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ID1801506600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/15 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 I n h a l t : Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Abge- ordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Drucksache 18/477 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Ab- geordnetenbestechung Drucksache 18/476 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Drucksache 18/478 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 B Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . 1107 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1109 B Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1110 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 1112 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1114 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1115 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1116 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1117 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 1118 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Demokratie verteidigen im digi- talen Zeitalter Drucksache 18/182 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1121 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1122 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1124 C Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 1126 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1128 A Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . 1129 A Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1130 A Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1131 B Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1132 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1133 C Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1135 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 1136 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1137 B Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1137 C Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1137 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1139 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1139 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Kon- zerninsolvenzen Drucksache 18/407 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 C Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1142 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1143 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145 C Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 1146 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1147 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: BAföG-Reform zügig umsetzen Drucksache 18/479 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1148 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1150 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1152 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1153 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1154 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1154 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 A Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1156 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1158 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1159 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1107 (A) (C) (D)(B) 15. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 1159 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 14.02.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 14.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 14.02.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 14.02.2014 Brantner, Dr. Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Brase, Willi SPD 14.02.2014 Durz, Hansjörg CDU/CSU 14.02.2014 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Ernst, Klaus DIE LINKE 14.02.2014 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 14.02.2014 Golze, Diana DIE LINKE 14.02.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 14.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 14.02.2014 Höger, Inge DIE LINKE 14.02.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 14.02.2014 Ilgen, Matthias SPD 14.02.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 14.02.2014 Jelpke, Ulla DIE LINKE 14.02.2014 Juratovic, Josip SPD 14.02.2014 Korte, Jan DIE LINKE 14.02.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 14.02.2014 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Lischka, Burkhard SPD 14.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 14.02.2014 Movassat, Niema DIE LINKE 14.02.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Rabanus, Martin SPD 14.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 14.02.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 14.02.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.02.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 14.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 14.02.2014 Schulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 14.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 14.02.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.02.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Thönnes, Franz SPD 14.02.2014 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 14.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Weber, Gabi SPD 14.02.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2014 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 14.02.2014 Zimmermann, Pia DIE LINKE 14.02.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1160 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Änderung der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages zwecks Siche- rung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag auf Drucksache 18/183 zu- rückzieht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Entwurf eines Gesetzes zur Siche- rung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages auf Drucksache 18/184 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 128. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 22. bis 27. März 2013 in Quito, Ecuador Drucksachen 18/81, 18/305 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundes- tages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 22. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 25. bis 27. August 2013 in Pärnu, Estland Drucksachen 18/158, 18/305 Nr. 10 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K Haushaltsführung 2013 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 02 Titel 632 50 – BAföG – Schü- lerinnen und Schüler – bis zur Höhe von 83 Mio. Euro Drucksachen 18/327, 18/413 Nr. 1.2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.4 EP P7_TA-PROV(2013)0333 Drucksache 18/419 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2013)0378 Drucksache 18/419 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2013)0379 Drucksache 18/419 Nr. A.11 EP P7_TA-PROV(2013)0453 Drucksache 18/419 Nr. A.15 Ratsdokument 11482/13 Drucksache 18/419 Nr. A.17 Ratsdokument 14042/13 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/419 Nr. A.95 Ratsdokument 13834/13 Drucksache 18/419 Nr. A.96 Ratsdokument 16120/13 Drucksache 18/419 Nr. A.97 Ratsdokument 18152/13 Drucksache 18/419 Nr. A.98 Ratsdokument 18153/13 Drucksache 18/419 Nr. A.99 Ratsdokument 18171/13 kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 15. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 7 bis 9 Abgeordnetengesetz, Abgeordnetenbestechung TOP 14 Demokratie im digitalen Zeitalter TOP 15 Bewältigung von Konzerninsolvenzen TOP 16 BAföG-Reform Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
    Herren! Weder das europäische noch das deutsche Insol-
    venzrecht enthält bisher Regelungen dafür, wie die In-
    solvenz eines gruppenangehörigen Unternehmens mit ei-
    nem für die Gläubiger möglichst optimalen Ertrag
    abgewickelt werden kann.

