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ID1801507200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/15 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 I n h a l t : Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Abge- ordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Drucksache 18/477 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Ab- geordnetenbestechung Drucksache 18/476 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Drucksache 18/478 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . 1107 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1109 B Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1110 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 1112 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1114 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1115 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1116 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1117 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 1118 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Demokratie verteidigen im digi- talen Zeitalter Drucksache 18/182 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1121 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1122 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1124 C Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 1126 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1128 A Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . 1129 A Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1130 A Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1131 B Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1132 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1133 C Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1135 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 1136 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1137 B Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1137 C Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1137 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1139 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1139 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Kon- zerninsolvenzen Drucksache 18/407 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 C Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1142 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1143 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145 C Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 1146 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1147 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: BAföG-Reform zügig umsetzen Drucksache 18/479 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1148 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1150 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1152 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1153 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1154 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1154 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 A Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1156 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1158 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1159 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1107 (A) (C) (D)(B) 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1159 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 14.02.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 14.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 14.02.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 14.02.2014 Brantner, Dr. Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Brase, Willi SPD 14.02.2014 Durz, Hansjörg CDU/CSU 14.02.2014 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 14.02.2014 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 14.02.2014 Golze, Diana DIE LINKE 14.02.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 14.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 14.02.2014 Höger, Inge DIE LINKE 14.02.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 14.02.2014 Ilgen, Matthias SPD 14.02.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 14.02.2014 Jelpke, Ulla DIE LINKE 14.02.2014 Juratovic, Josip SPD 14.02.2014 Korte, Jan DIE LINKE 14.02.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 14.02.2014 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Lischka, Burkhard SPD 14.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 14.02.2014 Movassat, Niema DIE LINKE 14.02.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Rabanus, Martin SPD 14.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 14.02.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 14.02.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.02.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 14.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 14.02.2014 Schulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 14.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 14.02.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Thönnes, Franz SPD 14.02.2014 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 14.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Weber, Gabi SPD 14.02.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 14.02.2014 Zimmermann, Pia DIE LINKE 14.02.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Änderung der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages zwecks Siche- rung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag auf Drucksache 18/183 zu- rückzieht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Entwurf eines Gesetzes zur Siche- rung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages auf Drucksache 18/184 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 128. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 22. bis 27. März 2013 in Quito, Ecuador Drucksachen 18/81, 18/305 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes- tages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 22. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 25. bis 27. August 2013 in Pärnu, Estland Drucksachen 18/158, 18/305 Nr. 10 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K Haushaltsführung 2013 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 02 Titel 632 50 – BAföG – Schü- lerinnen und Schüler – bis zur Höhe von 83 Mio. Euro Drucksachen 18/327, 18/413 Nr. 1.2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.4 EP P7_TA-PROV(2013)0333 Drucksache 18/419 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2013)0378 Drucksache 18/419 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2013)0379 Drucksache 18/419 Nr. A.11 EP P7_TA-PROV(2013)0453 Drucksache 18/419 Nr. A.15 Ratsdokument 11482/13 Drucksache 18/419 Nr. A.17 Ratsdokument 14042/13 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/419 Nr. A.95 Ratsdokument 13834/13 Drucksache 18/419 Nr. A.96 Ratsdokument 16120/13 Drucksache 18/419 Nr. A.97 Ratsdokument 18152/13 Drucksache 18/419 Nr. A.98 Ratsdokument 18153/13 Drucksache 18/419 Nr. A.99 Ratsdokument 18171/13 kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 15. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 7 bis 9 Abgeordnetengesetz, Abgeordnetenbestechung TOP 14 Demokratie im digitalen Zeitalter TOP 15 Bewältigung von Konzerninsolvenzen TOP 16 BAföG-Reform Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katja Keul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Konzern-
    insolvenzrecht, das hört sich so an, als gäbe es kaum ein
    Thema, das weniger Menschen vor Spannung vom Ho-
    cker reißen könnte. Die wenigsten dürften Insolvenzver-
    walter zu ihrem Bekanntenkreis zählen; und dann geht es
    hier auch noch um Konzerninsolvenzverwalter. Ganz an-
    ders wirken dagegen folgende Zahlen: 2007 entfielen
    rund 70 Prozent des Umsatzes und 53 Prozent der Be-
    schäftigten aller Unternehmen in Deutschland auf kon-
    zernverbundene Unternehmen. Das heißt, dass jeder
    zweite privat Beschäftigte von einer Konzerninsolvenz
    betroffen sein könnte – vielleicht doch ein Grund, sich
    genauer anzusehen, was hier geregelt werden soll.

