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    Plenarprotokoll 18/13 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 13. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 17. Bericht der Bundesregierung zur auswärtigen Kul- tur- und Bildungspolitik; weitere Fragen . . . 903 A Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 903 B Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 904 D Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 905 A Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 905 B Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 905 D Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 906 A Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 906 B Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 906 C Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 906 D Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 907 B Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 907 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 907 D Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 908 A René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 908 B Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 908 C Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 908 D Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 909 A Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 909 B Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 909 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 909 C Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 909 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 910 A Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 910 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 910 C Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 910 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 911 D Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 912 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/458 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 912 C Mündliche Fragen 1 und 2 Herbert Behrens (DIE LINKE) Entwurf eines Luftverkehrskonzeptes Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 912 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 913 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 Mündliche Frage 3 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verabschiedung eines Gesetzes zur Einfüh- rung einer Pkw-Maut im Verlauf des Jah- res 2014 Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 913 D Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914 A Mündliche Frage 4 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Mautbefreiung für Fahrzeuge zwi- schen 2,8 und 12 Tonnen Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914 D Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 915 C Mündliche Fragen 6 und 7 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung verschiedener Tarife bzw. ei- nes Ökobonus bei der geplanten Pkw-Maut Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915 D Zusatzfrage Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 916 A Mündliche Fragen 8 und 9 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgabe von Vignetten bei der Einführung einer Pkw-Maut Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 916 C Zusatzfragen Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 916 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 917 C Mündliche Frage 10 Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer Pkw-Maut in Deutschland und Einführung einer ver- gleichbaren Maut in den Nachbarstaaten Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917 D Zusatzfragen Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 918 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 918 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 918 D Mündliche Frage 11 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Instandhaltung des Bahnnetzes Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 919 A Zusatzfragen Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 919 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 920 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 920 B Mündliche Frage 12 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Vom Schienenverkehr abgekoppelte Städte und Auswirkungen auf die Regionen Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 920 C Zusatzfrage Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 920 D Mündliche Frage 17 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Auswirkungen des Richtlinienpaketes zur Modernisierung des EU-Vergaberechts auf die Vergabe von Rettungsdienstleistungen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 921 B Zusatzfragen Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 921 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 III Mündliche Frage 18 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung der Leitung der Abteilung In- dustriepolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 922 B Mündliche Frage 19 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen für einen schnellen Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 922 B Zusatzfrage Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 922 B Mündliche Frage 20 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Investitionsschutzklausel als Teil der ge- planten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 923 B Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 923 C Mündliche Frage 24 Heike Hänsel (DIE LINKE) Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 924 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 924 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 925 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 925 D Mündliche Frage 25 Heike Hänsel (DIE LINKE) Forderung des Außenministers Dr. Frank- Walter Steinmeier nach Sanktionen für Re- gierungsmitglieder in der Ukraine, aber nicht gegenüber der türkischen Regierung Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 926 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 926 B Mündliche Frage 29 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Außenpolitische Rede des Bundespräsiden- ten auf der 50. Münchner Sicherheitskon- ferenz Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 927 B Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 927 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 928 B Mündliche Frage 30 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Neue Ausrichtung der deutschen Außen- politik und Bereitschaft zu vermehrten Mi- litäreinsätzen auch im europäischen Rah- men Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 928 C Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 928 D Mündliche Frage 31 Nicole Gohlke (DIE LINKE) Einrichtung der Henry-Kissinger-Stiftungs- professur an der Universität in Bonn Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 929 C Zusatzfragen Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 929 D Mündliche Frage 32 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Humanitäre Korridore im Zusammen- hang mit der Syrien-Krise Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 930 B Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 930 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 931 B Mündliche Frage 33 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stopp von Waffenexporten nach Ägypten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 931 C Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 931 D Mündliche Frage 41 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wartezeit von gefährdeten afghanischen Ortskräften bis zu einer Visumerteilung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 932 B Zusatzfragen Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 932 C Mündliche Frage 42 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahmeverfahren für afghanische Orts- kräfte Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933 B Zusatzfrage Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933 C Mündliche Frage 45 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner und Ratifikation des revidierten europäischen Adoptionsab- kommens Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 934 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 934 D Mündliche Frage 46 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Leitsätze bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitglieder der Bundesregierung Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 935 A Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 935 B Mündliche Frage 58 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung bei der Än- derung der EU-Honigrichtlinie Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 936 D Zusatzfragen Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 937 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 938 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 938 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 939 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 940 C Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 941 C Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 942 D Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 943 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 944 D Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 946 A Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 947 A Margaret Horb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 948 B Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 949 A Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . 950 A Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) . . . . . . . . 951 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 952 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 953 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Caren Marks (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für einen Beschluss des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, gegen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – KOM(2013) 758 endg.; Ratsdok. 16120/13 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre- gierung gemäß Art. 23 Abs. 3 des Grundge- setzes – Keine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den Anbau in der EU (11. Sitzung, Tagesordnungspunkt 6 b, Anlage 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 953 C Anlage 3 Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von Staatssekretär Rainer Bomba erwähnte Gutachten zu Mautlösungen Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 B Anlage 4 Mündliche Frage 13 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung des angekündigten Sofortpro- gramms für Klimaschutz Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 B Anlage 5 Mündliche Frage 14 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abzug überschüssiger Emissionszertifi- kate vom Markt Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 C Anlage 6 Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Standortunabhängige Prüfungen für Be- hälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus La Hague Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 D Anlage 7 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verkaufsabsichten der Urenco-Gruppe und Treffen des Gemeinsamen Ausschusses der sogenannten Trilogstaaten des Vertrages von Almelo Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 955 B Anlage 8 Mündliche Frage 21 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderung nach einem Moratorium für den Ausbau der Höchstspannungsleitun- gen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 955 C Anlage 9 Mündliche Frage 22 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erreichung der Ziele des Energiekonzepts aus dem Jahr 2010 Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 956 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 Anlage 10 Mündliche Frage 23 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erreichung des EU-Ausbauziels für erneuer- bare Energien bis zum Jahr 2020 Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 956 B Anlage 11 Mündliche Frage 26 Andrej Hunko (DIE LINKE) Geplante Hilfszahlungen der Europäischen Union an die Ukraine Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 956 D Anlage 12 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aufruf des ukrainischen Oppositionspoliti- kers Vitali Klitschko zur Bildung von Bür- gerwehren Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 957 B Anlage 13 Mündliche Frage 28 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Eröffnungsrede des Bundespräsidenten auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz und Einschränkung der Richtlinienkompe- tenz der Bundesregierung Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 957 C Anlage 14 Mündliche Fragen 34 und 35 Niema Movassat (DIE LINKE) Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Mali