    Dies ist, so meine ich, angesichts der gesamtwirt-
    schaftlichen Bedeutung dieser Unternehmen zumindest
    bemerkenswert. So hat die Monopolkommission in ih-
    rem Hauptgutachten aus dem Jahr 2010 festgestellt, dass
    zwar nur 6,3 Prozent der in den Unternehmensregistern
    verzeichneten Unternehmen gruppenzugehörig sind, die
    gruppenzugehörigen Unternehmen jedoch – das ist ge-
    waltig – einen Umsatzanteil von 70 Prozent und einen
    Beschäftigungsanteil von 53 Prozent auf sich vereinen.
    Ergänzend sei noch auf die Folgenabschätzung der EU-
    Kommission zur Novellierung der Europäischen Insol-
    venzverordnung hingewiesen, wonach EU-weit 2 100 Un-
    ternehmen pro Jahr von einer Insolvenz ihrer Unterneh-
    mensgruppe betroffen sind.

    Diesem Defizit wollen wir mit dem vorliegenden Ge-
    setzentwurf nun abhelfen. Dabei wollen es bei einem
    – wenn ich das einmal so ausdrücken darf – minimal-
    invasiven Eingriff belassen: Die haftungsrechtliche Un-
    abhängigkeit der einzelnen Gesellschaften soll auch in
    der Insolvenz nicht grundlegend durchbrochen werden.
    Wir haben deshalb einer Konsolidierung der Haftungs-
    massen eine eindeutige Absage erteilt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt vielmehr
    auf einer Harmonisierung der einzelnen Verfahren über
    die konzernangehörigen Gesellschaften. Über Gerichts-
    stands- und Verweisungsregelungen wird eine abge-
    stimmte Durchführung der Verfahren angestrebt, um so
    möglichst mehrere oder alle Verfahren über gruppenan-
    gehörige Schuldner bei einem Gericht bündeln zu kön-
    nen.

    Eine wesentliche Schwachstelle des geltenden Rechts
    besteht darin, dass für die einzelnen insolventen Gesell-
    schaften der Unternehmensgruppe mehrere Gerichte zu-
    ständig sein können, von denen unterschiedliche Insol-
    venzverwalter bestellt werden. Dies erfordert einen
    erheblichen Abstimmungsbedarf sowohl auf der Ebene
    der Gerichte als auch auf der Ebene der Insolvenzver-
    walter. Um diesen Abstimmungsbedarf, der in den Ver-
    fahren zu Reibungsverlusten führen kann, möglichst ge-
    ring zu halten, sind im Entwurf mehrere Ansätze
    vorgesehen:

    Zum einen wird für insolvente Gesellschaften, die ei-
    nen Eigenantrag stellen, die Möglichkeit eröffnet, einen
    Gruppengerichtsstand zu begründen. An diesem Grup-
    pengerichtsstand sollen die Insolvenzverfahren über
    weitere gruppenangehörige Gesellschaften geführt wer-
    den können, sodass der Abstimmungsbedarf auf der
    Ebene der Insolvenzgerichte vollständig entfällt. Das
    Gericht erhält nun die Möglichkeit, für alle bei ihm kon-
    zentrierten Verfahren einen einzigen Insolvenzverwalter






    (A) (C)



    (D)(B)

    Parl. Staatssekretär Christian Lange

    zu bestellen, sodass auch insofern kein Koordinierungs-
    bedarf mehr besteht. Dabei versteht es sich von selbst,
    dass das Gericht darauf zu achten hat, dass bei dieser
    Person keine unüberwindlichen Interessengegensätze
    auftreten, die auch durch die Bestellung eines Sonder-
    insolvenzverwalters nicht ausgeräumt werden können.

    Wird kein Gruppengerichtsstand begründet und müs-
    sen deshalb die Insolvenzverfahren bei unterschiedli-
    chen Gerichten geführt werden, sieht der Gesetzentwurf
    mehrere Regelungen vor, die die Zusammenarbeit zwi-
    schen den Gerichten, aber auch zwischen den Gerichten
    und den Verwaltern gegenüber dem geltenden Recht ver-
    bessern.

    Der für die Praxis bedeutsamste Bereich dürfte dabei
    die Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter sein. Nur
    bei deren enger Kooperation kann es gelingen, im Inte-
    resse der Gläubiger den Mehrwert zu heben, der in den
    konzernrechtlichen Verflechtungen angelegt sein kann.
    Die Notwendigkeit einer Abstimmung ist insbesondere
    dann unerlässlich, wenn die einzelnen Unternehmen der
    Gruppe so eng verwoben sind, dass sie ohne die Leistun-
    gen der anderen nicht überlebensfähig sind.