    Um was geht es also? Als Konzern bezeichnet man
    den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer
    wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung eines herr-
    schenden Unternehmens. Rechtlich bleiben die Unter-
    nehmen selbstständige juristische Personen mit eigener
    Buchführung und eigener Bilanz. Ihre wirtschaftliche
    und finanzielle Unabhängigkeit haben sie allerdings zu-
    gunsten der gemeinsamen Konzernleitung abgegeben.
    Sie haften nicht füreinander, sondern jeder für sich. Die-
    ser Grundsatz der Haftungstrennung soll mit dem vorlie-
    genden Gesetz nicht angetastet werden. Das lässt sich
    zwar durchaus begründen, gottgegeben ist dieses Gebot
    allerdings nicht. Man könnte schon auf die Idee kom-
    men, einmal zu hinterfragen, warum Unternehmen, die
    ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit an
    eine gemeinsame Leitung abgeben, nicht auch bei Feh-
    lern dieser Leitung gemeinsam den Schaden tragen sol-
    len.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Es ist auf der anderen Seite durchaus nachvollziehbar,
    dass bei einer Insolvenz eines Unternehmens nicht im-
    mer gleich eine Insolvenz des ganzen Konzerns angeord-
    net werden soll. Schließlich treten die Einzelunterneh-
    men ja auch selbstständig gegenüber den Kunden und
    Banken auf. Die sollten sich schon auf die Solvenz des
    jeweiligen Vertragspartners verlassen dürfen und nicht
    erst den ganzen Konzern unter die Lupe nehmen müs-
    sen.






    (A) (C)



    (D)(B)

    Katja Keul

    Aus ähnlichen Gründen lässt sich auch nachvollzie-
    hen, dass für jedes insolvente Unternehmen ein eigen-
    ständiges Verfahren vorgesehen ist. In der Praxis wurde
    allerdings schon bisher oft ein und derselbe Verwalter
    für die unterschiedlichen Verfahren eingesetzt. Die
    Frage war, ob dies zum Regelfall gemacht werden sollte.
    Sie haben sich entschieden, dies dem Ermessen des Ge-
    richts zu überlassen. Aufgrund der zahlreichen denkba-
    ren unterschiedlichen Fallkonstellationen finde ich auch
    dies durchaus schlüssig.

    Ganz offensichtlich macht es aber in der Praxis Sinn,
    die verschiedenen Insolvenzverfahren innerhalb eines
    Konzerns an einem Gerichtsstand zu bündeln. Dann ver-
    stehe ich allerdings nicht, warum wir als Gesetzgeber
    nicht auch eindeutig festlegen, welches Gericht das sein
    soll. Gerichtsstand am Konzernsitz – das wäre eine ein-
    deutige und klare Regelung, die sich allen Versuchen des
    Rosinenpickens und der Manipulation entziehen würde.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Hier sehe ich für die Zurückhaltung in Ihrem Entwurf
    keinen wirklich überzeugenden Grund.

    Noch mutloser wird es dann, wenn es um die Koordi-
    nation der unterschiedlichen Verfahren geht. Sie wollen
    die Insolvenzverwalter verpflichten, das zu tun, was die
    im Sinne bestmöglicher Verwertung ohnehin tun sollten:
    kooperieren. Der künftige Koordinationsverwalter soll
    aber nicht übergeordnet oder gar weisungsbefugt sein.
    Das hört sich für mich so an wie: Wasch mir den Pelz,
    aber mach mich nicht nass!


