0378 Drucksache 18/419 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2013)0379 Drucksache 18/419 Nr. A.11 EP P7_TA-PROV(2013)0453 Drucksache 18/419 Nr. A.15 Ratsdokument 11482/13 Drucksache 18/419 Nr. A.17 Ratsdokument 14042/13 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/419 Nr. A.95 Ratsdokument 13834/13 Drucksache 18/419 Nr. A.96 Ratsdokument 16120/13 Drucksache 18/419 Nr. A.97 Ratsdokument 18152/13 Drucksache 18/419 Nr. A.98 Ratsdokument 18153/13 Drucksache 18/419 Nr. A.99 Ratsdokument 18171/13 kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 15. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 7 bis 9 Abgeordnetengesetz, Abgeordnetenbestechung TOP 14 Demokratie im digitalen Zeitalter TOP 15 Bewältigung von Konzerninsolvenzen TOP 16 BAföG-Reform Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Brunner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

    Kolleginnen und Kollegen! Auch an die Adresse der Zu-
    hörerinnen und Zuhörer sage ich: Heute Morgen hat in
    einer großen Debatte über die Fragen betreffend das Ab-
    geordnetenrecht und die Abgeordnetenbestechung der
    Kollege Grosse-Brömer von einem Arbeitsparlament ge-
    sprochen. Deshalb sage ich Ihnen, die Sie heute als
    Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Vertreter des Hohen
    Hauses da sind: Herzlichen Dank, dass Sie zu dem Ta-
    gesordnungspunkt, der tatsächlich Arbeit in unserem
    Hause bedeutet, noch anwesend sind, bevor wir alle ins
    Wochenende gehen dürfen!


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE])


    Meine sehr verehrten Damen und Herren, seien wir
    doch ehrlich: Wenn wir das Wort Insolvenz hören, dann
    geht es uns, soweit wir nicht von Berufs wegen schon
    damit zu tun haben, wie den meisten Menschen in die-
    sem Land: Man denkt – der Kollege der Linken hat es
    schon gesagt – an das Wort Pleite, man denkt an das Un-
    ternehmensende, man denkt an den Verlust von Arbeits-
    plätzen, an mehr im Augenblick leider nicht. Jedoch an
    die Chancen für Unternehmen, an die Chancen für Gläu-
    biger, an die Chancen für Arbeitsplätze und an die Chan-
    cen für die betroffenen Menschen – daran denkt man
    nicht; nicht, weil es zu wenige Beispiele in unserem
    Land für sehr wohl gelungene Insolvenzen gibt, sondern
    weil wir zu wenig über Erfolgsmodelle und Erfolge be-
    richten.

    Weil es gerade im Rahmen unserer wirtschaftlichen
    Entwicklung stets neue Unternehmensgründungen, Unter-
    nehmenskonstruktionen, Holdings, Gesellschaften und
    gesellschaftsrechtliche Formen gibt – der Kollege von
    der Union hat es angesprochen –, von denen wir gestern
    noch sagten, dass es sie nie geben wird, die aber schon
    morgen auf dem Tablett sind, wird es immer schwieriger,
    das zu verfolgen, was unser Ziel sein muss: Zerschla-
    gung verhindern, Sanierung ermöglichen. Verfahren wie
    bei Kirch, Babcock Borsig, BenQ, Arcandor/Quelle und
    anderen haben gezeigt, dass wechselseitige Blockade zu
    Rechtsstreitigkeiten führt oder – ganz banal – auch nur
    persönliche Eitelkeiten – wer ist der Beste, der Größte? –
    zu einem Misserfolg führen können. Da ich beruflich
    viel als Auftragnehmer von Gläubigern an Gläubigerver-
    sammlungen teilgenommen habe, kann ich davon ein
    Lied singen. Um echte Chancen bei Konzerninsolvenzen
    zu eröffnen, sind für solche Verfahren eine klare Struktur
    und eine klare Zuständigkeit dringend erforderlich.

