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ID1801506800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/15 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 I n h a l t : Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Abge- ordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Drucksache 18/477 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Ab- geordnetenbestechung Drucksache 18/476 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Drucksache 18/478 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . 1107 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1109 B Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1110 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 1112 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1114 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1115 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1116 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1117 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 1118 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Demokratie verteidigen im digi- talen Zeitalter Drucksache 18/182 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1121 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1122 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1124 C Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 1126 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1128 A Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . 1129 A Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1130 A Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1131 B Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1132 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1133 C Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1135 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 1136 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1137 B Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1137 C Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1137 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1139 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1139 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Kon- zerninsolvenzen Drucksache 18/407 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 C Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1142 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1143 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145 C Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 1146 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1147 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: BAföG-Reform zügig umsetzen Drucksache 18/479 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1148 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1150 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1152 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1153 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1154 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1154 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 A Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1156 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1158 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1159 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1107 (A) (C) (D)(B) 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1159 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 14.02.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 14.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 14.02.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 14.02.2014 Brantner, Dr. Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Brase, Willi SPD 14.02.2014 Durz, Hansjörg CDU/CSU 14.02.2014 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 14.02.2014 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 14.02.2014 Golze, Diana DIE LINKE 14.02.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 14.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 14.02.2014 Höger, Inge DIE LINKE 14.02.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 14.02.2014 Ilgen, Matthias SPD 14.02.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 14.02.2014 Jelpke, Ulla DIE LINKE 14.02.2014 Juratovic, Josip SPD 14.02.2014 Korte, Jan DIE LINKE 14.02.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 14.02.2014 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Lischka, Burkhard SPD 14.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 14.02.2014 Movassat, Niema DIE LINKE 14.02.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Rabanus, Martin SPD 14.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 14.02.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 14.02.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.02.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 14.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 14.02.2014 Schulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 14.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 14.02.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Thönnes, Franz SPD 14.02.2014 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 14.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Weber, Gabi SPD 14.02.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 14.02.2014 Zimmermann, Pia DIE LINKE 14.02.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Änderung der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages zwecks Siche- rung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag auf Drucksache 18/183 zu- rückzieht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Entwurf eines Gesetzes zur Siche- rung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages auf Drucksache 18/184 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 128. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 22. bis 27. März 2013 in Quito, Ecuador Drucksachen 18/81, 18/305 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes- tages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 22. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 25. bis 27. August 2013 in Pärnu, Estland Drucksachen 18/158, 18/305 Nr. 10 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K Haushaltsführung 2013 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 02 Titel 632 50 – BAföG – Schü- lerinnen und Schüler – bis zur Höhe von 83 Mio. Euro Drucksachen 18/327, 18/413 Nr. 1.2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.4 EP P7_TA-PROV(2013)0333 Drucksache 18/419 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2013)0378 Drucksache 18/419 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2013)0379 Drucksache 18/419 Nr. A.11 EP P7_TA-PROV(2013)0453 Drucksache 18/419 Nr. A.15 Ratsdokument 11482/13 Drucksache 18/419 Nr. A.17 Ratsdokument 14042/13 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/419 Nr. A.95 Ratsdokument 13834/13 Drucksache 18/419 Nr. A.96 Ratsdokument 16120/13 Drucksache 18/419 Nr. A.97 Ratsdokument 18152/13 Drucksache 18/419 Nr. A.98 Ratsdokument 18153/13 Drucksache 18/419 Nr. A.99 Ratsdokument 18171/13 kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 15. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 7 bis 9 Abgeordnetengesetz, Abgeordnetenbestechung TOP 14 Demokratie im digitalen Zeitalter TOP 15 Bewältigung von Konzerninsolvenzen TOP 16 BAföG-Reform Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Pitterle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolle-

    ginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Ge-
    setzentwurf, der sich mit Insolvenzen in Konzernen be-
    schäftigt. Pleiten von Unternehmen gibt es leider immer
    wieder. Im letzten Jahr waren insgesamt 26 300 Unter-
    nehmen betroffen, im Jahr davor 28 720. Diese Pleiten
    lösen bange Fragen bei den betroffenen Arbeitnehmerin-
    nen und Arbeitnehmern und ihren Familien aus. Sie fra-
    gen sich: Wird es möglich sein, das Unternehmen zu sa-
    nieren und die Arbeitsplätze zu erhalten? Findet sich ein
    Investor für eine Fortführung des Unternehmens? – Aber
    auch viele Lieferanten, Handwerker und andere kleine
    Selbstständige trifft eine Insolvenz nicht selten hart.

    Die Baumärkte Praktiker und Max Bahr, der Herstel-
    ler von Socken und Strumpfwaren Kunert, der TV-Her-
    steller Loewe, der Billigstromanbieter Flexstrom – alles
    Konzerne –, die Prokon-Gruppe – deren Konkurs
    machte jüngst Schlagzeilen –, ihnen allen ist gemein,
    dass sie nicht nur für die Muttergesellschaft, sondern
    auch für jede einzelne Tochtergesellschaft separat Insol-
    venz anmelden mussten. Allein nach der Pleite des Ar-
    candor-Konzerns mit den Tochtergesellschaften Karstadt
    und Quelle 2009 wurden 54 einzelne Insolvenzverfahren
    eröffnet. Dies ist mit der Einsetzung entsprechend vieler
    Insolvenzverwalter verbunden, die ausschließlich die In-
    teressen der jeweiligen Tochtergesellschaft vertreten und
    das noch übrig gebliebene Vermögen einzeln verwerten.

    Das Gleiche gilt für die Insolvenzgerichte. Jedes Insol-
    venzverfahren wird isoliert abgewickelt – ohne Abstim-
    mung mit den Beteiligten der anderen Insolvenzverfahren.
    Dadurch werden die Verhandlungen zur Sanierung und
    eine mögliche Rettung des Gesamtkonzerns erheblich
    erschwert, mit der Folge, dass die gesamte Insolvenz-
    masse nicht optimal verwertet werden kann.

    Das Ganze im Konzern ist mehr wert als die Summe
    seiner Einzelteile. Deshalb wird in der Krise und der In-
    solvenz zunächst meistens versucht, den Konzern als
    Unternehmensverbund weiter zu erhalten und entweder
    gemeinschaftlich zu sanieren oder zu verwerten. Heute
    – das heißt mit dem bestehenden Insolvenzrecht – geht
    der Gesamtkonzern als Einheit und damit der eigentliche
    Wert verloren. Das muss sich ändern.

    Daher besteht Handlungsbedarf. Die Initiative für
    eine gesetzliche Regelung geht aber wieder einmal nicht
    von der Bundesregierung aus, sondern kommt aus Eu-
    ropa. Bereits am 12. Dezember 2012 hat die EU-Kom-






    (A) (C)



    (D)(B)

    Richard Pitterle

    mission dem Europäischen Rat und dem Europäischen
    Parlament einen Vorschlag für eine Reform der Europäi-
    schen Insolvenzverordnung vorgelegt. Ziel ist die EU-
    weite Etablierung einer Rettungs- und Sanierungskultur
    für Unternehmen in der Krise.

    Es ist gut, zu wissen, dass sich wenigstens aufgrund
    der Aktivitäten auf europäischer Ebene in Deutschland
    etwas bewegt und weiter bewegen wird. Von dieser Bun-
    desregierung kommt bisher nichts, und es ist in dieser
    Legislaturperiode – siehe Koalitionsvertrag – auch nicht
    viel zu erwarten.

    Dabei gibt es viel Handlungsbedarf. Der Abbau von
    Bürokratie ist seit vielen Jahren ein Topanliegen der mit-
    telständischen Wirtschaft.


    (Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Bestimmt nicht von Ihnen!)