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Das ist die sogenannte Trockenreinigung!)


    Entweder haben die Insolvenzverwalter auch bislang
    schon aus purer Vernunft kooperiert – dann bräuchte es
    dafür keine gesetzliche Änderung –, oder sie haben es in
    der Praxis gerade nicht so wirklich hinbekommen. Dann
    aber braucht es deutlich mehr als ein „Bitte! Bitte!“ ohne
    jedwede Durchschlagskraft.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die EU-Kommission war da mit ihrem Vorschlag wech-
    selseitiger Mitwirkungsrechte deutlich mutiger. Wenn
    Sie so etwas aus Angst vor Blockaden nicht wollen, kön-
    nen Sie ja stattdessen den Weg über eine Stärkung des
    Koordinationsverwalters gehen.

    Bevor Sie allerdings ein wirkungsloses Gesetz verab-
    schieden, weil Ihnen nichts Besseres einfällt, sollten Sie
    lieber gar kein Gesetz machen.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Na, na!)


    Denn letztlich, Herr Kauder, ist jede Rechtsänderung
    eine Belastung für die Praxis und sollte gut begründet
    sein. Ihre Gesetzesbegründung enthält allerdings mehr
    Gründe, warum Sie alle möglichen Regelungen gerade
    nicht vornehmen. Noch haben Sie Gelegenheit, nachzu-
    bessern. Wir werden Sie dabei kritisch begleiten.

    Vielen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner hat nun für die

SPD-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Brunner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

    Kolleginnen und Kollegen! Auch an die Adresse der Zu-
    hörerinnen und Zuhörer sage ich: Heute Morgen hat in
    einer großen Debatte über die Fragen betreffend das Ab-
    geordnetenrecht und die Abgeordnetenbestechung der
    Kollege Grosse-Brömer von einem Arbeitsparlament ge-
    sprochen. Deshalb sage ich Ihnen, die Sie heute als
    Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Vertreter des Hohen
    Hauses da sind: Herzlichen Dank, dass Sie zu dem Ta-
    gesordnungspunkt, der tatsächlich Arbeit in unserem
    Hause bedeutet, noch anwesend sind, bevor wir alle ins
    Wochenende gehen dürfen!


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE])


    Meine sehr verehrten Damen und Herren, seien wir
    doch ehrlich: Wenn wir das Wort Insolvenz hören, dann
    geht es uns, soweit wir nicht von Berufs wegen schon
    damit zu tun haben, wie den meisten Menschen in die-
    sem Land: Man denkt – der Kollege der Linken hat es
    schon gesagt – an das Wort Pleite, man denkt an das Un-
    ternehmensende, man denkt an den Verlust von Arbeits-
    plätzen, an mehr im Augenblick leider nicht. Jedoch an
    die Chancen für Unternehmen, an die Chancen für Gläu-
    biger, an die Chancen für Arbeitsplätze und an die Chan-
    cen für die betroffenen Menschen – daran denkt man
    nicht; nicht, weil es zu wenige Beispiele in unserem
    Land für sehr wohl gelungene Insolvenzen gibt, sondern
    weil wir zu wenig über Erfolgsmodelle und Erfolge be-
    richten.

    Weil es gerade im Rahmen unserer wirtschaftlichen
    Entwicklung stets neue Unternehmensgründungen, Unter-
    nehmenskonstruktionen, Holdings, Gesellschaften und
    gesellschaftsrechtliche Formen gibt – der Kollege von
    der Union hat es angesprochen –, von denen wir gestern
    noch sagten, dass es sie nie geben wird, die aber schon
    morgen auf dem Tablett sind, wird es immer schwieriger,
    das zu verfolgen, was unser Ziel sein muss: Zerschla-
    gung verhindern, Sanierung ermöglichen. Verfahren wie
    bei Kirch, Babcock Borsig, BenQ, Arcandor/Quelle und
    anderen haben gezeigt, dass wechselseitige Blockade zu
    Rechtsstreitigkeiten führt oder – ganz banal – auch nur
    persönliche Eitelkeiten – wer ist der Beste, der Größte? –
    zu einem Misserfolg führen können. Da ich beruflich
    viel als Auftragnehmer von Gläubigern an Gläubigerver-
    sammlungen teilgenommen habe, kann ich davon ein
    Lied singen. Um echte Chancen bei Konzerninsolvenzen
    zu eröffnen, sind für solche Verfahren eine klare Struktur
    und eine klare Zuständigkeit dringend erforderlich.