    Zugegeben, der Titel „Gesetz zur Erleichterung der
    Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ klingt sperrig
    und lässt auf den ersten Blick vermuten, dass nur Neure-
    gelungen von Verfahrensabläufen geregelt sind. Jedoch,






    (A) (C)



    (D)(B)

    Dr. Karl-Heinz Brunner

    es steckt mehr dahinter. Ich nehme es vorweg: Der
    hierzu eingeschlagene Weg ist aus meiner Sicht und der
    der SPD-Fraktion gut.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Er ist gut, auch wenn mit dem Gesetz nur die Probleme
    der Vergangenheit und noch nicht die der Zukunft, die
    wir noch nicht kennen, die uns aber täglich ereilen kön-
    nen, gelöst werden. Warum? Unsere Wirtschaftswelt hat
    sich geändert, das Insolvenzrecht hingegen hinkt noch
    hinterher. Wir versuchen nun, dieses nicht mehr zulasten
    von Schuldnern und Gläubigern, von Gerichten und Ge-
    setzgeber zu modernisieren. Wir modernisieren viel-
    mehr, indem wir einen bemerkenswerten Weg einschla-
    gen, nämlich ohne mit der bewährten Praxis und der
    bewährten Rechtsprechung zu brechen.

    Anders als der Vorschlag der Europäischen Kommis-
    sion und anders als der Vorschlag der Kommission der
    Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht
    knüpft dieser Gesetzentwurf an die bestehende Rechts-
    lage, an die bestehende Rechtsprechung und an unsere
    Rechtsliteratur an und schafft klare Bestimmungen, was
    Regelungen für den Gerichtsstand betrifft. Er schafft bei
    Zuständigkeitskonzentrationen eine einheitliche Richter-
    zuständigkeit. Er ermöglicht die Zusammenarbeit zwi-
    schen Verwaltern und Gerichten auf einer soliden Rechts-
    grundlage. Die Abstimmung der Einzelverfahren wird
    durch ein neues Koordinierungsverfahren verbessert.
    Außerdem wird geregelt, dass ein einziger Verwalter
    verantwortlich für einen abgestimmten Koordinierungs-
    plan ist. Letztendlich wird auch sichergestellt, dass alle
    Werte eines Konzerns im Verfahren berücksichtigt wer-
    den und damit optimale Verwertungsergebnisse erzielbar
    sind.

    Aus meiner Sicht nimmt dieser Gesetzentwurf nicht
    nur die Herausforderungen an, sondern er regelt auch mit
    Vernunft und Augenmaß das, was zu regeln ist. Genauso
    wichtig wird es aber sein, im weiteren Gesetzgebungsver-
    fahren die Anregungen des Bundesrats ernsthaft zu prü-
    fen, Kostenexplosionen bei den Verwaltervergütungen
    zu vermeiden, den Ländern bei der Umsetzung die nöti-
    gen Spielräume zu geben, den Mitarbeitern das nötige
    Handwerkszeug zu geben und, nicht zuletzt, unserer alt-
    bekannten guten Tante GmbH & Co. KG eine vernünf-
    tige Rolle bei Konzerninsolvenzen zu geben.

    Auf die öffentliche Anhörung und die weiteren Bera-
    tungen bin ich gespannt, nicht zuletzt aufgrund der An-
    regungen des Koalitionsvertrags.

    Eins weiß ich jedenfalls, meine Damen und Herren:
    Mit dem Insolvenzrecht wird es uns auch in den nächs-
    ten Wochen, Monaten und Jahren nicht langweilig.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Kollege

Alexander Hoffmann.