    Aber nicht nur den Insolvenzgerichten und den Ver-
    waltern wird eine enge Kooperation vorgeschrieben;
    vielmehr sollen auch die Gläubiger in den Abstim-
    mungsprozess einbezogen werden. Der Gesetzentwurf
    sieht deshalb die Schaffung eines Gruppengläubigeraus-
    schusses vor, in dem sich die Gläubigerausschüsse der
    gruppenangehörigen Schuldner abstimmen können.

    Besteht ein darüber hinausgehender Harmonisie-
    rungsbedarf, dem nicht mit den eben geschilderten In-
    strumenten ausreichend Rechnung getragen werden
    kann, wird im Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet,
    ein besonderes Koordinationsverfahren einzuleiten. Die-
    ses Verfahren ist weitgehend auf Konsens angewiesen
    und sieht als Schwerpunkt die Ausarbeitung eines Koor-
    dinationsplans vor, mit dem die Einzelverfahren aufei-
    nander abgestimmt werden können. So kann der Plan
    etwa Vorschläge zur Wiederherstellung der wirtschaftli-
    chen Leistungsfähigkeit und zur Beilegung gruppenin-
    terner Streitigkeiten enthalten. Ebenso können in ihm
    Vereinbarungen zwischen den Insolvenzverwaltern an-
    geregt werden.

    In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat die Bun-
    desregierung um Prüfung zu drei Punkten gebeten. Diese
    betreffen die Schwellenwerte, bei deren Erreichung ein
    Antrag auf Begründung eines Gruppengerichtsstandes
    gestellt werden kann, die gerichtsinterne Zuständigkeits-
    verteilung bei diesem Gericht und die Kosten des Koor-
    dinationsverfahrens. Die Bundesregierung wird dieser
    Bitte um Prüfung im weiteren Verlauf des Gesetzge-
    bungsverfahrens gerne nachkommen.

    Lassen Sie mich abschließend festhalten, dass mit
    diesem Gesetzentwurf keine radikale Neuausrichtung
    angestrebt wird; vielmehr sollen bereits vorhandene Lö-
    sungsansätze für eine Bewältigung von Gruppeninsol-
    venzen maßvoll fortentwickelt werden. Ich bin zuver-
    sichtlich, dass mit diesem Gesetzentwurf gerade auch im
    Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Ar-
    beitnehmer ein weiterer wichtiger Schritt zur Rettung
    angeschlagener, aber erhaltenswerter Unternehmen und
    damit hin zu einer besseren Sanierungskultur getan wird.

    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat der Kollege Richard Pitterle für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Pitterle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolle-

    ginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Ge-
    setzentwurf, der sich mit Insolvenzen in Konzernen be-
    schäftigt. Pleiten von Unternehmen gibt es leider immer
    wieder. Im letzten Jahr waren insgesamt 26 300 Unter-
    nehmen betroffen, im Jahr davor 28 720. Diese Pleiten
    lösen bange Fragen bei den betroffenen Arbeitnehmerin-
    nen und Arbeitnehmern und ihren Familien aus. Sie fra-
    gen sich: Wird es möglich sein, das Unternehmen zu sa-
    nieren und die Arbeitsplätze zu erhalten? Findet sich ein
    Investor für eine Fortführung des Unternehmens? – Aber
    auch viele Lieferanten, Handwerker und andere kleine
    Selbstständige trifft eine Insolvenz nicht selten hart.

    Die Baumärkte Praktiker und Max Bahr, der Herstel-
    ler von Socken und Strumpfwaren Kunert, der TV-Her-
    steller Loewe, der Billigstromanbieter Flexstrom – alles
    Konzerne –, die Prokon-Gruppe – deren Konkurs
    machte jüngst Schlagzeilen –, ihnen allen ist gemein,
    dass sie nicht nur für die Muttergesellschaft, sondern
    auch für jede einzelne Tochtergesellschaft separat Insol-
    venz anmelden mussten. Allein nach der Pleite des Ar-
    candor-Konzerns mit den Tochtergesellschaften Karstadt
    und Quelle 2009 wurden 54 einzelne Insolvenzverfahren
    eröffnet. Dies ist mit der Einsetzung entsprechend vieler
    Insolvenzverwalter verbunden, die ausschließlich die In-
    teressen der jeweiligen Tochtergesellschaft vertreten und
    das noch übrig gebliebene Vermögen einzeln verwerten.