und Südsudan Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 957 D Anlage 15 Mündliche Frage 36 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Bürger ohne Krankenversicherung in Grie- chenland Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 958 D Anlage 16 Mündliche Frage 37 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Abwerbung von griechischen Fachkräften aus dem Gesundheits- und Pflegebereich Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 959 B Anlage 17 Mündliche Frage 38 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Veröffentlichung von Dokumenten der Bundesregierung mit einer Creative-Com- mons-Lizenz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 959 C Anlage 18 Mündliche Frage 39 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Bundeseinheitliche Durchführung von Bundestagswahlen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 959 D Anlage 19 Mündliche Frage 40 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung des deutschen Waffenrechts aufgrund neuester Forschungserkenntnisse zum Schusswaffenbesitz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 960 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 VII Anlage 20 Mündliche Fragen 43 und 44 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahmeverfahren für gefährdete afgha- nische Ortskräfte Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 960 C Anlage 21 Mündliche Frage 47 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Strafbefreiende Selbstanzeige und Mini- mierung des Risikos einer Bestrafung für begangene Steuerstraftaten Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961 A Anlage 22 Mündliche Frage 48 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuerliche Gleichstellung von steuerehr- lichen Bürgern und die Selbstanzeige nut- zenden Steuerhinterziehern Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961 A Anlage 23 Mündliche Frage 49 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheim- nisses und Verhandlungen über ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961 B Anlage 24 Mündliche Frage 50 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschaffung der Möglichkeit strafbefrei- ender Selbstanzeige nach Steuerhinterzie- hung Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961 D Anlage 25 Mündliche Frage 51 Richard Pitterle (DIE LINKE) Steuerliches Mehraufkommen durch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ge- mäß § 2 Außensteuergesetz in den Jahren 2008 bis 2010 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962 A Anlage 26 Mündliche Frage 52 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen bei Aufwendungen für Hoteleinkäufe durch Reiseveranstalter Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962 C Anlage 27 Mündliche Frage 53 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Besteuerung von Vorteilen aus einer Bewir- tung Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962 D Anlage 28 Mündliche Frage 54 Andrej Hunko (DIE LINKE) Kündigung des Kontos einer Münchner Kundin der Commerzbank Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 963 A Anlage 29 Mündliche Frage 55 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermittlungen von EU-Bürgern in ein Praktikum oder ein Ausbildungsverhältnis Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 963 B VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 Anlage 30 Mündliche Frage 57 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Enthaltung der Bundesregierung bei der Abstimmung im Rat der Europäischen Union über die Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 963 D Anlage 31 Mündliche Frage 59 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbraucherschutz im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Honigrichtlinie Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 964 A Anlage 32 Mündliche Frage 60 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Positionierung der Bundesregierung be- züglich der Änderung der EU-Honigricht- linie Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 964 C Anlage 33 Mündliche Frage 61 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Technische Vermeidbarkeit des Eintrags von Pollen gentechnisch veränderter Pflan- zen in Honig Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 A Anlage 34 Mündliche Frage 62 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Änderung der EU- Honigrichtlinie mit dem Honigurteil des Europäischen Gerichtshofs Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 C Anlage 35 Mündliche Frage 63 Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Beendigung von Diskriminierungen gleich- geschlechtlicher Lebenspartnerschaften und aufgrund der sexuellen Identität Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 C Anlage 36 Mündliche Frage 64 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Übermittlung von Daten zur Begutach- tung von Krankenhausabrechnungen an den Medizinischen Dienst der Krankenver- sicherung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 966 A Anlage 37 Mündliche Frage 65 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Verschreibungspflicht für die Pille danach Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 966 C Anlage 38 Mündliche Fragen 66 und 67 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Versorgung von an Druckgeschwüren lei- denden Menschen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 966 D Anlage 39 Mündliche Frage 68 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Überlebenschancen von Krebspatienten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 967 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 IX Anlage 40 Mündliche Fragen 69 und 70 Harald Weinberg (DIE LINKE) Qualität der Gesundheitsversorgung und öffentlich finanzierte Leistungserbringung im griechischen Gesundheitssystem Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 967 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 903 (A) (C) (D)(B) 13. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 953 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 12.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 12.02.2014 Berghegger, Dr. André CDU/CSU 12.02.2014 Durz, Hansjörg CDU/CSU 12.02.2014 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 12.02.2014 Golze, Diana DIE LINKE 12.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 12.02.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 12.02.2014 Kaufmann, Dr. Stefan CDU/CSU 12.02.2014 Kipping, Katja DIE LINKE 12.02.2014 Korte, Jan DIE LINKE 12.02.2014 Lischka, Burkhard SPD 12.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.02.2014 Rabanus, Martin SPD 12.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 12.02.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 12.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 12.02.2014 Schmidt, Dr. Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.02.2014 Schröder (Wiesbaden), Dr. Kristina CDU/CSU 12.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 12.02.2014 Terpe, Dr. Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.02.2014 Weber, Gabi SPD 12.02.2014 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 12.02.2014 Zimmermann, Pia DIE LINKE 12.02.2014 Zypries, Brigitte SPD 12.02.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Caren Marks (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abge- ordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vor- schlag für einen Beschluss des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, gegen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM(2013) 758 endg.; Ratsdok. 16120/13, hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregie- rung gemäß Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes Keine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den Anbau in der EU (11. Sitzung, Tagesordnungspunkt 6 b, Anlage 3) Als Sozialdemokratin lehne ich den Anbau und Ein- satz von gentechnisch veränderten Pflanzen ab, da er nicht kontrollierbar ist, ein Verunreinigungsrisiko für Umwelt und gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft dar- stellt und von der Bevölkerung nicht akzeptiert wird. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen keinen Nutzen, aber viele Nachteile, Unsicherheiten oder gar Gefahren. Die große Mehrheit will genveränderte Pflanzen weder auf dem Acker noch im Essen. Auch für eine Vielzahl deutscher Unternehmen in der Lebensmittelwirtschaft ist der Verzicht auf den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen ein Qualitätsmerkmal und existenzieller Wettbewerbsvorteil. Der internatio- nale Markt für gentechnikfreie Lebensmittel aus Europa, an welchem mittlerweile Hunderttausende von Arbeits- plätzen hängen, wächst stetig. Aktuell hat am 16. Januar 2014 auch das Europäische Parlament mit breiter Mehrheit quer durch alle Fraktio- nen eine Entschließung gegen grüne Gentechnik und die Zulassung des GVO-Mais 1507 verabschiedet. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 954 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Die grüne Gentechnik darf den Menschen nicht auf- gezwungen werden. Deshalb haben wir Sozialdemokra- tinnen und Sozialdemokraten uns immer wieder in Ini- tiativen und Anträgen – zum Beispiel auf dem Parteitag am letzten Wochenende – gegen Zulassung, Anbau und Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen positio- niert. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten leh- nen auch die Zulassung des GVO-Mais 1507 ab. Wenn ich heute den Antrag der Grünen nicht unterstütze, dann tue ich dies aus Gründen der Koalitionsräson. Ich tue dies aber auch im Vertrauen darauf, dass diese Bundesre- gierung sich an den Koalitionsvertrag hält. Darin wurde vereinbart, die Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik anzuerkennen. Zwei aktuelle Untersuchungen aus Dezember 2013 und Januar 2014 zeigen erneut die großen Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik: Laut Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung – im Auftrag von Greenpeace – lehnen 88 Prozent die grüne Gentechnik ab, und laut Umfrage des Meinungsfor- schungsinstituts EMNID – im Auftrag des Bundesland- wirtschaftsministeriums – wollen 83 Prozent keine Gen- technik in der Landwirtschaft. Ich erwarte – und ich vertraue darauf –, dass die Bun- desregierung die Koalitionsvereinbarung konsequent umsetzt, die Vorbehalte der Bevölkerung anerkennt und in Brüssel gegen die Zulassung des GVO-Mais 1507 stimmt. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 5): Auf welche sieben Gutachten bezog sich der Staatssekre- tär Rainer Bomba, zu denen er im Tagesspiegel vom 3. De- zember 2013 zitiert wird, obwohl in der Antwort der Bundes- regierung zu Frage 38 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/118 vom 2. Dezember 2013 nur eine Studie des Umweltbundes- amtes vom April 2010 genannt wird, und welchen Inhalt ha- ben diese sieben Gutachten? Die Frage 38 in der Kleinen Anfrage, Drucksache 18/50 vom 2. November 2013, bezog sich auf die Studien, die im Auftrag der Bundesregierung erstellt wurden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 13): Was ist vonseiten der Bundesregierung derzeit konkret in Planung, um das von der Bundesministerin für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31. Januar 2014 angekündigte ressortübergreifende Sofortprogramm für Klimaschutz umzusetzen, und wann ist damit spätestens zu rechnen, nachdem die Bundesministerin in der genannten Rede angekündigt hat, sich umgehend darum kümmern zu wollen? Das von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in der 12. Plenarsitzung des Bundestages er- wähnte ressortübergreifende Sofortprogramm für Klima- schutz soll bis Herbst 2014 beschlossen und dann in die- ser Legislaturperiode umgesetzt werden. Ziel ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase in Deutschland schneller zu drosseln. Konkret wird derzeit auf Arbeitsebene ein Fahrplan zur Erarbeitung des Programms erstellt. Wie im Koali- tionsvertrag vereinbart, werden wir unsere Klimaschutz- ziele in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 14): Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um die von der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks gegen- über der Stuttgarter Zeitung vom 4. Februar 2014 geäußerte Forderung, wonach „insgesamt … zwei Milliarden Emis- sionszertifikate dauerhaft aus dem Markt verschwinden“ müs- sen (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-umwelt- ministerin-hendricks-in-dieser-koalition-drueckt-keiner-den- anderen-an-die-wand-page1.770a2cd3-3ef3-4368-bf65-57247 48119b4.html), umzusetzen, und bis wann sollen nach Vor- stellung der Bundesregierung diese überschüssigen Zertifikate aus dem Markt genommen werden? Die neue Bundesregierung hat kurz nach ihrer Amts- übernahme vereinbart, das von der EU-Kommission als