    Die Menschen in Deutschland warten dringend auf einen
    Abbau der kalten Progression und des sogenannten Mit-
    telstandsbauchs


    (Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Das ist unglaublich!)


    und fordern – gerade in diesen Wochen – die Bekämp-
    fung von Steuerumgehung, Steuerbetrug und Steuerhin-
    terziehung.


    (Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Dass Sie sich zum Fürsprecher der Steuerzahler machen!)


    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Erleichte-
    rung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen sollen
    unter anderem die Betrachtung des Konzerns in den Vor-
    dergrund gestellt und insbesondere Reibungs- und Wert-
    verluste reduziert werden. Insofern beschreiten Sie mit
    dem Gesetzentwurf grundsätzlich den richtigen Weg.

    Die Interessen der Beschäftigten werden aber wieder
    nicht ausreichend berücksichtigt. Hierzu zähle ich nicht
    nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern
    auch die Betriebsräte und Gewerkschaften. Wir wollen
    entsprechende Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
    für die Vertretungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
    ter eingefügt sehen,


    (Beifall bei der LINKEN)


    zum Beispiel für den Konzernbetriebsrat. Darum wird
    sich die Linke im weiteren Beratungsprozess zum Ge-
    setzentwurf ganz besonders kümmern.

    Wir werden darauf achten, dass auf jeden Fall die Ar-
    beitnehmerrechte gewahrt werden, die beim letzten Mal
    in den Beratungen über das Gesetz zur weiteren Erleich-
    terung der Sanierung von Unternehmen – besser bekannt
    unter dem Kürzel ESUG – am Ende doch noch dem neo-
    liberalen Mainstream geopfert wurden.

    Es gibt also noch einiges am Gesetzentwurf zu verän-
    dern. Hierbei bieten wir der Bundesregierung eine kon-
    struktive Mitarbeit an.


    (Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Danke, darauf können wir verzichten!)

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Kollege

Professor Dr. Heribert Hirte.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heribert Hirte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Liebe Zuhörer! Das Bild des Bürgers vom
    Unternehmen ist noch immer geprägt von der einzelnen
    Gesellschaft, meistens der GmbH oder der Aktiengesell-
    schaft. Die wirtschaftliche Realität – wir haben es schon
    gehört – ist aber eine völlig andere. Unternehmensgrup-
    pen, teilweise bestehend aus mehreren Hundert einzel-
    nen Gesellschaften, bestimmen das Geschehen. Das gilt
    nicht nur für die bekannten Multis, sondern auch für
    viele Mittelständler und sogar Handwerker.

    Schon lange hat unsere Rechtsordnung auf dieses
    Phänomen reagiert. So verlangen die Offenlegungsvor-
    schriften des Bilanzrechts eine zusammengefasste Dar-
    stellung aller Konzernunternehmen, um ein den tatsächli-
    chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
    Finanz- und Ertragslage des – so ist es gemeint – gesam-
    ten Konzerns zu vermitteln.

    Eine kleine Bemerkung am Rande mit Blick auf die
    ADAC-Diskussion: Für Vereine ist das bedauerlicher-
    weise noch nicht so.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Im Gesellschaftsrecht wird das Phänomen Konzern an
    zahlreichen Stellen aufgegriffen. Es begründet unter hier
    nicht weiter interessierenden Voraussetzungen Durch-
    griffsmöglichkeiten, Haftung, Zurechnung usw. Auf der
    Grenze zum Arbeitsrecht tragen schließlich der Kon-
    zernbetriebsrat und die konzernweite unternehmerische
    Mitbestimmung dem Vorliegen einer Unternehmens-
    gruppe Rechnung.

