Rede von
Dr.
Martin
Rosemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Lin-
ken! Wissen Sie, was der Unterschied zwischen Ihnen
und uns ist?
Sie reden, wir handeln.
Das gilt für die Einführung eines gesetzlichen Min-
destlohns in Deutschland. Das gilt für die armutsfeste
solidarische Lebensleistungsrente. Das gilt für die Müt-
terrente. Das gilt für den abschlagsfreien Rentenzugang
ab 63 Jahren für langjährig Versicherte. Das gilt für die
Leistungsverbesserungen für Erwerbsgeminderte in un-
serem Land.
Bei all dem zeigt sich: Sie reden über Gerechtigkeit,
wir sorgen für mehr Gerechtigkeit.
Sie reden über die kleinen Leute, wir machen Politik für
die kleinen Leute.
In einer älter werdenden Gesellschaft müssen die
Menschen im Durchschnitt auch länger arbeiten. Aber
gerade dann müssen wir den unterschiedlichen Arbeits-
und Lebensbedingungen gerecht werden. Das gilt für die
Ausgestaltung der Rente wie für die Arbeitsbedingungen
in den Betrieben. Beides gehen wir in dieser Legislatur-
periode konsequent an.
Heute beziehen in Deutschland über 1,6 Millionen
Frauen und Männer Erwerbsminderungsrente. Das sind
Menschen, die beispielsweise mit einer psychischen Er-
krankung, einem orthopädischen Leiden oder einer
Krebserkrankung leben müssen. Auch wenn diese Leute
länger arbeiten wollen: Sie können es schlicht nicht
mehr. Hinzu kommt, dass der Bezug von Erwerbsminde-
rungsrente oft die Ursache von Altersarmut ist. 37 Pro-
zent der Menschen, die in Haushalten von Erwerbsge-
minderten leben, sind armutsgefährdet.
Altersarmut verhindert man aber am besten, indem
man ihre Ursachen bekämpft. Deshalb drängen wir pre-
käre Beschäftigung zurück. Deshalb führen wir den ge-
setzlichen Mindestlohn ein. Deshalb setzen wir auf die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb arbeiten
wir dafür, dass benachteiligte Gruppen auf dem Arbeits-
markt wieder eine Chance bekommen.
Gleichzeitig werden wir die gesetzliche Rente ar-
mutsfest machen. Dazu gehören auch Verbesserungen
für Erwerbsgeminderte. Durch die Ausweitung der Zu-
rechnungszeit von 60 auf 62 Jahre werden sie so gestellt,
als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Das bedeu-
tet höhere Renten. Hinzu kommt die Günstigerprüfung.
Damit sorgen wir dafür, dass Leute bessergestellt wer-
den, die gerade wegen ihrer Krankheit weniger arbeiten
konnten und deshalb vor dem Renteneintritt weniger
Geld verdient haben. Mit diesen beiden Maßnahmen
verbessern wir ganz konkret die Lebenssituation er-
werbsgeminderter Menschen und verringern ihr Armuts-
risiko.
Aber lassen Sie mich noch einen anderen Punkt an-
sprechen, auf den mein Kollege Michael Gerdes bereits
hingewiesen hat. Bevor Beschäftigte Erwerbsminde-
rungsrente beantragen, muss doch alles versucht werden,
um ihnen den Verbleib im Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Es gilt für uns der Grundsatz „Reha vor Rente“, und wir
wollen gute Arbeit in Deutschland, meine Damen und
Herren.
Deshalb setzen wir auf einen besseren Gesundheits-
schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Vor allem psy-
chische Erkrankungen, die immer weiter zunehmen, er-
fordern unser Handeln. Prävention und betriebliches
Eingliederungsmanagement werden wir deshalb stärken
und verbindlicher machen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir Sozialde-
mokratinnen und Sozialdemokraten meinen es ernst mit
der Bekämpfung der Altersarmut und der Besserstellung
erwerbsgeminderter Menschen,
und wir verbinden die Verantwortung gegenüber der Le-
bensleistung der älteren Generation mit der Verantwor-
tung gegenüber zukünftigen Generationen.
Mein Dank gilt an dieser Stelle unserer Ministerin
Andrea Nahles, die sich mit Volldampf um die großen
Herausforderungen in der Rentenpolitik kümmert. Wir
gehen diesen Weg voller Überzeugung mit, und ich
möchte Sie alle einladen, sich konstruktiv daran zu be-
teiligen.
Herzlichen Dank.