    Das Gleiche gilt für die Insolvenzgerichte. Jedes Insol-
    venzverfahren wird isoliert abgewickelt – ohne Abstim-
    mung mit den Beteiligten der anderen Insolvenzverfahren.
    Dadurch werden die Verhandlungen zur Sanierung und
    eine mögliche Rettung des Gesamtkonzerns erheblich
    erschwert, mit der Folge, dass die gesamte Insolvenz-
    masse nicht optimal verwertet werden kann.

    Das Ganze im Konzern ist mehr wert als die Summe
    seiner Einzelteile. Deshalb wird in der Krise und der In-
    solvenz zunächst meistens versucht, den Konzern als
    Unternehmensverbund weiter zu erhalten und entweder
    gemeinschaftlich zu sanieren oder zu verwerten. Heute
    – das heißt mit dem bestehenden Insolvenzrecht – geht
    der Gesamtkonzern als Einheit und damit der eigentliche
    Wert verloren. Das muss sich ändern.

    Daher besteht Handlungsbedarf. Die Initiative für
    eine gesetzliche Regelung geht aber wieder einmal nicht
    von der Bundesregierung aus, sondern kommt aus Eu-
    ropa. Bereits am 12. Dezember 2012 hat die EU-Kom-






    (A) (C)



    (D)(B)

    Richard Pitterle

    mission dem Europäischen Rat und dem Europäischen
    Parlament einen Vorschlag für eine Reform der Europäi-
    schen Insolvenzverordnung vorgelegt. Ziel ist die EU-
    weite Etablierung einer Rettungs- und Sanierungskultur
    für Unternehmen in der Krise.

    Es ist gut, zu wissen, dass sich wenigstens aufgrund
    der Aktivitäten auf europäischer Ebene in Deutschland
    etwas bewegt und weiter bewegen wird. Von dieser Bun-
    desregierung kommt bisher nichts, und es ist in dieser
    Legislaturperiode – siehe Koalitionsvertrag – auch nicht
    viel zu erwarten.

    Dabei gibt es viel Handlungsbedarf. Der Abbau von
    Bürokratie ist seit vielen Jahren ein Topanliegen der mit-
    telständischen Wirtschaft.


    (Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Bestimmt nicht von Ihnen!)


    Die Menschen in Deutschland warten dringend auf einen
    Abbau der kalten Progression und des sogenannten Mit-
    telstandsbauchs


    (Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Das ist unglaublich!)


    und fordern – gerade in diesen Wochen – die Bekämp-
    fung von Steuerumgehung, Steuerbetrug und Steuerhin-
    terziehung.


    (Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Dass Sie sich zum Fürsprecher der Steuerzahler machen!)


    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Erleichte-
    rung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen sollen
    unter anderem die Betrachtung des Konzerns in den Vor-
    dergrund gestellt und insbesondere Reibungs- und Wert-
    verluste reduziert werden. Insofern beschreiten Sie mit
    dem Gesetzentwurf grundsätzlich den richtigen Weg.

    Die Interessen der Beschäftigten werden aber wieder
    nicht ausreichend berücksichtigt. Hierzu zähle ich nicht
    nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern
    auch die Betriebsräte und Gewerkschaften. Wir wollen
    entsprechende Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
    für die Vertretungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
    ter eingefügt sehen,


    (Beifall bei der LINKEN)


    zum Beispiel für den Konzernbetriebsrat. Darum wird
    sich die Linke im weiteren Beratungsprozess zum Ge-
    setzentwurf ganz besonders kümmern.

    Wir werden darauf achten, dass auf jeden Fall die Ar-
    beitnehmerrechte gewahrt werden, die beim letzten Mal
    in den Beratungen über das Gesetz zur weiteren Erleich-
    terung der Sanierung von Unternehmen – besser bekannt
    unter dem Kürzel ESUG – am Ende doch noch dem neo-
    liberalen Mainstream geopfert wurden.

    Es gibt also noch einiges am Gesetzentwurf zu verän-
    dern. Hierbei bieten wir der Bundesregierung eine kon-
    struktive Mitarbeit an.


    (Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Danke, darauf können wir verzichten!)

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der LINKEN)