Sofortmaßnahme vorgeschlagene „Backloading“ zu un- terstützen. Des Weiteren begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich den Legislativvorschlag der EU-Kommis- sion zur Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve. Eine weitergehende Positionierung bereitet die Bundesregie- rung derzeit im Rahmen der Ressortabstimmung vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 15): Welche standortunabhängigen Prüfungen werden konkret und im Detail bei dem dem Bundesamt für Strahlenschutz vorliegenden, auf das Zwischenlager Gorleben bezogenen Antrag für die fünf Behälter mit verglasten radioaktiven Ab- fällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague fortge- setzt (bitte zu allen Prüfungen eine ausführlichere Erläuterung als in der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 108 auf Bundestagsdrucksache 18/459 angeben), und mit schätzungsweise welchem Aufwand und Zeitbedarf ist für die in der genannten Antwort angeführte Fertigungsbeglei- tung bei der Behälterherstellung zu rechnen (bitte zur besse- ren Nachvollziehbarkeit möglichst auch mit vergleichbaren früheren Erfahrungswerten erläutern)? Im Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, werden fol- gende standortunabhängige Prüfungen, die sich auf den Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 955 (A) (C) (D)(B) Antrag der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, GNS, für das Zwischenlager Gorleben bezüglich der Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung be- ziehen, fortgesetzt: Erstens. Der vorliegende Entwurf des Gutachtens über inventarspezifische Aspekte zur Aufbewahrung von verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus Frankreich befindet sich derzeit in der Abnahme. Mit der Fertigstel- lung des Gutachtens wird in den nächsten drei Monaten gerechnet. Zweitens. Hinsichtlich der Deckungsvorsorge erfolgt derzeit die Ermittlung der in den Glaskokillen enthalte- nen Massen an Kernbrennstoffen sowie Aktivitäten zum Zweck der Berücksichtigung bei der Berechnung der Re- geldeckungssumme nach der Verordnung über die De- ckungsvorsorge nach dem Atomgesetz. Der Abschluss der Arbeiten ist im Februar 2014 geplant. Drittens. Im Rahmen der Fertigungsbegleitung wer- den für das Bundesamt für Strahlenschutz Sachverstän- dige bei den einzelnen Herstellungsprozessen auf der Grundlage festgelegter Prüfschritte tätig. Der Zeitpunkt, zu dem die Sachverständigen hinzuzuziehen sind, und der jeweils zu leistende Prüfungsumfang hängt von den betrieblichen Abläufen in der Fertigung ab. Die gutacht- liche Abnahme der Behälter verläuft parallel zur Behäl- terherstellung bis zur abschließenden Bewertung. Die Fertigungsbegleitung schafft die Voraussetzung, dass die Behälter zur Aufbewahrung auch in anderen Zwischen- lagern eingesetzt werden können und ist nur im Rahmen eines laufenden Genehmigungsverfahrens oder im Rah- men der atomrechtlichen Aufsicht bei einer bestehenden Genehmigung möglich. Damit werden die Voraussetzun- gen geschaffen, dass in weiteren Genehmigungsverfah- ren, für die noch die entsprechenden Anträge zu stellen sind, eine zügige Abwicklung erfolgen kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 16): Welche neuen Entwicklungen haben sich bezüglich den Verkaufsabsichten der Urenco-Gruppe ergeben, und wann genau gab bzw. gibt es Treffen des Gemeinsamen Ausschus- ses der sogenannten Trilogstaaten des Vertrags von Al- melo – Deutschland, Großbritannien und die Niederlande – zwischen dem dritten Quartal 2013 und dem zweiten Quartal 2014 (bitte mit genauer Angabe des aktuellen Sachstands so- wie der Tagesordnungspunkte und Protokolle der gemeinsa- men Sitzungen)? Die Bundesregierung steht zum Thema möglicher Anteilsveräußerungen bei Urenco in regelmäßigen Kon- takt mit Vertretern der Regierungen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und des Kö- nigreichs der Niederlande sowie mit den deutschen An- teilseigner RWE AG und Eon SE. Zweck der Gespräche ist es, auch in Zukunft zu gewährleisten, dass die drei Regierungen selbst bei einem Wechsel der Anteilseigner von Urenco in der Lage sind, die Regelungen des völker- rechtlichen Vertrages von Almelo auch weiterhin in rechtssicherer Weise gegenüber dem Unternehmen und deren Anteilseignern durchzusetzen. Nach dem aktuel- len Informationsstand der Bundesregierung sind sowohl die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritan- nien und Nordirland als auch die Regierung des König- reichs der Niederlande und die deutschen Anteilseigner RWE AG und Eon SE weiterhin daran interessiert, ihre Anteile an Urenco zu veräußern. Auch im Rahmen des auf der Grundlage des 1970 von der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinigten Kö- nigreich Großbritannien und Nordirland und dem König- reich der Niederlande unterzeichneten völkerrechtlichen Vertrages von Almelo eingesetzten Regierungskontroll- gremiums für Urenco, des sogenannten Gemeinsamen Ausschusses, erfolgt ein kontinuierlicher Austausch zwi- schen den drei Regierungen. Die letzte ordentliche Sitzung des Gemeinsamen Aus- schusses der drei Regierungen hat am 16. Oktober 2013 in Großbritannien stattgefunden. Die nächste ordentliche Sitzung ist für den 1. April 2014 in den Niederlanden vorgesehen. Die Beratungen des Ausschusses sind ver- traulich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 21): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer nach einem Moratorium für den Ausbau der Höchstspan- nungsleitungen (siehe Meldung der Süddeutschen Zeitung „Energiewende in Bayern – Kabinett zieht den Stecker“ vom 4. Februar 2014), und auf welcher rechtlichen Grundlage kön- nen Landesregierungen nach Auffassung der Bundesregie- rung ein Moratorium für den Ausbau der Höchstspannungs- leistungen aussprechen? Nach wie vor ist die Grundlage für den Netzausbau der Bundesbedarfsplan, der vom Gesetzgeber verab- schiedet und am 27. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Die geplanten Änderungen des Ausbaupfades für erneuer- bare Energien stellen weder die Dringlichkeit des Netz- ausbaus noch die gesetzliche Bedarfsfeststellung für die vordringlichen Vorhaben des Bundesbedarfsplans in- frage. Davon zu unterscheiden ist die im Gesetz vorge- sehene jährliche Fortschreibung von Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan durch die Übertragungsnetz- betreiber. Diese prüfen derzeit etwaigen Anpassungsbe- darf. Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange stehen im Verfahren der Bundesfachplanung und der anschlie- ßenden Planfeststellung gesetzliche Beteiligungsrechte nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz, NABEG, zu. Die Bundesländer, die von dem Ausbauvorhaben be- troffen sind, können eigene Vorschläge für Trassenkor- ridore machen und nach Abschluss der Bundesfach- planung Einwendungen gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur erheben. Diese gesetzlichen Bestim- mungen enthalten keine Ermächtigung für Landesregie- rungen, Moratorien für den Ausbau von Höchstspan- 956 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) nungsleitungen auszusprechen. Darüber hinaus kann die Verzögerung laufender Planungsverfahren dazu führen, dass weiterhin wichtige Projekte nicht zeitgerecht umge- setzt werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 22): Hält die Bundesregierung an den Zielen des Energiekon- zeptes aus dem Jahr 2010, also den Zielen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zur Energieeffizienz und Energie- einsparung, bei der Reduktion des Wärmebedarfs und der Sa- nierungsrate im Gebäudebestand, bei der Reduktion des Ener- giebedarfs im Verkehrsbereich und der Umstellung auf Elektrofahrzeuge sowie beim Ausbau der erneuerbaren Ener- gien, fest, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden? Die Bundesregierung bekennt sich klar zur Energie- wende und führt den eingeleiteten Umbau der Energiever- sorgung konsequent fort. Dabei gilt das Energiekonzept weiterhin. Der Koalitionsvertrag bekräftigt bestimmte Ziele des Energiekonzepts nochmals ausdrücklich, ins- besondere die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Ener- gien und zur Treibhausgasreduktion. Die Effizienz als zweite Säule einer nachhaltigen Energiewende soll mehr Gewicht erhalten. Jetzt geht es darum, die Beschlüsse der Energiewende durch konkrete Schritte und Maßnah- men in den Sektoren Energieversorgung, Gebäude und Verkehr umzusetzen. In der 18. Legislaturperiode stehen entsprechend dem Koalitionsvertrag viele energiepolitische Vorhaben auf der Agenda, zum Beispiel die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Erstellung ei- nes nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 23): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, ob das verpflichtende EU-Ausbauziel Deutschlands für erneu- erbare Energien bis zum Jahr 2020 noch erreicht werden kann, wenn die Eckdaten des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zugrunde gelegt werden, und falls ja, ist die Bundesregierung dazu bereit, diese Berechnungen den Abge- ordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stel- len? Die europäischen Ziele für den Ausbau der erneuerba- ren Energien und die nationalen Vereinbarungen stehen nicht im Widerspruch, sondern ergänzen sich gegenseitig. Bisher liegt Deutschland auf dem Zielerfüllungspfad für das verbindliche Ausbauziel für erneuerbare Energien im Jahr 2020 gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtli- nie 2009/28/EG. Dies hat die EU-Kommission in ihrem Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energien“ vom 27. März 2013 festgestellt. Demnach lag der Anteil erneuer- barer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland insgesamt im Jahr 2012 bei 12,4 Prozent. Damit lag Deutschland über dem Zielpfad, den die Bun- desregierung in dem Nationalen Aktionsplan, NREAP, aus dem Jahr 2010 nach Brüssel gemeldet hat. Der NREAP sieht für 2012 einen Erneuerbaren-Anteil von 11,4 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch vor. Deutschland lag zudem deutlich über dem indikativen Zielpfad nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG, der für Deutschland einen Erneuerbaren- Anteil von 8,2 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch in 2012 vorsieht. Derzeit ist im Rahmen der EEG-Novelle die Umset- zung eines Ausbaukorridors von 40 bis 45 Prozent An- teil erneuerbarer Energien im Strombereich für das Jahr 2025 in der Diskussion, und dessen Umsetzung wird in- tensiv diskutiert. Neben dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich ist die EU- Zielerfüllung auch von der Entwicklung der Erneuerba- ren im Wärme- und Verkehrssektor und vor allem von der Entwicklung der Energieeffizienz abhängig. Hierzu wird die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorlegen. Sollten sich aus der Entwick- lung in den anderen Sektoren insgesamt ein Bedarf für Anpassungen mit Blick auf die Erreichung des EU-Er- neuerbaren-Ziels ergeben, wird die Bundesregierung rechtzeitig einen neuen Nationalen Aktionsplan gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG vorle- gen. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/458, Frage 26): Warum unterstützt die Bundesregierung die geplanten Hilfszahlungen der Europäischen Union an die Ukraine unab- hängig von einer Vereinbarung mit dem Internationalen Wäh- rungsfonds, IWF, im Falle einer Beteiligung der Opposition an einer neuen Regierung mit der Begründung, man müsse dafür sorgen, „dass der schwierige Weg am Ende nicht in ei- nem wirtschaftlichen Desaster endet“ (www.zeit.de/news/ 2014-02/03/deutschland-europaeische-union-und-usa-arbeiten- an-hilfspaket-fuer-ukraine-03095008; www.handelsblatt.com/ politik/international/marshall-plan-eu-und-usa-bereiten-finanz spritze-fuer-ukraine-vor/9427138.html), während sie vor dem geplanten Assoziierungsabkommen mit der Ukraine zu keiner EU-Unterstützung bereit war, obwohl die Regierung von Nikolai Asarow zuvor deutlich gemacht hatte, dass sie einen ökonomischen und sozialen Kollaps befürchtet, der „den Kurs der europäischen Integration diskreditiert hätte“, wenn sie die IWF-Kreditbedingungen erfüllt und das Assoziierungsabkom- men unterzeichnet hätte (www.kmu.gov.ua/control/en/pub lish/article?art_id=246879282), und inwiefern kann die Bun- desregierung die Behauptung von Nikolai Asarow bestätigen, dass die EU-Partner keinen Versuch unternommen haben, Einfluss auf die Position des IWF zu nehmen, um akzepta- blere Kreditkonditionen für die Ukraine zu erreichen? Eine nachhaltige Lösung der politischen Krise in der Ukraine setzt auch eine wirtschaftliche Stabilisierung des Landes voraus. Daher gibt es derzeit Überlegungen für Maßnahmen im Wirtschafts- und Finanzbereich, mit denen eine neue, auch von der Opposition getragene Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 957 (A) (C) (D)(B) Regierung unterstützt werden kann. Unverzichtbare Vo- raussetzung dafür ist aber die Bereitschaft einer neuen ukrainischen Regierung, dringend notwendige Struktur- reformen durchzuführen. Die denkbaren Unterstützungs- maßnahmen im Rahmen der Europäischen Union sind dabei stets mit Bedingungen verbunden und nie unkon- ditioniert. Einige Instrumente – wie etwa die EU-Makro- finanzhilfe – setzen sogar zwingend ein neues Programm des Internationalen Währungsfonds voraus. Die Bundesregierung hat sich auch vor der geplanten Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius am 28./29. November 2013 dafür ausgespro- chen, den Reformweg der Ukraine durch Einsatz geeig- neter EU-Instrumente zu unterstützen. Die Einschät- zung, wonach dieser Reformweg, das heißt ein neuer IWF-Kredit und die Unterzeichnung des EU-Assoziie- rungsabkommens, zu einem ökonomischen und sozialen Kollaps geführt hätte, teilt die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung hat ein neues IWF-Programm für die Ukraine als wichtiges Instrument für eine nachhal- tige Transformation der ukrainischen Volkswirtschaft, ins- besondere einen dauerhaften Abbau des Zwillingsdefizits in Leistungsbilanz und Haushalt, stets befürwortet. Die vom IWF als Voraussetzung für ein neues Programm ge- nannten Kriterien, so unter anderem die Reduzierung der Gaspreissubventionen und die Anpassung des Wechsel- kurses, sind notwendige Schritte auf diesem wirtschaftli- chen Reformweg. Die Verhandlung der konkreten Be- dingungen und Konditionen eines IWF-Programms ist Aufgabe der ukrainischen Regierung. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/458, Frage 27): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Aufruf des ukrainischen Oppositionspolitikers Vitali Klitschko „Bildet Bürgerwehren in jedem Hof, in jedem Be- zirk, in jedem Haus … Alle demokratischen Kräfte müssen den Protest vor die Gebietsverwaltungen tragen“, den dieser einen Tag nach seiner Rückkehr von der 50. Münchner Si- cherheitskonferenz in Kiew am 2. Februar 2014 gegenüber den Demonstranten getätigt hat (www.fr-online.de/politik/ vitali-klitschko- -klitschko-fordert-buergerwehr,1472596,260 66596.html), und inwieweit widerspricht dieser Aufruf dem Anliegen, es dürfe keine gewaltsame Lösung geben, wie sie der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz for- muliert hat (www.tagesspiegel.de/politik/muenchner-sicher heitskonferenz-roettgen-fordert-neuwahlen-in-der-ukraine/94 18034.html)? Die Bundesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass die innenpolitische Krise in der Ukraine nur gewalt- frei und im Rahmen eines politischen Dialogs beendet werden kann. Dies hat der Bundesminister des Auswärti- gen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, auch bei seinen zahl- reichen Gesprächen mit Vertretern der ukrainischen Re- gierung und der Opposition immer wieder betont. Der Aufruf, von Gewalt Abstand zu nehmen und be- ruhigend auf die aufgeheizte Debatte einzuwirken, gilt in der aktuellen Krise für alle Seiten. Unsere Solidarität gilt all jenen in der Ukraine, die sich friedlich für ihre Grundrechte einsetzen. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/458, Frage 28): Inwieweit sieht sich die Bundesregierung durch den Bun- despräsidenten Joachim Gauck in ihrer Richtlinienkompetenz in Sachen Außenpolitik eingeschränkt angesichts der Eröff- nungsrede des Bundespräsidenten auf der 50. Münchner Si- cherheitskonferenz, in der er eine stärkere Rolle Deutschlands in der Europäischen Union und Nato gefordert hatte sowie dass man bei Militäreinsätzen nicht nur Nein sagen dürfe (www.zeit.de/politik/ausland/2014-01/muenchner-sicherheits konferenz-gauck-rede-deutsche-aussenpolitik), und inwie- weit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesprä- sidenten, dass die Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg sei „zu einer Form von Verantwortung, die wir noch wenig eingeübt haben“? Bundespräsident Joachim Gauck hat in seiner Eröff- nungsrede zur Münchner Sicherheitskonferenz die um- fassenden Beiträge Deutschlands zur internationalen Si- cherheit gewürdigt. Der Bundespräsident hat darüber hinaus Fragen zum künftigen deutschen Engagement, unter anderem bei der Stabilisierung unserer Nachbar- schaft und beim Umgang mit globalen Herausforderun- gen, gestellt und damit eine wichtige gesellschaftliche Debatte angeregt – einschließlich der damit verbundenen ethischen Dimension. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, hat in seiner am Tag darauf gehalte- nen Rede bereits einige Thesen des Bundespräsidenten aufgegriffen und seine Vorstellungen von einer „tätigen Außenpolitik“, die die Bearbeitung von Konflikten „frü- her, entschiedener und substanzieller“ angeht und sich „nicht in Empörungsrhetorik oder der bloßen Benotung von Bemühungen und Aktivitäten anderer erschöpft“, erläutert. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Fragen 34 und 35): Welche Hilfsmittel stellt die Bundesregierung derzeit be- reit, um der sich in Mali ausweitenden Hungersnot zu begeg- nen, und inwiefern hat sich die Bundesregierung seit dem ers- ten Alarm seitens des Welternährungsprogramms im Juli 2013 mit Hilfsmitteln daran beteiligt, um die aktuelle Hungersnot im Vorfeld präventiv zu verhindern (bitte die Hilfsmittel auf- schlüsseln in Geld- und Sachmittel sowie Maßnahmen)? Welche spezifischen Hilfsmittel stellt die Bundesregierung derzeit bereit, um der sich in Südsudan ausweitenden Hun- gersnot zu begegnen, und welche weiteren krisenbedingten humanitären Hilfsmaßnahmen, beispielsweise um die Flücht- linge und Binnenvertriebenen zu versorgen, hat die Bundesre- gierung beschlossen (bitte die Hilfsmittel aufschlüsseln in Geld- und Sachmittel sowie Maßnahmen)? 958 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 34: Die humanitäre Lage in der Republik Mali seit den bewaffneten Auseinandersetzungen ist nicht einheitlich. Auf der einen Seite stabilisiert sich die Lage im Süden des Landes, auf der anderen Seite sind vor allem im Nor- den noch militante Gruppen aktiv. Insgesamt sind aktuell 283 000 Menschen intern im Land vertrieben, weitere 169 000 befinden sich in den Nachbarländern. Die Lage der Flüchtlinge wird dadurch verschärft, dass die Ernte der Anbausaison 2013 sehr schlecht ausfiel. Die deutsche humanitäre Hilfe setzt an zwei Punkten an: der Nahrungsmittelhilfe sowie der Verbesserung der Rückkehrsituation in den Norden Malis. Insgesamt hat das Auswärtige Amt Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen seit 2013 Mittel in Höhe von rund 9,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hierdurch wurden und werden unter anderem Wasser-, Sanitär- und Hygienemaßnahmen, Cash-for-Work-Maß- nahmen, Nahrungsmittelhilfen und Saatgutverteilungen gefördert. Seit Juli 2013 hat das Auswärtige Amt zum Beispiel Projekte im Bereich Wasser-, Sanitär- und Hygienemaß- nahmen und Nahrungsmittelhilfe mit insgesamt 1,75 Millionen Euro unterstützt. Aufgrund der Ein- schränkungen der vorläufigen Haushaltsführung sind die Fördermöglichkeiten für neue Projekte aktuell be- schränkt. Weiteres humanitäres Engagement ist möglich, sobald im Haushaltsverfahren zusätzliche Mittel bereit- gestellt werden. Zur Prävention können zudem weite Teile der bilate- ralen Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministe- riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung in den Schwerpunkten nachhaltige und produktive Landwirtschaft und Wasser/Abwasser gezählt werden. Seit mehreren Jahren laufen Maßnahmen, die Basis für eine größere Resilienz gegenüber Ernährungskrisen sind. Im Bereich Landwirtschaft handelt es sich um Maßnahmen der klein- und großflächigen Bewässerung durch technische und finanzielle Zusammenarbeit, die mit 35,5 Millionen Euro im Bereich der finanziellen Zu- sammenarbeit und mit 15,4 Millionen Euro im Bereich der technischen Zusammenarbeit gefördert werden. Ab 2014 werden außerdem Maßnahmen der Kleinbewässe- rung umgesetzt. Diese werden mit 9 Millionen Euro im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit und 7,6 Mil- lionen Euro im Bereich der technischen Zusammenarbeit gefördert. Im Bereich Wasserversorgung laufen Maß- nahmen der kleinstädtischen Wasserversorgung mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 32,4 Millionen Euro. Zu Frage 35: Die Bundesregierung leistet in der Republik Südsu- dan seit vielen Jahren humanitäre Hilfe durch finanzielle Förderung von Hilfsprojekten der humanitären Organi- sationen der Vereinten Nationen, deutscher Nichtregie- rungsorganisationen und der Organisationen der Rot- kreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Im laufenden Jahr 2014 fördert das Auswärtige Amt in Südsudan bisher neun Projekte der humanitären Hilfe in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Dabei handelt es sich zum einen um fünf bereits im Vorjahr begonnene Pro- jekte, die in Höhe von 1,3 Millionen Euro weiter geför- dert werden. Diese Hilfsmaßnahmen werden von Nicht- regierungsorganisationen in den Bereichen Wasser-/ Sanitär-/Hygieneversorgung, Kapazitätsaufbau für Not- und Übergangshilfe, Gesundheitsversorgung, Katastro- phenvorsorge und Nahrungsmittelnothilfe durchgeführt. Zielgruppen sind Rückkehrer und die lokale Bevölke- rung. Angesichts der akuten, krisenbedingten humanitären Notlage wurden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 3,4 Millionen Euro für bisher vier weitere humanitäre Hilfsmaßnahmen in Südsudan zur Verfügung gestellt. Damit werden Nothilfeprojekte deutscher Nichtregie- rungsorganisationen und der internationalen humanitä- ren Hilfe der Vereinten Nationen sowie eine Einzahlung in den South Sudan Common Humanitarian Fund der Vereinten Nationen finanziert. Es handelt sich um Pro- jekte, deren Zielgruppen Flüchtlinge, Binnenvertriebene und die konfliktbetroffene Bevölkerung sind. Die Hilfs- maßnahmen erfolgen in den Bereichen Flüchtlingshilfe, Wasser-/Sanitär-/Hygieneversorgung, Notunterkünfte und lebensnotwendige Bedarfsgegenstände. Darüber hinaus wird momentan die Förderung von drei Hilfsprojekten für aus Südsudan in die Republik Uganda geflohene Menschen in Höhe von voraussichtlich 715 000 Euro vorbereitet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung finanziert mit 1,4 Millionen Euro im Rahmen der entwicklungsfördernden und struk- turbildenden Übergangshilfe ein Vorhaben in Südsudan zur Anpassung landwirtschaftlicher Anbaumethoden an den Klimawandel und Stabilisierung der Lebensgrundla- gen. Darüber hinaus werden im Rahmen des Sonderpro- gramms „Flüchtlingsproblematik und Bekämpfung von Fluchtursachen“ kurzfristig Maßnahmen geplant, um die Nahrungsmittelproduktion in Gebieten Südsudans, die nicht von den Kämpfen betroffen sind, zu steigern und so die Versorgung der Flüchtlinge zu sichern. Über die finanzielle Ausstattung zur Umsetzung dieser Maßnah- men wurde noch nicht abschließend entschieden. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Druck- sache 18/458, Frage 36): Kann die Bundesregierung die Zahlen der Sendung aus- landsjournal, die am 15. Januar 2014 vom ZDF ausgestrahlt wurde, wonach fast ein Drittel (mehr als 3 Millionen) der Griechinnen und Griechen keine Krankenversicherung mehr haben, bestätigen oder korrigieren, und welche Einschätzung hat die Bundesregierung über die genauen Ursachen, dass so viele Menschen nicht krankenversichert sind, vor dem Hinter- grund der durch die Bundesregierung unterstützten Austeri- tätspolitik in Griechenland? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 959 (A) (C) (D)(B) Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, die Aufschluss darüber geben, wie viele Menschen in der Hellenischen Republik krankenversichert sind. Ihr sind jedoch Schätzungen bekannt, die darauf hindeuten, dass der Anteil der Menschen ohne Krankenversicherung in Griechenland sehr hoch ist. In Griechenland herrscht keine allgemeine Krankenversicherungspflicht, jedoch wird die hohe Arbeitslosigkeit von 27,3 Prozent dazu beitragen, dass sich viele Menschen derzeit keine Kran- kenversicherung leisten können. Bereits vor der Staatsschuldenkrise bestanden struktu- relle Defizite im griechischen Gesundheitssystem, zu de- nen auch eine geringe Kosteneffizienz gehörte. Darauf hat die griechische Regierung wiederholt hingewiesen und daher umfassende Reformen eingeleitet. Das Ziel der griechischen Regierung ist, ein kosteneffizientes und leistungsstarkes Gesundheitssystem aufzubauen, das eine Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherstellt. Die Bundesregierung unterstützt die griechische Re- gierung bei diesem Vorhaben. Sie berät die griechische Regierung beispielsweise bei der Novellierung der Arz- neimittelpreisgestaltung, der Verbesserung des Kranken- hausmanagements und der Einführung eines flächende- ckenden Abrechnungssystems im Krankenhausbereich. Dazu steht das Bundesministerium für Gesundheit be- reits seit dem Jahr 2012 in intensivem Kontakt mit den griechischen Behörden. Im Dezember 2013 hat die griechische Regierung mit der Umsetzungsphase des umfangreichen Reformpro- gramms „Health in Action“ begonnen, dessen Maßnah- men maßgeblich aus der Kooperation zwischen deut- schen und griechischen Experten hervorgegangen sind. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Druck- sache 18/458, Frage 37): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wel- che Veranstaltungen sie in Griechenland ausrichtet oder mit unterstützt, um Fachkräfte aus dem dortigen Gesundheits- und Pflegebereich für das deutsche Gesundheitssystem abzuwer- ben? Die Bundesregierung richtet keine Veranstaltungen in der Hellenischen Republik aus, die darauf ausgerichtet sind, Fachkräfte aus dem dortigen Gesundheits- und Pflegebereich für das deutsche Gesundheitssystem abzu- werben, und unterstützt solche Veranstaltungen auch nicht. Die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bun- desagentur für Arbeit nimmt regelmäßig im Rahmen des Netzwerkes EURES, EURopean Employment Services, an Informations- und Beratungsveranstaltungen, zum Beispiel Jobmessen, teil. Dabei stimmt sie sich mit den jeweiligen EURES-Partnern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab. Die Informations- und Bera- tungsveranstaltungen dienen der Umsetzung des Rechts auf Arbeitnehmerfreizügigkeit. Personen, die innerhalb der EU arbeitslos sind, kön- nen eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Förderung der beruflichen Mo- bilität junger Menschen in der EU, MobiPro-EU, erhal- ten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 38): Wird die Bundesregierung in Konsequenz aus der Ab- mahnung der Website www.fragdenstaat.de durch das Bun- desministerium des Innern, mit der Begründung, dass die Veröffentlichung einer internen Stellungnahme eine Urheber- rechtsverletzung darstelle, künftig Dokumente der Bundes- regierung unter Creative-Commons-Lizenz stellen, um deren Veröffentlichung zu ermöglichen (bitte begründen)? Nach § 5 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, UrhG, ge- nießen Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Be- kanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen keinen urheber- rechtlichen Schutz. Sofern die Verwaltung nach § 5 Abs. 2 UrhG andere amtliche Werke „im amtlichen Inte- resse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht“, können diese von jedermann genutzt werden, solange die Quelle angegeben und der Text nicht verändert wird. Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den lizenzrechtlichen Bedingungen, unter de- nen veröffentlichte amtliche Dokumente genutzt werden können, und der unberechtigten Veröffentlichung von in- ternen Dokumenten im Falle von fragdenstaat.de. Bei den letztgenannten handelt es sich gerade nicht um ver- öffentlichte amtliche Dokumente, sondern um nach dem Informationsfreiheitsgesetz, IFG, an individuelle Antrag- steller herausgegebene interne Dokumente. Das Bundesministerium des Innern, BMI, hat die mehreren Antragstellern zugänglich gemachte Leitungs- vorlage vom 16. November 2011 zur Sperrklausel im Europawahlgesetz nicht veröffentlicht. In der Heraus- gabe nach dem IFG sieht das BMI keine Veröffentli- chung „im öffentlichen Interesse zur allgemeinen Kennt- nisnahme“ im Sinne von § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 39): Wie will die Bundesregierung die bundeseinheitliche Durchführung von Bundestagswahlen sichern, soweit sie der Ansicht ist, dass die Auslegung und Anwendung der Normen der §§ 8 und 13 der Bundeswahlordnung den Gemeindebe- hörden obliegt? 960 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Die eigenverantwortliche Auslegung und Anwendung der Gesetze und Verordnungen durch die zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder und der Kommunen stellt in der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgeset- zes, GG, in der die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder als eigene Angelegenheit, Art. 84 GG, der Regelfall ist, die bundeseinheitliche Durchführung der Gesetze nicht infrage. Dass dadurch im Verwaltungs- vollzug die konkreten Verhältnisse vor Ort berücksich- tigt werden können, ist eine erwünschte Folge und Stärke der bundesstaatlichen Ordnung. Das erforderliche Maß an Einheitlichkeit im Verwaltungsvollzug wird im kooperativen Bundesstaat durch horizontale und verti- kale Koordinierung der Fachbehörden und vereinheitli- chende Entscheidungen der Gerichte hergestellt. Das gilt auch im Wahlrechtsbereich, der durch den Erfahrungsaustausch der Wahlbehörden und der Wahl- organe des Bundes und der Länder sowie die Entschei- dungen des Deutschen Bundestages und des Bundesver- fassungsgerichts im Rahmen der Wahlprüfung geprägt ist. Dass über die Bildung von beweglichen Wahlvor- ständen und Sonderwahlbezirken die Gemeindebehör- den nach den Verhältnissen und Bedürfnissen vor Ort entscheiden, stellt die bundeseinheitliche Durchführung der Bundestagswahlen nicht infrage, sondern ist sachge- recht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 40): Welche Verschärfungen des deutschen Waffenrechts hält die Bundesregierung nach den wissenschaftlichen For- schungserkenntnissen (zuletzt der University of California aufgrund von 15 Einzelstudien, vergleiche Süddeutsche.de vom 21. Januar 2014) für notwendig, wonach allein die reine Verfügbarkeit von Schusswaffen in Haushalten die Gefahr ei- nes gewaltsamen Todes des jeweiligen Besitzers verdoppelt, dessen weiblichen Umfelds verdreifacht sowie die Suizidrate verdrei- bis vervierfacht, und wird die Bundesregierung als Konsequenz daraus einen Gesetzentwurf vorlegen, um die bisherige Möglichkeit zur Aufbewahrung von Schusswaffen sowie von Munition in Privathaushalten durch die Pflicht zu gesicherter externer Aufbewahrung zu ersetzen? Die Studie war der Bundesregierung bislang nicht be- kannt. Es wird davon ausgegangen, dass dieser überwie- gend Untersuchungen aus den USA zugrunde liegen. Dort besteht eine von der in Deutschland gänzlich ver- schiedene Ausgangssituation. Deutschland verfügt über eines der strengsten Waffengesetze Europas. Insbeson- dere wird der Kreis der Personen, denen der Umgang mit Waffen erlaubt wird, einer genauen Prüfung unterzogen. Zudem gelten hierzulande strenge Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen. Die Bundesregierung be- zweifelt vor diesem Hintergrund, dass die Ergebnisse der Studie auf Deutschland übertragen werden können. Sie sieht insoweit keinen Bedarf einer Verschärfung des Waffenrechts, überprüft aber selbstverständlich fortlau- fend die relevanten Entwicklungen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Pflicht zur zentralen Aufbewahrung von Waffen einzuführen. Sie ist der Auffassung, dass eine sichere dezentrale Auf- bewahrung – wie sie derzeit gesetzlich geregelt ist – vor- zugswürdig ist. Mit einer zentralen Lagerung wäre kein wesentlicher Sicherheitszuwachs verbunden. Denn die Aufbewahrung großer Mengen von Waffen an einem Ort schafft Anreize für Kriminelle, die dort ein ganzes Waf- fenarsenal erbeuten könnten. Zudem wären Personen, die Waffen in einem Lager abgeben oder abholen, als Waffenbesitzer und somit als lohnendes Ziel für krimi- nelle Waffenbeschaffer zu erkennen. Aus diesen Grün- den wären der mit einer zentralen Lagerung verbundene Mehraufwand für die Sicherung von Aufbewahrungs- stätten und die Belastungen für die Waffenbesitzer aus Sicht der Bundesregierung unangemessen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Fragen 43 und 44): Was machen die Bundeswehr, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern proaktiv, um afghanischen Ortskräften die Möglichkeit des Aufnahmeverfahrens bei Ge- fährdung zu vermitteln, und wie wird die Fürsorgepflicht Deutschlands nach Abzug der ISAF-Truppen weiter gewähr- leistet werden? Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung gefähr- dete afghanische Ortskräfte der Bundeswehr, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern unterstützt, de- ren Ausreise sich aufgrund finanzieller Engpässe bei der Fi- nanzierung der Flugkosten verzögert? Zu Frage 43: Die in Afghanistan tätigen Ressorts sind sich der Für- sorgepflicht gegenüber ihren afghanischen Mitarbeitern bewusst. Dies gilt insbesondere für all diejenigen, deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Reduzierung der deutschen Präsenz in Afghanistan endet. Alle Ortskräfte, die sich gefährdet fühlen, können sich jederzeit an ihre Beschäftigungsstelle, insbesondere den hierfür eigens bestellten Ortskräftebeauftragten der jeweiligen Ressorts („Ressortbeauftragte“), oder an die Deutsche Botschaft wenden. Dieses Verfahren ist unter den Ortskräften gut bekannt, unter anderem durch ein Informationsblatt für Ortskräfte, das in den gebräuchlichen Landessprachen über das Verfahren und die Anlaufstellen für gefährdete Ortskräfte informiert. Zahlreiche Ortskräfte der Bundeswehr werden vo- raussichtlich im Rahmen der ISAF-Nachfolgemission „Resolute Support“ weiterbeschäftigt werden und kön- nen somit den Status quo beibehalten. Zu Frage 44: Die Ortskräfte erhalten bei der Beendigung des Be- schäftigungsverhältnisses eine großzügige Abfindung, von der die Kosten der Ausreise für gewöhnlich bestrit- ten werden können. Sollte die Abfindung ausnahms- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 961 (A) (C) (D)(B) weise nicht ausreichen, um die Ausreise zu finanzieren, und die Ortskraft auch sonst über keine ausreichenden Mittel verfügen, trägt derzeit das zuständige Ressort die Reisekosten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 47): Inwiefern teilt die Bundesregierung meine Annahme, dass die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgaben- ordnung aufgrund der ihr inneliegenden Minimierung des Ri- sikos einer Bestrafung für begangene Steuerstraftaten bei Vorliegen der Voraussetzungen dazu beitrage, das Risiko ei- ner Steuerstraftat überhaupt erst einzugehen (bitte begrün- den)? Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die in der Frage implizierte Aussage zutrifft, dass die strafbefrei- ende Selbstanzeige überhaupt erst zu dem Entschluss führt, das Risiko einer Steuerstraftat überhaupt einzuge- hen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 48): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Nut- zung der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerhinterzie- her nicht dazu führen kann, dass Hinterzieher bessergestellt werden als steuerehrliche Bürgerinnen und Bürger? Hinterzieher werden durch die Abgabe einer Selbst- anzeige nicht bessergestellt als steuerehrliche Bürgerin- nen und Bürger. Steuerhinterzieher haben die hinterzogenen Steuern nach § 371 Abgabenordnung vollständig zu erklären und nachzuentrichten. Bei einer Steuerhinterziehung von einem Betrag über 50 000 Euro tritt an die Stelle der Straffreiheit nach § 371 Abgabenordnung ein Absehen von Strafverfol- gung (§ 398 a Abgabenordnung). Dies gilt aber nur, wenn in diesen Fällen zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern weitere 5 Prozent der Hinterziehungssumme ge- zahlt werden. Damit steht der Steuerhinterzieher schlechter als der Steuerehrliche. Zusätzlich sind die Steuern mit 6 Prozent zu verzin- sen (§ 235 Abgabenordnung). Die Verzinsung beginnt grundsätzlich bereits mit Eintritt der Steuerverkürzung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 49): Inwiefern zieht die Bundesregierung die Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses in Deutschland zur Bekämp- fung von Steuerhinterziehung in Betracht, und inwiefern ver- folgt die Bundesregierung bei Verhandlungen über ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz diesmal die Strategie, das System des automatischen Informationsaustausches hier um- zusetzen? Das zivilrechtliche Bankgeheimnis gilt in Deutsch- land nicht gegenüber den Finanzbehörden. Nach § 93 Abgabenordnung sind auch Banken gegenüber Finanz- behörden zur Auskunft verpflichtet. Zur Überprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen steht den Finanz- behörden im Übrigen noch das Instrument des Kon- tenabrufs zur Verfügung. Im Ergebnis können die Fi- nanzbehörden in Deutschland angelegte Kapitalerträge, soweit sie steuererheblich sind, verifizieren. Die Frage der zukünftigen Besteuerung von Kapital- erträgen deutscher Steuerpflichtiger, die in der Schweiz zufließen, ist Gegenstand der im Januar 2014 aufge- nommenen Verhandlungen der EU mit der Schweiz zur Anpassung des geltenden gemeinsamen Zinsbesteue- rungsabkommens. Bilaterale Verhandlungen über ein neues Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es derzeit nicht. Die Europäische Kommission führt Verhandlungen mit der Schweiz über die Revision des Zinsbesteue- rungsabkommens mit der EU. Ziel ist es, dieses Abkom- men an den künftigen Anwendungsbereich der Zins- richtline anzupassen. In die Verhandlungen werden auch die Entwicklungen auf Ebene der OECD und EU hin- sichtlich der Schaffung eines neuen Standards für einen umfassenden steuerlichen Informationsaustausch einbe- zogen. Die Schweiz hat bereits ihre grundsätzliche Ge- sprächsbereitschaft hierzu signalisiert. Ziel der Bundes- regierung ist es, auch die europäischen Drittstaaten zu einem umfassenden automatischen steuerlichen Infor- mationsaustausch zu bewegen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 50): Will die Bundesregierung – den früheren Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 17/1411) aufgrei- fend – die Möglichkeit strafbefreiender Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung (§ 371 der Abgabenordnung) nun kom- plett abschaffen oder nur, sofern die Finanzministerkonferenz anders als binnen bisher achtmonatiger Prüfung „hierfür Handlungsbedarf“ aufzeigt (so der Koalitionsvertrag zwi- schen CDU, CSU und SPD, Seite 92), und gegen wie viele Leitungspersonen von Bundesministerien und nachgeordne- ten Dienststellen, die während der letzten fünf Jahre mögli- cherweise wegen Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung straf- verfolgt wurden oder nur wegen einer Selbstanzeige nicht, hat die Bundesregierung daraufhin kein Disziplinarverfahren (etwa wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltens- pflicht, § 61 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes) einge- leitet bzw. einleiten lassen, so wie solches Unterlassen am Bei- spielsfall gegenüber dem Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz gerade der Bundesminister für Wirtschaft und Ener- gie, Sigmar Gabriel, guthieß (Spiegel Online vom 6. Februar 2014: „Kein Fall Wowereit“)? 