    Stiefmütterlich behandelt wird der Konzern aber noch
    immer im Insolvenzrecht. Hier steht die einzelne natürli-
    che oder juristische Person im Vordergrund, genauso wie
    im 19. Jahrhundert, als mit der Konkursordnung die Vor-
    gängerin unserer heutigen Insolvenzordnung geschaffen
    wurde. Das ist wenig überzeugend, wie wir schon gehört
    haben; denn dadurch werden die sogenannten Synergie-
    vorteile, wie wir das heute neumodisch nennen, die bei
    der lebenden Großorganisation Konzern den Gesell-
    schaftern, Gläubigern und damit auch den Arbeitneh-
    mern zugutekommen, in der Abwicklung vergeudet.

    Das Insolvenzverfahren, etwa über die angehörigen
    Unternehmen einer Unternehmensgruppe, kann in Itze-
    hoe, Garmisch-Partenkirchen und Saalfeld mit jeweils
    unterschiedlichen Insolvenzverwaltern stattfinden. Die
    Praxis – dazu zählen auch die Insolvenzgerichte – hat
    hier im Wege von Auslegung und Vereinbarung zwar
    durchaus praktikable Lösungen entwickelt, beispiels-






    (A) (C)



    (B)

    Dr. Heribert Hirte

    weise ein einheitliches Insolvenzverfahren in Köln. Das
    knüpft natürlich an die Bemerkung des Düsseldorfer
    Kollegen Jarzombek an, der Köln schon ins Spiel ge-
    bracht hat.


    (Richard Pitterle [DIE LINKE]: Das ist immer gut!)


    – Zustimmung von der Linken: Vielen Dank! – Für die
    notwendige Rechtssicherheit reicht dies aber nicht aus,
    zumal wir uns hier in einer Konkurrenz vor allem mit
    England befinden. Es ist relativ leicht möglich, den so-
    genannten Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen
    eines Unternehmens nach England zu verlegen und dann
    doch das ganze Insolvenzverfahren über eine Unterneh-
    mensgruppe einheitlich abzuwickeln. Handeln ist daher
    geboten.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wo konkret liegt das Problem? Fünf Fragenkreise las-
    sen sich ausmachen: erstens die divergierende örtliche
    Zuständigkeit der Insolvenzgerichte, wie gerade gehört;
    zweitens die Tatsache, dass dann noch unterschiedliche
    Insolvenzverwalter in den verschiedenen Verfahren tätig
    sind; drittens, dass wir es mit unterschiedlichen Insol-
    venzmassen zu tun haben; viertens die Frage, wie das
    eine Verfahren auf das andere Verfahren einwirkt; und
    fünftens und letztens, ob man einen Masterplan machen
    kann, mit dem man das gesamte Unternehmen einheit-
    lich sanieren kann.

    Der hier vorgelegte Regierungsentwurf, der im Sinne
    einer die parteilichen Alltagskonflikte durchaus positiv
    überstrahlenden rechtspolitischen Kontinuität noch unter
    der früheren Bundesregierung erarbeitet wurde und des-
    sen erste Vorarbeiten noch auf die letzte Große Koalition
    zurückgehen und nicht etwa erst durch EU-Vorgaben be-
    einflusst wurde, bildet den Abschluss – sicher nur vor-
    läufig – einer Novellierungstrias aus dem ESUG – dieser
    Begriff fiel eben schon –, also dem Gesetz zur weiteren
    Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, der
    Restschuldbefreiung und schließlich der Konzerninsol-
    venz, die alle das Insolvenzrecht grundlegend moderni-
    sieren wollen. Sie teilen das Ziel einer Erhaltung von
    Werten und Arbeitsplätzen durch „Sanierung vor Zer-
    schlagung“. Das ist ein richtiger Weg.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Der Entwurf adressiert positiv drei der genannten Fra-
    gestellungen und einen weiteren explizit negativ. Diese
    „Selbstbeschränkung“ – minimalinvasiv, wie wir das
    eben gehört haben – ist zunächst zu begrüßen; denn in
    den streitigen Fragen, in denen noch keine endgültige
    Klarheit besteht, sollte der Gesetzgeber nicht autoritativ
    eingreifen.