    Zugegeben, der Titel „Gesetz zur Erleichterung der
    Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ klingt sperrig
    und lässt auf den ersten Blick vermuten, dass nur Neure-
    gelungen von Verfahrensabläufen geregelt sind. Jedoch,






    (A) (C)



    (D)(B)

    Dr. Karl-Heinz Brunner

    es steckt mehr dahinter. Ich nehme es vorweg: Der
    hierzu eingeschlagene Weg ist aus meiner Sicht und der
    der SPD-Fraktion gut.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Er ist gut, auch wenn mit dem Gesetz nur die Probleme
    der Vergangenheit und noch nicht die der Zukunft, die
    wir noch nicht kennen, die uns aber täglich ereilen kön-
    nen, gelöst werden. Warum? Unsere Wirtschaftswelt hat
    sich geändert, das Insolvenzrecht hingegen hinkt noch
    hinterher. Wir versuchen nun, dieses nicht mehr zulasten
    von Schuldnern und Gläubigern, von Gerichten und Ge-
    setzgeber zu modernisieren. Wir modernisieren viel-
    mehr, indem wir einen bemerkenswerten Weg einschla-
    gen, nämlich ohne mit der bewährten Praxis und der
    bewährten Rechtsprechung zu brechen.

    Anders als der Vorschlag der Europäischen Kommis-
    sion und anders als der Vorschlag der Kommission der
    Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht
    knüpft dieser Gesetzentwurf an die bestehende Rechts-
    lage, an die bestehende Rechtsprechung und an unsere
    Rechtsliteratur an und schafft klare Bestimmungen, was
    Regelungen für den Gerichtsstand betrifft. Er schafft bei
    Zuständigkeitskonzentrationen eine einheitliche Richter-
    zuständigkeit. Er ermöglicht die Zusammenarbeit zwi-
    schen Verwaltern und Gerichten auf einer soliden Rechts-
    grundlage. Die Abstimmung der Einzelverfahren wird
    durch ein neues Koordinierungsverfahren verbessert.
    Außerdem wird geregelt, dass ein einziger Verwalter
    verantwortlich für einen abgestimmten Koordinierungs-
    plan ist. Letztendlich wird auch sichergestellt, dass alle
    Werte eines Konzerns im Verfahren berücksichtigt wer-
    den und damit optimale Verwertungsergebnisse erzielbar
    sind.

    Aus meiner Sicht nimmt dieser Gesetzentwurf nicht
    nur die Herausforderungen an, sondern er regelt auch mit
    Vernunft und Augenmaß das, was zu regeln ist. Genauso
    wichtig wird es aber sein, im weiteren Gesetzgebungsver-
    fahren die Anregungen des Bundesrats ernsthaft zu prü-
    fen, Kostenexplosionen bei den Verwaltervergütungen
    zu vermeiden, den Ländern bei der Umsetzung die nöti-
    gen Spielräume zu geben, den Mitarbeitern das nötige
    Handwerkszeug zu geben und, nicht zuletzt, unserer alt-
    bekannten guten Tante GmbH & Co. KG eine vernünf-
    tige Rolle bei Konzerninsolvenzen zu geben.

    Auf die öffentliche Anhörung und die weiteren Bera-
    tungen bin ich gespannt, nicht zuletzt aufgrund der An-
    regungen des Koalitionsvertrags.

    Eins weiß ich jedenfalls, meine Damen und Herren:
    Mit dem Insolvenzrecht wird es uns auch in den nächs-
    ten Wochen, Monaten und Jahren nicht langweilig.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)