962 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den ge- nannten Gesetzentwurf aus dem Jahre 2010 aufzugrei- fen. Dies ergibt sich bereits aus der von Ihnen selbst zi- tierten Passage des Koalitionsvertrages. Im Anwendungsbereich des Bundesdisziplinargeset- zes, BDG, sind die Dienstvorgesetzten grundsätzlich ver- pflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn zu- reichende Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines – inner- oder außerdienstlichen – Dienstvergehens gegen einen Beamten oder eine Beamtin rechtfertigen, vergleiche § 17 Abs. 1 BDG. Nur wenn zu erwarten ist, dass nach § 14 und 15 BDG eine Disziplinarmaßnahme nicht in Betracht kommt, ist gemäß § 17 Abs. 2 BDG von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens abzuse- hen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge- richts ist die Disziplinarmaßnahme für außerdienstliche Steuerhinterziehungen ohne dienstlichen Bezug wegen der Variationsbreite der möglichen Verfehlungen, insbe- sondere wegen der sehr unterschiedlichen Hinterzie- hungsbeträge, grundsätzlich nach den Umständen des jeweiligen Falles festzulegen; so hat es das Bundesver- waltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Juli 2011, 2 C 16/10, entschieden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 51): Warum ist es laut der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 18/459 nicht möglich, das steuerliche Mehraufkommen, welches durch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen er- zielt wurde, jeweils für die Jahre 2008 bis 2010 zu beziffern, und warum war im Gegensatz dazu die Bezifferung dieses Mehraufkommens für die Jahre 2003 bis 2007 noch möglich, wie es in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 54 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestags- drucksache 17/4653 vom 3. Februar 2011 erfolgt ist? Die Daten, die ich Ihnen in meiner Antwort auf Ihre schriftliche Frage mitgeteilt habe, werden durch statisti- sche Anschreibungen der Finanzämter ermittelt, weil es für die Durchführung der erweitert beschränkten Steuer- pflicht nach § 2 Außensteuergesetz, AStG, wegen der be- grenzten Anzahl der Fälle kein maschinelles Veranla- gungsverfahren gibt. Auf Wunsch der Bundesländer ist im Jahr 2005 mit Wirkung ab 2008 das System der sta- tistischen Anschreibungen neu geordnet worden. Die Anschreibungen für die Finanzämter sollten weniger aufwendig, dafür aber aussagekräftiger werden. Aus die- sen Gründen werden die aus Sicht der obersten Finanz- behörden des Bundes und der Länder aussagekräftigeren Beträge der Einkommenshöhe, die der erweitert be- schränkten Steuerpflicht unterliegen, erfasst und nicht mehr die der Mehrsteuern. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 52): Inwieweit sind Aufwendungen für Hoteleinkäufe durch Reiseveranstalter bei den gewerblichen Hinzurechnungen zu berücksichtigen, und inwieweit sieht die Bundesregierung eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung in diesen Fällen als sachgemäß an? Nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz müssen Gewerbetreibende bei der Ermittlung ihres Ge- werbeertrags die zunächst in voller Höhe als Betriebs- ausgaben abgezogenen Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des An- lagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, dem Gewinn im Ergebnis zu 12,5 Prozent wieder hinzu- rechnen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in ei- nem gleichlautenden Ländererlass zu Anwendungsfra- gen zu dieser seit 2008 geltenden Regelung Stellung genommen. Sie gehen davon aus, dass auch Reiseveran- stalter unter diese Regelung fallen. Die Hinzurechnung wird bei Reiseveranstaltern allerdings nicht aus sämtli- chen an einen Hotelbetreiber zu entrichtenden Aufwen- dungen berechnet. In die Bemessungsgrundlage fließen nur die eng mit der Raumnutzung verbundenen Aufwen- dungen ein. Auch Aufwendungen, die aus der bloßen Reservierung von Zimmerkontingenten entstehen, fal- len komplett aus der Hinzurechnung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Ge- setzesauslegung auch bei Reiseveranstaltern der gelten- den Rechtsalge entspricht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 53): Hält die Bundesregierung angesichts der neuen Rechtspre- chung des Bundesfinanzhofs (vergleiche Urteil vom 16. Okto- ber 2013, VI R 52/11) zur Pauschalierung von Sachzuwen- dungen nach § 37 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) weiterhin an der Verwaltungsauffassung der Steuerfreiheit von Vorteilen aus einer Bewirtung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG gemäß R 4.7 Abs. 3 der Einkommensteuer- Richtlinien fest, und welche Erkenntnisse hat die Bundesre- gierung über Fallzahlen von Steuerpflichtigen, die die Rege- lung des § 37 b EStG in Anspruch nehmen? Im Urteil vom 16. Oktober 2013 hat der Bundes- finanzhof ausschließlich über die Bemessungsgrundlage bei der Pauschalbesteuerung nach § 37 b Einkommen- steuergesetz, EStG, entschieden. Wie Vorteile aus einer geschäftlich veranlassten Bewirtung bei der bewirteten Person zu behandeln sind, war nicht Streitgegenstand dieses Urteils. Für eine Änderung der R 4.7 Abs. 3 Ein- kommensteuer-Richtlinien, EStR, besteht keine Veran- lassung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 963 (A) (C) (D)(B) Es ist nicht richtig, dass Vorteile aus einer geschäftlich veranlassten Bewirtung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG „steuerfrei“ sind. Richtig ist, dass bei einer Bewirtung aus geschäftlichem Anlass der bewirteten Person ein Vorteil zufließt, der grundsätzlich im ersten Schritt als Be-triebseinnahme zu erfassen wäre. Dieser Betriebseinnahme stehen aber im zweiten Schritt gleich hohe Betriebsausgaben gegenüber, da die bewirtete Per- son ihrerseits aus betrieblichem Anlass an der Bewirtung teilnimmt. Da sich Einnahme und Ausgabe im Ergebnis komplett neutralisieren, wird aus Vereinfachungsgrün- den auf die Erfassung des Vorteils als Betriebseinnahme bei gleichzeitiger gleich hoher Betriebsausgabe bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung verzichtet. Der Bundesregierung liegen keine Fallzahlen vor von Steuerpflichtigen, die die Regelung des § 37 b EStG in Anspruch nehmen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 53): Haben Stellen oder Behörden des Bundes gefragt oder un- gefragt Erkenntnisse an die Commerzbank AG übermittelt, die zur Kündigung des Kontos einer Kundin in München führ- ten (www.stern.de/wirtschaft/geld/sohn-ist-kommunist-com merzbank-kuendigt-rentnerin-das-konto-2086766.html), und sind der Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass der Bund größter Anteilseigner der Commerzbank AG ist die Gründe für die Kündigung bekannt, die nach Angaben der be- troffenen Kundin mit „Erkenntnisse(Nachhaltigkeit) über Ih- ren Sohn“ begründet wurde, die der Bank übermittelt worden seien? Der Umgang mit Kundenbeziehungen fällt unter die unternehmerische Eigenverantwortung der Commerz- bank AG und liegt außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches der Bundesregierung. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 55): Wie viele weitere Fälle misslungener Vermittlung in ein Praktikum oder ein Ausbildungsverhältnis von EU-Bürgern wie der von jungen Spanierinnen und Spaniern nach Thürin- gen (vergleiche zum Beispiel www.thueringer-allgemeine.de/ web/zgt/leben/detail/-/specific/63-junge-Spanier-sind-noch- ohne-Praktikum-oder-Lehrvertrag-802832783) sind der Bun- desregierung aus dem gesamten Bundesgebiet bekannt (auch im Rahmen des Programms MobiPro-EU), und welche Kon- sequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen, beispielsweise hinsichtlich der Standards für die europäische Arbeitsvermittlung? Im Oktober 2013 sind 128 junge Spanierinnen und Spaniern über eine private Arbeitsvermittlerin nach Thü- ringen gekommen. An dieser Vermittlung waren weder die Bundesagentur für Arbeit bzw. ihre Zentrale Aus- lands- und Fachvermittlung beteiligt noch fand die Ver- mittlung im Rahmen von MobiPro-EU statt. Trotzdem wurde schnell auf die prekäre Lage der jun- gen Menschen reagiert und unter der Leitung des Thü- ringer Wirtschaftsministers eine Taskforce und ein Här- tefonds eingerichtet, um schnellstmöglich Lösungen für diese jungen Menschen zu finden. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden die meisten Spanierinnen und Spanier aus dieser miss- glückten privaten Vermittlung nachträglich im Rahmen einer Härtefallregelung in die Förderung von MobiPro- EU aufgenommen. Zurzeit befinden sich noch 119 Be- troffene in Betreuung des Welcome Center Thüringen, einer Einrichtung des Thüringer Ministeriums für Ar- beit, Wirtschaft und Technologie. Von den 119 Spanie- rinnen und Spaniern haben zwischenzeitlich 71 eine Be- rufsausbildung aufgenommen, 27 befinden sich noch im Praktikum, und 17 haben einen Arbeitsvertrag erhalten und sind somit nicht mehr in der Programmförderung. Lediglich 4 sind weiterhin unversorgt. Weitere Fälle wie in Thüringen sind dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen von MobiPro-EU nicht be- kannt. Konsequenzen hinsichtlich der Standards für die eu- ropäische Arbeitsvermittlung ergeben sich aus diesem Fall nicht, da die Spanierinnen und Spanier lediglich von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union Gebrauch gemacht haben und hierzu die Dienstleistung einer privaten Arbeitsvermitt- lung in Anspruch genommen haben. Es war weder eine staatliche Arbeitsagentur noch das EuroES-Netzwerk an der Arbeitsvermittlung beteiligt. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 57): Mit welchen übergeordneten Gründen erklärt die Bundes- regierung ihre laut dem Regierungssprecher Steffen Seibert (Zeit Online, 5. Februar 2014) – trotz der klaren Ablehnung des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Spiegel Online, 31. Januar 2014) – angekündigte Enthaltung bei der Abstim- mung über die Zulassung der gentechnisch veränderten Mais- linie 1507 am 11. Februar 2014 im Rat der Europäischen Union, und wie rechtfertigt sie ihre Position vor dem Hinter- grund einer Ablehnung von über 80 Prozent in der Bevölke- rung (Umfragen im Auftrag des BMEL und von Greenpeace, Dezember 2013), der Aussage im Koalitionsvertrag (An- erkennung der „Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung“) und des Einflusses, den die deutsche Positionierung auf das Abstimmungsverhalten der anderen Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union hat (siehe Reuters UK, 5. Februar 2013)? Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, sich bei der Abstimmung über die Zulassung der gentech- nisch veränderten Maislinie 1507 der Stimme zu enthal- ten. Dies entspricht dem üblichen Verfahren, falls zu einem Kommissionsvorschlag innerhalb der betroffenen Ressorts unterschiedliche Meinungen bestehen. Dies 964 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) sieht die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundes- regierung so vor. Im Übrigen hatte die Europäische Behörde für Le- bensmittelsicherheit, EFSA, insgesamt sechs befürwor- tende Stellungnahmen zu diesem Antrag abgegeben. Die letzte konsolidierte Stellungnahme am 18. Oktober 2012 enthält auch Empfehlungen zum Risikomanagement zur Vermeidung einer möglichen Entwicklung von Resisten- zen in den Zielorganismen. In ihrer Stellungnahmen stellt die EFSA fest, dass die gentechnisch veränderte Maissorte 1507 nach den Maßgaben der Freisetzungs- richtlinie 2001/18/EG so sicher ist wie herkömmlicher Mais und es unwahrscheinlich ist, dass diese Sorte nega- tive Auswirkungen auf die menschliche oder tierische Gesundheit oder die Umwelt haben werde. Auch die na- tionale Zentrale Kommission für biologische Sicherheit, ZKBS, kam in ihrer Bewertung im Jahr 2003 zu dem Er- gebnis, dass nach damaligem Kenntnisstand keine schädlichen Auswirkungen auf Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu erwarten seien. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 59): Befürwortet die Bundesregierung nach wie vor den Vor- schlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Honigrichtlinie mit der Konsequenz, dass Verbraucher auf- grund fehlender Kennzeichnung nicht erkennen können, ob Honig ganz oder teilweise auf Grundlage gentechnisch verän- derter Pflanzen erzeugt wurde, was selbst für den Fall gelten würde, dass es sich um sortenreinen Rapshonig aus Nordame- rika handelt, wo dieser standardmäßig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wird, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor diesem Hinter- grund aus der Aussage der EU-Kommissare Tonio Borg und Dacian Ciolos in einem Antwortbrief an Foodwatch (laut dpa- Meldung vom 4. Februar 2014), die EU-Kommission betrachte „es als notwendig, die Verbraucher exakt über das Vorhandensein zugelassener genveränderter Organismen in Lebensmittel und Tierfutter zu informieren, um ihnen sach- kundige Kaufentscheidungen zu ermöglichen“? Die Bundesregierung befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Honigrichtlinie, mit dem klargestellt wird, dass der Pollen ein natürlicher Be- standteil des Honigs und keine Zutat ist. Die wesentli- chen Gründe: Die Kommission hat eine Änderung der Honigrichtli- nie vorgeschlagen, die klarstellt, dass der Pollen ein na- türlicher Bestandteil des Honigs und keine Zutat ist. Da- mit wird sichergestellt, dass zum einen die gegenwärtige Praxis in allen EU-Mitgliedstaaten, wonach Pollen nicht als Zutat gekennzeichnet wird, fortbestehen kann, und zum anderen der Honig keine Nährwertkennzeichnung braucht. Folglich werden nicht nur zusätzliche Kenn- zeichnungspflichten, sondern zudem hohe Analysekos- ten und bürokratischer Kontrollaufwand auch für die Im- ker vermieden. Der Verzicht auf eine Kennzeichnung ist weiterhin im Hinblick darauf sachgerecht, dass minimale Spuren an zugelassenem gentechnisch veränderten Material auch in Lebensmitteln mit dem Fair-Trade- und dem Ökosiegel sowie in Lebensmitteln mit dem Ohne-Gentechnik-Sie- gel enthalten sein können und ebenfalls nicht gekenn- zeichnet werden. Der Anteil des Pollens im Honig be- trägt im Normalfall nur ungefähr 0,03 Gramm je Kilogramm Honig. Zum Vergleich: Bei konventionellen Fair-Trade- und bei Ökoprodukten beträgt der Kenn- zeichnungsschwellenwert, bei dessen Überschreiten in jedem Fall gentechnisch verändertes Material zu kenn- zeichnen ist, 9 Gramm je Kilogramm, bei der Ohne- Gentechnik-Kennzeichnung 1 Gramm je Kilogramm. Schließlich gibt es für die Bestimmung der sehr gerin- gen Anteile des gentechnisch veränderten Pollens am Gesamtpollen im Honig keine verlässliche Analyseme- thode. Das hat eine schriftliche Abfrage des Bundes- ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei den Bundesländern bestätigt. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 60): Wie gedenkt die Bundesregierung, das Ziel im Koalitions- vertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in Brüssel „für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden“ einzutreten, kon- kret umzusetzen, und wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung und der Tatsache, dass in oben genannten Produkten allenfalls gentechnisch verän- derte Genfragmente, in Pollen dagegen das gesamte Genom einschließlich sämtlicher gentechnischer Veränderungen ent- halten ist, ihre Positionierung bezüglich der Änderung der Honigrichtlinie? Um die Verbrauchertransparenz zu verbessern, ist die Bundesregierung während der 17. Legislaturperiode für eine umfassende Positivkennzeichnung (Prozesskenn- zeichnung) auf europäischer Ebene eingetreten. Diese Prozesskennzeichnung sollte die verpflichtende Kenn- zeichnung von Lebensmitteln, die im Laufe ihres Pro- duktionsprozesses mit Gentechnik in Berührung gekom- men sind, umfassen. Für das deutsche Anliegen einer umfassenden Pro- zesskennzeichnung gab es jedoch keine ausreichende Unterstützung seitens der EU-Kommission und anderer Mitgliedstaaten. Daher wurde im Koalitionsvertrag eine im Vergleich zu der umfassenden Prozesskennzeichnung eingeschränkte EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, festgelegt. Diese angestrebte Prozesskennzeichnung trägt dem Umstand Rechnung, dass an Nutztiere in Deutschland und in der EU große Mengen gentechnisch verändertes Futtermittel verfüttert werden. Bei den gentechnisch veränderten Pollen im Honig handelt es sich dagegen um kleinste Anteile. So beträgt der Anteil des Pollens im Honig lediglich ungefähr 0,01 bis 0,5 Gramm je Kilogramm Honig und im Nor- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 965 (A) (C) (D)(B) malfall ungefähr 0,03 Gramm je Kilogramm Honig. Würde man gentechnisch veränderten Pollen als Zutat einstufen und den Gesamtpollengehalt im Honig als Bezugsgröße heranziehen, wäre demnach der gentech- nisch veränderte Pollen ab einer Menge von circa 0,00027 Gramm je Kilogramm Honig zu kennzeichnen. Zum Vergleich: bei konventionellen, Fair-Trade- und Ökoprodukten beträgt der Kennzeichnungsschwellen- wert, bei dessen Überschreiten in jedem Fall gentech- nisch verändertes Material zu kennzeichnen ist, 9 Gramm je Kilogramm, eine Menge, die also in be- stimmten Fällen (zum Beispiel Tofuprodukte aus Soja) über 30 000-mal höher liegen würde. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 61): Wie begründet die Bundesregierung ihre unter anderem in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17. April 2013 anlässlich der Dis- kussion des Antrags auf Bundestagsdrucksache 17/12839 vor- getragene Auffassung, der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig sei „technisch nicht zu vermei- den“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 (Kenn- zeichnungsverordnung), und warum sieht sie eine technische Vermeidbarkeit nicht dadurch gegeben, dass ausreichende Mindestabstände zwischen Bienenstöcken und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen definiert werden? Nach Art. 12 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 1829/ 2003 ist ein Lebensmittel von Kennzeichnungsanforde- rungen ausgenommen, wenn der Anteil des gentechnisch veränderten Materials in dem Lebensmittel nicht höher als 0,9 Prozent liegt und das Vorhandensein des gentech- nisch veränderten Materials zufällig oder technisch un- vermeidbar ist. Nach Art. 12 Abs. 3 der EU-Verordnung Nr. 1829/ 2003 ist es Sache der Unternehmer, im vorliegenden Fall also der Imker, nachzuweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein der gen- technisch veränderten Pollen zu vermeiden. Der Schwellenwert von 0,9 Prozent wird bei Pollen als natürlicher Bestandteil im Honig nicht erreicht, weil der Gehalt an wasserunlöslichen Stoffen, zu denen auch Pollen gehören, gemäß der Honigrichtlinie maximal 0,1 Prozent (bei Presshonig 0,5 Prozent) betragen darf. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob gen- technisch veränderter Pollen im Honig zufällig oder technisch unvermeidbar ist. Hierzu führt der Juristische Dienst des Rates in seinem Gutachten vom 27. März 2013 aus, dass das Vorhandensein von gentechnisch ver- ändertem Pollen in Honig als zufällig betrachtet werden kann. Denn nach dem Urteil des Europäischen Gerichts- hofs sei Pollen ein „normaler Bestandteil (des Honigs), der nach dem Willen des Unionsgesetzgebers grundsätz- lich nicht entzogen werden darf, auch wenn die Regel- mäßigkeit seiner Aufnahme und die Mengen, in denen er im Honig vorhanden ist, von einigen Unwägbarkeiten während der Erzeugung abhängen“; somit sei die Bedin- gung der Verordnung Nr. 1829/2003, was das zufällige Vorhandensein des gentechnisch veränderten Materials betreffe, erfüllt. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/458, Frage 62): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Bedenken des Rechtsdienstes des Rates (13957/12 - COM(2012) 530 final) im Hinblick auf die Ver- einbarkeit der vorgesehenen Änderung der EU-Honigricht- linie mit dem „Honigurteil“ des Europäischen Gerichtshofs (C-442/09), und in welcher Weise sieht die Bundesregierung diese Bedenken durch die im Rahmen des EU-Trilogs disku- tierten Änderungen berücksichtigt? Der Juristische Dienst des Rates hatte in seinem Gut- achten vom 27. März 2013 zunächst Bedenken geäußert, weil die Einstufung des Pollens als natürlicher Bestand- teil des Honigs nicht ausreichend begründet sei. Diesen Bedenken konnte im Laufe der Verhandlungen insbeson- dere durch eine Anpassung der Erwägungsgründe Rech- nung getragen werden. Der Juristische Dienst hat deswe- gen seine Bedenken nicht mehr aufrechterhalten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 63): In welchen Schritten und zu welchen Zeitpunkten plant die Bundesregierung die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „dass be- stehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Le- benspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexu- ellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden“? Im Rahmen ihrer Zuständigkeit verfolgt die Bundes- regierung in erster Linie durch gesetzgeberische Maß- nahmen das Ziel, Diskriminierungen abzubauen bzw. zu beenden. In diesem Zusammenhang wird auf die Ant- wort der Bundesregierung zur schriftlichen Frage 27 in der Woche vom 9. Dezember 2013 (Bundestagsdruck- sache 18/166) verwiesen. Mit seiner Entscheidung vom 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufge- geben, eine verfassungsgemäße Regelung zur Sukzes- sivadoption durch Lebenspartner bis zum 30. Juni 2014 zu treffen. Der entsprechende Referentenentwurf wurde bereits auf den Weg gebracht und ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher- schutz einsehbar. Die Beendigung von Diskriminierungen ist eine ge- samtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle gesell- schaftlichen Gruppen beteiligen müssen und die auch Bereiche betrifft, die nicht unmittelbar durch Maßnah- men der Bundesregierung beeinflussbar sind. Hier wirkt 966 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (D)(B) die Bundesregierung deshalb, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, durch vielfältige Maßnahmen darauf hin, dass Diskriminierungen abgebaut werden. Diese sind zum Beispiel: Seit Dezember 2013 führt das Deutsche Jugendinsti- tut, DJI, eine Studie mit dem Titel „Coming-out – und dann…?! – Coming-Out Verläufe und Diskriminierungs- erfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland“ durch. Die seit 1990 bestehende Förderung des bundesweit agierenden Jugendnetzwerks Lambda e. V. wird aus Mit- teln des Kinder- und Jugendplans, KJP, fortgesetzt. Das Jugendnetzwerk richtet sich vor allem an junge homo-, bisexuelle und Transgender-Menschen. Die seit nunmehr über zehn Jahren andauernde Zu- sammenarbeit unter anderem mit dem Familien- und So- zialverein des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, LSVD, e. V., die im Kern auf die Beseiti- gung bestehender Diskriminierungen zielt, welche gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Men- schen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erfahren, soll fortgesetzt werden. Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 64): Dürfen Krankenhäuser im Rahmen der Begutachtung von Krankenhausabrechnungen nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 des Fünf- ten Buches Sozialgesetzbuch in der Regel von einer Übermitt- lung der Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenver- sicherung, MDK, in speicher- oder vervielfältigbarer Form absehen, wenn ihnen stattdessen Verfahren zur Verfügung ste- hen, dem MDK die Daten in einem verschlüsselten Format zu übersenden, das zwar das Lesen für einen eingeschränkten Zeitraum erlaubt, jedoch Speichern, Drucken oder Vervielfäl- tigen ausschließt (vor dem Hintergrund, dass keine gesetzli- che Vorgabe für die Form der Übermittlung oder für eine Min- destdauer besteht und der MDK Sozialdaten, die ihm in diesem Zusammenhang bekannt wurden, im Sinne des Spar- samkeitsprinzips zum Schutz von Sozialdaten ausschließlich für diesen Zweck verarbeiten oder nutzen darf – vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 18/459)? Die Krankenhäuser sind nach § 276 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, verpflichtet, Sozialdaten auf Anforderung des Medizinischen Dienstes unmittelbar an diesen zu über- mitteln, soweit dies für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich ist. Dies beinhaltet, dass die Sozialdaten nicht nur in dem für die gutachtliche Stel- lungnahme und Prüfung erforderlichen Umfang, sondern auch für den für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erforderlichen Zeitraum zu übermitteln sind. Eine Übermittlung der Daten in einem Format mit zeit- lich eingeschränkter Lesbarkeit könnte dazu führen, dass der MDK die Daten erneut anfordern müsste, sofern er sie für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung noch benötigt, und das Krankenhaus verpflichtet wäre, sie er- neut zu übermitteln. Die gesetzliche Vorgabe trägt dem Grundsatz der Datensparsamkeit bereits durch die aus- drückliche Zweckbindung Rechnung. Zu den genannten Zwecken darf der Medizinische Dienst die Sozialdaten verarbeiten und nutzen, also auch speichern. Für das Speichern gelten weitere gesetzliche Vorgaben, die den Schutz der Sozialdaten beim Medizinischen Dienst si- cherstellen. Anlage 37 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 65): Hat die Bundesregierung inzwischen die Bewertung des zuständigen Sachverständigenausschusses für Verschrei- bungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi- zinprodukte geprüft, der zufolge es keine medizinischen Ar- gumente gibt, die zwingend gegen eine Entlassung der Pille danach aus der Rezeptpflicht sprechen, und beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Empfehlung folgend, zeitnah eine entsprechende Verordnung zu erlassen, die den betroffenen Frauen im Notfall einen schnellen Zugang zu diesem Medika- ment bietet? Die nach dem Votum des Sachverständigenausschus- ses für Verschreibungspflicht begonnene Prüfung der Frage der Entlassung von Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht erfolgt unter Einbeziehung aller Aspekte und in einem angemessenen Zeitrahmen. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Fra- gen 66 und 67): Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Anzahl der jährlich an Dekubitus-Druckgeschwüren leidenden Men- schen und den damit verbundenen Kosten der nachträglichen Versorgung vor, und kann sie die in der ARD-Sendung plus- minus vom 5. Februar 2014 genannten Fallzahlen von jährlich mehr als 400 000 und Behandlungskosten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bestätigen? Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen, zum Bei- spiel eine zu geringe Personalausstattung im Pflegebereich, für diese nachträgliche Versorgung von Dekubitus-Fällen, und plant sie Initiativen, diesem Missstand Abhilfe zu verschaf- fen? Zu Frage 66: Auf der Grundlage der amtlichen Krankenhausstatis- tik lässt sich die genannte Fallzahl von Menschen, die an Dekubitusdruckgeschwüren leiden, nicht nachvollziehen. Zwar lag die summierte Zahl der kodierten Haupt- und Nebendiagnosen, die bei einzelnen Krankenhausfällen do- kumentiert werden, im Jahr 2012 bei 401 941 Nennungen. Diese Angaben enthalten jedoch Doppelzählungen (Haupt- und Nebendiagnosen). Im Jahr 2012 wurde le- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 967 (A) (C) (D)(B) diglich bei 12 957 Fällen die Hauptdiagnose Dekubital- geschwür und Druckzone verzeichnet. Die von der ARD-Sendung plusminus quantifizierten Behandlungskosten von 2,5 Milliarden Euro können für den Krankenhausbereich nicht bestätigt werden. Viel- mehr scheint es sich dabei um eine Schätzung zu han- deln, die nicht nur den Aufwand für die Versorgung von Menschen mit Dekubitus berücksichtigt, sondern in die auch die Kosten des eigentlichen Behandlungsanlasses, wie zum Beispiel Organtransplantationen, Beatmungs- patienten, intensivmedizinische Versorgung, einfließen. Angesichts des hohen Anteils, in dem Dekubitus nur als Nebendiagnose vorliegt, dürfte diese Schätzung den tat- sächlichen Aufwand für die Behandlung des Dekubitus überbewerten. Mangels klarer Abgrenzungsmöglichkei- ten zwischen den Kosten der Dekubitusbehandlung und den Kosten weiterer medizinischer Maßnahmen im Rah- men der Behandlung ist eine belastbare Quantifizierung der Kosten für die Dekubitusbehandlung spekulativ. Dies gilt in noch höherem Maße für die Schätzung von Kosten der „nachträglichen Versorgung“. Zu Frage 67: Eine angemessene Personalausstattung in Krankenhäu- sern gehört aus Sicht der Bundesregierung zu den Voraus- setzungen einer guten und qualitativ hochwertigen Ver- sorgung von Patientinnen und Patienten. Entscheidungen über die Personalausstattung liegen in der Eigenverant- wortung der Einrichtungen, weil ein angemessener Be- darf am besten vor Ort, unter Berücksichtigung des lokal unterschiedlichen Versorgungsaufwands, eingeschätzt werden kann. Die in der Fragestellung beispielhaft vor- genommene Verengung der Entstehung eines Dekubitus auf eine mutmaßlich zu geringe Personalausstattung sta- tionärer Einrichtungen ist nicht sachgerecht. Nach den vorliegenden medizinischen Erkenntnissen kann ein Dekubitus Folge eines komplexen Krankheits- geschehens oder jahrelanger Pflegedauer bei zum Teil nahezu vollständig immobilen Patientinnen und Patien- ten sein und dürfte auch bei qualitativ hochwertiger und personalintensiver Pflege nicht in allen Fällen vermeid- bar sein. Im Rahmen des pauschalierenden Entgeltsys- tems im Krankenhaus fließen die Kosten für die Vermei- dung (Prophylaxe) oder Behandlung eines Dekubitus in die Entgeltkalkulation ein. Um einem nicht bedarfsgerechten Personalabbau ins- besondere in der Pflege entgegenzuwirken und poten- ziell negative Auswirkungen auf die Versorgung zu ver- hindern, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren sowohl Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Pflegestellen ergriffen als auch zusätzliche Finanzmittel zur Finanzierung von Pflegepersonal bereitgestellt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorge- sehen, umfassende Maßnahmen zur Förderung der Qua- lität bei der Versorgung zu ergreifen. Hierbei werden auch Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Pflegesi- tuation eine Rolle spielen, die mit den Beteiligten und relevanten Organisationen im Einzelnen in den kom- menden Wochen und Monaten zu erörtern sind. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Birgit Wöllert (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 68): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der von Lina Jansen vom Deutschen Krebsfor- schungszentrum und anderen Wissenschaftlerinnen und Wis- senschaftlern veröffentlichen Studie, der zufolge Krebspatien- tinnen und Krebspatienten in den ärmsten Regionen Deutschlands schlechtere Überlebenschancen haben als in den anderen Regionen in Deutschland (http://onlinelibrary.wiley. com/doi/10.1002/ijc.28624/abstract;jsessionid=BA88AA108 23B6887320CF263DB9145FB.f01t01)? Die Auswertung der Daten von circa einer Million Krebspatientinnen und -patienten für den Zeitraum 1997 bis 2006 durch das Deutsche Krebsforschungszentrum ergab, dass in wirtschaftlich schwächeren Regionen an Krebs erkrankte Menschen schlechtere Überlebenschan- cen haben. Die Ursachen für regionale Unterschiede in der Gesundheit der Bevölkerung sind komplex. Sie kön- nen zum Beispiel im Zusammenhang mit der jeweiligen demografischen und sozioökonomischen Bevölkerungs- struktur und -dichte stehen sowie mit der bestehenden Versorgungsqualität und Versorgungsstruktur, die unter anderem durch die Arztpraxis- und Krankenhausdichte und Zugangsmöglichkeiten gekennzeichnet ist. Bei Krebserkrankungen ist die Klärung der Ursachen für regionale Unterschiede besonders schwierig, da Krebs zum einen ein heterogenes Spektrum an Krank- heitsbildern und -verläufen aufweist. Zum anderen sind Krebserkrankungen multifaktoriell bedingt. Neben gene- tischen Einflüssen spielt eine Vielzahl weiterer Faktoren bei der Krankheitsentstehung und dem Krankheitsverlauf eine Rolle. Hierzu zählen Umweltfaktoren, individuelles Gesundheitsverhalten, wie Rauchen, Alkoholkonsum und die Wahrnehmung von Krebsfrüherkennungsange- boten, sowie sozioökonomische Einflüsse, wie Bildung und Einkommen. In welchem Maße diese einzelnen Fak- toren, insbesondere der sozioökonomische Status, ins Gewicht fallen, ist bislang nicht hinreichend erklärbar. Die Ergebnisse der Studie des Deutschen Krebsfor- schungszentrums belegen die Komplexität des oben dar- gelegten Sachverhaltes. Sie erlauben jedoch keine ein- deutige Zuordnung von möglichen verursachenden Faktoren. Es bedarf weitergehender Untersuchungen, um belastbare Rückschlüsse für mögliche konkrete Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Fragen 69 und 70): Ist es richtig, dass der Anteil der Ausgaben für öffentlich finanzierte Leistungserbringung im griechischen Gesund- heitssystem nach den Vereinbarungen der Troika mit der grie- chischen Regierung seit Jahren sinkt, und welche Zahlen lie- gen der Bundesregierung hierzu vor? 968 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2014 (A) (C) (B) In welchem Maße hat die Bundesregierung angesichts dessen, dass das Bundesministerium für Gesundheit als „Domain Leader“ für Strukturreformen des griechischen Ge- sundheitssystems verantwortlich ist, ihre Ziele erreicht, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und Un- gleichheiten in der Gesundheitsversorgung entgegenzuwir- ken, und wie hat sich beispielsweise die Zahl der Unversi- cherten in Griechenland seit Beginn der Aktivitäten der Bundesregierung entwickelt? Zu Frage 69: Der Bundesregierung liegen zur Entwicklung der Ge- sundheitsausgaben einschlägig bekannte und publizierte Daten, unter anderem der OECD, vor. Bereits vor der Staatsschuldenkrise bestanden strukturelle Defizite im Gesundheitsbereich, zu denen auch eine geringe Kosten- effizienz gehörte. Darauf hat die griechische Regierung wiederholt hingewiesen und daher umfassende Refor- men eingeleitet, um das Gesundheitssystem bezahlbar und zugleich leistungsfähig zu gestalten. Auf ihrem Weg dorthin wird die griechische Regierung durch die Bun- desregierung intensiv unterstützt. Zu Frage 70: Die Leistungsfähigkeit des griechischen Gesundheits- wesens kann angesichts der Notwendigkeit grundlegen- der struktureller Veränderungen nicht kurzfristig wirk- sam verbessert werden. Die griechische Regierung hat von sich aus wiederholt darauf hingewiesen, dass die bereits vor der Staatsschuldenkrise bestehenden struk- Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K turellen Defizite nur durch ein umfassendes Reform- programm nachhaltig gelöst werden können. Dieses Re- formprogramm ist in enger Zusammenarbeit zwischen der griechischen Regierung, der Task Force für Grie- chenland der Europäischen Kommission, TFGR, und der Bundesregierung ausgearbeitet und im Dezember 2013 vorgestellt worden. Die Umsetzung hat begonnen. Die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Umstrukturie- rung des nationalen Trägers für Gesundheitsleistungen, EOPPY, am 6. Februar 2014 ist ein Beispiel dafür. Bei der weiteren Umsetzung vereinbarter Reformschritte wird die griechische Regierung auch intensiv durch die Weltgesundheitsorganisation, WHO, und die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ, unterstützt, de- ren Expertinnen und Experten sich seit Dezember 2013 längerfristig in Athen aufhalten. Die Finanzierung der Beratungsmaßnahmen ist zunächst bis 2015 aus griechi- schen EU-Strukturfondsmitteln gesichert. Die Planungen für weitere umfassende Strukturveränderungen, zu de- nen auch die Einführung einer obligatorischen Kranken- versicherung zählt, reichen bis 2020. Weder der Bundesregierung noch der griechischen Regierung oder der TFGR liegen valide Daten über die Zahl Nicht- oder Unterversicherter vor. Die griechische Regierung schätzt den Anteil der Menschen ohne Kran- kenversicherungsschutz auf circa 1,5 Millionen. Die griechische Regierung hat bereits angekündigt, diesem Problem zeitnah abhelfen zu wollen. (D) kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 13. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.



Rede von Lisa Paus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Können Sie mir denn etwas dazu sagen, in wie vielen

Fällen bisher wegen Steuervergehens gegen Mitglieder
dieser oder früherer Bundesregierungen Ihrer Kenntnis
nach strafrechtlich ermittelt und disziplinarrechtlich vor-
gegangen worden ist?

C
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christian Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Eine strafrechtliche Ermittlung gegen Mitglieder der
    Bundesregierung, Frau Kollegin, ist in den vergangenen
    17 Wahlperioden ein sehr seltenes Ereignis gewesen,
    Gott sei Dank und erfreulicherweise. Die Bundesregie-
    rung ist jederzeit in der Lage – um noch einmal auf Ihre
    Kernfrage zurückzukommen –, auf angemessene Weise
    zu reagieren. Konkrete Zahlen kann ich Ihnen jetzt nicht
    liefern. Aber wenn Sie das wünschen, können wir das
    gerne nachliefern.