(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alexander Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin-

    nen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und
    Herren! Ich freue mich, dass ich meine erste Rede in die-
    sem Haus zu einem Thema halten darf, das auf den ers-
    ten Blick durchaus sehr trocken, spröde und abstrakt he-
    rüberkommt. Aber schon beim zweiten Hinsehen
    merken wir, dass wir ganz schnell mitten im Leben an-
    kommen. Denn die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs
    ist die Vermeidung suboptimaler Verwertungsergebnisse,
    die Vermeidung eines Gegeneinanderarbeitens der ver-
    schiedenen Insolvenzverwalter mit unterschiedlichen
    Verwertungsstrategien, die Vermeidung unproduktiver
    Verfahrensverzögerungen. Das zeigt: Der Gläubiger-
    schutz steht im Mittelpunkt dieses Gesetzentwurfs und
    damit der Schutz von Unternehmen, von Handwerksbe-
    trieben, aber vor allem auch von Arbeitnehmerinnen und
    Arbeitnehmern.

    Bisher ließen sich zentrale negative Auswirkungen
    durch dezentrale Insolvenzbewältigung in Konzernen ei-
    gentlich nur dadurch einschränken, dass alle Beteiligten
    guten Willens waren, zusammenzuarbeiten. Das hat al-
    lenfalls für eine Abmilderung gereicht; aber ausschlie-
    ßen konnte man negative Konsequenzen eigentlich nie.

    Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Vorausset-
    zungen dafür schaffen, dass auch Konzerninsolvenzen
    künftig rechtssicher und effektiv bewältigt werden kön-
    nen. Dies ist umso wichtiger, als es gerade im Rahmen
    von Konzerninsolvenzen oftmals um eine Vielzahl von
    Arbeitsplätzen geht und dort beträchtliche Vermögens-
    werte auf dem Spiel stehen.

    Dabei baut der Gesetzentwurf auf den Zielbestim-
    mungen des geltenden Insolvenzrechts auf, insbesondere
    auf § 1 Insolvenzordnung, und konkretisiert diese Ziel-
    bestimmungen praxistauglich und gut orientiert. Es soll
    die Realisierung solcher Insolvenzbewältigungsstrate-
    gien ermöglicht werden, die den Gesamterlös für alle
    Gläubiger im Vergleich zum unkoordinierten Nebenein-
    anderherlaufen der verschiedenen Verfahren – so will ich
    es einmal nennen – verbessern, ohne dabei aber eine
    Schlechterstellung von Gläubigern einzelner Konzern-
    teile zu verursachen.

    Dabei erliegt dieser Entwurf gerade nicht der Versu-
    chung – das ist ganz wichtig –, ein konsolidiertes Kon-
    zernverfahren einzuführen. Sie wissen, im Konzern- und
    im Gesellschaftsrecht gelten die Grundsätze der rechtli-
    chen Trennung und der Selbstständigkeit. Diesen Grund-
    sätzen würde eine Massekonsolidierung voll und ganz
    widersprechen. Auch unter dem Gesichtspunkt der
    Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit im Geschäfts-
    verkehr wäre dies nicht zu vermitteln; denn sonst müsste
    sich zukünftig ein Gläubiger, zum Beispiel im Vorfeld
    einer Kreditvergabeentscheidung, zunächst einmal da-
    rüber klar werden, in was für einer wirtschaftlichen, in
    was für einer finanziellen Situation der Konzern insge-
    samt und seine Teile sind, bevor er dann mit der entspre-
    chenden Schuldnergesellschaft kontrahieren kann.






    (A) (C)



    (D)(B)

    Alexander Hoffmann

    Die flexiblen Koordinierungsmechanismen, die hier
    zum Einsatz kommen sollen – ich will es einmal das
    Handwerkszeug nennen –, wurden von meinen Vorred-
    nern schon dargestellt. Lassen Sie mich daher nur noch
    handverlesen auf Einzelheiten eingehen.

    Neben die allgemeine Gerichtsstandregelung, wie wir
    sie kennen, in § 3 Insolvenzordnung tritt nun die Mög-
    lichkeit eines Gruppengerichtsstands auf Antrag des
    Schuldners. Dabei ist wichtig, dass das nicht als eine
    ausschließliche Gerichtsstandregelung ausgestaltet ist,
    was eine flexible Handhabe ermöglicht. Denn es kann
    auch weiterhin Konstellationen geben, wo kein erhöhter
    Koordinierungsbedarf gegeben ist; da erscheint die alte
    Regelung durchaus praktikabel.