    Als Erstes ermöglicht er eine einheitliche örtliche Zu-
    ständigkeit für das Insolvenzverfahren der verschiedenen
    konzernangehörigen Unternehmen bzw. Gesellschaften.
    Der Gesetzentwurf stellt für diesen Ort im Grundsatz auf
    das sogenannte Prioritätsprinzip ab, also den Ort, an dem
    zuerst ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Das erscheint
    mir überzeugend, weil es nur für einen frühzeitig gestell-
    ten Eigenantrag gilt und Missbrauch in Form von Zu-
    ständigkeitserschleichungen auch noch durch andere
    Maßnahmen verhindert wird.

    Zweitens stellt er klar, dass in solchen Fällen ein ein-
    heitlicher Insolvenzverwalter bestellt werden darf, dass
    also gerade nicht, wie bisher teilweise behauptet wurde,
    zwischen den einzelnen insolventen Gesellschaften so
    starke Konflikte bestehen, dass immer – kostenintensiv –
    unterschiedliche Verwalter bestellt werden müssen. So-
    weit das gleichwohl der Fall ist, sollen sie zur Zusam-
    menarbeit verpflichtet werden.

    Drittens will der Entwurf die Möglichkeit einer frei-
    willigen Koordination durch ein besonderes neues Koor-
    dinationsverfahren schaffen, also einen Masterplan.

    Zusammengefasst: Was das Gesellschaftsrecht zu-
    sammengeführt hat, das soll das Insolvenzrecht nicht
    scheiden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Das ist im Ansatz richtig und wichtig; denn die durch
    die Neuregelung klargestellte Möglichkeit, die Insolvenz-
    verfahren verschiedener konzernangehöriger Unterneh-
    men an einem Ort und in einer Hand abzuwickeln, spart
    Kosten. Das ist gut für die Gläubiger, die Arbeitnehmer
    und damit für die Menschen in unserem Land.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Was der Entwurf andererseits nicht vorschlägt: Weder
    werden die Insolvenzverfahren der einzelnen konzernan-
    gehörigen Unternehmen als solche zusammengefasst,
    noch – und erst recht nicht – werden die Vermögensmas-
    sen der einzelnen Gesellschaften zusammengefasst. Das
    entspricht der Selbstständigkeit juristischer Personen
    auch im Konzern. Würde man anders vorgehen – es gibt
    durchaus Stimmen, die das fordern –, würde die Mög-
    lichkeit der Kreditvergabe an die einzelnen Gesellschaf-
    ten nachhaltig beeinträchtigt. Denn als Gläubiger
    braucht man Berechenbarkeit, und das heißt auch: Man
    muss vorher wissen, mit wem man nachher in einem
    Boot sitzt, wenn die Mittel des Kreditnehmers nicht
    mehr reichen.

    Der Regierungsentwurf ist – ich sagte es bereits –
    noch von der alten Bundesregierung erarbeitet worden.
    Naturgemäß kann er daher das nicht berücksichtigen,
    was wir als CDU/CSU mit der SPD im Koalitionsvertrag
    im Hinblick auf das Insolvenzrecht vereinbart haben –
    und da gibt es durchaus einiges. Wenn es aber zu Recht
    darum geht, die Sanierungsmöglichkeiten von Unterneh-
    men im Interesse von Gläubigern und Arbeitnehmern zu
    verbessern, können wir diese Fragen nicht ausblenden.
    Sie sollten daher meines Erachtens in diesem Gesetzge-
    bungsverfahren mit abgehandelt werden.