    Die Voraussetzungen für den Gruppengerichtsstand
    stellen für mich einen praxistauglichen Ansatz dar. Al-
    lerdings möchte ich schon anregen, einmal den Versuch
    zu unternehmen, diese Voraussetzungen positiv zu for-
    mulieren. Das ist besser, als über eine Negativformulie-
    rung im Ausschlussverfahren quasi das Pferd von hinten
    aufzuzäumen und so den Anwendungsbereich zu eröff-
    nen. Im Zusammenhang mit einer Negativformulierung
    erschweren nämlich Formulierungen wie „nicht offen-
    sichtlich“ und „in der Regel“ in meinen Augen eher die
    Bestimmtheit.

    Der hier zu beratende Entwurf – das ist vorhin schon
    angesprochen worden – greift die Vorschläge der EU-
    Kommission gerade nicht auf. In den Vorschlägen – Sie
    kennen sie – war die Rede davon, dass die einzelnen In-
    solvenzverwalter der gruppenangehörigen Unternehmen
    in den jeweils anderen Verfahren bestimmte Mitwir-
    kungsrechte eingeräumt bekommen sollen, zum Beispiel
    das Recht auf Teilnahme an einer Gläubigerversamm-
    lung oder auch das Vorschlagsrecht bezüglich eines Re-
    organisationsplans.

    Stattdessen soll nach dem vorliegenden Gesetzent-
    wurf das Koordinationsverfahren eingeführt werden, das
    als wesentliches Kernelement die Bestellung eines Koor-
    dinationsverwalters zum Gegenstand hat. Das ist, meine
    Damen, meine Herren, der bessere Ansatz, weil er fol-
    gende Vorteile auf sich vereint: Das Koordinationsver-
    fahren ist funktionaler, es ist weniger missbrauchsanfäl-
    lig – Mitwirkungsrechte können nämlich immer wieder
    dazu verwendet werden, zu blockieren –, und es ist vor
    allem verbindlicher; das ist ein ganz wichtiger Punkt, an-
    sonsten wäre der Koordinationsverwalter – die Kollegin
    Keul hat es vorhin schon angesprochen – auf ein „Bitte!
    Bitte!“ angewiesen. Genau das ist hier nicht der Fall.
    Über die allgemeine Haftungsnorm des § 60 Abs. 1 In-
    solvenzordnung entsteht ja quasi eine faktische Bindung
    der Verwalter an die Vorschläge aus dem Koordinations-
    verfahren. Daher ist es richtig, das Gesetz einfach einmal
    mit einem begleitenden Blick – so will ich es nennen –
    der Praxis zu überlassen, ohne konkrete Durchsetzungs-
    mechanismen vorzusehen.

    Lassen Sie mich abschließend, meine Damen, meine
    Herren, noch ganz kurz etwas zum Kostenrecht sagen,
    weil immer wieder Vorschläge laut werden, dass man
    parallel ein Kostenrecht schaffen müsse. Ich rate davon
    ab, den vorliegenden Entwurf unnötig aufzublasen. Er
    zielt doch ab auf die Vermeidung von gegenseitigem
    Blockieren, Gegeneinanderarbeiten oder sogar Prozes-
    sieren der Insolvenzverwalter. Ich glaube, dass genau
    dank dieser Zielrichtung erreicht wird, dass wir zukünf-
    tig keine Explosion der Verfahrenskosten mehr in dem
    bisher bekannten Maß erleben werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    In diesem Sinne, meine Damen, meine Herren, denke
    ich: Wir sind auf dem richtigen Weg. Gehen wir ihn wei-
    ter!

    Gestatten Sie mir ganz zum Schluss, dass ich Ihnen
    einen schönen Valentinstag wünsche. Im Interesse Ihrer
    Partnerinnen und Partner empfehle ich Ihnen: Machen
    Sie was daraus!

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)