    Der Koalitionsvertrag spricht insoweit zum einen da-
    von, das Insolvenzanfechtungsrecht auf den Prüfstand zu
    stellen – im Interesse der Planungssicherheit des Geschäfts-
    verkehrs. Das betrifft vor allem die sogenannte Vorsatz-
    anfechtung, die – das ist sicher richtig – durch die Recht-
    sprechung des Bundesgerichtshofs zu einem scharfen

    (D)







    (A) (C)



    (D)(B)

    Dr. Heribert Hirte

    Schwert ausgestaltet wurde. Jedenfalls gehört die lange
    Frist von zehn Jahren auf den Prüfstand; denn irgend-
    wann einmal muss sich ein Unternehmer – das gilt im
    Übrigen auch im Steuerrecht – darauf verlassen können,
    dass er Unterlagen nicht mehr aufbewahren muss.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Bei dieser Gelegenheit wird man wahrscheinlich auch
    auf mögliche Fehlsteuerungen durch die Vergütungs-
    regelungen für Insolvenzverwalter ein Auge werfen
    müssen; denn sie sind möglicherweise auch ein Grund
    für die Klagen des Mittelstandes über zu weit gehende
    Insolvenzanfechtungen.

    Zweitens geht es um die Anfechtung von Lohnzah-
    lungen, also um die Frage, ob ein Insolvenzverwalter vor
    der Insolvenz gezahlte Löhne von einem Arbeitnehmer
    zurückfordern darf. Hier hat die Rechtsprechung in der
    jüngeren Zeit zwar durchaus schon mit Augenmaß ge-
    wisse Grenzen eingezogen. Eine Klarstellung durch den
    Gesetzgeber könnte aber durchaus helfen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


    Diese dürfte dann aber nicht zu einer sektoralen Aus-
    nahme werden, will man nicht den Grundsatz der Gläu-
    bigergleichbehandlung insgesamt infrage stellen. Ande-
    rerseits darf man nicht vergessen, dass die Anfechtung
    von Lohnzahlungen eine Antwort der Praxis auf die ge-
    setzlichen Neuregelungen war, mit denen vor einigen
    Jahren die Anfechtung der Zahlung von Steuern und So-
    zialversicherungsbeiträgen erschwert wurde. Die Dis-
    kussion um diese Frage muss daher hier mit einbezogen
    werden, wenn man nicht sogar durch andere Mittel wie
    etwa Prozesskostenhilfe oder eine Insolvenzverwalter-
    kostenversicherung sicherstellt, dass Insolvenzverfah-
    ren gerade in den kritischen Fällen, also Fälle geringer
    Masse, eröffnet werden können bzw. zu einem frühen
    Zeitpunkt ausreichende liquide Masse zur Unterneh-
    mensfortführung zur Verfügung gestellt wird.

    Noch eine Bemerkung zum Steuerrecht: Hier gibt es
    im Schnittbereich zum Insolvenzrecht reihenweise Un-
    klarheiten, die wie Blei auf dem Erfolg einer Sanierung
    lasten. Wenn wir, wie die Bundesregierung das mit dem
    hier vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht will, die
    Möglichkeiten einer Sanierung von Unternehmen ver-
    bessern wollen, dann müssen wir diese steuerrechtlichen
    Fragen mit in den Blick nehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ein letzter Punkt betrifft, wiederum mit Blick auf das
    Sanierungsziel, die Beseitigung von möglichen Fehlern
    beim schon angesprochenen ESUG, der ersten Stufe der
    Insolvenzrechtsreform. Sehen wir von Kleinstfragen ab,
    rückt hier vor allem der Fall Suhrkamp in den Blick. Er
    hat deutlich gemacht, dass beim Insolvenzrecht heute
    Möglichkeiten eröffnet werden, an die man früher nicht
    zu denken gewagt hätte. Ob das zu gesetzgeberischen
    Maßnahmen führt, wird man zumindest zu diskutieren
    haben.
    Damit aber genug. Lassen Sie uns die Dinge gemein-
    sam anpacken, um Unternehmenssanierungen im Inte-
    resse von Gläubigern und Arbeitnehmern zu verbessern.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)